1879 / 171 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 24 Jul 1879 18:00:01 GMT) scan diff

st. Petersburg, 22. Juli. (T. T. B.) Produktenmarkt. Talg loce 59.090. Fr. Weizen laceo 14.50.

koggen loco 7.75. Hafer loco 5.9). Hanf loco 32,50 Leinsaat (9 Fud) loFes 16,25. Wetter: Warm.

Ve-KRork, 22. Juli. August 57.0.

64, rohes Petroleum 5, do. Pip

GM. I H Waarenbericht. Baumwolle in New- Tork 1123, do. in

Newm- Orleans 114. Petroleum in Nen-Tork 63, do. in Fhiladelphia

o line Certisi'ats D. 69 C.

Mehl 4 D. 4 C. mixed) 45 C. Lucker (Fair resining Nusooyvados) 63 134. Schmal (Marke Wileor) E83. do. Fairbanks 6S. Speck (short clear) 5 C. Getreidsfracht 4.

Rother Winterweigen 1D. 16 C. Mais (olã Kaffee (Rio-]

Theater.

Fallner- Theater. Donnerstag: 22. Gastspiel der K. K. Hofburgschauspieler Hrn. Somenthal, Hrn. und Frau Hartmann, Hrn. Thimig. Zum 72. Male: Rosenkranz und Güldenstern. Lust⸗ spiel in 4 Akten von M. Klapp.

Vietgria-LTheater. Direftion! Emil Hahn. Donnerstag: Bastspiel des Operetten⸗Ensembles unter Leitung von C. A. Raida. Zum 22. Male: Die Königin von Goleonda. Kemisch - phan⸗ fastische Ausstattungs⸗Operette mit Baller in 3 Alten nach Bürgers gleichnamigem Gedicht frei bearbeitet von S. Michaslis. Musik von C. A. Raida. Ballets komponirt und arrangirt von Hrn. Balletmeister Brus. Die Kostüme angefertigt nach Angabe des Ober⸗Garderobiers Hrn. Happel. Die Dekorationen nach Angabe des Maschinenmeisters

rn. Geißler. Elektrisches Licht vom Inspektor . Krämer.

Residenz- Theater. Direktion: Emil Claar. Donnerstag: 20. Gastspiel der K. K. Hof⸗Schau—⸗ spielerin Frau Mitterwurzer und der K. K. Hof⸗ Schauspieler Herren Mitterwurzer, Hallenstein, Schreiner, Leyrer, sowie des Frl. Gisela Straßmann aus Wien: Zum ersten Male: Der Mann der Wittwe. Lustspiel in 1 Akt von Dumas pre. Mein Stern. Lustspiel in 1 Akt von Scribe. Schwert des Damokles. Schwank in 1 Akt von G. o. Puttlitz.

Krolls Theater. Direktion! Engel-Lebrun. Donnerstag: Zum 65. Male und nen einstudirt: Ihre Familie. Volksstück mit Gesang in 3. Akten von J. Stinde und G. Engels. Musik von G. Michaelis. Vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter Beleuchtung des Gartens: Großes Concert. Anfang des Concerts 5 Uhr, der Vor⸗ stellung 65 Uhr.

Germania-Sommer- Theater. Donnerstag: Gastspiel des Königlich Sächsischen Hofschauspielers rn. Franz Oden. Graf Irun, oder: König und Zitherschlägerin. Romantisches Schauspiel mit Gesang in 5 Akten aus dem Französischen. Freitag: Dieselbe Vorstellung.

Belle - Alliance - Theater. Donnerstag: Im prachtvollen Sommergarten: Großes Doppel

Foncert (Kapellen: Baumgarten und Herold). Steyerisches Damen ⸗SGuartett. Tyroler Natur Sänger Gesellschaft. Brillante Illumi⸗

nation durch mehr als 15 000 Gasflammen. Im Theater: Letztes Gastspiel der K. K. Solotänze⸗ rinnen und Solotänzer vom K. K. Hofopern⸗Theater in Wien. Um 8 Uhr: La LTentatiom. Um 9. Uhr 1. Matrosentanz⸗. Taranmtel la, Hierzu: Die bezähmte Widerspänstige. Lustspiel in 4 Akten von Shakespeare. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr. Entrée 50 .

Freitag: Großes Monstre⸗ Concert. Hierzu: Mariannen's Lüge.

Sonnabend: Großes Sommernachtsfest. An⸗ fang 6, Ende 12 Uhr.

Familien⸗ Nachrichten.

Verlobt: Frl. Agznes Weidermann mit Hrn. Emil Thiem (Sangerhausen).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptmann Bayer (Cöslin). Hrn. Prof. J. Gottschick (Magde⸗ burg). Hrn. Ober Bürgermeister Jaeger (Elber⸗ feld). Eine Tochter: Hrn. Oberförster Lantzius⸗Beninga (Wardböhmen).

