1879 / 151 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Jul 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Vorbemerkungen: Brlefe im Weltpostverkehr dürfen Gold- oder Silbersachen, Geld- ztücke, Juwelen oder kosthare Gegenstände, sowie zollpflichtige Gegenstände nicht enthalten.

Den Postkarten dürfen irgendwelche Gegenstände weder beigefügt noch angeheftet werden.

Drucksachen dürfen weder einen Brief, noch einen geschriebenen Vermerk enthalten, welcher die Eigenschaft einer eigentlichen und persönlichen Korrespondenz hat. schriftlichen Vermerken sind im Weltpostverkehr, sowie nach dem Auslande nicht zulässig.

Als Gesohäftspapiere im Weltpostverein sind anzusehen: Urkunden, ganz oder theilweise mit der Hand geschrieben oder gezeichnet, welche nicht die Eigen- schaft einer eigentlichen oder persönlichen Korrespondenz haben, als Prozessakten, von öffentlichen Beamten herrührende amtliche Urkunden, Begleitbriefe oder Ladescheine, Rechnungen, Geschäfts- papiere verschiedener Art der Versicherungsgesellschaften, nichtamtliche Abschriften oder Akten- auszüge, gleichviel, ob dieselben auf Stempelpapier oder auf ungestempeltem Papier ausgefertigt sind, Partituren oder geschriebene Musikstücke, einzeln versandte Nanuskripte u. s. w. papiere müssen offen unter Band oder in offenem Umschlage versandt werden.

Waarenproben dürfen 20 Centimeter in der Länge, 10 Centimeter in der Breite und

Hriefposttaril.

5 Centimeter in der Höhe nicht überschreiten.

A. Hrief sendungen.

Bücherzettel mit hand- steht, nicht abgesendet.

Alle Schriftstücke und

Die Geschäfts-

Das höohste zulässige Gewioht beträgt:

innerhalb Deutschlands, sowie im Verkehr mit 0Oeësterreich-Ungarn für Briefe und Waarenproben 250 Gramm, für Drucksachen 1 Kilogramm;

im Weltpostverein und im Verkehr mit dem Auslande für Waaren—- proben 250 Gramm, für Drucksachen und Geschäftspapiere 2 Kilogramm. Für Briefe besteht keine Gewichtsgrenze.

Zr. bedeutet Frankirungszwang. In den Fällen, in welchen dieses Zeichen fehlt, können die gewöhnlichen Briefe auch unfrankirt abgesandt werden.

* bedeutet, dass die Frankirung nur theilweise bewirkt werden kann.

Postkarten, Drucksachen, Geschäftspapiere und Waarenproben müssen srankirt werden.

Einschreibbriefe sind nur innerhalb Deutschlands, sowie nach Oesterreich. Ungarn frankirt oder unfrankirt, sonst nur frankirt zulässig. Unzureichend frankirte Briefsendungen werden im Weltpost verkehr mit dem doppelten Betrage des fehlenden Portotheils taxirt, nach dem Auslande aber, soweit Frankirungszwang be.

l. Deutschland und Qesterreich - Ungarn.

Das Porto beträgt:

frankirt

unfrankirt 20.

von mehr als 15 bis 250 Gramm:

für Postkarten

für Postkarten mit bezahlter Anht wort (nach Qesterreich-Ungarn nicht zulässig)

für Drucksachen im Gewichte von mehr als 50 975 75 5* 259 5* 955

5* . 5 für Waarenproben

im Gewichte bis 250

bis

frankirt unfrankirt

29, 20 53

50 Gramm: 3

9. 250 10

y) 29 . 30

10 *

Geschäftspapiere sind gegen die ermässigte Taxe für Drucksachen nicht zulässig.

Die Einschreibgebühr beträgt 20 3, die Gebühr für Beschaffung eines Rückscheins 20 8.

Das Eilbestellgeld für Briefsendungen beträgt: im Ortsbestellbezirk der Postanstalt 25 8, im Landbestellbezirk der Postanstalt für jedes Kilo- meter 15 98, mindestens 75 83. Bei Sendungen nach Orten ohne Postanstalt in Oesterreich-Ungarn

wird dis Gebühr stets vom Empfänger eingezogen.

Il. Weltpostverein.

