RKerlim, 19. Juli. (Bericht über den Verkehr in Hypotheken und Grundbesitz von Heinrich Fränkel.) Der Verkehr in Immo- bilien hat zwar wegen der Abwesenheit vieler Interessenten auch in der letaten Woche grössere Lebhaftigkeit nicht entfaltet; doch kam eine Anzahl Umsätze zu Stande, welche durch den hohen Werth der betroffenen Objekte das Geschäft erfolgreicher gestalteten, als in den entsprechenden Perioden der Vorjahre. — Am Hypo-
vor Jannar 1880, und wird dabei ein 45 iger Tins zur Bedingung gemacht. Es würden bald grössere Summen beansprucht werden, wenn das Kapital, nsben dem ermässigten Zinssatzo, die Fest- schreibung auf längere Jahrs genehmigen würde. Was auf nähere Termine an den Markt kommt, findet bei konvenabler Lage des Grundstäcks und unbedingter Sicherheit bereitwilligst Abnehmer. — Notirungen: Erste pupillarische Eintragungen in feinster
sations - Hypotheken in beliebter Stadtgegend 5— 5 oο; all- gemeiner Satz 5H — 60/0 incl. Amortisation. — Ritterg uts- Hypotheken 44 — 4 - 50so.
Geraer nl ver snes Inmꝶgem.
J. Aug ust. Gegenseltlge Berliner Handels Gosells ohast. den. Ausserord. Gen.-Vers. zu Berlin.
Elng.
thekenmarkt hielt die sommerliche Stille unverändert an. Dise in geringem Maase hervortretenden Geldgesuche auf gute und feinste erste Siellen beziehen sich meistens auf entfernte Termine, nicht
nere Stellen innerhalb Feu
Stadtgegend 43 - 44 0so; frequente Durehschnittsgegend 5osg; eynt- ferntere und neuere Strassen 5. - 60.
Gute zweite und fer- 5I — 6— 70.97. Amorti-
erkassè
Braunsohwelglsohe Elsenbahn. ( S596 M), seit 1. Januar weniger 138 576 10
Eise be Har Hä nma hemmen.
Im Juni er. S55 474
Theater.
fallner- Theater. Sonntag:
der K. K. Hofburgschauspieler Hrn. Sonnenthal, Hrn. und Frau Hartmann, Hrn. Thimig. Zum 18. Male: Rosenkranz und Güldenstern. Lust⸗ spiel in 4 Akten von M. Klapp.
Montag: 19. Gastspiel der K. K. Hofburg schauspieler. Zum 19. Male: Rosenkranz und Güldenstern.
Lictoria- Theater. Direktion: Emil Hahn. Sonntag: Zum 18. Male: Gastspiel des Operetten⸗ Ensembles unter Leitung von C. A. Raida. Die Königin von Golconda. Komisch- phan— tastische Ausstattungs⸗Operette mit Baller in 3 Alten nach Bürgers gleichnamigem Gedicht frei bearbeitet von S. Michaslis. Musik von C. A. Raida. Ballets komponirt und arrangirt von Hrn. Balletmeister Brus. Die Kostüme angefertigt nach Angabe des Ober⸗Garderobiers Hrn. Happel. Die Dekorationen nach Angabe des Maschinenmeisters Hrn. Geißler. Elektrisches Licht vom Inspektor Hrn. Krämer.
Montag: Dieselbe Vorstellung.
Residenz-LTheater. Direktion: Emil Claar. Sonntag: 16. Gastspiel der K. K. Hof -⸗Schau⸗ spielerin Frau Mitterwurzer und der K. K. Hof⸗ Schauspieler Herren Mitterwurzer, Hallenstein, Schreiner, Leyrer, sowie des Frl. Gisela Straßmann aus Wien: Hans Darnlen.
Montag: Dieselbe Vorstellung.
Krolls Theater. Direktion! Engel -Lebrun.
18. Gastspiel
Wochen⸗Answeise der deutschen Settelbanken. (6360 , , . Er
Gin cChsischem Banks
zi HBresden am 15. Juli 1829. Activa. Coursfähiges dentsches Geld. A 17, S2, 055. Reichskassenscheine. . 170, 125. Noten anderer deutscher 3,055,900.
. 5
Sonstige Kassenbestände. é. 340,365. 39, 59g5, 444. *
1
Wechselbestände.
Lombardbestände . 5, 268, 633.
Effe ctenbestände w 5, 487, 275.
Debitoren und sonstige Activa 4,074, 879.
Fans i6vn.
Eingezahltes Aëtienkapital . M 30, 000, 90909. — ; „35,316, 698.
37. 661, 700.
