1879 / 193 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 19 Aug 1879 18:00:01 GMT) scan diff

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dener Journals?“ und in Nr. 135 der „Leipziger Zeitung“, wiederum in Wirksamkeit, was hiermit zur öffentlichen Kennt⸗ niß gebracht wird.

Gegenwärtige Verordnung ist in allen Amtsblättern der Amtshauptmannschaften Zittau, Löbau, Bautzen, Pirna und Dresden zum Abdruck zu bringen.

Dresden, den 18. August 1879.

Ministerium des Innern. von Nostitz⸗Wallwitz.

Königliche landwirthschaftliche Akademie Poppelsdorf in Verbindung mit der Rheinischen Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität Bonn.

Das Wintersemester 1879/80 beginnt am 15. Oktober d. J. gleichzeitig mit den Vorlesungen an der Universität Bonn. Der spezielle Lehrplan umfaßt folgende, mit Demonstrationen verbundene, wissenschaftliche Vorträge:

Einleitung in die landwirthschaftlichen Studien: Direkto? Pro⸗ fessor Dr. Duünkelberg. Betriebslehre, 2. Theil: Derselbe. Eneyklopädie der Kulturtechnik: Der selbe. Kulturtechnisches Konversatorium und Seminar: Derselbe und Ingenieur Dr. Gieseler. Rindriehzucht: Professor Or. Werner. Demonstrationen am Rinde: Derselbe. Schafzucht: Derselbe. Spezieller Pflan⸗ zenbau: Derselbe. Buchführung: Derselbe. „Allgemeiner Pflanzenbau: Dr. Havenstein. Demonstrasionen im Laboratorium des Versuchsfeldes: Derselbe. „Forstbenutzung: Oberförster, Pro⸗ sessor Dr. Borggre ve. „Forstabschätzung: Der selbe. Sbst⸗ baumzucht: akademischer Gärtner Lin dem uth. „Unorganische Expe⸗ rimental⸗Chemie: Professor Dr. Freytag. Landwirthschaftliche Tech⸗ nologie: Derselbe. Chemisches Praktikum: Der selhe. Pflanzen⸗ ernährung und Düngung: Dr., Kreusler. Pflanzen Anatomie und Physiologie: Professor Dr. Körnicke. Physiologische und mikro⸗ skopische Uebungen: Derselbe. Naturgeschichte der Wirbelthiere: Geheimer Regierungs⸗Rath. Professor Dr. Troschel. Allgemeine Gesetze des thierischen Stoffwechsels: Professor Dr. Zuntz. Thier⸗ physiologisches Praktikum: Derselbe. „Mineralogie: Professor Dr. Andrae. „»Experimentalphysik: Ingenieur Dr. Gieseler. Physikalisches Praktikum: Derselbe. „Mechanik der landwirth⸗ schaftlichen Geräthe und Maschinen: Derselbe. „Terrainlehre: Der sel be. Landwirthschaftliche Baukunde: Baurath Dr. Schubert. Wege⸗ und Brückenbau: Derselbe. *Wasserbau, 1. Theil: Der⸗ selbe. Zeichnenunterricht für Landwirthe und Kulturtechniker: Der selbe und Ingenieur Dr. Gieseler. Volkswirthschaftslehre: Professor Dr. Held. *Landwirthschaftsrechtr: Geheimer Bergrath, Professor Dr. Klosterm ann. Anatomie und Physiologie der Haus⸗ thiere: Departements, Thierarzt Schell. Aeußere Krankheiten der Hausthiere: Derselbe.

Außer den der Akademie eigenen wissenschaftlichen und prak— tischen Lehrhülfsmitteln, welche durch die für chemische, physikalische, pflanzen⸗ und thierphysiologische Praktika eingerichteten Institute, neben der lam wirthschaftlichen Versuchsstation, welche durch den Neubau eines thierphysiologischen Laboratoriums erweitert wurde, eine wesentliche Vervollständigung in der Neuzeit erfahren haben, steht derselben durch ihre Verbindung mit der Universität Bonn die Benutzung der Sammlungen und Apparate der letzteren zu Gebote. Die Akademiker sind bei der Unirersität immatrikulirt und haben deshalb das Recht, noch alle anderen für ihre allgemeine wissenschaft⸗ liche Ausbildung wichtigen. Vorlesungen zu hören, über welche der Universitätskatalog das Nähere mittheilt.

Zufolge Verfügung des Herrn Ressortministers sind vom Sommer⸗ Semester 1876 ab spezielle Vorlesungen für angehende Kultur⸗ techniker in den Lehrplan der Akademie ständig aufgenommen wor— den, die in Verbindung mit andern bereits bestehenden Vorlesungen (*) es ermöglichen, das gesammte kulturtechnische Studium an der Akademie in einigen Semestern zu absolviren und dasselbe (fakultativ) durch ein Examen abzuschließen.

Auf Anfragen wegen Eintritts in die Akademie ist der Unter— zeichnete gern bereit, jedwede gewünschte nähere Auskunft zu ertheilen.

Poppelsdorf bei Bonn, im August 1879.

Der Direktor der landwirthschaftlichen Akademie: Prof. Drz. Dünkelberg. 1

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 19. August. Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin wohnten am Sonntag dem Gottesdienst in der Friedenskirche zu Potsdam bei. Dem⸗ nächst nahmen Se. Majestät der Kaiser und König militärische Meldungen, sowie den Vortrag des Gesandten von Radowitz entgegen. Nachmittags fand bei den Majestäten auf Schloß Babelsberg ein Familiendiner statt.

Gestern hörten Se. Majestät die Vorträge des Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Raths Anders und des Ober-⸗Regierungs⸗ Raths von Schlieckmann.

Nachmittags um 5 Uhr fand in Babelsberg ein größeres Diner zur Feier des Geburtstages Sr. Majestät des Kaisers von Oesterreich statt, zu dem der Botschafter Graf Szechenyi mit Gemahlin und die in Berlin anwesenden Mitglieder der österreichischen Botschaft geladen waren.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin er⸗ theilte gestern der Gemahlin des Kaiserlich Königlich öster⸗ . Botschafters die nachgesuchte Antritts⸗

udienz. .

Heute besuchte Ihre Majestät die Kaiserin⸗Augusta⸗ in Charlottenburg und das Augusta-⸗Hospital in Berlin.

