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.
J . . ö 39
.
. ö. R J . ö
.
Mittags eingesehen und die ersteren
St. FRetershrarzg, 19. August. (X. T. B.) Produktenm arkt.
New- Aerke, 19. August. (F. F. B.) asrenbericht.
Talg loco 58.00. Er. August 57 00, Weizen loo 1450. Roggen loo 7. I5. Hafer 1oeo 5D00. Han Hehl 4 D. 40 0. loFd 32,00 Leinsaat () Fuad), loce 16,25. — Wetter: Warm.
Barmwolle in Aen- Tork 115, do. in
Ken - Orlesns 108. Petroleum in Nen-Terk 63, do. i[n Fhiladslphis
135. Schwall (Marke Wilcor) 6, clear) k C. Getreidafracht 63.
6, robes Potro sua 5, do. Pipe line Certiieats — D. 66 C. Rother Winterweizen 1D. 0 C. Mais (ols mixed) 47 G. Zucker (Fair refining HNuscovados) 63. Kaffes (io-)
do. Fairbanks 63. Speck (shart
Eigen ERallam- EE nem.
Gr ossherzoglloh Badlsohe Staats Elsenbahnen. Im Juli er. 2915 255 MÆ ( 146727 40), seit 1. Jannar 4 943 219 A.
Brauns ohweolglsohe Elsenbahn Im Juli er. 898 520 (¶. C 1IIL363 ν), seit 1. Januar — 127 213 .i6
D —
L ·· / — —
Theater.
Königliche Schauspiele. Donnerstag: Opernhauß. 154. Vorstellung. Der fliegende Holländer. Romantische Oper in 3 Akten von Richard Wagner. Anfang? Uhr
Schauspiel haus. Keine Vorstellung.
Freitag: Opernhaus. 155. Vor siellung. Der Bauer als Millignär, oder: Das Mädchen aus der Feenwelt. Original⸗Zaubermärchen mit Ge⸗ fang und Tanz in 3 Akten von Ferdinand Raimund. Anfang 7 Uhr. ;
Schauspielhaus. Keine Vorstellung.
KwVallaer- 1 keater. Donnerstag: Zum vierten Male: Traumbilder. Posse mit Gesang in 3 Alten von W. Manstädt und C. Thomas. Musik von W. Manstädt.
Victsria- Theater. Direftion: Emil Hahn. Donnerstag: Kapitän Grant: Emil Hahn. Gastspiel der ersten Solotänzerin Signora Consuello de Labrugsre, vom Theater della Scala in Mailand und des ersten Solotänzers Herrn Friedrich Spange, vom Königlichen Hoftheater in Dresden. Neu einstudirt u. mit neuer Ausstattung. 3. 111 M.: Die Kinder des Kapitän Grant. Großes Aus⸗ stattungsstück mit Ballet in 12 Bildern von Jules Verne und A. D'Ennery. Deutsch von R. Schelcher. Musik von C. A. Raida. Die Balletmusik von Debillemont. In Scene gesetzt von Emil Hahn.
Krolls keater. Direktion: Engel⸗Lebrun. Donnerstag: Zum 4. Male: Eine stille Garten⸗ wohnung. Schwank in 4 Akten von Oscar Justinus. Vor und nach der Vorstellung Großes Garlen— Concert. Anfang des Concerts 5, der Vorstellung 64 Uhr. .
Freitag: (Auf vieles Verlangen)! 3. Gartenfest. Von 5 Uhr an ununterbrochen bis 12 Uhr Großes Doppel ⸗ Concert, ausgeführt von der Kapelle des Hauses, dem Mäsikcorps des 4. Garde ⸗Regiments zu Fuß und dem Hennebergschen Gesangverein. Im Theater: Zum 5. Male: Eine stille Garten⸗ wohnung.
Garrannla-Semmer- Theater. Donnerstag: Gastspiel des Frl. Louise Dann. Die Grille. Ländliches Charakterbild in 5 Akten von Charlotte Birch⸗Pfeiffer. . .
Freitag: (Nur noch bis Sonntag): Gastspiel des Hrn. A. Müller. Der Stumme und sein . Melodramat. Spektakelstück mit Gesang in
Akten.
Belle - Alliance - Theater,. Donnerstag: Auftreten des 5! / Jahre alten Rechen künstlers Moritz Frankl in seinen wunderbaren Leistungen im Kopf⸗— rechnen. Das größte Phänomen des 19. Jahr⸗ hunderts. Hierzu: Familie Hörner. Schwank in 3 Akten von A. Anno. Im prachtvollen Sommer⸗ garten: Von 6 Uhr an ununterbrochen Doppel⸗ Concert (Kapellen Baumgarten und Herold.) Schwe⸗ disches und Steyrisches Damen⸗Quartett. Tyroler Sängergesellschaft. Brillante Illumination durch mehr als 15 000 Gasflammen. Anfang der Vor⸗ stellung 7 Uhr Auftreten des Moritz Frankl 83 Uhr. Entrée 50 4.
