Parig, 19. Juni. (ST. T. B.)
Prodaktenmarkt. Weizen still, pr Juni 27 09. pr. Juli 27 25, pr. Jali-Angust 27.25. vr. September- Dezember 27,50. Mehl ruhig, pr. Juni 58,75. vr. Juli 59, 25. PE. Juli-August 59, 50, pr September - Dezember 60,25. Ehvbsl still, pr. Juni SI, 00, pr. Juli 81.25. pr. Juli-Angust 581,50, pr. September - Dezember S2, 25. Spiritus fest, vr Juni 53 25, pr. September-Dezember 54 75.
Erin, 19. Juni (V. LT. B.)
Eohzacker ruhig. Rr. 109113 pr. Juni pr. 109 Eilogr. 48,ů5, Rr. 7,9 pr. Juni pr. 100 Kilogramm 55.00. Weisser Zueker jest, Nr. 3 pr. 100 Kilogramm pr. Juni 57.00, pr. Juli 57, 25, pr. Juli-August 57, 50, pr. Septembr.-Dezbr. 57, 0.
Ver- Kork, 19. Juni. (RB. T. B.)
Waarenberi cht. Baumwolle in New-Tork 12*/16, do. in Kenw-Orleans 12. Petroleum in New-Tork 64, do. in Philadelphia 6 rohes Petroleum 54, do. Pipe line Certificats — D. 66 C. Mehl 3D. 90 C. Rother Winterweizen 1 D. 17 C. Mais (old mized) 44 CG. Zucker (Fair refining Muscovados) 65. Kaffee (Rio-) 134. Schmalz (Marke Wilcor) 6is/is, do. Fairbanks 6. Speck (8hort elear) 55 C. Getreidefracht 43.
KRerlin, 19. Juni. (Wochenbericht äber Eisen, Kohlen und Hetalle, von M. Loe wenberg, vereidetem Makler und Tarator
ist flin, Warrants schlossen 4114 Cassa pro Tons; Middlesbro- Eisen schwach, obgleich im Mai der Vorrath um 51 564 Tons abgenommen hat. Hier ist jetzt nur kleiner Bedarf in Roh- eisen, denn vor Erlass des Sperrgesetzes sind grössere Parthien Roheisen hier angeschafft; es gelten gute und beste Marken schottisches 3, 20 a 3, 60 und englisches 2, 89 à 2, 95 pro 50 Eg. Eisenbahnechienen zum Verwalzen 2, 990 à 3,00, zu Bauten in ganzen Längen 3, 20 à 3,50. Nalzeisen 7, 0 à 7, 25 und Bleche 10, 00 à 12.00 pro 50 Eg. Fuptfer fester, gute und bessere Sorten engl. und austral. 63.00 à 66, 00 und Mansfelder 65,00 à 65,50 pro 50 kg. Zinn stetig. Bancazinn 71.00 à 71,50 und prima engl. Lammzinn 67,50 à 68.00 pr. 50 Eg. Zink ohne Umsatz, gute und beste Marken schle- sischer Hüttenzink 1500 à 15,50 pro 50 kg. Blei ruhig, Harzer, Sächsisches und Tarnowitzer 1400 a 1425 pro 50 kg. Kohlen und Koks ruhig, englische Schmiedekohlen nach Gualität bis 48,00, westfälische bis 54,00 pro 40 hl, schlesischer and wesfälischer Schmolzkoks O, 990 à 1, 16 pro 50 kg frei hier.
Frank furt a. M., 19. Juni. (Getreide- und Produkten- Bericht von Joseph Strauss.) Der Getreidehandel befindet sich in diesem Angenblick in einer sehr unerquicklichen Lage, Aller Augen sind nach Berlin gerichtet, da man nicht weiss, welche Felgen sich für den Handelsstand durch die definitive Erledigung der Zollfra ge
erhebliches zu berichten. Die Uwsätze stagnirten vollständig, die Consumenten bleiben reservirt und aneh die Verkäufer sind in An- betracht der normalen Getreidepreise, sowis der oben besprochenen Verhältnisse äusserst zurückhaltend. Course bleiben: Weizen sehr lustlos, Ja. 215 S. ab unserer Umgegend 20H. - 21. M, fremder von 194 —21 M — Roggen in gedrückter Stimmung und Eigener sehr nachgiebig, Ia. 15 4M, fremde Sorten von 13-14 M js nach Qualitũãt. — Gerste umsatzlos. — Hafer blieb Lustlosigkeit vorberrschend, Ia. 154 S, andere Sorten 145 bis 15 S — Hülsenfrüchte nicht genannt. — Raps haben wir noch keinen rechten Anhaltspunkt, unsere Fabrikanten träumen von billigen Preisen; vir taxiren September-Oktober trockene Waare 25-26 — Der Mehlmarkt ist ruhig und liegt wenig Stoff zur Bericht- erstattung vor. — Futterstoffe unverändert.
