New- Kork, 15. September. (Y. T. B.)
Wagrenberi cht. Baumwolle in Ne- Tork 12516, do. in Kew-Orleens 114. Petroleum in Ne- Tork 6, do. in Ehiiadelphis Sr rohes Petrelenm 5, do. Fipo line Gertiicats — P. 65 6. Mehl 4 D. 60 G. other Rinferweigzen 1 P. 16 C. ais (ald möized) 9 CG. Zucker (Fair refimiug Husoovados) 6. Kades (RIo.) 143. Schmelz (Karke PVilecor) 67 /is, do. Fairbanks 63. Speck (short clear) z C. Getreide facht 6.
Gerner nLver g He). 18. Oktober. Vereinigte Rhelnlgoh- Westfälisohe Pulver iabrlken
18. Oktober. Harpener Bergbau- Aktlen - Gesellsohaft. Ordentl. Gen. - Vers. zu Bortmund.
KEisemha lan- EinntiHarnera.
Berlin Potsdamer Elsenbabn. Im Augast 1879 1 024 552 ts CC 5604 AÆ), bis ult. August 7 245 183 s 107 945 ).
FHalle-Soran-ubener Eisenbahn., Im August 1879 5iz 264 ( 3576 4Æ 6), bis ult. August 3 764 159 ( 109 534 ug.
Elsass. Lothringer Eisenbahn. Hu Angost 18.9 2 869 803
Wlholm Luxemburger Eisenbakn. Im August 1879 413 500 s ( 679 AM, bis ultimo August 3 9,1 460 Mt ( 25556 4).
Rheln - Nahe - Elsenbahn. Im August 1879 290 508 „SJSo ( 63 232 6). bis ult. Angust 2 098 895 ( 160 396 ).
Berlin Eamburger Elsenbahn. Im August er, 1 2305 769 i ( 119 J59 46), seit 1. Jan. weniger 1 208 943 0
Rheinlsoho Elsenbahn. Im August er. Sämmtliche Haupt- und gweighahnen exel Call-Trier 3 705 340 , (- 18472 Mc), seit 1. Jannar mehr 329 200 S; ERifelbahn (Call- Trier) 129 060 SG ( 23 326 AM), seit 1. Januar 79 298
1m Qöln. Ordentl. Gen. Vers. zu Göln.
2b 647 so0 M C 11 S5 4c).
C id r e i, It. Lug ust
7
Theater.
Königliche Schauspiele. Mittweoch: Dpernhaus. 178. Vorstellung. Der Troubadour. Oper in 4 Akten, nach dem Italienischen des S. Camerano. Musik von Verdi. Ballet von Paul Taglioni. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 162. Vorstellung. König Ri— chard der Dritte. Trauerspiel in 5 Abtheilungen von Shakespeare. Mit Benutzung der Schlegel⸗ Tieck'schen Uebersetzung. für die deutsche Bühne be⸗ arbeitet von W. Oechelhäuser. Anfang halb 7 Uhr.
Donnerstag: Opernhaus. 179. Vorstellung. Die Afrikanerin. Oper in 5 Akten von G. Seribe, Deutsch von F. Gumbert. Mustk von M.eyerbeer. Ballet von Paul Paglioni. (Frl. Lehmann, Fr. v. Voagenhuber, Hr. Ernst, Hr. Oberhauser.) An⸗ fang halb 7 Uhr.
Schauspielhaus. 163. Vorstellung. Tartuffe. Lustspiel in 5 Abtheilungen von Mokisre. Vorher: ELuphrosyne,. Schauspiel in 1 Akt von Otto Fran; Gensichen. Anfang 7 Uhr.
Es wird ersucht, die Postkarten (sowohl zu den Opernhaus⸗ wie zu den Schauspielhaus⸗Vorstellun⸗ gen) in den Briefkasten des Spernhauses, welcher sich am Anbau desselben, gegenüber der Katholischen Kirche, befindet, zu legen. Dieser Briefkasten ift täglich für die Vorstellungen des folgenden Tages nur von 10 bis 12 Uhr Vormittags geöffnet. Mel⸗— dungen um Theater-Billets im Bureau der General⸗ Intendantar oder an anderen Orten werden als nicht eingegangen angesehen und finden keine Beant— wortung.
Vallner-Iheater. Mittwoch: Zum 19. Male: Sodom und Gomorrha.
Jictoria-Theater. Direktion: Emil Hahn, Mittwoch: Kapitän Grant: Emil Hahn. Gast— spiel der ersten Solotänzerin Signora Consuello de Labrujere, vom Theater della Scala in Mailand, und des ersten Solotänzers Herrn Friedrich Spange, vom Königlichen Hoftheater in Dresden. Neu ein“ studirt u, mit neuer Ausstattung. Zum 138. Male: Die Kinder des Kapitän Grant. Großes Aus—⸗ stattungsstück mit Ballet in 12 Bildern von Jules Verne und A. D' Fnnery. Deutsch von R. Schescher— Uasik von C. A. Raida. Die Balletmuftk von Debillemont. In Scene gesetzt von Emil Hahn.
