„Von Jemand, der auf demselben Schiffe mit dem Sohne des früheren Königs von Linkin zurückkehrte, erfahren wir Folgendes:
Bei der zweiten Ankunft des 1. Sekretärs Matzuda in Linkin war der frühere König krank und mußte das Zimmer hüten. Statt seiner erschien sein Sohn Shohitzu. Ihm wurde die Abschaffung des Han und Errichtung des neuen Ken er⸗ öffnet. Der Tammerherr des Kaisers Tominokodji übergab ihm sodann eine hierauf bezügliche Kaiserliche Proklamation, welche Uebergabe den offiziellen Akt schloß. Die anwesenden Sanschikan, Dyakata und Shingundjo erschienen äußerst be⸗ troffen und niedergeschlagen.
Die neuernannten Beamten haben darauf die Archive der Aemter ꝛc., nachdem sie von denselben Einsicht genommen, versiegelt. Sämmtlche Zugänge zum Schlosse wurden durch Polizisten besetzt. Noch an demselben Tage (den 27. März) wurden alle übrigen dortigen Beamten und Chikutoschi im Tempel Tenkaidji und anderen zusammenberufen und ihnen in freundschaftlicher Weise die neuen Verhältnisse auseinander⸗ gesetzt, um falschen Auffassungen und Widersetzlichkeiten vor⸗ zubeugen. Die Stimmung und Haltung der Versammlung war jedoch eine ziemlich erregte. Murren und Gegen⸗ vorstellungen wurden laut. Am nächsten Tage, dem 28. März, erschienen im Ken-Amte 40 Vertreter vom Thronfolger, Anshi, Sanshikan, Oyakata, Shingundjo und Chikutosht (Aemter) mit schriftlichen Vorstellungen; es wurde ihnen jedoch in
freundschaftlicher Weise bedeutet, daß dieselben jetzt nicht mehr angenommen werden könnten, und sie ihnen zurückgegeben. Da der frühere König unter
den obwaltenden Umständen nicht länger im Schlosse ver⸗ bleiben konnte, so bewerkstelligte er seinen Umzug in der Nacht vom 29. auf den 30. Am 31. rückte das Militär in das Schloß ein und besetzte dasselbe. Obgleich dem Volke nach den Vorgängen klar sein mußte, daß es fortan unserer Regierung zu gehorchen habe, so wurde dennoch, um daffelbe vor Abwegen zu bewahren, der König verpflichtet, die Shi⸗min (Shizoku und Heimin) zusammenzuberufen und ihnen die Verhältnisse zu erklaren. Dies geschah am 2. April. Gleichzeitig wurde von Herrn Kinashi Folgendes bekannt gegeben: „An alle Beamten.
Zugleich mit der Äbschaffung des Liukiu ⸗Han und der Errich⸗ tung des neuen Okinawa Ken werden auch jämmtliche Beamten entlassen. Es verbleiben in ihren Aemtern die Beamten von Shiuri, Tomari, Kume und Nawa, ebenso wie die Bürgermeister und Ortt— vorsteher.“
Die Samurai werden Shizoku. Ihr Einkommen soll, wie man sagt, kapitalisirt werden. Wie es verlautet, will die japanische Regierung sich mit der Erklärung des Erkönigs von Liukiu, daß er Krankheitshalber gegenwärtig die Reise nach Tokio nicht unternehmen könne und deshalb seinen Sohn und Erben einstweilen an den Hof des Mikado geschickt habe, nicht zufrieden geben, und hat einen Arzt nach Liuklu entsandt, welcher den Zustand des hohen Kranken untersuchen und darüber entscheiden soll, ob demselben die Reise nach Japan schädlich sein könnte. — Die Instruktionen an den japanischen Gouverneur in Liukiu sollen dahin lauten, den König, falls der Arzt die Reise für thunlich hält, unter allen Umständen und ohne weiteren Zeitverlust nach Tokio zu befördern.
Der chinesische Gesandte hat sich nach dem Bekannt⸗ werden der Liukiu⸗Annexion auf dem Auswärtigen Amte in Tokio vorgestellt und soll, wie das obengenannte offiziöse Blatt ebenfalls in seiner Nummer vom 5. Mai berichtet, gesagt haben: er habe nicht begreifen können, wie sich Japan nun also doch die Alleinherrschaft über den Liukiu⸗Inselkomplex, dessen Bewohner den beiden Staaten seit Jahrhunderten tributpflichtig gewesen, habe aneignen können.
Der Stärkere solle den Schwächeren, zumal wenn letzterem das Recht zur Seite steht, nicht erdrücken wollen; unter solchen Umstän⸗ den würde der Schwächere sich doch immer des Stärkeren erwehren können. Zum Beispiel habe Rußland kein Anrecht auf die von ihm begehrten Ländereien in Asien und werde auch des— halb binnen Kurzem zurückweichen müssen. Habe nun Japan kein Anrecht auf den Alleinbesitz der Inseln, so habe die Ja—⸗ paner bei der Besitznahme nur Habsucht geleitet. Er, der chinesische Gesandte, kenne nicht die Ansichten seiner Regie⸗— rung, glaube jedoch für seine Person, daß man die Wieder⸗ herstellung des status quo ante für das gute Einvernehmen als durchaus erforderlich ansehen werde. Er wisse nicht, ob die Japaner, wenn jeder Staat bei seiner Ansicht und Auf— fassung verbleibe und keiner nachgebe, zu den Waffen greifen , . China seinerseits sei jedenfalls nicht der provocirende Theil.
Die Abreise des chinesischen Gesandten von Tokio soll für die nächste Zeit bevorstehen.
Afrika. Egypten. Alexandrien, 1. Juli. (W. T. B.) Der Khedive Tewfik Pascha hat auf die Hälfte seiner Civil⸗ liste verzichtet. — Der frühere Minister der öffentlichen Ar⸗ beiten, Bligniseres, ist heute von hier abgereist.
Kunst, Wissenschaft und 2Titeratur.
