Wittenhurz. Zufolge Verfügung vom heutigen Tage ist heute in das hiesige Handelgregister ein-
getragen: Fol. 20. Nr. 40. Col. 3. C. Wendt. Wittenburg.
Col. 4.
Col. 5. Kaufmann Carl Fried⸗ rich Julius Wilhelm Wendt zu Wittenburg.
Wittenburg, den 27. August 1875. Großherzogliches Stadtgericht.
Witt enhen g. Zufolge Verfügung vom heutigen Tage ist heute in das hiesige Handelsregifter ein⸗
ett ol. 21. Nr. 41. Col. 3. F. Melchert. Col. 4. Wittenburg. Col. 5. Kaufmann Friedrich Heinrich Johann Melchert zu Wittenburg. Wittenburg, den 27. August J879. Großherzogliches Stadtgericht.
VWrttemhar g. Zufolge Verfügung vom heutigen
Tage ist heute in das hiesige Handelsregister ein-
etragen:
) 3 — 21. Nr. 42. Col. 3. Angelo Martens. Col. 4. Wittenburg. Col. 5. Kaufmann Angelo
Martens in Wittenburg. Wittenburg, den 27. August 1875. Großherzogliches Stadtgericht.
VWittenkhunrꝶ. Zufolge Verfügung vom heutigen Tage ist heute in das hiesige Handelsregister ein⸗ getragen: Fol. 22. Nr. 43. Col. 3. F. W. Wolff. 3 Col. 4. Wittenburg.
Col; 5. Mühlenbesitzer Fried⸗ rich Heinrich Wilhelm Wolff in Wittenburg.
Wittenburg, den 27. August 1855. Großherzogliches Stadtgericht.
Witten hair ꝶg. Zufolge Ver fügung vom heutigen Tage ist heute in das hiesige Handelsregister ein⸗ getragen: Fol. 22. Nr. 44. Cel. 3. A. Heinlein. Col. 4. Wittenburg. gol 5 Pantinenfabrikant August Heinlein zu Witten
zurg. Wittenburg, den 27. August 1879. Großherzogliches Stadtgericht.
Zufolge Verfügung vom heutigen das hiesige Handelsregister ein⸗ getragen:
FoJ. 23. Nr. 45. Col. 3. Ernst Lubcke. Col. 4. Wittenburg. Col. 5. Kaufmann Lubcke in Wittenburg. Wittenburg, den 27. August 1879. Großherzogliches Stadtgericht.
Vitgenhar . Tage ist heute in
Ernst
Wirten hurꝶg. Zufolge Verfügung vom heutigen Tage ist heute zu Nr. 30, Pol. 15, des hiesigen Handelsregisters eingetragen: . Col. 3. Die Firma Heinrich Meinhardt ist in CG. Koepike, Heinrich Meinhardt's Nachfolger verwandelt. . Der Kaufmann Joachim Friedrich Hein rich Meinhardt ist gestorben und dessen Handlung auf den Kaufmann Gotifried Koepcke in Wittenburg übergegangen. Wittenburg, den 27. August 1879. Großherzogliches Stadtgericht.
Col. 5.
Zufolge Verfügung vom heu⸗ das hiesige Handelsregister
Fol. 23. Nr. 46. Col. 3. Otto Bruhn. Col. 4. Wittenburg. Col. 5. Kaufmann Otto Joachim Theodor Bruhn in Wittenburg. Wittenburg, den 27. August 1579. Großherzogliches Stadtgericht.
VT itten hun ꝶ. tigen Tage ist heute in eingetragen:
VWüitterahar. Zufolge Verfügung vom heutigen Tage ist heute in das hiesige Handelsregister ein. etragen:
; Fol. 24. Nr. 47. Col. 3. Herm. Bode.
Col. 4. Wittenburg.
Col. 5. Kaufmann Carl Lud— wig Hermann Bode in Wit tenburg.
Wittenburg, den 27. August 1879. Großherzogliches Stadtgericht.
Mitten Hhrurꝶ. Zufolge Verfügung vom heutigen Tage ist heute in das hiesige Handelsregister ein⸗ getragen: ⸗ Fol. 24. Nr. 48. Col. 3. J. B. L. Weinang. gol. 4. Wittenburg. Col. 5. Kaufmann. Johannes Valentin Ludwig Weinaug in Wittenburg. Wittenburg, den 27. August 1875. Großherzogliches Stadtgericht.