Residenz-Theater. Mittwoch: Die Bieder⸗ männer.
RKrolls Theater. Direktion: Engel-Lebcun. Mittwoch: Monsienr Hercules. Hector. Nimrod. Vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter Illumination des Gartens: Großes Concert. Anfang des Concerts 5 Uhr, der Vorstellung 6z Uhr.
Germania-Sommer- Theater. Mittwoch: Volksvorstellung. — J. Parquet 50 3. Die Ge⸗ bieterin von St. Tropez, oder: Die Gift⸗ mischerin. Charaktergemälde in 5 Akten nach dem Französischen von Lambert.
Donnerstag: Extra⸗Vorstellung. Gastspiel des Hrn. Eduard Weiß rom Kroll'schen Theater. Der Bummielfritze. Volksstück mit Gesang in 3 Äb— theilungen.
Belle - Alliance - Theater. Mittwoch: Letztes großes Volksfest. Halbe Theater⸗Kassenpreise: 1 Parquet 1 10 (hintereReihen) 75 3, J. Parquet, Mittel⸗ und Seiten ⸗Baleon 50 g, Logen 1 60 3 u. s. w. Im prachtvollen Sommergarten von 6 Uhr ab: Großes Doppel⸗Concert. Schwedi⸗ sches und Steyrisches Tamenquartett. Brillante Illu⸗ mination durch mehr als 15 000 Gasflammen. Im Theater (Anfang 7 Uhr): Die bejden Reichen, müller. Schwank mit Gesang in 3 Akten und cinem Vorspiel. „An der Landstraße“, von Anton Anno.
Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.
Familien Nachrichten.
Verlobt: Frl. Agnes Beschnidt mit Hrn. Dr
bhil, Emil Beschnidt (Berlin = Delitzsch).
Vereęhelicht: Hr. Apotheker W. Sparkuhle mit Frl. Adele Alms (St. Andreasberg i. H — Hr. Dr. med. Aban Breuer mit Frl. Amalla Maurer Straelen —inz am Rhein). — Hr. Premier⸗ . v. Rohr mit Frl. Elisabeth v. Kathen
utbus).
Geboren; Ein Sohn: Hrn. Kreis⸗Physikus Dr. Siehe (Calau). — Hrn. Kreisrichter Max Wentzel Sagan). — Hrn. Major Franz v. Riefewund (Bonn). — Eine Tochter: Hrn. Kreisrichter Osterroht (Wollin). — Hrn. Sberförster Stahl (Carlèbrunn). — Hrn. Rechtsanwalt Brunne⸗ mann (Greifenhagen). — Hrn. Rittmeister a. D. Dodo Freiherr zu Inn⸗ und Knyphausen (Haus Dorloh).
Gestorben; Hr. Festungs⸗Wallmeister a. D. Ni— kolaus Zech (Waldböckelheim). — Hr. Premier⸗ Lientenant. Alwin v. Buff. (Dresden)) — Hr. Dost⸗Direktor Waldemar Freiherr von Wrangel (Sehmen).
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
„Steckbrief. Gegen den Kaufmann Max Cohn ist die gerichtliche Haft wegen wiederholter schwerer Urkundenfälschung und betrüglichen Bankerusts in
den Akten Litt. C. Nr. 52 de 1879 beschlossen wor⸗ den. Die Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können. Es wird ersucht, den ze. Cohn im Be— tretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern an die Königliche Stadtvoigtei⸗Direktion hierselbst abzu⸗ liefern. Berlin, den 13. September 1879. König⸗ liches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchung⸗ sachen. Kommission 11. für Voruntersuchungen. Beschreibung. Alter: 36 Jahre, geboren 25.3. 43. Geburtsort: Schwetz. Größe: 5 Fuß 3 Zoll, Haare: schwart, Nase: groß und dick, Gesichtsfarbe: blaß, Gestalt: sehr korpalent, besondere Kennzeichen: schwerfälliger Gang.
Oeffentliche Vorladung. Nachdem auf Grund der Anklage der Polizeianwaltschaft zu Schildberg vom 19. Juni d. J. gegen den Reservisten, Schäfer Ignatz Zmudzinski aus Grabow die Untersuchung wegen Auswanderns als beurlaubter Reservist ohne Erlaubnißgeingeleitet worden ist, wird derselbe hier⸗ durch öffentlich aufgefordert, in dem zur öffentlichen mündlichen Verhandlung und Entscheidung der Sache am 10. Dezember er., Vormittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht zu Schildberg anstehenden Termine zu erscheinen und sich Über das ihm zur Last gelegte Vergehen zu verantworten, und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche so zeitig vor dem Termine dem Gericht anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Im Falle des Ausbleibens wird mit der Verhandlung und Entscheidung in contumaciam verfahren werden. Kempen, Provinz Posen, den 8. August 1879. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. Ber Polizei⸗ Richter.
Subhastatinnen, Aufgebate, Vor⸗ ladungen n. dergl.
