1879 / 163 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 15 Jul 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Re- Lore, 12. Juli. (G. T. B.)

Vaagrenberieht. Baumwolle in KNen-Tork 12/16, do. in RKexR-Orlesns 1Iz. Petroleum in Nen-Xork 63, do. in Phikkdelphia

6H rohes Petroleum 5, do. Pipe Rane Certifloats

Mehl 4 D. 20 C.

mired] 45 C. Zucker (Fair refihi -g Hrscoredos) 63.

Rother Winterreizen 1 D. 20 C. ANais (ola

clear) 5 CG. Getreidsfracht 43.

1343. Zehmelz (Varks Wiloor) 63, do. Fairbanks 68. Speck (ahor

( 1905 46.

e. 1 70 C. Kafes (Rio-)

Er semhbæakm-Eimrasghznaern. Meonhlenburglsohe Friedrloh-Franz-Eisenbahn. Im Juni er. 390 576 ½ (— 16446 4A), seit 1 Jan. 221 532 M.

75 410 FI.

Breslan - Warsohauer Elsenbahn.

Im Juni er. 31 413

Posen - Creuzburger Elsenbahn. Ia Juni er. 129 247 ( 4995 M), seit 1. Jan. 40 506 A Auwngsterdam Rotterdamer Elsenbahn. Im Mai er. 263 864 FI. ( 14816 FI.), im Juni er. 285 132 FI. (— 5050 FI.); seit 1. Jan.

Theater.

KHallner-Theater. Dienstag: 13. Gastspiel der K. K. Hofburgschauspieler Hrn. Sonnenthal, Hrn. u. Frau Hartmann u. des Hrn. Thimig. Zum 13. Male: Rosenkranz und Güldenstern. Lust⸗ spiel in 4 Akten von M. Klapp.

Mittwoch: 14. Gastspiel der K. K. Hofschauspieler. Z. 14. M.: Rosenkranz und Güldenstern.

Fictoria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Dienstag: Zum 13. Male: Gastspiel des Operetten⸗Ensembles unter Leitung von C. A. Raida. Die Königin von Goleonda. Komisch— phantastische Ausstattungs⸗Operette mit Baller in 3 Akten nach Bürgers gleichnamigem Gedicht frei bearbeitet von S. Michaslis. Musik von C. A.

aida. Ballets komponirt und arrangirt von Hrn. Balletmeister Brus. Die Kostüme angefertigt nach Angabe des Ober⸗Garderobiers Hrn. Happel. Die Dekorationen nach Angabe des Maschinenmeisters Hrn. Geißler. Elektrisches Licht vom Inspektor Hrn. Krämer.

Residenz- Theater. Direktion: Emil Claar. Dienstag: 11. Gastspiel der K. K. Hof⸗Schau⸗ spielerin Frau Mitterwurzer und der K. K. Hof⸗— Schauspieler Herren Mitterwurzer, Hallenstein, Schreiner und Leyrer, sowie des Frl. Gisela Straß⸗ mann aus Wien. Haus Daruley.

Krsolls Theater. Direktion: Sngel⸗Lebrun. Dienstag: Bädeker. Schwank mit Gesang in 1 Akt v. Belly. Aennchen vom Hofe. Schwank mit Gesang in 1 Akt von Ed. Jacobson. Nimrod. Posse mit Gesang in 1 Akt von H. Salingré. Vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter Illumination, Großes Garten⸗Conecert. Anfang des Concerts 5 Uhr der Vorstellung 66 Uhr.

germ ania-Sommer-ITheater. Dienstag: Benefi; für den Ober⸗Regisseur Herrn Wexel. Onkel Bräsig. Lebensbild in 5 Akten nach Fritz Reuters Ut mine Stromtid“.

Mittwoch: Gastspiel des Hrn. Heinrich Fischbach: Die Lieder des Musikanten. Volksstück mit Ge⸗— sang in 3 Abtheilungen und 7 Aufjügen von Rud. Kneisel. Musik von Ferd. Gumbert.

*. * . ü 6 *. Belle - AlHlianee - Theater. Dienstag: Von 6 Uhr an ununterbrochen: Großes Doppel⸗Concert.

Tyroler Natur ⸗Sänger⸗Gesellschaft Stey⸗ risches Damen⸗Quartett. Brillante Illumination

durch mehr als 15 000 Gasflammen. Im Theater (Anfang 7 Ubr): Gastspiel der K. K. Solotänze⸗ rinnen und Solotänzer vom K. K. Hofopern⸗ Theater in Wien. Um 8 Uhr: Pas de deux. Um 2 Uhr: Sꝛäurdas. Zum Schluß: Bolero. Hierm: Mariannens Lüge. Entrée 50 4.

Mittwoch: Zweites großes Volksfest. Ausnahms⸗ weise halbe Theater⸗Kassenpreise. Auf Verlangen: Die Grille. Ländliches Charakter⸗Gemälde in 5 Akten von Charl. Birch ⸗Pfeiffer.

Familien Nachrichten

Verlobt: Frl. Rosalie Funke mit Hrn. Ingenieur Albert Hamann (Hetzdolf U.⸗M. Köthen).

