1879 / 207 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 04 Sep 1879 18:00:01 GMT) scan diff

er mania-Sommer- Theater. Donnerstag:

Eine Erbschaft mit Hindernissen. Posse mit Gesang und Tanz in 3 Akten und 6 Bildern von F. Moelle.

Freitag: Dieselbe Vorstellung.

Kelle - Alliance - Theater. Donnerstag: Gewöhnliche Kassenxrreise: J. Parquet 1 S 60 , chintere Reihe) 1 , II. Parquet 75 & u, s:. w. 3. 1. Me Die beiden Reichenmüller. Pollsstück mit Gesang in 3 Akten, nebst einem Vorspiel: An der Landstraße, in 1 Akt von Anton Anno. Im prachtvollen Sommergarten: Großes Doppel⸗ Concert. (Kapellen Baumgarten und Herold.) Auf⸗ treten des steyrischen und des schwedischen Vamen⸗ quartetts. Brillante Illumination durch mehr als 15 000 Gasflammen. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr. Entrée 50 8.

Freitag: Dieselbe Vorstellung.

Familien Nachrichten. Verlobt: Frl. Louise Reifenstubhl mit Hrn. Oberförster Kandidaten Viktor Sabarth (Wen, nigsen Röm). Frl. Anna v. Wehrs mit Hrn. Amtsrichter Bodo Voigts (Melle Freiburg a. d. E.) . ö Verehelicht: Hr. Dr. Oskar Hecke mit Frl. EGlise irle (Breslau). . e,, Ein Sohnz Hrn. Pastor Büchsel (Niederfinew). Hrn. Pastoer Brunner Trieg⸗ laff) Eine Tochter: Hrn. Premier ⸗-Lieute⸗ nant Gribel (Kehl). Hrn. DVaupim. Quassowęki (Cöslin)⸗. Hrn. Rittmeister z. D. v. Heynitz (Dröschkau)h. Hin. Professor Dr. Meßner

(Berlin). ; . .

Gestorben: Verw. Frau Geh. Kommerzien ‚Ratb Marie v. Kulmiz, geb. Hübner (Ida , und Marienhütte bei Sagrau). Hr. Kammerherr Adolf v. Cramm (Baden⸗Baden).

7481 . . 8m dem künftigen Landgericht zu Dortmund sind nach erfolgter Zulassung in die Liste der Rechts- lte eingetragen: . gehen Justizrath Brand, Rechtsanwalt von Eicken, Justizratb Loerbrocks mit dem Wohnsitz in Soest, ö Justizrath May mit dem Wohnsitz in Hoerde, Rechtsanwalt Hennecke mit dem Wohnsitz in Soest, Justizrath Holle, Justizrath Melchior, Rechtk anwalt Viebahn, w Justizrath Lentze mit dem Wohnsitz in Soest, Justizrath von Basse, Rechtsanwalt Essellen, Rechtsanwalt Moeger, Rechtéanwalt Lueg mit dem Wohnsitz in Unna, . Rechtsanwalt Reigers mit dem Wohnsitz in Werl, Rechtsanwalt Kindermann. Dortmund, den 31. August 1879. Königliches Kreisgericht.

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M.

Ver rgwfung, 2m ortisation, Si szabfung un s. w. Sn öffentlichen 266 * ' 8 ö Bap ieren.

Kemo Felmwedische Reichs- nien Hpotheken-Bank- Pfandhriefe Jon 862.

Z5. Ziehung.

Bei der heute durch den Notar Herrn Stochkz- fletla, Dr., vorgenommenen Verloosung sind die nachstehenden Pfandbriefe obiger Anleihe ausgeloost worden und werden dieselben vom 1. Dezember a. c. ab ausbezahlt:

in Hamburg an unserer

Con pons-Cass-eæ, bei Herren Gebr. EBerh- mn nm m.,

v. ERrHIanger c S5kHnme. 2146 2567 3682 S000 Thlr. 3900 4053

10 St. à 500 Thlr. 5000 Thlr. Litt. C. No. 312 1321 1493 1579 2661 z3637 5243 5277 5595 5926 6576 6861 6904 7857 8064 S484 8570 9121 9728 10855. 20 St. à 200 Thlr. 4000 Thlr. Litt. D. No. 463 767 1602 2908 3575 4157 4419 5588 5934 5944 6383 6866 6925 9608 9694 9714 9745 g935 10291 10568 109994 11281 12062 13523 14205 14543 15695 16220 16385 17166 1 ian 37 gt. len hn, ooo Thlr. 710 Stück. 20200 Ihlr. Rückständig sind: von der 20. Ziehung pr. 1. Juni 1872: ö 1 8t. à 100 Thlr. von der 22. Ziehung pr. 1. Juni 1873: Litt. D. No. 8675. , oo Thlr. von der 23. Ziehung pr. 1. Dezember 1873: Lit. D. He. 185083. 154. 3 100 Thlr. von der 24. Ziehung pr. 1. Juni 1874: . 1a hl, von der 28. Ziehung pr. 1. Juni 1876: Litt. C. No. 6724 J , von der 29. Jiehnng pr. 1. Dezember 1876: 1 1164. 6 doo Thlr. von der 30. Ziehung pr. 1. Juni 1877: Litt. B. No. 4481. 1 6, von der 31. Ziehung pr. 1. Dezember 1877: 1 Litt. D. No. 10492 10493 von der 32. Ziehung pr. 1. Juni 1878: ni , n, nn,, itt. D. Ro. 13933 17183 der 33. Ziehung pr. 1. Dezember 1878: itt. B. No. 5856 5986. itt. C. No. 66587 11429 11962