2481 Bekanntmachung.
Bei dem unterzeichneten Gerichte ist die Todes—⸗ erklärung des Johann Friedrich Ernft Luck waldt aus Schwedt, Sohnes des hier verstorbenen Maurermeisters Johann Friedrich Hermann Tuck— waldt, beantragt worden. Demgemäß wird derselbe oder die von ihm etwa zurückgelassenen Erben lund Erbnehmer aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 7. Jannar 1880, Mittags 12 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 3, anberauml— ten Termine schriftlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls der Johann Friedrich Ernst Luckwaldt ür todt erklärt und die mit vorgeladenen unbe⸗ kannten Erben und Erbnehmer mit ihren Ansprüchen
an dessen Güterhinterlassenschaft werden ausge⸗ chlossen werden. Schwedt, den 22. Februar 1879. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛe.
7564 in . lis] Domänen⸗Verpachtung.
Die Domäne Gallenzin an der Rügenwalde— Sto lpmünder Chaussee, 1 Meile vom Stolpmünder Bahnhofe, soll von Johannis 1880 ab auf 18 Jahre in öffentlicher Lizitatlon neu verpachtet werden.
Der Lizitationstermin steht
Mittwoch, den 8. Oktober d. Is., Vormittags 10 Uhr, in dem Sitzungssaale der unterzeichneten Königlichen Regierung an. Das Pachtobjekt enthält: 1 Hof und Baustellen. 27 Gärten . 3 . kJ . 5 ö. ö
. zusammen .. WJ FPeffar.
Der jährliche Pachtzins ist auf mindestens 900 M6. festgesekt und von den Pachtbewerbern vor dem Ter— mine der Besitz eines disponibeln Vermögens von 45 (00 6 nachzuweisen.
Die speziellen und allgemeinen Verpachtungsbe⸗ dingungen, das Vermessungsregister und die Karte können in unserer Domänen⸗Registratur und bei dem Herrn Administrator Schumann in Gallenzin eingesehen werden. Auch wird auf Verlangen Ab⸗ schrift der speziellen Pachtbedingungen gegen Erstat⸗ tung, der Köpialien von uns mitgetheilt werden. Cöslin, den 1. September 1879.
Königliche Regierung. Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten. Wenner, 1. B.
1 Hektar.
Pferde⸗Verkanf. Vom unterzeichneten Regiment werden am 24. September 1879, Vormittags 19 Uhr, in Wandsbeck auf dem Marktplatze circa 15 Pferde, am 25. September 1879, Vormittags 11 Uhr, in Itzehoe an der Reitbahn circa 12 Pferde gegen gleich baare Zahlung öffentlich versteigert 6 Hannoversches Hufaren⸗ Regiment
r. 1
77351 Bekanntmachung.
„Die Lieferung von circa 25 GH Kg Petroleum für die hiesigen Garnifonanstalten und Institute pro 1. Oktober er, bis ult. März 18850 soll im Wege der Submission verdungen werden.
Die Bedingungen sind in unferem Geschäfts⸗ lokale, Stresow⸗Kaserne Nr. II., einzusehen und versiegelte Offerten bis zum
183. September er., Vormittags 10 Uhr, daselbst einzureichen.
Spandau, den 11. September 1879.
7825 ; Königliche Niederschlesisch⸗Märlische Eisenbahn.
Die Erneuerung der Chaussirung der Berliner Straße am Bahnhof. Guben, einschließlich der Material ⸗Lieferung, soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden.
Es ist hierzu Termin auf Sonnabend, den
27. September er., Vormittags 113 Uhr, im Bureau des Unterzeichneten anberaumt, woseibst die Bedingungen und Anschlagsformularse eingesehen, auch gegen Erstattung der Kopialien bezogen werden können. Die Offerten müssen versiegelt und mit der Auf— cbrist . Submission auf Wege ⸗Befestigungs⸗ Arbeiten zu Guben“ versehen, vor der Termin stunde an den Unterzeichneten eingereicht werden.
Frankfurt a. O., den 11. September 1879.
Der Eisenbahn.Bau⸗Junspektor. Schilling.
223
7685] Bekanntmachung.
Die Lieferungen des für die Königliche Straf⸗ anstalt zu Rendsburg erforderlichen Bedarfs an Kartoffeln,
I) für die Zeit vom 1. Oktober 1879 bis ult.
März 1880 mit etwa 100 000 kg, 2) für die Zeit vom 1. April bis ult. ber 1880 mit etwa 1090 000 Fg. sollen im Wege der Submission an den fordernden vergeben werden.
Septem⸗
Mindest⸗
getrennt und mit der Aufschrift: „Submifsion auf Kartoffeln pro II. Semester 1879/86“ resp. Submission anf Kartoffeln pro 1. Semester 1889,81“ sind bis zum
23. Setztember d. J., Mittags 12 Uhr, zu welcher Zeit die Eroͤffnung der eingegangenen Offerten stattfindet, einzureichen.
Später eingehende oder unverschlossene Offerten werden nicht berücksichtigt.
