1879 / 168 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 21 Jul 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Gegen die Entscheidungen des Reichsgerichts findet ein weiteres Rechtsmittel nicht statt. In den Fällen der 88. 353, 355, 358, 360 der Strasprozeßordnung beträgt die Frist zwei Wochen.

. 38. Die Frist zur Anfechtung einer Entscheidung be⸗ ginnt für den Nebenkläger im Falle des 5. 439 der prozeßordnung mit der Bekanntmachung der Entscheidung an den Beschuldigten.

Der Konsul kann Zeugen und Sachverständige, welche zur Rechtfertigung der Berufung benannt sind, ver⸗ nehmen und beeidigen, wenn die Voraussetzun Absatz 2 der Strafprozeßordnung vorli über diese Vernehmungen sind demnä anwalt zu übersenden.

dieser Zeit in den Vormittagsstunden zwischen 9 und 1 Uhr gegen die darüber ausgestellten Empfangscheine zurückzu⸗

Die Zurücknahme der Bücher erfolgt nach alphabetischer

Ordnung der Namen der Entleiher: von A-—II. am Montag und Dienstag, J. -R. am Mittwoch und Donnerstag, S8. L. am Freitag und Sonnabend. erlin O., den 21. Juli 1659. Der Königliche Geheime . und Ober⸗Bibliothekar epsius.

oheit dem Prinzen Car! und Sr. Königlichen Hoheit dem . rinzen Friedrich Carl in Audienz empfangen zu werden.

Auf die Beschwerde einiger Musiker über das ge werbs mäßige Musik machen von Beamten in öf⸗t fentlichen Lokalen haben der Minister des Innern und der Finanz⸗Minister sich in einem Cirkularerlaß vom 19. Mai d. J. dahin geäußert, daß es zunächst auf die besonderen Umstände des einzelnen Falles ankomme, ob. und inwieweit das Musikmachen der Beamten als die Aus übung eines Gewerbes, zu welcher die ausdrückliche Genehmi— gung der vorgesetzten Dienstbehörde (3. 19 der Allgemeinen Gewerbeordnung vom 17. Januar 1845, §. 12 Al. 2 der Gewerbeordnung vom 21. Juni würde, anzusehen se

Berlin 0.

gen des 5§. 65 Die Protokolle st dem Ober⸗Reichs⸗ ñ d Die Vorschriften der S8. 223, 250 Absatz 2 der Strafprozeßordnung finden entsprechende An⸗ wendung.

8. 106. Der Angeklagte kann in der vor dem Berufungsgericht erscheinen oder si schriftlicher Vollmacht versehene

Der nicht auf freiem keinen Anspruch auf Anwesenheit. oweit der Angeklagte die Berufung eingelegt hat, ist über dieselbe auch dann zu verhandeln, te noch ein Vertreter desselben erschienen ist.

Im Uebrigen finden die im dritten Abschnitt des dritten Buchs der Strafprozeßordnung gegebenen Vorschriften An⸗

er. Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urtheil geschlossenen Verfahrens kann von Amtswegen erfolgen. ; In Strafsachen, in welchen der Konsu! oder das Konsulargericht in erster Instanz erkannt hat, steht das Be— gnadigungsrecht dem Kaiser zu.

1. Verfahren in den Angelegenheiten, welche zu der streitigen Gerichtsbarkeit nicht gehören.

8. 43. In den durch 5. 12 Absatz 2 der Zuständigkeit des Konsuls zugewiesenen Angelegenheiten bestimmt sich das Verfahren nach den für die im 8. 3 Absatz 1 bezeichneten preußischen Landestheile geltenden Vorschriften, insoweit diese Vorschriften nicht Einrichtungen und Verhältnisse voraussetzen, welche in den Konsulargerichtsbezirken fehlen.

Für die Verhandlung und Entscheidung über die nach Maßgabe der bezeichneten Vors dungen des Konsuls zulässigen gericht zuständig.

V. Schlußbestimmungen.

S8. 44. In den Rechtssachen, auf welche die Civilprozeß⸗ ordnung, die Strafprozeßordnung oder die Konkursordnung Anwendung findet, gelten das Gerichtskostengesetz und die Ge⸗

für Gerichtsvollzieher, t t owie für Rechtsanwälte, In den Angelegen⸗ eiten, welche zu der streitigen Gerichtsbarkeit nicht gehören, ind in Betreff des Gebührenwesens, soweit reichsgesetzliche Vorschriften nicht bestehen, die Bestimmungen der in den im §. 3 Absatz 1 bezeichneten preußischen Landestheilen geltenden Landesgesetze maßgebend.

Soweit die Gebühren der Rechtsanwälte durch Orts⸗ gebrauch geregelt sind, kommt dieser zunächst zur Anwendung. Die Einrückung Liner öffentlichen Bekanntmachung in den „Reichs⸗Anzeiger“ ist nicht erforderlich.

Geldstrafen fließen zur Reichskasse.