Verehelicht: Hr. Dr. Johannes Klein mit Frl. Helene Grämer (Brandenburg a. H. Leipzig.)

Geboren: Eine Tochter: Hrn. Lieutenant Dommes (Hannover). Hrn. Prof. Alfred Pernice (Halle) Hrn. Geh. Registrator Max Gritzner (Berlin). Hrn. Seconde⸗Lieutenant von Schleicher IH. (Berlin).

Gestorben: Hr. Wirkl. Geb. Rath Ernst Maxi⸗

milian von Carlowitdz (9Oberschönau). Hr. Oberlehrer Dr. phil. Ewald Schmidt (Stratzburg im Elsaß). Frau Oberst⸗Lieutenant Antonie

don Goetze, geb. von Lobenthal (Zabern). Frau Hauptmann Maria von Horn, geb. von Bernhardi (Wies baden).

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

626 lõꝛol] Frocham.

Nach Angabe der Wittwe des Rechtsanwalts Friedrich Muller dahier ist die Driginalausfertigung einer am 22. Mai 1851 von der Wittwe des Jo⸗ hannes Brenzel, Catharina, Elisabetb, geb. Holl, zu Braach, ju Gunsten des genannten 2c. Müller von dem vorhinnigen Justizamt II. dahier über ein zu 460 pverzinsliches, nach J jähriger Kündigungsfrist rückjahlbares Darlehn von 250 Thaler unter Ver⸗ pfändung ihres in Braach belegenen Grundbesitzes errichteten Schuld und Pfandrerschreibung abhanden gekommen.

Auf Antrag der genannten Wittwe Müller, welche

sonen, welche Ansprüche an die gedachte Urkunde zu haben glauben, aufgefordert, solche bis spätestens im Termin am 18. September d. J., Morgens 11 Uhr, Ctz. geltend zu machen, widrigenfalls die Urkunde zum Zweck der Lochung für kraftlos erklärt werden wird. Rotenburg a. J., den 3. Juli 1879. Königliches Kreisgericht. Gleim.

343 . (246) Edictalladung.

Die Ghefrar des Köthners August Steins, Auguste, geb. Steins, in Lührechtsen und der Haus sehn Heinrich Niemeyer in Warjen haben beantragt, den etwa 59 oder 69 Jahre alten Christian

Amerika ausgewandert und über sein Leben seit 10 Jahren keine glaubwürdige Nachricht eingegan⸗ gen sei. Die Antragsteller haben den im 5.7 des Gesetzes vom 23. Mat 1848 über die Todeserklärung ver⸗ schollener Personen vorgeschriebenen Eid abgeleistet. Demnach wird der Verschollene Christian Steins aus Dehnsen aufgefordert, sich spätestens in dem auf Donnerstag, den 19. Februar 1880, Morgens 10 Uhr, auf hiesiger Gerichtsstube angesetzten Termine zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt und sein Vermögen den nächsten bekannten Erben oder Nachfolgern überwiesen werden soll. Zugleich werden alle Personen, welche über das Fortleben des Verschollenen Kunde geben können, zu deren Mittheilung aufgefordert und für den Fall der demnächstigen Todeserklärung etwaige Erb⸗ und Nachfolgeberechtigte zur Anmeldung ihrer An⸗ sprüche unter der Verwarnung geladen, daß bei der Ueberweisung des Vermögens des Verschollenen auf sie keine Rücksicht soll genommen werden. Alfeld, den 9. Januar 1879. Königliches Amtsgericht. JI. Erxleben. örzn Oeffentliche Ladung der J. Abtheilung des Königlichen Kreisgerichts zu Stralsund, vom 6. Juni 1879. Das Schiff „Ernst“, welches im Jahre 1852 er— baut worden, ist in unser Schiffsregister Nr. 37 als Eigenthum des Schiffers Johann School zu Stralsund eingetragen. ; Zum Zwecke der ersten Eintragung von Verpfän dungen werden auf Antrag des School alle etwa zur Eintragung berechtigten Realgläubiger hiermit . ihre Forderungen und Ausprüche spätestens in dem auf den 15. Oktober 1379, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelleẽ im Zimmer Nr. 44 anbe⸗ raumten Termine anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Vorzugsrechten ausgeschlossen werden sollen. Das Praäklusio⸗Erkenntniß soll in der öffentlichen Sitzung zam 22. Oktober 1879, Vormittags 11 Uhr, e n gemacht werden.

Verkäufe, Verpachtungen, Sußpniffionen ꝛco.

ö Bekanntmachung.

Zur Verdingung der bebufs Erweiterung der hie⸗ sigen Garnison⸗Bäckerei erforderlichen Tischlerarbei⸗ ten incl. Material, sowie der Lieferung der be— nöthigten Granitplatten und Saargemünder Platten in öffentlicher Submission ist bei dem unterzeich⸗ neten Proviantamt Termin auf Dienstag, den 22. Juli er. Vorm. 11 Uhr, anberaumf, bis zu welchem Offerten mit der Auf⸗ schrift: ‚Submission auf Tischlerarbeiten (bezw. auf Lieferung von Granitplatten oder von Saar⸗ gemünder Platten jede Offerte besonders) behufs Erweiterung der Garnison⸗Bäckerei' hierher einzu⸗ reichen sind, deren Eröffnung alsdann erfolgt.

