1879 / 145 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 24 Jun 1879 18:00:01 GMT) scan diff

24) den de und Domprediger Stoecker in Berlin,

26) den Grafen Theodor zu Stolberg⸗Wernige⸗ rode auf Schloß Tütz, Kreis D. Crone W. Pr.,

26) den Konsistorial⸗Rath Taube in Bromberg,

27 den Feldpropst, Ober⸗Konsistorial⸗Rath und Hof⸗ prediger D. Thie len in Berlin,

I8) den Hofprediger Wilsing in Stargardt i. Pomm.,

29) den Konsistorial⸗Präsidenten Wunderlich in Breslau,

30) den Regierungs⸗Präsidenten Freiherrn von Zedlitz⸗ Neukirch in Liegnitz.

Angekommen: Se. Excellenz der Seehandlungs-Präsident, Wirkliche Geheime Rath Bitter von Wiesbaden.

Bekanntm achung.

Die Aufnahmeprüfung in dem hiesigen Königlichen Lehrerinnen⸗-Seminar wird am 15. und 16. September d. J. abgehalten werden. ;

Das Nähere ergeben die in den Amtsblättern der König⸗ lichen Regierungen zu Potsdam und Frankfurt a. O. und im „Berliner Intelligenzblatt“ erlassenen Bekanntmachungen.

Berlin, den 20. Juni 1879.

Königliches Provinzial⸗Schul⸗Kollegium. Reichenau.

Dean nt n nch nnz auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachungen vom

19. November 1878 und 3. April 1879 wird hierdurch zur

öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Liquidation des ver—

botenen Fachvere ins der Berliner Knopfarbeiter

und Berufsgenossen nunmehr beendet ist.

Berlin, den 16. Juni 1879.

Königliches Polizei⸗Präsidium. II. Abtheilung.

Sellmer.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 24. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König sind, laut Meldung des „W. T. B.“, 56 Vormittag mittelst Extrazuges in Ems eingetroffen.

uf dem Bahnhofe waren die Ober⸗Präsidenten Frhr. von Ende und von Bardeleben, der Regierungs⸗-Präsident von Wurmb, der Gouverneur von Coblenz, General von Beyer, der Bürgermeister Brodzma und der Ober⸗Amtsrichter Thewalt zum Empfange Sr. Majestät anwesend. Außerdem hatten sich die Geistlichkeit, die Mitglieder des Kriegervereins und ein sehr zahlreiches Publikum am Bahnhofe versammelt.

Vom Bahnhofe aus fuhren Se. Majestät der Kaiser lang⸗ sam durch die große Menschenmenge, welche Allerhöchstdenselben mit begeisterten Zurufen begrüßte, nach dem Kurhause. Die Straße vom . nach dem Kurhause war auf das Fest⸗ lichste mit Guirlanden und Blumen geschmückt; gegen 1200 Schulkinder bildeten in derselben Spalier. Das Weiter war prachtvoll.

In dem Leitartikel der „National-Zeitung“ vom 24. d. M. werden die Angaben des Reichsbank-Prä⸗ sidenten von Dechend in der Reichstagssitzung vom 19. d. M,ber die mit der Münzreform verbun— denen Verluste in Zweifel gezogen.

Zunächst wird bemängelt, daß von den bisherigen Ver⸗ lusten nicht der Münzgewinn bei der k der Reichs⸗ silbermünzen in Abzug gebracht wird. Dies ist allerdings nicht geschehen, aber aus gutem Grunde, nämlich weil die Reichs⸗ silbermünzen unterwerthig ausgeprägt sind. Hundert Mark Reichssilbergeld enthalten nur 96 M Silber, der höhere Werth ist ihnen wie dem Nickel⸗ und Kupfergelde nur durch das Deutsche Münzgesetz äußerlich beigelegt, erhöht aber nicht den inneren Werth derselben. Die Differenz kann also auch nicht als Gewinn betrachtet werden.

Sodann wird behauptet, daß von den Thalerstücken mehr verloren gegangen seien als 17 Proz, wie der Reichsbank— Präsident angenommen hatte. Diese Schätzung ist jedoch voll⸗ kommen begründet. Zunächst hat der Verfasser des Leitartikels übersehen, daß außer den Thalern der beutschen Staaten mehr als 93 Millionen Mark in österreichischen Thalern ausgegeben sind, welche ebenfalls beseitigt werden müssen, zumal sie sich schon fast ganz in den diesseitigen Kassen befinden.

Sodann kommt in Betracht, daß der übrigens größte Theil, sämmtlicher Thalerstücke in den Jahren 1856573 ausgeprägt ist. Für die Letzteren kann keinesfalls ein höherer Prozentsatäz abgerechnet werden als für die ganz gleichartigen Zweithalerstücke aus demselben Zeitraum, und auf die älteren br, ist bei der Berechnung des wahrscheinlichen Verlustes bereits insofern die nöthige Rücksicht genommen, als der Verlust an dem noch zu verkan⸗ fenden Silber bei einem Verkaufspreise von 50 Pence pr. Unze Standard nur auf 90 bis 1060 Millionen Mark ange— 9 ist, während derselbe sich bei einem Bestande von 476 Millionen auf mehr als 100 Millionen Mark berechnet.

Daß die Schätzung des noch vorhandenen Silberbestandes nicht übertrieben ist, ergiebt sich übrigens auch daraus, daß sich bereits über 305 Millionen Mark in Thalerstücken geprägt oder eingeschmolzen in der Reichshauptkasse und in den Reichsbankkassen befinden und noch in jeder Woche regelmäßig mehrere Millionen zufließen.

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage.