Gestorben: Hr. Geh. Regierungs⸗Rath Wilhelm Plonge (Elberfeld). Hr. Ober⸗Hütteninspektor a. D. Ferdinand Seidensticker (Hannover). Hr. Kreisgerichts˖⸗Rath a. D. Ernst Ferdinand Geiß⸗ dorf (Görlitz).

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Steckbrief wider den wegen Betrug und Unter— schlagung gerichtlich verfolgten Kellner Herrmann Holtzmaun von hier mit Ersuchen um Festnahme und Nachricht an her. Cassel, den 21. Juli 1879. Der Staats⸗Anwalt. Baumgard.

16224

Oeffentliche Vorladung. Gegen die nach⸗ benannten Wehrpflichtigen: 1) den Carl Otto Paul Engelmann, geboren 13. November 1856 zu Guben, 27 den Ferdinand Wilhelm Robert Kleemann, ge⸗ boren am 3. April 1856 zu Guben, 3) den Jo hann Friedrich Wilhelm Schuster, geboren am 25. Februar 1856 zu Guben ist auf Grund der von der Königlichen Staatsanwaltschaft , furt a. / O. am 27. Juni 1379 erhobenen Anklage die Untersuchung wegen Vergehens wider die öffent⸗ liche Ordnung (Verletzung der Wehrpflicht) in Ge⸗ mäßheit des 5. 140 des Reichs Strafgesetzbuches eröffnet und Termin zur mündlichen Verhandlung der Sache auf den 29. Oktober 1879, Vorm. 9 Uhr, im Sitzungszimmer der Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Guben anberaumt worden. Die obengenannten Personen werden aufgefordert, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem Gerichte so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Im Falle des un⸗ entschuldigten Ausbleibens wird mit der Unter⸗ suchung und Entscheidung in contumaciam gegen sie verfahren werden und auf Grund der im §. N72 der Strasprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 1. Februar 1877 bezeichneten Erklärung der Kontrolbehörde ihre Verurtheilung erfolgen. Guben, den 4. Juli 1879. Königliches Kreisgericht. Ab⸗ theilung I.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dgl.

[629]

Johann Friedrich Kaplick und dessen Ehefrau Jo⸗ hanne Friederike alias Elisabeth, geborne Erdmann

Berlin und zuletzt im Jahre 18258 in dem Land⸗ armenhause zu Straußberg krank befunden hat, hat seit 1853 keine Nachricht von sich gegeben. Der⸗ selbe, event. dessen Erben, werden aufgefordert, sich spätestens in dem : am 10. Dezember er., Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anstehenden Ter⸗ mine schriftlich oder persönlich zu melden, widrigen⸗ falls der verschollene Wilhelm August Kaplick für todt erklärt und dessen Verlassenschaft dessen Er⸗ ben event. dem Fiskus zugesprochen werden wird. Wittenberg, den 17. Janugr 1879.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

5) 2 ste Subhastations⸗Patent. Nothwendiger Verkauf. .

Das der verehel. Rittergutsbesitzer Höhne, Elise, geb. Lörick in Petershain und dem Landwirth Gustav Lörick in Johannisthal gehörige, in dem Calau'er Kreise belegene und Band 1X. Seite 140 Nr. 8 des Grundbuchs der Rittergüter verieichnete Rittergut Petershain mit Charlottenhof mit einem der Grundsteuer unterliegenden Flächeninhalte von 736 Hectar 43 Ar 40 Qu. Meter nach einem Reinertrage von 142119 /190 Thlr. zur Grundsteuer und nach einem Nutzungs— ö von 1191 M zur Gebäudesteuer veranlagt, o am 23. September 1879, Mittags 12 Uhr, an Ort und Stelle auf dem Rittergute Petershain im Wege der nothwendigen Subhastation versteigert werden. . Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des vollständigen Grundbuchblattes, etwaige Ab⸗ schätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, ingleichen besondere Kaufbedingungen können in unserem Bureau III. eingesehen werden.

Alle Diejenigen, welche Eigenthums oder ander⸗ weite, zur ffn kat gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden auf⸗— gefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklu⸗

sion spätestens im Versteigerungstermine anzu⸗ melden. 3 . Urtheil über die Ertheilung des Zuschlages o

am 25. September 1879, Mittags 12 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle verkündet werden. Spremberg, den 16. Juli 1879.

Königliches Kreisgericht.

