1879 / 208 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 05 Sep 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Theater.

Königliche Schauspiele. Freitag: Opern-!

168. Vorstellung. Der Prophet. Oper in 5 Akten, nach dem Französischen des E. Seribe, deutsch bearbeitet von L. Rellstab. Musik von Meyerbeer. Ballet von Paul Taglioni. (Frl. Brandt, Frl. Lehmann, Hr. W. Müller, Hr. Schmidt.) Anfang halb 7 Uhr.

Keine Vorftellung.

Schauspiel haus. Sonnabend: Ope nhaus. Keine Vorstellung. Schauspiel haus: 153. Vorstellung. Vor hundert Jahren. Sittengemälde in 4 Akten von E. Rau⸗ pach. Zum Schluß: Herrn Kaudel's Gardinen⸗ predigten. Lustspiel in 1 Akt von G. von Moser.

Anfang 7 Uhr.

FRFallner- Theater. Sodom und Gomorrha.

hans.

Freitag: Zum 7. Male:

Vietgria-Theater. Direftion? Emil Hahn. Freitag: Kapitän Grant: Emil Hahn. Gastspiel der ersten Solotänzerin Signora Consuello de Labrujere, vom Theater della Scala in Mailand, und des ersten Solotänzers Herrn . Spange, vom Königlichen Hoftheater in Dresden. Neu einstudirt u. mit neuer Aus stattung. 3. 126. M.: Die Kinder des Kapitän Grant. Großes Aus⸗ stattungsstück mit Ballet in 12 Bildern von Jules Verne und A. D'Ennery. Deutsch von R. Schelcher. Mesik von C. A. Raida. Die Balletmusik von Debillemont. In Scene gesetzt von Emil Hahn.

Residenz- Theater. Art. Direktor: Otto von Schimmelfen ig. Freitag: Zum 10. Male: Unser Zigeuner. Schwank in 3 Akten von O. Justinus. Hierauf: Eine vollköammene Frau. Lustspiel in 1 Akt von C. Görlitz.

Krolls Theater. VDirettion! Engel-Lebrun. Freitag: Zum 7. Male; Traumbilder. Orig. Posse mit Gesang in 3 Akten von W. Mannstädt und E. Thomas. Musik von Mannstädt. Vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter Illumination des Gartens Graßes Concert,, An- fang des Concerts 5 Uhr, der Vorstellung 64 Uhr.

J 1 n e.

Gerrmania-Sommer- Theater. Freitag: Eine Erbschaft mit Hindernissen. DOriginal⸗ Posse mit Gesang und Tanz in 3 Akten (6 Bil⸗ dern) von F. Moelle. J

Sonnabend: Dieselbe Vorstellung. .

Belle - Alisnee - Theater. Freitag: Ge- wöhnliche Kassenpreise: J. Parquet 166 50 8 u. s. w. Z. 2. M.: Die beiden Reichenmüller. Volksstück mit Gesang in 3 Akten, nebst einem Vorspiel: An der Landstraße, von Anton Anno. Im prachtvollen Sommergarten: Großes Doppel⸗ Concert (Kapellen Baumgarten und Herold). Auf⸗ treten des schwedischen und des steyrischen Damen— quartetts. Brillante Illumination durch mehr als 15 009 Gasflammen. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr. Entrée 50 .

Sonnabend: Letztes großes Sommernachts⸗Fest. Anfang 6 Uhr. Ende 12 Uhr.

Familien⸗Nachrichten.

Frl. Caroline v. Klitzing mit Hrn. Premier⸗Lieutenant a. D. Hermann v. Iöden⸗ Koniecpolski (Eilenburg Lazisk). Frl. Helene Bodenstein mit Hrn. Garnison-Auditeur Otto Keyl (Colberg). .

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Regierungs⸗Assessor v. Schroeter (Bautzen). Hrn. Dr. MaxFüller (Neuenkirchen, Reg.“ Bez. Trier). Tochter: Hrn. Pfarrer Sensfuß (Trunz).

Gestorben: Hr. Buchhändler Julius Richard Huye (Braunsberg)⸗. Verw. Frau Pastor Julie Metzner, geb. Frommelt (Halle a. S) Frau Rittergutsbesitzer Caroline Stoewachs (Broellin bei Pasewalk). Hr. Major Otto v. Uslar (Königsberg i. Pr.) Verw. Frau Gräfin Marie v. Schlieffen, geb. Gräfin zu Stolberg⸗ Wernigerode (Gnadenberg i. Schl.) Hr. Justiz⸗ rath Ferdinand Carl Eduard Weniger (Neu⸗ haldensleben).

Verlobt:

Eine

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

(6116 Bekanntmachung.

