1879 / 160 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 11 Jul 1879 18:00:01 GMT) scan diff

3 * Inserate für den Deutschen Reichs u. Kgl. Preuß. Staat Anzeiger, das Central ⸗Handelsregister und dat Postblatt nim mt an: die stönigliche Erveditisn des Bentschen Rrichs Anzeigers und Königlich KRrenßischen Staats · Anzeigers:

Oeffentlicher Anzeiger.

Inserate nehmen an; dit Annoncen Expeditionen des

6. Inchetrielle Ttatblisserents. Fabriken. HBnralideadaunt,, Ruholf Mefse, aalen stein und grosshandel. & Bogler, G. S. Danube & Co., C. Schatte,

6. Terschiedens Bekanntmachungen. Büttner & Winter, sowie alle übrigen gröneren

Erste Beilage zum Dentschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

1. Steckbriefe und Untersuch Sachen. 2. Subhastationen, er n. dergl.

Berlin, 8. I. Wilhelm⸗Straße Rr. 82.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

3. Terkänfe, Verpachtnungen, Submissionen ete.

J. Literarische Anzeiger. S. Theater- Anzeigen. In der Börsen- JZ. Familien- Nachrichten.

Annoncen ⸗Bureans.

ö ? K n. 3. . von öffentlichen Papieren. beilage. E Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. Königliche Rieperschleffssch. Martische 6118 . D ; ; . Ellen bann he ken Pꝛufsschr Ztuznrgnlahserien bin let Birgermeister-Stelle

Steckbrief. Gegen den Kaufmann Louis Schae⸗ fer ist die gerichtliche Haft wegen wiederholter Unter⸗ schlagung in den Akten Litt. S. No. 650 de 1879 beschlossen worden. Die Verhaftung hat nicht aus⸗ geführt werden können. Es wird ersucht, den 2c. Schaefer im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern an die Königliche Stadtvoigtei- Direktion hierselbst abzuliefern. Berlin, den 9. Juli 1879. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Unter . Kommission II. für Vorunter⸗ uchungen. Beschreibung: Alter: 26 Jahre, geb. 27. Mai 1853, Geburtsort: Nicolai, Größe: 5 Fuß 2 Zoll, Haare: schwarz, Augen: groß, braun, Augen⸗ brauen: schwarz, Nase: proportionirt, Kinn: rund, Gesichts bildung: breit, Mund: proportionirt, Zähne: voll ständig, Gesichtsfarbe: blaß, Sprache: deutsch, spricht schnell, Gestalt: untersetzt.

5087

Oeffentliche Vorladung. Die nachstehend ge⸗— nannten Kantonisten resp. Wehrmänner, und zwar: 1) Franz Kubisch aus Borkowitz, geb. den 6. Okto⸗ ber 1854. 2) Michael Dreschki aus Neudorf, geb. den 25. September 1855, 3) Arthur Victor Theo⸗ dor Kurt Carl Regehly aus Bodzanowitz, geb. den 7. Mai 1855, 4 Nathan Silber aus Landsberg, geb. den 5. März 1856, 5) Thomas Macha aus Thuriy, geb. den 29. Januar 1856, 6) Johann Simon Kloska aus Bischdorf, geb. den 2. Oktober 1856, 7) Constantin Mason aus Bodzanowitz, geb. den 26. Mai 1856, 8) August Julius Mandel aus Rosenberg, geb. den 25. Februar 1856, 9) Paul Wiecek aus Tellfruh, geb. den 15. Januar 1856, 10) Jacob Philipp Burainsky aus Bodzanowitz, geb. den 2. Mai 1856, 11) Johann Burgs aus Fried⸗ richswille, geb. den 25. Mai 1856, 12) Jacob Jo⸗ hann Zboron aus Kotschanowitz, geb. den 22. Juli 1856, sind von der Königlichen Staatsanwaltschaft zu Creuzburg unterm 15. Mai 1879 angeklagt: ohne Erlaubniß nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebietes aufgehalten und sich dadurch dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen gesucht. Dieselben sind deshalb durch den Beschluß der Strafabtheilung hierselbst vom heutigen Tage auf Grund des 8 140 des R. St. G. B. und des Ge⸗ setzes vom 10. März 1856 in den Anklagestand ver—⸗ sest und ist zur mündlichen Verhandlung und zur Entscheidung der Sache Termin auf den 22. Sep⸗ tember 1879, Nachmittags 1 Uhr, im Sitzungs⸗ saale hierselbst anberaumt worden. Der gegen⸗ wärtige Aufenthalt der Angeklagten im Inlande ist Kicht bekannt, sie werden deshalb zu diesem Termine hiermit öffentlich mit der Aufforderung vorgeladen, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche so zeitig vor dem Termin anzuzeigen, daß sie noch zu demselben her— beigeschafft werden können, widrigenfalls mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam gegen sie wird verfahren werden. Rosenberg O. /S. , den 23. Mai 1879. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

507 2 19 Bekanntmachung.

Das Herrn Louis Finger, sonst in Eisenach behufs Gewinnung von Braunkohlen und anderen verleih baren Mineralien mit Ausschluß des Goldes und Silbers verliehene, in den Fluren Unterzella, Ober⸗ zella, Niederndorf, Heiligenroda, Kirstingshof, Kiesel⸗ bach, Springen und Vitzereda belegene, 3463 Maß— einheiten haltende, auf j2 750 S6 gewürderte

Grubenfeld Friedericke

soll ausgeklagter Schuld halber Montag, den 15. September d. J.,

von Vormittag 190 bis 12 Uhr und von Nachmittag 2 Uhr ab im Gemeindegasthof zu Oberzella bei Vacha von unter eichneter Behörde aufs Meistgebot versteigert werden. SHinsichtlich der näheren Beschreibung des Gruben⸗ feldes und der Subhastationsbedingungen wird auf das an Bergamtsstelle hier und im Gemeindegasthof zu Oberzella aushängende Subhastationspatent ver⸗ wiesen.