Der Subhastations⸗Richter.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

Brennholzverkauf. Am Mittwoch, den 13. August d. J., von Vormittags 19 Uhr ab, sollen im Voigtschen Gasthause zu Rüdersdorf nachstehende Brennhölzer aus der hiesigen König⸗ lichen Oberförsterei nach dem Meistgebote verkauft werden: Aus dem Schutzbezirk Störitz: 110 Em Kiefern Kloben, 675 Em Kiefern Knüppel, 2 Em Birken Knüppel; Schmalenberg: 330 Rm Kiefern Kloben, 211 Em Kiefern Knüppel, 65 Em Kiefern Stubben, 1 Em Birken Kloben; Mittelheide: 1604 Em Kiefern Kloben, 24 Em Birken Kloben, 4 Em Birken Knüppel; Fangschleuse: 1119 Em Kiefern Kloben, 11 Rm Birken Knüppel; Alt— Buchhorst: 788 Em Kiefern Kloben, 4 Em Birken Kloben, 3 Em Birken Knüppel; Kalksee: 856 Em Kiefern Kloben, 7 Em Birken Kloben, 1“ Rm Birken Knüppel. Das Speziellere ist aus dem Amtsblatte zu erseben. Rüdersdorf, den 21. Juli 1879. Der Oberförster. Becker.

. . ö. 5 6446 Oeffentliche Submission.

Die Lieferung von 1500 Quadratmetern Filz, 10 mm stark, soll durch öffentliche Submission ver⸗ geben werden.

Die Lieferungsbedingungen liegen während der Dienststunden in unserer Registratur zur Einsicht aus, auch können dieselben abschriftlich gegen Er⸗ stattung der Schreibgebühren bezogen werden.

Postmäßig verschlossene, frankirte und mit der Aufschrift: „Submission anf die Lieferung von Filz“ deutlich versehene Sfferten sind bis zum Sub⸗ missionstermine Donnerstag, den 14. August 1879, Vormittags 10 Uhr, an uns einzureichen.

Spandau, den 19. Juli 1873. Cto. 504 /7.)

Direktion der Artillerie⸗Werkstatt. (6433 Snbmission. Die Lieferung von 180 m braunem Tuch, 133 em breit,

300 m Futterleinwand, 470 m braune Beiderwand, 1676 m Hemden tessel,

83 em breit,

350 m blau und weiß karirte 6 , , arn 250 m Strohsack ⸗Drillich, ; 170 m Leinwand zu Bettlaken, 100 em breit,

280 m gebleichte Leinwand,

tücher, S em Qu., 150 Stück blau und weiß karirte Taschentücher, 57 em Qu., 150 Handtücher, 133 em lang, 42 em breit, S0 Eg grauwollenes

garn 70 Eg b Strumpfgarn, 20 Stück wollene Lagerdecken, soll im Wege der Submission vergeben werden. Versiegelte Offerten werden bis zum 12. Angust cr., Vormittags 19 Uhr,

schienen Submittenten stattfindet. sichtigt.

schristlich mitgethet.

Der Handarbeiter Wilhelm Angust Kaylick, geboren den 5. Dezember 18351, Sohn des Brauers

Sagan, den 21. Juli 1879. stönigliche Direktion der Strafanstalt.

zu Friedrichstadt, welcher sich 1851 oder 1852 in

150 Stück blau und weiß karirte leinene Hals⸗

leinene

dreidrähtiges Strumpf⸗

lau' und weiß drellirtes baumwollenes

erbeten, wo deren Oeffnung im Beisein der er⸗ Nach Eröffnung des Termins eingehende Offerten bleiben unberück⸗

Die Lieferungs⸗Bedingungen liegen im Bureau zur Einsicht aus und werden auf Verlangen ab—

80 ö Bekanntmachung. Für die Unteroffizier⸗Schule Marienwerder sollen die erforderlichen Autrüstungsstücke und Signal⸗ Instrumente im Wege öffentlicher Verdingung auf Grund der im Bureau der Unteroffizier⸗Schule aus⸗ liegenden Bedingungen in Lieferung gegeben werden. Lieferanten, welche sich hieran betheiligen wollen, haben versiegelte Offerten, in welchen ausdrücklich erklärt sein muß, daß von den Lieferungs⸗Bedin⸗ gungen Kenntniß genommen ist und hierauf die Preise für je ein Stück beziehungsweise ein Paar gestellt sind, mit der Aufschrift „Offerte auf Lieferung von Ausrüstungsstücken ꝛc. für die Unteroffizier⸗Schule Marienwerder“ an die ge⸗ nannte Schule zum Termin den 2. Angust d. J., 10 Uhr Vormittags, einzureichen. Marienwerder, den 19. Juli 1879. Die Unteroffizier⸗Schule Marienwerder.

