1879 / 151 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Jul 1879 18:00:01 GMT) scan diff

und demnaͤchst zur Prüfung der ani e, inner · halh der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals auf

den 4. Oktober 1879, Bormtttags 10 Uhr, im Stadtgerichtsgebäude, Portal III., 1 Treppe hoch,

Zimmer Nr. II, vor dem oben genannten Kommissar

zu erscheinen.

Rach . dieses Termins wird geeig netenfalls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden.

Zugleich ist zur Anmeldung der Forderungen der Konkursgläubiger noch eine zweite Frist .

bis zum 8. November 1879 einschließ lich festgesetzs und zur Prüfung aller innerhalb der ce, Frist angemeldeten Forderungen ein Ter- min au

den 5. Dezember 1879, Vormittags 10 Uhr, im Stadtgerichtsgebunde, Portal I, 1 Treppe hoch, Zimmer Nr. 11, vor dem oben genannten Kom⸗ missar anberaumt, zu welchem sämmtliche Gläubiger worgelti den werden, welche ihre Forderungen inner⸗

einer der Friften angemeldet haben.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat 22 Abschrift derfelben und ihrer Anlagen beizu⸗ fügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Gerichts- bezirke wohnt, muß bei der Anmeldung seiner For⸗ VDerung einen am hiesigen Orte wohnhaften Bevoll⸗ mächtlgten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden zu Sechwaltern vorgeschlagen die Rechts⸗

ganwalte Mellien, Ornold und Justiz Rath Primker.

Berlin, den 28. Juni 1879. Königliches Stadtgericht. Erfte Abtheilung für Civilsachen.

5'856! Konkurs⸗Eröffnung.

Ueber das Vermögen des Schankwirths und Kleinhändlers Joseph Hißmann zu Weißensee ist am 28. Juni 1879, Nachmittags 2 Uhr, der taufmännische Konkurz eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf

den 18. Mai 1879 festgesetzt.

Zum einstwelligen Verwalter der Masse ift der Kaufmann Goedel, Alexandrinen⸗Straße Nr. 89 wohnhaft, bestellt.

Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf⸗ gefordert, in dem auf

den 14. Jult 1879, Bormittags 11 Uhr, in unserem J Nr. 2b, Zimmer Nr. 24 vor dem Kommissar, Herrn Kreis gerichts⸗Rath Schulz, anberaumten Termin ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehal⸗ tung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben, sowie darüber, ob ein einstweiliger Verwaltungsrath zu bestellen und welche Personen in denselben zu be⸗ rufen seien.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen im Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, an denselben nichts zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegen stãnde

bis zum 11. Augnst 1879 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles mit Vorbehalt ihrer etwaigen

Rechte ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern.

Pfandinhaber und andere mit denselben gleich⸗ berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die⸗ selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht

bis zum 11. August 1879 einschließlich

bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Ver⸗ waltungspersonals am 8. September 1879, Vormittags 19 Uhr, in unserem Gerichts lokal, Terminszimmer Nr. 24, vor dem genannten Kommissar zu erscheinen.

Nach Aschaltung dieses Termins wird ge— eignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden.

Zugleich ist noch eine zweite Frist zur Anmeldung bis zum 1. November 1879 einschließlich festgesetzt, und zur Prüfung aller innerhalb der⸗ Jelben, nach Ablauf der ersten Frist angemeldeten

Forderungen ein Termin auf der 27. November 1879, Bormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 24, vor dem genannten Kommissar, anberaumt.

Zum Erscheinen in diesem Termin werden die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen anmelden 2 seine A R shriftlich c

er seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat

. Al schrift derselben und hu Anlagen beiju⸗ fügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Gerichts- bezirk wahnt, muß bei der Anmeldung seiner Korderung einen am hiesigen Orte wohnhaften wder zur Fraxis bei uns berechtigten auswärtigen n ter bestellen und ju den Akten an⸗ zeigen.

Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Seger, Justij⸗ Rath Gerlach und Justiz⸗Rath Stubenrauch hier zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Berlin, den 29. Juni 1879.