in Lranka- J Cut a. II. ö

2106

k 1000 Thlr.

B. No. 376 2875 3497 3791 4432 4791 5284 5333

1ẽ 8t. à 590 Thlr. 1 8t. à 190 Ihlr.

1 8t. à 200 Thlr. 2 8t. à 100 Thlr.

18t. à 200 Thlr. 2 8t. à 100 Thlr.

2 St. à 500 Thlr.

3 St. à 200 Ihlr.

Litt. D. No. 4396 14058 16052 ĩ

1 on nnr. von der 34. Ziehung pr. 1. Juni 1879:

Litt. A. No. 259. 1ẽ 8t. à 1000 Thlr.

Litt. B. No. 18166. .

Litt. G. No. 8 5128 5667 6083 6824 9392 ö

Litt. D. No. 49 421 2283 6327 6496 7799 8392 1061811282 13586 15359 11 8t. à 100 Thlr.

Harmnhüwrg, den 1. September 1879.

Voridldeutsche Bank in lamburg.

6 Bekanntmachung.

Zur Ausloosung der in diesem Jahre zur Tilgung gelangenden 44 Stück Stadt ⸗Obligationen der Anleihe .

A. aus dem Jahre 1870 Litt. B. und C.,

B. aus dem Jahre 1872 itt. II., A., B.

und C., ; =. C. aus dem Jahre 1874 Litt. IV., A., B. und C., wird Termin auf Samstag, den 20. September e., Nachmittags 4 Uhr, im Rathhause Zimmer Nr. 12 angesetzt, welches hierdurch auf Grund der Privilegien vom; 24. Januar 1870, 15. Juli 1872 und 4. Dezember 1874 zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Bochum, den 28. Auaust 1879. (àg. 961.)

Der Magistrat.

Voll ma un.

ars] Rheinische Eisenbahn. Zinsen⸗Zahlung V pro 1. Oktober 87 * Die am 1. Oktober er. insen: 3 . den 40/igen Prioritäts- Obligationen un— serer Gesenschaft 11. Serie Nr. d5, 001-1000090 à 13 M 50 3 für den Ceupon Serie IV.

fälligen halbjährigen

Titt. B.; . von den 430 igen dergleichen III. Emission Nr. 70, 001 - 85.000 à 13 M 50 3 für den Coupon Serie III. Liit. H.; . von den 5oöscigen dergleichen J. bis inclusive V. Emission Nr. 85, 601 250,000 à 15 und Nr. 250, 001 260,000 à T5 e für den Coupon Ser. II. bezw. J. Litt. L. können vom 1. bis 31. Oktober er. in Köln: bei unserer Haupt ⸗Kasse. dem L. Schaaffhausen'schen Bank⸗Verein, den Herren Sal. Oppenheim zr. & Cie. J. H. Stein, J. D. Her⸗ statt, Deichmann & Cie, und A. & L. Camphausen; in Aachen: bei der Aachener Disconto⸗ Gesell⸗ schaft und in Berlin: bei Herrn S. Bleichroeder und der Bank für Handel und Industrie gegen Auslieferung der bezeichneten Coupons erhoben werden. . .

Nach dem 31. Oktober er. erfolgt die Einlösung nur noch bei unserer Haupt⸗Kasse.

Die Ausgabe neuer Zins-Coupons zu den unter e. aufgeführten seither 5'srigen, vom 1. Januar 1880 ab in o/ gige convertirten Prioritäts- Obligationen J. II. und III. Cmission (85 001 -= 175, 90MM erfolgt ge⸗ mäß unserer Bekanntmachung vom 25. Juni cr. im Monat Januar 1880 bei unserer Effekten⸗Verwal⸗

tung an den Wochentagen Vormittags 9—12 Uhr.

Bezüglich der Verausgabung neuer Zins- Coupons zu den unter 6. bezeichneten 50oigen Prioritäts⸗ Obligationen IV. und V. Emission (Nr. 175.001 260, 000) wird besondere Bekanntmachung demnächst erfolgen. söln, den 1. September 13879. Die Direktion.

icts! Rheinische Eisenbahn. Ziusenzahlung auf Aktlen Littr. KE.