Freitag: Großes Monstre⸗Concert.
Farnilien⸗ Nachrichten.
Verlobt: Frl. Martha Löther mit Hrn. Referendar Hans Kutsche (Weimar — Elgersburg). — Frl. Erna Müller mit Hrn. Dr. phil. Emil Dieckhoff (Verden = Osterode a. Harz). — Frl. Minna Alexander mit Hrn. Dr. med. Alexander (Stolp⸗ münde = Bublitz. — Frl. Rose v. Spies mit Hrn. Kapitän Lieutenant Curt Freiherr ron Maltzahn (Polonken bei Danzig). — Frl. Me⸗ lanie v. Kühn mit Hrn. Major und Abtheilungs—⸗ Commandeur v. Hahn (Naumburg a. S..
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Pastor v. Putt⸗ kamer (Jagow). — Hrn. Premier ˖ Lieutenant Leo Feldt (Magdeburg). — Hrn. Rektor Möller (Als⸗ wede). — Eine Tochter: Hrn. v. Siegroth Gantkawe) — Hrn. Eisenbahn⸗Maschinen⸗ Inspektor Klooß (Breslau).
Gestorben: Hr. Rechts ⸗Anwalt Wunder (Lud⸗ wigsburg). — Frau Major Auguste v. Merckel, geb. Goßler (Ratibor).
Steckbriefe und Untersuchungs⸗ Sachen.
Steckbriefs⸗Ernenerung. Der hinter die Wittwe Johaung Juliane Gruner, geb. Her⸗ mann, in den Akten G. 14/77 Dep. L, jetzt G. 673/77 rep. wegen wiederholten vollendeten und einmaligen versuchten Betruges unter dem 29. Januar 1878 erlassene Steckbrief wird hierdurch erneuert. Berlin, den 8. August 1879. König⸗ liches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungs⸗ sachen. Deputation J. für Schwurgerichtssachen.
Steckbriefs⸗ Erneuerung. Der hinter den Brauerei⸗Juspektor Johaun Joachim Karl Christian Gilow, (. 15/75 Dep. J., jetzt G. 605 de 765 rep., wegen Betruges und Unterschlagung unter dem 27. März 1877 erlassene Steckbrief wird hierdurch erneuert. Berlin, den 8. August 1879. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Deputation J. für Schwur⸗ gerichtssachen.
Verkäufe, Berpachtungen, GSubmissisnen ꝛc.
tadteisenbahn.
Die Verglasung der Dächer und des westlichen Endab— schlusses der Halle im östlichen Anschlußbahnhofe der Berli⸗
23 ner Stadteisenbahn (Nieder⸗ —— — 442 schlesisch⸗Märkischer Personen⸗ bahnhof) inkl. Lieferung aller zugehörigen Materia— lien im Betrage von ca. 1100 4m 1 mm bis 5 wm st. geblasener Gläser soll in Submission ver— geben werden. Zeichnungen und Massenberechnung liegen in unserem Centralbureau (Baumeister Schwieger) aus. Die Bedingungen nebst Offerten formular werden ebendaselbst gegen Erlegung von 3 „S abgegeben, aber nur an solche Unternehmer, deren Qualifikation und Leistungs fähigkeit uns durch Atteste über größere ähnliche Arbeitsausführungen bei fiskalischen Bebörden oder Eisenbahnen genügend dargethan wird. Angebote sind versiegelt, portofrei und mit entsprechender Aufschrift versehen, bis späte⸗ stens Sonnabend, den 30. August er., Vormit⸗ tags 11 Uhr, an uns einzureichen, um welche Zeit sie in Gegenwart der etwa erschienenen Sub⸗ mittenten geöffnet werden sollen. (à Cto. 324 /g.)
Berlin, den 16. August 1879. Königliche Direktion der Berliner Stadt⸗ eisen bahn.
7124 Belanntmachnug. „Die Herstellung der Fundamente und des Sockels für den Bau eines neuen Dienstgebäudes der Deut⸗
schen Seewarte zu Hamburg soll im Submissioas⸗.
wege an den Mindestfordernden vergeben werden.
Offerten sind versiegelt mit der Aufschrift „Sub⸗ misston auf Herstellung der Fundamente ꝛc.“ bis zu dem am 5. September d. J., Vormittags 11 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde anberaumten Termine einzureichen.
Die Bedingungen nebst Kostenanschlag und Zeich nungen liegen in der ReJistratur der Seewarke — Seemannshaus — zur Einsicht aus und werden auch auf Verlangen gegen Erstattung der Kosten ab⸗ gegeben.
Hamburg, den 16. August 1879.
Die Direktion der Seewarte.
7170 i die Kaiserliche Werft in Kiel sollen nach stehend verzeichnete Takelageketten: 40 m von 6 mm Stärke, 188 m von 22 mm Stärke, 175 m von 12 mm Stärke beschafft werden.