. Neue Gesetze erlangen, soweit nicht reichsgesetzlich etwas Anderes bestimmt wird, in den Konsulargerichtsbezirken nach Ablauf von vier Monaten, von dem Tage gerechnet, an welchem das betreffende Stück des Reichs⸗Gesetzblatts oder der preußischen Gesetzsammlung in Berlin ausgegeben worden ist, verbindliche Kraft. ;

S. 48. Dieses Gesetz tritt für alle Konsulargerichtsbezirke gleichzeitig mit dem Gerichtsverfassungsgesetz in Kraft. demselben Zeitpunkte werden Bestimmungen der 58. 22 bis 24 des Konsulargesetzes vom 8. November 1867 (Bundes⸗ Gesetzbl. S. 137) und die Zusatzbestimmung des 5. 3 des Ge⸗ setzes vom 22. April 1871 (Bundes⸗Gesetzbl. S.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der bisherige Regierungs⸗Baumeister Eugen Froelich in Berlin ist zum Königlichen Landbaumeister ernannt und demselben die technische Hülfsarbeiter⸗Stelle bei der Königlichen Regierung zu Magdeburg verliehen worden.

erforderlich sein i. Soweit Letzteres der Fall sei, nament— n nicht blos gelegent⸗ . ö. bestimmten Lokalen zugesichertes Entgelt stattfinde, erscheine es nach den be— stehenden Grundsätzen zwar nicht unzulässig, einzelnen Beamten auf spezielles Ansuchen mittelst der erforderlichen ausdrücklichen Genehmigung das Musikmachen zu gestatten; selbstverständlich dürfe dies jedoch nur unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufes und nur insoweit geschehen, als jede Benachtheiligung der dienst⸗ lichen Obliegenheiten des betreffenden Beamten vermieden werde, und als mit Rücksicht auf die Dienststellung desselben über⸗ haupt und auf den Hrt, an welchem das Musikgewerbe be— trieben wird, Bedenken hieraus nicht entstehen könnten. letzterer Beziehung müßten namentlich gewöhnliche Tabagien und solche Tanz- und Wirthschaftslokale, in denen ein nicht durchweg anständiges Publikum verkehre, geschlossen bleiben.

auptverhandlung durch einen mit n Vertheidiger vertreten lassen. uße befindliche Angeklagte hat

das Musikmachen sondern fortgesetzt

Abgereist: Se. Excellen

ist: der Ober⸗Hof⸗ und Haus⸗ mar schall, Wirkliche Geheime

ath Graf von Pückler, nach wenn weder der An⸗

Bekanntmachung auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund der 85. 1 und 6 des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 18/8 wird der Sängerverein „Liederkranz“ in Offenbach hiermit verboten. Offenbach, den 17. Juli 1879. Großherzogliches v.

wendung.

unbedingt aus— Wo iben. In anderen Fällen, wo in der Art, des Musizirens die Kriterlen eines eigentlichen Gewerbebetriebes : . einer ausdrücklichen Erlaubnißertheilung abzusehen und zunächst der Erwägung der Beamten selbst zu uͤberlassen sein, r das Musiziren mit ihrer dienstlichen Pflichten Amtsstellung in Einklang

Kreisamt Offenbach.

Marquard. vorliegen,

einer strengen und mit dem Ansehen ihrer zu bringen und zu erhalten im Stande seien; es werde jedoch Seitens der vorgesetzten Behörde das Verhalten der Beamten in dieser Beziehung stets einer sorgfältigen Ueberwachung zu unterziehen sein, damit sofort eingeschritten werde, sobald sich Unzuträglichkeiten ergäben. Bei den Beamten der exekutiven Polizei werde auch besonderen Stellung dem Publikum und dem Ver⸗ el Vergn ügungslokalen gegenüber, . liche Ertheilung oder Versagung, resp. Beschränkung der Er⸗ laubniß, den Vorzug verdienen. ausdrücklichen wie

Bekanntmachungen, Erfüllung

betreffend Verbote und Beschränkungen der Einfuhr über die Reichsgrenze.

Auf Grund des Bundesgesetzes vom 7. April 1869, be⸗ treffend Maßregeln gegen die Rinderpest, und der dazu er⸗ lassenen Allerhöchst bestätigten revidirten Instruktion vom 9. Juni 1873 verordnen wir unter Aufhebung der von uns bisher über diesen Gegenstand erlassenen Bestimmungen, so⸗ weit dieselben der gegenwärtigen Verordnung entgegenstehen, für den ganzen Umfang unseres Bezirks was folgt:

§8. 1. Verboten ist die Ein- und Durchfuhr aus Rußland von. Rindvieh, Schafen, Ziegen und anderen Wiederkäuern, sowie von allen von Wiederkäuern stammenden thierischen Theilen im frischen Zustande, mit Ausnahme von Butter, Milch und Käse.

§. 2. Dagegen ist gestattet die Ein⸗ und Durchfuhr von vollkommen trockenen oder gut gesalzenen Häuten und Därmen, von gut durchgepökeltem Fleisch, von vollkommen trockenen und geruchlosen Blutkuchen (Blutdünger) von bearbeiteter bezw. einer Fabrikwäsche unterworfener Wolle, Haaren und Borsten, von unbearbeiteter Wolle, sofern dieselbe in festen Säcken verpackt ist, von geschmolzenem Talg in Fässern und Wannen, sowie auch von vollkommen lufttrockenen, von thie⸗ rischen Weichtheilen befreiten Knochen, Hörnern und Klauen.

§. 3. Die Einfuhr der in 5. 2 genannten Gegenstände darf nur an denjenigen Uebergangsstellen stattfinden, an welchen sich ein Grenzzollamt befindet, und nur nach vorangegangener Prüfung durch den zuständigen Beamten,

8. 4. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Verordnung unterliegen den Strafbestimmungen des §. 328 des Reichsstrafgesetzbuches beziehungsweise des Reichsgesetzes vom 21. Mai 1878.

8. 5. Verbotswidrig eingeführte Thiere sind zu tödten und zu verscharren, verbotswidrig eingeführte Gegenstände aber zu beschlagnahmen und eventuell zu vernichten.

Königsberg, den 3. Juli 1879.

Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.

iften gegen die Entschei—⸗ echtsmittel ist das Reichs⸗

n. Sobald aber in Fällen der der stillschweigenden Gestattun Beamter sich etwa in Folge des Musizirens dienstliche Ver— nachlässigungen oder Verstöße gegen die Rücksichten, welche seine Amtsstellung erfordert, sollte, werde nicht allein gegen denselben mit Strenge im

Disziplinarwege vorzugehen, sondern auch die Erlaubniß, so⸗⸗- fern eine solche ertheilt war, zurückzunehmen, resp. für künftig ausdrücklich zu versagen sein. ö

Der hiesige Großherzoglich hessische Gesandte Dr. Neidhardt hat Berlin mit Urlaub ,, d seiner Abwesenheit werden die Geschäste der Großherzoglich essischen Gesandtschaft von dem Königlich bayerischen Ge⸗ . ndten von Rudhart mit wahrgenommen.

Zur Dienstleistung einberufene Offiziere des Beurlgubtenstandes, welche auf eigenen Antrag oder auf Reklamation ihrer Civilbehörde vor Ableistung der Uebung wieder entlassen werden, haben für die Rückreise eine Reise⸗ vergütung aus Militärfonds nicht zu empfangen. Nach einem Erlaß des Kriegs-Ministers vom 11. d. M. sind daher etwaige Anträge auf Befreiung von der Uebung möglichst so zeitig zu stellen, daß die Entscheidung darauf von den General⸗Kom⸗ mandos noch vor Antritt der Reise zum Uebungsorte erfolgen bezw. dem betreffenden Offizier mitgetheilt werden kann.

; Hehler wird derjenige nach 8. 259 des Straf— gesetzbuchs bestraft, welcher seines Vortheils wegen Sachen, von denen er weiß oder den Umständen nach annehmen muß, daß sie mittelst einer strafbaren Handlung erlangt sind, an sich bringt oder zu deren Absatz bei Anderen mitwirkt. auf diese Bestimmung hat das Ober⸗Tribunal durch Er⸗ kenntniß vom 26. Juni den Nechtssatz ausgesprochen, daß als eine strafbare Handlung im Sinne der gedachlen Bestimmung nur eine solche Handlung gelten kann, welche an und für sich in ein fremdes Recht enthält; eine Handlung dagegen, welche nicht den Erwerb der Sachen selbst zu einem rechtswidrigen macht, sondern nur einen Verstoß gegen Polizei⸗ vorschriften über Zeit und Ort oder über die Art des Er⸗ werbes darstellt, ist keine strafbare Handlung im Sinne des §. 259 des Stragesetzbuchs und kann für den Erwerber der⸗ artig erlangter Sachen die Bestrafung wegen Hehlerei nicht zur Folge haben.

Königsberg, 18. Juli.

bührenordnungen für Zeugen und Sach verständige, s

zu Schulden kommen lassen

. Die Militärgerichtsbarkeit wird durch dieses Ge— setz nicht berührt. 3. 50. Soweit die am Tage des Inkrafttretens des Ge⸗ setzes anhängigen Nechtssachen nach den bisherigen Gesetzen zu erledigen sind, tritt an die Stelle des Appellationsgerichts in ; ericht. Die an dem bezeichneten Tage bei dem Appellationsgericht in Stettin anhängigen Sachen gehen in der prozessualischen Lage, in welcher sie sich befinde , Auf 6 , , , des gerichts findet die Bestimmung des §. 18 Absatz 3 u §. 36 663 e . ; ö . 5. 51. Der Reichskanzler hat die zur Ausführung des Gesetzes erforderlichen ö zu 4 J Urkundlich unter Unserer und beigedrucktem Kaiserlichen Gegeben Bad Ems, den 10. Juli 1879. ; Wilhelm. von Bismarck.

In Bezug Stettin das Reichsgericht. Aichtamtliches.

Deutsches Reich.

das Reichsgericht über. Berlin, 21. Juli

Preu nen. Se. Majestät der einen Eingriff Kaiser und König empfingen, laut Meldung des „W. X B. von der Mainau, am Sonnabend Vormittag den Besuch Ihrer Königlichen Hoheiten des Fürsten und der Fürstin, sowie des Erbprinzen und der Erbprinzessin von Hohenzollern und gaben Abends den Gästen zu Dampfschiff das Geleit bis Constanz, von wo Dieselben nach Krauchenwies zurückkehrten.

Gestern Vormittag wohnten Se. Majestät der Kaiser dem Gottesdienst in der Schloßkirche bei, wo der Prälat Doll die redi. Zur Hoftafel erschien der Kaiserlich öster⸗ reichische Gesandte von Pfusterschmid, welcher vorher Sr. Kö⸗ niglichen Hoheit dem Großherzog von Baden sein Abberu⸗ fungsschreiben überreicht hatte.

Abends unternahmen Se. Majestät eine Rundfahrt auf dem Ueberlinger See, an welcher der Fürst zu Fürstenberg, der Gesandte von Pfusterschmid und der deutsche Botschafter in London, Graf zu Münster, Theil nahmen, welcher Letztere sich

roßherzogs auf Schloß Mainau

Heute Vormittag verließen Se. Majestät Schloß Mainau, begaben Sich zu Dampfschiff nach Friedrichshafen zum Besuch Ihrer Majestäten des Königs und der Königin von Württem⸗ berg und fuhren nach halbstündigem Aufenthalte bis Lindau, von wo aus die Reise heute in Rosenheim ihr Ziel findet. Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin von Baden begleiten Se. Majestät den Kaiser bis Lindau.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz empfing am Sonnabend Nachmittag um 3 Uhr alais bei Potsdam die Minister von Puttkamer

