1879 / 209 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Sep 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Liverbpeok, 4. September. (RW. T. B.)

Baum nolls. (Schlussbericht. Umsatz 10000 Be davon für Bpeknlation und Export 1000 B. Sich bessernd. Middl. amerikanische September-Oktober-Liekerung 6iuis, Oktober-No- vember- Lieferung 65 / 1s d. ö ; .

KLiserkbook, 4. September, (J. T. B) (Offizielle Notirungen.)

Upland good ordinary 6 Lis, d. Kw midäling 6it/is, do. middling Hin, I Mokils middl. Bis / is, Orlenns good ordinary 65, do. low midd- Ang bis /e, do. middling 6is /ig, do. middling fair 78, Pernam sair 73, Santos fair —, Bahia fair 64. Maceio fair 78, Maranham fair 79, Egyptian brown middling 55, do. do. fair 73, do. do. good air 8, do. white fair 63. de. do. good fair 73, Smyrna fair —, M. G. Broach fair 57 /ig, Dhollorah middling 33, do. good middliug 41. do. middling fair 45. do. fair 55is, do. good fair 5 /is. do. good His a3. Omra fair / is, de. good fair 53, do. good 573, Scinde fair 4/1 Bengal good fair 43, Madras Tinnevelly good fair Hit, do. Western fair 43, do. do. good fair 55/16.

CGIasger, 4. September. (W. T. B.)

Roheisen. Mixed nurmhbres wsrrants 45 sh. 3 d.

Kraclgforced, 4. September. (M. T. B.) ;

Wolle träge, wollen Garne für den Export mehr gefragt,

wollene dtoffe etwas besser.

Haxfsg, 4. September. (HJ. T. B.)

Prog *kKtenmerkt. Weizen fest, pr. September 28 00 vr. Oktober 27, 90, pr. November-Februar 28, 00, pr. Januar-April 28 10. Mehl fest, vr. September 61,25, pr. Oktober 61,50, pr. Novem-— ber-Februar 61 75, pr. Jannar-April 62 00. Rüböl ruhig, pr. Sep- tember 78,50, p.. Oktober 78,50, pr. November-Dezemhrer 78, 76, pr. Jenuar-April 79.00). Spiritus fest, pr. September 6100,

Faris, 4 September. (MV. T. B.)

Robzuasker behauptet. Kr. 1G½Mi3 pr. September pr. 1090 Kilogi, 55.25, Nr. 79 pr. September pr. 106 Kllogr. GI, 50. Weisser Zucker behauptet, Mr. 3 pr. 1099 Kilogr. pr. Soptsmber 63, 00, vr. Oktober 61,0, pr. Januar-April —.

Newm- Kok, 4. September. (M. T. B.) .

Wrarenberigcht. Baumwolle in New- Lork 128. do. in KexR-Orleans 114. Petroleum in Ner-Tork 63, do. in Philadelphia 6k. rohes Petroleum 5, do. Pips line Certißcats D. 65 C. Mehl 4 D. 25 C. Rother Winterweizen 1 D. 19 C0. Mais (ola mixed) 16 G. Zucker (Fair refining Husgcovades) 64. Kaffee (Ri-) 133 Schmalz (Marko Rileor) 6, do. Fairbanks 63 Speck (char clear) Lz CG. Getreidefracht 6.

Een Sim, 4. September. (Jochenbericht äber Eisen, Kohlen und Metalle, von M. Locwenberg. vereidetem Makler und Taxator beim Königlichen Stadtgericht) Im Markt war auch in dieser Woche mehr Kauflust, theils Spekulation, theils aueh wirklicher Bedarf, und da von allen tonangebenden Plätzen feste und höhere Preise gemeldet werden, so konnte natürlich der hiesige Platz nicht zurückbleiben und sind auch hier die Preise fest und besser. Roh- eisen: Der Glasgower Markt verfolgt steigende Tendenz und haben sämmiliche Makers dis Preise erhöht, Warrants schlossen 45/3 pro Tons, Middlesbro-Eisen fest. Hier gelten gute und beste Marken schottieches Roheisen 7,250 à 7,60 and englisches 5,0 à 600 pro 160 kg. Eisenbahnschienen zum Verwalgen 5, 89 à 6,00, zu Bauten in ganzen Längen 6,60 à 7,900. Walzeissn 14,0) à 14,40, und Bleche 20,00 a 24,00 pro 100 EKLg. Kupfer besser, gate

und zustral, 12300 3 13500 und Mansfelder 1363390.

à 131,00 pro 100 kg. Zinn steigend, Bancazinn 149,50 à 150,00 und prima engl. Lammzinn 146,50 à 147,00 pr. 160 kg. Zink fest und höher, gute und beste Marken schlesischer Hüttenzink 40, 00 à 41,50 pro 109 kg. Blei stramm, Harzer, Sächsisches und Tarno-= witzer 30,90 à 30,59 pro 109) kg. Kohlen und Koks ruhig, englische Schmiedekohlen nach Qualität bis 48,00, desgl. west- fällsche bis 51, 0 pro 40 hl, schlesischer und westfälischer Sohmielz- koks 1,80 à 2, 10 pro 10) Eg frei hier.