Lieferungsofferten sind versiegelt mit der Auf— schrift: „Suhmissien auf Lieferung von Take— lageketten“ bis zu dem am 5. September d. J., Mittags 12 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde anberaumten Termine einzureichen.
Die Lieferungsbedingungen, welche auf portofrele Anträge gegen Erstattung der Kopialiengebühren von „6 0,50 abschriftlich mitgetheilt werden, liegen in der Registratur der Kaiserlichen Werft zur Einsicht aus.
Kiel, den 14. August 1879.
Kaiserliche Werft. Verwaltungs ⸗ Abtheilung.
ö Bekanntmachung.
Das im Kreise Göttingen, Landdrosteibezirk Hildesheim, Provinz Hannover, belegene . Klostergut Diema rden soll auf die 13 Jahre vom 1. Mai 1880 bis dahin 1868 öffentlich meistbietend verpachtet werden, und
ist dazu Termin auf
Donnerstag, den 18. September e., ö .. Vormittags 11 Uhr, in unserem Geschäftslokale, Gichstraße 2 hierselbst, vor unserem Kommissarius, dem Herrn Regierungẽ⸗
Rath Weigel, angesetzt. , 3e dem Klostergut? Diemarden gehören:
*
7871 ba Hof⸗ und Baustellen
O5ts33 . Gärten, 123, 1472 „ Ackerland, 7Tös42 , Wiesen, 1,8487 . Weiden,
mi. ids Ss ha.
Vas Pachtgelderminimum ist auf 8000 M festgestellt.
⸗ Zur Uebernahme der Pachtung ist ein disponibles Vermögen von 60 000 (S erforderlich, über dessen eigenthürnlichen Besitz, sowie über seine persönliche Qualifikation als Landwirth jeder Pachtbewerber sich spätestens bes zum 10. September d. J. bei uns auszuweisen hat.
Die Verpachtungsbedingungen und Licitationsregeln, sowie die Karte und das Grundstücks—⸗ verzeichniß können in unserer Kanzlei an jedem Wochenfage von 10 ÜUhr Morgens bis 3 Uhr Nach—
Hannover, den 5. Rugnst 187.
egen Erstattung der Koplalien abschriftlich bezogen werden,
Königliche Kloster⸗Kammer.
Sauerhering.
6673 Bekanntmachung.
Zum 1. Januar 1880 sollen in diesseitiger An—⸗ stalt eirean 20 männliche Zucht hausgefangene, welche bisher mit Papierarbeiten beschäftigt waren, anderweitig zu geeigneten, der Gesundheit nicht i, . Industrie⸗Arbeiten kontraktlich vergeben werden.
Die Bedingungen liegen in hiesiger Anstalt zur
ß zu
5. September er., Bormittags 11 Uhr. entgegengenommen. . Berlin N. W., den 28. Juli 1879. Direktion der Königlichen Reuen Strafanstalt. Gellengefüngniß.)
KBerlgofung, Amn rti satt een,
Göns zahlung u s. we Hon öffentlich
Batz ie rem. iooss] . Bergisch⸗Märkische Eisenbahn.
Die BergischMärkische Eisenbahn⸗Stamm ⸗Aktie Nr. 64934, die Bergisch⸗Märkischen Prioritäts⸗ Obligationen VI. Serie Nr. 44028 und 55304 a 100 Thlr., sowie die fünsprozentige Nordbahn⸗ Prioritäts⸗Obligation der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗Gesellschaft Nr. 04375 à 160 Thlr. sind angeblich verloren resp. vernichtet.
In Gemäßheit des 5§. 30 des Gesellschafts⸗Statuts fordern wir die etwaigen gegenwärtigen Inhaber der vorgedachten Werthpapiere auf, solche bei uns einzuliefern, oder die etwaigen Rechte an dieselben geltend zu machen, widrigenfalls wir nach Ablauf der in dem vorgedachten Statut⸗Paragravhen vor— geschriebenen Frist die Annullirung der Dokumente veranlassen werden.
Elberfeld, den 5. Dezember 1878.
Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
7175
Auf Grund der n n sub 2 des zweiten 26. ᷓ rz
Nachtrazs vom A3. „n' 1667 zu dem Statut
kö ( 1. Oktober 1858 für die Sparkasse zu Zeitz vom zT Januar ph
bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß das Sparkassen⸗Kuratorium unter Zustimmung bei⸗ der Stadtbehörden beschlossen hat, den Zinsfuß für diejenigen Spareinlagen, welche mit 0 ver⸗ zinst werden, vom 1. Jannar 18890 an auf 3 *½i0Yso herabzusetzen.
Zeitz, den 15. August 1879. (H. 53546.)
Die Syarkassen⸗Verwaltung. Der Magistrat. Born.
