1879 / 192 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 18 Aug 1879 18:00:01 GMT) scan diff

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Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal-Angelegenheiten.

Der Sanitäts-Rath Dr. med. Halle ist, mit Belassung des Wohnsitzes in Ahlden, zum Kreis-⸗Wundarzt des Kreises Fallingbostel ernannt worden ;

Königliche Akademie der Künste zu Berlin. Winterkursus der Lehranstalten für Musik. . A. Hochfchule für Musik, Abtheilung für musika— lische Komposition.

Der Unterricht wird ertheilt durch die Professoren Grell, Kiel, Bargiel und Ober⸗Kapellmeister Taubert.

Die Aufnahmebedingungen sind aus dem Prospekt ersicht⸗ lich, welcher im Geschäftszimmer der Akademie, Uniyersitätg⸗ straße 6, käuflich zu haben ist. Ebendaselbst haben die Aspiranten ihre an den unterzeichneten Vorsitzenden der Scktion zu richtenden Meldungen, unter Beifügung der im Abschnitt 7 des Prospekts geforderten Nachweise und mu⸗ sikalischen Kompositionen, bis zum 15. September einzureichen.

Die Aufnahmeprüfung findet am 6. Oktober, Morgens 10 Uhr, im Akademiegebäude statt.

B. Hochschule für Musik, Abtheilung für aus—

übende Tonkunst. Direktor: Professor Dr. Joachim.

Am 1. Oktober d. J. können in dieser Anstalt, welche die höhere Ausbildung im Solo⸗ und Chorgesang und im Solb⸗ und Zusammenspiel der Orchester⸗(Streich⸗ und Blas-)

nstrumente, des Klaviers und der Orgel bezweckt, neue

Schüler und Schülerinnen eintreten.

Die Bedingungen zur Aufnahme sind aus dem Prospekt ersichtlich, welcher im Bureau käuflich zu haben ist, auch gegen Einsendung von 23 3 in Marken mittelst Kreuzbandes über⸗ sandt wird.

Die Anmeldungen sind schriftlich und portofrei, unter Beifügung der im 8.7 des Prospekts angegebenen nöthigen Nachweise (selbstgeschriebener Lebenslauf. Tauf⸗, Bildungs— und Führungszeügniß) spätestens drei Tage vor der Auf— nahmeprüfung, welche Mittwoch, den 1. Oktober d. J, Mor⸗ gens 9 Uhr, stattfindet, an das Direktorat der Anstalt Berlin KV., Königsplatz Nr. I) zu richten und auf dem Briefumschlag mit dem Zusatze „Anmeldung“ zu versehen.

Die Prüfung derer, welche sich zur Aufnahme in die Chorschule schriftlich angemeldet haben, wird am 4. Oktober Vormittags 11 Uhr abgehalten.

Eine besondere Zustellung erfolgt auf die Anmeldungen nicht, sondern die Aspiranten haben sich ohne Weiteres zu den Aufnahmeprüfungen einzufinden.

Institut für Kirchenmusik. Ulexanderstraße 22.) Direktor: Professor Haupt.

Zweck der Anstalt: Ausbildung von Organisten, Kanto— ren, wie auch von Musiklehrern für höhere Lehranstalten, ins— besondere Schullehrerseminare. Ausführliche Prospekte sind durch den Direktor des Instituts zu beziehen.

Die Aufnahmeprüfung findet am 13. Oktober, Morgens 9 Uhr, im Lokale des Instituts statt.

Berlin, den 15. August 1879.

Der Vorsitzende der musikalischen Sektion des Senats.

Ober⸗Kapellmeister Taubert.

Ju stiz⸗Ministerium. Allgemeine Verfügung

vom 14. August 1879, betreffend Strafvoll—⸗ streckungen, Strafaussetzungen, Begnadigungen und vorläufige Entlassungen von Straf— gefangenen.

Vom 1. Oktober d. J. ab treten die nachfolgenden Be— stimmungen in Wirksamkeit:

Für diejenigen Sachen, in welchen das Amtsgericht (Schöffengericht, Rheinschiffahrtsgericht, Elbzollgericht) in erster Instanz erkannt hat, wird in Geniäßheit des 3. 483 Abs. 3 der Deutschen Strasprozeßordnung die Strafvollstreckung dem Amtsrichter übertragen. Im Uebrigen erfolgt die Strafvoll⸗ streckung burch die Staatsanwaltschaft des Landgerichts. Die nach 5. 483 Abs. 1 der Strafprozeßordnung erforderliche Ab⸗ schrift der Urtheilsformel ertheilt der Gerichtsschreiber des⸗ jenigen Gerichts, welches in erster Instanz erkannt hat.

Die Strafvollstreckung aus Urtheilen, welche von den auf— gehobenen Gerichten erlassen sind, erfolgt, sofern nach §. 40 des Gesetzes vom 31. März 1872, betreffend die Uebergangs⸗ bestimmungen zur Deutschen Civilprozeßordnung und zur Deutschen irn , n, das Amtsgericht für das ge— richtliche Verfahren bei der Strafvollstreckung zuständig ist, durch den Amtsrichter, anderenfalls durch die Staatsanwaltschaft des Landgerichts. ö

Ueber Strafaufschub in den Fällen des 5. 487 der Straf⸗ prozeßordnung hat diejenige Behörde zu befinden, welcher nach den Bestimmungen unter J. die Strafvollstreckung obliegt.

Ueber Ln n n in den Fällen des 8. 488 der Straf⸗ prozeßordnung hat stets die Staatsanwaltschaft des Land⸗ gerichts zu befinden. Dieselbe hat, sofern sie über den Zeit⸗ raum von vier Wochen hinaus Strafaufschub bewilligen will, die Genehmigung des Ober⸗Staatsanwalts einzuholen.

