1879 / 171 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 24 Jul 1879 18:00:01 GMT) scan diff

ö

r

Bestellungen auf Patentschriften, welche vor Veröffent⸗ lichung der Ertheilung des Patents eingehen, finden keine wee, ,, und die mit solchen vorzeitigen Bestellungen eingezahlten Gelder werden zurückgewiesen.

ormulare zu den Vorbestellungen nach Klassen sind für das Reichspostgebiet in der Reichsdruckerei unentgeldlich zu haben. .

Alle an die Reichsdruckerei gerichteten Zu⸗ schriften und Sendungen sind ausreichend zu frankiren. .

Unfrankirte oder unzureichend frankirte Briefe ꝛc. werden nicht angenommen. .

Einzelne Exemplare werden, soweit die Druckauflage reicht, zum Preise von 1 M für das Heft abgegeben.

Alle Zahlungen sind in den gesetzlichen Zahlungsmitteln zu leisten; Postfreimarken u. a. Werthzeichen werden nicht angenommen. . .

Bestellungen, welche den obigen Bedingungen nicht ent— sprechen, bleiben unberücksichtigt.

Berlin, den 24. Juli 1879. Der Vorsitzende des Kaiserlichen Patentamts. In Vertretung: von Moeller.

Auf Grund der vom Bundesrath durch Beschluß vom 27. Juni d. Is. dem Reichs-Eisenbahn-Amt ertheilten Ermäch⸗ tigung werden nachstehende Ausführungsvorschriften zu 8. 50 Nr.? des Betriebsreglements für die Eisenbahnen Deutschlands vom 11. Mai 1874 (Central— Blatt für das Deutsche Reich pro 1874 Nr. 21) erlassen:

1) Sofern sich der auf dem Frachtbriefformulare für die Beschreibung der Güter vorgesehene Raum wegen der Anzahl der zu derselben Sendung gehörigen und einzeln zu verzeich— nenden Güter als unzureichend erweist, hat die Spezifikation auf dem für die Firma des Ausstellers vorbehaltenen Theile der Rückseite des Frachtbriefes zu erfolgen.

Dies geschieht nach Maßgabe der betreffenden Kolonnen des Frachtbriefes, jedoch ohne Vordruck derselben.

2) Reicht hierzu im einzelnen Falle auch der bezeichnete Raum der Rückseite des Frachtbriefes nicht aus, so sind dem letzteren besondere, die Spezifikation enthaltende und von dem Absender zu unterzeichnende Blätter im Formate des Fracht— briefes fest anzuheften, und ist auf diese Spezifikation im Frachtbriefe besonders hinzuweisen.

3) In beiden Fällen sind in den vorgedruckten Kolonnen des Frachtbriefes wenigstens die summarischen Gewichte der Sendung unter Angabe der für die Tarifirung maßgebenden Bezeichnung der Transportgegenstände, somit eventuell unter Scheidung derselben nach den einzelnen Tarifklassen, an— zugeben. .

4) Den unter Nr. 2B erwähnten Blättern ist ebenso wie dem Frachtbriefe selbst der Expeditionsstempel der Abgangs— station aufzudrücken.

Berlin, den 14. Juli 1879.

Reich seisenbahn-Amt.

Die Nummer 27 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter ;

Nr. 1320 das Gesetz, betreffend den Zolltarif des deutschen , , und den Ertrag der Zölle und der Tabakssteuer.

om 15. Juli 1879; und unter

Nr. 1321 das Gesetz, betreffend die Besteuerung des Tabaks. Vom 16. Juli 1879.

Berlin, den 24. . 1879.

Kaiserliches Post-Zeitungs⸗Amt.

Königreich Preußern.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Ober⸗Forstmeister Do nner aus Hannover zum Ober⸗ Forstmeister mit dem Range der Räthe dritter Klasse und vortragenden Rath im Ministerium für Landwirthschaft, Do⸗ mänen und Forsten zu ernennen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Dem Oberlehrer Dr. Bernhardi an dem Louisen—⸗ städtischen Gymnasium hierselbst, und

dem Oberlehrer Dr., Menzzer an der Realschule J. Ord⸗ 6 zu Halberstadt ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.

Abgereist: Der Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗ Rath im Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medi⸗ zinal-Angelegenheiten Dr. Keller nach Langenschwalbach;

der Wirkliche Geheime Ober-Regierungs⸗-Rath Ribbeck nach Bad Nenndorf.

Angekommen: Se. Excellenz der Hofmarschall Graf von Perponcher von der Mainau.

Bekanntmachung für Seefahrer.

Am 4. k. Mts. beginnt in der Königlichen Navigationsschule zu Apenrade eine Schiffer und Steuermanneprüfung auf großer Fahrt. . Anmeldungen sind an den Navigationslehrer Ebsen daselbst zu richten. Altona, den 22. Juli 1873. ; Der Königliche ,,,, .

Kuhn, Königlicher Naviga tionslehrer.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 24. Juli. Se. Majestät der Kaiser und König haben, wie „W. T. B.“ aus Gastein meldet, nach einer guten Nacht gestern das erste Bad ge— nommen und sodann in bestem Wohlsein bei schönem Wetter eine Promenade auf dem Kaiserwege geniacht.

Das Gesetz, betreffend den Zolltarif des deutschen Zollgebietes und den Ertrag der Zölle und der Tabaksteuer, ist unterm 15. Juli 1879 Aller⸗ höchst vollzogen worden. Dasselbe ist nebst dem Zolltarif in der Ersten Beilage abgedruckt. Das Gesetz, betreffend die Besteuerung des Tabaks, welches unterm 16. Juli 1879 vollzogen worden ist, werden wir morgen veröffentlichen.

Die Dispositionen zu dem Herbstmanöver bei Königsberg sind, wie wir in theilweiser Berichtigung der in Nr. 168 aus der „Ostpr. Ztg.“ übernommenen Notizen mittheilen, wie folgt getroffen: Donnerstag, 4. September, Eintreffen Sr. Majestät des Kaisers in Königsberg. Freitag, 5. Sep⸗ tember, Parade. Sonnabend, 6. September, Corps-Manöver gegen einen markirten Feind, nordwestlich von Königsberg. Sonntag, 7. September, Ruhe. Montag, 8. September, und Dienstag, 9. September, Feld⸗Manöver der beiden Divisionen gegen einander, im Samland.

