1879 / 188 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 13 Aug 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Amtsgericht Zell. Kreis Zell mit Ausschluß des zum Amts— gericht Trarbach gelegten Theils. Landgerichtsbezirk Cöln. Amtsgericht Bensberg. Aus dem Kreise Mülheim am ö, . Bensberg, Gladbach, Odenthal, Overath, ösrath. Amtsgericht Bergheim. Kreis Bergheim mit Ausschluß des zum Amtsgericht Kerpen gelegten Theils. Amtsgericht Cöln. Stadtkreis Cöln. Landkreis Cöln. Amtsgericht Gummersbach. Kreis Gummersbach mit Aus— schluß des zum Amtegericht Wiehl gelegten Theils. Amtsgericht Kerpen. Aus dem Kreise Bergheim: Bürger⸗ meistereien Blatzheim, Buir, Heppendorf, Kerpen, Sindorf,

Türnich. Amtsgericht Lindlar. Aus dem Kreise Wipperfürth: Bürger⸗ Kreis Mülheim am

meistereien Engelskirchen, Lindlar.

Amtgericht Mülheim am Rhein.

6 mit Ausschluß des zum Amtsgerichts Bensberg gelegten eils.

Amtsgericht Wiehl. Aus dem Kreise Gummersbach: Bürger— meistereien Drabenderhöhe, Marienberghausen, Nümbrecht, Wiehl.

Amtsgericht Wipperfürth. Kreis Wipperfürth mit Aus—⸗ schluß des zum Amtsgericht Lindlar gelegten Theils.

Landgerichtsbezirk Düsseldorf,

Amtsgericht Crefel d. Stadtkreis Crefeld. Landkreis Crefeld mit Ausschluß des zum Amtsgericht Uerdingen gelegten Theils.

Amtegericht Düsseldorf. Stadtkreis Füsseldorf. Landkreis Düsseldorf mit Ausschluß der zu den Amtsgerichten Gerresheim und Ratingen gelegten Theile.

Amttegericht Gerresheim. Aus dem Landkreise Düsseldorf: Bürger meistereien Benrath, Gerresheim, Hilden.

Amtsgericht M. Gladbach. Kreis Gladbach mit Ausschluß * 39 den Amtsgerichten Odenkirchen, Rheydt und Viersen gelegten

eile.

Amtsgericht Grevenbroich. Kreis Grevenbroich mit Aus— schluß des zum Amtsgericht Odenkirchen gelegten Theils. Aus dem Kreise Neuß: Bürgermeistereien Nettesheim, Rommerskirchen.

Amtsgericht Neuß. Kreis Neuß mit Ausschluß des zum Amte— gericht Grevenbroich gelegten Theils.

Amtsgericht Odenkirchen. Aus dem Kreise Gladbach: Bürger⸗ meistereien Liedberg, Odenkirchen, Schelsen. Aus dem Kreise Greven—⸗ broich: Bürgermeistereien Hochneukirch, Wanlo, Wickrath. .

Amtsgericht Opladen. Aus dem Kreise Solingen; Bürger⸗ meistereien Burscheid, Hitdorf, Leichlingen. Monheim, Neukirchen, Opladen (Stadt), Opladen (Land) Richrath, Schlebusch, Witzhelden.

Amtsgericht Ratingen. Aus dem Landkreise Düsseldorf: Bürgermeistereien Angermund, Eckamp, Hubbelrath, Mintard, Ratingen.

Amtsgericht Rheydt. Aus dem Kreise Gladbach: Bürger— meistereien Rheydt, Rheindahlen.

Amtsgericht Uerdingen. Aus dem Landkreise Crefeld: Bürger⸗ meistereien Bockum, Lank, Linn, Osterath, Uerdingen. Aus dem Kreise Mörs: Bürgermeifterei Friemersheim.

Amtsgericht Vier sen. Aus dem Kreise Gladbach: Bürger meistereien Neersen, Schiefbahn, Viersen.

Lan dgerichtsbezik Elberfeld.

Amtsgericht Barmen. Stadtkreis Barmen.

Amtsgericht Elberfeld. Stadtkreis Elberfeld. Aus dem Kreise Mettmann: Bürgermeistereien Kronenberg, Sonnborn.

Amtsgericht Langenberg. Aus dem Kreise Mettmann Bürgermeistereien Hardenberg, Langenberg, Velbert.

Amtegericht Lennep. Kreis Lennep mit Ausschluß der zu den Amtäẽgerichten Remscheid und Wermelskirchen gelegten Theile.

Amtsgericht Mettmann. Kreis Mettmann mit Ausschluß der zu den Amtsgerichten Elberfeld und Langenberg gelegten Theile.

Amtsgericht Remscheid. Aus dem Kreise Lennep: Bürger— mes rei Remscheid. ö ;

kpielsgericht Solingen. Kreis Solingen mit Ausschluß des zum Amtsgericht Opladen gelegten Theils.

Amtsgericht Wermelskirchen. Aus dem Kreise Lennep: Bürgermeistereien Burg, Dabringhausen, Wermelskirchen.

Landgerichtsbezirk Saarbrücken.

Amtsgericht Baumholder. Aus dem Kreise St. Wendel:

, , Baumholder, Burg⸗Lichtenberg. mtsgericht Grumbach. Aus dem Kreise St. Wendel: Bürgermeistereien Grumbach, Sien.

Amtegericht Lebach. Aus dem Kreise Saarlouis: Bürger— meistereien Bettingen, Lebach, Nalbach, Saarwellingen.

Amtsgericht Neunkirchen. Aus dem Kreise Ottweiler: Bürgermeisterei Neunkirchen. Aus der Landbürgermeisterei Ott- weiler: Gemeindebezirk Wiebelskirchen. .

Amtegericht Ottweiler. Kreis Ottweiler mit Ausschluß der zu den Amtsgerichten Neunkirchen und Tholey gelegten Theile.

Amtsgericht Saarbrücken. Kreis Saarbrücken mit Ausschluß der zu den Amtsgerichten Sulzbach und Völklingen gelegten Theile.