Generalvrersamm langem. J. Juli. Norddenutsohe grund - Credit Bank, Hypotheken- Tersloherungs-Aotlen-desellsohaft. Ausserord. Gen. - Vers. zu Bersin. Wersohen-Welssenfelser Braunkohlen-Aotlen-de- sellsohaft. Ord. Gen -Vers. zu Weissenfels. Eisenbahn- EinrzneHhnmern. Grossherzoglloh badlsche Staats- Elsenbahnen. Einnahms pro Mai 1879 2599 013 ., gegen 1878 — 219 147 A., Einnahme
1
beim Königlichen Stadtgericht Roheisen: Der Glasgower Markt ergeben dürften. Vom dieswöchentlichen Montagsmarkt ist nichts
bis ult. Mai 1879 10 248 072 ½, gegen 1878 4 633 443 (M6
T h C 9 e .
Vallner- Theater. Sonnabend: 21. Gasispiel des Herrn Felix Schweighofer und des Frl. Lina Bendel vom K. K. priv. Theater an der Wien. Eine elegante Person. Posse mit Gesang in 5 Bildern. (Mit neuen Gesangseinlagen.) Vor der Vorstellung: Garten ⸗Concert.
Jictoria-ITheater. Direktion: Emil Hahn.
Sonnabend jum 96. M. u. Sonntag: Gastspiel der ersten Solotänzerin Sigra. Dorina Merante,
von der großen Oper in Paris, und des Hrn. van Hell. Die Kinder des Kapitain Grant. Großes Ausstattungsstück mit Ballet
in 12 Bildern von Jules Verne und A. d'Ennery. Deutsch von R. Schelcher. Musik von C. A. Raida. Die Balletmusik von Debillemont. In Seene gesetzt von Emil Hahn.
Krolls Theater. Direktion: Engel -Lebrun.
Sonnabend; Zum 84. Male: Die Lachtaube. Posse mit Gesang in 3 Akten von Ed. Jacobson. Musik von G. Michaelis. Vor und nach der Vor⸗ stellung, Abends bei brillanter Illumination: Großes Garten⸗Concert. Anfang des Concerts 5 Uhr, der Vorstellung 63 Ubr.
Sonntag: Großes Gartenfest. Die Lachtaube.
Doppel ⸗ Concert.
Belle Alliance- Theater. Sonnabend: Großes
Sommernachtsfest. Anfang 6 Uhr. Ende 12 Uhr. Im prachtrollen Sommergarten: Großes Doppel⸗ Concert (Kapellen Baumgarten und Herold). Tyroler Natur ⸗Sängergesellschaft. Schwedisches Damenquartett. Elektrisch bengalische Beleuchtung und brillante Illumination durch mehr als 15006 Gasflammen. Im Theater: Anfang 7 Uhr: Morpheus. (Darstellung der Engels ⸗Visionen.) Entrée 50 .
Sonntag; Auf allgemeines Verlangen, neu ein⸗ studirt: Die relegirten Studenten. Lustspiel in 4 Akten ron Benedix.
Germania- Sommer- Theater. Sonnabend: Zu besonders ermäßigten Preisen. Parquet 1 AM Zum 5. Male; Die Vorstadt⸗Prinzessin. Lebens— bild mit Gesang und Tanz in 4 Abtheilungen von Oscar Walther. Musik von Fr. Brandt.
Sonntag: Z. 6. M.: Die Verstadt ˖ Prinzessin.
Familien⸗Nachrichten.
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Ober⸗Amtsbaumeister H. Schuster (Nagold). — Hrn. Oberförster Schnei⸗ der (Carthaus). — Eine Tochter: Hrn. Ritt⸗ meister und Escadronchef Georg Edler von der
Planitz (Oschatz).
Gestorben: Hr. Rittmeister und Escadronchef ritz v. Usedom (Danzig). — Frau Pastor harlotte Conradine Bindemann, geb. Schultz
(Gr. Zarnow bei Pyritz). — Hr. Ferdinand Frei⸗ berr v. Obernitz (Eulenfeld). — Hr. Pastor Dr. Franz Carl Serrius (Rostoch.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Sffene Requisition. Der Lotterie ⸗Collecteur J. Dammann zu Hamburg ist durch unser rechts⸗ kräftiges Erkenntniß vom 26. März 1877 wegen Beförderns des Verkaufs von Loosen einer auswär— tigen, in Preußen nicht besonders zugelassenen Lot⸗ terie als Mittelsperson, unter Auferlegung der Kosten, zur Zahlung einer Geldstrafe von 360 (, welcher für den Unvermögensfall eine dreiwöchige Haft substituirt ist, verurtheilt. Es werden dle preußischen Behörden ersucht, auf den ꝛc. Dammann zu vigiliren, ihn im Betretungtfalle festzunehmen, von ihm die Geldstrafe von 300 MS und die Kosten von 45 „S executivisch einzuziehen, eventl. an ihm die substituirte Haft zu vollstrecken und uns von dem Geschehenen demnächst Mittheilung zu machen. Quedlinburg, den 9. Juni 1879. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissisnen ꝛe.