Königliches Kreisgericht. J. (Civil⸗) Abtheilung.

ö 788] Bekantmachung.

In dem Konmturse über das Vermögen des Teppichfabrikan tear Oswald Schulz von hier ist der Kaufmann Loris Schubert hierselb st zum definitiven Verwalter ernannt.

Cottbus, den 24. Hani 1879.

Königliches Kreisgericht.

5750 Der Konkurs über das Vermögen des Tuch— fabrikant Karl Wilhelm Henning zu Neudamm ist durch Ausschüttung der Masßse beendet. Cüftrin, den 27. Juni 1879. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

isn Konkurs⸗Eröffnung. Königliches Stadt- und Kreisgericht zu Danzig. Erste Abtheilung. Den 28. Juni 1879, Vormittags 11 Uhr. Neber das Vermögen des Kaufraanns Sallfz Rothenburg hier, Langgasse 388, ist der kauf⸗ s männische Konkurs im n,, Verfahren eröffnet und der Tag der Zahlur gseinftellung auf den 5. Juni 1879 .

um einstweiligen Verwalter der Masse i

Kaufmann Eduard Grimm hierselbst bestellt.

Die Gläubiger des Gemei aschuldners werden auf⸗ gefordert, in dem auf

den 7. Juli d. J., Vormittags 11 Uhr, in dem Verhandlungszimmer Nr. 18 des Gerichts- gebäudes vor dem gerichtlichen Kommissar, Herrn Stadt⸗ und Kreisgerichts⸗Rath Huhn, anberaum⸗ ten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die . Bestellung des definitiven Verwalters ab⸗ zugeben.

Allen, welche vom Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr ven dem Besitz der Gegenstaäͤnde

bis zum 15. Juli d. J. einschließlich dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern.

Pfandinhaber oder andere mit denselben gleich—⸗ berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken uns Anzeige zu machen.

st der

5305

Ueber das Vermögen des mit seiner Ehefrau in Gütergemeinschaft lebenden Kaufmanns Emil Scheunemann zu Grimmen ist durch heutigen Beschluß Konkurs eröffnet mit Einstellung der Partikularklage und Exekutionen. Alle Die, welche an den Gemeinschuldner und dessen Ehefrau aus irgend einem Grunde Forderungen oder sonstige Ansprüche zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben in einem der auf

den 8., 22. Juli und den 5. Augnst 1879,

jedesmal Vormittags 11 Ühr, in unserem Gerichtslokale anberaumten Termine bei dem Deputirten anzumelden, zu justifiziren und die Vorzugsrechte auszuführen bei Vermeidung des Ausschlusses von der Konkursmasse.

Im ersten Termine soll zugleich über die mit der Masse zu treffenden Maßnahmen und über die Bestellung eines Gemeinanwalts verhandelt werden, wozu sich sämmtliche Gläubiger einzufinden haben, widrigen⸗ falls die Ausbleibenden an die Beschlüsse der Mehr⸗ ö Erschienenen für gebunden werden erachtet werden.

Auswärtige Gläubiger haben Bevollmächtigte, zu welchen die Justiz⸗Räthe Dr. Gutjahr, Dr. Lenz und von Vahl und die Rechtsanwälte Kirchhoff und Schömann vorgeschlagen werden, hierorts zu bestellen, widrigenfalls sie zu den ferneren Verhand⸗ lungen über die Altivmasse nicht werden zugezogen werden.

Alle, welche an den Gemeinschuldner oder dessen Fhefrau noch Gelder oder Sachen abzuliefern schuldig sind, haben dieselben, bei Vermeidung nochmaliger Beitreibung, nicht an diese, sondern an den be⸗ stellten Interimskurator, Kaufmann Ferdinand Luhde ö oder an uns-c Depositorium abzu⸗ iefern.