Der auf 1 Kux an der Zeche Nachtigall⸗Tief⸗ bau in Bommern lautende Kunxschein des Land— wirths Johann Friedrich Haarmann zu Stiepel ist verloren gegangen und die Amortisation desselben beantragt.

Es wird daher der unbekannte Inhaber dieses Kuxscheins aufgefordert, binnen 3 Monaten den Kuxschein dem unterzeichneten Gerichte vorzulegen, widrigenfalls er für amortisirt erklärt werden wird.

Hagen, den 4. Juli 1879.

Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.

73621 n . Bekanntmachung.

Der Behufs Aufgebots einer auf dem dem Schmiedemeister Julius Maehlitz zu Fürstenfelde gehörigen Grundstücke, Band II. Bl. Nr. 41 des Grundbuchs ven Fürstenfelde, Abtheilung III. Nr. 1 eingetragenen Post von 200 Thaler am 15. No⸗ vember 1879 anstehende Termin ist auf⸗ gehoben. .

Baerwalde N. M., den 26. August 1879.

Königliche Kreisgerichts⸗Kommission. JI.

. Vekanntmachung.

In die Liste der bei dem künftigen Landgericht zu Flensburg zugelassenen Rechtsanwälte sind ein⸗ getragen:

a. der Rechtsanwalt und Notar von Pasch⸗

komsky zu Tondern,

b. der Rechtsanwalt und Notar Giessing zu

Tondern, c. der Rechtsanwalt und Notar Clausen zu Kappeln, zu a., b. und (. mit ihrem bisherigen Wohnsitz. Flensburg, den 2. September 1879. Königliches Kreisgericht.

2

rõos] Bekanntmachung.

Die Eintragung des Br. Norden, Rechtsanwalt und Notar zu Myslowitz, sun Nr. 5 der Liste der bi dem Landgericht Gleiwitz zugelassenen Rechts- anwälte (siehe Nr. 191 des „Reichs und Staats— Anzeigers“), ist gelöscht worden.

Gleiwitz, den 29. August 1879.

Königliches Kreisgericht.

3 Bekanntmachung.

In die Liste der zur Rechtsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgerichte zu Bartenstein zuge—⸗ lassenen Rechtsanwälte ist heute eingetragen worden der Rechtsanwalt und Notar

Grünberg mit dem Wohnsitze in Bartenstein. Bartenstein, den 23. August 1879. Königliches Kreisgericht.

. 36 Bekanntmachung.

In die Liste der zur Rechtsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgerichte zu Bartenstein zuge— lassenen Rechtsanwälte ist heute eingetragen worden der Rechtsanwalt und Notar

Henschel mit dem Wohnsitze in Rastenburg. Bartenstein, den 25. August 1879. R lIKönigliches Kreisgericht.

7491] * Zur Rechts⸗Asnwaltschaft bei dem Königlichen Landgerichte in Paderborn ist der Rechts⸗Anwalt und Notar, Justiz⸗ Rath Menne in Nieheim unter Beibehaltung des bisherigen Wohnsitzes zugelassen. Raderborn, den 1. September 1879. Königliches Kreisgericht.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛe.

Pferde⸗Auktion. Am Mittwoch, den 24. Sep⸗ tember 1879, Vormittags von 10 Uhr ab, sollen auf dem Paradeplatze in Fürstenwalde ea. 45 Stück ausrangirte Königliche Dienstpferde des unterzeichneten Regiments öffentlich meistbietend gegen sofortige Bezahlung in Preußischem Gelde verkauft werden. Uanen⸗ Regiment gaiser . von Nußland (1. Brandenburgisches)

T. 5.

n Vela nm tmachnng. Verpachtung der Domäne Franken⸗ felde.

Die im Kreise Ober⸗Barnim, etwa 8 km von der Stadt Wriezen a./O. belegene Domäne Fran⸗ kenfelde mit Brennerei und mit dem Vorwerke Cavelswerder, soll auf achtzehn Jahre, von Johan⸗ nis 1880 bis Johannis 1898, im Wege der Lizita⸗ tion anderweit verpachtet werden.

Hierzu haben wir einen Termin in Sitzung saale auf

Dienstag, den 21. Oktober d. J., Vormittags 11 Uhr, vor dem Hertn Regierungs-Rathe Freiherrn von Uslar⸗Gleichen anberaumt.

Tie Pachtung enthält:

A. Die Domäne Frankenfelde: wer kJ.

Gärten. 3,978 Wiesen . 0, 464 Weiden. 1,309 Hofräume 2, 664 ö 0.781 öffentliche Wege ze. . 10,306 zusammen 467,264 ha.

B. Das Vorwerk Cavelswerder: a SM. 237 ha, Gärten . O, 485 Wiesen 9, 164 Gew ler- 0,419 Hof und Baustellen 96h66 Wege unnutzbar ꝛe. . 2,262

zusammen 53, M3 ha, zusammen bei der gesammten Pachtung 560,337 ha.

