1879 / 151 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Jul 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Landschaft gehörigen Güter auf das sechste Zehntheil des ,. vom 15. Mai 1868 (GesetzSamml. S. 496 ff.), owie 3) zu dem Pensionsreglement für die Beamten der Westpreußi—⸗ schen Landschaft vom 9. August 1872, durch die Amtsblätter

der Königlichen Regierung zu Danzig Nr. 22 S. 111,112, aus- gegeben den 31. Mai 1879,

der Königlichen Regierung zu Marienwerder Nr. 24 S. 191/192,

ausgegeben den 11. Juni 1879,

der Königlichen Regierung zu Bromberg Nr. 24 S. 221/222, aus- gegeben den 13. Juni 1879;

4 das unterm 30. April 1879 Allerhöchst vollzogene Statut für den Deichverband der Bund, und Meels-Seeniederung auf der Insel Alsen durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Schleswig Nr. 24 S. 167 bis 169, ausgegeben den 14. Juni 1879;

5) der Allerhöchste Erlaß vom 19. Mai 1879, betreffend die anderweitige Verwendung eines Theils der durch das Privilegium vom 24. Juli 1874 genehmigten Prioritäts⸗Anleihe der Oberschlesi⸗ schen Eisenbahngesellschaft von 15 000000 M (Emission von 1874), durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Breslau Nr. 24 S. 163, ausgegeben den 13. Juni 1879;

6) das Allerhöchste Privilegium vom 19. Mai 1879 wegen Emission von 10 200 000 6 33prozentiger Prioritäts⸗ Obligationen III. Serie Litt, G. der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahngesellschaft durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Düsseldorf Nr. 23 S. 219 bis 222, ausgegeben den 7. Juni 1875.

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Die neuen Zinscoupons zu dem vormals Herzoglich nassauischen 40 igen Staatsanlehen von Fl. 1 000000. d. d. 1. Oktober 1851 Ser. III. Nr. J bis 8 nebst Talons werden vom 30. Juni l. Ihrs. ab bei dem Bankhause der Herren M. A. von Rothschild C Söhne in Frankfurt a. M ausgereicht werden.

Es können diese Coupons auch durch die Königlichen Regierungs⸗ ,,. und die Königlichen Bezirks⸗Hauptkassen zu Hannover,

üneburg und Osnabrück bezogen werden. Wer die Coupons durch eine dieser Kassen beziehen will, hat derselben die alten Talons mit einem doppelten Verzeichniße einzureichen.

Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Ausreichung der neuen Coupons wieder abzuliefern.

Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den genannten Pro vinzialkassen unentgeltlich zu haben.

Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Er— langung der neuen Coupons nur dann, wenn die alten Coupons. anweisungen abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die be⸗ treffenden Dokumente an das Königliche Regierungs-⸗Präsidium zu Wiesbaden mittelst besonderer Eingabe einzureichen.

Die entstehenden Portokosten haben die Empfänger der neuen Coupons zu tragen.

Wiesbaden, den 30. Mai 1879.

Der Regierungs⸗Präsident. von Wurmb.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 1. Juli. Se. Majestät der Kaiser und König machten, laut Meldung des W. T. B.“ aus Ems, gestern Nachmittag eine Spazierfahrt und wohnten am Abend der Vorstellung im Theater bei.

Ihre Majestät die Kaiserin-Königin besuchte gestern Se. Majestät den Kaiser in Ems und empfing dort den Besuch Sr. Hoheit des Herzogs von Sachsen-Meiningen, des Prinzen Alexander von Hessen und des Prinzen Nicolaus von Nassau.

Die gestrige (68.) um 1 Uhr vertagte Sitzung des Reichstages wurde vom Präsidenten um 2 Uhr 20 Minuten wieder eröffnet. Nachdem drei Urlaubsgesuche anstandslos bewilligt waren, wurde das Gesetz über die Konsular—

erichtsbarkeit in dritter Berathung definitiv ohne Dis— ussion angenommen, ebenso in zweiter Berathung die Ueber— sichten der Ausgaben und Einnahmen des Deut— schen Reichs für das Etatsjahr 187718.

Die Berathung des auf der Tagesordnung stehenden Vogelschutzgesetzes wurde in Rücksicht auf die vorgeschrit⸗ tene Zeit abgesetzt und sogleich die zweite Berathung des Zolltarifs e,, ,

Pos. II lautet nach den Vorschlägen der Kommission:

Haare von Pferden und Menschen, sowie Waaren daraus; Federn und Borsten: a. Pferdehaare, roh, ge⸗ hechelt, gesotten, gefärbt, auch in Lockenform gelegt, gesponnen;

Borsten; Oeltücher frei. b. Geflechte von Pferdehaaren; Gewebe

auch mit anderen Gespinnsten gemischt, sofern mindestens die ganze

Kette oder der ganze Einschlag aus Pferdehaaren besteht, 100 68

48 66 e. Menschenhaare, roh, oder in der unter a. bezeichneten

weiteren Bearbeitung 160 kg 100 M.. d. Perrückenmacher⸗ und

andere Arbeiten aus Haaren und Haarimitationen 160 kg 200 C

e. Schreibfedern (Federspulen), rohe; Bettfedern; Schmudfedern,

nicht unter g. begriffen, 100 Eg 3 ½ς f. Schreibfedern, gezogen;

Bettfedern gereinigt und zugerichtet lo0 Eg 6 MÆν g. zugerichtete

Schmuckfedern 10) kg 30) C

Die Abgg. Dr. Dreyer, Graf von Droste zu Vischering und Dr. Frege beantragten, auf „Pferdehaare, gekräuselt, in ,, gelegt, auch gespbnnen“ einen Zoll von 15 i zu egen.

Der Abg. Windthorst beantragte, sub e. die Bettfedern zu streichen und dieselben unter a. frei eingehen zu lassen.

Der Referent Abg. Graf von ,, erklärte, die Kommission habe das Wort „gesponnen“ in die Pofition zub a. aufgenommen, dasselbe sei indeß lediglich redaktioneller Natur, und bitte er das Haus, den Antrag der Kommission anzunehmen. ;

Der Abg. Graf von Droste zu Vischering befürwortete seinen Antrag; es sei durchaus nicht zu rechtfertigen, Hunde⸗ und Rinderhaare mit einem Zoll von 3 6 zu belegen und dagegen die viel werthvolleren Pferdehaare freizulassen.

