Framke faut a. M., 17. September. (detreide- und Pro- dukten-Bericht von Joseph Strauss, Agent.) Das Wetter war in den letzten Tagen sehr zufriedenstellend; die Feldarbeiten nahmen guten Fortgang. Die feste Tendenz, von der der letzte Bericht reden konnte, ist in Berlin und Paris am Montag in eine stürmische Obgleich die Steigerung durch die von New- Tork gemeldeten höheren Weizenpreisé hervorgerufen wurde, fiel doch die Wahrnehmung ins Gewicht, dass do Abladungen von Amerika nicht so grosse Dimensionen mehr anzunehmen FEcheinen., Wie zu befürchten war. Unser Montagsmarkt war ruhiger und stiller als sonst in Folge der bevorstehenden israelitischen Feiertage. Das Angebot von hierländischtm Weizen war sehr dringend und da die Qualität für Export nicht geeignet, so wird der Freis nur von den grösseren Mühlen bestimmt. Weizen ab Umgegend 204 — 211 AM.
Hauese ausgeartet.
frei hier 216 AM, prima fremder über Notiz bexablt.
bleibt die Stimmung fest; Eigner sehr zurückhaltend, ab auswärts
Eroviantämter eingreifen,
Vurde nichts gethan, die Notiz bleibt für Ia. Rogen 16 Sp, St. Petersburger 144 M, Nicolsjeff 135 Sς. Gerste schleppt sich in äusserst geringfügigem Verkehr hin; Netterauer 17t - 18 4, fremde hochfeine nar zu sehr bohen Freisen käuflich. Hafer wird sich noch so lange ruhig verhalten, bis dis 134 — 14 0v. Hülsenfrüchte rar und theuer. hauptet, jedoch entspricht der Abzug nach auswärts den Frwartun- gen nicht; hierländischer Raps bringt 23 — 244 M, feiner böhmischer 251 ς, Für Mehl beschränkte eich das Geschäft hauptsächlich auf den Konsum; di Preise sind unverändert. — Futterstoffe ruhig, aber fest. Kartoffeln noch immer leblos, 4 0 pr. 100 kg.
10. Noybr. Milt-nberger Gerste 184 ,
hochfein 15 SG Cours.
Raps hat seine Festigkeit bo! ( 2263 t,.
Zweighahn.
Für Roggen 29. Septbr.
& ena em a l d . a LL,. Ellenburger Rattun - Hlanufaktur - Aktlen - Gesell- sohaft. Ord. Gen. Vers. zu EHilenburg.
RNlajsk - Viasma Eisenbahn. Petersburg.
Münster Eusoheder Eisenbahn.
Ord. Gen. Vers. in 8
Eisenmnhahn-Einmnhmenm. Im Angast er. 24 449 4
Thüringlsohe Elsenbahn. Stammbahn. Im August er. 1 343 dꝛõ ( 57 983 S), bis ult. August er. Gotha-Leinefelder Zweig hahn. bis ult. August er. 517 419 d (4 5381 M). ͤ Im August er. 85 333 ½ (— 3160 „MS), bis ult. Augun er. 609 679 S (— 3459
dotha - Ohrdruffor Hlsenbahn. ( 1670 ½), bis ult. August er. 75 177
8 976 007 MS (— 65184 Im August er. 71 864 us (- 2585 ö. Gera - Hichicht-
).
m Augnst er. 12 874 „S (- 10076 46).
——
Theater.
Königliche Schauspiele. Sonnabend: Dpernhaus. 181. Vorstellung. Die lustigen Weiber von Windsor. Komisch⸗phantastische Oper in 3 Akten, nach Shakespegre's gleichnamigem Lust⸗ spiele gedichtet von S. H. von Mosenthal. Musik . O. Nicolai. Tanz von Hoguet. An fang
pr.
Schauspielhaus. 163. Vorstellung. Zum ersten Male; Rolf Berndt. Schauspiel in 3 Akten von G. zu Putlitz. In Scene gesetzt vom Direktor Dertz. Anfang 7 Uhr.
Sonntag: Opernhaus. 182. Vorstellung. Don Juan. Qper in 2 Abtheilungen mit Tanz von Mozart. (Frl. Brandt, Fr. von Voggenhuber, Frl. Lehmann, Hr. Betz, Hr. Fricke, Hr. Ernst, Hr. Salomon, Hr. Krolop.) Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. 164. Vorstellung. Das Ge⸗ fängniß. Lustspiel in 4 Akten von Roderich Benedix. Anfang 7 Uhr.
Vallner-Tkeater. Sonnabend: Zum 20.
Male: Sodom und Gomorrha.