Das Pachtgelder⸗Minimum ist auf 25 000 M. und das von den Pachtbewerbern nachzuweisende disponible Vermögen auf 150 000 M6 festgesetzt.

Die Ertheilung des Zuschlages, sowie die Aus⸗ wahl unter den drei Bestbietenden, bleibt dem Herrn Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, Excellenz, vorbehalten. Die speziellen, so⸗ wie die allgemeinen Verpachtungsbedingungen, die Regeln der Lizitation und die Vorwerk karten kön⸗ nen täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Fest⸗ tage, in unserer Domänen⸗Registratur eingesehen werden, auch werden auf Verlangen gegen Erstat⸗ tung der Kopialien Abschriften der speziellen Be⸗ dingungen und der Regeln der Lizitation ertheilt werden.

Der Pächter der Domäne Frankenfelde, Herr Ober⸗Amtmann Eger, zu Frankenfelde, ist angewie⸗ sen, den sich meldenden Pachtbewerbern die Besich⸗ tigung der Pachtobjekte zu gestatten und örtliche Auskunft zu ertheilen.

Potsdam, den 26. August 1879.

Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten.

Schönfeldt.

unserem

6796

Die in dem Kreise Oschersleben, ca. 7 Kilom. von der Eisenbahnstation Neuwegersleben und 10,5 Kilom. von Halberstadt belegene

Königliche Doz maine Eilenstedt,

enthaltend ein Gesammt⸗Areal von 419,5190 ha, worunter 410, 0690 ha Acker, soll von Johannis 1880 ab anderweit auf 18 Jahre öffentlich meist⸗ bietend verpachtet werden.

Zu diesem Behufe haben wir auf Montag, den achten September d. J., Vormittags 19 Uhr, in unserem Sitzungssaale, Domplatz Nr. 4, hier⸗ selbst Termin vor dem Regierungs⸗Rath Flach anberaumt, zu welchem Pachtlustige mit dem Be⸗ merken eingeladen werden, daß das Pachtgelder⸗ Minimum auf 51 000 M festgesetzt ist, und die Be⸗ werber sich spätestens in dem Termin über den eigenthümlichen Besitz eines disponiblen Vermögens von 218 000 M, sowie über ihre Qualifikatien als Landwirth auszuweisen haben.

I

Die Verpachtungsbedingungen sind sowohl in unserer Registratur, als auch bei dem Herrn Ober⸗ Amtmann Müller auf der Domaine GEilenstedt ein⸗ zusehen.

Auf Verlangen wird gegen Erstattung der Ko— pialen und Druckkosten Abschrift derselben ertheilt.

Magdeburg, den 30. Juli 1879.

Königliche Regierung. Abtheilung für direkte Steuern, Dontainen und Forsten. Cto. 18/8.) Brenning. JTö5l3] ; I Die Eisenguß⸗, Eisenwali⸗, Schmiede⸗ und Schlosserarbeiten, Dachdeckerarbeiten Holz⸗ Cement resp. Schiefer Klempnerarbeiten zum Erweiterungsbau des Ulanen⸗Kasernements bei Moabit und ; 2) die Lieferung vom ca. 1100 ebm gelöschtem Kalk zum Bau der Ober⸗-Feuerwerkerschule in der Lehrterstraße . sollen im Wege der Submission verdungen werden.

Die Bedingungen und Kostenanschläge sind in unserem Geschästslokale Michaelkirchplatz 17 einzusehen und versiegelte Offerten bis zum

17. September er., Vormittags 11 Uhr, daselbst einzureichen. ( Cto. I0l / )

Berlin, den 3. September 1879.

Königl. Garnison⸗Verwaltung.

7ö5ls] g . Die zum Bau der Kriegs⸗Akademie in der Doro⸗ theenstraße erforderliche Lieferung von. ca. 82 Mille dunkelrothe Verblendsteine und ca. 435 Mille gelbe oder lederfarbene Verblend⸗ steine, soll im Wege der Submission verdungen werden. Die Bedingungen sind in unserem Geschäftslokale, Michaelkirchplatz 17, einzusehen und versiegelte Offerten bis zum 18. September er,, Vorm. 11 Uhr,

daselbst einzureichen. Biilin en g. September 1859. (Q Cto. 102/95)

Königl. Garnison⸗Verwaltung.

72c6] Bekanntmachung.

Die Chausseegelderhebung . bei Niedermetzow (an der Könige berg Freyen⸗ walder Chauffee) mit der Hebebefugniß für eine

Meile oder 7,5 Km, soll vom 1. Januar 1886, bei Königsberg J. (an der Königsberg ⸗Schwedter

Chaussee) mit der Hebebefugniß für eine Meile

oder 7,5 Em, . soll vom 1. Februar 1880 ab in Pacht gegeben werden. .

