1879 / 152 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 02 Jul 1879 18:00:01 GMT) scan diff

„Von Jemand, der auf demselben Schiffe mit dem Sohne des früheren Königs von Linkin zurückkehrte, erfahren wir Folgendes:

Bei der zweiten Ankunft des 1. Sekretärs Matzuda in Liukiu war der frühere König krank und mußte das Zimmer hüten. Statt seiner erschien sein Sohn Shohitzu. Ihm wurde die Abschaffung des Han und Errichtung des neuen Ken er⸗ öffnet. Der Tammerherr des Kaisers Tominokodji übergab ihm sodann eine hierauf bezügliche Kaiserliche Proklamation, welche Uebergabe den offiziellen Akt schloß. Die anwesenden Sanschikan, Dyakata und Shingundjo erschienen äußerst be⸗ troffen und niedergeschlagen. . .

Die neuernannten Beamten haben darauf die Archive der Aemter ꝛc., nachdem sie von denselben Einsicht genommen, versiegelt. Sämmtl che Zugänge zum Schlosse wurden durch Polizisten besetzt. Noch an demselben Tage (den 27. März) wurden alle übrigen dortigen Beamten und Chikutoschi im Tempel Tenkaidji und anderen zusammenberufen und ihnen in freundschaftlicher Weise die neuen Verhältnisse auseinander⸗ gesetzt, um falschen Auffassungen und Widersetzlichkeiten vor⸗ zubeugen. Die Stimmung und Haltung der Versammlung war jedoch eine ziemlich erregte. Murren und Gegen⸗ vorstellungen wurden laut. Am nächsten Tage, dem 28. März, erschienen im Ken-⸗Amte 40 Vertreter vom Thronfolger, Anshi, Sanshikan, Oyakata, Shingundjo und Chikutoshi (Aemter) mit schriftlichen Vorstellungen; es wurde ihnen jedoch in freundschaftlicher Weise bedeutet, daß dieselben jetzt nicht mehr angenommen werden könnten und sie ihnen zurückgegeben. Da der frühere König unter den obwaltenden Umständen nicht länger im Schlosse ver— bleiben konnte, so bewerkstelligte er seinen Umzug in der Nacht vom 259. auf den 30. Am 31. rückte das Militär in das Schloß ein und besetzte dasselbe. Obgleich dem Volke nach den Vorgängen klar sein mußte, daß es fortan unserer Regierung zu gehorchen habe, so wurde dennoch, um dasselbe vor Abwegen zu bewahren, der König verpflichtet, die Shi⸗min (Shizoku und Heimin) zusammenzuberufen und ihnen die Verhältnisse zu erklaren. Dies geschah am 2. April. Gleichzeitig wurde von Herrn Kinashi Folgendes bekannt gegeben:

„An alle Beamten.

Zugleich mit der Abschaffung des Liukiu ⸗Han und der Errich— tung des neuen Okinawa-⸗Ken werden auch jämmtliche Beamten entlassen. Es verbleiben in ihren Aemtern die Beamten von Sbiunri, Tomari, Kume und Nawa, ebenso wie die Bürgermeister und Ortk— vorsteher.“ .

Die Samurai werden Shizoku. Ihr Einkommen soll, wie man sagt, kapitalisirt werden. Wie es verlautet, will die japanische Regierung sich mit der Erklärung des Exkönigs von Liukiu, daß er Krankheitshalber gegenwärtig die Reise nach Tokio nicht unternehmen könne und deshalb seinen Sohn und Erben einstweilen an den Hof des Mikado geschickt habe, nicht zufrieden geben, und hat einen Arzt nach Liukiu entsandt, welcher den Zustand des hohen Kranken untersuchen und darüber entscheiden soll, ob demselben die Reise nach Japan schädlich sein könnte. Die Instruktionen an den japanischen Gouverneur in Liukinu sollen dahin lauten, den König, falls der Arzt die Reise für thunlich hält, unter allen Umständen und ohne weiteren Zeitverlust nach Tokio zu befördern.

Der chinesische Gesandte hat sich nach dem Bekannt— werden der Liukiu⸗Annexion duf dem Auswärtigen Amte in Tokio vorgestellt und soll, wie das obengenannte offiziöse Blatt ebenfalls in seiner Nummer vom 5. Mat berichtet, gesagt haben: er habe nicht begreifen können, wie sich Japan nun also doch die Alleinherrschaft über den Liukiu⸗Inselkomplex, dessen Bewohner den beiden Staaten seit Jahrhunderten tributpflichtig gewesen, habe aneignen können.

Der Stärkere solle den Schwächeren, zumal wenn letzterem das Recht zur Seite steht, nicht erdrücken wollen; unter solchen Umstän⸗ den würde der Schwächere sich doch immer des Stärkeren erwehren können. Zum Beispiel habe Rußland kein Anrecht auf die von ihm begehrten Ländereien in Asien und werde auch des⸗ halb binnen Kurzem zurückweichen müssen. Habe nun Japan kein Anrecht auf den Alleinbesitz der Inseln, so habe die Ja— paner bei der Besitznahme nur Habsucht geleitet. Er, der chinesische Gesandte, kenne nicht die Ansichten seiner Regie— rung, glaube jedoch für seine Person, daß man die Wieder— herstellung des status quo ante für das gute Einvernehmen als durchaus erforderlich ansehen werde. Er wisse nicht, ob die Japaner, wenn jeder Staat bei seiner Ansicht und Auf— fassung verbleibe und keiner nachgebe, zu den Waffen greifen . China seinerseits sei jedenfalls nicht der provocirende Theil.

Die Abreise des chinesischen Gesandten von Tokio soll für die nächste Zeit bevorstehen.

Afrika. Egypten. Alexandrien, 1. Juli. (W. T. B.) Der Khedive Tewfik Pascha hat auf die Hälfte seiner Civil⸗ liste verzichtet. Der frühere Minister der öffentlichen Ar—⸗ beiten, Blignieres, ist heute von hier abgereist.

Kunst, Wissenschaft und Titeratur.