Die Bewilligung von Strafaufschub in anderen, als den in den 55. 4537, 488 der Strafprozeßordnung vorgesehenen Fällen, sowie bie Bewilligung von Straftheilung und Straf⸗ unterbrechung erfolgt nach Maßgabe der bestehenden Vor⸗ schriften der Art, daß in erster Instanz die Staatsanwaltschaft des Landgerichts, in zweiter Instanz der Ober⸗-Staatsanwalt befindet. ö

Für die Behandlung der Begnadigungssachen bleiben die , men Bestimmungen mit folgenden Abweichungen maß⸗ gebend:

1) Abgesehen von den Fällen des 5. 484 der Stafprozeß⸗ ordnung erfolgt die Bearbeitung der Begnadigungssachen durch die Staatsanwaltschaft des Landgerichts, und zwar auch hinsichtlich derjenigen Sachen, in welchen das Amtsgericht e nn Rheinschiffahrtsgericht, Elbzollgericht) er⸗ annt hat.

Y) Die Berichte werden unmittelbar an den Justis— Minister erstattet, auch wenn in einer höheren Instanz eine abändernde Entscheidung ergangen ist. Wo der Justiz⸗Minister eine Berichterstattung durch den Ober⸗Staatsanwalt für an— gezeigt erachtet, wird er dieselbe im Einzelfalle anordnen.

3) In allen Fällen, in welchen von Nehenstrafen ab— esehen nur auf Geldstrafe, oder auf Haft, oder auf ger san oder Gefängniß bis zu Einem Jahre, allein oder in Verbindung mit einander, erkannt worden ist, bedarf es der Beifügung eines Aktensuszuges und einer Urtheils— 6 nur dann, wenn Allerhöchsten Orts Bericht erfor— ert ist.

4) Die Berichterstattung über rechtskräftig ergangene Todesurtheile erfolgt durch die ratet , f, desjenigen Landgerichts, bei welchem das erkennende Schwurgericht zu— sammengetreten war. Der Bericht wird mit den Akten nebst Aktenauszug und beglaubigter Urtheilsabschrift dem Oher⸗ Staatsanwalt zur Weiterbeförderung an den Justiz-Minister eingereicht. Der Ober⸗Stagtsanwalt hat seinerseits die ihm erforderlich erscheinenden Bemerkungen dem Berichte beizu⸗

ügen. füg IV.

Die in der gemeinschaftlichen Verfügung des Herrn Mi⸗ nisters des Innern und des Justiz-Ministers vom 21. Januar 1871, betreffend die Ausführung der 58. 23 bis 2 des Straf⸗ gesetzbuchs (Just. Minist. Bl. S. 34 ff., vorgesehenen Funktio⸗ nen der Appellationsgerichte werden durch die Ober⸗Staats— anwälte bei den Ober⸗Landesgerichten wahrgenommen. Die— felben haben die entsprechenden Vorkehrungen dafür zu treffen, daß die in den §§. 5, 7 und 16 jener Verfügung vorgesehenen Anträge und Anzeigen an sie gerichtet werden.

Berlin, den 14. August 1879.

Der . In dessen Vertretung: von Schelling.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der bisherige Regierungs-Baumeister Friedrich Angelo von Niederst etter zu Frankfurt a. O. ist zum Königlichen Landbaumeister ernannt und demselben die vakante 6 Hülfsarbeiterstelle bei der Königlichen Regierung daselbst ver— liehen worden.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung.

Die planmäßige 25. Ziehung von 30 Serien der Staats⸗ Prämien⸗Anleihe von 1855, welche die am 15. und 16. Ja⸗ nuar k. Is. zur Verloosung kommenden 3009 Stück Schuld⸗ verschreibungen dieser Anleihe enthalten, wird am 15. Sep⸗ tember d. J, Vormittags 11 Uhr, in unserem Sitzungszimmer, Oranienstraße Nr. 92, im Beisein eines Notars öffentlich stattfinden.

Die Nummern der gezogenen Serien werden demnächst durch Zeitungen und Amtsblätter bekannt gemacht werden.

Berlin, den 16. August 1879.

Haupt-Verwaltung der Staatsschulden. Löwe. Hering.

Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Gemeime Rath und Direktor im Ministerium des Königlichen Hauses, von Schweinitz, nach der Schweiz.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Das durch meine Bekanntmachung vom 17. Januar d. J. (Reichs-Anzeiger Nr. 15) erlassene Verbot der vom kommu⸗ nistischen AÄrbeiterbildungsverein in London herausgegebenen periodischen Druckschrift „Freiheit“ erstreckt sich auch auf diejenigen Nummern dieses Blattes, welche unter der Auf⸗ schrist „Provinzial-Correspon denz“ in London zur Ausgabe gelangen.

Berlin, den 18. August 1879.

Der Reichskanzler. Im Auftrage: von Moeller.

Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 21. No— vember v. J. wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Liquidation des verbotenen Vereins zur Wah⸗ rung der Interessen der werkthätigen Bevölke— rung Berlins beendet ist.

Berlin, den 12. August 1879.

Königliches Polizei⸗Präsidium. II. Abtheilung. Schmidt.

Die unterzeichnete Königliche Kreishauptmannschaft hat, auf Grund von 5. 1, Abs. 2, und 8. 6 des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 188, den Gesangverein „Glocke“ in Schedewitz verboten.

Zwickau, den 15. August 1879.

Königlich e,. , , m nr hh it ertel.

Bekanntmachungen,

betreffend Verbote und Beschränkungen der Ein— fuhr über die Reichsgrenze.

Königlich bayerisches Staats-Ministerjum des Innern, Abtheilung für Landwirthschaft, Gewerbe und Handel.