Der Bundeskommissar Geheime Regierungs-Rath Böttcher empfahl die Annahme der Regierungsvorlage; der vorgeschlagene Zoll von 16 S betrage n d gr 5 Proz. des Werthes, sei also für ein so geringwerthiges Produkt viel zu hoch. Bei der Ermittelung der Kosten, welche die Mani⸗ pulation des in Locken Legens oder Spinnens erfordere, hätten die Fabrikanten die Regierung in Stich gelassen, aber eine der größten Roßhaarspinnereien gebe an, daß sie jährlich 150 000 kg Roßhgar verarbeite und 40 009 Sις Arbeitslohn zahle. Wenn diese Summe nur die Spinnkosten und keine anderweitigen Ausgaben enthalte, so würden die Produktions⸗ kosten 26 S pro 100 kg und der Zoll also 60 Proz. der Pro⸗ duktionskosten betragen. Solche Zölle gingen eit über das Niveau des Tarifs hinaus.

Bei der Abstimmung ergab sich, daß nur 191 Mitglieder anwesend waren, das Haus mithin nicht beschlußfähig war.

Der Abg. Windthorst beantragte, die durch Zählung vorgenommene Abstimmung nochmals durch Namensaufruf zu vollziehen.

Der Präsident von Seydewitz bemerkte dagegen, daß nach der Konstatirung der Beschlußunfähigkeit kein Antrag mehr zulässig sei; er werde aber die ö auf eine halbe Stunde vertagen und mit dem Namensaufruf wiederum eröffnen.

Um 31“ Uhr erbffnete der Präsident die Sitzung wiederum, indem er konstatirte, daß das Bureau von der Beschlußfähigkeit des Hauses überzeugt sei.

Der Antrag des Abg. Grafen von Droste zu Vischering wurde darauf abgelehnt und die Position 15a. nach der Kom⸗ in,, genehmigt; desgleichen die Titel 15 ., c., d. und e.

Zu Pos. 15f. befürworteten die Abgg. Graf Stolberg (Rastenburg) und Graf von Frankenberg den von der Kom⸗ mission vorgeschlagenen Zoll von 6 6 auf Bettfedern; die Bettfedernproduktion sei im Interesse der kleinen Landleute.

Der Bundeskommissar erklärte sich mit dem Zolle einver⸗ standen, und erinnerte daran, daß die Bettfedern schon früher zollpflichtig gewesen seien.

Der Abg. Richter (Hagen) empfahl die Ablehnung des e , der lediglich ein Finanzzoll sei. Nicht die kleinen

andwirthe, sondern die Händler, welche bei denselben die Federn aufkauften, hätten ein Interesse an demselben. Jeden⸗ falls werde man durch diesen Zoll die Gänsezucht nicht fördern, da die Federn nur ein geringwerthiges Nebenprodukt bildeten.

Der höhere Zollsatz von 6 S6 wurde darauf abgelehnt, und (nach der Vorlage) der niedere von 3 S6 angenommen; die „rohen Bettfedern“ wurden auf Antrag des Abg. Windt⸗ horst zollfrei gelassen. ;

Pos. 19 lautet nach der Vorlage der Kommission:

Kupfer und andere nicht besonders genannte un edle Metalle, Legirungen aus unedlen Metallen, an— derweitig nicht genannte, und Waaren daraus: a. in rohem Zustande, oder als Bruch; Kupfer- und andere Scheide⸗ mänzen frei. b. geschmiedet oder gewalzt in Stangen und Blechen; auch Draht und Telegraphenkabel 100 Rg 12 S ce. in Blechen und Draht, plattirt 100 kg 28 S606. d. Waaren, und zwar: I) grobe Kupferschmiede⸗ und Gelbgießerwaaren, auch in Verbindung mit Holz oder Eisen ohne Politur und Lack; ferner Röhren von Messingblech und Drahtgewebe 100 kg 18 ; 2) an- dere, soweit sie nicht unter Nr. 194. 3, oder wegen ihrer Ver⸗ bindung mit andeten Materialien unter Nr. 20 fallen 100 kg 30 ½ ; 3) aus Aluminium, Nickel; feine, insbesondere Luxus- gegenstände, aus Alfenide, Britann jametall, Bronze, Neusilber, Tomback und ähnlichen Legirungen; feine vernirte Messingwaaren, auch in Verbindung mit anderen Materialien; alle diese Waaren, insoweit sie nicht unter Nr. 20 fallen 100 kg 60 d.

Hierzu beantragte der Abg. von Neumann, in 19a. „Kupfer in rohem Zustande oder als Bruch“ mit 3 M6 Zoll zu be⸗ legen, Kupfer- und andere Scheidemünzen dagegen zollfrei zu belassen; die Abgg. Wöllmer, Sonnemann, Löwe (Berlin) zu 196. einen Zollsatz von 10,50 6

Der Abg. Graf von Frankenberg vertheidigte den Be— schluß der Kommission, das Rohkupfer frei einzulassen, da man nicht zu Gunsten des einzigen Mansfelder Kupferberg— werkes dem gesammten Kupferverbrauch im Inlande eine Abgabe auferlegen dürfe. ; )

Der Abg. Stumm empfahl diesen Schutzzoll im Interesse des alten deutschen Kupferbergbaues namentlich im Mansfel— dischen; er erkenne allerdings an, daß die deutsche Kupfer⸗ produktion nicht im Stande sein werde, den ganzen Bedarf zu decken; das dürfe aber den Reichstag ebensowenig abhalten, den Zoll zu bewilligen, als derselbe den Zoll auf Gerberlohe und Dachschiefer bewilligt habe, trotzdem es sicher sei, daß in Malmedy nach wie vor belgische Lohe und in Königsberg englischer Schiefer verwendet würde. Der Kupferzoll sei noth⸗ wendig, weil die Holzzölle das zum Grubenbau nöthige Holz vertheuern würden; außerdem würde der Aufschwung der Eisenindustrie die Kohlen und auch den Koks vertheuern. Wenn man die Verhältnisse des Mansfelder Bergbaues als günstige darstelle, so irre man; denn die guten Einnahmen desselben stammten zum Theil aus Nebenbetrieben: Waldungen, Steinbrüchen 2c. Der Werth der Kuxen der Mansfelder Ge— werkschaft sei von 1090 auf 80 Thlr. heruntergegangen, und wenn die zur Vertheilung gelangten Ueberschüsse nach dem jetzigen Werth 6 Proz. betrügen, so , sie doch vom ursprünglichen Werthe nur circa Proz.

