1879 / 163 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 15 Jul 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Civilprozeßordnung 8. 774) bildet das gesammte Verfahren eine Instanz.

8. 35. Für die einmalige Erwirkung des Rechtskraft (Civilprozeßordnung 8. 646) oder der Vollstreckungs⸗ klausel (Civilprozeßordnung §§. 662 bis 666, 703, 704 Absatz satz . 2, 8. Sog) steht weder dem Rechtsanwalte in welcher dieselben zu ertheilen, noch dem Rechts⸗ 2e der Zwangs vollstreckung die Aufhebung einer Zwangsvoll⸗ em Rechtsanwalte, welcher deren ch dem Rechtsanwalte, welcher mit Zwangsvollstreckung beauftragt ist,

eugnisses der

1, 5§. 7065 Ab der Instanz, anwalte, welcher mit dem Betriebe beauftragt ist, und für streckungsmaßregel weder d Vornahme veranlaßt h dem Betriebe der weiteren eine Gebühr zu. Die Vorschr ziehung eines Arre fügung (Civilprozeßordnung sprechende Anwendung.

Die Instanz dauert bis zur

jriften der 85. 31 bis 356 finden bei Voll⸗ stbefehls oder einer einstweiligen S§. 808 bis 813, 815

die Inst . Aufhebung des Arrestes oder der einstweiligen Verfügung oder bis zum Anfange der wangsvollstreckung aus dem in der Hauptsache erlassenen

Für die Mitwirkung bei einem der Klage vor— Sühneverfahren (Civilprozeßordnung 88. 471, 5715 erhält der Rechtsanwalt des §. 9.

Diese Gebühr wird im Falle der Verhandlung des Rechtsstreits vor dem Amtsgericht auf die Prozeßgebühr an⸗

ausgehenden

drei Zehntheile der Sätze

Ist in dem

; Falle des 5. 471 der Civilprozeßordnung unter der Mitwir

; Rechtsanwalts ein Vergleich ge⸗ so erhält er die vollen Sätze des §. 9. 8. 38. Im Mahnverfahren erhält der Rechtsanwalt von den Sätzen des 8. 9:

I) drei Zehntheile für befehls, einschließlich der Mittheilun Auftraggeber;

die Erwirkung des Zahlungs— g des Widerspruchs an den

ehntheile für die Erhebung des Widerspruchs; hntheile für die Erwirkung des Vollstreckungs—

ie Gebühr in Nr. 2 wird auf die in dem nachfolgenden Rechtsstreite zustehende Prozeßgebühr und die Gebühr in Rr. 3 auf die Gebühr für die nachfolgende Zwangsvollstreckung angerechnet. Für die Vertretung im Vertheilungsverfahren ss. 758 bis 763, 768) stehen dem Rechts— ? falls der Auftrag vor dem Termine zur Ausführung der Vertheilung erledigt wird, drei Zehntheile der Sätze des 5. 9 zu. Der Werth des

(Civilprozeßordnung fünf und,

Streitgegenstandes wird durch den Betrag der Forderung und, wenn der zu vertheilende Geldbetrag ge— ch diesen Betrag bestimmt. §. Im Aufgebotsverfahren 85. S3 bis 833, 835 bis S850) stehen dem Rechts Vertreter des Antragstellers (Civilprozeßordnung 8. Sach, drei Zehntheile der Sätze des 8. O zu:

15 für den Betrieb des Verfahrens, Information;

Y für den Antrag auf Erlaß des Aufgebots;

3) für die Wahrnehmung des Aufgebotstermins.

Als Vertreter einer anderen Person erhält der Rechts⸗ anwalt diese Gebühr nur einmal.

§. 41. Drei Zehntheile der in den 585. 13 bis 18 be— stimmten Gebühren erhält der Rechtsanwalt:

1) in der Beschwerdeinstanz;

2) wenn seine Thätigkeit sich auf ein Verfahren beschränkt, die Aenderung einer Entscheidung des beauftragten oder ersuchten Richters oder des Gerichtsschreibers (Civilprozeß—⸗ ordnung 8. 539) betrifft.

In der Instanz der an eine Nothfrist nicht gebundenen Beschwerde steht dem Rechtsanwalte die Prozeßgebühr nicht zu, wenn ihm dieselbe oder eine der in den 5§5. neten Gebühren in der Instanz zustand, in welcher die ange⸗ fochtene Entscheidung ergangen ist.

8. 42. Der zum Trozeßbevollmächtigten bestellte Rechts⸗ anwalt, welcher auf Verlangen der Partei die Vertretung in der mündlichen Verhandlung einem anderen Rechtsanwalt übertragen hat, erhalt neben den ihm zustehenden Gebühren fünf Zehntheile der Verhandlungsgebühr. Diese Gebühr wird auf eine ihm zustehende Verhandlungsgebühr angerechnet.

1 43. Dem Rechtsanwalte, welchem von der Partei oder auf deren Verlangen von dem Prozeßbevollmächtigten nur die V der mündlichen Verhandlung oder die Aus⸗ führung der Parteirechte in derselben übertragen ist, steht neben der Verhandlungsgebühr die Prozeßgebühr zu fünf Zehntheilen zu. Letzter Gebühr steht ihm auch dann zu, luftrag vor der mündlichen Verhandlung erledigt . die Vertretung auf eine mit der münd⸗ lichen Verhandlung verbundene Beweisaufnahme (5. 13 Nr. , er Rechtsanwalt außerdem die Beweisgebühr.

