1879 / 198 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 25 Aug 1879 18:00:01 GMT) scan diff

GlIiasgor, 22. Angast. (W. T. B.)

Roheisen. Mized numbres warrants 43 sh. 3 d.

Wamehester, 22. August. (Y. T. B.)

12 Water Armitage 7, 12Y Mater Taylor 73, 20r Water Lichells 9, 30r Water Gidlow 93, 30r Water larton 10, 40 Mule Maych 9z, 40r MNedie Rilkinson ioz, 36r Harpädops Garlitat Eo. land 97, 40r Double Weston 104, or Bouble Weston 134, Tri-ters 16 is s/s S pfd. 917. Anziehenq.

Earig, 22. August. (W. F. B.)

FErGdäakEktenmarRkt. Weizen fest, pr. August 2900 pr. Sept. 28,0, ꝑr. September Dezember 28,50, pr. November-Februar

Ter- Tork, 22. August. (W. T. B.)

Banm Rollen- KRochenberi cht. Zufahren in allen VUVnions- häfen 5000 B. Ausfuhr nach Grossbritannien 7000 F., Ausfubr nach dem Kontinsnt 4000 B. Vorrath S6 000 B.

ab wartenden Haltung, die Spekulation sieht in diesem Augenblick keinen Anlass, zn Verkaufen, während ir andererseits Angesichts der bedentenden Abladungen von Amerika und der Erfolglosigkeit séitheriger Käufe auch zu Hansse- Operationen der Muth sehlt. Weizen ist in neuer Waare nur spärlich angeboten; was am Markt war, Furde von unseren grossen Nachbar- Etablissements

225 * „½ willig aufgenommen, in sonstigen Cualitäten war wegen hober Forderung ab auswärts bei unsicherer Tendenz ein höchst ge- ingfügiges Geschäft. Rogg en liegt momentan fest, ohne dass die Umsätze an Ausdehnung zu gewinnen vermögen. In neuer Waare ist das Angebot nicht dringend, und bleibt der Cours

KRerkin, 21. August. (Wochenbericht über Eisen, Kohlen und Metalle, von M. LoGwenberg. vereidetem akler und Taxator beim Königlichen Stadtgericht) Im Karkt ist etwas mehr Begehr und die Er- ise zum Theil anch besser. Roheisen: Der Glasgower Markt verkehrte in fester Haltung, Verschiffungseisen besser, mit

25.50. Mek] fest, pr. August 6I, 75, pr. gept. 62.90. pr. Beh. Warrants war es Sehr lebhaft, scitiisslich wieder etwas matter, die 45 „S6, Während Nieolajeff zu 13 . Ul 96 ; ö. 3 H ; 2 MS. gehandelt ; ö 26

tember Dezember bꝰ 090. pr. November Februar 62 00. Rüböl letate Notirung 423 Kassa pro Tons, Middlesbro-Eisen bleibt tost. . ab auswärts ö . ö 1 ö ö 4 3 fest, pr. Angnst 78,25, pr. Ssptember 78,50, Pr. Septem- Hier zeigt sich schon mehr Kauflast nach Roheisen und gelten gute und Gerste ist nur von den fländlern gẽzucht gewesen, während

ber- Dezember 78,5, pr. Jannar-April 79,0. Spiritus still, pr. beste Marken schottisches 6, 60 à 7, 40 und englisches 5, 80 à 6, 10

men Brauer sich reservirt halten 17 - 18 S Gours, fn exquisi 2 Angus 59 75 **. September. heahr. 59. 50. pro 160 Eg. Elsenbahnschienen zum Verwalzen 5, s0o A 5, 8), zu è6tessen 19 A in Aussicht. Bei 3 r war * 2 J. ö 2 XT ms, 22. Angust. ö. w. ö .) 3 . Bauten in ganzen Lungen 6, 60 à 7, 09. Walzeisen schwach, id, M à Tendenz nicht zu beobachten, alte Waare warde von Konsumenten 2 0 . han eker sest. Nr. 0M13 pr Angust pr. 10 Eilar. 1440, und Bleche 2060 à 24.00 pro 1069 kg. Eupter besser, gute mit 144 —163 06 bezahlt, neue Waare noch wenig am Markt. Man * 53. 6h, Nr. 719. Pr. August **. 1M) Döiogr. 59.50. Reisser und besser Sorten engl. und austral. 126, 90 à 137,00 und Mans- erwartet bezüglich der Quantität eine recht gut Ernte, und wenn anger ot; Hä. 3 Hr; 106. Kil. Pr. August 60,75, pr. Septbr. keldor 128,00 à 129,90 pro 160 kg. Zinn höher, Bancazinn 146,00 die Witterung in den nächsten 14 Tagen günstig hleiÿt auch in b0. M pr. dn, , ,, à 147,00 and prima engl. Lammzainn 137, 90 à 138, 00 pr. 10 kg. Zink Quelitt befriedigend. Hülsenfrüchte ohne Umsätzs. = . rr, , . k 9 3 3 , ö ö . .. 2 . . . . . . J Situation; trockene Waare ist sel- 5 x * kestell 1 *r rGd— . . 8 leg OO. Arngust 56, 00, 410 sro g. ei ruhig, Harzer, Sächsisches und Tarno- en und variirt im Course zwischen 223 —“ ochfein viel ü f . j J Anstalten nehmen Bestellung an; Neigen laco 1357ö. Foggen loco 7.75. Hafer loco 5D)0. Hant witer 28,9 2. 2859 pro 10) kg. Kohlon und Koks ruhig,! Notiz. Am Mehlmarkt ist ö. . ö k .

er 28 00 * . Anstalten auch die Ezpr⸗ englische Szechmiedekohlen nach Gualität bis 4800, desgl., west- Futters toffe und Rübö l verlassen. r n , , h .

für das Vierteljahr.