6426 Bekanntmachung. Der Bedarf an Fourage in den einzelnen Marsch⸗ quartieren für die von den Garnisonen nach dem Mansöverterrain marschirenden und von diesem in die Garnison zurückkehrenden Kavallerie und Artil⸗ lerie⸗Truppentheile der Königlichen 17. Division soll im Wege des Vertrages sichergestellt werden. Hierzu wird ein Termin auf den 4. Augnst er., Vormittags 9 Uhr, in unserem Dienstlokale, Orleansstraße Nr. 7, anberaumt, bis zu welchem Zeitpunkt Unternehmer ihre Offerten versiegelt und mit der Aufschrift: „Submissions⸗Offerte auf Fourage Lieferung“ versehen, uns portofrei ein⸗ senden wollen. Die Bedingungen, deren Kenntniß in den Offer⸗ ten anzugeben ist, sind bei der unterzeichneten Be⸗ hörde zur Einsicht ausgelegt.

Schwerin, den 21. Juli 1879.

Königliche Intendantur der 17. Division.

6427 Bekanntmachung.

Der Bedarf an Vorspann zur Heranfuhr der Lebensmittel und Bivouaksbedürfnisse aus den Ma— gazinen zu den Truppen, sowie zum Transport der Bagage am 12. und 13. Sertember er. während der diesjährigen Herbstübungen der 17. Division soll im Wege des Vertrages sichergestellt werden.

Der Bedarf stellt sich ungefähr:

in Ratzeburg pro 19. August

bis 1. September er.. 26 zweisp. Wagen, in Rostock vom 14. bis

k 26 din. in Waren vom 20. August

bis 2. September er... 11 deo. in Goldberg vom 4. bis 10.

. 19 di. in Röbel vom 4. bis 10. Sep⸗

e in Lübz vom 6. bis 13. Sep—⸗

d 7777 dto. in Parchim vom 12. August

bis 15. September er. . 215 dito.

in Grabow vom 15. bis 17.

September er. 59

Hierzu wird ein Termin auf den 4. Augnst er., Vormittags 11 Uhr, in unserem Dienstlokale, Orleausstr. Nr. 7, anberaumt, bis zu welchem Zeitpunkt Unternehmer ihre Offerten versiegelt und mit der Aufschrift: „Submissions-Offerte auf Borspann, versehen, portofrei an uns einsenden wollen.

Die Bedingungen, deren Kenntniß in den Offerten anzugeben ist, sind bei der unterzeichneten Behörde zur Kenntniß ausgelegt.

Schwerin, den 21. Juli 1879.

Königliche Intendantur der 17. Division.

las Bekanntmachung.

Die Lieferung von 295 Stück Winkeleisen, Ge⸗ wicht ungefähr 30 000 ke, soll in öffentlicher Sub⸗ mission verdungen werden.

Termin hierzu ist auf Mittwoch, den 4. August d. J., Vorm. 113 Uhr, im Geschäftszimmer des Vorstandes der unterzeich⸗ neten Behörde angesetzt worden. .

Die Lieferungsbedingungen sind ebendaselbst zur Einsicht ausgelegt, können aber auch gegen Einsen—⸗ dung von M O5 in aar, bezw. Marken, abschrift⸗ lich mitgetheilt werden. .

Die Instruktion für Prüfung und Abnahme des für Schiffsbauten bestimmten Eisenmaterials kostet besonders AM 2. Cto. 50/7.)

Wilhelmshaven, den 21. Juli 1879.

Kaiserliche Werft,

Verwaltungs ˖ Abtheilung.

Submissions⸗Anzeige.

Die Lieferung und Montage zweier beweglicher Treppen von Gäß⸗ resp. Schmiedeeisen mit hölzernen Trittstufen für das Ausrüstungsbassin auf der Kaiserlichen Werft zu Ellerbeck soll

am 6. August d. Is., Mittags 12 Uhr, im Wege der Submission vergeben werden. Reflektanten wollen ihre desfallsige und mit der

Aufschrift: . „Submission auf Lieferung zweier eisernen Treppen!“ .

versehene Offerte bis zu dem vorangegebenen Termine der unterzeichneten Kommission 6 und porto⸗ frei einsenden. = .

Die bezüglichen Bedingungen nebst Zeichnungen liegen in unserer Registratur zur Einsicht aus; auf

. 1

Falserliche Hafenban⸗Kommisston.

Für die unterzeichnete Verwaltung sollen 2 Farbe⸗ mühlen, 25 Lochbänke große, 47 Schlichtlagen, 1 Eisenbahnwagen, 1000 kg. Tragkraft, beschafft werden.

Lieferungs⸗Offerten sind versiegelt mit der Auf⸗ schrift: „Submisston auf Lieferung von Farbe⸗ mühlen“ bis zu dem am 31. Juli d. J., Mit⸗ tags 11 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Be— hörde anberaumten Termine einzureichen.

Die Lieferungsbedingungen, welche auf portofreie Anträge gegen Erstattung der Kopialiengebühren von O, 50 und außerdem die dazu gehörigen Zeich⸗ nungen zum Preise von 0 75 S6 resp. (C25 S bis 0,50 MS abschriftlich mitgetheilt werden, liegen nebst den näheren Bedarfsangaben im Bureau der unterzeichneten Verwaltung zur Einsicht aus.