Die am 1. Oktober er. fälligen halbjährigen Zin⸗ sen (garantirte ige Dividende) von den für den Bau der Zweigbahn Call- Trier emittirten Stamm⸗ Aktien Litt. B. unserer Gesellschaft können mit 15 46 pro Aktie gegen Aushändigung des Coupons Serie II. Litt. C. vom 1. bis 31. Oktober c. in Cöln: bei unserer Hauptkasse, dem A.

Schaaffhansen'schen Bank ⸗Verein, den Herren Sal. Oppenheim zr. K Cie., J. H. Stein, J. D. Her⸗ statt, Deichmann & Cie., und A. & g. Camphausen;

in Aachen: bei der Aachener Disconto⸗Gesell⸗

schaft und in Berlin: bei Herrn S. Bleichröder und der Bauk für Handel und Industrie erhoben werden. Nach dem 31. Oktober e. erfolgt die Einlösung nur noch bei unserer Hauptkasse. Cöln, den 1. September 1879. Die Direktion.

. ö ö. ** Rheinische Eisenbahn.

Die am 1. Oktober er. fälligen halbjährigen Zin⸗ sen von den 40; igen Prioritäts⸗Obligationen der früheren Bonn⸗Cölner Eisenbahn⸗Gesellschaft à 6 Ms 75 F für den Coupon Serie V. Litt. U. können am I. bis 31. Oktober er.

in Cöln: bei unserer Hauptkasse, dem A.

Schaaffhausen schen Bankverein, den Herren Sal. Oppenheim zr. & Cie., J. H. Stein, J. D. Her⸗ statt, Deichmann & Cie. und A. & L. Camphausen,

in Bonn: bei Herrn Jonas Cahn . Auslieferung des bezeichneten Coupons erhoben werden.

Nach dem 31. Oktober er. erfolgt die Einlösung nur noch bei unserer Hauptkasse. .

Zu diesen Obligationen werden neue Zinscoupons Serie VI. Litt. A.— K. pro 1. April 1880 bis 1. Oktober 1884 bei unserer Effekten⸗Verwaltung hierselbst im Monat Oktober er. an den Wochen tagen Vormittags 9—12 Uhr gegen Aushändigung der der V. Serie beigegebenen Talons ausgereicht werden. Zu dem Zweck ist der genannten Effekten Verwaltung ein mit Namenkunterschrift versehenes Nummernverzeichniß einzusenden, wozu Formulare

Verschiedene Bekanntmachungen. Märkisch⸗Westfälischer Bergwerks⸗ tis. Verein in Letmathe.

Generalversammlung. ö Wir beehren uns, die Herren Aktionäre zur 25. ordentlichen Generalversammlung auf den 29. Sep tember d. J., Nachmittags 1 Uhr, zum Hotel Titz dahier mit dem Bemerken ergebenst einzuladen, daß die Eintrittskarten und Stimmzettel am 20. Sep— tember, Vormittags, in unserem Geschäftslokal in Empfang genommen werden können. Tagesordnung.

1) Bericht über die Lage des Geschäfts, Vorlegung der Bilanz des Betriebsjahres 1878/79, sowie Beschlußfassung über die Verwendung des Ueber⸗ schusses.

Bericht der Revisions⸗Kommission. Ertheilung der Decharge. Wahl von 4 Mitgliedern des Aufsichtsrathes nach §. 21 des Statuts. Wahl der Revisions⸗-Kommission zur Prüfung der nächsten Bilanz. Let mathe, den 30. August 1879. Der Aufsichtsrath.

Wird die Uebermittlung der Coupons per Post gewünscht, so erfolgt solche nur auf Gefahr und Kosten des Eigenthümers der Obligationen und ist den Talons gleich ein quittirtes Nummernverzeich⸗ niß beizufügen.

Cöln, den 1. September 1879.

Die Direktion.

ö Gegrgs⸗Marien⸗ Bergwerks⸗ und Hütten⸗-Verein.

Die Ausloosung der am 2. Januar 1880 zur

Einlösung ern, Partial⸗Obligationen unserer ö orUuc

Anleihe vom ie . 18 0 über 700 00 Thlr.

erfolgt in Gemäßheit der Bestimmungen der Haupt⸗

schuldverschreibung sab No. VI. und XIII. am

Sonnabend, den 27. d. Mts., Nachmittags

3 Uhr, auf unserem Hauptbureau hieselbst.

Allen Inhabern von Partial-Obligationen der gedachten Anleihe ist der Zutritt zum Ausloosungs⸗— termine gestattet.

Georgs⸗Marien⸗Hütte, den 1. September 1879.

Der Vorstand. C. Wintzer.