7154 * — .. 2376. Hamburg⸗Bergedorfer Eisenbahn. Da am 1. September a. c. der letzte der den
40609 Prioritäts-Obligationen der Hamhurg⸗Berge⸗ dorfer Eisenbahn beigegebenen 2. Serie Zinscoupons (Nr. 24) zur Erhebung kommt, wird behufs der 2 neuer Zinkcoupons Folgendes bekannt ge⸗ macht:
„Die Talons nicht ausgelooster Prioritäts⸗
Obligationen sind nebst Serien⸗ und Nummern⸗
Verzeichniß vom 3. September a. . im
Bureau der Haupt⸗Staats Casse einzulie⸗
fern und dagegen die neuen Couponsbogen in
Empfang zu nehmen.
logs! Hessische Ludwigs⸗Eisenbahn.
Unter Hinweis auf 5. 46 der Statuten bringen wir hiermit zur Kenntniß, daß die nachstehend ver⸗ zeichneten Dividende und Abschlagsdividende⸗Cou⸗ pons des Betriebsjahres 1877 bis jetzt nicht zur Einlösung gekommen sind, indem wir die Besitzer einladen, deren Beträge bei unseren Zahlstellen in Empfang zu nehmen.
Abschla gs ⸗Dividende⸗ Coupons Rr. 15 vom 1. Oktober 1877 der Aktien 2 250 Fl.:— Nr. 24296 bis 24299 inel., 43789 55558. 6 St.
Abschlags- Dividende Cgupons Nr. 19 vom 1. Oktober 18377 der Aktien æ 200 Thlr.: Nr. 2229 2230 14083 15837 bis 158490 inel. 18378 18403 bis 18405 incl, 20675 30214 41559 45817 45818 46284 bis 46286 inch, 47810 48388 bis 48400 incl. 5Uöhz 59h42 50943 60797 bis 60890 inch, 61543 67055 69481 69482 84375 856599 88654 92702 . 111880 117440 117459 bis 117465 incl.
Dividen de Coup us Nr. 16 vom 15. Mar 1878 der Aktien à 250 Fl.: Nr. 1142 5546 18572 19300 21332 24296 bis 24299 inel., 30095 bis 30099 inel.,, 48789 53576 55558 69897 bis 698900 inel. 21 St.
Dividende Coupons Nr. 20 vom 15. Mat 1878 der Altien à 200 Thlr.: Nr. 2229 2230 106440 14083 15837 bis 15840 incl., 16485 18378 18493 bis 184905 inel., 21678 21679 22125 25712 29373 bis 29576 incl. 31244 31247 41559 43414 45817 45818 462384 his 46286 incl., 47810 48272 48388 bis 48400 incl., 50942 50943 57700 58223 58973 60797 bis 603800 incl., 60956 61399 61400 61543 62207 bis 62210 incl., 65067 67545 69481 69482 75848 84375 85599 85847 87735 bis 87737 incl, 87745 88654 95104 bis 95199 incl., 95534 108151 111880 115396 117440 117459 bis 117465 inel. 93 St.
Gleichzeitig machen wir bekannt, daß bezüglich der Aktien Nr. 45817 45818 48388 bis 48400 inel. à 200 Thlr. nebst Talons und Coupons vom 1. Oktober 1873 bis 15. Mai 1882 und des Aktien⸗ certificates von 1873 Nr. 445 über fünf Stück Aktien ä 20) Thlr., sowie ferner der Aktien Nr. 41559 84375 und 88654 à 200 Thlr. mit Talons und Coupons vom 1. Oktober 18377 bis 15. Mai 1882 und endlich der Aktien Nr. 82848 und 82851 n 200 Thlr. mit Talons und Coupons vom 15. Mai 1879 bis 15. Mai 1882 bei dem Großherzoglichen Bezirksgerichte Mainz das Amortisatione verfahren und zufolge Urtheile dieses Gerichtes vom 20. Fe⸗ bruar 1874, 16. März und 28. Dezember 1878 die
Zahlungssperre verordnet worden ist. Mainz, den 22. Juli 1879. Der Verwaltungsrath.
ö. Tivoli⸗Branerei.
Die Ausgabe der neuen Dividendenscheine der
Berliner Brauerei⸗Gesellschaft
Hamburg, den 15. August 1879. Die Finanz⸗Deputation.
erfolgt vom Dienstag, den 26. d. M. ab.
Die Inhaber unserer Aktien werden ersucht, die Talons arithmetisch geordnet, mit doppeltem Nummerverzeichniß versehen, in den üblichen Geschäftsstunden beim Herrn Banquier Herrmann Paasch hier, am Koͤllnischen Fischmarkt Nr. c, einzureichen. . . k
Nach dem 15. September er. erfolgt die Ausgabe nur noch in unserem Comptoir auf Tivoli am Kreuzberg.
Berlin, den 20. August 1879.
Der Aufsichtsrath der Berliner Brauerei⸗Kesellschaft.