Die Lieferungs⸗Bedingungen liegen im Bureau des Oekonomie⸗Inspektors zur Einsicht aus und können auf Verlangen gegen Erstattung der Ko⸗ pialien abgegeben werden.
Rendsburg, den 9 Sepiember 1879.
Königliche Direktion der Strafanstalt.
7668
Belanntmachung. Königliche Ostbaln.
Die in dem Bereiche der unterzeichneten Eisenbahn—⸗ Kommission angesammelten alten Materialien, als Schienen, Schmiedeeisen 2c. sollen im Wege der öffentlichen Submission nach Gewicht ver kauft werden.
sition an unser Central · Bureau gegen Einsendung von 50 8 Kopialiengebühren übersandt werden. Die Bedingungen sind ferner ausgelegt in den
lin, Schneidemühl, Bromberg, Dirschau und Danzig Lege⸗Thor. Der Submissiontermin ist hierzu auf Donunerstag, den 25. September 1879, ; Vormittags 115 Uhr, in unserm bantechnischen Bureau angesetzt.
Die nach Maßgabe der Submissionsbedingungen ausgefertigten Offerten sind portofrei und versiegelt mit der Aufschrift:
„Offerten auf Ankauf von Schienen ꝛe.“ an unser bautechnisches Bureau zu übersenden.
Die Eröffnung der Offerten erfolgt zur bezeich⸗ neten Terminsstunde in Gegenwart der etwa er— schienenen Submittenten im bautechnischen Bureau.
Schneidemühl, den 9. September 1879.
Königliche Eisenbahn⸗Kommission.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. f. w. von öffentlichen Papieren.
7824
Auftündigung von Pfundhriefen des Danziger Hypotheken⸗ereins.
Folgende heute ausgelooste fünfprozentige Pfand⸗
briefe: Litt. 4. * 3000 M. Nr. 2207 2250
2525 2332 2345 2355,
KEiitt. LB. Aà 15096 S Nr. 813 2997 2571,
Hitt. LJ. à 300 MS Nr. 251 261 518 596 704 768 836 873 1078 1145 1312 1331 1592 1887 2055 2168 2354 2697 2771 23912 2967 064 53346 3350 3933 3993 4141, werden ihren Inhabern hiermit zum 1. Januar 1880 gekündigt, mit der Aufforderung, am X. Januar 1880 entweder hier bei uns (Melzergasse J in den Nachmittagsstunden von 3—4 Uhr) oder an den be⸗ nannten auf den Coupons vermerkten Zahlstellen deren Nominalbetrag baar in Empfang zu nehmen. Die vorbenannten Pfandbriefe sind nebst den dazu gehörigen nach dem J. Januar 1885 fällig werdenden Coupons (Nr. 3 bis 10 Serie III.) und nebst Talons in eoursfähigem Zustande abzuliefern; der Betrag der etwa fehlenden Coupons wird von der Einlösungsraluta in Abzug gebracht. Werden die vorbezeichneten gekündigten Pfand⸗ briefe am besagten Verfalltage nicht eingeliefert, so hört ihre weitere Verzinfung mit dem?. Januar 1880 auf und wird in Betreff ihrer Valufa und event. wegen ihrer gerichtlichen Amortisation nach
Versiegelte Offerten, für jede Lieferungsperiode
§. 28 unseres Statuts (Ges. S. 1869, S. 37 — 66) verfahren werden. Restanten von früheren Loosungen Litt. C. à 300 ½υς , Nr. 406 3556 3607. Danzig, den 13. Sept mber 1879. Die Direktion. C. Moepell.
7822 ) ;
ö Bekanntmachung,
betreffend die achte Berlsosung von Kreis—⸗ Obligatisnen Regenwalder Kreifes.
In der heute von der Seitens der Kreis-Ver⸗ sammlung hierzu gewählten Kommission bewirkten Verloosung von Kreis-⸗Oblizationen Regenwalder Kreises sind folgende Nummern gezogen worden:
a. Litt. A. über 1000 Thlr.:
Keine. b. Litt. B. über 100 Thlr.: Nr. 41 74 79 199 200 227 230 258 277 58 466.
C. Litt. CG. über 50 Thlr.: Nr. 68 72 197 168 142 143 151.
d. Litt. D. über 25 Thlr.:
Nr. 50 84 136 137 139 140 141 146 147 118 150 15 171 172 173 175.
Die Inhaber dieser Ohligationen, deren Verzin⸗ sung mit dem Ende des Jahres 1859 aufhört, wer⸗ den aufgefordert, die in den ausgeloosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge vom Z. Januar k. J. ab bei der Kreis⸗Kommunal-⸗Kasse hierselbst gegen Rückgabe der Obligationen mit den dazu gehörigen erst nach dem 1. Januar 1886 fälligen Zinscoupons Serie II. Nr. 9 und 10 nebst Talons baar in Empfang zu nehmen. Der Geldbetrag der etwa fehlenden, unentgeldlich mit abzuliefernden Zins⸗ coupons wird von dem zu zahlenden Kapital zurück. behalten werden.
Labes, den 27. August 1879.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses Regenwalder Kreises
Landrath
v. Loeper.