In Bezug auf die Rechtsverhältnisse der landschaft⸗ lichen Kreditverbände in Preußen zu dem Besitzer des bepfandbrieften Gutes einerseits und zu den Pfandbriefinhabern, welchen speziell dieses Gut für ihre Pfandbriefforderung ver⸗ pfändet ist, andererseits hat das Ober⸗Tribunal, III. Senat, durch Erkenntniß vom 23. Mai d. J. folgenden Rechtssatz ausgesprochen: Der landschaftliche Kreditverband steht dem Be⸗ sitzer des bepfandbrieften Gutes als Gläubiger gegenüber und ist als solcher befugt, seine Gläubigerrechte anderen Personen zu cediren, ohne daß darüber die Pfandbriefinhaber, denen das fragliche Gut als Spezialhypothek eingeräumt ist, ein Mit— bestimmungsrecht haben. Wird durch eine derartige Maß— nahme der Werth der für die Pfandbriefinhaber bestimmten Spezialhypothek vermindert, so bleibt es allerdings den Pfand— briesinhabern überlassen, gegen die Landschaft ihre Ansprüche auf Sicherstellung geltend zu machen, ohne daß jedoch dadurch der Rechtsbestand der einmal von der Landschaft getroffenen Verfügung beeinträchtigt wird.

S. M. gedeckte Korvette „Leipzig“, 12 Geschütze, Kommandant Kapitän zur See Paschen, hat am 10. Juni er. Singapore verlassen, traf am 13. in Anjer ein und . tigte am 14. dess. Mts. die Heimreise fortzusetzen.

Bayern. München, 22. Juli. Die „Allg. Ztg.“ schreibt: „Wenn der dermalige Landtag förmlich geschlossen wird, ohne daß der Eisenbahngesetzentwurf seine Er— ledigung gefunden hat, so würde die so mühsame und so viele Zeit beanspruchende Arbeit des Eisenbahnausschusses eine völlig erfolglose, sie würde nur noch „schätzbares Material“ sein; der Gesetzentwurf müßte nach der Eröffnung des kom— menden Landtags aufs Neue vor die Kammer gebracht wer— den, und der Ausschuß derselben seine Berathungen wieder von vorn anfangen. Aus diesem Grunde beabsichtigt, wie wir vernehmen, die Staatsregierung, im Falle der Eisenbahngesetz⸗ entwurf während der dermaligen Landtagsperiode nicht zur Erledigung gelangen sollte, die Kammern nicht zu schließen, vielmehr dieselben abermals nur zu vertagen. Zu welchem Erfolge die morgen in der Abgeordnetenkammer beginnende Verathung des Eisenbahngesetzentwurfs führen wird, läßt sich, da die Ansichten unter den Kammermitgliedern noch sehr ge— theilt erscheinen, zur Zeit nicht voraus bestimmen.“

Der VIII. Ausschuß der Abgeordnetenkammer hielt gestern eint Berathung über den Entwurf eines Nachtrags zu dem Ausführungsgesetz der Reichs⸗Strafprozeßord⸗ nung. Die Vorlage wurde in allen Artikeln ohne alle Mo— difikation angenommen; nur bei Art. 114 wurde auf Antrag des Abg. Dr. Mayer das Rechtsmittel der Wiederaufnahme des Verfahrens bei Disciplinar-Verurtheilungen auf Grund der einschlägigen Bestimmungen der Reichs-Strafprozeßordnung, welches der Entwurf ausgeschlossen hatte, aufgenommen; ebenso bei Art. 115 nach Maßgabe des Militär⸗-Strafgesetzes vom Jahre 1848.

23. Juli. (W. T. B.) Das hiesige Gemeindekolle⸗ gium hat nach lebhafter mehrstündiger Debatte mit 32 gegen 23 Stimmen beschlossen, daß die für die Simultanschulen bestehenden Zwangsbezirke aufgehoben werden.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 23. Juli. Die „Wiener Aben dpost“ veröffentlicht ein Communiqué, welches die gestrigen Meldungen der „Neuen fr. Presse“, daß in Serajewo und Südbosnien ernste Vorbereitungen zum Ein— marsche in Novibazar getroffen würden, daß bedeutende Verpflegungstransporte von Serajewo nach den südlichen Grenzorten abgingen und daß der Vorpostendienst wie im Kriege geregelt worden sei, endlich die weitere Meldung dessel⸗ ben Blattes, daß die zur Okkupation bestimmten 4000 5600 Mann die österreichisch⸗türkische KLommission gleichsam als Sauve—⸗ garde begleiten würden, auf Grund authentischer Daten als vollständig erfunden bezeichnet.

Ferner konstatirt die „Abendpost“, daß die gestrige Mel— dung mehrerer Abendblätter, wonach die in der Nähe von Cainica beim Straßenbau beschäftigten Geniesoldaten und Arbeiter von Insurgenten überfallen worden sein soll— ten, bis zur Stunde keine amtliche Bestätigung gefun— den habe.

Die „Pol. Corr.“ meldet aus Kon stantinopel vom 22. d. M.: Die Botschafter Englands und Frankreichs haben der Pforte erklärt, daß sie mit der halbamtlichen Mit— theilung des Textes des Investitur-Fermans für den Khedive keineswegs zufrieden seien, sondern 1 Forderung einer amtlichen Mittheilung des Fermans aufrecht erhalten müßten. Beide Botschafter sollen der Pforte vertraulich zu verstehen gegeben haben, daß sie den Text des ihnen mit⸗ getheilten Fermans als unannehmbar betrachteten, da derselbe dem neuen Vizekönige nicht alle Privilegien einräume, welche der frühere besessen habe. Es verlautet, daß der Sultan entschlossen sei, dem Kriegs-Minister Osman Pascha und 3m Minister des Innern Kadri Pascha den Abschied zu er—

eilen.