Hierzu ist ein Lizitationstermin ‚.

auf Montag, den 15. September 1879, Vormittags 8 Uhr, V im Geschäftslolale der Kreis⸗Chausseebau⸗Kasse hier⸗ selbst anberaumt worden. ; .

Die Pachtbedingungen können in dem bezeichneten Lokale vom 1. September 1879 ab, und zwar an den Wochentagen von Vormittags 10—12 Uhr, ein⸗ gesehen werden.

Zum Bieten werden nur solche Personen zuge⸗ lassen werden, welche diepositionsfähig sind, und vor Abgabe ihres Gebots eine Kaution von 300 46 baar oder in Staatspapieren bei der Kreis ⸗Chaussee⸗ bau⸗Kasse deponiren. .

Königsberg i. d. N., den 29. August 18979.

Der Direktor des Chausseebau⸗Comités und

Landrath. ( Cto. 347 / 8.) vorn Gerlach.

2

7493 Haunoversche Staatsbahn.

Submission auf Lieferung von:

Stück arädrigen Personeawagen III. Klasse, 9 Stück 6rädigen Gepäckwagen. Termin: Dienstag, den 16. September 1879, Vormittags 10 Uhr, . im maschinentechnischen Bureau Königlicher Eisen⸗ bahn⸗Direktion. - ,

Von Letzterem Bedingungen gegen Einzahlung von 6 S, Nachnahme diesseits nicht erwünscht zu beziehen.

Hannover, den 2. September 1879.

Maschinentechnisches Burean der Königlichen Eisenbahn⸗-Direktion. Overbeck.

Verlosssung. Amartisat ion, Ile zahlung un s. w. Son öffentlichen Papieren.

Bekanntmachung.

Verlooste Neustadt⸗Eberswalder Stadt ˖ Obligationen.

Bei der am heutigen Tage stattgehabten Ver— loosung von Neustadt⸗Eberswalder Stadt⸗Obligatio⸗ nen Behufs Zahlung am 1. Januar 1880 sind fol⸗ gende Nummern gezogen worden:

3 A. über 1090 Thlr. (300 M) Nr. 1, 27, 66,

Litt. B. über 50 Thlr. (150 M) Nr. 21, 42, 52, 54. 76, S3, 143, Nö, 181, 216.

Litt. G. über 25 Thlr. (75 S) Nr. 12, 45, 49. 125.

Diese Obligationen werden den Inhabern zum 1. Januar 1880 hierdurch mit der Aufforderung gekuͤndigt, den Kapitalbetrag derselben von dem ge⸗ nannten Tage ab gegen Quittung und Rückgabe der Papiere in coursfähigem Stande bei unserer Käm— merei⸗Kasse in Empfang zu nehmen.

Mit dem 1. Januar 1880 bört die weltere Ber— zinsung dieser ausgeloosten Obligationen auf, und es müssen mit denselben die nicht mehr fällig wer— denden Zingeoupons nebst Talon zurückgeliefert werden, widrigenfalls der Betrag der etwa fehlen⸗ e. , vom Kapitale zurückbehalten wer⸗

en muß.

Eberswalde, den 30. August 1879.

Der Magistrat.

[ic Abhanden gekommen zwischen dem 15. und 29. August a. e.

Stück 5 Oesterr. Staatshahn⸗Aktien

in einem Titre Nr. 396736 —40. Vor Ankauf wird gewarnt, event. Nachricht er⸗ beten an die Exped. d. Bl. sub 8. 71.

7503

Wochen Ausweise der dentschen Settelbanken.

7506] Wochen Uebersicht

der Bayerischen Notenbank

vom 31. August 1879.

Active.

,, Bestand an Reichskassenscheinen .. g Noten anderer Banken.

d

Lombard⸗Forderunger

k

sonstigen Aktiven.

Pe sgHvz.

Das Grundkapital J Der Betrag der umlaufenden Noten Die sonstigen, täglich fälligen Ver— J Die an eine Kündigungsfrist gebun— denen Verbindlichkeiten ö Me ente nn,, Verhindlichkeiten aus weiter begebenen, im Inlande zahlbaren Wechsel n.. a0 623,161. 45. München, den 2. September 1879. Baherische Notenbank. Die Direktion. Leher säãelat der

Gäu c hsiäöschem Häggals

al HBbrescdlern

nun 81. Anugust E879. AÆAetä? va. Coursfähiges deutsches Geld. S 17,463,459. Reichskassenscheine.. . 67, 740. Noten anderer deutscher d „2.487.300. Sonstige Kassenbestände. . 299,818. Wechselbestände .. , 40,679, 3532. Lombardbestände . 4,641,558. 5.667.342. 4.706, 2530.