Kerlim, 4. Septbr. Dis Marktpreise des Tartoffel-Spiritus per 10000 o nach Tralles (100 Liter à 100 υο,), frei hier ins Haus ge- liefert, waren auf hiesigem Platze

am 29. August 1879 υ˖, 54, 4 - 55,5

. ö. 554

k 2

Sept.

w * * 1

keine Börse ohne Fuss.

ö 4 9 564.6 ö 5 . „548-549 Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.

Cd e mer nal ver. g H. 19. Septhr. Nasohlnon- und Waagenbau (vorm. 0. Sohmldt & Co. in Liquidation. Gen. Vers. zu Breslau. 22. Septbr. Homburger Eisenbahn - desellsohaft. Ausserordentl. Gen. -Vers. zu Homburg v. d. H. 4. Oktober Aaohener Industrie Eisenbahn. Ausserordentl. Gen. Vers. zu Aachen.

Sohleslsohe ARhtlengesellsohaft für Elsengiesserel,

pr. Januar-April 60. 09ꝰ. ö

Sorten engl.

Theater.

Königliche Schauspiele. Sonnabend: Bpern-

haus. Keine Vorstellung. Schauspiel haus: 153. Vorstellung. Vor hundert Jahren. Sittengemälde in 4 Akten von G. Rau⸗ pach. In Scene gesetzt vom Direktor Deetz. Zum Schluß: Herrn Kaudel's Gardinenpredigten. Lustspiel in 1 Akt von G. von Moser. Anfang 7 Uhr.

k Opeenha ns. 169. Vorstellung. Robert der Teufel. Oper in 5 Abtheilungen, nach dem Französischen des G. Scribe und Delavigne, über⸗ tragen von Th. Hell. Musik von Meyerbeer. Ballet von Paul Taglioni. (Alice: Frl. Pessiak, vom Königl. Theater zu Wiesbaden, als Gast, Frl. Leh mann, Hr. Ernst, Hr. Fricke). Anfang halb 7 Uhr.

Schauspielhaus. 154. Vorftellung. Ein Schritt vom Wege. Lustspiel in 4 Akten von Ernst Wichert. Anfang 7 Uhr.

KRallner- heater. Sonnabend: Zum 8. Male: Sodom und Gomorrha.

Vietgria-LTkeater. Dircktion? Emil Hahn. Sonnabend: Kapitän Grant: Emil Hahn. Gastspiel der ersten Solotänzerin Signora Consuello de Labrujere, vom Theater della Scala in Mailand, und des ersten Solotänzers Herrn ö Spange, vom Königlichen Hoftheater in Dresden. Neu einstudirt u. mit neuer Ausstattung. 3. 127. M.: Die Kinder des Kapitän Graut. Großes Aus— stattungsstück mit Ballet in 12 Bildern von Jules Verne und A. D'Ennery. Deutsch von R. Schelcher. Masik von C. A. Raida. Die Balletmusik von Debillemont. In Scene gesetzt von Emil Hahn.

Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

Residenz- Theater. Art. Direktor: Otto von Schimmelfennig. Sonnabend: Z. 11. Male: Unser Zigeuner. Schwank in 3 Akten von O. Justinus. Hierauf: Eine vollkommene Frau. Lustspiel in 1 Akt von C. Görlitz.

KRrolls Theater. Direktlon! Engel-Lebrun. Sonnabend: Z. 8. M.: Traumbilder. Orig.⸗Posse mit Gesang in 3 Akten von W. Mannstädt und E. Thomas. Musik von Mannstädt. Vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter Illumination des Gartens „Großes Concert“. An⸗ fang des Concerts 5 Uhr, der Vorstellung 63 Uhr.

Sonntag: Von 4 Uhr an während und nach der Vorstellung großes Doppel-Concert. Im Theater: Traumbilder.

Germnania-Sommer-Ieater. Sonnabend:

Eine Erbschaft mit Hindernissen. Original⸗ Poffe mit Gesang und Tanz in 3 Akten (6 Bil⸗ dern) von F. Moelle. Sonntag: Der Leiermaun und sein Pflege—⸗ . Schauspiel in 5 Akten von Charl. Birch— feiffer.

Belle - Alliance - Tkeater. Sonnabend: Letztes großes Sommernachts⸗Fest. Von 6 Uhr ab ununterbrochen: Großes Doppel⸗Concert (Kapellen Baumgarten und Herold). Auftreten des schwedischen und des steyrischen Damenguartetts. Beng alische Beleuchtung und brillante Illumination des pracht— vollen Soenmergartens durch mehr alz 15 000 Gas⸗ flammen. Im Theater (Anfang 7 Uhr): Die bei⸗ den RNeichenmüller. Schwank mit Gesang in 3 Abtheilungen und einem Vorspiel: An der Land- straße, von Anton Anno. Ende des Festes 17 Ühr. Entrée 50 8, J. Parquet 116 50 8 146, 1I. Par- quet 75 8 u s. w.

Sonntag: Die beiden Reichen müller.

Jannilien⸗ Nachrichten.

Verlobt: Frl. Maxie Holder mit Hrn. Privat⸗ Dozenten Dr. Rudolph Schubert (Tilsit⸗Königs⸗ berg). Frl. Johanna Richter mit Hrn. Gym. nasiallehrer H. Brandt (Nakel). Frl. Ordalie v. Nickisch⸗Roseneck mit Hrn. Stephan Graf zu Stolberg⸗Wernigerode (Schwarzau Oberau).