Greifswald, den 6. Juni 1873. 3

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

57831 Bekanntmachung.

In dem kaufmännischen Konkurse über das Vermögen des Zimmermeisters und Kaufmanns Carl Schneider, in Firma EC. Schneider, in Breslau ist der Kaufmann Wilhelm Friederici hier, Schweid⸗ nitzerstraße 28, zum definitiven Verwalter der Masse bestellt worden.

Breslau, den 11. Juni 1879. Königliches Stadtgericht. Erste Abtheilung.

5784] Bekanntmachung. Nachdem in dem Konkurse über das Vermögen der Handelsgesellschaft Adolph Lomnitz K Co. hierselbst, die beiden Gesellschafter Adolph Lomnitz und Theodor Wagner die Schließung eines Akkords beantragt haben, so ist zur Erörterung über die Stimmberechtigung der Konkursgläubiger, deren Forderungen in Ansehung der Richtigkeit bisher streitig geblieben oder noch nicht geprüft sind ein Termin auf den 8. Juli 1879, Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar, Gerichts-Assessor Triest, im Zimmer Nr. 47 des II. Stocks des Stadtgerichts anberaumt worden. Die Betheiligten, welche die erwähnten Forde⸗ rungen angemeldet oder bestritten haben, werden hiervon in Kenntniß gesetzt. Breslau, den 25. Juni 1879. Königliches Stadtgericht. Der Kommissar des Konkurses.

5782

Zu dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns , . Bruck zu Neisse hat die Handlung A. Croce in Neisse nacht räglich eine For⸗ derung von 373 S 95 3 angemeldet:

Der Termin zur Prüfung dieser Forderung ist auf den 23. Juli er., Vormittal is 11 Ur, vor dem unterzeichneten Kommissar im Termins— zimmer Nr. 15 anberaumt, wovon die Gläubiger, welche ihre Forderungen angemeldet haben, in Kenntniß gesetzt werden.

Neisse, den 25. Juni 1879.

fehlt, werden die Rechtsanwalte Costenoble, D. Frankenberg, Gräßner, Hientzsch, Leo, Leonhard, Lochte, Meißner, Justiz⸗Räthe Block, Hübenthal,

Schrader S Baumgarten zu Magdeburg, Gr. Muͤnzstr. und das Privatvermögen der Gesell⸗ schafter derselben Kaufleute Hermann Schrader und Karl Baumgarten ist der kaufmännische Konkurs im abgekürzten Verfahren eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung

auf den 13. Januar 1879 feftgesetzt worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Auktions kommissarius Schumann hier bestellt.

Die Gläubiger der Gemeinschuldner werden aufgefordert, in dem auf den 24. Juni 1879, Bormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar, Stadt. und Kreisgerichts⸗ Rath Geng, anberaumten Termin ibre Erklärungen und Vorschläge zur Bestellung des definitiven Ver⸗ walters abzugeben.

Allen, welche von den Gemeinschuldnern etwas an Geld, . oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihnen etwas ver⸗ schulden, wird aufgegeben, Nichts an dieselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände

bis zum 8. Inli 1879 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen, und Alles mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberech⸗ tigte Gläubiger der Gemeinschuldner haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Maße Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die⸗ selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht

bis zum 10. 6 1879 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden, und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, inner⸗ halb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, auf den 22. Juli 1879, Vormittags 19 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Domplatz Nr. 9, vor dem genannten Kommissar zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amts- bezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohn⸗ haften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus— wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen.

Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft sehlt, werden die Rechtsanwalte Costenoble, von

Gräßner, Hientzsch, Leo, Leonhard, ochte, Meißner, Justizräthe Block, Hübenthal,

Schulz, Steinbach zu Sachwaltern vorgeschlagen.

sls! Konkurs⸗Eröffnung.

Königl. Stadt⸗ und Kreisgericht zu Magdeburg, Erste Abtheilung, den 25. Juni 1879, Vormittags 113 Uhr.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Her— mann Zake, in Firma H. Zake K Co. ö Magde⸗/ burg, Gartenstr. 5, ist der kaufmännische Kon⸗ kurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung

- auf den 18. Juni 1879 festgesetzt worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Bücherrevisor Carl Korn hier bestellt.

Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf⸗ gefordert, in dem auf den 15. Juli d. J., Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokale, Domplatz Nr. 9, vor dem Kommissar, Stadt. und Kreisgerichts⸗Rath Friese anberaumten Termin ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Ver⸗ wal ters, sowie darüber abzugeben, ob ein einst— weiliger Verwaltungsrath zu bestellen und welche Personen in denselben zu berufen sind.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder andern Sachen im Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zablen, vielmehr von dem Besitz der Gegen⸗ . 31. Juli d. J. einschließlich

zum 31. Juli d. J. einschlie

dem Gericht oder dem Verwalter der Masse An⸗ zeige zu machen, und Alles mit Vorbehalt ihrer fer gen Rechte ebendahin zur Konkursmasse abzu⸗ iefern.

Pfandinhaber und andere mit denselben gleich⸗

berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen. Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die⸗ selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis

Zum 9. August d. J. , e . bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden, und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen inner⸗ halb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals auf den 19. August d. J., Vormittags 10 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Domplatz Nr. 9, vor dem genannten Kommissar zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, t . Abschrift derselben und ihrer Anlagen eizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amts⸗ bezirke seinen ohnsitz hat, muß bei der Anmel⸗ dung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen.

Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft

lolss] Belanntmachung.

Nachdem in dem Konturse uͤber das Vermögen des Kaufmanns Richard Behrendt hier der Gemein⸗ schuldner die Schliehung eines Akkords tragt hat, so ist zur Erörterung über die Stimm. berechtigung der Konkursgläubiger, deren Forderun⸗ gen in Ansehung der Richtigke t bisher streitig geblieben sind, ein Termin

auf den 9. Juli er,, Vormittags 10 Uhr,

zeichneien Kommissar anberaumt worden.

hiervon in Kenntniß gesetzt. Magdeburg, den 25. Juni 1879. Königliches Stadt⸗ und Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses. Friese.

5807] Aufforderung der Kesnkursgläubiger. wenn nachträglich eine zweite Anmeldungsfrist festaesetzt wird.

In dem Konturse uber das Vermögen des Kaufmanns Christian Straub, alleinigen Inha2 bers der Firma Straub & Tuschhoff zu Hemer, ist zur Anmeldung der Forderungen der Konkurs gläubiger noch eine zweite Frist

bis zum 10. Juli er. einschließlich festgesetzt worden.

Die Gläubiger, welche ihre . noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzu⸗ melden.

Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 13. Juni er. bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist

auf den 12. Juli er,, Vormittags 19 Uhr, vor dem Kommissar, Herra Gerichts⸗Assessor Dr. Gottschalk, im Terminszimmer Nr. 18 anberaumt, und werden zum Erscheinen in diesem Termin die sämmtlichen e,, , aufgefordert, welche ihre . innerhalb einer der Fristen angemeldet aben.

Wer seine Anmeldung. rf , einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amts⸗ bezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohn⸗ haften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus⸗— wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen.

Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Justiz⸗Räthe Nohl und Ballot, die Rechtsanwalte Hellmann und Hey⸗ land hier und Gerdes zu Altena zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Iserlohn, den 23. Juni 1879.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. 5808 Nachdem über das Vermögen des Kaufmanns V. Pries hieselbst konkursmäßige Einleitungen aus 5§. 6 der Konstitution de 17. Dezember 1834 getroffen und, unter Anordnung der gesetzlichen Sicherheitsmaßregeln, der Kaufmann X. Nordtmann zum Sequester bestellt worden ist, steht Termin zur Anmeldung der Ansprüche an das V. Priessche Vermögen und zur Produktion der Beweismittel, sowie auch zur vergleichsweisen Beilegung des Debit⸗ wesens und zur Prioritätsaus führung auf Mittwoch, den 10. September d. J.,

; Morgens 19 Uhr, an, worüber das Nähere, auf das igleichzeitige Pro⸗= . in den Mecklenburgischen Anzeigen“ verwiesen wird. Bruel, den 28. Juni 1879.

