Fark, 26. September. (q. T. B.) Eohrneker rubig. Nr. 109613 pr. Eilogr 53,50, Nr. 7/9 pr. September pr Weisser Ner- Kork, 76. September. (&. L. B.) Waarenbsrieht. Dem Orleans 101. *
Mehl 5 D. Rother Winterweizen 1 D. 27
— C.
mixed) 54 C. Zucker (Hair refining Mnseovados) 63 Kafles (Bio-) 153. Sehmalg (Marke Wilcor) 6is is, do. Fairhanks 67
clear) 6 G. Getreidafracht: 6
Ven- orks, 26. September. (W. T. B)
Baumwollen- Wochenbericht. Zufuhran in allen Unions- häfen 130 000 B. Ausfuhr nach Grossbritannien 17 000 B.,
nach dem Kontinent 1000. Vorrath 194 000 B.
September pr. 1660 EKilogr. Auneker ruhig, Rr. 3 pr. 106 Kilogr. pr. September 63, 00, vr. Oktober 61.00, pr. Oktober-Januar 61, 66.
Banmwoll' in Ne- Tork 10, do. in Petroleum in New-VYork 7, do. rohes Petroleum 54, do. Pipe line Certif&oats
100 59, 50.
in Fhiladelphia — D. 74 C. C. Mais (old
55 —60½ inkl. Hypotheken à 4 - 42. - 50 o.
Speck (short
Ausfuhr
Unterhandlungen über den Verkauf bebauter Grundstücke in der abgelaufenen Woche sich etwas lebhafter gestalteten und auch eine erhöhte Anrahl von Abschlüssen zu Stande kam, blieb der Charakter des Geschäfts immer noch ein schlöppender. — Der Hypothekenmarkt verharrte in der bisherigen Situation; die an der Börse hervortretende Steifung des Geldpreises blieb ohne Ein- fluss anf den im Realitäten verkehr herrschenden insfass. Wir no- tiren: Erste pupill. Eintragungen in fréquenten Strassen 5 o/ Kleine Beträge in bevorzugter Lage 41 - 44 0, entfernterelstrassen 5; — 6oHo, gute zweite und dritte Stellen innerhalb Feuertare je nach Be- zehaffanheit 39-6 - 7 0ι, Amortisations-Hypotheken 5 - H- G3. - Amortisation nach Stadtlage, Verkauft wurden: gziasnaun und Mlollaa. Kreis Lubfinttz; das Rittergut Wei lenhof, Kreis Gulm; das Gnt Krakow, Kreis Rügen; das Gut Stabeshöhe, Kreis Templin; das Gut Kemnath No. 1, Kreis Steraberg.
mehr sichtbar
erststellige Guts- dis RKittergüter
109 kg.
Her inn, 25. September. (Wochenbericht über Eisen, Kohln ond Metalle, von M. Loswen berg, vereidetem Makler und Taxator beim Königlichen Stadtgericht.) In beendeter Woche war ziem-]
nach Gualität
krei hier.
lich lebhaltes Gezchäft, der Löwenantheil gebührt allerdings
Roheisen: Der Glasgower Markt hat, in Folge der amerikanischen Kaukordres, sämmtliche Verschiffangsbrände sind wesentlich Warrants 54/3 Cassa, auch Middlesbro-Eisen ist höher und Lenden: steigend. Hier gelten gute und beste Marken schottisches Roheisen I, 60 à 8, 40, und englisches 6,30 à 6, 60 pro 100 Eg. Eisenbahn. behienen zum Vorwalzen 6,30 à 6,40, Längen 6,89 3 7,0), Walzeisen 1400 à 14,20 und Bleche 2069 à 24,00 pro 100 g. ] austral. 126,00 à 1352.90 und Mansfelder i30,00 à 131,655 pro 100 kg. Linn höher, Banca 152.00 à' 153,00 und Latumzinn 148, 09 à 150,090 pr. 100 kg. beste Marken schlesischer Hüttenzink Blei fest, Harzer, Sächsisches aud Tarnowitzemr 30,00 à 30.60 pr Kohlen bis 4899, desgl. westfälische bis 52.00 schlesischer und westfälischer Schwmelzkoks 1,80 à
m sind sehr fest und ehen .
sehr bedentenden eine erheblichs Steigerung orfahren höher und zehloszen
wird. Preise
zu Bauten in ganzen
Kupfer besser, gute Sorten engl. un prima e
Link ruhlg, gute 439 3800 à 40,9090 pro 109 kę
nnd Koks ruhig, englische dehmiedekohlen
Pro 40 hl 2, 19 pro 10) z
der Spekulation als dem wirklichen Bedarf, der aber auch mehr und
..
