1879 / 156 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 07 Jul 1879 18:00:01 GMT) scan diff

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Ju stiz⸗Ministeri um.

Allgemeine Verfügung vom 28. Juni 1879, betreffend die Befugniß zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft bei den Kmts— gerichten in dem Geltungsbereiche der Verordnung vom z. Januar 1849 und in den Bezirken der Appellatlionsgerichte zu Kiel, Cassel und Wies⸗ baden.

In dem Geltungsbereiche der Verordnung vom 2. Januar 1849 und in den Bezirken der Appellationsgerichte zu Kiel, ehh und Wiesbaden wird die Befugniß zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft für die bei den Amtsgerichten zu verhan⸗ delnden Angelegenheiten, auf welche die deutschen Prozeß⸗ ordnungen nicht Anwendung finden, allen Rechtsanwälten er— theilt, welche bei dem Landgerichte des Bezirks oder bei einem Amtsgerichte im Bezirk desselben zur Rechtsanwaltschaft zuge— lassen sind.

Berlin, den 28. Juni 1879. .

Der Justiz⸗Minister. In dessen Vertretung: von Schelling. Bekanntmachung der Minister der Justiz und des Innern vom L Juli 1879, betreffend die Ausführung des Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875 über die Be— urkundung des Personenstandes und die Ehe— schließung.

Im Anschlusse an unsere Bekanntmachung vom 1. De⸗ zember 1875 (Ministerial⸗Blatt für die innere Verwaltung S. 275; Justiz⸗Ministerial Blatt S. 271) wird hierdurch mit Rücksicht auf die am 1. Oktober d. J. eintretende anderweite Organisation der Gerichte Folgendes bestimmt:

a. Als Gericht erster Instanz, wenn wegen Ablehnung der Vornahme einer Amtshandlung der Standesbeamten Be— schwerde geführt wird, oder wenn die Berichtigung einer Ein— tragung erfolgen soll (868. 11, 66 des Reichsgesetzes), ist zu⸗ ständig das Landgericht, in dessen Bezirk der Standesbeamte seinen Amtssitz hat.

b. Als Gericht erster Instanz, welches die Nebenregister aufzubewahren hat (5. 14 Abs. 2 des Reichsgesetzes), ist zu⸗ ständig im Bezirke des Ober⸗Landesgerichts zu Cöln das Land— geri n in den übrigen Theilen der Monarchie das Amts⸗ gericht,

innerhalb dessen der Standesamtsbezirk liegt, wenn aber der letztere mehreren Gerichtsbezirken angehört, dasjenige Gericht, welches der Justiz-Minister in Ueber— einstimmung mit dem Minister des Innern bezeichnet.

C. Die zu a. und b. den Landgerichten zugewiesenen An⸗ gelegenheiten werden von den Civilkammern erledigt.

Zugleich wird darauf . daß nach Maßgabe der §8. 58, 107 Abs. 2 des Ausführungsgefetzes zum Gerichts— verfassungsgesetze vom 24. April 1878 (Ges-⸗Samml. S. 230), des 5. 11 Abs. 1 des Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875 und der Nr. 3 unserer Eingangs erwähnten Bekanntmachung die Behörde, welche die Aussicht über die Standesbeamten auszu⸗ üben hat, vom 1. Oktober d. J. ab im Bezirke des jetzigen Appellationsgerichtshofes zu Cöln die Staatsanwaltschaft bei den Landgerichten, im Bezirke des jetzigen Appellationsgerichts zu . furt am Main die für die Aufsicht in Gemeinde— angelegenheiten zuständige Behörde ist.

Berlin, den 1. Juli 1879.

Der Justiz⸗-Minister. Der Minister des Innern. Leonhardt. Graf zu Eulenburg.

Abgereist: Der Ober-Bau⸗ und Ministerial-Direktor Weishaupt nach den Astprovinzen;

der Ober⸗Bau⸗ und Ministerial-Direktor Schneider nach Heringsdorf;

der Ober⸗Berghauptmann und Ministerial-Direktor Dr. Serlo nach Neusalzwerk.

Die Nummer 29 der Gesetz-Sammlung, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter

Nr. S655 das Gesetz, betreffend die Rechtsverhältnisse der Studirenden und die Disziplin auf den Landes⸗Universitäten, der Akademie zu Münster und dem Lyceum Hosianum in Braunsberg. Vom 29. Mai 1879.

Berlin, den 6. Juli 18759.

Königliches Gesetz-Sammlungs-Amt.

Bekanntmachung.

Bei der dem Plane gemäß am heutigen Tage vor Notar und Zeugen stattgefunden en 44. Prämienziehung des vormals Kurhessi⸗ schen, hei dem Bankhause M. A. von Rothschikld u. Söhne in Frankfurt. a. M. aufgenommenen Staats-⸗Lotterie ⸗Anlehns vom Jahre 1845 sind auf die 4000 Nummern der am 2. Dezember v. J. und am 4. Juni d. J. gezogenen 160 Serien die im beigefügten Vereichnisse 1. aufgeführten Prämien gefallen.

; Die Auszahlung dieser Prämien findet, gegen Rückgabe der Prämienscheine, vom 15. Dezember d. J. ab täglich, mit Ausnahme der Sonn und Festtage, bei dem oben genannten Bankhause oder bei der. Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse dahier statt.

Die Erhebung der Prämieg kann jedoch auch bei allen übrigen Königlichen Regierungs⸗ und beziehungsweise Bezirks ⸗Hauptkassen, sowie bei der Kreis kasse in Frankfurt a. M. und der Königlichen Staatsschulden⸗Tilgungẽkasse in Berlin geschehen, in welchem Falle die Prämienscheine bereits vom 1. Dezember d. J. ab bei der be— treffenden Kasse eingereicht werden können, da diefelben zunächst an , n in Cassel zur Festsetzung übersandt werden müssen.

