Erste Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Stagts-Anzeiger.
Berlin, Dienstag den 8. Juli 1879.
§. 30 gedachten Ausfuhrvergütungen erläßt der Bundesrath. Der—⸗ 1. Oktober 1870 und des denselben abändernden Gesetzes vom selbe hat ins besondere die nahcren Bedingungen festzustellen, denen T Juli 1873 (Reichs⸗-Gesetzblatt S. 41). Das Gesetz tritt in
* *. Yruse rate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. Staats Anzeiger, das Central Handelsregister und daz Postblatt nimmt an: die Königliche Expedition des geutschen Reichs Anzeigers und Königlich Nrenßischen Staats Anzeigers:
ö Berlin, 8. I. Wilhelm ⸗Straße Rr. B2.
R
Deffen tlich er Anz eiger. . nehmen an: die Annoncen ⸗ Erpeditionen ö.
„Invalidendank !, Rudolf Messe, Haasertserin & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,
M 1H57.
ẽ Steckbriete und Untersuchungs- Sachen. 5. Industriellũe Etablissements, Fabriken 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen und Grosshandel. n. dergl. ⸗ Terschiedene Bekanntmachungen. 3. Jerkaufe, Veryachtungen, Suhmissionen ete. J. Literarische Anzeigen. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung 3. Theater-Angeigen. In der Börsen- Un. 8. w. von öffentlichen Papieren. 9. Familien- Nachrichten. beilage. K
Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Anuoneen Bnureaus.
Aichtamtliches.
Kraft: 1) sofort bezüglich der Tarifnummern 6 (Eisen ꝛc. , 14
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗
5M 2 Auf 1) di
ladungen u. dgl.
Antrag Dris. Crome für e Barmer Volksbank in Barmen,
2) den Landwirth Michael Kaiser zu Münzesheim als Vormund für die minorennen Kinder der weil. Wittwe Marg. Barbara Zentner, geb. Kaiser,
wird hierdurch
1) angezeigt,
daß folgende von der Deutschen
Lebens ⸗Versicherungs-⸗Gesellschaft in Lübeck aus⸗ gestellten Dokumente:
2.
Police Nr. 37,885 über 1000 Thlr. auf das Leben des Drechslers Johann Dörnbach zu Barmen,
. Prämienguittung für die Zeit vom J. Ja—
nuar 1879 bis 31. März 1879 zu der auf das Leben der Frau Margarethe Barbara Zentner, geb. Kaiser, zu Münzesheim gezeichneten Police Nr. 55,094, abhanden ge⸗
kommen sind, und werden 2) Alle, welche an diese Dokumente Ansprüche haben, schuldig erkannt, solche binnen drei Mo⸗ naten, also srätestens bis zum 30. 1ugust ds. Is. im Stadt und Landgerichte, und zwar Auswärtige durch einen hiesigen Bevollmäch⸗ tigten geltend zu machen, unter dem Präjudiz, daß widrigenfalls diese Dokumente amortisirt und die genannte Versicherungsgesellschaft an—⸗ gewiesen werden soll, den Imploranten neue mit den abhanden gekommenen gleichlautende Dokumente auszustellen. Lübeck den 30. Mai 1879. Das Stadt und Landgericht. Zur Beglaubigung. Funk, Dr., Att.
9991 3 5 Bekanntmachung.
Es ist bei uns auf Todeserklärung des Maurer- gesellen Freier, welcher angeblich in der Provinz Posen geboren und sich vor etwa 35 Jahren mit der jetzt verehelichten Zimmergeselle Pelzer, Pauline, geborne Radinsky, verheirathet und nach seiner Ver⸗ heirathung hierselbst seinen Wohnsitz genommen hat, angetragen worden.
Der 2c. Freier, welcher sich vor etwa 30 Jahren von hier entfernt hat, seine unbekannten Erben und Erbnehmer werden aufgefordert, sich vor oder in dem auf
den 15. Oktober 18379, Vormittags 12 Uhr, vor dem Herrn Kreisgerichts-Rath Peters in unserm Terminszimmer Nr. 1 anberaumten Termine zu melden und daselbst weitere Anweisung zu erwarten, widrigenfalls der Provokat für todt erklärt und sein nachgelassenes Vermögen den legitimirten Erben
ausgeantwortet werden wird.
Col ; Königliches Kreisgericht.
berg, den 19. Dezember 1878. J. Abtheilung.
Zur
1
5929
; Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛce.
Betanntmachung.
Verdingung der behufs Erweiterung der hie—
sigen Garnisonbäckerei erforderlichen Maurer⸗, Zim⸗
mer⸗
und Dachdecker ⸗ Arbeiten in öffentlicher
Submission ist bei dem unterzeichneten Proviant Amt Termin auf:
Dienstag, den 15. Juli er., Vormittags 11 Uhr,
anberaumt, bis zu welchem Offerten mit der Auf⸗—
schrift
. Submission auf Maurer ⸗Arbeiten (bezw.
Zimmer oder Dachdecker ⸗Arbeiten — jede Offerte
besonders) behufs Erweiterung der Garnisonbäckerei hierher einzureichen sind, deren Eröffnung alsdann erfolgt. ( Cto. 11257.)
Die betreffenden Bedingungen, sowie die Kosten⸗ anschläge und Projektzeichnungen liegen in unserem Bureau — Köpnickerstraße 16,17 — zur Ein⸗ sicht aus.
Berlin, den 3. Juli 1879.
Königliches Proviant⸗Amt.
oss Bekanntmachung.
Zur. Verdingung der für den Erweiterungsbau der hiesigen Garnisonbäckerei erforderlichen Ma—2 terialien an Kalk. Mauersand, Mauersteinen und Kalkbruchsteinen in öffentlicher Submission ist bei dem unterzeichneten Proviantamt Termin auf
Donnerstag, den 1m i er., Vormittags
1 r, anberaumt, bis zu welchem Offerten mit der Auf— schrift: Submisston auf Lieferung von Kalk (bezw. Mauersand, Mauersteinen, Kalkbruchsteinen, — jede Offerte besonders), zum Erweiterungebau der Garnisonbäckerei“, hierher einzureichen sind, deren Eröffnung alsdann erfolgt.