C. EH. Vogeler. (à Cto. 3268.)
. ; ᷣ Königliche Technische Hochschule zu Hannover. Die Eröffnung des Studienjehres 1879‚'80 wird mit der Einweihung des neuen Gebäudes am 6. Oktober 1879 stattfinden. Beginn der Einschreibungen am 29. September, 10 Uhr Vormittags. Plfiogramme von der Direktion zu erhalten. Hannover, im August 1879.
arnungl
In Berlin, Leipzig, Cöln, Saalfeld, Frankfurt a. M.,, Breslau, München, Höchst a. M., Augsburg zc. erfrechen sich unbefugte Individuen, unter verschiedenen anderen Benennungen, den beinahe in allen Ländern patentirten Copirapparat „Mectograpla“ als: Autograph, Polygraph, Tachi⸗ graph, Centigraph, Multiplicator, Deutsche Reichsschnellschreibe⸗Masse, Trocken ⸗Abziehapparate, Trocken⸗ Drucker ꝛc., Copir⸗Apparate und ⸗Masse zu offeriren. Sämmtliche derartige Apparate sind werthlose Nach⸗ ahmungen, wie durch sachverständiges Gutachten erwiesen, eine Nachahmung des Deutschen Reichspatentes der Herren Kwapsser und Husak, Deutsches Reichspatent 5271. Sofern die Erfindung ein Arbeitsgeräth aus⸗ macht, ist nach 8. 4 des Gesetzes die irn, ohne Erlaubniß nicht statthaft. Wer wissentlich hiergegen handelt, wird nach §. 34 mit Gelvostrafe oder Gefängniß bis 1 Jahr belegt. Eine große Anzahl Indiplduen wurde bereits wegen Patenteingriff solcher Apparate laut §. 4, §. 35 und 8. 36 verurtheilt und die vorhandenen imitirten Copir-Apparate und ⸗Masse confiscirt. Wer mir jene Individuen nam— baft macht, welche derartige Copir-⸗Apparate fabriciren und verschleißen, verspreche ich eine Belohnung. Der Copir⸗Apxarat Hectograph“ besteht aus einer Metall ⸗Cassette, welche mit einer angenieteten Hoch druck⸗Messing. Etiqueite K & II., F. H. ausschl. Privilegium, versehen ist, in welcher sich eine elastische Composition befindet. Man schreibt mit einer zum „Heetograph- gehörigen Tinte auf beliebigem Papier, legt das Manufeript auf die Composition, die Schrift saugt sich momentan in die Masse ein; nun ent⸗ fernt man das Manuscript, legt andere Formulare auf, fährt einfach mit der flachen Hand darüber und kann so, je nach Geschwindigkeit des Copisten, Pläne, Noten, Schriftstücke, Zeichnungen 2c. von einem Originale binnen 1915 Minuten 50-890 Exemplare auf trockenem Wege gleichzeitig mit ver chiedenen Tintenfarben vervielfältigen. Nach gemachtem Gebrauch kann die Schrift von der Masse mit kaltem Wasser und Schwamm soo leicht weggewischt werden, wie wenn man die Schrift von einer beschriebenen Schiefertafel mit dem Schwamm megwischt, wodurch der Apparat zur Aufnahme und Abzabe einer neuen Arbeit fähig ist. Die Compositlon nutzt sich durch das Copiren und Wegwischen der Schrift bei⸗ nahe gar nicht ab. Hehn nrarze Wervtieltältigunnkgs-Himte ist seit neuester Zeit stets rorräthig-
Hektographirte Abdrücke werden gratis und franco versendet, schriftliche Anfragen sofort beant⸗ wortet. Wiederverkäufer und solide Vertreter gesucht. ;
Fosei Lewitu, Fabrekbesitzer, Wien I., Babenbergerstraße 9. ( V. 90 / )
Ber Director: Launhardt.
6889
Deutscher
*
und
leichs⸗Anzeiger
Koniglich Preußischer Staats ⸗Anzeiger.
Aus Abonnement beträgt 4 ÆK 50 3 für das Vierteljahr.
Insertionspreis für den Raum einer AQruchzeile 30 8
Mn
(
Alle PRost⸗Anstalten nehmen Bestellung an;
für Berlin außer den Host Anstalten auch die Expe-
dition: 8W. Wilhelmstr. Nr. 32.
Seutsches Reich.
Der Rechnungs-Rath Biester ist unter Belassung in seiner bisherigen Stellung als Vorsteher der Hauptbuchhalterei des Reichsschatz⸗ Amts zum Bureauvorsteher des Reichsschatz⸗ Amts ernannt worden.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kaufmann und Liqueur-Fabrikanten Ferdinandus osephus Wilhelmus Hermanus Schmitz, alleinigen nhaber der Firma „Wijnand Focking“ zu Amsterdam, das rädikat eines Königlichen Hof⸗Lieferanten zu verleihen.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Der zur Zeit bei den Arbeiten zur Anlage des Ems⸗
Jade⸗Kanals in Aurich beschäftigte bisherige Regierungs⸗
aumeister Dannenberg ist zum Königlichen Wasser⸗ Baumeister daselbst ernannt worden.
Abgereist: Se. Excellenz der Staatssekretär im Reichs⸗Justizamt Dr. Friedberg nach Bad Ems.
Ae
einzureichen.
Bekanntmachung.