Nachdem die Rinderpest nach den anher gelangten amt⸗ lichen Mittheilungen in Böhmen und 6 ausgebrochen ist, so wird die Bekanntmachung vom 28. Juli l. J. (Gesetz⸗ und Verordnungsblatt Nr. 38) für die bayerisch⸗österreichische Grenzstrecke von der sächsischen Grenze bei Rehau bis Schellen⸗ berg bei Berchtesgaden außer Kraft gesetzt, an deren Stelle werden aber im Hinblicke auf 8. 528 des Strafgesetz buches sür das Deutsche Reich und auf Grund des Art. 2 Ziff. 1 des Polizeistrafgesetzbuches für Bayern vom 26. Dezember 1871, sowie mit Bezugnahme auf das Reichsgesetz vom 21. Mai 1878 (Reichs⸗Gesetzblatt Nr. 13) für die genannte Grenz⸗ strecke nachstehende ,,, getroffen:

1) Verboten ist bis auf Weiteres entlang der ba erisch⸗ österreischen Landesgrenze von der sächsischen Grenze bei Rehau bis Schellenberg bei Berchtesgaden die Ein⸗ fuhr aus Oesterreich⸗Ungarn nach und durch Bayern: a. von Rindvieh, Schafen und Ziegen ohne Unterschied

der Race und des Landes, aus welchem sie kommen, desgleichen

b. von thierischen Theilen jeder Art in frischem Zu⸗

sstande, welche von diesen Wiederkäuern herrühren,

soweit nicht in Nachstehendem etwas Anderes bestimmt ist.

2 Nicht beschränkt bleibt der Verkehr:

a. mit Butter, Milch und Käse,

b. mit vollkommen trockenen Häuten, sowie mit trocke⸗ nen oder gesalzenen Därmen,

c. mit Wolle, Haaren und Borsten, geschmolzenem Talg, desgleichen mit lufttrockenen, von thierischen Weich— theilen befreiten Knochen, Hörnern und Klauen.

3) Auch ist nicht beschränkt der Verkehr mit Gespannen von Rindvieh zwischen österreichischen und bayerischen Grenzorten, beziehungsweise Grenzmarkungen und der Weidetrieb von an Bayern angrenzenden österreichischen Fluren und Alpen, auf bayerische Fluren und Alpen.

) Für die Grenzstrecke von Schellenberg bei Berchtes⸗ gaden bis Lindau verbleibt es bei den Bestimmungen der Bekanntmachung vom 28. Juli J. J.

München, den 13. August 1879. von Dillis, Staatsrath. Der General⸗Sekretär: Ministerial-⸗Rath von Schlereth.

Nichtamtliches.

Deu tsches Reich.

Preußen. Berlin, 18. August. Se. Ma jestät der Kaiser und König nahmen am Sonnabend Vormittag den Vortrag des Militär⸗Tabinets durch den Chef desselben, General⸗Lieutenant von Albedyll entgegen.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm am Freitag Vormittag die pPersönliche Meldung des zum Commandeur des 2. Schlesischen Dragoner— Regiments Nr. 8 ernannten Oberst-Lieutenants von Schmeling entgegen und empfing Nachmittags den Com⸗ mandeur des 1. Garde⸗Regiments z. F., Obersten von Derenthall.

Die in der heutigen Börsen-Beilage abgedruckte tabellarische Uebersicht der Wochenauswerise deutscher Zettelbanken vom 7. d. M. schließt mit folgen— den summarsschen Daten ab: Es betrug der gesammte Kassen⸗ bestand 712 690 000 C6 oder 206 000 ƽς mehr als in der Vorwoche, während der Wechselbestand mit 569 677 000 eine Abnahme um 9 060 000 S6 und die Lombardforderungen mit 76 679 000 eine solche um 2972000 S nach⸗— weisen; der Notenumlauf betrug S562 195 000 ½υς oder 12250 000 S6 weniger als in der Vorwoche; ferner zeigen die sonstigen täglich fälligen Verbindlichkeiten mit 26 882 000 einen Rückgang um 3 263 000 6 und die an eine Kündigungsfrist gebundenen Verbindlichkeiten mit 41 335 000 υ einen solchen um 68 000 M66

Die in Berlin gesetzlich bestehende Verpflichtung der Grundeigenthümer zur Entrichtung der Kosten des ersten Pflasters einer neu angelegten Straße ist, nach einem Erkenntniß des Ober-Tribunals vom 9. Januar 1879, eine auf den angrenzenden Grundstücken haftende ding⸗ liche Last, deren Leistung mit dem Termin der von dem Magistrat erfolgten Ausschreibung des Pflasterungskosten⸗ betrages fällig wird und von Demjenigen zu zahlen ist, welcher die Abgaben und Lasten des Gruͤndstücks überhaupt in der fraglichen Zeit zu leisten hat.

Der General⸗Lieutenant von Dannenberg, Com⸗ mandeur der 2. Garde⸗Infanterie⸗Division, ist von Urlaub hierher zurückgekehrt.

Als Aerzte haben sich niedergelassen die Herren: Pr. Kehlberg, Dr. Stahl, Dr. Weyl und Arzt Blume in Berlin, Dr. Komnick in Striegau.

S. M. gedeckte Korvette Leipzig“, 12 Geschütze, Kommandant Kapitän zur See Paschen, ist am 5. Juli er. in Port Louis (Mauritius) eingetroffen und beabsichtigt am 7. dess. Mts. die Reise nach Kapstadt fortzusetzen.

S. M. Glattdecks⸗ Korvette „Nymphe“, 9 Geschütze“ Kommandant Korvetten-Kapitän Sattig, ist am 14. d. Mts. in Dartmouth eingetroffen.