Die betreffenden Bedingungen liegen in unserem Bureau — Köpnickerstraße 16,17 — zur Ein⸗
sicht aus. Berlin, den 3. Juli 1879. (à Cto. 26/7.)
Königliches Proviant⸗Amt.
5948
Lieferung und Legung von eisernen Röhren
zur Aufnahme von Telegraphenkabeln, ein
schließlich der hierzu nothwendigen Erd⸗ und . Pflasterarbeiten.
Die Lieferung und Legung eiserner Röhren zur Aufnahme von Telegraphenkabeln, einschließlich der hierzu nothwendigen Erd und Pflasterarbeiten, in verschiedenen Straßen hierselbst, soll im Wege des öffentlichen Angebots vergeben werden. Die Be⸗ dingungen sind im Bureau der Ober -Postdirektion, Königstraße 60 (Registratur der Abtheilung E), von 9 Uhr Vormittags bis 3 Uhr Nachmittags, einzu— sehen, werden auch auf portofreien Antrag, gegen ̃ der Schreibegebühren, schriftlich mit⸗ getheilt.
Die Angebote sind bis zum 16. Juli d. Is., Vormittags 11 Uhr, der Ober ⸗Postdirektion zuzu⸗ senden bezw. zu übergeben.
Berlin C., den 25. Juni 1879.
Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor.
5949] Herstellung eines gemauerten Kabelkanals und gemauerter Kabeluntersuchungsbrunnen.
Die Herstellung eines ungefähr 227m langen ge⸗
mauerten Kabelkanals und ungefähr 54 gemauerter Kabeluntersuchungs⸗ bzw. Ziehbrunnen in verschiede⸗ nen Straßen hierselbst soll im Wege des öffent- lichen Angebots vergeben werden. Die Bedingungen sind im Büreau der Ober⸗Postdirektion, König straße 69 (Registratur der Abtheilung E.), von 9 Uhr Vorm. bis 3 Uhr Nachm. einzusehen, werden auch auf portofreien Antrag, mit Ausnahme der zu⸗ gehörigen Zeichnungen, gegen Erstattung der Schreibegebühren, schriftlich mitgetheilt. Die Ange⸗ bote sind bis zum 16. Juli d. J., Vormittalls 11 Uhr, der Ober-Postdirektion einzusenden bzw. zu übergeben. Berlin C., den 28. Juni 1879. Der Kaiserliche Ober ⸗Postdirektor.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
brenssische Boden- (redit- 1ctien- Bank.
Verloosungs-Anzeige.
Bei der heute laut 5. 27 des Statuts stattgehabten Ausloosung von 4] und Hoscigen unkünd—
5597]
baren
Hypothekenbriefen sind verloost worden:
A. Unkündbare 5 dυige Hypotheken-Briefe J.II. Serie. 4 Stück h 3000 M Litt. A.
. 109 Stück 1500 M Litt. B. Nr. 29 80 357 392 698 736 917 1111 1895 4323. 16 Stück n 600 M Litt. C. Nr. 808 1214 1641 1804 2433 2873 2919 3094 3176 3355 3466 3671 3856 4376 6223 6390. 62 Stück ß 300 M Litt. D. Nr. 463 1964 1396 1368 1414 1928 1971 2469 2546 2604 2778 3336 4847 4926 5171 5441 5835 6077 6085 6862 7087 7151 7599 8755 9012 9875 9934 10056 10168 10667 10993
Nr. 258 278 331 565.
11152 11555 11785 12096 13373 13413
13512 13616 13977 14037 14248 14971 161990
16383 16739 16879 17020 17074 17564 18559 18755 19179 191927 19683 21175 21552
21749 21752 22916 23387 24527.
31 Stück à 150 M Kitt. E. Nr. 35 680 926 975 1081 1155 1484 1727 2265 2700 2985 3218 3234 3268 33186 3345 3478 3507 3997 4785 4816 4976 4997 5186 5187 5322 5586 6051 6374 6641 6788, 32 Stück à 75 S Litt. F.
Nr. 1 6 139 163 163 166 IJ
1544 1639 2098 2114 2520 2533 2622 2838 3199 4300 4304
4321 4613 4616 4738 4926 5137 5383 5518 5566 5624 5729 6007 6088 6365, welche am 2. Faunar 1880 mit 10 , Amortisations⸗Enischädigung zur Rückzahlung gelangen. B. Unkündbare 4“ ige Hypotheken-Briefe IV. Serie. 2 Stück à 3000 ½ Litt. A. 4 Stück à 1500 M Litt. E. . 14 Stück à 600 M Litt. C. 139 229 334 563 725 1008 1590 2527 2536 2725 2746 2863 3030 3252.
ö . 22 Stück à 300 ½Æ½ Litt. H. 358 311 12771 1508 2722 2789 2843 2885 3327 3655 3854 4131 4193 4247 4260 4457 4625
8919 972. 572 674 1000 1053.
4986 5162 5713 6318 6942.
ö. ö 15 Stück e 190 Æ Litt. E. Nr. 265 26 205 9g54 2181 2285 2349 2399 2496 2437 2989 3149 3166 3247 3629, welche am 2. Jannar 1880 mit 15 0½— , . zur Rückzahlung gelangen.
Die ausgeloosten Stücke werden schon von jetzt ab m *
Kasse eingelöst.
Berlin, den 20. Juni 1879.
t 110 0 resp. 115 ½ an unserer
Ibie Ibirection.
274MM Nash Nö Vs oss Ts
27657
Lüheckische Staats⸗Anleihe von 1850.
Folgende Obligationen dieser Anleihe sind in Gegen⸗ wart von Notaren heute ausgelooset worden, als:
Litt. A. Nr. 154 313 606 694 717 936 1003.
