1879 / 156 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 07 Jul 1879 18:00:01 GMT) scan diff

64 Besitzübertragungen im Wege der Subhastation er- folgt. Die letrte Woche brachte im , mit dem 262 gehabten Quartalswechsel einiges Leben in das Hypotheken- geschäft. Im Grossen und Ganzen ist zu konstatiren, dass der Lapitalbedarf für Berliner Hausgrundstücke sich sehr herabgemin-= dert hat; einerseits deshalb, weil einer allgemeineren Durchführung der Zinsermãssigung sich zu viele Schwierigkeiten entgegenstellen; andererseits anch, weil das Baugeschäft einen viel solideren Cha-

auch meist zweifelhaftem Hypotheken-Material versorgt. Die Zins- ätze sind wis folgt zu notiren: Hoohfeine ö 3. larische Eintragungen in mässigen Beträgen 49—–- 44'so, gute Durechsehnittsgegend in entwickelten Stadt- theilsnö5bso, entfernt gelegene Strassen 5t-ßolñ. Zweite und fernere Stellen innerhalb Fenertaxe nach Beschaffen- heit 55 - 6 - Io/s9. Amort isa ti ons-Hypoth-eken in guter Stadt- lage 5 50/o, in weniger gut gelegenen Theilen 55 - 55 60 inel.

tragungen je nach dem Kulturzustande à 15 - 44 579 gesu Verkauft wurde: das Rittergut Lenartowo, 2 e , ,

Generalrernamzm ran zem. Sohleslsohe Aotlen-Branerel in Liquid. Ausserord Gen. Vers. in Breslau. .

Aotlen - Gesellsohaft für öffentllohes Fahrwes en.

Ord. und ausserord. Gen.-Vers, in Berlin.

10. Jali. 14. Juli.

Deutscher Reichs⸗Anzeiger

und

rakter hat, und nicht. wie früher, den Markt mit reichlichem. wenn

Amortisation. Auf Güter sind erste pn pillarisehe Ein- 2. Aug. Zuokerfabrik Gdlauzig. Ord. Gen. - Vers. zu Leipzig

Wochen ⸗Ausweis der deutschen Zettelbanken vom (Die Beträge lauten *r Tausende . ö

ee.

le

Kasse. Vor⸗ woche.

608 557 6269 5 594 = 24 7381 * 8199 4 35 741 198 806 *

712 664 272651

Kalkbruchsteinen in Fffentlicher Submiffion ist bei dem unterzeichneten Proviantamt Termin auf Donnerstag, den . ** er., Vormittags r

K f n l

anberaumt, bis zu welchem Sfferten mit der Auf— ig 1 1 e

schrift: Submission auf Liefernng von .

(bezw. Va nersand, Mauersteinen, Kalkbruchsteinen,

3 ie dn fe er, der, am Erweiterungsbau * e nbäckerei“, hierher einzurei ; ö

deren Eröffnung alsdann erfolgt. . 2 . Die betreffenden Bedingungen liegen in unserem

Bureau Koepenickerstraße 16,17 zur Ein⸗

sicht aus. Cto. 126 /7.)

Täglich Gegen

5, Gegen . f fällige dle

orderun / e Noten die f y Umlauf. Vor⸗ Verbind⸗ Vor⸗ woche. lichkeiten. woche.

7a gos . 5 69] 196 260 - 718, 16 554 4 9306 35554 isi 435i 4 2156 39166 353 3515 275 13 8634 101 35333 273 264554 336 i s s gs, 56s t „36, s zi zöh s 15334 535 is 15565 314 3 41 T5 * 28160 325 3453] 51 91

41 922 29

BVerbind⸗ Gegen lichkeiten die auf Kün⸗ Vor⸗ digung. woche.

18256— 148 S 6653 42

Staats⸗Anzeiger.

*

Wechsel.

ö Die 5 altpreußischen Banken Die 3 sächsischen Banken. Die norddeutschen Banken. k Die Bayerische Notenbank. Die 3 süddeutschen Banken.

