1879 / 175 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 29 Jul 1879 18:00:01 GMT) scan diff

. Theater. Rallner- Theater. Dienstag: 27. Gastspiel der K. K. Hofburgschauspieler Hrn. Sonnentbhal, Hrn. und Frau Hartmann, Hrn. Thimig. Zum 2, Male; Rosenkrguz und Güldenftern. Tust⸗ spiel in 4 Akten von M. Klapp. Mittwoch: Vorletztes Gaflspiel der K. K. Hof—

kurgschauspieler. Zum rotletzlen Male: Riosen ·

kranz und Güldenstern.

Fietgria-Lheater. Direktion: Emil Habn.

Dienstag: (Nur noch 4 Vorstellun 5 i . g: . ; lungen.) Gastspiel es. Operetten. En semble⸗ unter Leitung von Erni Raida. Zum 27. Male: Die Königin von ee, . ,, ,, DJperette mit Ballet in 3 Akten von S. Michaelis Mustk von C. J. Raida. ö Vom 3. bis incl. 15. August bleibt das Theater geschlossen. ,, den 16. August: Zum 106. Male: Die Kinder des Kapitän Grant. Kapitär Grant: Emil Hahn.) . Residenz- Theater. Direktion: Emil Claar. Dienstag: 25. Gastspiel der K. K. Hof⸗Schau— Pielerin, Frau Mitterwurzer und der K. K. Hof⸗ Schauspieler Herren Mitterwurzer, allenstein, Schreiner, sowie des Frl. Gisela Straßmann 3 Wien: Zum 86. Male: Der Mann der Wittwe. Mein Stern. Das Schwert des Damokle?. ö

Krolls Theater. Direktion: Engel-gebrun. Dfenstag: 3. 70. M.: Ihre Familie. Volksstück wit Gesang in 3 Akten von J. Stinde und G. gels. Musik von G. Michgelis. Vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter Illumination des Gartens: Großes Concert. Anfang des Con— certs 5 Uhr, der Vorstellung 64 Uhr.

er m ania- Sommer- henter. Dienstag: Hastspiel des Hrn. Fischbach. Der Talisman. Pesse, mit Gesang in 3 Akten. . Mittwoch: Gastspiel des Mimikers H. A. Müller. Der Affe ond der Bräutigam. Posse mit Ge— sang in 3 Atten.

J

Felle - Aliazer - herater., Dienstag: Im pra cb too llen Sommergarten: Von 6 Uhr an: Ununterbrochen großes Doppel⸗Concert. Steyrisches Da men Quartett, Tyroler Natur · Sänger · Gesellschaft. . Srillante Illumination durch mehr als 15000 Gn flemmen, „Im Theater (Anfang 7 Uhr): Farianypen's Lüge. Lustspiel in 4 Akten von Emil Fritzsche. Entrée 50 .

Mittwoch: Großes. Volksfest. Halbe Theater 8 or 17 J ö ö j ; 2. W Jen preie Neun einstudirt: Der Gold bauer. Ori inal-Schauspiel in 4 Akten von Charl. Birch— Pfeiffer.

Donnerstag: Eine kranke Familie.

mFamilien⸗ Nachrichten

Verlobt: Frl. Bertha Gehrke mit Hrn. Lieute⸗ nant Ernst Westphal (Colberg). Frl. Luise Kern mit Hrn. Capitain-Lieufenant Hermann Chüden (Bad Rebburg).

Verehelicht: Hr. Hauptmann Otto Dulitz mit Frl. Melanie v. Brescius (Biebrich a. Rhein).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Pastor Trittekvitz ( Wusterbarth). ö

Gestorben: Hr. Kreisbaumeister Albert Hugo Saemann (Marggrabowa).

Suhhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dgl. 63741 . . . Bekanntmachung. Die Herren Kaisir und Haasse ĩ i s : Herren Ke ssengier hierselbst haben als Liquidatoren des Norddeutschen .

/ Verkäufe, Bervachtun gen eee . 363 ;

Submission.

Braunschweigischo Bank.

(6594 Stamd vonn z3. Juli 1829.

6519) 26 Va.

Während der Ddiesjähri ü Netell. Bestand ; e8] 1 gen erb tübun en ) 1 2 . * . * ' 6. 641,264. Truppen der 9. Division find . . ö 9. 4 Koi ohskassensehaino 6 14 5.

Noten anderer Banken.

l) Fourage bei den Brigade⸗Ueb Veehsel-Hestand. z ungen der Ka Lombard. Forderungen.

vallerie vom 18. bis 24. August in Woblau

. Fourage, Viktualien. Bivaksholz and Efecten Hostand 2. roh bei den Detachementg⸗ und Divisions⸗ w,, ie, d dꝛꝰ gh.