—
Reservefondg.. Banknoten im Umlauf. ; Täglich fällige Verbindlich-
,, 631,911. —. An Kündigungsfrist gebundene
Verbindlichkeiten 3,932,077. —. gente 292,290. —. Von im Inlande zahlbaren noch nicht fälligen Wech- seln sind weiter begeben worden ι 3,1 63, 240. 20. IDäie HBiweetiom.
16348 2Wochen · Uebersicht
der Bayerischen Notenbank vom 15. Juli 1879.
Act vs. S0. Metallbestand
ö Noten anderer Banken.
ö. ,
⸗ Lombard⸗Forderungen
= ö
ö sonstigen Aktiven. Ea8gEYu.
Das Grundkapital .. wee, Der Betrag der umlaufenden Noten Die ö täglich fälligen Ver⸗ J Die an eine Kündigungsfrist gebun⸗ denen Verbindlichkeiten ö 220,000 Die sonstigen Passiva = 2,595, 000 Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln.. . AM 709,153. 48. München, den 17. Juli 1879. Satzerische Notenbank.
Die Direktion.
7, SMM, M0 292,00 bs. O47, 00
1, 156,000
16, . Commission Impèériale d Amor— tissemenht, St. Petersbourg.
Mart. MHagmans à KRerlim, le paiement d'intérèts semestrieUl des coupons de Femprunt à 3 0so sera sffactus Kerlim — à partir du Lr Novembre 1879 — par Mrs. Mendels-
. 37,463, 000 Bestand an Reichskassenscheinen .. 52,000 3, 597, 000 34, 178, 000 1,635,000 1496 hg 1,389, 000
5918] Sekanntmachung.
Die Stadthaurathstelle in hiefiger Stadt
soll zum 1. Oktober er. anderweit besetzt werden. Das Gebalt derselben ist auf 3000 S½ι nebst einem Wohnungsgeldzuschuß von 3600 4 jährlich festgesetzt.
Für Uebernahme der baupolizeilichen Geschäfte bat der Stadtbaurath die reglements mäßigen Ge⸗ bühren von den Interessenten zu beziehen. Für fort⸗ fallende derartige Gebühren bei etwaiger anderweiter . Regelung wird eine Entschädigung jedoch nicht gewährt.
Aufnahme von Taxen, Anfertigung von Kosten—⸗ anschlägen und Zeichnungen für Prlvate und die Führung der Oberaufsicht über Privatbauten wird ge stattet.
Die Verwaltung der städtischen Gasanstalt und Wasserleitung gehört mit zu den Obliegenheiten des Stadtbauraths.
Bewerber, welche die Prüfung als Königlicher Baumeister bestanden haben, ersuchen wir hiermit, ihre Meldungsgesuche nebst Zeugnissen binnen 4 Wochen an den Stadtverordneten⸗Vorsteher Herrn Kfm. Wiedwald hier einsenden zu wollen.
Die sonstigen Anstellungsbedingungen können in unserm Bureau J. auf dem Rathhause eingesehen werden. Gegen Erstattung der Kopialien wird Ab schrift davon ertheilt.
Elbing, den 3. Juli 1879.
Der Magistrat. Elditt.
lb õß J] Belanntmachung.
Die Eigenthümer der im Laufe der Monate April, Mai und Juni 1879 auf der Strecke der Main⸗ Weser⸗Bahn von Cassel bis Frankfurt a. M. ge⸗
Sonntag: Von 4 Uhr an: Vor, während und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter Beleuch⸗ tung des Gartens durch 20 000 Flammen: Großes Doppel⸗Concert. Im Theater: Neu einstudirt: Ihre Familie. Volksstück mit Gesang in 3 Akten von J. Stinde und H. Engels. Musik von G. Michaelis Anfang der Vorstellung 6 Uhr.
Montag: Ihre Familie. Vor und nach der Vorstellung: Großes Garten⸗Concert.
gerwania-Sommer-Iheater. Sonntag: Gastspiel des Hrn. Heinr. Fischbach: Der Talis—⸗ man. Posse mit Gesang in 3 Akten von Nestroy.
Montag: Dieselbe Vorstellung.
Belle - Elliance - Tkeater. Sonntag und folgende Tage: Im prachtvollen Sommergarten: Von 5 Uhr an ununterbrochen: Großes Doppel⸗Con⸗ cert. — Tyroler Natur⸗Sänger⸗Gesellschaft. — Steyerisches Damen⸗Quartett. — Brillante Illu⸗
Theater (Anfang 7 Uhr): Gastspiel der K. K. Solotänzerinnen und Solotänzer vom K. K. Hof⸗ opern Theater in Wien. Um 8 Uhr: Pas de sięx. Um 95 Uhr: Bohemia. — Pas de deux sérienx: — ; Hierzu: Eine kranke Familie. Posse in 3 Akten von G. v. Moser und W. Drost. Entrée 50 .