Das soeben erschienene 15. Heft des Generalstabs⸗ werks über den Krieg von 1870/71 reicht in seinem Inhalt be⸗ reits bis zu Ende des Jahres 1870. Es schildert jenen Zeitraum, in welchem die 1. und II. Armee beauftragt wurde, den im Norden und Süden von Paris zurückgeworfenen Feind nicht weiter zu ver—⸗ folgen, sondern in geeigneten Centralstellungen die Einschließung der Hauptstadt zu decken und dem etwa wieder vorbrechenden Feinde mit aller Kraft entgegenzutreten. Es kam daher in dieser Zeit auf den verschiedenen Kriegsschauplätzen zwar zu vielen einzelnen, nicht aber zu entscheidenden Kämpfen, für deren Herannahen jedoch allerorts deutliche Anzeichen sprachen. Vor Paris beschleunigte die deutsche Heeresleitung die Vorbereitungen zum Angriffe auf dieses Haupt- bollwerk des Widerstandes.

Im Süden der Seine stützte die Armee ⸗Abtheilung des Groß berzogs von Mecklenburg sich auf Chartres, die II. Armee auf Orleans. Blois blieb besetzt, bis nach Tours wurde vorgestoßen. Namentlich bei Vendõme trafen die Deutschen wiederholt auf die Vortruppen der bei Le Mans versammelten II. Loire⸗ Armee. Nach Osten zu suchte die II. Armee mit der auf Bourges zurückgewiesenen J. Loire⸗Armee wieder Fühlung zu gewinnen. Die unsicheren, von derselben eingehenden Nachrichten veranlaßten, zwischen der II. Armee und den östlich operirenden Truppen des Generals von Werder das UI. Armee ⸗Gorps vorzuziehen. Letzterer Heerführer rückte nach Süden vor, siegte mit der badischen Division in dem blutigen Ge⸗ fecht bei Nuits und vereinigte dann seine Truppen bei Vesoul, des Anmarsches der bei Besangon sich sammelnden großen Heeresmassen Bourbaki) gewärtig.

Im Norden vereitelte General Manteuffel den von Faidherbe beabsichtigten Vorstoß über die Somme, griff den Gegner sodann in

seiner Vertheidigungsstellung an der Hallue an, drängte ihn nach zweitägigem Kampf in den Schutz der nahen Festungen zurück und deckte zugleich die Landschaften an der unteren Seine durch starke Streitkräfte in Rouen. Diese Ereignisse hatten das beabsichtigte Einrücken der deutschen Truppen in eine Centralstellung bei Beau⸗ vais gehindert, die aber auch durch Herstellung einer Eisenbahn zwischen Amiens und Rouen überhaupt entbehrlich wurde. Anderer seits legte die Einnahme von Mezisres der Armee eine zweite Ver⸗ bindungslinie mit Deutschland frei.

In Paris herrschte nach dem Mißlingen der früheren Be— freiungsversuche Entmuthigung, nur unterbrochen durch den zweck— losen Angriff auf Le Bourges. Die deutsche Artillerie dagegen ver⸗ trieb den Feind aus der drohenden und wichtigen Stellung auf dem Mont Awron und vollendete die Vorbereitungen zum Angriff auf die Süũdforts.

Die mannigfachen, auf weitem Umkreis ausgeführten Operationen dieses Zeitabschnitts geben am besten Gelegenbeit, in allen Ereig nissen die strenge Durchführung eines klaren einheitlichen Plans in der deutschen Heeresleitung und die zähe Ausdauer und Tächtigkeit der deutschen Soldaten gegenüber den zusammengerafften Massen des Feindes zu gewahren.

„Cypern, seine alten Städte, Gräber und Tempel, von Louis Palma di Cesnola. In autorisirter deutscher Bearbei- tung von Ludwig Stern. Mit einleitendem Vorwort von Georg Ebers“ ist der Titel eines für Archäologen, Architekten, Künstler und Kunstfreunde, wie für den Historiker, Geographen, Ethnographen, Anthropologen und für jeden Gebildeten bedeutungsvollen Werkes, das im Verlage von Hermann Costenoble in Jena demnächst erscheinen wird. Nach dem Ausspruche des Professor Georg Ebers ist das Werk ohne Einschränkung eine wissenschaftliche That zu nennen. Nächst den werthvollen Entdeckungen Dr. Schliemanns zu Troja und Maoykenä, Kekuls's zu Tanagra, sowie den Ausgrabungen zu Olympia haben die mit Eifer und Umsicht betriebenen Untersuchungen Cesnola's auf Cypern zu einem der glänzendsten Ergebnisse archäologischer Forschungen geführt. Das Werk wird 2 Theile um fassen und, in eleganter Ausstattung mit Kopfleisten und Initialen, über 500 in den Text und auf 96 Tafeln gedruckte Illustrationen, so⸗ wie 12 lithographirte Tafeln und 2 Karten enthalten.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

(Magdb. Ztg. Aus den thüringischen Fürstent hümern wird ron Forstleuten bexichtet, daß der Wald seit Menschengedenken keine so reiche Ernte an Früchten, Preißel⸗ und Heidel⸗ beeren, sowie an Speisepilzen geliefert habe, wie in diesem Jahre. Ganz besonders gesegnet hierin sind die herrschaftlichen Forsten im Reußischen und Schwarzburg-Rudolstädtischen. In Folge der fruchtbaren Niederschläge verspricht auch die Qualität der Wald beeren eine ausgezeichnete zu werden.

Tiflis. Die Heuschrecken noth im Kaukasus dauert noch immer fort. Wie der ‚Tifl. West.“ meldet, sind alle Gärten in Tiflis mit diesen Insekten angefüllt, welche alles Gemüse und überhaupt alle Pflanzen mit Ausnahme der Tabakspflanze vernichten. In der Umgegend von Tiflis richten die Heuschrecken auf den Wie— sen und Feldern ebenfalls großen Schaden an.

Gewerbe und Handel.