3. 44. Dem Rechtsanwalte, welcher lediglich den Verkehr

der Partei mit dem Prozeßbevollmächtigten führt, steht eine

Gebühr in Höhe der Prozeßgebuühr zu.

hntheile, wenn ihm in unterer Instanz die vorbezeichnete ebühr oder die Prozeßgebühr zustand. ]

Die mit der Uebersendung der Akten an den Rechtsanwalt

der höheren Instanz verbundenen gutachtlichen Aeußerungen dienen nicht zur Begründung dieser Gebühr, wenn nicht zu denselben Auftrag ertheilt war. Der Rechtsanwalt, dessen Thätigkeit sich auf die Vertretung in einem nur zur Leistung des durch ein Urtheil . . er nur zur Beweisaufnahme bestimmten Termine beschrankt, erhält neben der dem Prozepbevollmãch⸗ tigten im gleichen Falle zustehenden Beweis gebühr eine Ge⸗ buhr in Höhe von fünf Zehntheilen der Prozeßgebühr. tere Gebühr steht ihm auch dann zu, wenn der Auftrag vor dem Tern in erledigt wird.

Die Wahrnehmung eines weiteren Termins zur Fort⸗ setzung der Verhandlung begründet nicht eine Erhöhung der

ringer ist, dur Civilprozeßordnung anwalte, als

einschließlich der

7 bis 40 bezeich⸗

Erstreckt si

Er erhält nur fünf

auferlegten Eides o

Beschãn kt sich die Thätigkeit des Rechtsanwalts die Anjert eines Schriftsatzes, jo erhält er eine Gebühr in Höhe von fünf Zehniheilen der Prozeßgebühr.

s 4 , einen ertheilten Rath erhalt der nicht zum Prozeßbevollmachtigten bestellte Rechtzanwalt eine Gebühr in Höhe von drei Zehntheilen der Prozeßgebühr.

Sine Gebühr in Höhe von fünf Jehntheilen der Prozeß— gebühr steht dem mit Einlegung der Berufung oder der Ne⸗ walte zu, wenn derselbe von der nen Auftrag zurück

auf die Anfertigung eines

vision beauftragten Einlegung abrath und der Auftragg

8. 48. Der nicht zum Prozeßbevollmächtigten bestellte Rechtsanwalt 94 höchstens die sür den Prozeßbevollmächtig⸗ ebühr, falls die ihm aufgetragenen Hand⸗ lungen in den Kreis derjenigen Thätigkeit fallen, für welche die' dem Prozeßbevollmächtigten zustehende Gebühr be⸗

ten bestimmte

stimmt ist.

§. 49. Wird ein Rechtsanwalt, nachdem er in einer Rechtssache thätig . zum Prozeßbevollmächtigten bestellt, so erhäl e ie ihm vorher aufgetragenen Handlungen, soweit für dieselben die dem Prozeßbevollmächtigtrn zustehende Gebühr bestimmt ist, und als rozeßbevollmächtigter zusam⸗ men nicht mehr an Gebühren, als ihm zustehen wurde, wenn er vorher zum Prozeßbevollmächtigten bestellt worden wäre.

8. 50. Wird der einem Rechtsanwalt ertheilte Auftrag vor Beendigung der Instanz aufgehoben, so stehen dem Rechts⸗ anwalte die Gebühren in gleicher Weise zu, als wenn die Instanz zur Zeit der Aufhebung des Auftrags durch Zurück⸗ nahme der gestellten Anträge erledigt wäre, unbeschadet der aus einem Verschulden sich ergebenden civilrechtlichen Folgen. 3. 51. Bei Vertretung mehrerer Streitgengssen, ein⸗ schließlich der Nebenintervenienten, stehen dem Rechtsanwalte die Gebühren nur einmal zu. Bei nachträglichem Beitritte von Streitgenossen erhöht sich durch jeden Beitritt die Prozeß⸗ gebühr um zwei Zehntheile. Die Erhöhung wird nach dem Betrage berechnet, bei welchem die Vollmachtgeber gemeinschaft⸗ lich betheiligt sind; mehrere Erhöhungen dürfen den einfachen

so erhält er für

Betrag der Prozeßgebühr nicht übersteigen.

8. 52. Für die bei dem Reichsgerichte zugelassenen Iechts⸗ anwälte erhöhen sich die Gebührensäͤtze in der Revisionsinstanz

um drei Zehntheile.

d Bbichnitt. Gebühren im Konkursverfahren.

8. 53. Auf die Gebühren im Konkursverfahren finden

die Vorschriften der 8§. 9, il, 12 entsprechende Anwendung.

8. 54. Im Verfahren über einen Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens (Konkursordnung 8§8. 96 bis 98) er⸗ hält der Rechtsanwalt zwei Zehntheile, oder, wenn er einen

Gläubiger vertritt, funf Zehntheile der Sätze des 3. 9.

8. 55. Für die Vertretung im Konkursverfahren erhält der Rechtsanwalt sechs Zehntheile, wenn jedoch die Vertretung

vor dem allgemeinen Prüfungstermine (Kontursordnung 3. 126) sich erledigt oder erst nach demselben beginnt, vier

Zehntheile der Sätze des 5. 9.