Victoria-LTheater. Direktion: Emil Hahn. Sonnabend: Kapitän Grant: Emil Hahn. Gast⸗ jpiel der ersten Solotänzerin Signora Consuello de Labrujere, vom Theater della Scala in Mailand, und des ersten Solotänzers Herrn Friedrich Spange, vom Königlichen Hoftheater in Dresden. Ren ein“ studirt u. mit neuer Ausstattung. Zum 141. Male: Die Kinder des Kapitän Grant. Großes Auß— stattungestück mit Ballet in 17 Bildern von Jules Verne und Al. D' Fredy Defftsch von t. Schelcher. Musik von C. A. Raida. Die Balletmusif von Debillemont. In Scene gesetzt von Emil Hahn.
Sonntag: Dieselbe Vorstellung. Sonnabend:
Residenz- Theater. Dle
Fourchambault.
Krolls Theater. Direktion: Engel⸗Eehrnn ⸗ Sonnabend: (Neu einstudirt) Berlin, wie es weint und lacht. Volksstück mit Gesang in 3 Akten und 10 Bildern von D. Kalisch, Musik von A. Conradi. Vor zund nach der Vorstell ung, Abends bei brillanter Illumination des Gartens: Großes Concert. Anfang des Concerts h Uhr, der Vorstellung 63 Uhr.
Sonntag: Von 4 Uhr an, während und nach der Vorstellung Großes Doppel⸗Eoncert. Im Theater: Berlin, wie es weint nnd lacht. Voiksflück mii Gesang in 3 Akten und 10 Bildern von D. Kalisch, Musik von Conradi.
Germania-Solnnmer- Theater. Sonnabend: Gastspiel des Hrn. Eduard Weiß rom Krollschen Theater, Bummelfritze. Volkestück mit Gesang in 3 Abtheilungen von Jacobsohn und Wilken.
Sonntag: Dieselbe Vorstellung.
Belle liance- Theater. Sonnabend: Zum
16. Male: Die beiden Relchenmüller. Schwank mit Gesang in 3 Akten und einem Vorspiel: „An der Landstraße“, von Anton Anno. Her auß er⸗ ordentliche Lach Erfolg. den das Stück allabendlich erzielt, veranlaßt die Direktion, daffelbe auch noch für die nächste Woche auf dem Repertoir zu be; lassen. Im prachtvollen Sommergarten: Große Doppel Concert. Steyrssches Damenquartett. Brillante Illumination durch mehr als 15 000 Gas—⸗ flammen. Anfang des Concerts) 6 Uhr, der Vor⸗ stellung 7 Uhr. Entrée 55 5.
Sonntag und folgende Tage: Die beiden Neichenmüller.
Familien⸗ Nachrichten.
Verlobt: Frl. Marie Berg mit Hrn. Referendar Dr. Carl Freese (Stralsund). Geboren; Ein Sohn: Hrn. Ingenieur H. Vering (Eübeck'. — Hrn. Bürgermeister Würtz (Marienwerdery. — Hrn. Pastor Gurt Nigmann (Genninsch im Warthebruch). — Hrn. Pastor Otto Wolfgtamm (Kussow). Hrn. Premier⸗ Lieutenant Ottekar v,. Winterfeld (Moltzow in Meckl). — Eine Tochter: Hrn. Land. Bau— meister Carl Stoll (Cassel). — FSrn. Hauptmann und Compagnie Chef Oscar von Hazen (Celle). Hrn. Premier Lieutenant v. Letfow-Vorbeck 1. ( Saarlouitẽ). Hrn. Major und Bataillons⸗
Commandeur v. Meding (Rostoch.
Gestorben: Frau Regierunge⸗Rath Alma Linde— mann (Pyrmont). — Hr. Rittergutsbesitzer Leo⸗ pold Weste (Weraigerode). — Hr. Sanitatt⸗Rath Dr. Lecpold Hamberger (Eiegnitz). — Hr. Pastor Richard Eyßner (Gr.-Grünom). — Frau Sberft⸗ Lieutenant Anna v. Westphal, geb. v. Tie fe (Schweidnitz). — Hr. Hauptmann a. D. Franz Graf v. Reina (Dessau).
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. 7945 Edietalladung.
Der Halbhöfner Heinrich Lauenstein zu Harber hat dem Gerichte angezeigt, daß er wegen eines ihm aus der Landes-Kredit-Anstalt in Hannover zu be⸗ willigenden Darlehns Hypothek mit feinein im Be— zirke deg unterzeichneten Amtsgerichts belegenen Grundbesitz zu bestellen beabsichtige.
Namentlich soll verpfändet werden die Halbhöfner— stelle des Anleihers zu Harber, welche besteht aus
den Gebäuden Haus Nr. 3 daselbst, den in der Grundsteuer⸗Mutterrolle von Harber unter der Artikel Nr. 3 aufgeführten Grundstücken ad 26, SSỹ43 ha und den sonstigen Zubehörungen und Berechtigungen.