Pest, 22. Juli. Im Handels-Ministerium be⸗ gannen gestern, wie dem „Prg. Abbltt.“ von hier gemeldet wird, die Berathungen des von der österreichisch-ungarischen Zollkonferenz eingesetzten Comitès über die Feststellung jener Verfügungen, welche durch die bevorstehende Einverleibung Bosniens und der Herzegowina in das österreichisch⸗ungarische Zollgebiet sich als nothwendig herausstellen.

Belgien. Brüssel, 23. Juli. (W. T. B.) Die Repräsentantenkammer hat den Gesetzentwurf, betreffend die Konvertirung der 4 prozentigen Anleihe in

eine 4prozentige, einstimmig angenommen. Zwei Deputirte hatten sich der Abstimmung enthalten.

Großbritannien und Irland. London, 22. Juli. (Allg. Corr. Das Kriegs⸗Ministerium veröffentlicht nachstehende Depesche des General-Majors H. Clif⸗ ford an den Kriegs-⸗Minister:

Pietermaritzburg, 3. Juli. Der General ist am 1. d. Morgens 7 Uhr vi Durban wo er Chelmsfords Depesche in Antwort auf Wolseley's Befehle erhi lt nach dem Hafen Durn⸗ ford abgegangen. Der General traf am 2. d. im Hafen Durnford ein, konnte jedoch wegen der hohen Brandung nicht landen. Die »Guphrates, traf heute mit den Flößen in Durban ein; dieselbe hätte alles im Hafen von Durnford landen sollen, allein der Com⸗ modore“ kann nicht vor Anker gehen. Seit dem 29. Juni sind keine direkten Nachrichten von Lord Chelmsford vorhanden; seine Mitthei⸗ lungen sind überflügelt durch Nachrichten von Offizieren, welche von seinem Lager kamen. Newdi gate rückte auf Ulundi vor; er hatte 500 weiße Truppen, die überschüssigen Waggons des Lagers und hoffte, da er nur 10 Meilen zu marschiren hatte, am 1. d. in Uõlundi einzutreffen. Crealock befindet sich noch immer am Napoleonshügel; die Marsch⸗ route in der Front mühsrlig; keine Wege. Es fehlt an Transport⸗ mitteln; habe vier Sektionen Maulthiertransporte verlangt, 48 Wagen. Das eingeborene Lastträgercorps, welches gebildet worden, um den Traasport der Crealockschen Division zu besorgen, beträgt . Mann, wird, falls es sich bewährt, auf 5000 Mann erhöht werden.

4. Juli, 8 Uhr Morgens. Habe noch nicht erfahren, daß Wolseley im Hafen von Durnford gelandet. Chelmfords De⸗ pesche vom 30. d. an Wolseley meldet: Fünf Meilen von Entanguin, 10 Meilen vom Unvolosi⸗Fluß: Die Botschafter dis Königs sind soeben mit einer Mittheilung von mir abgegangen, daß ich auf die Stellung am linken Flußufer vorgehen muß; ich werde das morgen thun, jedoch die Feindseligkeiten angesichts der Verhandlungen ein stellen, wenn die gestellten Bedingungen am 3. Juli erfüllt sind. Diese Bedingungen sind, daß die Indunas sich mit dem Vieh und den Kanonen stellen. Ich habe eingewilligt, 1900 erbeutete Flinten anzunehmen, statt des Regiments, welches die Waffen strecken sollte. Da meine Vorrätbe mir keinen längeren Aufenthalt hier gestatten als bis zum 10. Juli, so ist es wünschenswerth, daß ich Sie über die Friedensbedingungen aufkläre, welche gestellt werden sollten. Der weiße Mann mit dem König sagt mir, daß derselbe 20000 Mann besitze; der König wünscht dringend zu kämpfen, die Prinzen nicht. Wo befindet sich Crealocks Kolonne? Wenn Wolseley noch heute vor zwölf Uhr eintrifft der letzte Augenblick da noch von Olympus aus telegraphirt werden kann —, so werden Sie benach⸗ richtigt werden. Englische Pferde sind glücklich am Kap eingetroffen. Wolseley ist nicht im Stande, im Hafen von Durnford zu landen; kehrt heute im ‚Schah' nach Durban zurück; begiebt sich unverzüg⸗ lich zu Lande zu der ersten Division.

Mittags. Ich habe keine weitere Nachrichten von Chelmsford erhalten, noch gehört, ob Wolseley in Durban gelandet ist.

Dem „Standard“ wird unter dem 30. Juni aus Mag nibo nium gemeldet:

Am 26. d. trafen Botschafter Cetewayo's ein, welche uns baten, sechs besonders verzeichnete Kraals nicht niederzubrennen. Da keine genügenden Gründe angegeben wurden, warum diese Kraals ver schont werden sollten, so wurde den Leuten gesagt, daß der Vor⸗ marsch sofort angetreten werde, weil der König die Bedingungen des Generals nicht angenommen habe. Bullers Kavallerie nebst einiger Artillerie begab sich hierauf den Hügel hinab, auf welchem die Ko⸗ lonne die Nacht über gelagert hatte, in das Thal, in welchem die Militärkraals dicht zerstreut lagen, deren bedeutendste unter den Namen Flippane, Dugaza und Usiolepi bekannt waren. Gleich⸗ zeitig mit unserem Vorstoße erhob sich Rauch aus verschiedenen Kraals, welche von den Zulus selber angezündet worden waren. Eine große Masse Feinde kam aus den Kraals heraus und schien einen Angriff auf Bullers Truppen machen zu wollen. Die Artillerie eröffnete ihr Feuer auf dieselben, was sie sofort ausein—⸗ ander trieb; Buller setzte die Verfolgung fort und hieb etliche zehn oder zwölf Flüchtlinge nieder; der Rest entkam. Wir hatten keine Verluste zu beklagen. Hierauf wurden mehrere andere Kraals nieder gebrannt. Aus der Panik, welche die Zulus ergriff, als die Artilleri ihr Feuer eröffnete, ist anzunehmen, daß sie die Zuversicht verloren haben, welche ihre bisherige Taktik auszeichnete; es ist da her keineswegs unwahrscheinlich, daß, wie immer der König sich ent⸗ scheide, seine Leute sich weigern werden. einen Angriff zu machen und bei dem geringsten Vorstoße auseinander stieben und nach den dichten Buschgegenden hinter Ulundi fliehen werden.