Großherzogliches Stadtgericht.

Larif- et. Veränderungen MG ex d entschen Eisenbahn erz

Ko. HO.

Königliche Ostbahn. Die am 1. Juli d. J. zur Eröffnung gelangende Strecke Goldap Lyck, der Bahnlinie Insterburg⸗ Prostken, wird der Königlichen Eisenbahnkommission zu Königsberg unterstellt, welche die Verwaltung dieser Strecke nach Maßgabe ihrer ressortmäßigen Befugnisse zu leiten hat. Bromberg, den 28. Juni 1879.

Königliche Direftion der Ostbahn.

5789 Oberschlesische Eisenbahn.

Am 1. Juli d. J. bezüglich der Station Peis⸗

kretscham mit dem Tage der Betriebseröffnung der

Bahnstrecke Tost⸗Peiskretscham treten folgende Tarif⸗

nachträge in Kraft:

a. Nachtrag Nr. 10 zu unserem Lokal⸗Gütertarif, enthaltend Ergänzungen und Abänderungen des Tarifs, eine anderweite Tariftabelle für die Station Neisse mit theilweise ermäßigten Frachtsätzen, sowie die Tariftabelle für die Station Peiskretscham und Sosnowice tran-= sito und Druckfehler⸗Berichtigungen;

b. Nachtrag IV. zum Lokaltarif für die Beför⸗ derung von Personen, Reisegepäck und Hunden, enthaltend einige Tarifänderungen, sowie die Tariftabellen für Peiskretscham und für die Haltestelle Patschin;

c. Nachtrag VI. zum Lokaltarif für die Beför⸗ derung von Leichen, Fahrzeugen und lebenden Thieren, enthaltend den Kilometerzeiger für die Station Peiskretscham.

Exemplare des ad a. bezeichneten Nachtrages sind

zum Preise von 0,20 M (die in besonderer Ausgabe

gedruckten Tariftabellen für Neisse, Peiskreitscham

und Sosnowice à 9, 10 S) und der ad b. und e.

bezeichneten Nachträge zum Preise von je 0, 10 S6

bei unseren Stationskassen zu haben.

Breslau, den 29. Juni 1879.

Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses.

ss s! Konkurs⸗Eröffnung.

Königliches Stadt⸗ und Kreisgericht zu Magdeburg, Erste Abtheilung. ĩ Den 11. Juni 1879, Vormittags 9 Uhr,

Schultz, Steinbach zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Königliche Direktion.

Anzeige.

Tertretung aller Länder n. event. deren Verwerthung besorgt Berichte über soöscoo] in P IETI 6. EBS sEl En, Gir. ingenieur n. Patent. Anwast,ů Fatent- Patent- Prozessen. Berlin, W., Mohrenstr. 63. Frospecte gratis. Anmeldungen.

Ueber das Vermögen der Handelsgesellschaft

Berlin: Redacteur: J. V.: Riedel. Verlag der Eppedition Kessel). Druck: W. Elsner.

an Gerichts stelle, Domplatz Nr. 9, vor dem unter⸗

Die Betheiligten, welche die erwähnten Forde⸗ rungen angemeldet oder bestritten haben, werden

bean.

.. . ö .

zum Deutschen Reichs⸗-AUnzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Bas Posiblatt erscheint vierteljährlich, in der Kegel am erste von 1 Mark jährlich,

Interesse für den Verkehr mit der Post und Lelegraphie auf Grund von sten Post., und Telegraphenbehörde.

Nachrichten von allgemeinerem

General - Verfügungen der ober

Unzulässigkeit der Beförderung von Spirituosen, flüssigem Lack und Firniss in blossen Blechgefässen.