7510)

Effect enbestände. . Debitoren und sonstige Activa Bassi va. Eingezahltes Aetienkapital . é 30,000,000. Reservefonds dd Banknoten im Umlauf.. , 37, 232, 80. Täglich fällige Verbindlich- J 6h, An Kündigungsfrist gebundene Verbindlichkeiten 3,961,396. —. Ggonntigs agg rilil-. 275,819. —. Von im Inlande zahlbaren noch nicht fälligen Wech- seln sind weiter begsben worden 2,249, 311. 05. Bie EBirecttionn.

Braunschweigische Bank. T7511 Stary d ver 31. August 1829. Aetäk va.

Metall- Bestand. . S0 564,310. Reichs kaWssenscheine 40.685. Noten anderar Banken. 188,700. Platz- WMechsel-Bestand . 4,698,918. 20. Auswärtiger Wechsel-Bestande. 2, 998,516. Liombard- Forderungen. 2.071.430. Conto- Corrent - Debitoren. 5, 418, 532. ö 320, 882. Pasgäva.

donstige Aotiyꝛx! Grundkapital. M: 10, 500, 090. 308, 955.

be,, . Umlaufsnde Noten.... , 2.098, 700. Conto- Corrent . Creditoren, „1298. 166. Verzinsliche Depositen- Capi-

1 Sonstigs Esssiva. J 299, 188.

KEranungehwelig, den 31. August 1879.

Bie Hireetiorm. Bewig. Stů bel.

5g Monats-Lebersicht

vom 31. August 1879. (Gemäss Art. 34 alin. 2 des Statuts.)

Er worbene unkündbare hypothekarischè und Renten-Forderungen ...

Erworbens kündhbare hypothekarische Forde- rungen

Ausgegebene unkündbare Pfandbriefe... ...... .

Ausgegebene kündbare Pfandbriefe 2, 853,200. CGothlan, den 31. August 1879. Cto. 56/9 A.)

Doutsche Grundkredit-Bank. v. Holtzendorff. Landsky. R. Frieboes.

MSƷ̃95, 476,785.

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W 26S.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst gexuht:

dem Regierungs⸗Sekretär Geschwandtner zu Gum⸗ binnen den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Gräflich von der Schulenburgschen Rentmeister und Polizei⸗Anwalt Schröder zu Beetzendorf im Kreise Salzwedel den König⸗ lichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem Förster Haack zu Malborn im Kreise Berncastel und dem Tuchmacher David Hölzke zu Calbe a. S. das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Unter⸗Lieutenant zur See Benzler, dem Seekadetten Braun und dem Jäger Klein im Rheinischen Jäger— ., Nr. 8 die Rettungs⸗Medaille am Bande zu ver—⸗ eihen.

Se. Majestät der König haben Allergnäd'gst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur An— legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗-Insignien zu ertheilen, und zwar:

ö 0 3 des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich sächsischen Albrechts-Ordens:

dem Oberförster Passow zu Sitzenroda, Kreis Torgau; des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich sachsen⸗ernestinischen Haus-⸗Ordens: dem Direktor der landwirthschaftlichen Winterschule und General⸗Sekretär des Gartenbau⸗Vereins zu Erfurt, Theodor Rümpler; der Ritter-Insignien erster Klasse des Herzoglich anhaltischen Haus-Ordens Albrechts des Bären: dem Geheimen Regierungs⸗Rath Dr. Dünkelberg, Direktor der landwirthschaftlichen Akademie zu Poppelsdorf bei Bonn; des Kaiserlich russischen St. Stanislaus-Ordens zweiter Klasse: dem Geheimen Rechnungs-Rath Alpert, Vorsteher der

Geheimen Kalkulatur der ersten Abtheilung des Ministeriums für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Deutsches Reich.

Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reiches den Legations⸗Rath Wilhelm Otto Florian von Thielau zum General-Konsul für das Fürstenthum Bulgarien mit dem Sitz in Sofia zu ernennen geruht.

Dem Herrn Edward P. Mac Lean ist das Exequatur als Vize⸗ und Deputy⸗General⸗-Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Berlin Namens des Reichs ertheilt worden.

e n ü n mg

die Einlösung der Banknoten Sächsischen Bank.

Vom 3. September 1879.

. Die Banknoten der Sächsischen Bank zu Dresden werden

in Berlin vom 1. September d. J. ab bei dem Bankhause

S. Bleichröder eingelöst.

Dies wird unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 29. Dezember 1875 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 390) hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Berlin, den 3. September 1879.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Otto Graf zu Stolberg.

betreffend der

t n g nnn g. Inbetriebnahme des Deutsch-Norwegischen Kabels.

