zell, Kressenbach. Marborn, Marjoß, Niederzell, Seidenroth; Guts⸗ bezirke Hundsrück, Lindenberg, Marjoß (Oberförstereih, Steinau (Oberförsterei). . ; Amtsgericht Wächtersbach. Aus dem Kreise Gelnhausen: Stadtbezirk Wächtersbach; Gemeindebezirke Breitenborn, Helfers⸗ dorf, Hellstein, Hesseldorf, Leisenwald, Neuenschmidten, Schlierbach, Spielberg, Streitberg, Udenhain, Waldenzberg, Weilers, Wittgen⸗ born, Wolferborn; Gutsbezirke Salmünster (Oberförstereih, Uden⸗ hain, Schloß zu Wächtersbach, Weiherhof. ; 9 Amtsgericht Weyhers. Aus dem Kreise Gersfeld: Stadt/ bezirk Gersfeld; Gemeindebezirke Abtsroda, Altenfeld, Altenbof, Dalherza, Ebersberg, Gackenhof, Giechenbach, Hetten haufen, Kippel bach, Lütter, Maiersbach, Mosbach, Oberhaufen, Poppenhausen, Rengersfeld, Ried, Rodenbach, Rodholz, Rommers, Sandberg, Schachen, Schmalnau. Steinwand, Stellberg, Thalau, Weyhers; Gutsbezirk
Gersfeld (Oberförsterei). ö
Amtsgericht Windecken. Aus, dem Kreise Hanau: Stadt⸗ bezirk Windecken; Gemeindebezirke Eichen, Erbstadt, Kilianstädten, Marköbel, Niederdorfelden, Oberdorfelden, Ostheim, Roßdorf; Guts⸗
bezirk Beiersröder Hof. (Fortsetzung folgt.)
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.
Der ordentliche Professor in der philosophischen Fakultãt der Universität in Kiel, Dr. Vol quardsen, ist in gleicher
Eigenschaft an die Universität zu Göttingen versetzt worden.
Königliche Bibliothek.
Die Königliche Bibliothek wird vom 18. August bis 13. September er. aus Verwaltungsgründen für die öffent⸗ liche Benutzung geschlossen. Berlin, den 11. August 1879. . Der Königliche Geheime Regierungs Nath und Ober⸗Bibliothekar. Lepsius.
Ju stiz⸗Ministeri um.
Der Rechtsanwalt Finely in Hadersleben ist zugleich zum Notar im Departement des Appellationsgerichts zu' Kiel mit Anweisung seines Wohnsitzes in Hadersleben ernannt
worden.
Allgemeine Verfügung der Minister der Ju st iz
und für Handel und Gewerbe vom 26. Juli 1879,
betreffend die gutachtlichen Vorschläge zur Er⸗ nenn ung der Handelsrichter.
Zur Ausführung des §. 112 des Deutschen Gerichtsver⸗ fassungsgesetzes bestimmen die Minister der Justiz und für Handel und Gewerbe Folgendes:
5
Die gutachtlichen Vorschläge zur Ernennung der Handels— richter erfolgen durch die in Gemäßheit des Gesetzes vom 24. Februar 1870 (GesetzSamml. S. 134) errichteken Han⸗ delskammern. Für die Städte Königsberg, Memel, Danzig, Elbing, Berlin, Stettin, Magdeburg erfolgen die Vorschläge durch die Vorstände der kaufmännischen Korporationen, für die Stadt Altona durch das Kommerzkollegium daselbst.
.
8D. .
Es ist die dreifache Anzahl der zu ernennenden Handels⸗ richter und stellvertretenden Handelsrichter vorzuschlagen.
Umfaßt der Bezirk einer Kammer für Handelssachen die Bezirke mehrerer vorschlagsberechtigter Organe des Handels⸗ standes, so wird das Vorschlagsrecht unter dieselben nach dem ungefähren Maßstabe der Bevölkerung vertheilt.
In dem anliegenden Verzeichniß ist ersichtlich gemacht, wie viele Personen von den einzelnen Organen in Vorschlag zu bringen sind.
.
Die Bestimmung der vorzuschlagenden Personen erfolgt durch Wahl. Auf dieselbe finden die für Wahlhandlungen des betreffenden Organs überhaupt geltenden gesetzlichen und statutarischen Bestimmungen Anwendung.
Die zu Handelsrichtern und die zu stellvertretenden Han⸗ delsrichtern vorzuschlagenden Personen sind gesondert zu wählen, und ist diese Sonderung in dem Protokolle über die Wahlhandlung ersichtlich zu machen.
§. 4.
Die durch den Ablauf der dreijährigen Amtsdauer erfor⸗ derlich werdende Neuwahl der Handelsrichter und stell vertre⸗ tenden Handelsrichter ist spätestens drei Monate vor diesem Zeitpunkte vorzunehmen.
In anderen Fällen der Erledigung der Stelle eines Han⸗ delsrichters oder stellvertretenden Handelsrichters hat die Wahl innerhalb eines Monats, nachdem der Landgerichts⸗Präsident das zum Vorschlage berechtigte Organ von der Erledigung in Kenntniß gesetzt hat, stattzufinden.
S. 5.
Je eine Ausfertigung des Protokolls über die Wahl⸗ handlung ist binnen einer Woche nach vollzogener Wahl dem Landgerichts-Präsidenten und dem Regierungs⸗Präsidenten (Landdrosten) zu übersenden.