8. 55. Der Rechtsanwalt erhält die Sätze des 8. 9 be—

sonders: . . I) für die Thätigkeit bei Prüfung der Forderungen;

2) für die Thätigkeit in dem Zwangsvergleichs verfahren;

3) für die Thätigkeit in dem Vertheilungsverfahren.

3 6 Beschrãnkt sich die Thätigteit des Rechtsanwalts auf die Anmeldung einer Konkursforderung, so erhält der—

selbe zwei Zehntheile der Sätze des 5§. 9. §. 58. Für die Vertretung: I) in der Beschwerdeinstanz,

2) in dem Verfahren über Anträge auf Anordnung von Sicherheitsmaßregeln im Falle des 5. 183 Ab—

satz 2 der Konkursordnung

erhält der Rechtsanwalt besonders die im zweiten Abschnitte

(85. 23, 41) bestimmten Gebühren.

. J. 59. Die Gebthren der 88. 54 bis ss sowie des 8. 56 im Falle der Beschwerde gegen den Beschluß über Eröffnung des Konkurs verfahrens (Konkursordnung 5. 101) oder den Beschluß über Bestätigung eines Zwangsvergleichs (Konkurs⸗ ordnung 5. 174) werden, wenn der Auftrag von dem Gemein⸗ schuldner ertheilt ist, nach dem Betrage der Aktivmasse (Ge⸗

richtskostengesetz 8. 59) berechnet.

Ist der Auftrag von einem Konkursgläubiger ertheilt, so werden die Gebühren der 38. 54, 55, 57 und die Gebühr im Falle der Beschwerde gegen den Beschluß über Eröffnung des Konkursverfahrens nach dem Nennwerthe der Forderung, die Gebühren des 5. 58 und die Gebühr im Falle der Beschwerde gegen den Beschluß über die Bestätigung eines Zwangs⸗

vergleichs nach dem Werthe der Forderung des Gläubigers

unter entsprechender Anwendung des 5. 136 der Konkurs—

ordnung berechnet.

8 . einem wieder aufgenommenen Konkursver— fahren erhält der Rechtsanwalt die Gebühren nach den Be—

stimmungen der 85. 55 bis 59 besonders,

8. 61. Insoweit dem Rechtsanwalte Gebühren für die Vornahme einzelner Handlungen im Konkursverfahren zu⸗ stehen, darf der Gesammtbetrag derselben die im 8. 55 be⸗ stimmte Gebühr nicht übersteigen,

Wird der Rechtsanwalt, nachdem er einzelne Handlungen im Konkursverfahren vorgenommen hat, mit der Vertretung im Konkursverfahren beauftragt, so erhält er zusammen nicht mehr an Gebühren, als ihm zustehen würde, wenn er vorher mit der Vertretung im Konkursverfahren beauftragt worden wäre.

. 5. 62. Die Gebühren werden für jeden Auftrag geson⸗ dert, ohne Rücksicht auf andere Aufträge, berechnet.

4 Gebühren in Strafsachen. 5. 63. In Strafsachen erhält der Rechtsanwalt als Ver⸗ theidiger in der Hauptverhandlung erster Instanz: 1 vor dem Sch fen gerlchttte 12 66, 2) vor der StrafkammerWr 20 66, 3) vor dem Schwurgerichte oder dem Reichsgerichte 40 S. 54. Erstreckt sich die Verhandlung auf mehrere Tage, so erhöhen sich die im 5. 63 bestimmten Gebühren für jeden weiteren Tag der Vertheidigung um fünf Zehntheile. Im Verfahren auf erhobene Privatklage findet diese Be⸗ stimmung nicht Anwendung. Sag? 65. Fan in . . Privatklage verhandelten Sachen eine Beweisaufnahme statt, so erhöht sich die im 58. bestimmt. Gebühr um 6 n , ,, F. és. In der Berufungsinstanz sowie in der Revisions⸗ instanz stehen dem Rechtsanwalte die in den §§. 63 bis 65 bestimmten Sätze zu. Die Stufe bestimmt sich nach der Ord⸗ nung des Gerichts, welches in erster Instanz erkannt hat. X. 57. Für die Vertheidigung im Vorverfahren erhält der Rechtsanwalt: 1) in den zur Zuständigkeit der Schöffengerichte

gehörigen Sachen 6 6 2 in den zur Zustandigkeit der Strafkammer gehörigen Sachen 10

Z) in den zur Zuständigkeit der Schwurgerichte

oder des Reichsgerichts gehörigen Sachen 2 40 S. 68. Fünf Jehntheile der im 8. 65 bestimmten Sätze stehen dem Nechtsanwalte zu für Anfertigung:

1) einer Schrift zur Rechtfertigung einer Berufung; 2 einer Schrift zur Begründung einer Revision; 3) eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens; 4 eines Gnadengesuchs. Die Stufe bestimmt sich nach der Ordnung des Gerichts, welches in erster Instanz erkannt hat.

5. 69. Für Einlegung eines Rechtsmittels sowie für An⸗ fertigung anderer, als der im 5. 68 bezeichneten Anträge, Gesuche und Erklärungen erhält der Rechtsanwalt je 2 A6 Tie in den §§. 63 bis 66 sowie die im 5. 67 be⸗ stimmten Gebühren umfassen die Anfertigung der zu derselben Instanz oder zu dem Vorverfahren gehörigen Anträge, Ge⸗ suche und Erklärungen, sowie die Einlegung von Rechtsmitteln gegen Entscheidungen oder Verfügungen derselben Instanz oder des Vorverfahrens.

