ce ner al versgnanmrHn gem. r lar io Redonhätte. Ordentl. Berlin.
26. 8Septbr. .
Harkorhł'sohe Bergwerke und ohemlsohe Fabriken
Gen. Vers. zu zu Schwelm. 30. 8Septbr.
Breslau.
zu Sohwelm und Harkorten. Ordentl. Gen. Vers. Oborsohleslsohe Elsenbahn. Ordentl. Gen. Vers. z
30. Septhr.
Egohwoller Bergwerk s- Vereln. Ordentl. Gen. Ven ö .
zu Esehweiler- Pumpe.
18. oktober Hessisohe Nordbahn. Ordentl. Gen. Vers, zu Cas
F
Theater.
Königliche Schauspiele. Freitag: Opern- baus. 173. Vorfstellung. Rienzi, der letzte der Tribunen. Große tragische Oper in 3 Abtheilun⸗ gen von R. Wagner. Ballet von P. Taglioni. (Cola Rienzi: Hr. Erdmann, vom Stadttheater in Breslau, als Gast.) Anfang halb? Uhr.
Schauspiel haus. 157. Vorstellung. Nosenmüller und Finke. Original⸗Lustspiel in 5 Aufzügen von Dr. Carl Töpfer. Anfang 7 Uhr.
Sonnabend: Opernhaus. 174. Vorstellung. Der Templer und die Jüdin. Große romantische Oper in 3 Abtheilungen, nach Walter Scotts Ro⸗ man „Jvanhoe“ frei bearbeitet von A. W. Wohl⸗ brück. Musik von H. Marschner. Tanz von Paul Taglioni. (Fr. v. Voggenhuber, Hr. W. Muller, Hr. Fricke, Hr. Betz, Hr. Krolop.) Anfang 7 Uhr.
Schauspiel haus. 158. Vorstellung. Die Büste. Lustspiel in 2 Akten, nach der gleichnamigen No—⸗ velle Edmond Abouts, von F. Zell. Vorher: Stephy Girard. Charakterbild in 1 Akt, nach dem Stoffe eines Sealsfieldschen Romans von Rudolf Genée. Anfang 7 Uhr.
Wallner- Theater. Freitag: Zum 14. Male: Sodom und Gomorrha.
ictoria-LTkeater. Direktion! Emil Hahn.
reitag: Kapitän Grant: Emil Hahn. Gast= . lin. ersten Solotänzerin Signora Consuello de Labrujere, vom Thegter della Scala in Mailand, und des ersten Solotänzerß Herrn Friedrich Spange, vom Königlichen Hoftheater in Dresden. Neu einstudirt u. mit neuer Ausstattung. 3. 133. M.: Die Kinder des Kapitän Grant. Großes Aus— stattungsstück mit Ballet in 12 Bildern von Jules Verne und A. D'Ennery. Deutsch von R. Schelcher. Masik von C. A. Raida. Die Balletmusik von Debillemont. In Scene gesetzt von Emil Hahn.
Die Kam⸗
Residenz-Thenter. Freitag: merzofe. Frauenemanzipation.
8 Vorbereitung: Die Biedermänner (les Falk homkaornumeny. Lustspiel in 4 Akten von T. Barriére.
Krolls Theater.
Freitag: Monsieur
Direktion: Engel⸗Lebrun. Hercules. Schwank in 1 Akt von G. Belly. Hector. Schwank in 1 Akt von G. v. Moser. Nimrod. Posse mit. Gesang in 1 Akt von H. Salingré. Musit von Bial. Vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter Illumination des Gartens, Großes Concert. An⸗ fang des Concerts 5 Uhr, der Vorstellung 64 Uhr.
Germania - Sommer - Theater. Freitag:
Benefiz für Frl. Aug. Altmann unter gütiger Mit⸗ wirkung der Frau Bojok vom hiesigen Stadt⸗ theater. Die Gebieterin von St. Tropez, oder: Die Giftmischerin. Charaktergem. in 5 Akten.
Sonnabend: Zum letzten Male: Der Leiermann und sein Pflegekind. Volksstück in 5 Akten von Charl. Birch⸗Pfeiffer.
Belle - Alliance - Theater. Freitag und flgde, Tage: Die beiden Reichenmüller. Schwank mit Gesang in 3 Akten und einem Vorspiel: „An der Landstraße“, von Anton Anno. Repertoirstück des Thalia ⸗Theaters zu Hamburg. Im prachtvollen Sommergarten von 6 Uhr ab: Großes Doppel Concert. Auftreten des schwedischen und des stey⸗ xischen Damenquartetts. Brillante Illumination durch mehr al- 15 000 Gasflammen. Anfang der Vorstellung 7 Uhr. Entrée 50 Jg. I. Parquet 1L 4M 50 3 (hintere Reihen) 1 S, II. Parquet 75 J. Logen 2 resp. 3 S ꝛc.
Familien⸗achrichten.