Die Wiener Gäste treten nur noch an drei Abenden auf.
zureichen. Familien- Nachrichten.
Verlobt: Frl. Else v. Behr mit Hrn. Lieutenant und Adjutant v. Reichenbach (Wittenberg).
Verehelicht; Hr. Premier⸗Lieutenant Walter v. Etzel mit Frl. Helene Gräfin v. Königsmarck (Berlin Ovelgönne).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptmann und Compagnie⸗Chef L. v. Heydebreck (Guben) — Hrn. Lieutenant Simon (Schloß Polzin). — Hrn.
La Commission Impériale d'Amortissement porte à la convaissance publique, qu'à l'cccasion de la liquidation de la maison de banque ds Mr. E.
1. Juli er. ab zu haben.
tirenden Obligationen belassen.
ce Cie.
n Kündigung resp. Conversion der Foυ igen Prioritäts⸗ — Obligationen H., II. und EI. Emission.
Auf Grund des §. 5 der Allerhöchsten Privilegien vom 14. Oktober 1869, 19. Juli 1871 und 4: November 1872 sowie der unter dem 13. d. M. ertheilten Allerhöchsten Genehmigung, kündigen wir hiermit die in Gemäßheit der angeführten Allerhöchsten Privilegien emittirten, bis auf den heutigen Tag noch nicht zur Amortisation ausgeloosten 5prozentigen Obligationen dergestalt, daß vom 1. Januar 1886 ab die Verzinsung derselben aufhört und von diesem Tage ab gegen Einreichung der Original⸗Stücke nebst Talons der Nominalbetrag der Obligationen nebst 5 Prozent Zinsen für die Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1879 einschließlich bei den später noch bekannt zu machenden Zahlstellen in Empfang ge— nommen werden kann. Zugleich erklären wir uns hiermit bereit, die gekündigten Obligationen in solche zu verwandeln, welche vom 1. Januar 1380 ab mit 45 Prozent für das Jahr verzinslich sind. Diejenigen Gläubiger, teper ( . Uu, welche von diesem Anerbieten Gebrauch machen wollen, haben die zu convertirenden Obligationen in der mination durch mehr als 15 090. Gasflammen. Im Präclustvfrist vom J. bis 31. Juli er. einschließlich bei den nachstehend bezeichneten Stellen: 1) dem Effekten⸗Büreau unserer Verwaltung hierselbst, 2) der General⸗Direktion der Seehandlungs⸗-Sozietät in Berlin, 3) dem Herrn S. Bleichroeder in Berlin, 4 der Bank für Handel und Industrie in Berlin, 5) der Direktion der Disconto⸗Gesellschaft in Berlin, 6) den Herren S. Oppenheim jr. u. Co. hier, 7) dem A. Schaaff hausen'schen Bankverein hier, nebst Talons in einem nach der Reihenfolge der Nummern geordneten Verzeichniß der Obligationen ein—⸗ Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei jeder der vorbezeichneten sieben Einlösestellen vom ab zr n. Die zur Convertirung eingereichten Stücke werden nebst den dazu gehörigen Talons kostenfrei abgestempelt und mit dem Vermerke der Zins ⸗Reduktion versehen. Der an den Obliga— tionen allein noch befindliche, am 1. Oktober 1879 fällige Coupon wird den Inhabern der zu conver⸗ ass Gegen Aushändigung der abgestempelten Talons wird vom 2. Januar 1880 ab eine neue, den Zeitraum vom 1. Oktober 1879 bis dahin 1884 umfassende Serie von Zins⸗ coupons nebst Talons verabfolgt, deren erster, am 1. April 1880 zahlfälliger Coupon, über 5 Prozent Zinsen vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1879 und zugleich über 4 Prozent Zinsen vom 1. Janüar bis 31. März 1880, deren übrige Coupons dagegen über 43 Prozent Zinfen für je ein halbes Jahr lauten. Köln, den 25. Juni 1879.
sola d Cie., tandisque le paiement d'intèérèts de cet emprunt à Londres sera effectus, eommèe par le passé — par Mrs. Thome som HEBomar-
Die Direktion.
fundenen und anher eingelieferten Gegenstände — unter welchen sich außer einer Anzahl Schirme, Stöcke, Hüte, Mützen, Tücher ꝛe. auch 1 Hundert⸗ markschein, L Coupon über 6 Mark, 20 Mark, Etui mit 20 Mark, 1 goldene Broche, 1 goldener Siegelring und 1 Dperngucker befinden — werden aufgefordert, dieselben binnen drei Monaten bei der unterzeichneten Verwaltung in Empfang zu nehmen, da sonst anderweitig darüber verfügt wer⸗ den wird. (à Cto. 404/7.)
2* 2 * 9 1 * . Preußische Boden⸗Credit⸗Actien⸗Bank. Status am 30. Juni 1879.