Theater.
Königliche Schauspiele. Sonntag: Opernhaus. 188. Vorstellung. Die Hugenotten. Oper in 5 Abtheilungen, nach dem Französischen des Scribe, übersetzt von Castelli. Musit von Meyerbeer. Ballet von Paul Taglioni. Anfang halb 7 Uhr.
Schauspielhaus. 171. Vorstellung. Rolf Berndt. Schauspiel in 5 Aklen von G. zu Putlitz. In Scene gesetzt vom Direktor Deetz. Anfang 7 Uhr.
Montag: Opernhaus. 189. Vorstellung. Der fliegende Holländer. Romantische Oper in 3 Akten von R. Wagner. (Fr. Mallinger, Hr. Krolop, Hr. Ernst, Hr. Betz.) Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 175. Vorstellung. Das Gefäung⸗ niß. Lustspiel in 4 Akten von Roderich Benedix. Anfang 7 Uhr.
Dien stag: Opernhaus. 190. Vorstellung. Zur Feier des Allerhöchsten Geburtstages Ihrer Masestät der Kaiferin und Königin. Prolog von Auguste Kurs, gesprochen von Hrn. Ludwig. Fidelio. Oper in 2 Abtheilungen nach dem Französischen, von F. Treitschke. Musik von L. van Beethoven. (Fr. v. Voggenhuber, Hr. Betz, Hr. W. Müller, Hr. Krolop.) Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 173. Vorstellung. Zur Feier des Allerhöchsten Geburtstages Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin: Prolog von Auguste Kurs, gesprochen von Hrn. Kahle. Das Käthchen von Heilbronu. Historisches Ritterschauspiel in 5 Auf⸗ zügen von H. v. Kleist, für die Bühne eingerichtet von H. Laube. Anfang 7 Uhr.
NMallner- Theater. Sonntag: Zum 30. Male: Sodom und Gomorrha.
Montag: Zum 31. Male: Sodom und Go⸗ morrha.
8 *
Jietoria-LTheater. Direkttion: Emil Hakzn. Sonntag und Montag: Kapitän Grant: Emil Hahn. Gastspiel der ersten Solotänzerin Signora Consuello de Labrujere, vom Theater della Scala in Mailand. Z. 150. M.: Die Kinder des Kapitän Grant. Großes Ausstattungsstück mit Ballet in 12 Bildern von Jules Verne und A. D' Ennery. Deutsch von R. Schelcher. Mosik von C. A. Raida. Die Balletmusik von Debillemont. In Scene ge— setzt von Emil Hahn.
Residenz- Theater. Sonntag:
Alphonse. Mit der Feder. Montag: Dieselbe Vorstellung.
Mon sienr
Krolls Theater. Direktion! Engel-Lebrun. Sonntag: Von 4 Uhr an, während und nach der Vorstelluag, Abends bei brillanter Illumination des Gartens: Großes Doppel⸗Concert, ausgeführt von der Kapelle des Hauses unter Leitung des Kapellmeisters Hrn. G. Lehnhardt, und dem Trom— peter⸗Corps des 1. Garde⸗Dragoner⸗Regiments unter Leitung des Königl. Stabstrompeters Hrn. Voigt. Im Theater (letzte Sonntagsaufführung): Berlin, wie es weint und lacht. Volksstück mit Gesang in 3 Akten und 10 Bildern von D. Kalisch, Musik von A. Conradi. Anfang der Vorstellung 6 Uhr.
Montag: Berlin wie es weint und lacht. Vor und nach der Vorstellung: Großes Concert.
Germania-Sommer- Theater. Sonntag: Gastspiel des Hrn. Eduard Weiß vom Krollschen Theater: Hotel Klingebusch. Volksstück mit Ge— sang in 3 Akten (6 Bildern) von Jacobson und Kneisel.
Montag: Dieselbe Vorstellung.
Belle-Alliance-Theater. Sonntag: 3Zum 24. M.: (Mit großem Lach ⸗ Erfolg): Die beiden Reichenmüller. Schwank mit Gesang in 3 Akten und einem Vorspiel: „An der Landstraße“ von Anton Anno. Im pracht—⸗ vollen Sommergarten: Letztes großes Doppel⸗ Concert (Kapellen Baumgarten und Herold). Letztes Auftreten des Steyrischen Damen-Quar⸗ tetts. Brillante Illumination durch mehr als
15000 Gasflammen. Anfang des Concerts 5 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr. Entrée 50 5.
Montag: Mit großem Lach⸗Erfolg: Zum 25. Male: Die beiden Reichenmüller.