Bank des Berliner Kassen- Vereins Anme LH. September 18279. Activa. 1) Metall- und Papiergeld, Gut- haben bei der Reichsbank ot. M 2) Wechsel-Bestända. 3) Lombard-Bestãndea.. 4 Grundstück und Kaution ete. Enassivn.

. Bekanntmachung.

Bei der heute vorgenommenen Auslgosung der Viersener Stadtobligationen sind folgende Num⸗ mern gezogen worden:

Litt. A. Nr. 61, 125, 268, 328, 350, 354.

Die Einlssung derselben erfolgt am 2. Ja⸗ nuar k. J. bei der hiesigen Stadtkasse. Bei der Einlösung müssen die den Obliggtionen beigefügten Talons und die noch nicht verfallenen Zinscoupons mit abgeliefert werden.

Viersen, den 29. August 1879.

Die städtische Schuldentilgungs⸗Kommission. Carl Schaub. Hermann Dürselen. Heinrich Konnertz.

Baumann, Bürgermeister.

9. 751.355. 7, 824,869. 5, 521.400.

301, 506. Giro- Guthaben eto. 19,817,347.

Friedrich⸗

Str. 241.

Von 8 bis 8000 M

Grahdenkmäler

7344 . ö ; ö

, Die Herren Actionaire der Berlin⸗Dresdener Eisenbahn ⸗Gesellschaft werden in Gemäßheit des „27 des Statuts bezw. des 8e 5 des mit der Königlich Preußischen Staatsregierung unterm 5. Februar S877 abgeschlossenen Betriebs⸗Ueberlassungs⸗-Vertrages zu der

diesjährigen ordentlichen Generalversammlung zu Mittwoch, den 15. October er., Vormittags 1 Uhr,

im Englischen Hause, Mohrenstraße 49, i ch ergebenst eingeladen. V; Tagesordnung. ö. 1) Bericht der Königlichen Direltion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn über die Lage der Geschäfte und die Bilanz der Berlin⸗Dresdener Eisenbahn pro 1878,79. 2) Bericht des Aufsichtsraths über die Revision der Betriebsrechnung und der Bilanz. 3) Ergänzungswahlen von Mitgliedern des Aufsichtsraths. Zum Zwecke der Theilnahme an der Generalversammlung. sind unter Beachtung der Bestimmungen des 8. 32 des Gesellschaftsstatuts die Actien mindestens 3 Tage vor derselben bei. a. der Hauptkasse der Königlich Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn, hier, Leipziger⸗ latz 17 ö. . . 9 b. glare g der Königlichen Eisenbahn⸗Kommission für die Berlin⸗Dresdener Eisenbahn, hier, Luckenwalderstraße 8, c. der Dresdener Bank in Dresden, ö . während der üblichen Geschäftsstunden zu deponiren. Den zu deponirenden Aetien ist ein nach der Nummerfolge geordnetes, von dem Actionair selbst unterschriebenes Verzeichniß, von welchem Formulare bei den vorbezeichneten Abnahmestellen unentgeltlich zu haben sind, in daplo beizufügen. J Der Bericht der Königlichen Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn kann bereits einige Tage vor der Generalversammlung bei den Depositalstellen in Empfang genommen werden. Berlin, 25. August i873 ö Der Vorsitzende des Aufsichtsraths

der Berlin-Dresdener Eisenbahn-⸗Gesellschaft. v. d. Knesebeck.

7475

Homburger Gisenbahn⸗Gesellschaft.

Der in der aüßerordentlichen Generalversammlung der Aktionäre am 23. Dezember 1878 sanktionirte Vertrag wegen Verkaufs der Homburger Eisenbahn an den Preußischen Staat ist nicht zur Perfektion gelangt, dagegen unter dem 22. August 1879 ein anderweiter Vertrag, auf gleicher Basis wie der frühere, abgeschlossen, zu dessen Prüfung und Genehmigung die Herren Aktio8näre zu einer im Statior tz⸗ gebäude zu Homburg vor der Höhe abzuhaltenden