Im Hinblick auf die Unzuträglichkeiten, zu welchen die seither in einzelnen Fällen zugelassene Versendung von Spirituosen, flüssigem Lack und Firniss in nicht besonders verpackten Blechgefässen geführt hat, nament- lich in Betracht der Gefahr, welche bei Beschädigung derartiger Sendungen wegen deren Feuergefährlichkeit auch für andere Postsendungen, ganze Postladungen, Postwagen, Niederlageräume u. s. W. eintritt, werden nicht besonders verpackte Blechgefässe mit Spirituosen, flüssigem Lack und Firniss zur Postheförderung ferner nicht mehr angenommen. Nur wenn die Blechgefässe mit Flüssigkeiten der be— zeichneten Art noch in haltbare Kübel, Kisten oder Körbe fest verpackt sind, bleibt deren Versendung mit der Post bis auf Weiteres gestattet.

Postsendungen an Schüler ohne namentliche Bezeichnung derselben.

Für Schüler bestimmte Postsendungen mit der Aufschrift: „an den Primus omniums, „an Einen der Herren Primaner, Secundaner ete.“, „an die Prima“ und mit ähnlichen unbestimmten Bezeichnungen werden auch dann als unbestellbar erachtet, wenn jenen Adressen eine unbestimmte Hülfsadresse beigefügt ist, 2. B. p. adr. der Ortsschulbuchhandlung, des Lesevereins ete., oder wenn die Sendungen die Bemerkung tragen: „an den Kastellan, Portier oder durch Vermittelung des Kastellans et. abzugeben“. Die Postanstalten senden derartige, von vornherein als unbestellbar kenntliche Sendungen nicht erst nach dem Bestimmungsorte ab, sondern geben dieselben, soweit thunlich, an den Ein- lieferer zurück.

Briefrerkehr mit Helgoland.

Vom 1. Juli ab kommen für den Briefverkehr mit Helgoland allgemein die Bestimmungen des Weltpostvertrages in Anwendung. Das Porto be- trägt demnach vom obigen Zeitpunkte ab: für frankirte Briefe 20 8 für je 15 Gramm; für Postkarten 10 8; für Postkarten mit Antwort 20 8; für Drucksachen, Geschäftspapiere und Waarenproeben 5 8 für je 50 Gramm, mindestens jedoch für Geschäftspapiere 20 8, für Waarenproben 10 8

Für Briefe mit Werthangabe kommen vom gleichen Zeitpunkte ab an Porto 20 3 für je 15 Gramm, die Einschreibgebühr von 20 8 und die Versicherungs- gebühr von 8 3 für je 1609 06. zur Erhebung.

Für Postauftragsbriefe beträgt das Porto 20 für je 15 Gramm, die Gebühr für jeden Auftrag 20 3.

Beitritt Feru's zum Meltpostverein.

Nachdem die Schwierigkeiten, welche sich dem Ein- tritt Feru's in den Weltpostverein entgegenstellten, inzwischen beseitigt sind, ist der Anschluss dieses Lan- des an den Verein nunmehr erfolgt. Es kommen mithin für die Briefsendungen nach und von Fern von jetzt ab die Vereinsportosätzè in Anwendung, nämlich 20 füůr frankirte, 40 3 für unfrankirte Briefe für je 15 Gramm, 10 3 für Postkarten; 5 g für je 50 Gramm Drucksachen, Geschäftspapiere und Waarenproben, mindestens jedoch 20 8 für Geschäftspapiere und 10 8 für Waarenproben.

Feitritt Britischer Kolonien zum MNeltpostverein.

Vom 1. Juli d. J. ab treten von den Britis chen Antillen die Inseln Antigua, Dominica, Montserrat, Nevis, St. Kitts (8t. Christophe) und die Virgi— nischen (Jungfern) Inseln dem Weltpostæzerein bei.

Für die Briefsendungen nach und von den genann- ten Inseln kommen msthin die Vereinsportosätze in Anwendung, nämlich 20 8 für frankirte, 40 8 für un- frankirte Briefe für je 15 Gramm; 19 8 für Postkarten; 5 für je 50 Gramm Drucksachen, 4 . und Waarenproben, mindestens jedoch 20 8 für Geschäfts- papiere und 10 8 für Waarenproben.