Wittenburg iz. M. Zufolge Verfügung vom heutigen Tage ist im hiesigen Handelsregister in der dritten Kolumne das Erlöschen der nachstehenden Handelefirmen eingetragen worden:
Fol. Laufende Handelsfirma.
Nr. August M. Eggert. H. C. Peltz. gr iedrich Schwartz. J. Lamp. Salmon Adler & Co. Carl Schmidt. Wilhelm Wenck. M. Lewltz. Helmuth Paschen. Friedrich Krüger. 3 8 ,, 265 77. 9 de n e nt. D. F. Dleberitz. Christian Boessel. . Wilßelm Bühmann. ; 31. 3 Bruhn. Wittenburg ./ M., den 57. August 1879. Großherzogliches Stadtgericht.
Zeichen ⸗Negister Nr. 35.
S. Nr. 34 in Nr. 195 Reichs · Anz. — Nr. 195 Central · Handels Register. Die aus lã ndi schen Zeichen werden unter Lei v zig veröffentlich.)
Anchen. Als Marke ist eingetragen unter Nr,. 141 zu der Firma: Brause & Cie. in Aachen, nach Anmeldung vom jö. August 1879, Mittags 12 Uhr 45 Minuten, für ;.. — Nähmaschinennadeln, Näh⸗ 57 * . Stopf⸗, Strick, Häkel ⸗· Steck⸗ und Haarnadeln, sowie für Fischangeln da
eichen:
Sekretariat des Königl. Handelegerichts Aachen.
Auchen. Als Marken sind eingetragen zu der Firma Conrad Setler zu Burtscheid, nach An— meldung vom 23. August 1879, Vormittags 8 Uhr, für Nadelfabrikate aller Art die Zeichen:
Sekretariat des Königl. Handelsgerichts Aachen.
Auchenm. Als Marke ist ein⸗ getragen unter Nr. 143 zu der Firma: Carl Schleicher & Schüll in Düren, nach Anmel⸗ dung vom 19. August 1879, Vormittags 9 Uhr 36 Minuten, für Zeichenpapier' das Zeichen:
Sekretariat des Königl. Handelsgerichts Aachen.
Aachen,. Die unter Nr. 108 zu der Firma: Theodor Rolshoven, vormals S. Hard Sohn K Cie., in Aachen für Nähmaschinen‘ Näh⸗ und Stecknadeln eingetragene Marke ist mit dem Ge⸗ schäfte auf die Firma Krüger & Cie, in Aachen übergegangen. Aachen, den 20. August 1879. Königliches Handelsgericht ⸗Sekretariat.
Hran ns ehrwelig. Als Marke ist
eingetragen unter der Rr. 25 zu der C .
Firma; „1. Bornharbt? Hiersesblt ne Gm
Anmeldung vom 21. August 1879, Mor⸗ *
gens 114 Uhr, für elektrische Zünd⸗ 88
maschinen das Zeichen: ö Braunschweig, den 21. August 1879.
Herzogliches Handelsgericht. Retemeyer.
——
Cäö ln. Als . ist eingetragen bei dem Könlglichen Handel ö gericht zu Cöln . 7 Nr. 302 zu der Firma: „Gebrüder Diel“ in Cöln, nach Anmeldung vom 19. August g, Vormittags 11 Uhr 30 Minuten, für Knöpfe und Besatzartikel das Zeichen:
ö an ns.
. — 0 — 366 Wantirt Clihe katzen. Schidt; gorentfe r
welches auf der Verpackung angebracht wird. Der Handelsgerichts⸗Sekretär. Weber.
Cin str ira. Königliches Kreisgericht Cüstrin. Als Marke ist eingetragen unter Nr. 1 zu der
Firma: Hermann Lauge zu d
Cüstrln, nach Anmeldung vom
7. August, 1093 Uhr, für Schmelz⸗
glasuren in allen Farben, Glätte⸗
glasuren in allen Farben, nor⸗ ,
wegischen gemahlenen Feldspath
und norwegischen gemahlenen“ J
Crystallquarz das Zeichen:
Heß pziꝶ. Als wei—⸗
tere Marke ist einge—
tragen unter Nr. 2670
zu der Firma: H irhbyꝶ,
FHennr el Æ Co. zu
Londan in England,
nach Anmeldung vom
18. Juli 1879, Vor⸗
mittags 11 Uhr 36 Mi⸗
nuten, für Steck, Näh⸗,
Haar⸗ und Fischbein⸗
nadeln, sowie Zwirns⸗
faden das Zeichen:
welches auf der Verpackung angebracht wird. Königliches Handelsgericht zu Leipzig.
r. Hagen.
