1879 / 173 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 26 Jul 1879 18:00:01 GMT) scan diff

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GlIasgor, 24. Juli. (WV. T. B.)

Roheisen. Mixed numkbres varrants 401 3h.

Bradford, 24. Juli. (W. T. B.)

Wolse und wolless Garne stetiger, in wollenen Stoffen war feinere Waare für den Export in guter Nachfrage.

Paris, 24. Juli. (. T. B.) ;

Fzodsktennar kt Weizen fest, pr. Juli 28 00, pr. August 28 00, ꝑr. Sept. Oktober Pr, September · Dezember 28, 00. Men] fest, pr. Juli 60,75, or. August 61, 00. ar Sept. Oktober per September - Dezember 61,75. Räböl fest, pr. Juli SI, 50. pr. Angust S1, S0, zr. Soptember- Degem bor Sl, 0), pr. Januar- April 1,50. Spiritus still, pr. Juli 55, 25, pr. September-Derbr. hö, IB.

KCarka, 24. Juli (R. T. B. .

Eokzvweker fest. Er. 0st 3 pr Juli pr. 100 Kilogr. 50 50. Rr. 7/8 pr. Juli pr. 100 Rilogr. 56,75 WM eisser 290K mart, Kr. 3 Fr. 10 Fäilozr. pr. Juli 53.25, pr. August 5s, 25, pr. September - Denbr. 59, 25, pr. Junuar-April —.

Rew-Xorks, 24. Juli. (X. T. B.) . RFaarenbericht. Baumwolle in New- Tork 115 40. in KNen- Organs 113. Petroleum in NSnw-Vork 63. do. in Ehiladel bia 6. rohes Petroleum 5, do. Pipe line Certifieats D. 68 &. FHiehl 4 D. 40 G. Rother Winterweigen 1 D. 14 C. Mais (ols mired) 46 C. Zucker (Fair refining Mnso dos) hz. Kaffee (Rio-

136. Schmal (Marke Wilcox) 6 /is, do. Fairbanks 63. Speck (chort clear) 5 C. Gotreidefracht 5.

Kerliin, 24. Juli. (Wochenbericht uber Eisen, Kohlen und Metalle, von M. Loewenberg, vereidetem Makler und Taxator beim Königlichen Stadtgericht, Die Umsätage in dieser Wochs beschränkten sich wieder auf das Nothwendigste, jedoch hielten sich Preise und sind theils etwas besser. Roheisen: Der Glasgower Markt bekundet bessere Tegdenz, Warrants schlossen 44/9 Cassa pro Tons, Middlesbro-Eisen ist unverändert. Bei nur schwachen Vorräthen bier gelten gute und beste Marken schottisches Roheisen 3,30 à 3, 0 und englisches 2, S5 à 3,09 pro 59 kg. Eisen bahnschienen zum Verwalien 2, S9 6 2.90, zu Bauten in ganzen Längen 3.20 à 3,50. Walneisen 7.00 à 7, 20 und Bleche 1000 à 12,00 pro 50 kKg. Kupfer still, gate und bessere Sorten engl. und austral. 52, 0 à 64,90 und Mansfelder 64,090 à 64,50 pro 50 Kg. Zinn stetig. Bancazinn 70,50 à 71.00 und prima engl. Lammzinn 66,50 è 67, 0 pr. 50 kg. Link fest, gute und beste Marken schlesischer Hütten- zink 15,20 à 15,75 pro 50 kg. Blei fester, Harzer, Sächsisches und Tarnowitzer 14,50 à 1475 pro 50 kg. Kohlen und Koks ruhig, englische Sehmiedekohlen nach Qualität bis 51.00), wWostfä- lische bis 54. 00) pro 40 hl, schlesischer and wesfälischer Schmelz-

koks O, o à 1. 05 pro 50 Eg trei hier.

Frankl fart a. M., 24. Juli. (Getreide- und Produkten- Bericht von Joseph Strauss.) In den letzten 8 Tagen warden wir wiederum von schweren Regengüssen heimgegucht; das Wetter hat zwar den Preis des Getreides beeinflusst, immerhin aber sind die Course nicht derart gestiegen, wie es sonst unter gleichen Verhält- nissen der Fall gewesen wäre. Amerika und Russland haben noch immer nicht aufgehört, Deutschland mit grossen Abladungen zu überschwemmen. In Russland sind mittlerweise die Getreidepreise in Folge des in den letzten 14 Tagen um ca. 10-12 ( o erhöhten Standes der Valuta (Papier-Rubel) um ein Erhebliches gestiegen. Uasere Course bleiben schwankend. Weizen ab Umgegend 2114 -— 221 ½, fremder 21 2274 AM je nach Qaalitũt. Roggen, ruszi- scher 134 145 4A, andere Sorten 144 - 16 M Gerst- 15 17 M Hafer 144 - 155 ½ Hülsenträchte ohne Loben. Raps 1879er Ernte wenig gethan, trockene Waars rar, hoch- feine 27 S, feuchte und klamme viel unter Notiz. Am Mehl- markt feste Stimmung, Preise zu Gunsten der Verkäufer. Futterstoffe ruhig.