Amtsgericht Saarlouis. Kreis Saarlouis mit Aueschluß des zum Amtsgericht Lebach gelegten Theils.

Amtsgericht Sulzbach. Aus dem Kreise Saarbrücken: Bürger⸗ meistereien Friedrichsthal, Heusweiler, Suljbach.

Amtsgericht Tholey. Aus dem Kreise Ottweiler: Bürger— meistereien Dirmingen, Eppelborn, Tholey.

Amtsgericht Völklingen. Aus dem Kreise Saarbrücken: Bürgermeistereien Ludweiler, Pültlingen, Völklingen; Bürger⸗ meisterei Sellerbach mit Ausschluß der Gemeindebezirke Guichenbach, Hilschbach, Ueberhofen.

Amtsgericht St. Wendel. Kreis St. Wendel mit Ausschluß der zu den Amtsgerichten Baumholder und Grumbach gelegten

Theile. Landgerichtsbezirk Trier.

Amtsgericht Bernkastel. Kreis Bernkastel mit Ausschluß der zu den Amtsgerichten Neumagen und Rhaunen gelegten Theile.

Amtsgericht Bitburg. Kreis Bitburg mit Ausschluß des zum Amtsgericht Neuerburg gelegten Theils. ;

Amtsgericht Daun. Kreis Daun mit Ausschluß des zum Amts- gericht Hillesheim gelegten Theils. .

Amtsgericht Hermeskeil. Aus dem Landkreise Trier: , , . Beuern, Farschweiler, Hermeskeil, Kell, Otzen⸗ ausen.

Amtsgericht Hillesheim. Aus dem Kreise Daun; Bärger—⸗ meistereien Gerolstein, Hilles heim, Kerpen, Lissendorf, Rockeskyll.

Amtsgericht Merzig. Kreis Merzig mit Ausschluß des zum Amtsgericht Wadern gelegten Theils. ö

Amtsgericht Neuerburg. Aus dem Kreise Bitburg: Bürger⸗ meistereien Körperich, Mettendorf, Neuerburg (Stadt), Neuerburg (Land), Nusbaum; Bürgermeisterei Baustert mit Ausschluß der Ge⸗ meindebezirke Brecht, Enzen, Feilsdorf, Hennesdorf, Mühlbach, Ober⸗ weis, Stocken, Wismannsdorf. j ö

Amtsgericht Neumagen. Aus dem Kreise Bernkastel: Bürger⸗ meistereien Neumagen, Thalfang Talling; Aus der Bürgermeisterei Morbach: Gemeindebezirke Elzerath, Haag, Heinzerath, Hunolstein, Merschbach. Merscheid, Weiperath. Aus dem Landkreise Trier: Bürgermeistereien Heidenburg, Leiwen, Mehring, Trittenheim.

Amtsgericht Psanäl. Aus dem Kreise Saarburg. Bürgermeiste⸗ reien Orscholz. Perl, Sinz =Nennig.

Amtsgericht Pfrüm. Kreis Prüm mit Ausschluß des zum Amtsgericht Waxweiler gelegten Theils.

Amtsgericht Rhaunen. Aus dem Kreise Bernkastel: Bürger⸗ meisterei Wirschweiler; Bürgermeisterei Morbach mit Aucschluß des zum Amtęgericht Neumagen gelegten Theils; Bürgermeisterei Rhau— nen mit Ausschluß des Gemeindebezirks Horbruch.

Amtsgericht Sagrburg. Kreis Saarburg mit Aucsschluß des zum Amtsgericht Perl gelegten Theils.

Amtsgericht Trier. Stadtkreis Trier; Landkreis Trier mit Ausschluß der zu den Amtsgerichten Hermeskeil und Neumagen ge⸗

Amtsgericht Wade rn. Aus dem Kreise Merzig: Bürger— meistereien Wadern, Weiskirchen. Aus der Bürgermeisterei Losheim: . Bergen, Losheim, Niederlosheim, Scheiden, Wald⸗

ölzbach.

Amtsgericht Waxweiler. Aus dem Kreise Prüm; Bürger meistereien Arzfeld, Burbach, Daleiden. Dasburg, Dingdorf, Esch⸗ feld, Habscheid, Harspelt, Leidenborn, Lichtenborn, Lünebach, Olm scheid, Pronsfeld, Waxweiler.

Amtsgericht Wittlich. Kreis Wittlich.

Im Kreise Schleusingen.

Amtegericht Schleusingen. Aus dem Kreise Schleusingen: Stadtbezirk Schleusingen; Amtsbezirke Erlau, Hinternah, Kloster Veßra, Schmiedefeld, Waldau, Wiedersbach.

Amtsgericht Suhl. Kreis Schleusingen mit Ausschluß des zum Amtsgericht Schleusingen gelegten Theils.

Im Kreise Ziegenrück.

Amtsgericht Ranis. Aus dem Kreise Ziegenrück: Stadtbezirk Ranig; Amtsbezirke Crölpa, Großkamsdorf, Wernburg, Wöhlsdorf.

Amtegericht Ziegen rück. Kreis Ziegenrück mit Ausschluß des zum Amtsgericht Ranis gelegten Theils.

Im Kreise Schmalkalden.

Amtsgericht Brotte rode. Aus dem Kreise Schmalkalden: Gemeindebezirke Auwallenburg, Brotterode, Elmenthal, Herges (Voigtei), Kleinschmalkalden, Laudenbach.

Amtsgericht Schmalkalden. Kreis Schmalkalden mit Aus— schluß der zu den Amtsgerichten Brotterode und Steinbach⸗Hallenberg gelegten Theile.

Amtsgericht Steinbach⸗Hallenberg. Aus dem Kreise Schmalkalden: Gemeindebezirke Altersbach, Bermbach, Herges ö Oberschönau, Rotterode, Springstille, Steinbach, Ünter⸗

önau.

Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Ministerial-Direktor Ober-Landforstmeister von Hagen vom Harze.