Die zweite Lehrerprüfung im hiesigen Königlichen Se⸗ minar für Stadtschullehrer wird vom 22. bis 25. Oktober d. J. ö. . werden. Das Nähere ist im „Intelligenzblatt“ ent⸗
alten.
Berlin, den 19. August 1879.
Königliches Provinzial⸗Schulkolleg ium. Reichenau.
Polizei ⸗Verordnung.
Auf Grund der §§. 5, 6 und 11 des Gesetzes über die Polizei⸗ Verwaltung vom 11. März 1850 (G. S. S. 265) verordnet das Polizei⸗Praäͤsidium für den Polizeibezirk von Berlin nach Berathung mit dem Gemeindevorstand was folgt:
8. 1.
Wer ein Schwein schlachtet oder schlachten läßt, ist verpflichtet, dasselbe von einem der für den betreffenden Bezirk angestellten Fleischbeschauer (3. 2) mikroskopisch untersuchen zu lassen.
Erst dann, wenn auf Grund dieser Untersuchung von dem kon⸗ zessionirten Fleischbeschauer ein Attest ausgestellt und demjenigen, welcher das Schwein schlachtet oder schlachten läßt, ausgehändigt worden ist, daß 6. gewissenhafter Prüfung keine Trichinen in den untersuch ten Fleisch ahn von ihm gefunden seien, darf das Schwein zerlegt und das Fleisch desselben an Andere überlassen oder zum Ge⸗ nusse für Menschen zubereitet werden.
§. 2.
Zur Ausführung der Trichinenschau (8. I) werden Seitens des Polizei⸗Präsidiums Schaubezirke gebildet und für jeden derselben ge⸗ prüfte Fleischbeschauer in genügender Anzahl angestellt und durch öffentliche Bekanntmachung bezeichnet werden. Nur die in dieser Weise bezeichneten Fleischbeschauer sind zur Vornahme der Untersuchung für den betreffenden Bezirk zuständig. —
Die näheren Bestimmungen über Anstellung und Pflichten der öffentlichen Fleischbeschauer sind in dem beifolgenden Reglement vom heutigen Tage enthalten.
8. 8.
Zur Untersuchung frisch geschlachteter Schweine sind ausge⸗ schnitkene Stückchen aus dem rothen Fleisch des Zwerchfelles, des Bauches, des Kehlkopfes und zwischen den Rippen zu verwenden. Das Ausschneiden dieser Fleischproben ist von dem Fleischbeschauer selbst oder in dessen Gegenwart auszuführen. Sind mehrere Schweine
leichzeitig geschlachtet, so ist dafür zu sorgen, daß keine Verwechse⸗ ungen der zur Untersuchung ausgeschnittenen Fleischstücke der ein⸗ zelnen Schweine stattfinden kann.
§. 4.
Jeder Gewerbetreibende, der Schweine zum Verkaufe schlachtet oder schlachten läßt (Fleischer, Wurstfabrikanten E.), hat ein Schlacht⸗ buch nach beiliegendem Schema (Nr. I) zu führen. Nachdem der Ge⸗ werbetreibende die erforderlichen Notizen in die Rubriken 1 —=4 ein- getragen, wird das Buch dem Fleischbeschauer bei der mikroskopischen Unterfuchung zur Ausfüllung der Rubriken 5 und 5. vorgelegt.
Diefe Schlachtbücher sind ein Jahr lang nach der letzten Ein⸗ tragung aufzubewahren. ;
5§. 5. —
Nicht Gewerbetreibende, welche ein Schwein schlachten oder schlachten laffen, haben entweder ein gleiches Schlachtbuch zu führen
165
und für die vorschriftsmäßige Ausfüllung der einzelnen Rubriken Sorge zu tragen, auch das Schlachtbuch ein Jahr nach der letzten Eintragung aufzubewahren, oder sich vom Fleischbeschauer über jedes geschlachtete Schwein eine besondere Bescheinigung, welche die in dem Schema Nr. 1 angegebenen Notizen enthalten muß, ausstellen zu lassen und solche glelchfalls ein Jahr aufzubewahren. ;
8. 86.
Das Schlachtbuch oder die in 5 5 bemerkte Bescheinigung ist den Beamten der Gxecutivpolizei auf Erfordern jederzeit vorzulegen, auch auf Verlangen dem Poltzei⸗Pr
5 77
Wird durch die nach 8. J vorgenommene Untersuchung das Vor- handensein von Trichinen im Schweine konstatirt, so hat der Fleisch⸗ beschauer dem zuständigen . and wenn das Schwein auf dem Viehhofe geschlachtet ist, dem daselbst befindlichen Markt Polizei⸗ Bureau ohne Verzug hiervon Anzeige zu machen. Der Besitzer des trichinenhaltigen Schweines hat sich bis auf Weiteres jeder Ver⸗ ig ng über dasselbe zu enthalten, was polizeilich überwacht werden wird.