CG eneralverea n r Oe m. 6. August. Rotterdam'sobe Handelsvereeniging. Ausserordentl. Gen- Vers. zu Rotterdam. 11 ö Braunkohlenabbau-Gesellsohaft „dermanlali. Gen. Vers, in Altenburg.

Theater. Wallner- Theater. Sonnabend: 24. Gastspiel

der K. K. Hofburgschauspieler Hrn. Sonnenthal, Hrn. und Frau Hartmann, Hrn., Thimig. Zum 34. Male: Rosenkranz und Güldenstern. Lust⸗ spiel in 4 Akten von M. Klapp. .

Sonntag: Letzte Sonntags Aufführung von Rofenkranz und Güldenstern und 25. Gastspiel der K. K. Hofburgschauspieler.

Vietoria- Theater. Direktion: Emil Hahn. Sonnabend: Sastspiel des Operetten⸗Ensembles unter Leitung von C. A. Raida. Zum 24. Male: Die Königin von Golconda. Komisch - vphan⸗ fastische Ausstattungs Operette mit Ballet in 3 Akten nach Bürgers gleichnamigem Gedicht frei bearbeitet von S. Michaslis. Musik von C. A. Raida. Ballets komponirt und arrangirt von Hrn. Balletmeister Brus. Die Kostüme angefertigt nach Angabe des Ober⸗Garderobiers Hrn. Happel. Die Dekorationen nach Angabe des Maschinenmeisters Hrn. Geißler. Elektrisches Licht vom Inspektor

rn. Krämer. 2. ö Zum 25. Male: Dieselbe Vor⸗ stellung.

Residenz- Theater. Direktion: Emil Claar.

Sonnabend: 22. Gastspiel der K. K. Hof⸗Schau⸗ spielerin Frau Mitterwurzer und der K. K. Hof⸗ Schauspieler Herren Mitterwurzer, Hallenstein, Schreiner, sowie des Frl. Gisela Straßmann aus Wien: Zum 3. Male: Der Mann der Wittwe. Mein Stern. Das Schwert des Damokles.

Krolls Theater. Direktion: Engel-Lebrun. Sonnabend: Z. 67. M.: Ihre Familie. Volks- ffück mit Gesang in 3 Akten von J. Stinde und G. Engels. Musik von G. Michaelis. Vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter Beleuchtung des Gartens: Großes Concert. Anfang des Concerts 5 Uhr, der Vorstellung 66 Uhr.

Sonntag: Von 4 Uhr an: Gr. Doppel Concert. 3. 68. M.: Ihre Familie.

ger mnnia-Sommer- Theater. Sonnabend: Extra. Vorstellung. Gastspiel des Königlich Sächsi. schen Hofschauspielers Hrn. Franz Oden. Das Irrenhaus zu Dijon oder: Der Wahnsinnige. FIharaktergemãlde in 3 Akten.

Sonntag: Letztes Gastspiel des Hrn. Franz Oden. Dieselbe Vorstellung.

Belle - Alliance - Theater. Sonnabend:

Großes Sommernachtsfest. Im prachtvollen Sommer arten: Von 6 Uhr an: Ununterbrochen großes

oppel · Concert. (Kapellen: Baumgarten und Herold) Stevyerisches Damen ⸗Quartett. Tyroler Natur Sänger - Gesellschaft. Bengalische Be⸗ leuchtung und brillante Illumination durch mehr als 156500 Gasflammen. Im Theater: Eine kranke Famille. Posse in 3 Akten von G. von Mofer ünd W. Drost. Ende des Festes 12 Uhr. Entrée 50 . .

Sonntag: Neu einstudirt: Von? die Häßlichste. Posse in 3 Akten nebst einem Vorspiele in 1 Akt von L. Angely.

Familien⸗Nachrichten. Verlobt: Frl. Adelaide von Palszieux⸗Falconnet mit dem Großherz. Hess. Kammerherrn Adolph Freiherr von Haxthausen⸗Carnitz (Lausanne ˖ ,, . Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptmann Mitschke (Göln). Eine Tochter: Hrn. Major a. D. v. Jagow (Calberwisch). Gestorben: Hr. Major Johann Ernst Huth (Reisse) Hrn. Stabsarzt Dr. Eggers Sohn Hermann (Neustrelitz).