In der heutigen (65.) Sitzung des Reichs⸗ tages, welcher der Präsident des Reichskanzler⸗Amts Staats⸗ Minister Hofmann und mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kommissarien desselben beiwohnten, genehmigte das Haus ohne Debatte unverändert in dritter Berathung den Gesetzen wurf, betreffend die Sicherung der e n. schaftlichen Zollgrenze in den vom Zolkgebiete ausgeschlossenen bremischen Gebietstheilen, und setzte dann die zweite Berathung des Zolltarifs mit Nr. 26 (el, anderweit nicht genannt, und Fette) fort.

Nach Pos. a4 soll anderes flüssiges Oel in Fässern 4

pro 100 kg Zoll tragen. Auf den Antrag des Abg. Dr. Del⸗ brück wurde das Wort „flüssiges“ gestrichen.

Nach Pof. soll Palm und Kokosnußöl festes 2 6 per 100 kg zahlen. Hierzu lagen folgende Anträge vor:

I) von dem Abg. Sonnemann:

Der Reichstag wolle beschließen: zu Pos. 26, Oel und Fette: an der Stelle von Pos. 26 Nr. 5 folgende Fassung anzunehmen: 5) Palmöl, festes 2 A, 6) oon festes frei.

2) vom Abg. Dr. Delbrück:

Der Reichstag wolle beschließen: Pos. 262. Nr. 5 das Wort: festes“ zu streichen und hinzuzufügen: ‚Palmkernöl“.

3) vom Abg. Berger:

Der Reichstag wolle beschließen: nach Pos. a. 5 (Palm und Kokosnußöl, festes) folgenden Satz einzuschalten: Anmerkung: n . zur Fabrikation bestimmt, unter zollamtlicher Kon⸗ role frei.“

Nach kurzer Motivirung der Anträge durch die Antrag⸗ steller, denen der Abg. von Kardorff und der Kommissarius des Bundesraths, Geheime Ober⸗Regierungs⸗-Rath Rothe, ent⸗ gegentraten, wurden sämmtliche Anträge, und zwar derjenige des Abg. Dr. Delbrück mit 127 gegen 163 Stimmen, abgelehnt, und die Regierungsvorlage unverändert angenommen. (Schluß des Blattes.)

In dem Kursbureau des Kaiserlichen General⸗Postamts ist eine Karte der überseeischen Postdampfschiffs— linien im ,, unter Berücksichtigung der Postverbindungen nach den außereuropäischen deutschen Kon⸗ sulatsorten, nach dem Stan de vom 15. Mai 1879, bearbeitet worden. Der Kartenrand enthält ein in Typendruck herge— stelltes Verzeichniß der in Betracht kommenden Postdampf⸗ schiffslinien, unter Angabe der den Betrieb wahrnehmenden Schiffahrtsgesellschaften, der Anlegehäfen, sowie der Seeent⸗ fernungen von Hafenort zu Hafenort und der planmäßigen Ueberfahrtsdauer.

Die Karte kann vom Kursbureau des General-Postamts oder von den Postanstalten des Reichspostgebiets zum Preise von 75 8 für das Exemplar bezogen werden.

Der Amtsvorsteher ist, nach einem Erkenntniß des Ober-Tribunals vom 23. Mai 1879, nicht berechtigt, in Bezug auf den Wegebau wegen der erwachsenen Kosten gige den seines Erachtens zur Leistung der Kosten Verpflichteten die

dministrativexekution anzuordnen, falls der Aufgeforderte seine Verpflichtung bestreitet, vielmehr hat der Amtsvorsteher die Streitfrage dem Kreisausschusse vorzulegen, dessen Ent⸗ scheidung durch Administrativexekution vollstreckbar ist. Ordnet der Amtsvorsteher dennoch die Exekution an, so ist der Wider— stand gegen den Exekutivbeamten nicht strafbar.

Die Ordnungsstrafe wegen Ein maischung zu einer anderen, als der angezeigten, Stunde trifft, nach einem Er— kenntniß des Ober-Tribunals vom 11. April d. J., den Vorstand der Brauerei, auch wenn derselbe bei der Ein— maischung nicht zugegen war. Die verschärfte Ordnungsstrafe des 5§. 35 Abs. 2 Nr. 3 des Brausteuergesetzes tritt nur dann ein, wenn statt um die angezeigte Vormittagsstunde während der Nachmittagsstunden eingemaischt wird oder umgekehrt.

Der Chef der Admiralität, Staats⸗Minister von Stosch, ist zur Inspizirung nach Wilhelmshaven und Kiel abgereist. Nach Beendigung der Inspizirungen wird sich der⸗ nach Oestrich im Rheingau begeben. t

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich würt⸗ tembergische General⸗Direktor der Verkehrsanstalten, Wirkliche Geheime Rath von Dillenius ist nach Stuttgart abgereist.

Der Gesandte der Schweizerischen Eidgenossenschaft am hiesigen Allerhöchsten Hofe, Oberst⸗Lieutenant Roth, hat Berlin mit Urlaub verlassen. Die interimistische Führung der Geschäfte der Schweizerischen Gesandtschaft ist dem Legations—⸗ Rath Dr. A. von Claparéde übertragen.

Der General⸗Major Graf von Wartensleben, Kommandant von Berlin, und beauftragt mit Wahrnehmung der Geschäfte des Chefs der Land⸗-Gensd'armerie, hat eine längere Dienstreise zur Inspizirung der Gensd'armerie— Brigaden angetreten.