Das soeben erschienene 15. Heft des Generalstabs— werks über den Krieg von 1870,71 reicht in seinem Inhalt be⸗ reits bis zu Ende des Jahres 1870. Es schildert jenen Zeitraum, in welchem die 1. und II. Armee beauftragt wurde, den im Norden und Süden von Paris zurückgeworfenen Feind nicht weiter zu ver⸗ folgen, sondern in geeigneten Centralstellungen die Einschließung der Hauptstadt zu decken und dem etwa wieder vorbrechenden Feinde mit aller Kraft entgegenzutreten. Es kam daher in dieser Zeit auf den verschie denen Kriegeschauplätzen zwar zu vielen einzelnen, nicht aber zu entscheidenden Kämpfen, für deren Herannahen jedoch allerorts deutliche Anzeichen sprachen. Vor Paris beschleunigte die deutsche Heeres leitung die Vorbereitungen zum Angriffe auf dieses Haupt- bollwerk des Widerstandes.
Im Süden der Seine stützte die Armee ⸗Abtheilung des Groß— herzogs von Mecklenburg sich auf Chartres, die II. Armee auf Orleans, Blois blieb besetzt, big nach Tours wurde vorgestoßen. Namentlich bei Vendöõme trafen die Deutschen wiederholt auf die Vortruppen der bei Le Mans versammelten II. Loire Armee. Nach Osten zu suchte die II. Armee mit der auf Bourges zurückgewiesenen 1. Loire ˖ Armee wieder Fühlung zu gewinnen. Die unsicheren, von derselben eingehenden Nachrichten veranlaßten, zwischen der II. Armee und den östlich operirenden Truppen des Generals von Werdec das UI. Armee ⸗Gorps vorzuziehen. Letzterer Heerführer rückte nach Süden vor, siegte mit der badischen Division in dem blutigen Ge⸗ fecht bei Nuits und vereinigte dann seine Truppen bei Vesoul, des Anmarsches der bei Besangon sich sammelnden großen Heeresmassen (Bourbaki) gewärtig.
Im Norden vereitelte General Manteuffel den, von
Faidherbe beabsichtigten Vorstoß über die Somme, griff den Gegner
sodann in
seiner Vertheidigungestellung an der Hallue an, drängte ihn nach zweitägigem Kampf in den Schutz der nahen Festungen zurück und deckte zugleich die Landschaften an der unteren Seine durch starke Streitkräfte in Rouen. Diese Ereignisse hatten das beabsichtigte Einrücken der deutschen Truppen in eine Centralstellung bei Beau⸗ vais gebindert, die aber auch durch Herstellung einer Eisenbahn zwischen Amieng und Rouen überhaupt entbehrlich wurde. Anderer⸗ seits legte die Einnahme von Mezieres der Armee eine jweite Ver bindungslinie mit Deutschland frei.
In Paris herrschte nach dem Mißlingen der früheren Be⸗ freiungsversuche Entmuthigung, nur unterbrochen durch den zweck— losen Angriff auf Le Bourges. Die deutsche Artillerie dagegen ver= trieb den Feind aus der drohenden und wichtigen Stellung auf dem Mont Avron und rollendete die Vorbereitungen zum Angriff auf die Sũüũdforts.
Die mannigfachen, auf weitem Umkreis ausgeführten Operationen dieses Zeitabschnitts geben am besten Gelegenheit, in allen Ereig⸗ nisfen die strenge Durchführung eines klaren einheitlichen Plans in der deutschen Heeresleitung und die zähe Ausdauer und Tüchtigkeit der deutschen Soldaten gegenüber den zusammengerafften Massen des Feindes zu gewahren. .
— „‚Cypern, seine alten Städte, Gräber und Tempel, von Louis Palma di Cesnola. In autorisirter deutscher Bearbei⸗ tung von Ludwig Stern. Mit einleitendem Vorwort von Georg Ebers“ ist der Titel eines für Archäologen, Architekten, Künstler und Kunstfreunde, wie für den Historiker, Geographen, Ethnographen, Anthropologen und für jeden Gebildeten bedeutungsvollen Werkes, das im Verlage von Hermann Costenoble in Jena demnächst erscheinen wird. Nach dem Ausspruche des Professor Georg Ebers ist das Werk ohne Einschränkung eine wissenschaftliche That zu nennen. Nächst den werthvollen Entdeckungen Dr. Schliemanns zu Troja und Mykenä, Kekulé's zu Tanagra, sowie den Ausgrabungen zu Olympia haben die mit Eifer und Umsicht betriebenen Untersuchungen Cesnola's auf Cypern zu einem der glänzendsten Ergebnisse archäologischer Forschungen geführt. Das Werk wird 2 Theile um⸗ fasen und, in eleganter Ausstattung mit Kopfleisten und Initialen, über 500 in den Tert und auf 96 Tafeln gedruckte Illustrationen, so⸗ wie 12 lithographirte Tafeln und 2 Karten enthalten.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
(Madb. Stg. Aus den rt hüringischen Fürstent hümern wird von Forstleuten bexichtet, daß der Wald , seit Menschengedenken keine so reiche Ernte an Früchten, Preißel und Heidel beeren, sowie an Speisepilzen geliefert habe, wie in diesem Jahre. Ganz besonders gesegnet hierin sind die herrschaftlichen Forsten im Reußischen und Schwarzburg⸗Rudolstädtischen. In Folge der fruchtbaren Niederschläge verspricht auch die Qualität der Wald⸗ beeren eine ausgezeichnete zu werden.
Tiflis. Die Heuschreckennoth im Kaukasus dauert noch immer fort. Wie der ‚Tifl. West.“ meldet, sind alle Gärten in Tiflis mit diesen Insekten angefüllt, welche alles Gemüse und überhaupt alle Pflanzen mit Ausnahme der Tabakspflanze vernichten. In der Umgegend von Tiflis richten die Heuschrecken auf den Wie— sen und Feldern ebenfalls großen Schaden an.