6349 Activn. Cassa⸗ und Wechsel⸗Bestand. A1. Preußische 4 , consolidirte . ; Erworbene Hypotheken... Darlehen auf Hypotheken. Darlehen auf Effecten . Debitor: K Eigenes Bankgebäude
Sp 1,300,000. —. ab: Hypothek, 150, 0900. —.
Erworbene Grundstücke 11,096,941. Mobilien und Utensilien.. ., 36,331. S. 120, So, 271.
Enssklvn. Actien⸗Capital S 30,000,000. , sg. Provisions⸗Reserven. ' 450 000. Verlust⸗⸗Reserve V Unkündbare Hypothekenbriefe . . 79, 166, 350.
Dividenden und Coupons, noch
nicht ahgeh oben . 1, 679 0655.
g, 144180.
60,408. dd, bd. 272. 6, 300423. 1,790 490. 1,768,072.
1, 150000.
Kurt v. Rohr (Hohenwulsch). — Hrn. Bürger⸗ meister J. Seulen (St. Toenish. — Eine Tochter; Hrn. Wedigo Gans Edler Herr zu Putlitz (Putlitz ⸗Philippshof) — Hrn. Hans v. Portatius (Schwarzwaldau).
Gestorben: Frau Baurath Döring (Ludwigsburg). — Hr. Hauptmann a. D. Dr. jur. Alexander v.
6326
Verschiedene Bekanntmachungen.
Norddeutsche Torfmoorgesellschaft.
Nachstehend veröffentlichen wir die von der Generalversammlung am 21. Juni d. J. festgestellte
Bilanz per 31. März 1879.
J wr nne,
i , R Berlin, den 30. Juni 1879. Die Direction.
lze5ü Stettin-Kopenhagen.
Gouvain (Halle a. S..
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. An
Vermißte Kinder. Der Tagelöhner Johannes Zahrt aus Dannenrod steht in dem dringenden Ver⸗ dacht, zwei Kinder weiblichen Geschlechts, beide von der Dienstmagd Catharina Schaefer von Gund⸗ helm in der Entbindungsanstalt zu Marburg, das eine am 6. Oktober 1876, das andere am 15. No⸗ vember 1877 geboren, bald nach der Geburt aus gesetzt oder aber ermordet zu haben. Beide Kinder sind spurlos verschwunden. Der hier inhaftirte Zahrt ist 32 Jahre alt, mittlerer Statur, blond und schielt bedeutend. Ich ersuche um Nachforschung nach dem Verbleib der Kinder. Frankfurt a. M., den 15. Juli 1879). Der Untersuchungsrichter. J. V.: Br. Eckert.
Hochmoor ⸗ Konto Kanalbau⸗Konto
Eisenbahn⸗Konto Gebäude⸗Konto .
Torf⸗Konto. Kassa⸗ Konto.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissio nen ꝛc.
Dienstag, den 29. Juli d. Is., von 9 Uhr Vormittags ab, sollen hierselbst ungefähr 90 Ge⸗ stütspferde, bestehend aus Mutterstuten (meistens bedeckt), 4jährigen Hengsten und Stuten und jüngeren Fohlen meistbietend gegen Baarzahlung verkauft werden. Sämmtliche jährigen und älteren Pferde sind mehr oder weniger geritten. Die zu ver— kaufenden Pferde werden am 28. Juli, von 7 bis 10 Uhr Morgens, geritten, sowle am 27. und 28. Juli, von 3 bis 6 Uhr Nachmittags, auf Wunsch an der Hand gezeigt. Listen über die zum Verkauf kommenden Pferde werden vom 23. Juli zum Ver⸗ sandt ꝛe. fertiggestellt und auf Wunsch zugeschickt werden. Für Personenbeförderung zu den ezüg⸗ lichen Zügen vom und zum Bahnhofe wird am 27. 28. und 29. Juli gesorgt sein. Trakehnen, den 15. Mai 1879. Der Landstallmeister. vo R Dassel.
Kaution ⸗Konto
Debitoren ⸗ Konto
ritäten).
tãten)
Grundstücks⸗ Konto. Acker⸗ und Haide ⸗ Konto .
, Maschinen⸗Inventarien ⸗ Konto.. Inventarien⸗Konto. Materialien ⸗ Konto... Brücken und Wege⸗Konto. Pferde⸗ und Wagen⸗Konton.
Torfkohlen Konto Effekten⸗Konto . Zinsen⸗Konto (voraus bejahlte ginfenj Aktien ⸗Konto siurückerworbene Aktien behuf demnaäͤchstiger Cadueirung) . Prioritäten⸗Konto (unbegebene Prio— Effekten. Konto 6.