5381) Submission
über Lieferung von eisernen diebes, und feuer
sicheren Geldschränken für die Kaiserliche Ober⸗ Vondirection Berlin.
Die Lieferung von eisernen diebes⸗ und feuer⸗ sicheren Geldschränken für die Kaiserliche Ober⸗ — Berlin soll vertragsmäßig verdungen werden.
Angebote hierauf werden bis zum 2. Juli 1879, Vormittags 97 Uhr, im technischen Postbau— büreau 1I., hier, C. Spandauerstraße Rr. 39, L. Treppe hoch entgegengenommen, woselbst auch die Anbietungs. und Ausführungsbedingungen, sowie die Zeichnung einzusehen sind.
Berlin, den 18. Juni 1879.
Der Postbaurath. Tuckermann.
Wochen Ausweis der deutschen Zettelbanken vom 14.15. Juni 1879.
(Die Beträge lauten auf Tausende Mark.)
J Gegen Gegen Gegen Segen Täglich Gegen erbind⸗ Degen Kasse 6 Wechsel . . i Noten⸗ ; fällige 51 lichkeiten 3
Vor⸗ Vor⸗ 2 Vor⸗ Umlauf. Vor⸗ Verbind, Vor⸗ sauf Kün⸗ Vor—
woche. woche. 9 woche. woche. lichkeiten. woche. digung. woche. ban. ig 9s — S598 325 767 4 9155 45 9657 — 14980] 666 194 * 17 875 210 276 - 14 896 2061 — 130 Die 5 altpreußischen Banken 5 693 4 677 28 640 4 426 5 5398 — 100 102744 436 38684 185 8 745 4 296 Die 3 sächsischen Banken.. 23 369 — 535 474734 208 6 698 4 60 42251 4 1241 2355 — 1143 7894 — 538 Die 4 norddeutschen Banken... .. 5 948 4 774 56 577 — 534 4852 * 58 114083 — 242 8 2566 2514 21139 — 86 J 6394 1346 25 860 — 758 2791 — 108 10659 — 372 5 6274 487 3 051 * 30 Die Bayerische Notenbank 37730 — 991 34 156 — 1624 1669 * 29 66373 * 11 764 — 1132 209 — 23 Die 3 süddeutschen Banken ( 1*t S884 - 596 471334 135 3918 — 331 38383 — 1139 926 — 127 219 4 50 Summa O7 702 — 221 566 606 4 760691 73 419 — 1581s S135 8 — ITS Ss ö — Ii Bzᷓis— M
an k. sts! Posen⸗Erenzburger Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Die Lieferung des Bedarfs an Brenn⸗
material für die Dien stlokalien des König- lichen landwirthschaftlichen Museums, Schützen⸗ straße Nr. 26, während der Heizperiode 1879, 1880, bestehend in ungefähr 70 Kubikmetern Buchen holz IJ. Klasse (kleingeschlagen, zweischnittig), 10 Kubikmetern Kienenholz L. Klasse (klein- geschlagen, dreischnittig sowie ca. 500 Cent nern beste Karbitzer Stückenbraunkohlen, so
im Ganzen dem Mindestfordernden überlassen
werden.
Die Lieferungsbedingungen liegen im Bureau des Museums, Schuͤtzenstraße Nr. 26, an den Woche n⸗ tagen von 10 bis 2 Uhr zur Einsicht aus.
Licferungsunternehmer auf sämmtliche vor⸗ bezeichnete Feuerungsmaterialien werden auf⸗ gefordert, ihre schriftlichen Submissionen bis spätestens
den 25. Juli ds. Is., Mittags 1 Uhr, versiegelt an das Museum, Schützenstraße Nr. 26, einzureichen.
Berlin, den 20. Juni 1879.
Die Verwaltung des Königlichen landwirth⸗ schaftlichen Mt usenms.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
5464 Bekanntmachung. Die im Johannistermin 1879 und früher fällig gewordenen Zinsen sämmtlicher Westpreußischen Pfandbriefe werden gegen Einlieferung der betreffenden abge—⸗ stempelten Coupons nebst Spezifikation vom 1. bis 14. Juli 1879 (mit Ausnahme der Sonntage) in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 6 m Comtoir des Unterzeichneten ausgezahlt. Berlin, den 20. Juni 1879. (à Cto. 658 / 6. B.) ; Jacob Saling, Kleine Präsidentenstraße Nr. .
5 * 57 * 545311 Oherschlesische Eisenbahn.
Die Ausloosung der in diesem Jahre zu amor—⸗ tisirenden Prioritäts Obligationen Litt. E., F., G. und Emission von 1873 und 1874 wird
am 10. Juli d. J., Vormittags 8 Uhr, in unserem Verwaltungsgebäude — Claassenstraße — im Sitzungssaal stattfinden.
Den Inhabern von vorgedachten Werthpapieren
ist der Zutritt zur Ausloosung gestattet
Breslan, den 19. Juni 1879. Königliche Direktion. laiän Bekanntmachung.