23. Juli. (W. T. B.) Ein der Regierung aus Cape— town via St. Vincent zugegangenes Telegramm des Gene— rals Chelmsford vom 6. d. M. meldet, daß er, da Cete⸗ wayo die ihm gestellten Bedingungen nicht angenommen, vielmehr den englischen Truppen feindlich begegnet sei, am 3. seinen Vor marsch fortgesetzt, die Zulus angegriffen und vollständig geschlagen habe. Die Verluste der , . seien sehr große; die Stadt Ulundi sei von ihm eingenommen und zerstört worden

Eine weitere Depesche des Generals Chelmsford meldet, daß er am 4. d. M. Morgens den Fluß Um vo losi mit 4060 Mann europäischer Truppen, 1169 Eingeborenen und 8 Geschützen überschritten hätte. Die Truppen rückten vor und wurden von mehreren Seiten von ungefähr 29 000 Zulus angegriffen. Der Kampf währte 2 Stunden. Dann zogen sich die Zulus zurück, verfolgt von der englischen Kavallerie, welche sie in völlige Auflösung brachte. Es heißt, daß Cetewayo selbst kommandirt habe. Die Zulus haben 1900 Mann verloren. Die Engländer haben 10 Todte und 53 Ver⸗ wundete. Nachdem Ulundi und alle benachbarten Kraale verbrannt worden waren, kehrte General Chelmsford noch an demselben Tage in das Lager zurück. Da General Wolseley bei Port Durnford nicht landen konnte, so ist er nach Durban zurückgekehrt. Derselbe meldet vom 8. d. M, er habe die unterwegs befindlichen Verstärkungen angehalten, da er den Krieg als beendet betrachte. Man solle ihm keine Mann— schaften und keine Munition mehr schicken und ihm angeben, welches Regiment er zuerst nach England zurückschicken solle. Er glaube, er werde am 16. 8. M., behufs Feststellung der Friedensbedingungen, eine Unterredung mit Cetewayo haben.

Frankreich. Paris, 22. Juli. (Fr. C.) Der Aus⸗ schuß des Senats für den Ferry'schen Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Freiheit des höheren Unterrichts, hat gestern eine mehr als dreistündige Sitzung gehalten, in welcher aber noch nicht einmal der 1. Artikel erledigt worden ist. Dieser Artikel handelt bekanntlich von der Frage der Verleihung der akademischen Grade, und die Herren Buffet, von Parieu, Daguenet und Jules Simon verhandelten mit Gründlichkeit über die gemischten Jurys und ihre Zusammen⸗ setzung. Schließlich wurde die von Hrn. Buffet auf⸗ geworfene Frage, ob man die gemischten Jurys ver⸗ bessern könne, (womit also der Artikel 1 beseitigt würde), bejaht und nunmehr beschlossen, sich mit diesen Ver⸗ besserungen in der nächsten Sitzung, am Mittwoch, zu be⸗ schäftigen. Die Vorlage wird sonach in dieser Session voraus⸗ sichtlich nicht erledigt werden können. Die „Republique frangaise“ richtet deshalb heute eine sehr eindringliche Mahnung an den Senat: Die Angelegenheit gehöre zu denen, welche

schlechterdings keinen Aufschub mehr vertrügen; wenn der Senat dies nicht einsähe, würde man sich schließlich fragen müssen, ob die Schattenseiten des Zweikammersystems nicht doch größer wären, als seine Vortheile.

Verfailles. 23. Juli. (. T. B). Die Kamm er hat mehrere Artikel des Budgets des Finanz-Ministe— riums angenommen.

Italien. Rom, 23. Juli. (W. T. B.) Da die Kammer heute abermals beschlußunfähig war, wurde dieselbe vertagt.

Numänien. Bu karest, 23. Juli. (W. T. B.) In beiden Kammern erfolgte heute die Mittheilung von der Neubildung des Kabinets und wurde das Programm des neuen Ministeriums verlesen. Sodann gelangte ein Dekret des Fürsten zur Verlesung, durch welches die Kammern auf einen Monat vertagt werden. In dem Dekrete wird hervorgehoben, daß die Vertagung der Session nothwendig sei, damit sich die Senatoren und die Deputirten von Neuem mit ihren Wählern in Verkehr setzen könnten und damit auch die Regierung mit den auswärtigen Mächten in Unterhandlung treten könne, um eine Lösung herbeizuführen, welche Europa befriedige, ohne die Lebensinteressen des Landes zu gefährden. .

