1879 / 158 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 09 Jul 1879 18:00:01 GMT) scan diff

der gommission nicht befürworten zu können. Was den Transitverkehr mit Holz betreffe, so beruhe auf demselben doch fast der ganze Handel Danzigs, Stettins und Memels. Ob⸗ wohl hier die Richtung des Handels durch die Wasserstraßen, auf welche das Holz viel mehr als das Getreide angewiesen sei, viel gesicherter erscheine, so habe doch auch Riga gute Flußver⸗ bindungen für russische Hölzer, und die Kommission habe geglaubt, aus Konsequenz ihrer Bes chluͤff e in Betreff des Getreides auf diesem bedeutenden Handelszweige die entsprechenden Erleichterungen für den Transit gewähren zu sollen. Die Einfuhr und Aus⸗ fuhr von Mehl halte sich in Deutschland jetzt die Wage, sie betrage auf beiden Seiten zwischen drei und vier Millionen Cenfner. Die deutsche große Mühlenindustrie, die man schützen müsse, und der keine anderen Interessen gegenüberständen, würde bei ihren großen Ankäufen zu dem großen Weltmarkts⸗ preis für das Getreide auch noch den Eingangszoll bezahlen müssen. Da ihr Gewinn aber nur 1 bis 2 Proz. betrage, so würde sie dadurch konkurrenzunfähig werden. Diese Gründe hätten den Kommissionsbeschluß veranlaßt. Die Kommission habe für jetzt davon abgesehen, nach Analogie Frankreichs skalamäßige Prozentsätze nach der Feinheit des Mehles festzu⸗ setzen, und sich mit dem Durchschnitt von 75 Proz. begnügt. Er könne deshalb auch den Antrag von Varnbüler, welcher die Feststellung des Ausbeuteverhältnisses in das Ermessen des Bundesraths stellen wolle, nicht zur Annahme empfehlen.

Der Abg. Freiherr von Varnbüler bemerkte, der Referent habe dem Hause den Nachweis geliefert, welch außerordentlich große Bedeutung der Getreidehandel und der Holzhandel in den östlichen Provinzen Preußens habe. Er glaube konstatiren zu dürfen, daß sowohl in der Kommission unter den Kom— missionsmitgliedern als auch von Seiten der Regierungs Kommiffare darüber nicht eine Differenz bestanden habe, daß es nicht die Absicht sein könne, einen so wichtigen Artikel wie diesen, einen Handel, von dessen Gedeihen und Blühen der Wohlstand ganzer Provinzen abhänge, in irgend einer Weise zu gefährden. Er konstatire das ganz besonders als seine persönliche Meinung. Aber die Differenz bestehe in Folgendem: Während die Regierungskommissare davon aus⸗ gegangen seien, daß schon nach der bestehenden Gesetzgebung ben verbündeten Regierungen die Möglichkeit gegeben sei, ales Dasjenige vorzukehren, was nöthig sei, um den Handel in feinem bestehenden Zustand zu erhalten, auch nachdem die Zölle auf das Getreide und Holz eingeführt sein würden, so habe die Mehrheit der Kommission die Ansicht gehabt, daß diejenigen Maßregeln, welche dafür nöthig seien, und welche ihren Ausdruck in den Kommissionsanträgen gefunden hätten, nach dem Gesetze in ihrer ganzen Ausdehnung, wie sie vor⸗ geschlagen seien, nicht zulässig seien. Unter diesen Umständen scheine es gerechtfertigt, Vorschläge zu machen, durch welche ganz klar gestellt werde, was zu geschehen habe und gesetzlich geschehen konne, um eben diesen Zweck zu erreichen. Der Ausdruck hafür fei in den Kommissionsanträgen niedergelegt. Die Diffe— renz nun, welche zwischen den Anträgen der Kommission und seinen Anträgen bestehe, beziehe sich keineswegs auf den Inhalt der Anträge, sondern nur auf die Frage, ob und inwieweit

die Gestattung derjenigen Erleichterungen, welche dem Hause die Kommifssisn vorschlage, den Betreffenden zu ertheilen seien

oder nur ertheilt werden könnten, und hier bilde nun sein Antrag eine Vermittelung. Er schlage dem Hause vor, daß in allen denjenigen Fällen, wo es sich vielleicht um einen großen Transit handele, auch in den Fällen, wo dieser kein unmittelbarer, kein direkter sei, d. h. also, wo die importirte Waare innerhalb des Zollvereins unter Zollverschluß gelegt werde, daß in diesen Fällen diejenigen Erleichterungen, welche in den Kommissionsanträgen niedergelegt seien, den Betreffen⸗ den zu gewähren seien. Er habe das Wort „Zoll ver schluß“ im weitesten Sinne verstanden; er verstehe nämlich Zollverschluß den Eintritt im Transitlager mit allen den Lati⸗ welche in dem Kommissi

1. nter Unter

l daß in diesen Fällen diese Er— sterungen nicht etwa verboten sein sollten, sondern daß in e Bundesregierungen sein solle zu tleichterungen einzutreten haben

diesen Fällen es Sache der entscheiden, ob dann diese Er

oder nicht. Es sei das deshalb von großer Wichtigkeit, weil die Verhältnisse, wie sie sich in den nordöstlichen Provinzen überhaupt am Litorale, fänden, sich im Binnen⸗

ande Deutschlands in derselben Weise nicht fänden, und da die Transitlager, welche in der einen Provin; ohne Nachtheil fein könnten, nach Umständen unter anderen Verhältnissen nicht dem öffentlichen Interesse entsprächen. In die⸗ sem Sinne bitte er das Haus also, seine Vorschläge in Vetreff der Getreide- und Holzzöll. zu verstehen. In Betreff der Mühlen und Mühlenfabrikate bestehe 1

zwischen seinem Antrage und dem der Kommission gar kein Unterschied, mit Ausnahme eines einzigen Punktes. Wahrend die CLommission 75 Proz. Mehl als das Produkt eines Cent⸗ ners Getreide annehme, also einen Durchschnitt mache, schlage er vor, daß die Skala, nach welcher der Getreidezoll gesetzt werden solle, in Beziehung zum erportirten Mehl, vom Bun⸗

solle. Das sei

Cotta 3 F. S3orfFe Morhszltus? R 15 Tall * 2 8a wenn feste Sätze für dies Verhältnisse aufgestellt würden, das Haus damit eine Prämie