⸗ Gewerbe und Handel.
Dem Geschäftsbericht der gegenseitigen Viehversicherungs⸗ Gesellschaft Union. zu Berlin für das Jahr 1878 entnehmen wir Folgendes: Während schon das Jahr 1877 eine allmähliche Steigerung des Zuganges an neuen Versicherungen gegen die früheren Jahre aufzuweisen hatte, ergab das Geschäft im Jahre 1878 ein noch bedeutenderes Wachsen, so daß die Gesellschaft Ende Dezember 1878 einen Versicherungsbestand von 4526 041 166 besaß, vertheilt auf. 19588 Stück Rindvieh über 2576 041 S, 4429 Stück Pferde über 1883025 S, 356 Stück Schweine über 21 587 , 3530 Schafe über 45 388 *, zusammen 18 393 Stück über 4 526 041 6 Im Laufe des Jahres 1878 traten Schäden ein: 415 über zusammen 90031 46 versichertes Kapital, und zwar 83 Stück Pferde, 208 Stück Rindvieh, 165 Stück Schafe einschl. 3 Ziegen, ig Stück Schweine; in 14 Fällen über zusammen 4600 46 wa, die Gesellschaft von jeder Zahlungspflicht befreit. Für die ver— bleibenden 401 Schäden betrug der Entschädigungsanspruch 81 071 . 92 ; aus dem Vorjahre waren noch zu bezahlen für 2 Fälle 732 S 50 3, in Summa also 81 804 S 42 3 Hiervon wurden gedeckt: durch Verwerthung 16713 1 51 , durch vertrags⸗ mäßige Abzüge 2630 ½ 45 3, in Summa 195343 66 94 , so daß zu entschädigen blieben 62460 S 48 ; hiervon sind im Jahre 1878 baar bezahlt 40 169 cÆ 33 3, so daß noch 94 Fälle mit 22291 6 165 A pro 1879 zu decken sind. Ult. Dezember 1878 bestand der Reservefonds aus 16479 6 62 3; Prämien waren zu vereinnahmen 152 8565 ανς 74 J, davon sind baar eingegangen 70 661 S 76 3, während noch 82 223 S 98 3 einzuziehen sind. Das Eintrittsgeld betrug 29 537 „ 78 3. Es wurde gezahlt: an Gehältern, Tantieme und Geschäftsunkosten 25 330 4 23 3, Pro— vision 12730 M 58 3, Reisekosten 195 218 1 58 3, Insertionen und Drucksachen 4259 S 79 .
Die Lebensversickerungs- und Ersparnißbank in Stuttgart, im Mai 1854 begründet, hat aus Veranlassung ib fünfundzwanzigjährigen Bestehens eine Denkschrift über ihre br herise Entwickelung veröffentlicht. Es sind danach in diesen 25 Jahren 53 498 Versich exungsanträge über 215 025 989 M½ eingekommen und Policen über 182433 580. S6. für 42429 Personen ausgestellt, an Prämien über 42 Millionen Mark eingenommen, dagegen jür Ster befãlle 12459 375 ½ , für alternative Versicherungen 358 527 ½, für Alters versicherungen 1230219 S660 und Dividenden 6438 904 6 gezahlt worden. Die Sterblichkeit ist in diesem Zeitraume stets hinter den Voraus berechnungen zurückgeblieben. Die Bruttoprämie betrug durchschnittlich 37,» o für die Lebens— versicherten, die Verwaltungskosten 5, 41 C0 der Einnahmen, der Re—⸗ servefonds Ende 1878 26 857 163 , die Zahl der Agenten über 10900 Am 1. Juni 1879 war das Leben von 31 481 Personen mit 144 421 559 166 versichert; die Prämieneinnahme belief sich im Jahre 1878 auf 4728 953 SM, die Totaleinnahme, auf 5604 635 C, das Deckungékapital inklusive Prämien übertrag (Reserve) auf 20 793 869 66, der Sicherheits oder Dividendenfonds auf 5 623 588606. der Bankfonds (au schliehlich die Versicherungen betreffend) auf 26 857 163 S6 Ende 1859 betrug die Versicherung für 3223 Personen 8 897 301 M, bis Ende 1864 waren 4212 Personen mit 15 179 907 4 hinzugetreten, bis Ende . , , r. . 30 808 . M66, . 1874 7521 Personen mi S, bis 1. uni 1879 7482 ersonen i 52 4·ę8 948 M. ö. .
Die Lebens versicherung erzielte bis Ende 1878 11963 333 4 Ueberschüsse, wovon 6438 304 „S6 vertheilt wurden und 5 525 029 6 Ctatutenmäßig für 5 Jahre) im Sicherheitsfonds verblieben. Die Nettoprämie berechnet sich bis jetzt pro 10900 M. Versicherung auf Lebenszeit auf 13,9 MS bei 25 Jahren Beitrittsalter, 15,3 Ss — 35 J, 17? M — 35 J, 20 , = o J, 244 M = 45 J., 30.4 S,. = 59 J., 38,4 66 — 55 J.
Bei der Altersversicherung wurden bis Ende 1878 67 670
Dividenden ausbezahlt, und 98 559 „M befanden sich noch im Dividendenfonds. Der der Alter und Lebensversicherung gemeinsame Bankfonds im Betrage von 26 857 163 S (Ende 1878) bestand zu 79,80 in Hypotheken ersten Rangs, zu 2.3 99 in Darlehen gegen Verpfãndun von Werthpaxpieren, zu 5, 4 in Darlehen gegen Policen der Bank, ju 360 0 in Staattpapieren, zu 1.690 in Bankgebäuden, zu 7.3 in Baar und Guthaben. Der Bankfonds brachte im Jahre 1878 durchschnittlich 5,320 Zinsen.
Die Kriegsprämie stellte sich im Jahre 1866 für 82 Versicherte auf Ho /g für Kombattanten und 24 0½ für Nichtkombattanten; im Jahre 1870— 71 für 70 Versicherte auf 6 bezw. 30so.