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Oeffentliche Borladung. Nachdem auf Grund der Anklage der Polizei⸗Anwaltschaft zu Schildberg vom 19. März 1879 gegen nachstehende Wehrmänner und Refservisten; 1) den Wirth Joseph Sotnowski aus Bobrownik, 2) den Tagelöhner Stanislaus Skrobania aus Grabow Vogtei, 3) den Maurer Stephan Kantecki aus Grabow, 4) den Arbeiter Joseph Lacinski aus Grabow Vogtei, 5) den Wirth Anton Mielearek aus Bobrownik, 6) den Schneider Johann Karl Katzer aus Bärwalde, 7) den Schäfer Gottlieb Friedrich Stolper aus Grabow, 8) den ,,. Ephraim Zobel aus Siedlikow,

) den Bürger Franz Paskowski aus Mixstadt, 10) den Arbeiter Roch Matylewicz aus Mixstadt, 1IH den Gutsbesitzer Ludwig Emil v. Psarski aus Kuznica starg die Untersuchung wegen Auswanderns als beurlaubte Reservisten und Landwehrmänner ohne Erlaubniß eingeleitet worden ist, werden die⸗ selben hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur öffentlichen mündlichen Verhandlung und Entschei⸗ dung der Sache am 30. September 1879, Pormit⸗ tags 9 Uhr, vor dem Polizirichter hierselbst im

zu verantworten und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel zur Stelle zu bringen, oder solche so zeitig vor dem Termine dem Gericht an— zuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Im Falle des Ausbleibens wird mit der Verhandlung und Entscheidung in con- tumaciam verfahren werden. Kempen, Provinz Posen. den 14. Juni 1879. Königliches Kreisgericht. Der Polizeirichter.

3696 Proclamn.

Tie nachstehend benannten Personen :; .

I) der am 9. Februar 1840 in]. Deutsch⸗Presse geborene Valentin Kaczmarek, Sohn der Peter und Valentine Kaezmarekschen Eheleute, welcher im Jahre 1866 bei Gelegenheit der

tobilmachung als Artillerist zum Militär eingezogen, und während des Feldzugs schwer verwundet worden sein soll,

2) der Tagelöhner Martin Bothe alias Banta oder Bancik aus Schmiegel, geboren am 28. Oktober 1323 in Dluzyn, Sohn der Peter und Franciska Bancikschen Eheleute, welcher vor etwa 20 Jahren seinen Wehnsitz Schmiegel und seine dort lebende Ehefrau Marie, geborene Kretschmer, verlassen hat, um auswärts Arbeit zu suchen, seitdem aber keine Nachricht von sich gegeben hat,

3) der am 21. Oktober 1844 zu Kriewen gebo⸗ rene Schuhmachergeselle Adalbert Sznd⸗ lowskti, Sohn der zu Kriewen verstorbenen Adcterbürger Adam und Catharina Szydlowẽki⸗ schen Eheleute, welcher im Jahre 1862 von Kriewen aus auf die Wanderschaft gegangen ist, und demnächst nach dem Königreich Polen sich begeben, und hier an dem Aufstande sich betheiligt haben und verwundet worden sein soll,

4) der am 31. Januar 1845 geborene Robert Nolle, Sohn der zu Schmiegel verstorbenen Müllermeister Carl August und Johanne Charlotte Rolleschen Eheleute, welcher im Jahre 1866 auf dem Königlichen Distrikts— Amt in Fraustadt beschäftigt war, Lon dort aber verschwand, ͤ

und von denen seitdem Nachrichten nicht eingegangen

sind, sowie ihre Erben, werden hierdurch aufgefor⸗

dert, sich spätestens in dem .

am 3. Februar 1880, Vormittags 11 Uhr,

im Sitzungssaale des alten Gerichtsgebäudes an=

stehenden Termine schriftlich oder persönlich sich zu

melden, widrigenfalls die Verschollenen für todt er⸗ klärt und ihr Vermögen den sich legitimirenden

Erben, oder in deren Ermangelung dem Fiskus zu⸗

gesprochen werden wird.

Kosten, den 9. April 1879.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

3744 Edictal-Citattiom.

Die Köchin Bertha Gottschalk in Breslau hat gegen die Erben des im Jahre 1873 oder 1874 hier⸗ selbst verstorbenen Victualienhändlers Ernst Hausmann auf Zahlung von g45 6 nebst 5hso Verzugszinsen seit dem 1. Januar 1874 unter der Behauptung geklagt, daß sie diese Summe dem Erblasser zur Aufbewahrung übergeben habe. Von den Erben sind der Carl und Gottlieb Reinhold Hausmann ihrem Aufenthaltsorte nach unbekannt und werden dieselben zum Termine

den 3. November e., Vormittags g Uhr,

im Burean der unterzeichneten Divisions⸗Intendantur. Offerten sind vor dem Termin versiegelt mit der Aufschrift: Submission auf Mansver Lieferung“ abzugeben oder portofrei einzusenden.

Die Bedingungen, auf welche in den Offerten Bezug genommen sein muß, liegen in demselben Bureau zur Einsicht aus.

Für unbekannte Submittenten ist nach näherer Vorschrist dieser Bedingungen Legitimation und Kaution vor der Zulassung erforderlich.