Kaufliebhaber ladet ein

Kaltennordheim, den 4. Juni 1579.

Großherzoglich S. Bergamt. C. v. Krug.

Verkaufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛe.

6136] Bekanntmachung.

Die für die Berliner und Charlottenburger Schutz mannschaft in den Jahren 1880 und 1881 er forderlichen Stiefel sollen im Wege der Subnission beschafft werden.

Die Probestiefel, sowie die Bedingungen, unter welchen die Lieferung zu erfolgen hat, liegen im Bureau des Kommandos der Schutzmannschaft, Mühlendamm Nr. 32, zur Ansicht aug.

n. ö. * und mit der Aufschrift:

Sfferte für Lieferung von Stiefeln für

die Schutzmannschaft⸗ ; 3 versehen, bis zum 7. August er. 190 Uhr, im Praäͤsidial⸗ Bureau, abzugeben.

Die Eröffnung der Offerten findet in Gegenwart = ö. 6 . demselben .

ormittag br in der Kalkulatur, Po Nr. 16 parterre, statt. ö 66

Berlin, den 5. Juli 1879.

stönigliches .

Vormittags Zimmer Nr. 27,

Bahnhof Frankfurt a/ O. soll vergeben werden.

Bedingungen und Offertenformular sind im Büreau des Unterzeichneten einzusehen, können auch für die Kopialien bezogen werden. Offerten mit entsprechender Aufschrift versehen, sind bis zum Montag, den 21. Juli, Vormittags 11 Uhr, an den Unterzeichneten einzusenden.

Die Bedingungen ꝛc. liegen auf dem Berliner Baumarkt zur Einsicht aus.

Frankfurt a. / O., den 4. Juli 1879.

Der Eisenbahn⸗Bau⸗Inspektor. Schilling.

VWVerloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

bl39] Bekanntmachung.

Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß die 15 cο Berliner Stadt⸗Sbligati onen Litt. E. Nr. 107093 über 300 SM½ und Titt. F. Nr. 19637 über 150 gerichtlich für mortifizirt erklärt sind.

Berlin, den 9. Juli 1879.

Magistrat hiesiger Königlicher Haupt— Residenzstadt. von Forckenbeck.

Die Neudeckung resp. Umdeckung in Schiefer der Dächer des Wagenrevisions schuppens, der Schmiede und des Kesselhauses in der Central-⸗Werkstatt auf

und

ich beauftragt, die fälligen Coupons sämmtlicher Orient · Anleihen einzulosen. ̃ ö

Am 1113. Juli sind demnächst die halbjährigen Zins coupons der

II. Serie Orient⸗Anleihe fällig, und werden dieselben an meiner Kasse zum jeweiligen Tagescourse der russischen Banknoten

bezahlt. S. Bleichröder.

6138 Bekanntmachung.

Von den in Gemäßheit des Allerhöchsten Privi—⸗ legzii vom 21. Ottober 1858 ausgegebenen Kreis—⸗ Obligationen sind für die diesjährige Tilgungẽe— rate ausgeloost worden:

Hit B Mr à 1500 460 w ( Litt. D. Nr. 47 und Nr. 63 à 300 600

Sa. 2766 S

Die Inhaber dieser Obligationen werden hierdurch aufgefordert, dieselben mit den zugehörigen Coupons und Talons bei der Kreis-Kommunalfasse hierselbst, Langestraße 48, am 2. Januar 1880 einzureichen und das Kapital dafür in Empfang zu nehmen.

Die Ver insung hört mit Ende Dezember d. J. auf; der Betrag fehlender Coupons wird vom Ka— pital abgezogen.

Glogau, den 20. Juni 1879.

Der Kreis⸗Ausschuß des Kreises Glo an.

2215

vom 12. März 1860 ausgegebene Obligationen des Litt. A. Nr. 3 und 65 a2 1500 s

Glogau, den JI. März 1879.

Der Deichhauptmann,

Bekanntmachung. Als Tilgungsrate pro 1879 sind folgende, Wilkau · Carolath'er

B. Nr. 3. 24. 45. 192. 104. 105. 217. 238. 283. 291. 390. 396. 408. 499. 557. 561. 591. 682. 705. 705

= à 300 6 00 (C. Nr. 1. 21. 44. 56. 60. 63. 114. 120. 148. 176. 189. 192. 206. 222. 251. 262. 284. 289. 302. 309. 316. . . 3 6 ö. 396. 408. 414. 433. 447.

70. 477. 532. 346. 548. 557. 560. 567 a 150 S, 5850

D. Nr. 63. 83. 132. 133. 139. 141. 144. 147. 148. 150. ö

151 à 75 s S25 0

zufammen Id Ff 7X

Die Inhaber dieser Obligationen werden hierdurch aufgefordert, dies i öri

Die Inha Ohligat irdert, dieselben mit den zu

Talons bei der Deich verbands tasse oder der Kommandite des Schlesischen Bankoereins hier fh rigen

1. Oktober dieses Jahres einzureichen und das Kapital dafür in Empfang zu nehmen. ö Die Verzinsung hört mit dem 1. Oktober cr. auf. ;

v. Jagre it.

in Gemäßheit des Allerhöchsten Privilegiums Deichverbandes ausgeloost:

3 000 ,

Königliche Landrath.