Tew- Karkr, 22. August. (F. I. B) fFfälische bis 5.00 pro 40 hl, schlesischer und west fälischer Schmelz- Ansertionspreis fur den Raum inte Aruckzeilt 80 9 K ! Kaaren bericht. Baumwolle in Ner- Tork 11, do. in Koks 1, 80 à 2, 10 pro 109 kg frei hior. * * ö ö. . ,. Petrolenm in New- Vork 6, do. in PFiladelpbia . . 1 25 3 rohes Petroleum s, do. Pipe ine Gertitieats B. 653 e. ent er uk ders ammꝗ ung em. * ) n 25 Hehl. q DP. 25 . Rother Winferweizsn 1D. 19 0. Nlais (old Erarak fart a. N., 2I. August. (Getreide- und Produkten. 6. Septbr. Berliner Poraollan· Manufaktur, Aotsen - Ges olls ohalt. * 198. Berlin, Montag, den 25. August, Abends. 187 ö miged) 4! O. Zucksr (Fair retining Kasccvados) 63. Reftee (Eio-) Bericht von Joseph Strauss.) In' den letzten acht Tagen war Ord. Gen. Vers. zu Alt-Moabit.

Schmalz (Harke Rileors) 6. 2 . . Getreidefereht 6].

5

do. Esirbanks 63

dp sock (86hori

das Wetter Viederum unbeständig; bei etarkem Wolkenzug hatten 12. W Tlter Sitterregen. Unser Markt 'erharrt in der bisherigen

em, mtr

4 Frolberger Paplerfabrlk zu Welssenborn. 9rd. Gen. ers. zu Freiberg.

Auss er-

2

Steckbriefe und Uuntersuchungs⸗ Sachen.

2 5

J. Bormittags

petenzkonflikte und setzt davon den betheiligten Verwaltungs⸗ chef in Kenntniß.

2

. Ech. ö Deutsches Reich 3 f Mitgliedern, von denen

9 tte n.

2 ö. über dessen Besitz sich die Pachtbewerber vor dem Der Gerichtshof besteht au

teht am 10. S . ö . . . Termine in glaubhaster Weise event. durch ein ö. ĩ ö. Der Kaiserliche Geschäftsträger Graf von Bray⸗

Königliche Schauspiele. Sonntag: Ste . ; ; 10 Utzr, im Bureau der Ünterzeschleten an. Bi . j 6. = icht zn. Verlin angehören müssen. . ü . ö. ö . ö ö , . i . ihrer Sleuer⸗Veranlagungsbehör de aufjuweifen Hacht ung zbedingnngen liegen ö ö Steinbur f zu Belgrade ist von des Kgisers Majestät zu 6 . ö nl fen für den . . Die Provinzialverwaltungsbehörden haben an den bethei⸗ Sper in 3. Ahih. ron Seckbe und Möicsczville' eus Buffe, wegen wieder holler Wächfelfälsthung in Ten . k , , , . an ht aus, können Allerhöchstdessen Minister⸗Residenten in Serbien ernannt wor⸗ tungsdienst oder zum Richteramt befähigt sein. Zum Mit⸗ ligten Verwaltungschef Anzeige von der Erhebung des Koöm⸗

dem Französischen übersetzt von J. C. Grünbaum.

Musik von Auber. Ballet von P. Taglioni. (Frl

Horina, Frl. Bettaque, Hr. Salomon, Hr. W.

Müller.) Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. Keine Vorstellung. Montag; Opernhaus. Keine Vorstellung. Schauspielhaus. 145. Vorstellung. Wallensteins Tod. Trauerspiel in 5 Akten von Schiller. An— fang halb 7 Uhr. Vienstag: Opernhaus. 158. Vorstellung. Tannhäun⸗ ser und der Säugerkrieg auf der Wartburg. Große romantische Oper in 3 Äkten von R. Wagner. (Fr. v,. Voggenhuber, Frl. Horina, Hr. Krolop, Hr. W. Müller, Hr. Betz) Anfang 7 Ühr.

Schauspielhaus. Keine Vorstellung. fFallner-Tkester. Sonntag: 3. 7. Male: Traumbilder. e

raumbil Posse mit Gesang in 3 Alten von W. Manstädt und E. Thomas. Musik von W. Man⸗ fehl

Montag: Dieselbe Vorstellung.