Mehl, während im anderen Falle, wenn man das Ver⸗ hältniß richte nach dem wirklichen Rückstand der Kleie, man einen Impuls dafür gebe, das feine Mehl zu exportiren, und dadurch Deutschland den Vortheil gewähre, daß es um so mehr Kleie und Futtermehl als Rückstände für die Landwirthschaft übrig

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lasse, und das sei der Grund, weshalb in den Vorschlägen der Bundesregierungen das Verhältniß des Mehls zum Getreide vorzunehmen sei, was die Franzosen rendement nennen. Er glaube, daß, indem das Haus seinen Antrag annehme, würde es dem Handel an der Ostsee, dem Getreidehandel überhaupt speziell dem Transithandel in keiner Weise präjudiziren. Er habe die Ueberzeugung, daß die verbündeten Regierungen ent⸗ fernt nicht daran dächten, den Transithandel in irgend einer Weise zu schädigen, und er habe deshalb die feste Ueberzeu⸗ gung, daß in den Fällen, wo der Transit durch Nichtgewäh⸗ rung der Transitlager gestört werde, die Transitlager gewiß gewahrt würden. * diesem Sinne empfehle er dem Hause seinen Antrag. ö (

Hierauf ergriff der Reichskanzler Fürst von Bismarck das Wort:

Ich erlaube mir der Emr fehlung, die der Herr Vorredaer seinem

Antrage belgab, mit wenig Worten beizutreten. antrag, um den es sich handelt, deckt mehrere an sich nicht gleich be⸗ deutende Gegenstände, die für die Bestrebungen, welche die Rezierung und mit ihr ein großer Theil des Reichstags verfolgen, nicht gleich bedeutend in ihrer Rückwirkung sind. Einmal handelt es sich um die Mühlengeschäfte einerseits und um die Transitläger andererseits. Der Herr Referent hat mit Recht bemerkt, daß die Mühlengeschäf te unter diesen beiden die gänstigere Bedeutung für das innere wirth⸗ schaftliche Leben haben, abgeseben von der Fabritthätigkeit die sie entwickeln, und von der gewinnreichen Beschäftigung inländischer Arbeiter; in weit größerer Ausdebnung, wie der, Tran nthandel, läßt das Mühlengeschäft der Landwirthschaft ein Produkt zurück, welches in die Kategorie derer zu rechnen sein möchte, die wir über⸗ haupt zollfrei eingelassen haben, Futter, und dadurch indirekt Dünger material, ich meine die Kleie und das Futtermehl, die Rückstãnde; wenn die Mäblenbesitzer den Vortheil haben, diese Rückftände aus⸗ ländischen Korns unrerzollt einzubringen, so kann man ihnen das gönnen, auch wenn, was ich nicht befürworte, der Kommissionẽ satz durchginge, 75 , 250jo. Abgang, den sie von ihrem Imvort zollfrei in den ausländischen freien Verkehr bringen könnten: ich gönne es ihnen, weil es im Ganzen für unseren wirtbschaftlichen Verkehr nütz ˖ lich ist. Ich bin weit entfernt zu behaupten, daß dies bei dem Tran⸗ sithandel berhaupt nicht der Fall sei, ich meine nur, nicht in dem Maße, wie bei den Mühlen.

Nun liegt es den verbündeten Regierungen außerordentlich ferne, irgend welche blühende Geschäftsthätigkeit im Lande durch einen Eingriff mit rauher Hand plötzlich ju stöcen, die Besitzvethältnisse innerhalb der geschäftlichen Betciebsamkeit zu alteriren, umzustürzen; wir wiffen ja, welche bedeutenden Werthe, welche aroße Thätigkeit in dem Transithandel mit Getreide stecken und man würde aufhören, im deutfchen Sinne eine Regierung zu sein, wenn man solche Reali⸗ täten, die vorhanden sind, ignoriren und lediglich der Konsequenz eines gesetzgeberischen Gedankens zu Liebe plötzlich zerstören würde. Gerade aber, weil eine Zerstörung des Transilhandels den Regie⸗ rungen ferne liegt, so hatten sie gewünscht, zu einer Unterscheidung bere tigt zu sein in der Bebandlung derjenigen Läger, welche dem Transit ausschließlich dienen sollen, und derjenigen Läger, welche sich Die Konkurrenz mit der landwirthschaftlichen Thätigkeit des Inlandes vorbehalten. Auf diesen Unterschied hat auch schon der Herr Referent aufmerksam gemacht und er wird beleuchtet namentlich durch die Anträg der Landwirthe in Bapern , die sich gegen die dortigen in München und Lindau, vielleicht auch anderweit vorhandenen großen Handels lãger für den Transit und den inländischen Handel richten. Ganz ohne seuerlich? Aufsicht werden solche Läger ja immer nicht bleiben kön- nen; wenn das überhaupt möalich wäre daß man sich ausschließlich auf die kaufmännische Buchführung in der Beziehung verlassen könnte bei aller GSlaubwürdigkeit derfelben muß das doch nicht möglich sein, denn wenn es möglich wäre, wie einfach könnten wir dann un— sere ganze Steuerbeaufsichtigung einrichten, wir brauchten blos die kaufmännischen Bücher nachzuschlagen über alles, was importirt worden ist, und brauchten nicht di⸗ Kisten zu öffnen, nachzusehen und zu registriren, sondern man könnte sich an den Empfänger wenden and Uu den Büchern auffchlagen, was er erhalten hat, wenn das

bisher bei der großen Ersparniß, die darin liegen würde, niemals angänglich gefunden worden ist, so wird auch hier die kaufmännische

Buchführung nicht die alleinige Kontrolle sein, um so weniger, als ganz

Der Kommissions⸗

obne Zuthun, obne irgend welchen Irrthum in der Buchführung, ohne Zuthun der manipulirenden Diener auf einem Speicher doch durch Tie Ratur der Singe Veränderungen in dem Gewichte des Getreides vorkommen; namentlich das rusüsche Getreide, insoweit es nicht durch den Prozeß der Darre in der Scheune gegangen ist, muß nothwendig eine Gewichts verminderung erleiden im Vergleich mit dem Augenblick, wo es die Grenze überschritten hat. Es ist dann in einem mehr oder weniger feuchten Zustand, auch nicht selten ange⸗ keimt, und gerade diese Manipulation des Auebreitens, die der Herr Referent geschildert hat, ist mit beftimmt, die wässerigen Theile ver⸗ dunsten zu Jasen und die Keime abzuste ßen. Diese Operation kann aber, wie einleuchtet, nicht ohne eine erhebliche Gewichts veränderung vor sich gehen. 1