Dieselben haben binnen einer ferneren Woche die Aus— fertigung mit einem gutachtlichen Berichte dem Justiz⸗Minister bezw. dem Minister für Handel und Gewerbe einzureichen.
3
Bei der ersten Einrichtung der Kammern für Handels— sachen sind die Wahlen spätestens bis zum 20. August 1879 vorzunehmen.
Die Ausfertigung des Wahlprotokolls ist statt an den Landgerichts-Präsidenten an den Vorstand (Präsidenten, Di⸗ rektor) des Kollegialgerichts erster Instanz (Stadtgericht, Kreisgericht, Obergericht, Landgericht) zu übersenden, zu dessen Bezirk der Sitz der demnächstigen Kammer für Handelssachen zur Zeit gehört. x
Die Fristen zur Uebersendung und zur Einreichung des Wahlprotokolls (8. 5) betragen drei Tage.
Berlin, den 26. Juli 1879.
Der Minister
für Handel und Gewerbe. Int Auftrage: Stüve.
Der Justiz⸗Minister. In dessen Vertretung: von Schelling.
25 Elberfeld . a. Dandele kammer . zu
Anlage m . Zum Vorschlag der Handelsrichter berechtigte Organe des Handels-
standes und Anzahl der vorzuschlagenden Personen. Anzahl
den ein⸗ zahl der vorzu⸗ schlagen⸗
Handelsrichter . . .
Sitz der Kammern
für berechtigte Organe des
ö Handelsstandes.
Zum Vorschlag der
Handels⸗ richter ö Stell⸗
vertreter.
zu Handels · richtern. zu Stell⸗ vertretern.
zu Handels⸗
richtern. zu Stell⸗ vertretern
der von Gesammt—
293 3. Königs⸗ berg. Memel Danzig Elbing 5 Berlin.
3 Stettin
O
I Laufende Nummer.
Vorstand der kaufm. Kor⸗ poration zu Königsberg Vorstand der kaufm. Kor⸗ poration zu Memel Vorstand der kaufm. Kor⸗ poration zu Danzig. Vorstand der kaufm. Kor⸗ poration zu Elbing. Vorstand der kaufm. Kor⸗ poration zu Berlin. a. Vorstand der kaufm. ,, zu Stet⸗ in b. Handelskammer zu Swinemünde. Stralsund ,,, und ; gan del enn, zu Bres⸗ an Magde WVorstand der kaufm. Kor⸗ burg. poration zu Magdeburg Altona Kommerzkollegium zu Alton Hannover Handelskammer zu Han⸗ noveer Handelskammer zu Sie- geen 3 Bielefeld 2. Handelskammer zu Bielefeld w b. Handelskammer zu Minden k, Dortmund Handelskammer zu Dort⸗ munod Duisburg. a. Handelskammer zu Duisburg.. b. Handelskammer zu Mülheim a. d. Ruhr C. Handelskammer zu ,, a2. Handelskammer zu Bochum (vergl. auch ö Handelskammer zu ,, Handelskammer zu Hagen Handelskammer zu Iserlohn 2 Dandelskammer zu lden ;;, Handelskammer zu Altena. . Handelskammer zu i, n. (wegen Wit⸗ en). ;
Bres lau
2 Siegen
Hanau. Handelskammer zu Hanau Frankfurt Handelskammerzufrank— ö, Aachen. . a. Handelskammer zu w b. Handelskammer zu ß C. Handelskammer zu Stolberg ö Cöln . a. Handelskammer zu Cöln J b. Handelskammer zu Mülheim a. Rh. . 2 Düsseldorf Handelskammer zu Düs⸗
seldorf . Crefeld
Ja. Handelskammer zu
Crefeld. .
b. Handelskammer zu
k
Gladbach . n . zu Glad⸗ a
Elberfeld ⸗ b. Handelskammer zu
,, b. Handelskammer zu Lennep. .
12
1
6
8
Gol iJ⸗ĩ 1 Barmen a. Handelskammer zu
. s
6
Abgereist: Se. Excellenz der Minister des Königlichen Hauses, Staats-Minister Graf von Schleinitz nach Gräfenberg.
Angekommen: Der Direktor im Ministerium der geist— lichen, Unterrichts- und Medizinal Angelegenheiten, Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs-⸗Rath Lucanug von Harzburg.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Auf Grund des 5. 12 des Reichsgesetzes gegen die ge— meingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge— bracht, daß das von J. H. W. Dietz in Ham burg gedruckte Flugblatt, auf der einen Seite unter der Ueberschrift „August Geib“ eine Lebensbeschreibung, auf der andern Seite einen Artikel mit der Aufschrift: „August Geib's Leichen⸗ begängniß“ enthaltend, nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten ist.
Berlin, den 9. August 1879.
Königliches im.
von Schlieckmann.
—
Auf Grund der 88. 38, 4 und 6 des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878, betreffend die gemeingefährlichen Bestre⸗ bungen der Sozialdemokratie, wird hiermit die Kranken— Unterstützungskasse „Wohlthat“ in Hau sen unter staatliche Kontrole gestellt und Großherzoglicher Bürgermeister Komo daselbst mit der Führung dieser Kontrole beauftragt.
Offenbach, den 6. August 1879.