außerordentlichen Generalversammlung . ö 9 . = auf den 22. September d. J., Nachmittags 3“ Uhr, ingeladen werden. . Gegenstände der Tagesordnung: 1) Genehmigung des vorerwähnten Vertrages. . . ö 2 Erneuerte Beschlußfassung über die eventuelle Auflösung der Gesellschaft und die hiernach erforderliche Liquidation. ; d . Zu dieser außerordentlichen Generalversammlung werden hiermit sämmtliche Aktionäre ein geladen, mit dem Bemerken, daß zur Fassung eines gültigen Beschlusses ad 1 der Tagesordnung nach §. 28 al. 3 der Statuten drei Viertheile der legitimirten Stimmen erforderlich sind. Hinsichtlich des zweiten Gegenstandes der Tagesordnung bestimmt §. 28 al. 4 der Statuten: . „Wenn aber die Auflösung der Gesellschaft vor Ablauf, ihrer statutenmäßigen Dauer oder »die Fortsetzung der Unternehmung über diese Dauer hinaus in Frage steht, so wird jede einzelne Aktie stimmberechtigt. Zur Erledigung dieser Fragen müssen alsdann in einer be⸗ sonders einzuberufenden Generalversammlung zwei Dritttheile aller Aktien repräsentirt sein und von diesen sind drei Viertheile zur Fassung eines die ganze Gesellschaft bindenden „Beschlusses erforderlich.“ . Unter Bezug auf 8. 24 der Statuten wird ferner mitgetheilt, daß der Aktienbesitz entweder in Homburg bei der Direktlon der Homburger Eisenbahn oder in Frankfurt a. M. bei dem Bankhause von Erlanger C Söhne nachzuweisen ist und wird hierüber den Aktionären eine, Zahl und Nummern der Aktien enthaltende, Bescheinigung ertheilt werden, auf Grund deren dieselben hiernächst am Tage der Generalversammlung die Eintrittskarten auf dem Direktionsbüreau ausgehändigt erhalten. Homburg, den 31. August 1879.

Der Verwaltungsrath.

Von allen existirenden Vervielfältigungs ⸗Apparaten ist die Aut oßzraubhiseke E res 8e . der einzige, mit dem man von einem Original, Schrift oder Zeich⸗ nung, eine beliebige Anzahl von Abdrücken ohne besondere Vor- kenntnisse selbst anfertigen kann, weshalb diese Presse, die in 4 ver= schiedenen Größen gebaut wird, überall schnell Eingang gefunden hat. HMectaographh, har omogzkaph ete, liefern Copien in mn me n, , Lennonnr geringer Zahl; außerdem werden Letztere durch Anilin⸗ 1 ĩ farben hergesteilt, welche, dem Licht ausgesetzt, in kurzer Zeit gänzlich verschwinden und übrigens dem Briefporto unterworfen sind, während die mittelst antographischer Presse erzeugten Abdrücke die Portovergünstigung von 3 Pf. bis zu 50

en ie ßen. ; ö. ö ; e , Mit erläuternden Prospekten, denen die ehrendsten Zeuanisse höchster Behörden, sowie erster

industrieller Firmen des Deutschen Reiches beigedtuckt sind, stehe gern zu Diensten. ; ; Außerdem empfehle ich ein⸗ und welarmige Balaneiers, Stempelpressen ꝛc. sür Behörden,

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Deutscher Reichs⸗Anzeiger

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Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

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Alle Host-Anstalten nehmen Bestellung an; j.

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dition: 8W. Wilhelmstr. Nr. 32. é

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Pfarrer Lie bau zu Eilsdorf im Kreise Oschersleben den Rothen Adler Orden vierter Klasse; dem Geheimen Medizinal⸗Rath a. D. Dr. Wegeler zu Eoblenz den König⸗ lichen Kronen⸗Orden drit ir Klasse; sowie dem Schullehrer Löffler zu Neudorf im Kreise Schweidnitz den Adler der Inhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem früheren spanischen Brigade-General Marques de la Gändara, jetzt wohnhaft zu Paris, den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse mit dem Stern, und dem Ingenieur Le Frangçois i Paris den Königlichen Kronen— Orden dritter Klasse zu verleihen.

Berlin, den 4. September.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin haben Sich heute früh nach Königsberg i. Pr. begeben.

Dentsches Reich.

Verordnung, betreffend die Einberufung des Bundesrathys. Vom 2. September 1879.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen zc. verordnen auf Grund des Artikels 12 der Verfassung, im Namen des Reichs, was folgt: Der Bundesrath wird berufen, am 15. September d. J. in Berlin zusammenzutreten, und beauftragen Wir den Reichs⸗ kanzler mit den zu diesem Zweck nöthigen Vorbereitungen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 2. September 1879. (L. S.) Wilh elm. von Bismarck.

lche von heute

Die Nummer 32 des Reichs-Gesetzblatts, we ab zur Versendung gelangt, enthält unter

Nr. 1330 die Verordnung, betreffend die Einberufung des Bun desraths. Vom 2. September 1879; und unter

Nr. 1331 die Bekanntmachung, betreffend die Einlösung ,, der Sächsischen Bank. Vom 3. September

Berlin, den 4. September 1879.