8. 71. Auf die Gebühr für Rechtfertigung der Berufung G. 65 Nr. I) und auf die Gebühr für Begründung der Revision (8. 63 Nr. 2) wird die Gebühr für Einlegung des Rechtsmittels (5. 69) angerechnet. J Im Falle der Vertheidigung mehrerer Beschul⸗ digter durch einen gemeinschaftlichen Vertheidiger erhöhen sich die Gebühren um fünf Zehntheile.

5. 73. In Ansehung der Gebühren für Vertretung eines Privatklägers, eines Nebenklägers oder einer Verwaltungs⸗ ; Strafprozeßordnung stimmungen über die Gebühren für die Vertheidigung zur entsprechenden Anwendung.

Die Anfertigung einer Privatklage begründet für den Rechtsanwalt die im 8. 67 Nr. 1 bestimmte Gebühr.

5. 74. Für Anfertigung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung im Falle des §. 170 der Strafprozeßordnung erhält der Rechtsanwalt die im 5. 67 bestimmten Sätze. . Nach Maßgabe der Vorschriften des zweiten Ab⸗ schnitts (6. 23) stehen dem Rechtsanwalte Gebühren besonders zu für die Vertretung:

1) in dem Verfahren behufs Festsetzung der zu erstatten⸗ den Kosten (Strafprozeßordnung §. 496 Absatz 2); . der Zwangsvollstreckung aus Entscheidungen, welche über eine Buße oder über Erstattung von Kosten ergangen sind (Strafprozeßordnung 5§5. 495, 496).

Fülle Auslagen.

. Für die Höhe der dem Rechtsanwalte zustehenden Schreibgebühren sind die Vorschriften des 5. 80 des Gerichts⸗ kostengesetzes maßgebend.

. Für Verpackung von Briefen und Akten dürfen Auslagen nicht berechnet werden.

5. 78. Bei Geschäftsreisen erhält der Rechtsanwalt, vorbe⸗ haltlich der Bestimmungen in den 5858. 18, 37, 39 Absatz 2 der Rechtsanwaltsordnung:

J. an Tagegeldern

II. für ein Nachtquartier

IIl. an Fuhrkosten einschli

der Gepäckbeförderung:

1) wenn die Reise auf Eisenbahnen oder Dampfschiffen gemacht werden kann, für das Kilometer

und für jeden 3

J

das Kilometer der nächsten fahr verbindung.

SHSaben höhere Fuhrkosten aufgewendet werden müssen, so werden diese erstattet.

5. 79. Die Fuhrkosten werden für die Hin- und Rück— reise besonders berechnet. ö

Hat ein Rechtsanwalt Geschäfte an verschiedenen Orten unmittelbar nach einander ausgerichtet, so ist der von Ort zu Ort zurückgelegte Weg ungetheilt der Berechnung der Fuhrkosten zu . zu 13

Bei einer Reise zur Ausführung der Aufträge mehrerer Auftraggeber findet die Vorschrift des §. 3 . An⸗ wendung. .

8. 50. Für Geschäfte am Wohnorte stehen dem Rechts⸗ anwalte weder Tagegelder noch Fuhrkosten zu; dasselbe gilt von Geschäften außerhalb des Wohnortes in geringerer Ent— fernung als zwei Kilometer von demselben.

War der Rechtsanwalt durch außergewöhnliche Umstände genöthigt, sich eines Fuhrwerks zu bedienen, oder waren son⸗ stige nothwendige Unkosten, wie Brücken- oder Fährgeld, auf— zuwenden, so sind die Auslagen zu erstatten.

Für einzelne Ortschaften kann durch die Landes⸗-Justizver⸗ waltung bestimmt werden, daß den Rechtsanwälten bei den nicht an der Gexrichtsstelle vorzunehmenden Geschäften die ver⸗ auslagten Fuhrkosten zu erstatten sind.

( Bei Berechnung der Entfernungen wird jedes angefangene Kilometer für ein volles Kilometer gerechnet.

8. 82. Der Rechtsanwalt, welcher seinen Wohnsitz ver⸗ legt, kann bei Fortführung eines ihm vorher ertheilten Auf⸗ trags Tagegelder und Reisekosten nur insoweit verlangen, als sie ihm auch bei Beibehaltung seines Wohnsitzes zugestanden haben würden.

§. 83. Hat ein Rechtsanwalt seinen Wohnsitz an einem Orte, an welchem sich kein Gericht befindet, so kann die Landes⸗-Justizverwaltung bestimmen, daß ihm Tagegelder und Reisekosten nur insoweit zustehen, als er solche auch verlangen könnte, wenn er seinen Wohnsitz an dem Orte des Amts⸗ gerichts, in dessen Bezirk er wohnt, genommen hätte.

Sechster Abschnitt. Einforderung von Gebühren und Auslagen.

§. 84. Der Rechtsanwalt kann von seinem Auftraggeber angemessenen Vorschuß fordern.