Dem Geschäftsberxicht der gegenseitigen Vieh ver sicherungs« Gesellschaft „Union!“ zu Berlin für das Jahr 1878 entnehmen wir Folgendes: Während schon das Jahr 1877 eine allmähliche Steigerung des Zuganges an neuen Versicherungen gegen die früheren Jahre aufzuweisen hatte, ergab das Geschäft im Jahre 1878 ein noch bedeutenderes Wachsen, so daß die Gesellschaft Ende Dezember 1878 einen Versicherungsbestand von 4 526 041 besaß, vertheilt auf. 10588 Stück Rindvieh über 2576041 S6, 4429 Stück Pferde über 1883025 S, 3566 Stück Schweine über 21 587 , 3530 Schafe über 45 388 M, zusammen 18 893 Stück über 4 526 041 S Im Laufe des Jahres 1878 traten Schäden ein: 415 über zusammen 90031 S6 versichertes Kapital, und zwar 83 Stück Pferde, 208 Stück Rindvieh, 105 Stück Schafe einschl. 3 Ziegen, ig Stück Schweine; in 14 Fällen über zusammen 4600 4 wan die Gesellschaft von jeder Zahlungspflicht befreit. Für die ver⸗ bleibenden 401 Schäden betrug der Entschädigungsanspruch 81 071 92 J; aus dem Vorjahre wasen noch zu bezahlen für 2 Fälle 732 S 50 , in Summa also 81 804 S 42 Hiervon wurden gedeckt: durch Verwerthung 16713 Æ 51 3, durch vertrags⸗ mäßige Abzüge 2630 M 43 , in Summa 19343 S 94 8, so daß zu entschädigen blieben 627 460 6 48 ; hiervon sind im Jahre 1878 baar bezahlt 40 169 33 , so daß noch 94 Fälle mit 22 291 AS 15 A pro 1879 zu decken sind. Ult. Dezember 1878 bestand der Reservefonds aus 16479 6 62 3; Prämien waren zu vereinnahmen 152 885 ½ 74 , davon sind baar eingegangen 70 661 S 76 , während noch 82 223 ½ 98 3 einzuziehen sind. Das Eintrittsgeld betrug 20 537 78 8. Es wurde gezahlt: an Gehältern, Tantieme und Geschäftsunkosten 25 330 4 23 3, Pro⸗ vision 12730 S 58 5, Reisekosten 19218 S 58 8, Insertionen und Drucksachen 4259 79 3.

Die Lebensversicherungs, und Ersparnißbank in Stuttgart, im Mai 1854 begründet, hat aus Veranlassung ir fünfundzwanzigjährigen Bestehens eine Denkschrift über ihre bi herise Entwickelung veröffentlicht. Es sind danach in diesen 25 Jahren 53 498 Versich erung anträge über 215 025 980 A eingekommen und Policen über 182433 580 66. für 42 429 Personen ausgestellt, an Prämien über 42 Millionen Maik eingenommen, dagegen für Sterbefälle 12 459 375 ½, für alternative Versicherungen 358 5235 60, für Alters versicherungen 1230219 4660 und Dividenden 6 438 804 ½ gezahlt worden. Die Sterblichkeit ist in diesem Zeitraume stets hinter den Vorausberechnungen zurückgeblieben. Die Bruttoprämie betrug durchschnittlich 37,6 ( für die Lebens⸗ versicherten, die Verwaltungekosten 5, 41 Co der Einnahmen, der Re- servefonds Ende 18378 26 857163 „S, die Zahl der Agenten über 1000. Am 1. Juni 1879 war das Leben von 31 481 Personen mit 144421 550 46 versichert; die Prämieneinnahme belief sich im Jahre 1878 auf 4728953 M, die Totaleinnahme auf 56 Old 635 66, das Deckungskapital inklusive Prämien⸗ übertrag (Reserve) auf 20 793 869 66, der Sicherheits oder Dividendenfonds auf 5 623 588 S6 der Bankfonds (ausschließlich die Versicherungen betreffend) auf 26 857 163 6 Ende 1859 betrug die Versicherung für 3223 Personen 8897 301 Æ, bis Ende 1864 waren 4212 Personen mit 15 179 907 hinzugetreten, bis Ende 1869 9043 Personen mit 30 808 190 M, Ende 1874 7521 Personen mit 37 M7204 S, bis 1. Juni 1879 7482 Personen mit 52 458 948 Mt.

Die Lebensversicherung erzielte bis Ende 1878 11 963 333 4 Ueberschüsse, wovon 6438 304 6 vertheilt wurden und 5 5256029 66 Ctatutenmäßig für 5 Jahre) im Sicherheitsfonds verblieben. Die Nettoprämie berechnet sich bis jetzt pro 1000 MS. Versicherung auf Lebenszeit auf 13,9 MS bei 25 Jahren Beitrittsalter, 15,3 S6 39 F, 11 g, w 5 d, d , 40 J, 7 , n ö Js. 304 w 50 J,, 38,4 4 55 J.

Bei der Altersversicherung wurden bis Ende 1878 67 670 4.

Dividenden ausbezahlt, und 98 559 befanden sich noch im Dividendenfonds. Der der Alter- und Lebensversicherung gemeinsame Bankfonds im Betrage von 26 857 163 M (Ende 1878) bestand zu 79 800 in Hypotheken ersten Rangs, zu 239,9 in Darlehen gegen Verpfãndun von Werthpaypieren, zu 5,400 in Darlehen gegen Policen der Bank, zu 36 oo in Staate papieren, zu 1,6 „0 in Bankgebäuden, zu 7.3 9 in Baar und Guthaben. Der Bankfonds brachte im Jahre 1878 durchschnittlich 5,32 0/0 Zinsen.

Die Kriegsprämie stellte sich im Jahre 1865 für 82 Versicherte auf 5osg für Kombattanten und 2 für Nichtkombattanten; im Jahre 1870 71 für 70 Versicherte auf 6 bezw. 30so.