Summa

366 965 28 427 47594 56 585 25 180 33 596 47988

0 94656 4 22986 7634 * 818 554 44 I656 . 3515 * 16 1 603 44 14164 596

t Alle RHost⸗-Anstalten nehmen Sestellung au; für Kerlin außer den Pest · Anstalten auch die Eyrpe⸗

für das Vierteljahr. / n, mn . für den Raum einer Aruckzeilt 80 * 1 3 dition: Sw. Wilhelmstr. Nr. 32.

Berlin, den 3. Juli 1879.

den 7. Juli. Abends. 1879.

bob 245 t 32 586 160 883 * 25 593 933 462 4 65 Ss N J5s Y7TIss

Königliches Proviant⸗Amt.

Theater. fRallner- Theater. Sonntag: 4. Gastspiel

Lieutenant a. D. Fritz v. Clausewitz (Berlin) Hr. Lieutenant a. D. Cuno v. Ramin (Berlim).

der K. K. Hofburgschauspieler Hrn. Sonnenthal, Hrn. u. Frau Hartmann, Hrn. Thimig. Zum 4. Male smit neuen Dekorationen): Rosenkranz und Güldenstern. Lustspiel in 4 Akten von M. 3

Montag: 5. Gastspiel der K. K. Hofburgschau⸗ spieler und zum 5. Male: 2 en, denstern.

5952]

ietoria- Theater. Direktion: Emil Hahn. Sonntag zum 4. und Montag zum 5. Male: Gast—⸗ spiel des Operetten⸗Ensembles unter Leitung von C. A. Raida. Die Königin von Golconda. Komisch⸗ phantastische Operette mit Baller in 3 Akten nach Bürgers gleichnamigem Gedicht frei bearbeitet von S. Michaslis. Musik von C. A. Raida. Ballets komponirt und arrangirt von Hrn. Valletmeister Brue Die Kostüme angefertigt nach Angabe des Ober⸗Garderobiers Hrn. Happel. Die Dekorationen nach Angabe des Maschinenmeisters . Geißler. Elektrisches Licht vom Inspektor rn. Krämer.

. Direktion: Emil Claar. Sonntag: Zweites Gastspiel der K. K. Hof⸗Schau⸗ spielerin Frau . und 36. hne . Schauspieler Herren Mitterwurzer, Hallenstein Schreiner und Leyrer, sowie des Frl. Gisela Straß⸗ mann aus Wien. Zum 2. Male: Haus Darnleny. Schauspiel in 5 Akten von L. Bulwer. Montag: Dieselbe Vorstellung.

burger

Berkaufe, Berpachtungen, Submissisg nen ꝛe.

Neubau des Kriminalgerichts-Etablissements zu Berlin im Stadttheile Moabit.

Die Ausführung von Glasergrbeiten einschließlich der Materiallieferung soll im Termine am

Montag, den 14. Juli 1879, ; Mittags 11 Uhr, im Baubureau Alt Moabit 11 und 12, Erdgeschoß, ö , ö Aus führungsbedingungen und Arbeitsverzeichniß liegen daselbst täglich, in den Stunden ö rn und 3 —5 Uhr, zur Einsicht aus.

Etwaige Anerbieten sind verschlossen, mit ent—⸗ sprechender Aufschrift versehen, kostenfrei an das ge⸗ nannte Bureau zu richten.

Berlin, den 27. Juni 1879. Der Königl. Bau⸗Inspektor.

ösSteinmetz- Arbeiten für den = Viadukt von Strasse V. in

Wiesen bis Chaussee umfassend, die von 17 600 Ziegel- mauer werk incl. Lieferung der Materialien, sollen im Wege der Submission veräungen werden. Be- dingungen und Teichnungen können in unserem

sn Sc sm ederg

tung von 5 S bezogen werden.

deren Qualifibation uns bekannt Atteste nachgewiesen wird.

er., Vormittags 11 Uhr,

Subm ttenten erfolgen wird. Kerlinm, den 30. Juni 1879.