Wenn Sie einen Scheffel Getreide in feuchtem Zustande wiegen und thun nichts weiter dazu, sondern lassen denselben Scheffel Ge⸗ treide trocknen und wiegen ihn nachher wieder, so muß er nothwendig einige Pfund weniger wiegen; also das Gewicht des eingeführten und ausgeführten Getreides deckt sich nicht nothwendig; es können auch andere Verhältnisse hinzutreten. Eine gewisse staatliche Kontrole wird, wie das auch der Kommisstonsantrag in seiner Nr. 3 anerkennt, stets unausbleiblich sein. Nun war eg gerade die Absicht der v den Transit günstigec zu stellen als den im In Handel, die Transitläger mit derselben wohlwollender Rücksichtnahme auf das Bestehende zu behandeln, wie, glaube ich, Jedermann zuge⸗ ben wird, das alle Transitläger anderer zollrflichtiger Gegenstãnde bisher von Seiten der verbündeten Regierungen und ihrer Zoll⸗

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**

verwaltungen behandelt werden sind. Das wird erleichtert, wenn beide Kategorien geschieden werden

Diejenigen Lager, welche auf Verkauf nach dem Inlande hinein aus ihren Transitlägern nicht verzichten wollen, bedürfen schon wegen größerer Komplikation ihrer Arbeiten und Manipulat onen und des stärkeren nach mehreren Seiten bin ausgebenden Weck ell ihres Be standes einer genaueren Kontrole, als diejenigen, die sich auf reinen Transit beschraͤnken, und lediglich um den bestehenden Transit nicht

kaben die Regierungen den Gedanken gehabt, der im mendement des Hrn. Abg. v. Varnbuler seinen Ausdruck gefunden Wird dieser Gedanke berworfen, so mässen natürlich sämmt⸗ iche Transitläger der gleichen Bebandlung unterworfen werden. sie nicht gleich in' ihrer wirthschaftlichen Wirksamkeit sind, darin bestebt ein dritter Unterschied zwischen diesen Geschäften, die

r dieser Kategorie gebracht werden.

Nämlich die Gesckäste Ter baltischen Häfen sind ganz anderer Natur, wie die Geschäfte in denjenigen Transitlägern, welche sich auf inem sebr viel längeren Transitwege durch das ganze breite Deutsch⸗ on Osten nach Wenen bin bewegen, gerade diejenigen, über die Hareriscken Tandwirthe klagen, und wenn die sächsischen rüber, wie der Herr Referent meinte, nicht auch klagea, so ist das

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zu stõren, 5

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d ist, wie der fürdentsche; denn Grund zu tlagen ist dert in ben Maße vorhanden, und diest lben Unterschiede finden auch auf

der en , . z * * 2

J sege, diese Einrichtung ju beschränken auf die Ostseehãfen, da läge ja die Sache ganz anders. Da ist ein schmaler Strich, bei dem wenig inlandische Produktion in Konkurrer; mit autländischem durch-

gehenden Gut kommt, aber der Tronsit nach dem Westen durch die

grögere Breite Dentschlands bin ist doch zum größten Theil ein

mehr auf Konkurrenz mit dem inländischen Getreidebau, mit der in⸗ zrdiscken Landwirtbschaft berechneter, als lediglich zur Durchfuhr

nach den westlichen Ländern bestimmter, obschon er auch da nicht ganz so unschädlich für unsere eigene landwirthichastliche Produktion wird, Tie man annebmen will; denn früher bat Deutschland einen

ganz erbeblichen Getreideabsaz nach Frankreich, Belgien, Holland gehabt. Jetzt ist es in der Hauptsache nur noch der Sxediteur des

ungarisches und rufsischen Absatzes nach jenen Gegenden hin, und an dieser Sxediticn haben eben die mit der Landwirthschaft be⸗ schäãftigten Angebsrigen des Deutschen Reiches keinen Antheil, baten keinen Antheil an dem Verdienst, der davon gewonnen wird. Wern Sie es durch Zusammenschieben aller Transitlager den Regie⸗ rungen erschweren, dort einen Unterschied zu machen, so wird die Regierung desbalb in der woblwoll enden und förderlichen Beband⸗ lung des deste henden Verkehrs sich zwar nicht irre machen lassen, ber Tie Anortnungen über die Sicherheiten und Bürgschaften, die von den Lägern gefordert werden müßssen, können doch nicht gar zu rerschieden von eiaander sein. Man kann nicht der Willkär der ein. zelnen Behörden einen in großen Sxielraum lassen, sie müssen all⸗ gemeiner Natur von den Centralbehsrden der einzelnen die Zölle derwaltenden Saaten autgehen. Und deshalb sage ich nur: wenn Sie im Vergleich mit dem von Varabälerschen Amendement dat

KFeommission gutachten annehmen und das Amendement verwerfen, so erfchweren Sie den Regierungen die Ausführung der guten Inten⸗ tionen, die sie für den Transithandel haben.

Der Abg. Kablée empfahl seinen Antrag, der nothwendig sei, wenn man für das als Mehl exportirte ausländische Ge⸗ treide einen Zollnachlaß gewähre, denn man könne doch dem Fabrikanten nicht zumuthen, den Zoll für das Rohmaterial aus seiner Tasche zu bezahlen; auf den Preis der Waare könne er den Zoll auch nicht schlagen, weil derselbe sonst konkurrenz unfähig würde. Der Export Deutschlands sei aber ziemlich bedeutend, im Durchschnitt der letzten 4 Jahre ca. 250 000 Ctr. an Kraftmehl, Puder, Stärke ꝛc.

Der Abg. Stellter erklärte, wenn er im Allgemeinen den verbündeten Regierungen und der Tarifkommission dankbar sei für das Entgegenkommen, welches sie in der Frage der Transitlager bewiesen habe, möchte er das Haus bitten, bei dieser freundlichen Gesinnung zu verbleiben und den Antrag Varnbüler abzulehnen. Man werde den ostpreußischen See⸗ plätzen nicht nur, sondern dem Getreide- und Holzhandel überhaupt eine bedeutende Beruhigung gewähren, wenn das Haus auch weiter wie bisher den Beschlüssen der Kommission treu bleibe. Wenn das Haus hingegen dem Antrage Varn⸗ büler zustimme, werde der deutsche Transithandel so erschwert, daß eine schwere Schädigung desselben unausbleiblich sei. Er wiederhole also seine dringende Bitte, den Antrag der Kom⸗ mission anzunehmen.