öchsteigenhändigen Unterschrift

. öni 9 Wie die „K. H. Z.“ mittheilt, sind die Dispositio nen zu dem Herbstmansver bereits Dasselbe wird hiernach im nord⸗ len nahen Umgegend, und zwar so stattfinden, daß das Terrain vom Pregel begrenzt ist. Hauptpunkte werden die Orte Fuchsberg, Goldschmiede, Damm hof und der Fritzensche Forst bezeichnet, wobei die Außenforts ur besonderen Benutzung gelangen De e der Truppen kehrt allabendlich hierher in die Garnison zurück. Se. Majestät der Kaiser und König treffen hier am 2. September, Abends 6 Uhr, ür den sechstägigen Aufenthalt * nach der „Ostpr. Ztg.“, . und Allerhöchsten Orts ) 3. September ormittags findet auf dem großen Exerzierplatze vor dem Königsthore große Corps⸗Parade vor Sr. Majestät statt. Nach mittags werden Se. Majestät dem Diner des Offizier⸗Corps bei⸗ wohnen, Abends das Theater besuchen. Am Sonnabend, den 4 September, beginnt das Corps⸗Manöver im Westen der Stadt; Se. Majestät werden zu demselben in eigener Equipage bis Tannenkrug hinausfahren. Nach der Rückkunft in die Stadt werden Se. Majestät an dem von der Gesellschaft „Königs⸗ halle“ in dem dieser eigenen Lokale veranstalteten Dejeuner theilnehmen.

Predigt hielt.

höheren Ortes be stäti Der durch Allerhöchsten Erlaß Sr. Majestät des Kaisers westlichen Theile der zum Chef des neu errichteten Reichs⸗ w die erwaltung der Keichseisen bahnen ernannte Königlich preußische Staats-Minister und Minister der öffentlichen Arbeiten Maybach hat am 17. d. Mts. die Leitung der Geschäfte dieses Amtes, welche bisher von dem Vorstande des Reichskanzler⸗Amtes für Elsaß-Lothringen ge⸗ führt wurden, übernommen.

Die Geschäftslokale des neu errichteten Reichs⸗-Amtes be—= finden sich bis auf Weiteres noch in dem Gebäude des Reichs⸗ kanzler⸗Amtes, Wilhelmstraße Nr. 74.

vom 27. Mai d. Amtes für die

Marienberg und Quednau

seit Sonnabend als Gast des Der größte Thei

hiesiger Stadt

Programm aufgestellt

Königreich Pren ßer.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Königliche Bibliothek.

In der nächsten Woche vom 28. Juli bis 2. August c. findet nach Paragraph 24 des gedruckten Auszuges aus der Bibliothek Ordnung die allgemeine Zurücklieferung aller aus der Königlichen Bibliothek entliehenen Bücher statt. Es werden daher alle Diejenigen, welche Bücher der Königlichen Biblio⸗ thek in Händen haben, hierdurch aufgefordert,

im Neuen und Dr. Lucius.

Gestern wohnte Höchstderselbe dem Gottesdi i Garnisonkirche zu Potsdam gil J

= Die sigmesische Gesandtschaft hat am 18. d. M., die Ehre gehabt, von Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen und Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Frau Kronprinzessin, sowie von Sr. Königlichen

Nachmittags im Moskowiter⸗Saale des Königlichen Schlosses; . Sonntag, den 5. September: große Kirchenparade. Nachmittags 2 Uhr: Pferderennen bei Megtethen, dem beizuwohnen Se. Majestät zugesagt haben,

Abends Theater. Vormittags

olche während

4 Uhr Diner der Stadt und Provinz in der Börse. Montag, den 6. und Dienstag den 7. September gleichlautendes Pro⸗ ramm: An den Vormittagen Fortsetzung bezw. Beendigung es Manövers, das sich bis Metgethen hinziehen wird. Se. Majestät werden demselben mit Benutzung der Ostpreußischen Südbahn beiwohnen; Nachmittags kleine Diners bei Sr. Rajestät im Königlichen Schlosse. Für die Abende haben Se. Majestät Sich 6 die Wahl vorbehalten.

Bayern. München, 17. Juli. Die „Augsb. Postztg.“ schreibt; Die patriotische Fraktion hatte heute Nachmit⸗ tags ihre erste Fraktionssitzung in einem zur Abhaltung von Fraktionssitzungen eigens hergexichteten, beiden Parteien zur Verfügung stehenden Saale. Die Fraktion besteht aus „I Mitgliedern, welche fast sämmtlich anwesend waren. Die Differenz aus der letzten Session anläßlich der Rede des Hrn. Jörg wurde mit leichter Mühe beigelegt und Hr. Jörg unter allgemeinem Beifall als Fraktionsvorstand wieder

gewählt.

. 2 8 Hesterreich⸗ Ungarn. Wien, 29. Juli. (W. T. B.) Der Kaiser begiebt sich Abends nach Ischl. Der xussische in Konstantinopel, Fürst Lobanoff, ist hier ein— getroffen. . ;

Die „Montagsrevue“ bespricht das Resultat der Reichsrathswahlen und sagt, so lange nicht festge— stellt sei, daß die czechischen Abgeordneten im Reichsrathe er⸗ scheinen und dort ihre Anliegen geltend machen wollen, so lange sei auch eine Veränderung im Ministerium nicht zu ge⸗ wärtigen. Der Reichsrath solle um die Mitte des Monats September zusammentreten, bis dahin würden die aus der Situation sich ergebenden Modifikationen des Kabinets auch vollzogen sein.

21. Juli. Gestern hat hier unter dem Vorsitze des Kaisers ein gemeinsamer Ministerrath über die Eisenbahn-Angelegenheiten stattgefunden. An dem⸗ selben haben neben den cisleithanischen Ministern von Stre⸗ mayr, von Pretis und Graf Taaffe, welcher von dem Besuche seiner Familie aus Ellischau in Böhmen hierher zurückgekehrt ist, die gestern aus Pest hier eingetroffenen ungarischen Minister Tisza und Graf Szapary theilgenommen.

