1879 / 173 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 26 Jul 1879 18:00:01 GMT) scan diff

auf Grund der Verordnung vom 20. November v. J. (Amts⸗ blatt Seite 275) bis auf Weiteres verboten. VII. Die Ein⸗ und Durchfuhr von Wiederkäuern, als der Schafe, aus Rußland, und von Schafen, Ziegen und anderen Wiederkäuern aus Oesterreich wird von Erfüllung nachstehen⸗ der Bedingungen abhängig gemacht: 1) Es ist durch ein polizeiliches Attest nachzuweisen, daß a. am Abgangsorte und in einem Umkreise von 40 km um denselben die Rinderpest nicht herrscht, und b. der Transport durch seuchenfreie Gegenden erfolgte. 2) Die Schafe, Ziegen ꝛc. sind vor dem Uebergange über die diesseitige Landesgrenze von einem preußischen beamteten Thierarzte zu untersuchen und dürfen erst die Grenze passiren, nachdem dieselben für gesund befunden. Zutriebe, unter welchen sich auch nur ein einziges krankes oder verdächtiges Stück Vieh befindet, müssen unbedingt zurückgewiesen werden.

Mittags um 121 bog nach Groß⸗Beeren Neuen Palais.

Uhr erfolgte die Rückfahrt von Jüter—

und bon hort zu inn Dellen, Großbritannien und Irland. London, 24. Juli.

(Allg. Corr) Der Königliche Põostdampfer „Nubian“ der t Morgen in St. Vincent einlief, brachte werte re / erg rn ö,. ,,, welche bis d. M. reichen. ie Regierung verö ĩ stehende Depeschen: . V— H. Clifford an den

, eher mn H n,

kriegs Minister. 6. Jul i. Nachstehendes ist von Chelmsford eingelaufen: Da Cetewayo bis gestern Mittag (3. Juli) . B dingungen nicht erfüllt und auf die am Ufer weilenden Truppen heftig gefeuert hatte, so schickte ich ihm die 114 Stäck Vieh zurück, welche er hergesandt hatte, und ertheilte den Befehl, daß Oberst Baker mit seinen berittenen Truppen eine Rekognoszirung unter⸗ nehme. Diet wurde mit Erfolg durchgeführt und veranlaßte die Zulu Armee vorzurücken und sich zu zeigen. Diesen Morgen 56 Uhr überschritt ein Corps unter meinem Befehl, welches gus der zweiten Division unter General ⸗Major Newdigate mit 1876

jüngst einen Einfall in das benachbarte geb 6 e. . . . . Zulugeblet und erbeutete Das vom General⸗Schatzmeister dem Kap⸗ = breitete Budget pro 1879/60 veranschlagt 11 . , auf 2309 0004 und die Ausgabe auf 22665 164 2. Die Einkünfte 4. 1e, g be ü ir n ü . ö K und die Ausgaben

. verblieb sonach ein Ue 237

der auf neue Rechnung vorgetragen wurde. J 25. Juli. (W. T. B. Der Marquis von Salis— bury empfing heute eine aus Anlaß der rumänischen Judenfrage an ihn abgeordnete jüdische Deputation und sprach sich derselben gegenüber dahin aus, daß er über die Lösung der Frage eine bestimmte Auskunft noch nicht zu geben vermöge, weil die Angelegenheit im Augenblick sich noch in einer Krisis befinde. Die englische Regierung habe, seitdem die Frage verhandelt werde, in herzlichem Einvernehmen mit

Königreich Preußen.

Se. Majestät der J, haben Allergnädigst geruht: dem Seconde⸗Lieutenant der Reserve des Garde⸗Kürassier⸗

Regiments Grafen von . und Trach zu Panthenau

7 Kreise Goldberg⸗Haynau die Kammerjunker-Würde zu ver⸗

eihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Titular⸗Bauinspektor Hermann Johann Anton Meyer zu Lingen den Charakter als Baurath zu verleihen.

Berlin, den 26. Juli 1879.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Carl ist gestern Abend nach Norwegen abgereist.

Strafen im Gnadenwege kommen die Vorschriften zur An⸗ wendung, nach welchen sich das Verfahren wegen Zuwider⸗ handlungen gegen die h e n, bestimmt. .

Die auf Grund dieses Gesetzes erkannten Geldstrafen fallen dem Fiskus desjenigen Bundesstaates zu, von dessen Behörden die Strafentscheidung erlassen 13

§. 18. Das dem Waarenführer nach Artikel 409 des Handels⸗ esetzbuchs an dem Frachtgut zustehende Pfandrecht erstreckt 63 auch auf die Ansprüͤche, welche dem Waarenführer aus der Erfüllung der ihm nach diesem Gesetze obliegenden Ver⸗ pflichtungen oder aus der Vertretung des Absenders (5. 5)

erwachsen. §. 19.

Die Bestimmung des 8. 113 des Strafgesetzbuchs welche mit Gefängnißstrafe denjenigen , Beamten in der rechtsmäßigen Ausübung seines Amts durch Gewalt oder durch Bedröhung mit Gewalt Wider— stand leistet ist, nach einem Erkennkniß des Sber-Tribu— nals vom 26. Juni d. J, nicht nur auf den Fall anwend⸗ bar, in welchem die Gewalt unmittelbar gegen die Person , ö i, y. findet stets Anwendung, ) e genöthigt wird, durch erhö den Widerstand zu , . k

In den deutschen Münzstätten sind in der

Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Januar 1880 in Kraft.