Bekanntmachung auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Das durch meine Bekanntmachung vom 17. Januar d. J. (Reichs-Anzeiger Nr. 15) erlassene Verbot der vom kommu— nistischen Arbeiterbildungsverein in London herausgegebenen periodischen Druckschrift „Freiheit“ erstreckt sich auch auf diejenigen Nummern dieses Blattes, welche unter der Auf— schrist „Die Zukunft“ zur Ausgabe gelangen.

Berlin, den 12. August 1879. Der Reichskanzler. Im Auftrage: von Moeller.

Bekanntmachungen,

betreffend Verbote und Beschränkungen der Ein— fuhr über die Reichsgrenze.

Da nach amtlicher Mittheilung in Krombach Bezirks— hauptmannschaft Gabel in Böhmen die Rinderpest ausge— brochen ist, so wird nach Maßgabe der revidirten Instruktion vom 9, Juni 1873 zu dem Reichsgesetze vom 7. April 1869 unter Aufhebung der Verordnung vom 5. Juni d. J. (abge— druckt in Nr. 89 des Dresdener Journals“ und Nr. 1535 der „Leipziger Zeitung“) hierdurch Folgendes verordnet:

A. ;

Die sächsisch-böhmische Grenzstrecke von Wanscha

bei Ostritz bis Schmilka bei Herrnskretschen

betreffend. 8. 1

Verboten ist entlang der vorbezeichneten Grenzstrecke die

Einfuhr aus Böhmen nach und durch Sachsen in Ansehung

folgender Gegenstände:

a. aller Arten von Vieh, mit Ausnahme von Pferden, Maulthieren und Eseln;

h. der unter B. in 8. 5 b., c. und d. gedachten Gegen— stände, jedoch mit den in 8. 6 unter b. bis h. gestatteten Ausnahmen.

§. 2

Personen, deren Beschäftigung eine Berührung mit Vieh mit sich bringt, z. B. Fleischer, Viehhändler und deren Per— sonal dürfen die diesseitige Landesgrenze auf obenbemerkter Strecke nur an den von den Amtshauptmannschaften Zittau, Löbau, Bautzen und Pirna in ihren Amtsblätter bekannt zu machenden Punkten überschreiten und haben sich daselbst einer Desinfektion zu unterwerfen, zu diesem Behufe aber bei den dortigen V zu melden.

In den Bezirken der in 5. 2 gedachten Amtshauptmann— schaften ist bei vorkommenden Krankheits- oder Todesfällen im Rindvichbestand von den betreffenden Viehbesitzern sofort bei der Ortspolizeibehörde Anzeige zu machen, und sodann von dieser in Gemäßheit des 5. 13 folg. der Instruktion vom 9. Juni 1873 das weiter Nöthige zu besorgen.

Der Besitzer selbst darf die kranken Thiere nicht schlach— ten oder tödten, etwa gefallene Thiere aber nicht verscharren oder sonst beseitigen, ehe die Natur der Krankheit thierärzt⸗ lich festgestellt ist. ö.

Der sogenannte kleine Grenzverkehr mit Vieh, d. h. der Verkehr mit Gespannen von Rindvieh zwischen böhmischen und sächsischen Grenzorten, sowie der Weidebetrieb von sächsischem Vieh auf böhmischen Fluren, sowie von böhmischem Vieh auf sächsischen Fluren ist untersagt.

B. Die westlich der Elbe gelegene sächsisch-böhmische (Landesgrenze betreffend. §. 5. Verboten ist auf dieser Grenzstrecke die Ein⸗und Durchfuhr a. von Rindvieh, Schafen, Ziegen und anderen Wieder⸗ käuern ohne Unterschied der Race und des Landes, aus welchem sie kommen, sowie von Borstenvieh; b. von solchen thierischen Theilen in frischem oder trockenem Zustande, welche von Wiederkäuern stammen; c. von Dünger, Rauchfutter, Stroh und anderen Streu⸗ materialien, gebrauchtem Stallgeräthe, Geschirre und Lederzeuge; d. von Wolle, Haaren und Borsten, gebrauchten Kleidungs⸗ stücken für den Handel und Lumpen; soweit nicht bei den vorstehend unter a. bis d. bezeichneten Gegenständen die in nachstehendem 5. 6 erwähnten Ausnahmen

§. 6.

Nicht beschränkt bez. bedingung weise nachgelassen bleibt

die Ein- und Durchfuhr

a. von en,, welches nach beizubringenden amt— ,. Begleitscheinen aus seuchenfreien Gegenden ommt;

b. von Butter, Milch und Käse;

c. von vollkommen trockenen Häuten und trockenen oder gesalzenen Därmen;

d. von Wolle, Haaren und Borsten in bearbeitetem Zu⸗ i, bez. wenn solche der Fabrikwäsche unterlegen aben;

e. von geschmolzenem Talg in Fässern und Wannen;

f. von Knochen, Hörnern und Klauen in vollkommen lufttrockenem Zustande und befreit von thierischen Weichtheilen;

g. von Lumpen in Fässern verpackt;

und zwar zu (., d., e, f, g., dafern die Einfuhr in geschlossenen Eisenbahnwagen erfolgt und die Abstammung aus völlig seuchenfreien Gegenden durch amtliche Begleitscheine nachge⸗ wiesen ist, sowie endlich .

h. von Heu und Stroh, sofern es lediglich als Ver— packungsmaterial dient, jedoch ist dasselbe am Bestim— mungsorte zu vernichten und deshalb die Polizeibehörde des letzteren auf kürzestem Wege von dem erfolgten Grenzübergang in ö zu setzen.

Nicht beschränkt ist der 8. 1 gedachte kleine Grenzverkehr. 0. Allgemeine K

Verboten ist die Anwendung, der Verkauf und die An— empfehlung von Vorbauungs- und Heilmitteln bei der Rinderpest.

8. 9. Verboten ist das Abhalten von Viehmärkten in den Be— zirken der Amtshauptmannschaften Zittau, Bautzen, Löbau und Pirna, ingleichen das Abhalten des Nutzviehmarktes in Dresden und der Abtrieb lebender Wiederkäuer vom dasigen Schlachtviehhofe.

§. 10.