Pachtmoor Konto ;
Activa. Mt 3
ö 28090 – . 157824 - 13278 — S0 462 32 100203 991 4589506 700949 — 4592 — 15755 26 2542 25 2671 50 6758 50 68630 30 1054493 137514 9800 — 150900 — 713 50 19908 22
zoo Sꝛooo = S000 — 6G S2ggs4
Per Aktien Kapital⸗Konto. Prior lt gen Ron; Prioritäten · Amortisations⸗Konto . Dypotheken · Kapital⸗Konto. nn,, Prioritäten Zinsen⸗Konto ...
gationen) .. Kreditoren⸗Konto .
mene Prioritäten
Ueberschuß ..
Konto übertragen.)
(geloostẽ Priori⸗
und bemerken, daß die nach 5. 13 der Statuten außfcheidenden Aufsichtsrathsmitglieder
1 Herr August Rimpan, Braunschweig, 2) Herr Ober⸗Ingenieur Timmermann, Hannover,
wiedergewählt worden sind. Gifhorn, den 10. Juli 1879.
Norddeutsche Torfmoorgesellschaft.
G. Rothbarth. W. Löhr.
Kredite gegen Sicherheit linsbefon⸗ dere lombardirte Prioritäts⸗Obli⸗
Vorschuß der Kredit Anstalt in Braun. schweig auf gegen Aktien übernom⸗
Laut Beschlusses der General. Ver⸗ sammlung vom 21. Juni er. ist der Ueberschuß auf Delkredere⸗
A. J. Postdampfer Titania“, Kapt. Ziemke, von Stettin jeden Mittwoch und Sonnabend 15 Uhr Nm., von Kopenhagen jeden Montag und Donnerstag 2 Uhr Nm. Dauer der Ueberfahrt 14 bis 15 Stunden. Hin und Retour⸗Billets (30 Tage Gültigkeit) zwischen Berlin und Kopenhagen: 17435 1 43,50. Bahn 1I. Kl. und Dampfer I. Kajüte, 4250 — 4 26, —. Bahn III. Kl. und Dampfer II. Kajüte, * 1, = Bahn III. tl. und Dampfer Deck / verkauft die Billetkasse der Berlin⸗Stettiner Eisen⸗ 1639839 — bahn in Berlin, welche gleichfalls Rundreise⸗ bös 97 57 Billets ausgiebt. Rud. Christ. Gribel in Stettin.
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Mn. 168.
Berlin, Montag,
K.
err.
Deutsches Reich.
Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ nädigst geruht: . . den Kaiserlichen Geheimen Ober⸗Negierungs⸗Rath und vortragenden Rath im Neichs-Justizamt Dr. Meyer und den Königlich preußischen Geheimen Ober⸗Regierungs-Rath und vortragenden Rath im Ministerium für Handel und Gewerbe Rommel zu ständigen Mitgliedern des Patentamts zu er⸗
nennen.
Gesetz über die Konsulargerichtsbarkeit. Vom 10. Juli 1879.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 20. ; verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung
des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:
J. Allgemeine Bestimmungen.
8. 1. Die Konsulargerichtsbarkeit wird in den Ländern ausgeübt, in welchen ihre ö durch Herkommen oder
h Staatsvertrag gestattet ist. . ; . e e n ü ftr harteit sind die in den Konsular— gerichtsbezirken wohnenden oder sich aufhaltenden Reichs⸗ angehbrigen und Schutzgenossen unterworfen. s
3. 2 Die Konfulargerichtsbezirke werden von dem Reichs. kanzler nach ,, ef huste des Bundesraths fü del und Verkehr bestimmt.
. . ö In Betreff des bürgerlichen Rechts ist anzunehmen, daß in den Konsulargerichtshezirken die de n er ch das preußische Allgemeine Landrecht und die das bürgerliche Recht betreffenden allgemeinen Gesetze derjenigen preußischen Landes⸗ theile, in welchen das Allgemeine Landrecht Gesetzeskraft hat,
ten. . 5 en Handelssachen kommt zunächst das in dem Konsular⸗ gerichtsbezirke geltende Handelsgewohnheitsrecht zur An⸗ wendung. . . .
§. 4. In Betreff des Strafrechts ist anzunehmen, daß in den Konsulargerichtsbezirken das Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich und die sonstigen Strafbestimmungen der Reichsgesetze gelten. ö
. ̃. 9 Konsulargerichtsbezirken geltenden Strafgesetze der Landesregierungen bleiben außer Anwendung, insofern nicht durch Staatsverträge oder Herkommen etwas Anderes bestimmt ist. ; . . I
Der Konsul ist befugt, für seinen Gerichtsbezirk oder einen Theil desselben polizeiliche Vorschriften mit verbindlicher Kraft für die seiner Gerichtsbarkeit unterworfenen Personen zu erlassen und die Nichtbefolgung derselben mit Geldstrafen bis zum Betrage von einhundertfünfzig Mark zu bedrohen. Diese Vorschriften sind sofort in Abschrift dem Reichskanzler mitzutheilen. . ; ;
Der Reichskanzler ist befugt, die von dem Konsul er⸗ lassenen polizeilichen Vorschriften aufzuheben.