Uebungen vom 26. August bis 10. September 6 Fanstva.

n Falten. Gchraü, Herrustart, Mirngtgnuan Se e tel. . . zh, . S.

ohlau; ö 2) der. Vorspann zur Fortschaffung der vor · Imlanfende Neten—.⸗. 2136 566 bezeichneten Lieferungs- Gegenstände, sowie deg Venstige täskeh fällige Verbind- . pro 12. bis 25. August aus dem fiskalischen i n, Magazin in Lüben zu empfangenden Brotes! An eine Künsdignngefrist gebun- und der Fourage nach den Cantonnementg; ehe Herbinchichzeitsn. 3) der Truppen, Effekten Vorspaun und die Sonstige Fassiys. Wagen zur Beförderung der Aerzte und Zahl⸗ ö melfter für faͤmmthiche Müärfche' ver Truppen Trentnellg Torhindliehkksiten ns naͤhtend Ker Horse ten de weiter begehen, im Inland . Die Lieferung dieses Bedarfs soli im Wege der zahlharon Wechseln. M 1.413.609. 15 öffentlichen Sutßmifsion mit exentuell fich daran Käxsunrmes ek grelgs; de. 23. Juli 8s. schließender Lizitation und zwar, Naturalien und Eete Hireetarz. Vorspann getrennt von einander, verdungen werden. Be wis. 8ztů hel. Hierzu ist ein Termin anberaumt auf 2. Donnerstag, den 31. Juli d. Is.,

gestellen: 265.500.

2. 66. I30.

1, 665,B 779. 20.

1.395150. 2g Hg 10.

Verto ofuürg, Man urtisut: um,

Vormittags g ühr, Döngzerhlnng u. . w, gn öffentlichen

im Burean der unterzeichneten Divisions⸗Intendantur. Væapteren. Offerten sind vor dem Termin versiegelt mit der Bekanntmachung

Auf ch f ; S ) 1 1 ö J * *.

J portofrei einzusenden. . wirkten Verloosung der für das laufende Jahr zu . . welche in den Offerten tilgenden Stammaktien der HYiiederschlefisch⸗ ö . muß, liegen in demselben Märkischen Eisenbahn sind die in der Anlage

zureau zur Einsicht aus. aufgeführten 1452 Stück gezogen worden. 3

Für unbekannte Submittenten ist nach näh ; le Bes ; ib ite nach näherer Dieselben werden den Besitze ĩ 1 2 Vorschrift dieser Bedingungen Legitimation und forderung gekündigt: JJ ö.

Kaution vor der Zulassung erforderlich. apitalbet zuglei ĩ ĩ ü ö Ungefhrer Bedarf 28 000 Stück Brote, à 3 kg, ö r wn , ,. 1 . : . ö. Hafer, 1190 Ctr. Heu, 4700 Ctr. Strob, d. J. ab . K ,, . F 187 Ctr. gegen Suittung und Rückgabe der Aktien nebst 9 . ö J ö ö. 6. . ö der Staatsschulden ⸗Tilgungskasse hier— 2 Ltr. Graupe, 175 Gtr. sen, „insin, selhst, Oranienstraße 94, in den gewöhnli ü . ᷣᷣ Kaffee, 1600 zweispännige schäftsstunden ö JJ zinspänni agen. ; Die Cinlösung kann auch bei den Regi ö u gig He fe f ö ,,. ,, or nf; ö. der gien. 1! in fen ng, . Au, ) und den Bezirks- kassen in H ) na⸗ J . a , brück und , Osna⸗ 7. Infan Brigade, welcher si 3 ĩ in . Hor rr g, , ö 80 Zu diesem Zwecke sind die Dokumente nebst Stroh stellt zu vergeben ist, wird spätestens in vor⸗ angesetztem Termine bekannt gemacht werden. Glogau, den 84. Juli 1579. (a Gto. p25s) Königliche Intendantur der 9. Divistan. 6s . lb591 ] Die Lieferung von ca. 390 Tonnen Portland⸗ Cement zum Bau der Garnisonkirche hierselbst soll

in öffentlicher Submission verdungen werden. soll, zu errichten

80 8 IS. 44. 15. 25

Talens einer dieser Kassen einzureichen, wel der Staatsschulden ⸗Tilgungskaffe 16 Heir he 0 zulegen, und nach erfolgier Feststellung die Aus—= an, 1 ,. hat. om 1. Januar k. Jab hört die Verzin⸗ sung der gekündigten oru mente auf. . Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, auf der Anlage verzeichneten noch rückständigen Dokumente wiederholt und mit dem Bemerken auf⸗ . ö ern eng bereits mit dem 31. Dezember des J i r 1fge⸗ r e ahres ihrer Verloosung aufge 6 3 1. Juli 1879. aut Vzrwaltung der Staatsschulden Löwe. Rötger. '.

lõbõ ll Kündigun Görlitzer Stadtoblt . Serie II.