Verlobt: Frl. Helene Gerschmann mit Hrn. Dr. Ernst Dalkowski (Königsberg).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Premier ⸗Lieute⸗ nant Bernhard v. Branconi (Wernigerode a. H.. — Hrn. Franz Mahnkopf (Stettin). — Hrn. Major a. D. Hans Freiherr v. Durant (Bara⸗ nowitz ). — Hrn. Bernhard Freiherr v. Paleske (Boroschau⸗Swaroschin). — Hrn. Premier ⸗Lieute⸗ nant v. Oertzen (Gr. Schmückwalde) . — Hrn. Hauptmann v. Hartwig (Cöln). — Eine Tochter: Hrn. Oberförster Kühn (Sulz i. Oberels.). .
Gestorben: Hr. Major a. D. Kornmann (Bunz— lau). — Hrn. Landrath Schlenther Tochter Wanda (Baubeln). — Verw. Frau Ober ⸗Post⸗ direktor Henriette Rößler, geb. Runge (Minden). — Frau Ober⸗Stabsarzt Marie Herzer, geb. Manny (Bonn).
Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
Die öffe. itliche Requisition vom 26. September 1877 (siehe Erste Beilage „Oeffentlicher Anzeiger zu Nr. 243 d. Bl.) wird hierdurch erneuert. Schleswig, den 2. September 1579. Ser Staats— anwalt.
Sub hastation en. Aufgebote, Vor⸗ ladung en n. dergl.
lee, Graf Ernst von Hardenberg guf. Drönnewitz
. der Hypothekenscheine über hat unter Einreichun, en, zu Hypotheken buch deg
die nachstehend aufgefüh. len. ; d h e. ettkirchen, R. A. Witten⸗ Gutes Drönnewitz resp. 3. Vaters, des Der
burg, auf den Namen seine * jägermeisters Carl Ludwig 2 gu Grafen, von Hardenberg auf Drönnewitz ein „tragenen Forde— rungen: 6.
a. Fol. 25 über 533 Thlr. 165 Sa ill. Ert.
b. Fol. 61 über 500 Thlr. N. 2/3,
. Fol. 80 B. über 250 Thlr. Ert,
d. Fol. 84 über 2333 Thir. 16 Schill. Crt.,
e. Fol. 87 C. über 400 Thlr. Crt., ; angezeigt, daß die Erben seines gedachten Vaters wegen dieser Forderungen befriedigt seien und ihm das gusschließliche Recht aug denselben und den be—
treffenden Eintragungen zu Hypothekenbuch zustehe,
und wegen Schwierigkeit des Nachweises der Legi⸗ timation aller an dem Nachlasse des eingetragenen Gläubigers jetzt betheiligten Erben die Mortifika— tion des eingetragenen Rechtes in Gemäßheit des §. 23 Nr. 1b. der Revidirten Ritterschaftlichen Hypotbeken⸗Ordnung für Landgüter vom 18. Okto⸗ ber 1848 beantragt. Demgemäß ist ein Termin vor der II. Civilkammer des künftigen Landgerichts zu Schwerin auf den 1. Dezember 1879, Mittags 12 Uhr, angesetzt, und werden alle Diejenigen, welche einer Tilgung der Intabulata auf den Folien 25, El, 80 B., 84 und 8709. des Hypothekenbuches über Drönnewitz widersprechen zu können glauben, hierdurch peremtorisch öffentlich geladen, ihre be⸗ züßlichen Ansprüche spätestens in dem gedachten Termine anzumelden und durch die in ihren Hän⸗— den befindlichen Beweismittel zu bescheintgen, widrigenfalls die eingetragenen Rechte für erloschen erklärt und dem Antragsteller wird gestattet werden, an Stelle der getilgten Pöste neue Eintragungen vornehmen zu lassen. Schwerin, den 1. September 1879. Großherzogl. Meckl. Schwer. Justiz ˖ Canzlei. H. v. Scheve.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛe.
7687
Die Erd und Planirungsarbeiten zum Bau von 4 Schießständen für die Haupt⸗Kadettenanstalt zu Lichterfelde in der Nähe des Teltower Sees, veran⸗ schlagt auf rot. 11 435 S, sollen im Wege der Submission verdungen werden.
Die Bedingungen und Kostenanschlag sind in un serem Geschäftslokale, Michaelkirchplatz 17, einzu⸗ sehen und versiegelte Offerten bis zum
20. September er, Vorm. 11 Uhr, daselbst einzureichen. (à Cto. 2129) Berlin, den 10. September 1879.
Königliche Garnison⸗Verwaltung.
7688 Königliche Ostbahn.
Die Lieferung von ca. 56 800 kg Schmiedeeisen (bestehend in genieteten Trägern, Profil-Eisen ꝛc.) zur Auswechselung der hölzernen Langschwellen gegen eiserne auf der Warthe⸗Brücke bei Cüstrin, inkl. Aufbringung und Befestigung der Eisen⸗ theile ze, soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden.