Großherzogliches Kreisamt Offenbach. von Marquard.
re g nntm ann g
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 16. April 1872 Ges. Samml. S. 357) sind bekannt gemacht:
1) der Allerhöchste Erlaß vom 9. Januar 1879, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Marien⸗ werder bezüglich des behufs Einrichtung eines Exerzierplatzes für die dortige Unteroffizierschule erforderlichen Terrains, durch das Amts— blatt der Königlichen Regierung zu Marienwerder Nr. 6 S. 4, ausgegeben den 8. Februar 1879;
2) das Allerhöchste Privilegium vom 9. Januar 1879 wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreisobligationen des Kreifes Löbau bis zum Betrage von 66 066 M, Reichs währung VI. Emission durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Marienwerder Nr. 9 S. 61 bis 63, ausgegeben den 27. Februar 1879;
3) das unterm 2. April 1879 Allerhöchst vollzogene Statut für die Wiesengenossenschaft zu Bischoffen, Kreises Biedenkopf, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Wiesbaden Nr. 21 S. 139 bis 141, ausgegeben den 22 Mai 1879;
„4 das Allerhöchste Privilegium vom 2. Mai 1879 wegn Aus⸗ fertigung auf, den Inhaber lautender Kreisobligationen des Colberg—⸗ Cörliner Kreises im Betrage von 200 666 .. durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Cöslin Nr. 26 S. 15657 bis 159, aus⸗ gegeben den 26. Juni 1879,
9 der Allerböchste Eclaß vom 7. Mai 1879, betreffend die Ver⸗ leihung des Enteignungsrechts an die Gemeinden Jävenitz, Linstedt, Rittergut Linstedt und Linstedterhorst im Kreise Gardelegen bezüglich der zum Bau einer Chaussee von Jävenitz über Jäskau und Linftedt bis zur Stendal⸗Gardelegener Kreisgrenze in der Richtung auf Holz— haufen erforderlichen Grundstücke, sowie des Rechts zur Erhebung des Chausseegeldes auf dieser Straße, durch das Amtsblatt der Köonig⸗ lichen Regierung zu Magdeburg Nr. 25 S. 237, ausgegeben den 28. Juni 1879;
6) der Allerhöchste Erlaß vom 21. Mai 1879, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechtes an dis Gemeinde Wülfrath im Kreise Mettmann bezüglich der zum Ausbau der Wegestrecke von Brücke nach Ewalds erforderlichen Grundstücksabschnitte, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Düsseldorf Nr. 25 S. 239, ausgegeben den 21. Juni 1879,
7) das Allerhöchste Privilegium vom 21. Mai 1879 wegen Auk⸗ fertigung auf den Inhaber lautender Kreisanleihescheine des Kreises But im Betrage von 700 000 „6 durch das Amtsblatt der König— lichen Regierung zu Posen Nr. 28 S. 243/244, ausgegeben den 8. Juli 1879.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 11. August. Aus Gastein liegen folgende Meldungen vor:
Gastein, J. August, Nachmittags. Se. Maj jestät der Kaiser Franz Zosef 'ist heute Mittag wohl— behalten hier eingetroffen und von der Bevölkerung und von den hier anwesenden Kurgästen mit jubelnden Zurufen empfangen worden. Am Eingange des Kurortes waren Ehrenpforten errichtet und jedes Haus mit Blumen und Fah— nen geschmückt. Bei der Ankunft des Kaisers ertönte Glocken— geläute. Se. Majestät nahmen in der Villa Meran Absteige⸗
quartier.
Se. Majestät der Kaiser Wil helm begaben Sich sofort nach der Ankunft des Kaisers Franz Josef mit sämmtlichen Herren des Gefolges zu Wagen nach der Villa Meran und begrüßten Se. Majestät den Kaiser Franz Josef auf das Herzlichste. Nach einer halbstündigen Besprechung fuhren Beide Majestäten zusammen im offenen Wagen nach dem Badeschlosse, wo Se. Majestät der Kaiser Wilhelm Woh— nung genommen haben.
10. August. Ihre Mejestäten dinirten gestern Nachmittag gemeinschaftlich im Badeschlosse. Am Abend fand eine fest— liche Beleuchtung des Kurortßz und der umliegenden Berge statt. .
Heute früh wohnten Se. Majestät der Kaiser Franz Josef dem Gottesdienste in der katholischen Kirche bei und statteten darauf Sr. Majestät dem Kaiser Wilhelm einen Besuch ab, welchen Allerhöchstderselbe alsbald erwiederten. .
Vormittags gegen 11 Uhr trat der Kaiser Franz Josef, von begeisterten Hochrufen der Einwohner wie der Kurgãste begleitet, die Rückreise an.