Die betreffeaden Bedingungen, Projektrieichnun⸗ gen ꝛc. liegen in unserm Bureau Köpnicker⸗ straße 16/17 zur Einsicht aus.

Berlin, den 13. Juli 1879.

Kgl. Proviantamt.

6189 Königliche Ostbahn.

Die Aufführung von rot, 110000 cbm Erdar⸗ beiten, sowie des Mauerwerks für zwei Durchlässe und einer 8 m weiten Unterführung zum neuen Rangierbahnhof bei Lichtenberg, soll ungetheilt ver⸗

dungen werden. Submissions bedingungen und Zeichnungen liegen werktäglich von 8—4 Uhr im

Bureau des Unterzeichneten, Lichtenberg, Frank⸗ furter Chaussee Nr. 198, aus. Termin den 21. Juli 1879, Vormittags 11 Uhr, bendaselbst. Der Regierungs⸗Banmeister. Rhenius.

6211 Die Lieferung von 9 halbweißen Kachel-Defen und 66 eisernen Kasernen⸗Oefen (System Schuldt in Altona) soll im Wege der Submission verdungen werden. Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift: „Snbmission auf Ofen⸗Lieferung“ versehen bis zu dem am 24. Juli d. J, Vormittags 11 Uhr, in unserem Bureau, Karlstraße Nr. 27, anstehenden Termine bierher einzureichen. Die Lieferungs⸗Bedingungen liegen im Bureau der Garnison⸗Verwaltung zur Einsicht aus. Kiel, den 11. Juli 1879. saiserliche Marine Garnison Verwaltung.

6207] Bekanntmachung. JZür die unterzeichnete Verwaltung sollen 160 Ta— feln verschiedene Fourniere beschafft werden.

Lieferung ⸗Offerten sind mit der Ausschrift; „»Submisston auf Lieferung von Fournieren“ bis zu dem am 26. Juli er., Vormittags 11 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde anberaumten Termine einzureichen.

Die Lieferungebedingungen, welche auf portofreie Anträge gegen Erstattung der Kopialien von 50 4 abschriftlich mitgetbeilt werden, liegen nebst den näheren Bedarftangaben im Bureau der Verwal⸗ tung aus.

Kiel, den 12. Juli 1579.

Materialien · Magazin Verwaltung der staiserlichen Werft.

. Bekanntmachung.

Für die unterzeichnete Verwaljung sollen 45 Stück eiserne patent geschweißte Robre, 940 mm lang, 106 mm äußerer Durchmesser, 4 mm Wandstärke, beschafft werden.

Lieferungsofferten sind versiegelt mit der Aufschrift

Steins aus Dehnsen für todt zu erklären, da der jelbe vor 25 oder 26 Jahren über Bremen nach

„Submisston auf Lieferung von eisernen Röh⸗ ren“ bis zu dem am 24. Juli er., Mittags

11 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde anberaumten Termine einzureichen.

Die Lieferungsbedingungen, welche auf portofreie Anträge gegen Erstattung der Kopialien von 66 O50 abschriftlich mitgetheilt werden, liegen nebst den näheren Bedarfsangaben und Proben bei der Ver⸗ waltung zur Einsicht aus.

Kiel, den 9. Juli 1879. Materialien Magazin Verwaltung der Kaiserl ichen Werft.

Verlag fung, Am ortisatiomn, Staus zahlung u. s. w. Son öffentliches Bap ierem.

Bekanntmachung. Bei der heute in Gegenwart eines Notars be⸗ wirkten Verloosung der für das laufende Jahr zu tilgenden Stammaktien der Niederschlesisch⸗ Märkischen Eisenbahn sind die in der Anlage aufgeführten 1452 Stück gezogen worden.

Dieselben werden den Besitzern mit der Auf— forderung gekündigt:

den Kapitalbetrag zugleich mit den Zinsen für das 2. Semester d. J. vom 15. Dezember d. J. ab gegen Suittung und Rückgabe der Aktien nebst Talons bei der Staatsschulden ˖ Tilgungakasse hier selbst, Oranienstraße 94, in den gewöhnlichen Ge— schäftsstunden zu erheben.

Die Einlösung kann auch bei den Regierungs⸗

Hauptkassen, bei der Kreiskasse in Frankfurt a. M. und den Bezirks⸗Hauptkassen in Hannover, Osna⸗ brück und Lüneburg bewirkt werden. Zu diesem Zwecke sind die Dokumente nehst Talons einer dieser Kassen einzureichen, welche sie der Staatsschulden⸗Tilgungskasse zur Prüfung vor zulegen, und nach erfolgter Feststellung die Aus zablung zu besorgen hat.

Vom 1. Jannar k. J. hört die Verzinsung der gekündigten Dokumente auf.

Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, auf der Anlage verzeichneten noch rückständigen Dokumente wiederholt und mit dem Bemerken auf⸗ gerufen, daß ihre Verzinsung bereits mit dem 51. Dezember des Jahres ihrer Verloosung aufge⸗ hört hat.

Berlin, den 1. Juli 1879.