Die Bedingungen und Zeichnungen sind im Bu— reau des Unterzeichneten zur Einsicht ausgelegt. Auch werden auf Verlangen die Bedingungen gegen Erstattung der Kopialien übersandt.
Offerten sind bis zu dem am 27. September er., Vormittags 190 Uhr, anberaumten Submissions« termine einzureichen.
Cüstrin II., den 8. September 1879.
Der Eisenbahnbau⸗Inspektor. Raub. (a Sto. 214/90)
Es sollen Freitag, den 19. September 1879, Vormittags 19 Uhr, in der hiesigen Gewehrfabrik nachbenannte Gegenstände öffentlich meistbietend gegen gleich baare Zahlung verkauft werden: 8636 ganze Nußbaum⸗Schafthölzer z. K. M. 57 und zwar in Parthien von 200 Stück, 3 Schraubstöcke, 3 Oesen von Eisen mit Thür und Rost, 1 Hand wagen, vierrädriger ohne Aufsatz und Decke zum Transport von Gewehren, 500 m Darmsaiten, 12 eiserne Grundplatten, 3 Wandlagerplatten, 26 Grundlagerplatten, 44 gußeiserne Säulen, 2 Trä⸗ ger, 28 Verbindungsbüchsen, 2B eiserne Thore, 1 Ein⸗ satzlampe, 4 Erdkarren, 1 große Laterne, 3 Maaß⸗ stäbe 2 und 4 m lang, 1 Schneidebank, 1 Schrot⸗ säge, 2 Steinkarren, 1 Tableau, 2 messing. Wächter⸗ schilder, 2 Visitireisen, 1 Bretterbude, 2 Material⸗ buden, 1 Bretterschuppen 12 m lang 4 m breit. Kaufliebhaber werden mit dem Bemerken eingeladen, daß die Verkaufe bedingungen in unserem Bureau zur Einsicht ausliegen. Erfurt, den 3. September 1879. Königliche Direction der Gewehrfabrik.
7667
Die Lieferung von 3000 Transportkörben von spanischem Rohr für 21 em Langgranaten soll im Wege der öffentlichen Submission an den Mindest fordernden vergeben werden, und ist hierzu ein Ter—⸗ min auf Freitag, den 26. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, im Bureau des unterzeichneten Artillerte⸗ Depots anberaumt. Postmäßig verschlossene Of⸗ ferten mit der Aufschrift: „Submisston auf die Lieferung von 21 em Langgranat⸗Transport⸗ körben“ sind bis zu diesem Termine hierher franko einzusenden. Ein mündliches Abbieten findet nicht statt. Die Bedingungen sind hier ausgelegt und können auf Verlangen gegen Erstattung der Ko— pialien abschriftlich mitgetheilt werden.
Posen, den 9. September 1879.
Artillerie ⸗Depot. 7685 Bekanntmachung.
Vie Lieferungen des für die Königliche Straf— anstalt zu Rendsburg erforderlichen Bedarfs an Kartoffeln,
1) für die Zeit vom 1. Oktober 1879 bis ult.
März 1880 mit etwa 100 000 Eg, 2) für die Zeit vom 1. April bis ult. Septem⸗ ber 15880 mit etwa 1060 000 kg sollen im Wege der Submission an den Mindest— fordernden vergeben werden.
Versiegelte Offerten, für jede Lieferungsperiode getrennt und mit der Aufschrift: „Submission auf Kartoffeln pro EI. Semester 1879/89 resp. „Submission auf Kartoffeln pro 1. Semester 1889 / 81 sind bis zum
28. September d. J., Mittags 12 Uhr, zu welcher Zeit die Eroͤffnung der eingegangenen Offerten stattfindet, einzureichen.
Später eingehende oder unverschlossene Offerten werden nicht beräcksichtigt.
Die Lieferungs⸗Bedingungen liegen im Bureau des Oekonomie⸗Inspektors zur Einsicht aus und können auf Verlangen gegen Erstattung der Ko— pialien abgegeben werden.
Rendsburg, den 9 September 1879.
Königliche Direktion der Strafanstalt.
(T7668 Bekanntmachung. Königliche Ostbahn.
Die in dem Bereiche der unterzeichneten Eisenbahn⸗ Kommission angesammelten alten Materialien, als Schienen, Schmiedeeisen ꝛc. sollen im Wege der ,, Submission nach Gewicht verkauft werden. .
Die hierauf bezüglichen Bedingungen nebst Nach— weisung der zum Verkauf gestellten Schienen ꝛe. werden jedem Kauflustigen auf portofreie Requi⸗ sition an unser Central⸗Bureagu gegen Einsendung von 50 g Kopialiengebühren übersandt werden.
Die Bedingungen sind ferner ausgelegt in den Stationsbureaus der Königlichen Ostbahn zu Ber— lin, Schneidemühl, Bromberg, Dirschau und Danzig dege ⸗Thor.