Ungefährer Bedarf 28 000 Stück Brote, ß 3 kg, 3650 Ctr. Hafer, 1100 Ctr. Heu, 4700 Ctr. Stroh, 650 ebm Holz, 145 Ctr. Rindfleisch, 187 Ctr. Hammelfleifch, 73 Ctr. Speck, 110 Ctr. Reis, 75 Ctr. Graupe, 175 Ctr. Erbsen, 75 Ctr. Lins n, 56 Ctr. Salz, 34 Ctr. Kaffee, 1500 zweispännige und 400 einspännige Wagen. .

Ob auch die Lieferung des Bedarfs während der vom 13. bis 26. August bei Guhrau abzuhaltenden Regiments und Brigade⸗Uebungen der Truppen der 17. Infanterie ⸗Brigade, welcher sich auf 10 700 Brote, 86 Ctr. Hafer, 7 Ctr. Heu und 31 Ctr. Stroh stellt, zu vergeben ist, wird spätestens in vor⸗ angesetztem Termine bekannt gemacht werden. Glogau, den 24. Juli 1879. (E COto. 525 / ) Königliche Intendantur der 9. Division.

läßls! Bekanntmachung. Behufs öffentlicher Verdingung des Bedarfs an Fleisch, Viktualien, Rauhfourage, Bivakshol! und Lagerftroh für die Zeit der Herbstübungen der Truppentheile der 18. Division, d. i. vom 19. August bis 21. September er. einschließlich der Uebernahme der Magazinirung und Distribution des aus König— lichen Magazinen herzugebenden Brotes, Hafers und der Fleifchpräserven, sowie auch, der Uebernahme des Landtrantzportes dieser Artikel von den König⸗ lichen Magazinen, bezw. den Eisenbahnpunkten nach den Manövermagazinen wird im Bureau der unter⸗ ker ren Intendantur, St. Jürgen Nr. 69 b., hier⸗ selbst am Dienstag, den 5. Angust er., Vormittags 11 Uhr, und zwar auf Grund der das Nähere ergebenden Lieferungsbedingungen, die in unserem Bureau, so⸗ wie in der Registratur der Königlichen Intendantur J. Armee⸗Corps in Altona zur Einsicht ausliegen, auch auf Verlangen bei rechtzeitiger Requisition in Abschrift gegen Erstattung der Kopialienkosten be⸗ zogen werden können, ein Submissionstermin ab⸗ gehalten werden. . Hierauf reflektirende Unternehmer wollen ihre Offerten, die mit der Aufschrift: „Submissions⸗Offerte auf Lieferung von Manöver Verpflegungs · Bedürfnissen · zu versehen sind, und die ferner die ausdrückliche Angabe enthalten müssen, daß Offerent von den Bedingungen Kenntniß genommen hat und. dieselben als für sich rechtsverbindlich acceptirt, schriftlich und

versiegelt vor dem festgesetzten Termin portofrei

nicht entsprechen oder aber nach Beginn des Termins eingehen, bleiben unberücksichtigt.

Die Eröffnung und Vorlesung der Offerten wird an dem vorbezeichneten Termin in Gegenwart der etwa persönlich erschienenen Submittenten erfolgen.

In demselben Termin soll ferner der Bedarf an Vorspann für die Anfuhr der Verpflegungs⸗ und Bivaksbedürfnisse von den Ausgabestellen nach den Kantonnements resp. Bivaksplätzen verdungen werden.

Bezügliche Offerten, die auch auf theilweise Ueber nahme des qu. Vorspanns lauten dürfen, sind ge trennt von der Offerte auf Manöververpflegung ebenfalls rechtzeitig und portofrei an uns einzu— fenden. Cto. 5247.)

Flensburg, den 23, Juli 1879. Königliche Intendantur der 18. Division.

63s3! Main⸗Weser⸗Bahn. Es sollen 6 Stück noch dienstfähige alte Lokomo⸗

tiven mit Tender verkauft werden. Termin zur Er— öffnung der Offerten auf den Verkauf derselben

ist auf

Mittwoch, den 6. August 1879, in dem Geschäftszimmer des Unterzeichneten anbe⸗— raumt worden.

Die Offerten sind mit der Ucerschrift: „Snb⸗ mission auf gebrauchte Lokomotiven mit Tender“ bis zu dem festgesetzten Termin an den Unterzeichneten einzusenden.

Die Submissionsbedingungen können von dem Unterzeichneten gegen Einsendung von 1 6 bezogen werden.

Cassel, den 15. Juli 1879.

Der Königl. Ober. Mascht nenmeister.

J. V. Dickdaut. (a Cto. 4137)

. Bekanntmachung.

Bei der heutigen Ausloosung von Kreis— Obligationen des Bütower Kreises sind die folgenden Nummern gezogen worden:

Litt. A. Nr. 53 über 50 Thaler.

Litt. A. Nr. 54 über 50 Thaler.

Litt. B. Nr. 53 über 100 Thaler.

Litt. B. Nr. 120 über 100 Thaler.

Litt. C. Nr. 8 über 500 Thaler.