Das Porto beträgt für: frankirte Briefe. unfrankirte Briefe. Postkarten. Drucksachen,

Ges chüfts papiere

w 40 10

und Waarenproben

5 * für je 50 Gramm, mindestens jedoch für Ge— schäftspapiere S9o S und für Waarenproben 10 5. Einschreibgebühr 20 5, Rückscheingebühr so 5.

Nach Furopa. 1) Belgien

2) Dänemark mit den Faröern und Island.

3) Frankreich.

4 Griechenland.

5) Grossbritannien und Irland. 6) Helgoland

7) ltalien 8) Luxemburg Malta- Inseln.

9 18 Montenegro. 11) Niederland

12) Norwegen 13) Fortugal 14 Bumãnien

15) Bussland. 16) Schweden

17) Schweiz

18) Serbien

19 Spanien

20) Tũrkei.

Asien.

21) Aden.

3 Afghanistan (Kabul)

23) Aslatisches Russland.

24) Asiatische Türkei.

XB) Baluts ohlstan (Guadur).

26) Birma (Mandalay).

27) Britisoh Indien (Hindostan und Britisch Birma).

2) Innerhalb

Bemerkungen.

1I) Postkarten mit Antwort 20 3.

Innerhalb des Grenzbezirks für frankirte Briefe 109 4, für unfrankirte Briefe 20 3. Für Eilsendungen nach allen Orten 25 vorauszubezahlen. des Grenzbezirks für frankirte Briefe 10 3, für unfrankirte Briefe 20 3. Für Eilbriefe nach Postorten 25 3 vorauszubezahlen.

6) Postkarten mit Antwort 20 3.

Für Eilsendungen 25 3 vor- auszubezahlen.

7) Postkarten mit Antwort 20 4.

Muster von roher oder ge-

sponnener Seide nur bis 100

Gramm zulässig.

) Postkarten mit Antwort 20 3.

Für Eilsendungen nach allen Orten 25 vorauszubezahlen.

II) Postkarten mit Antwort 20 3.

Innerhalb des Grenzbezirks für frankirte Briefe 10 3. für unfrankirte Briefe 20 3. Für Eilsendungen nach allen Orten 25 3 vorauszubezahlen.

2) Postkarten mit Antwort 20 5. 13) Postkarten mit Antwort 20 3. 14) Postkarten mit Antwort 20 3.

Für Eilsendungen nach Post- orten 25 3.

I6) Für Eilbriefe nach Postorten

25 3 vorauszubezahlen.

17) Postkarten mit Antwort 20 .

Innerhalb des Grenzbezirks für frankirte Briefe 10 3. für unfrankirte Briefe 20 J. Für Eilsendungen nach allen Orten 25 3

18) Filbestelldgcid für Einschreib-

briefe nach Postorten 30 4 vorauszubezahlen.

19) Einschl. Gibraltar, der Ba-

learischen und Canarischen Inseln (Canaria, Ferro, Fuerte Ventura, Gomera, Lancerota, Palma, Teneriffa).

Postkarten mit Antwort 20 5. U

29 zv. 4. uber Brindisi n. Bombay.

30) Cypern.

31) Japan.

32) Kaschmir (Kaschmir) .... 33) Labuan.

35) Persien

38) Französische Kolonien in Indien:

A6) Tripolis

Nach Bemerkungen.

28) Ceylon.

für Briefs in' Gewicht bis 158 Gramm: 20) Chins mit oienden grten:

10 3

a. Amoy, Canton, Ghefoo, Chinkiang, Foo- Chow, Fu- Sanpo, Hankow, Hongkong, Kiukiang, Kiung-Schow (Hoihow). Newehwang, Ningpo, Sd„anghai, Swat ow, Tien- sin.

b. Kalgan, Peking, Urga ..

Im Lebrigen

über Russland. Zw. 4. über Frankreich.

34) Mascat. U

langt wird.

36) Straits Settlements ...... 36) Masacca, Penang, Singapore.

37) Tibet (Klein) (Ladakh) ...

Chandernagor, Mahé, Pondichery und Vanaon, sowie in Cochinchina nebst Kambodscha und Tonkin.