Woch en⸗Ausweise der deutschen Settelban den. Wochen⸗Nebersicht
der Städtischen Bank zu Breslau
am 15. September 1879.
a etäna. Pietallbestand: 1.022237 M 71 3.
Bestand an Reichskassenscheinen: 10,350 460 Bestan d
za. Noten anderer Banken; 7öb, 00 S6. (GFech fel;
6582? *, 91 g. Lombard: YS04,Ib ! ,
7823]
Die hierauf bezüglichen Bedingungen nebst Nach ⸗ weisung der zum Verkauf gestellten Schienen ꝛc. werden jedem Kauflustigen auf portofreie Requi· serve⸗ Fonds:
Stationsbureguß der Königlichen Ostbahn zu Ber⸗
H'ffekten; 456,816 Æ 75 9. Sonstige Attinn 28. 554 SM 45 3.
äätsn see. Grundkapital: 3000,00 4 FRe— 30 CO, 000 n, Banknoten im Umlauf Abc 50 ess. Tägliche Verbindlichkeiten: Depostten⸗ Kapitalien 3,424, 330 66 An Kündigungsfrist ge⸗ dundene Verbindlichkeiten: — t Sonstige Hassiva: vacat.
Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiter begebenen im Inlande zahlbaren Wechfeln: S2, 401 AÆ O 4.
Verschiedene Bekanntmachungen.
Die Kreisphystkatsstelle des Kreises Bomst, mit dem Wohnsitze in Wollstein und mit einem jährlichen Gehalte von g00 M, ist durch Versetzung des seitherigen Inhabers erledigt. Or alifizirte Be⸗ werber wollen sich unter Einreichung ihrer Zeug nisse und ihres Lebenslaufs innerhalb 6 Wachen bei uns melden. Es wird bemerkt, daß der vorige Inhober als Impfarzt und als Arzt' des Kreiß— krankenhauses Remunerationen von zusammen 680 0 bezogen hat. Posen, den 11. September 1879. Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.
Die Kreis⸗Wundarztstelle des Kreises Buk, mit einem jährlichen Gehalte von 6060 „S, ist er⸗ ledigt. Qualifizirte Bewerber wollen sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse und ihres Lebens laufs innerhalb 6 Wochen bei ung melden. Posen, den 11. September 1879. Königliche Regierung. Abtheilung des Junern. Frhr. v. Ma ssenbach.
Bekanntmachung. Die Kreit⸗Thierarztstelle des Tolberg⸗Cörliner Kreises mit dem Wohnsitze in Cörlin ist durch Versetzung des bisherigen Inhabers vakant geworden. Qualifizirte Thierärzte werden aufgefordert, sich Behufs der Wiederbefetzung der Stelle unter Einreichung der erforderl chen Zeug= nisse und eines Lebenslaufs binnen 6 Wochen bei uns zu melden. Cöslin, den 5. September 1875. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
[7798] Berlin⸗Hambnrger Eisenbahn. Betriebs ⸗ Einnahmen pro Monat August 1879.
pro August b. ult. Aug.
Für Personen und Gepäck ꝛe.
Pprovisorischey .. . 382,639 Für Güter und Vieh ze.
provisorisch M. 776, 659 Anderweite Einnahmen pro—
. w 590,411
Summe mr. T o dsr
Dagegen 1878 destnitiv. . 1, 329, 459 10,996, 419 Mithin pro August 1879
i 119,750. — Mithin bis ult. August 1879
,,, — 1,08, 94
7249]
Königliche Garnison Verwaltung.
Ir Gravir⸗ n Kunstprägeanstalt . August Thilo
in Berlin, Unter den Linden 45,
empfiehlt sich den hohen Gerichts behörden zur Anfertigung oblaten ꝛc. in sanberster Ausführung und zu den billigfien Preisen.
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dem bisherigen Polizei⸗Distrikts⸗Kommissarius zu Milostowo,
Eigenthümer Rostock zum Heimathshafen gewählt hat, ist am 30. v. Mts. vom Kaiserlichen Konsulat zu Middlesbrough
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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Gymnasial⸗Direktor Dr. Vogt zu Cassel, dem Ober⸗ Amtsrichter Keyßer zu Zierenberg, dem Rechtsanwalt und Notar, Justiz-Rath Anspach zu Reichenbach in Schlesien, und
von Schlichting, jetzt zu Züllichau, den Rothen Adler— Orden vierter Klasse; dem Gymnasial-Oberlehrer Riedel zu Cassel, dem Kammermusikus Wagner zu Wiesbaden und dem Amtsvogt Schiffer zu Emsbüren, Amts Lingen, den Königlichen Kronen⸗-Orden vierter Klasse; dem pensionirten Steueraufseher Schultz zu Nordstemmen, Amts Gronau, das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Bootsmanns-Maaten Lange und dem Ober⸗-Matrosen Blank von der 2. Matrosen⸗ Division, und dem Kaufmann Heinrich Schaefer zu Gräf⸗ rath im Kreise Solingen die Rettungs⸗Medaille am Bande zu
verleihen.