Fietsria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Sonntag u. Montag: Kapitän Grant: Emil Hahn. Gastspiel der ersten Solotänzerin Signora Consuello de Labrujsre, vom Thegter della Scala in Masland und des ersten Solotänzers Herrn Friedrich 5 , ; Spange, vom Königlichen ö in Dresden. Veu einstudirt u. mit neuer Ausstattung. 3. 114. M.: Die Kinder des Kapitän Grant, Großes Auk⸗ stattungsstück mit Ballet in 12 Bildern von Jules Verne und A. D' Ennery. Deutsch von R. Schelcher. Musik von C. A. Raida. Die Balletmusik von Debillemont. In Scene gesetzt von Emil Hahn.

Krolls Theater. Direktion: Engel · Lebrun. Sonntag: Von 4 Uhr an:; Vor, während und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter Beleuchtung des Gartens, Großes Doppel ⸗Concert, ausgeführt von der Kapelle des Hauses unter Leitung des Hrn. Kapellmeisters G. Lehnhardt und dem Trompeter Corps des J. Garde Dragoner ⸗Regiments unter Leitung des Königl. Stabttrompeters Hrn. Voigt. Im Theater; J. J. M.: Eine stille Garten⸗ twohnung. Schwank in 4 Akten von Sscgr Juflinus. Anfang der Vorstellung 64 Uhr.

Montag: Zum 8. Male: Eine stille Garten— wohnung. Vor und nach der Vorstellung: Großes Garten ⸗Concert.

Germania-Sommer-Tkeater. Sonntag: Große Doppel ⸗Vorstellung. Auf vielfaches Ver— langen: Das Geheimniß der alten Mamsell. Schausp. in 3 Akten. Hierauf: Letztes Auftreten

Müller: Jocko, der brasilianische

des Hrn. A. Affe. Melodram in 2 Abtheilungen.

Belle Mliance - Theater. Sonntag: 3. l. M.: Seine Excellenz. Nussische Sitten komödie in 4 Akten, frei nach Gogol von Albert Lindner. Um 9 Uhr Auftreten des 5 Jahre alten Rechen⸗ künstlers Moritz Frankl. Im prachtvollen Sommer— garten; Von 5 Uhr ab: Großes Doppel⸗Concert. Auftreten der drei Sängergesellschaften. Brillante Illumination. Entrée 50 . Montag: Dieselbe Vorstellung.

Dienstag: Großes Musikfest zum Besten der Pen sions-Zuschuß⸗Kasse der Musikmeister der Königl. preuß. Armer, ausgeführt von dem ganzen Musik⸗ chor des 3. Garde⸗Grengdier⸗Regiments (Königin Elisabeth) unter persönlicher Leitung des Königl. Musitdirettors Hrn. Ruscheweyh, dem ganzen Musik⸗ bor des J. Garde Feld⸗Artillerie⸗Reglments unter Perfönlicher Leitung des Königl. Musikdirektors Hrn. Baumgarten, und dem ganzen Musikchor des Königl. Kadetten ⸗Corps,. . unter perfönlicher Leitung des Töniglichen Musikdirektors Hrn. Herold. (In Summa 100 Musiker.) =

Familien Nachrichten.

Verlobt: Frl. Julie Meyer mit Hrn. Lehrer W. C. Lüders 1Celle).

übaren: Ein Sohn: Hrn. A. v. Alvensleben Ostrometzko). Eine Tochter: Hrn. Premier⸗ Lieutenant v. Stangen (Königsberg). Hrn. Pastor Seeliger (Teschendorf). Hrn. Gymna— stallehrer hr. Flach (Dortmund). Hrn. Stabs⸗ und Bataillons⸗Arzt Dr. Münster (Ratibor). Gestorben: Hr. Dr. med. Lampert (Neiße).

S8

im Wege des öffentlichen Meistgebots anderweit

Donnerstag. den 2. Oetober d. J., Vormittags IL Uhr, im Regierungsgebäude, Junker straße Jir. 11, ,. vor dem Regierungs⸗Rath Fischer anbe—⸗ raumt.

43 000.4 festgesetzt und zur Uebernahme der Pach⸗ tung die Qualifikation als Landwirth und ein dis—

mission IJ. für Voruntersuchungen.

septza, verehel. Lesch,

lassene Steckbrief wird hiermit erneuert. RMosenberg O.⸗S., den 13. August 1579. Königliches Kreisgericht. Ferien Abtheilung.

einfachen Diebstahls eine Restgefängnißstrafe von noch einem Monat und 25 Tagen zu voll strecken und davon, daß dieses geschehen, hierher zu den Akten wider Besig B. 18. 79. Rachrlcht zu geben. Potsdam, den 13. August 1879. König⸗ liches Kreisgericht. Abtheilung J.

Offene Strafvollstreckungs-Requisition. Der Manrergzesell Mattheus Kattner aus Karschin ist durch Erkenntniß des unterzeichneten Gerichts vom 15. Mai d. J. wegen vorsätzlicher körperlicher Mißhandlung zu 14 vierzehn Tagen Gefäng—= niß rechtszräftig verurtheilt worden. Da sein gegen wärtiger Aufenthalt unbekannt ist, werden' alle öffentlichen Sicherheits behörden hiermit erfucht, auf den ꝛe. Kattner zu achten und von dem Betretungs falle entweder der nächsten Gerichtsbehörde; welche um Strafvollstreckung und Mittheilung hiervon er⸗ sucht wird, oder uns Kenntniß zu geben. Grün⸗ berg, den 19. August 1879. Königliches Kreisgericht. Ferlen⸗Abtheilung.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dgl.