Die auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums

vom 25. April 1870 emittirten und lausenden hiesigen Stadtobligationen 8 uin kündigen wir, hiermit zur Nückzahlung am

1. Oktober dieses Jahres.

Die Rückzahlung der gekündigten Obligationen erfolgt zum Nominalwerthe mit den Zinsen bis 30 ei n r , egen Hiünckgabe der Söti.

ebst Zinscenpons . - 16 . n 3 9 vr. 19 und 20 am 1. Oktober 13879 bei der Stadt⸗Haupt⸗Kass in Görlitz, sowie bei der Bas dels ant

. . e er Basler Handelsbank

Die Verzinsung des Kapitals hört mit d = 9. . . also am J. ,

; für die fehlenden Zinscoupons wi ( tre en e abgezogen. JJ „Die Einlösung der gekündigten Obligationen b ginnt bei der Zahlstelle i zr d bern; h. . . ö e in Görlitz bereits am In Umlauf sind noch die Obligationen II. Seri

,

364 - 416. 418 - 431. 434 - 453. 455. , 464. 466 496. 501 - 798. 9z33—- 1115. 1121

lid. 1200. 1000 2 5c Lit, R. 1 42 500 Franes.

48 - 63. 69 160 Thaler. J 600d Franck. Görlitz, den 24. Juni 1879.

Werp fäundung einer Gisenbahnt Die Gotthardbahn⸗Gesellschaft .

wünscht auf die zu erstellende M ; Linie ei j Betrage von sechs Millionen , , , . k ö ini ; ches Anleihen zum Bau der genannten Linie verwendet werden

Der Magistrat. Gobbin.

Ranges für ein Anleihen im

J. Sos T.)

bon 23. Juli 1379.

Aetäi nr. se.

wirthschaftlichen Bankvereins eingetragene Ge! nosenschaft unter Beifügung einer Bilanz dem! unterzeichneten Gerichte einen zweiten Vertheilungs⸗ plan eingereicht, wonach zur Deckung der Schulben! der. Genossenschaft jeder Genossenschafter noch einen Beitrag von 195 5 zu zahlen hat.

In Gemäßheit der S§§. 52 bis 54 und 57 des Genossenschaftegesetzes vom 4. Juli 1868 (Bundes gesetzblatt Seite 415) ist zur Erklärung und Ver— 1 über diesen Vertheilungäplan ein Ter— min au den 19. September 1879, Vormlttags 11 Uhr, im Stadtgerichtagebäude, Portal II., Zimmer Rr. 66, vor dem Herrn Stadtgerichts⸗Rath Pfeil anbe⸗ raumt worden, zu welchem die Mitglieder der 4 nossenschaft hierdurch mit dem Bemerken vorgeladen werden, datz der Vertheilungsplan in unserer Registratur, Zimmer Nr. 15, zur Einsicht der Be⸗ theiligten ausliegt

Berlin, den 9. Juli 1879

Königliches Stadtgericht. Erste Abtheilung für Civilsachen.

6573 331 ,, Edictalladung. Auf der Kleinbürgerstelle des Schmiedemeisters Julius Mählitz, Band IJ. Bl. Nr. 41 des Grund⸗ buchs von Fürstenfelde, stehen in der dritten Ab— theilung unter Nr. 1 200 Thaler rückständige Kauf⸗ K 23. Januar . gelder aus dem Vertrage vom f. mr 1826 für den Klein bürger Christian Kuschke oder Kuske zu Für tenfelde zu fünf Prozent Zinsen eingetragen, welche durch Zahlung getilgt fein sollen. . Es werden daher der dem Aufenthalte nach un⸗ bekannte und angeblich bereits im Jahre 1828 ver- storbene Kleinbürger Christian Kuschke oder Kuske ars Fürstenfelde, dessen Ehefrau oder Wittwe, sowie beider Erben, Cessionarien oder die sonst in ihre Rechte getretenen Personen hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche an die erwähnte Forderung binnen drei Monaten und spätestens in dem auf den 15. November 1879, Vormittags 11 Uhr au Amtsgericht zu Bärwglde JJ. M. vor dem Amiz. richter Sandertleben anberaumten Termine anzu.“ melden und rachzuweisen, widrigenfalls sie damit: prälludirt werden sollen und die Löschung der Post im Grundbuche erfolgen wird. . Bärwalde 33. M., den 19. Juli 1879. Königliche Kreisgerichtè-Kommission J.