Deutsches Reich.
Die im Jahre 1868 in Sunderland erbaute, bisher unter britischer Flagge gefahrene Bark „Hampshire“ von 328,31 Register⸗Tons Ladungsfähigkeit hat durch den Uebergang in das ausschließliche Eigenthum des im Großherzogthum Mecklen— burg⸗Strelitz staatsangehörigen Franz Rahtkens unter dem Namen „Agnes“ das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem bezeichneten Schiffe, für welches der
ein Flaggenattest ertheilt worden.
Bekanntmachung.
Die Postverbindung zwischen Hamburg und Helgo—⸗ land, welche während der diesjährigen Badezeit durch das der Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗ Aktien · Gesellschaft gehörende Dampfschiff „Cuxhaven“ unterhalten wird, gestaltet sich in der Zeit vom 21. September bis einschließlich 6. Oktober wie folgt:
von Ham burg:
Mittwoch, den 24. September, Vorm. 8 Uhr,
Sonnabend, „ 27k. ö ö 8
Sonnabend, . . Oktober, ( .
von Helgoland:
Montag, den 22. September, Vorm. 10 Uhr,
Donnerstag, . 25. ö ö 7
Montag, ö (. ö
Montag, , 6. Oktober, ; 9. Illetzte Fahrt),
Mit dem genannten Dampfschiffe erhalten sämmtliche für Helgoland bestimmte Postsendungen Beförderung, welche am Abend vor dem Abgange des Schiffes in Hamburg zur Post eingeliefert oder von weiterher eingetroffen sind, sowie die am Morgen des Ab⸗ gangstages hier eingelieferten und die mit dem Nachtpersonenzuge von Berlin und dem Kurierzuge von Hannover nach Hamburg gelangenden Briefsendungen.
Hamburg, den 13. September 1879. P —
Kaiserliche Ober⸗Postdirektion.
(letzte Fahrt);
Königreich Preußerz.
Se. Majestät der König haben Alleranädigst geruht:
den außerordentlichen Professor Dr. Eduard Külz an der Universität zu Marburg zum ordentlichen Professor in der medizinischen Fakultät an derselben Universität zu er⸗ nennen; und ö
dem Regierungs-Rath von Sanden zu Cöslin den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath, sowie *
dem Lederfabrikanten Theodor Simon zu Kirn, im h, Kreuznach, den Charakter als Kommerzien-Rath zu ver⸗ eihen.
Auf den Bericht vom 12. August D. J. will. Ich hierdurch genehmigen, daß der Zinsfuß derjenigen Anleihe, zu deren Aufnahme der Kreis Flatow durch das Privilegium vom 28. Oktober 18570 — Ges. Samml. S. 633 — ermächtigt worden ist, gemäß dem Kreistagsbeschlusse des genannten Kreises vom 7 März d. J. von fünf auf vier und ein halbes Prozent herabgesetzt werde, — vorbehaltlich aller sonstigen BVestimmungen des vorerwähnten Privilegiums und der auf Grund desselben ausgefertigten Obligationen — mit der Maß⸗ gabe, daß die ausgegebenen und noch nicht ausgeloosten Obli⸗ gationen den Inhabern derselben unter Innehaltung der in den Obligationen bestimmten Kündigungsfrist von sechs Mo⸗ naten für den Fall zu kündigen sind, daß die Obligationen dem Kreisausschusse des Kreises Flatow nicht bis zu einem sestzusetzenden Termine zum Eintausch gegen 4 ½ prozentige
bligationen eingereicht werden.
Schloß Babelsberg, den 18. August 1879.
Wilhelm. Zugleich für den Minister für Handel und Gewerbe, des Innern, und der öffentlichen Arbeiten. Bitter. . An die Minister für Handel und Gewerbe, des Innern,
den 17. Septemher, Ahends.
Xn e m
Auf den Bericht vom 25. August d. J. will 89 hier⸗ durch genehmigen, daß der Zinsfuß derjenigen Anleihe im Betrage von 250 000 Thalern (750 000 Mark) zu deren Auf⸗ nahme die Stadt Duisburg durch das Privilegium vom 28. Oktober 1868 (Gesetz Sammlung Seite 993) ermächtigt worden ist, vom 31. Dezember 1879 ab von fünf auf vier und ein halb Prozent herabgesetzt werde — vorbehaltlich aller sonstigen Bestimmungen des gedachten Privilegiums und mit der Maßgabe, daß die noch nicht getilgten Obligationen den⸗ jenigen Inhabern derselben, welche der Herabsetzung des Zins— fußes nicht zustimmen, noch vor dem 1. Oktober 1879 zum 31. Dezember 1879 gekündigt werden.
Königsberg i. Pr., den 7. September 1879.
Wilhelm. . Für den Minister des Zugleich für den Minister für nnern. Handel und Gewerbe. . Maybach. Für den Finanz⸗Minister. Leonhardt.
An die Minister des Innern, für Handel und Gewerbe, der öffentlichen Arbeiten und der
Finanzen.