Litt. B. Nr. 3906 594 653 784 884 997 1143
1220 1339 1406 1797 1901 2230 2533 2619 2646 2665. Litt. C. Nr. 82 137 453 668 674 801 928 1441 1443 1531 1809 1847 1877 2159 2205 . 2292 2582 2621 2779 2850 3006. Litt. D. Nr. 150 444 629 780 889 934 1117 . 1362 1387 1449 1534.
Die Einlösung derselben wird an den Werktagen vom 1. bis 15. Januar 1880, gegen Einlieferung der Original⸗Obligationen und aller später fällig Jö Coupons, nach Wahl der Inhaber statt⸗ inden
in Berlin bei Herren Gebrüder Schickler oder
; bei Herren Mendelssohn K Co.,
in Hamburg bei Herren Haller Sohle C Co.,
in Lübeck an der Stadtkasse,
2180905 27966 28000 28052 28074 28175 28176 28196 28390 28416 28461 28687 28699 28709 287 Q 28740 287453 28893 253908 28922 28993 29039 29066 29112 29138 29214 29249 29266 29272 29349 29444 29453 29478 29486 29545 29567 29585 29626 29632 29760 29761 29851 29920 29921 29932 29935 29971 29973 30061 30105 30145 30238 30310 30379 30441 30508 30607 30621 30628 30784 30822 30849 30921 30931 30942 30990 31918 31108 31116 z1317 31357 31414 31466 31519 31522 31553 31575 31579 31595 31611 31623 31652 31692 31715 31718 31728 31735 31756 31764 31775 31799 31827 31989 32021 32033 32133 32149 32191 32306 32336 32488 32581 32597 32635 32673 32680 32687 32707 32734 32740 32743 32813 32856 32892 32393 32915 32938 32976 33091 33213 33229 33237 33336 33449 33452 33621 33622 33661 338458 33888 33892 33904 33936 34032 34051 34106 34110 34149 34254 34276 34309 34359 34365 34379 34488 34512 34518 34557 34576
34933
an der letzteren von 9 bis 12 Uhr Vormittags. Die Obligationen, deren Beträge bei genannten Bankhäusern in Berlin oder Hamburg nicht bis
15. Januar 1880 erhoben sind, werden späte in Lübeck ein elöset.
.
Ueher den TNälligkeitstermin hinaus werden die ausgelooseten Obligationen nicht weiter verzinset.
Lübeck, den 1. Juli 1879. Das Finanzdepartement.
5992
5958
j Stargard⸗Posener Cisenbahn.
Bei der heute nach Vorschrift des Nachtrages zum Statut der Stargard ⸗Posener Eisenbahn-Gesell
4. Februar
8. März 1847
schaft vom stattgefundenen
Aus⸗
loosung der für das Jahr 1879 zu amortisirenden 1993 Stück Stamm . Aktien der genannten Gesell⸗ schaft sind folgende Nummern gezogen worden:
Nr.
8 23
527 574 631 641 781 883 00 10934 1066
1087 1468 2002 2337 2351 2437 2465 2479 2522 2618 2620 2673 2693 2723 2835 2851 2912 3029 3035 3096 3153 3173 3175 3183 3242 3291 3318 3496 3551 3574 3603 3611 3622 3649 3689 3821 3860 3953 3977 4009 4020 4074 4087 4098 4112 4159 4344 4445 4490 4538 4580 4628 4703 4753 4872 5102 5140 5187 5193 5219 5391 5433 5434 5483 5588 5668 5675 5738 5844 5850 5859 6000 6001 6057 6133 6165 6201 6218 6236 6259
1184 1201 1222 1230 1255 1363
1617 1550 1572 1653
30 36 39 69 190 237 380 404 450
1072 1434
1659 1698 1767 1876 2003 2039 2129 2146 2184 2188 2214 2326 2547 2562 2582
2970 3244 3626 4037 4512 5143 5619 6042 6274 6427
34602 34718 35043 35575 35715 36147 36337 36472 36750 37033 37489 37987 38509 38818 39144 39450
34611 34731 35097 35593 3565848 36155 363560 36478 36738 37113 37569 37999 38517 38830 39145 39484
34624 34784 35099 35654 36005 36297 36352 36532 36739 37173 37594 38117 38740 38842 39235 39506
34626 34855 35132 35669 36019 36302 36358 36577 36763 37193 37684 38188 38754 38847 39278 39513
34627 34868 35226 35701 36099 36305 36416 36586 36851 37370 37756 38207 38761 38963 39324 39520
34693 34902 35500 35704 36115 36318 36450 36619 36939 37446 37924 38470 38784 39014 39339 39533
34694 34919 35556 35707 36144 36323 36465 36703 36961 37479 37945 38478 38789 39046 39391 39604
39630 39632 39663 39665 39894 39930 39983 40013 40061 40065 40129 40165 40169 40176 40239 40280
40311 40644 41019 41548 41954 42224 42550 42861 43119 453620 44342 44994 45313 45931 46318 46538 46744
40332 40690 41043 41550 42111 42230 42582 43012 43298 43757 44376 45026 45558 45995 46324 46543 46797
40526 40703 41120 41556 42148 42436 42640 43013 13500 44063 44642 45108 45698 46032 46354 46545 46806
40541 40713 41190 41692 42167 42440 42713 43063 43367 44254 44656 45147 45679 46085 46355 46551 46826
40594 40888 41417 41710 42212 42464 42740 435097 43377 44287 44722 45166 15681 46121 46365 465560 46831
40624 40926 41468 41732 42217 42484 42824 45102 43381 44298 44843 45196 415764 46137 46381 46698 46832
40625 40971 41541 41860 42219 42518 42833 43116 43595 44323 44953 45287 45794 46180 46517 46699 46848