6137 Bekanntmachung.

Bei der beute stattgehabten Ausloosung sind folgende Nummern von Obligationen gezogen worden: J. Der auf Grund Allerhöchsten Privilegii vom 12. Februar 1862 aufgenommenen städtischen Anleihe: Litt. A. Nr. 35 über 200 Thlr. Litt. B. Nr. 73 S9 106 u. 183 à 100 , Litt C. Nr. 11 u. 55 3 50

in Summa 705 Thlr. oder 2100 II. Der auf Grund Allerhöchsten Privilegi vom 17. April 1868 aufgenommenen städtischen Anleihe: Litt. A. Nr. 43 u. 129 à 100 Thlr. Litt. B. Nr. 19 u. 6 2 50. iht G. Mr. 13

in Summa 3560 Thlr. oder 10304 III. Der auf Grund Allerböchsten Privilegii vom 12. August 1872 aufgenommenen städtischen Anleihe: Litt. A. Nr. 1 à 290 Thlr. Litt. B. Nr. 46 u. 124 à 100 ,

in Summa 109 Thlr. oder 1200 Diese Obligationen werden den Inhabern zur baaren Rückzahlung der Beträge und zwar: ad J. zum 31. Dezember d. Is., ad II, und III. zum 31. Marz k. Is. mit der Aufforderung hierdurch gekündigt, die Ka—⸗ pitalbeträge gegen Rückgabe der Obligationen in coursfähigem Zustande bei unserer Kaämmereikasse zu erheben.

Mit den Obligationen sind die entsprechen den Coupons und Talons zurückzugeben, da die Ver⸗ zinsung mit vorgedachten Zahlungsterminen aufhört. Die Beträge etwa fehlender Coupons werden vom Kapitalbetrage gekürzt. Eisleben, den 1. Juli 1878.

Der Magistrat.

werden.

6149 der Commiunalständischen Kanks für die

Kasse 218,790 46 Wechsel. 12,360,908 FEffecten JJ 767, A 39 , Contocorrent · Forderungen gegen a 1 Grnndstũck- und diverse ausstehende ö Forderungen . 315,497. Passiva. Stammeapital (58. 4 des Statuts) 4,500, 000 M ö Depositen-, Giro- und Obligations- . Guthaben von Erivatpersonen.. 4 625,531 . CQommunalständisohe Bank für die Frenssisohe

Verschiedene Bekanntmachungen. 6059

Holsteinische Marschbahn⸗Gesellschaft

Das Protocoll, welches über die dies jãhrige ordentliche Generalversammlung der Holsteinischen Marschbahn⸗ Gesellschaft aufgenommen worden ist, kann von jedem sich legitimirenden Actionair im Bureau der Gesellschaft an den Wochentagen von Morgens 9 Uhr bis 12 Uhr entgegengenommen

Itzehoe, den 7. Juli 1879. Der Vorfitzende des Aufsichtsraths.

ohrn. Monats- Lebersicht

Freussische Oberlausitz ultimo Juni 1879.

Activa.

Oberlausstꝝ. Cto. 3524/7.)

(6140

Laufender Risiko ultimo 1878

Altona, den 7. Juli 1859.

v. Schlieckmann.

Uebersicht des preußischen Geschäfts der Londoner Phoenix Feuer-Assekuranz- Societät

im Jahre 1878.

Han bury Æ Co. General Beboll macht igte ; der Londoner Phoenix Feuer⸗Assekuranz Societät.

op 220 369 629

Die mit dem J. Oktober d. J. in der hiesigen städtischen Verwaltung zur Erledigung kommende Stelle eines Beigeordneten (Bürgermeisters) soll mit einem Gehalt bis zu 4000 M unter Ausschluß aller Nebengebühren wieder besetzt werden.

Etwaige Bewerber, welche die juristische Staats= prüfung bestanden oder im Gemeinde- und Ver⸗ waltungsdienst sich bereits bewährt haben, wollen bis zum 12. August d. J. ihre Meldungen unter Anschluß ihrer Zeugnisse bei dem unterzeichneten Stadtrath einreichen.

Pforzheim, den 9. Juli 1879.

Der Stadtrath. Groß.

6076

Die Herren Actionaire der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn ⸗Gesellschaft werden zu einer außerordent⸗ lichen General ⸗Versammlung im Verwaltungsgebäude hierselbst auf

den 18. August d. J., Vormittags 11 Uhr,

eingeladen, um über folgende Angelegenheiten Be- schluß zu fassen: .

1) Ausdehnung der der Gesellschaft unterm 18. Sep⸗ tember 1871 ertheilten Konzession zu einer Fort⸗ setzung ihrer Haan ⸗Cölner resp. Deutzer Babn von Deutz nach Oberkassel, sowie im 2Aiggerthale aufwärts bis Ründeroth nebst Anschlüssen an die rechtsrheinische und die Deutz⸗Gießener Eisenbahn auf die Fortführung der Bahn von

M

Berlin, Freitag den 11. Juli

1829.

Deutz nach Oberkassel bis Königswinter.

2) Für den Fall, daß auf der Strecke von Deutz beziehungsweise Kalk bis Troisdorf die Mit benutzung der Deutz⸗Gießener oder der Rbeini⸗ schen Eisenbahn zu erlangen wäre: die Geneh⸗ migung dieser Mitbenutzung und Verzichtleistung auf den eigenen Ausbau dieser Strecke.