8. 55. Dem Auftraggeber gegenüber werden die Gebühren des Rechtsanwalts fällig, sobald über die Verpflichtung, die⸗ selben zu tragen, eine Entscheidung ergangen ist, sowie bei Beendigung der Instanz oder bei Erledigung des Auftrags. S8. S6. Die Einforderung der Gebühren und Auslagen ist nur zulässig, wenn vorher oder glei Rechtsanwalt unterschriebene Berechnung des Werthes des Stteitgegenstandes, sofern der Werth maß⸗ gebend, und unter Bezeichnung der zur Anwendung kommen⸗ den Bestimmungen dieses Gesetzes mitgetheilt wird.

Die Mittheilung dieser Berechnung kann auch nach er⸗ r t werden, so lange nicht die Hand⸗ akten zurückgenommen sind oder die Verpflichtung des Rechts⸗ anwalls zur Aufbewahrung derselben erloschen ist (Rechts⸗ anwaltsordnung 5. 32).

kommen die

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eßlich der Kosten

4

33 414 60 6 baren Straßen⸗

Zu⸗ und Abgang

zeitig eine von dem erselben mit Angabe

folgter Zahlung verlang

Siebenter Abschnitt. Schlußbestimm ungen.

8. 87. Für Erhebung und Abliefernng von Geldern erhält der Rechtsanwalt eine Gebühr:

von 1' 6 für jedes angefangene Hundert des Betrags bis 1000 J; .

von 50 3 für jedes angefangene Hundert des weiteren Betrags bis 10 000 46;

pon 25 3 für jedes angefangene Hundert des Mehr⸗ betrags. . dir Erhebung und Ablieferung von Werthpapieren er⸗ hält der Rechtsanwalt nach Maßgabe des Werths die Hälfte der vorstehenden Gebühren. . ̃

Die Gebühr für Erhebung und Ablieferung von Geldern kann von diesen bei der Ablieferung entnommen werden.

§. 88. Für die Ausarbeitung eines Gutachtens mit juristischer Begründung hat der Rechtsanwalt angemessene Vergütung zu beanspruchen. Ueber die Höhe der Vergütung wird im Prozeßwege, nach eingeholtem Gutachten des Vor— standes der Anwaltskammer, entschieden.

z. 8g. Ist für das dem Rechtsanwalt übertragene Ge⸗ schäft der Betrag der Gebühr in diesem Gesetze nicht bestimmt, so erhält er eine unter entsprechender Anwendung der Be⸗ stimmungen dieses Gesetzes zu bemessende Gebühr,.

8. 90. Insofern in diesem Gesetze für die begonnene oder vorbereitete Ausführung eines vor der vollständigen Aus— führung erledigten Auftrags eine Gebühr nicht vorgesehen ist, erhält der Rechtsanwalt eine nach Maßgabe des §. 89 zu be⸗ messende Gebühr. . ; . ;

8. 91. Die Vorschriften dieses Gesetzes finden entsprechende Anwendung:

1) im schiedsrichterlichen Verfahren;

2 im Verfahren wegen Nichtigkeitserklärung oder Zurück⸗ nahme eines Patents; .

3) im Disziplinarverfahren nach Maßgabe des Gesetzes, be⸗ treffend die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten, vom 31. März 1873 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 61) .

4 im ehrengerichtlichen Verfahren gegen Rechtsanwälte;

5) bei der Unterfuchung von Seeunfällen

Für die Berechnung der Gebühren des im schiedsrichter— lichen Verfahren als Prozeßbevollmächtigten bestellten Rechts⸗ anwalts gilt das gerichtliche Verfahren im Falle des 53. S62 der Civilprozeßordnung als zum schiedsrichterlichen Verfahren

ehörig.

eh Das Verfahren vor der Disziplinarkammer, vor dem Ehrengericht und vor dem Seeamte steht im Sinne des 5. 63 dem Verfahren vor der Strafkammer gleich.

§. 92. Fällt eine dem Rechtsanwalt aufgetragene Thã⸗ tigkeit, für welche ihm nach Vorschrift dieses Gesetzes eine Vergütung zusteht, zugleich in den Kreis derjenigen Angele— genheiten, in welchen die den Rechtsanwälten zustehende Ver⸗ gütung durch landesgesetzliche Vorschrift geregelt ist, so kommt, soweit die Anwendung beider Vorschriften zu einer zweifachen Vergütung derselben Thätigkeit führen würde, nur eine der— selben und zwar die dem Rechtsanwalte günstigere zur An— wendung.

8. 93. Sofern der Rechtsanwalt nicht einer Partei zur Wahrnehmung ihrer Rechte beigeordnet oder als Vertheidiger bestellt ist, kann der Betrag der Vergütung durch Vertrag abweichend von den Vorschriften dieses Gesetzes festgesetzt werden. Die Festsetzung durch Bezugnahme auf das Ermessen eines Dritten ist ausgeschlossen, .

Der Auftraggeber ist an den Vertrag nur gebunden, so⸗ weit er denselben schriftlich abgeschlossen hat. .

Der Auftraggeber kann eine Berechnung der gesetzlichen Vergütung nach Maßgabe des 5. S6 verlangen. .

Hat der Rechtsanwalt durch den Vertragsschluß die Grenze der Mäßigung überschritten, so kann die durch Vertrag fest— gesetzte Verglitung im Prozeßwege, nach eingeholtem Gut⸗ achten des Vorstandes der Anwaltskammer, bis auf den in diesem Gesetze bestimmten Betrag herabgesetzt werden.