FJamilien⸗ Nachrichten.
2933 ., Nachruf. Am 24. September d. J, Abends 9 Uhr, ver⸗ schied nach langen schweren Leiden der Ober⸗Rech⸗ nunge⸗ und rortragende Rath bei der Königlichen Ober ⸗Rechnunge kammer, Ritter des Rothen Adker⸗ Ordens vierter Klasse,
Herr Heinrich Julins Alexander Kinderling. Mit treuer, gewissenhafter Pflichterfüllung ver⸗ band derselbe ein freundliches Wefen im Veriehr mit Kollegen und Untergebenen und hat sich da—
durch ein bleibendes ebrendes Andenken unter uns
gesichert. Potsdam, den 26. September 1879. Der Chef⸗Präsident und die Mitglieder der Ober⸗ Rechnunge kammer und des Rechnungshofes des Deutschen Reichs.
Verlobt: Frl. Clara v. Wasmer mit Hrn. Premier⸗Lieutenant und Adjutant Carl v. Was- mer (Hemmelmark — Berlin).
Verehelicht: Hr. Regierungs⸗Rath Bitter mit Frl. Clotilde v. Bockum-Dolffs (Potsdam). — Hr. Lieutenant Bodo v. Oheimb mit Frl. Marie v. Oheimb (Hudenbeck).
Geboren: Gin Sohn: Hrn. Apotheker Ehren⸗ berg (Gnadenfrei)h. — Hrn. Gerichts⸗Assessor a. D. Dr. jur. Abr. Frowein (Elberfeld). — Hrn. Gar⸗ nisonBaumeister Brook (Oldenburg in Gr.). — Hrn. Gymnasiallehrer Hoffmann (Burg b. M.. — Hrn. Rittmeister und Adjutant v. Hessenthal (Berlin). — Hrn. Major v. Loewenfeld (Span⸗ dau). — Hrn. Kreisrichter Dr. Olshausen (Cott- bus). — Hrn. Kammerherr Freiherr v. Budden⸗ brock (Haus Ottlau). — Hrn. Oberst und Regi⸗ ments Commandeur v. Rosenberg (Altona). — Hrn. Premier⸗Lieutenant Otto v. Wenden J. (Ham⸗ burg). — Eine Tochter: Hin. General⸗RMajor und Brigade⸗Commandeur Freiherrn v. Dörn⸗ berg (Metz).
Gestorben: Hr. Kreis ⸗Baumeister Theodor Pam⸗ pel (Melle).
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbrief. Gegen den Musikus Rudolph Carl Gustav Robert Gehrs ist die gerichtliche Haft wegen Diebstahls und wiederholten Betruges in den Akten Litt. G. Nr. 315 de 1879 beschlossen worden. Die Verhastung hat nicht ausgeführt werden können. Es wird ersucht, den zc. Gehrs im Betretungs⸗ falle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfin⸗ denden Gegenständen und Geldern an die Königliche Stadtvoigtei⸗Direktion hierselbst abzuliefern. Berlin, den 24. September 1859. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungssachen. Kommission 11. ür Voruntersuchungen. Beschreibung. Alter: 24 Jahre, geb. 11.53. 55. Geburtsort: Berlin. Größe: 163 em. Haare: blond. Augen: blau. Augenbrauen: blond. Nase: gewöhnlich. Kinn: rund. Gesichtsbildunz: voll. Mund: gewöhnlich. Zähne: gut., Gesichtsfarbe: blaß. Sprache: deutsch sstottert). Gestalt: schwächlich. Besondere Kenn⸗
zeichen: fehlen.
Unsere Requisition vom 23. Juni er., betreffend
die Ermittelung des Arbeiters Michael Biscup,
ist erledigt. Halgerstadt, den 1. September 1875. Königliches Kseisgericht. J. Abtheilung.
Auf Grund ministerieller Verfügung vom 15. d. M. wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß ge⸗ bracht, daß sämmtliche von dem unterzeichneten Kreisgericht resp. dessen Kassen-⸗Verwaltung bereits eingeforderte resp. noch einzufordernde Gerichtskosten, welche bis zum 26. d. Mits. einschlieslich noch nicht zur Kasse eingezahlt worden sind, nach dem 30. d. Mts. an das Königliche Haupt Steueramt hier — Betenstraße 35, Zimmer Nr. 5 — gezahlt werden müssen. Dortmund, den 24. September 1879. Königliches Kreisgericht.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛe.