Berlin, Dienstag, den J. Juli 1879.

n Tage des Pierteljahrs, und kann durch Vermittelung der Zeutschen Reichs- Postanstalten gegen Porausbezahlung sowie zum Preise von 25 Pf. für die einzelne Aummer bezogen werden.

——

Postkarten mit Antwort im Verkehr des Neltpostvereins.

bostkarten mit Antwort sind zulässig im Ver— kehr mit Belgien, Helgoland, Italien, Luxemburg, Niederland, Norwegeèn, Fortugal, Rumänien, der Schweiz, Spanien und der Argentinischen Re— publik. Die Tae beträgt 20 G8.

Postaufträge nach der Schweir.

Nach einer Mittheilung der Schweizerischen Post- verwaltung besteht zur Zeit ausser in den Kantonen

Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Appenzell Inner Rhoden und St. Gallen jedoch mit, Aus- schluss der gleichnamigen Stadt auch in dem Kanton

Graubünden kein Wechselrecht. Postaufträge nach Orten in diesem Theil des Schweizerischen Gebiets, welche den Vermerk „zum Protest“ oder „sofort zum Protest“ tragen, bleiben daher unausführbar, so- bald der Adressat die Zahlung verweigern sollte.

Nach einer weiteren Mittheilung der Schweizeri- schen Postverwaltung wird nach dem im Kanton Genf geltenden Stempelgesetz für alle im Gebiete desselben urch Postauftrag eingezogenen Wechsel und Sonstigen Handelspapiere eine Stempelgebühr erhoben., Sofern der Adressat die Zahlung dieser Gebühr verweigert, erfolgt deren Einziehung von dem Absender, und zwar dadurch, dass dieselbe von dem durch Postanweisung zu über- sendenden Betrage des Wechsels ete. in Abzug gebracht wird. Die Schweizerische Postanstalt des Bestimmungs- ortes vermerkt in diesem Falle den Betrag der Stempel- gebühr auf der Rückseite des Abschnitts zu der betreffen-

den Postanweisung.

Versicherungsgebühr für Packete mit Werth- angabe nach Russland.

Nach einer Mittheilung der Kaiserlich Russischen Postverwaltung ist die auf die Russische Beförde- rungsstrecke entfallende Versicherungsgebühr für backete mit Werthangabe nach und aus Russ- land ermässigt worden. Dieselbe beträgt: a. für Sen- dungen mit einer Werthangabe bis einschl. 600 Rubel: FRopeke für jeden Rubel; b. für Sendungen über 650 bis einschl. 1600 Rubel: V“ Kopeke für jeden Rubel und ausserdem eine feste Gebühr von 1 Rubel 50 Kopeken für jedes Packet; e. für Sendungen mit einer Werthangabé von mehr als 1609 Rubel: “s Ko- peke für jeden Rubel und ausserdem eine feste Gebühr von 3 Rubeln 50 Kopeken für jedes Packet.

Postpäckereiverkehr mit Belgien.

Im Verkehr zwischen Deutschland und Belgien müssen vom 1. Juli ab alle Päckereisendungen jm Gewicht bis 5 Kilogramm nach Massgabe der Bestimmungen des in Anwendung kommenden einheit- lichen Portotarifs vom Absender frankirt werden.

Hinheitlicher Packetportotarif im Verkehr zwischen Deutschland und Mederland.

Im Verkehr zwischen Deutschland und Nieder- land ist am 1. Mai d. J. ein einheitlicher Porto- tarif für backete bis zum Gewicht von 5 Kilo- gramm in Wirksamkeit getreten. Danach kostet ein Fßacket bis zum Gewicht von 5 Kilogramm 80 & oder 50 Cents; Sperrgut die Hälfte mehr. Das Forto ist vom Absender im Voraus zu entrichten. Bei Facketen mit Werthangabe tritt dem Gewichtporto die er- mässigte Versscherungsgebühr von 20 4 oder 12 Cents für je 500 S oder je 350 Gulden hinzu.