Der Antrag Varnbüler zu 8. 6 Alin. 1 wurde darauf in namentlicher Abstimmung mit 167 gegen 154 Stimmen an⸗ genommen.

Mit dem Antrag Varnbüler wurden auch die übrigen Alineas des §. 6 angenommen und das Amendement Kablé ab⸗ gelehnt, worauf sich das Haus um 4 / Uhr vertagte.

Nr. 14 des Central ⸗Beatts der Abgaben⸗ , Ge⸗ werbe und Han delsgesetzged ung und Verwaltung in den Königl. Preuß. Staaten enthält: Anzeige der in der Gesetzsamml. und im Reiche ⸗Gesetzblatt erschienenen Gesetze und Verordnungen. Allgemeine Verwaltungs gegenstãnde: Befu zniß des Hauptamts Bingen und der Re⸗ zeptur Birkenfeld. Indirekte Steuern: Aufhebung der Beschrãn⸗ kungen der Einfuhr aus Rußland. Konfiskation von Brennerei⸗ gerãthen. Autfährungzsbestimmung zu dem Spielkartenstempel⸗ gesetz. Abänderung des Gesetzes, betteffend die Wechselstempen⸗ steuer. Ausgabe neuer Stempelmarken und gestempelter Blankets zur Entrichtung der Wechselstempelsteuer. Statistik: Einnahmen an Spielfartenstempel für 1. Januar bis 31. März 1879. Per⸗ sonalnachrichten.

Statistische Nachrichten. . Der baverische. Dam pf tessel⸗Reypisions: Verein zäblte nach jeinem kürzlich veröffentlichten neunten Geschãfttzbericht im Jahre 1878; 798 Mitglieder und 1422 Damvfkessel mit einer Gesammt · Heizflãäche von 42 877 4m. Von der Kesselzahl entfielen M auf Oberbayern, 130 auf Niederbayern, 124 auf Oherpfalz uad Regensburg, 131 auf Oberfranken, 225 auf Mittelfranken, 81 auf UnLerfranken und 324 auf Schwaben und Neuburg. Ueber Bauart, Alter ꝛc. liegen für 1413 Vereins kessel nähere Angaben vor. Von denselben waren 72 einfache Waljenkessel, 635 Walzenkessel mit Siede⸗

rohren, 3 engrohrige Siederohrkessel. 141 Flammrohrkessel mit 1lammrohr, 143 Flammrohrkessel mit 2 Flammrohren, 43

Flammrohrkessel mit Quersiedern, 89 Heizröbrenkessel ohne Feuer⸗ büchse, 143 Feuerbüchsenkessel mit vorgehenden Heizröhren, 18 Feuer⸗ büchsenkessel mit rückkebrenden Heizröhren, 23 Feuerbüchsenkessel mit Siederöhren und 45 Kessel fen nt, Bauart. Was die Feuerung Letrifft, so haben 414 Kessel Unterfeuerung, 540 Zwischenfeuerung⸗ 32 Vorfeuerung und 427 Innenfeuerung. Nac dem Brennmaterial geschieden, werden geheijt mit Steinkehlen 718 Kessel, mit Braun⸗ kohlen 162, mit Torf 109, mit Holz 113, mit Koks 28, mit Ge⸗ neratorgasen 1, mit abnehenden Gasen, mit gemischtem und unbe⸗ stimmtem Brennmaterial 342. Feststebende Kessel waren 1224, Halblokomobilen (d. b. obne Anwendung von Mauerwerk aufgestellt) So, Lotomobilen auf Rädern 95, Lokomotiven 4 und Schiffe kessel 10. Die Tampfspannung betrug bei 27 Kesseln 2 Atm. Ueberdruck und weniger, bei 376 über 4 Atm. Ueberdruck, bei 9860 über 4 6 Atm. Ueberdruck und bei 59 mehr als 6 Atm. Ueberdruck. Das Durchschnittsalter eints Vereinskessels beziffert sich mit ca. J Jahren; im Einzelnen hatten 848 Kessel ein Alter von 10 und weniger Jahren, 405 ein solckes von 10—20 J., 99 ein solches von 20—– 350 Fs. und 13 ein solches von mehr als 30 Jahren. Nach Gruppen der Gewerbebetriebe standen in Verwendung bei: Land und For nwirthschaft, Gärtnerei u. dergl. 27 Kessel mit 250 4m Gesammt⸗ heijfläche; Bergbau, Hütten und Salinenwesen 44 mit 1392 4m; Industrie der Steine und Erden 63 mit 1604 4m; Metallbearbeitung B mit 14735 am; Industrie der Maschinen, Werkzeuge ꝛc. 92 mit 2538 4m; chemische Industrie 82 mit 2045 am; Industrie der Heiz⸗ und Leuchtstoffe 4 mit 216 am; Textilindustcie 288 mit 16483 am; Papier und Lederindustrie 4 mit l560 am; Industrie der Holz⸗ und Schaitzstoffe 8s; mit 2526 am; Industrie der Nahrungs⸗ und Genußmittel 353 mit am; Industrie der Bekleidung und Reinigung 13 mit 154 4450; Baugewerke 4 mit 50 4m; polygraphische Gewerbe 45 mit 347. 4m; Handelsgewerbe S5 mit 353 am; Verkehrsgewerbe 19 mit 346 4m; Beherber⸗ gung und Ergquickung 16 mit 377 am; für gemischte und unbestimmte Zwecke endlich 12 mit 3517 qu Heijfläche. Die Induftrie der Nahrungs- und Genußmittel (großtentheils Bierbrauereien) zählt von allen Gewerbebetrieben die meisten Dampfkessel, wogegen die Textil⸗ industrse in Folge ihrer großen Kessel über die meiste Damrfkraft verfügt, indem ihre FKessel 0 o Der Gesammthei fläche alder Kessel

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befiztn. Von den Vereins kesseln haben die folgenden Länder geliefert: Barern 615, die Rheinpfalj 77, Prerßen 348, Württemberg 156,

Sachsen 33, das übrige Dentschland 32, England 90, die Schweiz 29 Frankreich 7, DOesterreich 4, übriges Ausland 2, während ron 20 Feffein Tie Bejugsquelle nicht hat angegeben werden können.

