Gerichtsschreiberdienstes beauftragt war, ganz oder theilweise an⸗ gerechnet werden.
Im Uebrigen finden auf den Vorbereitungsdienst die §§. 2, 4, 6, 7 entsprechende Anwendung.
. 29. Die Gerichtsschreibergehülfen⸗Prüfung wird bei Landgerichten, welche hierzu von der Anstellungsbehörde bestimmt werden, abgelegt. Die Mitglieder der Prüfungskommission werden auf die Vauer des ,. aus Richtern und Staatsanwälten, welche am Sitz des Landgerichts ihren Wohnsitz haben, ernannt, . Die einzelnen Prüfungen sind von zwei Mitgliedern der Prü⸗ fungskommisston abzunehmen. . Die geschäftliche Leitung der Prüfungskommission steht dem Präsidenten des Landgerichts zu. 9
Die Prüfung ist eine schriftliche und eine mündliche. Sie ist darauf zu richten, ob der Anwärter für die Aufnahme von Gesuchen zu Protokoll des Gerichtsschreibers, für die Protokoll führung bei den gerichtlichen Verhandlungen und im Uebrigen für die leichteren Zweige des Gerichtsschreiberdienstes, ins besondere für den Registratur⸗ dienst sowie für die Anfertigung einfacher Kostenliquidationen und einfacher Rechnungsarbeiten sich die erforderliche Kenntniß und prak⸗ tische Gewandtheit erworben hat. Auf die im. §. 5 Absatz 2 des Gesetzes vom 3. März 1879, betreffend die Dienstverhältnisse der Gerichtsschreiber, bezeichneten Gerichtsschreibergeschäfte und auf den Bureaudienst bei der Staatsanwaltschaft hat sich die Prüfung nicht zu erstrecken. .
Als bestanden gilt die Prüfung nur, wenn beide Mitglieder der Prüfungskommission darin üͤbereinstimmen.
Im Uebrigen finden auf die Prüfung die §§. 10 bis 12, 14, 15 mit den aus den vorstehenden besonderen Bestimmungen sich ergeben⸗ den Maßgaben entsprechende ö
Die Gerichtsschreibergehülfen werden von der im 5. 17 bezeich⸗ neten Behörde ernannt. Dritter Abschnitt. Einstweilige Wahrnehmung der Gerichtsschreiber⸗ 316
Im Falle einer erforderlichen Aushülfe oder Stellvertretung können mit der einstweiligen Wahrnehmung der Gerichtsschreiber⸗ geschäfte beauftragt werden: .
Personen, welche zu Gerichtsschreibern oder zu Gerichtsschreiber⸗ ehülfen ernannt werden können, sowie Personen, welche die Ge ge cf re ft, oder die Gerichtsschreibergehülfen⸗ Prüfung bestanden haben. . .
In Ermangelung der vorstehend bezeichneten Personen können
beauftragt werden: ; . ö ersonen, welche im Vorbereitungsdienst für die Gerichts schreiber⸗ oder Gerichtsschreibergehülfen⸗Prüfung mindestens drei Monate beschäftigt worden sind, sowie Personen, welche auf der Gerichtsschreiberei seit mindestens sechs Monaten als Kanzlisten, Lohnschreiber oder Privatgehülfen beschäftigt worden sind.
Die quf Grund der Vorschrift des zweiten Absatzes beauftragten Personen sollen zu dem im 8§. 5 Absatz 2 des Gesetzes vom 3. März 1879 bezeichneten Geschäften nicht verwendet werden. .
Die Vorschriften des 8. 9 Absatz 2 des Gesetzes vom 3. März 1879 werden durch die vor ö estimmungen nicht berührt.
Zur Ertheilung des Auftrags (§. 23) ist jeder Vorstand des Gerichts hinsichtlich der seiner Aufsicht unterstellten Personen er⸗ mächtigt. Soll für die einstweilige Wahrnehmung des Gerichts⸗ schreiberdienstes eine Entschädigung bewilligt werden, so kann der Auftrag nur von der e dd nr gr hören ertheilt werden.
Vierter Abschnitt. Bureaubeamte der R at anwalt schaften
Die Sekretäre und ussifse en bei der Staatsanwaltschaft werden gegen festes Gehalt auf Lebenszeit angestellt. Die An⸗ stellung der Assistenten kann auch gegen Diäten auf Kündigung er⸗
olgen. folg 3
S. 26.
Zu Scekretären bei der Staatzanwaltschaft können nur Per sonen, welche zu Gerichtsschreibern ernannt werden können, zu Assistenten bei der Staagtsanwaltschaft nur Personen ernannt werden, welche zu 3 ernannt werden können.
Die §§. 17, 22, 23, 24 dieser Verfügung finden hinsichtlich der Bureaubeamten der Staatsanwaltschaft entsprechende Anwendung. i, n t. Uebergangs⸗ und . nnr gen
Zu Gerichtsschreibern und zu Sekretären bei der Staatsanwalt— ie,, können ohne Ablegung der Gerichtsschreiberprüfung ernannt werden: .
I). die nachstehend bezeichneten, bei den aufgehobenen Behörden etatsmäßig angestellten und zum 1. Oktober d. J einstweilig in den Ruhestand . Beamten:
die Rendanten, Depositalkassen⸗Buchhalter, Kalkulatoren, Sekretäre und Bureau -Assistenten im Geltungsbereiche der Verordnungen vom 2. Januar 1849 und vom 26. Juni 1867;
die Sekretäre, Kanzlei⸗Expedienten und. Aktuare im Bezirke des Appellationsgerichts zu Celle;
die Sekretäre, Aktugre und Gypedienten im Bezirke des Appellationsgerichts zu Frankfurt a. Me;
die Sekretäre, Parketsekretäre und Gerichtsschreiber im Be⸗ zirke des Appellationsgerichtshofes zu Cöln;
2) Personen, welche vor dem 1. Oktober d. J. das Aktuariats⸗ examen erster Klasse oder im Bezirke des Appellationsgerichtshofes zu Cöln das K bestanden haben, sowie die⸗ jenigen, welche im Bezirke des Appellationsgerichts zu Celle vor dem 1. Oktober d. J. durch Erklärung der vorgesetzten Behörde die Be—⸗ fähigung zur Bekleidung einer . erworben haben.