Ferner hat der , außer sonstigen Fleischtheilen den Rest der ihm übergebenen Fleischproben nebst den die Trichinen nach⸗ weisenden Präparaten, und zwar diese, so wie den Rest der Fleisch⸗ proben besonders verpackt und mit seinem Siegel oder dem des Polizeireviers verschlossen, dem Bezirks⸗Physikus des Bezirks zuzu⸗ stellen, in welchem das Schwein geschlachtet ist.
dium oder dessen Kommissarien
8. 8.
Der Letztere hat eine nochmalige Untersuchung der ihm vor⸗ gelegten Fleischtheile und Präparate vorzunehmen. Ergiebt diese Untersuchung keine Trichinen, so ist der treffende e, ,. sosort von dem Bezirks⸗Phystkus verzuladen, um Letzterem die von ihm entdeckten Trichinen nachzuweisen. Ergiebt sich auch bei die fn nochmaligen Prüfung das Vorhandensein von Trichinen nicht, so ist das Polizeirevier hiervon sofort durch schriftliches Attest zu bengch⸗ richtigen, welches die im §. I vorgesehene Bescheinigung ersetzt. Auf Grund dieser Bescheinigung giebt das Polizeirevier das Schwein dem Besitzer frei.
§. 9.
Bestätigt dagegen der Bezirks⸗Physikus das Vorhandensein der Trichinen, so hat er sofort dem Polizei⸗Präsidium Anzeige zu machen, demselben auch die Präparate, welche die Trichinen nachweisen, wohl verkittet oder verlackt zur Aufbewahrung auf die Dauer von 2 Mo⸗ naten zu übergeben. Das Polizei⸗Präsidium ordnet die Beschlag⸗ nahme des trichinösen Schweines und dessen sofortigen Transport nach der fiskalischen Abdeckerei an. Diesen Transport bewirkt der Pächter der fiskalischen Abdeckerei auf seine Kosten. Die Verladung in den Abdeckereiwagen erfolgt unter poltzeilicher Aufsicht.
§. 10.
Auf der fiskalischen Abdeckerei erfolgt die Ausnutzung der trichinss befundenen Schweine nach Anlektung der von dem Polizei Präsidium dem Pächter der Abdeckerei hierfür ertheilten In⸗ struktion. Der Pächter der Abdeckerei zablt dem Besitzer des Schweines eine Entschädigung, deren Höhe alljährlich vom Polizei⸗ Präsidium festgesetzt und im „Intelligenzblatt“ bekannt gemacht wird. Eine andere Entschädigung steht dem Besitzer des trichinösen Schweines nicht zu.
11. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Verordnung werden mit Geldbuße von 5 bis 30 S für jeden Kontraventionsfall
bestraft. An Stelle der Geldbuße tritt im Falle des Unvermögens entsprechende Haft. §. 12.
Angestellte Fleischbeschauer, welche die geforderte Untersuchung der Schweine auf Trichinen (68. 1 und?) ohne hinreichenden Grund unterlassen oder verweigern, oder welche sich bei der Vornahme der mikroskopischen Untersuchung oder bei Führung des Kontrolbuches (6. 7 des Reglements) Nachlässigkeiten zu Schulden kommen lassen, werden mit Geldbuße bis u 30 M oder im Falle des Unvermögens mit verhältnißmäßiger Haft bestraft, sofern nicht nach dem Straf⸗ gesetzbuche eine härtere Strafe eintritt.
§. 13. Diese Polizeiverordnung tritt am 1. Oktober 1879 in Kraft. Berlin, den 16. August 1879. Königliches Polizei ⸗Präsidium. 3 v. Schlieckmann.
—
Reglement für die öffentlichen Fleischbeschauer.
§. 1.
Es können nur solche n . die Thätigkeit eines öffentlichen Fleischbeschauers (5. J der Polizei⸗Verordnung) ausüben, welche von dem Pol zei⸗Präsidium öffentlich angestellt sind.
§. 2.
Beamtete Thierärzte, approbirte Aerzte und Apotheker, sowie die⸗ jenigen approbirten Thierärzte, welche I) die Prüfung als Thierarzt, nach Vorschrift des Prüfungs⸗ Reglements vom 25. September 1869 (Bundes, Gesetzblatt Seite 635), bestanden haben, oder
den A. August, Abends.
Y schon vor dieser Zeit in Berlin die Approbation erlangt haben, oder in Hannover auf Grund der abgelegten Prüfung für befähigt erklärt worden sind, in gerichtlichen und polizeilichen ö. Gutachten abzugeben und bei Maßregeln gegen Ver⸗
reitung von Viehseuchen mitzuwirken, bedürfen zur Erlangung der im §. L bezeichneten Anstellung nur der Meldung bei dem Polizei⸗Präsidium. Indessen steht ihnen ein An⸗ spruch auf Anstellung nicht zu.