Urkundlich unter Unserer und beigedrucktem Kaiserlichen Gegeben 5 . den

J Unterschrift nsiegel. 20. Juli 1879. Wilhelm.

von Bismarck. 36

migen, daß der Zinsfuß derjenigen Anleihen, zu deren Aufnahme der Kreis Johannisburg durch die Privilegien vom 20. August 1855

Auf den Bericht vom 11. Juni d. J. will Ich hierdurch geneh⸗

G. S. S. 616 —, 25. April 1864 G. S. S. 328 und April 1869 G. S. S. 778 ermächtigt worden ist, gemäß enannten Kreises vom 8. März d. J.

Behufs Ausführung der thierärztlichen Untersuchung sind die betreffenden Zutriebe rechtzeitig bei dem Königlichen Landraths⸗ Amte des Eingangspunktes anzumelden. ärztlichen Untersuchung hat der Einbringer zu tragen.

Die Kosten der thier⸗ VIII. Ebenso wie das Rindvieh selbst, sind auch die von

Woche vom 3. bis zum 19. geprägt worden: 1 814 220 Ss Privatrechnung. Vorher waren geprägt:

Doppelkronen, 407 Kronen, hiervon

Juli 1879 an Goldmünzen Kronen, und zwar auf 1267 644 340 458 210 6 Kronen, 27 9669 ga5 M Halbe auf Privatrechnung 383 324 070

Europäern, 530 geborenen, 4 Kanonen

mit der Munition

Eingeborenen und 8 Kanonen und der fliegenden Kolonne unter dem Brigadier Wood mit 2192 Europäern, gf. Ein⸗

Fluß, rückte in einem

Trägerkolonne befanden, vor und besetzte gegen 8 Uhr eine vortreff⸗

und 2 Gatlinggeschützen bestand, den Umvolosi= hohlen Quadrat, in dessen Mitte sich die Wägen und den Verschanzungswerkzeugen, so wie die

Deutschland, Frankreich und Italien ge andelt; er glaube ni

daß die Mächte davon abstehen y,, an . 6 lichen und ohne Beispiel dastehenden Akte festzuhalten den sie in Berlin vollendet hatten und welcher die An⸗ erkennung der Selbständigkeit Rumäniens von der Abände— rung innerer Gesetze dieses Landes abhängig gemacht habe.

Summa 1 704 591 135 16 (nach Abzug der wieder eingezogenen 165 68090 S6 Doppelkronen, I29 106 S Kronen ö. 6. 6 Halbe Kronen).

Die in der heutigen Börsen-Beilage abgedruckte tabellarische Uebersicht der veutscher Zettel banken vom 15. . M. schließt mit folgen⸗ den summarischen Daten ab: Es betrug der gesammte Kassen⸗ bestand 712 3,1 009 S oder 6 453 00 S mehr als in der Vorwoche, während der Wechselbestand mit 577 070 0600 6 eine Abnahme um 18973 060 S6 und die Lombardforde⸗ rungen mit 82 837 900 eine solche um 9 414 000 zeigen; es betrug ferner der Notenumlauf 885 920 000 oder 28 995 00 9 weniger als in der Vorwoche, während die sonstigen täglich fälligen Verbindlichkeiten bei einem

dem Kreistagsbeschlusse des diesem stammenden thierischen Theile in frischem Zustande (insbesondere frisches Fleisch) von der Einfuhr ausgeschlossen. Dasselbe gilt auch von den von Schafen, Ziegen und anderen Wiederkäuern herrührenden thierischen Theilen in frischem Zustande. Dagegen dürfen geschmolzenes Talg in Fässern und Wannen, Milch, Butter und Käse frei eingeführt werden.

Die Einfuhr und der Verkehr der von Rindvieh, Schafen und Ziegen 2c. stammenden thierischen Theile in vollkommen

liche Position zwischen Enadweng und Ulundi. Oberst Buller hatte diese Stellung Tags zuvor ausfindig gemacht. te e Lager am rechten Ufer des ineo behielt eine Besatzung von 900 Europäern, 250 Eingeborenen und einem Gatling⸗ geschütz unter Oberst Bellairs. Bald nach 79 Uhr sah man die Zuluarmee ihre Bivouaks verlassen und auf allen Seiten vorrlicken. Die berittenen Truppen nahmen bald darauf den Kampf an. Gegen 85) Uhr war der Angriff vollkommen entwickelt; gegen 95 Uhr fing der Feind zu wanken an. Die 17. Lanciers nebst dem Rest der berittenen Truppen übernahmen die Verfolgung, welche in vollständiger Flucht endigte. Die Gefangenen erklären, daß Cetewayo persönlich kommandirt, alle Arrangements selber getroffen und die Flucht vom Lickazikraal aus beobachtet habe; zwölf Re⸗ gimenter sollen an dem Kampfe Theil genommen haben. Ist dies der Fall, so sind wir von 20 000 Mann angegriffen worden. Bei der Ausdehnung des Terraing, auf welchem der Ängriff und Rückzug stattgefunden hat, ist es unmöglich, den Verluft des Feindes genau zu schätzen; derselbe kann sich jedoch meiner Schätzung nach nicht unter 1000 Mann belaufen, Gegen Mittag stand Kundi in Flam⸗ men; im Verlaufe des Tags wurden alle Militärkraals der Zulus und des Umvolosithals zerstört. Um zwei Uhr begann der Rückmarsch nach dem Lager der Kolonne. Das Verhalten der Truppen unter meinem Befehl, war überaus befriedig nd. Ihre Ruhe unter einem vollständigen Gürtel seuer war bemerkenswerth. Die Schneidigkeit und Kampflust der berittenen Truppen ließen nichts zu wünschen übrig, das Feuer der Artillerie war sehr gut. Ein Theil der Zulutruppen näherte sich unserem befestigten Lager und bedrohte es eine Zeitlang mit einem Angriff. Das Eingebornen⸗ dont ingent, das einen Theil der Garnison bildete, wurde nach der Aktion beordert, die Verfolgung des Feindes aufzunehmen. Ba ich nunmehr den Zweck meines Vormarschesz voll ständig erreicht habs, halte ich es für das Beste, die Instruktionen Sir G. Wolseley's auszuführen und nach Eulonganite und von dort nach Kwamagwasa zu marschiren. Ich werde einen Theil des Corps mit den seeren Wagen abschicken, um die Vorräthe zu holen, welche jetzt im Fort Marshall bereit liegen. (Folgt eine Verlustliste.)