Pferdeverkauf. Am Sonnabend, den 4. Ck— tober d. J., Vormittags von 11 Uhr an, sollen auf dem Reitplatze des Garde⸗Train⸗Bataillons in Berlin, Skalitzerstraße Nr. 55, circa 104 auß— rangirte Vienstpferde öffentlich meistbietend verkauft werden. Berlin, den 23. September 1879. Kom⸗ mando des Garde⸗Train⸗Bataillons.
82031 Das Br. Fuß⸗Art. Regt. Nr. 3 (GFZ3.) hat 4 Helme für Lazarethgehülfen, 342 Patrontaschen, 716 Patronbüchsen, 334 RNeservetheilbüchsen, 313 Fettbüchsen, 970 Paar Kochgeschirrriemen, 48 Kaffeemühlen, 276 Verbindezeuge exel. Oelleinwand, 1024 Erkennungsmarken, in streng probemäßiger Beschaffenheit nothwendig. Lieferungslustige wollen ihre Offerten unter Bei⸗ fügung von Proben der unterzeichneten Kommission, wo auch die Bedingungen einzusehen, bis zum 10. Oktober 1879 portofrei zugehen lafssen. Mainz, den 25. September 1879. Die Regiments ⸗Bekleidungs⸗Kommission. Unger, Major und Präses.
Submissions⸗Anzeige. Die Ausführung der rund 18009 g, schweren Eisenkonstruktion zum Dache des Magazins für schwere Geschütze auf der Kaiserlichen Werft zu Ellerbeck soll am 15. Okto⸗ ber d. J., Mittags 12 Uhr, im Wege der Sub⸗ mission vergeben werden. Reflektanten wollen ihre desfallsige und mit der Aufschrift: „Submisston
auf Eisenkonstruktion zum Magazin für schwere Geschütze“ versehene Offerte bis zu dem vorangegebenen Termine der unterzeichneten Kom⸗ mission verschlossen und portofrei einfenden. Die
bezüglichen Bedingungen nebst Zeichnungen liegen in unserer Registratur zur Einsicht aus; auf Ver— langen und gegen portofreie Einsendung der Kopialien mit „00 6 werden dieselben auch per Post außgehändigt. Kiel, den 23. September 1879. Kaiserliche Hafenbau⸗Kommission. 8032 Main ⸗Weser⸗Bahn.
Die vorhandenen alten Bahnmaterialien, stehend in eirea:
155 800 Eg Schienen älteren Profils, 1483 100 ö ö,,
24 800 ö mit Puddelstahlkopf,
650 von Stahl, 60 300 Leit- und Zwangschienen jeder
4700
13 7090 16500 300
S6 100 64 350 7200 sollen im
be⸗
Weichen⸗, Art, dergleichen von Stahl, Herzstücke von Schmiedeeisen, do. „Gußeisen, do. Stahl, Laschen, Kleineisenzeug von Schmiedeeisen, ( do. Gußeisen, Wege öffentlicher Submission verkauft werden.
Termin hierzu ist auf den 13. Oktober d. 3 Vormittags 19 Uhr, im Geschäftslokal der unter⸗ zeichneten Direktion anberaumt worden.
Offerten sind mit der Aufschrift:
„Offerte zum Ankauf alter Bahnmateriallen“ versiegelt und frankirt an uns bis zu dem bezeichne—⸗ ten Termin einzureichen, in welchem die Eröffnung der eingegangenen Offerten in Gegenwart etwa per⸗ sönlich erschienener Anbieter erfolgt.
Verkaufsbedingungen nebst der zugehörigen Ma— terial⸗Nachweisung liegen bei unferer Central⸗ Materialien Verwaltung hierselbst zur Einsicht offen und können von dieser Dienststelle gegen portofreies Ansuchen und Einsendung eines Baarbetrags von 50 * pro Exemplar bezogen werden.
Cassel, am 15. September 1879. Königliche Direktion der Main ⸗Weser⸗Bahn.
WVerloosung, Amortisation, Sinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Bekanntmachung.
Berliner Pfandbrief⸗Amt.
Durch den, unterm 25. Juni 1879 landesherrlich genehmigten, dritten Nachtrag zum Statut für daß Berliner Pfandbrief-⸗Institut vom 8. Mai 1868 (Ges. S. S. 450 — G. S. von 1879 S. 698 und Oeffentl. Anzeiger Nr. 2 zum 33. Stück des Amts blatts der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin vom 15. August 1579 S. 938) sind wir ermächtigt, auch Pfandbriefe auszufertigen, welche mit vier Prozent verzinslich sind, und wird deren Emission Anfang Oktober 1879 und zwar in Stücken zu 3000, 15606, 300 und 150 erfolgen. Denjenigen hiesigen Grundbesitzern, welche auf ihre Grundstücke Pfandbrief ⸗Darlehne aufzunehmen beab⸗ sichtigen, steht es nunmehr frei, fünf oder vier und ein halb oder vierprozentige Pfandbriefe zu wählen.