Geboren; Ein Sohn: Hrn. Bürgermeister Dr; Stöhr (Kirchen). Hrn. Graf Strachwitz (Wiersbel!. Hrn. Lieufenant Paul v. Verfen (Loetzen). Hrn. Major v. Olberg (Darmstadtz. Eine Tochter: Hrn. Premier⸗Lieutenant Freiherr Senfft v. Pilsach (Berlin). Hrn, Lieutenant Tülff (Berlin).

Gestarbenz Hr. Dr. med. Richard Geissel (Essen) Frau Rittergutsbesitzer Alber tine Berka, geb. Aitschke (Dubin),. Hr. Pre mier Lieutenant

Sustav Blau (Heidelberg. Fract Geh. Ober⸗

Jusciz⸗Rath Emilie Meyer, geb. Bülemeister

Telle]. Hr. Premler⸗Lieutenant Walther

(Stade).

Sußbhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl.

Yon Bekanntmachung.

Die verlebte Sprachlehrerin Charlotte Vogt von Buxheim, deren Vater Jacob Vogt in Groß— welzheim in Unterfranken geboren war, hat in ihrem Testamente als Erben der Hälfte ihres in ea. 3200 6s bestehenden Rücklasses nachbezeichnete Ver⸗ wandte von väterlicher Seite eingesetzt:

1) den Sohn ihres verstorbenen Oheims Georg Vogt in Frankfurt a. M., Namens Wilhelm Vogt, eventuell dessen Descendenten, subeven⸗ tuell die Kinder seiner Schwester;

2) die Tochter dieses vorerwähnten Oheims Georg Vogt, eventuell ihre Kinder, und

3) die Kinder einer verstorbenen Tarte Mar⸗ garetha N. in Bischbrunn, als welche außer einem bereits verstorbenen Sohne Philipp die Schreinerskinder Paul und Margaretha Weidner von Bischbrunn eruirt wurden, und welche vor mehr als 30 Jahren nach Amerika ausgewandert sein sollen.

Da die Recherchen nach den vorbezeichneten Erben bisher fruchtlos blieben, so werden dieselben hiermit öffentlich von diesem Erbfalle in Kenntniß gesetzt und aufgefordert, ungesäumt sich bei dem unterfer⸗ tigten Gerichte mündlich oder schriftlich zu melden und gleichzeitig den Nachweis des betreffenden Ver⸗ wandischaftsverhältnisses zu liefern

Memmingen, den 21. Augqust 1879.

Kgl. Stadt⸗ und Landgericht.

72 1 2 ö Bekanntmachung.

In die Liste der bei dem Landgericht zu Oppeln zugelassenen Rechts anwalte ist der Rechtsanwalt und Notar Er. Lewinsli, zu Rosenberg O. /S. wohnhaft, eingetragen worden.

Oppeln, den 2. September 1879.

Königliches Kreisgericht.

7544 „Rechtsanwaltschaft beim Königlichen Land⸗ gerichte zu Bielefeld.“

Als Rechtsanwälte beim Königlichen Landgerichte zu Bielefeld sind zugelassen und demgemäß in die Rechtsanwaltsliste eingetragen worden:

der Justiz⸗Rath Lücken zu Herford,

2) der Rechtsanwalt Friedländer zu Bielefeld, 3 4 . Adriani zu Halle in

ests.,

4) der Rechtsanwalt Metz zu Minden,

) der Rechts anwalt Br. Grüter zu Bünde S9) der JustizNath Bachmann L. zu Bielefeld, ) der Justiz Rath Potthoff zu Vlotho,

8) der Justiz Ralh Heidsteck zu Bielefeld,

9) der Justiz⸗Rath Bachmann II. zu

Bielefeld,

10 der Justiz⸗Rath Wer zu Gütersloh,

denbrück, 12) der Rechtsanwalt Forstmann zu Bielefeld. Den Rechtganwälten Lücken, Dr. Gräter, Pott⸗ hoff, Harßewinkel und Wex ist die Beibehaltung ihres bisherigen Wohnsitzes gestattet. Bielefeld, den 3. September 1879. Königliches Kreisgericht.

Verläufe, Verpachtungen, Gubmissinnen ꝛe.

än , Holzberkauf.

Zum öffentlichen, meistbietenden Verkauf von ca. 1I9 St. Eichen ⸗Kahnkniee u. ö 7 Rmtr. Pfahlholz

aus Schutzbez. Marienthal, Jag. 104,

ca. 142 Rmtr. Eichen⸗Kloben,

Birfen⸗Kloben

538 Birken⸗Ast, gesp.,

ö. . ö . und

9 1 23 . 2 auf d. Drage⸗Ablage bei Glasfabrik, haben wir

auf den 16. d. Mts., Vorm. 19 Uhr, im Gasthofe zu Glasfabrik hier ! angesetzt, wozu wir Kauflustige ergebenst einladen. Steinbusch, den 1. September 1879. Ober · Amtmann Sydow'sches Nachlaß⸗ Kuratorium.

T7öds] Königliche Ostbahn. Der Abbruch und dem“ nächstige Wiederaufbau von 3 Wärterhäusern mit Zubehör 4, 5 und h der Ostbahn Hauptstrecke bei Lichtenberg, soll im Wege der öffentlichen Sub mission vergeben werden.