õ954] a Gto. 17777)

Der Königl. Landbaumeister.

der hiesigen Garnisonbäckerei

Centralbureau. Beethovenstrasse 1 hier, bei dem Bureaun-Vorsteher Weltermann eingesehen und die ersteren nebst Submissionsformular gegen Erstat- Die Abgabe der- selben erfolgt jedoch nur an solche Untérnehmer, ist oder dureh Offerten sind versie- gelt und portofrei mit der Aufschrift: „Offerte auf Herstellung des Viadukts von Strasss V. bis zur Charlottenburger Chaussee“ hi zum 18. Jarl

reichen, zu welcher Jeit die Eröffaung der einge- gangenen Offerten in Gegenwart der erschienenen

Hönigkũ. Direction der Berliner Stacdt-Eisenhbaim.

Bekanntmachung.

Zur Verdingung der für den Erweiterungsbau k erforderlichen Ma⸗ terialien an Kalk, Mauersand, Mauersteinen und

so5ss! Steinkohlentheer.

Die im laufenden Etatsjahr von der Produktion hiesiger Gasanstalt disponibel verbleibenden Be- stände an Steinkohlentheer (voraussichtlich ca. 1009 Ctr) sollen im Wege der schriftlichen Sub⸗ mission an den Meistbietenden abgegeben werden.

Die Abgabe Bedingungen liegen hierselbst beim ö zur . aus.

Termin zur Eröffnung der Submission steht au den 15. Juli er., Cern ln fm Uhr, . im hiesigen Verwaltungsgebäude an.

Strafgefängniß bei Berlin (Plötzensee), den

4. Juli 1879. Die Direktion. Cto. 1357.)

an uns einzu-

a Gto. I29s7.)

Verschiedene Bekanntmachungen.

Deutsches Gewerhe⸗Musenm,

Iõ7d7] Königgrätzerstraße 120. Die Auẽstellung der Schülerarbeiten aus dem Schuljahr 1878/79 findet vom 1. bis 13. d. M. statt.

Reimann. 5956

Berliner loss] Stadt- Eisenbahn.

Die Etd-. Maurer- und

bis zum Submissionstermin: zur Charlotten- z ssions termin Ausfũhrung

und 400 cbm Werkstein-

. ee, nungen; Eisenbahn.

. ie Lieferung des Bedarfs von ca. 300 000 Eg 13 e ssemer⸗Stahlschi . 23 500. Eg Kleineisenzeug. bestehend aus 1800 Stück Laschen, ho Gt ie ee ,. I r e Hakennägel und 3600 Stück Unterlagsplatten im Wege der Submission vergeben werden

. . Offerten sind portofrei und versiegelt mit der Aufschrift:

„Submission auf Lieferung von Stahlschienen und Kleineisenzeng für die Posen · Creuzburger

Eisenbahn!

. Dienstag, den 22. Juli 1879, Vormittags 11 U

an unsere Betriebs⸗Materialien⸗Verwaltung, St. Martin 21 hi 64 z . i i

e de, ,. ö. . e n, 12 hierselbst, einzureichen, woselbst die Bedin⸗

. ie Lieferungs⸗Bedingungen für jedes Submissionsobjekt nebst Zeich e

freie Einsendung von 75 3 von der Betriebs- Materialien. V 11 ö a,,, . katerialien Verwaltung bezogen werden.

Die Direktion.

Krolls Theater, Direktion: Engel⸗Lebrun. lõdõ Sonntag: Zum vorletzten und 99. Male: Die Lach⸗ taube. Posse mit Gesang in 3 Akten. Von 4 Uhr an vor, während und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter Illumination: Großes Doppel⸗Con—⸗ cert, ausgeführt ron der Kapelle des Hauses, unter persönlicher Leitung von J. C. Engel, und einem Trompeter ⸗˖ Corps, unter Leitung des Hrn. Schroeder.

Bil anz⸗Extraect

des

Feuer-Asseruranz-⸗Vereins in Altonn vom Jahre 1878.

Anfang der Vorstellung 64 Uhr.

Montag: Zum letzten und 160. Male: Die Lachtaube. Großes Doppel Concert. Anfang 5 Uhr.