Sir Garnet WolFselen telegraphirt unter dem 8. ds aus dem Hafen von Durnford: .

Ich habe den Befehl ertheilt, daß das Marine⸗Bataillon am Kap und alle übrigen Verstärkungen hier in Durban zurückbleiben, da ich den Krieg als beendigt betrachte. Schicken Sie keine weitere Mannschaften oder Vorräthe ab, ehe Sie von mir hören. Lassen Sie mich wissen, in welcher Reihenfolge die Regimenter zurückge— hig werden sollen. Ich hoffe fehr die täglichen Ausgaben in Bälde bedeutend herabzusetzen. Ich erwarte mit dem großen Zulu⸗ . 16. ds. zusammenzutreffen und die Friedensbedingungen

In der gestrigen Unterhaussitzung verlas der Kolonial— Miniffer, Sir Michael Hick's-Beach, das nachstehende Tele⸗ gramm von Sir Bartle Frare, datirt aus der Kap⸗ sta dt. vom 8. Juli:

, Ihrer Majestät Regierung zu einem ent— scheidenden Siege, den Ihrer Majestät Streitkräfte unter Lord Chelmsford in einem ehrlichen Kampfe auf offenem Felde am 4. Juli errungen haben, sowie zu der später erfolgten Einnahme und Zer— störung von Cetewayo s Königskraal Ulundi. Lord Chelmsford scheint, seinem Versprechen gemäß, im Lager am Hügel des weißen Unevolosi am Nachmittag des 3. Juli auf die Ablieferung seiner Kanonen und 1000 Gewehre. Seitens beglaubigter Indunat, waz von ihm als ein Beweis der Aufrichtigkeit des Friedens— gesuches Cetewayo's gefordert worden war, gewartet zu haben. Da diese Bedingungen nicht erfüllt wurden, verließ Lord Chelmsford das Feldlager und rückte mit der zweiten (Newdi⸗ gate s) Division und Woods fliegender Kolonne vor. Auf dem Marsche wurde er auf flachem Lande von einer Zulumacht, deren Stärke verschieden auf 12 009 bis 20 000 Mann angegeben wird, angegriffen. Die Zulus umringten unsere Truppen, die ein hohles Quarrs bildeten, und griffen sie auf allen vier Seiten in einer Distanz von 60 Ellen an, aber sie wurden zurückgeworfen, worauf sich ihre Reihen auflösten und unter einem heftigen Feuer die Flucht ergriffen. Der Feind wurde von der Kavallerie verfolgt und ganzlich zersprengt. Lord Chelmsford rückte auf Ulundi vor, zerstörte ämmf⸗ liche Militärkraals und kehrte am selbigen Abend nach seinem Lager am weißen Umvolosi zurück. Der Verlust der Zulus wird von Archi bald Forbes, der mit obiger Nachricht in 15 Stunden nach Lands— man *rift ritt, auf 8M Todte und Verwundete geschätzt. Der britische Verlust beziffert sich auf J5 Todte und 53 Verwundete.“ (Der Rest des Telegramms bezieht sich auf die Bewegungen des Generals Creolack) Lord Chelmsfords Streitmacht umfaßte De⸗ tachements des 14, 21., 24, 58, 80, 90. und 94. Regiments, die 1I7. Lanciers, einen Trupp Garde Dragoner und 600 Mann Kolonial truppen nebst Artillerie und Genietruppen.

Im Anschluß an die amtlichen Depeschen vom südafrika⸗ nischen Kriegsschauplatze wird dem „Reuterschen Bureau“ unterm 8. d. M. aus der Kaptstadt (via St. Vincent) n,

achdem die Truppen eine Zeit lang in Ulundi gerastet, wur— den Detachements nach allen Richtungen hin ae, ,. welche jeden Kraal innerhalb einer Distanz von drei Meilen einäscherten. In Ulundi wurden viele der bei Isandula von den Zulus erbeuteten Trophäen entdeckt. Cetewayo soll, dem Vernehmen nach, am Tage vor der Schlacht nach Norden geflüchtet fein. Im Laufe des Nach—⸗ mitlags vom 4. ds. kehrten die Truppen nach dem Lager am rechten Ufer des Umvolosi zurück. In Folge des Fouragemangels, der dadurch veranlaßt worden, daß die Zuluz das Gras verbrannten, beabsichtigt Lord Chelmsford, sich nach Kwamagwasa zurückzuziehen, wo er wahrscheinlich bleiben wird, bis sich die erste Division mit ihm verbindet. Sir Garnet Wolseley, der außer Stande war, in Port Durnford zu landen, kehrte am 4. d. nach Durban zurück und reiste aber am folgenden Tage in aller Frühe wieder ab, um sich der Dirision des Generals Creaglock über Land anzuschließen. Am 7 überschritt der General den Tugela. Major Barrow 6 am 5. d. mit der Kavallerie der 1. Divifton eine Rekognoszirung vor, wobei er 509 Ochsen erbeutete und einen großen Kraal , ,. Die Eingeborenen der Distrikte in der Umrunde des Forts Napoleon machen Anträge für eine Massenunterwerfung. Bis jegt haben sich sechs kleine äuptlinge mit 300 Kriegern, 15 000 Weibern und Kindern, einer Quantität Waffen und 1357 Rindern ergeben. Eine Abtheilung Freiwilliger aus dem Fort Webber in Transvaal machte