Kaiserliches Post-Zeitungs-⸗Amt.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den zeitigen Vorsitzenden der Königlichen Eisenbahn⸗

Kommission zu Aachen, Regierungs⸗-Assessor Wrede,

das Mitglied der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Elberfeld, Negierungs⸗Assessor Menz,

das Mitglied der Königlichen Eisenbahn-Kommission Berlin-Blankenheim, Regierungs⸗-Assessor Kramm hierfelbst,

das Mitglied der Königlichen Eisenbahn-Dircktion zu Hannover, Regierungs-⸗Assessor br. jur. Horaz Schultz in Hannover, und

das Mitglied der Königlichen Eisenbahn-Kommission . Bahn) Regierungs⸗Assessor Jaenisch zu Cassel, owie

die Regierungs-Assessoren von Dobbeler in Medingen und von Lüpke in Stade zu Regierungs⸗Räthen zu er— nennen;

dem Oher⸗Gerichtsanwalt und Notar Dr. jur. Schultz in Celle den Charakter als Justiz-Rath, und

dem Stadtrath Meyer Magnus zu Berlin den Charakter als Geheimer Kommerzien⸗-Rath zu verleihen.

Berlin, den 4. September.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich der Niederlande, Höchstwelcher am 1. d. M. Nachmittags von Muskau hier eingetroffen und im Niederländischen Palais ab⸗ gestiegen war, ist gestern Abend nach dem Haag abgereift.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Observator am Königlichen astro⸗physikalischen Observgtorium bei Potsdam Dr. S. C. Vogel le; 1 dikat „Professor“, und r . les aeg e en dem ordentlichen Lehrer Wilhelm Schleusner am . zu Höxter das Prädikat „Oberlehrer“ beigelegt orden.

Ju st iz ⸗Ministerium. Der Kreisgerichts Rath Osins zu Marburg ist vom 1. Oktober 1879 ab zum Notar im Departement des O ber⸗ Landesgerichts zu Cassel, mit Anweisung seines Wohnsitze s in Hanau, ernannt worden.

Allgemeine Verfügung vom 25. Augu st 1879,

betreffend die von den Beamten der Staatsanwalt schaft an andere Behörden zu machenden Mittheilungen.

Artikel I. „Die nachstehend angeordneten Mittheilungen erfolgen durch die zuständigen Beamten der Staatzanwaltschaft (Amtzanwälte, Staats⸗ anwälte bei den Landgerichten, Ober⸗Staatsanwälte).

A. Mittheilungen in Unter suchungssachen.

1 Mittheilungen an Staatsanwaltschaften.

I). Ist wegen eines Verbrechens oder Vergehenz, über wel⸗ ches in erster Instanz von einer Strafkammer oder einem Schwurgericht verhandelt und entschieden ist, rechts kräftig auf Strafe erkannt worden, so ist eine beglaubigte Ab— . der Urtheilsformel an die Staatsanwaltschaft dessenigen andgerichts zu übersenden, in dessen Bezirk der Wohnort (bei dem Mangel eines solchen der Aufenthaltsort) des Verurtheilten liegt.

Ist wegen einer Uebertretung aus 5. 361 Nr. I bis 8 des Strafgesetzbuchs rechtskräftig Strafe festgesetzt, so ist beglaubigte Abschrift des Strasbefehls oder der Urtheilsformel der im Absatz 1 näher bezeichneten Staats anwaltschaft zu übersenden.

Vergl. 5. 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung für die Sekreta—

riate der Stagtsanwaltschaften bei den Landgerichten und 5. 35

letzten Absatz der Geschäftsordnung für die Gerichtsschreibereien der

Amtsgerichte.

2) Sobald gegen einen vorläuftg entlassenen Strafgefangenen (6. 235 des Strafgesetzbuchs) vor Ablauf der Strafzeit wegen einer nach der vorläufigen Entlassung begangenen strafbaren Handlung ein Vorhereitungsver fahren oder eine, Verunterstc hn eingeleltet vird, so ist hiervon dem für die Herbeiführung des . der Ent- lassung zuständigen Ober ⸗Staatsanwalte unter Darlegung des Sach verhalts unverzüglich Anzeige zu machen. Der Ober-Staattzanwaslt hat die ihm zugegangene Anzeige fofort mit seiner gutachtlichen Aeußerung an den Justiz⸗Minister einzureichen.

Ist gegen einen vorläufig Entlassenen nach Ablauf der Straf— zeit wegen eines nach der vorläufigen Entlaffung begangenen Ver— brechens oder Vergehens oder wegen einer Uebertretung aus S. 361 Nr. J bis 8 des Strafgesetzbuchs rechtskräftig Strafe festgesetzt, so ist hiervon demjenigen Ober-Staatsanwalt, welcher auf Anordnung des Justiz⸗Ministers die vorläufige Entlassung hatte cintreten laffen, Mittheilung zu machen.

II. Mittheilungen an Polizeibehörden.

3) Ist wegen eines Verbrechens, eines Vergehens oder einer Uebertretung aus 5§. 34 Nr. 1 bis 8 des Strafgesetzbuchs rechts kräftig Strafe festgesetzt, so ist Abschrift des Strafbefehls oder der Urtheilsformel derjenigen Ortspolizeibehörde zu übersenden, in deren Bezirk der Wohnort (oder beim Mangel eines solchen' der Auf— enthaltsort) des Verurtheilten liegt und wenn es sich um eine der gedachten Uebertretungen handelt, außerdem der Polizeibehörde des letzten Aufenthaltsorts des Verurtheilten.