Der Submissionstermin ist hierzu auf Donnerstag, den 25. September 1879, Vormittags 115 Uhr,
in unserm bautechnischen Bureau angesetzt.
Die nach Maßgabe der Submissions bedingungen ausgefertigten Offerten sind portofrei und versiegelt mit der Aufschrift:
„Offerten auf Ankauf von Schienen rc.“ an unser bautechnisches Bureau zu übersenden.
Die Eröffnung der Offerten erfolgt zur bezeich— neten Terminsstunde in Gegenwart der etwa er⸗— schienenen Submittenten im bautechnischen Bureau.
Schneidemühl, den 9. September 1879.
Königliche Eisenbahn⸗Kommission. [U669] Ausbietung von Arbeitskräften.
Die hiesige Strafanstalt befindet sich gegenwärtig in der Lage, Beschäftigung für 20 Gefangene auf etwa 6 bis 10 Monate nehmen zu können. Die Gefangenen eignen sich nach ihrer Leistungsfähigkeit theils zum Schneiden von eichen, tannen c. Höl⸗ zern, theils zum Anfertigen von leichten Arbeiten, als: Korbflechten, Netzestricken, Garnwickeln, Zupfen von Wolle, Anfertigung von Couverts und Düten, Patronenhülsen, Kaffeebohnenputzen ze. c.
Es können jedoch nur solche Beschäftigungen an— genommen werden, welche bei ihrer Ausführung möglichst geringe Arbeitsräume erfordern.
Einschlägige Offerten sind an den Unterzeichneten baldigst einzusenden.
Trier, den 8. September 1879.
Der Ober⸗Juspektor.
T7692 Vekanntmachung. ö. ; Die Anlieferung von 50 OM kg grauem Gießerei, Roheisen Nr. J für die Königliche Bergfaktorei soll im Wege der Submission vergeben werden.. Die Offerten sind portofrei und versiegelt mit der Aufschrift: Offerte auf Gießerei⸗Noheisen“ bis zum 26. Sentember er., Morgens 11 Uhr, bei der Unterzeichneten einzureichen, woselbst Liefe⸗ rungsbedingungen eingesehen und auf portofreie An— fragen abschriftlich bezogen werden können. St. Johann, den 9. September 1879. Königliche Bergfaktorei. (à0to. 2149.)
Verloosung, A mortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
78FE — 2 ] lisss] Oberschlesische Eisenbahn.
Die Einlösung der am 1. Oktober 1879 fäl⸗ ligen, sowie der früher fällig gewesenen, aber noch nicht verfallenen Zinscoupons zu den Prioritäts—⸗ Obligationen .
Lit. E. und F. der Oberschlesischen und J., II. und III. Emission der Stargard⸗Posener Eisenbahn . findet statt in den Vormittagestunden von 9 bis 12 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage 1) vom 20. September d. J. ab täglich in Breslau bei unserer Couponkasse, 2) vom 1. bis 31. Oktober d. J. a. in Stettin bei dem Bankhause Wm. Schlutow,
b. in Berlin bei der Disconto ⸗Gesellschaft, bei der Bank für Handel und Indunstrie und bei S. Bleichröder,
in Gr. Glogau bei der Commandite des Schlesischen Bank⸗Vereins,
in Dresden bei der Filiale der Leipziger Allgemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt,
in Leipzig bei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt,
in Magdeburg bei dem Magdeburger Bank⸗ Verein Klincksieck, Schwanert & Comp.,
in Hannover hei der Hannoverschen Bank,
in Hamburg bei der Norddentschen Bank,
i. in Cöln a. /t. bei dem A. Schaaffhausenschen Bankverein,
in Frankfurt a. M. bei dem Bankhause M. A. von Mothschild K Söhne,
in Darmstadt bei der Bank für Handel und Industrie und
; n . bei den Herren Pflaum &
omp.
Die Zingeoupons sind mit einem vom Präsentan—⸗ ten oder Besitzer unterschriebenen, nach Kategorien der Obligationen geordneten, die Stückzahl und den Geldbetrag angebenden Verzeichniß zu versehen.
Schriftwechsel und Geldsendungen finden bei un— serer Couponkasse nicht statt.
Breslau, den 6. September 1879.
Königliche Direction.
vor Bekanntmachung.
Bei der am heutigen Tage erfolgten Verloosung der zur Tilgung kommenden Adeln auer Kreis⸗Obligationen Emission dieser Obligationen gezogen
IH. sind folgende Nummern worden:
Litt. A. zu 1000 Thlr. — 3000 Me Nr. 39 und 120.
Dies wird hierdurch mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß die Zahlung der Valuta für die ge— zogenen Obligationen bei der hiesigen Kreis⸗Kom- munal⸗Kasse vom 2. Jaunar 18890 ab erfolgt.
Ostrewo, den 9. August 1879.
Ter Landrath. Mayer.
7694 Die dem
Bekanntmachung.