Rumänien verdanke seine Unabhängigkeit ließli ; Rußland, in erster Stelle kin 6 . reich und Italien durch den Krimkrieg dazu mitgewirkt Rumänien würde einen Akt vollkommener Thorheit begehen, wenn es die Bedingungen des Berliner Vertrages nicht er⸗ füllen sollte, denn seine staatliche Existen; werde sobald ein . . 6. , . eintret, nur von“ der strikten Bestimmun : ü J s gen der internationalen Verträge

Frankreich. Paris, 24. Juli. Fr. C Ausschuß des Senats für zie erg , me er betreffend die Freiheit des höheren Unterrichts, fuhr gestern in seiner Verhandlung fort. Drei verschiedene Amendements lagen vor, welche darauf abzielten, das System der gemischten Jury in irgend einer ö zu retten, oder wenigstens nach belgischem Muster eine sogenannte Staatsjury, die nicht blos aus Fakultätslehrern besteht, einzuführen. Von Daguenet Voisins⸗Laverniere und Buffet herrührend, blieben sie sämmt⸗ lich in der Minoritãt, und nun erst wurde der Art. 1 in seinem ursprünglichen Texte, nach welchem also alle Prüfungen für akademische Grade fortan wieder nur vor den höheren Staatsunterrichtsanstalten abgelegt werden sollen mit 5 gegen 2 Stimmen angenommen, indem Hr. Parieil abwesend war und das neunte Mitglied, Hr. Pelletan erklärt hatte, daß in seinen Augen das Schicksal der ganzen Vorlage. an den Art.? geknüpft sei, und daß er sich also für die übrigen Artikel der Abstimmung enthalte. Von einigen Deputirten war dem Ausschusse der Wunsch ausgesprochen worden, in die beim Senate eingegangenen katholischen Peti⸗ tionen mit angeblich mehr als einer Million Unterschriften Einsicht nehmen zu dürfen. Trotz der eifrigen Einsprache des Hrn. Buffet wurde ihnen dies vom Ausschusse bewilligt, nur mit der durch. die Geschäftsordnung gebotenen Bedingung daß ihnen dabei ein Senator ihres Departements zur Seile stünde. Hr.. Jules Simon ermahnte als Vorsitzender den Ausschuß, seine Arbeiten möglichst zu beschleunigen, damit die Vorlage noch in dieser Session zur Verhandlung gelange.

26. Juli. (Rep. fr.) Der Ministerconseil hat gestern 8 Staats räthe zum Ersatz für die Ausgeschiedenen und zur Vervollständigung des neuen Staatsraths ernannt. Ferner ist beschlossen worden, daß fünf Minister sich zur feierlichen Enthüllung der Statue Thiers' nach Naney be⸗ geben sollen, nämlich Leroyer, Lepsre, Cochery, Leon Say

und Jules Ferry.

26. Juli,. (W. T. B.) Nach einer Mittheilung des a nnn, officiel“ hat der Minister für Lande rt nrg ms telst Beschlusses von gestern alle den Provenienzen aus russischen Häfen des Schwarzen und Asowschen Meeres gegenüber bisher noch bestandenen Quarantäne⸗ maßregeln von gestern ab aufgehoben. ö , Die Deputirten⸗

mmer genehmigte heute das Budget für das Ministeri

der öffentlichen Arbeiten. . JJ

Rumänien. Bu kgre st, 26. Juli. (W. T. B.) Nahe— zu sämmtliche rumänische Journale erklären 6g . das neue Kabinet unter der Voraussetzung zu unter⸗ stützen, daß das von demselben aufgestellte ministerielle Pro⸗ gramm zur vollständigen Durchführung gelange.

Bulgarien. Sofia, 24. Juli. (Pol. Corr.

Ministerrath beschloß, ungesäumt an die k 33. . zu schreiten und bestimmte vorläufig zu diesem Zwecke I60 00 Francs. Der Minister des Aeußern erhielt zugleich den Auftrag, von diesem Beschlusse des Ministerrathes die Großmächte sowohl, wie auch die Pforte im Laufe der nächsten Tage zu verständigen. Was die Reinstallirung der mohamedanischen Flüchtlinge betrifft, so soll im Ministerium des Innern eine Kommission niedergesetzt werden, welche sich eigens mit dieser komplizirten Aufgabe zu beschäf⸗ tigen hätte. In Betreff der Rückerstattung des unbeweglichen Vermögens an die Mohamedaner wurde beschlossen, eine aus Mohamedanern und Christen bestehende Kommission zu er⸗ nennen, welche alle den Ersteren gehörigen Felder, Häuser u. s. w. auszumitteln und solche, die durch Kauf in den Besitz zweiter Personen übergangen sind, abzuschätzen haben wird denn es herrscht im Ministerium der ernste Wille, alle legiti⸗ men Rechtstitel auf das gewissenhafteste zu respektiren.

Montenegro. Cettinje, 15. Juli. ur Lage ar,, ö. 3. von hier 3 !