In Ten Anwesen, deren Dampfkeßel in der Vereins kontrole steben, befinden sich 836 Stuck feststehende Dampfmaschinen mit einer Leistungs fähigkeit von 25 078 Pfer dekräften. 56 Maschinen, worunter 7 einchlindrige, besitzen eine Leistungsfähigkeit von mehr als 109 Pferdekraͤflen. Von diesen 83 Maschinen sind 71 Zwillings⸗ maschinen, darunter 7 viercylindrige; 322 haben keine oder nur feste, 64 von der Hand verste bare und 244 selbstthätige Erpansion; 119 sind mit Koöndensation rersehen; 50 besitzen Ventil- und 46Co0rlitz⸗ steuerung; J sind Woolfsche Maschinen. Von den Maschinen sind

gebaut in Bayern 545, der Rbeinyfal; 6, Württemberg 71, Sachsen

41, Preußen 34, dem übrigen Deuischland 33, England 23, der Schweiz 34, Desterreich 7; ron den übrigen 33 hat der Ursprung nicht angegeben werden Läönnen. Halhlokomobile Dampfmaschinen find 86 Säck mit 423 Pferdeträften im Verein vorbanzen, Loko⸗ mobilen 9 mit [41 Pferdekrãften, Lokomotiven 4 mit 96 Pferde⸗ kräften und Dampfschsffe s mit ca, 4M Pferdettästen.

Die Anzahl der im Jahre 1878 von den Vereingbeamten vor- genommenen Damp fkessel· Reyisionen belief sich auf 2779; hiervon waren 1769 äußere, 777 innere Revisionen und 233 periodische Wasferdrackyroben. Als Ergebnisse dieser Revisionen wurden aufge⸗ funden uad konstatirt: Mängel an den Auerüstungstheilen 20, Mängel in Wartung und Betrieb 330, Mängel an den Ressel köryern und Tem Mauerwerk 40, Mängel in der Konstruktion und Anlage 2065. Außerdem wurden 192 Wasserdruckvroben bei neu anzulegenden oder rerasderten Dampfkessela und 125 amtliche Untersuchungen an neuen und älteren Kesseln vorgenommen.

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6 6 K ; ;.

.

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Yrenßischen Staates · Anzeigers: Berlin, 8. 7. Wilhelm Straße Rr. 82.

2.

E3 afe rate fir den Deutschen Reichs n. Kgl. Preuß.

Staats Anzeiger, das Central⸗ Handelt register und das

Yosthlatt nimmt an: die Königliche Expedition es Uentschen Rrichs Anzeigers und Königlich

5

1. Steckbriefe und Untersuchungs- Sachen. z. Subbastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

. Verjoos nung, Amortisation, Zinszahlung Jg. 8. . von öffentlichen Papieren.

**

Deffentlicher Anzeiger.

5. Industrielle Etabliasementa, Fabriken

z. Verkäufe, Verpacktungen, Submissionen ete.

nnd Grosshandel.

6. Verschiedene Bekanntmachnngen.

J. Iiterarische Anzeigen. 8. Theater- Anzeigen.

Inserate athmen an: die Annonce n⸗ Expeditionen den Invalldendankt /, gtudolf Meosse, Haasensteln & Bogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Anuoncen⸗Bureaus.

K

In der Börsen-

abh aft ationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl.

leoss] Subhastations⸗Patent.

Das im Mogzilnoer Kreise belegene, den Erich und Clara, geb. Koehler - Richterschen Eheleuten gehsérige Rittergut Bankwitz (Lawki) soll im Termine den 20. August 1879, Bormittags 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle im Wege der noth⸗ wendigen Subbastatien versteigert werden.

Dasselbe ist mit einem Reinertrage von 2544.72 . und mit einem Nutzungswerthe von 594 S6 zur Grund⸗ resp. Gebäudesteuer veranlagt worden und enthält an Gesammtmaß der der Grundsteuer unter⸗ liegenden Flächen 493 Hektar 8 Ar 238 M.

Der Auszug aus der Steuerrolle, der Bypotheken⸗ schein, etwaige Abschätzungen und andere das Grund⸗ flück betreffende Nachweisungen, ingleichen besondere Kaufbedingungen, können in unserem Bureau III. während der Gefchäftsstunden eingesehen werden.

Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ander⸗ welle, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Hypotheken buch bedürfende, aber nicht ein⸗ getragene Realrechte geltend zu machen baben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion spätestens im Versteigerungstermin an⸗ zumelden.

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags soll im Termine,

den 22. August 1879, Vormittags 12 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle verkündet werden.

Tremessen, den 25. Juni 1879.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. Der Subhastations⸗Richter.

. Edictalladung. Von dem unterzeichneten Gericht ist beziehentlich auf Antrag der 3

wegen Todeserklärung folgender verschollener Personen:

I Friedrich August Viertel 's, Soldaten der 12. Comp. II. Inf. Reg. Nr. 102 aus Schlettau, welcher an dem deutsch⸗französischen Kriege im Jahre n. Theil genommen hat, seitdem aber vermißt wird;

2) Julius Friedrich Friele's aus Lippehne, welcher ehemals bei dem Hof ⸗Postamt in Geldern a. Rhein beschäftigt gewesen sein soll, aber bereits feit dem Jahre 1832 verschollen und bei dem Nach⸗ lasfe des Fier am 12. April 1878 verstorbenen Frãu⸗ leins Charlotte Bärwaldt alt Miterbe betheiligt ist, auch von dem Depositalbestande ungefähr 800 zu beanspruchen haben würde;

9 Guftav Adolph Müller * un

4 Emma Bertba Müller,

Kinder des hier verstorbenen, pensionirten Amts⸗ wachtmeisters Müller, früher in Rochlitz, von denen nach den angestellten Erörterungen ersterer seit Ende des Jahres 1856, letztere bereits seit dem Jahre 1846 verschollen ist, mit Rückücht auf ihr vermögens⸗ rechtliches Interesse bei der Regulirung des Nach⸗ laffes der verwittweten Chaussee⸗Inspektor Auguste Ernestine Günther;

3) Johannen Catharinen Augusten Hildebrandt,

6) Johannen Friederiken Loursen Hildebrandt,

7 Johannen Henrietten Dorotheen Hildebrandt, Schwestern des im Jahre 1872 hier verstorbenen Nalers Johann Friedrich Hildebrandt aus Stadtol den dorf und ebendaher gebürtig, welche bei dem Nachlase ihres Bruders als Miter binnen bethei⸗ figt fein würden, über deren Aufenthalt, Leben oder Tod jedoch seit dem im Anfange dieses Jahrhun⸗ derts bereits erfolgten Wegzuge ihr's Vaters, des ehemaligen Kantors Franz Heinrich Hildebrandt, von Stadtoldendorf nach Lunsen, keinerlei Nachricht zu erlangen gewesen ist;