Zwischen Deutschland und Norwegen ist eine unmittel— bare unterseeische Telegraphenverbindung hergestellt worden, welche am 5. September in Betrieb genommen werden wird. Von diesem Zeitpunkte ab kommt für Telegramme nach Norwegen eine Grundtaxe von 40 3 für das Telegramm und eine Wortgebühr von 20 3 für jedes Wort zur Erhebung.

Berlin W., den 2. September 1879.

Der General⸗Postmeister. Stephan.

Königreich Preusen.

Se. Ma jestät der König haben Allergnädigst geruht: den im Ministerium für Landwirthschaft, Domaͤnen und . als Hülfsarbeiter beschäftigten bisherigen Regierungs— ssessor Sterneberg zu Berlin, sowie die Regierungs⸗Assessoren Büchholtz in , von Podewils in Stettin, Wittmaack in Mer eburg, Giese in Posen, Rabe in Limburg, Persius in Potsdam, Cal— lenberg in Schleswig, von Gruben in Bromberg und

Pogge in Merseburg zu Regierungs⸗Räthen,

den 5. September, Ahends.

den Regierungs⸗-Assessor Dr. jur. Andreas Friedrich Paul Bienko zum Landrath des Kreises Wehlau, und

den bisherigen außerordentlichen Professor Br. Heinrich Salkowski zum ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Akademie zu Münster zu ernennen.

Ministerium der geistlich en, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Oberlehrer am Gymnastum zu Wesel, Dr. Wil—⸗ helm Meigen ist das Prädikat, Professor“ beigelegt worden.

Am Gymnasium in Hadersleben ist der ordentliche . Dr. Julius Petersen zum Oberlehrer befördert worden.

Ju stiz⸗Min isterium.

. Der Amtsrichter Rafalski in Aurich ist zum Advokaten im Bezirk des Königlichen Appellationsgerichts zu Celle, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Harburg, ernannt.

Allgemeine Verfügung vom 25. August 1879,

betreffend die von den Beamten der Staatsanwalt schaft an andere Behörden zu machenden Mittheilungen.

(Schluß.)

II. Mittheilungen an andere, als die unter J. bis II. erwähnten Behörden.

A. Aus dem Gesichtspunkte der versönlichea Verhältnisse

des Beschuldigten.

10 Wenn ein im unmittelbaren oder mittelbaren Staatsdienste 3 Beamter wegen eines Verbrechens der Vergeheng zur Unter⸗ uchung gezogen wird, so ist sofort nach Eröffnung des Hauptverfah—⸗ rens unter kurzer Angabe der Veranlassung oder unter Mittheilung der Anklageschrift der vorgesetzten Dienstbehörde des Angeklagten Nachricht zu geben und derselben demnächst auch die Formel des Ur⸗ theils unmittelbar nach dessen Verkündung mitzutheilen.

Dabei ist zu bemerken, ob Seitens der Staatganwaltschaft die Einlegung eines Rechtsmittels in Aussicht genommen sei, oder aus welchen Gründen von der Einlegung des zulässigen Rechtsmittels Abstand genommen werde.

Erfolgt in der Untersuchung die Verhaftung des Beamten, so ist hiervon und ebenso von der etwa erfolgenden Entlassung aus der Haft der Dienstbehörde gleichfalls sofort Mittheilung zu machen.

In Uebertretungssachen unterbleibt die Anzeige wegen Eröffnung des Verfahrens, dagegen ist, sofern rechtekräftig auf Strafe erkannt worden ist, die Urtheilsformel mitzutheilen.

1I) Wird gegen einen richterlichen Beamten, einen Beamten der Staatsanwaltschaft oder einen Notar eine Untersuchung eingeleitet, so sind die unter Nr. 10 vorgeschriebenen Mittheilungen, außer an die nächstvorgesetzte Dienstbehörde, auch an den Justiz⸗Minister, und ebenso, wenn die Untersuchung einen bei den Außeinandersetzungs—⸗ behörden oder bei den Verwaltungsgerichten fungirenden richterlichen Beamten betrifft, an den Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten bezw. den Minister des Innern zu erstatten.

12) Die Bestimmungen Nr. 10 finden auch Anwendung:

auf die Rechtsanwälte,

auf die Geistlichen und Kirchenbeamten,

auf die nicht zu den Medizinalbeamten gehörigen Medizinal⸗

personen aller Kategorien,

d. auf alle öffentlichen Lehrer,

e. auf die vereideten Feldmesser, Landmesser, Baueleven, Bau⸗

führer und Baumeilster,

f. auf Angestellte der Eisenbahnverwaltungen.