72 ' * 64 Bekanntmachung. In die Liste der bei dem künftigen Landgericht Frankfurt a. / O. zugelassenen Rechtsanwälte ist von uns eingetragen worden:

der Rechtsanwalt und Notar Wolff mit seinem

bisherigen Wohnsitz Frankfurt a. /Sder. Frankfurt a. / O., den 19. August 1879.

Königliches Kreisgericht.

7244 2 . Bekanntmachung. In die Liste der zur Rechtsanwastschaft bei dem Königlichen Landgerichte zu Bartenstein zugelassenen Rechtsanwälte ist heute eingetragen worden der Rechtsanwalt und Notar . Richelot, mit dem Wohnsitze in Bartenstein. Bartenstein, den 16. August 1879.

Königliches Kreisgericht.

[243]! Bekanntmachung. In , die Liste der zur Rechtsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgerichte zu Barteuflein zugelassenen

Rechtsanwälte ist heute eingetragen worden der Rechtsanwalt und Notar Justiz⸗Rath

; Podlech

mit dem Wohnsitze in Bartenstein.

Bartenstein, den 18. August 1879. Königliches Kreisgericht.

ie, nn, Verpachtungen, 1 missionen ꝛe. 7246

Die im Kreise Lebus in der Niederung des Ober— oderbruchs bei Cüstrin belegene

Domaine Gorgast,

welche an Fläche 752461 Hectar, darunter 698, 288 Hectar Acker und 8016 Hectar Wiefen enthält, soll auf 18 Jahre von Johannis 1880 bis dahin 1858

verpachtet werden. Hierzu ist ein Termin auf

Das Minimum des jährlichen Pachtzinses ist auf

Hr. Major z. D. H. H. L. von Kospoth (res den). 1

ponibles Vermögen von 250 000 e erforderlich,

Alten A. 33 de 1868 unter dem 3. Mai 1868 erlassene Steckbrief wird hierdurch zurückgenommen. Berlin, den 20. August 1879. Königliches Stadt- gericht. Abtheilung für Untersuchungsfachen. Kom—

Steckbriefs Erneuerung. Der hinter der Jo— aus Grunowitz von uns er—

zu Gorgast eingesehen werden.

Grimmen,

entfernt, mit einem Areal von

Ue Höhe von

mittags 11 Uhr, im Lokale der

die Karte nebst Sonn⸗ stunden in unserer Registratur

ertheilen.

Snbmission.

7240

dem ungefähren Quantum von:

300 hlI Holzkohlen und 25 000 kg Braunkohlen,

Mittags 12 Uhr, Eichungsinspektion hier, 8.

einzusehen sind. Berlin, den 22. Auaust 1879.

Draßdo.

7247

vergeben werden.

tags 3 Uhr, eröffnet werden.

Vormittags von 9 Uhr ab,

1879.

7242 Oberschlesische Eisenbahn.

Schnitt meistbietend verpachtet.

Die Besichtigung der Domaine nach v Meldung bei demselben ist gestattet. Frankfurt a. O., den 14. August 1879. Königliche Regierung, Abtheilung für directe Steuern, Domainen und Forsten.

18 Kilometer von Demmin, meter von Stralsund und 8 Kilometer von Loitz

Hog, 072 Hektar worunter 453,04, Acker, und 33,60 . Wiesen,

soll auf 18 Jahre, von Johannis 1880 bis dahin 1898 im Wege öffentlichen Aufgebots anderweitig verpachtet werden. Das dem Aufgebote zu Grunde zu legende Pachtgelder⸗ Minimum beträgt 14 360

Die zu bestellende Pachtkaution ist auf den Be— ö. der einjährigen Pacht bestimmt, und das zur

ernahme der Pacht erforderliche Vermögen auf 92 000 A6 nachzuweisen. Zu dem guf den 22. September d. Is., Vor—

gierung anberaumten Bietungstermine aden wir Pachtbewerber mit dem Bemerken ein, daß die Ver⸗ pachtungsbedingungen, die Regeln der Lizifation und Flurregister mit Ausschluß der und Festtage täglich während der Dienst—

können, wir auch bereit sind, auf Verlangen Ab⸗ schriften der Verpachtungsbedingungen

Lizitationsregeln gegen Erstattung der Kopialien zu

Stralsund, den 19. August 1879. Königliche Regierung.

„Die Lieferung des Bedarfs des hiesigen König— lichen Eichungsamts an Brennholz und Kohlen für die Zeit vom 1. Oktober 1879 bis dahin iss in

50 ebm Kiefern ˖ Klobenhol;,

soll an den Mindestfordernden vergeben werden. Lieferanten wollen ihre Offerten versiegelt und portofrei bis Sonnabend, den 6. an das Bureau der Königlichen n Louisenufer 1 H., ge= langen lassen, woselbst auch die Lieferungs bedingungen

Königliche Eichungsinspektion für die Provinz Brandenburg.

Bekanntmachung.