Nach der im Reichs-Eisenbahn⸗Amt auf⸗ gestellten, in der Ersten Beilage veröffentlichten Nach⸗ wesnng her R , . auf deutschen Eisenbahnen exel. Bayerns

vorgekommenen Unfälle waren im Ganzen zu verzeichnen: 23 Entgleisungen und 10 Zusammen⸗ und zwar wurden hiervon

stöße fahrender 3 l 13 Züge mit Personenbeförderung von je 10476

ügen dieser Gattung Einer und 20 Güterzüge resp. leer ahrende n gn, betroffen; ferner 43 Entgleisungen und 8 Zusammenstöße beim Rangiren und 67 sonstige Betriebs⸗ ereignisse (Ueberfahren von , n auf Wegeübergängen, Defekte an Maschinen und Wagen c.).

In Folge dieser Unfälle wurden 1 fremde . ge⸗ tödtet, 3 Beamte, 1 Arbeiter und 5 fremde Personen ver⸗ letzt, 22 Thiere getödtet und 1 verletzt, 36 Fahrzeuge erheblich und 129 unerheblich beschädigt.

Außer den vorstehend ö, . Verunglückungen von Personen kamen, größtentheils 6. eigene Unvorsichtigkeit hervorgerufen, noch vor: 22 ödtungen (6 Beamte, ß Arbeiter und 10 fremde Personen), 73 Verletzungen (3 Reisende, 39 Beamte, 22 Arbeiter und 19 fremde Per⸗

sonen), 14 Tödtungen und 2 Verletzungen bei beabsichtigtem . t lige J. sc

aßt man sämmtliche Verunglückungen ausschließlich Selbstmörder zusammen, so entfallen auf:

A. Staatsbahnen und unter Staatsverwaltung stehende Privatbahnen (bei zusammen 16226 km Be⸗ triebslänge, 22 136 km Geleislänge und 356 897 5659 geför⸗ derten Achskilometern) 65 Fälle, darunter die größte Anzahl auf die Oberschlesische (12), die Bergisch⸗Märkische (109) und die NiederschlesischMärkische Eisenbahn (10); verhältniß⸗ mäßig, d. h. unter Berücksichtigung der geförderten Achs— kilometer und der im Betriebe gewesenen Geleislängen sind die meisten Verunglückungen auf der Oberschlesischen, der Westfälischen und der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn vor— gekommen.

B. Größere Privatbahnen mit je über 150 km Länge (bei zusammen 10215 km Betriebslaͤnge, 13 517 km Geleislänge und 207 950 299 geförderten Achskilometern) 39. Fälle, darunter die größte Anzahl auf die Koln⸗ Mindener (9), die Rheinische (6) und die Rechte Oder⸗Ufer⸗ Eisenbahn (5); verhältnißmäßig fanden jedoch die meisten Verunglückungen auf der Rechte Oder⸗Ufer⸗, der Oels⸗ Gnesener und der Posen⸗Kreuzburger Eisenbahn statt.

C. Kleinere Privatbahnen mit je unter 150 km Länge (bei zusammen 1063 km Betriebslänge, 1136 km Geleislänge und 7559 457 geförderten Achskilometern) 1 Fall und zwar fand diese Verunglückung auf der Weimar— Geraer Eisenbahn statt.

Von den im Ganzen beförderten 17 386 099 Personen wurden 3 verletzt auf der Badischen, der Niederschlesisch— Märkischen und der Sächsischen Staatseisenbahn je 1 Person.

Von den im Betriebsdienste thätig gewesenen Beamten 1 von je 21 729 Einer getödtet und von je 3104 Einer verletzt.

Ein Vergleich mit demselben Monate des Vorjahres er— giebt, unter Berücksichtigung der in beiden Zeitabschnitten ö erten Achskilometer und der im Betriebe gewesenen Ge⸗— eislängen, daß im Durchschnitt im Monat Juni d. Is. bei 16 Verwaltungen mehr und bei 18 Verwaltungen weniger und in Summa ca. 20 Proz. weniger Verun⸗ glückungen vorgekommen sind, als in demselben Monate des Vorjahres.

Die Verfolgung im Ci vil-⸗-Injurienprozeß wegen Körperverletzung mittelst einer Waffe oder einer sonstigen unter die Bestimmung des 5. 2234. Str. G. B. fal⸗ lenden qualifizirten Körperverletzung ist, nach einem Erkennt—⸗ niß des Ober-Tribunals vom 6. Juni 1879, unzulässig. Derartige Mißhandlungen können nur im reinen Straf— verfahren vom Staatsanwalt verfolgt werden.

Das den Arrest über Vermögensbestandtheile eines Schuldners z. verfügende Gericht kann, nach einem Er— kenntniß des Reichs-Ober-Handelsgerichts vom 20. Juni 1879, unmittelbar seine Arrestverfügung mit Be⸗ folgungsbefehl an außerhalb des betreffenden Gerichtsbezirks wohnende dritte Personen, welche die arrestirten Vermögens⸗ bestandtheile im Besitz are durch die Post insinuiren lassen und der Adressat ist gesetzlich verpflichtet, diesen Befehl ebenso zu respektiren, wie wenn er ihm auf Requisition des den Arrest verfügenden Gerichts von seinem persönlichen Richter (des Gerichts seines Wohnorts) zugestellt worden wäre.

Der Königliche Gesandte Graf von Dönhoff hat Dresden mit Urlaub verlassen. Während seiner Abwesenheit fungirt als interimistischer Geschäftsträger der Attachs Graf zu Eulenburg.

Bayern. München, 16. August. (Allg. Ztg.) Der erste Theil der durch die Justizorganisation nöthig geworde— nen, die obersten Justizstellen umfassenden Vorschläge zu Per—⸗ sonalveränderungen wird heute an das Königliche Ka⸗ binet abgehen, und es dürfte deren Genehmigung sonach baldigst zu erwarten sein. Alsdann werden die Personal⸗ , sür die Mittel- und Unterstellen der Justizpflege olgen.

Württemberg. Stuttgart, 17. August. Die Lammer der Standesherren nahm, wie der „Schw. M.“ mittheilt, in ihrer gestrigen Sitzung das Eisenbahngesetz ganz nach den Beschlüssen des andern Hauses an.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 18. August. (W. T. B.) Das Geburtstagsfest des Kaisers wurde heute in der Residenz wie allenthalben in der Provinz, von allen Schichten der Bevölkerung auf das Feierlichste durch Gottesdienst und andere Festlichkeiten begangen.