Der Abg. Dr. Delbrück erklärte sich gegen den Kupferzoll. Bei den Verhandlungen über den Zollvereinsvertrag von 1833 habe die bayrrische Regierung sich entschieden gegen einen Zoll erklärt, der ein unentbehrliches Rohmaterial vertheuere. Es komme keineswegs darauf an, den Kupferbergbau Deutsch⸗ lands zu schützen; denn abgesehen von der Mansfelder Bewerkschaft habe trotz des früher bestehenden Zolles der Kupferbergbau nach und nach aufgehört und werde durch diesen Zoll nicht wieder belebt werden. Es handele sich also nur um den Kupferbergbau der Mansfelder Gewerkschaft. Wenn nun auch eine Kuxe derselben jetzt wenig werth sei, so könne man da doch nicht nach demselben Maßstabe Zinsen berechnen, wie bei einer Aktie; denn der Werth der Kuxe richte sich nach der Ausbeute; man könne nicht sagen, sie müsse so viel Rente bringen, weil so und so viel Kapital eingezahlt sei; sondern man zahle so viel Kapital, weil so viel Zinsen gezahlt würden. Der Mansfelder Berg— bau leide allerdings bedeutend unter den Abgaben vom Brutto⸗Ertrage, die derselbe besonders an geistliche und Schul⸗ stistungen zu entrichten habe. Weil man es bisher in Preußen nicht für nöthig gehalten habe, der Gewerkschaft Erleichterun⸗ gen zu schaffen, namentlich ihr Gelder zu gewähren, diese lästigen Abgaben abzulösen, deshalb solle jetzt der gesammte a , in Deutschland mit einer Steuer belegt wer⸗ den. Daß die Zölle den Bergbau auf Kupfer vertheuern würden, erkenne er an; aber das sei bei jedem ande⸗ ren Bergbau, z. B. beim Steinkohlenbergbau, ebenso, ohne daß man demselben einen Schutz gewährt habe; er bitte des⸗ halb das Haus, den Antrag abzulehnen.

Der g, Stumm führte aus, was die Ablösungen der geistlichen Abgaben anlange, so glaube er, seien dieselben nicht in so leichter Weise zu erreichen, wie der Vorredner an— nehme. Im Uebrigen würden durch den Tarif alle anderen Industrien geschützt, und wenn das Kupfer allein ungeschützt bleibe, werde es allein geschädigt. Er bitte das Haus also nochmals dringend, den Antrag von Neumann anzunehmen.

Das Haus lehnte darauf den Antrag von Neumann ab und nahm zu 194. den Kommissionsantrag an.

Zu Pos. 19 führte der Abg. Wöllmer aus, daß die Kupfer⸗ und Messingwaaren⸗Industrie keines weiteren Schutzes bedürfe, als des möglichst ungehinderten Bezuges ihrer Roh⸗

materialien; diese Industrie sei stark geworden im steten Kampfe mit der Konkurrenz des Auslandes und sei dadurch zu immer neuen Erfindungen angespornt worden. Er empfehle deshalb die Beibehaltung des alten Zolles von 10,50 M0, zu⸗ mal ja die Zollbelastung des Rohmakerials abgelehnt sei.

Der Antrag wurde jedoch abgelehnt und der Kommissions— beschluß genehmigt.

Die übrigen Unterabtheilungen der Position 19 wurden debattenlos ebenfalls nach den Vorschlägen der Kommission angenommen.

Es folgte Pos. 38; dieselbe lautet nach dem Vorschlage der ö

„honwaagren: a. gewöhnliche Mauersteine; feuerfeste Steine; Dachziegel, Röhren und Töpfergeschirr, nicht glasirt, ki b. gla6⸗ sirte Dachziegel und Mauersteine; Thonfliesen; architektonische Verzierungen, auch aus Terracotta; Schmelztiegel; glasirte Röhren, Muffeln, Kapseln und Retorten, Platten, Krüge und an⸗ dere Gefäße au? gemeinem Stein zeuge; gemeine Ofenkacheln; irdene Pfeifen; glasirtes Töpfergeschirr 106 bg 1 ; e. andere Thon⸗ waaren, mit, Aut nahme von. Porzellan und porzellanartigen Waaren: I) einfarbig oder weiß; feine Waaren aus Terracotta 100 Eg 10 ι; 2) zwei- und mehrfarbig, gerändert, bedruckt, bemalt, vergoldet, versilbert; auch Thonwaaren in Verbindung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 25 fallen, 100 kg 16 S; d. Porzellan und porzellanartige Waaren (sParian, Ja pis u. s. w): I) weiß 100 RC 14 M; 2) farbig, geraͤndert, bedruckt, bemalt, vergoldet, versilbert; auch in Verbindung mit anderen ö soweit sie dadurch nicht unter Nr. 26 fallen 165 kg

Der Abg. Sonnemann beantragte, die glasirten Thon⸗ röhren nur mit 50 3. Zoll zu belegen; die Beschaffung dieser Röhren müsse möglichst erleichtert werden, weil sie zur Kana⸗ lisation in den Städten verwendet würden. Wo es möglich sei, verwende man jetzt schon deutsche Röhren; der Gebrauch englischer Röhren beschränke sich fast nur auf die Seeküste, die Frachtkosten würden troz des Zolles die Seestädte nicht von dem Bezuge englischer Röhren abbringen; der Zoll sei ein reiner Finanzzoll. Er empfehle die Annahme seines An⸗ trages, der diese Finanzabgabe wenigstens ermäßige; denn der Zoll von 1 „M betrage 256 30 Proz. des Werthes.