39) Niederländische Kolonien: Java (Batavia), Celebes ( Nacassar), Bornso, Sumatra, Madura, Billiton, Banca Archipel, Rio Archipel, Bali, Lombock, Sumbava, Flores, südwestliche Theil von Timor, Moluccen.

40) Portugiesische Kolonien: Daman, Din, Goa, Macao, der nord- östliche Theil von Timor.

(AI) Spanische Kolonien: Philippinen.

Afrika.

42) Algerien. 43) Egypten mit Nubien und dem 43) Ueber Italien, sofern nicht Sudan. über Triest verlangt wird. 44) Liberia. ͤ 45) Marocoo 45) Zw. F. 46 Ueber Italien. Einschreib- sendungen nicht zulässig. 47) Tunis 47) Zw. F. üb. Italien od. Frankreich. 48) Zanzibar 48) Z. Leber Aden. 49) Von den britischen Kokonien: Mauritius nebst, Amiranten, Seychellen und Insel Rodriguez, Goldküste, Senegambien, Lagos, Sierra-Leona.

50M Französische Kolonien: Senegambien nebst Zubehör, Mayotta

nebst zubehör, Gabun, Réunion, Ste. Marie de Madagascar.

51) Fortugiesische Kolonien: Ajnda, Angola, Azoren, Bissao, Gacheo, Gapverdische Inseln, Madeira, Mozambique, Insel Principe, Insel S. Thomsè.

52) Spanische Kolonien: Besitzungen an der Nordküste Afrikas.

Anobom, Canarische Inseln, Corisco, Fernando-Po.

Amerika.

Argentinische Republik ... Brasilien.

Canada und Neu-Fundland. 6) Chili. Ueber Hamburg und durch die Magellanstrasse.

57) Grönland

58) Honduras (nicht britisch).

59) Mexioo.

60) Peru.

61) Salvador.

62) Ver. Staaten von Amerika.

63) Von den britisohen Kolonien: Bermudas- Inseln, Falklands- Inseln, Britisch Guyana, Britisch Honduras, Jamaica, Trinidad, Antigua,. Dominica, Montserrat, Nevis, St. Kitts (St. Ori- stophe), Virginische (Jqungfern-) Inseln.

64) Dänische Antissen: Ste. Crofx, St., Jean, St. Thomas.

53) Postkarten mit Antwort 20 3

56) Zw. 4. S. auch Nr. 78.

57) Ueber Dänemark.

hö) Französische Kolonien: Französ, Guyana, Guadeloupe nebst

Zubehör. Martinique, Miquelon, St. Pierre. 66) Niederländische Kolonien: Aruba, Bonaire, Cura gao, Niederl. Guyana, Niederl. Theil von St. Martin, St. Eustatius, Saba. 67) Spanisohe Kolonien: Cuba, Portorico.

Australien.

68) Französische Kolonien: Nen-Caledonien nebst Zubehör, Mar-

quesas - Inseln, Tahiti und die unter französischem Schutz stehenden Inselgruppen. 69) Niederländische Kolonie: Nordwestlicher Theil von Nen-Guinea

(Papua). 7) Spanisohe Kolonien: Narianen-Archipel.

Ill. Ausland.

Das Porto beträgt für: frankirte Briefe 60 3 für je unfrankirte Briefe. 80 „15 Gramm. Drucksachen und Waarenproben 10 3 für je 50 Gramm, für Waarenproben mindestens 15 3. Eostkarten und Geschäftspapiere sind nicht zulässig. Einschreibsendungen sind in der Regel nicht zulässig. Ausnahmen hiervon sind in den Bemerkungen angegeben.

1

75)

35) Ueber Russland, sofern nicht über Suez und Bombay ver-

76)

2

713)

74 32) Zw. . über Brindisi n. Bombay. ö

37) Zw. *. über Brindisi u. Bombay. Karikal,

77)

78)

80

81

Nach

Asien.

Anam (Cochinohina) ausschl. der französ. Besitzungen in Cochinechina nebst Kam- bodscha und Tonkin.

Ascension Capland und Kolonie Victoria

Cap Natal.

a. über England

b. über Brindisi schen Schiffen

St. Helena

mit briti-

Amerika.

Bolivien über England, Ham- burg, Italien (Genua), Frank- reich, Portugal, Argentinische

Republik oder die Verein.