Mit der Lebensversicherungs bank ist der im Jahre 1856 be⸗ gründete Kapitalistenverein nur äußerlich verbunden. Der Verein hatte Ende 1878 19499 928 Einlagen, wofür eben so viel Pfandbriefe (Kapitalisten⸗Vereinsscheine) ausgegeben waren,

davon 21 252 693 ½ (97,4 C0) in Hypotheken.

10 o½ο der Vereinsforderungen erreicht haben.

Berlin, den 2. Juli 1879.

Programm der VIII. Versammlung deutscher Forst⸗

männer zu Wiesbaden vom 14 bis 17. September 1879.

Mit Rücsicht auf den zu erwartenden zahlreichen Besuch wird ersucht die Theilnahme an der Versammlung bis längstens den 15. August d. J. bei dem Geschäftsführer, k Til⸗ mann zu Wiesbaden, unter Angabe, ob die Bestellung einer Woh— nung gewünscht wird, anzumelden.

Zeiteintheilung. Sonn tag, den 14. September. Empfang der Theilnehmer im Kasino, Friedrichstraße Nr. 16, woselbst die Ein— zeichnung in die Mitgliederliste, die Austheilung der Schriften, der Nachweis der Wohnungen, sowie die Austheilung der Karten zu den Exkursionen, zu dem Mittags mahl und zum Besuche des Kurhauset stattfindet. Das Anmeldebureau im Kasino ist von 9 Uhr früh bis Abends 11 Uhr geöffnet. den Räumen des Kasinos.

Montag, den 15. September. Erste Sitzung von Tbis 11 Uhr Morgens im Kasino. Ven 11 bis 111 Uhr Frühstückspaufe. Exkursion in die Oberförsterei Wiesbaden von 114 bis 5 Uhr. Ab fahrt mit Wagen vom Kasino. Abends 7 Uhr: Gartenfest und Ball im Kurhause, veranstaltet von der städtischen Kurdirektion.

Dien stag, den 16. September. Zweite Sitzung von Morgens 8 bis 2 Uhr im Kasino mit halbstündiger Pause um 11 Uhr. Nach— mittags 33 Uhr: Gemeinschaftliches Mittags mahl im Kurhause.

Mittwoch, den 17. September. Erkursion in die Ober⸗ förstereien Königstein und Homburg. Abfahrt vom Taunusbahnhof mittelst Extrazuges nach Soden. Die Abfahrtzeit wird durch die Exkursionskarte mitgetheilt werden, mit Wagen. Mittags 1 Uhr: Frühstück auf dem Feldberg. Donnerstag, den 18. September. Nachexkursionen auf den Niederwald, Oberförstei Lorch, oder in den Frankfurter Stadtwald.

Gegenstände der Bergthung. J. Wie weit soll sich der Einfluß des Staates auf die Bewirthschaftung der Privatwaldungen erstrecken? Reserent:; Forstmeister Freiherr von Raesfelot. Korrefe⸗ rent: Ober ⸗Forstmeister Bernhardt.

II. Ist es zweckmäßig, der wirthschaftlichen Eintheilung in Ge— birgsforsten die Projektirung eines den Wald in allen seinen Theilen aufschließenden Wegenetzes vorausgehen zu lassen, und in welcher Weise ist bei der Projektirung und Festlegung des Wegenetzes zu verfahren? Referent: Forstmeister Kaiser. Korreferent: Geh. Ober⸗ Forstrath Dr. Grebe.

III. Ist, um der vermehrten Nachfrage nach Nutzhol; Rechnung zu teagen, nothwendig, die Buchenhochwaldwirthschaft zu verlassen, oder verdient es den Vorzug, im Buchenhochwald möglichst viel Nutzholz eingesprengt zu erziehen? Referent: Ober⸗Forstmeister Danckelmann. Korreferent: Forstmeister Heiß.

JV. Mittheilungen über Versuche, Beobachtungen, Erfahrungen und beachtenswerthe Vorkommnisse im Bereiche des Forstwesens.

München, 26. Juni. (Internationale Kunstgus tel lung.) Bei frühsreren Kunstausstellungen, wie sie der Münchener Glaspalast schon ölters geboten hat, wurde auf die Dekoration der hierzu bestimmten Räumlichkeiten wenig Gewicht gelegt, die Adopti⸗ rung bestand vielmehr lediglich darin, daß man einfarbige Wände anbrachte, an und zwischen welchen die Ausstellungsobjekte ihren Platz fanden. Erst bei der letzten derartigen Ausstellung im Jahre 1876 wurde der Versuch gemacht, durch die Folie einer styl⸗ und geschmackvollen Ausstattung des äußeren Raumes den Glanz der darin untergebrachten Kunstwerke noch zu erhöhen. Dieser Versuch gelang so vollständig, daß ein nicht geringer Theil des großen, Erfolges jener Ausstellung dieser glücklichen Idee zuzu⸗ schreiben sein dörfte. Noch weit großartiger und glänzender soll nun dieselbe für die heurige Internationale Kunst⸗Ausstellung zur Ausführung gelangen, so daß die Besucher in die Räume eines mit allen Kunstmitteln der Architektur und Dekoration errichteten monumental gehaltenen Festbaues treten werden.