Mit der Lebensversicherungs bank ist der im Jahre 1856 be⸗
davon 21 252 693 S6 (97,4 C½ο) in Hypotheken.
10 0 der Vereinsforderungen erreicht haben.
Berlin, den 2. Juli 1879. Programm der VIII. Versamm lung deutscher Forst⸗
15. August d. J. bei dem Geschäfts führer, , de,, . Til⸗ mann zu Wiesbaden, unter Angabe, ob die Bestellung einer Woh⸗ nung gewünscht wird, anzumelden.
Zeiteintheilung. Sonntag, den 14. September. Empfang der Theilnehmer im Kasino, Friedrichstraße Nr. 16, woselbst die Ein- zeichnung in die Mitgliederliste, die Austheilung der Schriften, der Nachweis der Wohnungen, sowie die Austheilung der Karten zu den Exkursionen, zu dem Mittagsmahl und zum Besuche des Kurhauses stattfindet. Das Anmeldebureau im Kasino ist von 9 Uhr früh bis Abends 11 Uhr geöffnet. Abends 7 Uhr: Gesellige Vereinigung in den Räumen des Kasi ros.
Montag, den 15. September. Erste Sitzung von This 11 Uhr Morgens im Kasino. Ven 11 bis 111 Uhr Frühstückspaufe. Exkursion in die Oberförsterei Wiesbaden von 111 bis 5 Uhr. Ab— fahrt mit Wagen vom Kasino. Abends 7 Uhr: Gartenfest und Ball im Kurhause, veranstaltet von der städtischen Kurdirektion.
Dienstag, den 16. September. Zweite Sitzung von Morgens 8 bis 2 Uhr im Kasino mit halbstündiger Pause um 11 Uhr. Nach⸗ mittags 33 Uhr: Gemeinschaftliches Mittags mahl im Kurhause.
Mittwoch, den 17. September. Erkursion in die Ober⸗ förstereien Königstein und Homburg. Abfahrt vom Taunusbahnhof mittelst Extrazuges nach Soden. Die Abfahrtzeit wird durch die Exkursionskarte mitgetheilt werden. Von Soden und bis dahin zurück mit Wagen. Mittags 1 Uhr: Frühstück auf dem Feldberg.
Donnerstag, den 18. September. Nachexkursionen auf den
Niederwald, Oberförstei Lorch, oder in den Frankfur zer Stadtwald.
. Gegenstände der Bergthung. 1. Wie weit soll sich der Einfluß des Staates auf die Bewirthschaftung der Privatwaldungen erstrecken? Re erent:; Forstmeister Freiherr von Raesfelot. Korrefe⸗ rent: Ober ⸗Forstmeister Bernhardt.
II. Ist es zweckmäßig, der wirthschaftlichen Eintheilung in Ge⸗ birgsforsten die Projektirung eines den Wald in allen seinen Theilen aufschlie ßenden Wegenetzes vorausgehen zu lassen, und in welcher Weise ist bei der Projektirung und Festlegung des Wegenetzes zu verfahren? Referent: Forstmeister Kaiser. Korreferent: Geh. Ober⸗ Forstrath Dr. Grebe.
III. Ist, um der vermehrten Nachfrage nach Nutz holz Rechnung zu tagen, nothwendig, die Buchenhochwaldwirthschaft zu verlassen, oder verdient es den Vorzug, im Buchenhochwald möglichst viel Nutzholz eingesprengt zu erziehen? Referent: Ober-⸗Forstmeister Danckelmann. Korreferent: Forstmeister Heiß.
JV. Mittheilungen über Versuche, Beobachtungen, Erfahrungen und beachtenswerthe Vorkommnisse im Bereiche des Forstwesens.
München, 26. Juni. (Internationale Kun stgusstel lung.) Bei frühsreren Kunstausstellungen, wie sie der Münchener Glaspalast schon öters geboten hat, wurde auf die Dekoration der hierzu bestimmten Räumlichkeiten wenig Gewicht gelegt, die Adopti⸗ rung bestand vielmehr lediglich darin, daß man einfarbige Wände anbrachte, an und zwischen welchen die Ausstellungsobjette ihren Platz fanden. Erst bei der letzten derartigen Ausstellung im Jahre 187s8 wurde, der Versuch gemacht, durch die Folie einer styl⸗ und geschmackvollen Ausstattung des äußeren Raumes den Glanz der darin untergebrachten Kunstwerke noch zu erhöhen. Dieser Versuch gelang so vollständig, daß ein nicht geringer Theil des großen Erfolges jener Ausstellung dieser glücklichen Idee zuzu⸗ schreiben sein därfte. Noch weit großartiger und glänzender soll nun dieselbe für die heurige Internationale Kunst⸗Ausstellung zur Ausführung gelangen, so daß die Besucher in die Räume eines mit allen Kunstmitteln der Architektur und Dekoration errichteten monumental gehaltenen Festbaues treten werden.