Die Mittheilungen erfolgen, wo die Einrichtung von Amts, Bezirks- oder Distriktsbehörden besteht, unter der Adresse des be“ treffenden Beamten (Amtshauptmann, Amtmann, Hardesvogt, Kirch— spielsvogt, in den landräthlichen Krelsen unter der Adresse des Land— raths zur Weiterbeförderung an die Ortspolizeibehörde.

4) Ist wegen einer Uebertretung aus 8. 361 Nr. 3 bis 8 des Strafgesetzbuchs auf Grund des 5. 362 dafelbst auf Ueberweisung an die Landespolizeibehörde erkannt worden, so sind die gerichtlichen Akten nebst den für das Ermessen der Verwaltungsbehörden erheblich erscheinenden Beiakten der Ortspolizeibehörde am Sitze des Straf— gerichts erster Instanz zu übersenden, damit diese bei der höheren Landetzpolizeibehörde in Bezug auf die Nachhaft die geeigneten An— träge stellen kann.

Die Einsendung der Akten hat zu geschehen:

1) wenn die nach dem ergangenen Urth.il zu verbüßende Frei— heitsstrafe nicht mehr als wei Wochen beträgt, sobald das Urtheil acgefet ist, also spätestens nach Ablauf von drei Tagen nach der Verkündung;

2) wenn die zu verbüßende Freiheitsstrafe mehr als zwei Wochen beträgt, sobald das Urtheil rechtskräftig geworden ist.

Insofern jedoch die höheren Landespoliseibehörden (Regierungen, Landdrosteien) eine direkte Einsendung der Akten oder andere Ab— weichungen wünschen sollten, sind die Ober ⸗Staatsanwälte ermäch⸗ tigt, diesem Wunsche entsprechend anderweite Anordnungen zu treffen.

Bei Absendung der Akten sind die erforderlichen Notizen zurück— zubehalten, damit zum Zwecke der Entlassung des Verurtheilten, falls die Strafzeit vor Wiedereingang der Akten abgelaufen sein sollte, nöthigenfalls auch schon zum Zwecke der Verfügung des Straf⸗ antritts, falls das Urtheil vor Wiedereingang der Akken rechtskräftig , sein sollte, rechtzeitig das Erforderliche verfügt wer— en kann.

Die Entlassung ist in der Art herbeizuführen, daß der Ver urtheilte der Polizeibehörde des Orts zur Verfügung gestellt wird, welche demnächst das Weitere mit ihm zu veranlassen hat.

,, Ortspolizeibehörde, welcher die Akten mitgetheilt een st eine Abschrift der Urtheilsformel außerdem nichk zuzu⸗ ellen.

5) Wenn eine Polizeibehörde in Folge eines Antrages auf gericht⸗ liche Entscheidung gegen eine ihrerseits erlassene polizeiliche Straf⸗ verfügung die Akten an den zuständigen Amtsanwalt eingereicht hat, so ist Seitens desselben demnächst der Polizeibehörde nach Eintritt der Rechtskraft über den Ausfall der Sache Mittheilung zu machen.

III. Mittheilungen aln Militärbehsrden. 6) Im Falle einer Beleidigung oder Körperverletzung einer Mili⸗

tärperson ist, sofern der Militärbehörde (bezw. dem Vorgesetzten des

Verletzten) ein Strafantragsrecht zusteht, die Untersuchung aber aus- illefttg auf Grund des Antrages des Verletzten anhängig gemacht sst, die vorgesetzte Militärbehörde des Verletzten rechtzeitig von dessen Strafantrag in Kenntniß zu f

Wenn ein zum. Militärdienst noch nicht herangezogener Angeschuldigter das militärpflichtige Alter (5. 20 Nr. 2 der Erfatz⸗ ordnung) bereits erreicht hat oder im Laufe der Unterfuchung voraussichtlich erreichen wird, so ist dem Civilvorsitzenden der 6 kommission desjenigen Aushebungsbezirks, in welchem der Angeschnl— digte gestellungepflichtig ist, bei Erhebung der öffentlichen Klage Mit⸗ theilung zu machen, falls wegen der fraglichen strafbaren Handlung eine Bestrafung mit Zuchthaus oder mit Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erfolgen kann, oder falls eine Veruitheilung zu einer Freiheitestrafe von mehr als sechswöchiger Dauer oder zu einer ent- sprechenden Geldstrafe zu erwarten ist.

In gleicher Weise ist dem Civilvorsitzenden der Ersatzkommisston Nachricht zu geben von dem Ausfall der Untersuchung, sowie von der Strafvollstreckung oder dem Erlaß der erkannten Strafe.