S301 6319 6320 6329 6339 6375 6394 6538? 6573 66585 6591 6598 6710 6714 640 6867 6857 6894 7072 7094 7143 7211 314 7380 7383 7405 7444 7462 7471, 7482 515 7627 7720 7729 7760 7781 7801 7810 7969 sI5 8034 S089 8212 S241 8287 8317 8370 8379 8401 8409 8515 8571 S578 8690 8712 8793 8845 8865 8906 8922 8944 9169 9173 9263 9288 9304 3318 9522 9533 9546 9567 9569 9727 9742 9781 9846 9924 9959 10107 10119 10130 10174 19187 10210 19236 10257 10269 109270 10335 10351 109424 19471 195695 19507 10579 10587 19646 10669 109676 10699 10721 1059 10846 19847 106597 10914 109920 109952 109989 11051 11072 11979 11406 11459 11531 11562 11580 11581 1522 11599 117853 118094 11883 11901 11920 1932 11934 11936 11959 11932 12000 12024 12229 12064 12073 12104 12110 12118 12203 12252 12255 12272 12366 12460 12470 12543 126614 12639 12644 12687 12734 12793 12357 12898 12908 12924 12954 12987 130779 13162 13233 13234 13265 13266 13286 13357 13362 13364 13383 13405 13412 13435 13480 13499 13491 13593 13663 13723 13794 13835 13867 13886 13986 14129 14198 14232 14236 14267 14277 14369 14403 14542 14580 11583 14642 14677 14707 14742 14778 14800 14817 14832 14861 14877 14931 14938 14968 149890 15006 15091 1510 15146 15257 15383 l5429 15453 15465 16525 15641 15634 15665 15639 15865 15909 15955 15987 16006 16015 16078 16098 16120 16126 16149 16210 16228 16317 16377 16403 16476 16776 16826 16846 16852 16878 16926 17136 17209 17245 17270 17297 17398 17503 17506 17517 17686 17696 17704 17728 17735 17745 17759 17877 17932 1942 17961 17966 17987 17990 18007 18075 18137 18143 18230 18255 18289 18297 18304 18594 18399 18496 18407 18410 18452 18496 18567 18603 18667 18683 18701 18725 18802 18883 18909 18933 18999 19043 190944 19057 190961 19084 19116 19129 19187 19212 19232 19256 19288 19321 19323 19339 19340 19492 19404 19429 19439 19460 19513 19582 19592 19641“ 19698 19742 19746 19885 19950 19961 19970 20017 20024 2090934 20035 20098 20113 2163 20165 20289 209334 20468 20563 20646 20695 2026 20792 20836 20945 20954 20962 20080 21017 21088 21155 21241 21265 21347 21474 21521 215659 21562 21663 21705 21708 21757 21784 21863 21888 21931 21947 22088 22126 22238 22271 22274 22377 22406 22485 226905 226523 22598 22662 22687 22690 22704 2705 22707 22713 22760 22808 22853 22871 22896 22917 22926 22938 22945 22955 22970 23041 23045 23047 23131 23141 23218 23225 23273 23286 23309 23351 23352 23381 23460 23521 23524 23553 23639 23654 23725 23769 23799 23826 23851 23874 23907 23912 23932 23991 24092 24007 241390 24156 24201 *) 24355 24125 24467 24476 24479 24513 24515 24562 24572 24597 24606 24658 24692 24709 24745 24895 24911 25135 25229 25386 25502 25525 256538 25653 25664 25739 25773 25787 25730 25811 25823 25912 26000 26016 26943 26523 26524 26546 26697 26700 267093 26707 26743 26752 26767 26778 26785 26901 26923 26981 27187 27190 27192 27301 27304 27317 27357 27373 27378
6732
46966 47239 47642 47807 48312 48625 48807 49062 49087 49142 49182 49183 49265 49461 49591 49656 49775 49807 49849 498585 49907 49936 49983 49985. Für die coursunfähig gewordene Attie Nr. ist eine neue Aktie ausgefertigt.
Die Eigenthümer vorbezeichneter Aktien werden hierdurch aufgefordert, dieselben vom 20. Dezem- ber d. J. ab bei der Königlichen Regierungs- Hauptkasse in Stettin gegen Empfangnahme des Nennwerthes à 100 Thlr. oder 309 M einzureichen.
Wir verweisen wegen nicht rechtzeitiger Einreichung der ausgeloosten Aktien auf §. 9 des Statut⸗Nach⸗ trages, welcher zugleich bestimmt, daß die Inhaber der gezogenen Aktien den darin vorgeschriebenen Kapital⸗Antheil mit dem Ablauf dieses Jahres aus der Gesellschaft scheiden und von diesem Zeitpunkte ach ihre bezüglichen Rechte auf den Staat über gehen.
Gleichzeitig fordern wir mit Bezug auf die frühe⸗ ren Bekanntmachungen die Eigenthuͤmer folgender, bisher nicht eingelösten Aktien:
I) aus der 22. Verloosung (1870). Nr. 16201.
2) aus der 24. Verloosung (1872). Nr. 5649.
3) aus der 29. Verloosung (1877). Nr. 630 1093 1393 1471 1675 2031 2468 2974 3532 4546 4696 5220 5537 5857 60562 6254 7601 7667 8119 8833 9741 10793 109961 13188 13903 14510 14745 16113 20661 20956 21955 22074 23735 23983 25187 25188 25775 26367 26424 26975 29507 30814 31082 31612 31748 32654 35739 35849 36462 37761 38840 41559 43309 44302 44967 49070 49095 49455 49865.
4) aus der 30. Verloosung (1878). Nr. 688 1082 1139 1241 1861 2034 2313 2472 2482 2953 3347 3609 3637 4465 4603 4746 5686 5712 6026 6058 6131 6263 6313 6628 7290 8392 8797 9107 9186 9251 9884 10824 10995 11149 11162 11188 11419 11518 12789 12983 13361 13372 13400 13451 13682 13973 13974 14280 14509 14712 14896 16060 16340 16890 19303 19666 19951 20299 20407 20555 21626 21851 23733 24148 25158 25872 26035 26596 27361 27599 27762 27766 27767 28117 28228 28383 28476 28797 28970 29083 29977 30180 31513 31517 31697 31836 32468 33111 33372 33571 34152 34223 35360 35389 35523 35714 36389 36428 36610 36972 37006 37019 37099 37461 37808 38049 38228 39966 40669 41055 41100 41195 41547 41645 42073 42110 42383 42414 42432 42835 43083 44775 44889 45049 47819 48444 49180
erneuert auf, diese bei der vorgedachten Zahl⸗ stelle einzulösen.