J. wegen Ermittelung der unbekannten Erben der hier am 26. Mai 1875 verstorbenen Frau Pauline Bertha, verwittweten Lange, gebornen Rädler, Strobhutnäherin, deren Nachlaß in einem Spar⸗ kassenbuche über 35 MS 9 besteht;

wegen Ermittelung Derjenigen, welche an folgende alte Deposita:

D 187 ½ 50 3 in Landrentenbriefen,

73 M 61 5 Sparkassenkapital, dermaliger Betrag eines von dem vormaligen Kö⸗ niglichen Stabstriegs gericht anher abgegebenen, aus der Abministration des vormaligen hiesigen Gouverne mentsgerichts durch den im Jahre 1825 verstorbenen Kriegs rath Möller herrührenden, wahrscheinlich zu des Letzteren Privateigenthume gehörig gewesenen Bestan des;

2) Perzeptionsraten aus den von dem im Jahre 18916 hier verstorbenen Advokaten Carl Gottlob Schreiter seinen Verwandten auggesetzten Vermächt⸗ nissen, welche seit Ende Januar 1835 zur Erhebung bereit liegen, und zwar:

4. 150 M in Landrentenbriefen

und 299 ½ 51 4 Sparkassen kapital, für Ehristiane Wühelmine, verwittwete Ungethüm, 6 Tröger, in Stangengrün und deren Kinder, avid Friedrich, Christian Gottlob, Ernestine Wil helmine. Johann David und Johann Gotthelf, Ge⸗ schwister Ungethüm;

65 4 Sparkassenkapital für Friederilen Doro theen, verwitweten Schürer, gebörenen Tröger, in Stangengrün hinterlassene Kinder, Christian Gott lob, Carl August, Carl Friedrich, Johanne Friede⸗ Ghristiane, Ge⸗

rite, Christiane Wilhelmine und schwister Schürer;

6. 15 M in einem Sparkassenbuche für die Kinder des Begüterten Johann Gottlob Hochmuth in

Ebelsbrunn, Christian Gottlob und Christian Fried · rich August dochmuth;

24 4 für die Kinder des Beaüterten Carl Fried⸗ rich Wilhelm Sieger in Voigtsgrün, Christiane Friederike, Carl Friedrich und Christian Friedrich, Geschwister Sieger;

e. 75 M in einem Werthpapier

und 161 M 49 3 Sparkassenkapital, für Juliane Emilie Pilz in Löbau, Johann Lebe⸗ recht Pilz aus Mülsen St. Jacob, später Wundarzt in Nickorow, Johann Carl Eduard Pilz in Warschau und Johanne Ludowika Pilz, verehelichte Pawlows ka in Lenche in Polen;

113 6 24 3 Srarkassenkapital, als eine bei Vertheilung der Schreiterschen Legatenmasse inne⸗ bebaltene Kaution für die Kostenforderung des Ad— vokat Dr. Carl Friedrich Prölß in Wachwitz;

3) 33 S 67 3 Perzeptionsrate des Handlungt⸗ haufes Popper C Eo. in Prag aus der Verlassen⸗ schaft des Kaufmanns Carl Gottfried Kretzschmar hier, welche seit dem Jabre 1818 zur Erhebung bereit liegt;

4) 32 S 60 * Erlös auß der Versteigerung einer aus dem Nachlaß des im Jahre 1832 hier verftorbenen Klempnermeisters Johann Gottfried Günther herrührenden, seitdem hier asservirten Uhr, welche den nicht zu ermitteln gewesenen Brüdern des Erblassers von Letzterem vermacht worden war;

5) 147 S 65 3 in der Sparkasse angelegte, seit dem Jahre 1834 zur Auszahlung bereit lie⸗ gende Perzeptionsrate des Finanz; KRaltulators AÜbraham Leberecht Lehmann hier und seiner Mit erbin aus dem Schuldenwesen Friederiken Augusten geschiedenen Hauptmann Weiser;

Ansprüche zu h,,

wegen Mortifikation folgender verloren gegangener, bezlehentlich vernichteter Werthpapiere:

1 des dem Gutebesitzer Friedrich. Börner in Thum abhanden gekommenen vierprozentigen Königl. Sächs. Staatsschuldenkaßenscheines Serie J. Jummer 30175 über 500 Thaler der 1505 1S½, auf Antrag des dermaligen Berechtigten, des Gutsbesitzers Friedrich August Leschke in Seidnitz;

2) des dreiprozentigen Königl. bs. Staats⸗ schuldenkassenscheines vom Jahre 1355 Num⸗ mer 27776 über 100 Thaler oder 300 4, sowie des Talons und der dazu gehörigen Foupons auf 31. März 1869 und folgende

und des vierprozentigen dergleichen vom Jahre 18565 Serie II. Nummer 134612 über

16069 Thaler oder 30) M, sowie des Talons und der dazu gehörigen Coupons vom 1. Juli 1869 und folgende,

welche dem Privatus Christian Gottlieb Müller in Blafewitz entwendet worden sind;

3) der dem Baugewerken Gottlob Ernst Nen⸗ mann hier gehörig gewesenen, durch Brand vernichteten fünfprozentigen, auf vier Pro— zent herabgefetzten Königl. Sächs. Staats⸗ schuldenkassenscheine Serie II. Nummer 1151. 1434. 1859. 2428. 3240. 3241. 3327. 7091. 70927. 10570. 11759. 12094. 12723. 14397. 17574. 18518. 19723. 19724. 19725. 19726. 24228. 27100. 27535. 27557. 37929. 46774. 54sgy8 und 59251 über 100 Thaler oder 300 41;

4) der mit Nummer O260 hezeichneten Aktie der Societätsbrauerei, zum Waldschlößchen über Ih Thaler oder 300 Æ auf Antrag des Verlusttrãgers, Redacteur Fritz Wallerstein

hier;

der Erlaß von Ediktalien beschlossen worden.