Ver oe ung,
betreffend das Verwaltungszwangsverfahren
wegen Beitreibung von Geldbeträgen.
Vom 7. September 1879. Wir Wilhelm, von Gottes Fnaden König von
Preußen 2c. w ö verordnen in Hemäßheit den Ss. 14 des Ausführungsgesetzes zur Deutschen Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 (Gesetz⸗ Samml. S. 281), was folgt:
J. Allgemeine Bestimmungen.
5. 1. Die Zwangsvollstreckung wegen aller derjenigen Geldbeträge, welche nach den bestehenden Vorschriften auf Grund einer Entscheidung oder Anordnung der zuständigen Verwaltungsbehörde, eines Verwaltungsgerichts, einer Aus⸗ einandersetzungsbehörde oder eines solchen Instituts einzuziehen sind, dem die Befugniß zur Zwangsvollstreckung zusteht, er⸗ folgt ausschließlich nach den Vorschriften dieser Verordnung.
Die bestehenden Bestimmungen darüber, welche Abgaben, Gefälle und sonstigen Geldbeträge der Beitreibung im Ver⸗ waltungszwangsverfahren unterliegen, werden durch die gegen⸗ wärtige Verordnung nicht berührt.,
§. 2. Ueber die Verbindlichkeit zur Entrichtung der ge⸗ forderten Geldbeträge findet der Rechtsweg, sofern derselbe nach, den in den einzelnen Landestheilen hierüber bestehenden Bestimmungen bisher zulässig war, auch ferner statt.
Wegen vermeintlicher Mängel des Zwangsverfahrens, die⸗ selben mögen die Form der Anordnung oder die der Aus⸗ führung oder die Frage betreffen, ob die gepfändeten Sachen zu den pfändbaren gehören, ist dagegen, unbeschadet der be⸗ sonderen Vorschriften über die Rechtsmittel im Falle der zwangsweisen Ausführung polizeilicher Verfügungen, nur die Beschwerde bei der vorgesetzten Dienstbehörde des Beamten zulässig, dessen Verfahren angefochten wird.
§. 3. Diejenigen Behörden oder Beamten, welchen die
fahren unterliegenden Geldbeträge zusteht, bilden die zur Anord⸗ nung und Leitung des Zwangsverfahrens zuständigen Voll⸗ streckungsbehörden. Auf die Beamten der Korporationen, welche nach den bisherigen Vorschriften zur eigenen Zwangs— vollstreckung nicht berechtigt sind, findet diese Bestimmung nicht Anwendung. . 4 Die Strafvollstreckungsbehörde, welcher die Einziehung einer gerichtlich erkannten Geldstrafe obliegt, ist zugleich Voll⸗ streckungshehörde für die mit der Einziehung der Strafe ver⸗ bundene Beitreibung der Kosten. Diese Beitreibung erfolgt nach den Vorschriften der Deutschen Civilprozeßordnung. Fehlt es an einer nach den vorstehenden Vorschriften zu⸗ ständigen Vollstreckungsbehörde, so hat die Bezirksregierung (Landdrostei, Polizeipräsidium in Berlin) eine solche zu be⸗ stimmen. Den zuständigen höheren Verwaltungs, und den Auf— sichts behörden ist es gestattet, die Funktionen der Voll⸗ streckungsbehörde selbst zu übernehmen. §. 4. Muß eine Vollstreckungsmaßregel außerhalb des Geschäftsbezirks der Vollstreckungsbehörde zur Ausführung gebracht werden, so hat die entsprechende Behörde desjenigen Bezirks, in welchem die Ausführung erfolgen soll, auf Er⸗ suchen der Vollstreckungsbehörde das Zwangsverfahren auszu⸗ führen. Insoweit von der ersuchten Behörde die Pfändung körperlicher Sachen und deren Versteigerung ausgeführt wird, tritt diese an die Stelle der Vollstreckungsbehörde. ; §. 5. Die Vollstreckungsbehörde hat das Zwangsverfahren durch die ihr beigegebenen Vollziehungsbeamten oder durch
Einziehung der der Beitreibung im Verwaltungszwangsver⸗
Fehlt, es derselben an solchen Beamten, so kann die Bezirksregierung (Landdrostei, Polizeipräsidium in Berlin) eine andere Vollstreckungsbehörde bestimmen.
Die Vollziehungsbeamten müssen eidlich verpflichtet werden. Die Ausführung einer Zwangsvollstreckung kann einem Gerichtsvollzieher übertragen werden. Dieser hat nach den für gerichtliche Zwangsvollstreckungen bestehenden Vorschriften zu verfahren. .
§. 6. Der Zwangsvollstreckung soll in der Regel eine Mahnung des Schuldners mit dreitägiger Zahlungsfrist vor⸗ hergehen. In Betreff der Gerichtskosten vertritt die Mit⸗ theilung der Kostenrechnung die Stelle der Mahnung. Bei der Ausführung der Mahnung finden die Vorschriften der §5§. 8, 12 bis 18 keine Anwendung.