3) Ausdehnung des Bergisch⸗Märkischen Eisen⸗ bahn ⸗Unternehmens auf eine Zweigbahn von der Bochum ⸗Essen⸗Werdener Eisenbahnlinie nach Rotthausen und andere, nach dem Ermessen der Gesellschaftsvertretung nützliche Abzweigungen von jener Linie behufs des Anschlusses von Kohlenzechen und industriellen Etablissements.

4) Ermächtigung der Königlichen Eisenbahn⸗Di⸗ rektion und der Gesellschafts⸗Dexutation zur Regelung der nach der Beschlußfassung über 1 bis 3 sich ergebenden Vertrage verhältnisse mit den Nachbarbahnen und sonstigen Interessenten, und zur Feststellung der erforderlichen Ergän⸗ zungen und Abänderungen der Gesellschafts—⸗ statuten.

5) Genehmigung der Verwendung des Erlöses aus den bisher beschlossenen Anleihen zur Ausfüh⸗ rung der unter 1 bis 3 erwähnten Linien und der Anschlußbahnen, soweit deren Kosten der Gesellschaft zur Last fallen.

6) Vermehrung des Gesellschaftskapitals zum Zwecke des Ausbaues der der Gesellschaft konzessionirten Linien sowie der von der Königlichen Eisenbahn Direktion und der Gesellschafts⸗Deputation be⸗ schlossenen Zweig. und Anschlußbahnen durch eine weitere Prioritäts-Anleihe bis zur Höhe von zwanzig Millionen Mark.

Behufs der Legitimation zur Theilnahme an der

General ⸗Versammlung sind die Aktien oder die be⸗

züglichen Depotscheine der Reichsbank zu Berlin

bis spätestens am 5. August d. J. bei der Haupt⸗ kasse der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion hierselbst zu deponiren und hier bis zum Schluß der General⸗

Versammlung zu belassen.

Elberfeld, den 8. Juli 1879.

Der Vorsitzende der Deputation der Actionaire: Danco.

Durch den Tod

des Meerschaum und Bernstein⸗Fabrikanten M; Weiß wird das ganze Waagrenlager (sammt 1 entweder im Ganzen oder theil⸗ weise

Dee um den fünften Theil der bloßen Er⸗ zeugungskosten verkauft. Für nur A 8. als theilweise Vergütung eines kleinen Theiles des bloßen Arbeitslohzes erhält man nachstehende aufs erquisiteste und feinste eingerichtete Meerschaum⸗ ranchgarnitur in hocheleganter Seiden ⸗Sammt⸗ Cassette, welche früher * 26. kostete, ent⸗ haltend: 1 Stuͤck 6 Centimeter lange Auftria⸗ Bernstein ˖ Cigarrenspitzs mit Meerschaum ⸗Ansatz Hieselbe kostete früher allein 6 8.), 1 echt orienta⸗ lische Comodepfeife aus dem feinsten Kunst. Meer⸗ schaum, 1 kunstvollste echte Meerschaum⸗Cigarren⸗ spitze mit ech em Bernsteinmundstück, 1 gediegene Trockenraucher Pfeife aus bestem Kunst⸗Meerschaum, L prachtvolle Cigarettenspitze aus echtem Meerschaum

und Bernstein mit ambre comprime, 1 echte wohl- riechende Weichselholz⸗ Cigarrenspitze mit echtem Bernstein und Sicherheits Feuerzeug (Nouveautè), 1 Tabakbehälter in überraschendster Ausführung. Bestellungen gegen Postvorschuß oder Geldeinsendung werden, so lange

Meerschaumaufsatze, 1“ elegantes

Eine ö. J ö der Vorrath reicht, effektuirt durch die ö „abzüglich Rückdeckunnj ! 414612 * 140 220 457. Lianidation der Weiß schen Mteerschaumwagren- n, , , für den laufenden Risiko ult. 1877. w— 186246. 94 Fabrik, Wien, Leopoldstadt, S wemmgasse 2. , r,, Schäden ult. 1877 J ö 50 406. 87 1 * Ferner Prachtflũcke von echten Meerschaum⸗ e Rückversicherungs · Prãmie J J 264 665. 5] 282 053. 24 esl re spiten J Bezahlte Brandschäden, abzüglich von den Rückversicherungs⸗Gesellsast x 265 ö, / ., 6. ii eigene . ; . ö . , ö x 3 381. 3 erwaltungskosten, Agentur⸗Provisionen, Steuern⸗, Druck⸗, Reise⸗ sation. : : Ri , ,, k 8 489. , Berlin: Ttedacteur: J B;: Riedel usgesetzte Prämie für den laufenden Risiko ult. 1878. g 256 529. 69 z Verlag der Expedition (Ke Gewinn ö J 20000. ren, 3 32 ,

Drei Beilagen

(einschließlich Börsen · Beilage).

diese sowie leider auch das Einnahmebewilligungsrecht. Die Gegner

1

Aichtamtliches.