Die Lieferung von 4 wasserdichten Schachtanzügen und 4 ebensolchen Hüten soll im Submissiont wege

„Bedingungen liegen zur Einsicht hier offen und können auch gegen Erstattung von 50 Kopial⸗ gebühren abschriftlich bezogen werden. Offerten sind mit entsprechender Aufschrift versehen, bis zum 209. September er. an die Unterzeichnete einzu⸗ reichen und werden an dem genannten Tage, Mäit.

Dillenburg, den 20. August 1870.

Königliche Berg⸗Inspektion. Pferde · Auttlon. Am II. September

Viehmarkt in Guhrau eirca 35 ausrangirte Pferde des Regiments meistbietend gegen sofortige Baar— zahlung verkauft. K. Q. Bern stadt, Königliches Kom mando preußischen Kürassier⸗Regiments Nr. 5.

ruthen auf der Eisenbahnstrecke von Station Sche— bitz bis Posen (Station 156,3) werden für die Zeit vom 1. Oktober 1879 bis zum 1. Januar 1880 zum

auf Verlangen gegen Copialien Abschrift ertheilen, können in unserer Domainen,Registratur und bei dem jetzigen Pächter Herrn Amtsrath von Rofenstiel

6. Fischer. ; Dffene Strafvollstreckungs Requisition. Es 1 X. 6e wird ersucht, an dem, seinem jetzigen Aufenthalts ö nach . . and nen, 72650 Bekanntmachung. jetzigen Kellner Alfred Carl Willibald Besi üÿlen⸗ ; aus Dahme, am 18. Februar 1861 zu orf Da Donünen Vorwerk Treuen, . Gatharinchen, Kreis Jabtorgclaw, geboreh, wegen Kreise Grimmen, 15 Kilometer von der Kreisstadt

40 Kilo⸗

unterzeichneten Re⸗

eingesehen werden

und der

September er.,

(c G 3 6/8)

d. J.,

werden auf dem

den 23. August des West⸗

Die Korbweiden⸗

orheriger

Offerten sind zeichnete Bosen). spektion.

bis zur Terminsst portofrei

7248 Die Chausseegelderhebung

Meile oder 7,5 km, soll vo

Chaussee) mit der oder 7,5 km, soll vom 1. Februar 1880 ab werden.

selbst anberaumt worden.

Die Pachtbedingungen können Lokale vom J. September 1879 den Wochentagen von Vormittag gesehen werden.

lassen werden, welche dis positio

bau · Rrasse deponiren. Königsberg i. d. N., den 20.

Landrath.

; . einzusenden. Die Königliche Eisenbahn · Sau ⸗In⸗

ogen werden. Ver⸗

siegelte, mit entsprechender Bezeichnung versehene und die zu pachtende Bahnstrecke genau bezeichnende

unde an die Unter⸗ Lissa (Prov.

Bekanntmachung.

a. bei Niedermetzow (an der Königsberg Freyen⸗ walder Chauffee) mit der Hebebefugniß für eine

m 1. Januar 1889,

b. bei Königsberg J. (an der Königsberg Schwedter Hebebefugniß für eine Meile

in Pacht gegeben

Hierzu ist ein Lizitationstermin auf Montag, den 15. September 1879, . c Vormittags 8 Uhr, im Geschäftslokale der Kreis Chausseebau⸗Kasse hier⸗

in dem bezeichneten ab, und zwar an 8 10—12 Uhr, ein⸗

Zum Bieten werden nur solche Personen zuge⸗

nsfähig sind, und

vor Übgabe ihres Gebots eine Kaution' von 300 baar oder in Staatspapieren bei der Kreis ⸗Chaussee⸗

August 1879.

Der Direktor des Chansseebau-Eomités und

a Gto. 34775.)

Van Cderlaclr.

Papieren. 7239

stehenden Tilgungsplanes hat gehörigen Obligationen stattgefun

und 443.

niß mit dem Bemerken, da der ausgeloosten Nummern und daß vom J1. Januar 1880 ab zinsung nicht stattfindet.

Wittenberg, 6. 1c ft 1 er agistrat

7245 Für den 1. k. Mts. und die Fo

zinkliche, an sich halbjährig auf 2. Januar kündbare, über 200,

der Anstalt mit ganzjährigen, am coupons ausgegeben werden, bei für den 1. Juli 1880 und 2. J

geschlossen ist. ; Das neben der Darlehnssumme

Die Obligationen werden mit v

ausgegeben, und findet

Credit · Anstalt. Koken.

Bekanntmachung In. Gemäßheit des Allerhöchsten Privilegii vom 8. Oktober 1867 und des damit in Verbindung . am 14. August er. die Ausloosung der für das Jahr 1879 fälligen, zur Gasanstalts⸗Anleihe der Stadt Wittenberg

WVerloosung, Amortisation, Zinszahlung u. f. w. von öffentlichen

*

den.

Es wurden gezogen die Nummern 46 70 83 159 164 184 185 191 246 248 255 259 269 295 326

Wir bringen dies hiermit , öffentlichen Kennt⸗

vom 1880 ab in unserer Stadt⸗Hauptkasse der Betrag erhoben werden kann

2. Jannar

eine weite re Ver⸗ 879.