§. 29.
u Gerichtsschreibergehülfen und zu Assistenten bei der Staats—⸗ anwastschaft können ohne Ablegung der in dieser Verfügung vorge⸗ schriebenen Prüfungen ernannt werden:
die im 5§. 28 bezeichneten Personen,
2) Personen, welche vor dem 1. Oktober d. J. das Aktuariats⸗ examen zweiter Klasse,
3) Personen, welche vor dem 1. Oktober d. J. im Bezirke des Appellationsgerichtshofes zu Cöln das Gerichts vollzieherexamen bestanden haben.
Soll die Anstellung gegen Diäten auf Kündigung erfolgen, so ist auch die Erfüllung der im 5§. 18 Nr. 1, 2 bezeichneten Voraus⸗ setzungen nicht erforderlich. 3
8 Für die vor dem 1. Oktober d. J. noch erforderlichen Er— 1 der Gerichtsschreiber und Gerichtsschreibergehülfen, sowie der Sekretäre und Assistenten bei den Staatsanwaltschaften bleiben diejenigen Vorstandsheamten der Appellationsgerichte zuständig, wel⸗ chen der Justiz⸗Minister durch frühere Verfügungen das Recht der Ernennung übertragen hat. 8. zj
Anwärtern, welche vor dem 1. Oktober d. J. zur Ausbildung für den Suhalternbeamtendienst bei den aufgehobenen Gerichten und Staattanwaltschaften beschäftigt worden sind, kann die zurückgelegte Zeit der Beschäftigung, sowie der Zeitraum, in welchem sie mit der 5 Wahrnehmung des Subalternbeamtendienstes beauftragt ewesen sind, auf den Vorbereitungsdienst, welcher der Gerichtz⸗ . bezw. der Gerichtsschreibergehülfen⸗ Prüfung voran—⸗ gehen muß, angerechnet werden.
Der Zeitrgum, während dessen der Anwärter vor dem 1. Okto— ber d. J. zur Ausbildung für das Amt eines Gerichtsvollziehers im
Bezirke des Appellationsgerichtshofes zu Cöln oder für das Amt eines Gerichts vogts im Bezirke des Appellationsgerichts zu Celle bei einem Gerichtsvollzieher oder Gerichtsvogt beschäftigt worden ist, kann bis zu einem Maximum von drei Monaten auf den Vor⸗ bereitungsdienst, welcher der Gerichtsschreiberprüfung vorangehen muß, angerechnet werden.
§. 32. . Personen, welche bei Publikation dieser Verfügung bei den auf— gehobenen Gerichten und Staats anwaltschaften behufs ihrer Aus⸗ bildung für den Subalternbeamtendienst in Folge Anordnung der zuständigen Behörde beschäftigt werden, sind zu dem Vorbereitungs⸗ dienst, welcher der Gerichtsschreiberprüfung vorangehen muß, ohne Erfüllung der im §. I bezeichneten Voraustsetzungen zuzulassen. ; Die Zulassung kann schon vor dem 1. Oktober d. J. durch die Vorstandsbeamten des Appellationsgerichts, in dessen Bezirk der An wärter beschäftigt wird, erfolgen. Die Vorstandsbeamten können zugleich darüber Bestimmung treffen, ob und welcher Zeitraum auf den Vorbereitungsdienst in Gemäßheit des 5§. 31 anzurechnen und bei welcher Behörde der Anwärter vom 1. Oktober d. J. ab zu be⸗ schäftigen ist. Berlin, den 5. September 1879. Der Justiz⸗Minister. Im Auftrage: Rindfleisch. An sämmtliche Justizbehörden.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Bekanntmachung.
Bei der heute öffentlich bewirkten 25. Serien⸗Verloosung der Staats⸗Prämien⸗Anleihe vom Jahre 1855 sind die 30 Serien: 75. 117. 188. 191. 212. 215. 219. 348. 440. 452. 535. 596. 603. 685. 709. 741. 743. 796. 899. 935. 992. 1013. 1029. 1091. 1125. 1142. 1197. 1254. 1309. 1470 gezogen worden.
Die zu diesen Serien gehörigen 3000 Schuldvers chreibungen und die für dieselben am J. April k. J. zu zahlenden Prämien werden am 15. und 16. Januar k. J. ausgeloost werden.
Berlin, den 15. September 1875.
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. Löwe. Hering. Merleker.
Abgereist: Se. Excellenz der Hofmarschall, General⸗ Lieutenant Graf Perponcher, welcher am 16. d. M. aus Stettin zurückgekommen, gestern Abend nach Straßburg.
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht,
1) daß bei dem Königlichen Stadtgericht hierselbst an summa—⸗ rischen, Mandats“, Injurien⸗ und Bagatellprozessen anhängig gewesen sind: 2. im Jahre 1877 246775, b. im Jahre 1878 223 676, mit⸗ hin im letzteren Jahre 23 699 weniger als im ersteren, ferner
2) daß bei den Schiedsmännern in Berlin im Jahre 1878 11993 Sachen anhängig gewesen, von denen a. durch Vergleich 3796, b. durch Zurücktreten der Parteien 1149, c. durch Ueberweisung an den Richter 7000, zusammen 11944 erledigt und d. am Schlusse des Jahres 49 anhängig geblieben sind.
Berlin, den 13. September 1879.
Königliches Kammergericht.
Bekanntmachung für Seefahrer.
Am Mittwoch, den 1. Oktober er. Morgens 8 Uhr, beginnt im hiesigen Stagts⸗Navigationsschulgebäude eine Prüfung derjenigen Seeleute, welche die Absicht haben, den nächsten Kursus in hiesiger Steuermannsklasse mitzumachen.
Leer, den 16. Septen ber 18799.
Der Königliche Vavigationsschuldirektor. In Vertretung: Wendtlandt.
Bekanntmachungen,
betreffend Verbote und Beschränkungen der Ein— fuhr über die Reichsgrenze. Verordnung, betreffend die Einführung der vollständigen Ver— kehrssperre von Boronow im Lublinitzer Kreise bis Slupna im Kattowitzer Kreise.