Nachdem man einen Vorraum mit den Lokalitäten für Kasse, Garderobe ꝛc. durchschritten, gelangt man zunächst in das große Vestibül von quadigtischer Grundform, das nach oben Lurch eine Kuppel mit Oberlicht abgeschlossen ist. Jede der 4 Seiten des Vestibüls, welches gleichsam als das Herz der Ausstellung ein allen Künsten geweihter Centralraum zu sein bestimmt ist, öffnet sich zu prachtvoll, je entsprechend symbolisch dekorirten Ausgängen in Form von Triumphbögen, von denen der eine, der Haupteingang zur Ausstell ung überhaurt und zum Vestibül speziell führt, während der linke davon das Portal für den Eintritt in die Säle und Kabinette der deutschen Kunst, der rechts in die der französischen und anderen Nationen bildet und der vierte dem Haupteingange gegenüber liegende Bogen, in seiner Ausschmückung Bavern, als dem die Ausstellung unternehmenden Lande gewidmet, in den Architektur⸗ und Modellsaal führt. Die Flucht der Hauptsäle rechts wird an der Stelle, wo die Seiten⸗ flügel des Glaspalastes sich anschließen, unterbrochen durch ein mit Kuppelbau erhöhtes und mit Oberlicht versehenes Oktogon, dessen Einrichtung durch Nischen 2c. zur Aufnahme der plastischen Kunstwerke und zur Bildung eines durch die Mannigfaltigkeit des Gebotenen nothwendig gewordenen Ruhepunktes bestimmt ist. Zum gleichen Zwecke befindet sich in der linken Flucht der Ausstellungs⸗ säle ein kleiner, überdachter, mit plastischen Werken und Blumen ausgeschmückter Raum, wie denn überhaupt von dem Architekten in höchst zweckentsprechender Weise und mit Geschick und Ge⸗ schmack den Bedürfnissen der Kunst und denen des Beschauers mög⸗ lichst Rechnung getragen worden ist. Die dekorative Vollendung der Anlage, d. h. die Figuren zur Ausschmückung des Vestibüls, die plastischen Gruppen für die Portale, die Wände und Dekorations⸗ malereien z. wurden mit dankenswerthester Opferwilligkeit von den ersten Kräften unserer Münchener Künstlerschast übernommen, wo durch es möglich wurde, die Lokalität der Ausstellung an und für sich schon zu einem seltenen und sehenswerthen Kunstwerk zu ge—⸗ stalten, zu dessen glänzender Vollendung alle Künste, Architektur, Plastik und Malerei in ihren bewährtesten Vertretern einträchtig und eifrig zusammengewirkt haben.
e. Zum erleichterten Besuche der Ausstellung hat die bayerische Staatsregierung die Gültigkeitsdauer der nach München in der Zeit vom 20. Juli bis einschließlich 15. Oktober J. J. gelösten internen dreitägigen Retourbillets auf 8 Tage ohne Einrechnung der Sonn⸗ 2c. Festtage erweitert.
Bellinzona, 29. Juni. (N. Zürch. Ztg.) Bis zum 1. Juli ist die Eröffnung der Gotthardstraße für Räderfuhrwerke ge—= sichert. Während der letzten Woche waren 30 Arbeiter am Schnee bruch beschäftigt; an mehreren Orten lag der Schnee 35 Fuß hoch.
Im Victoria⸗Theater beginnt morgen, Donnerstag, eine Operetten ⸗ Gesellschaft unter Leitung C. A. Raida's ihre Vorstellungen. Zur Auffülltung kommt:; -Die Königin von Golconda“, komisch: phantastische Ausstattungs · Operette mit Ballet in 3 Akten von S. Michaelis, Musik von C. A. Raida.
Redacteur: J. V.: Riedel. Verlag der Eyppedition (Kessel). Druck: W. Elsner.
Berlin
86 Kapitalistenverein nur äußerlich verbunden. Der erein hatte Ende 1878 19499 928 M½ Einlagen, wofür eben so
viel Pfandbriefe (Kapitalisten ⸗Vereinsscheine) ausgegeben waren,
Drei Beilagen (einschließlich Börsen⸗ Beilage)
18293 728 0. zu 5 lo, 1 206 200 ις zu 4 ο verzinslich. Die Ge ⸗ sammtfonds des Vereins berechneten sich Ende 1878 auf 21 821 795 M6,
; (9 Dividenden werden nicht eher an die Mitglieder vertheilt, bevor die Ueberschüsse nicht
manner zu Wies baden vom 14. bis 17. September 1873. ⸗. ö Mit Rücksicht auf den zu erwartenden zahlreichen Besuch wird ersucht die Theilnahme an der Versammlung bis längstens den
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen
Berlin, Mittwoch, den 2. Juli
Staats⸗Anzeiger.
18279.
Königreich Sreußen. Tage vorher zur Privileg ium .
Aus abe auf den Inhaber lauten der Obligationen
1, der Stadt Steele, Regierungs⸗
bezirk Düsseldorf, von 750 000 Sας, vom „ten ..... 1879.
ir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. c n die Stadtverordneten Versammlung zu. Steele darauf angetragen hat, zum Zwecke der Regulirung der städtischen Schulden verhältnisse und zur Bestreitung der Kosten für den Bau ves Amtsgerichts, ihr zur Aufnahme eines Darlehns von 750 000 4, geschrieben: Siebenhundertfünfzigtausend Mark gegen Ausstellung auf den Inhaber lautender und mit Zingcoupons versehener Obligationen Unsere landesherrliche Genehmigung zu ertheilen, und bei diesem Anttage im Intereffe der Stadtgemeinde somobl als der Gläubiger sich nichts zu erinnern gefunden hat, gemäß des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungs verpflichtung an jeden Inhaber enthalten, durch gegen wärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigang zur Ausgabe der gedachten Obligationen unter nachstehenden Bedingungen; 8. 1. Es werden ausgegeben 1599, geschrieben: Fünfzehnbundert Stück Obligationen zu je 500 , geschrieben: Fünfhundert Mark, in Summa also für 750 000 M, geschrieben: Siebenhundertfünfzig Tau⸗ .
t. 22 f c * * 21 2 . . Die Obligationen werden mit 4 o jährlich verzinset gationen längstens in
Ueber die Verloofung, sowie
Bürgermeister und den nendes Protokoll aufgenommen.
an dem dazu bestimmten Gemeindekasse zu Steele, Auslieferung derselben.