Heihzinr. Als Marke ist eingetragen unter Nr. 2621 zu der Firma: A et le- Ken dstik s fuß- I- Ehn CGianh zu Kopenhagen in Däne— mark, nach Anmeldung vom 18. Juli 1879, Vor⸗ mittags 10 Uhr 36 Minuten, für parafinirte Sicherheits⸗Zündhölzchen das Zeichen:
¶ Ge en nnn,
welches auf den Etiketten angebracht wird. Königliches Handelsgericht zu Leipzig.
Dr. Hagen.
Leihbaig. Als Marke ist eingetragen unter Nr.
262 zu der Firma: Harm er. 66 83
Schulte in Leipzig, nach Anmel⸗ 283
dung vom 20. August 1879, Vor⸗ 35 *
4 11 Uhr 36 Minuten, für
86 Eisen und Eisenwaaren das 3
eichen:
welches auf die Waaren aufgeschla⸗ ̃
gen und auf den Etiketten angebracht wird. Königliches Handelsgericht zu Leipzig.
Dr. Hagen.
MHäinster. Als Marke
ist eingetragen unter Nr. 3 . zu der Firma: Otto St⸗ 3 4 terstedde in Münsfer . nach Anmeldung vom 12 4 August 1879, Vormittags X 11 Uhr, für Blechwaaren UW
das Zeichen:
Königliches Kreisgericht zu M
Offenbach. Als Marke ist eingetragen unter Nr. 31 zu der Firma: Ph. Casimir Krafft & Co. zu Offen⸗ bach und Nürn⸗ berg, nach An—⸗ meldung vom 14. August 1879, Vormittags
Uhr, für Rauchtabakfabri⸗ kate, das mit ver⸗ schiedenen Ab⸗
„zeichen in Zahlen
und Buchstaben . . benutzt werdend Zeichen: w Offenbach, den 14. August 1879. Großherzoglich Hess. ö. r r
Langsdorff, ink, Landrichter. Landger.⸗Assessor.
mann Paul Högelheimer zu
oder vorlaufig zuge assenen kursgläubiger, soweit für dieselben weder ein Vor⸗
— —— —
J
v
Vreggel.
Als Marke ist unter Nr. 36 des Zeichen⸗
xegisters zu der
Firma: Henricus Ol. denkott sermnichx
& Comp.
in Rees, . 8 . nach der Anmel 33. . ) . . . 1 gu 79, für ö Rauchtaback das ö 3 s ** Zeichen: ; eingetragen.
Königliches Kreisgericht zu Wesel.
Konkursfse.
7370 Bekanntmachung. In dem Konkurse über das Vermägen des Tuch; fabrikanten G. Görling zu Forst ist der Kauf⸗
Verwalter der Masse bestellt worden. Forst, den 22. August 1879. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
7376 In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns J. A. Hannemann in Danzig ist zur BVerßzaudlung und Beschluß fassung uber einen Akkord Termin auf den 18. September d. J.. Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten KTommissar im Termins zimmer Nr. 14 anberaumt worden. Die Betheiligten werden hiervon mit dem Be⸗ merken in Kenntniß gesetzt, daß alle festgefte lfte
=
Forderungen der Kon⸗ recht, noch ein Sypothekenrecht, Pfandrecht oder anderes Ahsonderunggrecht imn Anspruch genommen wird, fir Theilnahme an der Beschlußfaffung ber den Akkord berechtigen.
Die Handelsbücher, die Bilanz nebst dem In— ventar und der von dem Verwalter über die Natur und den Charakter des Konkurses erstattete schrift⸗ liche Bericht liegen in unserem Gerichtslokale zur Einsicht an die Betheiligten offen.
Danzig, den 23. August 1879.
Königliches Stadt. und Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses. v. Hu lewiez. 7368 BSelanntmachung.