——

Offerten sind versiegelt mit der Aufschrift Gemäß, Art. des Bundes gesetzes über Verpfändun liquidati is gie fernung von Portland, Cement. bis 1 peng , Gent gls, wird vieles Hege tz, bien an. ,,,, ,, mine am Freitag, den 8. August d. 6. Vor⸗ zu Ende gehende Frist angesetzt, um allfällige Einsprachen beim schweiz. Bandes rathe . ñ . d. S. mittag? 11 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Bern, den 25. Juli 1879 ö J ö Karkstraße N, einzureichen. J N . d ie Bedingungen liegen im genannten Bureau Iil Ille 23 Runder fhos . zur Ginficht. aus und werden auf L, ,,. 4 . schnein Bu 3ndesrathez: 6 Einsendung von G50 νς in Abschrift Die Bundeskanzlei. itgetheilt. ö Kiel, den 25. Juli 1879. 6592] . . Kaiserliche Marine-Garnison⸗Vert 1 pf ; 1 eee rler geren, . Verpfündung einer Eisenbahn. 2. , . J Behufs Kompleti es für d irte Netz 36 . ac chen · ißꝛCtwcise e, den hee, Daukayital gafegl mpletirung des für das reduzirte Netz der Gotthardbahn programmmäßig vorgesehenen . Settelbanken. . 63 et . (b570] Wochen Ueber slcht 53 hardbahn⸗ Gefell sehaft : 9 über die 74 Millionen Franken hin ö ts ein Pf 4 . . 1 ; Millionen Franken hinaus, für welche bereits ein Pf t r ges bewilli Bayern e mn SX Sstenban? ist, weitere 6 Millionen Franken auf dem , k , , n ?

k Für diese 6 Millionen Franken wünscht dieselbe ein Pfandrecht ; ejeni AUnterpfänder, auf welchen die 74 Millionen im ersten hiang 6 ö. 61 5 [,, . Linien e , n, ee e, und Lu ano Chiaffo, fowie in in den bereits im Hetrieb Strecken Immenste⸗Bias J 8 , . ; ecken J ca und Cadenazzo⸗Pino bestehen, zu bestellen. Dabei hat es die Meinung, daß

sowie in den im Bau befindlichen

Täglich fällige Verbindlich-

111 An Kündigungsfrist gebundene

n, , . = 0 539413185. J Pfd. wird nicht ab

, , g

on im Inlande zahlbaren noch nicht fälligen Wech-.

eln sind weiter begeben worden 2,754,094. 359.

Pie Bireetiom. 1

5937 Raps, Lein und Ro

93 769. —. Roggen. gebauten zum Winterbedarf ew ;

haftigkeit behalten. gusbenrahrt, da dieselben

Metallbe tand. 37 526,900 Bestand an Reichsraffenscheinen . denselben zweiten Rang und also gleichberechtigt mit d n mit Hoy 36 6er fen I . 9 3 ö,. nach Ermessen der , t . 7 ö J,, 6 . ö , 3 können. . ö,, = Lombard - Forderungen 583 ,, Ci mäß Art. 2 des Bundesgesetzes über die Verpfändung und di zangsliauidati . 6 . ö ,. ,,,. 366 . 18974 wird 3. Begehren w ö 9 = (. n n Aktiven. 14140 656 6 9 zu Ende gehende Frist angesetzt, um allfällige Einsprachen beim i wen Pn begeht 2 5 Der Reserve . 2957 0095 N f ? , n . In Namen des schweiz. Bundesrathes: Die sonstigen, täglich fälligen Ver . anzlei ö li fehlen He 6 Die Bundeskanzlei. (. 805 X) Die au eine Kündigungsfrist gebun⸗ denen Verbindlich keiten 218 000] .* Verschiedene Ber anntmachungen. Die sonstigen Passtva ö 2345, 66 4 I6583] P ö weiter begebentn, im Inlande I ] 2 I 2. zah . n e nN I . . 1 2 3 58 * * . d der Ggeci6té commerciale die lGeeznie . abgeschlossen am 81. Dezember 185 z Sie Fire rien vorgelegt in der General versammlung der Ackionaire NJ; 5 C (6589 Lehrers ient nn, ,, 6 Eassida der j m s e n s n e Socits commerciale de FP0esani l ie Sücheis chen KHanlk. JJ J . m ge ml Tengo , er D dito 65604 . ' * 2 1 1 ö 35 . Ir es cen . k. ebitorez. . 25090, 1609 Diverse Creditores 1533 837 l. orddeutsche Bank, Saldo. 5 7, 635 23 Reserve⸗Cont en. amm 23. Juli 1829. J 3d 94 6 . r e en, , i , ewinn⸗ und Verlust⸗Conto. 1,390 38 oursfähiges 8 z O73, I3 2: r, e, , ,, ., . . 3. Sa mburg, den 8) Dezember 1878. ö 97m, 3 2] Noten anderer deutscher“ . oci6ts commercial 0c ani k. ! 1 Banken w 1.490,90. Jol. On ö ö. 0ccnie. Sonstige Kassenbestände. . , 142, 725. z g. Je. e, , r 39,522. 225. —. 7 6575] 6 ombardbestände. 4,716,338. 5 9) D⸗ 5 e J ir 3 nn erwirthe. Sonstige Actira , 4,207,201. —. 1 ; rxrũ 1 . ugl. Futterrüben⸗Samen. Eingezahltes Actienkapital . us 30,0090 . I Diese Rüben, die schönsten und ertragreich ; 1 . z Reservefonds . . . y e . 9 2 Fuß im Umfange, greß und 8-16 15 , . a n Banknoten im Vmiant zo. 13 565. Ausgangs März oder im April. Die zweite Aussaat im Fun, Juli, auch K