Nachdem die Rinderpest nicht blos in Bendusz, sondern auch in Siewierce im Kreise Bendzin in Russisch⸗ Polen amtlich konstatirt und die Seuche durch Weiter— transport einzelner Viehstücke nach Bendzin und auch sonst verschleppt zu sein scheint, sehen wir uns veranlaßt, für den— jenigen Theil der Landesgrenze, welcher bei Boronow im Lublinitzer Kreise beginnt und bis Slupna im Kattowitzer Kreise sich erstreckt, die vollständige Verkehrssperre gegenüber dem angrenzenden Auslande gemäß 8. 7 der revi⸗ dirten Instruktion vom 9. Juni 1873 eintreten zu lassen.
J. Demzufolge ist bis auf Weiteres die Ein⸗ und Durch⸗ fuhr von Gegenständen und Thieren aller Art auf dem Land— wege untersagt.
II. Auch für den Eisenbahnverkehr ist die Ein- und Durchfuhr von Thieren aller Art bezüglich der gedachten Grenzstrecke verboten.
IIl. Von Waaren dürfen über diese Grenzstrecke mittelst der Bahn nicht ein⸗ und durchgeführt werden: ;
a, alle von Wiederkäuern stammenden thierischen Theile in frischem oder trockenem Zustande, einschließlich der Butter, Milch, Käse und Talg,
b. Dünger, Rauchfutter, Stroh und andere Streumate— rialien, gebrauchte Stallgeräthe, Geschirre und Lederzeuge
C. Wolle, Haare und Borsten, gebrauchte gleidungestůcke für den Handel und Lumpen, gleichviel ob letztere in Säcke verpackt sind oder nicht; Heu, Stroh und Häcksel — sofern diese Gegenstände als Verpackungsmittel verwendet sind — unterliegen dem Einfuhr- und Durchfuhrverbote nicht, müssen jedoch am Bestimmungsorte unter Aufsicht der zuständigen Polizeibehörde vernichtet werden. it fer Verkehr mit anderen Gegenständen auf der Bahn ist frei.
JIV. Was vorstehend vom Eisenbahnverkehr gesagt ist, gilt auch vom Postverkehr.
V. Der Personenverkehr erleidet für die gedachte Landes⸗ grenze nur in sofern eine Beschränkung, als Fleischer, Vieh⸗ händler und deren Gehülsen die Grenze nicht üiberschreiten dürfen. Auch mittelst der Eisenbahn dürfen dieselben nicht in das diesseitige Gebiet eingelassen werden. Den bezeichneten Personen sind bis auf Weiteres auch keine Legitimations⸗ scheine zum Grenzverkehr mit Rußland zu ertheilen.
VI. Die vorstehend , ,. Sperre wird durch mili⸗ tärische Kräfte aufrecht erhalten.
VII. Für die Kreise Lublinitz, Tarnowitz, Beuthen und . wird ferner jede größere Ansammlung von Menschen — abgesehen von den politischen und kommunalen Wahlen, sowie abgesehen von den Wochenmärkten — untersagt.
Die Abhaltung der Vieh, Kram⸗ und Ablaßmärkte wird für diese Kreise hiermit ausdrücklich verboten, sowie jede An⸗ . von Thieren jeglicher Art, der Handel mit Vieh und der Transport des letzteren — mit Ausnahme desjenigen zur Weide — desgleichen von Dünger, Rauchfutter, Stroh und anderen Streumgterialien. .
Die Herren Landräthe sind jedoch ermächtigt, auf Grund eines Ursprungsattestes des betreffenden diesseitigen König lichen Landratysamtes auch größere Viehtransporte jeglicher Art, einschließlich der Hornviehtransporte, sowie von Dünger, Rauchfutter, Stroh und anderen Streumaterialien, ohne Rlck⸗ sicht auf die Größe des Transportes, nach freiem Ermessen zu gestatten. ᷣ
Das Ursprungsattest muß den Namen des Besitzers. Signalement und Stückzahl der Thiere, sowie den Bestim⸗ mungsort und die Bescheinigung enthalten, daß in dem Ur— sprungsorte des Viehes resp. der betreffenden Gegenstände, die Rinderpest nicht herrscht.
Die Königlichen Landräthe sind ferner befugt, in geeig— neten Fällen sich einzelne öriliche Polizeiverwalter (Bürger— meister und Amtsvorsteher), keineswegs aber Vorsteher von Landgemeinden (Schulzen) für die Ertheilung dieser Urfprungs— atteste zu substituiren.
Angespannte Zugthiere bedürfen der Ursprungsatteste nicht, ebensowenig wie Hornviehgespanne, welche auf Wochen— märkte kommen.
Das nöthige Vieh zum Fleischkonsum darf nur unter Aufsicht der mit der Veterinär-Polizei betrauten Behörden gekauft werden.
UI. Unsere Verordnung vom 18, September d. J.
, zum Amtsblatt S. 2651) bleibt im ganzen Um— 1.
ange in Kraft, insoweit nicht in dieser Verordnung besondere Vorschriften erlassen sind.
IX. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Maßnahmen werden in Gemäßheit der 88. 327 und 338 des Strafgesetz— buches und des Gesetzes vom 21. Mai 1878 (Reichsgesetzblatt S. 96) bestraft.
Oppeln, den 16. September 1879.
Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.
Aichtamtsliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 18. September. Se. Majestät der Kaiser und König trafen heute früh 9 Uhr mittelst Extrazuges in Darmstadt ein und setzten von dort ohne Aufenthalt die Reise nach Straßburg fort.
Mittags, kurz nach 12 Uhr, kamen Se. Majestät in Karls— ruhe an und begaben Sich, von der Bevölkerung auf dem ganzen Wege mit jubelnden Zurufen begrüßt, nach dem
, n e, wo das Dejeuner eingenommen werden ollte
ehr Weiterreise nach Straßburg war auf 1 Uhr fest— gesetzt.