Das beiden Kammern heute mitgetheilte Programm des neuen Kabinets besagt, daß nur ein, wie das gegen— wärtige, gebildetes Fusionsministerium der schwierigen Situation des Landes begegnen könne. Das Kabinet sei ent— schlossen, den Rumänien durch den Berliner Vertrag auf— erlegten Verpflichtungen nachzukommen, jedoch auch die ökonomischen und sozialen Interessen der Nation zu wahren. Die Regierung glaube, sowohl dem Verlangen der europäischen Diplomatie, als auch den legitimen Besorgnissen des Landes gerecht zu werden, wenn sie neben der Anerkennung des Prinzips der Gleichheit der Religionsbekenntnisse und der Freiheit aller Kulten bei der Revision des theilweise die inneren Interessen Rumäniens berührenden Artikels VII. eine Lösung zulasse, welche auf dem Prinzip individueller Natura— lisation und spezieller Beschränkungen zur Erlangung von Grundeigenthum beruhe. Diese Erklärungen würden alsbald zur That werden.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 22. JInli. (St. Pet. Ztg) Die „Agence gensrale russe“ meldet Folgendes: Mehrere ausländische Blätter, worunter einzelne ziemlich ernste Organe, fahren fort, von einer Kommission zu sprechen, die sich, ihrem Vorgeben nach, unter dem Vorsitz Sr. Excellenz des Herrn Ministers Walujeff befinden und zum Zweck haben soll, Reformen politischer Art auszuarbeiten. Wir sind in die Gedanken der Regierung nicht eingeweiht. Der einfache gesunde Menschenverstand sagt uns aber, und hätte auch unseren Kollegen sagen müssen, daß man gezwungen sei, be⸗ vor man an politische Reformen denken kann, den Boden, auf dem diese Reformen stattfinden sollen, von den materiellen Hindernissen zu säubern, die eine Folge der wahnwitzigen Versuche sind, welche von einer verbrecherischen Bande unter—⸗ nommen wurden, um die Grundvesten aller sozialen Ordnung zu erschüttern. Dies ist es, wozu die Regierung gleich von Be⸗ ginn an schreiten mußte, und wahrscheinlich hat das Bestehen eines Comitès, welches unter dem Vorsitz Sr. Excellenz des Herrn Ministers Walujeff mit dem Auftrage betraut worden ist, die hierauf bezüglichen Maßregeln auszuarbeiten, die fremden Blätter irre geführt. Was die Zukunft anbelangt, so können wir kein Urtheil darüber im Voraus fällen; was wir aber genau wissen, ist das, daß die Regierung des Kaisers Alexander II., mit der eine Aera weiser und allmählich fort— schreitender liberaler Reformen begonnen hat und deren letzte That die jüngst erfolgte Abschaffung der Kopfsteuer gewesen ist, auf eben demselben heilvollen Wege beharren wird, ohne sich weder durch die blinde Voreingenommenheit der einen, noch durch die unbedachte Ungeduld der anderen davon ablenken zu lassen.“

Amerika. New⸗York, 23. Juli. (W. T. B.) Fälle von Erkrankungen am gelben Fieber sind jetzt auch an anderen Punkten der Vereinigten Staaten ein— getreten. Zwei Fälle sind in Louisville, ein anderer in Hoboken bei aus Memphis geflüchteten Personen vor— gekommen. In Brooklyn ist eine Person, welche von Ha— vanna dorthin gekommen war, am gelben Fieber erkrankt. Außerdem befinden sich mehrere am gelben Fieber erkrankte Personen auf Schiffen, welche aus den Antillen hier ange— kommen sind. Diese Schiffe müssen sich gegenwärtig den an—⸗ geordneten Quarantänemaßregeln unterwerfen.

Südamerika. Chile. (W. T. B.) Von Seiten der chilenischen Gesandtschaft in Paris wird mitgetheilt, daß die Nachricht von einem Siege der Peruaner bei Calama der Begründung entbehre. Seit dem Kampfe bei Iquique sei es zu keinem Zusammenstoß gekommen.

Die Nr. 43 des Amtsblatts der deutichen Reichs“ Post ; und Telegraphen verwaltung“ enthält Verfügungen: vom 14. Juli 1879. Bedruckte Papiere als Waarenproben; vom 12. Juli 1879. Ausstellung der Nachnahme Postanweisungen über die fur Nachnahmesendungen vom Auslande eingezogenen Beträge.

Nr. 13 des Archivs für Post und Telegraphie“, Bei⸗ heft zum Amteblatt der Deutschen ReichsPost und Telegraphen— verwaltung, enthält: Aktenstücke und Aufsätze: Kundgebung zur Feier der goldenen Hochzeit des Deutschen Kaiserpagres Seitens der Reichs⸗Post⸗ und Telegraphenbeamten. Statistik über den Post- betrieb in Deutschland (Deutsches Reichs ⸗Postgebiet, Bayern und Württemberg) für die Jahre 1875, 1376 und 1877. Das Tele⸗ n, in Italien 1876 und 1877. Die Grafschaft Mang⸗ eld. Kleine Mittheilungen: Errichtung einer neuen Gattung von Postanstalten in Belgien. Schnellste Reise zwischen der Kapstadt und England. Neue Fortbewegungsmittel für Pferde ⸗Eisenbahnen. Zeitschriften Ueberschan.

Centralblatt für die gesammte Unterrich ts⸗ Verwaltung in Preußen.! Juniheft. Inhaltsverzeichniß: Schulfeier am Tage der goldenen Hochzeit Ihrer Majestäten des Kaisers und der Kaiserin. Zusammensetzung der Wissenschaftlichen lung lommisfionen für 1875/80. Ausschluß der Stemrelpflich⸗ eit der Verabredungen über eine künftig zu bestellende Kaution. Rektorwahlen zu Greifswald und Halle. Zahl der Lehrer an den Universitäten im Winter 1875/79. Frequenz der Universitäten im Winter 1878/79. Einweihung des neuen Universitätsgebäudes zu Marburg. Regelung einiger Verhältnisse bei der technischen Hoch- schule zu Berlin. Stipendium der Salingschen Stiftung, Auf⸗ forderung zur Bewe bung. Feier des 50 jährigen Bestehens des deutschen archäologischen Institutes. Mendelssohn ⸗Bartho ldy⸗ Staats Stipendien für Musiker, Aufforderung zur Be— werbung. Friedensklasse des Ordens pour 14 merite.

Ferienordnung in der Provinz Westpreußen. Auf- finden der Ankündigungen von verderblichen Schriften in Exemplaren einer Festschrift für Unterrichtsanstalten. Verfahren eines Verlagsbuchhändlers zur Empfehlung eines Buches aus seinem Verlage. Zweck und Benutzung der Instruktionsreisen von Se⸗ minarlehrern; Inhalt und Form der Reiseb richte. Vereinbarung mit Bremen wegen gegenseitiger Anerkennung der Prüfungszeugnisse für Lehrerinnen ꝛc. Befaͤhigungszeugnisse aus der Turnlehrer⸗ Bildungsanstalt. Desgl. aus der Turnlehrerprüfung. Neuer Kursus in der Turnlehrer⸗Bildungsanstalt. Turnfahrten während der Turnkurse für Elementarlehrer. Bauart bei Schulhäusern. Größe und Einrichtung der Schulzimmer, Ausdehnung der Lehrer wohnung. Verleihung der Rechte einer juristischen Person. Zu⸗ wendungen im Ressort der Unterrichtsverwaltung. Verleihung Allerhöchster Auszeichnungen. Personalchronik.