gereichten, nach deren
coupons von dem verwendet. — 6 vorgezeigt werden, sollen als zinsfreies
di nsen in halbjährlichen Terminen am 1. April und am ; x , Jahres von der städtijchen Gemeindekasse Steele S.. 12. Die ö 2 und der Essen r Kredit ⸗Anstalt gegen Rückgabe der Zinscoupons ge⸗ vorgezei ten Obligationen sin
zahlt. Zur Tilgung der Schuld werden jährlich 139 von dem Ka⸗
italb von 756 000 . der verausgabten Stadtobligationen zu bringen. ö kö der eingelösten Obligationen verwendet; der Ge⸗ Werden die Obligationen, meinde bleibt jedoch vorbehalten, den Tilgungsfonds mit Genehmi⸗ ungeachtet,
egaierung zu Düäfseldorf zu verstaͤrken und dadurch die Ab. tragung . . zu beschleunigen; auch steht derselben jederzeit die Einlösung sämmtlicher Obligationen oder eines Theiles nach vor⸗ hergegangener sechsmonatlicher Kündigung zu. Der Inhabern der Obligationen steht kein Kündigungsrecht gegen die Gemeinde zu,
8. 3. Mit der Leitung der Geschäfte, welche die Aus stellung, Verzinsung und Tilgung der auszugebenden Obligationen betreffen, wird von der Stadtverordneten Versammlung eine besondere Schul⸗ dentilgungs⸗Kommission gewählt, welche für die treue Befolgung der gegenwärtigen Bestimmungen veranworklich ist, und zu dem Ende von der Regierung zu Düsseldorf in Eid und Pflicht genommen wird.
fallen.
lichen Einkünften und kann, Obligationen nicht
Pie br folk aus drei Mitgliedern bestehen, von denen Eines §. 14. aus k . Eines aus der Bürgerschaft lann i machungen erfolgen , . und Eines entweder aus der Bürgerschaft oder aus den Stadtver⸗ Reichs ⸗ und Preußischen ö. 3 ordneten durch die Stadtverordneten ⸗Versammlung zu wählen sind. Stelle tretende Organ, 5 ssener . ung, 5§. 4. Die Obligationen werden in fortlaufenden Nummern von organ, das Amtsblatt oder den öffentlichen
1 bis 1500 einschließlich nach beiliegendem Schema ausgestellt, von k vund von den Mitgliedern der Schuldentilgung ⸗ Kommifsion unterzeichnet und von dem Rendanten der Kom munal⸗ kasse contrasignirt. Denselben ist ein Abdruck dieses Privilegiums
beizufügen. Den Obligationen werden für die nächsten 8 Jahre 10 in
§. 6. ? . — — uch stab inscoupons zu je 11 4M 25 8, in den darin be⸗ ma r e fre . nebst Talons nach den a.
Timmten halbjährlichen Terminen zahlbar, . kö Schematen beigegeben. . . der städtischen Mit dem Ablauf dieser und jeder folgenden 5jährigen Periode werden nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung neue Zins coupons und Talons durch die Gemeindekasse an die Vorzeiger der alten Talons gegen Einlieferung der letzteren ausgereicht. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons⸗Serie an den Inhaber der Obligationen, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. r Die Eoupons und Talons werden mit den Faesimile Unter c. schriften des Bürgermeisters, der Mitglieder der Schuldentilgungs⸗ Kommission und des Rendanten der Gemeindekasse versehen. ; F. 6. Vom Ver falltage ab wird gegen Auslieferung der Zins d. an coupons der e desselben an den Vorzeiger durch die Gemeinde⸗ kasse Steele bezahlt. ⸗ n k 1 Zinscoupons werden ungültig und werthlos, wenn sie nicht binnen 4 Jahren nach der Verfallzeit zur Zablung präsentirt werden; die dafür ausgesetzten Fonds verfallen zum Vortheile der adt Steele. . 25 . s. Die nach §. 2 einzulösenden Obligationen werden ent⸗ weder durch Ankauf eingelöst oder jährlich durch das Loos bestimmt. Die Nummern der ausgeloosten Obligationen werden wenigstens 3 Monate vor ben n n durch die im S8. 14 bezeichneten lätter öffentlich bekannt gemacht. . . * 5§. 9. Die Verlossung geschieht unter dem Vorsitze des Bürger⸗ meisters durch die Schuldentilgungs⸗Kommission in einem vierzehn
§. 15. In Ansehung gationen finden die auf
schriften der Verordnung
wendung; Die im 8
geführten Kerordnung dem maligen Verwaltung des
rung zu Düsseldorf statt; b. das in dem 5§. 5 der
angeführten Blätter geschehen; die Stelle
soll der zehnte treten. Zins coupons können doch soll demjenigen, welcher den
darthut, nach A deten und bis ausgezahlt werden.
Zur Urkunde dieses und
öffentlichen . . Termine, zu dem Publikum der Zutritt gestattet ist.
. — a. über die sodann e .
mende Vernichtung der eingelösten igationen wird ein von dem
5 . Mitgliedern der Kommission zu unterzeich⸗
§. 10. Die Auszahlung der ausgelooften Obligationen erfolgt Tage nach dem erth
an den Vorzeiger der Obligationen gegen Mit diesem Tage hört die Verzinsung der ausgelvosten Obligationen auf. Mit letzteren sind zugleich die aus Zahlungstermine fälligen Zinscoupons einzu= liefern; geschieht dies nicht, so wird der Betrag der fehlenden Zins⸗ Kapitale gekürzt und
Die Kapitalbetrãge derjenigen ausgeloosten Obligationen, die nicht binnen 3 Monaten nach dem Zahlungstermin zur Einlösung der Verwaltung der städtischen Sparkasse Depositum überwiesen werden
Die solchergestalt deponirten Kapitalbetrãge dũrfen nur auf eine von der Schulden tilgungs⸗Kommifsion kontrasignirte Anweisung des Bürgermeisters zu bestimmunge mäßiger danten der Kammunalkasse verabfolgt werden. Kapitalbeträge sind den 3 Tagen nach Vorzeigung kei der Gemeindekasse durch diese auszuzablen. Rummern der arsgeloosten, nicht zur in der, nach der Bestimmung in 5. 8 jährlich zu erlassenden Bekanntmachung wieder in Erinnerung
dieser wiederholten Bekanntmachungen nicht binnen 30 9 nach dem Zahlungstermine zur
inlöfung vorgezeigt, auch ni zer ; 4 . . . zum Behuf der Ertheilung neuer Obli⸗ gationen binnen dieser Frist angemeldet, so sollen nach deren Ablauf die Obligationen als getilgt angesehen und die dafür deponirten Kapstalbetraͤge der städtischen Verwa
§. 13. Für die Verzinsung und Tilgung der Schuld haftet die
Gemeinde Steele mit ihrem gesammten Vermögen und ihren sämmt⸗
wenn die
zur rechten it . . die Zahlung der⸗ von den Gläubigern gerichtlich verfolgt werden.