Die „Polit. Corresp.“ meldet aus Kon stantinopel: In der Cirkularnote der Pforte an ihre Vertreter im Auslande über die Ernennung der türkischen Delegirten für die Verhandlungen mit Griechenland erinnert die Pforte an die identische Note der Mächte vom Juni d. J., in welcher die Ernennung der Kommissäre zur Wieder⸗ aufnahme der Verhandlungen in Konstantinopel verlangt wurde. In Gemäßheit der Anschauungen des Berliner Kongresses und, von dem Wunsche beseelt, die gut⸗ nachbarlichen Beziehungen zu Griechenland zu erhalten, sei die Pforte dem Verlangen der Mächte nachgekommen. Sie er⸗ warte die griechischen Kommissäre und werde denselben den Tag der Eröffnung der Verhandlungen bekannt geben. Es verlautet, die Pforte wolle den 21. 8d. als den Eröffnungstag bestimmen. Die Einwohner von Makrinitza, im Di strikte Volso, haben sich an mehrere Botschafter gewandt mit der Beschwerde, daß die türkische Behörde die vom Sultan erlassene Steuer des Vorjahres eintreibe, sie zu Frohnarbeiten zwinge und hundert dagegen opponirende Mitbürger eingekerkert habe. Die Einwohner bitten schließlich um Abhülfe, oder um e ,,. der Auswanderung. .

19. August. Die „Wiener Zeitung“ veröffentlicht die Ernennung des Geheimen Raths Dr. Glaser zum General—⸗ prokurator am obersten Gericht des Kassationshofes.

In dem Budget des Handels⸗Ministeriums pro 1880 ist, der „Pr.“ zufolge, der Voranschlag der Industrie⸗ Sektion nahezu zweimal 6 hoch aufgenommen, als in diesem nr. Eine noch größere Steigerung zeigt das Budget der Ackerbau⸗Sektion, in welcher besonders für die Kultur⸗

ngenieursinstitution, für Zwecke der Viehzucht und des Weinbaues, für die Hildung und Unterstützung von Kellerei⸗ vereinen ansehnlichere Summen eingestellt wurden. Der ganze Voranschlag beträgt 200 000 Tl., erreicht also jenen

Betrag, welchen der Landes-Agrikulturverein bei der Ver— andlung des diesjährigen Budgets vom Reichstage ver— angt hatte.

Der Entwurf des Einführungsgesetzes für das ungarische Strafgesetz ist, wie das „N. P. Journ.“ meldet, bereits vollendet. Derselbe wird noch vor dem Zu⸗ sammentritte des Reichstages durch eine Enquete verhandelt werden. Der Entwurf enthält außer den noch im Perczelschen Entwurfe enthalten gewesenen Einführungs- und Uebergangs— bestimmungen solche über die Kompetenz der Gerichte in Strafangelegenheiten. Die Preßdelikte verbleiben wie bisher bei den Geschworenengerichten. Den Verwaltungsbehörden sind alle Uebertretungen zugewiesen, die nicht der Kompetenz der Gerichte unterstehen.

Schweiz. Bern, 17. August. (N. Zürch. Ztg.) Die eidgenössischen Fabrik-Inspektoren haben den Bericht über ihre Gesammt-Inspektion erstattet. Auf Grundlage dieses Berichts arbeitet nun das Handels- und Landwirthschafts— departement eine Vollziehungsverordnung aus, die in der nächsten Zeit den Kantonsregierungen, welchen auch der Be⸗ richt selbst zugestellt werden soll, zur Vernehmlassung über⸗ sandt werden wird.

Großbritannien und Irland. London, 17. August. (Allg. Corr) Ihre Majestät die Königin hielt am Don— nerstag in Osborne ein Conseil, bei welchem der Herzog von Richmond und Gordon, der Lordkanzler, der Herzog von Northumberland, und der Minister des Innern, Mr. Croß, zugegen waren. Sir John Macdonald, der Premier⸗-Minister von Kanada, wurde als Mitglied des Geheimen Raths ver— eidigt. Vor dem Conseil überreichte der Gesandte der Vereinigten Staaten, Mr. Wel sh, der Monarchin sein Abberufungsschreiben, und der sigmesische Gesandte Schia Bhaskarawongse sein Beglaubigungsschreiben. Zu gleicher Zeit wurden Ihrer Majestät die übrigen Mitglieder der sigmesischen Gesandtschaft vorgestellt.

Die Botschaft der Königin, mit welcher der Lord— kanzler das Parlament geschlossen hat, lautet, wie folgt:

„„ »Mylords und Gentlemen! Ich bin glücklich, Sie von Ihren mühsgmen Pflichten ablösen zu können.

Meine Beziehungen zu den übrigen Mächten sind fortdauernd herzliche, und, wird mein Einfluß bei denselben geltend gemacht werden, um die vertragsmäßigen Verpflichtungen aufrecht zu erhalten und den Frieden der Welt zu befördern und zu befestigen.

Die im Berliner Vertrage festgestellten territorialen Arrange—⸗

ments sind getreulich ausgeführt und die Feststellung der neuen Grenzen nahezu vollen det worden. . Die Balkanhalbinsel ist von der russischen Armee in Ueber— einstimmung mit, dem ertrage geräumt worden. Unter der einstimmigen Billigung der Signatarmächte sind die nöthigen Vorkehrungen für die Regierung der ottomanischen Provinz Ostrumelien getroffen worden und habe ich mit großer Genugthuung der Wahl des Prinzen Alexander von Battenberg zum Fürsten von Bulgarien meine Billigung ertheilt. Die durch den letzten Krieg herbeigeführten Kalamitäten haben Seitens der ottomanischen Regie⸗ rung die Einführung jener Reformen verzögert, deren Nothwendigkeit sie anerkennt; allein ich bin bezüglich der Wichtigkeit einer zeitigen Einlösung der übernommenen Verpflichtungen vorstellig geworden und werde fortfahren dies zu thun.

Auf den Vorschlag meiner Regierung im Verein mit derjenigen Frankreichs, hat im Vizekönigthum Egyxten eine Aenderung stattge⸗ funden, welche die frühere Mißregierung jenes Landes nöthig ge— macht hatte.

Der Ihnen vorgelegte Vertrag mit dem Emir von Afghanistan beendigt glücklich den Krieg, welchen zu unternehmen sein Vorgänger mich genöͤthigt hatte. Durch diesen Vertrag werden die freundlich en Beziehungen zu diesem Staate wieder hergestellt, Bürgschaften für . 6 und Sicherheit gegeben und die Grenzen Indiens verstäãrkt.