Statistische Nachrichten.

Bei der Magdeburger Allgemeinen Versicherungs⸗ Aktien⸗Gesellschaft Abtheilung für Un fallversicherung kamen im Monat Juni 1879 zur Anzeige: 13 Unfälle, welche den Tod der Betroffenen zur Folge gehabt haben, 5 Unfälle, in Folge deren die Beschädigten noch in Lebensgefahr schweben, 32 Unfälle, welche für die Verletzten voraussichtlich lebenslängliche, theils totale, theils partielle Invalidität zur Folge haben werden, 502 Unfälle mit voraussichtlich nur vorübergehender Erwerbsunfähigkeit. Summa 552 Unfälle.

Nach einem vom Königlichen Ministerium des Innern in Dresden veröffentlichten Bericht des Landes⸗Medizinal⸗Kollegiums über die Sterblichkeits⸗ und Krankheitsverhältnisse im Königreich Sachsen während des Jahres 1877 sind die Mortalitätsverhältnisse dieses Jahres weniger günstig als im Vor- jahre gewesen, indem die Zahl der Todesfälle nicht nur absolut, son— dern auch relativ zugenommen hat. In 1877 betrug nämlich die Zahl der Gestorbenen exkl. der Todtgebornen 81 899 oder 28,82 auf je 1000 Lebende. während dieselbe im Jahre 1876 nur auf 78121 oder 27,99 auf je 1000 Lebende ermittelt worden ist.

Während die mittlere Bevölkerungsziffer von 2799563 in 1876 auf 2841 827 in 1877, mithin nur um 1,8290; gestiegen ist, hat da⸗ gegen die Zahl der Todesfälle sich um 83 9 vermehrt. Von den größeren Städten des Königreichs zeigten die größere Sterblichkeit: Zschopau mit 44,18 9½9 und Werdau mit 38.5700, die geringste da⸗ gegen: Leipzig mit 23,50 0 und Plauen / mit 24,38 0; in Dresden kommen auf 1000 Lebende 24,62 Sterbefälle erkl. Todtgeborene. Einen nicht unwichtigen Einblick in die Ursachen der gegen das Vor jahr erhöheten Gesammtsterblichkeit gewährt schon eine Vergleichung der Zahl der Todesfälle in den einzelnen Altersklassen, wie sie sich in den Jahren 1876 und 1877 ergeben haben. Es sind nämlich (unter Nichtberücksichtigung der Sterbefälle mit fehlender Alterk⸗ angabe) gestorben:

im Alter von 1376. 1877. 4 ,

C 1 Jahr 34 852 34030 254 0so iber 6 9985 12 833 28,55 . . 1302 1793 3747 . 1 4 505 658 30,2 14 0 1264 1329 J . 3391 3403 —— 03 . , 3472 3740 w— 77 40-50 3739 3935 5,2 . , 5021 5349 6,5 6CI0 * 6116 6359 40 . ö 5 554 5 882 5,9. 80 1710 1845 –— 0,8 ,

Nach diesen Zahlen hat die Säuglingssterblichkeit etwas abgenom men, die Sterblichkeit in allen anderen Altersklassen aber zugenom⸗ men und zwar in denen der Kinderjahre sehr beträchtlich, aber auch in den höheren Altersklassen vom 30. Lebensjahre an ungefähr um das Dreifache der Bevölkerungszunahme. Was die ermittelten wich tigsten Todesursachen anlangt, so sind in 1877, unter Nebenstellung der Todten des Vorjahres in Parenthese, gestorben u. a. an: Pocken 20 6 Masern 748 (364), Scharlach 1840 (939), Croup und Diphtherie 3011 (2306), Keuchhusten 122 11110), Abdominal⸗ Typhus 741 (966), Kindbettfieber 535 (542), Ruhr 59 (138), Krebʒz 1943 (1786), Lungenschwindsucht T0009 (6521). Hiernach haben die s. g. Kinderkrankheiten: Masern, Scharlach, Croup, Diphtherie und Keuch⸗ husten in 1877 ganz erheblich mehr Opfer als im Vorjahre gefor- dert, bei Masern und Scharlach namentlich hat sich die Todtenzahl geradezu verdoppelt. Dagegen haben die tödtlich verlausenen Fälle von Typhus, Ruhr und den Kindbettkrankheiten sich vermindert und bei Krebs und Lungenschwindsucht ist die Zunahme zwar unverkenn— bar, doch noch eine ziemlich beschränkte. .