Bayern. München, 22. Juni. Wie die „Allg. Ztg.“ vernimmt, hat die Verordnung über die Abänderun— gen in den Grenzen der Regierungsbezirke und in dem Bestand und Umfang der Bezirksämter die Allerhöchste Genehmigung erhalten. Hiernach wird der künf⸗ tige Amtsgerichtsbezirk Rain (seither bei Oberbayern) dem Regierungsbezirk Schwaben und Neuburg, der künftige Amts⸗ gerichtsbezirk Hilpoltstein (seither bei der Oberpfalz) dem Re⸗ gierungsbezirk Mittelfranken, und der ,. Amtsgerichts⸗ bezirk Beilngries (seither bei Mittelfranken) dem Regierungsbezirk der Oberpfalz und von Regensburg zugetheilt. Sodann werden die Bezirksämter Wegscheid, Teuschnitz und Heilsbronn aufgelöst, und der künftige Amtsgerichtsbezirk Wegscheid unter Auf— stellung eines exponirten Assessors in . dem Bezirks⸗ amte Passau; die künftigen Amtsgerichtsbezirke Ludwigstadt und Nordhalben dem Bezirksamt Kronach und der künftige Amtsgerichtsbezirk Heilsbronn dem Bezirksamt Ansbach ein⸗ verleibt. Ferner werden, unter Aufhebung der Bezirksämter Hemau und Velburg, neue Bezirksämter in Hilpoltstein und in Parsberg errichtet; ersteres hat aus den künftigen Amts⸗ , ,, Hilpoltstein und Greding, letzteres aus den ünftigen Amtsgerichtsbezirken Parsberg und Hemau zu bestehen. Weiterhin werden die Bezirksämter Munchen links und rechts der Isar in der Weise umgestaltet, daß aus dem künftigen Amtsgerichtsbezirk München II. ein Bezirksamt „München J.“ und aus den künftigen Amtsgerichtsbezirken Starnberg und Wolfratshausen ein weiteres Bezirksamt „München II.“, beide mit dem Sitz in München, gebildet wird. Endlich werden der künftige Amtsgerichtsbezirk Rain dem Be⸗ zirksamt Neuburg a. D., der künftige Amtsgerichtsbezirk Kastl dem Bezirksamte Neumarkt, der ir rf, Amts⸗ gerichtsbezirk Riedenburg dem Bezirksamte Beilngries zugetheilt, dann der künftige Amtsgerichtsbezirk Weißen⸗ horn vom Bezirksamt Illertissen abgetrennt und dem Bezirksamte Neu⸗Ulm zugetheilt. Die Abänderungen in den Grenzen der Regierungsbezirke und Bezirksämter durch Ab⸗ trennung und ö einzelner Gemeinden ergeben sich aus der bereits Allerhöchst genehmigten Abtrennung dieser Gemeinden von ihren bisherigen Landgerichtsbezirken und deren Zuweisung zu künftigen Amtsgerichts bezirken. Die erwähnten Abänderungen in den Grenzen der Regierungs⸗ bezirke und in dem Bestande der Bezirksämter treten mit dem 1. Januar des nächsten Jahres ins Leben.

Sachsen. Dresden, 23. Juni. Das „Dr. Journ.“ schreibt: So viel bis jetzt bestimmt ist, werden die Ergän⸗

zungswahlen für den Landtag in der ersten Hälfte des Monats September stattfinden. Wahrscheinlich werden dem Landtage außer dem Staatshaushalt nur wenige Vor— lagen zugehen.

Waldeck. Arolsen, 20. Juni. Der Landtag der ö Waldeck und Pyrmont nahm in der

eutigen Sitzung:

I) den Entwurf eines Gesetzes, betr.! die Einführung des preußischen Ausführungsgesetzes zum deutschen Gerichts— verfassungsgesetze vom 24. April 1878,

2) den Entwurf eines Gesetzes, betr. die Einführung des preußischen Ausführungsgesetzes zur deutschen Konkurs⸗ ordnung vom 6. März 1875, und

3) den Entwurf eines Gesetzes, betr. die Einführung des preußischen Gesetzes, betr. die Uebergangsbestimmungen zur deutschen Civilprozeßordnung und deutschen Strafprozeß— ordnung vom 31. Mäiz 18759,

einstimmig an und keschloß zu 1, da, nach einer Mittheilung des Landesdirektors, Se. Durchlaucht der Fürst einen Verzicht 6 den privilegirten Gerichtsstand in Erwägung gezogen at:

„Für den Fall, daß Se. Durchlaucht der Fürst auf den privile⸗ girten Gerichtsstand verzichtet, tritt an Stelle des Art. 2, welcher von der Zuständigkeit des Ober ⸗-Landesgerichts in Cassel in allen . Angelegenheiten des Fürsten spricht, folgende Be⸗

immung:

Der Fürst zu Waldeck und Pyrmont, sowie die Mitglieder des Fürstlichen Hauses einschließlich der Gräflichen Linie desselben haben in allen privatrechtlichen Angelegenheiten ihren Gerichtsstand bei den ordentlichen Gerichten.

Der Landesjustizverwaltung bleibt vorbehalten, die erforderlichen Ausführungs und Uebergangsbestimmungen zu erlassen.“

Zu 2 wurde beschlossen, dem Art. 3 des Einführungs⸗ gesetzes, welcher die Bestellung von Generalhypotheken fortan für unzulässig erklärt, hinzuzufügen:

Faustpfandrechte an ger er g, und anderen Vermögens rechten bestehen, wenn der Pfandgläubiger oder ein Dritter für ihn den Gewahrsam der körperlichen Sache, welche den Gegenstand des Rechts bildet oder der über die Forderung oder das Vermögensrecht ausgestellten Urkunde erlangt und behalten hat, und daneben der Drittschuldner von der Verpfändung benachrichtiat ist.“

4) Die Bestimmung im 8§. 10 des Wahlgesetzes vom 17. August 1852 wurde aufgehoben und an ihre Stelle fol⸗ gende Vorschrift gesetzt:

. Abgeordneten werden auf einen Zeitraum von 3 Jahren

ewählt. ] Wird während dieses Zeitraums eine n erforderlich, so gilt dieselbe nur bis zur nächsten allgemeinen Wahl.“