Die Fähigkeiten, welche in diesem Kriege Seitens der Befehls haber meiner Truppen der britischen und eingeborenen entwickelt wurden, und die Tapferkeit und Ausdauer der Truppen selber haben den Dank verdient, welchen die beiden Häuser des Parlaments den⸗ selben ausgedrückt. Meine Anerkennung gebührt insbesondere den eingeborenen Fürsten, welche Anerbietungen des Beistandes gemacht haben und deren Truppen thatsächlich inz Feld geführt wurden, und erkenne ich in deren eifriger Unterstützung die Anhänglichkeit und freundlichen Gesinnungen derselben für mein indisches Reich.

Seit der Zeit, da ich mich zum letzten Male an Sie gewendet habe, sind meine Truppen in einem ernstlichen Konflikt mit dem mäch⸗ tigsten eingeborenen Herrscher Südafrikas engagirt gewesen. Indem ich denselben gerne dafür meinen Dank ausspreche, daß sie die Ehre der britischen Waffen vertheidigt haben, muß ich das Opfer so man⸗ chen werthvollen Lebens betlagen. Ich hoffe. daß der entschiedene Er— folg, den die Operationen in jüngster Zeit davon getragen haben, zu einer baldigen Wiederherstellung des Friedens auf dauernder Basis führen werde, und daß meine Unterthanen in jenem Welttheil, erlöst von den Gefahren, denen sie bislang ausgesetzt waren, bereitwill igst zu solchen Abmachungen die Hand bieten werden, welche ihre Sich-r⸗ , ihr Gedeihen für die Zukunft am Ehesten sicher stellen ürften.

Gentlemen vom Hause der Gemeinen!

Ich danke Ihnen für die reichlichen Geldmittel, die Sie für den Staatsdienst votirt haben.

Myplords und Gentlemen! . .

Durch den Armee⸗Ditziplin-Akt haben Sie zum ersten Male in das Gesetzbuch einen vollstaͤndigen Codex der Gefetze in Bezug auf den Dienst in meiner Armee und in meinen anderen Streitkräften ein⸗ gestellt. Sie haben in klarer und verständlicher Form die Vorschriften für die gehörige Aufrechterhaltung der Disziplin geordnet; Sie haben das System verbessert, unter welchem das Anwerben stattfindet, und Sie haben das Reglement ergänzt, unter welchem die Reserven zu den Fahnen zurückberufen werden können. ;

Die Akte, welche die 6 eines öffentlichen Anklägers ver, fügen, und das Gesetz bezüglich, der summarischen Gexichtsbarkeit der Polizeigerichte ergänzen, werden, wie ich hoffe, die Handhabung des Strafgesetzes in hohem Grade erleichtern. .

Die Aenderungen, die Sie an dem Gesetz bezüglich der Banken und Aktiengesellschaften vorgenommen haben, sind wohl dazu ange— than, der Wohlfahrt dieses wichtigen Theiles unseres Handelssystems förderlich zu sein. .

Die gedrückte Lage der Landwirthschaft bat natürlich Ihre Auf⸗ merksamkeit beschäftigt, und es hat mir viel Vergnügen bereitet, der Adresse des Hauses der Gemeinen, worin ich ersucht wurde eine Kom⸗ mission zu ernennen, welche die Ursachen, denen die Nothlage zuzu⸗ schreiben ist, prüfen, und ermitteln soll, wie weit demselben durch eine Gesetzgebung abgeholfen werden könne, zu willfahren.

Ich bemerke mit Befriedigung, daß Sie in der Lage gewesen sind, das wichtige Thema, betreffend den Unterricht in Irland, in Erwägung zu ziehen, und daß Sie sich über Maßregeln geeinigt haben, die eine geeignete Ergänzung zu dem Gesetze der vorjährigen Session betreffs des Mittelunterrichts bilden werden. Dem Primär nterricht des Landes kann nur ein Stimulus gegeben werden durch die sorgfältige Verfügung, die Sie zur Hebung der Lage der Schul lehrer getroffen haben, und die Bill, die Sie für den Universitäts⸗ Unterricht angenommen haben, wird, wie ich hoffe, Alles das bieten, was zur Förderung des Studiums in seinen höheren Zweigen nöthig ist.

Indem ich Ihnen Lebewohl sage, geht mein Gebet dahin, daß der Segen der Vorsehung auf den Arbeiten ruhen möge, mit de nen Sie während der Session beschäftigt gewesen.“

Das Kriegs-Ministerium hat von Sir Garnet Wol seley folgende Depesche, datirt Pietermaritzburg, 26. Juli, erhalten: Ich werde diesen Ort am 30. d. M. ver⸗ lassen, mich am 8. August Clarke's Kolonne in Entonjaneni anschließen und unverzüglich auf Ulundi vorrücken. Ich offe am 10. August mit den Zulu⸗Häuptlingen eine Zusam⸗ menkunft zu haben, um die Angelegenheiten des Landes zu ordnen. Cetewayo hat neuerdings Botschafter niedrigen Ranges an einige unserer Posten gesandt, welche die Meldung überbrachten, daß er sich zu unterwerfen wünsche: er fürchte indeß für sein Leben. Die ihnen ertheilten Antworten haben Cetewayo zur Uebergabe gerathen, und ihm nicht nur sein Leben, sondern auch gute Behandlung zugesagt. Ich habe Grund zu glauben, daß diese Botschafter nur Spione gewesen sind, welche unsere Bewegungen auskundschaften sollen.“

In Lurgan in Irland kam es am Freitag während einer Home Rule⸗Demonstration zu blutigen Reibungen zwischen den Homerulers und der Polizei. Erstere hatten einen Aufzug veranstaltet, und, erbittert darüber, daß sich demselben eine Abtheilung Konstabler anschloß, um Ruhe⸗ störungen zu vermeiden, griffen sie dieselben mit Steinwürfen an. Die Konstabler wehrten sich mit gefälltem Bajonnet und machten schließlich von ihren Schußwaffen Gebrauch, wobei eine Person getödtet und mehrere andere gefährlich verwundet wurden.

Frankreich. Paris, 19. August. (W. T. B.) Nach dem nunmehr vorliegenden Resultate der Wahlen für die Bureaus der Generalräthe sind von 57 Generalräthen Republikaner und von 33 Generalräthen Monarchisten zu Präsidenten ge— wählt worden. Die Republikaner haben 4 Präsidentensitze gewonnen und einen Präsidentensitz verloren. In Bꝛauvais wurde der Herzog von Aumale als Präsident wiedergewählt. Der Minister des Innern, Lepére, erklärte in einer von ihm gehaltenen Rede: es sei die Absicht der Regierung, die Generalräthe ihre Wünsche bezüglich des Ferry'schen Gesetzentwurfs ganz frei diskutiren zu lassen.