Die Nachricht von der etzung des langjährigen Vali von Scutgri Hussein Pascha erfüllte den Fürsten . welcher ein aufrichtiger Freund des Friedens ist und einer definitiven Gestaltung der durch den Berliner Kongreß bestimmten neuen Grenzen Monte⸗ negro's zustreht, mit wahrer Genugthuung. Dle Hoffnung, daß mit Hussein jene Hindernisse, welche dem an sich schwierigen Werke der Grenzregulirung bisher im Wege standen, zum großen Theile beseitigt sein werden, erscheint um so berechtinter, als zum Rachfolger Hussein Paschas der äußerst vortheilhaft bekannte Haidar Pascha ernannt wurde. Man kann mit Gewißheit behaupten, daß, wäre Haidar Pascha schon früher Vali von Ober⸗Albanten geworden, der Welt die Erscheinung der unheimlichen Liga, sowie die blutigen Excesse von Di tova und Ipek erspart geblieben wären Das erste, was Haidar Pascha gut zu machen sich beeilen dürfte, wird zweifelsohne eine aufrichtige Unterstützung der Grenzregulirungékommifsson sein, deren Mitglieder schon seit Wochen feiern. Der Dele⸗ girte Rußlands, Oberst Baron von Kaulbars II, fo wie die Ver⸗ treter Montenegro's, Niko Matanovie und Simo Popovic, wurden hieher berufen, um über die Mittel zu berathen, welche die Wieder aufnahme der Thätigkeit der Kommission ermöglichen follten. Diese Berathungen sind aber nun gegenstands los geworden, denn sämmt⸗

von fünf auf vier und ein halbes Prozent herabgesetzt werde, vor⸗ behaltlich aller sonstigen Bestimmungen der gedachten Privilegien und der auf Grund derselben ausgefertigten Obligationen mit der Maßgabe, daß die ausgegebenen und noch nicht ausgeloosten Obligationen den Inhabern derselben unter Innehaltung der in den Obligationen bestimmten Kündigungsfrist von sechs Monaten für den Fall zu kündigen sind, daß die Obligationen dem Kreisausschusse des Kreises Johannisburg nicht bis zu einem, von demselben fest—⸗ zusetzenden Termine zur Abstempelung auf 4 Prozent eingereicht . Ems, den 25. Juni 1879. trockenem Zustande, als namentlich der Häute, Därme (auch Wilhelm. eingesalzenß und Haare, sowie vollkommen lufttrockene, von Zugleich für den Minister . Weichtheilen befreite Knochen, Hörner und Klauen für Handel und Gewerbe, ist gestattet. Doch dürfen Rinderhäute. Hörner und Klauen im Allerhöchsten Auftrage: erst die Grenze passiren, nachdem dieselben in Anwesenheit Gf. Eulen burg. Marbach. Hobrecht. des diesseitigen beamteten Thierarztes gehörig desinfizirt An die Minister des Innern, der öffentlichen Arbeiten, für Handel worden sind. Betrage von 208 021 000 6 der Vorwoche gegenüber eine Ver⸗ und Gewerbe und der Finanjen. I.. Bearbeitete, in festen Säcken verpackte Wolle wird mehrung um s os oog c und die an eine Kündigungsfrift überhaupt, gewaschene, in festen Säcken verpackte Wolle unter . a ö. in Höhe von 42 814 0056 M eine .. n , Einfuhr n nan ö . H n,. 7000 ς nachweisen. schlossenen Eisenbahnwagen eingebracht und dabei durch amt— Der Gesandte am Königlich württembergi liche Begleitscheine nachgewiesen wird, daß die betreffende Wirkliche Geheime Rath 96 . ö fe Lasa, hat Stuttgart mit Urlaub verlassen. Während seiner

Wolle aus völlig seuchenfreien Gegenden stammt. . X. Die Einfuhr von Heu, Stroh und Häcksel über die Abwesenheit fungirt der Legations-Rath Graf von Dönhoff als interimistischer Geschäftsträger.

1 ne en, ist are, , 6. Dünger,

owie gebrauchte Stallgeräthe, Geschirre und Lederzeuge von S. M. Aviso „Loreley“ .

ö ö , „Loreley, 2 Geschütze, Kommandant

der Einfuhr ausgeschlossen. Kapitän⸗Lieutenant von Wietersheim, ' 9. 24. d. M. (. Plymouth eingetroffen.

Lumpen dürfen in Säcken verpackt und nach gehöriger

ober 164g veillhn r, Ghebung von Change geldẽ Desinfektion in geschlossenen Räumen 24. durch 6e Württemberg. Ludwigsburg, 23. Juli. (Ludw. Ztg.) Nach achttägigem Aufenthalte auf der zribse r,

hierdurch für aufgehoben und ermächtige Sie, die Einstellung Saure (dargestellt durch Abbrennen von Stangenschwefel) oder Villa reisten der Fürst von Waldeck-Pyr mont und die

der Hebung anzuordnen. . ; ; Chlorgas (dargestellt durch Uebergießen von Chlorkalk mit Ded ems, e,, 6 eingeführt werden, wenn die bewirkte Desinfektion durch ; Prinzessinnen gestern Mittags von hier ab, um nach Arolsen zurückzukehren.

Wilhelm. den beamteten Thierarzt bescheinigt wird. An den Minister der bffenklichen Arbeiten. XI. Die Einfuhr von Pferden, Schweinen und Feder⸗

Anhalt. Dessau, 22. Juli. (Magdeb. Ztg.) Das

Ausführungsgesetz zum deutschen k

vieh, sowie die von diesen stammenden thierischen Theile, ist nimmt in der Absicht, einer Geschäftsüberhäufung bei' dem

aus Rußland sowohl wie auch aus Oesterreich gestattet. XII. Dasselbe gilt von Blutdünger, sobald derselbe fein Landgericht vvyrzubeugen und den Mitgliedern des Landgerichts während der ersten Zeit seines Bestehens die erforherliche

pulverisirt und vollkommen geruchlos ist, auch das Vorhanden⸗ Muße zu einer besonders sorgfältigen Bearbeitung der nach

sein dieser Eigenschaften von dem diesseitigen beamteten Thier⸗ tree ern, t wird. k . ng II. as von der Einfuhr gesagt ist, gilt auch von / hr gesag den deütschen Prozeßordnungen zu behandelnden Hiechtssachen an der Hand eingehender theoretischen Studien und unbeirrt durch gleichzeitige Anwendung des alten Rechts zu gewähren,

der Durchfuhr. die Bildung einer Hülfs kammer des Landgerichts zur

XIV. Unsere Verordnung vom 23. März 1877 (Stück 12 Seite 103 des Amtsblattes), wonach nur auf den Stationen Erledigung der am 1. Oktober anhängigen Rechtssachen in Aussicht. Es wurde durch das Einführungsgesetz . im