Berlin, den 25. September 1379.
Das Berliner Pfandbrief ⸗Amt. Ces ermpä6entz.
8219
. l. II. 1p. L667. 8h.
Versicherungen gegen die vierteljährlich stattfinden⸗ den Amortisations verloosungen übernehmen wir regel⸗ mäßig für eine billige Prämie (bis auf Weiteres SL. O, 30 per Stüch.
Berlin. September 1879.
HHennimg G Ed ähm, Ban k⸗ & Wechselgeschäft, Berlin W.,
MIM. Markgrafenstraße MM.
sro Kündigungs⸗Bekanntmachung.
Die auf Grund des Generalversammlungs⸗Be⸗ schlusses vom 15. September 1870 ausgegebenen auf den Namen lautenden und mit 6 Prozent jährlich derzinélichen Obligationen der Görlitzer Ketien⸗ Branereigzun Görlitz, welche nicht bereits durch Ausloosung getilgt. sind, werden hierdurch behuftz Herabsetzung des Zinsfußes auf 5 Prozent zur Rück⸗ zahlung am 1. April 1880 gekündigt. Den Sbli— gations-⸗Inhabern, welche in die Herabsetzung des Zinsfußes ihrer Obligationen auf 5 Prozent jähbr⸗ lich willigen, und zu dem Behufe dieselben mit den Zinscoupons und Talons in der Zeit vom 2. Ja⸗ unar bis 31. Diärz 1880 bei der Communal— ständischen Bank für die Preußische Oberlausitz hier⸗ selbst vorlegen, wird der auf 6 Prozent Zinsen lau— tende, am 1. April 1889 fällig werdende Zinscoupon zur Erhebung der Zinsen in dieser Höhe belaffen, dagegen die Obligation mit dem Konvertirungs⸗ stempel bedruckt und die späteren auf 5 Prozent lautenden Zins coupons zurückgegeben.
Den Obligations⸗Inhabern dagegen, welche in die Herabsetzung des Zinsfußes nicht willigen, wird; am 1; April 1880 das Kapital mit 6 Prozent Zinsen bis dahin gegen Rückgabe der Obligation und des
Zins eoupons und des Talons von der Communal⸗ ständischen Bank für die Preußische Oberlausitz zu
Görlitz ausgezahlt, jedoch der Betrag der nicht mit eingelieferten später fällig werdenden Zinscoupon⸗ von der Baarzahlung gekürzt.
Görlitz, den 26. September 1879.
Der Verwaltungsrat
der Görlitzer Actien⸗Brauerei. Vom Wolf- KLE6ekhbgteirnn.
8208
Bei der am 19. d. Mts. stattgefundenen Ver ⸗ loosnng der auf Grund des Allerhöchsten Prin. legiums vom 17. September 1875 ausgefertigten. aaf den Inhaber lautenden Obligationen der 46Moigen Anleihe der Stadt Trier sind d Obligationen:
Litt. B. Nr. 110 und 118 über 1000 M und Litt. C. Nr. 721 über 300 s zur Einlösung gezogen worden.
Die Inhaber der erwähnten Obligationen werden daher hierdurch aufgefordert, den Nominalwerth der. ͤ selben bei dem Stadt ⸗Rentamte hierselbst gegen Au ⸗ lieferung der Obligationen und der noch nicht fälligen Zinscoupons Nr. 9 und 10 nebst Talon bis zum 1. Januar 1880 zu erheben. ;
Mit diesem Tage hört die Verzinsung der auß— geloosten Obligationen auf. Die Beträge für eiwa fehlende Zinscoupons werden von dem Kapital. betrage gekürzt.
Trier, den 23. September 1879.
Der ,, e Nys.
Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken. 82201 , Uebersicht è3. Bayerischen Notenban! vom 23. September 1879.
p. 33, 160. 00 43,00 1,574 00 36, 765,00 1, 948,00 1, 735,00 l, 89, 000
AÆegk vn. 3 //) Bestand an Reichskassenscheinen .
. Noten anderer Banken. Wechseln . Lombard⸗Forderungen GEffekten. . sonstigen
Fe RR ea.