8. 7. Gegen eine dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehörende Militärperson darf die Zwangsvoll⸗ streckung erst beginnen, nachdem von derselben die vorgesetzte Militärbehörde Anzeige erhalten hat. Der Vollstreckungs⸗ behörde ist auf Verlangen der Empfang der Anzeige zu be⸗ scheinigen. . . . Soll die Zwangsvollstreckung gegen eine dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehörende Person des Sol⸗ datenstandes in Kasernen und anderen militärischen Dienst⸗ gebäuden oder auf Kriegsfahrzeugen erfolgen, so hat die Voll⸗ streckungsbehörde die zuständige Militärhehörde um die Zwangs— vollstreckung zu ersuchen. Die gepfändeten Gegenstände sind dem von der Vollstreckungsbehörde bezeichneten Beamten zu übergeben. . .
§. 8. Die in dem Zwangsverfahren erforderlichen Zu⸗ kr en erfolgen durch die Vollziehungsbeamten oder durch die Post. . .
§8. 3. Die Zustellungen für nicht prozeßfähige Personen erfolgen für dieselben an deren gesetzliche Vertreter. J
Bei Behörden, Gemeinden und Korporationen, sowie bei Personenvereinen, welche als solche klagen und verklagt wer⸗ den können, genügt die Zustellung an die Vorsteher.
Bei mehreren gesetzlichen Vertretern, sowie bei mehreren Vorstehern genügt die Zustellung an einen derselben.
8. 10. Die Hustellung für einen Unteroffizier oder einen Gemeinen des aktiven Heeres oder der aktiven Marine erfolgt an den Chef der zunächst vorgesetzten Kommandobehörde (Chef der Compagnie, Eskadron, Batterie u. s. w.. J
8. 11. Die Zustellung kann an den Bevollmächtigten und, wenn dieselbe durch den Betrieb eines Handelsgewerbes veranlaßt ist, an den Prokuristen erfolgen. .
8. 12. Für die Ausführung der Zustellungen gelten die in den §§. 165 bis 170 der Deutschen Civilprozeßordnung ge⸗ gebrnen Vorschriften. Im Falle des 8 167, findet jedoch die Niederlegung des zu Übergebenden Schriftstückes nur bei der Ortsbehörde oder bei der Postanstalt des Zustellungs⸗ ortes statt.
8. 13. An Sonntagen und allgemeinen Feiertagen darf eine Zustellung nur mit Erlaubniß der Vollst reckungs behörde erfolgen; die Verfügung, durch welche die Erlaubniß ertheilt wird, ist bei der Zustellung auf Erfordern vorzuzeigen. Eine Zustellung, bei welcher diese Bestimmungen nicht beobachtet sind, ist gültig, wenn die Annahme nicht verweigert ist.
§. 14. Ueber die Zustellung ist eine Urkunde auf⸗ zunehmen; dieselbe muß enthalten:
I) Ort und Zeit der Zustellung; .
2) die Bezeichnung des zuzustellenden Schriftstückes;
3) die Bezeichnung der Person, an welche zugestellt werden soll; .
4) die Bezeichnung der Person, welcher zugestellt ist; in den Fällen der 88. 166, 168, 169 der Deutschen Civilprozeß⸗ ordnung die Angabe des Grundes, durch welchen die Zu⸗ stellung an die bezeichnete Person gerechtfertigt wird; wenn nach 8. 167 a. a. O. verfahren ist, die Bemerkung, wie die darin enthaltenen Vorschriften nach Maßgabe des §. 12 dieser Ver⸗ ordnung befolgt sind; . .
5) im Falle der Verweigerung der Annahme die Er⸗ wähnung, daß die Annahme verweigert und das zu über⸗ gebende Schriftstück am Orte der Zustellung zurückgelassen ist;
6) die Bemerkung, daß das zuzustellende Schriftstü übergeben ist; . .
7) die Unterschrift des die Zustellung vollziehenden Beamten.
§. 15. Wird durch die Post zugestellt, so hat die Voll⸗ streckungsbehörde einen durch ihr Dienstsiegel verschlossenen, mit der Adresse der Person, an welche zugestellt werden soll, versehenen und mit einer Geschäftsnummer bezeichneten Brief⸗ umschlag, in welchem das zuzustellende Schriftstück enthalten ist, der Post mit dem Ersuchen zu übergeben, die Zustellun einem Postboten des Bestimmungsortes aufzutragen. Da die Uebergabe in der bezeichneten Art geschehen, ist von der Vollstreckungsbehörde oder dem Vollziehungsbeamten zu be⸗ scheinigen. ;
5. 16. Die Zustellung durch den Postboten erfolgt in Gemäßheit der Bestimmungen des §. 12. Ueber die Zustel⸗ lung ist von dem Postboten eine Urkunde aufzunehmen, welche den Bestimmungen des 8. 14 Nr. 1, 3 bis 5, 7 entsprechen
der öffentlichen Arbeiten und der Finanzen.
diejenigen Beamten, deren sie sich als solcher zu bedienen hat, auszuführen. *
und die Uebergabe des seinem Verschlusse, seiner Adresse und