Nachdem man einen Vorraum mit den Lokalitäten für Kasse, Garderobe ꝛe. durchschritten, gelangt man zunächst in das große Vestibül von quadrgtischer Grundform, das nach oben durch eine Kuppel mit Oberlicht abgeschlossen ist. Jede der 4 Seiten des Vestibüls, welches gleichsam als das Herz der Ausstellung ein allen Künsten geweihter Centralraum zu sein bestimmt ist, öffnet sich zu prachtvoll, je entsprechend symbolisch dekorirten Ausgängen in Form von Triumphbögen, von denen der eine, der Haupteingang, zur Ausstellung überhaurt und zum Vestibül speziell führt, während der linke davon das Portal für den Eintritt in die Säle und Kabinette der deutschen Kunst, der rechts in die der französischen und anderen Nationen bildet und der vierte dem Haupteingange gegenüber liegende Bogen, in seiner Ausschmückung Bayern, als dem die Ausstellung unternehmenden Lande gewidmet, in den Architektur- und Modellsaal führt. Die Flucht der Hauptsäle rechts wird an der Stelle, wo die Seiten flügel des Glaspalastes sich anschließen, unterbrochen durch ein mit Kuppelbau erhöhtes und mit Oberlicht versehenes Oktogon, dessen Einrichtung durch Nischen 2c. zur Aufnahme der plastischen Kunstwerke und zur Bildung eines durch die Mannigfaltigkeit des Gebotenen nothwendig gewordenen Ruhepunktes bestimmt ist. Zum gleichen Zwecke befindet sich in der linken Flucht der Ausstellungs⸗ säle ein kleiner, überdachter, mit plastischen Werken und Blumen ausgeschmückter Raum, wie denn überhaupt von dem Architekten in höchst zweckentsprechender Weise und mit Geschick und Ge—⸗ schmack den Bedürfnissen der Kunst und denen des Beschauers mög⸗ lichst Rechnung getragen worden ist. Die dekorative Vollendung der Anlage, d. h. die Figuren zur Ausschmückung des Vestibüls, die plastischen Gruppen für die Portale, die Wände und Dekorations⸗ malereien zc. wurden mit dankenswerthester Opferwilligkeit von den ersten Kräften unserer Münchener Künstlerschaft übernommen, wo⸗ durch es möglich wurde, die Lokalität der Ausstellung an und für sich schon zu einem seltenen und sehenswerthen Kunstwerk zu ge— stalten, zu dessen glänzender Vollendung alle Künste, Architektur, Plastik und Malerei in ihren bewährtesten Vertretern einträchtig und eifrig zusammengewirkt haben.

Zum erleichterten Besuche der Ausstellung hat die bayerische Staatsregierung die Gültigkeitsdauer der nach München in der Zeit vom 20. Juli bis einschließlich 15. Oktober J. J. gelösten internen dreitägigen Retourbillets auf 8 Tage ohne Einrechnung der Sonn 2c. Festtage erweitert.

Bellinzona, 29, Juni. (N. Zürch. Ztg. Bis zum 1. Juli ist die Eröffnung der Gotthardstraße für Räderfuhrwerke ge⸗ sichert. Während der letzten Woche waren 300 Arbeiter am Schnee⸗ bruch beschäftigt; an mehreren Orten lag der Schnee 35 Fuß hoch.

Im Vietoria⸗Theater beginnt morgen, Donnerstag, eine Operetten Gesellschaft unter Leitung C. A. Raida's ihre Vorstellungen. Zur Auffülltung kommt:; „»Die Königin von Gol con dar, komisch phantastische Ausstattungs Operette mit Ballet in 3 Akten von S. Michaelis, Musik von C. A. Raida.

Redacteur: J. V.: Riedel. Verlag der Eypedition (Kessel). Druck: W. Elsner.

Berlin

Drei Beilagen (einschließlich Börsen· Beilage)

18293 728 46 zu 5 (so, 1 206 200 zu 41 d verzinslich. Die Ge sammtfonds des Vereins berechneten sich Ende 1878 auf 21 821 795 M,,

; ; 0629 Dividenden werden nicht eher an die Mitglieder vertheilt, bevor die Ueberschüsse nichy

Abends 7 Uhr: Gesellige Vereinigung in

Von Soden und bis dahin zurück

zum Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗AUnzeiger.

Erste Beilage

Berlin, Mittwoch, den 2. Juli

1879.

M 152.

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1

= ö —— 4 .

Königreich Sreußen.

Privileg i um ö Ans abe auf den Inhaber lautender Obliga io nen , der Stadt Steele, Regierungs⸗ bezirk Düsseldorf, von 75G 000 υας, vom .. ten ..... 1879.

ir Wilhe lm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. u, 3 die Stadtverordneten Versammlung zu. Steele darauf angetragen hat, zum Zwecke der Regulirung der stãdtischen Schuldenverhältaisse und zur Bestreitung der Kosten für den Bau ves Amtsgerichts, ihr zur Aufnahme eines Darlehns von 750 000 , geschrieben: Sieben hundertfünfzigtausend Mark gegen Ausstellung auf den Inhaber lautender und mit. Zingcoupons versehener Obligationen Unsere landesherrliche Genehmigung zu ertheilen, und bei diesem Antrage im Interesse der Stadtgemeinde sowohl als der Gläubiger ich nichts zu erinnern gefunden hat, gemäß des §. 2 des Gesetzes vom 17. Zuni 1833 wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungs verpflichtung an jeden Inhaber enthalten, durch gegen wärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigang zur Ausgabe der gedachten Obligationen unter nachstehenden Bedingungen; §. 1. Es werden ausgegeben 1500, geschrieben; Fünfzehnbundert Stück Obligationen zu je 500 4, geschrieben: Fünfhundert Mark. in Summa also für 750 00, geschrieben: Siebenhundertfünfzig Tau⸗

ark. ; . . 53 ö Die Obligationen werden mit 41 so jährlich verzinset und die Zinsen in halbjährlichen Terminen am ö April und am 1. Oktober jeden Jahres von der stãdtiichen Gemeinde kasse Steele und der Essen r Kredit ⸗Anstalt gegen Rückgabe der Zinscoupons ge⸗ zahlt. Zur Tilgung der Schuld werden jährlich 1969 von dem. Ka⸗ pitalbetrage von 750 000 00 der verausgabten Stadtobligationen nebst den Zinsen der eingelösten Obligationen verwendet; der Ge⸗ meinde bleibt jedoch vorbehalten, den Tilgungsfonds, mit 6 gung der Regierung zu Düfseldorf zu verstaͤrken und dadurch die Ab. tragung der Schuld zu beschleunigen; auch steht derselben jederzeit die Einlöfung sämmtlicher Obligationen oder eines Theiles nach vor—⸗ hergegangener fechsmonatlicher Kündigung zu. Der Inhabern der Obligationen steht kein Kündigungsrecht gegen die Gemeinde zu.