Oppeln, Cosel (Stadt), Neisse und Grottkau Rindvieh zum

Bahntransporte bedingungsweise verladen werden darf, bleibt Allgemeinen angeordnet, daß die Nothwendigkeit einer Hülfs— kammer und die Zutheilung der Geschäste an diefelbe 5. .

in Kraft, jedoch mit der Maßgabe, daß unter den vor— Staats⸗-Ministerium bestimmt werden solle, und daß mit der Wahr⸗

geschriebenen Bedingungen auch an anderen als den so⸗

genannten Fixtagen Viehverladungen auf diesen Stationen nehmung der richterlichen Geschäfte in der Hülsskammer au solche Richter sollten beauftragt werden können, welche ö

gestattet sind, wenn der Verlader die Kosten der thierärztlichen dem 1. Oktober d. J. in den einstweiligen Ruhestand kreten.

Untersuchung trägt. XV. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Maßnahmen Das Ministerium hat indessen nachträglich für nothwendig er⸗ achtet, im legislatorischen Wege die Bildung einer .

werden unbeschadet etwaiger hierauf bezüglicher kreispolizei⸗

licher Strafbestimmungen in Gemäßheit der 85. 327 und 328 lainmer des Landgerichts festzusetzen, und so ist das bezügliche Gesetz entstanden, welches heute durch die Ges k .

des Strafgesetzbuches und des Gesetzes vom 21. Mai 1828 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 95) bestraft. Oppeln, den 19. Juli 1879. ii . 3 etz Königliche Riegicrung, Kbtheilung des Innern. kiarbert wird Dißssälfkammer soll gin schlie lich des Wor— . itzenden aus drei Mitgliedern bestehen und in der Besetzung von drei Richtern entscheiden. Das jetzige Ober⸗-Landesgericht zählt mit dem Präsidenten sechs Mitglieder. Zwei davon finden Verwendung beim Reichsgericht und beim Sber-Landes gericht in Naumburg, der Präsident tritt in den Ruhestand, und bleiben somit drei Mitglieder übrig, welche für die Hülfs⸗ kammer in Aussicht genommen sein sollen.

= Bekanntmachung.

Die Postverbindungen nach Norderney gestalten sich

während der Zeit vom 1. bis einschl. 15. August wie folgt: A. Von Norden nach Norderney:

1) Von Norden nach Norddeich mittelst Privat⸗Fuhrwerks, von Norddeich nach Norderney mittelst Dampfschiffes. Die Abfahrt von Norden erfolgt: am 1. August um 93 Uhr Vorm, am 2. August um 10 Uhr Vorm., am 3. August um 105 Uhr Vorm. , am 4. August um 11 Uhr Vorm.,, am 5. August um 119 Uhr Vorm. , am 6. August um 12 Uhr Mittags, am J. August um 125 Uhr Mittags, am 8. August um 141 Uhr Mittags, am 9. August um 2 Uhr Nachm., am 10. August um 3 Uhr Nachm, am 11. August um 45 Uhr Nachm, am 12. August um 55 Vorm. und um 53 Uhr Nachm, am 13. August um 6 Uhr Vorm. und um 6 Uhr Nachm, am 14. August um 7 Uhr Vorm. und um 65 Uhr Nachm., am 15. August um 87 Uhr Vorm. Diese Verbindung wird zur Beförderung von Postsachen jeder Art . Die Fahrzeit beträgt von Norden nach Norddeich ungefähr 4 Stunden, von Norddeich nach Norderney ungefähr 1 Stunde.

2) Ven Norden über Hilgenriedersiel nach Norderney auf dem Wege durch das Watt mittelst Wagen. Die Abfahrt von Norden erfolgt: am 3. August um 3 Uhr 25 Min. Nachm., am 4. August um 3 Uhr 25 Min. Nachm., am 6. August um 4 Uhr Vorm., am 7. August um 4 Uhr 30 Vorm.,, am 8. August um 5 Uhr 10 Min. Vorm, am 9. August um 5 Uhr 42 Min. Vorm, am 10. August um 6 Uhr 32 Min. Vorm., am 11. August um 7 Uhr 48 Min. Vorm. Diese Verbindung wird nur zur Briefbeförderung benutzt. Die Fahrzeit beträgt etwa 397 Stunden.

B. Von Emden nach Norderney;

Mittelst der Dampfschiffe der Ems⸗Dampfschiffahrtsgesell⸗ schaften, deren Abfahrt aus Emden stattfindet: am 1. August um 15 Uhr Nachm., am 5. August um 114 Uhr Vorm, am 6. August um 11 Uhr Vorm., am 7. August um 114 Uhr Vorm., am 8. August um 124 Uhr Mittags, am 9. August um 127 Uhr Mittags, am 10. August um 1 Uhr Mittags, am 11. August um 15 Uhr Nachm., am 12. August um 21 Uhr Nachm.,, am 13. August um 12 Uhr Mittags, am 14. August um 12 Uhr Mittags, am 15. August um 124 Uhr Mittags. Diese Verbindung wird zur Briefbeförderung benutzt. Die Fahrzeit beträgt ungefähr 5 Stunden.

C. Von Geestemünde nach Norderney:

Mittelst eines Dampfschiffes des Norddeutschen Lloyd, welches aus Geestemünde abfährt: am 2. August um 4 Uhr Vorm., am 5. August um 55 Uhr Vorm., am 7. August um 66 Uhr Vorm. am 9. August um 8 Uhr Vorm.,, am 12. August um 115 Uhr Vorm. , am 14. August um 2 Uhr Vorm. Diese Verbindung wird zur Briefbeförderung benutzt. Die Fahrzeit beträgt ungefähr 7 Stunden.