In dem Konkurse über daß Vermögen des Kaufmanns Friedrich Albert Helmdach zu Memel ist zur Berhandtung und Beschlnf⸗ fassung über einen Alkord?* ein neuer Termin auf den 9. September c. Vormittags 9 Unr, vor dem unterzeichneten Kommissar im Termins⸗ zimmer 18/19 anberaumt worden
Die Betheiligten werden hiervon mit dem Be⸗ merken in Kenntniß gesetzt, daß alle festgestellten oder vorläufig zugelassenen Forderungen der NJon⸗ kursgläubiger, soweit für dieselben weder ein Vor—⸗ recht, noch ein Hypothelenrecht, Pfandrecht oder an⸗ deres Absonderungsrecht in Anspruch genommen wird, zur Theilnahme an der Beschlußfassung über den Akkord berechtigen, und daß die Handelsbücher, die Bilanz nebst dem Inventar und der von dem Verwalter über die Natur und den Charakter des ,, erstattete schriftliche Bericht im Ge— richtslokale zur Einsicht der Betheiligten offen liegen.
hl mel, den 25. August 1879.
Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des FKonkurses. Krieger.
7229
In dem Konkurse ber . Taufmanns Jacob Fabian, 4 Fabian, zu Thorn werden alle Diejenigen,
das Vermögen des Firma J.
welche
Forst als definitiver
der nach
ormittags 10 Uhr, zu erscheinen. mins wird geeigneten
über den Akkord ver⸗ Zugleich ist noch eine zweite Frist zur An⸗ meldung
bis zum 165. November 1879 einschließlich . und zur Prüfung aller innerhalb derselben
Nach Ab falls mit der Verhandlung fahren werden.
3 nach Ablauf der ersten Frist angemeldeten Forde⸗ rungen Termin auf den 28. ö 1879, Vormittags r, ; ebendaselbst anberaumt. Zum Erscheinen in diesenigen Gläubiger Forderungen innerhalb
werden. Wer seine Anmeldung n, einreicht, hat en. Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizu⸗
gen. ,
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amts bezirke seinen Wohn itz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohn⸗ haften oder zur Praxis bei uns berechtigten Bevollmächtigten bestellen und zu den Alten anzeigen. Wer dies unterläßt, kann einen Beschluß aus dem Grunde, weil er dazu nicht vorgeladen worden, nicht anfechten.
Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Justiz⸗Räthe Paucke. Scheda, Reichert, Schrage und Warda zu Sachwal⸗ tern vorgeschlagen.
Thorn, den 15. August 1879.
Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
diesem Termin werden alle aufgefordert, welche ihre einer der Fristen anmelden
7369 Bekanntmachung.
In dem Konkurse über dat Vermögen des Mü hlenbesitzers Robert Diesner zu Herms⸗ dorf u. KR ist der ein siweilige Verwalter, Kaufmann und Hoflieferant Louis Schultz hier zum definitiven Verwalter ernannt worden.
Hirschberg, den 22. August 1879.
Königliches Kreisgericht. Ferien Abtheilung.
73231 Proelam.
Nachdem der Kaufmann Friedrich Görk dahier seine. Ueberschuldung angezeigt hat, wer⸗ den alle Diejenigen, wesche an denselben Forde⸗ zungen zu haben vermeinen, hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche im Termin am 25. H. Mts., Vormittags
O uhr, Kontumazirzeit, dahier vorlaufig entweder per⸗ sönlich oder durch sofort legitimirte, bezüglich mit Speʒialvoll macht zum Vergleich versehene Beoll⸗ mächtigte summarisch unter Vorzeigung der Beweis⸗ urkunden anzumelden und den Versuch der Güte zur Abwendung des förmlichen Konkurses zu gewär⸗ tigen, beim Rechtsnachtheil, daß die nicht erschle= nenen Gläubiger als in den Beschluß der Mehr⸗ . der Erschienenen einwilligend angenommen verden.
„Zugleich haben die Gläubiger ihre Erklärung über die Wahl des Kurators, Bureagugehülfen Lie⸗ berknecht dahier, in demselben Termin abzugeben.
Esch wege, den 22. August 1879.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung II. Bezzenberger.
Taxif- te. Verinderungen ler deutschen Eisenbahnen
Ho. 2G. Wesifälische Eisenbahn.
Münster, den 27. August 1879.
Bezugnehmend auf. unsere bezügliche Bekannt⸗
machung vom 18. d. M. bringen ivir hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die im 6. Nachtrage zu dem Lokalgütertarife der Westfälischen und Münster⸗ Enscheder Eisenbahn en haltenen! Sätze für die Haltestelle Brakel bei Dortmund für Waͤgenladungs⸗ güter nicht in Kraft treten. Königliche Direktion der West fälischen Eisenbahn.
7374
Schlesisch esterreichischer Kohlenverkehr.