Der Abg. Dr. Lieber trat für den Kommissionsvorschlag ein, der die Thonröhren nicht vertheuern werde, da die Kon' kurrenz in Deutschland zu groß sei; der Zoll stelle sich nur auf 12/9 Proz. des Werthes.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Ober⸗Steuer⸗Rath von Moser, empfahl die Annahme des Zolles; die Thon⸗ röhrenindustrie habe sich unter einem Zoll von 2 6, der bis 1865 bestanden habe, entwickelt; der neue Tarif Desterreichs be= laste den Import mit dem Holl von 196, und die böhmischen Röhren machten den deutschen erhebliche Konkurrenz. Noch fühlbarer sei die englische Konkurrenz, die sich besonders da— durch entwickelt habe, daß in England die Kohlen billiger seien, als in Deutschland, daß ferner die Thonröhren leicht als Ballast zu den billigsten Preisen gefahren würden. Schütze man diesen Industriezweig nicht, so werde derselbe gezwungen, billig und schlecht zu arbeiten.

Der Antrag Sonnemann wurde abgelehnt und Pos. 38. nach den Kommissionsvorschlägen genehmigt; desgleichen Titel . 1 und 2 und d. 1 und 2, worauf sich das Haus um 51 Uhr vertagte.

In der heutigen (69) Sitzung des Reichs— t ages, welcher der Präsident des Reichskanzler-Amts Staats Minister Hofmann und mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kommissarien desselben beiwohnten, genehmigte das Haus ohne Debatte unverändert die Uebersichten der Ausgaben und Einnahmen des Deutschen Reichs für das Etatsjahr 185778 und trat dann in die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend Abänderungen des Reichshaushalts-Etats und des Landeshaus— halts⸗-Etats von Elsaß⸗Lothringen für das Etats⸗ jahr 1879,80. Die Abgg. Schwarz, Grad, Windthorst, Dr. Simonis und Dr, Reichensperger (Erefeld) erklärten sich sämmt⸗ lich gegen die Vorlage, weil sie unverhältnißmäßig hohe Beamtengehalter enthalte, wogegen der Abg. North hervorhob, daß die Gehälter den resp. Aemtern und der Finanzlage des Landes entsprechend seien.

Die Vorlage wurde jedoch unverändert nach den Beschlüssen zweiter Lesung angenommen.

Darauf setzte das Haus die zweite Lesung des Zoll— tarifs fort, und zwar mit Pos. 20. (Gurze Waaren, Quincaillerien z“) Hierfür hatte die Kommission folgend? Vorschläge gemacht:

Kurze Waaren, Quin eaillerien ze. a. Waaren, ganz oder theilweise aus edlen Metallen, echten Perlen, Korallen od r Edelsteinen gefertigt; Taschenuhren; echtes Blattgold und Blatt- silber 10) Kg 600 é b. I) Waaren, ganz oder theil weise aus Bernstein, Celluloid, Elfenbein, Gagat, Jet, Lara, Meerschaum,

erlmutter und Schildpatt, aus unedlen echt vergoldeten odec ver⸗ ilberten, oder mit Gold oder Silber belegten Metallen; unechtes Blattgold und Blattsilber; Zähne in Verbindung mit Stiften oder Röhrchen von Platin oder anderen edlen Me— tallen; 2) feine Galanterie⸗ und Quincailleriewaaren (Herren und Frauenschmuck, Toiletten- und sogenannte Nippestischsachen u. s. w.), ganz oder theilweise aus Aluminium; dergleichen Waaren aus andern unedlen Metallen, jedoch fein gearbeitet und entweder mehr oder weniger vernickelt, vergoldet oder versilbert, oder auch vernirt, oder in Verbindung mit Halbedelsteinen oder nachgeahmten Edelsteinen, Alabaster, Email, oder auch mit Schnitzarbeiten, Pasten, Kameen, Ornamenten in Metallguß und der⸗ gleichen; 3) Brillen, Operngucker; Stutz und Wanduhren; Fächer aller Art; seine bossirte Wachs waaren; Wacheperlen; Regen« und Sonnenschirme; 4) Waaren aus Gespinnsten von Baumwolle, Leinen, Seide, Wolle oder anderen Thierhaaren, welche mit ani malischen oder vegetabilischen Schnitzstoffen, unedlen Metallen, Glas, Guttapercha, Kautschuck, Leder, Ledertuch, Papier, Pappe, Steinen, Stroh oder Thonwaaren verbunden und nicht besonders tarifirt sinz, 109 rg 135 ,

Dazu lagen folgende Anträge vor:

1) von den Abgg. von Miller (Weilheim) und Frhrn. von Heereman,

Der Reichstag wolle beschließen:

die Zollsätze für die in Tarif Nr. 20 Litt. b. aufgeführten Waaren festzusetzen, wie folgt: b. 1) Waaren, ganz oder theilweise aus Bernstein, Celluloid, Elfenbein, Gagat, Jet, Lava, Meer schaum, Perlmutter und Schildpatt, aus unedlen echt vergoldeten oder versilberten oder mit Gold oder Silber belegten Me⸗ tallen; Zähne in Verbindung mit Stiften oder Röhrchen von Platin oder anderen edlen Metallen; 2) feinz Galanterie, und Quincailleriewaaren (Herren. und Frauen⸗ schmuck, Toiletten und sogenannte Nippestischsachen u. s. w), ganz oder theilweise aus Aluminium, desgleichen Waaren aus anderen unedlen Metallen, jedoch fein gearbeitet und entweder mehr oder weniger vernickelt, vergoldet oder versilbert oder auch vernirt, oder in Verbindung mit Halbedelsteinen oder nachgeahmten Edelsteinen, Alabaster, Email oder auch mit Schnitzarbeiten, Pasten, Kameen,

ö V

J nr.. .