Wie sich die Verbindungen vom 16. August ab gestalten, darüber bleibt weitere Bekanntmachung vorbehalten.

Oldenburg, den 17. Juli 1879.

Kaiserliche Ober⸗Postdirektion.

Da nach Ihrem Berichte vom 4. Juli d. J. die Chaussee von Gramzow über Zichow nach Passow im Kreise Anger⸗ münde des Regierungsbezirks Potsdam durch mangelhafte Unterhaltung in einen Zustand des Verfalles gerathen ist, welcher die Erhebung des Chausseegeldes von den Passanten nach den bestehenden Grundsätzen nicht länger als gerecht⸗ fertigt erscheinen läßt, so erkläre Ich das der Gramzow⸗ Passower Chausseegesellschaft durch den Erlaß vom 13. Ok⸗

Maybach.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Die Wahl des Oberlehrers Dr. Petersdorf am Gym⸗ nasium in Belgard zum Rektor der höheren Bürgerschule in Pr. Friedland ist genehmigt worden. Der Arzt Dr. med. ChLlumsky zu Paulswiese ist zum Kreis-Physikus des Kreises Ost-Sternberg mit dem Wohnfitz in Zielenzig ernannt worden.

Der Arzt Dr. med. Weißenborn ö. Zielenzig ist unter Belassung in seinem Wohnsitz zum Kreis-Wundarzt des Kreises Ost⸗Sternberg ernannt worden.

Königliche Universitäts-Bibliothek.

Die allgemeine Zurücklieferung aller aus der Königlichen Universitäts-Bibliothek entliehenen Bücher findet in der Woche vom 4. —9. August statt. Vom 11. —13. August bleibt die Bibliothek geschlossen. Während der Ferien ist dieselbe täglich von 11—1 Uhr geöffnet, doch können wegen baulicher Repa⸗ , . erst vom 237. August ab Bücher wieder ausgeliehen werden. Berlin, den 25. Juli 1879.

Der Königliche Bibliothekar.

Prof. Dr. Koner.

Ju stiz⸗Ministe rium.

Der Kreisgerichts-⸗Rath Schweiger in Calbe a. S., und der Advokat und Notar Dr. Ebeling in Lauenstein, der Notar, Justiz-Rath Lützeler in Düsseldorf, und der Notar van den Bosch in Cöln sind gestorben.

Berichtigung.

In der Allgemeinen Verfügung des Justiz⸗-Ministers vom

12. Juli 1879, betreffend die von den Richtern, Staatsanwäl⸗ ten, Gerichtsschreibern und Rechtsanwälten zu tragende Amts⸗ tracht (Reichs⸗Anzeiger Nr. 167) ist die Angabe über die Breite der Schnüre Bordage) an dem Baret der daselbst zu a.— d. bezeichneten Beamten dahin zu berichtigen, daß . statt „zwei Millimeter“ zu lesen ist: „sieben Milli⸗ meter! .

Bekanntmachung.

Die Postverbindungen nach den Badeorten auf d Inseln Föhr (Wyk) und Sylt (Keitum, Westerland) gestalten sich während des Monats August d. J. wie folgt:

A. Nach Föhr (Wyh).

I) Von Husum nach Föhr mittelst des Dampfschiffes ‚Wyk⸗ Föhr“ am X, 5, 7, 8., 8, , iz, 14, 16, 15, 216, Z3., 25, 35. und 30. August. An den Tagen: 2., 5., 7., 8., 9., 11., 12., 16., 19., 21., 253. 26. und 30. August ist Wyk bei Benutzung des Eisenbahn⸗ zuges 6 Uhr früh aus Hamburg an demselben Tage zu erreichen. Dauer der Ueberfahrt ungefähr 3 Stunden.

2) Ueber Dagebüll nach ,.

a. Von Flensburg nach Dagebüll Personenpost täglich 11 Abends (nach Ankunft des 65 Nm. aus Samburg abfahrenden Eisenbahn⸗ zuges), in Dagebüll 75 früh; ;

b. von Tondern über Deezbüll nach Dagebüll Privat-Per⸗ e, . täglich 12 4 Nm. (nach Ankunft des 6 Uhr früh von . urg abfahrenden Eisenbahnzuges), in Deezbüll 3 4 Nm. Die

eiterfahrt von Deezbüll richtet sich nach dem Abgange des Fährschiffes aus e . Von Dagebüll zweimal täglich mittelst des Faͤhrschiffes. Abgang vom Eintritt der Fluth abhängig. Dauer

der Ueberfahrt ungefähr 13 Stunde. B. Nach Sylt (Keitum, Westerland) über Hoyer.

Von Tondern nach Hoyer:

a. Personenpost täglich 1220 Nm. (nach Ankunft des 6 Uhr früh von Hamburg abfahrenden Eisenbahnzuges);

b, Post mittelst Privat ⸗Personenfuhrwerks täglich Fo früh . Ankunft der um 113 Abends aus Flensburg abgehenden Per⸗

onenpost). ö J Hoyer nach Sylt täglich mittelst des Dampfschiffes

Per sonalver änderungen.

Königlich Preußische Armee.

Abschiedsbewilligun gen. Iwnaktiven Heere. Mainau, 17. Juli. Grotjan, Pr. Lt. a. D., zuletzt von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 114, die Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee · Unif. ertheilt.

Beamte der Militär⸗Verwaltung. Durch Ver⸗ fügung des Kriegs⸗Ministeriums. 28. Juni. Fechner, Ober⸗Roß⸗ arzt vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 2, auf seinen Antrag zum 1. Juli er. mit der gesetzl. Pens. in den Ruhestand versetzt.

In der Kaiserlichen Marine.