Staaten von Amerika.,

Chili über Belgien, England, Frankreich oder Portugal, sowie über Hamburg u. Colon.

79) Columbia, Vereinigte Staaten (Neu- Granada) über England, Hamburg, Frankreich oder

die Ver. Staaten von Amerika. 8, Eouador über England, Ham- burg, Frankreich oder die Ver. Staaten von Amerika.

Guatemala Hayti über England, Ham-

burg, Frankreich oder die

Ver. Staaten von Amerika. Nicaragua mit Mosquitia . Paraguay über England,

Frankreich, Italien (Genua), Argentinische Republik, Bel-

gien oder Portugal. Uruguay über England, Frankreich, Bremen, Ham-

burg, Italien (Genna), Bel-

Bemerkungen.

7I) u. 72) Zw. 4. Leber Brindisi mit britischen Schiffen, über Neapel mit französ. Schiffen, über Frankreich oder Triest. Bei der Beförderung über Neapel ist in der Aufschrift der Termerk „voie de Naples et de paquebots frangais“ erforderlich.

73) Zw.

74 ) Eins chreibbriefe zulässig. Ein- schreibgebühr 30 5. Jö) a. Einschreibbriefe

zulässig. Einschreibgebühr 30 5. b. Zw. F.

76) wie 74.

77) Zw. 4. Ueber Italien und die Ver. Staaten von Amerika Ein- Schreihbriefe zulässig. Ein- schreibgebühr über Italien 60 3, über die Ver. Staaten Ton Amerika 40 .

78) Zw. 4. S8. auch Fr. 56.

79) Zw. f. eber die Ver. Staaten von Amerika Waarenproben ohne

Ermässigung.

80) Zw. t.

S1) Für Briefe Zw., im ebrigen Zw. 4. Leber die Ver. Staaten von Amerika Waarenproben ohne Ermässigung.

S2) Zw. s.

S3) Zw. 7. Ueber die Ver. Staaten von Amerika Waarenproben ohne Ermässigung.

S4) Tw. F.

S5) Zw. F.

schreibbriefe zulässig.

schreibgebühr 60 .

Ueber Italien Ein- Ein-

eber Italien Ein-

S6) zw. . Ein-

schreibbriefe zulässig. schreibgebühr 60 .

gien, Portugal oder Argen- tinische Republik.

7) Venezuela 87) Zw. R.

. gs) Die ũbrigen Inseln Australiens,

S8) Bahama - Inseln,

ausschliesslich Jamaica und Trinidad.

a. über England ...

b. über Hamburg c. über Frankreich

d. über die Vereinigten Staa- ten Amerikas

Australien.

Westaustralien, Südaustralien,

Victoria, Neu- Süd- Wales,

Queensland und Neu-Seeland.

a. über Brindisi mit briti- schen Schiffen oder über Triest.

b. über England

c. über die Vereinigten Staa- ten Amerikas.

d. über Frankreich

Vandiemensland (Tasmania.)

a. über Brindisi mit briti- schen Schiffen oder über Triest.

b. über Frankreich

Samoa (Schiffer) Inseln über

England oder die Verein.

Staaten Amerikas.

Sandwiohs-Inseln, über die

Vereinigt. Staaten Amerikas.

ausgenommen die französi- schen und unter dem Schutze Frankreichs stehenden.

a. üb. Brindisi m. brit. Schiffen. b. über die Vereinigten Staa-

Barhados, Cariacou, Grenada, St. Lucia, St. Vincent, Tabago, Tures- Inseln.

a. Einschreibbriefe zulässig. Einschreibgebühr 30 4.

b. Zw. F.

c. Nur nach Grenada und St. Lucia. Einschreibbriefe zu- lässig. Doppeltes Briefporto und 29 8 Einschreibgebühr.

d. Zw. . Nur nach den Bahama- Inseln. Waaren- proben ohne Ermässigung.

S9) a. Zw. Einschreibbriefe zuläs- sig. Einschreibgebühr 204.

b. Zw. Nur nach NVeu-Süd-

Wales und Neu- Seeland und zwar über San Francisco. Einschreibbriefe zulässig. Einschreibgebühr 30 8. Zw. Nach Neu-Süd-Wales, Neu- Seeland, Gueensland und Victoria Einschreib- briefe zulässig. Einschreib- gebühr 60 3. Nach West- australien u. Südaustralien Zw. F. Waarenproben ohne Ermãssigung.