Berlin, 10. Juli. Im weiteren Verlaufe der gestrigen ( 8.) Sitzung trat der Reichstag in die dritte Berathung des Gesetzentwurfs über die Tabaksteuer ein; derselbe wurde ohne Debatte unverändert nach den Beschlüssen zweiter Lesung

mit folgender Resolution genehmigt: den Reichskanzler zu ersuchen, bei den verbündeten Regierungen dahin wirken zu wollen, daß im Falle einer Erböhung der Tabak steuer vorab und bis zur Feststellung des Einflusses der Steuer—⸗ erhöhung auf die Tabakindustrie die Anfertigung von Tabakfabri⸗ katen in den Strafanstalten thunlichst eingeschränkt werde. Es folgte die dritte Lesung des Gesetzentwurfs, betreffend den Zolltarif des deutschen Zollgebietes. In der Generaldebatte erklärte der Abg. Dr. Völk, er habe gegen den Antrag von Franckenstein gestimmt, aber die Annahme dessselben sei für ihn kein hinreichender Grund zur Ablehnung des ganzen Tarifs. Die Schutzzölle desselben halte er für eine Wohlthat ür die deutsche Industrie und Landwirthschaft, und die Finanzzölle bei der finanziellen Kalamität des. Reichs und der Einzelstaaten für geboten. In Bayern müßte man, wenn diese indirekten Steuern nicht beschlossen würden, um das Defizit zu decken, die direkten auf das Doppelte erhöhen. Daß der Antrag von Franckenstein eine Verfassungsänderung enthalte, könnte nur dadurch festgestellt werden, daß im Bundesrath 14 Stimmen gegen denselben stimmten und derselbe wegen dieses Widerspruchs verworfen würde. Wenn nun die Verfassungsfrage im Bundesrathe gar nicht erörtert werde, aber auch nicht 14 Stimmen dage— gen seien, dann sei das Tarifgesetz kein Verfassungsgesetz, sondern ein einfaches Gesetz wie jedes andere. Das Wesen der konstitutionellen Garantien sei bisher nicht definirt wor— den. Hier gelte das Wort, daß wo Begriffe fehlten, stelle zur rechten Zeit ein Wort sich ein. Eine wahre Garantie sei die Ministerverantwortlichkeit, d. h. die juristische Möglichkeit eines Strafverfahrens, obwohl man in Bayern trotz eines sehr scharfen Ministerverantwortlichkeitsgesetzes bisher noch keinen Minister vor Gericht habe stellen können, der nicht bewilligte Gelder ausgegeben hätte; auch zweifle er nicht, daß die Persönlich— keiten, mit denen man im Reiche zu thun habe, es mit ihrer moralischen Verantwortlichkeit nicht leicht nähmen. Aber Garantie fehle doch in der deutschen Verfassung,

des Antrags von Franckenstein hätten bisher die Matrikular— umlagen als eine konstitutionelle Garantie betrachtet, als ein Surrogat für das Einnahmebewilligungsrecht, ihre Erhaltung könne also eine Verletzung dieser Garantien nicht sein. Der Vorschlag, den Einzelstaaten bestimmte Steuern zu überwei— sen, damit die Matrikularumlagen erhalten blieben, unter⸗ scheide sich nicht prinzipiell von dem Franckensteinschen. Er habe weit eher eine zentralistische als eine föderalistische Ader; aber er könne es nicht bedauerlich finden, daß man nicht kon⸗ trolliren könne, ob die Einzelstaaten das ihnen überwiesene Geld zu dem Zwecke verwendeten, zu dem es bestimmt sei. So lange es in Deutschland Einzelstaaten mit eigenen Re— gierungen und Landesvertretungen gebe, könnten diese sich eine solche Einmischung des Reichstags in ihre Finanzen nicht gefallen lassen. In Bayern könnte man z. B. die Ueber— weisungen schwerlich zur Verminderung der Grundsteuer ver— wenden, da dieselbe seit 1830 nicht erhöht sei. Wenn aber in den Einzelstaaten die Einnahmequellen verstopft und nicht fließend zu machen seien, so sei der Reichstag verpflichtet, wenn aus denselben geschöpft werde, den Ueberfluß wieder in die Kassen der Einzelstaaten überzuleiten. Ob dies nun da— durch geschehe, daß die Zölle erst in die Reichskasse flössen, und der Ueberschuß später herausgegeben werde oder dadurch, daß erst die Zolleinnahmen den Einzelstaaten überwiesen und von diesen an das Reich als Matrikularumlagen wieder ab⸗ geführt würden, das sei nur eine Verschiedenheit der Rech— nungsmanipulation. Man finde den prinzipiellen Unterschied in den verschiedenen Folgen, welche eintreten würden, wenn einmal ein Staat nicht zahlen wolle. Nun, wenn Preußen dies ein⸗ mal thäte und sich dabei auf seine Macht steifte, dann wäre es überhaupt mit dem Reiche zu Ende. Sollte man aber in einem anderen Staate ernstlich an die Zurückhaltung der Zah⸗ lungen denken, dann wehe diesem Staate; die nunmehr auf Grund des Franckensteinschen Antrages nöthige Bundesexeku⸗ tion würde wohl mehr zentralistische als föderalistische Folgen aben. Wenn nun auch eine Aenderung in der Politik des Reichskanzlers wirklich erfolgt sein sollte, so könne ihn das nicht abhalten, dem Tarif zuzustimmen. Die Entlassung des Ministers Falk bedeute noch keinen Schritt, nicht einmal eine leise Wendung nach Canossa, und wenn Falk den Evangelischen Ober-Kirchen⸗ räthen in Preußen nicht fromm genug sei, so gehe das den Reichstag nichts an. Nun würde ja die Mehrheit, welche den Franckensteinschen Antrag durchgebracht habe, wohl auch das Tarifgesetz ohne seine Zustimmung durchsetzen; aber er ver— schmähe es, aus den Beschlüssen Anderer Vortheil zu ziehen, und müsse durch sein Votum offen bezeugen, daß er das Prinzip des Tarifs billige. Er könne es nicht verantworten, wenn er das Zustandekommen des Gesetzes verhinderte und die dann sicher erfolgende Auflösung des Reichstags das deutsche Volk in neue Beunruhigungen und die Wogen des Wahlkampfes stürze, von denen er nicht wisse, was sie noch wegrissen. Die materiellen Interessen würden sich dann hier noch breiter machen, als dies leider schon geschehen sei. Er habe seit 1348 bewiesen, daß ihm die Macht und Herrlichkeit des Reiches immer am höchsten gestanden habe, er habe den Muth gehabt, in den Fünfziger Jahren als vermögensloser Staats⸗ dienst⸗Aspirant in Bayern zu proklamiren, daß Preußen an die Spitze Deutschlands treten müsse. Er könne daher jeden Vorwurf des versteckten Partikularismus oder des mangeln⸗ den Gefühls für die Würde und Hoheit des Reichs mit Stolz zurückweisen. Der Abg. von Behr (Schmoldow) verlas mit Genehmi⸗ ung des Präsidenten eine Erklärung, unterzeichnet von ihm i und den Abgg. von J (Wirsitz), Fürst zu Carolath, Flügge, von Gerlach, Freiherr von Maltzahn⸗ Gültz, von Schöning, Stellter, Dr. von Treitschke, Freiherr von Unruhe⸗Bomst: Die Unterzeichneten hätten durch ihr Verhalten bei den beiden ersten Lesungen der Tarifvorlage