Kiel, den 20. Juli 1875.

Inventarien Magazin Verwaltung der Kaiserlichen Werft.

löct! Main⸗Weser⸗Bahn.

Die Lieferung und Aufstellung von zwei Dreh scheiben soll im Wege öffentlicher Submission ver⸗ geben werden.

Die Lieferungsbedingungen und Zeichnungen können gegen Einsendung von? Mark (nicht in Stempel oder Wechselstempelmarken) von dem Unterzeichneten bezogen werden.

Termin zur Eröffnung der mit der Ausschrift: „Submission auf Drehscheiben zu versehenden Offerten in dem Geschäftszimmer des Unterzeichneten

ist auf Freitag, den 6. Augnst d. Is. , Vormittags 11 Uhr, anberaumt.

Cassel, den 21. Juli 1879. Der Ober · Naschinenme ister. 8 54 *

Ychaut. a Cto. 4906/7.)

Verlossun g, Am rt ati vr. Sins zahlung u,. s. . Son * Fentiiches Pape zen, lsa ö Norddeutsche Grund⸗Credit⸗Bank.

Hypotheken Versicherungs⸗Aktien Gesellschaft. Kündigung von Hypotheken ⸗Antheilscheinen. Die nachstehend aufgeführten 5 0/ Hypotheken⸗

Antheilscheine unserer Gesellschaft kündigen wir

hiermit dergestalt, daß eine Verzinsung derselben

mit dem 31. Dezember 1373 aufhört. a Rmk. 30900. Nr. 350 8932 9023 bis 9025 15298 bis 15307

18446 18447. Nmk. 51 000.

17 Stück à 3000 Rmk. a Rmk. 1500.

Nr. 327 328 8933 bis 8936 9026 bis 9029 15308 bis 15327 18348 18374.

32 Stück R 1509 Rmk. Rmk. 48000. * Rm. 609.

Nr. 340 7227 9030 bis 9032 11189 bis 11192 11194 bis 11200 11202 11204 11207 11208 15328 bis 15352 15826 15827 16380 16399 bis 16403 16536 bis 16549 165435 18353 18367 bis 18369.

63 Stück A 6090 Nmk. Rmk. 37 800. * Rmk. 300.

Nr. 349 8938 8940 bis 8954 S956 bis 8958 S960 bis 8989 8991 bis 8996 9033 bis 9039 9041 bis 9043 15353 bis 15393 16285 16286 16381 bis 16398 16534 16535 18354 18355 18358 18359 18424 18426 18439.

136 Stück A 300 Rmk. Rmk. 40 800. àRmk. 150.

Nr. 326 342 89g28 bis 8931 8997 bis go?0 11149 bis 11156 11158 11159 11161 bis 11164 11166 bis 11173 11176 11179 1181 11182 11187 11188 15394 bis 15411 15909 16404 bis 16408 16421 16427 163i 18107

S6 Stück à 150 Rmk. d Rmk. 75 zu 477i verzinslich. Nr 367 bis 369. ; 3 Stück à 765 NAmk. Rmk. 225. in Summa Rmk. 190 725. Berlin, den 1. Juli 1879. Die Direktion. 6440

Bei der am gestrigen Tage stattgehabten Aus⸗ loosung der Obligationen der Stadt Hagen i. W. aus der unterm 28. März 1877 privilegirten Anleihe sind folgende Nummern gezogen worden:

Litt. A. Nr. 021 G62 239 248 308 339 414 441

483 527 535 und 597 2 500

Litt. B. Nr. O14 039 056 124 20 296 414 483

529 548 und 571 à 1000 A6

Litt. C. Nr. 003 O39 082 und 170 à 3000 .

Die Rückzahlung der Obligationen erfolgt am 2. Jannar 1880 an der hiesigen Stadtkasse, was gemäß §. 8 des gedachten Privilegiums mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß mit dem er⸗ wähnten Tage die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen aufhört.

Hagen, den 138. Juli 1879.

Der Bürgermeister. Prentzel.

6421

a. im Personen⸗Verkehr.. b. im Güter⸗Verkehr Für dieselbe Zeit im Jahre 1878. Für dieselbe Zeit 178 ...

Berlin, den 22. Juli 1879.

Vom 1. Januar 1879 bis 15. Juli 1879.

Rumänische Eisenhahnen Actien⸗Gesellschaft.

Einnahmen für die 34 vom

18. Juni bis 15. Juli 1879. ,

Summa Fre. 1,295,760.

ö 2, M)2, 206. 796,446.

pro 1879 weniger Fres.

pro 1879 weniger Fres. 10,696,430.

Im Betriebe sind QI Kilometer. Der Vorstand.

Rmk. 12900.

764, 623.

res. 7 SIT, Gg6. 18,528, 420.