Ornamenten in Metallguß und dergleichen; 39 Stutz und Wanduhren; Fächer aller Art, feine bossirte Wachswaaren für 100 Eg 2306 M; c. 1) unechtes Blattgold und Blattsilber; 2) Brillen, Opern⸗ gucker; Wachsperlen; Regen und Sonnenschirme; 3) Waaren aus Gespinnsten von Baumwolle, Leinen, Seide, Wolle oder an deren Thierhaaren, welche mit animalischen oder vegetabilischen Schnitzstoffen, unedlen Metallen, Glas, Guttapercha, Kautschuck, Leder, Ledertuch, Papier, Pappe, Steinen, Stroh⸗ oder Thon— verbunden und nicht besonders tarifirt sind, für 100 kg 2) von dem Abg. Dr. Karsten: Der Reichstag wo de beschließen: der Position 29 b. 1 die Anmerkung hinzuzufügen: Elfenbein stücke, vorgearbeitet für Gegenstände der Nr. 20. 1 30 M; 3) von dem Abg. Rückert (Meiningen): Der Reichstag wolle beschließen: zu Position 20 nach b. zu setzen: ‚Anmerkung: Kinderspiel⸗ wagaren 24 Ac.“

Der Abg. von Miller (Weilheim) trat den neulichen Aus— führungen des Abg. Sonnemann über die Lage der deutschen Kunstindustrie entgegen. Nicht durch eine vermehrte Anlage von Schulen könne man dieselbe heben, sondern dadurch, daß man den ESErzeugnissen deutschen Kunstfleißes durch einen angemessenen Schutzzoll ein Absatzgebiet im Inlande schaffe und sie nicht durch eine übermäßige ausländische Kon— kurrenz verdrängen lasse. Sein Antrag habe dieses Ziel im Auge. Nachdem noch die beiden anderen Antragsteller ihre Anträge kurz motivirt hatten, trat der Kommissarius des Bundesraths, Ministerial-Rath Dr. Mayr, allen Abände— rungsanträgen entgegen, da dieselben eine innere Begrün— dung in den Verhältnissen der betreffenden Industrie— zweige nicht fänden. Der Abg. Sonnemann führte so dann dem Abg. von Miller gegenüber aus, daß nicht Zölle die Hebung der deutschen Kunstindustrie bewirken würden, son⸗ dern nur der rege Wetteifer unter den Nationen, während der Abg. Dr. Reichen sperger (Crefeld) für den Antrag von Miller sprach. Die Position 20 wurde bei Schluß des Blattes in der vom Abg. von Miller beantragten Fassung mit dem An— trage Karsten angenommen.

Am 29. d. M. entschlief hierselbst der Geheime Ober— Regierungs⸗Rath Dr. Hermann von Nathusius— Hundisburg, Hülfsarbeiter im Ministerium für Landwirth— schaft, Mitglied des Landes-Oekonomie⸗-Kollegiums.

Bayern. München, 28. Juni. (Allg. Ztg.) Der Gesetzgebungsausschuß der Abgeordnetenkam mer erledigte heute den Rest des Gesetzentwurfs über die Erb— schaftssteuer in zweiter Lesung; der Entwurf geht nunmehr an den Ausschuß der Reichsraths kammer. Wann die zweite Lesung des Gesetzentwurfs über die Gebührenordnung vorgenom— men werden wird, steht, bei der augenblicklichen Verhinderung des Referenten. Abg. Hauck, noch nicht fest:ü; ;

(Nürnb. Corr.“ Als Zeitpunkt der Einberufung des Landtags ist der 22. Juli in Aussicht genommen. Faßt man die Zahl und den Umfang der legislatorischen Arbeiten ins Auge, welche noch vor dem 1. Oktober erledigt werden müssen: Militäretat, Gesetzesvorlagen über Erbschaftssteuer und Gebührenwesen, Disziplinargesetz, Budgetnachtrag für das letzte Quartal 1879 so dürfte selbst bei größtem Fleiße die Dauer der Landtagssession bis tief in den Monat August hinein sich erstrecken, selbst wenn der Landtag sich mit anderen Arbeiten, z. B. Eisenbahnvorlagen, nicht beschäftigt.

Oesterreich⸗WUngarn. Wien, 1. Juli. (W. T. B.) Die bis jetzt bekannten Resultate der gestrigen Reichsraths— wahlen sind folgende: In Wien wurden gewählt Kuranda, Brestel, Jaques, Ed. Sueß, Lenz, Matscheko, Steudel, Kopp, Wiesenburg, Kronawetter und Loeblich (9 Liberale und 2 Kon⸗ servative), in Baden 1 Liberaler, in Ober⸗-Oesterreich 3 Libe⸗ rale und 1 Konservativer, in Böhmen 13 Liberale und 16 Czechen, in Salzburg 1 Liberaler, in Krain 2 Nationale, in Schlesien 2 Liberale und 1 Nationaler, in Galizien 7 Polen und 2 Ruthenen, in Istrien 1 Slave und 1 Italiener und in Goerz 1 Liberaler.

Die „Polit. Korresp.“ meldet aus Konstantinopel: Der Ministerrath berieth am Sonnabend darüber, ob dem ehemaligen Khedive die Erlaubniß ertheilt werden sollte, nach Konstantinopel zu kommen. Ein Beschluß wurde nicht gefaßt. Gestern beschäftigte sich der Minister⸗ rath mit der griechischen Frage. Die Pforte soll heute den Mächten eine hierauf bezügliche Mittheilung machen.

Großbritannien und Irland. London, 30. Juni. ö. T. B.). Im O berhause brachte heute der Lord— anzler, Lord Cairns, die irische Universitäts—⸗ bill ein, welche in erster Lesung angenommen wurde. Der Premier, Earl Beaconsfield, erklärte auf eine Anfrage Lord Strathedens: es werde bei der Beisetzung der Leiche des Prinzen Louis Napoleon keine öffent— liche Feier stattfinden. Die Leiche werde in Sheerneß landen und die Königliche Artillerie sie nach Chislehurst be—⸗ gleiten. Die Artillerie werde auch der Beerdigung beiwohnen.

Frankreich. Paris, 30. Juni. Die „République fr.“ beklagt den Tod des Deputirten für das Departement de la . ä. ristophe, welcher am gestrigen Sonntage plötzlich gestorben ist.