Leistungs fähige Unternehmer wollen ihre Offerten

mit der Aufschrift:

II) der Rechtsanwalt Harßewinkel zu Wie⸗

„Submission auf die Arbeiten 2. zum Ab bruch und Wiederaufbau von drei Wärter⸗ Etablissements“ bis spätestens Donnerstag, den 18. d. M., Vormit⸗ tags 11 Uhr, an den Unterzeichneten, Lichtenberg, Frankfurter Chaussee Nr. 198, woselbst auch die Bedingungen ꝛ0 ausliegen, einsenden. Lichtenberg, den 4. September 1879. Der Negierungs⸗Baumeister. RNhenius. Cto. 1149.)

Verlopsung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Bekanntmachung.

Verlooste Neustadt⸗Eberswalder Stadt Obligationen.

Bei der am heutigen Tage stattgehabten Ver— loosung von Neustadt Eberswalder Stadt⸗Ohligatie⸗ nen Behufs Zahlung am 1. Januar 1880 sind fol⸗ gende Nummern gezogen worden:

Litt. A. über 106 Thlr. (300 SÆ) Nr. 1, 27, 66, 89, 96.

Litt. B. über 50 Thlr. (150 M6) Nr. 21, 42, 52, 54, 76, 82, 143, 170, 181, 216.

itt. G., über 25 Thir. (is S6) Nr. 12, 46, 49, 125.

Diese Obligationen werden den Inhabern zum 1. Jannar 1880 hierdurch mit der Aufforderung gekündigt, den Kapitalbetrag derselben von dem ge⸗ nannten Tage ab gegen Quittung und Rückgabe der Papiere in coursfähigem Stande bei unserer Käm⸗ merei⸗Kasse in Empfang zu nehmen.

Mit dem 1. Januar 1880 hört die weitere Ver zinsung dieser ausgeloosten Obligationen auf, und es müssen mit denselben die nicht mehr fällig wer— denden Zinscoupons nebst Talons zurückgeliefert werden, widrigenfalls der Betrag der etwa fehlen⸗ den Zinscoupons vom Kapitale zurückbehalten wer⸗ den muß.

Eber Swalde, den 30. August 1879.

Der Magistrat.

ö. Aufkündigung verlooster 5 procent. Obligationen der Deich⸗ societät des Oberoderbruchs.

Bei der am 24. Mai er. erfolgten Verloosung sind zu dem Tilgungsfond folgende Obligationen ge⸗ zogen worden:

Litt. C. über 100 Thlr. (300 MH) Nr. 1 4 22 43 53 168 219 229 289 318 322 344 345 355 438 458 488.

Lätt. D. Nr. 1 über 69 Thlr. (150 6).

Dieselben werden daher den Inhabern mit der Aufforderung gekündigt, solche nebst den dazu gehö⸗— rigen Zinscoupons und Talons bis zum 2. Ja⸗ nuar 1880, dem Termine der Rückzahlung, der Oberoderbruchsdeichkasse in Cüstrin behufs der Ein⸗ lösung zu übergeben oder einzusenden.

Die speziellen Bedingungen stehen auf den Obli⸗ gationen.

7603

Rückständig sind aus der Verloosung von 1878: Litt. D. Nr. 97 über 50 Thlr. (1560 0, welche vom 1. Januar 1879 keine Zinsen tragen. Gorgast, den 1. September 1875. Der Deichhauptmann. von Rosenstiel.

Wochen ⸗Ausweise der deutschen Settelbanken.

tage ame 31. Anm gersgt 18679.

Actäi ve. S 252, 306.

960. 242, 590. 8, 166.

3, 353,340. 199,928. 1, 042,942. 43,260. 1I, 110.985. 689, 371.

Grundkapital. 6 2, 400,000. M Banknoten im Uimmlau k... 719660. Sonstige täglich fälligs Verbind-

I 140964795 An eine Kündigungsfrist gebun-

dene Verbindlichkeiten. 2,511,752. gonstigs Passiva 43,0909.

7544 NMetallbestand ö Roiehskassenscheine Noten anderer Banken, Sonstige Kassenbestände RWechssl bestand Lombardforderungen. . REffekten des Reservefonds. Täglich fällige Guthaben Soustigs Activa

n J . . m

Kass ve. .

Rvent. Verbinälichkeiten aus weiter begebenen, im Inlende

zahlbaren Wechsein. S 48,292. 45

Verschiedene Bekanntmachungen. 76421

glieder zu der auf , din 30. September c., Nachmittags 2 Uhr, im Direktionslokale, Calenbergerstraße Nr. 18, an⸗ beraumten außerordentlichen General Versamm⸗ lung hiermit eingeladen. Hannover, den 4. September 1879.

Die beste und reellste Tinte sür alle wich— tigen Schriftstücke wird allein ächt her— gestellt von

Reinh. Tetzer, Berlin S0.

chem. techn. Laboratorium u. Tinten ⸗Fabrik.

(6817

Gotthardbahn.

Einladung zur Generalversammlung.