Breslau, den 1. Juli 1879.
Königliche Direktion.
Redacteur: J. V.: Riedel.
Verlag der Expedition (Kess el . Pre, W. Elsner.
Drei Beilagen (einschließlich Börsen ⸗ Beilage).
46857 47156 47301 47772 48143 48498
46910 47224 47463 47784 48172 48553
16h ⸗ n. 16g 175 15215 18658
46968 47241 47671 47831 418365 48672
47071 47276 47736 47953 418459 48745 49234 49834
24201
17004 47259 47687 47893 18435 48744
Berlin:
Berlin, 8. Juli. Im weiteren Verlaufe der gestzigen (¶ 4.) Sitzung setzte der Reichstag die zweite Berathung de? Gesetzentwurss, betreffend die Besteuerung des Tabaks, fort. Der Abg. Dr. Blum bemerkte, aus genauer Kenntniß des Tabakbaues müsse er leider die Ueberzeugung ernehmen, daß die Kontrolmaßregeln zu einer ungeheuren . werden müßten für den Tabakbauer, namentlich in der Uebergangszeit. Auch sonst noch drängten sich ihm Bedenken verschiedenster Art auf, die er aber weder geltend machen, noch auch in Anträgen niederlegen wolle, da sie doch bei der Stimmung des Hauses aussichtslos wären. Er sei gegen das Monopol und hoffe, daß dieses Gesetz, bas heute beschlossen werden solle, nicht eine Brücke zu demselben bilden werde, wie es- der Hr. Abg. Richter zu befürchten scheine. In der kolossalen Höhe der Entschädigungssumme bei Einführung des Monopols, welche von der Enguete⸗Kommission auf 6— 300 Millionen Mark an⸗ gesetzt sei, liege für ihn die beste Garantie gegen das Mo— nopol, denn nachdem der Milliardensegen in Deutschland vor— über, sei nicht daran zu denken, daß eine solche Summe für Abfindungen flüssig gemacht werden könne. Er werde auch nicht Anträge stellen auf Ermäßigung der Uebergangszölle, obwohl dieselben in ihrer Höhe ihm wohl geeignet erschienen, einen bedeutenden Theil der Tabaksindustie zu gefährden, ja selbst zu ruiniren. Er verzichte, wie gesagt, auf alle Anträge, um das Schicksal des Gesetzes nicht zu gefährden, das vom Hause einmal als Bedürfniß anerkannt werde.
Der Abg. Kopfer (Mannheim) führte aus, die Annahme der vorgeschlagenen Steuersätze werde eine tiefe einschneidende Schädigung der ganzen Tabaksindustrie zur Ielg haben. Für den inländischen Tabak sei die auferlegte Steuer entschieden mindestens um 26 Prozent zu boch, auch die Kontrolmaß— regeln seien höchst drückend und lästig. Daß die Nachsteuer falle, sei für die inländischen Tabakbauer ein entschiedener Nachtheil. Dieser große Nachtheil sei verschiedentlich in Broschüren auseinandergesetzt worden. Indeß werde er für heute keinen besonderen Antrag einbringen, behalte sich das jedoch für die dritte Lesung ausdrücklich vor.
Der Abg. Dr. Buhl erklärte als Referent, was die Kontrolbestimmungen anlange, so hänge fast Alles von den Ausführungsverordnungen des Bundesraths und der Einzel— regierungen ab, und da werde allerdings sehr großes Wohl⸗ wollen und sehr große Vorsicht erforderlich sein. Was die zukünftige Situgtion anlange, so könne man mit Sicherheit erwarten, daß der Konsum entweder sehr wenig oder gar nicht nachlassen werde. Die Befürchtungen in dieser Beziehung seien unbegründet. Es sei von Seiten der inländischen Tabak⸗ bauer bedauert worden, daß die Nachsteuer fallen solle, indeß werde der Schaden nicht ein derartiger sein, wie es befürchtet werde. Jedenfalls werde in Folge der Annahme der Vorlage in weite Interessentenkreise endlich Ruhe kommen, und er habe die feste Ueberzeugung, daß in nicht zu langer Zeit man sich auf allen Seiten mit der Basis und dem ganzen Gesetze völlig befreundet haben werde.
Hierauf wurden die §§8. 1 und 2 angenommen. ohne jede Debatte die 85. 3—18 inkl.
8. 19 lautet nach der Kommissionsvorlage:
Bei der erstmaligen Veräußerung des Tabaks wird der Käufer oder sonflige Erwerber zur Entrichtung der Steuer rer— pflichtet. In solchen Fällen hat der bisher Steuerpflichtige (8. 16) vor der Uebergabe des Tabals die Steuerbehörde von der Ver⸗ äußerung zu benachrichtigen und für die Steuer so lange solidarisch zu haften, als er nicht durch die Steuerbehörde ausdrücklich davon entbunden wird. Bis dies geschehen ist, kann er die Uebergabe des Tabaks an den Käufer verweigern. Die Steuerbehörde hat die Entlassung des ursprünglich Steunrpflichtigen aus dieser soli⸗ darischen Haftpflicht regelmäßig zu gewähren, sofern nicht im ein⸗ zelnen Falle wegen der Persönlichkeit des Käufers oder mangelnder Sicherheit für die Steuerentrichtung besondere Bedenken entgegen, stehen. Die verlangte Entlassung aus der Haftpflicht darf nicht verweigert werden, wenn die Uebergabe des Tabaks vor der Steuer⸗ behörde stattfindet. Hat die Uebergabe des Tabaks an einen Käufer oder sonstigen Erwerber nicht bis zum 15. Juli des auf die Ernte folgenden Jahres stattgefunden oder soll der Tabak vor der erstmaligen Veräußerung in den freien Verkehr gesetzt werden, so ist der Tabakpflanzer zur Entrichtung der Steuer verpflichtet. In jedem Falle haftet der Tabak ohne Rücksicht auf die Rechte eines Dritten an demselben für die darauf ruhende Tabaksteuer und kann, so lange deren Entrichtung nicht erfolgt, von der Steuerbehörde in Beschlag genommen oder zurückgehalten werden.