(W. T. B.) Nach hier aus Chishehur st vorliegen⸗ den Nachrichten ist in dem Befinden der Kaiserin Eugenie keine bemerkenswerthe Veränderung eingetreten; dieselbe hatte eine unruhige Nacht verbracht.

In der bei Rouher heute abgehaltenen Versamm⸗ lung von Mitgliedern der Partei des „Appel au

euple“ wurde das Testament des Prinzen Louis

apoleon verlesen, ein Beschluß jedoch nicht gefaßt. Fer⸗ dinand Barrot und der Fürst Murat erhielten den Auftrag, den Prinzen Jerome von dem Inhalt des Testaments in Kenntniß zu setzen; Rouher hatte es abgelehnt, diese Mission zu übernehmen, indem er erklärte, daß es sein unwiderruf⸗ licher Entschluß wäre, sich nach dem Ableben des Prinzen Louis Napoleon an der Politik nicht mehr aktiv zu be— theiligen. .

1. Juli. (W. T. B.) Das Journal „Le Gaulgis“ veröffentlicht das Testament des, Prinzen Louis Na— pole on. Letzteres enthält ein Codicill, in welchem der äl⸗ f Sohn des Prinzen Jérsme Napoleon zur Fort⸗ führung des Werkes Napoleons J. und Napoleons III. de⸗ signir? wird. ͤ

Versailles, 30. Juni. (W. T. B. Die Deputirten⸗ kammer hat die Dringlichkeit für die Berathung des Gesetz⸗

entwurfs über die Freiheit des Unterrichts be— schlossen. Eine einzige Lesung wird demnach zur definitiven Annahme desselben genügen. Im Verlaufe der heutigen Sitzung wurde der von den Bonapartisten Langlé und Mitchell eingebrachte Gesetzent wurf abgelehnt. Ebenso wurde der Gesetzentwurf des ehemaligen Unterrichts-Minister Bardoux (linkes Centrum), durch welchen dem Staate das Recht der Uebertragung der Grade wieder zurückgegeben, aber den Religionsgesellschaften die Freiheit des Unterrichts unter der Kontrole des Staates belassen werden sollte, mit 350 gegen 176 Stimmen verworfen. .

Italien. Rom, 26. Juni. (I Die Ein⸗ weihung des Beinhauses von Custozza erfolgte vor— gestern, am Jahrestage der zweiten nach jenem Dorfe be— nannten Schlacht, in der würdigsten Weise und unter Be— theiligung einer ungeheueren Volksmenge. Se. Majestät der König war bei der Feier durch den Prinzen Amadeus ver⸗ treten; das Heer, die Marine, die beiden Häuser des Parla— ments und die Städte Padua, Venedig. Como, Mailand, Mantua und Rovigo hatten Deputationen entsandt; als Re⸗ präsentanten der österreichisch-ungarischen Armee hatten sich endlich der Feldmarschall-Lieutenant Graf Thun mit seinen Adjutanten und der Militär⸗-Attach Oberst-Lieutenant Frei⸗ herr von Ripp eingefunden. Der Akt der Einweihung der an 1700 Schädel enthaltenden Gruft wurde von dem päpstlichen Hausprälaten Msgr. Serego Alighieri vollzogen. Nach Beendigung dieses Aktes ergriffen der Senator Camuzzoni im Namen des Comités, Comm. Scandola für den Provinzialrath von Verona, der Senator Borgatti für die Erste und der Deputirte Villa für die Zweite Kam⸗ mer, Comm. Gadda im Namen des Conseils⸗-Präsid enten und General-Lieutenant Pianell im Namen des italienischen Heeres das Wort. Ihnen antwortete der österreichische Ab— gesandte Feldmarschall-⸗Lieutenant Graf Thun mit den folgenden Worten: „Mein Erlauchter Herr und Kaiser erwies mir die Ehre, mich hierher zu entsenden, um dieser hochherzigen und traurigen Denkfeier als Vertreter der Kaiserlichen Armee bei⸗ zuwohnen. Die Sammlung der Gebeine der Tapferen der beiden Heere ist ein Beweis wechselseitiger Freundschaft zwischen den beiden Völkern und den beiden Regierungen.“ Am Schlusse der Feier vertheilte Se. Königliche Hoheit der Prinz Amadeus im Namen des Königs eine Anzahl Orden an die anwesenden österreichischen Offiziere und an diejenigen Italiener, welche sich um die Errichtung des Monuments insbesondere ver⸗ dient gemacht haben, namentlich an die Senatoren Camuzzoni und Torelli. ö

29. Juni. (Italie Der Gesetzentwurf, betreffend die Civilehe, hat innerhalb der Senatskommission, welcher derselbe zur Prüfung überwiesen worden ist, ernstlichen Widerspruch gefunden. Namentlich wollte man tiefeingrei— fende Aenderungen bezüglich der gegen die Kultusdiener aus— gesprochenen Strafen vorgenommen wissen. Da es nicht möglich war, eine Einigung zwischen dem Ministerium und der Kommission herbeizuführen, so ist die Berathung des Ent— wurfs bis zum November verschoben worden.

30. Juni. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer beendete heute Vormittag die Berathung des Eisenbahn⸗ bautengesetzes und nahm den gesammten Entwurf mit 257 gegen 96 Stimmen an.

Türkei. Konstantinopel, 30. Juni. (W. T. B.) Der Prinz Alexander von Bastenberg wird am nächsten Freitag hier erwartet. Mahomoud Nedim Pascha ist unerwartet auf Befehl des Sultans hier eingetroffen, ohne daß der Großvezier, Khereddin Pascha, von diesem Befehl Kenntniß erhalten hatte.

Serbien. Belgrad, 30. Juni. (W. T. B.) General Alimpie und ein Großindustrieller sind als Delegirte zu den Verhandlungen über die Eisenbahnkonvention nach Wien abgereist. In Serbien herrscht an dauernd Dürre und befürchtet man in Folge dessen eine Mißernte.

Amerika. Washington, 27. Juni. (Allg. Corr.) Das Repräsentantenhaus hat die Justiz-Kreditvorlage ohne die von dem Präsidenten Hayes beanstandeten Klauseln angenommen. . .