ö do.

. Sonntag: rmäßigte Sonntagspreise. Gastspiel des Hrn Tischbach; Doktor Faust's Hauskäppchen, ö Die Herberge im Walde. Posse mit Gesang in 1 2 von Friedr. Hopp. Musik von W. Heben⸗ reit. ins

ö Zinsen .

Montag: Dieselbe Vorstellung. 9

Belle - Alliance - Theater. Sonntag

und folgende Tage, im prachtvollen Sommerg

von 5 Uhr ab ununterbrochen: Großes , Concert. Steyrisches Damen. Quartett Tyroler Natur⸗Sängergesellschaft. Brillante Illumination durch mehr als 153 0) Gas flammen. Im Theater (Anfang Uhr): Gastspiel der K. K. Sol otänzerinnen und Solotänzer vom K. K. Hofopern⸗Theater in Wien, unter Leitung des Balletmeisters Signor Luigi Matzantini. Fantasia. Drientalisches Pas von Luigi Mazantint. Mr. Dandan, oder: Die Landapotheke. Komisches Ballet in 2 Akten von duigi Mazzantini. Hierzu, Sonntag: Der liebe Yntel, Schwank in 4 Akten von R. Kneisel. Montag: Zwischen zwei Stühlen. Lustspiel in Akten von M. Bree. Charakteristisch. Charakter⸗ bild in 1 Att von Hugo Schul. Entrée: 50 3.

Familien⸗ Nachrichten.

Verlobt: Frl. Minna Schünemann mi I ; ; r S un mit . Reserve⸗Lienutenant Werner Teltz a n en 3 8 Margarethe von Oertzen n. Seconde ⸗Lieutenant Otto von Berlepsch (Brunn). .

Verebelicht: Hr. Premier Lieutenant C i mit Frl. Marie Neumann Arolfen). 2 Sn drath Damm von Seydewigz mit Frl. Lucie

zeiin v. Ungern⸗Sternberg (Gerl in) Hr. Srmnasiallehrer Albert Hebestreit mit Frl Maria Roeber (Stendal) Hr. Hauptmann und Compagnie, Chef Arthur v. Daum mit Frl Anna Sant er Wiesbaden). . Geboren: Ein Sohn: Hrn. Maj S : Hrn. jor und Ba⸗ taillonsGommandeur v. LZettow⸗ = burg i. Br.. K Gestorben:

, Frau Kammerherr Glise v. Ahle⸗

Klöcker (Kiel) Hr. DOberst—

An Prämien vom Jahre 1877 . 88 . für mehrjähr. Versicherungen aus . früberen Fahren. .

do. . im Jahre 1878 auf 25473 Policen gezeich⸗ neten

ab Reassecuranz und Stornos

Einnahme. 549 Für

46

383 za n , k

16363529. . 28003. os 184294 05 n, ö 16838 06

a .

Der Reservefond betrug. Die Sicherheit des Vereins betrug

188 Schäden sind bezahlt, als: im Großherzogthum Baden...

der Provinz Hannover

auf der Insel Helgoland.

im Herzogthum Lauenburg

Königreich Württemberg..

in der Provinz Schleswig⸗Holstein

den alten Provinzen des Königreichs d

ab durch Rückversicherung gedeckt.

Für unabgemachte Schäden pro 1873 ausgesetzt . AUnkosten durch vorstehende Gan n . , durch Rückversicherung und diverse Com- pagnien ersetzt. J Prämien⸗Antheile pro 1879.

nach Abzug der darauf haftenden Kosten und d öück⸗ versicherung iw n n. ö ö D nan. ations⸗, Administrations⸗ und sonsti Abschreibung auf das . Altona, Blücherstraße 14. ͤ Agio. . Ueberschuß, dem Statuten.

ult. December 1878: M. December 1878:

Ausgabe. .

S. 4163.

3795. 207. 28. 116. 2628. 5840. 98.

22. 5 1864. 28625.

569342.