Das Rechnungs departement des österreichischen K. K. Finanz⸗ Ministeriums hat vor Kurzem die statistischen Ausweise über die Verzehrungssteuern in sämmtlichen Ländern der ö sterreichisch⸗ ungarischen Monarchie während des Jahres 1878 veröffentlicht. Wir entnehmen diesen Ausweisen folgende Einzelheiten: der Brutto— ertrag der Verzehrungsstener in ganz Oesterreich⸗ Ungarn bezifferte sich auf 78 425 069 Fl., um 3 610 425 Fl. mehr als im Jahre 1877, was eine Zunahme um 482 (0 ergiebt. An dieser Gesammtsumme parti⸗ zipiren die im Reichsramhe vertretenen Königreiche und Länder mit 64 710 510 Fl., die Länder der ungarischen Krone mit 13 546 8171. und das kroarisch slavonische Gebiet der Militärgrenze mit 167742 Fl. Der Gesammtbetrag der Verzehrungesteuer ist gegen das Jahr 1877 in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern um 2 262 890 Fl., in den Ländern der ungarischen Krone um 1253 339 Fl. und in der Militärgrenze um 93 655 Fl. gestiegen. Diese Steuer leistung vertheilt sich nach der Zählung vom 31. Vezember 1869 auf eine Berölkerung von 35547 640 Köpfen, von denen 290217331 den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern, 14 569 203 den Ländern der ungarischen Krone und 760 906 der Militärgrenze ange— hörten. Nach den einzelnen Steuerobjekten ergaben sich für die ge— sfammte Monarchie folgende Resultate; Brannkwein 13 997 731 Fl., um 1330 796 Fl. mehr als 1877; Wein, Weinmost und Obstmost 6 519 207 Fl. um 4151 Fl. weniger als 1877 Bier 22 475 387 Fl., um 178744 Fl. mehr als im Vorjahre; leisch 6 743 678 Fl., um 37 902 Fl. mehr; Zucker aus inländischen Stoffen 20 220 847 Fl, um 1705 918 Fl. mehr; andere Objekte 5 722 941 Fl., um 173 321 6. mehr; Verwaltungseinnahmen, d. i. Gefällt sicherstellungen, Neben gebühren, Mieth. und Pachtzinse, Ersätze 2c. 2445 978 Fl., um 187 885 Fl. mehr als im Jahre 1877. Die Zahl der in der Ge— sammtmonarchie im Betriebe gewesenen Brauereien betrug 2352, sie verminderte sich gegen das Vorjahr, und zwar ausschließlich in Oesterreich, um 35. on diesen Brauereien befanden sich 2158 in den im Reichs rath vertretenen Königreichen und Ländern. Die Biererzeugung auf dem flachen Landen erreichte 10 450141 hl und in den „geschlossenen Städten! S73 393 hn zusammen 11323 444 hl; dieselbe ist gegenüber dem Ergebnisse in der Erzeugung periode 187677 um 215 09. hl zurückgeblieben. Die Einfuhr Über die Zollgrenze ist mit 2774 hl ausgewiesen. Die Aus- fuhr gegen Steuerrückverglitung erreichte in den im Reichsrathe ver— tretenen Königreichen und Ländern 206 824 hl, in Ungarn und seinen Nebenländern 7495 hl. An Steuerrestitutionen wurden in Oesterreich 397 924 Fl., in Ungarn 19184 Fl. gezahlt. Die Gesammtzahl der B anntweinbrennereien in der österreichisch⸗ungarischen Monarchie betrug im Jahre 1878 1799; dieselben haben sich um 190 vermindert. Von der Gesammtzahl; der Brennereien befinden sich 1122 in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern, in denen 41. Branntweinbrennereien eingingen. Die im Jahre 1878 gejahlten Steuerrestitutionen betrugen im Ganzen 1745196 Fl. Die Zahl der Fabriken, welche Zucker aus inländischen Stoffen erzeugten, betrug im Jahre 1878 in der ganzen Monarchie 229, und es dürfte von Interesse sein, die Vermehrung

und Verminderung der Zuckerfabriken in den letzten Decennien, d. i. von 185051 an, zu verfolgen; es bestanden im Jahre 1850/51 nur 10 3uckerfabriken, die sich im folgenden Decennium, d. h. bis zur Er⸗ zeugungsperiode 1360/61 um 25 vermehrten, während im zweiten De⸗ cennium bis 1870 71 weitere 90 Fabriken errichtet wurden, so daß in dem letztgenannten Jahre die Zahl der Fabriken auf 215 gestiegen war. In den folgenden 7 Jahren, d. i. von 1871,72 bis 187778, betrug die Zabl der Fabriken der Reihe der Jahre nach: 251, 256, 244, 226, 231, 227 und 229 Fabriken. Im letzten Jahre wurden 26 316491 Metercentner Rüben verbraucht. Für den über die Zolllinie ausgeführten Zucker wurden in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern 14 364 424 Fl. und in den Ländern der ungarischen Krone 570714 Fl. restituirt. Was speziell die Verzehrungssteuer in den geschlossenen Städten“ der Monarchie betrifft, so betrug dieselbe im Jahre 1578 im Ganzen 17676559 Fl., um 674 811 Fl. mehr als im Jahre 1877. Daran partizipirte Wien mit 10216370 Fl., Linz mit 173 072 Fl., Prag mit 1371968 Fl., Brünn mit 490 994 Fl., Lemberg mit 461 258 Fl., Krakau mit 256 950 Fl., Triest mit S54 072 Fl, Graz mit 7827 454 Fl., Laibach mit 162 238 Fl., Vest mit 2 774 942 Fl., und Preßburg mit 133 141 Fl. Von der oben angeführten Zunahme entfallen auf Wien 413 251 Fl., auf Pest und Preßburg 202 989 Fl.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Der Sachsenspiegel, Landrecht und Lehnrecht.“ Nach dem Oldenburger Cod x pictaratus von 1336. Herausgegeben von A. Lübben. Mit Abbildungen in Lithographie und einem Vorwort zu denselben von F. von Alten. Oldenburg, 1379. Schulze 'sche ö und Hof⸗Buchdruckerei (G. Berndt & A. Schwartz).

Die beiden Rechtsbücher, in welchen die ganze Materie des mittelalterlichen Rechtes zusammengetragen ist, sind der Sachsen⸗ spiegel und der Schwabenspiegel. Das älteste dieser Rechtsbücher ist der Sachsenspiegel. Er wurde im Anfange des 13. Jahrhunderts von einem anhaltischen Schöffen, Eyke von Repgow, in lateinischer Sprache zusammengestellt und dann ins Deutsche übersetzt. Er enthält sämmtliche im sächsischen Gebiete geltenden ge⸗ setzlichen Bestimmungen und Rechtsgewohnheiten. Obwohl an und für sich nur eine Privatarbeit, erhielt er bald das Aasehen eines öffentlichen Gesetzbuches. Die älteste

usfgabe des Sachsenspiegels soll die holländische Uebersetzung Gouda in Holland 1472) sein. Die älteste oberdeutsche Ausgabe ist „von Theodoricus v. Bockstorf, Bischof zur Neuenburg seliger ge⸗ corrigiret! (Basel 1474, Fol.); dann häufig, besonders von Wolf. Loß. Leipz. 1545; von Cp. Zobel. Leipz. 1561, Fol; von Ludovici. Halle 1729, 40; C. W. Gärtner. Leipz. 1732, Fol., und zuletzt, und zwar in niederdeutscher Sprache, von C. G. Homeyer 1827 in erster, 1861 in dritter Auflage“).