—. Verweigert ein nach dem Bundesgesetze vom 6. Juni 1870, betreffend den Unterstützungswohnsitz, provisorisch zur Verpflegung verpflichteter Armenverband die vorläufige ÜUnter⸗ stüßung eines Hülfsbedürftigen, und unterstützt dem— zufolge eine Privatperson oder eine überhaupt nicht verpflich—⸗ tete Korporation den Bedürftigen, so hat diese, nach einem Erkenntniß des Ober-Tribunals, J. Senats, vom 20. Juni 1879, einen klagbaren Anspruch auf Erstattung der Verpfle⸗= gungskosten gegen den provisorisch verpflichteten Armenverband, welcher sodann die erstatteten Kosten gegen den definitiv ver— pflichteten Armenverband im Verwaltungsstreitverfahren ein— klagen kann.
— Der Königliche Gesandte in Hamburg, von Wentzel, ist auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.
— Der Bevollmächtigte zum Bundesrath Königlich sächsische Geheime Finanz-⸗Rath Zenker ist hier ange— kommen.
Stettin, 17. September. Se. Majestät der Kaiser und König haben dem Ober⸗Präsidenten von Münchhausen folgendes Schreiben zugehen lassen:
„Ich spreche Ihnen gern bei Meiner heutigen Abreise aus der Provinz Pommern nochmals aus, daß der Mir in der Provinz be— reitete Empfang und die vielfachen Kundgebungen treuer Anhäng—⸗ lichkeit Mich warm berührt und Meinem Herzen sehr wohlgethan haben. Ich ersuche Sie, dies zur Kenntniß der Provinz zu bringen, der Ich zugleich auch Meine dankende Anerkennung für die durchweg sehr zufriedenstellende Aufnahme der Truppen während der Uebungen zu erkennen gebe.
Stettin, den 16. September 1879.
Wilhelm—.“ An den Ober -Präsidenten der Provinz Pommern.
Kiel, 15. September. Die „Kiel. Ztg.“ berichtet: Das Uebungsgeschwader, bestehend aus den Panzerfregatten „Friedrich Carl“, Preußen“, „Kronprinz“, „Friedrich der Große“, sowie dem Aviso „Grille“, lief . Morgen gegen 8 Uhr, von Swinemünde kommend, in den Kieler Hafen ein. Außer den genannten Schiffen liegen hier im Hafen die Kor— vette „Arkona“, die Segelfregatte „Niobe“, die von Westindien heimgekehrte Korvette „Nymphe“, die beiden Briggs „Mug quito« und „Undine“, sowie der Torpedodampfer „Zieten .
Das Uebungsgeschwader ist heute Vormittag im hiesigen
Hafen aufgelöst worden, und wurde die Contre⸗Admiralsflagge vom „Friedrich Carl“ heruntergehißt. Die Panzerfregatten Kronprinz“ und „Friedrich Carl“ werden morgen Vormittag ben Kieler Hafen verlassen und nach Wilhelmshaven in See gehen, woselbst die Außerdienststellung erfolgen wird. Die Ahrüstung der Panzerfregatten „Friedrich der Große“ und „Preußen“ soll sofort in Angriff genommen werden.
Bayern. München, 15. September. Bezüglich der Amtsübergabe an die neu eintreten⸗ den Gerichtsvorstände und Staatsanwälte sowie über den Vollzug der Aktenübergaben hat das Ju stiz— Ministerium mehrfache Anordnungen erlassen. Bei der Amtsübergabe an die neu ernannten Staatsanwälte und an die aufgestellten Amtsanwälte kommen die im 5§. 11 der Dienstesvorschriften für die Staatsanwälte bei den Gerichten in den Landestheilen diesseits des Rheins unter dem 20. Juni 18629 getroffenen Ve—
Ein. 3
stimmungen zur entsprechenden Amtsübergaben haben in dem JZeitraume vom 22. bis zum 30. d. M stattzufinden, Für die Fortführung der Geschäfte bis zum 30. d. M. haben die abtretenden Gerichtsvorstände und Staatsanwälte oder deren Vertreter zu r Bei den⸗ jenigen Kollegialgerichten, deren Mitglieder ämmtlich an an⸗ dere Orte versetzt werden, haben die Mitglieder der Ferien⸗ Senate und ein Untersuchungsrichter bis zum 39. d. M. zur . der Geschäfte an dem seitherigen Gerichtssitze zu verbleiben.
Sachsen. Dresden, 17. September. (Dr. J.) Se. Königliche Hoheit der Prin; Georg begiebt sich heuke Abend nach Straßburg, um den in Elsaß-⸗Lothringen sstattfindenden Manövern des XV. Armee⸗Corps anzuwohnen. In Hoch! dessen Begleitung werden sich der Chef des Generalstabes, Oberst von Holleben, und der Adjutant Rittmeister Edler von der Planitz befinden.
Anwendung. Die
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 17. September. (W. T. B.) Die „Polit. Corresp.“ meldet aus Konstantinopel von heute: Der russische Botschafter ö. Lobanoff ist vom Kaiser Alexander nach Livadia berufen worden. — Gerüchtweife verlautet, daß Osman Pascha vom Seraskierate zurücktreten . ch Pascha zu seinem Nachfolger ernannt werden würde.
— Einer Meldung des „Pester Lloyd“ zufolge wird der ungarische Minister⸗Präͤsident von Tisza am 2A spätestens am 22. d. M. aus Ostende zurückkehren und sich nach kurzem Aufenthalte in Pest unmittelhar nach Wien begeben, woseibst die bereits wiederholt erwähnten gemeinsamen Minister— konferenzen stattfinden werden. Den Gegenstand ollen die auf die bosnisch-herzegowinische Verwaltung bezüglichen Vorlagen, das gemeinsame Budget für 1830 und andere in die Kompetenz der gemeinsamen Regierung und der Delegationen fallende Angelegenheiten bilden.