Deutscher Königlich Preußis

** Das Ahonnement beträgt 4 M 59 4 ö für das Vierteljahr.

2

lertious ytei für den Raum einer AÄruckzeile 30 3 *

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M 71.

Berlin, Domerstagsa,

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Alle Nost-Anstalten nehmen Kestellung an; 1

r Berlin außer den PHost⸗Anstalten auch die Expe⸗ dition: sw. Wiltzelmstr. Nr. 2 ö =

E 2

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

zu der von des Fürsten von Hohenzollern Königlichen Hoheit beschlossenen Verleihung des Ehrenkreuzes zweiter Klasse des Fürstlich hohenzollernschen Haus-Ordens an den Rath Jean Kalindéro am Kassationshofe in Bukarest Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.

Deunutsches Reich.

Se. Majestät, der Kaiser haben im Namen des Reichs den Königlich sächsischen Ober-Appellations⸗ Rath Scheele zu Dresden vom 1. Oktober d. J. ab zum Reichs— gerichts-Rath Allergnädigst zu ernennen geruht.

Bekanntmachung,

betreffend Bestimm ungen über die Verladung und Beförderung von lebenden Thieren auf Eisenbahnen.

Auf Grund der Artikel 42 und 43 der Reichsverfassung hat der Bundesrath nachstehende Best i mmungen über die Verladung und Beförderung von lebenden ; Thieren auf Eisenbahnen beschlossen:

e rlabnng.

51 Lade-Anlagen.

Die Bahnhöfe und Haltestellen, auf welchen lebende Thiere zur Verladung kommen, müssen mit Vorrichtungen versehen sein, welche ein direktes Verladen der Thiere aus jedem und in jeden Wagenraum und zwar dergestalt gestatten, daß die Verladung sowohl von der Stirn⸗ als auch von der Langseite des Wagens erfolgen kann.

Bei hölzernen Verladerampen ist die Oberfläche in zweck— entsprechenden Zwischenräumen mit schmalen, halbrunden Latten zu versehen, damit die Thiere sicher fußen können.

Die Oberfläche der festen Rampen darf eine stärkere Nei— gung als 1:83 und diejenige der beweglichen Vorrichtungen eine stärkere Neigung als 1: 3 nicht erhalten.

. Die Ueberladebrücken zwischen Rampe und Wagen müssen eine hinreichende Breite haben und beim Verladen von Klein— vieh zu den Seiten mit Einfriedigungen versehen werden, 6 gegen ein seitliches Abdrängen der Thiere Schutz ge—

hren.

Auf. Bahnhöfen mit regelmäßigem größeren Viehversandt, sowie auf den Tränkestationen (8. 6) bezw. in deren Nähe sind von den Bahnverwaltungen zur vorübergehenden Unter— bringung des Viehes eingefriedigte und überdeckte Räume Buchten, auch Banzen genannt herzustellen und mit Brunnen oder einer Wasserleitung wie mit Vorrichtungen zu versehen, welche das Füttern und Tränken der Thiere ermög— lichen, Die Räume sind zum Zweck der Trennung der Thiere verschiedener Gattungen bezw. des Großviehes und des Klein— viehes in kleinere Abtheilungen zu theilen, und muß der Fuß⸗ boden so beschaffen sein, daß eine ordnungsmäßige Reinigung desselben möglich ist. „Für di vorübergehende Unterbringung der Thiere in überdecktten Räumen kann ein Standgeld erhoben werden, dessen Höhe von der Aufsichtsbehörde bestimmt wird und im Tarif zu publiziren ist.

§. 2.

k und Einrichtung der Wagen.

Die Beförderung der Thiere ist in offenen (hochbordigen wie in bedeckten Wagen a f. ; ö. ö.

Die lichte Breite der zum Transport von Großvieh zu benutzenden Wagen soll mindestens 2,400 m betragen.

. Die offenen Wagen müssen bei Verwendung für den Transport von Großvieh eine Bordhöhe von mindestens L500 m über dem Fußboden und bei Verwendung für den . von Kleinvieh eine solche von mindestens 0,750 m

Die bedeckten Wagen sind zum Zwecke der Ventilation mit nahe der Wagendecke liegenden verschließbaren Oeffnungen von etwa 9,400 im Länge und C300 m Breite zu versehen. Fehlen diese, so müffen'an den Schiebethüren der Langseiten bezw. an den Thüren der Stirnseiten der Wagen Worrich— tungen angebracht werden, welche das Offenstellen' der Thüren

bei Großvieh bis zu G,5s0 m und bei Kleinvieh bis zu

8. 3. Art der Verladung.

ae geräumig und luftig sind, zur Beförderung aufgegeben werden. Bei Festsetzung der größten Zahl der in einen Wagen zu verladenden Thiere ist davon auszugehen, daß Großvieh nicht aneinander oder gegen die Wandung des Wagens gepreßt stehen darf, für Kleinvieh aber genügender Raum, um sich legen zu können, verbleiben muß. Die Verladung von Großvieh und Kleinvieh, sowie von Thieren verschiedener Gattung in denselben Wagen ist nur gestattet, wenn die Einstellung in durch Barrieren, Bretter⸗ . kö. von einander getrennten Abtheilungen erfolgt. Ueber die zulässige größte Stückzahl der in einen Wagen oder in die einzelnen Abtheilungen desselben aufzunehmenden ö entscheidet im Streitfalle der diensthabende Stations⸗ eamte. Das Bestreuen der Fußböden offener Wagen mit brenn— barem Material ist unzulässig.