Bei der in Gemäͤßzheit de; Allerhöchsten Pri- vilegii vom 26. November 1877 in diesem Jahre bewirkten Ausloosung der IV. Emission Lycker Kreisobligationen sind die Schuldverschreibungen Litt. B. Nr. 30, 50 und 67 à 200 Sp gezogen worden. ,
Diese Obligationen werden deren Inhabern hier⸗ mit gekündigt, mit der Aufforderung, den Betra egen Rückgabe der Schuldverschreibungen nebst inscoupons vom 1. Januar a. f. ab von der hiesigen Kreis⸗Kommunalkasse und bei der Ost⸗ pr ffn Landschaftlichen Darlehnskasse zu Königs⸗ berg in Empfang zu nehmen, da die Zinsenzahlung mit diesem Tage aufhört und die nicht zurückgelie⸗ ferten Coupons bei der Rückzahlung des Kapitals in Abzug gebracht werden.
Lyck, den 30. April 1879.
Der Kreis⸗Ausschuß Kreises Lyck.
153688! Düsseldorfer Baubank.
Nachdem die General⸗Versammlung der Actio⸗ naire unserer Gesellschaft am 12. März 1878 be⸗ schlosen hat, das Grundkapital um S800 Stück Actien gleich 240,000 Mark zu vermindern, also auf die Summe von 13906, 200 Mark herabzusetzen, werden die Gläubiger in Gemäßheit des Art. 2435 d. A. D. H. G. B. hierdurch aufgefordert, sich bei
der Gefellschaft zu melden. Düsseldorf, den 20. Mai 1879. Düsseldorfer Baubank.
VW. Lao.
C. Seheurenhberg.
In Gemäßheit des 5§. 18 des diesseitigen Gesellschaftsstatuts und des Beschlusses der General⸗ versammlung vom 14. d. Mts. wird hiermit zur Kenntniß der Aktionäre gebracht, daß die durch letztere für das Betriebsjahr 1878 auf. 24 ½ festgesetzte Dividende für die Prioritäts⸗Stamm-⸗Aktien mit
16,50 S pro Aktie vom 23. Juni er. ab durch
9 .
die Breslauer Disconto⸗Bank,
D
unsere Hauptkasse hierselbst, St. Martin⸗Straße Nr. 21, das Bankhaus S. Bleichroeder in Berlin,
das Bankhaus Jacob Landau in Berlin,
riedenthal C Co. in Breslau, die Norddeutsche Bank in Hamburg,
F. das Bankhaus L. Behrens & Söhne in Hamburg, gegen Präsentation des Dividendenscheines Nr. 3 unter Abgabe eines vom Aktieninhaber unterschriftlich
vollzogenen Nummerverzeichnisses der Prioritäts⸗ Stamm ⸗Aktien
zur Autzahlung gelangt. Vom
1. August er. ab wird indeß die Dividende nur noch durch unsere Hauptkasse ausgezahlt.
Posen, den 16. Juni 1879.
Die Direktion.
Verschiedene Bekanntmachungen.
5465
Gotthardbahn.
Einladung zur Generalversammlung.
Die Herren Aktionäre der Gotthardbahn beziehungsweise die Regierungen der Schweizerischen Kantone, welche sich zur Verabreichung von Subventionen für die Gotthardbahn Unternehmung ver
pflichtet haben, werden anmit m der siebenten ordentlichen Generalversammlung, welche Samstags, den 28. Juni d. J, Vormittags 10 Uhr, im Regierungsgebäude in Luzern statt—
finden wird, eingeladen. 2. Die Verhandlungsgegenstände sind:
I) Vorlage des siebenten Geschäftsberichts der
Direktion und des Verwaltungsrathes,
sowie der siebenten Jahresrechnung, umfassend das Jahr 1878. 2) Antrag des Verwaltungsrathes, betreffend Abänderung des Art. 41 der Statuten im Sinne einer Vermehrung der Mitglieder des Verwaltungsrathes (Art. 30, Ziffer 8 der
Statuten).
3) Eventuell Antrag des Verwaltungsrathes, betreffend a. Ausführung der Montecenerilinie, b. Ermächtigung zur Erbebung eines Anleihens von 5. Millionen Franken für den
Bau der Montecenerilinie,
c. Ermächtigung zur Bestellung eines Pfandrechts J. Ranges auf die Monteceneri⸗
linie zu Gunsten des unter Litt. b.
Franken.
erwähnten Anleihens von 5 Millionen
4) Ersatzwahl von Mitgliedern des Verwaltungsrathes (Art. 44 der Statuten). 5) Eventuell für den Fall der Annahme der beantragten Statutenänderung: Neuwahlen in den Verwaltungsrath (Art. 41 der Statuten). . 6) Wahl des Präsidenten des Verwaltungsrathes (Art. 44 der Statuten). 7) Bestätigung der Stellvertreter der außerhalb der Schweiz wohnenden Mitglieder des Verwaltungsrathes (Art. 46 der Statuten). 8) Wahl der Rechnungsprüfungskommission (Art. 31 der Statuten). . Die Herren Aktionäre, welche dieser Versammlung beiwohnen oder sich durch andere Aktionäre in derselben vertreten lassen wollen, haben dem Bureau der Rechnungsrevision in Luzern bis spätestens den 26. Juni d. J. persönlich oder auf brieflichem Wege ihre Interimsaktien oder einen gehörig be— glaubigten, mit einem genauen Nummernverzeichnisse versebenen Ausweis über den Besitz derselben vorzulegen, worauf ihnen die S-immkarten, welche zugleich als Eintrittskarten dienen, werden eingehän⸗
digt, beziehungsweise zugestellt werden. karten mehr verabfolgt.