Jacob Mareus zu Posen Inhalts um
rer Bekanntmachung vom 25. Juli e. abhanden kommenen 40½υ. Berliner Stadt ⸗Anleiheschein KLätt. UD, Nr, 14781 über 690 , Litt. M. Rr. 24698 bis 24700 — 3 Stück z 500 sind wieder zum Vorschein gekommen.
Berlin, den 5. September 1879.
Magistrat
iesiger Königlichen Haupt⸗ und Residenzstadt
Wochen⸗usweise der deutschen =
[7686
Settelbanken.
(ehe sicht der
Gan c hnis ehem KBerrls
än HBbreg cken
enn 7. Septermm her 1839.
Coursfähiges dentsches Geld.. Reichskassenscheine. anderer
Noten Banken
Sonstige Kassenbestände. Wechselbestände. Lombardbestände .
Effe ctenbestände. . Debitoren und sonstige Activa
Hingezahltes Aetienkapital ö ,, Banknoten im Umlauf. Täglich fällige Verbindlich-
keiten
Ati vm. S 17,693,829. 65,600.
2.748.700. 93. 67 41, 157 344. L463. 508. 5. 65l. 563. 460469. 954. 30 000, o. 3316. 655. zr. dil. Gb.
575 874.
deutscher ;
Wa g gt war.
An Kündigungsirist gebundenè
Verbindlichkeiten.. Sonstige Passiva...
3, 90h, 689. 285, 164.
Von im Inlande zahlbaren noch nieht fälligen Wech
seln sind weiter begeben worden S 2, 235,694. 1 .
Hie Häkectäier.
7öll Braunsechweigische Bank.
Stan el Vorn 7Z. Septernahexr 1829.
Metall-Bostand Rsichskass n schsine Hoten anderer Banken. Vochsel- Bestand Lombard-Forderungena. Effecten- Bestand Sonstigs Activa
Grundkapital. Reservefonds
Aces vg.
n 33, 850.
3 165,409. 85 g 46. 2, 05, 000.
ᷣ 5, 934, 470. 6h Ea ggä6 rr.
M. 10, 500, 000.
308, 955.
Vmlaufende Noten-. . Sonstige täglich fällige Ver-
hi, ,,,, An eine Kündigungsfrist ge-
bundene Verbindlicbkeiten.-, Sonstige Passiva =
1, 424, 8090.
1,3880, 559 332, 198.
Eventuelle Verbindlichkeiten aus
weiter begebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln... G. KEranmtgelhnveliꝶg, den 7. September 1879.
Pie Bireett om.
Bewig. St ü bol.
Verschiedene Bekanntmachungen.
Die Kreiswundarztstelle des Kreises Plesche; mit einem jährlichen Gehalte von 69090 4 ist ei Quglifizirte Bewerber wollen sich unt.
ledigt.
Einreichung ihrer Zeugnisse und ihres Lebenslauf
innerhalb 6 Wochen bei uns melden. den 3. September 1879.
Bekanntmachung. Die Kreis⸗Thierarztstelle d
Tolberg,Cörliner Kreises mit dem Wohnsitze i Cörlin ist durch Versetzung des bisherigen Inhabern
vakant geworden.
Qualifizirte Thierärzte werde
aufgefordert, sich Behufs der Wiederbesetzung de Stelle unter Einreichung der erforderlichen Zen nisse und eines Lebenslaufs binnen 6 Wochen be
uns zu melden.
Cößlin, den 5. September 187
Königliche Negierung, Abtheilung des Innern
Die greisthierarztslelle des Kreises Hamm mit welcher ein Gehalt von jährlich 6) 4 ver bunden ist, ist zu besetzen. Bewerber um diese Stell
haben sich,
unter Einreichung eines Lebenslaufes un
der erforderlichen Atteste, binnen 6 Wochen bi uns zu melden. Arnsberg, den 21. August 187 Königliche Regierung, Abtheilung des Innern
7693
Geschäfts⸗Uebersicht der
Geraer Bank. Act va.
Kassen⸗Bestände Wechsel .
Lombards ; Effekten. Debitoren.
Aktienkapital
Depositen . Accepte Creditoren
Refervefonds? . Spezial⸗Reserven .
LEassä6vea.
.
Gera, den 31. August 18575.
ars
.
Die Direktion.
3 ,
Herm che,
Orden⸗Fabrik und Medaillen⸗Münz Inh. H. Uνν Rhe. Lemoke, HKerlin C., Grüngstrasge S4.
Orden und
Medaillen für Militair, Schützen, Log Kriegervereine, Sänger ꝛc.
Ausstellungs⸗Medaillen in Gold, Silber, Brone Fabrikanten der Anerkennungs⸗Medaille der Berliner Gewerbe ⸗Ausstellung im Jahre 18
p 5b, 099. 4
632, 872. 5
n. Posen Königliche Regierun⸗ Abtheilung des Innern. Frhr. v. Massenba⸗
Dentscher Neiehs⸗Anzeiger
Königlich Preußischer S
und
taats⸗Anzeiger.