Bayern. München, 16. August. (Allg. Ztg.) Se. Majestät der König hat die von dem Gesammt-Ministerium vorge⸗ schlagene Besetzung der Stellen am Verwaltungsgerichts⸗ hofe genehmigt. Der Regierungs-Präsident Dr,. von Feder wurde zum Präsidenten, der Ministerial-Rath Dr. von Huller zum Direktor und der Bezirks-Amtmann Hauck zum Sber⸗Staatsanwalt ernannt.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 16. August. Die „Presse“ schreibt: „Se. Majestät der Kaiser wird am 19. d. früh in Wien eintreffen. Graf Andra ssy kommt am 20. d. nach Wien. Er wird dann, wie das wohlbegründete Uebung in konstitutionellen Staaten ist, der Krone einen Nachfolger vorschlagen, der das schwer verantwortliche Amt eines Ministers des Aeußern übernehmen und die bisher befolgte Politik un⸗ seres Auswärtigen Amtes fortführen soll. Was über die Mög⸗ lichkeit von Aenderungen in unserer auswärtigen Politik, ins⸗ besondere bezüglich des Orients und der Okkupation, verschie⸗ dene Blätter zu erzählen wissen, gehört in das Gebiet der Er⸗ findungen. Man glaubt, daß die Allerhöchste Entschließung über das Demissions esuch des Grafen Andrassy wahrscheinlich alsbald erfolgen dürfte.“

(Pr.) „Daily Telegraph“ bringt einen überaus aner⸗ kennenden Artikel über den Grafen Andrassy, in welchem betont wird, daß seit dem Grafen Kaunitz kein Staatsmann in Oesterreich sich eines gleichen Einflusses erfreute. Sein Rücktritt werde von vielen europäischen Staatsmännern mit aufrichtigem Be⸗ dauern beklagt werden. In dem Grafen Andrassy verkörperten sich das Prinzip der Versöhnung zwischen den verschiedenen Nationalitäten und Klassen der vielsprachigen habsburgischen Monarchie. Das Blatt hebt ferner hervor, daß Graf Andrassy, obwohl er Besitzer großer Sn. eifriger Landwirth und Sportsman sei, seine ? rivatinteressen fast durch ein Jahrzehnt dem Staatswohl geopfert habe. Wenn die Geschichte der letzten Phase der Orientfrage geschrieben werden werde, die ihren Abschluß mit dem Berliner Vertrage gefunden, werde man finden, daß Graf Andrassy durch den Scharfsinn und die Energie, welche er während dieser Epoche

an den Tag gelegt, sich reichlich den Dank des ganzen civilisirten Europa ebensowohl verdient habe, wie sein Herr und Kaiser. . . ö

Der „Pester Lloyd“ schreibt über die Thätigkeit des Grafen Andrassy als Minister des Auswärtigen u. A.;

Anerkannt muß werden zunächst, daß unter der Zeit, seit Graf

Andraffy die Leitung des Ministeriums des Auswärtigen übernahm, Hie Macht Desterreich Ungarns nach Außen sich in aufsteigender Linie bewegte. Die Monarchie war aller Welt entfremdet, von aller Welt ifolirt, von aller Welt gemieden, als Graf Andrassy an Pie Spitze des Ministeriums des Auswärtigen trat; die Monarchie mmmt heute eine geachtete und angesehene Stellung ein, sie ist ein begehrenswerther Bundesgenosse geworden und sie hat die Fähigkeit, den Mittelvun kt einer festen europäischen Gruppirung zu bilden, welche die Geschicke des Welttheils zu beherrschen vermag. Wir haben uns an diese günstige Wandlung der Dinge gewöhnt und sind dadurch einigermaßen unempfänglich für den Inhalt derselben geworden; aber sie ist eine geschichkliche Wahrheit, die nicht ignorirt werden ,, Wir mögen nicht in die Erörterung der einzelnen Be⸗ ziehungen zwischen uns und den übrigen Staaten einzugehen. Es genügt die Thatsache, daß Oesterreich⸗-Ungarn die Gegnerschaften zurück⸗ gedrängt, die Isolirung überwunden und vermöge seiner europäischen Stellung ebensowohl die Fähigkeit besitzt, jede auswärtige Aggression von sich fernzuhalten, als selbst eine Politik großer Aktionen zu ent⸗ alten. f 17. August. Die „Wiener Zeitung“ meldet die durch Kaiserliches Handschreiben vom 13. d., erfolgte Ernen⸗ nung des Freiherrn Pino zum Statthalter für Oberösterreich, des Freiherrn von Pretis zum Statthalter für Triest und das öfferreichische Küstenland und des Ritters von Widman zum Statthalter für Tirol und Vorarlberg.

Szegedin, 17. August. Ein gestern in einem hiesigen Möbelmagazin ausgebrochener Brand konnte erst, nachdem mehrere der anliegenden Häuser davon mit ergriffen waren, bewältigt werden. Der angerichtete Schaden ist nicht un— erheblich.

Schweiz. Bern, 168. August. Bund.) Der Minister Pr. v. Tschudi in Wien hat am 7. d. M. mit dem serbischen Geschäftsträ zer daselbst die schweizerisch-serbische Han⸗ delskonven tion unterzeichnet.