Der Abg. Bär (Offenburg) äußerte rechtliche Bedenken gegen das Retentionsrecht des Verkäufers, und behielt sich vor, bei der dritten Lesung einen Antrag einzubringen, welcher n Retentionsrecht die fehlende juristische Basis schaf— en solle.
Darauf wurde dieser Paragraph, sowie die folgenden bis §. 30 inkl. angenommen.
§. 31 lautet nach dem Kommissionsbeschlusse:
Inländischen Tabakfabrikanten kann bei der Ausfuhr ihrer Fabrikate über die Zollgrenze oder bei Niederlegung derselben in eine öffentliche Niederlage oder in ein unter amtlichem Mit— verschluß stehendes Privatlager eine Vergütung geleistet werden, welche, je nachdem das Fabrikat aus ausländischem oder aus in⸗ ländischem Tabak hergestellt ist, beträgt von 109 Eg Netto: J. für Fabrikate aus ausländischen Blättern: a, für Schnupf- und Kautabak 60 MS, b. für Rauchtabak 81 , 0. für Cigarren 94 -M, d. für Cigarretten 66 „é; II. für Fabrikate aus inländischen Blättern: a. für Schnupf⸗ und Kautabak 32 S, b. für Rauch= tabak 43 S, e. für Cigarren 50 „M, d. für Cigarretten 35 „; und III. für Fabrikate, theilweise aus ausländischem und theil⸗ weise aus inländischem Tabak, nach Maßgabe des Mischungs⸗ verhältnisses beider Gattungen nach den vorstehend zu J. und II. aufgeführten Sätzen zu berechnen ist. Diejenigen Fabrikanten, welche bei der Ausfuhr oder bei, der Niederlegung von Schnupf⸗, Kau⸗ und Rauchtabak und von Cigar⸗ retten auf Gewährung der vorgenannten Vergütung, sowie die jenigen, welche bei der Ausfuhr von Cigarren auf Gewährung der unter Ziffer J. oder Ziffer III. fallenden Vergütung Anspruch machen wollen, haben der Steuerbehörde hiervon vor Herstellung der Fabrikate Anzeige zu machen und sich den ven derselben ihnen bekannt gemachten Bedingungen inebesondere bezüglich des Aus⸗ schlusses der Verwendung von Tabaksurrogaten zu unterwerfen.
Die weiteren Bestimmungen wegen der vorstehend und im
Ebenso
die Cigarretten, für welche eine Ausfuhrvergütung gefordert werden soll, entsprechen müssen, und den Zeitpunkt zu bestimmen, welchem ab die vorstehend und im §. 30 vorgeschrieben Vergütungs— sätze zur Anwendung kommen.
von
Bis zu diesem Zeitpunkte bleiben die bisherigen Vorschriften
über die Regelung der Vergütungssätze, insbesondere die Be— stimmungen im 5. 8 des Gesetzes vom 26. Mai 1868, die Be⸗ steuerung des Tabais betreffend, in Kraft. Der Bundesrath ist jedoch ermächtigt, die Ausfuhrvergüätung bis zum Betrage der . 30 und 31 bezeichneten Sätze schon vorher allmählich zu erhöhen.
Der Abg. Dernburg beantragte, sub J. und II. für e nder die Exportprämie auf 64 resp. 34 ( festzu⸗ tellen. Der Bundeskommissar Provinzial-Steuerdirektor Schomer bat, den Antrag abzulehnen. Es sei zu befürchten, daß bei Annahme des Antrages die Fabrikate einen unver— hältnißmäßig großen Wassergehalt erhalten würden. In der Enquete hätten die Sachverständigen auf Grund angestellter allgemeiner Berechnungen erklärt, daß mit den vorgeschlagenen Sätzen die Fabrikation bestehen könne. Die Regierung könne den Antrag nicht eher akzeptiren, als bis ihr der zahlenmäßige Beweis erbracht sei, daß bei An— nahme desselben nicht der Fiskus einen erheblichen Schaden erleiden würde. .
Der Abg. Dernburg befürwortete seinen Antrag, für dessen Nothwendigkeit er sich auf die Erfahrungen in Offenbach, seinem Wahlkreise, beziehe. Der Antrag wolle keinen neuen Zustand schaffen, sondern nur den bestehenden aufrecht erhalten, was sich leicht auch unter Geltung des neuen Tabakssteuer— gesetzes ermöglichen lasse. .
Der Ankrag wurde hierauf abgelehnt, die übrigen Pa— ragraphen des Gesetzes debattelos und unverändert nach der Kommissionsvorlage genehmigt.
Hierauf wurde folgende Resolution des Abg. Bebel zur Diskussion gestellt:
Für den Fall einer Zoll- und Steuererhöhung auf den Tabak wolle der Reichstag beschließen: den Reichskanzler aufzufordern, dahin zu wirken, daß die Tabakfabrikation in den deutschen Straf— anstalten, Untersuchungsgefängnissen und öffentlichen Arbeitshäusern bis srätestens den 31. 6 d. J. beseitigt werde. .
Dagegen beantragte die Kommission diese Resolution in folgender Fassung: . ;
Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, bei den verbündeten Regierungen dahin wirken zu wollen, daß im Falle einer Er höhung der Tabaksteuer vorab und bis zur Feststellung des Ein⸗ flusses der Steuererhöhung auf die Tabakindustre die Anfertigung , in den Strafanstalten thunlichst eingeschränkt werde. .