Nach einer Zusammenstellung des Rechnungsdeparte⸗ ments im Finanz⸗Ministerium betrugen die Einnahmen für die im ersten Quartal 1879 im allgemeinen Verschleiße abgesetzten in⸗ und ausländischen Tabakfabrikate und Ci⸗ garren 12780 524 Fl., jene des Spezialitätenvverkaufs 49 063 Fl, zusammen 15 229587 Fl. Werden hierzu noch die Ergebnifse des Verkaufes im Auslande mit 118 259 Fl. gerechnet, so ergiebt sich eine Gesammteinnahme von 13 347 846 Fl., welche sich im Vergleiche mit den Resultaten der gleichen Pe⸗ riode des Vorjahres per 13152 153 Fl. um 196 693 Fl., das ist um 14 Proz., höher herausstellt,

Prag, 18. Juli. Die „Politik“ bezeichnet die Uni ver⸗ sitäts- und Schulfrage, dann die Aenderung des Schul— rathes als jene Garantien, welche die böhmische Opposi⸗ ton verlange, um ihre bisherige Position zu verlassen. Das „Prager Tagblatt“ erfährt, es sei in der Hofburg heute ein Telegramm eingelaufen, daß die Zwillings⸗ schwester der Kaiserin Maria Anna, Herzogin Maria Theresia, Gemahlin des verstorbenen Herzogs Ferdinand Farl von Parma und Tochter des Königs Victor Emanuel L.,

estorben sei. Die Verstorbene lebte abwechselnd auf ihren rivatgütern in Toscana und Nizza.

Großbritannien und Irland. London, 18. Juli. (Allg. Eorr) Im Standlager zu Aldershot fand am Mittwoch zu Ehren Sr. Königlichen Hoheit des Kronprinzen von Schweden ein großes Manöver statt, an welchem sich sämmtliche Truppen des Lagers, bestehend aus 9000 Mann aller Waffengattuͤngen mit 52 Geschützen, unter dem Befehle des Herzogs von Cambridge betheiligten.

Das aus zwölf Schiffen bestehende englische Kanal⸗ und Reservegeschwader verließ am 16. d. M. Gibraltar, um nach England zurückzukehren.

Der 195. Kirchenkongreß wird in diesem Jahre am 7, 8., 9. und 10. Oktober in. Swansea unter dem Präsidium des Bischofs von St. David abgehalten werden.

Der Marquis von Hartington wird bei der nächsten Parlamentswahl für Nordost⸗Lancashire kandidiren.

Die neuesten Nachrichten vom südafrikanischen Kriegsschauplatze reichen bis zum 1. Juli und lauten nach aner dem Reuterschen Bureau aus der Kapstadt, via Madeira, übermittelten Depesche, wie folgt:

Umfintwagna traf am 24. v. M. im Fort Napoleon ein. Er ist der Träger von Friedensanträgen und überbringt einen prächtigen Elephantenzahn als Geschenk und Symbol der Aufrichtigkeit seiner Mission. Er wünscht, daß der Vormarsch der zweiten Division sus⸗ Pendirt werde, wurde aber benachrichtigt, daß. dem General Lord CThelmsford im Hauptquartier Friedensvorschläge gemacht werden müßten, und daß der Vormarsch nur unter der Bedingung sistirt wer⸗ den könnte, daß die früher verlangten Prälimingrien angenommen werden. Die von Lord Chelmsford gestellten Kapitulation sbedingungen umfassen bekanntlich die Rückgabe der bei Ifandula erbeuteten Kanonen, eine allgemeine Entwaffnung der Zulus und die Zahlung einer Kriegs⸗ entfchädigung in der Gestalt von 15090 Rindern. General Woods Kundschafter melden, daß Cetewayo mit der Abneigung seines Volkes, zu kämpfen, unzufrieden sei, und demnach persönlich um Frieden zu bitten wünsche, aber bisher durch die Induanas davon abgeredet worden fei. Sir Garnet Wolseley kam am Morgen des 28. Juni in Durban und am Nachmittaße desselben Tages in Pietermarinburg an, wo er als Sberkommifsarlus und Oberbefehlshaber der britischen Truppen in Süd ⸗Afrika vereidigt wurde. Man erwartet, er werde sich heute an Bord des „Shah“ nach Port Durnford begeben. Vom Fort Napoleon bis Durnford existirt eine ziemlich gute Straße, und zwischen Forrester und Tommorton sind Verbindungen hergestellt worden. Der Natal“ ist mit Vorräthen nach Durban abgesegelt. Authentischer Mittheilung zufolge hat Lord Ehelmeford sich einer fliegenden Kolonne angescklossen und ist in Magovibonium angekommen. Er wird wahrscheinlich heute Ulundi errelchen. General Jiewdigate stcht nur drei Tagemärsche von Ulundi. Die Forts Chelmsford und Crealock sind geraͤumt worden um die daselbst stationirten Truppen in den Stand zu setzen, nach der Front zu marschiren. Tausend Zulus überschritten am 25. Juni den Tugela bei Middledrift. Sie tödteten zwei Männer und sechs Frauen, ver⸗ brannten mehrere Kraals und erbeuteten eine Anzahl Rinder. Auf der Rückkehr von diesem Streifzuge stießen sie mit der Grenzpolizei jufammen, wobei etliche Salven ausgetauscht wurden. Zwei Polizisten blieben todt auf dem Platze, und die Zulus entkamen. Vor etlichen Tagen griff ein Zulutrupp einige freundliche Stämme unweit Derby und Leydenberg an. ; ö

Die Kaplegislatur hat eine Resolution angenommen, welche die Schwierigkeit bezüglich der 2er. des südafrikanischen Kabels regelt. Es werden thätige Vorbereitungen für einen Feld⸗ zug gegen Secocoeni getroffen.