H. Befördern §. 4.

Züge; Viehzüge.

Die Beförderung lebender Thiere findet in besonderen Viehzügen, in Eilgüterzügen, Güterzügen und Personen— zügen statt. . Wo das Bedürfniß vorliegt, sind auf den Hauptverkehrs⸗ linien Fahrpläne für fakultative Viehzüge vorz ehen, welche

linien dergestalt in Verbindung stehen, daß für das auf den letzteren zu⸗ und abgehende Vieh die Aufenthaltszeit auf das Bedürfniß beschränkt wird.

Solche Viehzüge sollen an bestimmten, von den Bahn⸗ verwaltungen für längere Zeitfristen bekannt zu machenden Tagen verkehren.

Steht soviel Vieh zur Beförderung, daß zu dessen Ver— ladung mindestens 24 Achsen erforderlich werden, so ist in Ermangelung anderer Beförderungsgelegenheit ein besonderer Viehzug abzulassen.

8. 5. Geschwindigkeit der Viehzüge.

Die durchschnittliche Geschwindigkeit der Viehzüge (5. 4

Absatz 2) darf vorbehaltlich der Befugniß der Landes⸗ regierung, in Rücksicht auf besondere w eine Ab⸗ weichung zu gestatten nicht weniger als 25 km in der Stunde betragen. Soweit Bestimmungen des Bahnpolizei⸗Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands beziehungsweise der Bahn⸗ ordnung für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung der Anwendung dieser Geschwindigkeit entgegenstehen, tritt Ermäßigung derselben in dem dadurch bedingten Umfange ein. Auf die Viehzüge der Militärverwaltung findet die Be— . im Absatz 1 über die Geschwindigkeit keine An⸗ wendung.

S. 6.

Tränkung.

Das Reichs⸗Eisenbahn-Amt bestimmt nach Anhörung der betheiligten Landesregierungen diejenigen Stationen, welche für Viehzüge (5. 4 Abs. 2) mit Tränkevorrichtungen auszu⸗— statten sind (Tränkestationen). Bei Bestimmung dieser Stationen ist davon auszugehen, daß, wenn Transporte eine längere Zeitdauer als 24 Stun⸗ den erfordern, inzwischen eine Tränkung der Thiere statt⸗ . .

ei allen Transporten, welche für die Fahrt zwischen dem Absende⸗ und Bestimmungsorte fahrplanmäßig eine Zeit von 24 Stunden und darüber erfordern, muß die Tränkung auf einer zwischenliegenden Tränkestation ohne Rücksicht auf die bis zu derselben von den Thieren durchfahrene Zeit vorgenom⸗ men werden, Bei solchen Transporten kommt eine Tränkungs⸗ gebühr zur Erhebung, deren Höhe von der Aufsichtsbehörde bestimmt wird und in dem Tarif zu publiziren ist.

Für die Tränkung ist ein längerer, bei Berechnung der durchschnittlichen Geschwindigkeit (5. 5) außer Betracht bleiben⸗ der Aufenthalt vorzusehen.

ö Rangiren.

Iö0 m Länge ermöglichen oder es muß bei vollständig ge— öffneten Thüren die Thüröffnung durch einen Bretterverschlag in höchstens 14500 m Höhe über dem Fußboden des Wagens oder durch Lattengitter verstellt werden.

Zum, Festbinden der Thiere sind Vorrichtungen, als eiserne Ringe 2c, an den Wagen anzubringen.

Die Größe der inneren Bodenfläche eines jeden zur Be⸗ förderung der Thiere zu benutzenden Wagens ist, in Quadrat—⸗

Das Rangiren der mit Thieren beladenen Wagen ist auf das dringendste Bedürfniß zu beschränken und stets mit be— sonderer Vorsicht vorzunehmen; insbesondere ist heftiges An⸗ stoßen dabei in jedem Falle zu vermeiden.

sI 8. Begleitung.

metern ausgedrückt, auf der Außenseite des Wagens anzugeben.