Die Mittheilung geht in dem Falle:

zu a. an den Präsidenten und an den Ober⸗Staatsanwalt des Ober ⸗Landesgerichts, sowie an den Vorstand der Anwalts— kammer;

zu b. an die geistlichen Oberen und , . wenn ein Geist⸗ licher oder Kandidat des geistlichen Amts wegen eines Ver— brechens oder Vergehens zur Untersuchung gezogen wird, welches mit Zuchthausstrafe, Verlust der bürgerlichen Ehren“ rechte oder der öffentlichen Aemter, oder mit Unfähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter bedroht ist, sowie wenn eine Verurtheilung auf Grund der Gesetze vom 11., 12. . 13. Mai 1875 erfolgt, an den Ober-Präsidenten der

rovinz;

zu e. an die vorgesetzte Regierung (Landdrostei);

zu 4, hinsichtlich der Lehrer bei höheren Unterrichtsanstalten (Gymnasien, Progymnasien, Realschulen) an das vorgesetzte Provinzial⸗Schulkollegium, hinsichtlich der übrigen Lehrer an die vorgesetzte Regierung (Landdrostei)h, in der Provinz Hannover hinsichtlich der Elementarlehrer auch an das vor gesetzte Konsistorium;

zu e. an diejenige Regierung (Landdrostel)h, in deren Bezirke der Angeklagte zur Zeit seinen Wohnsitz hat, und falls es sich um einen im Ressort der Auseinandersetzungsbehörden in der Provinz Hannover und im Regierungsbezirk Cassel beschäftig⸗ ten Beamten handelt, an die betreffende Generalkommission;

zu f. hinsichtlich der Privateisenbahngesellschaften an die Eisen⸗ bahnkommissariate, hinsichtlich der Staatseisenbahnen und der unter Staatsverwaltung stehenden Privateisenbahnen an die betreffenden Königlichen Direktionen.

Außerdem ist in allen Untersuchungen, worin die vorläufige Haft nahme, zwangsweise Vorführung (als Angeschuldigter oder Zeuge) oder Verhaftung eines Eisenbahnpolizeibeamten oder Eisenbahn“ betriebsbeamten erforderlich wird, schon vor der Vollziehung der be— züglichen Anordnung der unmittelbar vorgesetzten Dienstbehörde Mit- theilung zu machen, sofern nicht der Zweck einer nothwendigen sofor tigen Haftnahme hierdurch gefährdet wird.

1879.

13) Ist gegen den Inhaber eines Civilversorgungs⸗ oder An⸗ stellungsscheins rechtskräftig auf Unfähigkeit zur Bekleidung öffent= licher Aemter oder auf eine solche Strafe rechtskräfti erkannt, welche für immer oder auf Zeit die Unfähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter von Rechtswegen zur Folge hat, so ist dem betreffenden Generalkommando, bezw. dem Oberkommando der Marine Abschrift der Urtheilsformel, unter Beifügung des Civilversorgungsscheing, mitzutheilen.

War der angeklagte Militäranwärter noch nicht versorgt oder angestellt, so ist ihm der Schein zu dem gedachten Zwecke abzunehmen, in diesem Falle auch außerdem der Reglerung selnes Wohnorts, oder in Ermangelung eines solchen seines Geburtsorts, Abschrift der Ur= theilsformel mitzutheilen.

§. 35 des Allerhöchst genehmigten Reglements über Civilver—⸗ sorgung 2c. vom 26. Juni 1867 (Just⸗Minist.:Bl. S. 229).

14 Wenn gegen Studirende auf inländischen Unioersitäten rechtskräftig wegen eines Verbrechens, eines Vergehens oder einer Nebertretung eine Strafe festgesetzt worden ist, so ist von dem Straf⸗ befehl bezw. der Urtheilsformel dem Rektor (Prorektor) der Univer⸗ sität Mittheilung zu machen.

15) Wenn gegen einen Angeklagten, welcher sich im Besitze von preußischen oder anderen Orden oder Ehrenzeichen befindet, eine rechtskräftige Verurtheilung ergangen ist, welche den Verlust der Orden und Ehrenzeichen zur Folge hat (5. 33 des Strafgesetzbuchs), so ist von der Urtheilsformel der General⸗Ordenskommission zu Berlin Nachricht zu geben.

An die letztere sind auch sofort nach der Rechtskraft des Urtheils die betreffenden Orden und Ehrenzeichen nebst den darüber sprechen⸗ den Patenten oder Besitzzeugnissen, nachdem dieselben dem Ver⸗ urtheilten (erforderlichenfalls im Wege der Zwangsvollstreckung) ab⸗ genommen sind, einzusenden.

16 Kommt eine strafbare Handlung, welche Seitens einer Person nach Vollendung ihres sechsten und vor Vollendung ihres zwölften Lebentziahres begangen ist, zur Kenntniß der Staatsanwaltschaft, fo hat dieselbe davon dem zuständigen Vormundschaftsgerichte Mitthei⸗ lung zu machen. he

53. 3 des Gesetzes vom 13. März 1878, betreffend die Unter⸗ bringung verwahrloster Kinder (Ges. Samml. S. 1327).