Der Abg. Bebel befürwortete seinen Antrag. Es sei von keiner Seite in Abrede gestellt worden, daß eine Beschränkung des Konsums von Tabakfabrikaten eintreten werde, also sei es unausbleiblich, daß auch eine Beschränkung der Produktion eintreten müsse. Die letztere Folge werde auch noch dadurch bedingt, daß in Voraussicht dieses Gesetzes die Spekulation dafür gesorgt habe, daß alle Lager überfüllt seien. Es komme nun hinzu, daß der ganze Entwurf die Tendenz habe, die Existenz des Kleingewerbes unmöglich zu machen. Da sollte man doch mindestens die Konkurrenz der Gefängnißarbeit be⸗ seitigen. Nach der offiziellen Wahlstatistik kämen auf 28 freie ein gefangener Cigarrenarbeiter, das heiße mehr als 3! Pro— zent. Da nun die Anzahl der freien Arbeiter in Folge der verminderten Produktion noch abnehmen werde, so werde das Verhältniß für die freien Arbeiter noch drückender wer— den, zumal unter diesen in der genannten Produktion auch die Arbeiter von Rauch-, Kau⸗ und Schnupftabak, als Sortirer und Verpacker beschäftigt seien — von denen in Gefängnissen keine beschäftigt seien. Es würde also die Konkurrenz noch gesteigert, und das, glaube er, könne doch den Intentionen des Hauses nicht entsprechen. Die von der Kommission vorgeschlagene Resolution könne nach seiner Ansicht gar keine Wirkung haben, er bitte also, seine Resolution anzunehmen. Er glaube, daß sich in den Gefängnissen sehr wohl andere Arbelten fänden, vor Allem dürften die Gefangenen sehr wohl mit den Arbeiten für die Bedürfnisse des Militärs beschäftigt werden; wenn die Gefangenen überhaupt für den Staat arbeiteten, kämen die Arbeiten allen Steuerzahlern in gleicher Weise zu Gute, ohne eine Klasse von Bürgern besonders zu schädigen.
Hierauf wurde die Resolution Bebel abgelehnt und die von der Kommission vorgeschlagene angenommen.
Das Haus trat nunmehr in die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend den Zolltarif des deu t⸗ schen Zollgebietes und den Ertrag der Zölle und der Tabaks steuer, ein. J. .
§. 1 lautet nach dem Beschlusse der Kommission:
Bei der Einfuhr von Waaren werden Zölle nach Maßgabe des nachstehenden Zolltarifs erhoben. Derselbe tritt an die Stelle
des Vereinz⸗Zolltarifs vom 1. Oktober 1870 und des denselben ab⸗ ändernden Gesetzes vom 7. Juli 1873 (Reichsgesetzblatt S. 241), Der Zolltarif tritt sofort in Kraft bezüglich der Tarifnummern 6 (Eisen ꝛc.. 14 (Hopfen), 165 (Instrumente ꝛc.). 23 (Lichte), 25 (Ma⸗ terial⸗ ꝛc. Waaren ꝛc.) mit Ausschluß der nachstehend unter e. ge— nannten Gegenstände, 25 (Oel ꝛc. , 29 (Petroleum), 37 (Thiere 2c.) und 39 (Vieh). Bezüglich der nachstehend bezeichneten Artikel: a. Chemische Zündhölzer (unter 56. des Tarifs), b. Malz (906. des Tarifs), C. Kraftmehl, Puder, Arrowroot, Nudeln, Sago, Sagofurrogate, Tapioka, Mühlenfabrikate aus Getreide und Hülsenfrüchten, nämlich geschrotene oder geschälte Körner, Graupe, Gries, Grütze, ehl, gewöhnliches Backwerk (Bäcker⸗ waaren), (25 4. des Tarife), d. Lelnengarn, einfaches, rohes, mit der Hand gesponnen (unter 22 2. des Tarifs), e. Glas, weißes, gepreßt, gelschliffen, abgerieben, geschnitten oder gemustert (unter 10 . des Tarifs), f. Glas, farbiges, bemaltes oder vergoldetes ohne Unterschied der Form; Glacwaaren in Verbindung mit an— deren Materialien (mit Ausnahme von edlen Metallen, echt ver- goldetem oder versilbertem Metall, Schildpatt, echten Perlen, Korallen oder Steinen), (unter 10 5. des Tarifs; tritt der Tarif mit dem J. Januar 1880 in Kraft. Für die übrigen im Tarif aufgeführten Gegenstände tritt er am 1 Oktober 1879 in Kraft.
Der Abg. Udo Graf zu Stolberg-Wernigerode bean⸗ tragte hierzu: ö
Der Reichstag wolle beschließen;
J. den 8. J zu fassen, wie folgt: ‚Bei der Einfuhr von Waa⸗
ren werden Zölle nach Maßgabe des nachstehenden Zolltarifs vom
(Hopfen), 15 (Instrumente), 23 (Lichte), ferner bezüglich der in der Tarifaummer 25 (Material⸗ ꝛc. Waaren) aufgeführten Artikel mit Ausnahme der in 4. 2 bezeichneten, ferner bezüglich der unter 26 e. des Tarifs (Fette) fallenden Gegenstände, sowie bezüglich der Tatifnummern 29 (Petroleum), 37 (Thiere) und 39 (Vieh), 2) mit dem 1. Oktober 1879 bezüglich der unter den Tarif⸗ ginn d , 4 , e n, e,) nnd 135 n. bis f. (Holz) enthaltenen Artikel, 3) mit dem 1. Januar 1880 bezüglich der übrigen im Tarif aufgeführten Gegen⸗ stände, einschließlich der vorstehend unter 1 ausgenommenen.
Der Abg. Dr. Bamberger beantragte, die Zölle für Ge⸗ treide mit dem 1. Januar 1880 in Kraft treten zu lassen.
Der Abg. Windthorst befürwortete als Referent den Kom— missionsbeschluß. Rücksichten verschiedener Art, insbesondere aber die Fortdauer des deutsch⸗belgischen Handelsvertrages ließen es unmöglich erscheinen, für alle Zweige der Industrie den Tarif zu gleicher Zeit einzuführen. 5. 1 enthalte nun die nothwendig gewordenen verschiedenen Klassifizirungen der Waarengattungen und die Angaben der Einführungs-Termine.