Italien. Rom, 17. August. (Italie Im Ministe⸗ rium der Auswärtigen Angelegenheiten ist eine Generaldirektion für die politischen Angelegenheiten errichtet und zum Leiter derselben Malvano ernannt worden.

Türkei. Konstantinopel, 17. August. (Pest. L.) Für den Khedive, dessen Ankunft bevorsteht, wird schon der Palast Emirghian in Bereitschaft gesetzt, wei türkische Kriegsschiffe werden dem Khedive bis zur Insel Lemnos ent— gegenfahren und ihn dann hierher geleiten.

19. August. (W. T. B.) Die Note der Pforte, in welcher die Forderungen der serbischen Regierung auf Entschädigung wegen des Einfalles der Arnauten zurück— gewiesen werden, ist am 16. d. der serbischen Regierung zu⸗ gestellt worden. Die Pforte hat einen höheren Beamten nach Samos gesandt, um die gegen den Senat vorgebrachten Beschwerden der Bevölkerung zu prüfen und erforderliche Maßregeln zur Abhülfe zu ergreifen.

Aus Konstantinopel, 16. August, wird der „Pol. Corr.“ geschrieben:

„Die Pforte dürfte in Anbetracht der aus Philippopel einlan— genden Berichte, welche die Stellung des Ober-⸗Kommandanten der ostrumelischen Miliz, des Generals Vitalis, als eine kaum länger haltbare bezeichnen, die Abberufung desselben verfügen. Zu seinem Nachfolger soll Strecker Pascha designirt sein. Die Pforte hat ihre auswärtigen Vertreter angewiesen, den im Auslande verbreiteten Nachrichten über angeblich in Konstantinopel vorgekommene Cholerafälle auf das entschiedenste zu widersprechen. Es exinire in diesem Augenblicke in der türkischen Hauptstadt keine wie immer geartete ansteckende Krankheit und sei der allgemeine Ge—⸗ sundheitszustand der denkbar befriedigendste, Nicht ohne Ueber⸗ raschung erfuhr man im diplomatischen Corps, daß Khaireddin Pascha häufig den Konseilssitzungen beigezogen und um seine An— sichten bfragt wird, wie wenn er noch an der Spitze der Regierung stünde. Aarifi Pascha dürfte, gegen die allgemeine Annahme, noch längere Zeit Konseils-Präsident bleiben, da sein passives Wesen und seine große Gefügigkeit gegenüber dem Willen des Sultans ihn bei Abdul Hamid sehr beliebt machen. Der Sultan dachte allerdings an die Wiederherstellung des Großvezierates zu Gunsten Safvet Paschas, allein seine unmittelbare Umgebung machte ihm bemerklich, daß Safvet den westlichen Einflüssen leicht zugänglich sei und sich versucht fühlen könnte, die Rolle Khaireddin Paschas aufzunehmen. Die Rathschläge Khaireddins und Mahmud Nedims haben die Wirkung gehabt, daß dem Exkhedive Ismail Pascha der wiederholt angesuchte Aufenthalt in der Haupt⸗ stadt versagt bleibt. Da seinem Sohne und Nachfolger Tewfik auch nicht darum zu thun ist, seinen Vater als Gast bei sich zu haben, so hat man Ismail Pascha die Insel Rhodus zum Aufent— halte angewiesen, wohin er sich nächstens begeben wird. Die Ent⸗ schädigungsansprüche Serbiens für den diesem Lande durch die zahl reichen albanesischen Einfälle erwachsenen Schaden, wurden von der Pforte mit dem Bemerken abgelehnt, daß diese Einfälle hinreichend durch die Aufregung und Erbitterung erklärt seien, welche sich der Albanesen bemächtigten, die einen Theil ihres Landes in serbische Herrschaft übergehen sahen. Am 11 d. M. begab sich der katho⸗ lische Bischof Mfgr. Grasselli in das Seraskierat, um Osman Pascha den Großcordon des Pius⸗-Ordens zu überreichen, welchen ihm der Papst für seinen Autheil an der Regelung der Hassunistenfrage verliehen batte. Osman Pascha hatte selbst gewünscht, daß die Ueber⸗ reichung in feierlicher Weise im Kriegs⸗Ministerium vor sich gehe, wo er Msgr. Grasselli die militärischen Ehren erweisen ließ.“

Bulgarien. Sofia, 18. August. (W. T. B.) Anläßlich des Geburtstages des Kaisers von Oestenreich fand heute in der katholischen Kapelle ein feierliches Tedeum statt, welchem der Hofmarschall, der Minister des Auswärtigen und ein zahlreiches Publikum beiwohnten. Abends findet bei dem giurff Alexander ein größeres Diner statt. Bei dem dem österreichischen diplomatischen Agenten anläßlich des Geburts⸗ tages des Kaisers Franz Josef abgestatteten Gratulations⸗ besuche gab der Minister des Auswärtigen den Wünschen der bulgarischen Nation für das fernere Wohlergehen des Kaisers warmen Ausdruck.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 17. Augũst.

(St. Pet. Ztg. Die in St. Petersburg eingetroffene bul⸗ a che Deputation, aus dem Metropoliten von Widdin, nthimos, dem Metropoliten von Tirnowa, Clemens, und

den Deputirten Kozeff, Silveli, Chadshi Stojan Panoff und BVrintscheff bestehend. ist am 29. Juli / 10. August in Zarskoje⸗ Sselo von Sr. Majestät dem Kgiser empfangen worden. Der Metropolit Anthimos, ehemaliger Exarch der bulgarischen Kirche, überreichte dem Kaiser ein Bildniß der slavischen Lehrer Eyrillus und Methobius, während der Metropolit Clemens, nach dem „Reg.⸗-Anz.“, folgende Ansprache an Se. Majestit hielt: „Großer Kaiser! Unser bulgarisches Volk, das durch Dich und Dein großes Volk gerettet und befreit worden ist, hat uns zu Dir abgesandt, um zu Deinen Kaiserlichen Füßen die Gefühle seiner