S 1167531. w

. Bayern und in der Rhein⸗ Hd, J Staate Bremen. Königereich Dänemark Staate Hamburg

Sessen . Naxsau ? 4 s

94264 dõ00

S. 6217. 1413. 20

J do. pro 1866 bis 1858 incl.. 645. S6

4804

72323 05 2638 21

200 23 58

836223 28495 a5

Courtage, Unkosten der Agenten, rgani⸗ Grund⸗Eigenthum des Vereins,

Rejerbefond zugeschrieben, vide 8. 1 der

320403. 53. 1743215. 77.

. Altona, den 24. Mai 1879. Die administrirende Direction:

Gustar Wall. Jens Eschels.

C. Zieycking.

M. J. Claren.

Reridirt und mit den Büchern des Vereins übereinstimmend b : Altona, den 15. Juni 1855. stimmend befunden:

cr. Jammerich.

Revi soren.

M. Z. Mahler.

Altona, den 24. Juni 1879. Die Ober⸗Direction: W. J. Nopitsch, p. t. Vorsitzender.

G. Dibbern. Ernst Zreyer.

G. 9g. SZieyeking jr.

V. Tankenau. Otto Meyer.

Johs. Zubbers.

Gustay E. A. Wriedt jr.

Mourier.

M 156.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Pfarrer Krummheuer zu Nantikow im Kreise Arnswalde den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem ostkommissarius Freyberg zu Halle a. S. den Königlichen ronen⸗Orben vierter Klasse; Jowie dem Schullehrer Froitz⸗ heim zu Rödingen im Kreise Jülich den Adler der In⸗ haber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern zu verleihen.

Deutsches Reich.

gestorben.

Bekanntmachung, betreffend die vorläufige Einführung von Ein— gangszöllen auf Material- und Spezerei⸗ auch

Konditorwaaren und andere Konsumtibilien, sowie auf Petroleum. Vom 5. Juli 1879.

Nachdem der Reichstag bei der zweiten Lesung des Ent⸗ wurfs eines Gesetzes, betreffend den Zolltarif des deutschen Zollgebiets, zu Nr. 25 (Material- und Spezerei⸗ auch Kon⸗ Ritorwagren? und andere Konsumtibilien), sowie zu Nr; 20 (Petroleum) des Zolltarif⸗Entwurfs in nachstehender Weise

Eingangszölle genehmigt hat: t . Arrak, Rum, Franzbranntwein

Branntwein aller Art, auch r ö und versetzte Branntweine in Fässern und Flaschen 100 kg 48 6

ö Essig in Flaschen und Kruken (Nr 25 d., 2) . 100 16 Wein und Most, auch Eider und künstlich bereitete Ge⸗ tränke, nicht unter anderen Nummern des Tarifs begriffen: 1) in Fässern eingehend 1600 kg 24 M 2) in Flaschen eingehend. 1090, 48 „, z dr rg Früchte (Südfrüchte): getrocknete Datteln, Po⸗ meranzen u. dergl. (Nr. 25 h, 3) Kaffee, roher, und Kaffee⸗Surrogate (mit Aus⸗ nahme von Cichorie) (Nr. 25 m.,) . Kaffee, gebrannter (Nr. 25 m., 2) . W Petroleum (Erdöl)h und andere Mineralöle, anderweitig nicht genannt, roh und gerei— J werden diese Eingangszölle hiermit auf Grund des Gesetzes vom 30. Mai 1879, betreffend die vorläufige Einführung von Aenderungen des . (Reichs⸗Gesetzbl. S. 149), in vor⸗ läufige Hebung gesetzt. Berlin, den 5. Juli 1879. Der Reichskanzler.

von Bismarck.

Mandeln,

Die Nummer 20 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter .

Rr. 1309 die Bekanntmachung, betreffend die vorläufige Einführung von Eingangszöllen auf Material- und Spezerei⸗ auch Konditorwaaren und andere Konsumtibilien, sowie auf Petroleum. Vom 5. Juli 1879.

Berlin, den 6. Juli 1879. .