17) In allen Untersuchungssachen, in welchen wegen Verbrechen oder Vergehen rechtskräftig auf Strafe erkannt wird gegen Staats- angehörige des Kaiserreichs Brasilien, der Königreiche Belgien, 6 und Spanien, des Großherzogthums Luxemburg und der

weiz,

ist mittels Begleitschreibens an den Herrn Reichskanzler (Auswärtiges Amt) die Urtheilsformel (nach dem anliegen den Muster) einzureichen.

B. Aus dem Gesichtspunkte des Gegenstandes der Untersuchungen.

18) In den auf Metallgeld sich beziehenden Untersuchungen wegen Münzverbrechen oder Münzvergehen sind die Falsifikate nach beendigter Untersuchung, es mag zur Erhebung der öffentlichen Klage gekommen sein oder nicht, an die betreffende Regierung, in der Provinz Hannover an die Finanz⸗Direktion, zur weiteren Be⸗ förderung an die Münzverwaltung abzuliefern, wobei in dem Ueber⸗ sendungsschreiben eventuell auf das bereits eingeholte Gutachten der Münzdirektion Bezug zu nehmen ist.

In den auf Papiergeld und dem Papiergelde gleich stehende Werthzeichen sich beziehenden Untersuchungen wegen Münzverbrechen oder Münzvergehen ist der Haupt ⸗Verwaltung der Staatsschulden von der Eröffnung des Hauptverfahrens Kenntniß zu geben und dem⸗ nächst nach der Rechtskraft die Urtheilsformel mitzutheilen.

19) In allen Zoll⸗ und Steuerdefraudations⸗ und Kontraven⸗ tionssachen, welche zur gerichtlichen Untersuchung gelangen, einschließ- lich der sich nur als Uebertretungen charakteristrenden Zuwiderhand⸗ lungen, ist die Urtheilsformel sogleich nach der Verkündung der zur Verwaltung der betreffenden Steuern und Zölle bestellten Provinzial behörde, in den Untersuchungen wegen Grundsteuer⸗ und Gebäude steuer⸗Defraudation dem Kreislandrath mitzutheilen, unter gleich⸗ zeitiger Aeußerung, ob Seitens der Staatsanwaltschaft die Einlegung eines Rechtsmittels in Aussicht genommen sei, oder aus welchen Gründen von der Einlegung des zulässigen Rechtsmittels Abstand ge⸗ nommen werde.

20) In allen bergpolizeilichen Uebertretungssachen ist dem be⸗ treffenden Revierbeamten der Inhalt des Strafbefehls oder die Urtheilsformel nach Eintritt der Rechtskraft mitzutheilen. Wenn die Staatsanwaltschaft die Erhebung der öffentlichen Klage oder das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnt oder demnächst e, ,, des Angeklagten . so ist hiervon, unter Dar⸗ egung der Gründe, bezw. unter Uebersendung einer Abschrift des Gerichtsbeschlusses oder Urtheils, re,, Mittheilung zu machen und in den letzteren Fällen anzugeben, ob ein Rechtsmittel eingelegt worden oder aus welchen Gründen dies nicht geschehen sei.

21) Von allen rechtskräftigen Entscheidungen, bei welchen Staats-, Gemeinde oder Korporationskassen interessiren, insbesondere von solchen Entscheidungen, aus welchen dieselben einen Anspruch an den Verurtheilten herleiten können oder in Folge deren Verpflich⸗ tungen gegen den Verurtheilten aufhören, ist den betreffenden Be—= hörden unverzüglich Mittheilung zu machen. Dieses gilt namentlich in Bezug auf die wegen Zuwiderhandlungen gegen die 5858. 27 bis 29 des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reichs vom 28. Ot- tober 1871 ausgesprochenen, zur Postarmen⸗ oder Unterstützungkasse fließenden Geldstrafen, hinsichtlich welcher die Mittheilrng an die betreffende Ober Postdirektion erfolgt.

Ist zur Justifikation von Rechnungsposten oder aus einem sonsti⸗ gen Grunde eine beglaubigte Abschrift von der Urtheilsformel er forderlich, so ist dieselbe zu ertheilen.

V. Mittheilung von der Wiederaufnahme des Ver⸗ fahren s.

22) Einer jeden Behörde, welcher Mittheilung von dem rechtg⸗ kräftigen Urtheil in einer Untersuchungssache gemacht worden ist, wird demnächst ebenfalls Nachricht gegeben, wenn das Gericht die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Erneuerung der Haupt- verhandlung verordnet hat (§. 419 Absatz? der Strafprozeßordnung); desgleichen ist Abschrift der Formel des demnächst ergehenden Urtheils mitzutheilen. Von einem nach §. 411 der Strafprozeß⸗-