Die Verkündung der polizeilichen Vorschriften sowie die Verkündung der Aufhebung derselben erfolgt in der für kon⸗ sularische Bekanntmachungen ortsüblichen Weise, jedenfalls durch Anhestung an die Gerichtstafel.
8. 5. Die Konsulargerichtsbarkeit wird durch den Konsul 6 2 des Gesetzes, betreffend die Organisation der Bundes⸗ onsulate, vom 8. November 1867 — Bundes⸗Gesetzbl. S. 137) und durch das Konsulargericht ausgeübt. . ;
Der Konsul ist zur Ausübung der Gerichtsbarkeit befugt, wenn er dazu von dem Reichskanzler ermächtigt ist.
Der Reichskanzler kann neben dem Konsul, sowie an Stelle desselben einem anderen Beamten die Befugnisse des Konsuls bei Ausübung der Gerichtsbarkeit übertragen.
§. 6. Das Konsulargericht besteht aus dem Konsul als Vorsitzenden und zwei Beisitzern, insoweit dieses Gesetz nicht die Zuziehung von vier Beisitzern vorschreibt.
Den Beifitzern steht ein unbeschränktes Stimmrecht zu.
8. 7. Der Konsul ernennt für die Dauer eines jeden Jahres aus den achtbaren Gerichtseingesessenen oder in Er⸗ mangelung solcher aus sonstigen achtbaren Einwohnern seines Bezirks vier Beifitzer und mindestens zwei Stellvertreter.
§8. 8. Die Beeidigung der Beisitzer erfolgt bei ihrer ersten Dienftleistung in öffentlicher Sitzung. Sie gilt für die Dauer des Geschäftsjahres. Der Vorsitzende richtet an die zu Be— eidigenden die Worte: „Sie schwören bei Gott dem Allmäch⸗ tigen und Allwissenden, die Pflichten eines Beisitzers des deutschen Konsulargerichts getreulich zu erfüllen und Ihre Stimme nach bestem Wissen und Gewissen abzugeben.“
Die Beisitzer leisten den Eid, indem Jeder einzeln, unter Erhebung der rechten Hand, die Worte spricht: Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.“ Ist ein Beisitzer Mitglied einer Religionsgesellschaft, welcher das Gesetz den Gebrauch gewisser Betheuerungsformeln an Stelle des Eides gestattet, so wird die Abgabe einer Erklärung unter der Betheuerungsformel dieser Religionsgesellschaft der Eidesleistung gleich geachtet. Ueber die Beeidigung wird ein Protokoll aufgenommen.
. 9. Ist die Zuziehung von vier Beisitzern in den gala, in . * durch dieses Gesetz vorgeschrieben ist, nicht ausführbar, so genügt die Zuziehung von zwei Beisitzern.
Ist in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten die Zuziehung von zwei Beisitzern nicht nn, so tritt an die Stelle des donsulargerichts der Konsul, .
. a. e , aus welchen die Zuziehung von Beisitzern nicht ausführbar war, müssen in dem Sitzungsprotokoll be⸗ r erden. = ,, Der Konsul hat die Personen zu bestimmen, welche die Verrichtungen der Gerichtsschreiber und der Gerichts⸗ vollzieher (3Zustellungs⸗ und Vollst reckungs beamten ] auszuüben haben. Sofern diese Personen nicht bereits den Diensteid als Konsulatsbeamte abgelegt haben, sind sie vor ihrem Amts⸗ antritte auf die Erfüllung der Hbliegenheiten des ihnen über⸗ tragenen Amtes eidlich zu verpflichten. . .
Das Verzeichniß der Gerichts vollzieher ist in der für konsularische Bekanntmachungen ortsüblichen Weise, jeden⸗ falls durch Anheftung an die Gerichtstafel bekannt zu machen.
8. 11. Der Konsul hat die Personen, welche zur Aus⸗ übung der , n,, zuzulassen sind, zu bestimmen. Die JHulassung ist widerruflich. ; . n., p Verfügung des Konsuls, durch welche der An⸗ trag einer Person auf . zur Ausübung der Rechts⸗ anwaltschaft abgelehnt oder die Zulassung zurückgenommen wird, findet Beschwerde an den Reichskanzler statt.
Das Verzeichniß der zur Ausübung der Rechts anwalt⸗ schaft zugelassenen Personen ist in der für konsularische Be⸗ kanntmachungen ortsüblichen Weise, jedenfalls durch Anhef⸗ tung an die Gerichtstafel bekannt zu machen.