Großbritannien und Irland. London, 16. Sep⸗ tember. (Allg. Corr.) Im indischen Amte ist nachstehende Depesche des Vizekönigs von Indien, datirt aus Simla, vom 14. d. Mts., eingegangen: „Sir Gholam , n. ist wohlbehalten in Shutargardan angelangt.
s verlautet, daß ein Truppendetachement aus Kabul in Jellalabad angekommen ist. Major Sandeman telegraphirt aus Quetta, daß im Lande völlige Ruhe herrsche, und daß die Nachrichten aus Kabul keine beunruhigende Wirkung aus— geübt hätten. Die . der Khojakstäm me erklärten, sie seien entschlossen, ihren Verpflichtungen getreulich nach— zukommen. Der Khan von Khelat telegraphirt, daß sein e und Land zur Verfügung der britischen Truppen tänden“.
Mr. Mitchell Henry hat an den Sekretär der Home⸗ rule⸗Liga ein Schreiben gerichtet, in welchem er Mr. Parnells Projekt einer Nationalkonvention verwirft und er— klärt, daß die Dubliner Versammlung, bei welcher der Ver— such gemacht worden, eine solche Körperschaft anzuerkennen — mit dem erklärten Zwecke, die Autorität der Konvention von 1873 zu unterdrücken — ein Akt des politischen Selbstmords sei. Mr. M. Henry protestirt gegen diese abermalige Ab⸗ weichung von dem ß von 1873, an dessen Prin— zipien er festzuhalten gedenkt.
— 17. September, (W. T. B.) Nach einer dem „Reuter⸗ schen Bureau“ aus Capetown via Aden zugegangenen Mittheilung, vom 29. August, wäre Cetewayo am Tage zuvor zum Gefangenen gemacht worden.
Dem „Reuterschen Bureau“ wird aus Simla, vom heutigen Tage, gemeldet, daß ein Sergeant und einige Guiden, welche zu dem Personal der englischen Ge⸗ sandtschaft in Kabul gehörten, von dort nach Alikhel entkommen seien. Die Militärbehörden hätten Nachrichten erhalten, denen zufolge die Verbindung zwischen dem Khyberpasse und Kabul von den Grenzstämmen theil⸗ weise zerstört worden sei. Durch die hierdurch entstandenen Transportschwierigkeiten werde der Vormarsch der englischen Kolonnen von Khyber und Kurrum, welche je 11 000 Mann von allen Waffengattungen sölern verzögert.
— 18. September. (W. T. B.) Der „Standard“ schreibt: Die Katastrophe von Kabul habe den Werth des Vertrages von Gandamak thatsächlich vernichtet; es werde nothwendig sein, das Prinzip des uti possidetis in Anwendung zu bringen.
Frankreich. Paris, 16. September. (Cöln. Ztg.) Die Kundreise des Kriegs-Ministers zur Besichtigung der Festungen an der Ostgrenze wird bis Anfang November dauern, doch will der Minister auf acht Tage nach Paris ommen, um den Manövern des Armee⸗Corps des Generals Schmitz, zu welchem viele ausländische Offiziere erscheinen werden, beizuwohnen.
Türkei. Konstantinopel, 17. September. (W. T. B.) In der Stadt waren heute verschiedene Gerüchte von einem ,,, Attentate auf den Sultan verbreitet. Ver— anlassung zu diesen Gerüchten gab der Umstand, daß ein Individuum, welches der Geistesstörung verdächtig ist, den Eingang in den Garten des Yeldiz Kiosks erzwingen wollte und hierbei drei Soldaten verwundete, und hierbei selbst ebenfalls schwer verwundet wurde.
Rumänien. Bu karest, 17. September. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Deputirten kammer waren 123 Deputirte anwefend. Der Deputirte Majorescu stellte den Antrag, daß die Berathung über die Verfassungs⸗ revision so lange vertagt werde, bis die Regierung einen neuen Gesetzentwurf eingebracht habe. Der Minister Boerescu führte aus, daß die Regierung einen verfassungswidrigen Akt begehen würde, wenn sie die Verhandlung über den von der Kammer ausgearbeiteten Gesetzentwurf nicht gestatten wollte und fügte hinzu, die Regierung werde im gegebenen Augen⸗ blick ihre Meinung kundthun. Ein Antrag, auf Schluß der Generaldebatte wurde mit 62 gegen 61 Stimmen abgelehnt, die Generaldebatte wird daher morgen fortgesetzt werden..
Der Senat hielt keine Plengrsitzung, sondern war mit Arbeiten in den Sektionen beschäftigt.
Nußland und Polen. St. Petersburg, 18. Sep⸗ tember. (W. T. B) Der zeitweilige General⸗ Gouverneur bon Odessa, General von Totleben, ist zum Kommgn⸗ direnden der Truppen des Militärdistrikts von Odeffa, unter Beibehaltung seines Postens als General⸗Gouverneur, ernannt worden.
Nr. 37 des . Justiz⸗Ministerial Blatts“ hat folgenden Inhalt; Allgemeine Verfügung vem 4. September 1879, betreffend die Beschaffung des Schreibwerks bei den Justizbehörden und die Stellung der Bureauhülfskräfte durch die Gerichtsschreiber bei den Amtsgerichten. — Allgemeine Verfügung vom 5. September 1879, betreffend den Vorbereitungsdienst, die Prüfung und die Anstellung der Gerichtsschreiber. — Allgemeine Verfügung vom 8. September 1879, betreffend die Bewilligung von Umzugskosten an die zum 1. Qktober d. J. versetzten Beam ken. — Allgemeine Verfügung vom 8, September 879, betreffend den Erlaß der Geschäftsordnungen für die, Gerichtsschreibereien der Ober. Landetsgerichte und für die Sekre— tariate der Staatsanwaltschaften bei denfelben. — Allgemeine Ver⸗ hien. vom 10. September 1879, betreffend die Dienstsiegel der
otare.
Statistische Nachrichten.
Nach der im „Statistischen Jahrbuch für das Königreich Sachsen“ (1880) enthaltenen Medizinalstatistik star ben im Königreich im Jahre 1878 80 id Personen (gegen 81 425 in 1877), davon 7321 (1877 009), an Lungenschwindfucht, 3933 (1877 3211 an Croup und Diphtherie, 2029 (1877 1840) an Scharlach, 1850 (877. 1943) an Krebs, 777 (1877 741) an Typhus ꝛc., 594 (bsh) an Kindbettfieber, 514 (748) an Mafern, 3585 (122) an Keuch⸗ , 68 (69) an Ruhr, 31 (20 an Pocken, 7 (1) am Typhus exanth.