Nachdem der Provokant als verfügungsfähiger Eigenthümer des zu verpfändenden Grundbefitzeg sich allhier vorläufig ausgewiesen hat, so werden unter Bezugnahme guf die 85. 25 und 26 der Ver⸗ ordnung vom 18. Juni 1843 und den 8. 18 des Gesetzes vom 12. August 1846 alle Diejenigen, welche an die bezeichneten Pfandgegenstände Un— sprüche irgend einer Art erheben zu konnen glauben, mögen diese in Eigenthums oder Ober⸗Eigenthums⸗ rechten, in hypothekarischen und sonst bevorzugten Forderungen, in Reallasten, Abfindungs⸗, Dotal⸗, oder Leibzuchts ansprüchen oder andern Verhaftungen und. Belastungen bestehen, hierdurch vorgeladen, solche Ansprüche in dem dazu auf
Donuerstag, den 30. Oktober d. J.,
; Morgens 10 Urr, angesetzten Termine anzumelden. Durch die Nicht⸗ anmeldung geht der Anspruch nicht überhaupt, son— dern nur im Verhältnisse zu der der Landes⸗-Kredit⸗ Anstalt zu bestellenden Hypothek verloren.
Einer Anmeldung bedarf es daher nur dann, wenn die Rechtsbeständigkeit und das Vorzugsrecht der der Landes⸗Kredit⸗Anstalt zu bestellenden Hypothek nicht eingeräumt werden soll.
Von der Anmeldungspflicht sind nur Diejenigen befreit, denen über ihre Ansprüche von der Direktion der Hannoverschen Landes⸗-Kredit-A1Anstalt Certifikate ausgestellt worden.
Burgdorf, den 11. September 1879.
Königliches Amtsgericht. Abth. J. Culemann.
—ᷣ— 26
79551 2 5 Bekanntmachung.
In die Liste der bei dem künftigen Landgericht zu Fran kfurt a. Oder zugelassenen Rechtsanwüte ist von uns eingetragen worden:
der Rechtsanwalt und Notar Riebe mit seinem bisherigen Wohnsitze Frankfurt a. Oder.
Frankfurt a. Oder, den 15. September 1879.
Königliches Kreisgericht.
7964 Bekanntmachung.
In die Liste der bei dem künftigen Landgericht zu Frankfurt a. /Oder zugelassenen Rechtsanwälte ist von uns eingetragen worden:
der Rechtsanwalt und Notar Plantiko mit scinem bisherigen Wohnsitze Beeskow.
Fraukfurt a. O., den 12. September 1879.
Königliches Kreisgericht.
6 Bekanntmachung.
In die Liste der bei dem Königlichen Landgerichte zu Guben zugelassenen Rechtsanwälte sind einge⸗ tragen:
I) der Rechtsanwalt und Notar Kniebusch, zur Zeit in Crossen, künftig hierselbst wohnhaft,
2) der. Rechtsanwalt und Iöotar, Justiz⸗ Rath Klinkmüller zu Schwiebus, mit Beibehaltung seines bisherigen Wohnsitzes,
3) der Rechtsanwalt und Notar Zülzer zu Som— merfeld, mit Beibehaltung seines bis herigen Wohnsitzes,
4) der Rechtéanwalt und Notar Weber zu Crossen, mit Beibehaltung seines bisherigen Wohnsitzes,
5) der Rechtsanwalt und Notar Scheurich zu Frossen, mit Beibehaltung seinet bisherigen Wohnsitzes,
6) Der Rechtfanwalt und Notar, Justiz⸗ Rath Unverxricht zu Sorau N. E, mit Beibehaltung seines bisherigen Wohnsitzes,
7) der Rechtsanwalt und Rotar Neumann zu Sorau N. L., mit Beibehaltung seines bisherigen Wohnsitzes,
s) der Rechtsanwalt und Notar, Justiz⸗ Rath Gersdorf hierselbst,
9) der Rechtzanwalt und Notar Frauz hierselbst,
10) der Rechtsgnwalt und Notar Lange zu Forst iL, mit Beibehaltung feines bisherigen Wohn⸗
sitz es,
II) der Rechtsanwalt und Notar Röder zu Zül⸗
lichau, mit Beibehaltung seines bis herigen Wohnsitzes,
12) der Rechtsanwalt und Notar, Justiz⸗Rath Költze zu Züllichau, mit Beibehaltung seines bisherigen Wohnsitzes, ;
13) der Rechtsanwalt und Notar Sander hierselbst.
Guben, den 15. September 1875. Königliches Kreisgericht.
1 Belanntmachung. In die Liste der bei dem Landgerichte in Schweid⸗ nitz zugelassenen Rechtsanwälte ist aub Nr. 12 der Rechtsanwalt und Notar Lottermoser in Schweidnitzẽ eingetragen worden. Schweidnitz, den 18. September 1879. Königliches Kreisgericht.
toõ0] Vekanntmachung.