In den Kohlentarifen von Stationen der Ober⸗ schlesischen und R. OS. Ü. Eisenbahn nach Stationen der K. F. Nordbahn vom 16. Oktober und 1. No⸗ vember 1876, vor Stationen der OD. S. und S. Schw. Freiburger Fisenbahn nach Ser Mährisch⸗ Schlesischen Centralbahn, von Stationen der S. S. Cisenbahn nach der Oesterr. Staatsbahn, DOesterr. Nordwestbahn und Südnordd. Verbindungsbahn und nach der Desterr. Südbahn, sowie von Stationen der N. D. J. Eifenbahn! nach Stationen der Oesterr. Staatseisenbahn vin Halbstadt und via Dzieditz, sowie nach Stationen der Oesterr. Süd⸗ und Wien ⸗ Pottendorf ⸗Wiener⸗Nenstäpter Eisenbahn kommen pro Seytember 1879 die Frachtsätze zum Kurse von 175,73 zur Anwendung.
Breslau, den 23. August 1879.
Königliche Direktion der Ober schlesischen Eisenbahn.
5816
Herausgeber und
Redaktion des llustrirten Patentblattes.
Tobe, .
Vertretung 6ss84a] in Fatent Froessen.
mn Aller, L änder. a. ont. deren Ver vorthnng veco- P . 06. Erzi g, del in gen dn n. Fatent Ann ait, 1 Berlin. W., Mohrenstr. 63. Frozpeote gratis. r
Berichre mer tent-
Berlin: Redacteur n J. V.: Riedel, Verlag der Expedition lKessel). Druck: WB. Elsner.
; ]
Deutscher Neichs⸗Anzeiger
Königlich Preußis
und
er Staats-Anzeiger.
* ; *
. Aas Abonnement beträgt 4 Æ 50 * für das Vierteljahr.
M 2 G33.
Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht: nachbenannten Beamten im Nessort Amts die Erlaubniß zur Anlegung der Drdens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar:
des Großkreuzes des Großherrlich tür kischen ö Osmanise⸗Ordens: dem Kaiserlichen Botschafter in Konstantinopel, Grafen von Hatzfeldt; der dritten Klasse desselben Ordens: dem Legations⸗Sekretär von Hirschfeld bei der König⸗ lichen Gesanbtschaft in München; des Kaiserlich öster reichischen Franz-⸗Joseph— Ordens zweiter Klasse mit dem Stern: dem Kaiserlichen Minister⸗Residenten für Mexiko, Freiherrn von Wäcker-Gotter; des Ritterkreuzes desselben Ordens: dem Kaiserlichen Konsul in Bradford, Heydemann; des Offizierkreuzes des französischen Ordens der Ehrenlegion: dem ersten Botschafts⸗Sekretär bei der Kaiserlichen Bot⸗ schaft in St. Petersburg, Legations⸗Rath Stumm; des Comma ndeurkreuzes des Königlich italienischen St. Mau ritius— und Lazarus-Ordens: dem Professor Dr. Henzen, ersten Sekretär des deutschen archäologischen Instituts zu Rom; sch des Ritterkreuzes desselben Ordens: dem Bibliothekar bei demselben Institut, Pr. Klüg⸗ mann; des Königlich sächsischen Albrechts-Kreuzes: dem Legations . Kanzlisten Schacht bei der Königlichen Gesandtschaft in München.
des Auswärtigen ihnen verliehenen
Se. Ma jestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Gymnasial-Direktor und Professor Pr. Pitann zu Cöslin den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Super⸗ intenbenten Wandel zu Nimptsch den Königlichen Kronen— Orden dritter Klasse; dem Polizei⸗Inspektor Saarn Dortmund den Königlichen Kronen Brben vierter Kl auptlehrer Stuhlweißenburg zu üsseldorf den Adler Ordens von
Deu tsches Reich.
Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reiches den Kaufmann Karl Laurentius Ekman zum Konsul in Wisby (Gothland) zu ernennen geruht.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kammer⸗Präsidenten Lambe rz bei dem Landgericht in Bonn den Charakter als Geheimer Justiz⸗Rath, sowie dem Kreisphysikus Dr. med Albers in Essen, und dem Kreiswundarzt des Kreises Emden, Dr. med. Norden zu Emden den Charakter als Sanitäts⸗NRath zu verleihen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗-Angelegenheiten.
An dem Schullehrerseminar zu Elsterwerda ist der ordent⸗ liche Seminarlehrer Oberfeld daselbst als erster Seminar⸗ lehrer angestellt worden.