Die Ueberwachung der vorstehend getroffenen Bestim— mungen geschieht durch die betr. Grenzzoll⸗ und Polizei⸗ behörden und durch die Gensd'armerie, beziehentlich unter militärischer Assistenz.

5

Durchhrechung der Grenzsperre mit Thieren oder gift—

fangenden Sachen der in 8§. 1 und 5 gedachten Arten hat außer der 8. 12 gedachten Strafe die sosortige Tödtung und Verscharrung der Thiere oder bez. Vernichtung oder Desinfi— zirung der giftfangenden Sachen zur Folge. Sodnstige Gegenstände, sowie beziehentlich Menschen müssen im Falle eines Durchbruchs bei Unthunlichkeit der Desinfek— tion auf kürzestem Wege wieder über die Grenze zurück— gebracht werden, womöglich n. Ortschaften zu berühren.

Zuwiderhandlungen werden nach Maßgabe der Bestim— mungen im §. 328 des Reichsstrafgesetzbuchs beziehentlich des RNeichsgesetzes vom 21. Mai 1873 (Reichsgesetz⸗Blatt vom Jahre 1878 S. gö) bestraft.

Gegenwärtige Verordnung ist in allen Amtsblättern der Amtshauptmannschaften Zittau, Löbau, Bautzen, Kamenz, Pirna und Dresden zum Abdruck zu bringen.

Dresden, den 11. August 1879.

Ministerium des Innern. von Nostitz-Wallwitz.

Bekanntmachung für Seefahrer.

Am 15. d. Mts. soll zu Geestemünde der Unterricht in der Königlichen Navigationsvorbereitungsschule, in welcher Seeleute zur Aufnahme in die Steuermanneklasse und zum Schiffer auf kleiner Fahrt vorbereitet werden, beginnen.

Das Schulgeld beträgt monatlich drei Mark. Die Aufnahme der Schüler wird der Navigakions⸗-Vorschullehrer Berg zu Geeste⸗ münde vermitteln.

Voraussichtlich wird ebendaselbst zum 1. Oktober er. der Unter⸗ richt in der Schiffer und Steuermannsklasse begin nen. Näheres darüber wird später bekannt gemacht werden.

Leer, den 12. August 1879. Der Königliche Navigationsschul⸗Direktor. Im Auftrage: Der Königliche Navigationslehrer Wendtlandt.

Per sonalver nderungen.

Königlich Preußische Armee. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Bad Gastein, 5. August. Böhmer, Gen. Major von der Armee, zum Commandeur der 13. Inf. Brig. er⸗ nannt. v. Schmeling, Oberst ⸗Lt. und etatsm. Stabsoffiz. vom 3. Garde⸗Ulan. Regt., zum Commandeur des Drag. Regts. Nr. 3 ernannt. Schnackenberg, Major und etatsm. Stabsoffiz. vom Huf. Regt. Nr. 14, in gleicher Eigenschaft zum 3. Garde ⸗Ulan. Regt. versetzt. Prinz von Croy, Major und Escafr. Chef vom Hus. Regt. Nr. 14, zum etatsm. Siabsoffiz. ernannt. Frhr. v. Diepen⸗ broick⸗ Grüter, Major und Escadr. Chef vom Huf. Regt. Nr. 14, ein Patent seiner Charge verliehen. v. Blum enth al, Rittm. aggr. dem Hus. Regt. Nr. 14, unter Verleihung eines Patents seiner Charge, als Escadr. Chef in das Regt. einrangirt. v. Oertzen, Pr. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 12, als aggr. zum 2. Garde ⸗Ulan. Regt. , Frhr. v. Hag ke, Sec. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 12, zum Pr. Lt., vorläufig ohne Patent, befördert. Frhr. v. Ohlen und Adlerskron, Sec. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 8, in das Drag. Regt. Nr. 14 versetzt. Materne, Hauptm. vom Inf. Regt. Nr. 65, Winckel, Hauptm. vom Inf. Regt. Nr. 29, zu Üüberzähl. Majors befördert. Frhr. v. Reitzen stein, Hauptm. und Comp. Chef vom Füs. Regt. Nr. 35, dem Regt., unter Beförder. zum Üüberzähl. Major, aggregirt. Seyer, Pr. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 35, zum Hauptm. und Comp. Chef befördert.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Bad Gastein, 29. Juli. Linke, Hauptm. a. D., zuletzt Battr. Chef im Feld⸗Art. Regt. Nr. 5, der Charakter als Major verliehen. 5. August. v. Mützschefahl, Gen. Major und Commandeur der 13. Inf. Brig, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, als Ben. Lt. mit Pens, zur Disp. gestellt. v. Saldern, Oberst und Fommandeur des Drag Regts. Nr. 8, in Genehmigung seines Ab⸗ schiedsgesuchet, mit Pens. und der Regts. Unif, zur Disp. gestellt. Im Beurlauhtenstande. Bad Gastein, 5. August. Schmincke, Sec. Lt. vom 3. Garde Gren. Landw. Regt, mit schlichtem Abschied entlassen.

Beamte, der Militär -Verwaltung. Durch Ver—⸗ fügung des Kriegs⸗-Ministeriums. 29. Juli. Galow, Zahlmstr.

legten Theile.

Platz greifen.

vom 2, zum 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 64 versetzt.

wd

XII. (Königlich Sächsisches7 Armer⸗Corps. Juli 1879.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzunger. Im aktiven Heere. v. Seydlitz, Pr. Lt. vom Feld ⸗Art. Regt. Rr. 28 und kommandirt zum Königlichen Kadetten Corps, unter Verbleib in diesem Kommando, zum Fuß⸗Art. Regt. Nr. 12 versetzt. v. Raben horst, Sec. Lt. vom Feld⸗Art. Nr. 28, zum Pr. Lt. be⸗ ordert.

f Im Beurlaubtenstande. Oehme, Sec Lt. der Reserve vom Inf. Regt. Nr. 105, zum Pr. Lt. der Res., befördert. .