Zugleich werden die Inhaber solcher Prämienscheine obigen An⸗ lehns, welche ju einer der im weiter beigefügten Verzeichnisse f. auf— geführten Serien gehören, zur baldigen nachträglichen Erhebung der darauf gefallenen Prämienbeträge, gegen Ablieferung der Prãmien · scheine, biermit aufgefordert.

Endlich wird auf das unter III. beigefügte Verjeichniß amorti— sirter Prämienscheine, sowie auf das Verzeichniß JV. derjenigen Prämienscheine, deren Verjaͤhrung eingetreten ist oder in Kürze bevor⸗ steht, aufmerksam gemacht.

Cassel, den 1. Juli 1879.

Königliches Regierungs. Präsidium. von Brauchitsch.

Bekanntmachung für Seefahrer.

Am 17. Juli er. soll in Leer eine Steuermann prüfung und eine Prüfung zum Schiffer auf kleiner Fahrt beginnen. 3

Anmeldungen ju diesen Prüfungen nimmt der nterzeichnete entgegen.

Ferner soll am 28. Juli er, eine Steuermann prüfung in Grü nendeich beginnen, wozu Anmeldungen der Navigationslehrer Jung⸗ claus in Grünendeich bei Steinkirchen entgegennimmt.

Leer, den 4 Juli 1879.

Der Navigationsschul · Direktor. Im Auftrage: Der Navigationslehrer Wendtlandt.

Aichtamtlich es. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 7. Juli. Se. Majestät der Kaiser und König machten, wie „W. T. B.“ aus Ems meldet, am Sonnabend und Sonntag Spazierfahrten und er⸗ schienen Abends im Theater.

Der Bundesrath trat gestern zu einer Sitzung zusammen.

Der Schlußbericht über die vorgestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage.

In der heutigen (74 Sitzung des Reichs— t ages, welcher der Präsident des Reichskanzler⸗Amts, Staats— Minister Hofmann und mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kommissarien desselben beiwohnten, gelangte ein Schreiben des Abg. Dr. Hammacher zur Verlesung, wo⸗ nach derselbe in Folge des Beschlusses der Wahlprüfungs— kommission, auf Grund der amtlichen Ermittelungen die Un⸗ gültigkeitserklärung der Wahl beim Hause zu beantragen, sein Mandat niederlegt. Der Abg. Dr. Lasker lenkte die Äufmerk— samkeit des Hauses auf die ihm glaubwürdig hinterbrachte Thatsache, daß das dem obigen Kommissionsbeschlusse zu Grunde liegende amtliche Material, obwohl es schon seit drei Mona⸗ ten bei der Regierung in Schleswig liege, erst vor wenigen Tagen an das Haus gelangt sei, als der Abg. Dr. Hammacher an⸗ gefangen habe, von der jetzigen Majorität des Reichstages zu dissentiren. Folgerungen aus dieser Thatsache wolle er nicht ziehen, er ersuche aber den Präsidenten um amtliche Konsta— tirung derselben, um eventuell das Haus zu einem Beschlusse zu veranlassen, welcher ein solches Verfahren der Regierung künftig verhindere. Der Präsident versprach, diesem Wunsche nachzukommen. Sodann theilte derselbe mit, daß die zu Bern am 24 Juni d. J. unterzeichnete Vereinbarung zwischen dem Reich und der Schweiz wegen Regelung der Grenze bei Constanz eingegangen sei.

Das Haus trat dann in die zweite Berathung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Statistik des auswärtigen Waagrenverkehrs, und genehmigte die ersten fünf Para— graphen desselben unverändert und ohne Debatte nach den Kommissionsbeschlüssen. In §. 6 wird bestimmt:

„Für die Ausfuhr kann agusnahmsweise die Nachlieferung des Anmeldescheines binnen läsgstens achttägiger Frist gegen Ein— reichung eines Jnterimsscheines gestattet werden.“

ierfür beantragten die Abeg. Dr. Karsten und Dr. Witte

Mecklenburg), um den Verkehr zu erleichtern: Der Reichstag wolle . den Eingang des zweiten Alinea von §. 6 wie folgt zu fassen: Die Nachlieferung des Anmeldescheins binnen langstens

. Frist ist gegen Einreichung eines Interimsscheines ge⸗

stattet.“ =

Der Referent Abg. von Knapp und der Abg. Stumm erklärten sich im Interesse der Sicherheit der Statistif gegen diesen Antrag, worauf derselbe abgelehnt, und die 88. 86216 nach den Kommissionsbeschlüssen angenommen wurden. Die sS. 14115 handeln von der statistischen Gebühr. Die Abgg. Dr. Witte (Mecklenburg), Dr. Karsten und Dr. Klügmann be— antragten, dieselben zu streichen, resp. den 8. 14 entsprechend zu modifiziren. Alle drei Antragsteller hoben die Nutz⸗ losigkeit einer solchen Gebühr für die Sicherheit der Statistik hervor. Dieselbe könne nur erreicht werden durch ein reges Interesse des Handelsstandes an derselben, welches durch eine solche Gebühr vermindert werde. Der Abg. Stumm bestritt die letztere Thatsache, die Gebühr sei unumgänglich nothwendig für die Sicherheit der Statistik, worin ihm der Referent und der Kommissar des Bundesraths, Direktor des Kaiserlich statistischen Amts Dr. Becker, beistimmten. Der Antrag Witte wurde darauf abgelehnt.

Zu 8. 12 erklärte der Kommissar des Bundesraths, Ge⸗ heime QOber⸗Regierungs⸗Rath Huber, auf Wunsch des Abg. Meier (Schaumburg-Lippe), daß der Durchfuhrverkehr auch dann frei von der statistischen Gebühr sein werde, wenn die Waaren auf verschiedenen Transportwegen befördert würden, dies aber gleich von vornherein in den Begleitpapieren ange⸗ zeigt sei. Im Uebrigen wurde die Vorlage unverändert nach den Kommissionsbeschlüssen angenommen.