tiefen und ewigen Erkenntlichkeit und Ergebenheit für die große Wohlthat, die Du ihm erwiesen, niederzulegen. Du, Großer Kaiser, hast nicht das beilige Blut der Söhne Deines großen geliebten Volkes geschont, Du hast auch nicht Deine eigene Ruhe geschont, Du setztest Dein eigenes Leben und das Leben Deiner Erlauchten Kinder der Gefahr aus. Du hast auf unserem Boden Thränen ver- gossen und das Alles deshalb, um unser vielgeprüftes Volk von dem schweren Joch zu befreien. Und Du hast es befreit, Kaiser. Deine große Kaiserliche Liebe 6. sich daran aber nicht genügen. Du wolltest unser unglückliches Volk nicht nur frei, sondern auch glück⸗ lich sehen. Du wolltest unser zerstörtes Land geordnet sehen und ließest deshalb, nachdem Du uns befreit, uns Männer zurück, welche, durch Deine Liebe zu uns begeistert und Deinen Allerhöchsten Willen und den Wunsch Deines ganzen Volkes erfüllend, weder Mühe noch Ruhe geschont haben zu unserem Heile. Und unser Volk athmete frei auf, Kaiser; es vergaß sein Unglück, vergaß seine jahrhundertelangen Leiden und blickt nun mit Vertrauen und Hoffnung in seine Zukunft, weil auf Deinen großen Wink bei uns Ruhe und Ordnung eingelehrt ist, wir unsere und für uns volksthümliche Verwaltung, wir unsere und für uns wohlthätigen Gesetze, wir unser eigenes Heer erhalten haben, und endlich unser Bulgarien aus Deinen Kaiserlichen Händen und unter Deinem Kaiserlichen Schutze den von Gott bezeichneten Auserwählten, seinen Fürsten und Herrscher empfangen hat, den es innig liebgewonnen, dem es aufrichtig ergeben ist und auf den es als auf das heiligste und theuerste Unterpfand Deiner beständigen Liebe zu uns blickt. Für das Alles ist unser Volk Dir, Kaiser, tief er— geben und erkenntlich. Für das Alles segnet es und wird es ewig segnen Deinen großen Namen und den Namen Deines großen Volkes, Als sichtbares Zeichen jedoch seiner tiefen und ewigen Erkenntlichkeit und Ergebenheit für Dich wagt unser Volk es, Dir durch seinen obersten Hierarchen dieses Heiligthum darzubringen und bittet, es mit der Liebe entgegenzunehmen, mit welcher Du uns befreit hast.“

Südamerika. Der „Times“ wird aus Philadelphia unter dem 15. d. Mts. telegraphirt: „Oberst Fisher, ein Spezial-Courier der Vereinigten Staaten an die Regierungen von Chile und Peru, der der Träger von Depeschen ist, welche die guten Dienste der Vereinigten Staaten zur Ver⸗ mittelung in dem gegenwärtigen südamerikanischen Kriege an— bieten, kam am 19. Juli in Callao an und überreichte in Lima seine Depeschen, worauf er unverzüglich zu demselben Zwecke nach Chile abreiste. Die „South Pacifie Times“ glaubt, daß dieses Anerbieten einen Waffenstillstand zur Folge haben dürfte, um Zeit für die Erwägung der Friedensbedin— gungen zu gewinnen.“

Afrika. Egypten. Kairo, 18. August. (W. T. B.) Das gesammte bisherige Kabinet hat seine Demis⸗ sion gegeben. Das neugebildete Ministerium, in wel— chem der Khedive selbst den Vorsitz übernimmt, besteht aus: Zulfikar Pascha, Minister der Justiz und des Innern, Mustapha Fahni Pascha, Minister des Auswärtigen, Haidar Pascha, Minister der Finanzen, Osman Refki Pascha, Minister des Kriegs und der Marine, Mehemed Marascli Pascha, Minister der öffentlichen Arbeiten, und Ali Ibrahim Pascha, Minister des öffentlichen Unterrichts.

Statistische Nachrichten.

Nach einem Bericht der General-Direktion der badischen Staatseisenbahnen betrug die Länge der Eisenbahnen im Großherzogtbum Baden am 1. Januar 1878 1188,67 km, von denen 1151,08 km, darunter 95127 km Staatsbahnen, im Be⸗ triebe des badischen Staats standen. Das Anlagekapital für die im Betrieb befindlichen Strecken beziffert sich auf 346 250 773 „½ , we⸗ von 333 931 638 A auf die Staatsbahnen und 12319135 ½ auf die Privatbahnen entfallen. An Transportmitteln waren 386 Loko⸗ motiven (davon 306 von der Maschinenbaugesellschaft Karlsruhe er— baut) und 370 Tender vorhanden, sodann 100) Personenwagen, 192 Gepäckwagen, 2450 gedeckte Güterwagen mit einer Ladungsfähig⸗ keit von 24 215,25 t, 3013 ungedeckte Güterwagen mit einer Lauungs⸗ fähigkeit von 30 0926 und 281 Bahndienstwagen. Die Anschaffungs⸗ kosten für das Transportmaterial betrugen 27 118 919 S6. Im Per⸗ sonenverkehr wurden im Jahre 1877 im Ganzen befördert 7948443 Personen, 76 866 oder 9.6 o/ weniger als im Vorjahre, und betrifft dieser Rückgang hauptsächlich den internen Verkehr, welcher eine Ab— nahme von 1,13 06, erfuhr, während die Minderbeförderung im direkten Verkehr nur O72 υ 9 betrug und beim Transitver⸗ kehr sogar eine Zunahme von 54709 zu verzeichnen ist. Eine größere Abnahme als die Beförderung zeigt die Einnahme aus dem Personenverkehr, welche von 10 798 180 M in 1876 auf 10 481 631 in 1877, sonach um 2, 93 s zurückgegangen ist. Die gesammte Gü⸗ terbeförderung belief sich auf 3621.5 Millionen Kilogramm gegen 3681,3 Millionen Kilogramm in 1876, und entfallen hiervon 3459, 8 bez. 3535,? Millionen Kilogramm auf den frachtpflichtigen Verkehr, während der Rest Betriebsdienstgut umfaßt. Nach Klassen ausge⸗ schieden, betrug der frachtpflichtige Verkehr: Eilgut 28 687 t ( 5830 t), Stückgut 4184063 t (— 24480 t), Wagenladungen 1938796 t (— 17872 t), Kohlen 1 064 897 t (— 36273 t). Von dieser Verkehrsabnahme entfallen 101 116 t auf den Binnenverkehr und 12646 t auf den direkten Verkehr von und nach badischen Stationen, während der Durchgangsverkehr eine Zunahme von 29 315 t zeigt. Die Einnahme aus dem Gütertransport hat sich im Ganzen um 663 466 S—Y vermindert. Was die finanzie len Ergeb— nisse des badischen Eisenbahnbetriebs betrifft, so betrugen die Gesammt⸗ einnahmen 29 523 602 Sp oder 24997 M auf 1 Rm Betriebslänge (1876 30 619 920 ƽ oder 26 162 M auf 1 Em Betriebslänge), die Ge⸗ sammtausgaben dagegen 18 575763 S oder 62.910, der Bruttoein⸗ nahme (1876 19 188 900 ½ oder 62,67 9j). Sonach ergiebt sich ein Einnahmeüberschuß von 10 947 839 S oder 3,16 0/0 vom unlage⸗ kapital gegen 11 451 020 M oder 3,35 9 im Vorjahre. Bei Aus⸗ führung des Betriebes im Jahre 1877 haben 58 Entgleisungen und Zusammenstöße stattgefunden (11 bei Personenzügen, 2 bei gemischten Zügen, 17 bei Güterzügen und leer fahrenden Maschinen und 28 beim Rangiren und Wazenschieben). Weitaus der größte Theil ist durch unrichtige Stellung ꝛc. von Weichen verursacht worden. 7 Bahn⸗ bedienstete und 17 andere Personen verloren das Leben, unter letz⸗ teren 6, bei welchen selbstmörderische Absicht angenommen werden kann; 38 Bahabedienstete, 4 Reisende und 7 andere Personen er⸗ litten Verletzungen, an deren Folgen 4 später gestorben, die übrigen aber genesen sind. .