Haupt Verwaltung der Staatsschulden.

Löwe. Rötg er.

Bekanntmachung. Bei der heute in Gegenwart eines Notars be⸗ wirkten Verloosung der für das Jahr 1879 zu tilgenden Prioritäts-Obligationen der Nieder⸗ schlefisch Märtischen Eisenbahn sind die in der Anlage aufgeführten 397 Stück Ser. J. à 100 Thlr. und . . gezogen worden. Dieselben werden den Besitzern mit der Auf⸗ forderung gekündigt, den Kapitalbetrag vom 1. Januar k. J. ab gegen Quittung und Rückgabe der Obligationen und der dazu gehörigen nicht mehr zahlbaren Coupons über die Zinsen vom 1. Januar k. J. ah nebst Talons dei der Staateschulden-Tilgungskasse bier⸗ selbst, Oranienstraße 94, in den gewöhnlichen Ge⸗ schäftsstunden zu erbeben.

Die Einlösung kann auch bei den Regierungs⸗ Hauptkassen, bei der Kreiskasse in Frankfurt 4. M. und den Bezirks⸗Hauptkassen in Hannover, Osna⸗ brück und Lüneburg bewirkt werden.

Zu diesem Zwecke sind die Dokumente nebst Couxons und Talons einer dieser Kassen einzureichen, welche sie der Staatsschulden ⸗Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung ju besorgen hat.

Der Betrag etwa fehlender Coupons wird vom Kapitale gekürzt.

Vom 1. Januar k. J. ab hört die Ver⸗ zinsung der Fekündigten Dokumente auf.

Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, auf der Anlage verzeichneten noch rückständigen Doku⸗ mente wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß ihre Verzinsung bereits mit dem 31. Dezember des Jahres ihre Verloosung aufgehört hat.

Berlin, den 1. Juli 1879.

Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.

Löwe. Rötger.

n Ausloosung der Stadt Casseler Obligationen der 4prozentigen Anleihe von 709,000 Thaler do 1872.

Zur Rückzahlung am 2. Januar 1880, mit wel⸗ chem Tage auch die Verzinfung aufhört, sind fol⸗ gende Ohligationen der vorgenannten Anleihe heute ausgeloost worden:

Serie A. Nr. 99, 159 und 2530, je über 1000

9

Serie B. Nr. 177, M4, 295, 302, 537 und 577

je über 500 Thaler,

Serke 9. Ne. 34 43, 71 117, 120, 261, 297

372 und 480, je über 200 Thaler, Serie D. Nr. 101, 129, 125, 213, 330, 333, 355 114, i37 and 145, se über jb Thater.,.

„Aaßer bei der hiesigen Stadthauptkasse erfolgt die Rückahlung bei der Preußischen Central⸗ Boden ˖ Credit. Actien. Gesellschaft zu Berlin und bei dem Bankhaus Vt. A. von Rothschild & Söhne zu Frankfurt a. M. gegen Rückgabe der Obligationen nebst Coupons und Talons. Dieselbe findet auf Verlangen auch schon ror jenem Termin gegen Vergütung der Zwischenzinsen statt.

An Rckständen aus früheren Verloofungen werden hier 1er, 9

aus der Verlossung von 1877:

Serie 3 43 6. ng Thaler,

ans der Berloosung von 1878:

Serie B. Nr. 180 über 506 Thaler,

Serie 9. Nr. 44 und 161 je über 200 Thaler,

Serie D. Nr. 112 und 312 je über 100 Thaler, deren Inhaber zur Erhebung der Capitale hiermit wiederholt aufgefordert werden.

Cassel, am 9. Juli 1879.

Der Dherbirger n eister der Residenz. eise.

Wochen⸗Answeise der deut schen Zettelbanken.

Braunschweigiscmhe Bank.

6217! Stand vorm z. Juli E829. ö Activa. etall-Bestan. 2 209. 25. Reichs Eassenscheine ö. ö 56 6. . Noten anderer Banken. ö. 172 366. RVechsel-· Besten. S546. 559. 05. Lombard-Forderungea. J glg. zd . Effecten- Bestand ö k Sonstigs Aotiva ö 5, 322,309. 50.

Pauls .

Grundkapital. ot 10, 500, 00.

Reservefonds. 308, 955. 45 w 2 2. Sonstige tãglich fallige Torbind-

lichkeiten w 1.737, 740. 60. An eine Kündigungsfrist gebun-

dene Verbindlichkeiten. 1I.421,900. —. Sonstige Passiva 297, 140. 25.

Eventuelle 7Terbindlichkeiten aus weiter begebenen, im Inland zahlbaren Wechseln... . M 1,594, 625. 30. Hranngehrweiz, den 7. Juli 1879. Pie DBireecttiom.

Bewig. Stũbel. bꝛo9] Gescha ft. Meter scht er

Geraer Bank. Hassen · Bestnd Activa. assen⸗Bestände = . AM 352, 655 d Lombards. JJ Effekten. 268,679 Debitoren. J J, 990, 465

; . Passiva.

Aktienkapital A 6, 600,000 Depositen. 796, goß Accepte 1.471,33 Creditoren 135654319 Reservefonds. .. 561, 186 Spezial ⸗Reserven. 66 n

Gera, den 35. Juni i879. Die Direktion.