Diese Obligationen werden den Inhabern mit dem Bemerken gekündigt, daß die Rückzahlung der Valuta nebst den Zinsen bis ultimo Dezember d. J. gegen Rückgabe der Schuldverschreibungen und der Zinscoupons am 2. Januar 1880 und den fol⸗ Jenden Tagen durch die Kreis⸗Kommunal⸗Kasse hierselbst erfolgen wird. ;

Von den bereits früher ausgeloosten und gekün⸗ digten Obligationen ist Litt. B. Nr. 59 über 1069 Thlr. zur Realisirung bisher nicht vorgelegt, worauf der Inhaber hierdurch besonders aufmer ksam gemacht wird.

an uns einsenden. Offerten, welche den vorstehenden Festsetzungen

Bütow, den 5. Juni 1879. . Der Kreisausschuß des Kreises Bütow.

vor Herrn Kreisrichter von Bünau zur Klagebeant⸗ wortung unter der Warnung vorgeladen, daß sie die in der Klage vorgetragenen Thatsachen als richtig einräumen und gegen sie in contumaciam erkannt werden wird.

Die Abschriften der Klage sind aus dem Bu⸗ reau III. zu entnehmen.

Reichenbach i. / Schl., den 18. April 1879.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

. Suhmission. Während der diesjährigen Herbstübungen der Truppen der 9. Division sind zu liefern bezw. zu gestellen: . 1) Fourage bei den Brigade⸗Uebungen der Ka vallerie vom 18. bis 24. August in Wohlau, Brot, Fourage, Viktualien, Bivakshol; und Stroh bei den Detachementg, und Divisions⸗ ebungen vom 26. August bis 10. September

in Raudten, Guhrau, Herrnstadt, Winzig und Wohlau; ö

2) der Vorspann zur Fortschaffung der vor⸗ bezeichneten Lieferunge⸗Segenstände, sowie des

pro 12. bis 25. August aus dem fiskalischen Magazin in Lüben zu empfangenden Brotes und der Fourage nach den Fantonnements;

Wagen zur Beförderung der Aerzte und Zahl⸗

während der vorgenannten Zeit.

Hierzu ist ein Termin anberaumt auf Donnerstag, den 31. Juli d. Is.,

3) der Truppen - Effekten Vorspann und die meister für sämmtliche Märsche der Truppen

Die Lieferung dieses Bedarfs soll im Wege der öffentlichen Submisston mit eventuell sich daran schließender Lizitation und zwar, Naturalien und Vorfpann getrennt von einander, verdungen werden.

Berlin, den 30. Juni 1879.

Tern inszimmer anstehenden Termine zu erscheinen und sich über das ihnen zur Last gelegte Vergehen

Vormittags 9 Uhr,

Ste phum.

7 * 1 an, Bilanz am 39. Juni 181999. ö . Per Actien⸗Capital 55 = i 548, 35457 Per Actien⸗Capita . . gen,, 86h . eingezahlte 50 000 Stück Aktien „Prenßische 4 consolidirte 600 , z0, 90M 900 * J g60 408 95 . Reserve⸗Fonds 5, 5909, 689 93 Hypotheken Verlust⸗Reserve l, 90M OM, als Unterlage für ausgegebene BProvistons · Reservvte 450, (00 unkündbare Hypothekenbriefe AUnkündbare Hypothekenbriefe abzũglich Amortisationebeiträge S8, 563, 272 68 abzuůglich verlooste . 9,166, 350 „Darlehen Amortsations⸗Inschlags⸗ auf lombardirte Hypotheken Fonds ; S 6, 300, 423. 31 zur Bestreitung der 19 resy. auf dergl. 15) o Amortisations⸗Entschädi⸗ ö Effecten 1,790,490. 11 8,090,913 42 gung reservit.... gõ, 390 04 Cautionen Syypotheten briefe nn, Gferten ber Mit⸗ bereitz im ,, , von glieder des Curatorii und der it . 4 eee. Hirectioͤn 182000 ho, micht neee st nt, e. Elgenes Bankgebäude, Hinter ö mit der Kasholischen Kirche? Nr.? 1,300 009 —] * Cantione stehend 132 00. Erworbene Grundstiücke II, 096, 01 96 r Tee r . . Mobilien und Utensilien Saus · np dstůck Hint Werth der Bureaux Einrich-; auf ünser Grundstüc „Hinter - fungen 36 33170 der kathol. Kirche Nr. 22. 150,000 Deulees MJ ; Coupons und Dividenden laut Conto-⸗Correntbuch 1768, 072 62 . . ie. . 1400 02g Creditores a. noch nicht eingeforderte Zab⸗ lungen auf von uns erworbene Hypotheken M 192,632. 69 b. laut Conto⸗ Correntbuch . 1,186,486. 24 1,679, 09833 8e, und . er J. Semester 2 1236 3129 Dir JI ö

Die Direction der Preußischen Boden⸗Credit⸗Actien⸗Bank.

He idemnunnm.

KHenolt. 6514

H

Deutscher Neichs⸗Anzeiger Königlich Preußischer S

und

Aas Ahonnement beträgt 4 M 50 * für das Uierteljahr.