1 Die in 6 §8§8. 5, 8, 9 und 12 vorgeschriebenen Be⸗
n Berlin erscheinenden Deutschen
üffeldorf und durch die Lokalblätter in Stee le. V d der verlorenen oder vernichteten Obli—⸗
Staatsschuldscheine Bezug habenden Vor— vom 16. Juni 18198 wegen des Aufgebotes
und der Amortisation verlorener oder . §§. 1 bis 12, mit nachstehenden näheren Bestimmungen An⸗
1 der Verordnung vorgeschriebenen Anzeige muß Schuldentilgungs · Sommission gemacht werden. werden alle Geschäfte und Befugnisse beigelegt. welche nach der an⸗ damaligen Schatz Ministerium — nach · Staatsschatzes — zukommen, gegen die Verfügung der Kommission findet jedoch der Rekurs an die Regie—⸗
Verordnung gedachte Aufgebot erfolgt bei dem Kreit⸗ bejw. Landgericht in Essen; die in den 5§§. 5, 8, 9 und Bekanntmachungen sollen durch die unter
der im 5§. 7 wähnten sfechs Zinszahlungstermine sollen acht, an — 6. 55. 8 . dafelbst erwähnten achten Zinszahlungstermines
weder aufgeboten noch amortisirt werden, Verlust von Zint coupons vor Ab- lauf der vierjährigen Verjährungs 4 e
ͤ a , anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinscoupons durch Vorzeigung der Obligationen oder sonst in glaubhafter Weise 6 der Verjãhrungsfrist der Betratß der angemel⸗
dahin nicht rorgekommenen Zingcoupons gegen Quittung
zur Sicherheit der Glãubiger baben Wir daz gegenwärtige laudesherrliche Privilegium Allerhõochsteigen
ltung zur Verwendung anheim
willigen oder (L. S.)
Nominalwerth durch die Rheinprovinz. zur Einlösung dieser Coupons
w
und bekennen
z zu fordern hat. Verwendung an den Ren—⸗
Inhabern jener Obli⸗
. nur gegen der Obligationen
gezahlt.
zur Einlösung zuläͤssig ist.
Bestimmung in 5§. 15 gemäß,
ereicht. Zinsen oder die ausgeloosten ö
Steele,
Anzeiger oder das an dessen als amtliches Kreis⸗
Anzeiger der Regierung Rheinprovinz.
vernichteter Staats papiere,
Dieser
12 daselbst vorgeschriebenen
frist bei der Schuldentilgungs«—
Ver jãhrt
ö
händig vollzogen und unter unserem Königlichen Insiegel ausfertigen
lassen, ohne jedoch Befriedigung eine r Rechten Dritter zu Gegeben Berlin,
Gr. zu En lenburg.
Das Kapital n werden, weshalb eine
Die näheren Bedingungen
Privilegium enthalten. Steele, am ...
Eingetragen Kontrolbuch l,
wegen Ausgabe auf im Betrage
zus der Steele' Kommunalkasse 11 Mark fünf und
den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Gewährkleistung von Seiten des Staates zu be⸗ präjudiziren. den 29. Mai 1879.
Wilhelm.
Zugleich für den Minister für Handel und Gewerbe.
Maybach. Hobrecht.
Regierungsbezirk Düsseldorf. Steeler Stadt ⸗Obligation
C. 8.5 3 über 500 , geschrieben: Fünfhundert Mark Reichs währung. Die Endesunterzeichneten, durch das Allerhöchste Privilegium
1579 hierdurch ausdrücklich ermächtigt, beurkunden
hiermit, daß der Inhaber dieser Qbligation die Summe von 560 M, geschrieben: Fünshundert Mark Reichswährung, deren Empfang fie bescheinigen, als Darlehn von der Stadtgemeinde Steele
Die auf vier und einhalb Prozent jährlich festgesetzten Zinsen sind am 1. April und 1. Oktober jeden Jahres fällig, werden aber Rückgabe der ausgefertigten halbjährigen Zinecoupons
wird durch Ankauf oder Verloosung berichtigt Kündigung Seitens des Gläubigers nicht
sind in dem umstehend abgedruckten
. 18375 Der Bürgermeister. N. N
ten
Die stãdtische Schul dentilgungs Kommission. N. N N. N. N. N.
*
Der Gemeinde Empfänger. N. N.
Hierzu sind die Coupons Serie J. Nr. I bis 10 nebst Talon aus⸗
Rückseite. Privilegium ö den Inhaber lautender Obligationen der Stadt von 750 000 A K , . , 1879. (Folgt Abdruck des Privilegiums.)
Regierungsbezirk Düsseldorf.
Talon . . zur Steele'r Stadt ⸗Obligation über 500 M Reichs währung.
NR.
Inhaber dieses Talons erhält gegen dessen Rückgabe nach vor⸗ gängiger Bekanntmachung die 5 Jahre von 18 ... ne Kommunalkasse zu Steele ausgehändigt,
Wird hiergegen rechtzeitig bei der erboben, so erfolgt die Uuzreichung der neuen Coupons an den Be— sitzer der bezeichneten
,,, Stadtverwaltung Widerspruch
Obligation gegen besondere Quittung. Der Bürgermeist .
(Trockener Goupon Stempel Die Schuldentilgungs⸗Kommission. . N. N. N. N.
dieses Privilegiums Rheinprovinz. Regierungsbezirk Düsseldorf. Kö g e , . , vorbezogenen Verordnung er ⸗ 11 6 35 3 zur Steele', Stadtobligation über 500 M½ Reichs⸗ die Stelle des in währung. 36 Inhaber dieses empfängt am 3 an halbjährigen Zinsen
jwanzig Pfennige. ö. Der Bürgermeister. N. N
Trockener Coupon · Stempel Die Schuldentilgungs⸗Kommission. J Der ftommun gf tg her · Gnpfnger.