ö

ei jeder sonstigen Ueberlassung von sonen nicht nur die unmittelbar ie Eigenthümer und Pächter der ter vorläufiger Verhaftung mit zur betreffenden hischen Anstalten aber geschlossen

heimlichen Verkauf oder b Drucklettern an dritte Per Schuldigen, sondern auch d betreffenden Druckereien un strafrechtlichen Druckereien und lithograp werden sollen.

Amerika. New⸗York, 17. mokratische Konventi. Bundesaufsi erklären, daß des Präsid das Land wären. Ferner befü Gold, Silber und Noten, welche letzter sein sollten.

Der Spezialkorrespondent des „Standard“ meldet aus der Kapstadtk, vom 1. d. M.; bittet nun ern halts, daß der Feldzug that twaffnet werden und eine

stlich um Frieden, und ich habe In⸗ ächlich zu Ende ist. edeutende Kriegsent⸗

Ich glaube, daß die Bedingungen ch keine amtliche Mittheilung dar⸗

Cetewayo formation des In Die Zulus sollen en schädĩigung in Naturalien zahlen. angenommen sind, aber es ist no über veröffentlicht worden.“

Wie dem „Daily Telegrap Lord Chelmsford die Frie Sir Garnet Wolseley a

ulukönig ersuchen nterhändler nach Nach den Berichte 30. Juni mit 10 000

Frankreich. Paris, „Estafette“ veröffentlicht Napoleon vom Eugenie, in welchem er der den Verlust, der sie betroffen, ausspricht.

20. Juli. Gruppe des „Appel au peu ple schluß, daß nach dem Tode Prinz Jérsme Napoleon al schen Familie anzusehen sei, und au peuple“ aufrecht erhalten werd

Versailles, 19. Jul heute mit 153 gegen 116 treffend die Verlegung mit der von der Deputirten an, wonach den Präsidenten kammer das Recht der direkten

Die Deputirtenka 35 000 Francs für di lung in München. treffend die Zusammen

Verantwortung

uli. (Allg. Corr) Die de⸗ esolutionen angenommen, cht bei Wah len mißbilligen und enten jüngste Vetos eine Drohung gegen rworten sie den Geldumlauf in e in Spezies umsetzbar

h“ gemeldet wird, hätte Cetewayo's zurückgewiesen, ber diese Handlung desavouirt und lassen, unverzüglich drei Häuptlinge der Grenze zu schicken.

n der „Times“ stand Cetewayo am Mann nördlich von Ulundi.

19. Juli. (W. T. B.). den Brief des Prinzen 26. Juni Kaise selben sein tiefes Beileid über

densanträge welche die

nem Wirbel—⸗

taat Massasuchetts wurde von ei ł Menschenleben

stur me heimgesucht, der großen Verlust und beträchtlichen Eigenthumsschaden verur ch

Memphis, 18. Juli. (W. T. B.) eine Person am gelben von der Krankheit neu Handel und Verkehr hat fast aufgehört, die en, die Einwohner verlassen in Mass n der Südstaaten ist allen er von Neuem die

Heute ist abermals Fi eber gestorben, und die Zahl der

parlamentarische Befallenen hat sich vermehrt; der

„faßte gestern den Be⸗ Louis Napoleon der 5 das Haupt der napoleoni⸗ daß das Prinzip des „Appel

T. B.) Der Senat nahm Stimmen den Gesetzentwurf, be⸗ der Kammern nach Paris, kammer beschlossenen Modifikation des Senats und der Deputirten⸗ Truppenrequisition zustehen soll. mmer votirte einen Kredit von le Kunst ausstel⸗ Der Gesetzentwurf Ferry's, be— setzung des höheren Unterrichts⸗ rat hes, wurde mit 363 gegen 166 Stimmen angenommen.

Spanien. Madrid, 19. Juli. (Ag, Hav.) treter Perus ist hier eingetroffen, um mit Spanien wieder diplomatische Beziehungen anzuknüpfen.

Italien. Rom, 19. Juli. utirten kammer wurde, uri ten für seine Wiederwahl das Präsidium

der Gesetzentwurf . nd schließlich mit einem Zusatze liche Gesetzentwurf erst dann in würfe, betreffend die Ab⸗ deren Getreidesorten und er für die feineren Die Annahme des diejenige des

Bankgeschäfte sind sämmtlich geschloss n mehreren Städter mmenden Personen gegenüb Wirksamkeit gesetzt worden.

des Prinzen von hier ko Quarantäne in 19 Juli,. (B. T. B) n gelben Fieber vorgekommen. ist jetzt durch die in Wirksamkeit gesetzte Nachbarschaft fast völlig abgesperrt.

Heute sind wiederum zwei Die Stadt Quarantäne von der

Todesfälle a

Reichstags ⸗Angelegenheiten.

(W T. B.) der Neuwahl Hannoverschen an Stelle des verstorbenen D S051 Stimmen gwerth von St. erhielt; auf den Gegen⸗ Der Erstere ist somit

Hannover, 19. Juli. Reichstagsabgeordneten Wahlkreise (Nienburg ꝛe) tel Nieper wurden, nach den amtlichen Feststellungen, von denen der Eutebesitzer Frhr. Tan Simmern auf Wichtringhausen 5825 St. fandidaten, Grossist Werstler fielen 2200 St.

e internationa

(W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Dep nachdem Farini unter Dankeswor wieder übernommen Alkoholtaxen berathen u angenommen, wonach der frag Kraft treten soll, wenn die Gesetzent er Mahlsteuer für die niedere liche Herabsetzung der Mahlsteu Getreidesorten Gesetzeskraft erlangt haben.

ersten Theils des Zusatzes erfolgt zweiten Theils (wenn Herabsetzung der Mahlsteuer kraft erlangt habe) mit 138 gegen 67 Stimmen.