K

Insertionspreis für den Raum einer Aruckzeile 30 5 X

taats⸗Anzeiger.

1

n 173. Ve

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Justiz-Rath und Rechtsanwalt Wilhelmj zu Wiesbaden den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Post— direktor, Ober⸗Postmeister Pfaltz zu Darmstadt den König— sowie dem emeritirten Schullehrer Thum zu Saarbrücken den Adler der Inhaber des

lichen Kronen⸗Orden dritter Klasse;

Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern zu verleihen.

Deutsches Reich. Gesetz,

betreffend die Steuerfreiheit des Branntweins zu gewerblichen Zwecken.

Vom 19. Juli 1879.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ze. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustim— mung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

. Der Bundesrath ist ermächtigt, für Branntwein, welcher innerhalb des Gebietes der Branntweinsteuergemeinschaft zu gewerblichen Zwecken, einschließlich der Essigbereitung, ver⸗ wendet wird, unter den von ihm vorzuschreibenden Bedin⸗ gungen und Kontrolen die Branntweinsteuer nach demjenigen Satze zu vergüten, welcher bei der Ausfuhr von Branntwein vergütet wird.

8. 2

Wer es unternimmt, eine Rückvergütung der Branntwein— steuer zu gewinnen, welche überhaupt nicht, oder nur zu einem eringeren Betrage zu beanspruchen war, hat eine dem vier⸗ achen der zur Ungebühr beanspruchten Vergütung gleichkom⸗ mende Geldstrafe verwirkt. Der gleichen Strafe unterliegt, wer Branntwein, für welchen in Gemäßheit der vom Bundesrath erlassenen Vor— schriften (6. I) eine Rückvergütung der Branntweinsteuer zu⸗ gesagt oder gewährt worden ist, zu einem anderen, als dem gestatteten Zwecke verwendet. 8. 3. Wer den zur Ausführung des 8. 1 erlassenen Bestim⸗ mungen zuwiderhandelt, verfällt in eine Geldstrafe bis zu ein—⸗ hundertfünszig Mark.

§. 4.

In Betreff der Bestrafung des Rückfalls, der subsidiarischen Vertretungsverbindlichkeit für verwirkte Geldstrafen, und der Strafverjahrung, sowie in Betreff der Feststellung, Unter— suchung und Entscheidung der Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes oder der dazu erlassenen Ver⸗ waltungsvorschriften, der Strafmilderung und des Erlasses im Gnaden wege finden die Vorschriften sinngemäße Anwen— dung, welche für die , gegen die gesetzlichen . betreffend die Besteuerung des Branntweins,

. 8.5.

Die Bestimmung Ziffer II. 8. 4 litt. d. des Artikel 5 , äs vom 8. Juli 1867 wird auf⸗—

en.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Fer e, 6 .

Gegeben Schloß Mainau, den 19. Juli 1879.

(L. S.) Wilhelm. von Bismarck.

Geset, betreffend die Statistik des Waarenverkehrs des deutschen Zollgebiets mit dem Auskande.

Vom 20. Juli 1879.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, 466 . 29 ch nen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmun des Bundesraths und des Reichstags, ö. . 8 ? .

Die Waaren, welche über die Grenzen des deutschen Zoll— gebiets ein, aus- oder , , , . werden, einschließlich der Versendungen aus dem Zollgebiet durch das Ausland nach dem Zollgebiet, sind den mit den Anschreibungen für die Ver⸗ kehrsstatistit beauftragten Amtsstellen 6 3, 4) nach Gattung, Menge, Herkunfts- und Bestimmungsland anzumelden.

Als Land der Herkunft der Waaren ist dasjenige Land, aus dessen Gebiet die Versendung erfolgt ist, und als Land der Bestimmung der Waaren dasjenige Land, wohin die Ver⸗ sendung gerichtet ist, anzufehen.

Die Verpflichtung erstreckt sich nicht auf:

I) die Gegenstände der im 5. 5 des Gesetzes, betreffend

Alle Rost-Anstalten nehmen Bestellung an; 1

für Kerlin außer den Host ⸗Austalten auch die Exper⸗

dition: 8W. Wilhelmstr. Nr. 32. . *

rlin, Sonnabend, den 26. Juli.

K

Gewicht angegeben werden. Das Gewicht verpackter Waaren ist netto anzumelden

Gesammt⸗Bruttogewichts nebst Verpackungsart zulassen.

lich bekannt zu machende statistische Waarenverzeichniß. 8. 83.

Die Anmeldung erfolgt durch den Waarenführer mittel! Uebergahe eines Anmeldescheins an die Anmeldestelle. kleinen Grenzverkehr genügt mündliche Anmeldung.

Anmeldestellen sind die Zollämter im Grenzbezirk. Außerdem werden Anmeldestellen nach Bedürfniß dort er⸗ richtet. Die Gemeindebehörden im Grenzbezirk, an deren Sitz

ö. a. Anmeldestelle gegen entsprechende Vergütung ver— pflichtet. . Ausnahmsweise können auch andere Zoll- oder Steuer ämter zu Anmeldestellen bestellt werden.