In der vorliegenden Ausgabe wird zum ersten Male ein getreuer Abdruck der niederdeutschen Handschrift des Oldenburger oder Vareler Sachsenspiegels veröffentlicht. Dieselbe wurde im Jahre 13365 von dem Rasteder Mönch Heinrich Gloyesten ge⸗ schrieben, überragt also an Alter die niederdeutsche Berliner Handschtift um 33 Jahre; weiter zurück reicht mit Sicher heit keine rein niederdeutsche Handschrift, sie ist die älteste datirte Handschrift dieses Idioms, die wir kennen. Ferner ist die Sprache in dieser Oldenburger Handschrift viel reiner und gleich⸗ mäßiger niederdeutsch, als in der Berliner. Endlich hat die Handschrift außer ihrem Alter und ihrer größeren Reinheit des niederdeutschen Idioms noch den seltenen Vorzug, daß sie eine von den 4 noch vor⸗ handenen Bilderhandschriften ist. Während aber die 3 anderen Bilderhandschriften (die Heidelberger, Wolfenbütteler und Dresdener) einen hochdeutschen Text liefern, ist die Oldenburger Handschrift die einzige mit niederdeutschem Texte. Diese Bilderbeischriften im Ol⸗ denburger Codex sind offenbar von einem niederdeutschen Künstler angefertigt und entstanden höchst wahrscheinlich zugleich mit der Schrift; in ihnen wird uns das Leben, die Sitten, Gebräuche u. s. w. aus einem Theile Nordwest⸗Deutschlands vorgeführt, für welche aus jener Zeit, so weit bis jetzt bekannt, keine zweite solche Urkunde vor— liegt. Von welcher eminenten Bedeutung die Quelle in dieser Be— ziehung ist, zeigt jede Darstellung.

Schon aus dem Angeführten ergiebt sich, daß es ein guter Ge⸗— danke gewesen, auch nach und trotz der vortrefflichen Homeyer'schen Ausgabe auf Grund der alten und guten Oldenburger Hand⸗ schrift nochmals den Sachsenspiegel zu ediren. Der Heraus— geber ist hierbei so verfahren, daß es ihm vor Allem darauf ankam, einen getreuen Abdruck der genannten Handschrift zu geben. Daher ist in dem vorliegenden Abdruck die Ortho— graphie gerade so gelassen, wie in der Handschrift selbst. Da⸗ gegen sind die Abkürzungen, die sich in der Handschrift vorfinden, stets aufgelöst, die Schreibfehler der Handschrift immer unten ange⸗ merkt; da, wo sich Auslassungen in der Handschrift vorfinden, das Fehlende und zwar, wo es ging, nach dem glossirten Qlden⸗ burgischen Codex ergänzt. Auch hat der Herausgeber die Inter punktion, die in der Handschrift fast gänzlich fehlt, beigefügt. Endlich hat Lübben, da die Oldenburger Handschrift eine Abtheilung nach Artikeln oder Kapiteln nicht kennt, sondern ununterbrochen fortläuft, zur besseren Orientirung die Eintheilung nach der bewährten Ausgabe von Homeyer an den Rand drucken lassen. Dem Texte des Sachsen⸗ spiegels geht eine Einleitung voran, in welcher der Herausgeber die Oldenburger Handschrift des Sachsenspiegels genau beschreibt, sowie schließlich außerdem noch über die beiden anderen Handschriften handelt, die zugleich mit der Oldenburger Bilderhandschrift wieder aus dem Dunkel der Verborgenheit gezogen wurden: den glossirten Oldenburgischen Codex des Sachsenspiegels und eine Handschrist des Schwabenspiegels. Ueber die der Handschrift beigefügten Bilder giebt sodann Hr. von Alten in einem auf die Einleitung folgenden Ab⸗ schnitte aus näherer Kenntniß das Weitere. Von diesen Bildern find der vorliegenden Ausgabe auf 9 Tafeln Abbildungen in Litho⸗

é graphien beigefügt.

Von Brockhaus' kleinem Konversations-Lexikon, das in dritter, vollständig umgearbeiteter Auflage, mit zahlreichen Karten und Abbildungen ausgestattet, in 4) Heften e 3) ) im Verlage von F. A. Brockhaus in Leipzig erscheint, sind soeben Heft 25— 27 ausgegeben worden. Dieselben reichen von „Kolgujew“ bis „Märkische Schweiz“ und bringen eine Karte von Desterreich · Ungarn und 4 Tafeln Abbildungen. Zwei der letzteren zeigen die innere Ein richtung eines Kriegsschiffes und enthalten die Darste ung einer Korvette im Längendurchschnitt, sowie Abbildungen von Ma— rinegeschützen nebst Geschossen und sonstigen Details, der Bedienungsmannschaft, eineg Fischtorpedos u. s. w. Die letzten Tafeln enthalten Darstellungen von plastischen Bild⸗ werken derjenigen Meister der Neuzeit, deren schöpferische Gestaltung dieselben als eine Periode der Nachblüthe klassischer Plastik be⸗ zeichnen laßt. Mit diesen zwei Tafeln liegt der Cyklus plastischer Bildwerke in sechs Tafeln ,,, vor. Auch diese drei letzten Hefte, die uns vorliegen, zeigen dieselben Vorzüge, wie die früheren.

Paris, 22. Juli. (Fr. C) Die Académie des sciences hat an Stelle des verstorbenen Rokitanski Hrn. Schwann zu ihrem korrespondirenden Mitgliede ernannt. Der portugiesische Afrika⸗ reisende Serpa Pinto ist am Freitag von London hier eingetroffen.

*) Der Sachsenspiegel oder das Sächsische Landrecht nach der Berliner Handschrift vom Jahre 1369 mit Varianten aus 17 anderen Terten herausg. Berl. 1827. 2. verm. Aufl. 1835 46. 2 Bde. 3. umgearb. Ausg. gr. 8. 1861. (Des Sachsenspiegels erster Tbeil, oder das Sächsische Landrecht. Nach der Berliner Handschrift vom Jahre 1369 herausg. XVI., 527 S.). Vgl. auch Homeyer, Die Genealogie der Handschriften des Sachsenspiegels. Berl. 1859. gr. 4.

(124 S.), und Homeyer, die Extravaganten des Sachsenspiegels. Berl. 1861. gr. 4. (45 S).