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. v. Crie—⸗ gern, Hauptmann und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 102, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches mit der gesetzlichen Pension und der Erlaubniß zum Tragen der Regts. Uniform mit den vor— geschriebenen Abzeichen zur Disposition gestellt. Graf zu Münster, Thiele II., Sec. Lts. vom Feld⸗Art. Nr. 12, behufs Auswanderung der Abschied bewilligt.

Im Beurlgubtenstande. Lommatzsch, Sec. Lt. der Landw. Inf. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 103, wegen überkom= mener Dienstuntauglichkeit, Büttner⸗Wob sst, Sec. Lt. der Res. vom Gren. Regt. Nr. 101, der Abschied bewilligt.

Im, Sanitäts corps. Dr. Benndorf, Stahearzt der 1. Abtheilung des Feld-Art. Regts. Nr. 12, mit der gesetzl. Pens. und der Erlaubniß zum Tragen seiner bisherigen Unif, mit den vor⸗ geschriebenen Abzeichen der Abschied bewilligt. Or Schumann, Assist. Arzt 2. Kl. der Res. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 107, Dr. Meyburg, Dr. Kahleyvß, Assist. Aerzte 2. Kl. der Res. vom Res. Landw. Bat. Nr. 108, Dr. Herwig, Assist. Arzt 2 Kl. der Res. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 104, Dr. Stobbe, Assist. Arzt 2. Kl. der Res. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 103, Dr. Tüngel, Assist. Arzt 2. Kl. der Res. des 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 106, zu Assist. Aerzten 1. Kl. der Res. Dr. Rabenhorst, Assist. Arzt 2. Kl. vom Inf. Regt. Nr. 103, zum Assist. Arzt 1. Kl. befördert.

XIII. (stöniglich Württembergisches) Armee⸗Corps.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im Beurlaubtenstande. 4. August. Siebeck, Königl. preuß. Sec. Lt. der Res. 4. D. mit seinem bisher. Patent bei dem XIII. Armee⸗Corps als Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts Nr. 125 angestellt. Haderer, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 124, Frhr. v. Varnbüler, Römer, Sec. Lts. der Res. des Ulan. Regts. Nr. 19, Sta delbauer, Sec. Ltz von der Landw. Kar, des Res. Landw. Bats. Nr. 127, Seitz, Frhr. v. Trott, Sec. Lts. der Res. des Ulan. Regts. Nr. 19, Epting, Sec. Lt. der Res. des Drag. Regts. Nr. 25, Eisenmann, See. Lt. von der Landw. Kav. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 124, Seemann, Sec. Lt. von der Landw. Kav. des Res. Landw. Bats. Nr. 127, zu Pr. Lis. befördert.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 30. Juli. Rapp, Sec. Lt, a. D., zuletzt im 3. Inf. Regt. Nr. 121, die Be⸗ rechtigang zur Anstellung in Registratur⸗ und Kanzleistellen der Militärrerwaltung verliehen.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 13. August. Se. Majestät der Kaiser und König sind gestern Nachmittag um 2 Uhr von Gastein abgereist. Vor und auf der Treppe des Badeschlosses bil⸗ deten, wie W. T. B.“ meldet, zahlreiche Kurgäste bei der Abfahrt Sr. Maj stät Spalier. Die deutschen Kurgäste trugen Korn blumen und Kornblumensträuße. Als Se. Majestät auf der Treppe erschienen, spielte die Kurkapelle das „Heil Dir im Siegerkranz“, während die Kurgäste den Kaiser mit enthusia— stischen Hochrufen empfingen. Se. Majestät verneigten Sich grüßend nach allen Seiten und nahmen von vielen Damen die dargereichten Kornblumensträuße entgegen. .

Dem Bürgermeister Gruber sprach der Kaiser Seine Be⸗ friedigung über den Aufenthalt aus, der Ihm in Gastein be— reitet worden sei. Es sei Ihm hier auch die besondere Freude zu Theil geworden, mit Sr. Majestät dem Kaiser von Oester⸗ reich, Seinem lieben Neffen, zusammenzutreffen. Schließlich bemerkte Se. Majestät noch, daß Ihm die Kur ausgezeichnet gut bekommen sei. . .

Hierauf verabschiedeten Sich Se. Majestät der Kaiser in huldvollster Weise und bestiegen sodann unter fortdauernden Hochrufen den vierspännigen Wagen. ö . ka Se. Majestät der Kaiser haben vor der Abreise 500 Fl. für die Armen und das Spital in Gastein gespendet,.

Gegen Abend trafen Se. Majestät im besten Wohlsein in Salzburg ein und stiegen im „Europäischen Hofe“ daselbst ab.

Heute früh um 9 Uhr erfolgte die Weiterreise über Attnang und Ried nach Eger, wo übernachtet wird.

Bei der Abfahrt des Kaisers von Salzburg waren der Statthalter Graf von Thun-Hohenstein, der Landeshauptmann Graf Lamberg und der General Graf Grünne am Bahnhofe zur Verabschiedung anwesend.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin

widmete bei Allerhöchstihrer Rückkehr von den Besuchen am

Bodensee und dem kurzen Ausfluge in die Schweiz der

Münchener Ausstellung einige Stunden. .

Am 15. d. M. früh trifft Ihre Majestät auf Schloß Babelsberg ein.

Die durch die Zeitungen gehende Nachricht von einer Fußverstauchung Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen ist unrichtig. Höchstderselbe hat nur eine wunde Stelle am Fuße, welche das Gehen erschwert.

In Böhmen ist in dem hart an der Königlich sächsi⸗ schen Landesgrenze belegenen Orte Krombach, Bezirk Gabel, die Rinderpest ausgebrochen. Die vorgeschriebenen Schutzmaßregeln sind angeordnet worden.

Der Diskont der Reichsbank ist heute auf 4 Proz, und der Lombard⸗-Zinsfuß für Waaren wie Effekten auf 5 Proz. erhöht worden.