ö MN.
am — 168. .
1
Staats ⸗ Anzeiger, das Central Handelsregister und dat postblatt nim mt an: die Königliche Expedition des Neutschen ReichaJ· Anzeigers und Königlich
preubischen Staats. Anieigers: 3. Verktufs, Verpachtungen, Submissionen ete.
Berlin, 8. I. Wilhelm-⸗Straße Rr. 62. . Verlosung, Amortisation, Zinsaahlung * K n. 3. w. Von dffentlichen Papieren.
1. Steckbriefe und Untersuehnngs. Sachen. X Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen
n. dergl.
d Deffentlicher Anzeiger.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
7. Literarische Anzeigen.
S. Theater · Anzeigen. In der Börsen-
g. Familien- Nachrichten. beilage.
Inserate nehmen an die Annoncen⸗CExpeditionen des
Invalidendauk /, Fudolf Messe, Haasenstein
& Bogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,
Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen ⸗Bureans.
Ri
—
3) das in Nr. 42 des schwarzen Blattes vom 17. Oktober 1875 Seite 344 enthaltene Gedicht: Stachelbeeren, Knechte und Freie?
seinem ganzen Umfange nach in allen vorfindlichen
Exemplaren nebst den zu seiner Herstellung erforder⸗
lich gewesenen Platten und Formen unbrauchbar zu
. Von Rechts Wegen. m Namen des Königs!
der Untersuchungssache wider den , N. zu Berlin
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
5815] Ausfertigung. Im Namen des Königs! In der , wider den Redactenr ohann Augustin 24 , hat das Königliche Stadtgericht zu Berlin, Abthei lung für Untersuchungssachen, Deputation VII. fũr Vergehen, in seiner oͤffentlichen Sitzung vom 25. Ja⸗ nuar 1879, an welcher Theil genommen haben;
. ichte⸗ Direktor, als Vor ⸗ Zeitungeredacteur Johannes . 2 K 3 von demselben eingelegte Appellation n von Ossowski, Stadtgerichts Rath, als hat die II. Abtheilung des Kriminal Senats es von Matomas ki, do. Beisi . gin gf greg, wen . n , ündli z aäß für Re 2. Apri Fan welcher The ; . P ö K Kammergerichts ⸗ Rath, Vor⸗ daß ätzender, 1) der Angeklagte, Redacteur Johann Augustin, Schubert, ichts Räthe, 6. mittelst be ef; verübter Beleidigung unter Martens, Kammergerich ath urlastlegung der Koften mit zweihundert Mark Hoenemann, Kreisgerichts⸗Rath,
Volkmann, Kreis richter, nach mündlicher, unter Zuziehung des Staatsanwalts Groschuff als Vertreter des Ober · Staats anwaltẽ und des KammergerichtsReferendarius Bertschy als Gerichtsschreibers, n . Verhandlung für Recht erkannt:
eldstrafe, der im Unvermögens falle zwanzig Tage Haft zu jubstituiren, zu bestrafen,
2) dem Fürsten Bismarck das Recht zuzusprechen, die Verurthellung des Angeklagten innerhalb vier Wochen nach n, n . ,, i n. .
tt und den „Kailer eutschen a . ; ad brenn, nn Preußischen Staate Anzeiger daß das Erkenntniß des Königlichen Stadtgerichts
der zweiten Instanz auf;ulegen. : Von Rechts Wegen. Urkundlich unter des
ausgefertigt. Berlin, den 2. April 1879. (L. 8.)
gefertigt.
Daß gegen vorstehende Er Rechtsmittel nicht eingelegt ist, dem Ablaufe des 5. Juni C. die schritten haben, wird hiermit bescheinigt.
Berlin, den 19. Juni 15878. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen.
Deputation VII. für Vergehen.
Bachmann.
1879 zu bestätigen, dem Angeklagten auch die Kosten
Königlichen Kammergerichts größerem Siegel und der verordneten Unterschrift
gez. Steinhausen.
Vorstehende Erkenntnisse werden hierdurch noch mals ee g unter Siegel und Unterschrift aus
Erkenntnisse ein weiteres solche vielmehr mit die Rechtskraft be⸗
Coupons werden vom 16. Juni a. er. ab an unserer Kasse, Behrenstr. 47, eingelöst.
Die Ausgabe der neuen Couponsbogen zu den 5Hos Pfandbriefen Serie IV. geschieht vom 1. Juli a. er. ab.
j uni 1879. Berlin, im 2. Hanuyt ˖ Direktion.
Gathssch Vieh⸗Versicherungs⸗Bank
in Dresden.
Bei der heute nach 8. 39 unserer Statuten statt⸗ gefundenen notariellen Ausloosung unserer Bank⸗ schuldscheine Litt. A. wurden geiogen:
die Nr. 33 38 49 61 70 3 300 ,
die Nr. 254 265 297 316 372 409 443 445 472 510 à 150 , . .
und werden die vorstehenden Nominalbeträge mit einem Agio von
Berlossung, Amortisatlon,
inszahlung u. s. w. Sins zahlung J, .
5188 Preußische
le auf Kosten des Ange⸗ zu Berlin, Abtheilung für Untersuchungssachen, e ,,. n Deputation VIf. fur Vergehen, vom 25. Jannar
Die am 1.
von öffentlichen
a e nnn, ,
uli 1879 fälligen Pfandbrief ⸗
O Yo egen Rückgabe der betreffenden Stücke schon von eute ab unter Berechnung der auf Nr. 14 8 zu vergütenden Zinsen Kasse eingelöst. . Dresden, den 1. Juli 1879. Der p Die General ˖ Direktion. ter.
ei unserer
Roemer.
inscoupon