Nas Abonnement beträgt 4 MÆ 50 für das Nierteljnhr.
.
h e n gen e, für den Naum eint rnmmzeile 80 8
* r j
X
8 ö t. für Gerlin außer den Nost-Anstalten anch die Expe⸗- 7
* Alle Host⸗Anstalten nehmen Bestellung au;
dition: 8W. Wilhelmstr. Nr. 32. .
Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller— gnädigst geruht:
dem Postinspeltor Rübmann zu Oldenburg die Erlaub— niß un Anlegung des ihm verliehenen Ritterkreuzes zweiter Klasse des Großherzoglich oldenburgischen Haus- und Verdienst⸗ Ordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig zu ertheilen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst gerubt: dem Landrath a4. D. Grafen Harrach zu Breslau und dem Kastellan vom Orangeriehause in Sanssouci, Wagner, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Schullehrer und Küster Wegner zu Altenwedel im Kreise Saatzig, den pen⸗ sionirten Schutzleuten Kudemann und Merten zu Berlin und dem Maurerpolier Karl Fleschner zu Potsdam das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Besitzer eines ländlichen Grundstücks zu Czarker Kämpe im Kreise Thorn, Kart Wiese, und dem Muͤllergesellen Richard Ventzke zu Dt. Crone die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen.
Dentsches Reich.
Dem Kaufmann Paul Gollreider in Stettin ist Namens des Reichs das Exequatur als venezolanischer Konsul daselbst ertheilt worden.
3 a .
Flaggenatteste sind ertheilt worden: * 241 l vom Kaiserlichen General-Konsulat zu New⸗ Mock am 23. Juli d. J. dem im Jahre 1864 in Newburyport Massachusetts, V. St. v. A.) erbauten, bisher unter der Flagge der Vereinigten Staaten von Amerika gefahrenen Vollschiff „Winged Hunter“ von 1293,63 Tons Brutto⸗ Raumgehalt nach dem Uebergange desselben in das aus— schließliche Eigenthum von Herrmann Wessels und Genossen zu Bremen, welche dem Schiffe den Namen „Mimi“ gegeben und Bremen zum Heimathshafen gewählt haben; 2) vom Kaiserlichen Konsulat zu Rotterdam am 22. v. B. der im Jahre 1870 daselbst erbauten, bisher unter niederländischer Flagge gefahrenen Brigg „Jacatra“ von 337 Tonnen Ladungsfähigkeit nach dem Uebergange derselben in das ausschließliche Eigenthum des Schiffskapitäns Johann H. Janssen zu Brake, welcher dem Schiffe den Namen „Ja co bine“ gegeben und Brake zum Heimathshafen gewählt hat.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den in der landwirthschaftlichen Verwaltung beschäftigten bisherigen Regierungs-Assessor Thomas zu Frankfurt a. O. zum Regierungs⸗Rath,
den Regierungs- Assessor Maximilian von Garnier
zum Landrath des Kreises Grottkau, und — den bisherigen Privatdocenten, Lic. theol. Wilhelm Herrmann, zu Halle a. S. zum ordentlichen Professor in der theologischen Fakultät der Universität Marburg zu er⸗ nennen; sowie der Wahl des Rektors der bisherigen höheren Bürger⸗ schule zu Cassel, Professor Dr. Buderus zum Direktor dieser zu einer Realschule II. Ordnung erhobenen Anstalt die Aller— höchste Bestätigung zu ertheilen.
Ministerium für Landwirthschaft, Do mänen und Forsten.
Dem kommissarischen Kreisthierarzt Hing st zu Crossen ist, unter Entbindung von seinen gegenwärtigen amtlichen Funktionen, die kommissarische Verwaltung der Kreisthierarzt⸗ Stelle des Kreises Bunzlau übertragen worden.
BSekanntmachungen,
betreffend Verbote und Beschränkungen der Ein— fuhr über die Reichsgrenze.
Die Einfuhr von Schafen aus Rußland nach Preußen über die Grenze des Regierungsbezirks Marienwerder ist bis auf Weiteres unter folgenden Bedingungen gestattet:
1. Es muß durch amtliches Zeugniß der Kaiserlich russi⸗ schen Kreisbehörde oder des rufsischen Thierarztes, welchem eine deutsche oder polnische Uebersetzung beizufügen ist, nach⸗ gewiesen werden, daß die einzuführenden Schafe unmittelbar vor ihrem Abgange nach der Grenze mindestens 360 Tage an
) den 12
an
einem von der Rinderpest freien Orte gestanden haben und daß auf 20 km um denselben die Seuche nicht herrscht.
2) Der Transport vom Standorte bis zur Grenze darf nur durch seuchenfreie Gegenden erfolgt sein.
3) Die einzuführenden Schafe müssen vor ihrem Ueber— gange über die Grenze von einem preußischen Beamten oder hierzu besonders bestellten Thierarzte untersucht und ge— sund befunden sein.