Es folgte die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, be— treffend die Besteuerung des Tabaks. Zu 5. J warnte der Abg. Graf von Fugger davor, die von der Kommission vorgeschlagenen Steuersätze zu erhöhen, damit würde man der Tabakindustrie den empfindlichsten Schaden zufuͤgen, während die jetzigen Sätze die besten Erträge liefern würden. Durch die Ableh— nung der Licenzsteuer sei die Vorlage wesentlich verbessert worden, und sei dieselbe jetzt zur Annahme vollkommen geeignet. Der Abg. von Schmid (Württemberg) präzisirte seine Stellung zur Vorlage kurz dahin, daß er zwar gegen die niedrige Nor⸗ mirung der Steuersätze durch die Koömmission mancherlei Bedenken habe, daß er aber trotzdem für die Vorlage, als einen nothwendigen und integrirenden Bestandtheil der großen Finanz- und Steuerreform stimmen werde. Der * Frhr. von Marschall hielt die Interessen des inländischen Tabhakbaues durch die staffelweise Besteuerung, wie sie die Kom⸗ mission in 8. 2 vorschlage, nachdem die Nachsteuer mit Recht abgelehnt sei, für genügend gewahrt. Eine darüber hinaus gehende Begünstigung werde, was er nicht wünsche, den Tabakbau in Deutschland zu einem Spekulatlonsobjekt machen. Er wünsche daher die Annahme der Kommissionsvorschläge. Eine ähnliche Stellung nahm der Abg. Marcard ein. Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, daß er aus , und politischen Gründen gegen die Vorlage stimmen werde. Zunächst könne er keine so hohe Besteuerung des Tabaks rechtfertigen, bevor der Branntwein entsprechend belastet sei. Eine Gewichtssteuer, wie die hier vorgeschlagene, sei auch irrationell, da sie die niedrigeren Sorten unverhältnißmäßig höher belaste, als die besseren. Die jetzige Vorlage, wie sie aus der Kommissionsberathung hervorgegangen sei, ent⸗ spreche der früher abgelehnten Camphausenschen Vorlage, welche der Reichskanzler selbst als ein Durchgangsstadium

wirthschastlichen Lebens der Nation würden folgen und nicht eher aufhören, als bis das gegenwärtig Regime selbst auf⸗ 8 Deshalb könne er und seine Partei dieser Regierung eine neuen Bewilligungen machen, wodurch dieselbe nur ge—

. n Beim Schluß des Blattes sprach der . r. Blum.

Der in der letzten Landtagssession wiederholte Ver⸗ such, die Reorganisation der drei vormals sächsischen Stifter Merseburg, Naumburg und Zeitz im Wege der Gesetzgebung herbeizuführen, ist nicht von ere; gewesen. Die Angelegenheit einstweilen beruhen zu lassen, war nicht angänglich, weil die Stifter zu Naum⸗ burg und Zeitz nur auf je zwei Augen stehen und bei etwaigem vollständigem Aussterben der betreffenden Kapitel zu besorgen war, daß das Stifts vermögen den allgemeinen Staats⸗ fonds zufiele.

Darüber aber, daß der Eintritt dieser Eventualität zu verhüten sei und daß es wesentlich darauf ankomme, die Stiftsrevenuen für kirchliche und Schulzwecke in der Provinz Sachsen, unter vorzugsweiser Berücksichtigung des vor— maligen Stiftsgebietes, zu verwenden, hatte sich in beiden Häusern des Landtags Einverständniß ergeben.

War bei dieser Sachlage die unverweilte Ergänzung der Kapitel und in Verbindung damit die Bestimmung Über die Einkünfte der zu ernennenden Kapitulare geboten, so erschien es auch angezeigt, vorbehaltlich späterer gesetzlicher Regelung, namentlich in Betreff der projektirten Vereinigung der Stifter Naumburg und Zeitz, zugleich die allseitig gewünschte Bestimmung uͤber die Verwendung der Stiftsrevenuen, vermöge der ö. §. 35 des Reichsdeputations⸗ Hauptschlusses vom 25. Februar 1893 beruhenden landes— herrlichen Machtbefugniß eintreten zu lassen.

Se Majestät der Kgiser und König haben dem— gemäß mittelst Allerhöchster Ordre vom 18. Juni cr. unter Er— nennung je eines neuen Mitgliedes für die drei Kapitel und unter Vorbehalt der Rechte der zur Zeit vorhandenen Kapitulare anzuordnen geruht, daß fortan jedes Stiftsmitglied, in Naumburg und Merseburg neben lebenslänglicher Nutzung einer Kurie, eine nach den Vorschlägen des Gesetzentwurfes bemessene fixirte Präbende von 2000, resp. 2500 ½ oder 3000 S6 beziehen soll, und daß nach Abzug dieser Präbenden, sowie nach Er— füllung aller sonstigen, auf dem Vermögen der Stifter haftenden rechtlichen Verpflichtungen die Gesammtrevenuen der Stifter vom 1. Januar 1879 ab zu kirchlichen oder Schul⸗ zwecken innerhalb der Provinz Sachsen, unter vorzugsweiser Berücksichtigung des bisherigen Stiftsgebietes, verwendet wer— den sollen. Ueber die Art dieser Verwendung wird demnãachst nähere Bestimmung ergehen.

Der Kaiserliche Botschafter in Paris, Fürst von Hohenlohe. ist hier eingetroffen, um an den Ardeiten des Reichstages Theil zu nehmen. Während seiner Abwefenheit fungirt der Botschafts⸗Rath Graf von Wes dehlen als interimistischer Geschäftsträger.

Der Kaiserliche Gesandte von Brandt ist nach Peking , und hat die Geschäfte der Kaiserlichen Gefandt= chaft wieder übernommen.

. Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich sächsische Staats-Minister der Finanzen, Freiherr von Könne— ritz, ist in Berlin angekommen.

Der Königlich sächsische Gesandte und Bundesraths⸗ bevollmächtigte, Wirkliche Geheime Rath von Nostitz⸗Wall—⸗ witz, hat Berlin behufs einer Badekur in Urlaub verlassen.

Der General der Infanterie von Groß⸗ gen. von Schwarzhoff, kommandirender General des IF Armee⸗ Corps, hat sich mit mehrwöchentlichem Urlaub nach Johannis⸗ bad in Böhmen, desgleichen der General-Lieutenant von . , Chef der Landes-Aufnahme, nach der Schweiz egeben.

Der General⸗Stabsarzt der Armee Dr. Grimm, erster Leibarzt Sr. Majestät des Kaisers und Königs und Chef der Militär-Medizinal⸗Abtheilung im Kriegs⸗Ministerium, hat sich mit längerem Urlaub nach Kissingen begeben.

S. M. gedeckte Korvette „Leipzig“, 12 Geschütze, Kommandant Kapitän z. See Paschen, ist am 27. Mai er' von Hongkong via Singapore nach Capstadt in See gegangen.

S. M. Glattdecks Korvette Luise“, 8 Geschütze, Kom— mandant Korvetten⸗-Kapitän Schering, ist am 36. Mai er. von Dong ton nach Amoy in See gegangen.

S. M. Kanonenboot „Cyclop⸗“, 4 Geschütze, Komman— dant Kapitän⸗Lieutenant von Schuckmann J, ist am 25. Mai cr. von Hongkong nach Swatow in See gegangen.

S. M. Glattdecks⸗Korvette Ariadne“, 8 Geschütze, Kommandant Korv. Kapt. von Werner, ist, telegraphischer Nachricht zufolge, am 6. d. Mts. in Batavia eingetroffen.

Bayern. München, 5. Juli. Das eben erschienene Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 33 publizirt die Königliche Allerhöchste Entschließung, vom 3. Juli, welche den Landtag, dessen Versammlung durch Verfügung vom 2. März d. 26 bis auf. Weiteres vertagt worden war, auf Mittwoch, den 16. Juli, wieder einberuft.

„Während der Dauer des schen am 2. Juli 1877 eröffneten achtzehnten bayerischen Landtages“, schteibt die „Allg. Ztg.“ „sind die Kammern bereits viermal vertagt worden, so daß die bevorstehende Periode der Thätig⸗ keit der Kammern die fünfte innerhalb der Dauer dieses wohl längsten Landtages ist. Unter den Gegenständen, welche, als die letzte Vertagung am 3. März d. J. eintrat, in der Kammer der Abgeordneten nicht mehr zur VBerathung gelangen konnten, steht obenan der Gesetzentwurf bezüglich der Vervoll⸗ ständigung des Eisenbahnnetzes; es wird zu erwarten sein, daß die Kammern diesen schon so vielfach verzögerten wichtigen Gegenstand unmittelbar nach dem Wiederbeginn ihrer Thälig⸗ keit zur Berathung und ,, bringen werden.“

Die nächste Sitzung des Gesetzgebungsausschusses der Kammer der Abgeordneten ist auf künftigen Mitt⸗ woch anberaumt. In derselben soll die zweite 3 des , . über das Gebühren wesen begonnen werden. Der Gesetzgebungsausschuß der Kammer der Reichs⸗ räthe wird seine Berathungen erst beginnen, wenn der Aus—⸗ schuß der Kammer der Abgeordneten die beiden Gesetzesvor⸗ lagen erledigt hat.

Auf Villa Amsee fand heute die Taufe des am 2. d. M. . Prinzen, Sohnes Sr. Königlichen Hoheit des

rinzen Ludwig, statt. Der neugeborene Prinz erhielt die Namen Wolfgang Maria Leopold.

zum Monopol bezeichnet habe. Neue Beunruhigungen des

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 5. Juli. Der Kaiser ist heute Morgens von Ischl zurückgekehrt. . (W. T. B.) Die „Polit. Korresp.“ meldet aus Sofia: ürst Dondukoff-Korsakoff ist zum Empfange des ürsten Alexander von Bulgarien in Varna eingetroffen. Die bine if Regierung verlangt die Einreihung der aus dem Verbande der türkischen Armee entlassenen zurückkehren⸗ den . in die . Miliz, um Aus⸗ eitungen derselben zu verhindern. ö. 9 Juli. Der niederösterreichische Großgrund—⸗ besitz wählte 6 liberale und 2 konservative Abgeordnete, demnach verloren die Liberalen zwei Sitze. In Tir el ver⸗ loren die Liberalen den Stadtbezirk Bozen, wo ein Konser⸗ vativer gewählt wurde; auch in den Landgemeinden von Kärnten haben die Liberalen einen Sitz an die Konserva— tiven verloren.

Schweiz. Bern, 5. Juli. (Bund.) Aus der Bundes⸗ rathss 4. g vom 4. Juli. Gemäß dem Schlußprotokoll über die interkantonale Inspektion der Arbeiten am großen Gotthardtunnel, d. d. Göschenen, 5. September 1877, sind die Beiträge der Subvenienten für die fixe Annuität während des fünften und sechsten Tunnelbaujahres der Gotthardbahn⸗ gesellschaft nicht ausbezahlt, sondern, soweit sie bisher ein⸗ elangt sind, bei der eidgenössischen Staatskasse deponirt worden. achdem der Finanzausweis der Gesellschaft nunmehr geleistet und damit deren finanzielle Rekonstruktion gesichert ist, wird der Direktion die fragliche Summe von 28429000 Fr. nebst den darauf erwachsenen Zinsen ausbezahlt. Auf Grund der internationalen Verträge, Bundesbeschlüsse und früheren Schlußnahmen des Bundesrathes werden die Verpflichtungen der Gotthardbahngesellschaft gegenüber dem Bunde in Form eines einheitlichen und umfassenden Beschlusses fest⸗ estellt. Die von der Gotthardbahn⸗-Direktion vorgelegten läne für die Ausführung des Unterbaues der Strecke