Großbritannien und Irland. London, 15. August. (Allg. Corr.) Vom südafrikanischen Kriegsschau⸗ platze reichen die neuesten Nachrichten via Madeira bis zum 29. Fuli. Darnach sollte der Wiedereinmarsch der bri⸗ tifchen Truppen am 3. August in zwei Kolonnen beginnen. Die erste Kolonne, die unter dem Befehl des Oberst : Lieute⸗ siants Elark von Durnford aufbrechen soll, wird eine Batterie Gatling⸗ Kanonen, ein Detachement Genietruppen, das 57. Regiment, das 3. Bataillon des 60. Regiments und fünf Tompagnien des 89. Regiments, eine Schwadron der Nataler xeitenden Schützen, zwei Schwadronen von Lonsdale's Reitern und vier Eingeborenen Corps umfassen. Die zweite Kolonne, die von RKorkes Drift unter dem Kommando des Obersten Baker Russell abmarschiri, besteht aus einer Schwadron Dragoner, einer Batterie Artillerie, einem Detachement Genietruppen, dem 54. Regiment, einem Trupp von Lonsdales Reitern, der ge⸗ sammten Grenzkavallerie, den Transvaal-Rangers und zwei Corps Eingeborenen. Die beiden Kolonnen sollen sich am 6. August in Magnibonium ein Rendezvous geben. Sir Garnet Wolseley verläßt heute Maritzburg. Qberst Russells Kolonne, das 17. Lancier⸗Negiment, das 2. Bataillon des 3. Regiments und das 1. Bataillon des 24. Regiments um⸗ fassend, hat Befehl zur Einschiffung erhalten. Die Dragoner gehen nach Utrecht und Prätoria.! Cetewayo schickte Abgesandte an John Dunn und ließ sich erkundigen, ob, wenn er sich den Engländern ergäbe, sein Leben geschont werden würde. Die Antwort lautete bejahend. Kriegsgefangene sagen aus, daß Cetewayn mit seiner Armee in den Sümpfen von Umvolosi stehe und zu kämpfen be⸗ absichtige. Lord Chelmsford, General Wood und Oberst Buller . an Bord des Dampfers „German“ nach Eng— land zurück. .

Der „Times“ wird aus Maritzburg gemeldet: Die künftigen militärischen Bewegungen in, Zululand werben nur eine Demonstration bilden, um jedem falschen Eindruck, den unser plötzlicher Rückzug von Ulundi hervor⸗ gerufen haben könnte, entgegenzuwirken und die Unterwerfung der Häuptlinge zu beschleunigen. .

Frankreich. Paris, 17. August. (Reèp. fr. Der diesseitige Gesandte in Kopenhagen, Tiby, hat sein Abberu⸗ fungsschreiben überreicht und geht nach dem Haag, um dort denfelben Posten einzunehmen. Die Regierung hat auf Veranlassung des Ministers der Posten und Telegraphen, Cochery, ein Post⸗-Sparkassengesetz ausarbeiten lassen.

Türkei, Konstantinopel, 17. August. (W. T. B.) Durch Irade des Sultans sind Savfet Pascha, Ali Saib Pascha und Savas Pascha zu türkischen Kommissären für die Unterhandlungen mit Griechenland ernannt worden. t

Pera, 165. August. (Presse) Die Armee, welche bisher gegen die Insurgenten in Macedonien operirte, wurde in Folge des Erlöschens der Insurrektion aufgelöst. Zwei⸗ taufend Mann davon gehen nach No vibazar, der Rest wurde an die ostrumelische Grenze dirigirt. Der Khedive wird, Depeschen aus Kairo zufolge, nächsten Donnerstag hier eintreffen, um dem Sultan seine Huldigung zu leisten.

Die Nr. 51 des ‚Amtsblatts der Deutschen Reich s⸗ Po st⸗ und Telegraphenverwaltung./) hat folgenden Inhalt: Verfügungen: Vom 14. August 1879. Leitung der Fahrpostsen⸗ dungen nach Dänemark und bez. Schweden,. Vom 13. August 1879. Behutsame Behandlung der Packete, Vom 3. August 1879. Er öffnung der Eisenbahnstrecke Tost Pei kretscham = Vom 12. August 1879. Verabfolgung von Postanweisungs⸗Formularen an die Königlich Preußischen Gerichtsbehörden.

Nr. 17 des Central -⸗Blatts der Abgaben⸗, Ge⸗ werbe und Handelggesetzgebung und Verwaltung in den Köriztich Preuhischen Staaten enthält: Anzeige der in der Seseß= Sammlung und im , erschienenen Gesetze und Ver⸗ ordnungen. Allgemeine erwaltungsgegenstände: Veränderungen in dem Stande und in den Befugnissen der oll und Steuerstellen. Indirekte Steuern; Zollfreiheit der als Schmiermittel dienenden Mineralöle. Tarabestimmungen zum neuen Zolltarif. Gesetz wegen Besteuerung des Tabaks. . .

Nr. 33 des . Ju stiz Ministeria l! Bla ts * hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verfügung vom 12. Juli 1579, betreffend den

unmittelbaren Geschäftsverkehr zwischen den deutschen und den schwei⸗ zerischen Gerichtsbehörden. Allgemeine Verfügung des Justiz Ministers vom 11. August 1879, betreffend die Ausführung der Schiedsmanngordnung vom 29. März 1879 (Ges. Samml. S. 321). , . Verfugung vom 14. August 1879, betreffend Straf⸗ vollstreckungen, Strafausfetzungen, Begnadigungen und vorläufige Entlassungen von Strafgefangenen.

Statistische Nachrichten.

Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesund⸗ heitsamts sind in der 32. . von je 1009 Be⸗ wohnern, auf den Jahresdurchschnitt berechnet, als gestorben emeldet: in Berlin Z3,“, in Breslau 44,0, in Königsberg 2257, in Föln 32,3, in Frankfurt a. M. 27,2, in Hannover 19,4 in Cassel 18 4, in Magdeburg 33,5, in Stettin 30,4, in Altona 28, in Straß burg II,, in München 30,7, in Nürnberg 28,3, in Augsburg 32,9, in Dresden 28,5, in Leipzig 25,3, in Stuttgart 270, in ö. 26,86 in Karlsruhe 19.3, in Hamburg 24,4 in Wien 268, in Buda— Pest 42.7, in Prag 29,3, in Triest 33,7, in Basel 30,0, in Brüssel 21,0, in Paris 25,5, in Amsterdam i? 3, in Kopenhagen 2333. in Stockholm 24,5, in Christianig 27,2, in St. Petersburg 3437 in Warschau 225, in Odeffa 47,,, in Bukarest 27, ), in Rom 23,7, in Turin 32, , in Athen —, in Lissabon 3134, in London 176, in Glasgow 1546, in Liverpool 19,6, in Dublin 23,9, in Edinburgh 15,2, in Alerandria (Egypten) 41.5. Ferner aus früheren Wochen: in New⸗ Jork J 7, in Philadelphia 4,4, in Chicago 31,9, in St. Louis 18,9, in San Franzisko 11,5, in Calcutta 22,1, in Bombay 3432, in Madras 26,4. .