*

Bekanntmachung.

lgezeit werden wie

bisher bei Neubelegungen mit 4060 pro anno ver⸗

den 1. Juli und 300, 506, 1000,

000 und 10900 M lautende Passiv⸗Obligationen

2. Januar, oder

auch mit ganzjährigen, am 1. Juli fälligen Zint

denen die Kündi⸗

gungsbefugniß auf Seiten des Gläubigers für die beiden nächsten Rückzahlungstermine (also zunächst

anuar 1881) aus⸗

gleichzeitig zu er⸗

legende Aufgeld beträgt von heute ab (statt wie bisher ein Prozent) zwei Prozent des Kapitals.

ollen Zing coupons

eine entsprechende Aus⸗ gleichung der Stückzinsen in der Regel durch baare Zuzahlung, eventuell durch Herauszahlung, statt.

Haunover, den 22. August 1879 Die Hanytkasse der Hannoverschen Landes

(IH. 13672.)

7249 ; Die Grapir⸗ und Kunstprägeanstalt von

August Thilo in Berlin, Unter den Linden 46,

empfiehlt sich den hohen Gerichtsbehörden zur An— fertigung aller Arten Stempel und Siegel, Siegel-

Termin hierfür

sbilligsten Preisen.

oblaten ꝛc in sanberster Ausführung und zu den ( Cto. 75g / B)

den und hat das ihn in dieser neuen Eigenschaft beglaubigende Allerhöchste Schreiben Sr. Hoheit dem Fürsten von Serbien in feierlicher Audienz überreicht.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Generalkonsul, Rittmeister a. D, Heinrich Wil— helm Ferdinand Redlich zu Stockholm in den Adelstand zu erheben.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Buchbindermeister Franz August Eduard

Schlafmunter zu Berlin das Prädikat eines Königlichen

Hof⸗Buchbindermeisters zu verleihen.

2 2 2

Berlin, den 25. Au gust. 43

Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Carl ist gestern früh nach Schlesien abgereist.

Allerhöchster Erlaß

vom 11. August 1879, betreffend die Rangverhält⸗

nisse der richte rlichen Beamten und der Beamten

der Staatsanwaltschaft bei den mit dem 1. Oktober 1879 ins Leben treten den Gerichtsbehörden.

Auf den Bericht des Staats-Ministeriums vom 30. Juli d. J. bestimme Ich über die Rangyverhältnisse der richterlichen Beamten und der Beamten der Staatsanwaltschaft bei den mit dem 1. Oktober d. J. ins Leben tretenden Gerichtsbehörden was folgt: -

1) Die Präsidenten der Ober⸗Landesgerichte gehören zur zweiten Rangklasse der höheren Provinzialbeamten.

2) Die Sengts⸗Präsidenten der Ober⸗Landesgerichte, die Landgerichts-Präsidenten und die Ober-Staatsanwälte gehören zur dritten Rangklasse der höheren Provinzial⸗ beamten. ö

3) Die Ober⸗Landesgerichts-Räthe, die Landgerichts— Direktoren und die Ersten Staatsanwälte gehören zur vierten Rangklasse der höheren Provinzialbeamten.

4) Die Landrichker, die Amtsrichter und die Staatsanwälte ge⸗ hören zur fünften Rangklasse der höheren Provinzial beam⸗ ten. ren Theile der Landrichter und Amtsrichter kann

durch die Ernennung zum Landgerichts-Rath oder zum Amtsgerichts⸗Rath persönlich ein höherer Amtscharakter mit dem Range der Räthe der vierten Klasse verliehen werden. Diese Verleihung soll jedoch nicht über ein Drittheil der Gesammtzahl umfassen und nur gn solche Richter erfolgen, welche mindestens ein zwölfjähriges richterliches Dienstalter (5. 5 der Verordnung vom 16. April 1879, Gesetz-Samml, S. 318) erreicht haben, Die Beschränkung auf ein Drittheil gilt nicht in Betreff derjenigen zum 1. Sktober d. J. als Mitglieder der Land— gerichte oder Amtsgerichte eintretenden Beamten, welchen durch Verleihung des Rathstitels oder eines dem gleichstehenden Amtscharakters schon vorher der Vorrang vor den Beamten der fünften Rangklasse verliehen worden ist. Insoweit und so lange jedoch durch die, Ernennung der vorbezeichneten Beamten zu Landgerichts⸗-Räthen und Amts⸗ gerichts⸗Räthen die Normalzahl, von einem Drittheil aller Stellen überschritten wird, will Ich weiteren Anträgen auf Verleihung eines höheren Amtscharakters an aktive Landrichter oder , , nur . und in ganz besonders gearteten Fällen entgegensehen. J Sie 3 i, . durch die Gesetz⸗-Sammlung be— kannt zu machen. Bad Gastein, den 11. August 1879. Wilhelm.

An den Justiz⸗Minister.

Leonhardt.