— An Einnahmen (einschließlich der kreditirten Beträge) aus Zöllen, und gemeinschaftlichen Verbrauchs⸗ steuern sind im Reiche für die Zeit vom 1. April 1879 bis zum Schlusse des Monats Juni 1879 (verglichen mit der Ein⸗ nahme in demselben Zeitraum des Vorjahres) zur Anschreibung gelangt: Zölle 49 059 798 S6 (4 25 057 577 ½4½), Rübenzucker⸗ steuer 60 369 — 101 239 , Salzsteuer 7171 638 ( l52791 66), Tabakssteuer 339 054 ( 40 694 Mh, Branntweinsteuer 9 878 782 S6 (4 160 320), Uebergangs⸗ abgaben von Branntwein 22 480 6 ( 1438 A6, Brausteuer 4042165 , C 17 232 ι½), Uebergangsabgaben von Bier 228 062 S6. ( 10000 S) , Summe 70792 333 C 24415 93746, Spielkarten stempel 176 093.6 T6093 ũꝑ. Die zur Reichskasse gelangte Ist-Ein nahme abzüglich der Bonifikationen und Verwaltungskosten beträgt bis Ende Juni 1879: Zölle 41 254 155 d ( 17394 12 C6), Rübenzuckersteuer 36 391 991 S ( 311242 Mc), Salzsteuer 8 009 376 S (4 87835 Mä), Tabakssteuer 264 355 M C 36 596 M6, Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe von Branntwein 16 849 543 S ( — 253 142 6, Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 3 623 085 ,. ( 23 174 6), Summe 190 392 525 66 ( 20 400 327 ), Spielkartenstempel (einschließlich der Nachsteuer) 356 192 0 (* 356 192 c).
— Ein Hauswirth hat gesetzlich ein Pfandrecht an den von den Miethern in die Wohnungen seines Hauses eingebrachten Sachen. Dieses Pfandrecht erstreckt sich nur auf die dem Miether eigenthümlich oder seiner Verfügung vollständig unterliegenden Sachen nicht aber auf die vom Miether geliehenen resp. unter fuspenfiven Bedingungen ge⸗ kauften Sachen. In Bezug auf diese Bestimmungen hat das Ober⸗Tribunal durch Erkenntniß vom 24. Januar 1879
ausgesprochen, daß der Hauswirth, selbst wenn der Miether ihn durch die falsche Erklärung hintergangen hatte, daß das von ihm eingebrachte Inventar ihm eigenthümlich gehöre, gar kein Recht gegenüber dem wirklichen Eigenthümer der Sachen, wenn dieser die Sachen wieder an sich nimmt, gel⸗ tend machen kann; weder kann er die Sachen als Pfand für die Miethe zurückbehalten, noch steht ihm dem wirklichen Eigenthümer der Pfandsache gegenüber der sonstigen gut⸗ gläubigen Pfandgläubigern landesrechtlich zustehende Gegen⸗ anspruch zu auf das, was er dem Verpfänder auf das Pfand wirklich gewährt hat.
— Der General -Lieutenant von Morxozowitcz, Chef der Landesaufnahme, ist von einem mehrwöchigen Urlaub hier wieder eingetroffen.
— Als Aerzte haben sich niedergelassen die Herren: Dr. Hellweger in Greifenhagen, Dr. Hannes in Lehe, Dr. Wagner in Lilienthal, Dr. Kunze in Bahnhof Löhne, Dr. Jockwer in Rheindahlen, Arzt Wilh. Bernh. Müller in Bur— scheid.
Bayern. München, 8. August. (Allg. Ztg.) Se. Majestät der König hat unter dem 3. d. M eine Ver? ordnung sanktionirt, durch welche die Instruktion für den Staatsrath vom 18. November 1825 revidirt wird. Der Staatsrath besteht hiernach unter des Königs unmittel— barer oberster Leitung: 1) aus dem Kronprinzen, sobald die— ser die Volljährigkeit erreicht, 2 aus den in der Residenzstadt anwesenden nachgeborenen volljährigen Prinzen des König— lichen Hauses in der direkten Linie, so ost der König es für gut findet, diese in denselben zu berufen, 3) aus den Ministern, 4) aus einer mindestens der Zahl der Minister gleichommenden Anzahl von höheren Königlichen Staats— beamten und Militärs oder sonst vorzüglich würdigen Persönlichkeiten, welche der König zu Staatsräthen er— nennt. Die nach der neuen Verordnung ernannten Staatsräthe erhalten keine Besoldung. Die Protokoll— führung im Staatsrath und die Bureaugeschäfte des Staats— raths werden von denjenigen Beamten und beziehungsweise Bediensteten besorgt, welche der Staats-Minister des Innern hiermit beauftragt. Der Staatsrath ist die oberste berathende Stelle, in und mit welcher der König die in der Verordnung näher bezeichneten Angelegenheiten in unmittelbare Be' rathung nimmt.