Die beim Beginn der Berichtswoche an den deutschen Beobach⸗ tungsstationen vorherrschenden östlichen (süd⸗ und nordöstlichen) Windrichtungen gingen um die Mitte der Woche, in Berlin und Föln nach kurzem Wechsel mit Nordwest, in westliche und südwest⸗ liche um und blieben auch bis. zum Schluß der Woche vorwiegend, nur in Conitz und Breslau wehten bis zum 7. August Nordwest⸗ winde, die am Schluß der Woche auch wieder in Conitz vorwalteten (in Cöln nördliche. Die Temperatur der Luft stieg in der ersten Hälfte der Woche und uͤberstieg an einigen Orten das Monatsmittel. In der zweiten Hälfte der Woche kühlte sich die Luftwärme nach Entladung häufiger, von zum Theil heftigen. Regengüssen begleiteten Gewittern merklich ab. Der Luftdruck sank in den ersten Tagen, be⸗ hauptete sich jedoch dann bis zum Schluß der Woche auf seinen ein⸗ genommenen Standpunkt. .

Die Sterblichkeitsverhältnisse der meisten größeren Städte ge— stalteten sich in der Berichtswoche wieder ungünstiger, nur die größeren englischen Städte zeigen im Allgemeinen kleinere Sterblich⸗ keitsverhältnißzahlen. In den deutschen Städten stieg die allgemeine Sterblichkeits verhältnißzahl (auf 1000 Bewohner und aufs Jahr berechnet) auf 28,4 von 25.8 der vorhergegangenen Woche. Nament—⸗ lich erscheint die Sterblichkeit des Säuglingsalters gesteigert, zu⸗ meist in Folge des wieder häufigeren Vorkommens der Darmkatarrhe und Brechdurchfälle der Kinder, so daß von 10 900 Lebenden aufs Jahr berechnet, 143 Kinder unter 1 Jahr starben gegen 1I0 der Vorwoche (in Berlin 201 gegen 168). .

Unter den Todesursachen erscheinen die meisten Infektions krankheiten häusiger, insbefondere aber Darmkatarrhe und Brech⸗ durch älle der Kinder, die in den deutschen Städten S820 Todesfälle veranlaßten, gegen 691 der vorangegangenen Woche. In den meisten größeren Städten, namentlich aber in Stettin, Breslau, München, Rürnberg, Dresden, Leipzig, Berlin, Straßburg u, a.,, sowie in Wien, Pest, Paris, London, Christiania, St. Petersburg, Warschau u. a. ist die Zahl der dadurch bedingten Todesfälle eine größere. Masern waren in Berlin, Altona häufiger, in Frankfurt a. M., Offenbach, London seltener. Das Scharlachfieber gewann, in , Duisburg, Gladbach größere Ausdehnung. Diphtherische

ffektionen wurden in Berlin, Königsberg, Hamburg, Gladbach, Freiburg i. B. wieder häufiger Todesveranlassung. Der Unterleibs⸗ typhuß erscheint gegen die Borwoche wenig verändert. Der Fleck iyphus wird seltener, es wurden nur 3 Todesfälle gemeldet (aus Königshütte, London, St. Petersburg je J. Die Pocken zeigen gegen die vorhergegangene Woche keine wesentlichen Veränderungen. In Pest, Paris, London, Lissabon ist die Zahl der Todesfälle fast die gleiche der vorangegan⸗ genen Woche, in St. Petersburg sank sie auf 15, in Wien auf?, in Warschau gleichfalls auf 2, ig Bukarest stieg sie auf 4, in Barcelona auf 6. Aus Berlin, Thorn, Genf, Odessa werden vereinzelte Blattern todesfälle gemeldet. Am gelben Fieber erkrankten in Memphis in der am 26. Juli beendeten Woche 85 Personen, von denen 37 starben. Auch nach einigen anderen amerikanischen Städten (New⸗ Jork, Brooklyn, Louisville) sind durch lüchtlinge vereinzelte Er frankungs und Todesfälle am gelben Fieber beobachtet worden.

Den „Mittheilungen für die öffentlichen Feuerversicherungs · Anstalten', entnehmen wir Folgendes über die Verwaltungsergebnisse der Magdeburgischen Länd⸗Feuersozietät im Jahre 1878: Es betrugen die Einnahmen an Beiträgen 932 929 M, an Zinsen 121 6659 7 an Diverfen 3245 , im Ganzen 1 0656 340 ; die Aus⸗ gaben im Gesammtbetrage von 645 814 M setzen sich zusammen aus angewiesenen Schadenvergütungen mit 484085 M6, Kosten der Schadenerhebungen 3621 6, Ausgaben für öffentliche Zwecke mit 35630 M, für Spezialabschäͤtzungen und Taxrevisionen 24719 6, sonstige ordentliche Verwaltungskosten 95 866. 6, Diverse 2502 MÆ; es ergiebt sich also eine Mehreinnahme don Io 525 . Vas Vermögzen des Instituts am Jahresschluß wies unter den Aktiven nach einen Kassenbestand von 147 227 M, rückständige Beiträge 485 211 4, Werthpapiere im Betrage von! 2722 655 . Nom. zum Einkaufspreise von 2600176 „, Hypothekarische Ausleibungen 593 2360 S,, Werth des In— ventars 606065 Æ, im Ganzen 3 741 815. (; denselben stehen ein Passivposten rückständige Schadenvergütungen mit 83 341 6 gegenüber, so daß sich ein Aktivüberschuß von 3 658 503 M ergiebt.