Der ordentliche Seminarlehrer En gelbrecht zu Reichen⸗ bach O.⸗L. ist in gleicher Eigenschaft an das Schullehrerseminar zu Elsterwerda versetzt worden.
Ju stiz⸗Ministerium.
Der Stadtgerichts-Rath Poll in Berlin und der Rechts⸗ anwalt und Notar Umlauf in Mugkau sind gestorben.
Der Rechtsanwalt und Notar Gaesbeck in Lobfens ist in 7 rechtskräftigen Disziplinar⸗Erkenntniffes aus dem Justizdienst entlassen. I
er Obergerichts⸗Anwalt, Senator Meißner in Han—
nover hat auf die Ausübung der Anwaltschaft und Advokatur verzichtet.
5 Rechtsanwalt und Notar, Justiz⸗Rath Hanff in
Frankfurt a. S. ist ldie nachgesuchte Dienstentla ung ertheilt.
— ——
Allgemeine Verfügung
vom 22. August 1879, betreffend die Vornahme des Sühneversuchs vor Privatklagen gegen Stu dirende wegen Beleidi⸗ gungen.
Im Einverständnisse mit dem Herrn Minister der geist⸗ lichen, Unterrichts. unh Medizinal⸗ Angelegenheiten bestimme ich auf Grund des 3. 39 der Schiedsmannsordnung vom 29. März 1879 (Ges. Samml. S. 32l), daß für Privalklagen gegen Studirende wegen Beleidl ungen der nach §. 420 der Deutschen Strafprozeßordnung . Sühneversuch von dem Rektor (Prorektor) und in dessen Vertretung von dem ,,, (Syndikus) der betreffenden Hochschule vor⸗ zunehmen ist.
Die Landgerichts⸗Präsidenten haben hiervon die Schieds⸗ männer der betreffenden Bezirke in Kenntniß zu setzen.
Berlin, den 32. August 18579.
Der Justiz⸗Minister. Leonhardt.
Regulativ vom 22. August 1879 zu dem Gesetze über die juristischen Prüfungen und die Vorbereitung zum höheren Justizdienste vom ö. Mai 1869.
Auf Grund des §. 14 des t. vom 6. Mai 1869 über die suristischen Prüfungen und Tie Vorbereitungen zum höheren Justiz⸗ dienste und des 5§. 1 des Ausfůühru etzes vom 24. Aprit 1878 zum Deutschen Gerichts verfassungẽgefetze werden nachstehende, mit dem 1. Oktober 1875 in Kraft tretende estimmungen erlassen.
8. 1.
Die Prüfung der Rechttkandidaten kann bei den Ober Landes gerichten in Königsberg, Berlin, Stettin, Breslau, Naumburg, Kiel, Celle, Cassel und Töin af gelen weren. r
Die einzelnen Prüfungen sind ron drei Mitgliedern der bei den
vorgedachten Gerichten zu bildenden Prüfungskommifsionen, einschließ⸗ lich des Vorsitzenden derselben abzunehmen.
Nimmt der Vorsitzende an der mündlichen Befragung nicht Theil, so hat er ein viertes Mitglied zuzuziehen.
Er wird, sofern nicht erhebliche inn gn obwalten, an jeder Prüfung Theil nehmen und bei der Beurtheilung ihres Ergeb⸗ nisses mitwirken.
8. 3.
Dem Gesuche um Zulassung zur ersten Prüfung ist beizufügen:
1) das Zeugniß der Reife zur Universität,
2) das Jeugniß über die Militärverhãltnisse,
3) das Üniver täts⸗Abgangszeugniß,
4) ein in deutscher Sprache abgefaßter Lebenslauf, in welchem
insbesondere der Gang der Universitätsstudien darzulegen ist. Das Gesuch und der demselben beizufügende Lebenslauf ist von dem Rechtskandidaten eigenhändig zu schreiben.
Nach Prüfung des Gesuchs hat der Präsident des Gerichts die Zulassung oder Zurückweisung des Rechts kandidaten zu verfügen.
Bei Prüfung des Gesuchs ist zu erwägen, ob nach dem Univer⸗ sitäts. Abgangszeugnisse oder sonstigen Zeugnifsen anzunehmen ist, daß der Rechtskandidat ein den Vorschriften des Gesetzes entsprechendes Rechtsstudium betrieben hat.
8. 65.
Dem zugelassenen Rechts kandidaten ist eine wissenschaftliche Auf⸗ gabe zur schriftlichen Bearbeitmig vom Vorsitzenden der Průfungs⸗ kommission zu übergeben. 37.