In den Geschäftskreis des Staatsraths gehören, wie es in der Verordnung heißt: „A. Zur Berathung 1 die an den Landtag zu bringenden Gesetzentwürfe, einschließlich des Budgets. 2) Die über Gesetzentwürfe erfolgten Gesammt— beschlüsse der beiden Kammern des Landtags, 3) Die durch Gesammtbeschluß der beiden Kammern des Landtags an Uns ge— brachten Wünsche und Anträge. 4) Die Organisation der Siaats⸗ behörden. 5) Die Kompetenzkonflikte zwischen Ministerien, sowie die, den Geschäftskreisen verschiedener Ministerien ge— meinschaftlichen Gegenstände, wenn die einschlägigen Minister sich darüber nicht vereinbaren können. 6) Beschwerde—⸗ Vorstellungen an Uns über amtliche Handlungen der Mini— sterien, wodurch angeblich Kränkungen des Eigenthums oder der persönlichen Freiheit entstanden sind und' wörüber die Betretung des Rechtsweges nicht zulässig ist, wenn Wir nach vorläufiger Vernehmung desjenigen Ministeriums, zu dessen Wirkungskreis der Gegenstand gehört, das Gutachten des Staatsraths darüber erholen: 4. ob' die angebrachte Be— schwerde nach der Verfassung und den bestehenden Gesetzen und Verordnungen begründet, und p. in welcher Weise der— selben abzuhelfen sei. 7) Außerdem wichtigere Gegenstände, über welche Wir die Vernehmung des Staatsraths besonders beschließen.“
Der Staatzrath ist zugleich in nachstehenden vier Fällen die oherste entscheidende Stelle, nämlich I) bei Be⸗ schwerden, welche durch Gesammtbeschluß der beiden Kammern des Landtages über die durch die Staats-Ministerien oder an— dere Staatsbehörden geschehene Verletzung der Verfassung an den König gebracht sind: in Gemäßheit des Tit. X. §. 5 der Verfassungsurkunde, 2) bei Refursen der Staatsbeamten gegen von den Staats-Ministerien ausgegangene Diszipl inarstrafver⸗ fügungen: in Gemäßheit des 5§. 15 der L. Beilage der Ver— fassungsurkunde, 3) bei Rekursen der Advokaten gegen erkannte Disziplinarstrafen in Sachen des administratkven Ressorts, wenn dieselben gegen Erkenntnisse ergriffen werden, welche von den Ministerien nach den Bestimmungen der einschlägigen Verordnung vom 24. März 1816 unmittelbar ausgegangen sind, 4) bei denjenigen Gegenständen, welche nach der in der Vfalz geltenden Gesetzgebung der Entscheidung durch den Staats⸗ rath unterliegen. An der Verwaltung selbst kommt dem Staats—⸗ rath kein Antheil zu.
Die Perordnung, welche mit dem Tage der Ein— führung des Verwaltungsgerichtshofes in Wirksamkeit tritt, schließt mit den Worten: „Mit hoher Befrie— digung blicken Wir auf die Wirksamkeit, welche der Staatsrath seit mehr als einem halben Jahrhundert ent— faltet hat. Der unwandelbaren Treue und Ergebenheit, mit welcher derselbe Uns und Unseren in Gott ruhenden Vor— gängern gedient — der Umsicht und Gründlichkeit, mit welcher r seine Berathungen gepflogen — der Gewissenhaftigkeit und Unparteilichkeit, mit welcher er das öffentliche Recht gewahrt und geschützt hat, werden Wir Unsere wärmste dantende An— erkennung bewahren. Wir hoffen und erwarten, daß diese hervorragenden Eigenschaften in jenen Männern fortleben, welche durch Unser Königliches Vertrauen fortan zu den Be— rathungen im Staatsrath berufen sind.“
— 9. August. (W. T. B.) Der Antrag der Ge⸗ meindebevollmächtigten auf Abschaffung des obligato⸗ rischen Besuchs der Simultanschulen ist vom Magistrat heute mit 13 gegen 8 Stimmen abgelehnt worden. .
— 11. August. (W. T. B.) Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich ist gestern Abend hier angekommen und im Palais der Prinzessin Gisela abgestiegen.
Hesterreich⸗ ungarn. Wien, 9. August. Die „Pol. Corresp.“ meldet aus Konstantipol: Dem Ministerrathe wird ein organisches Reglement für sämmtliche Provinzen des Reichs unterbreitet, welches 00 Artikel umfaßt, von denen 400 die Gensd'armerie und die Miliz be— treffen.
. Aus Serajewo, 9. August, wird durch „W. T. B.“ gemeldet: Die Feuersbrunst ist den ganzen Tag über auf ihren Herd lokalisirt geblieben, vereinzelte Wiederausbrüche
wurden schnell unterdrückt, die Löscharbeiten sind von dem Militär ununterbrochen fortgesetzt worden. Auf Anordnung des Herzogs von Württemberg ist ein aus Beamten, Militär— personen und Gemeinderäthen bestehendes Hülfscomité zu— sammengetreten, um eine provisorische Unterkunft für die Obdachlosen, sowie Lebensmittel zu beschaffen und Subskrip— tionen zu organisiren. Der Kaiser Franz Josef hat l0 900. Gulden zur Linderung der Noth angewiefen. Die Thätigkeit zur Beschaffung von Hülfe und Unterstützung ist in vollem Gange.
10. August. Schwere Unglücksfälle, die sich bei der großen Feuersbrunst zugetragen hätten, find bis jetzt glücklicher Weise nicht gemeldet, 7 beim Löschen beschädigte Soldaten wurden ins Krankenhaus gebracht. Die Truppen sind, um die Be— völkerung unterzubringen, größtentheils aus der Stadt it— fernt worden, aus den Militär⸗Verpflegungsvorräthen wurden sofort Naturalien unter die Bevölkerung vertheilt, um einer Hungersnoth vorzubeugen, die Verpflegung der Truppen ist gleichwohl vollkommen gesichert. Der Herzog von Württem— berg hat eine Kommission zusammenberufen, welche wegen des Wiederaufbaus der Stadt Verfügungen treffen soll.