Nachdem dem Verwaltungsrathe der Gotthardbahn zur Kenntniß gekommen ist, daß über die Rechtsbeständigkeit des Beschlusses der Generalversammlung vom 28. Juni i879, betreffend die Monte, generelinie, Bedenken walten, weil, das bezügliche Traktandum nicht schon in der ersten Einladung vom 24. Mai, sondern erst in derjenigen vom 20/23. Juni angemeldet worden ist, so werden anmit die Aktionäre der Gotthardbahn, bezichungsweise die Regierungen der schweizerischen Kantone, welche sich zur Verabreichung von Subventionen für die Gotthardbahnunternehmung verpflichtet haben, zu einer auser—

ordentlichen Generalversammlung, welche

Sanstags, den 13. September dõ. IS,, Vormittags 10 Uhr,

im Regierungsgebände in Luzern stattfinden behandeln:

Antrag des Verwaltungsrathes betreffend:

wird, eingeladen, um folgendes Tractandum zu

I) Ausführung der Montecenerelinie;

2) Ermächtigung zur Erhebung eines Anleihens bis auf die Summe von 6 Millionen

Franken für den Bau der Montecenerelinie; 3) Ermächtigung zur Bestellung eines Pfandrechtes J. Rauges auf die Montecenere⸗ linie zu Gunsten des unter Ziff. 2B erwähnten Anleihens bis auf 5 Milllonen

Franken.

Die Herren Aktionäre, welche dieser Versammlung beiwohnen oder sich durch andere in der— . haben dem Bureau der Rechnungsrevision in Luzern bis spätestens den

selben vertreten lassen wollen,

1I. September ds. Js. persönlich oder auf brieflichem Wege ihre Interimsaktien oder esnen gehörig beglaubigten, mit einem genauen Nummernverzeichnisse verseßenen Ausweis über den Besitz der⸗ selben vorzulegen, weraaf ihnen die Stimmkarten, welche zugleich als Eintrittskarten dienen, werden ein—

gehändigt, beziehungsweise zugestellt werden. Stimmkarten mehr verabfolgt.

Nach Ablauf der genannten Frist werden keine

Den Tit. Regierungen der subventionirenden Kantone werden wir für den Fall, daß sie sich in

der Generalversammlung vertreten zu lassen gedenken, ihre Stimmkarten zukommen lassen.

Luzern, den 530. Jali 1879.

Namens des Verwaltungsrathes der Gotthardbahn.

Der Präsident: Feer / Herzog.

Der

ekretär:

Schweizer.

Commerz. Bank in Lipeck.

Zum Zwecke der Abänderung und Ergänzung des . Statut der Hannoyerschen Viehversiche⸗ rungs⸗Gesellschaft werden die betreffenden Mit

(u. 2306 a)

Deutscher Reichs⸗Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

Aas Ahonnement beträgt à M 50 8 für das Niertrljahr.

X

Insertionspreis für den Raum einer Bruckzrile 830 8

K

Allt JNost⸗Anstalten nehmen Bestellung an;

für Gerlin aufer den Post-Anstalten auch die Egpe—

dition: 8W. Wilhelmstr. Nr. 82.

Berlin, Sonnabend,

D 2 ö 2 . 30 r

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: nachbenannten Offizieren vom Ulanen⸗Regiment Kaiser Alexander von Rußland (1. Brandenburgischen) Nr. 3 die Erlgubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen Kaiserlich russischen Orden zu ertheilen, und zwar: des St. Annen-Ordens zweiter Klasse ? mit Brillanten: dem Obersten von Franckenberg-Lüttwitz, Com⸗ mandeur des Regiments; des St. Annen-Ordens zweiter Klasse: dem Rittmeister Bothe; der dritten Klasse desselben Ordens: dem Premier⸗Lieutenant von Owstien; des St. Stanislaus-Ordens zweiter Klasse: dem Major Grafen von Wartensleben; der dritten Klasse desselben Ordens: dem Seconde⸗Lieutenant von Kunheim.

Deutsches Reich.

Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Konsul des Reichs in Rio de Janeiro, Hermann Haupt, den Charakter als Kommerzien⸗Rath zu verleihen.

8

Dem Kaiserlich russischen Kammerherrn und Staatsrath Baron Alexander von Wrangell ist das Exequatur als Kaiserlich russischer General-Konsul in Danzig Namens des Reichs ertheilt worden.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den seitherigen Bürgermeister der Stadt Stargard in Pommern, Ober⸗Bürgermeister Pehlemann, der von der dortigen Stadtverordneten⸗Versamnilung getroffenen Wieder⸗ wahl gemäß, in gleicher Eigenschaft für eine fernerweite zwölf⸗ jährige Amtsdauer zu bestätigen; und

der Wahl des Gymnasial-Oberlehrers Dr. Brüll in Neisse zum Direktor des Gymnasiums zu Beuthen O.⸗S. die Allerhöchste Bestätigung zu ertheilen.

Staats⸗-Ministerium.

Reglement über die Ausführung der Wahlen zum Hause der Abgeordneten für den Umfang der Monarchie mit Ausnahme der Hohenzollernschen Lande.

Unter Aufhebung der Reglements vom 10. Juli 1870 und 23. August 1876 werden zur Ausführung der Verordnung vom 30. Mai 1849, des Gesetzes vom 11. März 1869 und des §. 2 des Gesetzes vom 23. Juni 1876 für den Umfang der Monarchie mit Ausnahme der Hohenzollernschen Lande die folgenden näheren Bestimmungen

getroffen. I. Wahl JJ

Die Landräthe oder, im Falle des 8. 6 der Verordnung vom 30. Mai 1849, die Gemeindeverwaltungsbehörden, haben die Auf stellung der Urwählerlisten zu veranlassen (58. 15 der Verordnung). th In der Provinz Hannorer versehen die Funktionen der Land— räthe:

in den Amtsbezirken die Amtshauptmänner, in den selbständigen Städten die Gemeindeverwaltungs—⸗ behörden.