Der Abg. Udo Graf zu Stolberg (Rastenburg) erklärte, sein Antrag weiche von dem der Kommission im Wesentlichen darin ab, daß derselbe den Generaltermin für die Einführung des neuen Zolltarifs von dem 1. Oktober d. J. auf den 1. Ja⸗ nuar 1880 hinausschieben wolle. Es geschehe das aus zoll⸗ technischen Gründen, weil er glaube, daß bis zum 1. Oktober dieses Jahres die zur Umleitung in die neuen Verhältnisse nöthigen Veranstaltungen noch nicht getroffen sein könnten.
Der Abg. Reichensperger (Olpe) bemerkte, er entnehme dem Verhalten der Herren von der Linken in den letzten Tagen, daß sie es jetzt fuͤr ihre Aufgabe hielten, das Centrum seinen Wählern gegenüber zu diskreditiren. Die Wählerkreise, welche dem Centrum unter der Devise: „für Freiheit, Wahr— heit und Recht“ folgten, würden sich auch durch solche Ver⸗ suche nicht beirren lassen, denn sie hätten in? Jahren durch die bittersten Erfahrungen kennen gelernt, wo ihre Freunde und wo ihre Gegner sich befänden. Mit Mahnungen und Warnungen sollte die Fortschrittspartei dem Centrum gegen— über etwas vorsichtiger sein. Es sei ein großer Irrthum, wenn man glaube, daß es gleichgültig sei, ob man mit seinen Bestellungen deutsche oder ausländische Ar— beiter ernähre, das hieße, dem Auslande gegenüber das deutsche nationale Bewußtsein ganz und gar aufgeben: Wenn für den Freihandel auf das Beispiel Englands hin— gewiesen werde, so erscheine das unzulässig, weil England mit seiner nach allen Richtungen hin vorhandenen Superiorität eher als Deutschland im Stande sei, auch die Schäden des Freihandelssystems zu ertragen. Neulich habe der Abg. Lasker freilich mit Unrecht behauptet, in einer für ihn verhältniß⸗ mäßig kurzen Rede, daß die Majorität nur den Grundbesitz mit den neuen Steuererträgen entlasten wolle; der Verwen⸗ dung der Gelder in den Einzelstaaten sei keine Grenze vor— geschrieben, als der Wille der Gesetzgebung des Landes; für Preußen habe eine Allerhöchste Kabinetsordre an den Landtag Verwendungungen in Aussicht genommen, die weniger den Grundbesitz, als die Entlastung der Kommunalverbände im Auge gehabt. Die Nothwendigkeit zu höheren Einnahmen liege indeß vor; das bewiesen die Defizits in den Einzel— staaten; dem Reiche würden, ohne daß eine Ausgaben— erhöhung eintrete, im nächsten Jahre 34 Millionen Mark zu seinem Etat fehlen. Durch direkte Steuern könnten die feh⸗ lenden Mittel nicht beschafft werden, oder die Abgg. Richter und Lasker müßten mit dem Abg. Bebel gemeinschaftliche Sache machen. Wenn man bedeutende Einnahmen aus den Zöllen haben wolle, dürfe man nicht blos an Luxusartikel denken, die würfen nicht genug ab; man werde immer auf den armen Mann mit zurückgreifen müssen. Nach der preußischen Ver⸗ fassung könnten Ausgaben allerdings nur auf Grund eines Gesetzes geleistet werden; wie wenig diese Vorschrift genutzt habe, wisse Jedermann, denn es habe eben der Art. 109 bestan⸗ den, betreffend die Forterhehung der Steuern, der das nöthige Geld geliefert habe. Deshalb habe das Centrum beantragt, schon hier über die Gelder zu verfügen. Im Parteinteresse möge es allerdings liegen, durch die Quotisirung in jedem Jahre einen Druck auszuüben; ob das aber im Volksinteresse liege, möchte er doch bezweifeln. Von einer Mehrbelastung des Volkes sei bei dem neuen Tarif keine Rede, sondern nur von einer Erleichterung. Der Abg. Bamberger habe dem Centrum ja das Zeugniß ausgestellt, daß nicht das Centrum zu den Ideen des Reichskanzlers bekehrt sei, sondern daß der Reichskanzler zu demselben gekommen, sei. Er freue sich dar⸗ über, müsse den Herren aber doch zeigen, wie mißlich es sei, eine große Partei auf die Proskriptionsliste zu setzen und als reichsfeindlich zu bezeichnen; danach müßten also jetzt schon der Reichskanzler, der Bundesrath und die Konservativen alle miteinander Reichsfeinde sein. Er bitte das Haus, für die Kommissionsvorschläge zu stimmen.
Der Abg. Dr. Boretius erklärte, er werde gegen 8. 1 und wahrscheinlich auch gegen den ganzen Tarif stimmen, nament— lich weil 8. 7 (Franckensteinscher Antrag) eine Veränderung der Reichsverfassung enthalte, die mit juristischen Gründen nicht vertheidigt werden könne. Aber auch die meisten Schutz—⸗ zölle und die Getreidezölle seien ihm unsympathisch, dem kleinen Grundbesitz sei damit nicht geholfen, vielmehr werde die Aufhebung der Getreidezölle den Gegenstand beständiger Agitation bilden. Für die Schutzzölle habe sich seit dem 16. Dezember eine wüste Agitation breit gemacht, die er für höchst bedauerlich halte, denn das Schutzzollsystem des Tarifes widerspreche den altpreußischen Traditionen überhaupt. Während der Zeit von 1818 ab seien die gesunden Grundlagen des preu⸗ ßischen Staates geschaffen worden, der Zollverein sei auf dem Wege des mäßigen Freihandels gegründet. Diese Politik werbe jetzt verlassen mit dem neuen Tarif, der eine Benach⸗ theiligung des Nordens, namentlich des Nordostens enthalte. Man nenne den Zolltarif gewöhnlich den Varnbülerschen; der Abg. Frhr. von Varnbüler habe dem preußischen Staate bekanntlich 1866 das „vas victis“ zugerufen und h dadurch eine Un⸗ sterblichkeit gesichert, um die er ihn nicht beneide. Dieser Zoll⸗ tarif sei ein Angriff auf die altpreußische Politik. Engel vom Himmel würden den Angriff nicht abwehren, aber Gott gebe,