Kaiserliches Post⸗-Zeitungs⸗Amt.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem seitherigen Staats- ünd Finanz ⸗Minister Hobrecht die nachgesuchte Dienstentlassung zu ertheilen und den Unter⸗ Staatsfekretär im Ministerium des Innern Bitter zum Staats- und Finanz⸗Minister zu ernennen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Premier⸗Lieutenant a. D. Freiherrn von der Heydt zu Malmedy zum Landrath des Kreises Malmedy zu er⸗ nennen, und dein Kommerzien⸗Rath Meyer Cohn zu Berlin den Charakter als Geheimer Kommerzien⸗Rath zu verleihen.

Gesetz, betreffend die Rechtsverhältnisse der Studirenden und die Disziplin auf den Landes-Universitäten, der Akademie zu Mäünster und dem Lyzeum Hosia— num in Braunsberg. Vom 29. Mai 1879. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, unter Zustimmung der beiden Häuser des Landtags Unserer Monarchie, was ,. 5. 1. Die Eigenschaft eines Studirenden begründet keine Ausnahme von den Bestimmungen des Allgemeinen Rechts. Jedoch darf daraus, daß ein Studirender zur Zeit der

Berlin, Montag,

wahren. Der Kaiserliche Konsul Martinengo in Savona ist

2

Annahme einer Vorlesung minderjährig war oder unter väter⸗ licher Gewalt stand, ein Einwand gegen die Verpflichtung zur Zahlung des Honorars nicht entnommen werden.

Die von dem Universitätsrichter (2yndikus) über die An— erkenntnisse gestundeter Honorare aufgenommenen Verhand⸗ lungen haben die Glaubwürdigkeit Fffentlicher Urkunden.

Die Vorschrift des 5. 13 Abfatz? des Ausführungs— gesetzes zum Deutschen Gerichtsverfasfungsgesetze vom 24. April 1878 wird aufgehoben.

8. 2. Die akademische Disziplin hat die Aufgabe, Ord⸗ nung, Sitte und Ehrenhaftigkeit unter den Studirenden zu

8. 3. Der Unterrichts-Minister ist befugt, die bisher gel⸗ tenden Vorschriften über die akademische Disziplin und deren Handhabung, nach Anhörung des Senates der betreffenden Universität (Akademie, Lyzeum), abzuändern und neue Anord⸗ nungen daruber zu erlassen.

In dringenden Fällen darf der Kurator (das Kuratorium) der üniversität (Akademie, Lyzeum) unter Zustimmung des Senates derselben einst weilige Anordnungen vorbehaltlich der Genehmigung des Unterrichts⸗-Ministers erlassen. ;

Der Senat erläßt selbständig die Vorschriften zur Auf⸗ rechthaltung der Ordnung in den Gebänden und Anstalten der Universität (Akademie, Lyzeum).

8. 4. Die Disziplin wird durch den Rekltor (Prorektor), den Üniversitätsrichter (Syndikus) und den Senat ausgeübt.

8. 5. Disziplinarstrafen sind gegen Studirende auszu⸗ sprechen:

I) wenn sie gegen Vorschrifte verstoßes, welche unter Androhung disziplinarer Stra n sen ö

Y wenn sie Handlungen begehr n, welchs die Sithe und Ordnung des akademischen Lebens stören oder gefährden, oder 3) durch welche sie ihre oder ihrer Genossen Ehre ver⸗

etzen; 4 wegen leichtsinnigen Schuldenmachens und wegen eines Verhaltens, welches mit dem Zwecke des Aufenthalts auf der Universität in Widerspruch steht.

§. 6. Disziplinarstrafen sind:

1) Verweis,

2) Geldstrafe bis zu zwanzig Mark,

3) Karzerhaft bis zu zwei Wochen,

4) Richtanrechnung des laufenden Halbjahrs auf die vor— geschrie bene Studienzeit,

5) Androhung der Entfernung von der Universität (Unter⸗ schrift des consilium abenndi),

6) Entfernung von der Universität Consilium abeundi),

7) Ausschluß von dem Universitätsstudium (Relegation).