Dieselben Behörden haben gleichzeitig die Urwahlbezirke (85. 5, s, 7 der Verordnung) abzugrenzen und die Zahl der auf jeden der⸗ selben fallenden Wahlmänner (85§. 4, 6, 7 der Verordnung) fest— zusetzen.

Die Zahl der Wahlmänner des Urwahlbezirkes und dessen all— gemeine Abgrenzung ist auf der Urwaͤhlerliste (5. 3 des Reglements) anzugeben.

2

8 2.

Kein Urwahlbezirk darf weniger als 750 und mehr als 1749 Seelen umfassen.

Bei Berechnung der Seelenzahl sind die zum aktiven Heere gehörigen Militärpersonen der Civilbevölkerung hinzuzuzäͤhlen.

Wird danach bei der Bildung der Urwahlbezirke die Zusam⸗ menlegung von Gemeinden (Ortt-Kommunen, selbständigen Guts bezirken u. s. w.) au verschiedenen Amtsbezirken der im 8. JI des Reglements bezeichneten Behörden erforderlich, so sind hierüber die . Anordnungen durch die nächst höhere Verwaltungsbehörde zu treffen.

Die Bewohner der von ihrem Hauptlande getrennt liegenden Gebietstheile müssen, soweit sie in ch keinen Urwahlbezirk bilden können, mit nächstgelegenen Gemeinden ihres Hauptlandes zusammen gelegt werden. .

Sonst muß jeder Urwahlbezirk ein möglichst zusammenhängen⸗ des und abgerundetes Ganzes ö

98.58.

Die Aufstellung der Urwählerliste, in welcher bei jedem ein⸗ zelnen Namen der Steuerbetrag anzugeben ist, den der Urwähler in der Gemeinde oder in dem aus mehreren Gemeinden zusammengesetz⸗ ten Urwahlbezirke zu entrichten hat, liegt der Gemeindeverwaltungo— behörde (in selbständigen Gutsbezirken dem Besitzer) ob.

In Gemeinden, die in mehrere Urwahlbezirke getheilt sind, er⸗ folgt die Aufstellung der na,. nach den einzelnen Bezirken.

Die Urwählerliste ist von der Gemeindeverwaltungsbehörde in jeder Gemeinde (Ortes kommune, selbständigem Gutsbezirke u. s. w.) drei Tage lang öffentlich auszulegen. Daß und in welchem Lokale dies geschieht, ist beim Beginne der Auslegung in ortsäblicher Weife bekannt zu machen.

Innerhalb drei Tagen nach dieser Bekanntmachung steht es Jedem frei, gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Liste bei der Behörde, welche die Auslegung bewirkt hat, oder dem von dieser zu bezeichnenden Kommissar oder der dazu niedergesetzten Kommission seine Einwendungen schriftlich anzubringen oder zu Protokoll zu geben.

Die Entscheidung darüber erfolgt in den Städten durch die Gemeindeverwaltungsbehörde, auf dem Lande durch den Landrath, mit der Maßgabe, daß dieselbe

im Regierungsbezirk Wiesbaden in allen Gemeinden von über 1750 Seelen, in Hannover nur in den selbständigen Städten den Gemeinde verwaltungsbehörden zusteht.

Die Urwählerlisten sind mit einer Bescheinigung über die nach ortsüblicher Bekanntmachung während drei Tagen erfolgte öffentliche Autlegung, sowie darüber zu versehen, daß innerhalb der Rekla— mationsfrist keine Reklamationen erhoben oder die erhobenen er. ledigt sind.

Beide Bescheinigungen liegen der Behörde ob, welche die Aus—= legung bewirkt hat. In dem Falle aber, daß dieser Behörde nicht auch die Entscheidung über die Reklamationen zusteht, und solche er— hoben werden, hat sie die Urwählerlisten nur rücksichtlich der Aus legung zu bescheinigen und sofort nach Ablauf der Reklamationsfrist nebst den eingegangenen Reklamgtionen, sowie dem Atteste, daß keine weiteren, als die beigefügten Reklamationen angebracht sind, der zur Entscheidung über dieselben berufenen Behörde einzureichen, welche nach Erledigung der Reklamationen die bezügliche Bescheinigung auszustellen hat.

2 Nach Auslegung der uw ieh sssten wird die Auf ssellung der Abtbeilungslisten in folgendem Verfahren bewirf? j Nach Anleitung des (an liegenden) Jormulars werden die Ur=

wäͤhler in der Ordnung verzeichnet, daß mit dem Namen des Höchst⸗

besteuerten angefangen wird, dann derjenige folgt, welcher nächst jenem die höchsten Steuern entrichtet, und fo fort bis zu denjenigen, welche die geringste oder gar keine Steuer zu zahlen haben.

Alsdann wird die Gesammtsumme aller Steuern berechnet, und endlich die Grenze der Abtheilungen dadurch gefunden, daß man die Steuersumme der einzelnen Urwähler so lange zufammenrechnet, bis das erste und dann das zweite Drittel der Gesammtsumme aller Steuern erreicht ist.