Postanweisungsverkehr mit Nederland und Nederlandisch- Ostindien.

Bei Postanweisungen nach Niederland und den Niederländischen Besitzungen in Ostindien kommt seit dem I. Mai d. J. das Umreehnungs-Verhältniss von

100 Gulden Niederlandisch gleieh 170 MÆM in Anwen- dung.

Postanweisungsverkehr mit den Vereinigten Staaten von Amerika.

Um Unsicherheiten in der Ermittelung der Empfänger der nach den Vereinigten Staaten von Amerika bestimmten Postanweiĩ sungen vorzubeugen und um Verzögerungen in der Auszahlung der Postanweisungs-— beträge zu vermeiden, müssen nach dem Wunsche der Postverwaltung der FJereinigten Staaten von Amerika

die Postanweisungsformulare, ausser dem Namen des

Empfängers und der genauen Bezeichnung desselben, fortan auch den Vornamen oder mindestens den Anfangs- buchstaben eines Vornamens des Emptängers (ba. die Bezeichnung der Firma desselben) enthalten. ö

. .

Druckhsachen und Bücher nach den Vereinigten Staaten von Amerika. *

Durch Beschluss des Kongresses der Vereinigten Staaten von Amerika ist für die in den Vereinigten Staaten vom Auslande unter Streifband eingehen- den Sendungen, welche andere Drucksachen als Bücher enthalten, die Zollpflicht aufgehoben worden. Auch werden zollpflichtige Bücher in Zukunft nicht mehr als unbestellbar nach dem Aufgabeort zurückgesandt, sondern den Empfängern gegen Einziehung des Zoll- betrages ausgehändigt werden.

Postverbindung mit Constantinopel.

Aus Anlass von Beförderungsbeschleunigungen auf den Rumänischen Eisenbahnstrecken gestalten sich die Postverbindungen zwischen Berlin und Constantinopel wie folgt:

A. In der Richtung nach Constantinopel

auf dem Wege über Varna:

aus Berlin Mittwoch und Sonntag 11 Uhr Abends, in Constantinopel Sonntag und Donnerstag 12 Uhr 30 Min. Nachm. (Dauer der Beförderung Tage) Der Weg über Odessa wird zur Postbeförderung nach Constantinopel bis auf Weiteres nicht benutat.

B. In der Richtung von Constantinopel

I) Auf dem Wege über Varna: . aus Constantinopel Dienstag und Freitag 3 Uhr Nachm., in Berlin Freitag und Montag 9 Uhr 19 Min. Abends. 2) Auf dem Wege über Odessa: aus Constantinopel Montag und Donnerstag 2 Uhr Nachm., in Berlin Freitag und Montag 9 Uhr 19 Min. Abends. (Dauer der Beförderung 4 Tage.) 3) Auf dem Wege über Galatz:

aus Constantinopel Sonnabend 4 Uhr Nachm., in Berlin Mittwoch 9 Uhr 19 Min. Abends. (Dauer der Beförderung 4! Tage.)

erstellung einer Post- Dampfschiffver bindung zwischen Deutschland und Neriko.

zwischen Deutschland und Mexiko ist eine dis- rekte regelmässige Post- Dampfs chiffverbindung ins Leben getreten. Die Postdampfer gehen am 7. jedes Monats aus Hamburg ab. Dauer der Fahrt bis Veracru⸗ 29 Tage; Ankunft in Tampico 2 Tage sbäter, Rũck- fahrt von Tampico am 10. jeden Monats, von Veracruz 2 Tage später. Regelmässige Anlaufstellen bilden auf der Bin- und Rückreise: Havre und St. Thomas. Unter Imständen werden die Schiffe auch in Havana und Progreso anlegen. Die mit diesen Schiffen befðrderten Briefsendungen nach Mexiko unterliegen der Taxe des Meltpostveréins, mithin für frankirte Briefe 20 9, für Postkarten 10 3, Drucksachen 5 & u. 8. w.

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