Statistik der Brände in London und Berlin. (Stat. Corr.) Bei der außerordentlich weitläufigen Bebauung, durch welche fich London so wesentlich von Berlin unterscheidet, werden in ersterer Stadt verhältnißmäßig viel weniger Brände im Jahre ver⸗ zeichnet als in letzterer. Es wurden in den Jahren 1874 bis 1876 von der hauptstädischen Feuerwehr zu London gelöscht

1874 1875 1876

bedeutendere Brãnde . 154 163 166 geringere Brände... . 1419 1366 1466 mne, 2082 2905

zusammen 4151 3611 1537 Dagegen betrug in Berlin innerhalb der drei letzten Jahre die

Zahl der 1876 1877 1878 1 28 25 23 k 61 46 53 ln , 1007 1128

zusammen 1107 1078 1204 Da die Zahl der Häuser in London fast 20 mal größer als in Berlin ist, so kam im Durchschnitt jährlich! Brand in London auf 100 in Berlin, aber schon auf 18 Häuser. Diese bedeutende Diffe⸗

renz erklärt sich aber fast völlig durch die verschiedenartige Be⸗ nennung der Brände. Unter der Zahl von 1128 Kleinfeuern gab es 1878 in Berlin 739 Brände, welche ohne Alarmirung der Feuerwehr gelöscht wurden; dieselbe war sonach nur bei 465 Bränden thätig, in London hingegen im Jahre 1876 bei 4537. Das Verhältniß ändert sich noch mehr, wenn wir nur die Brände von einiger Bedeu⸗ tung in Betracht ziehen; deren zählte man 1876 in London 1632, in Berlin im letzten Jahre aber nur 78.

Was die in den obigen Tabellen angewandte Benennung der Brände betrifft., so bezeichnet die Statistik der Berliner Feuerwehr als Großfeuer einen Brand, zu dessen Bekämpfung zwei oder mehr Schläuche erforderlich sind, als Mittelfeuer einen solchen, bei dem ein Schlauch genügt, und als Kleinfeuer einen Brand, bei welchem die Thätigkeit einer großen Handspritze überhaupt nicht nöthig ist. In London werden die bedeutenderen wie geringeren Brände mit Dampfspritzen gelöscht, die Essenbrände aber vermittelst der Hand— spritzen unterdrückt. =.

Ein wesentlicher Unterschied besteht noch in der Stärke und Ausrüstung der Feuerwehren beider Städte. Obgleich die Metropo⸗ litan Fire Brigade, wie wir eben gesehen haben, im Jahre zehnmal öster alarmirt wird als die Berliner Feuerwehr, ist sie doch nur wenig mehr als halb so stark wie diese. Die Londoner Feuerbrigade zählte im Jahre 1876 gerade 400 Mann, einschließlich aller Chargen, die Berliner Feuerwehr bestand hingegen 1878 aus 779 Mann, näm⸗ lich 6 Offizieren (mit Einschluß des Branddirektors), 6 Feldwebeln, 49 Oberfeuermännern, 2027 Feuermännern, 513 Spritzenmännern und 3 Maschinenmeistern, wozu noch 45 Kutscher kommen. Wie man sieht, sind hier zwei Drittel von sämmtlichen Mannschaften zur Be dienung der Spritzen nöthig; die Londoner Feuerwehr bedarf hierzu der Menschenkräfte weniger, da bei jedem Feuer, außer den unbedeutenden Essenbränden, sofort die Dampfspritzen in Thätigkeit treten. Die Londoner Feuerwehr besaß Ende 1876 29 Dampfspritzen, von denen 3 zu Wasser und 26 (5 große und 2l kleine) zu Lande angewandt warden, daneben 92 Handspritzen und 136 Rettungs— maschinen.