Verordnung, betreffend die Kompetenzkonflikte zwischen den Gerichten und den Verwaltungsbehörden. Vom 1. August 1879.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von

reußen 2c. . . auf Grund des §. 17 Absatz 2 des Einführungs— gesetzes zum herichit era sun gehe ee. was folgt:

Die Entscheidung von Streitigkeiten über die Zulässig⸗ keit des e . 8 gi e, in den durch diese Verordnung be⸗ stimmten Fällen durch den Gerichtshof zur Entscheidung der

Kompetenzkonflikte.

liede kann nur r, werden, wer das fünfunddreißigste zebensjahr vollendet hat. ö . r hne e , werden für die Dauer des zur Zeit ihrer Ernennung von ihnen bekleideten Amtes oder, falls sie zu dieser Zeit ein Amt nicht bekleiden, auf Lebenszeit ernannt. Eine Enthebung vom Amte kann nur unter denselben Vor—⸗ aussetzungen wie bei den Mitgliedern des Reichsgerichts statt⸗ inden. . ; Der Vorsitzende und die übrigen Mitglieder werden vom Könige auf den Vorschlag des Staats-Ministeriums ernannt.

8

Der Gerichtshof entscheidet in der Besetzung von sieben Mitgliedern. ö e

Die Geschäftsordnung, insbesondere die Befugnisse des Vorsitzenden und die . in welcher die Mitglieder an den einzelnen Sitzungen Theil zu nehmen haben, werden durch ein Regulativ geordnet, ches der Gerichtshof zu ent— werfen und dem Staats Mini n zur Bestätigung einzu—⸗ reichen hat. 3. ö

Der Gerichtshof ea g c, wenn die Verwaltungs⸗ behörden den Rechtsweg in einem bei den Gerichten an⸗ hängigen bürgerlichen astreite für unzulässig erachten und

deshalb der Kompetenz n ikt erhoben wird.

ö

Der Kompetenzkonflikt kann nicht erhoben werden, wenn

die Zulässigkeit des Nechtsw

n n der Sache durch rechts⸗ kräflezes reh il es Ge richts 3m, .

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Zur Erhebung des Kompetenzkonflikts ist nur die Central⸗ und die Provinzial⸗Verwaltungsbehörde befugt.

Dieselben können den Kompetenzkonflikt auch dann er⸗ heben, wenn die Zuständigkeit zur Entscheidung der Sache für die Verwaltungsgerichte in Anspruch genommen wird.

Hat die Provinzialbehörde mehrere Abtheilungen, so steht die Erhebung des Kompetenzkonflikts dem Plenum zu.

§. 6.

Die Erhebung des Kompetenzkonflikts erfolgt bei dem Ge— richte, bei welchem die Sache anhängig ist, durch die schrift— liche Erklärung der Verwaltungsbehörde, daß der Rechtsweg für unzulässig erachtet werde. .

Der Erklärung soll eine Begründung beigefügt werden.

Wird die Erklärung bei einem . bei welchem die Sache nicht anhängig ist, abgegeben, so hat dieses die Erklä⸗— rung an das zuständige Gericht zu übersenden.

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Das Prozeßverfahren wird durch die Erhebung des Kom⸗ petenzkonflikts für die Dauer des denselben betreffenden Ver⸗ fahrens unterbrochen (5. 226 der Civilprozeßordnung). Durch die nach dem Schlusse einer mündlichen Verhandlung eintretende Unterbrechung wird auch die Verkündung einer Entscheidung gehindert. .

Das Gericht hat die Verwaltungsbehörde von dem Ein⸗ gange der Erklärung und die Parteien von der Erhebung des Kompetenzkonflikts von Amtswegen zu benachrichtigen.

Den Parteien ist zugleich eine Abschrift der Erklärung zu

übersenden.

§. 8.

Ist die Sache hei einem Gericht höherer Instanz an⸗ hängig, so sind die Prozeßakten, unter Beifügung der Erklä⸗ rung der Verwaltungsbehörde und der Zustellungs urkunden über die Benachrichtigung der Parteien, dem Gerichtsschreiber des Gerichts erster Instanz zurückzusenden.

§. 9. nnerhalb der Frist eines Monats, die mit der Zustellung der Benachrichtigung beginnt, können die Parteien bei dem Gericht erster Instanz einen Schriftsatz über den Kompetenz— konflikt einreichen. . .

Der Schristsatz muß von einem Rechtsanwalt unterzeichnet sein. Oeffentliche Behörden, sowie Personen, welche zum Richteramt befähigt sind, können den Schriftsatz ohne Zu⸗ ziehung eines Rechtsanwalts einreichen

Das Gericht hat der r rn den: und der Gegen⸗ partei den Schriftsatz in Abschrift mitzutheilen. Die erforder⸗ liche Zahl von Abschristen ist von der Partei einzureichen.

Sind innerhalb der Frist Schristsätze nicht din gegangen, so hat das Gericht der Verwaltungsbehörde davon Anzeige zu

machen. ch §. 10.

Nach Eingang der Schriftsätze der Parteien oder, wenn Schriftsätze nicht eingegangen sind, nach Ablauf der im 5§. 9 bestimmten Frist sendet das Gericht die Akten mittelst gut⸗ achtlichen Berichts an das Ober⸗Landesgericht, welches ihn unter Beifügung seines Gutachtens dem Justiz⸗Minister überreicht.