§. 3. Mit der Leitung der Geschäfte, welche die Aus stellung, Verzinsung und Tilgung der auszugebenden Obligationen betreffen, wird von der Stadtverordneten · Versammlung eine besondere Schul⸗ dentilgungs⸗Kommission gewählt, welche für die treue Befolgung der gegenwärtigen Bestimmungen veranswortlich ist, und zu dem Ende von der Regierung zu Düsseldorf in. Eid und Pflicht genommen wird.

Diefelbe soll aus drei Mitgliedern bestehen, von denen Eines aus der Stadtverordneten ⸗Versammlung, Eines aus der Bürgerschaft und Eines entweder aus der Bürgerschaft oder aus den Stadtver⸗ ordneten durch die Stadtverordneten Ve sammlung zu wählen sind.

4. Die Obligationen werden in fortlaufenden Nummern von

1 bis 1500 einschließlich nach beiliegendem Schema ausgestellt, von dem Bürgermeister und von den Mitgliedern der Schuldentilgung Kommifsion unterzeichnet und von dem Rendanten der Kommunal⸗ kasse contrasignirt. Denselben ist ein Abdruck dieses Privilegiums 12 Den Obligationen werden . . a , m. staben Zehn Zinscoupons zu je 5 i = . ch inn. Terminen zahlbar, nebst Talons nach den anliegenden Schematen beigegeben.

Mit dem Ablauf dieser und jeder folgenden bjährigen Periode ; jaer öffentlicher Bekanntmachung neue Zinscoupons ö an die Vorzeiger der alten

Beim Verluste der neuen Zinscoupons Serie an den Inhaber der Obligationen, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig

und Talons durch die Gemeindekasse . Talons gegen Einlieferung der letzteren ausgereicht. des Talons erfolgt die Aushändigung

geschehen ist. Die

Kommission und des Rendanten der Gemeindekasse versehen.

§. 6. kasse Steele bezahlt. .

Bie Zinscoupons werden ungültig und werthlos, wenn sie nicht binnen 4 Fahren nach der Verfallzeit zur Zablung präsentirt werden; die dafür ausgesetzten Fonds verfallen zum Vortheile der

Stadt Steele.

F. 8. Die nach 5. 2 einzulösenden Obligationen werden ent⸗=

Ankauf ein gelöst oder jährlich durch das Loos bestimmt. , Brigand werden wenigstens

Z Monate vor dem Zahkungstage durch die im S. 14 bezeichneten

Die Nummern der ausgeloosten

Blätter öffentlich bekannt gemacht.

5§. 9. Die Verlogsung geschieht unter dem Vorsitze des Bürger⸗

Coupons und Talons werden mit den Facsimile⸗Unter⸗ schriffen des Bürgermeisters, der Mitglieder der Schuldentilgungs⸗

Vom Verfalltage ab wird gegen Auslieferung der Zins coupons der Betrag desselben an den Vorzeiger durch die Gemeinde

ͤ

Tage vorher zur . 5 . dem Publikum der Zutritt gestattet ist.

mende Vernichtung der eingelösten Obligationen wird ein von dem Bürgermeister und den Mitgliedern der Kommission zu unterzeich⸗ nendes Protokoll aufgenommen.

an dem dazu bestimmten Tage nach dem Nominalwerth durch die

Gemeindekasse zu Steele, Auslieferung derselben.

ausgeloosten Obligationen auf. ʒ tere die gereichten, nach deren Zahlungstermine fälligen Zinscoupons einzu—

iefern; geschiebt dies nicht, tag hle 6. ö ö. Kapitale gekürzt und zur Einlösung dieser Coupons

verwendet. die nicht binnen 3 Monaten nach dem Zahlungstermin zur Ein lösung vorgezeigt werden, sollen der Verwaltung der städtischen Sparkasse als zins freies von der Schuldentilgungs⸗Kommission kontrasignirte Anweisung des

Bürgermeisters zu bestimmungsmäßiger Verwendung an danten der Kammunal kasse verabfolgt werden.

gationen langstens in 8 Tagen nach Vorzeigung der Obligationen bei der Gemeinde kass vorgezeigten Obligationen ; §. hehe gl zu erlassenden Bekanntmachung wieder in Erinnerung zu bringen.

ungeachtet,

öffentlichen Kenntniß zu bringenden Termine, zu

später über die sodann vorzuneh—⸗

Ueber die Verloosung, sowie

§. 10. Die Auszahlung der ausgeloosten Obligationen erfolgt

an den Vorzeiger der Obligationen gegen Mit diesem Tage hört die Verzinsung der Mit letzteren sind zugleich die aus⸗

so wird der Belrag der fehlenden Zins

8. Ji. Die Kapitalbeträge derjenigen ausgeloosten Obligationen,

Depositum überwiesen werden Die foschergestalt deponirten Kapitalbeträge dürfen nur auf eine

2 f

den Ren⸗

Die deponirten Kapitalbeträge sind den Inhabern jener Obli⸗

4

e durch diese auszuzablen. . §. 12. Die Nummern der asgeloosten, nicht zur Einlösung sind in der, nach der Bestimmung in

Werden die Obligationen, dieser wiederholten Bekanntmachungen nicht binnen 30 6 . dem ,, inlöfung vorgezeigt, auch ni er Bestimmung in 5§. 15 gemäß, 4 . . i , zum Behuf der Ertheilung neuer Obli⸗ gationen binnen dieser Frist angemeldet, so sollen nach deren Ablauf die Obligationen als getilgt angesehen und die dafür deponirten Kapftalbeträge der städtischen Verwaltung zur Verwendung anheim— . 13. Für die Verzinsung und Tilgung der Schuld haftet die Gemeinde Steele mit ihrem gesammten Vermögen und ihren sämmt⸗ lichen Einkünften und kann, wenn die Zinsen oder die aus geloosten Obligationen nicht zur rechten Zeit. gezahlt werden, die Zahlung der⸗ selben von den Gläubigern gerichtlich verfolgt werden. §. 14. Die in den S5. 6, 8, 9 und, 12 vorgeschriebenen Be⸗ kanntmachungen erfolgen durch den in Berlin erscheinenden Deutschen Reichs und Preußischen Staats ⸗Anzeiger oder dag an dessen Sienlt tretende Organ, die Essener Zeitung, als amtliches Kreis⸗ organ, das Amtsblatt oder den öffentlichen Anzeiger der Regierung zu Düsseldorf und durch die Lokalblätter in Steele. - 8. 15. In Ansehung der verlorenen oder vernichteten Obli⸗ gationen finden die auf Staatsschuldscheine Bezug habenden Vor—

Rheinprovinz.

vom. . ckl ãchti und bekennen hiermit, daß der Inhaber dieser Qbligation die Summe

von 565 M, geschrieben: Fünshundert Mark Reichs währung, deren Empfang fie bescheinigen, als Darlehn von der Stadtgemeinde Steele zu fordern hat.

gereicht.