Konstantinopel, 20. Juli. Laut amtlicher Meldung ist bis zu krankten Großvezirs Kheyreddin zum Präsidenten des M 21. Juli. Regierr genehm igt un angesehen. Rumänien. Bu karest, 19. Juli. Unterhandlungen Bratiano's zur Ministeriums scheinen einen gün jedoch ist das neue Kabinet noch nicht perfekt.

Belgrad, 19. Juli. Belimarcovic ist zum außerorden vollmächtigten Minister in Wien ernannt worden.

Rusland und Polen. Die „Neue Zei

Nr. 16 des Armee⸗Verordnungs⸗-Blatts?, heraus⸗ Ministerium, hat folgenden Inhalt: Abänder 1.9 Militär⸗Veterinärwesen. g der Vorschriften im 8. 60 des Gesetzes Abwehr und Unterdrückung von jum Lauenburg. Abände⸗ welche im Jahre 1878 zu den Bestim⸗ Beterinärwesen“ und zu der es unter den Pferden. der Trurpen Reisegebührnisse der Nachträge zu dem Reglement November 1376. gen über den Ge⸗ Examinations ⸗Kommission bei den Offizier vom 5. No⸗ zungen⸗Stadt⸗

gegeben vom Kriegs des §. 7 der Bestimmung Renlement zur Ausführung vom 25. Juni 1875, betreffend die Viehseuchen für den rungen und Deklarationen, mungen über das Militär— über das beim Auftreten des Rotz zu beobachtende Verfahren / Offiziere des Beurlaubtenstandes. sber die Remontirung der Armee vom 2. änderungen und Ergänzungen z schäftsgang der Ober ⸗Militär— Prüfungen zum

en über das

Kreis Herzogtt schaffung d

; . Insttuktion die allmäh

3 . ergangen sind. e einstimmig, ge d tzentwurf Über allmähliche für feinere Getreidesorten Gesetzes⸗

der Gese 2. u den Bestimmun

Portepeefähnrich und zum Eröffnung der Eisenbahnstrecke Sal : Eröffnung der Eisenbahnstrecken Duisburg⸗Hochfeld⸗ und Goldap⸗Lyck⸗Prostken. Ausgabe gedruckten IV. Abschnitts der Krieg der Umzugskoften an die Kadetten HSeklaration des §. 32, 2 und 3 des für das preußische Heer im Fr kosten an die den Truppen zur Unteroffiziere, Gefreiten und F ] Reue Ausrüstung⸗Nachweisung für Ausfall ulars zum Verpflegungs⸗

(W. T. B.) r Wiedergenesung des er⸗ Pascha Djevd et Pascha inisterraths ernannt worden.

n nach hat der Sultan Kheyreddin

Quakenbrũck . ; . sfeuerwerkerei. Nichtgewährung bei ihrer Versetzung in die Armee. Geldverpflegunge · Reglements Nichtgewährung der Umzugs⸗ Einstellung überwiesenen überzähligen Füsiliere der Unteroffizier schulen. Batterien G 73. 2 Rapport der Kavallerie⸗ ffnung der Eisenbahnstrecke Wiesbaden ⸗Niedern⸗

Blatts der Abgaben“, altung in den etzsamml. und

Dem Vernehme ingsprogram m

d wird die Kabinetskrisis damit als beendet

(W. T. B). eines Fusions⸗ stigen Verlauf zu nehmen,

änderung des Formu Regimenter. Erö

Nr. 15 des Central andelsgesetzgebung und Verwal ten enthält: Anzeige der in der Gef Gefetze und Verordnungen.

Veränderungen in dem Stande Vorläufige Abänderung des Statistik: Nachweisung Reichs ˖ dauptkasse abzuliefern⸗ Rübenzuckersteuer.

werbe⸗ und Königl. Preuß. Staa nt im Reichsgesetzblatte erschienenen

Verwaltungsgegenstände: Zoll und Steuer nellen.

(W. T. B.) General tlichen Gesandten und be⸗

Serbien.

Allgemeine un und in den Befugnissen der u Einführung von Aenderungen des Zolltarif es über die Wechselstempelsteuer. r das Etatsjahr 1878/79 an die? Verbrauchssteuern. Zölle. i Tabakfteuer. Branntweinsteuer. Brausteuer. m Vorjahre. Nachweisung der Kredite. esterreich und Luxemburg. Einnahme an Personalnachrichten.

St. Petersburg, 18. Juli. t“ brachte in ihrer Nummer folgende Alarmnachricht;

t Astrachan mit, daß Elend heimgesucht ist, g kaum über die Epidemie be⸗ Der Fleckent yphus ist in ziem— Dank der rechtzeitigen ärzt⸗ ge Opfer unter den Einwohnern ge⸗ Verein mit dem Chef der Kal—⸗ um die ausgebrochene Krankheit

(St. Pet. tg.) / vom 30. Juni (12. Juli) d. „Man theilt uns aus dem Gouvernemen die Staniza Wetljank nachdem fich die örtliche Bevölkerun ruhigt hat, welche daselbst herrschte. lich hohem Grade aufgetreten, ülfe bislang nur wenige; Die Ortsobrigkeit ergreift im ücken die energischsten Maßregeln, zu unterdrücken