6123

Gegenstãnde der en,, sind: I) Wahl von drei Mitglie

Thüringische Eisenbahn.

. Die Herren Aktionäre der Thüringischen Eisenbahngesellschaft werden unter Hinweis auf die Bestimmangen in den §5. 23 ff. des Gesellschaftsstatutes zu der am Donnerstag, den 7. August er., Vormittags 11 Uhr, im Saale des Fr. Helderschen Restaurationslokals zu Gotha stattfindenden

ordentlichen Generalversammlung eingeladen.

—ᷓ ; ; dern des Verwaltungsrathes an Stelle der ausscheidenden, jedoch wieder wählbaren Herren: Justiz⸗Rath Sterzing aus Gotha, Justiz⸗Rath 9 . aus ö, i ne 5 . He lh er Verwaltungsbericht für das Jahr 1 welcher vom 24. Juli er. ab bei all Billetexpeditionen der Bahn zu haben ist. ( ö. Jeder Aktionär, der an der Generalversammlung Theil nehmen will, bat sich nach Maßgabe

des 5. 27 des Statuts und resp. 5. 9 des Statutennachtrages bezüglich der Gotha ⸗Leinefelder Bahn 8 Tage vorher, also bis einschließlich den 30. Juli c. während der Geschäftsstunden, Vormittags von 9 bis 12 und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr, als Besitzer von mindestens 5 Stammaktien oder mindestens 16 Stammaktien Litt. B, entweder durch deren Hinterlegung oder durch deren Anmeldung und Vorzeigung bei ,,, egen n , . 2 zu legitimiren. Begen die Hinterlegungs“ un nmeldebescheinigungen (mit den Anmeldebescheinigungen sind die angemeldeten Aktien selbst am Taße der Bersammlung wieder ,,. r n. von dem Legstimationsbureau die Karten zum Eintritt in das Versammlungslokal verabfolgt werden. Tie binterlegten Aktien sind alsbald nach der Generalversammlung gegen Rückgabe der Hinter legungtscheine von der Hauptkaßse abzuholen und resp. zurückzufordern. z Zur Ausübung des Wahl, und Stimmrechts in der Generalvetsammlung sind nur die legi⸗ timirten Besitzer der Stammaktien der Hauptbahn (nicht auch die der Aktien Litt. B.) befugt, weshalb auch nur den ersteren gegen Vorweis der r, . oder ,, freie

Fahrt nach dem Versammlungsort und zurück am Tage der Versammlung gewährt wird. Welche Züge ierzu benutzt werden dürfen, wird durch Anschlãge 3 den Stationen bekannt gemacht werden. ce Zůs Dritte Personen können nur dann die Legitimation für Aktionäre und deren Vertretung in der

Generalversammlung auf Grund schriftlicher Vollmacht übernehmen, wenn sie selbst Aktionäre sind und sich als solche legitimiren. Erfurt, den 7. Juli 1879.

Die Direktion.

ö 6 *

und

Deutscher Reichs⸗Anzeiger

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

4 Aas Ahonnement beträgt 4 50 5

. für das BHierteljahr.

AInsertionspreis für den Raum einer Arutzrile 360 2.

3 63.

1

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem bisherigen Bürgermeister von Cüstrin, Hermann Winchenbach, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Pfarrer Dr. Ehrhart zu Kokotzko, im Kreise Culm, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; sowie dem pensionirten Hauptsteueramtsdiener Borchers zu Linden bei Hannover das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Den tsche s Reich.

Gebührenordnung für Rechtsanwälte. Vom 7. Juli 1879.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser,

König von Preußen ꝛͤ. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

Erster Abschnitt. Allgemeine Bestim mungen.

8. 1. Die Vergütung für die Berufsthätigkeit des Rechts— anwalts in einem Verfahren vor den ordentlichen Gerichten, auf welches die Civilprozeßordnung, die Strafprozeßordnung oder die Konkursordnung Anwendung findet, sowie für die berathende Berufstätigkeit des Rechtsanwalts, welche den Be⸗ ginn oder die Fortsetzung eines solchen Verfahrens betrifft, bestimmt sich nach den Vorschriften dieses Gesetzes.

§. 2. Für die Ausführung eines Auftrags, dessen ge— meinschaftliche Erledigung mehreren Rechtsanwälten über— tragen ist, steht jedem derselben die volle Vergütung zu.

§. 3. Bei Ausführung von Aufträgen mehrerer Auftrag⸗ eber durch dieselbe Thätigkeit haftet jeder Auftraggeber dem echtsanwalte für denjenigen Betrag an Gebühren und Aus⸗

lagen, welcher bei abgesonderter Ausführung seines Auftrags erwachsen sein würde. Die Mitverhaftung der anderen Auf— traggeber kann dem Rechtsanwalte gegenüber nicht geltend gemacht werden.

8. 4. Für die Thätigkeit als Beistand stehen dem Rechts⸗ anwalte die gleichen Gebühren zu wie für die Vertretung.

8. 5. Für Unterzeichnung eines Schriftsatzes erhält der Rechtsanwalt die gleichen Gebühren wie für Anfertigung desselben.