8. 94. Für das Verhältniß des Auftraggebers oder des Rechtsanwalts zu dem Erstattungspflichtigen kommt die ver⸗ . Festsetzung der Vergütung (58. 93) nicht in Be— racht.

§. 95. Dieses Gesetz tritt im ganzen Umfange des Reichs gleichzeitig mit dem Gerichtsverfassungsgesetz in Kraft. .

Urkundlich unter Unserer J Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel,

Gegeben Bad Ems, den . Juli 1879.

ö Wilhelm. von Bismarck.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem praktischen Arzt Dr. med. Suffert zu Tilsit den Charakter als Sanitäts-Rath zu verleihen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal-Angelegenheiten.

Dem ordentlichen Lehrer Johann Christian Lieber an der höheren Bürgerschule zu Diez an der Lahn ist der Oberlehrertitel beigelegt worden.

Ministerium für Landwixthschaft, Domänen und Forsten.

Der Oberförster Triepcke zu Eisenbrück ist auf die durch den Tod des Oberförsters Dahrenstädt erledigte Oberförster⸗ stelle Lonkorsz im Regierungsbezirk Marienwerder versetzt worden.

Der Oberförster⸗Kandidat Knorr ist zum Oberförster ernannt und es ist ihm die durch Versetzung des Oberförsters Leisterer erledigte Oberförsterstelle Guszianka im Regierungs⸗ bezirk Gumbinnen verliehen worden. -

Der Oberförster Schönwald zu Nentershausen ist auf die durch den Tod des Oberförsters von Werder erledigte n,, Massin im Regierungsbezirk Frankfurt versetzt worden.

Bekanntmachung auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Okto ber 1878. Die Königliche Kreis hauptmannschaft bringt hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß sie in ihrer Eigenschaft als Landes⸗ polizeibehörde die Druckschrift:

ord Strathedens der Sltaats⸗ Marquis of Salisbury: Rumänien tlich vom Pruth keine russischen Der russische Botschafter, Graf schon versichert, daß die dort vor⸗ hlreichen russischen Truppen Einschiffungsorte zurückziehen wurden. gestern von russi⸗ letztere rückten be—⸗ nach Varna und s, daß die russischen Truppen das setzten Frist

erklärte auf eine Anfrage L sekretär des Auswärtigen,

der englische daß sich in Rumänien wes Soldaten mehr befänden. Schuwaloff, habe jüngst handenen, verhältniß sich rasch nach dem Die Stadt Philippopel sei, wie er höre, schen Truppen gänzlich entblößt gewesen;

hufs ihrer Einschiffung vor Er schließe darau ch vom Pruth innerhalb der festge

rnationale Arbeiterassociation ihre Geschichte, Programm und Th illmann, Mitglied des deut— druckerverbandes. Separatabdruck aus dem dent für Deutschlands Buchdrucker und Selbstverlag des Verfassers. chdruckerei⸗, . des Reichsgesetzes gegen die aldemokratie vom

„Die inte 18654—- 71), eit ꝛc. von Carl H schen Buch „Correspon Schriftgießer“. der Leipziger Vereinsbu nach Maßgabe von 5. 11 Abs. 1 gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozi 31. Oktober vorigen Jahres verboten hat. den 10. Juli 1879. Königliche Kreishauptmannschaft. Graf zu Münster.

mäßig wenig za

nwallen Seiten

Gebiet westli würden verlassen haben.

Im Unterhause erwiderte auf Unter- Staatssekretär Bo urke: Ruß tärische Operationen an der M der Richtung auf das Gebiet de unternommen.

eine Anfrage Denisons der land habe jüngst mili⸗ sündung des Atrek, in r Tekket⸗Turkomanen sischen Regierung, wie auch Seitens des russischen Botschafters, Grafen Schuwaloff, werde ede gestellt, daß ein Vormarsch auf Mer w beab⸗ Auf eine weitere Anfrage Denisons erklärte der r Khyber⸗

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Berlin, 15. Juli. Se. Majestät zer ut Meldung des „W. im besten Wohlbefinden von Auf dem Bahnhofe hatten Sich Meiningen, Alexander von Hessen en der Behörden, der Bade⸗ epel, sowie die Geistlichkeit und Kaisers versammelt. Se. Majestät ch die dicht gedrängte Volksmenge den überall mit begeisterten Zu—

Preußen. Kaiser und König sind, la gestern Nachmittag um 4 Uhr Ems nach Coblenz abgereist. der Herzog Georg von Preußen, mit Seinem Sohne, die Spi kommissar Kammerjunker von die Lehrer zur Begrüßung des fuhren im offenen Wagen dur nach dem Bahnhofe und wur rufen empfangen.

Nachmittags 4 / Uhr Coblenz eingetroffen.

Ebendaselbst sind zum Besuch Ihrer und die Prinzessin Friedrich von Hohenzollern und im Schlosse abgestiegen.

jedoch in Abr sichtigt sei. Unter-Staatssekretär für Indien, Stanhope: de paß werde von 2 Batterien, 5 Regimentern Infanterie, einem Kavallerie⸗Regiment und Genietruppen besetzt bleiben.