; Vei der Berliner Feuersozietät beliefen sich in dem mit dem 30. September 1878 beendtten Rechnungkjahre die Einnahmen im Ganzen auf 1315374 46, und zwar für ausgeschriebene Beiträge 1295 155 S6, Hälfte des Ueberschusses aus der Hausverwaltung 3906 , abgesetzte Schaden vergütungen 15 868 6 Diverse 449 A6 die Ausgaben betrugen für festgestellte Schaden vergütungen 81s 506 , Schadenerhebungskosten 55ßß „, Beitrag zu den Kosten des Feuer⸗ löschwesens 4335 528 M, ordentliche Verwaltungskosten 39 067 6, außerordentliche Verwaltungs kolten und Zinsen für Darlehen aus der städtischen Sparkasse 13 493 M, im Ganzen 1330 162 ; es ergiebt sich also eine Mehrausgabe von 14787 66 Das Vermögen der Sozietät wies am. 30. September 1878 auf an Aktiven: Die rückständigen Beiträge mit 1297 234 6, an, Passiven: den Kaffenvorschuß mit 2201435 , die rückständigen Schadenvergütungen mit 529 793 „, sonstige Ausgaberückstände DI 365 Ms, im Ganjen 772 144 n, jo daß sich der Aktiv⸗ Üeberschuß auf 525 935 Me berechnet. Der absolute Zuwachs des Versicherungsbestand.s betrug 96 446 200 446 und zwar. durch Neubau 64 107 400 6, durch neue Taxen 38913 900 , während gelöscht wurden 6 574 2060 S6. Im Jahre 187748 kamen 2 Blitz strahlbeschä⸗ digungen, 15 Gasexplostonen, 18 Gardinenbrände und 394 son stige Brandfälle vor. Entschädigungen waren für 367 Brandfälle u. dgl. zu leisten. Die größten Entschädigungen erheischten: der Brand der Berliner Brotfabrik Jlktien⸗Gesellschaft) mit 137 517 6, der Brand einer Brauerei mit 1259 640 46, der Brand der Busse schen Brauerei mit 334 482 V, während für die übrigen 364 Schadenfälle nur 226 867 zu vergüten waren. ;

Die Feuersozietät der Stadt Stettin hatte im Jahre 1878 folgende Verwaltungsergebnisse: es beliefen sich die Einnahmen aus Beiträgen pro 187535 auf 485 051 „6, aus Zinsen auf 26360 M, im Ganzen auf 55 441 M; denrselben standen an Ausgaben gegen über: Schadenvergütungen pro 1378 4292 M6, Kosten der Schaden⸗

erhebungen 180 M, Rückversicherungsprämien 1141 M, Beitrag zum Feuerlöschwesen 96000 M, ordentliche Verwaltungskosten 9983 9e, außerordentliche Kosten 596 4, im Ganzen 162085 , so daß sich ein Ueberschuß der Einnahmen ergiebt von 34 232 M6. Das Vermögen des Instituts ist auf 76 824 6 gestiegen, und zwar waren ult. 1878 an Kassenbestand 2824 ½, an Werthvapieren 74 000 1M vorhanden. 3 ö. waren 72 817 400 Sp (4 981745 M gegen 1877) versichert.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Das Recht der Aktien Gesellschaften. Kritik und Reformvorschläge von Hermann Löwenfeld, Königlich preuß. Gerichts ⸗Assessor a. D. Berlin. Verlag von J. Guttentag (D. Collin). I879. Das deutsche Aktienrecht ist während der letzten Jahre mannigfach Gegenstand der kritischen Beurtheilung gewesen. Juristen und Laien haben sich bemüht, Vorschläge zu formuliren oder wenig⸗ stens zu skizziren, mit deren Hülfe den aus Aktiengeschäften drohenden Gefahren . begegnet werden soll. Es ist viel schätz⸗ bares und zum Theil sehr werthvolles Material in Folge dessen in Monographien. wissenschaftlichen Zeitschriften und in der Tagespresse niedergelegt. Die Verfasser dieser Arbeiten haben jedoch fast aus⸗ nahmslos nur ausgewählte Abschnitte der schwierigen Ma⸗ terie behandelt, nur gerade die ihnen auffälligen Mängel des Gesetzes zum Gegenstand der Beurtheilung ausgewählt. In dem vorliegenden Buche hat sich nun der Verfasser bemüht, alle Institute, dieses Rechtsgebietes einzeln und in ihrem Zusammenhange mit einander zu beirachten und sich die Auf— gabe gestellt, das gesammte Gebiet des Aktienrechts einer systematisch geordneten Beurtheilung zu unterziehen und versucht aus den Mängeln selbst die Reformvorschläge zu entwickeln. Der Verfasser bekämpft die auch von sachverständigen Beurtheilern wiederholt und mit Eifer vertretene Meinung, daß man das geltende Aktiengesetz mit Unrecht als mangelhaft bezeichne, daß nur seiner mißbraͤuchlichen Anwendung Zügel anzulegen seien, und daß die etwaigen Lücken besser durch Selbsthülfe als durch eine gesetzgeberische Reform aus⸗ gefüllt werden könnten. Als langjähriger Banksyndikus ist er von praktischen Gesichtspunkten ausgegangen und hat die Motive für die von ihm vorgeschlagenen Reformen vornehmlich solchen Mängeln entnommen, welche die Praxis seit Publikation der Novelle zum Vorschein gebracht hat. Neben dieser praktischen Richtung seiner Untersuchungen hat der Verfasser die dogmatische Seite der Frage nicht vernachlässigt; in einer Reihe dogmatischer Erörterungen hat derselbe den Standpunkt der Wissenschaft und denjenigen des höchsten Gerichtshofes in den Kreis der Untersuchung gezogen, ohne sonst die Uebersichtlichkeit der Darstellung durch eine übermäßige Fülle von Material zu beeinträchtigen. Der Inhalt der fremden Rechte ist nicht durchweg dem geltenden deutschen Aktienrechte gegenübergestellt, dies vielmehr nur in solchen Fällen gethan, wo wichtiges Material für Reformvorschläge in den fremdländischen Satzungen geboten war, oder wo mit ihrer Hülfe die Mängel des geltenden deutschen Rechtes lebendiger illustrirt werden konnten. Auch die stenographischen Pro⸗ tokolle der preußischen parlamentarischen Untersuchungskommission sind wiederholt in den Kreis der Betrachtung gezogen worden.