§. 12. Soweit dieses Gesetz nicht abweichende Vor⸗ schriften enthält, ist für die du sen a erichtsverfassungsgesetz und die Konkursordnung den Amtsgerichten zugewiesenen Sachen der Konsul, für die den Schöffengerichten, sowie für die den . n Her Instanz zugewiesenen Sachen das Konsulargericht zuständig. . .
n . . der streitigen Gerichtsbarkeit nicht gehörenden Angelegenheiten, welche in den im 8. 3 Absatz 1 bezeichneten preußischen Landestheilen in erster Instanz zur Zuständigkeit der Ämtsgerichte oder der Landgerichte gehören, ist der Konsul
ndig. .
. 3. Die Vorschriften der Titel 13 bis 16 des Ge⸗ richtsverfassungsgesetzes finden auf die Ausübung der streitigen Gerichtsbarkeit mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, daß die im 5. 183 vorgesehene Frist zwei Wochen beträgt.
II. Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Konkurssachen. 9
3. 14. Auf bürgerliche Rechtsstreitigkeiten und auf Kon⸗ kurs fachen finden die Civilprozeßordnung und die. Konkurs ordnung nebst ihren Einführungsgesetzen, sowie die lande ; gesetzlichen Vorschriften, welche für die im 8. 3 Absatz 1 be⸗ zeichneten preußischen Landestheile zur Ausführung jener Reichsgesetze erlassen oder neben denselben in Geltung sind, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen entsprechende An⸗
dung. . ö. 5. . Das Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten vor dem Konsul sowie vor dem Konsulargerichte regelt sich nach den Bestimmungen der Civilprozeßordnung über das Verfahren vor den Amtsgerichten mit der Maßgabe, daß auch die Vorschriften der 88. 313 bis 319 der Civilprozeßordnung Anwendung finden. . ö
§. * h den vor das Konsulargericht h Sachen nehmen die Beisitzer nur an der mündlichen Verhand⸗ lung sowie an den im 5 l. auf Grund derselben er—
nden Entscheidungen Theil. .
k 17. he Dan hun e, der K in Ehesachen im Falle des 5. 585, sowie in En mündig igs⸗ 1 in den ahen der S5. 607, 620 Absatz 4, 624 Absatz 3, 26 Abäsatz 3 der Civilprozeßordnung vom Kensul einer der zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft zugelassenen Personen oder in Ermangelung solcher einem anderen achtbaren Gerichts⸗ ingesessenen übertragen. .
ö nil Uebrigen 6e eine Mitwirkung der Staatsanwalt—⸗
aft nicht statt. . ;
ö. tz. 6 n den zur Zuständigkeit des Konsuls gehörenden bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (6. 12 Absatz I) finden, sofern der Werth des Streitgegenstandes die Summe von dreihundert Mark nicht übersteigt, Rechtsmittel nicht statt.
Im Uebrigen ist in den vor dem Konsul oder dem Kon⸗ sulargerichte verhandelten bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, sowie in Konkurssachen zur Verhandlung und Entscheidung Über die Rechtsmittel der Beschwerde und der Berufung das Reichsgericht zuständig. ; ᷣ ö
n, r 9 , . des Reichsgerichts findet ein
iteres Rechtsmittel nicht statt. . weite een tech iner n t e s. sc Abf. 3 der Chilprahe⸗ ordnung findet keine e n e wenn die angegriffene Ver⸗ ügung vom Konsul erlassen ist. fan 2 20. Hen f gl e sn, der Berufung wird bei dem Konsul eingelegt. Die Einlegung erfolgt durch Einreichung der Berufungsschrift. Auf die Einlegung findet die Vorschrift des 5. 74 Abs. 1 der Civilprozeßordnung keine Anwendung.
KR —
gehörenden
Konsuls entscheidet das Konsulargericht.
dition: 8wW. Wilhelmstr. Nr. 32.
1879.
Der Konsul hat eine Abschrift der Berufungsschrift der Gegen⸗ partei . . in Gemäßheit des s. 164 der Civil= prozeßordnung zustellen zu lassen und die Prozeßakten dem Berufungsgerichte zu übersenden. ö
Das letztere hat den Termin zur mündlichen Verhandlung von Amtswegen zu bestimmen und den Parteien bekannt zu machen. . . .
Die Bekanntmachung des Termins erfolgt an den. für die Berufungsinstanz bestellten und dem Reichsgerichte durch Vermittelung des Konsuls oder durch die Partei selbst recht⸗ zeitig benannten Prozeßbevollmächtigten oder Zustellungs⸗ bevollmächtigten, in Ermangelung eines solchen an die Partei elbst. . f stdie Fristbestimmungen in den 85. 431, 484 der Civil⸗ prozeßordnung bemessen sich nach dem Zeitpunkte der Bekannt⸗ machung des Termins an den Berufungsbeklagten.