. 3 h . . * Dffe

bis im hohen Frühjahre ihre Nähr« und Bauer—

Das Pfund Samen von der z ittels großen Sorte kostet 6 M, Mittelsorte 3 S WU Aussaat pro Morgen z Pfd. Culturanweisung füge . aiffracl er

Ernst Lang, Mr . ] iber wiese, Be. Stè Frankirte Aufträge . ö eredin .

Deutscher Reichs⸗Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

k 3 3 Aas Abonnement beträgt 4 M 50

für das Lierteljahr.

*

ö

* Alle PHost-Anstalten nehmen Bestellung an;

für Berlin außer den Rest-⸗-Anstalten anch die Erpe⸗

dition: 8W. Wilhelmstr. Nr. 32.

*

Snsernions rei für den Raum einer Nruchzeile 30

n 175.

1 8

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den nachbenannten Königlich Bayerischen Offizieren foldende Auszeichnungen zu verleihen und zwar;

dem Premier⸗Lieuntenant Grafen von Dürckheim-Meont⸗ martin, ä la suite des Infanterie-Leib⸗Regiments und per⸗ sönlichen Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Arnulf von Bayern, den Rothen Adler⸗-Orden vierter Klasse; dem Hauptmann Hoelzl im 6. Infanterie⸗Regiment Kaiser Wilhelm König von Preußen den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; sowie dem SecondeLieutengnt Hölzle in dem—⸗ selben Regiment den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen zur Anlegung des dem General-Lieutenant von Strubberg, Commandeur der 19. Divifion, verliehenen Großkreuzes des Großherzoglich mecklenburgischen Haus⸗Ordens der Wendischen Krone mit der Krone in Gold; sowie zur Anlegung des dem Generagl-Major von Lucadou, Kommandanten von Frankfurt a. M., ver⸗ liehenen Komthurkreuzes zweiter Klafft des Großherzoglich heffischen Verdienst⸗Ordens Philipps des Großmüthigen.

Deutsches Reich.

Der Kreisgerichts-Bureau⸗A ssiistent Saecker ist zum Geheimen Registratur⸗Assistenten im Reichskanzler-Amt er— nannt worden.

. ö Die Postverbindung zwischen Hamburg und Helgo— land, welche während der diesjährigen Badezeit durch das der Hamburg ⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗ Alttien Gesellschaft gehörende Dampffchiff „Cuxhaven“ unterhalten wird, gestaltet sich in der Zeit vom J. bis einschließlich 15. August wie folgt: von Hamburg: jeden Dienstag, Donnerstag und Sonnabend um 9 Uhr Vorm. , von Helgoland: ö ö Mittwoch und Freitag in den Vormittags⸗ stunden. Mit dem, genannten Dampfschiffe erhalten sämmtliche für Helgoland bestimmte Postsendungen Beförderung, welche am Abend dor dem Abgange des Schiffes in Hamburg zur Post eingeliefert oder von weikerher eingetroffen sind, sowie die am Morgen des Ab⸗ gangstages hier eingelieferten und die mit dem Nachtpersonenzuge von Berlin und dem Kurierzuge von Hannover nach Hamburg gelangenden Briefsendungen. amburg, den 26. Juli 1879. J Kaiserliche Ober⸗-Postdirektion.

Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Ober⸗-Forstmeister von Kalitsch zu Cöln zum Mit⸗ dirigenten einer Regierungs⸗-Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten zu ernennen.