In die Liste der bei dem künftigen Landgerichte zu Liegnitz zugelassenen Rechtsanwälte sind von uns eingetragen worden:
I) der Rechtsanwalt und Notar, Justiz-⸗Rath
Butze, 2) der Rechtsanwalt und Notar, Justiz-Rath
Pleßner,
3) der Rechtsanwalt und Notar Fränkel,
4) der Rechtsanwalt und Notar Urban, sämmtlich mit ihrem bisherigen Wohnsitze zu Liegnitz,
5) der Rechtsanwalt und Notar Bieder zu
Haynau, 6) der Rechtsanwalt und Notar Steul mann zu Goldberg,
7) ö. Rechtsanwalt und Notar Röhricht zu
üben,
8) ö. Rechtsanwalt und Notar Peltasohn zu
üben,
9) der Rechtsanwalt und Notar Matters dorf
zu Neumarkt, 10) der Rechtsanwalt und Notar, Justiz⸗ Rath Minsberg zu Bunzlau, . 1I) der Rechtsanwalt und Notar Fuisting zu Jauer. Liegnitz, den 13. September 1879. Königliches Kreisgericht.
2950 6 Bekanntmachung.
In die Liste der bei dem Königlichen Landgerichte zu Stolp i. Ponm. zugelassenen Rechtsanwälte sind eingetragen:
l. der Rechtsanwalt und Notar, Ju ti Hentel hier elt. Znst ui 2) der Rechtsanwalt und Notar, Koehler hierselbst, 3M) der Rechtsanmwalt und Notar, Justizrath pon Gostkomwsky hierselbst, Alz der Rechtsanwalt und Notar Kutscher hö,
selbst,
5) der Rechtsanwalt und Notar Dr. Li hierselbst, Linti
6) der Rechteanwast und Notar Goering, mi dem Wohnsitz zu Schlawe i. Pomm.,
der Rechtsanwalt und Notar Fitzau, mit den Wohnsitz zu Bütow,
8; der Rechtsanwalt und Notar Puchta, mit den Wohnsitz zu Bütow,
O9) der Rechtsanwalt und Notar, Justizrath Baut mit dem Wohnsitz zu Lauenburg i. Pomm, ;
10 der Rechtsanwalk und Notar Goldstein, mi dem Wohnsitz zu Rügenwalde,
Justizrath M
UI) der Rechtsanwalt und Notar Nemitz, mit
dem Wohnsttz zu Lauenburg i. Pomm.,
123 Fer Rechtsanwalt und Nofar Wrede, mit den
Wohnsitz zu Schlawe i. Pomm. Siolp i. Pom m., den 16. September 1879. Königliches Kreisgericht.
7960
—
Königlich viiederschlestsch⸗Märkische Eisenbahn.
Neu baustrecke Tittersbach⸗Glatz. . Snbmisston zur Verdingung der Arbeiten und Materiallieferungen zur Herstellung der Bohlenheläge für die eisernen
Ueberbaue von 7 Viadukten auf der Strecke Ditters bach⸗Neurode in 7 Loosen.
Im Ganzen sind zu liefern:
ca. 294 ehm vollkantiges, nach gegebenen Dimensionen geschnittenes klefernes Holz und „eg. 4166 am 5 em starke fichtene Bohlen. Angebote auf Lieferung von kiefernen Bohlen sind zulässig.
Termin:
Dienstag, den 7. Oktober er.,
Vormittags 11 Uhr,
im hiesigen Abtheilungs⸗Burenn, woselbst auch die Bedingungen, Massenberechnungen und Zeichnungen
zur Einsicht ausliegen und die vorgeschriebenen Formulare zu den
gungen gegen Erstattung der Kosten abgegeben werden.
Altwasser, den 17. September 1879.
Der Abtheilungs⸗Banmeister. Bothe.
Keipziger Zeitung.
Auf das Quartal vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1879 nehmen alle Postanstalten dez
In⸗ und Auslandes Bestellungen an.
Die Leipziger Zeitung wird täglich des Abends mit Ausnahme des Sonntags mit 1— 1 Bogeß
politischem Tert und mehreren Bogen Inseraten⸗Beilagen ausgegeben. Zeitungen Mitteldeutschlands, enthält die offiziellen Erlasse der Königl. Sächs. Staatsregierung, giel in ihrer Meinung äußerung unabhängig gestellt, theils in leitenden Artikeln,
Sie ist eine der verbreitetsten
theils in unparkeiischen,
aus der Feder tüchtiger Korrespondenten und publizistischer Kapazitäten herrührenden SriginalmitQ— theilungen besonnene Berichte und Vesprechungen uber alle Tagesereigniffe, enthält über alle wichtigeren
politischen Vorgänge telegraphische Depeschen, bringt auf gleichem Wege die neuesten Börsennachrichten und Marktberichte von den Hauptplätzen Europa', sowie außerdem in Abtheilung eine reiche
und der Landwirthschaft gewidmeten besonderen
Lorrespondenzen, welche für die Verkehrsverhältnisse und den Handels-
Stand von Wichtigkeit sind.