Frankreich. Paris, 13. Juli. seit mehreren Wochen so unzuverlässige heute auf der Ebene vor nicht sonderlich günstig. in der vergangenen Nacht unauf den Boden des Paradefeldes dur Artillerie ihre Bewegungen erschwert; noch um Mittag so drohend, daß die in dem Maße wie s Der Gouverneur von nahm im Beisein ein fremden Militärbevollmächtigten angesch schau ab. Der Präsident der Repu sidenten der beiden Kammern, die, von einer geleitet, nach Longchamps Und Deputirte wohnten um Schlusse defilirten die Truppen dann General Aymard den Rapport hon und Canrobert waren

Bernhard zu Sachsen— Das schon Wetter war auch der abgehaltenen Revue Der in den letzten Tagen und noch hörlich gefallene Regen hatte chweicht und der Reiterei und der Himmel zeigte sich Bevölkerung lange nicht le herbeigeströmt

1 Longchamps

sind Se. Majestät der Kaiser in

onst zu dem Schauspie Paris, General Baron Añymard, es glänzenden Stabes, dem sich die lossen hatten, die Heer⸗ blik und die Prä⸗ Kavallerie⸗Eskorte gefahren waren, sowie viele Senatoren

der Revue von den Tribünen aus an dem Staats⸗

Majestäten der Prinz angekommen

Bundesrath, Königlich säch— und Großherzolich Lepique sind von Berlin wieder

Die Bevollmächtigten zum sischer Geheimer Finanz- badischer Ministerial⸗Rath

Rath Zenker

oberhaupte vorüber, dem Die Marschälle Ms Ma nicht anwesend. 14. Juli. ciel“ veröffentli vom 13. Juli, s

roßherzoglich hessischen

Der Königliche Gesandte am G zurückgekehrt

ensleben ist nach Darmsta=t schäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.

In den deutschen Münzstätten sind bis zum Goldmünzen: 406 480 300 S6 Kronen, Privatrechnung 1267 644 340 * SCL Kronen, 27 969 925 Privatrechnung 381 173 230

Hofe von Al v

und hat die G Das heute ausgegebene „Journal offi—

cht das Gesetz, betreffend den Staatsrath, räsidenten von Vorberathung zwischen

owie ferner ein Dekret des P demselben Datum, welches eine Kommission zur einer Eisenbahn verbindung dem Senegal und dem Innern des ? Den Vorsitz über dieselbe wird der Arbeiten de Freycinet führen, welcher einen dem Dekret vorangeschickten Bericht über das riesenhafte Unternehmen erstattet hat.

Mom, 13. Juli. wirthschafts⸗Minister vinzen aufgefordert, wegen der dien zu veranlassen.

( Gazʒz. d') It. und der Marine⸗Ingenieur die Eisenwerke in den Schießversuchen gegen Panzerpl

Selka hat seine Stellung al aufgegeben.

Bulgarien. Alexander ist

; 1879 geprägt 1267 644 340 S6 Doppelkronen, 27 969 925 S Halbe Kronen, hiervon 382 346 160 Vorher waren geprägt; Toppelkronen, 405 307 370

des Projekts

é Minister der öffentlichen

Summa 1 701 799 005 umfassenden,

Die städtischen Sparkas er⸗-Tribunals, tliche Institute zu erachten, tzigen Zweck verfolgen. nd zwar nicht als öffentliche Behörden as Vermögen solcher Spar⸗ alvermögen gleichzustellen, insbesondere cht des Kommunalvermö— gen sind ihre Verwalter als städtisch e blikationen als amtliche Bekannt⸗ licher Behörden zu erachten.

(W. T. B.) Se. Kö⸗ Mecklenburg⸗

sen sind, nach einem Er⸗ II. Senats, vom 1. Mai

welche einen Ihre Verwal⸗

Der Land⸗ hat die am Po gelegenen Pro⸗ Wiederbewaldung Stu—

kenntniß des Ob d. J. als öffent! fortdauernd gemeinnützi gane als solche si anzusehen, und e kassen mit dem Kommun genießt es nicht das gens im Konkurse, dage Beamte und ihre machungen öffent

Königsberg i. Pr., 14. Juli. heit der Großherzog von elcher gestern zur Inspizirung der Truppen te heute auf dem Schleßplatze bei Alten⸗

Der frühere Marine⸗Minister Brin Mattei sind beauftragt worden, zu besuchen und

bensowenig ist d

Frankreich und Deutschland atten beizuwohnen. s Führer der Opposition

Vorzugsre

e . en Behörden, der Weise empfangen

So fia, 14. Juli. hier eingetroffen und von d

nigliche Ho x n . Geistlichkeit und der Bevölkerung in feierlicher

Schwerin, Höchstw hier eintraf, besichtigte berg des Artillerie⸗Regiment.

Coburg ⸗Gotha. Seither bestand im Herzogthum Coburg die daß die Dispositions⸗ und Ruhestands⸗ ehrer an den Volksschulen aus der en Gemeinden bestritten wurden, an deren de Lehrer bei Eintritt seiner Invalidität Einrichtung führte zu mancherlei Un⸗ namentlich pflegte das Bestreben der Gemeinde sich der Pensionirung eines Lehre ntziehen, oder bei Neuanstellung eines ungen Mann zum Lehrer zu wählen. tände sucht ein im heutigen bezüglich der