ö . Justiz-Minister sendet die Akten und die Gutachten der Gerichte an den Gerichtshof zur Entscheidung der Kom⸗

petenzkonflikts zu erstatten und unter Porlegung der Erklä— rungen der Parteien gutachtlich zu berichten. .

Der Verwaltungschef kann dem Gerichtshof eine schrift⸗ liche Erklärung über den Kompetenzkonflikt mittheilen.

Er ist befugt, den Kompetenzkonflikt zurückzunehmen. In diesem Falle werden die Akten von dem Gerichtshof an den Justi . Nin ister und von diesem an das Gericht, bei welchem die Sache anhängig war, zurückgesandt. Das Gericht hat den Parteien die Zurücknahme des Kompetenzkonflikts von Amts⸗ wegen anzuzeigen. .

Die Entscheidung des Gerichtshofes über den Kompetenz⸗ konflikt erfolgt auf Grund mündlicher Verhandlung in öffent—⸗ licher Sitzung. Die Vorschriften der S5. 170 bis 185 des Gerichtsverfassungsgesetzes über Oeffentlichkeit und Sitzungs⸗ polizei, sowie die Vorschriften der 88. 145 ff. der Civilprozeß⸗ ordnung über die Aufnahme eines Protokolls finden ent⸗ sprechende Anwendung. 24

Der Termin zur mündlichen Verhandlung wird von dem Vorsitzenden von Amtswegen bestimmt.

Die Parteien sind zu dem Termin von Amtswegen zu laden. Das Erscheinen der Parteien oder eines Vertreters ist nicht erforderlich. ö. . . Die Parteien müssen sich, wenn sie in dem Termin ver⸗

n wollen, durch einen Rechtsanwalt vertreten ir

sese Vorschrift sindet auf öffentliche Behörden und auf Per⸗ sonen, welche zunt Richteramt befähigt sind, keine Anwendung.

Die Bestimmung des Termins ist dem betheiligten Ver⸗ waltungschef anzuzeigen. Derselbe kann einen Beamten mit seiner Vertretung beauftragen.

8. 14. .

In dem Termin zur mündlichen Verhandlung giebt ein von dem Vorsitzenden beauftragtes Mitglied des Gerichtshofes eine Darstellung der bisher stattgefundenen Verhandlungen. Sodann werden die Vertreter der Parteien und der von dem Verwaltungschef abgeordnete Beamte gehört.

8. 15. e

Das Urtheil kann nur von denjenigen Mitgliedern ge⸗ fällt werden, welche der dem Urtheil zu Grunde liegenden Verhandlung beigewohnt haben. ; . .

Die Verkündung des Urtheils erfolgt in dem Termin, in welchem die mündliche Verhandlung geschlossen wird, oder in einem sofort anzuberaumenden Termin, welcher nicht über eine Woche hinaus angesetzt werden soll. .

In dem Urtheil . die Namen der Mitglieder, welche bei der Entscheidung mitgewirkt haben, anzugeben.

8. 16. .

Die Ausfertigungen der Urtheile sind von dem Vorsitzen⸗ den zu unterschreiben und mit dem Gerichtssiegel zu versehen.

5. 17.

Eine Ausfertigung des Urtheils ist dem Verwaltungs⸗ chef, eine andere mit den gerichtlichen Akten dem Justiz⸗Minister mitzutheilen. ( . .

Der Justiz-Minister übersendet die Ausfertigung des Ur—⸗ theils mit den Akten an das Gericht, bei welchem die Sache anhängig war. Das Gericht hat den Parteien das Urtheil von Amtswegen zustellen zu lassen.

§. 18. j

Ist der Rechtsweg für unzulässig erkannt, so werden Ge⸗ richtskosten nicht erhoben und die bereits erhobenen zurück⸗ gezahlt; eine Erstattung der den Parteien erwachsenen Kosten findet nicht statt. .

19. st zur Zeit der 56 des Kompetenzkonflikts ein in dem Rechtsstreit erlassenes Urtheil vorläufig vollstreckbar, so hat das Gericht, bei welchem die Sache anhängig ist, die einst⸗ weilige Einstellung der Zwangsvollstreckung von Amtswegen anzuordnen. Gegen diese Entscheidung findet kein Rechts⸗ mittel statt.

6 der Rechtsweg für zulässig erkannt oder der Kom⸗ petenzkonflikt zurückgenommen, so ist die Entscheidung von Amtswegen wieder aufzuheben.

S. 20.

Das durch die Erhebung eines Kompetenzkonflikts ver⸗ anlaßte Verfahren ist gebühren⸗ und stempelfrei. Baare Aus⸗ lagen werden nicht in Ansatz gebracht. Eine Erstattung der den Parteien erwachsenen Kosten findet nicht statt.

8. Al.

Haben in einer Sache einerseits die Gerichte und anderer⸗ seits die Verwaltungsbehörden oder Verwaltungsgerichte ihre Unzuständigkeit endgültig ausgesprochen, weil von den Ge⸗ richten die Verwaltungsbehörden oder Verwaltungsgerichte und von diesen die Gerichte für zuständig erachtet sind, so entscheidet der Gerichtshof über den Kompetenzkonflikt auf Antrag einer bei der Sache betheiligten Partei.

hend.