Außerdem wird wöchentlich zweimal der Zeitung eine den
Sammlung von Notizen und Gewerbs⸗ und Ackerbau treibenden
Interessen der schönen sowohl all
der exakten Wissenschaften, der Literatur und Kunst gewidmete Wissenschaftliche Beilage beigefügt, für welche unter den dermaligen bekanntesten Rotabilitäten der Wissenschaft namhafte Kräfte thätig sind.
Der Preis pro Quartal beträgt 6 Mark. l Aufgeber im
25 Pf., oder wenn solche auf Verlangen der
Inserate werden der Raum einer Spaltzeile mit
Theile vorbehaltenen Beilagen zum Äbdruck gelangen, mit 30 Pf. berechnet.
Die Wissenschaftliche
frankatur), pro Vierteljahr zu haben und nalzir kel. Leipzig, 18. September 1879.
Beilage ist auch getrennt von der
Königliche Expedition der Leipziger Zeitung.
Einladung zum Abonnement.
Bei dem Beginn des neuen Quartals laden wir zum
Rettung ergebenst ein.
Die „Darmstädter Zeitung“ erscheint täglich in einer doppelten Ausgabe (Sonntags unn
Abonnement auf die Darm sti dter
Montags einmal) und ist zufolge dessen in der Lage, allen Ansprüchen an Vollständigkeit, Reichhaltigkel
und Raschheit
der Nachrichten in vollem Maße zu genügen.
Sie ziht alle für den Lauf der politische
Entwickelung in den europäischen Großstaaten wichtlaen Vorkommnisse in den Kreis ihrer Betrachtun
Demgemäß bringt sie aus den europäifchen Hauptstädten Driginalkorrespondenzen. In entsprechen hervorragendem Maße werden die Angelegenhelten des Deutschen Reichs behandelt.
denten in Berlin sind hierfür thätig.
Ueber die Berhandlungen des dentschen Reichstags wird regelmäßig auf das rascheste ind
genaueste referirt, die Verhandlungen des preußischen Herren⸗ deutscher constitutioneller Körperschaften finden eingehende Berücksichtigung. entsprechend wird ebenso den Verhandlungen des englischen Parlament,
ständigkeit gerichteten Tendenz
der französischen Vertretungen und anderer außerdeutscher Der pelitischen Entwickelung auf der Balkauhalbinsel wird nach wie vo Telegramme werden bei dem zweimaligen Erscheinen ch Extrabeilagen, mitgetheilt. en Tage erscheinenden Hauptblatt Aufnahme.
gehende Beachtung geschenkt. ausführliche Berücksichtigung zu Theil werden.
Die mit besonderer Raschheit, erforderlichen Falls dur Frankfurter Börse finden noch in dem an demselb
Abgeordneten hauses und andert
und Der auf möglichste Vol—
parlamentarischer Versammlungen ein⸗
Die Verhandlungen der hessischen Kammern und ver hessisclen Landessynode erfahtun
eingehende und umfassende Wiedergabe. Alle
wichtigeren, mit diesen Verhandlungen in Beziehnnn
stehenden Aktenstücke werden dem Wortlaut nach oder in ausführlichem Auszuge mitgetheilt, Dit
Darmstädter Zeitung“ und der kirchlichen Vertretungen in Hessen,
namentlich auch der gewerblichen und landwirthschastlichen ze.
enthält ferner Berichte über l Mittheilungen aus der Thätigkeit der heffischen Veren,.
die Verhandlungen der politischen Körperschaftet Ueberhaupt wird allen Nachrichten anß
dem Großherzogthum nach wie vor ausgedehnte Beachtung gewidmet werden.
Die Darmstüdter Zeitung“ bringt als
suilleton Originalromane und Novellen, Aufsätze wissen⸗
schaftlichen, e i ben und sonstigen Inhalts, über Literatur, Kunst und Musik, Theater ⸗ und
Concertberichte u. s. f.
Die interessanten Mittheilungen der Groshh. Centralstelle für Landesstatistik, sowie nl
vierteljährlich erscheinende Zugangs⸗Verzeichniß der Großh.
kostet in Darmstadt vierteljährlich 3 . Postaufschlags 3 S 76 3 pro Vierte jahr, excl. Bestell geblht
lage ausgegeben. Die Darmstädter Zeitung“
4 1, bei den Postanstalten, incl. des Hinsichtlich des
ihums und des Umstands, daß sie als
? Allgemeinen Anzeigers bemerken wir, daß starken Auflage, der Verbreitung der „Darmstädter Zeitung“ in allen Gemeinden des eig nn Organ für die Bekanntmachungen aller öffentlichen Be
Hofbibliothek werden kostenfrei als Ben 6 25 , mit Bringerloht sich derselbe zufolge der schr örden
dient, vorzugsweise für, Peröffentlichungen eignet, welche man zur Kenntniß des ganzen Landes zu brin⸗
en wünscht. Die Einrückungsgebühren
Lokalanzeigen 12 9, und finden Inferate sowohl in dem ersten,
Da rmstabt, im September 1879.
betragen für den Raum der fünfspaltigen Petitzeile 15 8, slt wie in dem zweiten Blatte Beförderunh,
Die Expedition der Darmstüdter Zeitung.