S8. 28 Nr. 1 der Ersatz, und 8. 4 Nr. 5 der Kontrol Ordnung.

8) Wenn gegen eine Person des Beurlaubtenstandes 3 5 Nr. 4 der Kontrol-⸗Ordnung) oder gegen einen Ersatzreservisten erster Klasse F. 3. Nr. 3 das) öffentliche Klage erhoben ist, so ist davon dem andwehr⸗Bezirkskommando, in dessen Kentrole der Angeschuldigie steht, Mittheilung zu machen, desgleichen von dem demnächstigen Ausfall der Sache.

8.7 Nr. 12 und §. 15 Nr. J der Kontrol ⸗Ordnung.

Ueberdies hat die Zusendung einer Ahschrift der Ürtheilsformel zu erfolgen, sofern auf Zuchthaus oder auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte rechtskräftig anerkannt wird. Ist der Verlust der 2 lichen Ehrenrechte für eine den Zeitraum von drei Jahren nicht übersteigende Dauer ausgesprochen, so ist außerdem von dem Tage des Antritts der Freiheitsstrafe Nachricht zu geben.

Im Uebrigen bedarf es der Zusendung einer Abschrift der Urtheilt⸗ formel oder des ganzen Urtheils nur auf Verlangen der Behörde.

9] Wenn gegen einen Offizier des Beurlaubtenstandes auf zeitigen Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte oder auf eine härtere Strafe rechtkräftig erkannt worden ist, so ist das Urtheil in beglaubig⸗ ter Abschrift unmittelbar dem Königlichen General. Auditoriat zu übersenden. j

Hinsichtlich aller übrigen in Veranlassung einer gegen einen Offizier des Beurlaubtenstandes eingeleiteten Untersuchung zu machen- den Mittheilungen finden die allgemeinen Vorschriften über die Mit- theilungen bei einer gegen einen Beamten eingeleiteten Untersuchung (unten Nr. 19) entsprechende Anwendung. Die Mittheilungen sind an das betreffende Landwehr-Bezirkskommando zu richten.

(Schluß folgt.)

Abgereist: Se. Excellenz der Hofmarschall Sr. Majestät des Kaisers und Königs, General-Lieutenant Graf von Perponch er, nach Königsberg i. Pr.

Bekanntmachung auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Die unterzeichnete Königliche Kreishauptmannschaft hat, auf Grund von 5. 11 und 5. 12 des Reichsgesetzes vom 21. Okto⸗ ber 1878, die Nummern 202 der unter dem Titel ‚„Mulden⸗ thal⸗Bote“ und „Planitzer Nachrichten und Tage⸗ blatt“ in Druck und Verlag von R. v. d. Chevallerie in Wilkau erscheinenden periodischen Druckschrift verboten und dieses Verbot auch auf das fernere Erscheinen der genannten del n erstreckt.

wickau, den 2. September 1879. Königlich Sächsische , Dr. Hübel.

Bekanntmachung für Seefahrer.

An der Königlichen Navigationsschule zu Leer beginnt am 1. Ok— tober er.! ein neuer Kursus zur Ausbildung von Schiffern auf großer Fahrt. Dauer desselben etwa 5 Monate, Schulgeld 30 für den ganzen Kursus.

Aufgenommen können nur solche Seelzute werden, welche die Steuermannsprüfung nach den Bundesvorschriften vom 265. Sep tember 1869 bestanden, oder schon einen vollen Kursus in der Steuermannsklasse einer deutschen Staats⸗Navigationsschule durch⸗ gemacht haben, oder befugt sind, als Steuermann auf deutschen Kauffahrteischiffen zu fahren.

; . Aufnahme vermittelt der Navigationslehrer Wendtlandt in Leer.

Ferner beginnt am 1. Oktober er. an den Königlichen ö zu Leer und Emden ein neuer Steuermanng⸗ ursus.

; Schulgeld für den ganzen Kursus, dessen Dauer etwa 9 Mona te,

M.

Die Aufnahme in den Kursus ist abhängig von dem Ausfalle einer Prüfung, worin der Aufzunehmende nachzuweisen hat:

1) Eine leserliche Handschrift und Kenntniß der deutschen Sprache bis zur Fähigkeit sich mündlich und schriftlich verständlich auszudrücken. .

2) Kenntniß der Grundrechnungsarten mit gewöhnlichen Brüchen, Dezimalbrüchen und Buchstaben, Fertigkeit im Rechnen mit Pro- portionen und Uebung in der Ausziehung von Quadratwurzeln.

3) Kenntniß der einfacheren Sätze über die Gleichheit von k sowie über die Kongruenz, Aehnlichkeit und Gleichheit von

reicken. Kenntniß der einfacheren Sätze vom Kreise und von den Winkeln im Kreise. Lösen leichter Konstruktions⸗ und Rechnungsaufgaben ver-

mittelst der Lehrsätze.