8. J.
Alle übrigen Personen, welche als öffentliche Fleischbeschauer angestellt zu werden wünschen, haben sich dem Polizei⸗ Präsidium gegenüher über ihre Zuverlässigkeit und allgemeine Befähigung für das in Rede stehende Geschäft auszuweisen. Sind in dieser Hinsicht keine Einwendungen zu erheben, so haben sie sich einer Prüfung durch eine von dem Königlichen Polizei⸗Präsi⸗ dium eingesetzte Prüfungskommission zu unterwerfen, welche aus dem Stadt⸗Physikus und dem Departements⸗Thierarzt besteht.
Für die Prüfung ist eine Gebühr von 5 SV vor Beginn der⸗ selben an den Sie n zu zahlen.
Die Zulassung zur Prüfung erfolgt jedoch nur insoweit, als für denjenigen Schaubezirk, innerhalb dessen der Bewerber seine Wohnung hat, ein Bedürfniß zur Anstellung von Fleischbeschauern vorhanden ist.
Für den aus dem Viehhof in der Brunnenstraße bestehenden Schaubezirk fällt die Bedingung des Wohnens innerhalb des Bezirks fort, die geeignete Lage der Wohnung wird nach freiem Ermessen ge⸗ prüft werden.
S. 4.
Wenn die Prüfung bestanden ist, und der Geprüfte sich über den . eines von dem Stadt⸗Physikus für hrauchbar erachteten Mikrostkops ausgewiesen hat, wird demselben die Bestallungs⸗Urkunde als öffentlicher Fleischbeschauer für einen bestimmten Schaubezirk (§. 2 der Polizel⸗Verordnung vom heutigen Tage) vom Polizei⸗Prä⸗ sidium ausgestellt.
Eine gleiche Urkunde erhalten die im 5. 2 des Reglements auf⸗ geführten Personen.
Die Anstellung erfolgt stets nur auf Widerruf.
§. 5.
Bei Aushändigung der Bestallungs-Urkunde ist der Inhaber durch Handschlag an Eidesstatt zur gewissenhaften Vornahme aller ihm übertragenen Untersuchungen protokollarisch zu verpflichten.
8. 6.
Die dem Fleischbeschauer ertheilte Anstellung (8. ) kann dem⸗ selben vom Polizei⸗Präsidium ohne formelles Verfahren entzogen werden, wenn er sich Pflichtverletzungen oder Nachlässigkeiten als Fleischbeschauer zu Schulden kommen läßt, oder wenn die Voraus⸗ setzungen nicht mehr zutreffen, unter denen seine Anstellung erfolgt ist, namentlich wenn der Betreffende es an Zaverlässigkeit, Glaub⸗ würdigkeit, Sorgfalt oder Nüchternheit fehlen läßt.
Außerdem wird die Anstellung auch dann zurückgenommen, wenn der Fleischbeschauer eine außerhalb des Schaubezirks, für welchen er bestellt ist, belegene Wohnung nimmt, wobei jedoch für die Fleisch⸗ beschauer des Viehhof⸗Bezirks der letzte Satz des §. 3 entsprechende Anwendung findet.
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Die Fleischbeschauer sind verpflichtet, jeden Wechsel ihrer Woh⸗ nung sofort in besonderer Eingabe dem Königlichen Polizei⸗Prä⸗ sidium zur Anzeige zu bringen.
Ferner hat jeder Fleischbeschauer nach dem anliegenden Schema Nr. Wein Kontrolbuch zu führen und den Beamten der Exekutiv⸗ Polizei, sowie dem Polizei ⸗Präsidium oder dessen Kommissarien auf Erfordern jederzeit zur Einsicht und Revision vorzulegen.
§. 8.
Die Namen und Wohnungen sämmtlicher öffentlicher Fleisch⸗ beschauer, sowie alle hierauf bezüglichen Aenderungen werden vom Pol izei⸗Präsidium durch das „Intelligenzblatt“ zur öffentlichen Kennt⸗ niß gebracht.
§. 9.
Zur Ertheilung des Unterrichtes in der Untersuchung auf Trichlnen sind saͤmmtliche praktischen Aerzte, approbirten Thier ärzte und approbirten Apotheker berechtigt, welche sich zu diesem n. bei dem Polizei⸗Präsidium gemeldet und von letzterem die
rlaubniß hierzu erhalten haben. Ihre Namen werden durch das „Intelligenzblatt“ öffentlich bekannt gemacht werden.
§. 10.
Die r . der zur Untersuchung erforderlichen Mikroskope blelbt den Fleischbeschauern überlassen, doch müssen diese Instrumente vor dem Gebrauche von dem Stadt⸗Physikus (5. 4) geprüft und als brauchbar erachtet sein.
ö Die Gebühr für die mikroskopische Untersuchung eines geschlach⸗ teten Schweines auf Trichinen beträgt eine Mark.
Für die Untersuchung eines in dem polizeilichen Schlachthause auf dem Viehhofe geschlachteten Schweines ist eine Gebühr von 50 Pfennig anstatt der obigen von einer Mark zu entrichten.
Berlin, den 16. August 1879. Königliches Polizei⸗Präsidium. J. V. v. Schlieckmann.