Der Königliche Hof legt heute für Se, . den Herzog Wilhelm von Mecklenburg-Schwerin die Trauer auf zwölf Tage an. Berlin, den 29. Juli 1879. Der Vize⸗Ober⸗Ceremonienmeister: Graf zu Eulenburg.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und dtedizinal-Angelegenheiten.

Königliche Universitäts-Bibliothek.

Die allgemeine Zurücklieferung aller aus der Königlichen Universitäts-Bibliothek entliehenen Bücher findet in der Woche vom 4. 9. August statt. Vom 11. —13. August hleibt die Bibliothek geschlossen. Während der Ferien ist dieselbe täglich von 11—1 Uhr geöffnet, doch können wegen baulicher Repa⸗ e,. erst vom 37. August ab Bücher wieder ausgeliehen werden.

Berlin, den 25. Juli 1879.

Der Königliche Bibliothekar. Prof. Dr. Koner.

Ju stiz⸗Ministe rium.

Dem Rechtsanwalt und Notar Justiz-Rath Schmits in Duisburg ist die Verlegung seines e er, nach Mülheim an der Ruhr gestattet und der Rechtsanwalt und Notar Krönig zu Siegen in gleicher Eigenschaft an das Kreisgericht . mik Anweisung seines Wohnsitzes daselbst ver— etzt worden.

Die in Ausführung des §. 73 des Gesetzes vom 24. April 1878 (Ges. Samml. S. 230) uustiz⸗Minister er⸗

von dem IJ lassene, in der Anlage abgedruckte Gerichtsvollzieher⸗ ordnung wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Berlin, den 14. . , ,, er e. In dessen Vertretung:

Gerichts vollzieherordnung. Erster Abschnitt. vit,

Zum Gerichtsvollzieher kann nur ernannt werden, wer

1 das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat,“ 7

3) die aktire Dienstpflicht im stehenden Heere oder in der Flotte ö .. oder von derselben für die Friedenszeit endgültig efreit ist;

3) die für den Gerichtsvollzieherdienst erforderliche körperliche Rüstigkeit besitzt;

4) sich in geordneten Vermögens verhältnissen befindet, und

5) eine Prüfung bestanden hat.

Von der Ablegung der Prüfung sind diejenigen befreit, welche

die Gerichtsschreiberpruüͤfung ö haben.

Der Prüfung muß ein mindestens sechsmonatiger Vorbereitungs⸗ dienst bei einem von der Anstellungsbehörde zu bestimmenden Amts— gerichte vorangehen. Während jenes Zeitraums ist der Anwärter vorzugsweise bei einem Gerichtsvollzieher, nebenbei auch bei einem Gerichtsschreiber zu beschäftigen. Die Anstellungsbehörde kann pie Bestimmung des Gerichtsvollziehers und des Gerichtsschreibers, bei i ben die Beschäftigung zu erfolgen hat, dem Amtsrichter über—⸗ assen.

Beim Antritte des Vorbereitungsdienstes ist. der Anwärter in. Handschlages an Eidesstatt zur Amteverschwiegenheit zu ver— pflichten.

Dem Amtsrichter liegt die allgemeine, dem Gerichtzsvollzieher und Gerichtsschreiber die besondere Leitung des Vorbereitungs—

dienstes ob. 8. *

Ueber die Zulassung zum Vorbereitungsdienste entscheidet die An⸗ stellungsbehörde. Dem Gesuche um Zulaffung ist der Geburtsschein, eine kurze selbstverfaßte und selbstgeschriebene Darstellung des Lebene⸗ laufs, fowie der Ausweis über die Militärverhältnisse und über die erlangte Schulbildung beizufügen. z 5

Der Zeitraum, während dessen der Anwärter mit der einstweili= gen felbständigen Wahrnehmung des Gerichtsvollzieherdienstes in sämmtlichen oder einzelnen Zweigen desselben beauftragt war, kann auf den Vorbereituagsdienst ganz oder theilweise angerechnet werden.

Im Uebrigen ist eine Abkürzung des Vorbereitungsdienstes nur unter besonderen Umständen nach dem Ermessen der Anstell ungs⸗

behörde zulässig.

6. 5.

Ueber den Erfolg des Vorbereitungsdienstes hat der Amtsrichter nach Anhörung des Gerichtsvollziehers und des Gerichtsschreibers ein Zeugniß auszustellen und dasselbe der Anstellungsbehörde vorzulegen. Letz lere entscheidet über die Zulassung zur Prüfung.

Die Zulassung darf ur erfolgen, wenn der Anwärter zur Ab⸗ legung der Prufung für genügend , zu erachten ist.

Die Prüfung wird bei Landgerichten, welche hierzu von der Anstellungsbehörde bestimmt werden, abgelegt.