Desterreich zu Grunde lägen, nicht billigten.

dargelegt, daß sie das Verlassen der staatswirthschaftlichen Grundsätze, welche den Handelsverträgen mit Frankreich und Sie hielten es andererseits für dringend geboten, dem Haushalt des Reiches durch Finanzzölle die nothwendig gewordenen Einnahmen zu gewähren. Diese politische Nothwendigkeit stehe ihnen höher als volkswirthschaftliche Bedenken. Da sie bei der Schlußabstim— mung nur die Wahl hätten zwischen Annahme und Verwer— fung, so betrachteten sie es als ihre Pflicht gegen Kaiser und Reich, in dritter Lesung für die Tarifvorlage zu stimmen.

Der Abg. von Hölder bemerkte, seine Motive für die Schlußabstimmung, in welcher er sich von der Mehrzahl seiner politischen Freunde trennen werde, deckten sich nicht ganz mit denen des Vorredners. Er sei mit mehreren wichtigen Be— stimmungen des Tarifs nicht einverstanden. Wenn man Gegen— stände des allgemeinen Bedarfs besteuern wolle, so hätte man das vorläufig nur in sehr mäßigem Umfange thun dürfen, denn alle auf den vermuthlichen Ertrag dieser Finanzzölle gerichteten Rechnungen beruhten auf keiner absolut sicheren Basis. Erst nachdem man einige Jahre hindurch die Erträge mäßiger Finanzzölle beobachtet, hätte man auf dieser sicheren Basis die nach den Bedürfnissen erforderlichen Weiterbewilli⸗ gungen eintreten lassen können. Der Antrag Franckenstein sei nach seinem Wortlaut und dem Gedanken, aus dem der—⸗ selbe hervorgegangen, mindestens dem Geiste der Reichsver— fassung widersprechend, aber in der Praxis könne er dem— selben eine so verhängnißvolle Bedeutung nicht bei⸗ legen. Auch wenn derselbe materiell eine Verfassungsände— rung enthalten sollte, so sei er doch nicht Verfassungsrecht geworden. der nöthigen Reichsausgaben beschränkt fühlen könnten, befürchte er nicht, da das Reich jetzt den Einzelstaaten reich— liche Mittel zuführen werde. Da ferner die Vertheilung an die Einzelstaaten erst nach Verrechnung der Matrikularumlagen erfolgen werde, so habe der Antrag Franckenstein faktisch nur die Bedeutung einer Rechnungsfrage. Die Landesvertretungen würden dafür zu sorgen haben, daß die ihnen vom Neiche zu—⸗ geführten Mittel zweckmäßig und zu Steuererleichterungen ver— wendet würden. Eine wirkliche Schädigung des Reiches könne er in der Annahme des Antrages Franckenstein nicht erblicken, das thäten auch die berufenen Organe der Reichsregierung nicht, und deshalb könne er davon allein seine Schlußabstim⸗ mung nicht abhängig machen. Er begrüße es mit Freuden, daß durch dieses Gesetz mit der freihändlerischen Richtung in der Gesetzgebung gebrochen werde, und erachte es für heilsam, daß der finanziellen Nothlage der Einzelstaaten, hauptsächlich verursacht durch die großen Anforderungen des Reichs, abge⸗ holfen werden solle. Gegen solche Lebensfragen schwiegen seine übrigen Bedenken, er werde deshalb für das ganze Gesetz stimmen.