Der Ausschluß von dem Universitätsstudium kann nur auf Grund einer rechtskräftigen Verurtheilung wegen einer strafbaren Handlung ausgesprochen werden, wenn dieselbe aus einer ehrlofen Gesinnung entsprungen ist.

Die von den Gerichten gegen Studirende erkannte Frei⸗ heitsstrafe bis zu zwei Wochen kann auf Antrag der gericht⸗ lichen Behörden auf dem akademischen Karzer verbüßt werden.

§. 7. Die Strafe der Entfernung von der Universitãt bewirkt zugleich, daß das Halbjahr, in welchem sie den Stu⸗ direnden getroffen hat, ihm auch dann nicht auf die vorge—⸗ schriebene Studienzeit angerechnet werden darf, wenn er wäh⸗ rend desselben 3. einer anderen Universität Aufnahme ge⸗ funden haben sollte. ;

Die Strafe des Ausschlusses von dem Universitätsstudium hat zur Folge, daß der von ihr Betroffene nicht mehr an einer Univerität als Studirender aufgenommen oder zum Hören von Vorlesungen zugelassen werden anf,

Die von einer nichtpreußischen deutschen Universität über einen Studirenden verhängten Strafen der Entfernung oder des Ausschlusses von dem Üniversitätsstudium haben ebenfalls die vorstehend angegebenen Wirkungen.

8. 8. Die zur Feststellung eines Disziplinarvergehens er⸗ forderlichen Ermittelungen erfolgen dur den Universitäts⸗ richter (Syndikus) und, sofern der Rektor (Prorektor) dies verlangt, unter seiner Theilnahme. .

Der Universttätsrichter (Syndikus) hat behufs dieser Er⸗ mittelungen die Befugniß zu Ladungen und zur eidlichen Vernehmung von Zeugen; auch sind die Polizei⸗ und Gerichts⸗ behörden verpflichtet, ihm auf sein Ersuchen Beistand und Rechtshülfe zu leisten. .

Er ist befugt, zur Aufrechterhaltung der Ordnung bei

seinen Verhandlungen gegen Studirende einen Verweis aus⸗

zusprechen oder eine Karzerstrafe bis zu vierundzwanzig Stun⸗ den festzusetzen. . . .

8. 9. Verweise und Karzerstrafen bis zu vierundzwanzig Stunben können von dem Rektor allein, Geldstrafen und Karzerstrafen bis zu drei Tagen von dem Rektor (Prorektor) in Gemeinschaft mit dem Universitätsrichter (Syndikus), schwerere Strafen nur von dem Senate auferlegt werden.

8. 10. Sind nach dem Ermessen des Rektors (Prorektors) oder des Univerfitätsrichters (Syndikus) schwerere Strafen als die, welche festzusetzen sie nach 8. 9 befugt sind, verwirkt, so hat der Universitätsrichter über den Disziplinarfall im Senate Vortrag zu halten und den Strafantrag zu stellen.

Auf Entfernung von der Universität oder Ausschluß vom Universitätsstudium darf nur dann erkannt werden, wenn dem

Angeschuldigten, dessen Aufenthalt bekannt ist, Gelegenheit ge⸗

geben worden ist, sich vor dem Senate zu verantworten.

§. 11. Das Urtheil des Senates ist mit den Gründen dem Angeschuldigten bekannt zu machen. Die Bekanntmachung erfolgt, falls derselbe vor dem Senate persönlich erschienen ist, mündlich, falls dies nicht geschehen, durch Mittheilung einer schriftlichen Ausfertigung und, falls der Aufenthaltsort des Angeschuldigten nicht bekannt ist, durch öffentlichen Aushang im Universttätsgebäude auf die Dauer einer Woche.

8. 12. Nur gegen Urtheile auf Nichtanrechnung des lau⸗ fenden Halbjahres, auf Entfernung von der Universität oder 2. Ausschluß von dem Universitätsstudium ist Berufung zulassig. . .