Submissioasofferten mit den Bed
der dem Handel, der Industt⸗
Hauptblatte und in den dem redaktionelle
Die V s z : . r ; Zeitung nur bei der Expedition der . selben, für Leipzig mit 1 Mark 25 Pf., für auswärts mit 1 Mark 50 Pf. (einschließlich Kreuzband= empfiehlt sich solche vorzugsweise zur Anschaffung für Jon
Mehrere Correspon⸗
Die Resultate det
Aas Abonnement brtrügt 4 AÆ 50 3 2. Alle Rost⸗Anstalten nehmen Bestellnng an; für das Vierteljahr. 5 für Gerlin außer den KHost⸗Anstalten auch dir Egpe-=
¶ ufer tin pre für den Raum einer Brumzeilt 30 8 ö 7 dition: 8W. Wilhelmstr. Rr. 32. . * *
M 221. Berlin, Sonnabend, den 26. September, Abends.
— — — — —— —
18279.
. Abonnements Bestellungen auf den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Freußischen Staats-A1Anzeiger für das mit dem 1. künftigen Monats beginnende Quartal
nehmen im Deutschen Reich sämmtliche Post⸗Aemter, für ö. die Expedition dieses Blattes, 8. Wilhelmstr. 32, sowie die Stadtpost⸗Aemter und Zeitungs⸗-Spediteure entgegen.
Bestellungen für das Ausland nehmen an: in esterreich Ungarn, Rußland, Schweden und Norwegen, Dänemark, Belgien, in den Niederlanden und der Schweiz die Post-Aemter; für Frankreich, Spanien und Portugal die Herren Auguste Ammel, successeur de G. A. Alegandré (Paris, our du commeree, St. Andrés des arts, No. 2 und Straßburg i. E., Brandgasse Nr. H), C. Klin eksisck (rue de Lille No. 1) und Paul Collin (rue Lavoisier No. 10 in Paris; für Italien Herr Julius Da se in Triest; für Griechenland und die Türkei das Kaiserlich Königliche Post- Amt in Triest; für Großbritannien und Irland Herr A. Siegle (110 Leadenhall Street E. CG.) in London; für Nord⸗Amerika Herr E. Steiger (22 C 24 Frankfort Street) in New⸗-Hork.
Der viertel jährliche Abonnementspreis des aus dem Deutschen Reichs⸗Anzeiger und dem Königlich Preußischen Staats-Anzeiger bestehenden Gesammtblattes beträgt im Deutschen Neichs⸗Postgebiete einschließlich des Postblattes und des Central⸗Handelsregisters für das Deutsche Reich 4 M 50 98.
Bei verspätetem Abonnement kann eine Nachlieferung bereits erschienener Nummern nur soweit erfolgen, als der Vorrath reicht.
IV. in der Provinz Pommern: I) bei der Königlichen Polizeidirektion in Stettin: die Kriminalpolizei⸗ommissarien, die Polizeikommissarien; ; 2) bei den Polizeiverwaltungen in den übrigen Städten: der Bürgermeister oder das an dessen Stelle mit der Führung, der Polizeiverwaltung beauftragte Ma⸗ gistratsmitglied, die Polizei⸗Inspektoren, die Polizeikommissarien; 3) bei den Polizeiverwaltungen auf dem Lande: die Amtsvorsteher und deren Stellvertreter, die Guts- und Gemeindevorsteher und deren Stell⸗ vertreter;
4) die Lootsen⸗Commandeure 39 Swinemünde und Stet⸗ tin als Vorstände der Schiffahrts⸗Revierpolizei und die Schiff⸗ fahrts⸗-Revierschutzmänner ebendaselbst in ihren Revieren;
5) die Ob eister zu Wollin und Stralsund und die Fischmeister, Fischkieper und Hülfsfischkieper in ihren Revieren;
6) die Revierbeamten des Berg⸗, Hütten⸗ und Salinen⸗ wesens, einschließlich der Direktoren der fiskalischen Berg— werke und Salinen;
. in der Provinz Posen: I) bei der Königlichen Polizeidirektion in Posen: die Kriminalpolizei⸗Kommissarien, die Polizeikommissarien; 2) bei den Polizeiverwaltungen in den übrigen Städten: der Bürgermeister oder das an dessen Stelle mit der ö der Polizeiverwaltung beauftragte Magistrats⸗ mitglied, die Polizei⸗Inspektoren, die Polizeikommissarien; 3) bei den Polizeiverwaltungen auf dem Lande: die Polizeidistrikts⸗-Kommissarien, die Gutspolizeiverwalter und deren Stellvertreter, die Guts⸗ und Gemeindevorsteher und deren Stell⸗ vertreter;
4) die Revierbeamten des Berg⸗, Hütten- und Salinen⸗ wesens, einschließlich der Direktoren der fiskalischen Bergwerke und Salinen;