Der Abg. Dr. Hänel führte aus: Der Reichskanzler habe gestern auch gegen die Fortschrittspartei gleichsam streifend eine Bemerkung gerichtet, die mit Stillschweigen zu übergehen ihm widerstrebe, weil der Reichskanzler mit dem Vorwurf, die Fortschrittspartei habe gar keine positiven Ansichten über Finanzen und Handelspolitik, sie entwickele dieselben immer erst an den Vorlagen der Regierung, um daraufhin „Nein“ zu sagen, gerade sich selber Unrecht thue. Dieser Vorwurf sei hervorgegangen aus einer entschiedenen Undankbarkeit gegen seine Partei, denn den heutigen Standpunkt derselben habe ja der Kanzler Jahrzehnte lang selbst eingenommen und mit seiner Verantwortlichkeit gedeckt. Die Fortschrittspartei vertheidige jetzt die gesetzlichen Grundlagen, welche der Reichs⸗ kanzler geschaffen habe, oder seien auch seine Schöpfungen einfach negative gewesen? Der Reichskanzler hätte seiner Partei sagen können, daß sie nicht die gleiche Volubilität besitze

wie er, und freilich dann hätten er und seine Freunde einfach schweigen müssen. Die formalistische

Frage, ob durch den Franckensteinschen Antrag eine Ver— fassungsänderung vorliege oder nicht, sei ganz untergeordneter Natur; entscheidend sei, ob derselbe dem Geist und Sinn der Verfassung widerspreche, er könne dieselbe nur bejahen. Geist und Sinn der Verfassung sei, daß man sich im Reiche ein selbständiges Finanzsystem schaffe und dergestalt abgrenze, daß daneben die einzelnen Staaten sich ebenfalls ihr selbständiges Finanzsystem gründen und fortbilden könnten. Dieser Ge⸗ danke werde vollständig durchbrochen. Formell liege hier keine Verfassungsveränderung vor; der Antrag bedeute nichts anderes als die Festsetzung bestimmter Verwendungszwecke, bestimmter Einnahmen durch Gesetz. Er würde sich keinen Augenblick scheuen, ihn einfach durch das Etatgesetz zu besei⸗ tigen. Der Antrag sei nicht föderalistisch, sondern partikularistisch, indem derselbe einseitig in das Interesse der einzelnen Staaten augenblickliche Ke fe einheimse, aber die Grundlage der verfassungsmäßigen Entwickelung unterhöhle. Derselbe fessele die Hul ef e, der einzelnen Staaten an den jzetzt geschaffenen Zustand und zugleich den Fluß der Gesetzgebung im Sinne dieser Interessen. Dagegen sei das oberste Erhaltungsprinzip des Föderalismus, die Kompetenzen so reinlich als möglich abzugrenzen. Das Haus vermische sie gerade auf dem empfindlichen Gebiete der Finanz⸗ verwaltung, um Gegensätze heraufzubeschwören, und weise Reich und Einzelstaaten auf die nämliche Einnahmequelle an. Die konstitutionellen Garantien, meine der Abg. Völk, verschlügen nicht viel, derselbe lege das Hauptgewicht auf die Ministerverantwortlichkeit, die leider in der Verfassung des Reichs nicht genügend ausgebildet sei, es sei kein Prozeßgesetz vorhanden, nicht die Möglichkeit einer Exekution. Eine leere Phrase sei sie zwar nicht, denn es gebe auch Mittel, um die⸗ selbe geltend zu machen, in dem Budgetbewilligungsrecht und in dem Recht der Anklage beim Kaiser, welcher die verant— wortlichen Minister ernenne. Aber wäre sie auch ganz werth— los, solle man in Deutschland darum auch das Wenige und Letzte, was man an konstitutionellen Garantien besitze, opfern? Nun sei gesagt worden, daß das Reich durch den Antrag Francken⸗ stein wenigstens die Garantie behalte, die in dem Necht, die Matrikularbeiträge zu bewilligen, liege. Aber diese hätten auf einmal eine ganz andere Bedeutung gewonnen, als sie früher gehabt hätten. Bisher habe man nach Maßgabe der Ausgaben die Einnahmen, bemessen auf das Steuersubjekt der

Daß sich die Reichsorgane in der Bewilligung

einzelnen Staaten, beschlossen, jetzt bewillige man eine Gesammt⸗ summe von Einnahmen, gesteigert um hundert und so und so viele Millionen, und die Matrikularbeiträge seien nichts als der Vertheilungsmaßstab zwischen den einzelnen Staaten und dem Reiche in Bezug auf den Ueberschuß der Erträgnisse über 130 Millionen hinaus. Auf die Stichhaltigkeit der Gründe, die das Centrum für die Garantien vorführe, komme es demselben gar nicht an. Das Centrum mache einen vollkommenen Frontwechsel mit einer solchen Marsch—⸗ fertigkeit, wie es noch nicht dagewesen sei. Was man von Kompromissen kenne, sei ein wahres Kinder⸗ spiel gegen das, was man hier in ein paar Monaten vor dem Reichstag aufgeführt habe. Habe es jemals einen schärferen Gegensatz gegeben als den zwischen dem Reichskanzler und dem Centrum? Ihn wundere nur, daß das Centrum für die Art, wie es die Ueberbrückung dieses Gegensatzes bewerk— stelligte, so viele Gründe anführe. Das Centrum sei ja nie