Dieselbe ist schriftlich oder zu Protokoll bei dem Rektor (Prorektor) binnen einer Ausschlußfrist von zwei Wochen ein⸗ zulegen. Die Frist beginnt mit dem Tage der Bekanntmachung des Ürtheils nebst Gründen an den Verurtheilten, Der Unterrichts-Minister entscheidet über die Berufung. Sie hat keine aufschiebende Wirkung. -

8. 15. Der Unterrichts Minister ist befugt, aus besonderen Gründen nach Anhörung des Senates dem zur Entfernung von einer Universität Verurtheilten die Wiederaufnahme an dersel ben Universität und dem zum Ausschluß von dem Uni⸗ verfitätsstudium Verurtheilten den Zutritt zum Studium wieder zu gestatten. . .

8. 14. Das disziplinarische Einschreiten der Universitäts⸗ behörde ist unabhängig von einer wegen derselben Handlung eingeleiteten strafgerichtlichen Verfolgung. ü

§. 15. Ein Studirender kann von den ihm in dieser Eigenschaft zustehenden Rechten durch Entscheidung des Se⸗ nates ausgeschlossen werden, so lange gegen ihn ein gericht⸗ liches Strafverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens schwebt, wegen dessen auf den Verlust der bürgerlichen Ehren⸗ rechte erkannt werden kann. ;

Die rechtskräftige Aberkennung der bürgerlichen Ehren⸗ rechte hat den Ausschluß von dem Universitätsstudium ohne Weiteres zur Folge. .

§. 16. Das Disziplinarverfahren stempelfrei. . . .

8. 7. Unter dem Senate im Sinne dieses Gesetzes wird an der Universität zu Göttingen der Rechtspflegeausschuß, an der zu Marburg die Deputation verstanden.

§. 18. Die Bestimmungen über die Löschung im Uni⸗ versitätsalbum werden durch dieses Gesetz nicht beruͤhrt.

8. 19. Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Deutschen Gerichtsverfassungsgesetz in Kraft. Alle ihm entgegenstehen den Vorschriften werden aufgehoben, . . .

Ürkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 29. Mai 1879.

L. 8.) Wilhelm. Leonhardt. Falk. von Kameke. von Bülow. Hofmann. Maybach. Hobrecht.

ist gebühren⸗ und

Gr. zu Stolberg, Friedenthal. Gr. zu Eulenburg.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal-Angelegenheiten.

Der praktische Arzt Dr. Weitzenmiller zu Oderberg iM. ist zum Kreis-Wundarzt des Kreises . und

der praktische Arzt Dr. Koehler zu andeshut zum Kreis-Wundarzt des Kreises Landeshut ernannt worden.

Universität zu Berlin.

Zu Michaelis dieses Jahres kommt ein Beuth⸗Stipen dium im Betrage von 1200 1MÆν auf fünf Jahre bei der hiesigen Königlichen Universität zur Vergebung. ö

Die Bewerber, würdige Studirende, müssen einer der vier Fakultäten, oder der hiesigen Bau⸗Akademie angehören. Bei her Verleihung ist durch das Testament der Stifterin den Jlachkommen mehrerer in demselben bezeichneten Familien un— bedingtes Vorzugsrecht gegeben, und in zweiter Linie soll den Eingeborenen der Vaterstadt der Erblasserin, Cleve, ein Vor⸗ zugsrecht zu stehen. . . . .

Der Inhaber des Stipendiums ist verpflichtet, mindestens ein Jahr ö. der hiesigen Universität zu studiren, die übrige geit kann er sich den Studien auf, einer anderen deutschen

niversität widmen und das Stipendium auch nach beendigten Studien in der Zeit fortbeziehen, die er zu ,,, Ausbildung verwendet, bevor er in eine selbständige, mit einem n om en, verbundene Berufsthätigkeit eintritt.

Die Bewerber haben sich vom heutigen Datum an, inner⸗ halb drei Monate, zu melden.

Berlin, den 1. Juli 1879. .

Rektor und Senat dur ö. Universität. Zeller.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Dem Fabrikbesitzer und Mitgliede der Akademie der Wissen⸗ schaften in Berlin Dr. Wer ner Siemens zu Charlotten⸗ burg ist die Medaille für Verdienst um die Gewerbe in Gold verliehen worden.