Die Urwähler, auf welche das erste Drittel fällt, bilden die erste, dieienigen, auf welche das zweite Drittel fällt, die zweite und alle übrigen die dritte Abtheilung.

Läßt sich, hei gleichen Steuer oder Schätzungsbeträgen, nicht entscheiden, welcher unter mehreren Wählern zu einer bestimmten Abtheilung zu rechnen ist, so giebt die alphabetische Ordnung der Familiennamen, event. das Loos, ö Ausschlag.

In Gemeinden, welche für sich einen Urwahlbezirk bilden, und in Urwahlhezirken, welche aus mehreren Gemeinden bestehen, wird nur eine Abtheilungsliste angefertigt.

Im ersteren Falle stellt dieselbe die Gemeindeverwaltungsbehörde, im letzteren Falle der Landrath auf. Ist aber eine Gemeinde in mehrere Bezirke getheilt, so wird zuvörderst eine allgemeine Abthei⸗ lungsliste für die ganze Gemeinde angelegt und dann aus dieser für jeden einzelnen Bezirk ein Auszug gemacht, welcher für diesen Bezirk die Abtheilungsliste bildet. In der allgemeinen Liste muß bei jedem Urwähler die Nummer des Bezirks angegeben sein.

ö

Steuerfreie Urwähler, welche auf Grund des §. 13 der Verord⸗ nung ihr Stimmrecht auszuüben wünschen, müssen der Behörde, welche die Urwählerliste aufstellt, vor Auslegung derselben oder späte⸗ stens im Wege des Reklamationsverfahrens gegen die Urwäͤhlerliste die Grundlage der für sie anzustellenden Steuerberechnung an die Hand geben. Steuerfreie Urwähler, welche es unterlassen, eine solche Angabe rechtzeitig zu machen, werden ohne weitere Prüfung der dritten Abtheilung zugezäͤhlt.

§. 8. Die Feststellung der Abtheilungslisten erfolgt durch die im 8. 1 des Reglements bezeichneten Behörden. ; Dieselben Behörden haben auch die im zweiten Absatz des §. 16 der Verordnung gedachten . wahrzunehmen.

Nach Feststellung der Abtheilungsgrenzen bleibt für die Reihen⸗ folge der Urwähler innerhalb der Abthellungen dieselbe Ordnung nach den Steuersätzen maßgebend, in welcher die Urwähler bei Auf⸗ stellung der Abtheilungsliste verzeichnet worden sind (8. 5 des Regle⸗ ments). Die gleichbesteuerten oder gleichgeschätzten Urwähler derselben Abtheilungen und die steuerfreien Urwähler werden alphabetisch nach Familiennamen und bei gleichen n. durch das Loos geordnet.

In Betreff des Reklamationsverfahrens gegen die Abtheilungs—⸗ liste, insbesondere auch in Betreff der Auslegung und der Bescheini⸗ gung derselben, kommen die Vorschriften des 8. 4 des Reglements mit der Maßgabe zur Anwendung, daß die öffentliche Auslegung der

Abtheilungslisten in dem betreffenden Urwahlbezirke, oder doch in dem

Gemeindebezirke, wenn solcher aus mehreren Urwahlbezirken besteht, stattzufinden hat, sowie daß die vorgeschriebenen Beschelnigungen der Abtheilungsliste durch diejenige Behörde zu bewirken sind, welche über die Reklamationen zu entscheiden hat.

Nachdem die Abtheilungsliste durch die Bescheinigung, daß keine Reklamationen gegen dieselbe erhoben oder die erhobenen erledigt sind, abgeschlossen worden, ist jede spätere Aufnahme von Urwählern in dieselbe untersagt.

Sie ist demnaͤchst dem Wahlvorsteher Behufs Benutzung bei der

Wahl zuzustellen.

5. 11.

Die sämmtlichen Urwähler des Urwahlbezirks werden zu einer von den in §. 1 des Reglements bezeichneten Behörden zu bestim⸗ menden Stunde des Tages der Wahl in ortsüblicher Weise zusammen⸗ berufen, wobei zugleich das Wahllokal und der Name des Wahl⸗ vorstehers sowie seines Stellvertreters bekannt zu machen ist.

Darüber, daß dieses geschehen, haben die Behörden, welche die Auslegung der Urwählerlisten bewirkt haben (8. 4 des Reglements), spätestens im Wahltermine dem Wahlvorsteher eine Bescheinigung einzureichen, welche dem Protokolle (5. 23 des Reglements) bei⸗

zufügen ist. 8 17

In den Propinzen Schleswig⸗Holstein und Hannover kann für solche Wahlbezirke, welche ganz oder theilweise aus Inseln bestehen, je nach der Oertlichkeit und dem Bedürfnisse von einer Wahl⸗ versammlung für den ganzen Bezirk abgesehen und von der Regie⸗ rung (Landdrostei)h die Abhaltung von Wahlversammlungen für einen Theil des Bezirks oder für jede einzelne Insel angeordnet werden (8. 2 Nr. 1 des Gesetzes vom 11. März 1869).