Das Grundkapital , Der Betrag der umlaufenden Noten Die ,,, täglich fälligen Ver⸗ bindlichkeiten. kJ Die an eine Kündigungsfrist gebun⸗ denen Verbindlichkeiten ; Die sonstigen Passiva ; 2, 63h 0(0 Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln .. 60 1,218, 742. 67.
München, den 25. September 1879. Banerische Notenbank.
Die Direktion.
. der
ü c khsis chem Bank. zin IBreselen
am 23. September 18239. Acttl vn. Coursfähiges dentsches Geld. M 17,376, 866. Reichskassenscheinee .. 63, 945. Noten anderer deutscher Banken H Sonstige Kassenbestände. Wechselbestände. Lombardbestände . Efectenbestände ; Debitoren und sonstige Activa Heæassgäö wa. Eingezahltes Aetienkapital Res ervefonds . Banknoten im Umlauf.. Täglich fällige Verbindlich- JI An Kündigungsfrist gebundene . Verbindlichkeiten ; 3, S5 6788. Sonstige Passiya-.-.. 330, 552. — Von im Inlande zahlbaren noch nicht fälligen Ich seln sind weiter begeben worden M 3, 688, 52.5. Hhie Lire ian.
Aktiven.
2927000 sol e 1, sh oo
186,00
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cst⸗
998, 82J.
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Am 6. Oktober beginnt der Winterkursus am Ha claꝶgcegiumm (trau (qGstronο) bei Filekame, einem ländlichen böheren Lehr- un Erziehungs-IInstitute, dem aus allen Provinzen un⸗= seres Vaterlandes, besonders aus grossen Städten, Zöglings zugefährt werden. Die Anstalt ist ber rechtigt, Jeugnisse zum einjährigen Freiwilligen dienst auszustellen. Am vortheilhaftesten ist ss, Wenn Knaben in die unteren Klassen eintreten um von Septima bis Prima in Real- und 9 sial· Abtheisungen darchgebildet zu werden. . auch überalterte Zöglinge fladen in Spexial- cht. kursen, die zu den normalen Klassen parallel al gelegt sind, besonders wirksame Anregung un
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7, oo) MM)
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dition: 8. Wilhelmmstr. Rr. 32.
6 2
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Kaufmann Carl Wilhelm Ferdinand Becker zu Amsterdam, zur Zeit in Gelnhausen, den Rothen Adler— Orden vierter Klasse; dem Herzoglich sachsen⸗-altenburgischen Rechnungs-Rath Schurich zu Altenburg den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; sowie dem Großherzoglich badischen Gensd'armerie⸗Wachtmeister J. Klasse Blum⸗Neff zu Stockach und dem Großherzoglich badischen Polizei— Wachtmeister Greif zu Constanz das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen zur Anlegung des dem Garnisonarzt von Metz, Ober-Stabsarzt 1. Klasse hr, d. Arrest verliehenen Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich e nin, Militär⸗Verdienst⸗Ordens, sowie zur An⸗ legung der der Kammersängerin Lehmann zu Berlin ver⸗ liehenen. Königlich schwedischen Medaille für Kunst Wissenschaft.
und
Deutsches Reich.
n . i h n zur Ausführung des Gesetzes über die Konsular⸗ gerichtsbarkeit vom 10. Juli 1879. Zur Ausführung des Gesetzes über die Konsulargerichts—⸗ barkeit vom 10. Juli ö ö. o n, bestimmt: Zum 5. 1. Als Schutzgenossen im Sinne dieses Gesetzes gelten die— igen Personen, welche zwar keine Reichsangehbrige sind, aber unter dentschem Schutze stehen, sogenannte Schutzgenossen im engeren Sinne. Vgl die Instruktion, betreffend die Er— theilung des von den Kaiserlich deutschen Konsularbehörden zu gewährenden Schutzes im türkischen Reiche 2ꝛc., vom 1. Mai 1872, deren Bestimmungen hiermit auf alle Länder ausgedehnt werden, in welchen die Konsulargerichtsbarkeit ausgeübt wird. Die Schutzgenossen unterliegen den Bestim⸗ mungen des Gesetzes in gleicher Art, wie die Reichsangehöri⸗ gen, insoweit nicht , Ausnahme bedingen. Zum §. 4.
Die von den Konsuln erlassenen polizeilichen Vorschriften sind in Ländern, wo ein Kaiserlicher Gesandter beglaubigt ist, auch dem letzteren abschriftlich mitzutheilen. Der Gesandte hat den Inhalt dieser Verordnungen vom politischen Stand⸗ punkte aus zu prüfen und über etwanige Bedenken dem Reichskanzler Bericht zu erstatten. ; .