Gerichts wegen werden daher der be se nannte Friedrich August Viertel, ingleichen die oben bei J. 2 bis mit 7. genannten Verschollenen, even⸗ tuell der letzteren, ingleichen der bei II. genannten verwittweten Lange etwaigen Erben, sowie alle Die⸗ jenigen, welche an die hei m l,, aufgeführten Depositn und an die bei IV. 1 bis mit 4 spezifiirten Werthpapiere oder die in dem⸗ selben verschriebenen Kapitalien und Zinsen An— sprüche zu haben vermeinen, hierdurch geladen, in

dem auf den 23. September 1879

anberaumten Anmeldungstermine unter der Ver⸗ warnung, daß die Verschollenen außerdem für todt, die übrigen Betbeiligtea aber für ausgeschlossen und beziehentlich ihres Erbrechtes oder ihrer sonstigen Ansprüche für verlustig werden eachtet werden, an unterzeichneter Gerichtestelle in Person oder durch

gehörig legitimirte Bevollmächtigte zu er⸗ scheinen, ihre Ansprüche gehörig anzumelden und zu bescheinigen, nach Befinden mit

dem Contradictor zu verfahren, sodann aber den 11. November 1879 des Actenschlusses und ven 19. Dezember 1879 ; * Bekanntmachung eines Bescheides gewärtig zu ein.

Juswärtige Interessenten haben gehörig legiti-⸗ mirte Bevollmächtigte am hiesigen Orte zu bestell en und ergeht an alle Viejenigen, welche etwa über Leben und Aufenthalt des vermißten Soldaten Viertel Auskunft zu ertheilen vermöchten, die Auf orderung, das ihnen hierüber bekannt Gewordene em Gericht anzuzeigen.

Dresden, den 28. Juni 1879.

Fönigliches Gerichts amt im Bezirksgericht

daselbst. Abtheilung für Vormundschaftè⸗ und Nachlaßsachen in Altstadt. Düů risch. ( Estler, Assessor.

Js. Familien- Nachrickten. beilage. X 6070 n Königlich Preußisches Amtsgericht Grönenb erg zu Melle. Klaganträge

von Seiten des Dr. G. Struck in Buer, des Gesammtvorstehers x. G. Hölscher daselbst und der Colonen Holtgräfe zu Schlingdorf, Meyersiek zu Markendorf und Plohr zu Wetter, al. Mitglieder des Vorstands der Sparkasse der Sammtgemeinde Buer, Kläger, durch Adv. Meyer

wider den Kaufmann Johann Friedrich Heinrich Landwehr aus Buer, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten wegen Forderung Werthklasse 6. ö Die Kläger bilden den Vorstand der Spar kasse der Sammtzemeinde Buer und sind in solcher Eigen⸗ schaft zur Vertretung der gedachten Sparkasse sowie zur Prozeßführung legitimirt. Der Beklagte Fat aus den Mitteln der Sparkasse der Sammtgemeinde Buer als Darlehn empfangen: I) laut notariell beglaubigter Schu durkunde vom 25. Mai 1873 ein Kapital von 1000 Thlr. Crt. 2) laut notariell beglaubigter Schuldurkunde vom 5. Dezbr. 1874 ein Kapital von 2000 Thlr. Ert. Nach Inhalt der näher bezeichneten Schuld⸗ urkunden hat Beklagter sich verpflichtet, das erst⸗ erwähnte Darlehnskavital alljährlich am 1. Juni, das letztere Kapital dagegen alljährlich am 1. Dezbr. mit 47 *, einen Monat später jedoch mit 509 pro anno zu verzinsen. Zur Sicherheit für beide Kapi⸗ talien sammt Zinsen und Kosten hat Beklagter seine im Dorfe Buer unter Nr. 55 belegene Markkötterei, bestchend aus einem Wohnhause und etwa 41 Ar 3 S-ꝛ. Grundstücken, verpfändet und ist diese Verpfändung im Hvpothekenbuche des Kirchspiels Buer, Bezirk 1I7., Abthlg. J. Band I. Fol. 55 Pag. 11 Rr. 2 und bzw. Nr. 5, am 28. Mai 1873, bzw. am 24. Dezbr. 1874, eingetragen. Es werden nunmehr die Zinsen gefordert von dem Ka⸗ pitale ad 1 für das Jahr 1. Juni 1877/78 dem Dbigen nach zu 5oso mit. 150 60 von dem Kapitale ad 2 für das Jahr 1. Dezbr. 1877778 ebenfalls zu 50 /o mit 300 4650 4.6 Der Beklagte hat sich im Sommer v. J. von Buer entfernt und soll sich angeblich in Amerika aufhalten. Derselbe hat, soviel man weiß, einen Bevollmächtigten hier nicht bestellt. Kläger erheben Klage bei Königlichem Amtegerichte Grönenberg L., als dem Gerichtsstande des Vertrags, und bean⸗ tragen Ausetzung eines Verhandlungstermins und Ladung des Beklagten zu demselben auf Grund des 8 125 der B. P. O. und des Gesetzes vom 13. Febr. 1874 durch öffentliche Blätter. Kläger werden Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung der Hauptforderung ald 450 M0 nebst MY I5 8 für Anmahnung und Porto ref. exp. beantragen. Rabingen, den 39. Juni 1879.

H. Meyer, Adv. Durch Vollmacht Anl. A. wird der unterzeichnete Sachführer legitimirt. D. O

Verhandlungstermin Dienstag, den 1. September 1879, Morgens 10 Uhr.

Die Ladung des dem Aufenthaltsorte nach un⸗ bekannten Beklagten hat durch die öffentlichen Blatter zu erfolgen. (5. 124— 126 B. P. D. n. Gesetz v. 14/2. 14) .

Melle, den 3. Juli 1879.

Königliches Amtsgericht Grönenberg J. Gülle.

Eine gleichlautende Schrift nebst Anlage A. und Abschrift dieser Urkunde habe ich im Auftrage der Gerichtschreiberei des Königlichen Amtsgerichts Grönenberg für den Kaufmann Johann Friedrich Heinrich Landwehr aus Buer, der im Inlande eine bekannte Wohnung nicht hat, dem Herrn Gerichts Asseffor Gülle hier in Person heute behändigt.

Melle, den 7. Juli 1879.

Lambrecht, Gerichtsvoigt des Amtsgerichts Grönenberg, wohnhaft zu Melle.

Beklagter wird hiermit aufgefordert, in dem an⸗ beraumten Termine persönlich oder gehörig vertreten zu erscheinen.

Melle, den J. Juli 1879.

Königliches Amtsgericht Grönenberg.

Gülle.

56544

Die verehelichte Bürstenmacher Wust, Char— lotie, geb. Lehmann, hier, hat gegen ihren Ghe—⸗ mann, Carl Wust, dessen gegenwärtiger Aufent- halt unbekannt ist, wegen böslichen Verlassens die Chescheidungsklage angestrengt. Sn Beantwortung derselben und zur mündlichen Verhandlung ist ein Termin vor dem unterzeichneten Gericht auf

den z9. September d. J., Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 1, anberaumt worden. Zu welchem der Verklagte hierdurch unter der Verwarnung vorgeladen wird, daß bei seinem Ausbleiben obiger Klagegrund für erwiesen erachtet, und gegen ihn in contumacinmn erkannt werden wird.