London, 15. August. Der Afrikareisende Henry M. Stan⸗ ey kam am 24. Juli an Bord des Dampfers „Albion“ in Sierra ,. an und reiste am J. Aigust nach Banana am Congoflusse weiter.

Gewerbe und Handel.

Zufolge Nachrichten aus Aux Caves auf Haiti ist im dortigen Hafen das gelbe Fieber ausgebrochen. Bis zum 22. Ju li d. J. waren der Seuche neun Seeleute, darunter ein Kapitän und zwel Steuermänner, erlegen. Die Besatzung des am 15. Juli von Aux Cayes in See gegangenen deutscken Schiffes „Amazone“ ist von dem gelben Fieber gänzlich ver schont geblieben. Man schreibt diesen erfreulichen Umstand hauptsächlich der passenden Arbeitseinthei⸗ lung und der Verkürzung der Arbeitszeit der Matrosen zu.

Im Verlage von Wiegandt, Hempel u. Parey hierselbst sind in bekannter bequemer Ausstattung als Notizbuch der Taschen⸗ kalender für Zuckerfabrikanten, 3. Jahrgang (1. Juli 1879 bis 30. Juni 1880), herausgegeben von Dr. Karl Stammer, und Stammers Brennerei -Kalender (auf dieselbe Zeit) erschienen. Bie beiden Kalendern angehängten Hülfsbücher enthalten alle erdenk— baren Tabellen, Uebersichten, Gesetzesbestimmungen u. s. w., welche in den fraglichen Geschäftsbetrieben benöthigt werden. Der Preis für jeden Kalender beträgt 3 M.

Nürnberg, 16. August. (Hopfenmarktbericht von Leopold Held, Hopfenkommissionsgeschäft) Am Hopfenmarkt herrscht immer noch eine sehr ruhige Stimmung. Die Lager sind so überfüllt, wie selten so kurze Zeit vor der Ernte. Alltäglich kommen weitere nicht unbedeutende Zufuhren. Unter diesen Umständen war ein ferneres Sinken der Preise unvermeidlich. So lange Export und Speku⸗ sation leblos find, wird auch das Geschäft am Markte im Allge— meinen bis zur neuen Ernte leblos bleiben. Der durchschnittliche tägliche Umsatz dieser Woche betrug Ca. 80 —100 Ballen. Man kann von einem bestimmten Preissatz nicht sprechen, aber im Allge—⸗ meinen annehmen, daß die Preise selt Beginn der Woche wieder um durchschnittlich 5 M gefallen sind. Bie wenigen bisher ange⸗ kommenen Ballen neuer Waare wurden schleppend zum Preise von 250 260 S verkauft. Geringe 78er Waare ist selbst beim nie⸗ drigsten Angebot unverkäuflich. Das Wetter ist, fortwährend warm, und der Stand der gesunden Pflanzen hat sich allenthalben er g, Eintreten eines kräftigenden Regens wäre jedoch sehr zu wünschen.

Def sau, 16. August. Der Anh. Staats⸗Anz. schreibt: Nach heute hier eingetroffenen telegraphischen Nachrichten aus Leopolds⸗ hall ist am Donnerstag Abend ein Theil der dritten und vierten Etage des Satzwerks eingestürzt. Menschenleben sind in Folge dieses Ein⸗ sturzes glücklicherweise nicht zu beklagen und sind auch die Arbeiten durch diesen Ünfall in keiner Weise behindert. Wie wir hören, ist dies Ereigniß als ein besonders großer Unglücksfall für das Werk nicht zu betrachten, da die betreffenden Strecken ohnehin zugeschüttet wer⸗ den sollten. ; ö.

Glasgow, 16. August. (W. T. B.) Die Vorräthe von Rohcifen'in den Stores belaufen sich auf 292409 Tons gegen 196 560 Tons im vorigen Jahre. Zahl der im Betrieb befindlichen Hochöfen 89 gegen 95 im vorigen Jahre.

London“? 1tz. Auzust (W. T. B.) Die gestrige Well aukfion war fehr lebhaft; Preise erreichten beinahe die höchsten, welche bei der letzten Auktion bejahlt wurden. .

Krakau, 14. August. Die techni sche Kommission erklärte die Situation in Wie liczka, für gefahrlos. In Folge dessen hat der Buͤrgermeister in öffentlichen Plakaten die Bevölkerung der Stadt aufgefordert, sich zu beruhigen.

Verkehrs⸗Anstalten.

Die Eisenbahn Oppeln-Peiskretscham, welche auf den Strecken Oppeln⸗Groß⸗Strehlitz und Groß ⸗StrehlitzTost am L Stktober 15578 bz. 15. Mai 1879 eröffnet worden ist, ist am 15. Äugust auf der weiteren Strecke To st⸗Peis kretscham dem Betriebe Übergeben worden.

Triest, 18. August. (W. T. B.). Der Lloyddampfer „Urgno“ ist mit der ostindischen Ueberlandpost heute Morgen aus Alexandrien hier eingetroffen.

Rewe Jork, 16. August. (W. T. B) Der Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Neckar“ ist bier eingetroffen.

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