Einsch reibbriefe zulässig. Doppeltes Porto und 20 3 Einschreibgebühr.

Zw. Einschreibbriefe zu- lässig. Einschreibgebühr

20 3.

b. Zw. F.

I) Zw. F. Ueber die Ver. Staaten Amerikas Waarenproben ohne Ermässigung.

92) Für Briefe Zw., im Lebrigen Zw. . Waarenproben ohne Ermässigung.

93) a. ZI. . Nur nach den Fiqhi- Inseln. Norfolk und den Freundschafts -Inseln Ein- schreibbriefe zulässig. Ein- schreibgebühr 20 3.

b. Zw. F. Waarenproben ohne

90) a.

ten Amerikas.

Ermässigung.

Vorhemerknungenm.

dem Briefe durch

trägt 20 8.

Zwischen den einzelnen, zur Frankirung verwendeten Freimarken muss ein Zwischen- raum gelassen werden; auch dürfen die Freimarken die Seitenränder des Umschlages nicht bedecken,

den Vermerk

Die Briefe mit Werthangabe dürfen (ausgenommen in Deutsch- land und im Verkehr mit Oesterreich- Ungarn und Dänemark] nur Werth papiere enthalten.

Die Werthangabe muss bei Briefen nach dem Auslande in Buchstaben und in Zahlen ausgedrückt sein. Die Aufschrift ist mit lateinischen Schriftzeichen zu schreiben. Absender eine Bescheinigung über die Zustellung des Briefes an den Empfänger, so hat er dies auf „gegen Rückschein auszudrücken.

H. KBriefe mit Werthnngabe.

Verlangt der Die Gebühr dafür be-

Filbriefe sind zulässig in Deutschland, nach Belgien, Luxemburg, Niederland und Schweden. Dergleichen Briefe müssen den Vermerk „durch Eilboten? (nach Belgien „à remettre par exprès“)

tragen.

Das Eilbestellgeld ist stets vom Absender zu entrichten.

Bei der Eilbestellung von Geld-

briefen vom Auslande nach Landorten in Deutschland wird das Eilbestellgeld nach den in der Tabelle unter D gegebenen Vorschriften, jedoch nach Abzug des vom Absender bereits gezahlten Be-

trages berechnet.

Die Zurücknahme von Briefen oder die Aenderung der Aufschrift kann vor der Behändi- gung an den Empfänger stattfinden in Deutschland, sowie nach Belgien und Luxemburg.

Benennung der Länder.

Veist-

Vom Absender ist zu entrichten

betrag Porto

für

der Werth- angabe.

Ein-

. J ür je 15 8 den Brief. je 160 A0.

schreib- gebühr

Versiche- rungs- gebühr für

B em ern nz 5 n

ö

Veist-

Benennung betrag

Ee. Porto Werth-

angabe.

der

Länder. fur

je 15 g 3

Vom Absender ist zu entrichten

Ein- Schreib- gebühr

Versiche- rungs- gebühr für denBrief. je 160 3 3

Bemerkungen.

I) Deutschland

2) Belgien 3) Dãnemark

4) Dänische Kolonien: a. in Westindien b. Island u. Faröer. . Ghonlane--

5) Egypten

6) Frankreioh mit Algerien

Französische Kolonien (Gonadeloupe, Marti- nique, Guyana, Sene- gambien, Réunion, Pon- dichery, Cochinchina.) Helgoland

7)

ltalien (nur nach

grösseren Orten)

Vorhemerknunxen.

; unbe-

unbe- schränkt

bis 250 S000 M. 20 (10000 Franken) unbe-

schränkt

20

20 20 20 20

schränkt

4000 6. (20 000 Piaster 5000 Franken) S000 ½0pZ0 (10000 Franken) S000 . (10000 Franken)

unbe- schränkt 4000 ½.

(õ000 Franken)

dasselbe mit Lateinischen Schriftzeichen.

schied des Gewichts

8

im Grenz. bezirk 10.

im Grenz- bezirk 10

S für je 300 0. oder einen Theil von 300 , min- destens 10 8.