21. Juni. Heute nahm der Landtag folgende Gesetz⸗ entwürfe an: (

). die Abänderung von Bestimmungen der Disziplinar— gesetze betreffend, welche durch die neue Justizreform nothwen— dig geworden sind;

M die Einführung des preußischen Ausführungsgesetzes f . Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 be—⸗ treffend;

3) die Einführung des preußischen Ausführungsgesetzes zum Deutschen Gerichtskostengesetze und zu den Deutschen Gebührenordnungen für Gerichtsvollzieher und für Zeugen und Sachverständige vom 10. März 1879 betreffend;

4 die Einführung des preußischen e. betreffend die e , n n in das unbewegliche Vermögen, vom 4. rz 9;

5) die Einführung des preußischen Gesetzes vom 3. März

1879, die Dienstverhältnisse der Gerichtsschreiber betreffend, und

6) die Einführung der preußischen Schiedsmanns⸗-Ord⸗ nung vom 29. März 1879 betreffend; diesen letzteren Entwurf mit einigen kleinen Abänderungen.

Zu 3 besch'oß der Landtag, den Landesdirektor zu er— suchen, auf eine anderweite Festsetzung der den waldeckischen Beamten bei Dienstreisen zu gewährenden Tagegelder und Reisekosten nach preußischen Grundsätzen Bedacht zu nehmen.

7) Dem Festausschusse für die 350jährige Jubiläumsfeier des Landesgymnasiums zu Corbach wurden zur Gründung eines Stipendiums zu Gunsten hülfsbedürftiger Gymnasiasten aus den Revenuen des Stifts Schaaken 1500 S6 verwilligt.

8) Der Landtag sprach der Regierung gegenüber die Er— wartung aus, hes, falls die von der Reichsregierung projektirte Steuer- und Zollreform zur Durchführung gelangt, wodurch ausgesprochenermaßen die Matrikular⸗ beiträge der einzelnen deutschen Staaten in Wegfall kommen sollen, in gleichem Verhältniß wie in Preußen eine Reduktion der direkten Staatssteuern in den Fürstenthümern Waldeck und Pyrmont oder eine Ueberweisung derselben an die Ge— meinden zur Bestreitung ihrer kommunalen Bedürfnisse statt— finden werde.

9) Ein Antrag auf nochmalige Vorlegung des im Jahre 1875 nicht zu Stande gekommenen Gesetzes über das Grund⸗ buchwesen wurde angenommen.

Nach Erledigung der Vorlagen vertagte der Landesdirektor . den außerordentlichen Landtag bis auf

eiteres.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 23. Juni. (W. T. B.) Die „Polit. Korresp.“ meldet aus Belgrad vom 23. d.: Der Antrag Serbiens, den Grenzstreit bei Adlie durch ein serbisch⸗bulgarisches Schiedsgericht zur Entscheidung zu bringen, ist Seitens Rußlands abgelehnt worden; die serbische

Regierung hat in Folge dessen den serbischen Kommissar aus

3a abberufen. Inzwischen ist das strittige Gebiet bei aicar von den Russen besetzt worden. Die inter⸗ nationale Kommission zur Regelung der Grenze zwischen der Türkei und Serbien, hat sich nach Wranja begeben. Der Ministerrath hat beschlossen, die große nationale Skupschtina Behufs Lösung der Frage wegen der Stellung der Juden auf den 15. Juli einzuberufen.

Schweiz. Bern, 21. Juni. (Bund.) Die Beschlüsse der Bundesversammlung in der Zollerhöhungs⸗ frage lauten nun im amtlich festgestellten Wortlaute dahin:

Vorerst ist ein Bundesgesetz geschaffen worden, welches dem Referendum unterliegt, mit folgenden Bestimmungen:

Art. 1. Die hiernach bezeichneten Waarengattungen sind bei der Einfuhr in das Gebiet der schweizerischen Eidgenossenschaft mit den nachstehenden Zollgebühren zu belegen (gZollansatz per 100 kg): Tabak: a. Tabakrippen oder Stengel 26 Fr. b. Unverarbeitete Tabakblätter, Abfälle der Tabakfabrikation; zerkleinerte Tabakabfälle zur Schnupftabakfabrikation, auch in Mehlform; Rippenmehl 25 Fr. (. Karotten und Stangen zur Schnupftabakfabrikation 30 Fr. d. Tabakfabrikate: 1) Rauchtabak in Rollen, abgerollten oder entrippten

Blättern oder geschnitten; Rippentabak; Kautabak 50 Fr. 1 50 Fr. 3) Cigarren 100 Fr. 4 Cigarretten

Dr. .

Art. 2. Der Bundesrath ist ermächtigt, sobald er es für thunlich erachtet, auf Branntwein, Weingeist, Sprit und andere geistige Getränke, wie Cognac, Rum, Liqueur 2c. in Fässern, Flaschen oder Krügen einen Zoll zu erheben bis 20 Fr. von 100 kg. Diese Zollerhöhung findet keine Anwendung auf denaturirten Sprit.

Art. 3. Der Bundesrath ist beauftragt, auf Grundlage der Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 17. Brachmonat 1874, betreffend die Volksabstimmung über Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse, die Bekanntmachung dieses Bundes⸗ beschlusses zu veranstalten und den Beginn der Wirksamkeit desselben festzusetzen.

Ferner wurde ein Bundesbeschluß erlassen mit fol— gendem Wortlaut:

Art. 1. Der Bun degrath ist ermächtigt, die durch Bundesgesetz vom 20. Juni 1879 erhöhten Zollansätze sofort in Anwendung zu bringen, unter der Bedingung, daß für den erhöhten Zollbetrag Rückerstattung geleistet werde, wenn in einer Volksabstimmung das genannte Bundesgesetz verworfen würde. Art. 2. Der im vorstehen den Artikel enthaltene Beschluß wird nach Art. 89 der Bundes⸗ verfassung dringlich erklärt.