Die republikanische Partei in Maine hat Reso⸗ lutionen angenommen, welche die jüngsten Vetos des Präsi— denten Hayes gutheißen und sich gegen die Ausgabe von un— einlösbaren Roten erklären. Auch drücken die Resolutionen darüber Zufriedenheit aus, daß die Versprechungen der Re— gierung hinsichtlich der Wiederaufnahme der Baar⸗ zahlungen erfüllt worden sind, und mißbilligen jedwede Manipulation mit dem Geldumlauf.

(Weitere Meldung) Das Repräsentgntenhaus nahm heute die Vorlage an, welche die Besoldung von Vize⸗ Marschällen für Dienste bei den Wahlen verbietet, und beschloß alsdann, sich bis zum nächsten Montag zu vertagen. Der Senat nahm heute die Justiz-Kreditvorlage an.

30. Juni. (W. T. B.) Der Präsident Hayes hat sein Veto eingelegt gegen die Bill, durch welche die Be⸗ soldung der mit dem Namen Marshals und Deputy Marshals bezeichneten Beamten, denen obliegt, die Wahlen zu überwachen, verboten wird. Das Repräsentanten— haus hat in Folge dessen von Neuem über diese Bill abge⸗ stimmt, jedoch gelang es den Demokraten nicht, für die Bill eine Zweidrittel⸗-Majorität zu erzielen, welche nothwendig war, um das Veto des Präsidenten Hayes zu beseitigen. Die Bill gilt daher jetzt als definitiv abgelehnt. Der Präsident Hayes hat ferner eine Botschaft an das Repräsentanten— haus gerichtet, in welcher er auf die Nothwendigkeit hin— weist, die Besoldung der Marshals und Deputy Marshals zu regeln.

; Der Senat hat die Resolution, in welcher die vollständige Wiederagusprägung von Silber verlangt wird, an die Finanzkommission verwiesen.

Afrika. Egypten. Alexandrien, 30. Juni. (WV. T. B.) Ismail Pascha, Hussein Pascha und Hassan Pascha sind heute in lei haß Talat Paschas auf einer Jacht nach Neapel abgereist. Bei der Abfahrt gaben die im Hafen liegenden englischen und französischen Kriegs⸗ schiffe Salven ab.

Aus dem Wolffschen Telegraphen-Bureau.

St. Peters burg, Montag, 30. Juni. Die Behauptung, welche auswärtige Blatter aufstellen, daß der russische Bot⸗ schafter, Fürst Lobanoff, bei der Pforte gegen den Irade des Sultans bezüglich der Ersetzung des Khedive durch seinen

Sohn, Tewfik Pascha, Verwahrung eingelegt habe, ist un⸗ richtig. Rußland hat die Politik der anderen Mächte in keiner Weise zu durchkreuzen gesucht.

Fuͤr Sommerreisen Sr. Majestät des Kaisers Alexander sind keinerlei Dispositionen getroffen.

Die Nr. 45 des ‚Amtsblatts der deutschen Reichs Post und Telegraphen verwaltung“ eathält Verfügungen: vom 25. Juni 1879. Eröffnung der Eisenbahn Duisburg⸗Hochfeld⸗ Quakenbrück. Eröffnung der Eisenbahnstrecke Gol dap. Lyck Prostken. Vom 21. Juni 1879. Bestellung der „dringenden Telegramme und der telegraphischen Postanweisungen. Vom 23. Juni 1879. . zur Verfügung Nr. 86 vom 28. Mai 1879 im Amtsöblatt Nr. 37.

Statistische Nachrichten.

Die Verhandlungen des 11. Kommunal-Landtggs des Regierungsbezirks Wiesbaden, vom 10. bis 28. März 1879, sind im Drack erschienen. Dem unter den Anlagen derselben ent⸗ haltenen Bericht des ständischen Verwaltungsausschusses über die Er⸗ gebnisse der kommunalständischen Verwaltung im Jahre 1877 ent⸗ nehmen wir, daß die Einnahmen der Hauptrechnung pro 1877 (inkl. 51 423 S. Bestand) 1 430 281 M, die Ausgaben 1 364 597 betragen haben, daß mithin pro 1877 ein Ueberschuß von 65 584 MS pro 1877 verblieb. Die Ansprüche an den Land armenfonds waren im Jahre 1877 wieder größer als im Bor⸗ jahre; 72 Familien bzw. Personen (62 in 1876) erhielten dauernde, 18 außrrordentliche Unterstützung; in 142 Fällen wurden Kur- und Verpflegungskosten gezahlt, 8974 sind Ortsarmenverbänden als Zuschüsse gewährt worden. Der hessischen Korrigendenanstalt zu Breitenau wurden 22 Korrigenden überwiesen. Von armen Waisen aus dem Kreise Biedenkopf und dem Ortsbezirk Rödelheim blieben Ende 18667 67 in Pflege. Der Landarmenfonds hate im Jahre 1377 38 693 MS Einnahmen und Ausgaben. Für Rechnung des na ssauischen Central ⸗Waisenfonds wurden Ende 1877 1080 Waisen ver⸗ pflegt; der Fonds hatte im Jahre 1877 667 669 1M Einnahmen und 656 393 AM Ausgaben, mithin 11 276 S Ueberschuß, die dadurch erzielt worden sind, daß nach einem Kommunalbeschluß vom 28. März 1877 der disponible Ueberschuß aus dem Geschäftsbetriebe der Nassauischen Landesbank vom Jahre 1875 im Betrage von 524792 4664. dem Central⸗Waisenfonds zur Verstärkung seines Kapitalstocks überwiesen worden ist. Dir letzte betrug Ende 1877 1070028 . .