8. 6. Für Anfertigung und Ueber sendung von Rech— nungen über Gebühren und Auslagen und für Zahlungs⸗ aufforderungen wegen derselben kann der Rechtsanwalt eine Gebühr nicht beanspruchen.

§. 7. Bei dem Betrieb eigener Angelegenheiten kann der Rechtsanwalt von dem zur Erstattung der Kosten des Ver⸗ fahrens verpflichteten Gegner Gebühren und Auslagen bis zu dem Betrage fordern, in welchem er Gebühren und Aus— gen eines bevollmächtigten Rechtsanwalts erstattet verlangen önnte.

5. 8. Der niedrigste Betrag einer jeden nach den Vor⸗ schriften der Abschnitte zwei bis vier zu berechnenden Gebühr wird auf eine Mark bestimmt.

Zweiter Abschnitt.

Gebühren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten.

5. 9. In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten werden die Ge⸗ bühren nach dem Werthe des Streitgegenstandes erhoben. Der Gebührensatz beträgt bei Gegenständen im Werthe:

I) bis 20 M einschließlich J / 2) von mehr als 20 bis 60 / einschließlich 3 3 9, , ö nn 120 o/, 1 1 Vn 4 1 1 1 120 , 200 Vn 11 7 , 5 ', o/ 1 200 V 300 Y, V/ 10 , 6 1 y, , 300 , 450 / ,. 14 Y, 3 , f, , 450 , h50 2 1 19 11 8 y, 0M , 650 , 900 1 / 24 21 9) , In n, 900 , 1 200 In 11 28 f 10 6 9m, 1 1 200 , 1 600 y, 1 32 n 11) „6, , , 1 600 2 2 100 ,. 1 36 o, 12 , , 20 , y 40 , 13) Y, 1 / 2 700 , 3 400 / , 41 Y, 4 11 y, ö 3 4100 , 1 300 121 I, 48 I, 15 n y, j 1 300 1 5 400 In, / 52 0”, 16) , , 1 5 400 y 6 700 y, 0) 56 9, 17) y, 1 1 6 790 1 8 200 1 / 60 Y, 18 8 200 A6 10000 64

Die ferneren Werthsklassen steigen um je 2000 6 und die Gebührensätze in den Klassen bis 50 9000 M einschließlich um je 4 M, bis 100 000 M einschließlich um je 3 M, und darüber hinaus um je 2 41

§. 16. Auf die Werthsberechnung finden die Vorschriften der 85. 9 bis 13 des Gerichtskostengesetzes Anwendung.

§. 11. Die für die Berechnung der Gerichtsgebühren maßgebende Festsetzung des Werthes ist für die Berechnung der Gebühren der Rechtsanwälte maßgebend.

5. 12. Gegen den im 5. 16 des Gerichtskostengesetzes be⸗ zeichneten Beschluß steht dem Rechtsanwalte die Beschwerde nach Maßgabe der 88. 531 bis 538 der Civilprozeßord— nung zu.

8. 13. Die Sätze des 5. 9 stehen dem als Prozeßbevoll⸗ mächtigten bestellten Rechtanwalte zu:

1 für den Geschäftsbetrieb, einschließlich der Information Prozeßgebühr);

2) für die mündliche Verhandlung (Verhandlungsgebühr);

3) für die Mitwirkung bei einem zur Beilegung des Rechtsstreits abgeschlossenen Vergleiche (Vergleichsgebühr).

Die Sätze des 5§. 9 stehen demselben zu fünf Zehn⸗ theilen zu:

4) für die Vertretung in dem Termine zur Leistung des durch ein Urtheil auferlegten Eides, sowie in einem Beweis⸗ aufnahmeverfahren, wenn die Beweisaufnahme nicht blos in Vorlegung der in den Händen des Beweisführers oder des Gegners befindlichen Urkunden besteht (Beweisgebühr).

§. 14. Soweit der Auftrag vor der mündlichen Ver⸗ handlung erledigt ist, ohne daß der Rechtsanwalt die Klage eingereicht hat oder einen Schriftsatz hat zustellen lassen, steht ihm die Prozeßgebühr nur zu fünf Zehntheilen ki

In einem Verfahren, für welches eine mündliche Ver hand⸗ lung durch das Gesetz nicht vorgeschrieben ist, findet die gleiche Ermäßigung statt, soweit der Auftrag erledigt ist, bevor der Antrag an das Gericht eingereicht, der mündliche Antrag ge— stellt oder der Austrag an den Gerichtsvollzieher oder den diesen Auftrag vermittelnden Gerichtsschreiber ertheilt ist.

§. 15. Die Verhandlungsgebühr steht dem Rechtsanwalte nicht zu, welcher zur mündlichen Verhandlung geladen hat, ohne daß dieselbe durch das Gesetz vorgeschrieben oder durch das Gericht oder den Vorsitzenden angeordnet war.

8. 16. Für eine nicht kontradiktorische Verhandlung (Gerichtskostengesetz 8. 19) steht dem Rechtsanwalte die Ver⸗ handlungsgebühr nur zu fünf Behntheilen zu. Diese Minde⸗ rung tritt in Ehesacken und n ven Sor die Len. dgerichte ge⸗ r n Entmündigungssachen nicht ein, sofern der Kläger ver⸗

andelt.