Die Mitglieder der Pirüfungskommission werden auf die Dauer eines Jahres aus Richtern und Staatsanwälten, welche am Sitze des a , d ihren Wohnsitz haben, von der Anstellungsbehörde ernannt.

Die einzelnen Prüfungen sind von zwei Mitgliedern der Prüfungskommission abzunehmen. ö. .

Die geschäftliche Leitung der Prüfungskommission steht dem Präsidenten des Landgerichts zu.

Die Prüfung ist eine schriftliche und eine mündliche. Sie ist darauf zu richten, ob der Anwärter die für sämmtliche Zweige des Gerichtsvolljieherdienstes erforderliche Kenntniß und praktische Ge— wandtheit sich erworben hat.

Die schriftliche Prüfung geht der mündlichen voraus.

Die Aufgaben zur schriftlichen Bearbeitung sind vorzugsweise dem Hebiete der von den Gerichtsvollziehern aufzunehmenden Ur— kunden zu entnehmen, unter Mitberücksichtigung der einschlagenden Bestimmungen der Gebühren⸗ und 8

Die schriftliche Bearbeitung der gestellten Aufgaben erfolgt unter Aufsicht eines Beamten. ;

Burch den Präsidenten des Landgerichts kann dem Anwärter auf Antrag gestattet werden, die schriftlichen Arbeiten am Sitze eines

Amtsgerichts anzufertigen. 8.

Die Beurtheilung der schrifflichen Arbeiten erfolgt von denjenigen Mitgliedern der Kommission, vor welchen die mündliche Prüfung ab⸗

gelegt werden soll. ; . Erachten beide Mitglieder die Arbeiten für völlig mißluagen, so

gilt die Prüfung als nicht ,

Die mündliche Prüfung ist nicht öffentlich.

Zu einem Prüfungstermine können mehrere, jedoch nicht mehr als sechs Anwärter zugelassen werden,

Die Entscheidung darüber, ob die Prüfung bestanden sei, , nach dem Gesammtergebnisse der schriftlichen und mündlichen Prüfung. Als bestanden gilt die Prüfung nur, wenn beide Mitglieder der Prüfungskommission darin übereinstimmen.

Der Gang der mündlichen Prüfung im Allgemeinen und das Gesammtergebniß der Prüfang ist . den Akten zu vermerken.

Wer die Prüfung bestanden hat, erhält hierüber ein von der

Anstellungsbehörde auszustellendes Zeugniß. t Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann ausnahmsweise nach

Zurücklegung eines weiteren Vorbereitungsdienstes zu einer zweiten und letzten heute zugelassen werden. Die Dauer des weiteren Vor⸗

bereitungsdienstes wird von der i , n bestimmt. Der Ernennung des Anwärterz zum Gerichtsvollzieher soll in

von Schelling.

der Regel die einstweilige selbständige Wahrnehmung der Geschäfte eines

den 29. Juli, Abends.

1879.

Gerichtsvollziehers während der Dauer von mindestens drei Monaten vorangehen. .

Die Gerichtsvollzieher werden von dem Präsidenten des Ober⸗ Landesgerichts in Gemeinschaft mit dem Ober- Staatsanwalt er⸗

nannt. ; . Die Ernennung erfolgt auf e .

Die Gerichtsvollzieher haben vor der Einführung in das Amt eine Amtskaution von sechshundert Mark zu bestellen.

Wird die Kautionsbestellung wiederholter Aufforderung unge⸗ achtet verzögert, so ist die n , zurückzunehmen. Nach Beslellung der Kaution werden die Gerichtsvollzieher von dem Amtsrichter nach den für Staatsbeamte bestehenden Vorschriften eidlich verpflichtet und unter Aushändigung der Bestallung und des Dienstsiegels in ihr Amt ein gefsor,

Die Gerichtsoollzieher werden bei den Amtsgerichten angestellt.

Sie haben ihren amtlichen Wohnsitz am Orte des Amtsgerichta. Von der ÄUnstellungsbehörde kann ihnen der amtliche Wohnsitz an einem anderen Orte des ö angewiesen werden.

Die örtliche Zuständigkeit der Gerichtsvollzieher umfaßt den Landgerichts bezirk, zu welchem der Bezirk des im 5. 16 bezeichneten Amtsgerichts gehört.

Für freiwillige Versteigerungen (5. I4 Nr. 2 des Ausführungs— gesetzes zum Deutschen Gerichtsverfassungsgesetze vom 24. April 1878) kann die Anstellungsbehörde die Zuständigkeit auf einen Theil des Landgerichtsbezirks beschränken.

18.

Der sachliche Geschäftskreis der Gerichtsvollzieher wird durch die in den Reichs- und Landesgesetzen getroffenen Zuständigkeitsnormen, sowie durch die Vorschriften der 88. 19 bis 21 bestimmt.