4 „Die Einfuhr erfolgt nur an den Grenzübergangsorten Neu Zielun, Pissakrug, Gollub und Liebitsch, und zwar an einem bestimmten Tage jeder Woche.
5) Wer Schafe einzuführen beabsichtigt, muß die Erlaub— niß hierzu unter Angabe der Stückzahl und des Uebergangs⸗ ortes mindestens 8 Tage vorher bei dem betreffenden Kreis— landrathe beantragen.
6) Wird bei der thierärztlichen Untersuchung in einer Schafheerde auch nur ein mit einer ansteckenden Krankheit behaftetes oder einer solchen verdächtiges Thier gefunden, oder werden die ohen ad 1 gedachten Ursprungsatteste nicht in g befunden, so wird der ganze Transport zurück— gewiesen.
Ueber die erfolgte Untersuchung und den Befund derselben wird von dem untersuchenden Thierarzte dem Einführenden eine Bescheinigung ertheilt.
7) Die Untersuchung erfolgt auf Kosten der Einführenden eines und desselben Tages gemeinschaftlich, und zwar sind dem Thierarzte die reglementsmäßigen Diäten und Reifekosten, nicht aber etwa Gebühren nach der Stückzahl der untersuchten Thiere zu zahlen.
8) Schaftransz orte, weßche rer den Regierungsbezirk
sarienwerder hinaus nach dem weiteren Inlande gehen sollen, müssen auf der dem Grenzübergangsorte nächsten Eisenba hn⸗ station in geschlossenen Wagen verladen, und ohne Umladung nach öffentlichen unter geregelter veterinärpolizeilicher Aufsicht stehenden Schlachtanstalten befördert werden, wo die Abschlach⸗ tung polizeilich kontrolirt wird. Zu diesem Zwecke ist der Polizeibehörde des Bestimmungsortes von der erfolgten Ver⸗ ladung eines aus Rußland eingeführten Schaftransports auf Kosten des Verladers telegraphische Mittheilung zu machen.
Der Transport von Schafen, welche auf den ad 4 ge⸗ nannten Uebergangsorten eingeführt sind, in den benachbarten Neidenburger Kreis, sowie in den Kreis Bromberg ist ohne Benutzung der Eisenbahn gestattet.
8) Die Einfuhr von Schafen vermittelst der Eisenbahn aus Rußland bleibt verboten, ebenso die Einfuhr von frischem Schaffleisch.
Marienwerder, den 8. September 1879. Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.
werden,,
des Königlich sächsischen Ministeriums des Innern, die Ein- und Durchfuhr von Vieh und thierischen Theilen aus Oesterreich-Ungarn betreffend, vom 8. September 1879.
Das Ministerium des Innern findet sich veranlaßt, die zur Zeit noch in Kraft bestehende, in Nr. 129 des „Dres dener Journals“ von 1879 und in Nr. 135 der „Leipziger Zeitung“ von 1879 veröffentlichte Verordnung voin 5. Juni diefes Jahres, die Ein⸗ und Durchfuhr von Vieh und thierischen Theilen aus Oesterreich⸗Ungarn betreffend, hiermit aufzuheben und an Stelle derselben Folgendes zu verordnen:
J. Rind vieh betreffend. 8. 1. Die Ein- und Durchfuhr von Rindvieh aus Oesterreich— Ungarn bleibt bis auf Weiteres verboten. . Eine Ausnahme von diesem allgemeinen Verbote ist nur rücksichtlich der Einfuhr für Fälle der in 8. 2 gedachten Art zulässig. 35
Den Wirthschaftsbesitzern innerhalb der an das König— reich Böhmen grenzenden Amtshauptmannschaften (Oelsnitz, Auerbach, Schwarzenberg, Annaberg, Marienberg, Freiberg, Dippoldiswalde, Pirna, Bautzen, Löbau und Zittau) ist ge— stattet, ihren eigenen Bedarf von Nutz- und Zucht vieh an Rindern unter folgenden Bedingungen aus Böhmen nach Sachsen einzuführen: .
a. Es darf nur Rindvieh der böhmischen Landraçe, welches aus Böhmen selhst stammt und lediglich zu wirthschaft— lichen Zwecken bestimmt ist, eingeführt werden, und zwar mehr nicht als 6 Stück für einen und denselben Wirthschafts— besitzer innerhalb eines Kalenderjahres.
b. Darüber, daß die einzubringende Stückzahl dem wirk— lichen Bedarfe seiner Wirthschaft entspricht, hat sich der Ein⸗ führende durch ein Zeugniß der Polizeibehörde seines Wohn—
September, Abends.
ortes und, wenn er Gutsvorsteher ist, durch ein Zeugniß der Bezirks-⸗Amtshauptmannschaft an dem betreffenden Grenzpunkte (Punkt c.) auszuweisen.