VI. in der Provinz Schlesien: 1) bei dem Königlichen Polizeipräsidium in Breslau: die Kriminalpolizei⸗Kommissarien, die Polizeikommissarien; . 2) bei den Polizeiverwaltungen in den übrigen Städten: der Bürgermeister oder das an dessen Stelle mit der Führung der Polizeiverwaltung beauftragte Ma⸗ gistratsmitglied, die Polizei⸗Inspektoren, die Polizeikommissarien; 3) bei den Polizeiverwaltungen auf dem Lande: die Amtsvorsteher und deren Stellvertreter, die Guts und Gemeindevorsteher und deren Stellvertreter;
4) die Revierbeamten des Berg⸗, Hütten⸗ und Salinen⸗ wesens, einschließlich der Direktoren der fiskalischen Bergwerke und Salinen;
VII. in der Provinz Sachsen:
I) bei der Königlichen Polizeidirektion in Magdeburg:
die Poliz eikommissarien; . ;
2) bei den Polizeiverwaltuͤngen in den übrigen Städten:
der Bürgermeister oder das an dessen Stelle mit der Führung der Polizeiverwaltung beauftragte Ma⸗ gistratsmitglied,
die Polizei⸗Inspektoren,
die Polizeikommissarien;
3) bei den Polizeiverwaltungen auf dem Lande:
die Amtsvorsteher und deren Stellvertreter,
die Guts⸗ und Gemeindevorsteher und deren Stell⸗ vertreter;
4) die Revierbeamten des Berg-, Hütten- und Salinen⸗ wesens, einschließlich der Direktoren der fiskalischen Bergwerke und Salinen;
VIII. in der Provinz Schleswig-⸗Holstein: z 4. bei den Polizeiverwaltungen in den Städten und ecken: der Bürgermeister, bezw. der Gemeindevorsteher, oder der an deren Stelle mit der Führung der Polizei⸗ verwaltung beauftragte Beamte, die Polizeikommissarien;
Ju stiz⸗Ministerium.
Die nachgesuchte Dienstentlassung ist ertheilt: dem Kreis— gerichts Rath Schneider in Jauer und dem Rechtsanwalt und Notar, Justiz-Rath Schevpen in Stralfund.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Kreisgerichts⸗Rath Kulemann zu Herford den Rothen Adler Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Kreisgerichts⸗Rath a. D. Glaßer zu Grünberg i. Schl., dem Stadtgerichts Sekretär, Kanzlei⸗Rath Ku schel zu Breslau, und dem Appellationsgerichts⸗-Kanzlei⸗Inspektor, Kanzlei-Rath Brinkmann zu Arnsberg den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Ober⸗Post direktor, Geheimen Postrath Friederich zu Düsseldorf den Königlichen Kronen⸗-Orden zweiter Klasse; sowie dem Oberst-Lieutenant Herwarth von Bittenfeld im 2. Magdeburgischen Infanterie⸗Regiment Nr. 27, bisher Commandeur des Kadettenhauses zu Potsdam, den König— lichen Kronen⸗Orden dritter Klasse zu verleihen.
Gemeinschaftliche Verfügung des Justiz⸗Ministers
und des Ministers des Innern vom 15. September
18798 — betreffend die Ausführung des 8. 153 Ab—
satz? des Deutschen Gerie tsverfassungsgesetzes vom 27 Januar 1877.
Auf Grund des 8 155 Absatz 2 des Deutschen Gericht⸗ , n s vom 27 Jannar 187 werden die nach⸗ stehend au fgefühMrten Beamten des Polizei⸗ und Sicherheits⸗ dienstes zu Hülfsbeamten der Staatsanwaltschaft bestimmt:
JI. in der Provinz Ostpreußen: I) bei dem Königlichen] Präsidium in Königsberg: die Kriminalpaͤlizei⸗ Kor n farsen, die Polizeikommissarien; 2) bei den Polizeiverwaltungen in den übrigen Städten: der Bürgermeister oder das an dessen Stelle mit der Führung der Polizeiverwaltung beauftragte Ma⸗ gistratsmitglied,
die Polizei⸗Inspektoren,
die Polizeikommissarien;
3) bei den Polizeiverwaltungen auf dem Lande: die Amtsvorsteher und deren Stellvertreter,
. Guts⸗ und Gemeindevorsteher und deren Stellver—⸗ reter;
4 die Grenzkommissarien in Eydtkuhnen und Prostken;
5) die Qberfischmeister in Pillau und Memel und die Fischmeister, Fischkieper und Hülfsfischkieper in ihren Revieren;
6) die Revierbeamten des Berge, Hütten⸗ und Salinen⸗ wesens, einschließlich der Direktoren der fiskalischen Bergwerke und Salinen; ⸗
Il. in der Provinz Westpreußen: I) bei der Königlichen Polizeidirektion in Danzig: die Polizeikommissarien; 2) bei den städtischen Polizeiverwaltungen: . der Bürgermeister oder das an Stelle desselben mit der Führung der Polizeiverwaltung beauftragten Magislratomitigleh,
die Polizei⸗Inspektoren,
die Polizeikommissarien; .