§. 19.

Die Gerichtsvollzieher sind verpflichtet, Aufträge jeder Art, welche ihrer dienstlichen Stellung entsprechen und ihnen von den Gerichten oder Staats anwaltschaften ertheilt werden, auszuführen, insbesondere;

1) Behändigungen, mit oder ohne Beurkundung derselben, auch in folchen Fällen, in denen die Behändigung nicht in Form der Zustellung erfolgt, vorzunehmen,

2) Befehle, welche die Verhaftung, Vorführung oder vorläufige Festnahme einer Person, sowle die Vornahme von Durch suchungen, Beschlagnahmen und Einziehungen hetreffen, aus— zuführen oder bei der Ausführung Hülfe zu leisten,

3) bei einzelnen Sitzungen der Gerichte den inneren Dienst wahr⸗ zunehmen.

§. 20.

Die Gerichtsvollzieher sind auf Anordnung der Anstellungs— behörde verpflichtet, den inneren Dienst bei den Sitzungen des Amts—⸗ erichts gegen eine als Pauschquantum im voraus festzusetzende Ent— e g und ständig wahrzunehmen. Die Anordnung der Anstellungs⸗ behörde ist jederzeit , . .

Insoweit in Angelegenheiten, welche nach den bisherigen Vor⸗ schriften erledigt werden, die Wahrnehmung des Sitzungsdienstes im Bezirke des Appellationsgerichts zu Celle durch Gerichts vögte, im Be⸗ zirke des Appellationsgerichtshofes zu Cöln durch Gerichts vollzieher zu erfolgen hat, wird dieser Dienst in erster Reihe durch die Gerichts⸗ diener oder bei den Amtsgerichten durch die auf Grund der Bestim mung des 5. 20 ständig bestellten Gerichtsvollzieher ohne Gewährung von Gebühren wahrgenommen.

Bei Behinderung der bezeichneten Personen kann die Wahr— nehmung jenes Dienstes jedem Gerichtsvollzieher, welcher am Sitze des Gerichts feinen Wohnsitz hat, von dem Vorstande des Gerichts übertragen werden.

Die nach den bestehenden Vorschriften den Parteien zur Last fall enden Gebührenbeträge fließen zur Staats kasse.

§. 22.

Sind bei einem Amtsgerichte mehrere Gerichtsvollzieher bestellt, so werden die Geschäfte, welche von Amt-wegen angeordnet oder unter Vermittelung des Gerichtsschreibers den Gerxichtsvollziehern übertragen werden, im voraus vertheilt. Die Vertheilung soll in der Regel unter sämmtliche Gerichtsoollzieher und thunlichst nach örtlich abgegrenzten Bezirken erfolgen.

Die näheren, die Geschäftsvertheilung betreffenden Anordnungen werden von der Unstellungsbehörde oder in deren Auftrage durch den

Praͤsidenten des Landgerichts getroffen. ö Abweichungen von der im voraus angeordneten Geschäftsver⸗

theilung find nur aus besonderen Gründen im einzelnen Falle mit Genehmigung des Amtsrichters zulässig.

Die Gültigkeit der Handlung eines Gerichtsvollziehers wird dadurch nicht berührt, daß die Handlung nach der Geschäftsvertheilung einem der anderen Ger ichtz voll he n übertragen gewesen wäre.

Die Gerichtsvollzieher erwerben für die Amtshandlungen, welche ihnen von den Parteien mit oder ohne Vermittelung des Gerichts⸗ schreibers aufgetragen sind, die tarifmäßigen Gee gr! und Ver⸗ gütungen an baaren Auslagen.

Vorbehaltlich anderweiter Bestimmung, insbesondere über die Gewährung einer im voraus bestimmten jährlichen Gesammt⸗ entschädigung, wird den Gerichtsvollziehern für die Amtshandlungen, welche von Amtswegen angeordnet werden, am Schlusse jedes Viertel⸗ jahres eine von dem Präsidenten des Landgerichts als Pauschquantum festzufetzende Entschädigung aus der Staatskasse gewährt.

§. 25.

Die Höhe der am Schluß jedes Vierteljahrs festzusetzenden , , . ist nach billigem Ermessen in der Weise zu bestimmen, daß die Gebühren und die Schreibgebühren ungefähr zu fünf Zehn⸗ theilen, die baaren Auslagen, welche nicht zu den Reisekosten und Schreibgebühren gehören, zum vollen Betrage vergütet werden und an Stelle der tarifmäßigen Reisekosten ein; nach den örtlichen Ver⸗

hältnissen angemessene Vergütung für die entstandenen Unkosten,

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