Geim pft wurden im Jahre 1878 zum ersten Male von 108 245 impspflichtigen Kindern 81 298 mit Erfolg, 6326 ohne Er⸗ folg. 936 Kinder waren nicht zur Nachschau gebracht. 81 553 Kin der waren mit Menschen,, 1951 mit Thierlymphe geimpft worden; ungeimpft blieben 25 686 Kinder, von denen fich 3518 vorschrifts⸗ widrig der Impfung entzogen haben. Zur Wiederimpfung sollten 67 998 Kinder gestellt werden, von denen 55468 mit, 8688 ohne Erfolg geimpft wurden; bei 541 konnte der Erfolg nicht festgestellt werden; 63 879 Kinder wurden mit Menschen⸗, 277 mit Thierlymphe geimpft; 3301 Kinder wurden nicht wieder geimpft und 1214 ent⸗ zogen sich der Impfung.
Das Civil · Mepizinal · Personal bestand am 1. Januar 1879 aus 925 Civilärzten Jaußerdem 14 in Landezanstalten), 63 Civil Wund und Zahnärzten (außerdem 1 in einer Landesanstalih, 239 Apothekern, Id Debammen (in 943 Distrikten). Es kamen auf die Qu. Meile 34 Civilärzte Un den Stadtmedizinalbesrken Dresden 4165, Leipzig 43,6, Großenhain 102), 63 Civil Wund- und Zahn⸗ ärzte (in jenen 3 Bezirken 21,9, bejw. 63 und 6), (6,9 Apotheken S5, bezw. 43,6 und 204), 6,3 Hebammen (182 bezw. 198 und 81, 6). Es kamen auf 1 Civilarzt 2984 Einwohner (1038 bezw. 786 und 1694), auf 1 Zahn und Wundarzt 40 008 (19729 bezw. 6765 und 9, auf 1 Apotheke 11 551 (12 331 bezw. 9799 und S468), auf 1Hebamme 1611 (2577 bezw. 2159 und 2117) Einwohner.
Das Militärmedizinal! und veterinaäͤrärztliche Personal bestand aus 68 Ober ⸗ und 40 Roßärzten.
Im Ganzen waren 95 Civil und Militãr⸗Ober⸗Aerzte (3, auf. J. Qu. Meile, 1 auf 2780 Einwohner) und 65 Civil Wund. und Zahnärzte (o, auf 1 Qu.⸗Meile, 1 auf 10 005 Einwohner), zusam⸗ men 1062 Aerzte (3,9 auf 1 Qu.-Meile, 1, auf 2599 Einwohner). Das eivilveterinärärztliche Personal bildeten 27 Bezirksthier⸗ ärzte (l auf 1011 Qu.-Meile), 25 Amtsthierärzte (1 auf 13,5 Qu. Meile“, 138 Thierärzte (1 auf 1,8 Qu.Meile) und 95 thierärztliche Empiriker. ö
— Nach amtlichen Ausweisen, mitgetheilt von dem Panama Star and Herald“, wurden während des Monats Mai die Elementar- chülen des Staates Cundinamarea, in dem die Hauptstadt der
ereinigten Staaten von Colum bien, Santa . de Bogota, be⸗ legen ist, von 17414 Schülern besucht. Dazu lieferte das Depa rte⸗ ment Bogotä ein Kontingent von 5936. Der durchschnittkiche Schul besuch in denselben Schulen während des Monats Januar belicf sich auf 11761 — ein Betrag, welcher nach und nach in jedem Monat bis zu den angegebenen Ziffern zunahm, so daß der gesammfe Zuwachs während der fünf Mongte 5653 Schüler betrug. In dem Staate Cundinamarea besteht kein vollständiger Schulzwang, die Zeitung „Maestro de Cecuelo«“ bringt aber Fälle in Erinnerung, in denen verschiedenen Familienhäuptern Geldstrafen von zwei Dollars auferlegt worden sind, weil sie unterlassen hatten, ihre Kinder zum Besuch der Distriktsschule anzuhalten.
London, 15. September. (Allg, Corr.). Das unter britischer Botmäßigkeit befindliche Indische Reich hat, ausschließlich der Eingeborenenstagten, einen Flächenraum von 895 341 (engl) Suadrat⸗ meilen mit 37043524 bewohnten Häusern und einer Bevölkerung von 191 0965 5035 Seelen. Der Flächenraum der Eingeborenen“ staaten beträgt 575 265 Quadratmeilen mit einer Bevölkerung von 19161 540 Seelen. Die französischen Besitzungen in Indien haben einen Flächenraum von 178 Quadratmellen und eine Ri 466 Seelen zählende Bevölkerung. Der Flächenraum der portu— gisischen Besitzungen beträgt 1086 Quadratmeilen und deren Be— völkerung 407 712 Seelen. Der Gesammt-Flächenraum von ganz Indien beträgt somit 1475 870 Quadratmeilen mit einer Ge sammtbevölkerung von 240 937 315 Seelen. Von der Bevölkerung Britisch- Indiens sind 139 343 820 Hindus, 3 Ua 436 Sith, 10267 173 Mahomedaner 2832 851 Buddhisten und Jalrs, 897 692 Christen, 5 413 3204 Andersgläubige und 561 069, deren Re⸗ ligion unbekannt ist. Die Gesammteinkünfte in 1878 betrugen 58 969 301 K, die Gesammtausgaben 62512 388 BE. — Im Jahre 1877 wurden 19 595 Personen durch wilde Thiere und giftige Schlangen getödtet, und zwar 46 durch Elephanten, 89 durch Tiger, 200 durch Leoparden, 85 durch Bären, 564 durch Wölfe, 24 durch Hyänen, 1180 durch andere wilde Bestien und 16 777 durch Schlangen. Die Hahl der Getödteten in den zwei vorhergehenden Jahren betrug 19363 beziehungsweise 21 391. An Vieh wurden in derselben Weise 53 193 Stück getödtet, gegen 54 830 in 1876 und 48 234 in 1875. 10 394 wurden 1877 in der Form von Belohnun⸗ gen für die Vernichtung wilder Thiere und Schlangen gezahlt. Von ersteren wurden 22 851, von letzteren 127 295 vernichtet. Wäh⸗ rend des Jahres 1877 wurden 688 Personen zum Tode verurtheilt.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
In der soeben erschienenen 28. Lieferung des Prachtwerks Italien“ (Stuttgart, J. Engelhorn) beginnt Woldemar Kaden die Beschreibung von Neapel und Campanien. Ludwig Dill hat den Titel des Abschnaitts mit einer geschmackvollen Randzeichnung verziert, außerdem den Tert durch die Abbildung des Triumphbogen König Alphons J., eines Brunnens in der Villa Reale und des Corso in Neapel illustrirt. German Bohn (Mädchen aus den salermitanischen Bergen), Joh. Graf (Fischer aus Gaeta) und Ferd. Keller (neapoli- tanisches Fischermädchen) haben in den Textillustrationen charakte⸗ ristische Volkstypen, Lindemann Frommel eine Ansicht des Golfs von Negpel wiedergegeben. Die dem Heft beiliegenden Tondruckhilder stellen dar: Olivenhain bei Vengfro von Edmund Kanoldt, Sommer⸗ nacht am Posilipp von Ludw. Dill und Dolce far niente von Ferd.