Rheinprovinz.

riften der Verordnung vom 16. Juni 1819 wegen des Aufgebotes 66 Amortisation verlorener oder vernichteter Staats papiere, §§. 1 bis 12, mit nachstehenden näheren Bestimmungen An⸗ dung: J ; ö a. Die im §. 1 der Verordnung vorgeschriebenen Anzeige muß der städtischen Schuldentilgung ⸗Kommission gemacht werden. Dieser werden alle Geschäfte und Befugnisse beigelegt. welche nach der an geführten Berordnung dem damaligen Schatz ⸗Ministerium nach⸗ maligen Verwaltung des Staatsschatzes zukommen, gegen die Verfügung der Kommission findet jedoch dec Rekurs an die Regie⸗ u Düsseldorf statt; ö das in dem §. d' der . gedachte Aufgebot erfolgt i kreis bejw. Landgericht in Essen; ö . . ö. * in ei 85. 8 8. 5 und 12' daselbst vorgeschriebenen Bekanntmachungen sollen ., die unter 8. 14 dieses Privilegiums ührten Blätter geschehen; i, die ge ft ll iin §. 7 vorbezogenen Verordnung er · wähnten sechs Zinszahlungstermine sollen acht, an die Stelle des in den' §§5. 8 und 9 daselbst erwähnten achten Zinszahlungstermines ll der zehnte treten. . s 3 können weder aufgeboten noch amortisirt werden, doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zins coupons vor Ab⸗ lauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Schuldentilgungs, Kommission anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinscoupons durch Vorzeigung der Obligationen oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach 16e der Verjährungsfrist der Betraß der angemel ; deten und bis dahin nicht rorgekommenen Zintcoupons gegen Quittung

zahlt werden. . 5 J ur, dieses und jur Sicherheit der Gläubiger baben

meist rs durch die Schuldentilgungs⸗Kommission in einem vierzehn

Wir das gegenwärtige landesherrliche Privilegium Allerhöchsteigen˖

händig vollzogen und unter unserem Königlichen Insiegel ausfertigen 1 ohne 66 den Inhabern der Obligationen ö Befriedigung eine GSewährkeistung von. Seiten des Staates zu be— willigen oder Rechten Dritter zu prãäjudiziren.

nsehung ihrer

ben Berlin, den 29. Mai 1876. J 2 il hem. Zugleich für den Minister für Handel und Gewerbe.

Maybach. Hobrecht.

Gr. zu Eulenburg.

Regierungsbezirk Düsseldorf. Steele 'r Stadt ⸗Obligation

(L. 8.) . . über 500 46, geschrieben: Fünfhundert Mark Reich währung. Die Endesunterzeichneten, durch das Allerhöchste Privilegium ten .... 1579 hierdurch ausdrücklich ermächtigt, beurkunden

Die auf vier und einhalb Prozent jährlich festgesetzten Zinsen

sind am 1. April und 1. Oktober jeden Jahres fällig, werden aber nur gegen gezahlt.

Rückgabe der ausgefertigten halbjährigen Zinscoupons Das Kapital wird durch Ankauf oder Verloosung berichtigt

werden, wethalb eine Kündigung Seitens des Gläubigers nicht zulässig ist.

Die näheren Bedingungen sind in dem umstehend abgedruckten

Privilegium enthalten.

Steele, am... ten ö 8 Der Bürgermeister. N. N

Die stãdtische Schuldentilgungs Kommission. N. N . D

ingetragen Kontrolbuch Fol... 3. 89 Der ,, . Hierzu sind die Coupons Serie J. Nr.] bis I6 nebst Talon aus⸗

Rückhseite. Privilegium

wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Obligationen der Stadt Steele, im Betrage von 750 000 4 Reichswährung vom

6 J (Folgt Abdruck des Privilegiums.)

Regierungsbezirk Düsseldorf. Talon . ( zur Steele'r ö über 500 M Reichswährung. Re,,

Inhaber dieses Talons erhält gegen dessen Rückgabe nach vor⸗ gängiger Bekanntmachung die... Serie Zinscoupons sür die 5 Jahre von 18. 6 . g a einem neuen Talon bei der

ommunalkasse zu Steele ausgehändigt. ö nge , ö rechtzeitig bei der Stadtverwaltung Widerspruch erhoben, so erfolgt die Ausreichung der neuen Coupons an den Be— sitzer der bezeichneten Obligation gegen besondere Quittung.

Der Bürgermeister. N. N.

(Trockener Coupon Stempel)

Die Schuldentilgungs⸗Kommission. . N. H. N. N.

Regierungsbezirk Düsseldorf. Coupon I. Erster Coupon. ö. zur Steele': Stadtobligation über 500 MS. Reichs⸗

Rheinprovinz. Serie J.

11 J 25 6

währung.

nhaber dieses empfängt am. 5. der Steele'r Kommunal kasse 11 Mark fünf und zwanzig Pfennige. . Der n mei ftr

(Trockener Coupon · Stempel) Die Schuldentilgungs⸗Kommission. N. N. N d N. N.

Der Kommunalsteuer⸗Empfänger. N. N.