Niederlande. Haag, 19. Juni. (Leipz. Ztg.) In der heutigen Sitzung der Ersten Kammer der General— staaten beantwortete der Minister des Innern, Hr. Kap— peyne, die Interpellation des Hrn. van Twist über die ministerielle Krisis dahin: Nachdem das Gesetz bezüglich der Kanäle infolge der Verwerfung des Art. 1 in der Zweiten Kammer habe zurückgezogen werden müssen, habe der Handels⸗ Minister, Hr. Tak van Portvliet, bei dem Könige um seine Demission nachgesucht und dem Ministerrathe schriftlich zur Kenntniß gebracht, daß er bei diesem Entschlusse beharren müsse, da, seiner Meinung nach, das Votum der Zweiten Kammer, nach der demselben vorausgegangenen Diskussion, nur als eine Mißbilligung der von ihm Namens der Regierung mit warmer Ueberzeugung vertretenen finan— ziellen und ökonomischen Politik betrachtet werden könne. Auch er (Kappeyne) habe sich für genöthigt erachtet, ebenfalls ein Demissionsgesuch an den König zu richten, da nach seiner An— sicht die Abstimmung den Beweis geliefert habe, daß Gewiß— heit dafür fehle, für große Maßregeln, welche von der gegen—⸗ wärtigen Regierung in Vorschlag gebracht würden, die er— forderliche Uebereinstimmung in der Landesvertretung zu er⸗ langen. Die übrigen Mitglieder des Ministerrathes hätten ihrerseits erklärt, daß sie der Anschauung ihrer beiden Amts— genossen nicht beistimmten, jedoch die Folgen einer Krisis, welche aus einer eventuellen Gewährung der Demission des Ministers des Innern entstünde, nicht auf ihre Verantwort— lichkeit nähmen, sondern für den Fall seines Rücktrittes ebenfalls ihrer Portefeuilles enthoben zu werden den Wunsch hätten. Nachdem er (Kappeyne) davon dem Könige Mit⸗ theilung gemacht, sei am 15. Juni dem Ministerrathe und den beiden demissionirenden Ministern zur Kenntniß gebracht worden, daß der König das Demissionsgesuch des Handels— Ministers, wie auch das des Ministers des Innern ablehne und demzufolge auch das eventuelle Demissionsgesuch der übrigen Mitglieder des Ministerrathes als wegfallend be⸗ trachte. Seit dem 15. Juni sei in dieser Angelegenheit nichts weiter geschehen. Hr. van Twist gab sondann der Hoffnung Ausdruck, bald die gute Nachricht zu vernehmen, daß das Ministerium, welches sich des Vertrauens des Königs zu erfreuen fortfahre, im Interesse des Landes zu der Ent— schließung kommen werde, im Amte zu bleiben und die schwie⸗ rige Aufgabe, welche es einmal übernommen, fortzusetzen und wo möglich zu vollführen. (Beifall.) Hr. Kappeyne bemerkte hierauf zum Schluß, er habe seinen Erklärungen nichts hinzu⸗ zufügen, als die Versicherung, daß kein Mitglied des Minister⸗ rathes sich bei der Entschließung in dieser Angelegenheit durch andere Erwägungen werde leiten lassen, als durch seine per⸗ sönliche ehrliche Ueberzeugung in Bezug auf die Forderungen des konstitutionellen Staatsinteresses und die Forderungen des allgemeinen Interesses.

23. Juni. (W. T. B.) Die Leiche des Prinzen von Oranien ist heute Abend um 7 Uhr hier eingetroffen und vorläufig in der Todtenkapelle des Palais des verstor⸗ benen Prinzen beigesetzt worden. Bei der Ankunft der Leiche waren Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz Friedrich und der Prinz Alexander zugegen.

Großbritannien und Irland. London, 24. Juni. (W. T. B.) Ihre Majestät die Königin hat der Kaiserin Eugenie einen Beileidsbesuch abgestattet. In dem Zustande der Kaiserin ist eine wesentliche Besserung eingetreten. Rouher hat Chislehurst wieder verlassen. Die „Daily News“ erfahren, die Führer der Opposition hätten be⸗ schlossen, die egyptische Frage zum Gegenstand einer Debatte im Unterhause zu machen.

In der heutigen Oberhaussitzung verlas der Ober⸗ Befehlshaber der englischen Truppen, Herzog von Cam⸗ bridge, die Empfehlungsbriefe, die er dem Prinzen Louis Napoleon an Lord Chelmsford und Sir Bartle Fräre mit⸗ gegeben, und in denen ausdrücklich hervorgehoben wird, daß der Prinz den Feldzug nur als Zuschauer mitmachen solle, und beklagte den Tod des Prinzen. Der Premier, Earl Beaconsfield, ist der Ansicht, daß das Leben des Prinzen grausam und ganz unnöthiger Weise geopfert worden sei, und widmete dem Prinzen Worte höchster Anerkennung, der Kai— serin Eugenie den Ausdruck tiefsten Mitgefühls. Earl Gran—⸗ ville äußerte sich in ähnlicher Weise, hofft aber auf weitere Erklärungen, weshalb der Prinz bei seiner Stellung und Jugend überhaupt in eine so verhängnißvolle Lage habe ge⸗ setzt werden können. Auf eine Anfrage Earl Granville's bestätigte der Marquis von Salisbury, daß England und Frankreich dem Khedive die Abdankung zu Gunsten seines

ohnes empfohlen hätten. .