Der Wahlvorsteher ist dann verpflichtet, die Wahlen an den verschiedenen Orten in einem Zeitraume von höchstens drei Tagen mit Einschluß des von dem Minister des Innern bestimmten Tages der Wahl, in Ausführung zu bringen. In einer gleich langen Frist ist die etwa erforderliche engere Wahl zu bewirken.

Der Wahlyvorsteher ernennt an jedem Orte, wo er eine Wahl⸗ versammlung abhält, neue Beisitzer, erforderlichen Falls auch einen neuen Protokollführer.

Von dem Wahlvorstande desjenigen Ortes, wo die letzte Wahl⸗ versammlung stattfindet, wird die Wahlverhandlung abgeschlossen und das Resultat verkündet.

Wird eine engere Wahl nöthig, so stellt der Wahlvorsteher die Kandidatenliste für dieselbe nach §. 18 dieses Reglemerts fest. Er läßt alsdann sogleich die Versammlung, in welcher die erste Wahl handlung geschlossen wurde, durch weitere Abstimmung den neuen Wahlakt beginnen, und führt denselben demnächst in den anderen Orten, nach den oben gegebenen Bestimmungen, zum Schluß.

(Die §5§. 13 bis 19 sind im . zu verlesen.)

§. 15.

Die Wahlverhandlung wird mit Vorlesung der 55. 18 25 der Verordnung und der §5§. 13 19 dieses Reglements durch den Wahl- vorsteher eröffnet.

Alsdann werden die Namen aller stimmberechtigten Urwähler aller Abtheilungen in der Reihenfolge vorgelesen, wie sie in der Ab⸗ theilungsliste verzeichnet sind (5§. 5 und 9h des Reglements), wobei mit den Höchstbesteuer ten angefangen wird.

Jeder nicht stimmberechtigte Anwesende wird zum Abtreten ver⸗ anlaßt und so die Versammlung konstitufrt.

Später erscheinende Urwähler melden sich bei dem Wahlvorsteher ö. können an den noch nicht geschlossenen Abstimmungen Theil nehmen.

Abwesende können in keiner Weise durch Stellvertreter oder sonst an der Wahl Theil . .

Der Wahlvorsteher ernennt den Protokollführer und 3 bis 6 Beisitzer (6. 20 der Verordnung). Er beauftragt den Protokollführer mit Eintragung der Wahlstimmen in die Abtheilungsliste.

Sind bei einer von einer einzelnen Abtheilung vorzunehmenden Nachwahl weniger als 4 Urwähler vorhanden, so kann die Zahl der Beisitzer aus den Urwählern einer andern Abtheilung desselben Wahl bezirks ergänzt werden. 81

1.

Die dritte Abtheilung wählt zuerst; die erste zuletzt. Sobald die Wahlverhandlung einer Abtheilung geschlossen ist, werden die Mitglieder derselben zum ö

. D.

Der Protokollführer ruft die Namen der Urwähler abtheilungs⸗ weise in derselben Folge, wie bei deren Vorlesung auf (§. 13 des Reglements). Jeder Aufgerufene tritt an den zwischen der Ver⸗ sammlung und dem Wahlvorsteher aufgestellten Tisch und nennt unter genauer Bezeichnung den Namen des Urwählers, welchem er seine Stimme geben will. Sind mehrere Wahlmänner zu wählen, so nennt er gleich so viel Namen, als deren in der Abtheilung zu wählen sind. Die genannten Namen trägt der Protokollführer neben den Namen des Urwählers und in Gegenwart desselben in die Ab⸗ theilungsliste ein, oder läßt sie, wenn derselbe es wuünscht, von dem Urwähler selbst eintragen.

8. 17. Die Wahl erfolgt nach absoluter Mehrheit der Stimmenden. Ungültig, sind, außer dem Falle des §. 22 der Verordnung, solche Wahlstimmen, welche auf andere, als die nach §. 18 der Ver⸗ ie ne oder nach 5§. 18 dieses Reglements wählbaren Personen allen. Ueber die Gültigkeit einzelner Wahlstimmen entscheidet der Wahl vorstand. 8 1s

Soweit sich bei der ersten oder einer folgenden Abstimmung ab⸗ solute Stimmenmehrheit nicht ergiebt, kommen diejenigen, welche die meisten Stimmen haben, in doppelter Anzahl der noch zu wählenden Wahlmänner auf die engere Wahl.

Ist die Auswahl der hiernach zur engeren Wahl zu bringenden Personen zweifelhaft, weil auf zwei oder mehrere eine gleiche Stimmenzahl gefallen ist, so entscheidet zwischen diesen das Loos, welches durch die Hand des Vorstehers gezogen wird.

Eine engere Wahl findet auch dann statt, wenn bei der er sten Abstimmung die Stimmen zwischen zwei oder wenn es sich um die Wahl von zwei Wahlmännern handelt zwischen vier Personen ganz gleich getheilt sind. Tritt dieser Fall dagegen bei einer späteren Abstimmung ein, so entscheidet das Loos zwischen den zwei beziehungs⸗ weise vier Personen.

Wenn bei einer Abstimmung die absolute Stimmenmehrheit guf mehrere, als die noch zu wählenden Wahl männer gefallen ist, so sind diejenigen derselben gewählt, welche die höchste Stimmenzahl haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet auch hier das Loos. Ist aber die Stimmengleichheit bei der ersten Abstimmung eingetreten, so findet