Keller. . Land⸗ und Forstwirthschaft.
Metz, 14. September. (Straßb. ten Der Ausfall der diesjährigen Ernte hat sich, was die Körner frucht betrifft, besser gestaltet, als es bei dem schlechten Sommer den Anschein hatte. Die Aehren sind voller guter Körner, und das gesammte Ge- treide ist auch gut ins Stroh gegangen. Leider mangelt es auch bei uns sehr an ländlichen Arbeitskräften, so a noch viel Getreide in Garben auf dem Felde steht. Geradezu trostlos sieht es aber mit der heurigen Weinernte aus; auch selbst in den guten Lagen haben die Trauben noch nicht zur Rekfe gncgseft und wird die Lese, welche hier gegen Ende September und Anfangs Oktober stattzufinden pflegt, in diesem Jahre wohl frühestens gegen Ende Oktober statt⸗ finden können, wenn die Trauben überhaupt noch ordentlich zur Reife kommen. Von dem sogen. „raflinement« nach der Reifung ist natür⸗ lich gar keine Rede. Ist quantitativ die Weinernte als eine schlechte
vorauszusagen, so steht sie auch der Qualität nach als so gering zu erwarten, daß der Ertrag an einzelnen Stellen kaum die Kosten der Lese decken wird. Daß die Preise der alten Weine demzufolge auf⸗ schlagen, kann nicht Wunder nehmen. Die Ka rtof fe lernte scheint dagegen günstig ausfallen zu sollen, wenn schon in den tieferen Ge⸗ genden ihre Haltbarkeit wegen alliureichlicher Nässe angezweifelt wird. Das Endresultat des Herbstes wird also, mit Ausnahme des Weines, die gehegten Befürchtungen nicht eintreten lassen.
Gewerbe und Gandel.
Durch Ukas vom 16.28. v. M. ist die Ausfuhr von Mais aus dem Fürstenthum Bulgarien bis zur nächsten Ernte verboten worden; gleichzeitig ist die Ausfuhr von Getreide, Gerste und anderen Cerealien bis auf Weiteres untersagt worden.
— In der kürzlich abgehaltenen außerordentlichen Generalver-⸗ sammlung der Berliner Zucker ⸗ Raffinerie ⸗Aktien⸗Gefell⸗ schaft, deren Aktien übrigens niemals in den Handel an der Börse gekommen sind, wurde die Auflösung der Gesellschaft beschloffen und der Baumeister Hanke zum Liquidator gewählt.
— Die Allgemeine Deutsche Kreditanstalt in Leipzig hat eine 40/ige Anleihe der Mansfelder Kupferschiefer bauenden Gewerkschaft in Höhe von 1 650 006 S6 übernommen, deren Zweck die Ablösung von Lasten (Ausbeute Antheile 2c ist. Die An—⸗ leihe wird wahrscheinlich Anfangs Oktober zur Emifflon gelangen.
In Ashton-under⸗Lyne sind in Folge des Strikes der Baumwollspinner 10000 Personen biff zun gol. — Aus Glasgow wird gemeldet: In Folge des in voriger Woche ge⸗ faßten Beschlusses der schottischen , sind am Montag 12 der 36 Hochöfen des Coatbhridge-⸗Distrikts ausgeklöscht worden, wodurch 200 Arbeiter beschäftigungslos geworden sind. In anderen Theilen Schottlands wurden 18 Hochöfen ausgelöscht und eine entsprechende Anzahl Arbeiter entlassen.
Am ster dam, 17. September. (W. T. B.) Die heute von der n iederländischen ar nn,, abgehaltene Kaffee⸗ auktion eröffnete für Nr. 1 zu 50 A 50, Rr. 2 508 ot, Nr. 4 544 à 545, Ne. 14 431 ù 433, Nr. 16 413 à 41 Cents.
London, 16. September. (Allg. Corr) Bie Baumwoll spinner Oldhgms haben einen wichtigen Beschluß gefaßt, bezüg⸗ lich der Neutralisirung der Aktion des Liverpooler Baumwoll Rings. Die Vertreter von 44 Aktienspinnereten entschieden sich dafür, daß es wünschenswerth erscheine, ein System beschränkter Arbeitszeit ein= zuführen. 29 Aktienspinnereien entschlossen fich, hiernach zu handeln und die Privatfirmen der Stadt und die Direktoren anderer Gefell⸗ schaften aufzufordern, diesem Beispiele zu folgen.
Southampton, 17. September. (B. T. B) Der Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Mosel“ ist hier angekommen.