Im Unterhause erwiderte der Unter⸗Staatssekretär Bourke auf eine Anfrage Otway's ebenfalls: England und y, , hätten dem Khedive empfohlen, abzudanken.

eutschland, Oesterreich⸗ Ungarn und Italien hätten die Schritte der Vertreter Englands und Frankreichs bei dem Khedive unterstützt. Eine Antwort des Letzteren sei noch nicht eingegangen. Im weiteren Verlaufe der Sitzung erklärte der Schatzkanzler Northeote: es sei unzweckmäßig, augen⸗ blicklich noch weitere Mittheilungen über die Unterhand⸗ lungen mit Egypten zu machen. Der Marquis von , , . kündigte hierauf an, daß er am nächsten

onnerstag die Anfrage an die Regierung richten würde, mit wem die Unterhandlungen gepflogen worden seien und weshalb

dem Khedive die Abdankung anempfohlen worden sei, da es im Falle einer unbefriedigenden Antwort des Khedive nöthig sein dürfte, sofort eine Debatte über diese Angelegenheit an⸗ zuregen, zumal nicht nur Unterhandlungen, stattgefunden hätten, sondern Seitens der Regierung in dieser kritischen Frage auch eine Aktion unternommen worden sei.

(Allg. Corr.) Ueber den weiteren Verlauf des Zulu⸗ Feldzuges wird dem „Reuterschen Bureau“ gemeldet:

General Newdigate's Division überschritt am 29. Mai den Buffalofluß und langte am nämlichen Abend in Koppe Alleive an, woselbst ein permanentes Lager gebildet werden wird. Am 2. Juni sollte der Vormarsch fortgesetzt werden. Längs der Küste ist starker Regen eingetreten. Usitwongua, ein anderer Äbgesandter Cetewayo's, ist in Fort Chelmsford angekommen, und John Dunn hat sich dahin begeben, um mit ihm zu konferiren. Cetewayo sandte Emissäre nach der Delagoa Bai, um Munition zu erbitten, aber ihr Gesuch wurde abschläglich beschieden. Saisarieje, König von Amatongas, hat sich geweigert, gemeinsame Sache mit dem Zulukönig zu machen. Das dritte Jeomanry⸗Corps wurde an der Verbindung der Flüsse Quithing und Orange von einer großen Abtheilung Basutos überrumpelt. Mehrere britische Soldaten wurden in ihren Zelten mit Assagais durchbohrt. Sechs derselben wurden getödtet, sechs tödtlich verwundet und neun schwer verletzt. Der Feind wurde verfolgt und ihm empfindliche Verluste zugefügt. Sir Bartle Frere langte am 31. Mai in Beaufort an, Sir Theo⸗ philus Shepstone hat sich nach England begeben. Die Vermessung der Transvaaleisenbahn hat begonnen.

Frankreich. Paris, 22. Juni. General Forgemol telegraphirk aus dem Lager von Medinah, unter dem 18. Juni:

„Gestern hat die Kolonne von Kbenchela am westlichen Aus gange des Pasfses von Tizugarine gelagert und dort den Insurgenten einige Stück Vieh abgenommen. Die Kolonne von Biskra lagerte am 165. in Tiaranimine, nachdem sie etwa 150 Insurgenten, die ihr den Weg verstellten, verjagt und einige Mann getödtet hatte. Am LH. erreichte diese Kolonne ohne Schwertstreich Saneh. An demselben Tage durchstreiften die Gums von Batna alle Zugänge des Lagers von Medinah, ohne auf einen Widerstand zu stoßen. Ich habe mich mit der Kolonne von Khenchela in Verbindung gesetzt. Die Scheiks sind im Lager erschienen und haben sich bereit erklärt, ihre Zelte und Heerden herbeizuführen. Ich lasse heute den ganzen oberen Lauf des Ued⸗el⸗Abiod von Tizugarine bis Sanef von den Gums, drei Bataillonen und starken Kontingenten der Ued⸗Abdi durchforschen. Nach den Angaben der Eingeborenen hätte der Scherif die Uled—⸗ Daud kurz vor unserer Ankunft in El⸗Hammam verlassen und sich mit etwa 100 seiner gravirtesten Mitschuldigen in die Zania des Sidi Fatalla vom Amar⸗-Kadde geflüchtet. Ich lasse ibn von den Gums und den Kontingenten der Arab⸗Garab und Chraga, Uled⸗ Zekri und Sahari verfolgen. Ben Naceur versieht mit seinen Kon tingenten vom Djebel Chechar guten Wachtdienst. Die Kolonne von Khenchela wird eine rückgängige Bewegung über Mabdagu machen, um die Operationen zu unterstützen, welche im Hinblick auf die Schwierigkeiten des Bodens und der Jahreszeit die einheimischen Kontingente allein ausführen können.“

In einer anderen Depesche meldet der General For— gemol, daß mehrere Trupps der Aufrührer ihm allem An⸗ scheine nach ernstliche Anerbietungen, sich zu unterwerfen, gemacht hätten. Der General-Gouverneur von Algerien hat befohlen, die Uled⸗Daud sofort zu entwaffnen. Noch spätere Meldun⸗ gen geben der Besorgniß Ausdruck, daß der Scherif glücklich entkommen wäre. Sonst kehrten aber täglich neue Gruppen von Aufrührern in die Botmäßigkeit zurück, und nur die am schwersten Kompromittirten hielten sich verborgen, um, wenn möglich, nach Tunis zu entkommen. ;

23. Juni. (W. T. B.) Das Gerücht, daß das bei Athen befindliche französische Geschwader Befehl er— halten habe, nach Alexandrien zu gehen, enthehrt, der Agence Havas“ zufolge, der Begründung. Das Geschwader hat sich nur nach Salam is begeben, um die gewöhnlichen Manöver⸗ übungen vorzunehmen.

Spanien. Madrid, 22. Juni. (Ag. Hav.) Der Finanz⸗Minister wird den Cortes das Budget vor— legen. Man versichert, daß die Ziffern der Einnahmen und der Ausgaben dieselben wie im vorigen. Der Etat der öffent— lichen Arbeiten wäre jedoch um 71 Millionen, die Grund— steuer um 21 Proz. erhöht.