Gior nico-Bodio werden genehmigt.

ankreich. Paris, 4. Juli. (Fr. Corr) Das . officiel“ veröffentlicht heute ein Dekret des Präsidenten der Republik, durch welches im Anschluß an einen Bericht des Kultus-Ministers Lepere der in Folge eingetretener Vakanzen seit dem Jahre 1879 allmählich auf sechs Mitglieder verminderte Centralrath der resor⸗ mirten Kirchen von Frankreich, der nach dem Dekrete vom 26. März 1852 den Verkehr zwischen dem Konsistorium und der Regierung zu vermitteln und die Kirche überhaupt in allen wichtigen Fragen bei der letzteren zu vertreten hat, durch die Ernennung von 9 neuen Mitgliedern vervoll⸗ ändigt wird. . . gestern vom Senat angenommene Gesetzent⸗ wurf, betreffend . nach Paris, lautet ĩ ung wörtlich: . 3 1 3 der vollstreckenden Gewalt und der Kammern ö inn nn. Der Luxembourgyalast wird für den Senat, der Bour⸗ bonpalast für die Deputirtenkammer bestimmt. Indeß bleibt es jeder der beiden Kammern freigestellt, dasjenige Gebäude in der Stadt Paris zu beziehen, in welchem sie ihren Sitz nehmen will. Art 3. Die bisher von dem Senat und der Deputirten⸗ kammer innegehabten Raume des Schlosses von Versailles behalten ihre Bestimmung bei. Der Kongreß beider Häuser tagt jedesmal zu Versallles in dem bisherigen Saale der Deputirten kammer, le, bald der Senat nach den Gesetzen vom 24. Februar und 15. Juli 1575 in die Lage kommt, als Staatsgerichtshof zu fungiren. bezeich· net er selbst die Stadt und das Lokal, wo er seine Sitzungen

ill. ; ö Senat und Deputirtenkammer kehren mit dem 1. No⸗

J. nach Paris zurück. . . , . 6 ee und Zusammensetzung der für die innere und äußere Sicherheit der beiden Kammern nothwendigen bewaffneten Macht werden je von ihrem Präsidenten im Anbeginn der Session bestimmt. Zu diesem Behuse richtet jeder Präsident eine Requisition an den Kriegs⸗Minister. Wenn der Präsident im Laufe der Session eine Verstärkung der bewaffneten Macht für nöthig erachtet, so er⸗ folgt diese auf sein Verlangen im Einvernehmen mit dem Kriegs Minister. Die einer jeden der beiden Kammern zur Verfügung ge⸗ stellte bewaffnete Macht steht unter den Befehlen des betreffenden

äsidenten. ö . . dar, 4. Petitionen an eines der beiden Häuser können nur schrift⸗

lich eingebracht werden. Es ist verboten, sie in Person vor die

zranken des Hauses zu bringen. . . Sar n ; 36 , des vorstehenden Artikels, jede durch

6 iche Rede, Druckschriften oder Straßenanschläge versuchte Auf . . n , Versammlung, die auf,. die Verathung Abfaffung oder Ueberbringung einer Petition, Erklärung oder Adresse an die Kammern abzielte, wird mit den in Art. 5 des Gesetzes vom 7. Juni 1848 angedrohten Strafen geahndet. .

Art. 8. Diefes Gesetz ändert nichts an den Bestimmungen des Gesetzes vom 7. Juni 1848 über die Aufläufe, J

k J,, ,, . auf die in

i esetze vorgesehenen Vergehen seine Anwen . ( vi, ,, 5. Juli. (W. T. B.) Die Deputirten⸗ kammer setzte heute die Berathung des Artikels 7 des Ferry'schen Unterrichtsgesetzes ort. Der Deputirte cler (Legitimist) trat für die Ertheilung des. öfftusꝙU.—n Unterrichts durch Kongregationen und Jesuiten ein und ver⸗ wahrte sich gegen den ihm gemachten Vorwurf, kein Franzose zu fein. Bert (Republikaner) wendete sich gegen die Ertheilung des öffentlichen Unterrichts durch Je⸗ suiten, führte Auszüge aus verschiedenen Werken derselben an und schloß mit dem Hinweis darauf, daß es nothwendig sei, die Jugend einem solchen Unterrichte zu entziehen.

Türkei. Konstantinopel, 5. Juli. (W. T. B.) Fürst Alexander von Bulgarien ist nach der Investitur durch den Sultan nach Varna abgereist. Der Großvezier Kheyreddin Pascha hat die Botschafter der auswärtigen Mächte davon benachrichtigt, daß er mit der Ernennung von Kommissären für die griechische Grenzregu⸗ lirungsfrage durchaus einverstanden sei; da aber mehrere Beamte diese Mission abgelehnt hätten, so sei dem Sultan die Frage unterbreitet worden, welcher nunmehr andere Kommissaͤre ernennen werde. Wie verlautet, wäre der ehemalige Sultan Murad in Folge ihm zugegangener alarmirender Nachrichten über militärische Maßnahmen auf einem nach dem Marmarameer abgehenden Schiffe entflohen. Es seien bereits mehrere Schiffe untersucht worden.

6. Juli. ürst Alexander von Bulgarien, welcher gestern Nachmittag um 1 Uhr hier eingetroffen war, empfing um 3 Uhr den Investiturberat des Sultans und schiffte sich Abends um 9 Uhr nach Varna ein.