Die Verhandlung im vorbereitenden Verfahren (Civil— prozeßordnung §§. 313 bis 316) gilt als kontradiktorische münd⸗ liche Verhandlung.

8. 17. Insoweit sich in den Fällen des 8. 13 Nr. 4 die Vertretung auf die weitere mündliche Verhandlung erstreckt, erhöht sich die dem Rechtsanwalte zustehende Verhandlungs⸗ gebühr um fünf Zehntheile und, wenn die weitere mündliche Verhandlung eine nicht kontradiktorische ist, um die Hälfte dieses Betrags.

3. 18. Die Vergleichsgebühr steht dem Rechtsanwalte nur zu fünf Zehntheilen zu, wenn ihm für denselben Streit— gegenstand die volle Verhandlungsgebühr zusteht und der Vergleich vor dem Prozeßgericht oder einem ersuchten oder beauftragten Richter abgeschlossen ist.

§. 19. Sechs Zehntheile der in den §5. 13 bis 18 be— stimmten Gebühren erhält der zum Prozeßbevollmächtigten bestellte Rechtsanwalt für die Vertretung im Urkunden- oder Wechselprozesse (Civilprozeßordnung 85§. 555 bis 567).

8. 20. Fünf Zehniheile der in den 58. 13 bis 18 be— stimmten Gebühren erhält der Rechtsanwalt, soweit die durch die Gebühr zu vergütende Thätigkeit ausschließlich die im Gerichtskostengesetze 5. 28 Nr. 1 bis 10 bezeichneten Gegen⸗ stände betrifft.

§. 21. Der Rechtsanwalt erhält neben den ihm sonst zu⸗ stehenden Gebühren die Prozeßgebühr nur zu fünf Zehn⸗ theilen, wenn seine Thätigkeit ausschließlich die Erledigung eines bedingten Urtheils betrifft.

8. 22. Der Rechtsanwalt erhält die Prozeßgebühr und die Verhandlungsgebühr nur zu fünf Zehntheilen, wenn seine Thätigkeit Anträge auf Sicherung des Beweises (Civilprozeß⸗ ordnung 8§. 447 bis 455) oder die Anordnung der von Schiedsrichtern für erforderlich erachteten richterlichen Hand⸗ lungen (Civilprozeßordnung §. 862) betrifft. Für die Ver⸗ tretung bei der Beweisaufnahme erhält der Rechtsanwalt die Beweisgebühr (58. 13 Nr. 4).

8. 23. Drei Zehntheile der in den 88 13 bis 18 be— stimmten Gebühren erhält der Rechtsanwalt, wenn seine Thätigkeit betrifft:

I) die im Gerichtskostengesetze 8. 27 Nr. 1, 5§. 34 Nr. 1, 8. 35 Nr. 2, 4, 5§. 47 Nr. 1 bis 12 bezeichneten Angelegen⸗ heiten;

2) die Zwangsvollstreckung.

8. 24. Zwei Zehntheile der in den 858. 13 bis 18 be⸗ stimmten Gebühren erhält der Rechtsanwalt, wenn seine Thätigkeit die im Gerichtskostengesetze 8. 35 Nr. 1, 8. 38 be— zeichneten Anträge oder Gesuche betrifft.

5§. 25. Jede der im 5. 13 benannten Gebühren kann der Rechtsanwalt in jeder Instanz rücksichtlich eines jeden Theils des Streitgegenstandes nur einmal beanspruchen.

8. 26. Für die Bestimmung des Umfanges einer Instanz im Sinne des §. 25 finden die Vorschriften der 85. 30, 31 des Gerichtskostengesetzes entsprechende Anwendung.

5. 27. Im Falle der Zurücknahme oder Verwerfung des egen ein Versäumnißurtheil eingelegten Einspruchs gilt das e en über denselben für die Gebühren der Rechtsanwälte, mit Ausnahme der Prozeßgebühr, als neue Instanz.

Im Falle der Zulassung des Einspruchs steht dem Rechts⸗ anwalte des Gegners der den Einspruch einlegenden Partei

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den 15. Juli Ahends.

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. ö en. Alle Post⸗Anstalten nehmen Bestellung an;

für gerlin außer den Pest⸗Anstalten auch die Expe-

dition: 8W. Wilhelmstr. Nr. 32.

E87.

die Gebühr für die mündliche Verhandlung, auf welche das Versäumnißurtheil erlassen ist, besonders zu.

Ist das Versäumnißurtheil wegen Nichterscheinens des Schwurpflichtigen in einem zur Eidesleistung bestimmten Ter— mine ergangen (Civilprozeßordnung §. 436), so finden die Bestimmungen des Absatz 2 auch auf den Rechtsanwalt der Partei Anwendung, welche den Einspruch eingelegt hat.