Italien. Rom, 22. Juni. Italie.) Der Conseils— Präsident hat eine Kommission ernannt, welche mit der Vorberathung der Reform des Provinzial- und Kom⸗ munalgesetzes beauftragt ist. Der Gesetzentwurf soll während der Ferien vorbereitet werden und dann dem Par—

lamente zugehen.

28. Juni. (B. T. B.) Der Senat berieth heute über die Mahlsteuer. Der Finanz-Minister bekämpfte die Anträge des Berichterstatters und wies nach, daß die Voranschläge des Ministeriums begründet seien. Der Berichterstatter hielt seine Berechnungen aufrecht. Der Minister-Präsident Depretis besprach die Frage der Kompetenz des Senats in Bezug auf eine wesentliche Ab— änderung der von der Kammer votirten Steuergesetze und er— klärte, daß er vor der Eventualität eines Konfliktes zwischen dem Senat und der Kammer zurückschrecke und die Ablehnung des Entwurfs den gemachten Modifikationen vorziehe. Der Deputirte Serra beantragte eine Tagesordnung, in welcher die Regierung aufgefordert wird, einen Gesetzentwurf betreffs Abschaffung der Mahlsteuer vor dem Jahre 1883, vor⸗ zulegen. Der Minister-Präsident Depretis sprach sich be— stimmt gegen diese Tagesordnung aus, die er ablehnen müsse. Die Berathung wurde dann auf morgen vertagt.

Rumänien. Bukarest, 23. Juni. (W. T. B.) Die Kammer nahm mit 99 gegen 9 Stimmen die von der Re— gierung befürwortete Adresse als Antwort auf die Thron⸗ rede des Fürsten Karl an. Morgen findet eine geheime Sitzung des Senates und der Kammer statt, in welcher über die Frage bezüglich der Stellung der Juden verhandelt werden soll.

Serbien. Belgrad, 23. Juni. (W. T. B.) Die serbische Regierung . an die Großmächte das Ersuchen ge— richtet, ihren Grenzstreit mit Bulgarien durch eine inter⸗ nationale Kommission entscheiden zu lassen.

Amerika. Washington, 19. Juni. (Allg. Corr.) Die heutige Sitzung des Senats dauerte die ganze Nacht hindurch, in Folge der von den Republikanern beobachteten Ver⸗ schleppungstaktik gegen die Arm eevorlage. Ein bitterer persönlicher Wortwechsel fand zwischen den Senatoren Conkling und Lamar statt. Es herrschte darüber große Aufregung.

19. Juni, Abends. Die Sitzung des Senats währte bis heute Morgen um 11 Uhr 50 Minuten. Die ganze Zeit wurde durch Reden der Republikaner gegen das Veto des Präsidenten auf die Armeebudgetvorlage in Anspruch ge⸗ nommen, welche keinen anderen Zweck hatten, als die Verhand⸗

(Fr. Corr.) Der

lungen hinzuschleppen. Sitzung wieder auf.

Das Repräsentantenhaus ist kraft eines Partei⸗ votums übereingekommen, eine Konferenz über den Bericht des Ausschusses betreffs der Justiz-Bill zu halten. Die Re⸗ publikaner meinten, daß der Präsident die Bill mit seinem Veto belegen werde, und daß nur geringe Aussicht auf eine baldige Vertagung des Kongresses vorhanden sei. Der an⸗ stößige Paragraph der Vorlage ist ein Verbot gegen das Ein⸗ gehen irgend einer Verbindlichkeit für die Dienste der Bundesmarschälle in Verbindung mit den Abstimmungen an Wahltagen. Das Repräsentantenhaus hat den Entwurf, betreffend den Umtausch von Handelsdollars gegen „Legal Tender“ Dollars und die Umprägung ersterer in letztere, angenommen.

20. Juni. Der Senat vertagte sich gestern Abend, nachdem er uͤbereingekommen war, heute eine endgültige Ab⸗ stimmung über die Armee-Kreditvorlage vorzunehmen. Die vom Repräsentantenhause angenommene Bill, be— treffend den Umtausch von Handel s-Dollars gegen „Legal Tender“ Dollars, und die Umprägung der ersteren in letztere, schließt die für den chinefischen Handel gestempelten Dollars aus und fügt die obige Umprägung der bereits früher autorisirten Silberprägung hinzu.

San Francisco, 19. Juni. (Allg. Corr.) Die re— publikanische Partei hat George C. Perkins als Kandidaten für den Gouverneursposten des Staates Californien aufgestellt. Die bei dieser Gelegenheit gefaßten Beschlüsse billigen die Ausübung des Vetorechts Seitens des Präsidenten und fordern den Kongreß auf, einen Entwurf zur Regelung der Eisenbahngebühren anzunehmen. Ferner ver⸗ sprechen sie eine getreue Anwendung der neuen Verfassung im Staate Californien.

Mittel⸗Amerika. Mexico. (W. T. B.) Nach über New-⸗York eingetroffenen, bisher jedoch nicht bestätigten Nach⸗ richten hätte der General Negrete seine Unterwerfung ange— boten. Ferner wäre der Vorschlag gemacht worden, die Amks— dauer des Präsidenten Diaz zu verlängern, welcher Vorschlag indeß die Zustimmung des letzteren nicht ge— funden hatte.

Afrika. Egypten. Alexandrien, 22. Juni. (W. T. B.) Die Generalkonsuln von Deutschkand und Oesterreich-Ungarn haben sich nach Kairo begeben, um dort, erhaltenem Auftrage ihrer Regierungen gemäß, die Schritte der Vertreter von England und Frankreich bei dem Khedive zu unterstützen.

Der Senat nahm um Mittag seine

Statistische Nachrichten.