Rumänien. Bukarest, 5. Juli. In Folge der deu t⸗ schen Reklamation eg widerrechtlicher Arretirung

Generalkonsulate in Bukarest 3009 Franes Entschädigung für die Betreffenden eingezahlt. Der e , . wird vor

ein Kriegsgericht gestellt werden. erhandlungen wegen k zur erh nung ähnlicher Uebergriffe sind noch im Gange. .

ö. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Deputirten⸗ kammer behauptete der Berichterstatter der Verfassungs⸗Revi⸗ sionskommission, Marzesku, daß Artikel VII. der Verfassung nicht aus religiöser Intoleranz, sondern als Maßregel zum Schutze der Nation in die Verfassung aufgenommen worden sei. Die Kommission beantragte, dem Artikel VII. folgende Fassung zu geben: Fremde aller religiösen Bekenntnisse können das In⸗ digenat erlangen. Gesuche um Naturalisirung sind unter Angabe der Familienverhältnisse, der Beschäftigung und der Vermögensverhältnisse an den Fürsten zu richten. Nach 10 Jahren, von der Ueberreichung des Gesuches ab gerechnet, werden die legislativen Versammlungen darüber entscheiden, ob das Indigenat zu gewähren ist. Das Indigenat muß mit einer Zweidrittel⸗Majorität votirt werden. Von der zehnjährigen Anwesenheit im Lande Behufs Erwerbung des Indigenats sind befreit: Fremde, welche dem Lande hervorragende Dienste geleistet, welche eine neue Industrie eingeführt haben, oder welche von rumänischen Eltern geboren worden sind, die niemals unter fremdem Schutze gestanden haben. Die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen sind maß—⸗ gebend für den Verlust des rumänischen Bürgerrechtes. Ein Spezialgesetz wird den Modus des Aufenthaltes der Fremden in Rumänien regeln. Nach dem von der Kommission he— antragten Entwurfe soll ferner bestimmt werden, daß. die⸗ jenigen Personen, welche nicht die vollen Rechte rumänischer Bürger genießen, keinen Ruralbesitz in Rumaͤnien erlangen können, ausgenommen durch Erbschaft ah intestato. Nach der Verlesung des Berichtes der Kommission beantragte der Minister⸗Präsident Bratiano eine geheime Sitzung der Kammer, damit die Regierung ihre Ansichten bekannt gebe. Vorher hatte der Minister-Präsident noch erklärt, daß die Regierung dem von der Kommission vorgeschlagenen Entwurfe nicht zu⸗ stimme.

Bulgarien. Rut schuk, 6. Juli. (W. T. B.) Fürst Alexander von Bulgarien ist heute Mittag in Varna eingetroffen, woselbst das Dejeuner eingenommen wurde. Hier wird der Fürst morgen Nachmittag und in Tirnowa am Dienstag eintreffen.

Amerika. Washington, 3. Juli. (Allg. Corr.) Während des eben beendigten Kongresses wurden im Ganzen 3287 Bills eingebracht. Von diesen erlangten nur 77 Gesetzeskraft, die anderen wurden bis zur nächsten Session verschoben. . .

. demokratische Partei in Kalifornien hat sich mit der neuen Verfassungspartei vereinigt, indem sie der Aufstel⸗ lung des Mr. Hugh Glenn zum Kandidaten für den Gou⸗ verneurposten des Staates Seitens der letzteren ihre Zu⸗ stimmung gab.

Südamerika. Peru. (Allg. Corr.) Ein peruanisches Transportschiff ist mit einer Waffenladung von Pan ama abgesegelt, ungeachtet des Protestes des chilenischen Konsuls und des Verbots der columbischen Regierung. .

Die Besatzung des peruanischen Thurmschiffes „Huascar— behauptet, während des Bombardements von Antofagasta die chilenischen 150pfündigen Kruppschen Batterien zum Schweigen gebracht zu haben. Auf der Rücklehr nach Callao wurde der „Huascar“ von zwei chilenischen Panzerschiffen auf eine kurze Strecke verfolgt; es wurden Schüsse zwischen ihnen gewechselt, aber ohne Erfolg. Die Chilenen rüsten zwölf Transport⸗ schiffe aus, angeblich für eine Expedition nach der peruanischen Küste. . K Berichten aus Lima, vom 10. Juni, zufolge liegen der „Huascar“, zwei Monitors und zwei peruanisch: Korvetten in der Bai von Callao vor Anker, und die chilenische Flotte hat die Blockade von Iquique wieder aufgenommen.

Afrika. Egypten. Kairo, 3. Juli. (W. T. B.) Die ö Armee wird, wie verlautet, auf 12000 Mann reduzirt werden.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Die Feier der Goldenen Hochzeit Ihrer Majestäten des Kaisers und der Kaiserin hat Veranlassung gegeben zur Veröffent⸗ lichung einer von dem Seminar⸗Direktor Dr. Gottlob Schu⸗ mann zu Alfeld und dem Seminarlehrer Wilhelm Heinze da— selbst bearbeiteten, für die preußische Jugend bestimmten Lehrbuches: „Preußens Geschichte in Wort und Bilde, welches im Ver— fage Lon Carl Meyer (Gustav Prior) in Hannoyer erschienen ist. Das Buch schließt sich eng an das von denselben Verfa sern heraus⸗ gegebene, sehr tüchtige Lehrbuch der deutschen Geschichte“ an und zeichnet fich zum Zwecke des Schulgebrauchs durch dieselben Vorzüge aus, wie dieses. Die Verfasser haben sich bestrebt, aus den Quellen und nach den besten Vorarbeiten die einzelnen Lebensbilder wahr und in den bedenten⸗ den Momenten so farbenfrisch, als es der enge Raum eines Schul- buchg gestattet, darzustellen, daß dieselben nicht verfehlen werden, die jugendlichen Herjen zur Liebe für König und Vaterland zu be⸗ geistern. Die ältere Geschichte bis auf die Hohenzollern ist nur kurz gegeben, da erst durch das Fürstengeschlecht der Hohenzollern Brandenburg Preußen zu dem mächtigem Staate, als welcher er heute dasteht, erwachsen ist. Die Geschichte dieses Herrschergeschlechts, welches im Laufe der Zeiten in Leid und Freud so innig mit seinem Volke und Lande verwachsen ist, daß beide nur eine Geschichte haben, ift in seinen einzelnen Persönlichkeiten durch individuelle Charakter züge der Jugend anschaulich geschildert, und haben sich die Berfasser bemüht, zu zeigen, wie die großen Fürsten dieses Hauses in den hervor ragenden Zeiten der deutschen Geschichte die Besten des Volkes um sich geschart, sich in den Mittelpunkt der großen Bewegungen gestellt haben zu Preußen und Deutschlands Heile, und wie sie herrliche Vorbilder edler Selbstver. leugnung, hengebender Treue, Hochherzigkeit und bristlichen Sinnes