In Berlin waren dagegen 1878 für den permanenten Tienst oder zur unmittelbaren Reserve vorhanden 2 Dampfspritzen, 3 Ten⸗ der, 22 große Handspritzen, 19 Schlauchwagen, 13 Wasserwagen, 14 Personenwagen, 4 Utensilienwagen, 34 Rädertienen un 7 Prahm⸗ spritzen.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Das Hundekorn. Gutachten des weil. Staats-Archivars Dr. Klempin in Stettin und des Archiv- Raths Dr. Wigger in Schwerin über die Natur der unter diesem Namen in Vorpommern vorlommenden Abgabe. Nebst einer Einleitung und einem Anhange von Dr. Kühne, Appellationsgerichts-präsident in Greifswald. (Separat · Abzug aus den Balt. Studien Bd. XXIX.) Stettin. Verlag von H. Dannenberg. 1879. Veranlassung zu der vorstehenden Schrift gab der Prozeß, welchen im IJehre 1873 die Stadt Greifs⸗ wald und das Hospital St. Spiritus daselbst wegen Anerkennung der Freiheit ihres Gutes Hinrichshagen von der Hundekorn⸗Abgabe gegen die Universität Greifswald anstrengten. Zwar war schon seit alter Zeit von dem genannten Gute an die Universität Greifswald das Hundekorn entrichtet worden, aber die Eigenthümer desselben die seit langer Zeit herrschende, fast allgemeine Annahme, daß „Hundekorn“' eine Jagdabgabe sei, theilend erachteten durch das Gesetz vom 2. März 1850, betreffend die Ablösung der Reallasten und die Regulirung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse (Preuß. Ges. Samml. 1850 S. 77), durch das alle in Beziehung auf die Jagd obliegenden Dienste und Leistungen ohne Entschädigung aufgehoben werden, auch die Hundekornabgabe für beseitigt. Auf die Aufforderung des Ober⸗Präsidenten von Pommern erstattete nun Dr. Klempin unter dem 31. Oltober 1873 über die streitige Natur des von der Universität Greifswald ver⸗ langten Hundekorns einen Bericht (das erste Gutachten), in welchem er ausführte, daß das Hundekorn in Vorpommern eine Jagdabgabe nicht sei, sondern vielmehr bald Pacht«“, bald Bedehebung, und als solche fast immer gleichmäßig aus den drei Getreidearten Roggen, Gerste und Hafer bestehend, welche jenen Namen erhalten, sobald sie auf den Etat für den Unterhalt des Hofgesindes und hauptsächlich zur Ernährung der Jagdhunde gebracht worden Das Kreisgericht zu Greifswald wurde jedoch durch Klempins Auseinandersetzungen nicht überzeugt, sondern blieb bei seiner bisherigen Ansicht, daß das Hundekorn „als eine Jagdabgabe“ entstanden sei. Darauf arbeitete Klempin ein neues, ausführlicheres Gutachten aus, das er in der Appellations⸗Instanz unter dem 15. April 1874 überreichte; in demselben bekämpfte er die Einwendungen des Richters erster In⸗ stanz und unternahm es, sein erstes Gutachten zu rechtfertigen und weiter zu begründen. Er kam hierbei zu folgendem positiven Re— sultate: 1) In bäuerlichen Kreisen habe die Verpflichtung zur Fütterung von „(fürstlichen Jagdhunden in Pommern nur den Freischulzen und Müllern obgelegen, und diese Verpflichtung sei niemals abgelöst worden; 2) eine Jagdabgabe „Hundekorn“ habe in Pommern niemals bestanden; 3) Hundelager seien in Pꝛc̃ͤnmern nicht üblich gewesen, dagegen hätten die Ablager stattgefunden; diese seien abgelöst und die Ablösungen fänden sich in den Amtsregistern unter dem Titel „Ablager“; 4 das in PCumern vorkommende Hundekorn sei eine Pacht- und Bedekornhebung und habe zur Jagd nicht die mindeste Beziehung. Außer Klempin erstattete in Folge einer Aufforderung des Apxellationsgerichts auch noch der Archivar am Großherzoglich meck⸗ lenburgischen Geheimen und Haupt- Archiv, Archiv- Kath pr. K. Wigger in Schwerin unter dem 19. Dezember 1873 ein aus— führlich motivirtes Gutachten, welches nur in einem für die we⸗ sentliche Frage: ob Jagdabgabe? nicht erheblichen Punkte von Klem— pin abweichend ebenfalls zu dem Resultate gelangte, daß das „Hundekorn“ in Vorpommern seinem Ursprunge nach nicht eine mit der Jagd zusammenhängende Abgabe oder Leistung sei, insonderheit kein Surrogat für Jagdablager oder für das Hundelager, auch keine spez iell zur Unterhaltung der Fürstlichen Jagdhunde oder überhaupt der Fürstlichen Jägerei geforderte und geleistete Kornabgabe, sondern vielmehr eine nach dem früher im Magdtdeburgischen und im Werleschen üblichen Sprachgebrauche im 14. Jahrhundert in Vorpommern bei den nmeisten Aemtern eingeführte neue Benennung für denjenigen Theil der Bede sei, welchen die Herzoge nicht in Geld, sondern zum Behufe ihrer Hof wirthschaft in dreierlei Korn (Roggen, Gerste, Hafer) erhoben hätten. Mit dem Jagdthiere (Hund) hat nach Wigger die Silbe ‚Hund“ in „Hundekorn“ nichts gemein; Wigger leitet vielmehr das Wort „Hunde⸗ korn‘ von hunt (hondus. d. i. modus agri), einem mittelalterlichen, bei verschiedenen Völkerstämmen gebräuchlichen Ackermaß her, so daß „Hundekorn“ eine Quantität Korn bedeuten würde, welche zur Be⸗ stellung eines hunt Ackers erforderlich ist, oder welche den Ertrag einer solchen Ackerfläche bildet. Anderer Ansicht ist der Herausgeber der vorstehenden Schrift, Präsident Kühne. In einem „Anhang“ (Zur Etymologie des Wortes Hundekorn) hat derselbe seine eigene Än—= sicht über die Bedeutung des Wortes „Hundekorn“ niedergelegt. Nach ihm hängt das Wort mit „Hunt, Hund, Hunne“, d. i. dem Namen des grundherilichen Vogts, der die grundherrlichen Zinsen und andere Einkünfte zu erheben hatte, zusammen. „Nach den Refultaten der Forschungen Dr. Klempins und Dr. Wiggers. sagt Kühne „scheint die Annahme gerechtfertigt, daß der Name Hundekorn von der zuaächst damit bezeichneten bald übertragen ist auf andere Ab- gaben, welche eine gleiche Verwendung fanden wie das Hundekorn. Letzteres, seiner ursprünglichen Bedeutung nach in der Zei der Ger manisirung P-merns, wo der Hunne schon zum grundherrlichen Vogt geworden war, wurde dem Fürsten als dem Schirmvogt der Koloaisten ad expensas ducales pertinens entrichtet. Als später ein Theil der Kornbede zur Unterhaltung der Fürstlichen Hofwirthschaft verwendet wurde, war es nicht zu verwundern, daß man auch diesen Theil der Kornbede mit dem Namen Hundekorn belegte.“

Gewerbe und SGandel. Der, Cours für die jetzt hier zablbaren Silber Coupons oͤsterreichischer Eisenbahnpapiere ist heute auf 174,50 M für 1060 Fl. österr. Silber erhöht worden.