Die Thiere dürfen nicht geknebelt und in Säcken, Käfigen, Kisten oder ähnlichen Behältern nur dann, wenn dieselben hin⸗

mit den zur Viehbeförderung dienenden geri der Neben⸗

Wagenladungen aus, so darf dieselbe nicht ohne Begleitung C8. 40 des Betriebsreglements für die Eisenbahnen Deutsch— lands) zur Beförderung angenommen werden und ist dann mindestens für je 3 Wagen ein Begleiter zu stellen.

Bei Transporten zur Nachtzeit müssen die Begleiter mit gut brennenden Laternen versehen sein.

§. 9.

Desinfektion.

Die Verpflichtung der Bahnverwaltungen zur Reinigung (Desinfektion) der benutzten Transportmittel, Geräthschaften, Rampen u. s. w., regelt sich nach den Bestimmungen des Gesetzes, betreffend die Beseitigung von Ansteckungsstoffen bei Viehbeförderung auf Eisenbahnen, vom 25. Februar 1876 (Reichs⸗Gesetzblatt S. 163).

II. Schlußbest im mungen. §. 10.

Den Bahnverwaltungen liegt die Pflicht ob, die Erfüllung der für die Verladung und Beförderung von lebenden Thieren gegebenen Bestimmungen zu überwachen.

1

Die vorstehenden Bestimmungen treten mit dem 15. Ok— tober 1879 in Kraft. Dieselben werden durch das „Central— Blatt für das Deutsche Reich“ und außerdem von den Bundes—⸗ regierungen publizirt.

ö. die Herstellung der angeordneten Einrichtungen kann von der Landesregierung mit Zustimmung des Reichs-Eisen⸗ bahn⸗Amts eine Befristung gewährt und in derselben Weise auch im übrigen eine Abweichung von einzelnen Bestimmungen zugelassen werden.

Die der Vorschrift im 8. 2 nicht entsprechende Breite und Bordhöhe vorhandener Wagen soll deren Fortgebrauch bis zum Umbau nicht hindern; ein solcher kann behufs Herstellung der vorgeschriebenen Breite und Bordhöhe nicht verlangt werden.

Die von den Bundesregierungen oder Eisenbahnver— waltungen erlassenen Ausführungsbestimmungen sind dem Reichs⸗Eisenbahn⸗Amt mitzutheilen.

Berlin, den 13. Juli 1879.

Der Reichskanzler.

von Bismarck.

Bekanntmachung.

Die Bekanntmachungen vom 30. August und 24. Oktober 1877 (Patentblatt 1877 S. 13 und 39) werden, mit Rücksicht darauf, daß an die Stelle der Königlich Preußischen Staatsdruckerei die Reichsdruckerei getreten ist, wie folgt, abgeändert:

Die durch das Patentgesetz vom 25. Mai 1877 5. 19 angeordnete Verössentlichung der Beschreibungen und Zeich⸗ nungen, auf Grund deren die Ertheilung der Patente erfolgt, wird in besonderen, neben dem Patentblatt erscheinenden Heften bewirkt, welche unter der Bezeichnung „Patent⸗ schriften“ nach den im Patentblatt 1879 S. 2 ver⸗ öffentlichten 89 Klassen ausgegeben werden. Für jedes Patent erscheint ein eigenes Heft der Patentschriften.

Der Druck und die Versendung der Patentschriften ist der Reichsdruckerei übertragen, von welcher dieselben unter folgenden Bedingungen zu beziehen sind:

Es werden Vorbestellungen angenommen, wobei das Heft mit 50 3 verechnet wird.

a. Auf einzelne Klassen: Die Bestellung ist schriftlich an die ReichsLdruckerei in Berlin 8wW., Oranienstraße 94, zu richten und muß enthalten: I) die vollständige Adresse des Bestellers, 2) die genaue Angabe derjenigen Klassen, deren Zusendung erfolgen soll, 3) die Angabe des Datums, von welchem ab die er⸗ schienenen Patentschriften gewünscht werden. Gleichzeitig mit der Bestellung ist ein Betrag von 20 Mark oder ein Vielfaches desselben an die Reichs⸗ druckerei⸗Kasse einzuzahlen, worauf die Zusendung der , Patentschriften so lange erfolgt, bis die Einzah⸗ ung erschöpft ist. b. Auf 20 Exemplare einer bestimmten Patentschrift: Die Bestellung ist innerhalb der ersten 14 Tage nach Veröffentlichung der Ertheilung des Patents im Reichs⸗ Anzeiger schriftlich bei der Reichsdruckerei zu machen und muß enthalten: 1) die vollständige Adresse des Bestellers, 2) die genaue Bezeichnung des Patents nach Nummer, Namen und Gegenstand. Gleichzeitig ist der Betrag von 10 Mark einzusenden. Später eingehende Bestellungen können nur soweit Berück⸗

Macht eine Sendung von Großvieh eine oder mehrere

sichtigung finden, als der vorhandene Vorrath der Patent- schriften gestattet.

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