emwesen sind. Die dem Buche beigegebenen, trefflich ausgeführten bbildungen bilden nicht nur eine ansprechende äußere Zierde des Buches, sondern werden auch den Blick des Lehrers und Schülers immer wieder auf die lebendige Persönlichkeit als den Träger der Geschichte richten; denn gerade das Individuelle und Per sonliche ist in allem Geschichtsunterrichte der Jugend nicht nur das Inter- essanteste, sondern auch das segensreich Wirksame. Ein besonderes Augenmerk haben die Verfasser auch auf die methodische Anordnung und Üübersichtliche Disposition des Stoffes gerichtet, so daß das Buch den Schülern der oberen Klasse mehrklassiger Schulen, den Präpa—⸗ randen und Seminaristen als Lehrbuch in die Hand gegeben werden

deutsche Geschichte der neueren Zeit. . er mit Nutzen , Der Preis des empfehlenswerthen h s beträgt nur 2 M 3.

. Man schreibt der amtlichen, Wien. Itg. aus Rom unter dem

vön drei deutschen Matrosen durch den Hafenkapitän in Sulina hat die rumänische Regierung dem Kaiserlichen

22. v. M.: Der Papst hat einen Beweis seines hohen Interesses

ür die mit der preußischen Geschichte unzertrennlich verbundene , Aber es dürfte auch in der

für die Wissenschaft an den Tag gelegt. Diesmal hat sich sein Augen⸗ merk den altberühmten vatikanischen Archiven zugewendet, welche wahre Schaͤtze der wichtigsten Urkunden, Handschriften und dergleichen mehr enthalten. Zum Leiter dieses wißenschaftlich hoch⸗ bedeutenden Instituts hat Leo XIII nach dem kürzlich erfolgten Ab⸗ leben des Archivars Monsignor Rosi⸗Bernardini den Kardinal Her⸗ genröther, und zwar unter Zugestehung der weiteftgehenden Be fugnisse berufen. Diese Wahl verleiht den wissenschaftlichen Bestre⸗ bungen des Papstes einen nicht minder klaren Ausdruck, Als der weitere Entschluß desselben, die Schätze der wichtigen Samm⸗ lung von nun an dem gelehrten Publikum leichter zugänglich zu machen. Bisher hatte nämlich den päpstlichen Archiven fast immer nur ein einfacher Prälat, wie beispielsweise zuletzt Monsignor Ber⸗ nardini, vorgestanden, der teoptz dem Wechsel der Zeiten so ziemlich Alles beim Alten beließ. Dagegen wurde jetzt der ausgejeichnete Gelehrte Hergenröther beauftragt, binnen 6 Monaten einen Plan zur Neuorganisirung des vatikanischen Archivs vorzulegen und neben bei ausdrücklich zur Veranstaltung von Publikationen interessanter Urkunden autorisirt, um das Archiv auf eine seiner Bedeutung ent- sprechende Rangstufe zu erheben und es den anderen europäischen Instituten dieser Art gleichzustellen.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Wie das „Bolletino dell. Agricoltura“' in Rom meldet, war die warme Witterung, welche in den letzten Tagen in Italien hberrschte, von dem besten Einflusse auf den Stand der Feldfrüchte. Der Weizen gedeiht vortrefflich und verspricht eine mittelmäßige Ernte. Auch der Mais steht gut, nur bedarf er schon eines er— quickenden Regens. Der Reis wird nur eine mittelmäßige Ernte geben, ebenso schwach wird auch die Weinlese ausfallen.

Gewerbe und Handel.

Ueber den im Jahre 1878 zum ersten Male in Breslau abgehaltenen Flachs börsentag und März-⸗Flachsmarkt be—⸗ merkt der Jahresbericht der Handelskammer zu Breslau für 1878: Der Flachsbörsentag (im Dezember 1878) war in dem Maße be⸗ sucht, daß unsere geräumige Galerie im großen Börsensaale kaum hinreichenden Platz für die Interessenten bot, und der Flachsmarkt im März war und blieb nichts anderes als ein Probenmarkt. Auf diesem Märzmarkte stockte der Absatz erklärlicherweise vollständig, da der Spinner nach der Flachsernte unmöglich ein halbes Jahr mit seinen Aufträgen und jeiner Information über den Ausfall der neuen Ernte warten kann. Das Resultat war geradezu ein klägliches, der Unwille der zum Theil weit hergekommenen Händler allgemein. Die Handelskammer durfte diesem Ausfalle des verschobenen Marktes gegenüber sich sagen, daß sie ebenso eindringlich als fruchtlos ihre abmahnende Stimme rechtzeitig und wiederholt erhoben hatte.