3) bei den Polizeiverwaltungen auf dem Lande: die Amtsvorsteher und deren Stellvertreter; die Guts- und Gemeindevorsteher und deren Stell⸗
vertreter; .
4) die Fischmeister, Fischkieper und ihren Revieren; ; .
5) die Revierbeamten des Berg⸗, Hütten- und Salinen⸗ wesens, einschließlich der Direktoren der fiskalischen Bergwerke und Salinen;
III. in der Provinz Brandenburg; I) bei dem Königlichen Polizei⸗Präsidium in Berlin: die ,,, . die mit der Führung der Revierpolizei⸗Verwaltung be— auftragten Polizei⸗Lieutenants und deren Stell⸗ vertreter; .
die mit der , der Marktpolizei beauftrag⸗ ten Polizei⸗Lieutenants und Polizei⸗Wachtmeister;
2) bei der Königlichen Polizeidirektion in Potsdam: die Polizeikommissarien .
3) bei der Königlichen Polizeidirektion in Charlottenburg: der Kriminalkommissarius,
der Polizei⸗Lieutenant; . e 4) bei den Polizeiverwaltungen in den übrigen Städten:
der Bürgermeister oder das an dessen Stelle mit der Führung der Verwaltung beauftragte Magistrats⸗ mitglied, die Polizei⸗Inspektoren, die Polizeikommissarien; 5) bei den Polizeiverwaltungen auf dem Lande: die Amtsvorsteher und deren Stellvertreter, die Guts⸗ und Gemeindevorsteher und deren Stell⸗ vertreter; ö . 6) die Revierbeamten des Berg- Hütten⸗ und Salinen⸗ en einschließlich der Direktoren der fiskalischen Bergwerke
und Salinen;
Deutsches Reich. 3 Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reiches den General-⸗Konsul August Dionys Gillet, bisher in Konstantinopel, zum General-Konsul in Odessa zu ernennen geruht.
Dem Kaiserlichen Konsul Hagemann in Säo Paulo (Brasilien) ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Reichs⸗ dienste ertheilt worden.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den seitherigen Ober⸗Regierungs-Rath Richter zu Cöslin zum Ober⸗Verwaltungsgerichts⸗Rath zu ernennen;
dem Sanitäts-Rath Dr. Wilhelm Pröbsting in Hamm den Charakter als Geheimer Sanitäts⸗Rath, und
dem Kreisgerichts-Sekretär Hübscher in Beuthen O. /S. bei seiner Versetzung in den Ruhestand den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Alleranäbigst geruht: den bisherigen Konsistorial⸗Rath Dr. Wilhelm Frie d⸗ rich Gustav Earus in Stettin zum General⸗Superinten⸗ denten der Provinzen Ost⸗ und Westpreußen zu ernennen.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Dem Gräflich Stolberg⸗Wernigerodeschen Schloßbaumeister Frühling zu Wernigerode ist die Medaille für gewerbliche Leistungen in Gold verliehen worden.
Hülfsfischkieper in
Ministerium des Innern.
Bekanntmachung,
betreffend den Betrieb der Gast⸗— und Schank⸗ wirthschaft und den Kleinhandel mit geistigein Getränken.
Auf Grund des Artikels 3 des Gesetzes, betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen der Gewerbe⸗Ordnung, vom 23. Juli 1879 (Reichs⸗-Gesetzblatt Seite 2s.) wird hier⸗ mit bestimmt, daß die Erlaubniß zum Betriebe der Gast⸗ wirthschaft oder zum Ausschenken von Wein, Bier oder ande— ren, nicht unter die Gattung von Branntwein oder Spiritus fallenden geistigen Getränken in Ortschaften mit weniger als 5000 Einwohnern, sowie in solchen Hrtschaften mit einer größeren Einwohnerzahl, für welche dies durch Ortsstatut S. 143 der Gewerbe⸗Ordnung) festgesetzt wird, fortan von . n, eines vorhandenen Bedürfnisses abhängig ein soll.
Bezüglich der Erlaubniß zum Ausschenken von Brannt⸗ wein und zum Kleinhandel, mit Branntwein und Spiritus bewendet es bei den bestehenden 1, Bestimmun⸗ gen, nach denen die Zulassung zu dem Betriebe dieser Ge⸗ werbe von dem Nachweise eines vorhandenen Bedürfnisses abhängig ist.
Berlin, den 14. September 1879.
Der Minister des Innern. Graf Eulenburg.