Der Rechtskandidat kann wählen, ob die Aufgabe dem gemeinen Civilrecht, dem Deutschen Privatrecht, dem Handelsrecht, dem Kirchen. recht, dem Civilprozeßrecht oder 9. Strafrecht angehören solle.
Für die schriftliche Bearbeltung der gestellten Aufgabe ist eine sechswöchige Frist zu gewähren, welche aus erhebfichen Gründen vom Vorsitzenden der Prüfungskommission bis zu zwei Monaten erstreckt werden kann.
Am Schlusse der Arbeit hat der Rechtskandidat zu bezeugen, daß er dieselbe selbständig angefertigt habe.
ö Nachdem die schriftliche urdin von denjenigen Mitgliedern der Kommission, vor weschen die mündliche Prüfung abgelegt werden soll, begutachtet worden ist, wird der Rechtskandidat zur mündlichen Prüfung vorgeladen. Die mündliche Prüfung ist 6. öffentlich.
Zu einem Prüfungstermin können mehrere, jedoch nicht über sechs
Rechtẽ kandidaten geladen 33. ; .
Die Frage, ob die Prüfung bestanden sei oder nicht, wird durch Stimmenmehrheit und zwar nach dem Gesammtergebnssse der schri ft⸗ lichen und mündlichen Prüfung entschieden.
Bei Stimmengleichheit gilt . Prüfung als nicht bestanden.
Die Prüfungskommission hat nach beendigter Prüfung zu den Akten zu bemerken: die Aufgabe für die schriftliche Arbeit und das Ergebniß der Begutachtung der le zteren; die Gegenstände der münd⸗ lichen Prüfung; daz , . der Prüfung.
Wer die Prüfung nicht bestanden hat, wird für die Zeit von mindestens sechs Monaten behufs besserer Vorbereitung von der Prüfungskommifsion zurückgewiesen.
Wenn die fchriftliche Krbeit nach dem einstimmigen Urtheil der Mitglieder ber Kommission (5. 7) den Anforderungen genü t, so . die wiederholte Prüfung auf die mündliche Prüfung . werden.
Wer die wiederholte Prüfung nicht besteht, ist von dem Eintritt in den Vorbereitungodien st ausgeschlossen.
Alle Nost · Anstalten nehmen Kestellung an;
232 P P 4 9 für Ggerlin außer den Ne st · 1 Iusertiouspreis für den Raum einer Aruckzeilr 80 8 .
XB 1 2 K — K
den 360. August, Ahends.
d- — s ————
§. 12.
Wer die Prüfung bestanden hat, erhält über dieses Ergebniß ein Zeugniß des Vorsitzenden der Prüfungskommission.
§. 13.
Auf Grund dieses Zeugnisses hat der Bestandene sich an den Präsidenten desjenigen Ober, Landesgerichts, in dessen Bezirk er den Vorbereitungsdienst thun will, zu wenden, um zum Referendar er⸗ nannt und eidlich verpflichtet zu werden.
Die Ablehnung des Gesuchs kann erfolgen, wenn wegen Ueber- füllung des Bezirks mit Referendaren eine ausreichende Beschãfti⸗ gung und zweckmäßige Ausbildung des Antragstellers sich nicht er⸗ warten läßt.
Mit dem Tage der eidlichen Verpflichtung beginnt der Vor⸗ bereitungsdienst. 81
Referendare, welche in den Bezirk eines anderen Ober Landes⸗ gerichts versetzt zu werden wünschen, haben ihr an den Prãäsidenten dieses Gerichts zu richtendes Gesuch dem Präsidenten desjenigen Gerichts, in dessen Bezirk sie beschäftigt sind, zu übersenden. Ist der Erstere mit dem ihm zu übermittelnden Gefuche einverstanden, so ist der Referendar von dem Letzteren, ohne daß es einer Geneh⸗ migung des Justiz. Ministers bedarf, zu entlassen.
§. 16.
Die allgemeine Beaufsichtigung und Leitung des e ,. dienstes liegt den Präsidenten der Ober ⸗˖ Landesgerichte ob. Dieselb gewährt nicht die Befugniß, durch allgemeine Verfügung den Gang des Vorbereitungsdienstes in den Einzelnheiten zu regeln, ;
Im Anfange des Monats Juli ist dem Justiz-Minister ein Ber=
zeichniß einzureichen, in welchem die einzelnen Referendare, unte
kurzer Angabe des Ganges der Vorbereitung, aufzuführen sind.