„Diese Nachri Anzeiger“ enthel bei der auf Veranlassung des ten Untersuchung erwiesen ha Fälle von Erkrankungen am men sind.“

19. Juli. kam im englischen P der russis schreibt die sekretär des Aeußeren, die Erklärung ab, daß s russische Gesandte beim engli das Londoner Kabinet benach erer Truppen nach Wir zweifeln nicht keine Instruktionen bekommen hat, gegen Der Kampf aber, den eine europãische kann durch keine chränkt werden.

den Zölle und Salzsteuer. Vergleichung mit de Abrechnung mit Wechfelstempelmarken und Blankets.

a von einem neuen

Statistische Nachrichten.

röffentlichungen des Kaiserlichen Gesuand⸗ in der 28. Jahreswoche f den Jahresdurchschnitt et: in Berlin 3,2, in Breslau 31,8, 1,9, in Frankfurt a. M. 22,3, in Ha in Stettin 29,5,

bemerkt der heutige „Regierungs⸗ Begründung, da sich Innern angestell⸗ t, daß in der Staniza Wetljanka Fleckentyphus nicht vorgekom⸗

behrt jeglicher

m. Gemäß den Ve Ministers des

heitsamts wohnern, au

von je 100

als gestorben in Königsberg 36,2, in er 16,5, in Cassel 229, in Altona 19,0, in Stras⸗ in Nürnberg 2,2, in Augsburg 39,5, 3, in Stuttgart 192, in Braunschweig Fo, in Wien 29.8, in Buda Basel 21,7, in Brüssel 17,1, in Kopenhagen 19.77, 147, in St. Petersburg 37, in in Bukarest 304, in Rom 21,8, in Lissabon 294, in London 170. 8,5, in Dublin 22,4, in Edinburgh 2 er aus früheren Wochen: in New⸗ Chicago 16,2, in St. Louis 17,3, in in Calcutta 351,9), in Bombav

in Magdeburg 24,1, burg 3555, in München 30,3, in Dresden 237, in Leipzig 18, Il, 7, in Karlsruhe 28,0, in Hamburg? rag 33,5, in Triest 259, in n Paris Al,, in Amsterdam Stockholm 17,0, in Christianiag Darschau 280, in Odessa in Turin 26,4, in Athen —, Glasgow 22.0, in Liverpool n Alexandria (Egypten) 39,5. Jork 22. 6, in Philade Franzisko 14,7, Madras 27,4. Während der Be obachtungsstatione Es regnete viel und blieb weit hinter dem Wochenbeginn niedrige Luf tiefer, stieg aber in Die Sterblichkeits verb deutschen Stãdte gestalteten sich während der und würden, wenn von der noch i erblichkeit abgesehen wird, re ünsti Sterblichkeiteverhältnißzahl für die O00 Bewohner und

Am vergangenen Montag, d. 2. (14). Juli, arlament die Rede auf die Expedition Turkmenen“, „Der Unter⸗-Staats⸗ gab bei dieser Gelegenheit gierung, als der Schuwaloff,

chen Truppen ge Russ. St. Petersb. Pest z 8. in owohl die russische Re schen Hofe, Graf l richtigt hatten, daß von einer Merw nicht einmal die

Direktion uns im Mindesten, daß

Rede sein könne. General Lasareff Merw vorzugehen. Nation gegen ein scharfmarkirten Grenzen

Der Krieg gegen die Tur gegen sie, kann im Lauf herbeiführen, Merw denno wünschte Ziel au werden kann. eine solche Re eine solche, . Turkmenen auch ohne die ihren Verpflichtungen gegen lglich darf die F rad der Einschüchte russischen Waffen au 20. Juli. (W. T. B.) Gouverneur, General Verfügung erlassen, : Druckens oder Lithographirens lichen oder revolutionären

Iphia 13,9, in

richtswoche berrschten an allen deutschen Be= stliche und südwestliche Luftströmungen vor. wärme war eine niedrige

Asiatenvolk zu führen hat, im Voraus einges id kmenen oder auch eine Expedition Operationen die Nothwendigkeit ebenso wie das er⸗ Merw erlangt Turkmenen nicht einmal zu finden ist, ür stehen könnte, daß Einnahme von Merw d nachkommen würden. Betreff Merws nur durch den den der Erfolg der üben wird.“

zeitweilige General⸗ hat eine vom 17. d. M. datirte wonach im Falle der Entdeckung geheimen regierungsfeind⸗ Schriften, sowie bei dm

und fast täglich; die Luft Monatsmittel zurück. Der tdruck sank im Laufe der Woche noch Wochenhälfte an allen Stationen.

oößeren, besonders der erichtswoche günstiger, ewöhnlich boben Säug⸗ cht günstige zu nennen sein. deutschen Städte aufs Jahr berechnet). Sterblichkeit des Säuglingsalters etwas aufs Jahr gerechnet,

schon beim

ch einzunehmen,

in der zweiten ewegung gegen .

ch ohne eine, Bewe besitzen die e sie in Afghanistan

Uebrigens ältnisse der meisten ebrigen

ierung, wi ͤ die als Garantie da

von 28,1 auf 215 (auf l Insbesondere erscheint die geringer, so daß 123 Kinder unter Berlin 284 gegen 350.

Unter den Todesurs sektionskrankbeiten ein v therische Affektionen peratur wirkte günstig au Brechdurchfälle der Kinder,

von 10000 Lebenden,

rung gelöst werden, 1 Jahre starben gegen 133 der Vorwoche (in

f die Turkmenen aus

achen war das Auftreten der meisten ermindertes, nur Scharlachsieber n wenig vermehrt. f das Vorkommen der Da und forderten namentlich letztere im All⸗

üblere Tem⸗

ionen waren ei rmkatarrhe und