Paris, 16. September. (Fr. Corr.) Die Gefandtschaft der Republik Peru in Paris hat den Blattern folgende Rote zu= gehen lassen: „Mehrere Zeitungen haben gemeldet, daß die Na—⸗ tionglbank von Lima fallit erklärt sei, und daß die Direktoren dieses Instituts mit zweien ihrer Haupteommis verhaftet wären. Diese durch den Telegraphen übermittelte Nachricht kann wahr sein; auf alle Fälle muß aber darauf aufmerksam gemacht werden, daß diese Bank trotz ihres Namens nur einer Privatgesellschaft angehört und mit der Regierung von Peru nichts zu thun hat.“
New⸗-Nork, 17. September. (W. T. B.) Der Hamburger Postdampfer „Herder“ ist hier eingetroffen.
Verkehrs⸗Anstalten.
Ueber die Lage der Versuche zur Schaffung re elmäßiger Handelsverbindungen mit Sibirien gehen der, es. Ztg.“ solgende Mittheilungen zu: Die Hoffnungen, die man daraus ge⸗ schöpft hat, daß während fünf Jahren Schiffe nach dem Sb und Jenissei haben gelangen können, ohne von Eis belästigt zu werden, sind in diesem Jahre höchst wahrscheinlich vollständig vernichtet. In den ersten Tagen des September kehrte das nach dem Jenissei be⸗ stimmte Segelschiff. Erpreß“ nach Hammerfest zurück und berich⸗ tete, daß das Karische Meer noch immer voll Eis sei und daß es keinem der sechs nach dem Ob und Jenissei bestimmten Dampfer bis jetzt gelungen sei, durchzudringen. Der Dampfer Neptun“, Kapt, Ratszmußen, welcher 1878 die Reise nach dem Db glücklich hin und zurück gemacht hat, ist am 6. September unverrichteter Sache nach Vardoe zurückgekommen und hat die Rückreise nach Hamburg angetreten, wo er demnächst zu erwarten ist. Ein zweiter Dampfer, der, Samuel Owen“, ist ebenfalls nach Vardoe zurückgekehrt. Der Dampfer „R. L. Alston⸗, der auf der Aus reife nach dem Ob mit gebrochener Ruderpinne in Archangel eingelaufen war, läßt dort seine für Sibirien bestimmte Ladung auf Lager und kehrt mit Fracht, von Archangel nach England zuräck, scheint dem= nach zu beabsichtigen, im nächsten Jahre aufs Neue die Reise nach dem Ob zu unternehmen. Der Dampfer, Louise“, für den der hiesige Platz (Bremen) das größte Interesse hat, wollte bis zum 16. September auf günstigere Eigverhältnisse warten; da derselbe noch nicht als nach Ror⸗ wegen zurückgekehrt gemeldet ist, so liegt die Möglichkeit vor (falls kein Unglücksfall eingetreten ist), daß es demselben doch noch gelungen ist, durch das Karische Meer zu dringen. Die Zeit für die Rückreise selbst ohne Ladung würde in diesem Falle immerhin sehr kurz bemeffen fein. In der unglücklichsten Lage befinden sich die 3 von Tobolsk nach England . Segelschiffe: Ob“, „Tjumen“*, „Nadeschka“. Dieselben sind bekanntlich in Tiumen erbaut und mit Talg und Weizen beladen, müssen etwa Ende Juli die Obmündung erreicht haben und laufen die größte Gefahr, im Karischen Meere zu Grunde zu gehen, da eine Rückkehr nach dem Ob, bei den wechselnden Winden und häufigen Windstillen für Segelschiffe große Schwierigkeiten gewährt. Daß eine Fahrt mit Segelschiffen in diesen Gegenden ohne Begleitung von Dampfern uberhaupt ein großes Wagestück ist, darüber sind sich die dort gewefenen Kapitäne wohl einig. Das der ebenfalls in Tiumen erbaute Cali Sibir“ im verflossenen Jahre glücklich England erreicht hat, ist nur auf Rechnung der in diesem Jahre (1878) ganz ungewöhnlich günstigen Eisverhaͤltnisse zu setzen. Es können Jahrzehnte vergehen, ehe es wieder einmal möglich sein wird, eine Fahrt wie die des Professors Nordenstjöld per Dampfer ‚Wꝛega“ um das Kap Tschel⸗ justin und bis zur Beringstraße zu machen. Falls die drei Segel⸗ schiffe glücklich nach Sibirien zurückkehren, wird es interessant sein, zu erfahren, wie weit das Karische Meer eisfrei geworden ist; denn es liegt die Möglichkeit vor, daß nur die drei westlichen Zugänge: J Kgrische Pforte und Matoschkin Scharr, durch Eis verstopft, das Meer weiter östlich dagegen eisfrei sst.
Berlin, den 18. September 1879.
Wit terungsverhältnisse im nördlichen und mitt— leren Deutschland während des Aug ust 1879.
Auf den im Allgemeinen unfreundlichen, zum Theil selbst rauhen Juli dieses Jahres, der auch das Reifen und Einbringen der Feld⸗ früchte wenig begünstigte, folgte ein August mit ziemlich normalem Witterungscharakter. Er zeichnete sich aus durch sehr geringe Schwankungen im Luftdrucke; das Maximum und Minimum, welches in diesem Monate das Barometer erreichte, standen, wie die unten folgende Uebersicht zeigt, auf allen Stationen nur wenig aus⸗ einander., Während im Allgemeinen die mittlere Temperatur des August bis zu einem Grad niedriger zu sein pflegt, als die des Juli, fand in diesem Jahre das Gegentheil statt. Die Menge der Rleder⸗ schläge war sehr ungleich, in den östlichsten und westlichsten Pro—⸗ vinzen im Allgemeinen größer, als in den mittleren, an den höher gelegenen Stationen bedeutender, als in der Ebene. Im Juli hatten sich die zwei letzten Monatstage von den anderen dadurch ausgezeichnet, daß an ihnen eine entschiedene Sommerwitterung zur Geltung kam; gleiches Wetter hatten die ersten Tage des August. Das Barometer stand überall hoch und stieg langsam bis zum 3. August, an welchem Tage es an den meisten Stationen öftlich der Elbe das Monaätzz⸗ maximum erreichte; es herrschte die polare Windesströmmung vor, in den östlichen Provinzen mehr, als in den westlichen. Die Tage
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