Nach Ablauf der genannten Frist werden keine Stimm⸗
Den Tit. Regierungen der subventionirenden Kantone werden wir für den Fall, daß sie sich in der Generalversammlung vertreten zu lassen gedenken, ihre Stimmkarten zukommen lassen.
Die unter Ziffer 1 und Wder Traktanden erwähnten Vorlagen werden den Tit. Regierungen der subventionirenden Kantone direkt zugestellt werden, und den Herren Aktionären vom 23. Juni d. J. an in deutscher und französischer Ausgabe bei der Hauptkasse der Gesellschaft in Luzern, der Schweizer. Kreditanstalt in Zürich, der Basler Handelsbank und den Bankhäusern Bischof zu St. Alban und R. Kaufmann in Basel, der Berner Handelsbank in Bern, der Aargauischen Bank in Aarau, der Bank in Winterthur, der Bank in Schaffhausen, der Banea Cantonale Licinese in Bellinzona, der Banca della DQizzera italiana in Lugano, dem Bankhause Pury & Cie. in Neuenburg, dem Bankhause Lombard, Odier Comp. in Genf, ferner bei der Direktien der Diskonto⸗Gesellschaft in Berlin, dem Bankhause S. Qppenheim junior C Cie. und dem A. Schaaffhausenschen Bankverein in Cöln, dem Bankhaufe
M. A. von Rothschild und Söhne und der
iliale der Bank für Handel und Industrie in Frankfurt a. M.,
endlich bei der Nationalbank des Königreichs Italien in Rom, Florenz, Turin, Genua, Malland, Venedig,
Neapel und Livorno zur Verfügung stehen.
ö Es wird noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß über den unter Ziffer 2 der Traktanden erwähnten Antrag nur dann gültig verhandelt werden kann, wenn in der Generalversammlung wenigstens ein Dritttheil des stimmberechtigten Aktien und Subventions⸗Kapitals vertreten sein wird.
Luzern, den 24. Mai 1878.
Namens des Verwaltungsrathes der Gotthardbahn.
Der
Prãsident:
Feer - Herzog. Der Sekretär:
Schw elzer.
(M. 2086 2.)
52591
Ordentliche Generalversammlung der Att.“
Ges. Tubalkain für Bergban und Hütten⸗ ; betrieb zu Remagen a. /R.
Mit Bezug auf Tit. II. 5. 24 des Statuts beehren wir uns die Herren Aktionäre der Gesell⸗ schaft zur ordentlichen Generalversammlung auf Samstag, den 26. Juli a. e. im Geschäfts⸗ y in Remagen, Morgens 995 Uhr, ergebenst ein zuladen.
Tagesordnung.
1) Geschäftsbericht pr. Jahr 1878.
2) Wahl eines Verwaltungsraths⸗Mitgliedes, lt. 5. 38 des Statuts.
3) Decharge⸗Ertheilung des Verwaltungsrathet.
4) Wahl von zwei Rechnungsrevisoren. Remagen, im Juni 1879.
Der Verwaltungsrath.
Carls III.
Deutscher Neichs⸗Anzeiger
und
6 — Aas Abonnement heträgt 4 M 50 *
für das Lierteljahr.
Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
*
Enlsrtions preis für den Raum einer Aruckzeile 380 *
M H4AS.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem General der Infanterie z. D. von Colomier zu Berlin, zuletzt General Lieutenant und Inspecteur der 4. Ar⸗ tillerie⸗Inspektion, den Rothen Adler⸗-Orden erster Klasse mit Eichenlaub und Schwertern am Ringe; dem Kreisgerichts— Direktor, Geheimen Justiz⸗Rath von Knoblauch zu Prenzlau den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Seminar-Direktor Schroeter zu Angerburg und dem Appel— lationsgerichts⸗Sekretär, Kanzlei⸗Rath Pantell zu Breslau den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Geheimen Re— gierungsRath Loeffler zu Berlin, Vorsitzenden der König— lichen Eisenbahn⸗Kommission IV. (Berlin — Blankenheim), den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse; dem Regierungs— und Baurath Früh, Mitgliede der Königlichen Eisenbahn— Direktion zu Saarbrücken, den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse; dem Eisenbahnbau⸗ und Betriebs⸗-Inspektor Altenloh zu Coblenz und dem Seminar-Lehrer Groß— mann zu Angerburg den Königlichen Kronen-Irden vierter Klasse; dem Schullehrer und Organisten Wesemann zu Stiepel im Landkreise Bochum den Adler der Inhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern; sowis dem Stein— messer Georg Busley zu Burglahr im Kreise Altenkirchen das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Alergnädigst geruht: den nachbenannten Persenen die Erlaubniß zur An— legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar:
des Commandeurkreuzes erster Klafse des Groß— herzoglich badischen Ordens vom Zähringer Löwen: dem Ober⸗-Präsidenten von Ernsthausen zu Danzig;
der Commandeur-⸗Insignien erster Klasse des
Herzoglich anhaltischen Haus-Ordens Albrechts
des Bären:
dem Hof⸗Jägermeister Grafen Falkenstein;
des Kemthurkreuzes des Großherzoglich mecklen— burgischen Haus-Ordens der Wendischen Krone:
dem Reichsbevollmächtigten für Zölle und Steuern, Ober— Regierungs⸗Rath Schrader zu Straßburg i. E.; sowie
des Ritterkreuzes des Königlich spanischen Ordens und des Herzoglich sachsen-coburg— Verdienstkreuzes für Kunst und Wissenschaft: dem Kassirer der Staatsschulden⸗Tilgungskasse, Rechnungs— Rath Schulze zu Berlin.
von der Asseburg—
gothaischen
Deutsches Reich.
Gesetz, betreffend den Uebergang von Geschäften auf das Reichsgericht. Vom 16. Juni 1879.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. . verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: §. 1. In den Vorschriften des 8. 12 des Gesetzes, betreffend die Gründung und Ver— waltung des Reichs⸗Invalidenfonds, vom 23. Mai 1873 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 117), des §. 32 des Patentgesetzes vom 25. Mai 1877 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 501), der 5§. 87 Absatz 3, 91 Absatz 1 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten, vom 31. März 1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 61) in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes für Elsaß⸗-Lothringen, betreffend die Rechtsverhältnisse der Beamten und Lehrer, vom 9 J 1873 (Gesetzbl. für Elsaß-Lothringen 4479 4 n die Stelle des Reichs-⸗Ober⸗Handelsgerichts das Reichs⸗ gericht.
Ingleichen gehen die zufolge des Gesetzes vom 14. Juni 1871 ( ö S. 315) dem Reichs⸗Gber⸗Handelsgericht über die richterlichen Beamten in Elsaß-Lothringen zustehenden n n . und Disziplinarbefugnisse auf das Reichsgericht über.
§8. 2. Für den Ansatz der Gerichtskosten und für die Vergütung der Thätigkeit der Rechtsanwälte in den von dem Reichsgerichte nach den bisherigen Prozeßgesetzen zu erledigen⸗ den Sachen sind die Vorschriften maßgebend, nach welchen die Gebühren und Auslagen zu berechnen sein würden, wenn die Sache an den obersten Landesgerichtshof gelangt wäre. Die Gerichtskosten fließen zur Reichskasse. ;
Berlin, Sonnabend,
— — ——— — — **
1877, der Strafprozeßordnung vom 1. F
Alle Host-Anstalten nehmen Bestellung an; . für Gerlin außer den PHest Anstalten auch die Ezpe⸗ dition: 8W. Wilhelmstr. Nr. 32. 1
8. 3. Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gerichts— verfassungsgesetz in Kraft Urkundlich unter Unserer muten Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegei. Gegeben Berlin, den 16. Juni 1879. (L. 8.) Wilhelm. von Bismarck.
Ver ordnung zur Ausführung der Reichs⸗Justizgesetze. Vom 13. Juni 1879. Zur Ausführung des Gerichtsverfaffungsgesetzes vom 27. Januar ebruar 1877 und des Ein⸗ fühhrungsgesetzes zu der letzteren wird für Elsaß ⸗Lothringen Folgendes
angeordnet: I. Geschäftsjahr.
§. 1. Für die Gerichte wird als Geschäftsjahr das Kalender jahr festgesett.
Als erste Geschäftsperiode wird für die Geltung der Jahreslisten der Schöffen und der Geschworenen der Zeitraum vom 1. Oktober 1879 bis zum 31. Dezember 1880, in allen übrigen Beziehungen der Zeitraum vom 1. Oktober 1879 bis zum 31. Dezember 1879 be⸗
stimmt. II. Amtsgerichte.
s. 2. Bei den mit mehreren Richtern besetzten Amtsgerichten (G. V. G. 5§. 22) werden die Geschäfte nach örtlich abgegrenzten Bezirken oder, wenn das Interesse der Rechtspflege dies erfordert, nach Gattungen oder nach Gattungen und Beirken vertheilt. Die Vertheilung erfolgt nach Anhörung des Staatsanwalts durch das 6 des . * K. die Dauer . .
äfts jahres em Reichskanzler J uñfstellunsa maßgebender Grundsãtze vorbehalten. ö z Mehrere Richter desselben Amtsgerichts vertreten sich wechselseitig.