I) Unfrankirte Briefe zulässig; 10 3 Zuschlag. Das Eil- bestellgeld beträgt bei Teberbringung des Briefes

im Ortsbestellbezirk der Postanstalt 50 G,

im Landbestellbezirk der Postanstalt 30 8 für jedes Kilometer, sofern nicht die Bestellung gegen mãssigere Vergütung ausführbar ist.

5 .

Eilbestellung zulässig. Ge- bühr 25 3.

Die Briefe dürfen Geldstück enthalten. .

Briefe mit Werthangabe sind nur nach einigen grösseren Orten zulässig.

Briefumschläge mit farbigem Rande oder aus Papier mit Linienvordruck dürfen nicht verwendet werden.

15)

16)

*

S000 A. (100090 Franken)

S0 0) . (HOM Gul- den oder 10000 Franken)

unbe- schränkt

10 Luxemburg 20

II) Niederland 20

12) Norwegen 20

wie Deutschland S000 M. 20 (10000 Franken)

4000 0 (5000 Franken)

13) Oesterreich- Ungarn..

14) Portugal (einschl. Madeira und Azoren.)

Portugiesische Kolo- w (Santiago, San Thomẽé, Loanda.)

RBumãnien S000 M. 16 066

Franken)

unbe- schränkt

Russland

(auch nach den ehinesi- schen Orten Urga, Kal- gan, Peking und Tien- Tsin über Russland)

18) Schweden unbe-

schränkt

unbe- 20

schränkt

19) SChweiz

unbe- 20 schränkt

Griechenland, Montenegro, Türkei. Der

20) Serbien

im renz. bezirk 10

im Grenz- bezirk 10

20 Eilbestellung zulässig. Ge-

bühr 50 3. 20 Eilbestellung bühr 25 8.

zulässig.

discher Lotterieloose

1. Einführung auslän- ist verboten.

Die Einführung ausländischer Lotterieloose ist nach den russischen Zollgesetzemn ver- boten.

Eilbestellung zulässig.

19

.

Tarif ist bei den Postanstalten zu erfragen.

Grossbritannien (mit Irland) und Spanien. Briefe mit Werthangabe nicht zulässig.

C. Postan weisung en.

Für telegraphis che Postanweisungen ist zu entrichten: a. die Postanweisungsgebühr b. die Gebühr für das Telegramm, c. das Eilbestellgeld von 25 3 für Besorgung des Tesegramms

Zu Postanweisungen nach dem Auslande kommt ein be- sonderes Eormular (in deutscher und französischer Sprache) in Anwendung.

Auszufüllen ist

nach dem Telegraphenamt am Aufgabeorte,

Renn sich letzteres nicht im Postgebäude befindet,

d. das Eilbestellgeld für die Besorgung am Bestimmungsort.

Benennung der Länder.

einer Postanweisung.

Neisthbetrag

5—

C ebühr (vom Absender zu entrichten).

Postanweisung hat zu

für je mn

Die Ausstellung der

Auf dem Abschnitte der Postanweisung sind zulässig

erfolgen

Bemerkungen.

I) Deutschland .....

2) Belgien

3) Dãne mark

4 Egypten

5) Frankreich mit Algerien

6) Grossbritannien und

ö

) Helgoland

8) ltalien (auch San Ma-

rino ind Tunis). . .. M Luxemburg wie Vr. 1. 10 Niederland. ......

1I) Niederländisohe Be- sitzungen in Ostindien

12) Norwegen

13) Oesterreich-Ungarn

14) Ostindien (Britisch) (Vorder- Indien, einschl. d. nichtbritischen Be- sitzungen u. Birma's, dagegen mit Aus- schluss von Ceylon).

15) Fortugal (nur Lissa- bon und Oporto) ...

16) Queensland (Australien) . ...

400 60

500 Franken. 355 Kronen. 500 Franken. 500 Franken.

210 4

400 4.

500 Franken.

235 FI. (Gulden) Niederländisch.

150 FI. (Gulden) Niederländisch.

355 Kronen.

400 4

10 Pfund Sterling.

90 Milreis.

210 110

20 360 40

20

mindestens 40

10

mindestens 40

20

mindestens 40

20

mindestens 40

10

mindestens 40

20

mindestens 40

20

mindestens 40

30

mindestens 40

20

mindestens 40

mindestens 40

10 290 300

mindestens 40 10

mindestens 100

bis 100 A6 über 100 2004 über 200 M6

20 40 (100 Franken M 8

Kronen und 0OCere (100 Kronen 11

20 (4.