Großbritannien und Irland. London, 8. August. (Allg. Corr.) Ein soeben ausgegebenes Blaubuch enthält die Voranschläge über die Einkünfte und Ausgaben Cyperns für das Fiskaljahr 1879/80. Die Einkünfte sind auf 177233 Pfd. Sserl., die Ausgaben auf 174 342 Pfd. Sterl. veranschlagt. Die Ausgaben umfassen u. A. 23 000 Pfd. Sterl. für die Polizei, 15 000 Pfd. Sterl. für den Ober⸗ Kommissarius und die Exekutiv- und gesetzgeben den Räthe, und 96900 Pfd. Sterl. für die der Pforte zu leistende jähr— liche Zahlung. Für die Anlegung neuer Straßen in 1879/60 sind in dem Budget 28 400 und für die Herstellung neuer öffentlicher Gebäude 5000 Pfd. Sterl. ausgeworfen.
Simla, 9. August. (W. T. B.) Die englisch⸗in⸗ dischen Truppen haben mit der Räumung Afgha— nistans begonnen; dieselbe soll nach den bisherigen AUn⸗ nahmen am 1. Septeniber beendet fein. Die englischen Truppen marschiren zunächst nach ihn.
Frankreich. Paris, 8. August. (Fr. C.) Die indirekten Steuern haben für den Monak Juli abermals ein beträchtliches Plus über die Voranschläge, nämlich ein Mehrerträgniß von 20 107 000 Fr. a! geworfen. In erster Reihe haben Enregistrement und Stempel um gos 000, Zölle um 4017000, die indirekten Steuern im engeren Sinne um 6507 090, Post und Telegraphen um 840 006 Fr. zuge⸗ nommen. Die sieben ersten Monate des Jahres 1879 haben im Vergleich zu den Voranschlägen des Budgets ein Mehr— erträgniß von 85 776 0990 Fr. ergeben.
— 10. August. (W. T. B.) Das „Journal officiel“ veröffentlicht ein Dekret, durch welches der General Sekretär des Ardennen-Departements, Lam bert, welcher in einer auf dem Schützenfeste in Charleville gehaltenen Rede eine An! spielung auf die Möglichkeit eines Revanchekriegs gemacht hatte, zur Dispo sitlon gestellt wird.
Italien. Rom, 8. August. (Italie Die amtliche Zeitung von gestern Abend veröffentlicht ein Königliches Dekret, welches die Befreiung von der Mahlsteuer zu . des Mais, des Roggens, des Hafers und der Gerste rege .
J Im Ministerium des Innern wird eine Reform des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit vorbereitet.
Bulgarien. Sofia, 10. August. (W. T. B.) Der Ab⸗ gesandte des Sultans, Pertev Effendi, welcher den Be— stätigungs-⸗Berat für den Fürsten Alexander über— bringt, ist gestern hier eingetroffen. — In der Angelegenheit der Varna⸗Rustschuker Eisenbahngesellschaft hat die Regierung dem Vertreter der gedachten Gesellschaft erklärt, daß sie auf keinerlei Prüfung dieser Frage eingehen könne, bevor sie nicht in den Besitz aller bezüglichen Original⸗ Urkunden gelangt sei und hiernach die ganze Angelegenheit gründlich erwogen habe. Die Regierung wird, wie man aus Kreisen derselben hört, mit Vorschlägen aller Art in Bezug auf die Vornahme von Vorarbeiten für Eisenbahnbauten, sowie in Bezug auf die bauliche Ausführung derselben förmlich bestürmt, zeigt sich indeß sehr zurückhaltend und geht bei allen derartigen Angelegenheiten mit großer Vorsicht zu Werke.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 10. August. (W. T. B.) Der „Regierungsbote“ veröffentlicht einen längeren Auszug aus einem vom 2. Juli d. J. datirten Be— richte über die Verwaltung O8strumeliens durch die russischen Behörden. Der Bericht zählt die von letzteren getroffenen Maßregeln, sowie die dabei überwundenen Schwierigkeiten auf und konstatirt, daß die Vertreter Ruß— lands in Ostrumelien eine friedliche Tendenz befolgt haben.
Amerika. Memphis, 10. August. (W. T. B.) Die Zahl der hier im Laufe der letzten Woche am gelben Fieber Gestorbenen beträgt 29.
Südamerika. Argentinien. Buenos Ayres, 14. Juli. (Allg. Corr) Der Senat hat die Ratifikation des bezüglich Eatagoniens mit Chile geschlossenen Ver⸗ trages vom November 1878 verweigert. — Der Minister der Auswärtigen Angelegenheiten hat sich bereit erklärt im Amte zu bleiben. — Der Kriegs⸗-Minister ist aus dem In⸗ dianer-Feldzuge hierher zurückgekehrt — Ein Telegramm aus Corrientes meldet, daß die Revolution in Pa ra— gugy völlig niedergeworfen ist. Vier Rebellenführer werden in Corrientes gefangen gehalten.
Brasilien. Rio de Janeiro, 20. Juli. (Allg. Corr.) Die Berichte über die Lage der Provinzen, die von der Dürre heimgesucht werden, lassen eine Fortdauer des Nothstandes in der nächsten Jahreszeit erwarten.