. Die Einbringung ist beschränkt auf folgende Grenz—
punkte und Tage:
1) . ohne Beschränkung auf bestimmte Tage,
2) Ebersbach an jedem Mittwoch,
3) Bodenbach-⸗-Tetschen in der Regel an jedem Montage
und Freitage,
4) Weip ert an jedem Montage und Freitage,
5) Reitzenhain an jedem Donnerstage,
s) Wit tigsthal an jedem Mittwoch,
7 Klingenthal an dem ersten und dritten Mittwoch
jeden Monats,
8) Voitersreuth an jedem Donnerstage.
d. Das einzuführende Vieh ist an dem betreffenden Grenz⸗ punkte durch einen sächsischen Veterinär⸗Polizeibeamten zu untersuchen.
Dasselbe ist zum Zweck dieser Untersuchung 48 Stunden vor dem betreffenden Einlaßtage und für eine bestimmte Stunde des letzteren
ad e, 1 und 3: bei den Grenzpolizei⸗Kommissariaten zu Zittau und Bodenbach,
ad c. 2, 4 und 8: bei den Grenzpolizei⸗Inspektionen zu Ebersbach, Weipert, Voitersreuth,
ad e. 5 und 7: bei den Gensd'armerie⸗Stationen in Reitzenhain bez. Klingenthal,
ad g. 6: bei dem Königlich sächsischen Neben⸗Zollamte Wittigsthal
anzumelden.
e. Der Einführende hat durch amtlichen Begleitschein (Viehpaß) der Polizeibehörde des böhmischen Abtriebortes nach⸗ zuweisen, daß das betreffende Vieh aus Böhmen stammt, daß es am Abgangsorte zur Zeit des Abtriebes . gewesen ist und daß an dem Abgangsorte, sowie in einem Umkreise von 35 km um denselben herum die Rinderpest nicht herrscht.
In dem Begleitscheine (Viehpasse muß jedes einzelne Stück nach Art, Raze, Geschlecht und Farbe genau be⸗ zeichnet sein.
Die Begleitscheine (Viehpässe) selbst müssen von der, der ausstellenden Behörde nächst vorgesetzten politischen Behörde beglaubigt sein.
f. Die oben (it. d.) gedachte Untersuchung hat sich zu erstrecken auf die Identität mit den im amtlichen Begleit⸗ scheine ö — („fr. lit. e. — angegebenen Viehstücken, sowie auf Rage und Gesundheit der Thiere. Ist die Einfuhr der betreffenden Stücke nicht zu beanstanden, so wird darüber dem Einführenden ein Einfuhr-Erlaubnißschein ausgestell. 8. Wenn bei gleichzeitigem Transporte mehrerer Vieh⸗ stücke auch nur Eins davon krank, krankheitsverdächtig oder nach seiner Identität mit den im Begleitscheine Viehpasse) bezeichneten Stücken zweifelhaft befunden wird, darf der ganze Transport nicht nach Sachsen eingebracht werden.
§. 3.
Die betreffenden Amtshauptmannschaften und, in An⸗ sehung der Städte mit revidirter Städteordnung, die zustän⸗ digen Kreishauptmannschaften sind ermächtigt, einzelnen Wirth— schaftsbesitzern auf besonderes Ansuchen ausnahmsweise die Einfuhr von mehr als 6 Stück Nutz- und Zuchtvieh in einem Kalenderjahre (8. 2 lit. a.) nach Sachsen zu gestatten, wenn die darun Nachsuchenden den Mehrbedarf glaubhaft be⸗
scheinigen. S. 4.
Das eingebrachte Vieh ist von der Grenze sofort und auf geradestem Wege nach seinem Bestimmungsorte zu dirigiren und ist dessen Abgang dahin von den in §. 2 4. gedachten Stellen der Ortspolizeibehörde des Bestimmungsortes (bei selbständigen Gutsbezirken der Amtshauptmannschaft) unter den erforderlichen näheren Angaben hinsichtlich der Zahl, der Art, des Geschlechts und der Farbe der eingeführten Vieh⸗ stücke (8. 2, e.) anzuzeigen.
Das Eintreffen des Viehes am Bestimmungsorte hat der betreffende Landwirth unverzüglich der Ortspolizeibehörde, bez. der Bezirks⸗Amtshauptmannschaft unter Uebergabe des an der Grenze ihm ertheilten Einfuhrerlaubnißscheines anzuzeigen.
8. 5 .
Das eingeführte Vieh darf während eines Zeitraums von zwei Monaten, von dem Eintreffen am Bestimmungsorte an gerechnet, aus dem Flurbereiche des letzteren nach dem Inlande nicht erntfernt werden.
S. 6.
Der kleine Grenzverkehr mit Vieh, d. h. der Verkehr mit Gespannen von Rindvieh zwischen böhmischen und sächsischen Grenzorten und der Weidetrieb von sächsischem Vieh auf böhmischen Fluren, sowie von böhmischem Vieh auf säch— sischen Fluren ist gestattet.