(W. T. B.) sundheitscomitsé hat be⸗ zerhinderung der Verhreitung en Südstaaten zu treffen. Janeiro, e Vorlage, welche das Budget bis t und zur Aufnahme einer An⸗ Milreis autorisirt, ist vom Senate zur Erörterung der Amen⸗ Deputirtenkammer M. veröffentlicht werden. os Aires, 16. Juni. (Allg. Korr.) ezüglich Patagoniens abge⸗ ügt die Aufrechterhaltung des Ratifizirung des Vertrages von Die argentinische Konföderation atagonien bis zur östlichen Ein⸗ während Chile die Jurisdiktion längs deren Gewässer für neutral erklärt liegt gegenwärtig dem Sen Die Meldung, daß die Paraguay besiegt, As⸗ n vertrieben hätten, sich nur der Plätze Humaita in argentinischer Dampfer hat en Kapitän behauptet, daß die schlag belegt und ihn zur

Amerika. Washington, 14. Juli. Das hiesige öffentliche Ge Vorbereitungen zur

des gelben Fiebers in d

Südamerika. 22. Juni. (Allg. Corr.) Di zum 31. Dezember pro leihe von 50 Millionen ommen worden und geht jetzt dements des Senats an die erwartet, die Vorlage we

Argentinien. Buen Mit Chile ist ein Vertrag b schlossen worde status quo un 1878 auf 10 Jahre hinaus, behält die Juris fahrt in die Meerenge, der Meerenge zusteht,

Sachsen⸗ Coburg, 12. Jul

(Leipz. Itg.) Einrichtung, gehalte der 8 Schulkasse derjenig Schule der betreffen angestellt war.

zuträglichkeiten; dahin zu gehen, als irgend thunlich zu e Lehrers einen Diese und no Regierungs Bezahlung schullehrer, diese Gehalte od Last fallen, werden, wogegen thums zur D träge an den

Brasilien.

rs so lange

m 25. d. , rde an d ch viele andere Uebels blatt veröffentlichtes Gesetz, te und Wartegelder der Volks⸗ darin angeordnet wird, daß soweit sie den Landgemeinden zur d. M ab aus dem Bezirksfond bestritten die sämmtlichen Landgemeinden des Herzog⸗ dieser Ausgaben bestimmte jährliche Bei⸗ Bezirksfond zu entrichten haben.

Derselbe ver der Ruhestandsgehal ö 1 ö f zu beseitig er Gelder,

en, indem diktion in P

Ratifizirung oder Verwerfung vor. Rebellen die Regierungstruppen in nen und den Präsidente Jene haben

cension eingenomt wird dementirt. und Pilar bemächtigt. E den „Galileo“ gekapert, dess Fahrzeug mit Be Dienstleistung gezwungen hätten.

Wien, 14. Juli. (W. T. B.) Bei sten Kurie des Bukowinager nt von Stre⸗

Oesterreich⸗ Ungarn. achwahl in der er e der Minister⸗Präside Reichsrathsabgeordneten gewählt. Konstantinopel: den Fürsten Alexander Schreiben des Großv ürsten die Rücksicht auf das Wo den Muselmänner besonders anemp hat ein Schreiben des in welchem der Pap st die Haltung der Pforte in Kirchenstreite ausspricht.

Sultan habe Mahmud Damat Zeit als Gouverneur begnadigt und ste deres noch unbestäti hmud Nedim Pascha als Nach t Paschas in Tripolis.

Niederlande. Minister darauf bestehe Majestät der König Hr Bildung eines neuen

Großbritanni (B. T. B.) In d

der heutigen N Großgrundbesitzes wurd mahyr einstimmig zum Die „Polit. Korresp.

nvestiturferman n liegt ein

eziers bei,

in welchem dem F n wohnen inne Der Erzbischof Grasselli Papstes an den Sulta seine dankende Anerkennt dem hassunistischen rüchtweise verlautet, Pascha, welcher seiner verbannt worden war, desselben bev

Kunst, Wissenschaft und Literatur. Der portugiesische Afrikareisen de,

London, 12. Juli. London angekommen.

Major Pinto, ist in Königlichen geo demnaͤchst in der englischen Geograp Afrika halten.

Da die Session der Gesellschaft geschlossen ist, so wird er Lord Northbrook, den seine Entdeckungen in

n überreicht, gr hg Wohnung des Präsidenten,

hen eine Vorlesung über

nach Tripolis he die Rückkehr tes Gerücht be⸗ olger Mahmud

Land⸗ und Forstwirthschaft.

landwirthschaftlichen Vereinen ch nech westere 5 Ver⸗ Konkurrenzpflü⸗ Anfang des

Marienburger Gegend, denen sich voraus sichtli eine anschließen werden, haben beschlossen, ein Gespann⸗ und Dampfpflügen, Grubbern ꝛc. zu ahres bei Marienburg zu veran lome und öffentliche Anerkennung Platze der Stadt zu einer Aus⸗ afilicher Maschinen und Geräthe Gelegen⸗

aus dem Elsaß, Mitte d au jenblicklich so cht bald ändert, so

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Monats September dieses J die besten Instrumente durch Dip zu praͤmiiren und daneben a stellung anderer landwirtbsch heit zu geben

Man schreibt der. Juli, Fol gendes: schlecht wie möglich,

Haag, 13. Juli. (Cöln. Itg. entlassen zu werden,

; Franfen van de Putte mit der Kabinets betraut.

London, 14. Juli. er heutigen Sitzung des Oberhauses

o hat Se.

Ma ndeb. Itg.“ (. teaussichten sin und wenn sich das Wetter ni

en und Irland.