Ver jährt am. 2

kSascrat⸗ für den Deutschen Reicht u. Kgl. per Deffentlich ev Anz eig er. ö nehmen an! die Annoncen -⸗ Expeditionen des

5. Industrielle Etablissements, Fabriken

Staats Anzeiger, das Central ⸗Handelsregister und dat postblatt nimmt an die Königliche Expedition des Aeutschen Reichs Anzeigers und Königlich Nreußischen Staats Anzeigers:

Berlin, 8. 7. Wilhelm ⸗Straße Rr. 62.

1. Steckbriefe und Untersnehungs- Sachen.

2 Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen n. dergl. .

3. Verkäufe, Verpactungen, Submissionen eto.

. Verloosung, Amortisation, Zinsa

* 92 n. 3. w. Von dffentlichen Papieren.

und Grosshandel.

7. Literarisehe Anzeigen.

ahl 33 9. Familien- Nachrichten.

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

Invalidendauk /, Rudolf Messe, Haasenstein

& Bogler, G. S. Danube CK Co., E. Schlotte,

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen Sureansß.

8. Theater ànzoigen. In der Börsen- 3 beilage. ;

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Iõ8l5] Ausfertigung. Im Namen des Königs! In der Ee ,, . wider den Redactenr ann Augustin oh 36 . . 5 Un. Abibe hat das Königliche Stadtgericht zu Berlin, ei⸗ iung fuͤr Unter suchungssachen, Deputation VII. für Vergehen, in seiner oͤffentlichen Sitzung vom 25. Ja- nuar 1879, an welcher Theil genommen haben: Bachmann, Stadtgerichts⸗Direktor, als Vor⸗ sitzender, von Ossowski, Stadtgerichts⸗Rath, als von Matomaski, do. . der mündlichen Verhandlung gemäß für Recht erkannt:

daß .

1) der Angeklagte, Redacteur Johann Augustin, wegen mittel st der Presse verübter Beleidigung unter Zurlastlegung der Koften mit zweihundert Mark Beldstrafe, der im Unvermögensfalle zwanzig Tage Haft zu jubstituiren, ju bestrafen,

2 dem Fürften Bismarck das Recht zuzusprechen. die Verurtheilung des Angeklagten innerhalb vier Wochen nach Empfang des Urtheils einmal Lurch Tas schwarz Blatt und den „Kaiserlich Deutschen für Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzziger an hervorragender Stelle auf Kosten des Ange⸗ klagten bekannt zu machen,

machen.

22. April

zu Berlin,

einem ganzen 1 nebst den' zu seiner Herstellung erforder⸗ lich gewesenen Platten und Formen unbrauchbar zu

3) das in Nr. 42 des schwarzen Blattes vom 1 O rel 1875 Seite 344 enthaltene Gedicht:

Stachelbeeren,

Umfange

Im tamen des Königs!

Auf die in der Untersuchungssache wider den Zeitungs redacteur Johannes Augustin, ; Dohnhaft, von demselben eingelegte Appellation

. , .

öniglichen Kammergeri in de Sen gh. 1879, an welcher Theil genommen haben: Steinhausen,

sitzender, Schubert, Martens,

Kammergericht · Rãthe,

Hoenemann, Kreisgerichts⸗Rath,

Volkmann, ; nach 1 , des Staatsanwalts

roschuff als Vertreter x

9 fee n , , e f reren Bertschy als Gerichtsschreibers, erfolgter Verhandlung Recht erkannt:. daß das Erkenntniß des Königlichen Stadtgerichts Abtheilun Deputation VII. für

der zweiten Instanz aufzulegen, Knechte und Freie! nach in allen vorfindlichen ausgefertigt.

Berlin, den 22. April 1879. Von Rechts Wegen. (L. 8.)

zu Berlin gefertigt.

dem Ablaufe des 5. Juni

Kammergerichts Rath, Vor⸗ Berlin, den 19. Juni 1879.

1879 zu bestätigen, dem Angeklagten auch die Kosten

Von Rechts Wegen. Urkundlich unter des Königlichen Kammergerichts größerem Siegel und der verordneten Unterschrift 1.

gez. Steinhausen.

Vorstehende Erkenntnisse werden hierdurch noch mals urkundlich unter Siegel und Unterschrift aus⸗

Daß gegen vorstehende Erkenntnisse ein weiteres

iminal⸗ ; icht eingelegt ist, solche vielmebr mit ee, Kimfagk.- Senait des Rechtsmittel nicht eingelegt if . e r ge e,

schritten haben, wird hiermit bescheinigt.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungs sachen. Deputalion VII. für Vergehen. Bachmann.

Coupons werden vom 16. Juni a. er. ab an unserer Kasse, Behrenstr. 47, eingelöst.

Die Ausgabe der neuen Coubonshogen zu den 5osJ Pfandbriefen Serie LV. geschieht vom Juli a. er. ab.

lin, im Juni 1879. 56 ; Die Haupt ˖ Direktion.

Bathssche Vieh⸗Versicherungs⸗Bauk

in Dresden.

Bei der heute nach 8 39 unserer Statuten statt⸗ gefundenen notariellen Ausloosung unserer Bank⸗ schuldscheine Litt. A. wurden gejogen:

die Nr. 33 38 49 61 70 3 3090 , die Nr. 2564 269 2697 316 372 409 443 415 472 510 à 160 M, . ö . und werden die vorstehenden Nominalbeträge mit

einem Agio von 10 0

Kreisrichter,

des Ober⸗Staatsanwalts Sins iahlung . f. w.

solss! Preußische

Die am 1.

für Untersuchungesachen, ergehen, vom 25. Januar

Amortisation , n. von offentliches

Payieren.

ypotheken⸗Actien⸗Bank.

uli 1879 fälligen Pfandbrief

egen Rückgabe der betreffenden Stücke schon von . ab eee Berechnung der auf 53 Rr. 14 weiter zu vergütenden Zinsen bei unserer Kasse eingelöst. V5

Dresden, den 1. Juli 1879.

Der Verwaltungs rath. Die General · Direktion. Aster. Roemer.