Uebersicht über die Zahl der Studirenden an der Ludwig⸗Maximilians«Universitt zu München im Sommersemester 1879. Theologen 87 (65 Bayern, 22 Nicht- bayern), Juristen 454 (361 Bayern, 93 Nichtbayern), Kameralisten 116 (70 Bayern, 45 Nichtbayern), Mediziner 373 (257 Bayern, I6 Nichtbayern), Philosophen, J. Sektion 290 (219 Bayern, 71 Nichtbayern), II. Sektion 187 (116 Bayern, 71 Nichtbayern), Pharmazeuten 130 (101 Bayern, 29 Nichtbayern), Summe 1637 (1189 Bayern, 448 Nichtbavern); hierzu kommen noch A Hörer, welche, ohne immatrikulirt zu sein, die Erlaubniß zum Besuche der akademischen Vorlesungen erhielten; daher Gesammtsumme 1664.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Der Verein für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde hat den 45. Band seiner Jahrbücher, herausgegeben von seinem um die Landesgeschichte hochverdienten ersten Sekretär Dr. G. C. Friedrich Lisch, Großherzonlichem Geheimen Archiv⸗Rath, Konservator der geschichtlichen Kunstdenkmäler des Landes und Direktor der Alterthums⸗ und Münzsammlungen in Schwerin, erscheinen lassen. (Schwerin, 1878. In Kommission in der Stillerschen Hofbuchhandlung.) Die erste Abtheilang, für Geschichte, bringt zu⸗ nächst einen schätzenswerthen Beitrag von dem Herausgeber über das alte Stadtbuch von Neu⸗Kalen zwei Pergamentbruchstücke, die der Verfasser im Großherzoglichen Geheimen und Hauptarchive entdeckt hat. Sie waren schon am Ende des 16. Jahrhunderts zu „Akten mänteln“ unbedeulender Akten benutzt, welche in das Pergament ein- geheftet waren. Die mühsam entzifferten und ergänzten Urkunden, welche hier wörtlich mitgetheilt werden, sind aus den Jahren 13996 1417 und 1447 bis 1448 und beziehen sich auf Schuldsachen, Erbschafts⸗ angelegenheiten z6. Bei der Seltenheit der Stadtbücher in den kleineren Städten, die fast alle ihre alten Schriften durch Brand, Krieg und Vernachlässigung verloren haben, ist der Fund, trotz des rein privat⸗ rechtlichen und unhistorischen Inhalts der Akten, nicht ohne Inter— esse. Der Publikation ist ein alphabetisches Namens- und Orts— register beigefügt. Dann folgen „Norddeutsche Jesuitenberichte aus dem Jahre 1762“, ein Auszug aus den vom Geheimen Rath Dr. Bluhme in Bonn im Archiv der Schleswig ⸗Holstein ⸗Lauenburgischen Gesellschaft für vaterländische Geschichte! mitgetheilten urkundlichen Nachrichten. Diese Jahresberichte umfassen jedesmal in alphabetischer Reihenfolge 18 Jesuitenkollegien und zwei Prüfungshäuser, 7 Je suitenresidenzen und. 28 Jesuitenmissionen, darunter eine in Schwerin. Die reproduzirten Annuage rühren von der vorerwähnten Mission, sowie einer anderen in Glückstadt her und geben ein le— bendiges Bild von der Rührigkeit dieser Missionen. An eine kurze Bemerkung über den Tempel in Parchim reiht sich dann eine umfangreiche gründliche Arbeit: Zur Genealogie der Grafen von Dannenberg“, vom Archiv- Assistenten E. Saß in Schwerin, nebst urkundlichem Anhang. Dr. Krull in Wismar be⸗ richtet über die Chronik Heinrichs von Balsee. Der Letztere war von 1376 bis 1393 Stadtschreiber von Wismar und dann wieder von 1411 bis 1414 Notar der Stadt. Ein Mann von literarischem Interesse, fehlten ihm doch zu eigener schriftstellerischer Produktion offenbar die Anlagen. Schon die Fassung der Nachrichten, welche er zusammen⸗ getragen hat, ist höchst ungelenk, und die Auswahl derselben

wirkt geradezu Erstaunen erregend, wenn man die bedeu⸗ tenden Ereignisse sich vergegenwärtigt, welche zu seiner zutrugen und die Stadt so nahe berührten.

eit sich 6 hat freilich nicht eigentlich Geschichte schreiben wollen, aber selbst wenn es nur seine Absicht war, Dinge von allernächstem Interesse im Gedächtniß zu erhalten, so versteht man immer nicht, wie er dann doch kein Wort vom schwarzen Tode sagt, Nichts vom Brande des Rathhauses, Nichts von der Seeschlacht vor Wismar (2. Juli 1364) und deren glorreichem Ausgange, Begebenheiten, welche zu seiner Amtszeit doch gewiß noch nicht vergessen waren. Der größere Theil dessen, was Heinrich von Balsee (früher nannte er sich Hinrieus Baltze oder Hinricus de Baaltze) überliefert hat, betrifft Ereignisse, welche zur Zeit seines Notariats vorkamen. Die ganze llateinisch geschriebene) Chronik, die Fragment geblieben und von sehr geringem Umfange ist, wird wörtlich, wie sie uns durch Schröder erhalten ist, wiedergegeben. Schlicßlich theilt Geheimrath Lisch eine kurze lateinische Chronik über die Rostocker Domhändel in den Jahren 1484 1487 und einen Wallfahrtsbrief von Dr. Heinrich Bekelin zu Rostock aus dem Jahre 1455 mit. i In dem zweiten Abschnitte der Jahrbücher, für Alterthums kunde, wird über die mannigfaltigen neuen Funde aus der Stein⸗, Bronze⸗ und Eisenzeit, sowie über die aufgedeckten römischen Alter⸗ thümer berichtet. . Den Schluß des Hefts bilden die Quartalberichte des Vereins.