Die Nr. 50 des ‚Amtsblatts der Deutschen Reich s⸗ Post⸗ und Telegraphenverwaltung“ hat folgenden Jahalt: Verfügungen: Vom 2. August 1879. Verpackung der Bunde mit Einschreibbriefen in Packpapier von hellrother Farbe im Verkehr zwischen den Bahnposten untereinander, sowie zwischen den Bahn— posten und den größeren Orts Postanstalten (ostämtern J.) — Vom 2. August 1879. Verrechnung der Gebühren für Zeitungs-Ueberwei⸗ sungen im Wechselverkehr, sowie im Verkehr mit Helgoland und Luremburg. — Vom 2. August 1879. Eröffnung der Eisenbahn Arnstadt. Ilmenau. — Vom 6. August 1879. Eröffnung der Eisen⸗ bahnstrecke Niederhohne⸗Treysa. ;
Nr; 32 des, Ju stiz ⸗Ministerial Blatts hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verfügungen: Bom 1. August 1879, betreffend das Verfahren bei Requisitionen nach dem Auslande, insbesondere
in Auslieferungsangelegenheiten. — Vom 31. Juli 1879, betreffend die Ausführung der 5§§. 2, 3 der Hinterlegungsordnung. — Vom 29. Juli 1879, betreffend die Aufstellung und die Einreichung der Forstdiebstahlsverzeichnisse.
— Nr. 13 des Eisenbahn-Verordnungsblatts hat fol⸗ genden Inhalt: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Errichtung des Reichsamts für die Verwaltung der Reichseisenbahnen. Vom 27. Mai 1878. — Erlasse des Ministers der öffentlichen Arbeiten: vom 12. Juli 1879, 1II. 8153/17. A377, betr. die Anwendung des Titel VII. der Gewerbeordnung auf die in Fabriken und Werkstätten der Eisen⸗ bahnverwaltangen beschäftigten Arbeiter; vom 15. Juli 1879 6. B. L479, betr. die anderweite Ordnung des Geschäftskreises des früheren Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten; vom 23. Juli 1879, II. P. 4388, betr. die Zulassung von Zöglingen nicht preußischer Lehranstalten zum Civil⸗Supernumerariat bei den preußi⸗ schen Staatseisenbahn Verwaltungen; vom 25. 186 4231, betr. die Benutzung der Frachtbriefformulare; vom 29. Juli 1879, IV./II. T. 4344, betr. Aenderungen des Betriebsreglements für die Eisenbahnen Deutschlands; vom 25. Inli 1879, IV. II. T. 4345, betr. Ausführungsvorschriften zu S. 50 Nr. 7 des Betriebsreglements für die Eisenbahnen Deutschlands; vom 29. Juli 1879, JI. S0i3z ,v. 1838, betr. die Uebernahme der obersten Leitung der Verwaltung der Reichseisenbahnen; vom 30. Juli 1875, J. 8870 IV. 4717, betr. die Vereinigung der preußischen Staatsdruckerci mit der bisher unter Reichsverwaltang befindlich gewefenen vormals von Deckerschen Ge⸗ heimen Ober ⸗Hofbuchdruckerei zu einer Reichs druckerei. — Nachrichten. — Rechnungsabschluß des preußischen Beamtenvereins.
Statistische Nachrichten.
Gemäß den Veröffentlichunge⸗n des Kaiserlichen Gesund⸗ heitsamts sind in der 31. Fahre swoche ron je 1000 Be⸗ wohnern, auf den Jahresdurchschnitt berechget, als ge storben gemeldet; in Berlin 30,5, in Breslau 322, in Königsberg 24,7, in Cöln 25,6, in Frankfurt a. M. 73, in Hannover 16,9, in Cassel 229, in Magdeburg 29. 3, in Ssettin 24,3, in Altona 30,6, in Straß“ burg 30,3, in München 33,57, in Nürnberg 24,ů3, in Augsburg 2,6, in Dresden 28.5, in Leipzig 17,5, in Stuttgart 19,2, in Braunschweig Il,2, in Karlsruhe 250, in Hamburg 24,l, in Wien 24,3, in Buda⸗ Pest 37,9, in Prag 29, 8 in Triest 39,8 in Basel 25,7, in Brüssel h, in Paris 22.3, in Amsterdam 17,3, in Kopenhagen 21,0, in Stockholm 21,5, in Christiania 21,5, in St. Petersburg 34,2, in Warschau 23,5, in Odessa 497, in Bukarest 34,2, in Rom 24,9, in Turin 30), in Athen —, in Lissabon 28 8, in London 194, in Glasgow 15, 6, in Liverpool 16.2, in Dublin 229, in Edinburgh 16,6, in Alerandria (Egypten) 42.7. Ferner aus früheren Wochen: in New Vork 33,9, in Philadelvhia 24,6. in Chicago 25,3, in St. Loui 19,4, in San Franzisko 14,6, in Calcutta 25,3, in Bombap 351, in Madras 28,3.
Beim Beginn der Bexichtswoche herrschten an den meisten deutschen Beobachtungsstationen westliche, nur in Berlin südöstliche und nördliche Luftströmungen, die im Laufe der Woche meist in öst⸗ liche umgingen. Um die Mitte der Woche ging der Wind nach Süd, am Schluz der Woche jedoch fast allgemein nach Nordost und Nord⸗ west. Die Temperatur der Luft stieg bedeutend und überstieg an den meisten Stationen das Monatemtttel. Regenniederschläge waren seltener als in der Vorwoche, Gewitter wurden nur vereinzelt beob⸗ achtet. Der in der ersten Hälfte der Woche steigende Luftdruck sank um die Mitte der Woche, stleg aber am Schluß derselben wieder rasch.