20 4.

(100 Franken 20 4 (100 Franken M 8 Pfund Sterling () Schillinge (s),

Pence (4. (10 R MS 204. 50

bis 75 s über 75— 150 . über 150-210 0

Mark und Pfennig

(100 Franken Gulden und Cents (100 FI. S 170

Gulden und Cents (100 Fl. M 170

Kronen und ere

Mark und Pfennig.

bis 75 40 über 75 - 150 M. über 150 S0

Pfund Sterling (4). Schillinge (s). Pence (d).

20 100 3 6

Milreis und Reis

Pfund Sterling (). Schillinge (8). (10 ö

Mark und Pfennig.

Franken und Centimen

Franken und Centimen S S1, 60).

Franken und Centimen

Franken und Centimen S 81, 50).

(100 Kronen e 112,75).

(10 E. M 204,50).

(1 Milreis M 4.50).

Bence (ch. 204,50).

schriftliche Mittheilungen jeder Art.

Angabe des eingezahlten Betrages, Be-

1.60. zeichnung des Absenders n. Datums.

schriftliche Mittheilungen jeder Art. 2.75.

Angabe des eingezahlten Betrages, Be- zeichnung des Absenders n. Datums.

Angabe des eingezahlten Betrages, Be-

1.60). zeichnung des Absenders n. BDatums.

. Der Name und mindestens der Anfangs- buchstabe eines Vornamens des Absenders (bz. die Bezeichnung der . Firma des Absenders) und die genaue Adresse desselben müssen ange- geben sein. Sonstige Mittheilun- gen nicht statthaft.

. schriftliche Mittheilungen jeder Art.

Angabe des eingezahlten Betrages, Be- zeichnung des Absenders u. Datums.

schriftliche Mittheilungen jeder Art. ).

Angabe des eingezahlten Betrages, H. Name und Wohnort des Absenders.

schriftliche Mittheilungen jeder Art.

schriftliche Mittheilungen jeder Art.

Angabe des eingezahlten Betrages, Be- zeichnung des Absenders n. Batums. wie Vr. 6.

l) Die Gebühr für die Eilbestellung beträgt: im Ortsbestellbezirk 50 3, im Landbestellbezirk für jedes Kilometer 30 3, sofern nicht die Be- stellung gegen mässigere Vergütung ausführbar ist. Telegraphische Postanweisungen zulässig.

2) Telegraphische Postanweisungen zulässig.

3)

4) Fostanweisungen sind nur nach einigen grösseren Orten zulässig.

5

6) Das Postanweisungsformular muss ausser dem Namen des Empfängers und der genauen Bezeich- nung desselben mindestens den Anfangsbuchstaben eines Vornamens des Empfängers (bz. die Be- zeichnung der Firma desselben) enthalten. Der Absender hat gleichzeitig mit der Einlieferung der Postanweisung den Empfänger von der er- folgten Einzahlung des Betrages durch besonderes Schreiben in Kenntniss zu setzen.

7) Telegraphische Postanweisungen zulässig.

83)

10) Eilbestellung zulässig, Angabe „durch Eilboten?“, Gebühr 25 85, vom Absender zu entrichten.

II) Die Postanweisung muss deutlich den Vermerk „VJiederländisch Indien tragen. Von einem Absender darf an denselben Empfänger innerhalb 8 Tage nur eine Postanweisung zum Meisthetrage von 150 Fl. zur Absendung gelangen. 12) 13) Die Umwandlung in die österr. Währ. eriolgt in Gesterreich auf Grund des jedesmaligen Wiener Tageskurses. Ein Absender dark im Laufe eines Tages nicht mehr als zwei Postanweisungen an ein und denselben Empfänger auf liefern.

14 Wie Nr. 6. Auf Postanweisungen an Personen indischer Abkunft muss der Name, der Stamm oder die Kaste des Empfängers, und der Name des Vaters desselben angegeben sein.

15

16) Wie Vr. 6. Postanweisungen sind nur nach eini- gen grösseren Orten zulässig.