Nach der im Reichs-Eisenbahn⸗Amt auf⸗— gestellten, in der Ersten Beilage veröffentlichten Nachweisung über im Monat Juni d. J. beförderte Züge und deren Verspätungen wurden auf ös größeren Eisen⸗ bahnen Deutschlands (exkl. Bayerns), mit einer Ge⸗ sammtlänge von 27 503,2 km, an fahrplanmäßigen Zügen befördert: 11 724 Courier⸗ und Schnellzüge, 76 520 Personen⸗ üge, 43 993 gemischte und 66 776. Güterzüge; an außer— . Zügen; 4038 Courier⸗, Personen⸗ und ge⸗ mischte, und 31 920 Güter-, Materialien.! und Arbeits⸗ züge. Im Ganzen wurden 572 407 315 Achskilometer be⸗ wegt, von denen 188 445 327 auf die fahrplanmäßigen Züge mit Personenbeförderung entfallen. Es verspäteten von den 132147 , Courier⸗, Personen⸗ und gemischten Zügen im Ganzen 1354 oder 1,B02 pCt., (gegen O, 93 pCt. in demselben Monat des Vorjahres, und

Yrö7 pCt. im Vormonat). Von diesen Verspätungen wurden jedoch 612 durch das Abwarten verspäteter Anschlußzüge , . . en, so daß aus im eigenen Betriebe der betreffenden Bahnen iegenden Ursachen 742 Verspätungen oder 0,56 pCt. (gegen O34 pCt. im Vormonat) der beförderten Züge entstanden. In demselben Monat des Vorjahres verspäteten auf 58 Bahnen durch im eigenen Betriebe liegende Ursachen 642 Züge oder 509 pCt., sonach O, 6 pCt. weniger. n Folge der Verspätungen wurden 191 Anschlüsse verfäumt (gegen 174 in demselben Monat des Vorjahres und 85 im Vormonat).

Nach 5. 307 Th. J. Tit. 15 des Allg. L. R. kann derjenige, welcher die verspätete Erfüllung einer Leistung ganz oder zum Theil ohne Vorbehalt angenommen hat, die Konventionalstrafe, auch die auf Verspätung der Erfüllung gesetzte, nicht mehr fordern. Unter der theilweisen Annahme im Sinne dieser Bestimmung sind, nach einem Erkenntniß des Reichs⸗-Ober-Handelsgerichts vom 19. Juni 1879, nur solche Fälle zu verstehen, in denen die Erfüllung eines Theils derjenigen Verpflichtungen, deren Nichtleistung mit einer und derselben Konventionalstrafe bedroht ist, nachträglich angenommen ist. Ist dagegen die Nichterfüllung von Ver— tragsverpflichtungen nur theilweise mit einer Konventional— strafe bedroht, so führt die Annahme einer der Strafe nicht unterworfenen Leistung ohne Vorbehalt noch nicht . Weiteres den Verlust des Rechts auf die Strafe herbei. Ebenso geht durch vorbehaltlose Annahme einer späteren Terminalzahlung die verwirkte Konventionalstrafe für Nicht— zahlung früherer Termine nicht verloren.

S. M. Glattdecks⸗Korvette „Ariadne“, 8 Geschütze, Kommandant Korv. Kapt. von Werner, ist am 11.8. Mts. in Aden eingetroffen, woselbst sich seit dem 5. d. Mts. auch S. M. Kbt. „Nautilus“ befindet.

Bayern. München, 11. August. Auf Grund des Art. 2 Ziff. 2 des Polizeistrafgesetzbuchs für Bayern, vom 26. Dezember 1871, und unter Bezugnahme auf 8. 367 Nr. 5 des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich hat das Staats— Ministerium des Innern hinsichtlich des Verkehrs mit Sprengstoffen mit Rücksicht auf die von dem Bundesrath hierüber vereinbarten Bestimmungen eine eingehende Bekannt⸗ machung erlassen, die heute im Gesetz-⸗ und Verordnungsblatt publizirt wird. Wie die „Allg. Ztg.“ vernimmt, werden demnächst Bestimmungen über die Errichtung neuer Wirth— schaften und Pfandleihanstalten erscheinen, welche den Zweck haben der allzu großen Vermehrung dieser Gewerbe entgegenzutreten.

Württemberg. Friedrichshafen, 11. August. (St. A. f. W.) Se. Majestat der König ist gestern gegen Abend von Bebenhausen wieder hier eingetroffen.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 11. August. (Pr.) Aus sünchen wird mitgetheilt, daß Se. Majestät der Kaiser, welcher Mittwoch nach Tegernsee kommt, dort einen fünf- bis sechstägigen Aufenthalt nehmen wird, während welcher Zeit auch Ihre Majestät die Kaiserin Elisabeth und Kronprinz Ru dolf dort eintreffen werden. Prinz Leopold und Erz—⸗ herzogin Gisela werden sich mit ihren Kindern ebenfalls mit dem Kaiser nach Tegernsee begeben. Der Minister des Aeußern Graf Andrassy ist gestern Abends um 8 Uhr nach Terebes abgereist.

In Bezug auf die Arab-Tabia⸗Frage ist heute mitzutheilen, daß nach einer der „Pol. Corr.“ aus St. Peters—⸗ burg unterm 9. d. M. zugegangenen Meldung man sich in russischen Regierungskreisen geneigt zeigt, den von Oesterreich— Ungarn beantragten Aenderungen der Vorschläge, welche russischerseits in der letzten auf die Arab-Tabia⸗-Frage bezüg— lichen Cirkularnote gemacht worden waren, beizutreten. Es würde in diesem Falle die endgültige Entscheidung dieser An— gelegenheit durch einen einfachen Majoritätsbeschluß der inter— nationalen Kommission herbeigeführt werden. ö

Der kürzlich veröffentlichte, so überraschend günstige Ausweis über den Ertrag der indirekten Abgaben hat mehrfach die Frage angeregt, wie viel von dem erzielten Mehr— erträgnisse auf Rechnung der mit dem neuen ungarischen Ausgleich in Kraft getretenen Zollerhöhungen einzelner Kon— sumtionsartikel zu setzen sei. Diesbezüglich bemerkt das „Fremdenblatt“:

„Es wäre gewiß von besonderem Interesse, hierauf eine präzise Antwort zu erhalten. Indessen dünkt uns, daß vorerst den neuen Finanzzöllen, namentlich im ersten Semester, noch kein maßgebender Einfluß auf die Staatseinnabmen zuzuschreiben ist. Da die öster⸗ reichische Regierung vor dem Inslebentreten der neuen Einfuhrzölle ein Sxerrgesetz nicht erlassen hat, so ist anzunehmen, daß die Spe—⸗ kulation Zeit genug gefunden hat, ausgiebige Vorräthe der späterhin böher zu verzollenden Waaren einzulagern. In der That ist dies beim Kaffee und Petroleum in großartigem Maßstabe der Fall gewesen, und man kann daher getrost folgern, daß der Mehrertrag der indirekten Steuern nicht auf Rechnung derartiger Zolleinnahmen, sondern wirklich zum großen Theile auf ein Wachs— thum der innern Konsumtionskraft der Bevölkerung zurückzuführen

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ist. Bestätigt sich aber diese erfreuliche Voraussetzung und wir erwarten, daß die thatsächlichen Nachweisungen uns nicht Lügen strafen dann ist dies ein vollgiltiges Symptom der gebesserten

wirthschaftlichen Lage. . . 13. August. (W. T. B.). Die amtliche „Wiener Zeitung“ veröffentlicht ein Handschreiben des Kaisers an den Minister-Präsidenten von Stremayr und den Minister des Innern, Grafen Taaffe, datirt aus München, den 10. d., mittelst welchem der Kaiser die am 11. Juli er. erbetene Amtsentlassung des cisleithanischen Gesammtministeriums an— nimmt, den Grafen Taaffe mit der Bildung eines neuen Ministeriums beauftragt und dessen Anträgen demnächst entgegensieht. ; . .

Der deutsche Botschafter Prinz Reuß ist von Gastein hier wieder eingetroffen. .

Der „Polit. Corresp.“ wird aus Konstantinopel gemeldet, der Minister des Auswärtigen, Savfet Pascha, beabsichtige, demnächst zurückzutreten, da seine Vorschläge über die Grundlagen der Verhandlungen mit den griechi⸗ schen Bevollmächtigten nicht die Zustimmung des Sultans erhalten hätten, wodurch die Erledigung der griechi⸗ schen Frage neuerdings wieder in die Ferne gerückt worden sei. Wie verlautet, soll in Folge des gegenwärtigen Stan⸗ des der Dinge der zweite griechische Bevollmächtigte für die Verhandlungen, Brailas, bei der griechi⸗ schen Regierung die Ermächtigung nachgesucht haben, Konstantinopel wieder verlassen zu . a

flüchtig geworden. Weiter wird derselben Correspondenz aus Konstantinopel gemeldet, der Sultan habe dem öster⸗ reichischen Botschafter sein Bedauern und seine Theil— nahme angesichts des Unglücksfalles in Serajewo aus— gedrückt und zugleich die Ueberzeugung ausgesprochen, daß die österreichisch⸗ungarische Regierung Alles thun werde, um die Folgen des Unglücksfalles zu lindern.

Aus Serajewo, 12. August, wird gemeldet: Der durch die Feuersbrunst verursachte Verlust an Aerargut beträgt nach den bisherigen Erhebungen 100 000 Fl.

Pest, 11. August. Die „Budapester Correspondenz“ erhält aus Wien folgende „authentische Mittheilung“. „Die Nachricht des „Pester Lloyd“ über den Rücktritt des Grafen Andrassy ist in dieser positiven Form völlig grundlos. Die Wohnungen im Andrassy'schen Palais in Ofen wurden ge— kündigt, weil die Gräfin Andrassy die Absicht hat, im Laufe des nächsten Winters jedenfalls einige Bälle in Ungarn zu geben, ob nun Graf Andrassy das Auswärtige Amt weiter führt oder nicht. Hieraus läßt sich demnach keine berechtigte Folgerung auf den Rücktritt des Ministers ziehen. Der leider sehr angegriffene Gesundheitszustand des Grafen Andrassy zwingt ihn aber, sich jetzt für einige Zeit auf das Land zurückzuziehen; mit der heutigen Abreise nach Terebes trat er einen mehrwöchentlichen Urlaub an. Wenn sich der Graf besser fühlt, gedenkt er Anfangs September auf einige Tage hierher zu kommen, um an den Steinberschen Jagden theilzunehmen. Auf wie lange sich dann später der ÄAufent— halt in Terebes erstrecken wird und wann Graf Andrassy die direkte Leitung der Geschäfte wieder übernehmen wird, hängt lediglich von dem ferneren Zustande seiner Gesundheit ab.“

Ag ram, 11. August. Der Landtag wählte heute be— hufs Ergänzung des Ausschusses zur Berathung des Gemeinde— gesetzes noch sieben Mitglieder und vertagte sich auf un— bestimmte Zeit.

Großbritannien und Irland. London, 11. August. (Allg. Corr.) In einer an den Vize-König von Indien gerichteten Depesche vom 7. d. M. unterzieht Lord Cranbrook, der Minister für die indischen Angelegenheiten, die Bedin⸗ gungen des englisch⸗afghanischen Friedensvertrages einer eingehenden Kritik. Er sagt u. A.:

Der zweite Artikel, welcher Seitens des Emirs eine Amnestie zu Gunsten derjenigen seiner Unterthanen gewährleistet, welche während der jüngsten Operationen die britischen Truppen unterstützt haben dürften, war wesentlich nothwendig, um der Wiederholung von Re— pressalien vorzubeugen, wie sie der letzte afghanische Krieg im Gefolge batte. Ihrer Masestät Regierung vernimmt mit besonderer Genug— thuung, daß der Emir bereit ist, die nöthigen Schritte hierfür zu thun und hofft, Se. Hoheit werde dafür Sorge tragen, daß dessen gute Absichten nicht durch Handlungen oder Nachläßssigkeiten unter geordneter Beamten vereitelt werden. Ihrer Majestät Regierung legt dieser Angelegenheit besondere Wichtigkeit bei, weil sie die Ehre des britischen Namens sehr nahe berührt. Der dritte Artikel des Vertrags, welcher die zukünftigen politischen Beziehungen der beiden Regierungen bestimmt, scheint den Berathern Ihrer Majestät danach angethan, beiden Theilen das Wesentliche Ihrer besonderen Interessen zu sichern. Einerseits verpflichtet sich der Emir, seine Be—⸗ ziehungen zu den auswärtigen Staaten in Uebereinstimmung mit den Rathschlägen und Wünschen der britischen Regierung zu regeln; an— dererseits wird er gegen alle Folgen, welche ihm aus einer gewissen—⸗ haften Ausübung dieser Verpflichtung erwachsen könnten, sowie gegen jeden unprovozirten Angriff vom Auslande, gesichert. Gleichzeitig be⸗ merkt der Schlußsatz des Artikels, daß die britische Regierung ihrer oftmals dargelegten Politik der Nichteinmischung in die inneren An—⸗ gelegenheiten Afghanistans treu bleiben werde, was im 5. Artikel aber⸗ mals aufs Deutlichste bestätigt wird. Da es nahe liegt, daß so lange Se. Hoheit sich genau an die Vertragsbestimmungen hält, ein aus— wärtiger Angriff nothwendigerweise auch ein unprovozirter sein müßte, so hält sich Ihrer Majestät Regierung zu der Annahme berechtigt, daß die unzweideutigen Stipulationen, welche nunmehr in einer feierlichen Urkunde niedergelegt sind, zum materiellen Gedeihen Afghanistans, der Ruhe Indiens und dem Frieden Central ⸗Asiens beitragen werden. Die im 4. Artikel vorgesehenen Bedingungen, be⸗ züglich der Einsetzung britischer Agenturen in Afghanistan, dürften voraussichtlich die Zwecke sichern, welche Ihrer Majestät Regierung vor Augen hat. Es gereicht zur Besriedigung, daß einer der ersten Akte des Emirs nach Eröffnung der Unterhandlungen der Auedruck eines Wunsches gewesen ist, einen permanenten britis en Residenten in seiner Hauptstadt zu empfangen. Obgleich Ihrer Majestät Regierung es immer unterlassen hat, diese Maßregel dem früheren Emir, aus Rücksicht für dessen Abneigung, aufzudringen, so bat sie darum nicht aufgehört, dieselbe als dienlich zu betrachten; sie ist der Ansicht, daß selbst die gelegentliche Anwesenheit eines Of⸗ fiziers von reifem Urtheil in Kabul snicht die Mißverständnisse der jüngsten Jahre verhindert haben würde; sie ist der Ueberzeugung, daß die von Schir Ali geltend gemachten Einwendungen sich als durchaus unbegründet erweisen werden, und erwartet mit Zuversicht, daß die Anwesenheit eines britischen Offiziers in Kabul zu der Befestigung jener Einheit der Politik zwischen den Regierungen von Indien und Afghanistan beitragen wird, welche der Vertrag in erster Linie im Auge hat. Ihrer Majestät Regierung hat es gern gesehen, daß Sie dem Emir das gleiche Vorrecht, seine eigenen Agenten gleicher⸗ weise nach Ind ien zu schicken, gewährt haben; sie ist der Meinung, daß die Anwesenheit eines verständigen und fähigen afghanischen Gesandten an Ihrem Hofe beiden Regierungen mancherlei Vortheile sichern werde. Passender Weise ist der britischen Regierung das Recht reservirt worden, untergeordnete Agenten an die afghanische Grenze zu entsenden, wenn eine solche Maßregel sich als nothwendig erweisen sollte. Mit einem fähigen Residenten in Kabul wird sich die permanente Anwesenheit englischer Offiziere in Herat., Candahar und anderen Grenzpunkten unzweifelhaft als weniger wichtig erweisen, als Ihrer Majestät Regierung bisher annahm. Es ist jedoch klar, daß die britische Regierung nicht für die Integrität des Besitzihums des Emirs einstehen kann, wenn sie nicht jede entsprechende Er— leichterung genießt, glaubwürdige Informationen über Ereignisse jenseits der Grenze durch Offiziere zu erlangen, welche sie ab und zu nach der Grenze entsendet. Die im Artikel 9 erwähnten territo⸗ riellen Arrangements sichern der britischen Regierung diejenige Kontrole über die westlichen Pässe und die Stämme, welche dieselben be⸗ wohnen, die den Verlauf der Ereignisse wesentlich nöthig gemacht haben. Die strategischen Mängel der indischen Grenze gegen Af⸗ ahanistan, wie jene Grenze sich seit der Erwerbung des Punjab ge⸗ staltet hat, finden sich in Ihrem Schreiben vom 7. Juli sehr klar dargelegt. Wie Sie darin erwähnt, war es nicht mit der Politik und den Prinzipien der britischen Regierung vereinbar, zu Gewalt · maßregeln zu schreiten, um ihre Stellung zu verstärken; allein die erfolgreiche Beendigung des Krieges, welchen zu vermeiden alle An- strenzungen gemacht wurden, ist in legitimer Weise dazu benutzt worden, Mängel zu beseitigen, deren Bedeutung nicht länger über⸗

sehen werden, konnte. Ihrer Majestät Regierung freut sich, daß es möglich gewesen, eine solch wichtige Errungenschast, ohne thatsächliche Annexion afganischen Territoriums zu

erlangen, insbesondere ohne die permanente Okkupation Kandahars und Jellalabads. Sie ist mit Ihrer Excellenz im Conseil der Meinung, daß der Verlust jener Plätze, insbesondere Kandahars, die Macht und das Ansehen der afghanischen Regierung schwer ge schädigt haben würde, während sie keinen Grund sieht, das Urtheil Ihrer kompetenten professionellen Berather in Zweifel zu ziehen, daß

Meldungen aus Salonichi sind, daselbst 2090 tür⸗ kische Soldaten wegen rückständigen Soldes fahnen⸗

keine strategischen Gründe vorlagen, eine solch schwere politische Ver⸗ antwortung zu übernehmen. J. M. Regierung unterschätzt di e