Mainau, 17. Juli. Kelch, Lt., zur See, zum Kapitän⸗Lt. befördert. Matthesen, Korvettenkapitän vom Marinestab, unter Versetzung in das Seeoffiz. Corps, von der Stellung als Direktor der Maschinisten und Steuermannsschule entbunden.

Desterreich⸗ ungarn. Wien, 25. Juli. (W. T. B Der „Pol. Corr“ wird aus Konstantinspel ,. 2 Sultan solle, die anhaltende Krankheit Khereddin Paschas vorschützend, abermals entschlossen sein, denselben zu entlassen. Bereits vortzestern habe in dieser Angelegenheit ein Minister—

. rath stattfinden und die Forderung Khereddin Paschas, ent⸗

ö 16 das parlamentarische System einzuführen oder zu dem absoluten System zurückzukehren, berathen werden sollen; noch ö. letzter Stunde sei derselbe abgesagt worden. Ferner gehe

as Gerücht, daß die Berliner Signatarmächte einen Termin

Ni ch tamtli ches Issrn wollten, innerhalb dessen die Pforte in der grie⸗ = (schen Angelegenheit einen bestimmt w u fh h stimmten Entschluß fassen

Preußen. Berlin, 26. Juli. Se. Majestät der (Brag, 24. Juli. Das „Prager Tagblatt / meldet, daß Kaiser und König haben, wle ‚W. T. B.“ aus Gastein die Zandta ge erst nach Erleblgung des Wehrgesetzes ein—

, gehen, ö gebadet, a nn 36 . berufen werden. eine Promenade und später eine, Ausfahrt gemacht. Das ö Schweiz. Bern, 25. Juli. Wie . Befinden Sr. Majestät ist vortrefflich. Paris gemeldet wird, ist dort 9 23. das . ö. .

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der wwischen der Schweiz und Frankreich bezüglich der Söhne Kronprinz ertheilte am Donnerstag Mittag 1 Uhr dem . . der Schweiz naturalisirter Franzoöͤsen von Fem Minister der Regierungs⸗-Präsidenten von Hagemeister aus Düsseldorf eine Auswärtigen Angelegenheiten, Waddington, und dem dies— . fran bah mh d n , e. c Hbgstdersel seitigen Gesandten, Br. Kern, unterzeichnet worben.

estern früh bald na r begah Si öchstderselbe ; .

zu Wagen vom . Palais bei Potsdam nach der Station . , . Haag,. 25. Juli., (W. T. B.). Dem Groß⸗Veeren und von dort mit der Eisenbahn nach Jüterbog, . gchbri eam . wäre der der konservativen Partei an— wo auf dem Schießplatze eine Besichtigung des 1. Branden⸗ eines . 6 inister van Lynden mit der Bildung burgischen Feld Artillerie⸗Regiments Nr. 3 (General ⸗Feldzeug⸗ abinets beauftragt worden. meister) und des 2. Brandenburgischen Feld⸗Artillerie⸗Re⸗ 8 Belgien. Brüssel, 265. Juli. (W. T. B.) Der giments Nr. 18 (General⸗Feldzeugmeister) stattfand. Dem⸗ ö enat hat den , ,, . betreffend die Abänderung nächst wohnte Se. Kaiserliche Hoheit dem Schießen beider Re⸗ 363 Gesetzes über die Personalsteuern und die gimenter bei. ahlgeseße, mit 35 gegen 29 Stimmen angenommen.

Von „Germania?“. Der Abgang des Schiffes ist vom Eintritt der Fluth abhängig. An den Tagen: 2—11., 18.— 25. August ist Sylt bei der Abfahrt mit dem Eisenbahnzuge 6 Uhr früh aus Hamburg an demselben Tage zu erreichen.

Dauer der Ueberfahrt ungefähr 2 Stunden.

Kiel, den 24. Juli 1879.

Kaiserliche Ober-Postdirektion.

Bekanntmachungen, betreffend Verbote und Beschränkungen der Ein⸗ fuhr über die Reichsgrenze.

Nachdem die Rinderpest in Galizien und Böhmen überall erloschen und auch Russisch⸗Polen seuchenfrei ist, verordnen wir auf Grund der revidirten Instruktion vom 9. Juni 1873 zum Reichsgesetze vom 7. April 1869, unter Aufhebung unserer Verordnung vom 10. Juni er. (Amtsblatt Stück 24 Seite 166), das ,,.

„Für den Umfang der Landesgrenze unseres Bezirks bleibt die Ein⸗ und J von Rindvieh jeder Race aus Rußland sowohl, als auch aus den Ländern der österreichisch⸗ ungarischen Krone untersagt. Die mittelst Reskripte des Herrn Ministers für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten vom 10. August 1873 beziehungsweise 10. September 1877 und 8. Februar 1878, mitgetheilt an die Königlichen Landraths⸗ ämser der Kreise Neisse, Neustadt und Leobschütz durch unsere Verfügungen vom 4. September 1873, 17. September 1877 und 14. Februar 1878 gewährten Verkehrserleichterungen werden von diesem Verbote nicht berührt. .

VI. Die Einfuhr von Schafen aus Russisch⸗Polen bleibt

Die Nummer 28 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter Nr. 1322 das Gesetz, betreffend die Steuerfreiheit des Branntweins zu gewerblichen Zwecken. Vom 19. Juli 1879;

unter Nr. 1323 das Gesetz, betreffend die Statistik des Waaren⸗

verkehrs des deutschen Zollgebiets mit dem Auslande. Vom 20. Juli 1879; und unter r. 1324 die Bekanntmachung, betreffend die Abände⸗ rung der Instruktion über die i f um 2c. der Sach⸗ verständigenvereine. Vom 16. Juli 1879. Berlin, den 26. . 1879. Kaiserliches Post-Zeitungs-Amt.