III. Schwurgerichte und Schöffengerichte.
§. 3. Die Zahl der für jedes Schwurgericht erforderlichen Ge⸗ schworenen wird auf 300, und jwar 270 Hauptgeschworene und 30 Hülfsgeschworene, festgesetzt. Die Vertheilung auf die einzelnen Amtsgerichtsbezirke erfolgtd urch den Präsidenten des Ober ⸗-Landes—⸗ 86 und den ersten Beamten der Staatsanwaltschaft bei diesem
erichte.
Die Bestimmung der für jedes Amtsgericht erforderlichen Zahl von Hauptschöffen und Hülfsschöffen erfolgt durch dieselben Beamten.
§z. 4. Die Urlisten der Schöffen und Geschworenen (G. V. G. §§. 36, 85) sind alljährlich in der ersten . des dritten Monats vor Beginn des neuen Geschäftsjahres aufzustellen und so früh aus— zulegen, daß die Einsendung an den Amtsrichter (G. V. G. §5. 38) spätestens mit Ablauf dieses Monats erfolgen kann. Eine Beschei⸗ nigung über die in ortsüblicher Weise zu bewirkende Bekanntmachung des Zeitpunktes der Auslegung (G. V. G. §. 36 Abs. 2) und über die Dauer der letzteren ist miteinzusenden.
§z. 5. Der als Beisitzer des Ausschusses für die Wahl der Schöffen und der Geschworenen eintretende Staatsverwaltungsbeamte (G. V. G. S§. 40, 87) wird von dem Bezirks ⸗Präsidenten bestimmt. Zugleich ist ein Stellvertreter zu bestellen.
Der Ausschuß hat spätestens in der ersten Woche des letzten Monats vor Beginn des neuen Geschäftsjahres zusammenzutreten.
Die Einsendung der Vorschlagsliste der Geschworenen (G. V. G. §. 89 Abs. I) erfolgt ohne Verzug an den Präsidenten des Land⸗ , bei welchem die Sitzungen des Schwurgerichts abgehalten werden.
§. 6. Die Ausloosung der Hauptschöffen (G. V. G. 5. 45 . 2) hat vor Ablauf der auf die Wahl folgenden Woche stattzu⸗
nden.
& T7. Die Bestimmungen der 55. 3 bis 6 finden auf die vor dem Inkrafttreten der Strafprozeßordnung herzustellenden Jahres- listen der Schöffen und der Geschworenen (Einf. Ges. zur St. P. O. S. 2) mit der Maßgabe Anwendung, daß der Ausschuß spätestens im Mongt August zusammenzutreten hat. ö.
Die im Gerichtsverfassungsgesetze dem Amtsrichter zugewiesenen Geschäfte werden durch den Fiedensrichter, die Geschäfte der Land— gerichte durch die Landgerichte Colmar, Metz und Straßburg für ihre bisherigen Schwurgerichtsbezirke wahrgenommen. .
IVI. Kammern für Handelssachen.
§. 8. Bei den Landgerichten zu Colmar, Mülhausen, und Straßburg werden für die Bezirke derselben Kammern für Handels sachen gebildet. e .
§. 9. Für jede Kammer werden mindeftens vier und höchstens zehn Handelsrichter ernannt.
§. 19. Die Ernennung erfolgt auf gutachtlichen Vorschlag der am Sitze des Landgerichts bestehenden Handelskammer. In die Vor⸗ schlagsliste sind doppelt so viel Personen aufzunehmen als Handels⸗ richter zu ernennen sind; dieselbe ist dem Präsidenten des Landgerichts zur weiteren Veranlassung zu übersenden. .
§. 11. Die eidliche Verpflichtung der Handelsrichter erfolgt in öffentlicher Sitzung des Landgerichts. Die Handelsrichter haben den Eid zu leisten: ; .
die Obliegenheiten ihres Amtes getreulich zu erfüllen.
Im übrigen finden die Bestimmungen des 5. 51 Abs. 2 bis 6 des Gerichtsverfassungsgesetzes entsprechende Anwendung.
§. 12. Die Handelsrichter werden zu den Sitzungen nach der Reihenfolge der Ernennungen für jede Woche abwechselnd von dem Vorsitzenden berufen. . .
Im Falle der Verhinderung eines Handel zrichters tritt der zu⸗ nächst folgende an seine Stelle. Die ursprüngliche Reihenfolge wird dadurch nicht unterbrochen. ;
5§. 13. Der regelmäßige Vertreter des Vorsitzenden wird auf die Dauer des Geschäftsjahres durch das Präsidium, ein zeitweiliger Vertreter durch den Präsidenten des Landgerichtsglaus dessen Mit⸗ gliedern bestimmt.
den 21. Juni, Abends.
1879.