Die Laͤnge der Bezirk sstraßen, d. h. der früheren Staatsstraßen und der vom Kommunaloerbande erbauten chaussirten Verbindungs⸗ straßen betrug Ende 1877 1113014 m, wovon 70 763 m von Ge— meinden und 104 251 m von dem Kommunalverbande zu unterhalten waren. Die Unterhaltungskosten beliefen sich im Jahre 1877 auf 524 469 oder 520 H per kim. Für Vorarbeiten und Neubauten von Bezirksstraßen wurden im Jahre 1877 240 425 M aufgewendet. 120 300 e sind den Gemeinden als Beihülfen zu Gemeindegebäuden bewilligt worden. Der Wegebaufonds hatte in 1877 (inkl. 438 479 (6 Bestand) 1 526 428 ½' Einnahmen (darunter 1 057 668 (1. Staats renten) und 1052 3358 66. Ausgaben, mithin 474 110 M, Ueberschuß. . .

Aus der ständischen Hülfskasse wurden im Ja re 1877 an unbemittelte Gemeinden 13 Darlehne im Gesammtbetrage von 24 625 M6 und an eine Wiesengenossenschaft 800 MS bewilligt. Der Fonds hatte am Jahresschluß 158 341 M Bestand. ;

Aus der Adolph-⸗Stiftung wurden im Jahre 1877 für 19 verwaiste Kinder zu deren Ausbildung in einem Handwerk oder Ge— werbe 862 AM. bezahlt. Die Stiftung hatte Ende 1877 46 543 . Vermögen. .

Für jedes im Kommunalbezirk vorhandene Pferd wurde mit Ge— nehmigung des Ober ⸗Präsidenten eine Abgabe voa 30 , für jedes Stück Rindvieh eine solche von 5 erhoben. Hierdurch kamen (nach Abzug von 10*½ Hebegebühren für die Gemeinden) ein für 15 801 Pferde 4266 M, für 207 658 Stück Rindvieh 38345 M. Aus diesem Fonds wurden für 13 getödete rotz kranke Pferde 3385 * und für 37 getödtete lungenseuchenkrankes Stück Rind⸗ vieh 7095 ½ Entschädigung gezahlt. Aus den Ueberschüssen von 1876 wurden als Reservefonds für den Pferdeentschädigungsfonds 2700 Æ und für den Rindvieh⸗Entschädigungsfond 6000 S zurück⸗

estellt. .

. Bei der Nassauischen Brandversicherungsanstalt waren Ende 1877 547 776 400 MSÆY für Gebäude versichert (226 748 850 υν ) in Städten, 321 027 550 MM in Landgemeinden), 6 495 810 Se in Städten und 7283 830 MS auf dem Lande mehr als Ende 1576. Für 164 Brände waren im Jahre 1877 673 449 16, gegen 1244 Brände und 401 697 4 in 1876 zu bezahlen. Der Re⸗ serrefonds besaß Ende 1877 315729 M Bestand. .

Das Taubstummen-Institut zu Camberg besachten im Jahre 1877 73 Schüler resp. Schülerinnen. Die Einnahmen und Ausgaben balancirten mit 23 966 . .

In der Irrenanstalt Eichberg wurden im Jahre 1877 393 Irre verpflegt, von denen 339 (228 in Eichberg, 101 in Eberbach) Ende des Jahres im Bestande verblieben. Die aus allgemeinen ständischen Fonds zu deckenden Besoldungen, Löhne, Verwaltungs—⸗ und Baukosten beliefen sich im Jahre 1874 auf 50 898 „t, die eigenen Einnahmen der Anstalt auf 169 531 6, die Ausgaben der- selben auf 169531 M, so daß ihr ein Ueberschuß von 2785 verblieb.

Die Nassauische Landes bank hatte Ende 1877 (und Ende 1876) 48 363 3566 M (46109434 66) Passiva Carunter 529 959 M Ueberschüsse aus dem Jahre 18785 und 1 243 727 6 Reservefonds) und Aktira, die Nassauische Sparkasse 8917278 M Passiva (8 014191 MS) und Aktiva. Unter den Passivis befanden sich 5 782 377 M Einlagen auf Sparkassenbücher 4. won 1—1900 46, zu 350½ verzinslich und 477 280 auf Sparkassenbücher B. (bis 30 060 S, zu 24 e verzinslich), unter den Aktiven der Reservefonds mit 370 154 S6 Im Geschäftsjahr 1878 ergaben sich für die. Nassauische Landesbank 544 965 „, für die Sparkasse 140 g55 40 Ueberschãsse.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Von der im Verlage von Orell, Füßli u. Co. in Zürich er⸗ schein nden Sammlung der „Europäischen Wanderbilder“ sind soeben die beiden neuesten Bändchen, Nr. q, Ba den⸗Baden, und Nr. 16, Zürich und seine Umgebung, erschienen. Auch diese beiden Hefte schließen sich nach Text, sowohl wie Illustration würdig den früher herausgegebenen an. Sie enthalten gleichfalls je 6 treffliche Original⸗Holischnitte auf Toapapier, dazu mehr als 20 in den Text gedruckte Illustrationen, sämmtlich nach Original zeichnungen, und 1— 2 Kärtchen. Der Preis ist ebenso gering ge⸗ blieben, wie für die früheren Hefte, nämlich 50 Cts. 40 3 pro Bändchen. Diese Billigkeit und die gute Ausstattung der „Europäi⸗ schen Wanderbilder“ sichern denselben eine weite Verbreitung; nach einer Mittheilung der Verlagshandlung hat diese von den bisher er⸗ schienenen 10 Bändchen dieser Kollektion bereits mehr als 250090 Exemplare gedruckt. Diese ‚Wanderbilder“ bilden auch für Diejenigen, welche die herrlichen Gegenden, die hier beschrieben werden, nicht kennen, eine angenehme Lektüre.

Als Griebens Reisebibliothek“ Nr. 6 ist die 27. Auf⸗ lage von Berlin, Pots dam und Umgebungen“ (Berlin, Ver⸗ lag von Albert Goldschmidt, 1879, Preis 2 „M) erschienen. Für die praktische Brauchbarkeit dieses Wegweisers durch die Residenz spricht die große Zahl von Auflagen, welche das Buch erlebt hat. Daselbe enthält in gedrängter Kürze (auf 174 S. klein 8) Alles, was dazu geeignet ist, den Fremden in Berlin und Potsdam zu orientiren. Die beachtenswerthesten Bauwerke und Denkmäler sind im Text durch

Illustrationen veranschaulicht, auch fehlen nicht die Pläne von Berlin