IH. Verfahren in Strafsachen.
8. 21. Auf Strafsachen finden die Vorschriften der Strafprozeßordnung und des Einführungsgesetzes zu derselben nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen entsprechende
endung.
ö Der Konsul übt die Verrichtungen des Amts⸗ richters und des Vorsitzenden der Strafkammer aus.
§. 23. Auf die Zuziehung der Beisitzer findet. die Vor⸗ schrift des 5. 30 des Gerxichtsverfassungsgesetzes entsprechende
nwendung. . ö §. ng Eine Mitwirkung der Staatsanwaltschaft findet nicht statt. . ;
Die Zustellungen, die Vollstreckung von Beschlüssen und , n, ,. die Strefvollstreckung werden durch den
sul veranlaßt. .
. 25. eit nach der Strafprozeßordnung die Staats⸗ anwaltschaft wegen einer gerichtlich strafbaren und verfolg⸗ baren Handlung einzuschreiten hat, ist der Konsul hierzu von Amtswegen verpflichtet. Er hat insbesondere die der Staats⸗ anwaltschaft im . Verfahren obliegenden Er⸗ nittelungen anzustellen. . .
9 §. . 5 Voruntersuchung findet nicht statt. -
Die Bestimmungen des 5. 1236 der Strafprozeßordnung bleiben außer Anwendung. . e ö
Die Beeidigung eines Zeugen im vorbereitenden Ver⸗ fahren ,., aus ö. 6. i gr 2 der Strafprozeß—
bezeichneten Gründen zulässig 3 erhn gn n ö. die Stelle der bffentlichen Klage tritt in den Fällen, in welchen nicht sofort das Hauptverfahren eröffnet wird, die Verfügung des Konsuls über die Einleitung des Strafverfahrens gegen den Beschuldigten. Diese Verfügung hat die dem Angeschuldigten zur Last gelegte That unter Hervorhebung ihrer gesetzlichen Merkmale und des anzu⸗ wendenden Strafgesetzes zu bezeichnen. . .
Der Beschluß, durch welchen das Hauptverfahren eröffnet wird, hat auch die Beweismittel anzugeben. . .
8. 28. In der Hauptverhandlung sind vier Beisitzer zu⸗ zuziehen, wenn der Beschluß über die Eröffnung des Haupt⸗ verfahrens ein Verbrechen oder ein Vergehen zum Gegenstande hat, welches weder zur Zuständigkeit der Schöffengerichte, noch zu den in den 88. 74, . . Gerichtsverfassungsgesetzes be⸗
ᷓ andlungen gehört. . ,, Den , der Beweisaufnahme bestimmt das Gericht, ohne hierbei durch Anträge, Verzichte oder frühere
schlüsse gebunden zu sein. n,, bad e Tlotoll über die Hauptverhandlung sind die wesentlichen Ergebnisse der Vernehmungen auf⸗ 1 ö * — * * * n,. Ist die strafbare Handlung ein zur Zuständigkeit des Reichsgerichts oder der Schwurgerichte gehöriges Verbrechen, so hat der Konsul die zur Strafverfolgung erforderlichen Sicherheitsmaßregeln zu treffen, sowie die Untersuchungs⸗ handlungen, in Ansehung deren Gefahr im Verzug obwaltet öder die Vöoraussetzungen des 8. 65 Absatz 2 der Strasprozeß⸗ ordnung vorliegen, vorzunehmen und demnächst die Akten der Staatsanwaltschaft bei dem zuständigen Gerichte des Inlands, im Falle des 5. 9 ö ö 6. der Strafprozeßordnung ber-⸗Reichsanwalt zu übersenden. n. ; mn 5 32. . den Fällen der 88. 45, 419 der Strafprozeß⸗ ordnung beträgt die Frist zwei Wochen. ;
§. 33. Gegen die in Strafsachen wegen Uebertretungen erlassenen Entscheidungen sind Rechtsmittel nicht zulässig.
§. 34. In anderen Strafsachen findet gegen die Urtheil e des Konsulargerichts das Rechtsmittel der Berufung statt.
§. 35. Ueber Beschwerden gegen Entscheidungen des Die Bestimmung des §. 23 Absatz 1 der Strafprozeßordnung findet hierbei keine
nwendung. . .
ö In 3. Fällen des §. 353 der Strafprozeßordnung ist der Konsul zur . ,. seiner durch Beschwerde angefochtenen tscheidung befugt. . J 3. ö. 36. 94 k und Entscheidung über das Rechlsmittel der Veschwerde gegen die Entscheidungen des Konsulargerichts, sowie über das Rechtsmittel der Berufung ist
das Reichsgericht zuständig.