Zielenzig, den 15. Juni 1879. Königliches Kreisgericht. J. Abtbeilung.

Verkäufe, Verpachtungen, Gubmissionen ꝛe. 56926 Belanntmachung.

Die Lieferung von 297 Stück klefernen Bettungsbohlen, X 3 m lang, 30 em breit und 8 em stark,

soll auf dem Wege der öffentlichen Submission an ben Mindestforbernden vergeben werden, wosu ein Termin auf ven 18. Jul, Vormittags 10 Uhr, anberaumt worden.

Lieferungs⸗Unteraehmer wollen ihre postmã ßig verschlossenen, mit der Aufschtift: Sub mission auf Lieferung von Bettungs—⸗ bohlen versehenen Offerten frei bis zur Terminsstunde an das unterzeichnete Artillerie ˖ Depot einsenden Die Lieferungs⸗Bedingungen liegen im diesseitigen Geschästslokale zur Einsicht aus, können auch ab⸗ schriftlich gegen Erstattung der Kopialien mitge⸗ theilt werden. Artillerie · Depot Torgau.

. Bekanntmachung.

Das Marine ⸗Dock⸗Etablissement zu Swinemünde mit allen darauf stehenden Gebäulichkeiten, den Pumpen, der Dampfmaschine, dem Dockbassin nebst Schwimmthor, den Anlegebrücken zc., ferner das eiserne Schwimmdock sammt Dampfmaschine, Pumpen und allem übrigen Zubehör sollen, nachdem sie für die Kaiserliche Marine entbehrlich geworden, vorläufig auf zehn Jahre in öffentlicher Lizitation verpachtet werden.

Hierzu ist ein Termin auf den 17. Juli d. J., Vormittags 10 Uhr, im Königlichen Schiff fahrts⸗Amtshause hierselbst an⸗ beraumt worden, zu welchem Pachtliebhaber hierdurch eingeladen werden.

Die Verpachtungs bedinguagen nebst den näheren Befchreibungen der Pachtobjette liegen in unserem Bureau im Schifffahrts⸗Amtshause täglich, mit Aus⸗ nahme des Sonntags, von 9 bis 12 Uhr Vormit⸗ tags und von ? bis 6Uhr Nachmittags zur Einsicht bereit, auch können dieselben von uns abschriftlich gegen Bezahlung der Kopialien bezogen werden.

Das Marine⸗Dock-Etablissement und das schwim⸗ mende Bock können täglich während der Stunden von 8 Ühr Morgens bis 6 Uhr Abends nach ror⸗ heriger Stellung bei der hiesigen Königlichen Hafen bau⸗Inspektion besichtigt werden.

Schließlich wird noch bemerkt, daß in dem Ver⸗ pachtungstermine nur Bieter zugelassen werden dürfen, welche zuvor eine Kaution von 3000 bei

der Königlichen Hafenbau⸗FKasse hierselbst baar hinterlegen. Swinemünde, den 21. Juni 1870.

Kinigliche Schifffahrts⸗Commission. Ferm. (à0to. 602 !/6. A.) 5921 Die Lieferung von: I) rot. 515 50 Klar. Stahlschienen, 2) rot. 889 500 Klgr. eisernen Langschwellen, 3) rot. 189 600 Klgr. eisernen Querschwellen, und H rot. 105 500 Klgr. Kleineisenzeug, foll im Ganzen oder getheilt im Wege 6ffentlicher Submission vergeben werden. Zeichnungen und Bedingungen können in unserer Kanzlei hierselbst eingesehen, auch Submissionfor⸗ mulare von da auf portofreies Ansuchen und gegen Erstattung der Kopialien bezogen werden. . Bezügliche Submissiong Offerten sind versiegelt, portofrei und mit der Aufschrift: „Submission auf Lieferung von Stahlschienen resp. Lang⸗ schiwellen ꝛc. bis spätestens zu dem auf Montaß, ben z. Juli er., Vormittags 11 Uhr, in unserem Verwaltungsgebäude, Hedderichsstraße 59, hierselbst anstehenden Termin an uns einzureichen. ö Später eingehende oder nicht bedingungo gemäße Offerten bleiben unberücksichtigt. Frankfurt a. Mi., den 27. Juni 1879. Königliche Eisenbahn⸗Direction.

hh80] Bekanntmachung.

Eytthus⸗-Großenhainer Eisenbahn⸗ Gesellschaft.

In der heute stattgehabten Ausloosung der auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 10. Ja⸗ nuar 1872 emittirten 5öso Prioritäte⸗Obligationen unferer Gesellschaft sind folgende Nummern gezogen worden: Rr. 675 S807 824 847 1245 1311 1345 1588 1727 1751 1769 1872.

Die Einlösung dieser Obligationen erfolgt gegen Rückgabe derselben nebst Zinscouyons Nr. I7 - 20 und Talons am 2. Januar 1880 bei unserer Hauptkasse hierselbst, in Leipzig bei der Allgemeinen Deutschen Kredit⸗Anstalt und bei der * . Bank.

Rückständig von der Ausloofung des Jahres 1877 die Rummern: Nr. 121 283 307, aus der Ausloo⸗ fung des Jahretz 1878 die Nummern 1017 und 1485.

Eottbus, den 23. Juni 1879.

Die Direltion.

Wochen⸗Ausweise der deutschen Settelbanken.

Leipziger Kassenverein.

Efschäfta e deri vom 7. Juli 1879.

e, I(ttiva. . n, . 1054, 083. 60 Bestand an Reichskassenscheinen. 8, Sh. J Noten anderer Banken. 84,90). 2 Sonstige ye , , . ö 47,500. 60 Bestand an Wechselin! .. 636661, 9ä. 55 ꝛĩ Lomhardforderungen . 1,648,053. 39 ö a 4 8, 913. 45 . sonstigen Akten.. 75b8, 421. 80 Passiva.

Das Grundkapital... Der Reservefond!! Ver Betrag der umlaufenden Noten 2, 808, 500. Die . en täglich fälligen Ver- ö bindlichkeiten . 1,631, 129. 75 Die an eine Kündiqun in ge⸗ ; hne 35 ichkeiten 8 * ie sonstigen Passiven 3, 800. 6 Weiter e . im Inlande jahlbare Wechsel 456,070. 35. Pie Direktlon ves Leipziger stassenverelus.