§. 16.
Die besondere Beaufsichtigung und Leitung des Vorbereitungs⸗ dienstes liegt den Vorständen der Gerichte, den Staats anwalten ad den Nechtsan naten, welchen die Referendace zur Beschãftigung überwiesen sind, ob. ö ; 324
Dieselben haben zugleich mit der Beendigung dieser Beschäfti⸗ gung dem Präsidenten des Ober ·˖ Landesgerichts ein Zeugniß über das dienstliche und außerdienstliche Verhalten sowie über die Leistungen der Referendare und die in denselben herborgetretenen Mängel zu übermitteln. Das Zeugniß ist den Referendaren nicht auszuhändigen.
§. 17.
Die mit der Leitung des Vorbereitungsdienstes betrauten Per- sonen werden vor Allem beachten, daß die wissenschaftliche und praktische Ausbildung der Referendare der ausschließliche Zweck des Vorberei⸗ tungsdienstes, demgemäß also eine jede, durch diesen Zweck nicht ge⸗ rechtfertigte, auf Aushülfe und Erleichterung der Beamten gerichtete Thätigkeit der Referendare zu vermeiden ist. ;
Sie werden ferner, so weit die Rücksicht auf die gebotene allge meine Ausbildung dies gestattet, die Anlagen, Neigungen und . der ihrer Leitung anvertrauten Referendare in Betracht ziehen.
Die Vorstände der Landgerichte insbesondere werden Sorge tra⸗ gen, daß die Referendare regelmäßig an den Sitzungen Theil nehmen, die von ihnen bearbeiteten Sachen mündlich vortragen, ihre Ansicht in freier Rede entwickeln, auch bei der Verhandlung anderer als der von ihnen bearbeiteten Sachen in geeigneter Weise zur Aeußerung ihrer Ansicht veranlaßt werden.
§. 18.
Werden Referendare nach Maßgabe der bestehenden gesetzlichen Vorschriften zur selbständigen Erledigung richterlicher Geschäfte ver⸗ wendet oder mit der Vertretung eines Staatzanwalts oder eines Rechtsanwalts beauftragt, so ist diese Beschäftigung zunächst auf die entsprechenden Zweige des Vorbereitungsdienstes in Anrechnung zu bringen. Dieselbe darf nicht so., weit ausgedehnt werden, daß den Referendaren dadurch die Möglichkeit genommen wird, innerhalb des vorgeschriebenen vierjährigen Zeitraums den Vor bereitungsdienst zu beendigen. 8. 1g
S§. 19.
Das bei der allgemeinen Leitung des Vorbereitungsdienstes maß⸗ gebende Ermessen der Präsidenten der Ober ·˖ Landesgerichte wird durch die nachfolgenden Vorschriften beschränkt.
§. 26.
Der Referendar ist während eines Zeitraums von mindestens anderthalb Jahren bei einem Amtsgericht, sodann während eines gleichen Zeitraums bei einem Landgericht einschließlich der Sfaatz⸗ anwaltschaft und welter während eines Zeitraums von mindestens einem halben Jahre bei einem Rechtsanwalt zu beschäftigen.
8§. A.
Die Präsidenten der Ober- Landesgericht werden ermächtigt, unter besonderen Umständen, namentlich wenn in Folge der geschäft⸗ lichen Verhäͤltnisse die Vorbereitung des Referendars nicht aus⸗· reichend gefördert werden kann, dessen gleichzeitige Beschãftigung in mehreren der in 58. 20 gedachten Zweige des Vorbereitung dienstes zu
estatten. ge §. 22.
Der Referendar hat ein Geschäftsverzeichniß zu führen. in welchem eine Uebersicht seiner Thätigkeit, unter Hervorhebung der einzelnen bedeutenderen Geschäfte zu geben ist.
Dasselbe ist allmonatlich der mit der besonderen Leitung des Vor⸗ bereitungsdienstes betrauten Person zi übergeben und von dieser zum Zeichen genommener Einsicht mit einem Vermerke zu versehen.
§. 23.
Das Gesuch um Zulassung zur großen Staatsprüfung ist am den Präsidenten des Ober · Landesgerichts zu richten.
In dem Gesuch ist nachzuweisen, daß der Referendar seiner Militärpflicht genügt habe, oder vom Militärdienste ganz oder kheil. weise befreit sei. . ;
Dem Gesuch ist das Geschäftsverzeichniß beizufügen.