Die Sterblichkeitsverhältnisse der meisten größeren, besonders der deutschen Städte zeigen in der Berichtswoche eine Steigerung der Sterblichkeitsver hältnißzahlen. Für die deutfchen Sfädte stieg die allgemeine Sterblichkeitsverhältaißzahl von 241 der Vorwoche auf 25,6 (auf 1000 Bewohner und aufs Jahr berechnet). Ins besondere erscheint die Sterblichkeit des Säuglingsalters im Alge— meinen vermehrt, so daß von 10000 Lebenden, aufs Jahr berechnet, 110 Kinder unter 1 Jahr starben, gegen 1603 der vorangegangenen Woche.
Unter den Tozesursachen haben die meisten Infektionskrankheiten wieder etwas an Ausdehnung gewonnen, nur Scharlachfieber, Diph⸗ therie und Keuchhusten verliefen milder. Masern herrschen in Ham— burg und Altona, Wien und in mehreren größeren rheinischen Siädten (Barmen, Straßburg, Darmstadt, sowie in London). Das Scharlachfieber hat in Danzig und Hamburg einen weniger bösartigen Charakter angenommen, trat dagegen in Gladbach recht intensiv auf. Diphtherische Affettionen wurden meist seltener, namentlich sank die Zahl der Todesfälle in Ber⸗ lin erheblich. Unterleibs und Flecktyphen zeigen kein wesentlich verändertes Vorkommen. Todesfälle an Flecktyphus werden aus Berlin, Posen, Prag, Stockholm j-1, aus Odeffa 2, aus St. Pe⸗ tersburg 5 gemeldet. Rückfalsfieber erscheinen in Breslau wieder etwas häufiger. In Braunschweig und Quedlinburg erlag dem⸗ selben je 1 Person. Darmkatarrhe und Brechdurchfälle der Kinder erfuhren in vielen Städten mehr oder minder größere Stei⸗ gerungen, wie in Breslau, Hamburg, Altona, Braunschweig, Straßburg, Nürnberg, Wien, Pest, Prag, Brüssel, Stockholm, St. Pe⸗ tersburg u. a. In Verlin, München, Königsberg, Danzig, Dresden, Warschau war die Zahl der Opfer eine geringere. — Her Keuch⸗ husten hat in Cöln und Stuttgart an Heftigkeit ab-, in Frank⸗ furt a. M. Wien und Offenbach zugenommen. — Die Pocken ver— liefen im Allgemeinen mild, ohne wesentliche Veränderung im Ver— gleich zur Vorwoche. Ein wenig gesteigert erscheint die Zahl der Todesfälle in Wien, Paris, St. Petersburg, Bukarest; in London, Budapest und Genf vermindert. Aus Dresden, Triest, Warschau, Lissabon und Barcelona werden nur vereinzelte Blatterntodes fälle gemeldet. ;
— Von der „Statistik der Dgampfkessel, Dampf ⸗ und Gaskraftmaschinen in den im Reichsrathe vertretenen Ländern der österreichisch⸗ungarischen Monarchie“, bearbeitet vom statistischen Departement im K. K. Handels. Ministerium, ist soeben die 2. Hälfte erschienen. Dieselbe enthält die Statistik der Dampf., Gas und Heißluftmaschinen nach dem Stande vom 1, Januar 1876 sowie Nachträge zur Statistik der in der ersten Hälfte enthaltenen Dampfkessel. (Wien, 1879. Verlag der Kaiserlich Königlichen Hof— und Staatsdruckerei).
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Stuttgart, 9. August. Gestern starb hier im Alter von 84 Jahren der Professor der Philosophie Immanuel Oermann Fichte. Unter seinen ziemlich zahlreichen Schriften dürften sein System der Ethik‘ und seine „Psychologie“ noch für lange eine Quelle tiefgehender Anregung und Belehrung für alle Denkenden bleiben.
— -Der Rechtsbeistand vor den deutschen Amts— gerichten von C. Brown.“ J. H. Heasersche Verlagsbuchhand. lung, Neuwied u. Leipzig (brochirt 3 M6). — Das vorliegende Werk enthält neben den gesetzlichen Bestimmungen alle nöthigen Eingaben, Klagen, Gesuche ꝛce. nach vorschriftsmäßigem Schema und beschreibt und erklärt Schritt für Schritt das einzuschlagende Versahren in leicht faßlicher Weise. .
— Der zweite Theil des 245. Bandes der „Zeitschrift für Berg⸗, Hütten. und Salinenwesen“ ringt eine Statistik der Knapp⸗ schaftsvemreine in Preußen im Jahre 1877. Am 1. Januar 1878 war die Zahl derselben danach 84, welche sich auf 2263 Werke, und zwar auf 2054 Bergwerke, 190 Hütten und 185 Salinen ver⸗ theilen. Die Zahl der in der Jahresmitte beschäftigten Knapp— schaftsmitglieder betrug 144415, der unzuständigen 1M 500. In Bezug auf die Vermögensverhältnisse ergiebt sich, daß diesel ben gegen das Vorjahr sich nur wenig gebessert haben. Die Aktiva stiegen von 20 613 332 auf 20710 772 ½; die Passiva fielen von 115637 auf 90 655 416 Das schuldenfreie Vermögen betrug 20 620 117 46 Die etatsmäßige Einnahme belief sich auf 11 760 064,68 M, die Ausgabe