Die Verkündigung der polizeilichen Vorschriften wird in den meisten Fällen durch Einrückung in eine am Sitze des Konsulats erscheinende Zeitung geschehen können. Wo dies nicht angängig ist und eine andere Form für konsularische Bekanntmachungen nach Ortsgebrauch nicht besteht, genügt die Anheftung an die ö ö
Zum 5. 5.
Die Zuweisung eines Gerichtsbezirks gilt, vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen, als die von dem Reichs⸗ kanzler dem Konsul ertheilte Ermächtigung zur Ausübung der Gerichtsbarkeit. Ebenso gilt ein durch Anordnung des Reichs⸗ kanzlers zur allgemeinen Vertretung des Konsuls, berufener Beamter gleichzeitig als zur Ausübung der Gerichtsbarkeit ermächtigt. .
Die im §. 5 Absatz 3 vorgesehene Uebertragung der rich⸗ terlichen Befugnisse des Konsuls auf einen anderen Beamten erfolgt durch besondere Anordnung des Reichskanzlers. Je⸗ doch sind die zur Ausübung der Gerichtsbarkeit befugten Konsuln ermächtigt, Beamten ihres Konsulats, welche zum inländischen Richteramte befähigt sind, die Erledigung einzelner zur Zuständigkeit des Konsuls (8. 12 des Gesetzes) gehörenden richterlichen Geschäfte zu übertragen. Diese Ermächtigung er⸗ streckt sich nicht auf die Urtheilsfällung, die Entscheidung über Durchsuchungen, Beschlagnahmen und Verhaftungen, sowie auf die in den 88. 7, 8, 10, 11 des Gesetzes bezeichneten Ge⸗
äfte. ö fthzenn Seitens des Reichskanzlers neben dem Konsul einem anderen Beamten die Befugnisse bei Ausübung der Gerichtsbarkeit übertragen werden, so führt der Vorsteher des Konsulats die allgemeine Dienstaufsicht. Derselbe bestimmt in Ermangelung einer besonderen Anordnung des Reichs⸗ kanzlert, in welcher Weise die richterlichen Geschäfte z ver⸗ theilen sind. Von der Geschäftsvertheilung ist dem Reichs— kanzler Anzeige zu erstatten. ;
Werden in Gemäßheit der vorstehenden Bestimmungen Handlungen der Gerichtsbarkeit durch einen anderen Beamten als den ständigen Vorsteher des Konsulgts vorgenommen, so ist dieser Beamte in den betreffenden Schriftstücken, als an Stelle des Konsuls handelnd, zu bezeichnen.
Zu den §§8. 7 — 9. .
Die auf Ernennüng und Beeidigung der Beisitzer und deren Stellvertreter sich beziehenden Verhandlungen und Protokolle sind zu besonderen Akten zu nehmen.
r /
Die Konsuln haben Namen, Stand und Stgatsangehörig⸗ keit der von ihnen ernannten Beisitze und Stellvertreter dem Reichskanzler anzuzeigen. ö Zum 5. 190
D Gericht sschrei ber.
Als Gerxichtsschreiber ist ein ämter des Konsulats, oder Falls dies nicht ausführbar, eine hustige . geeignete Person, welche an dem Orte, wo der Jonsul feinen Amtssitz hat, wohnen muß, unter Vorbehalt e; Widerrufs zu be⸗ ,. Von der Bestellung ist dem Neichskanzler Anzeige zu machen. 29 Der Konsul kann in einzelnen Fällen, insbesondere bei Behinderung des nach Vorschrift des Absatz 1 bestellten Ge⸗ richtsschreibers, die Verrichtungen desselben einer anderen Person übertragen.
Der für Personen, welche nicht den Diensteid als Kon⸗ sulatsbeamte abgelegt haben, im 5. 10 des Gesetzes vorgesehene Eid ist dahin zu leisten: —
„Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und All⸗ wissen den, die Pflichten einez Gerichtsschrei sers getreulich zu erfüllen, so wahr mir Goit helfe.“
2) Gerichts vollzieher.
Ein Gerichtsvollzieher ist jedenfalls an dem Orte, wo der mit Ausübung der Gerichtsbarkeit beauftragte Konsul seinen Amtssitz hat, zu bestellen. Derselbe ist aus ben Beamten des Konsulats oder aus den sonst für den Gexichtsvollzieherdienst geeigneten Personen zu wählen.