V. Hülfsbeamte der Staatsanwaltschaft. §. 14. Hülfsbeamte der Staatsanwaltschaft im Sinne des F. 153 des Gerichte verfassungsgesetzes sind außer den Amtsanwälten (8. 28 des Ausführungsgesetzes zum Gerichtsberfassungsgesetze vom 4. November 1873) ;
1) die Bürgermeister und deren Beigeordnete, die Polizeikom⸗ missare und die Gensd' armen;
2) die Forstschutzbeamten und die Feldschutzbeamten hinsichtlich der strafbaren Handlungen gegen die Forst“, Feld., Jagd⸗ und Fischereinesetze;
3) die Zollbeamten, die Steuerbeamten und die Oktroibeamten binsichtlich der strafbaren Handlungen gegen die Zoll-, Steuer⸗ und Oktroigesetze; z
ö. die Bergmeister und deren technische Assistenten, insoweit denselben die Eigenschaft von Beamten des Polizei und Sicherheitg« dienstes zukommt;
5). die Eichmeister, einschließlich der Faßeichmeister, und deren technische Gehülfen hinsichtlich der strafbaren Handlungen gegen die auf die Maße, Gewichte und Meßwerkzeuge bezüglichen Vorschriften;
6) die Gerichtsvollzieher hinsichtlich der Vollstreckung der Vor⸗ führungsbefehle, der Haftbefehle und der Steckbriefe.
VI. Vorbereitung zum höheren Justizdienst.
S. 15. Die Vorschriften im 5. ? Absatz 2 des Gerichtsver- fassungsgesetzes treten für die Notare an die Stelle des 8. JI des Regulativs über die Vorbereitung zum Justizdienst in Elsaß-⸗Loth— . vom 17. Februar 1872 (Gesetzbl. für Elsaß ⸗ Lothringen S. 127.
VII. Gerichtsschreiber und Gerichts vollzieher. .S. 16.. Die Zulassung zur Prüfung als Gerichtsschreiber, sowie die Entscheidung über die Qualifikation zum Gerichtsschreiber — Fs§. 6, 9 des Regulativs vom 18. Juli 1872, Gesetzbl. für Elsaß⸗ Lothringen S. 557 — erfolgt durch den Ersten Präsidenten deg Ober⸗Landesgerichts und den ersten Beamten der Staatsanwaltschaft bei diesem Gerichte.
Die Vorschrift des 5. 9 des Regulativs wird auf weitere fünf Jahre erstreckt.
VIII. Gerichtsärzte. 5. 17. Gerichtsärzte (St. P. O. §. 87) sind die Kreisärzte und die Kantonalärzte. .
Im Falle des Bedürfnisses können auch andere Aerzte durch den Präsidenten des Ober -Landesgerichts und den ersten Beamten der Staatsanwaltschaft bei diesem Gerichte zu Gerichtsärzten für be⸗ stimmte Bezirke bestellt werden.
IX. Sühneversuch wegen Beleidigungen.
§. 18. Vergleichsbehörde in dem Falle des 5. 420 der Straf⸗ prozeßordnung ist der Bürgermeister des Gemeindebezirks, in welchem k wohnen, im Verhinderungsfalle dessen gesetzlicher Stell⸗ vertreter.
s §. 19. Zur Sühneverhandlung können die Parteien ohne Ladung erscheinen.
Auf Antrag des Verletzten hat die Vergleichsbehörde demselben die schriftliche Festsetzung der Zeit und des Ortes der Sühneverhand⸗ lung zu behändigen.
§. 20. Erscheint der Antragsteller in dem Termine nicht, so findet eine Sühneverhandlung nicht statt. Erscheint der Beschuldigte nicht, so wird angenommen, daß er sich auf die Sühneverhandlung nicht einlassen wolle. ; .
Eine Bescheinigung über die Erfolglosigkeit des Sühneversuchz kann nur ertheilt werden, wenn der Antragsteller im Termine er⸗ scheint. :
Die Bescheinigung muß mit der Unterschrift und dem Amts. siegel des y, versehen sein. Sie soll die Angabe der Zeit der Beleidigung und der Anbringung des Antrags, sowie des Orts und der Zeit der Ausstellung enthalten.
Berlin, den 13. Juni 1879.
In Vertretung des Reichskanzlers:
Friedberg. Herzog.
Die Central-Direktion des Instituts für archäologische Korrespondenz hat die Herren Dr. Johannes Schmidt aus Schmiedeberg, Dr. Karl Purgold aus Gotha, Dr. Karl Schäfer aus Treptow a. Rega, Dr. Otto Keck aus Brandenburg a. Havel zu ,, ,. des Instituts in der Abtheilung für klassische Archäologie; und die Herren Kandidat der Theologie Heinrich Holtzinger aus Oldenburg Licentiat der Theologie Karl Erbes aus Traben
a. Mosel zu Stipendiaten des Instituts in der Abtheilung für christliche Archäologie für das Jahr 1879 gewählt, und sind diese Wahlen Seitens des Auswärtigen Amts bestätigt worden.
Die Rinmer 9 des Gesetzblatts für Elsaß⸗Lothringen, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter Nr. 329 die Verorbnung zur Ausführung der Reichs⸗ Justizgesetze. Vom 13. Juni 1879. Berlin, den 21. Juni 1879. Kaiserliches Post⸗-Zeitungs-Amt.