§. 4.

An Stelle der Anmeldescheine tritt für die Waaren, welche nach Maßgabe der Zoll⸗ oder Steuergesetze bei der Ein-, Aus⸗ oder Durchfuhr den oll- oder Steuerbehörden schriftlich, des⸗ gleichen für die zollpflichtigen Waaren, welche ihnen mündlich deklarirt werden, die Zoll- oder Steuerdeklaration.

„Doch ist bei schriftlicher Deklaration im Deklarations⸗ papier, bei mündlicher Deklaration mündlich, auch die Herkunft und Bestimmung der Waaren K. Ferner muß bei der Abfertigung zum Eingang in den frelen Verkehr auf generelle Deklaration die letztere bezüglich der Gattung und Menge nach den Vorschriften dieses Gesetzes ergänzt werden.

Für diese Waaren fungiren die betreffenden Zoll- oder Steuerstellen als Anmeldestellen.

. §. 5. Die Ausstellung des Anmeldescheins liegt dem Absender ob. Dem Waarenführer ist die Vertretung gestattet, öffent— lichen Transportanstalten und Güterbeförderung gewerbs— mäßig treibenden Personen jedoch nur dann, wenn der Ab— sender weder im deutschen Zollgebiet noch in den Zollaus— schlüssen wohnt, Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Anmeldescheins ist der Aussteller, wenn dieser aber außerhalb des deutschen Zollgebiets und der Zollausschlüsse wohnt, der Waarenführer verantwortlich. Die gleiche Verantwortlichkeit trifft diejenigen, welche mündlich anmelden oder nach 5. 4 Angaben machen.

. §. . Die öffentlichen Transportanstalten und diejenigen Per⸗ sonen, welche Güter gewerbsmäßig befördern, dürfen nach dem Auslande gerichtete Sendungen nur dann befördern oder, falls ihnen die Bestimmung der Waaren in das Ausland erst während des Transports bekannt wird, weiter befördern, nach— dem ihnen die erforderlichen Anmeldescheine überwiesen worden sind und wenn letztere sowohl in formeller Hinsicht den er⸗ theilten Vorschriften entsprechen, als auch ihrem Inhalt nach mit den Frachtbriefen und Deklarationen übereinstimmen. Für die Ausfuhr kann ausnahmsweise die Nachlieferung des Anmeldescheins binnen längstens achttägiger Frist, gegen Einreichung eines Interimsscheins, gestattet werden. Der In⸗ terimsschein weiset die Massengüter nur nach der Gattung, die Stückgüter nur nach Zahl und Merkzeichen der Kolli 6.

8.7.

Nachdem eine der Anmeldepflicht unterliegende Sendung am Sitze der Anmeldestelle angekommen oder dort zur Beförde⸗ rung aufgegeben ist, hat der Waarenführer ohne Verzug die Anmeldung zu bewirken. Für Fälle, in welchen Sendungen den Sitz einer Anmeldestelle nicht berühren, ist von den Zoll— direktivbehörden den örtlichen Verhältnissen entsprechend Be⸗ stimmung zu treffen. Die öffentlichen Transportanstalten und die Personen, welche Güter gewerbsmäßig befördern, haben bei Uebergabe der Anmeldescheine oder Interimsscheine an die Anmeldestelle schriftlich zu erklären, daß die Scheine alle der Anmeldepflicht unterliegenden Waaren umfassen. Fehlt ein Anmeldeschein ordnungswidrig oder wird ein Interimsschein nicht rechtzeitig durch den Anmeldeschein einge⸗ löst, so kann die Nachreichung innerhalb bestimmter Frist bei Strafe aufgegeben werden.

§. 8. Die Anmeldestellen sind zur Revision der Waaren durch

den Zolltarif des deutschen Zollgebiets 3c. (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 208) bezeichneten Art, Sendungen zollfreier Waaren im Gewicht von 250 gr oder weniger.

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äußere Besichtigung befugt. Ihnen liegt ob, ohne Verzug die Anmeldescheine zu prüfen; erforderlichen Falles haben sie deren Angaben mit den Frachtpapieren und dem Waarenbefund zu

vergleichen und die Berichtigung oder Vervollständigung zu veranlassen. 9

Doch genügt für Kolli, welche nur eine Waarengattung ent⸗ halten, das Bruttogewicht unter Angabe der Verpackungsart. Bei Zusammenpackung verschiedenartiger Waaren können §. 10. die Zolldirektivbehörden ausnahmsweise eine allgemeine Be⸗ zeichnung des Gesammtinhalts des Kolli und die Angabe des

Das Nähere über die Klassifikation und. Maßstäbe der Waaren für die statistischen Anmeldungen bestimmt das amt—

Beim

sich ein Zollamt nicht befindet, sind zur Uebernahme der Ge—

Ahends.