§. 28. Das ordentliche Verfahren, welches nach der Ab⸗ standnahme vom Urkunden⸗ oder Wechselprozesse sowie nach dem mit Vorbehalt in demselben erlassenen Urtheil anhängig bleibt (Civilprozeß'ordnung §§. 559, 563), gilt für die Berech—⸗ nung der Gebühren des Rechtsanwalts als besonderer Rechts⸗ streit; der Rechtsanwalt muß sich jedoch die Prozeßgebühr des

Urkunden oder Wechselprozesses auf die gleiche Gebühr des

ordentlichen Verfahrens anrechnen.

§. 29. Die im 8. 13 benannten Gebühren umfassen die gesammte Thätigkeit des Rechtanwalts von dem Auftrage bis zur Beendigung der Instanz.

Zu der Instanz gehören insbesondere: .

IJ das Verfahren behufs Festsetzung des Werthes des Streitgegenstandes;

2) Zwischenstreite mit Nebenintervenienten sowie mit Zeugen oder Sachverständigen;

3) das Verfahren zur Sicherung des Beweises (Civil— prozeßordnung 85. 447 bis 455), wenn die Hauptsache an⸗ hängig ist;

4) das Verfahren über einen Antrag auf Anordnung oder Aufhebung eines Arrestes oder einer einstweiligen Ver— fügung, sowie über einen Antrag auf vorläufige Einstellung, Beschränkung oder Aufhebung einer Zwangsvollstreckung (Civil⸗ prozeßordnung S5. 647, 657, 688, 699 Absatz 3, 85. 696, 710 Abfatz 4, sowelt das Verfahren mit dem Verfahren über die Hauptsache verbunden ist;

5) das Verfahren über einen Antrag auf Aenderung einer Entscheidung des beauftragten oder ersuchten Richters oder des Gerichtsschreibers (Civilprozeßordnung §. 539);

6) das Verfahren über die im Gerichtskostengesetze 5. 47 Nr. 1 bis 12 bezeichneten Streitpunkte und Anträge;

7) die Zustellung und Empfangnahme der Entscheidungen und die Mittheilung derselben an den Auftraggeber;

8) die Uebersendung der Handakten an den Bevollmäch⸗ tigten einer anderen Instanz.

8. 30. Die Gebühren werden besonders erhoben für die Thätigkeit bei Streitigkeiten und Anträgen, welche betreffen:

15 die Sicherung des Beweises (Civilprozeßordnung §8. 447 bis 455), wenn die Hauptsache noch nicht an— hängig ist;

3) das Verfahren über einen Antrag auf Anordnung oder Aufhebung eines Arrestes oder einer einstweiligen Ver⸗ fügung, sowie über einen Antrag auf vorläufige Einstellung, Beschränkung oder Aufhebung einer Zwangsvollstreckung (Civilprozeßordnung S8. 688, 690 Absatz 3, 58. 696, 710 Absatz 4, fofern das Verfahren pon dem Verfahren über die Hauptsache getrennt ist;

3) den Betrag der zu erstattenden Prozeßkosten (Civil— prozeßordnung §§8. 98, 99).

Wird die vorläufige Einstellung, Beschränkung oder Auf⸗ hebung der Zwangsvollstreckung bei dem Vollstreckungsgericht und bei dem Prozeßgericht beantragt, so wird die Prozeß— gebühr nur einmal erhoben.

8. 31. In der Zwangsvollstreckung bildet eine jede Voll⸗ streckungsmaßregel zusammen mit den durch dieselbe vorbe⸗ reiteten weiteren Vollstreckungs handlungen bis zu der durch die Maßregel zu erlangenden Befriedigung des Gläubigers Eine Instanz.

Die landesgesetzlichen Bestimmungen in Betreff der Ge⸗ bühren für eine den Landesgesetzen unterliegende Zwangs— vollstreckung bleiben unberührt.

8. 32. Das Verfahren über einen Antrag auf. Erthei⸗ lung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung (Civilprozeß⸗ ordnung 5§. 669), das Verfahren zur Abnahme des Offen⸗ barungseides (Civilprozeßordnung S§§5. 781, 782) und die Aus⸗ führung der Zwangsvollstreckung in ein gepfändetes Ver⸗ mögensrecht durch Verwaltung (Civilprozeßoronung 5. 754 Absatz 3) bilden besondere Instanzen der Zwangsvollstreckung.

8. 33. Die Vollstreckung der Entscheidung, durch welche der Schuldner nach Maßgabe des §. 773 Absatz 2 der Civil⸗ prozeßordnung zur Vorauszahlung der Kosten verurtheilt wird, scheidet aus der Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Handlung als besonderes Verfahren aus.

Soll die Zwangsvollstreckung auf Unterlassung oder Dul⸗ dung einer Handlung durch Strafen ausgeführt werden (Civilprozeßordnung §. 775 Absatz I), so bildet eine jede Ver⸗ urtheilung zu einer Strafe nach Maßgabe der Vorschriften des §. 29 den Schluß der Instanz.

Die Erwirkung der einer Verurtheilung vorausgehenden Strafandrohung (Civilprozeßordnung 5§. 775 Absatz 3 gehört

zur i. der Hauptsache; dem Rechtsanwalte, welcher diese Instanz nicht geführt hat, steht die im 8. 23 bestimmte Gebühr zu.

§. 34. Bei n, . der Zwangsvollstreckung auf Vornahme einer Handlung durch Ia ffn n; oder Haft

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