Frankfurt a. M., 5. Juli. (W. T. B. . Auf die neuen

3Iprozentigen Bergisck⸗Märkischen Eisenbahn⸗Pxi⸗ oritäten Litt. G9., welche am Montag eingeführt werden sollen, sind bereits k Voranmeldungen bei dem Bankhause Roth⸗ child hier eingelaufen. . . m nm,, 5. Juli. Sopfenmarkthericht von Leopold Held, Hopfenkommissionggeschäft) Die etwas größere Frage, welche wäh⸗ rend der ersten Hälfte dieser Woche nach Hopfen herrschte, hat bis zum Schluß der Woche angehalten. Seit Donnerstag mag sich der Umsatz am hiesigen Markte auf etwas über 100 Ballen belaufen. Gefragt sind hauptsächlich grüne Mittelhopfen. Wirkliche Prima- waare ist fast gar keine mehr am Markte vorhanden. Die Vorräthe bestehen größtentheils aus gelblichen Mittel- und geringen Hopfen. Der Lagerbestand ist nicht mehr groß. Die Preise für gute grüne Hopfen sind um einige Mark gestiegen. Die Stimmung ist ziemlich fest. Die Nachrichten aus den Pflanzungsdistrikten lauten meistens immer noch ungünstig. Die Witterung ist gegenwärtig sehr schlecht und sind namentlich die Nächte zu kühl. In einzelnen Gegenden hat die Pflanze schon durch das Ungezieser gelitten. Die Spekulation verhält sich 8 ,, Geschäftssituation gegenüber noch vollständig ablehnend. .

. 5. Juli. (Allg. Corr.) Die Kohlenin du strie in Wales befindet sich in einer kritischen Lage. Die Grubenarbeiter weigern sich, eine Herabsetzung ihrer Löhne um 1009 anzunehmen. Die Grubenbesitzer dagegen sind entschlossen, die Arbeit nur zu der er⸗ wähnten Lohnherabsetzung wieder aufnehmen zu lassen.

Verkehrs⸗Anstalten.

Am 1. Juli d. J. ist die zur Rheinischen Eisenbahn ge—⸗ hörige 17237 Em lange Bahnlinie Duisburg-Quakenbrück mit den Stationen Duisburg, Oberhausen. Asterfeld, Bottrop, Kirchhellen, Dorsten, Wulfen, Reken, Coesfeld, Darfeld, Horstmar,

Rheine, Spelle, Beesten, Freren, Fürstenau, Lulle, Bippen und

Nortrup, sowie die in Osterfeld anschließende 408 km lange Zweig⸗ bahn nach Frintrop mit der Station Frintrop dem öffentlichen Ver⸗ kehre übergeben worden, ebenso die zur preußischen Ostbahn gehörige, ßö5.3 km lange Bahnstrecke Goldap- Lyck, Fortsetzung der Bahn⸗ strecke Insterburg⸗Goldap, mit den Zwischenstationen Gurnen, Ko⸗ wahlen, Oletzko und Köwen und die zur hessischen Ludwigs -Eisen⸗ bahn gehörige 19,95 km lange Bahnstrecke Wies baden ⸗Niedern · hausen mit den Stationen Wiesbaden, Erbenheim, Igstadt, Nie⸗ dernhausen und Auringen⸗Medenbach.

Triest, 7. Juli. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Venus“ ist mit der ostindischen Ueberlandpost heute Morgen 7 Uhr aus Alexandrien hier eingetroffen.

Berlin, den 7. Juli 1878.

Geschichte des Deutschen Archaeologischen Instituts 329 1379, Festschrift zum 21. April 1879. derausgegeben von der Central⸗Direktion. Berlin, A Asher u. Co., 1879. (Schluß aus Ur. 254.) J Am 25. März 1861 gewährte Se. Majestät der König WilÜLbelm der Direktion die Bitte, an Stelle Seines dahingeschiedenen Köenta— lichen Bruders das Protektorat zu übernehmen. Als General⸗Sekretär trat Gerhard ein, während Lepsius und Mommsen sich in die Sekretariatsgeschäfte der Direktion theil ten. ]

Es würde zu weit führen, hier den neuen Aufschwung, den die Anstalt und ihre wissenschaftlichen Arbeiten seitdem genommen haben. auch nur skizziren zu wollen; die neuere Geschichte des Instituts erweitert sich eben geradezu zu einer umfassenden Geschichte der neueren klassischen Archäologie selbst. Wir verweisen daher auf die treffliche ausführliche Darstellung, wie sie die Festschrift giebt, und beschränken uns auch ferner auf die äußere Geschichte des Instituts.

Mit dem Jahre 1865 schied Brunn cus seiner Stellung, um einen Lehrstuhl in München zu übernehmen. Für ihn trat Wolf⸗ gang Helbig, ein Zögling des Instituts, ein.

Nachdem sich die Anstalt so in einer Reihe von Jahrzehnten im Dienste der Wissenschaft erprobt batte, erschien es angezeigt, derselben nunmehr auch denjenigen festen Schutz zu sichern, welchen lediglich die Umwandelung in eine Staatsanstalt gewähren konnke. Der An⸗ schluß an die Berliner Akademie lag am nächsten, zumal diese durch die von ihr besorgten Sammlungen der griechischen und lateinischen Inschriften ihren Beruf zur Förderung ähnlicher Interessen glänzend bewiesen hatte. Um dem Institut indessen seine bisherige freie Bewegung möglichst zu lassen, sollte einer eigenen Kommission, unter Aufsicht und Autorität der Akademie, die Leitung desselben übertragen werden. Ein dahin lautender Antrag hatte denn auch den erwünschten Erfolg. Am 18. Juli 1870 ge- nehmigte Se. Majestät der König Wilhelm die Uebertragung des Instituts⸗Etats aus dem Erxtraordinarium in das Ordigarium des preußischen Staate haushalts. Das entsprechend abgeänderte Statut aber erhielt am 2. März 1871 im Hauptquartier zu Versailles die Allerhöchste Genehmigung nunmehr Se. Majestät des Deutschen

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Kaisers. Die Art der Thätigkeit wurde durch die Neuordnung der

äußeren Verhältnisse nicht berührt. Dagegen lautete der 1. Para-