spezieller Benennung und Beschaffenheit, die Menge nach dem vom Zollgebiet durch das Ausland nach dem golgebiet beim

zverkehr, b 1 urzen Straßen⸗ strecken, sowie in Rücksicht auf sonstige besondere Verhältnisse Erleichterungen bezüglich der Verpflichtung zur Anmeldung

kleinen Grenzverkehr, bei der Durchfuhr auf

eintreten lassen.

benutzt werden. 8. 11

entrichten. Dieselbe beträgt für die in demselben Anmeldeschein oder derselben Deklaration aufgeführten Waaren; 6 1) wenn dieselben ganz oder theilweise verpackt J 655657 2) wenn dieselben unverpackt sind, für je 1000 kg. 5 38) bei Kohlen, Koks, Torf, Holz, Getreide, Kar⸗ toffeln, Erzen, Steinen, Salz, Roheisen, Cement, Düngungsmitteln, Rohstoffen zum Verspinnen und anderen, vom Bundesrath zu bezeichnenden Massengütern in Wagenladungen, Schiffen, oder Flößen, verpackt oder unverpackt für je , i) ö; 4) bei Pferden. Maulthieren, Eseln, Rindvieh, Schweinen, Schafen und Ziegen ist zu entrichten d i. Von anderen nicht in Umschließungen verwahrten leben— den Thieren wird eine Gebühr nicht erhoben. Für Bruchtheile der Mengeneinheiten kommt die volle Gebühr in Anrechnung.

§. 12.

Von der statistischen Gebühr sind befreit: 1) die Waaren, welche

a. unter Zollkonmtrole versendet;

b. . für unverzollte Gegenstände ge⸗

racht; c. nach Entrichtung des Eingangszolls in den freien . gesetzt, oder d. zum Zweck der Zurückvergütung oder des Erlasses von Abgaben unter amtlicher Kontrole ausgeführt

werden;

2) die Waaren, welche auf Grund direkter Begleitpapiere im freien Verkehr

a. durch das deutsche Zollgebiet durchgeführt, oder

b. aus demselben durch das Ausland nach dem Zoll—

gebiet befördert werden; 3) die Postsendungen. Die Befreiung von der statistischen Gebühr nach Nr. 1 erstreckt sich nicht auf die einer Zollabfertigung unterworfenen zollfreien Waaren, welche nach vorheriger Versendung unter Zollkontrole bei einem Amt im Innern in den freien Verkehr gesetzt werden.

8. 18.

Die Verpflichtung zur Entrichtung der statistischen Gebühr (68. II) wird durch Verwendung von Reichs⸗Stempelmarken in dem erforderlichen Werthbetrage auf den Anmeldescheinen oder den dieselben nach 5. 4 vertretenden Papieren vor Ueber⸗ gabe derselben an die Anmeldestellen erfüllt.

Für die Entrichtung der statistischen Gebühr haftet dem Reich gegenüber derjenige, welcher zur Zeit, wo die Anmel⸗ dung stattzufinden hat, Inhaber (natürlicher Besitzer) der Waare ist.

§. 14.

Für die den Bundesstaaten durch die Statistik des aus—⸗ wärtigen Waarenverkehrs erwachsenden Kosten wird aus dem Ertrag der statistischen Gebühr eine durch den Bundesrath festzustellende Vergütung gewährt.

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„Die für die Kontrolirung der Zölle bestehenden Vor⸗ schriften finden auf die in. Gebühr Anwendung. 5e

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10

Die Organe der Zollverwaltung haben die Beobachtung der Sehe fn dieses Gesetzes zu überwachen und Zuwider⸗ handlungen gegen dieselben , . zu bringen.

Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieses Gesetzes sowie der in Folge derselben erlassenen und öffentlich bekannt ö Ausführungsbestimmungen von Seiten der Waaren⸗

Üührer und inländischen Absender sind, unbeschadet der Vor⸗ chriften in 55. 276 und 276 des Strafgesetzbuchs, mit einer Ordnungsstrafe his zu W Mark zu bestrafen. 6 . und Gewerhetreibende, Eisenbahnverwaltungen und Dampf⸗ schiffahrtsgesellschaften, sowie andere nicht zur handel⸗ und gewerbtreidenden Klasse gehörende Personen haften bezüglich

der von Dritten begangenen Verletzungen der gesetzlichen und

Ausführungsvorschriften nach Maßgabe des 5. 15653 des

Vereins⸗Zollgesetzes.

In Betreff der Feststellung, un und Ent⸗ ri

scheidung der Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieses

§. 2. In der Regel muß die Gattung jeder Waare nach deren

8. 9. Der Bundesrath kann beim Postverkehr, bei Sendungen

Gesetzes und der a. erlassenen Ausführungsbestimmungen, sowie in Betreff der Strafmilderung und des Erlasses der

18359.

Die Anmeldungen, desgleichen die Angaben nach 3. 4 Absatz 2 dürfen nur für die Zwecke der amtlichen Statistit

Von den schriftlich anzumeldenden Waaren ist eine in die Reichskasse fließende Gebühr statistische Gebühr zu