eine politische Partei gewesen, denn die ganze politische Thätig⸗

keit desselben sei wesentlich das Mittel zur Erreichung auf ganz anderem Gebiete liegender Ziele. Es sei eine geschichtlich bedeutsame Thatsache, daß die Konservativen auf Er— folg nur hoffen könnten im Bunde mit dem Ultra— montanismus, und umgekehrt. Es sei daher eine Errungen— schaft des deutschen Volks, daß kirchliche Parteien seine Politik nicht mehr beherrschen könnten und darum werde auch jene Koalition, auch wenn sie der Reichskanzler mit seinem Namen decke, zu keinem Siege führen. Der Sieg gehöre seiner Partei, dafür spreche der Geist des deutschen Volkes. Er verstehe Diejenigen nicht ganz, die die Ablehnung nur an die Franckensteinsche Garantie knüpften. In dem Augenblicke, wo das Haus die Ueberschußwirthschaft in Deutschland be⸗ gründe, sei die ganze Frage der Garantien nur eine Schein— frage, denn die wahren Garantien seien im letzten Grunde nur das Recht und die Macht der Steuerbewilligung durch das Volk. Steuer- und Ausgabebewilligung müsse in einer Hand liegen. In dem Augenblick, wo das Haus Ueberschuß— wirthschaft treibe, sei nicht mehr zu helfen vom konstitutionellen Standpunkt, ausgenommen, wenn man Rechenschaft auch über die Ausgaben hier fordere und feststelle, wie dieselben durch die vom Hause bewilligten Einnahmen gedeckt werden sollten. Auf diesem Wege gebe es keinen Halt, und wenn das Haus es ihm nicht glauben wolle, so glaube man dem Abg. von Treitschke; würde derselbe diesem Antrage zustimmen, er, der so perfekt sei, um die Spuren unitaristischer Richtungen zu finden? Man stehe in Deutschland vor einer vollen Revolution in der Finanz- und Zollpolitik, die herrschenden Klassen sollten ent— lastet und die ärmeren mehr belastet werden. Seltsamer Weise wende man mit einem Male die Methode des laisser faire gerade auf diese Steuerfrage an. Man sage: man treffe allerdings zunächst und überwiegend die breiten, also die ärmeren Klassen, aber es werde sich schon machen, es werde schon irgendwie eine Abwälzung erfolgen, und dafür gebe man nun eine Reihe von Scheingründen an, die alle falsch seien. Nicht die Behauptung, daß die Einnahmen reichlich flössen, könne irgend welche Umkehr in den Steuerverhältnissen rechtfertigen, die Lasten müßten auch gerecht vertheilt werden. Die ganze politische Situation sei auch nicht dazu ange— than, um die Hülle und Fülle außerhalb der Kontrole des Reichstags Geldmittel zu bewilligen. Der Reichskanzler werfe den verschiedenen Parteien zu seinem (des Redners) Erstaunen vor, sie könnten ihm nicht eine genügende Stütze geben, er habe es immer mit jeder einzeln, insbesondere mit der nationalliberalen versucht, allein er könne mit ihnen nicht auskommen. Mit wem sei denn der Reichskanzler endlich einmal ausgekommen? Seine enormen Verdienste um Deutsch— lands Einigung und Machtstellung gegenüber Europa hätten ihm auch eine gewaltige Machtstellung im Innern gegeben. Mehrere Parteien, auch die Fortschrittspartei spreche er nicht davon frei, glaubten, sie könnten diese Machtstellung des Reichskanzlers respektiren, die großen Vortheile, die seine Leitung der Angelegenheiten für das deutsche Vaterland mit sich gebracht habe, einheimsen und doch noch daneben liberale Politik treiben, da der Reichskanzler doch einen gewissen Ein⸗ fluß parlamentarischer Art zulasse. Zur großen Enttäuschung seiner Partei ergebe sich, daß der Reichskanzler zu einer Höhe ministerieller Diktatur gelangt sei, neben welcher alles parla⸗ mentarische Leben Scheinleben werde. Derselbe spiele mit den Parteien, er würfle mit ihnen, er lege die Keime der Zer⸗ spaltung in sie hinein und rege sie gegen einander auf, er ver⸗ binde sie ganz nach seinem Belieben und seinen eigenen Gesichts⸗ punkten. Es sei allerdings wahr und wunderbar, daß in diesem Augenblick, wo es sich mehr als jemals um die künftige Entwickelung des deutschen Volkes handele, das Volk gleich⸗ gültig bleibe, und nur die oberen Etagen der Interessenten gehört würden. Wenn er sich dächte, daß diese Art von

Gleichgültigkeit, der Zersplitterung, aller Parteien fort⸗ dauere, dann würde er trübe in die Zukunft sehen müssen. Er wisse jedoch, es sei ein Uebergangsstadium,

vielleicht ein schweres und rauhes, wo die untergeordneten Politiker so könne er ruhig sagen kämpfen müßten mit einem Manne von der Bedeutung des Fürsten Bismarck, gerade deswegen aber gebe er keinen Deut weg von den Grundsätzen, zu denen er sich bekenne, und er werde auch nicht darin einwilligen, daß ein Schatten jenes Rechts und jener Machtstellung hier verloren gehe, die man noch jetzt für die Vertretung des preußischen Volks besitze. Das sei seine Devise, mit der seine Partei im Augenblick gegenüber einer Koalition des Ultramontanismus und des Konservatismus fallen möge, aber der Sieg bleibe seiner Partei.

Der Abg. Freiherr von Schorlemer⸗Alst erklärte, er habe geglaubt, daß die Hitze der Debatte bei dem Petroleum ihren Höhepunkt erreicht habe, aber die Rede des Abg. Hänel habe jenen Hitzegrad noch übertroffen. Derselbe habe den Antrag Franckenstein partikularistisch genannt und daraus deduzirt, daß der . dem wahren Föderalismus und dem Reichs⸗ gedanken feindlich sei. Das sei el chf das Centrum fördere damit den Konservatismus und kämpfe gegen den Fortschritt, der nach dem Ausdruck des Vorredners die Gesetzgebung im Fluß erhalte, einem Fluß, der allerdings nur verheerende chen wälze. Der VWriwinr des Vorredners, daß das Cen⸗