Die Anstellung erfolgt unter Vorbehalt des Widerrufs. In gleicher Weise können, soweit dies erforderlich erscheint, in den Amtssitzen der übrigen zu dem Konsulargerichtshezirke gehörigen Konsulate Gerichtsvollzieher bestellt werden. Das Verzeichniß der Gerichtsvollzieher 6 dem Reichskanzler einzu⸗
eichen. Demselben ist auch von der er änderung in dem Verzeichnisse Anzeige zu machen. . ;
Der Konsul ist befugt, nach seinem Ermessen in einzelnen Fällen die Verrichtungen des Zustellungs beamten oder des Vollstreckungsbeamten anderen Personen zu übertragen. So⸗ weit es sich hierbei um Geschäfte der Zwangsvollstreckung handelt, ist die Auswahl in erster Linie auf die Beamten der zum Gerichtsbezirke gehörigen Konsulate zu richten. .
Der durch 8. 10 für Personen, welche nicht den Diensteid als Konsularbeamte abgelegt haben, vorgeschriebene Eid ist dahin zu leisten: .
„Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und All⸗ wissenden, die Obliegenheiten eines Gerichtsvollziehers getreulich zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“
Um die Abnahme des Eides kann der mit der Ausübung der Gerichtsbarkeit beauftragte Konsul den Vorsteher eines anderen zu seinem Gerichtsbezirke gehörigen Konsulats er⸗ suchen. Der im 5§. 20 des Konsulargesetzes vom 8. November 1867 vorgesehenen besonderen Ermächtigung bedarf es in diesem Falle nicht. Das über die Beeidigung aufgenommene Proto⸗ koll ist dem ersuchenden Konsul zu übersenden.
Der Konsul führt die Dienstaufsicht über die zur Wahr⸗ nehmung des Gerichtsvollzieherdienstes berufenen Personen. Demselben liegt insbesondere ob, durch Erlaß von Geschäfts⸗ anweisungen für die ordnungsmäßige Ausführung der den Gerichtsvollziehern ertheilten Aufträge Sorge zu tragen. Der Konsul hat darüber zu wachen, daß in den im Gerichts⸗ verfassungsgesetz für das Deutsche Reich 8. 166 bezeichneten Fällen der Gerichtsvollzieher sich der Ausübung seines Amtes enthält. nher Konsul hat den Personen, welche Verrichtungen der Gerichtsvollzieher auszuüben haben, zu ihrer Legitimation eine mit dem Konsulatssiegel versehene Bestallungsurkunde einzu⸗
händigen. . Zum 5. 11.
Die Konsuln haben ein , der von ihnen zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft zugelassenen Personen zu führen. Die Eintragungen, sowie die Löschungen in dem Verzeichnisse sind dem Reichskanzler anzuzeigen. Ueber die Bedingungen der Zulassung derartiger Personen lassen sich bestimmte Vorschriften nicht geben. Selbstverständlich wird nicht die für inländische Rechtsanwälte vorgeschriebene Hefähi⸗ gung verlangt werden können. Auch der Besitz der Reichs⸗ angehörigkeit ist nicht erforderlich Wo geeignete Personen mit juristischer Vorbildung nicht vorhanden sind, können die Konsuln unter Umständen auch aus anderen ,,, zuverlässige Personen, welche die nöthige J enntniß besitzen, zur Ausübung der Rechts anwaltschaft zulassen. Eine Beeidigung der Rechtsanwälte findet nicht statt. Zu den 8. 18, 20, 36, 43 Absatz 2. .
Die Schreiben, mittelst welcher Akten dem Reichsgericht oder dem Sber⸗Reichs anwalt übersendet werden, sind dem Reichskanzler zur Weiterbeförderung zu überreichen. In der⸗ selben Weise erfolgt die Rücksendung der Akten an den
Konsul. Zum 5. 21. Soweit nach der Vorschrift des 8. 420 der Strafprozeß⸗ ordnung vor Erhebung der er, wegen Beleidigungen
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nachgewiesen werden muß, daß die Sühne erfolglos versucht . 6 für diesen Vergleichsversuch der . des
den 29. September, Ahendz.
. in dessen Bezirke der Beschuldigte wohnt, zuständig,
ohne Unterschied, ob er zur Ausübung der Gerichtsbarkeit be⸗ fugt ist oder nicht. Erscheint der Beschuldigte in dem zur Sühneverhandlun
bestimmten Termine nicht, so wird angenommen, daß er si
auf die Sühneverhandlung nicht einlassen wolle Eine Bescheinigung über die Erfolglosigkeit der Sühne verhandlung kann nur ertheilt werden, wenn der Anitag⸗ steller im Termin erschienen ist. Kommt im Termin ein Vergleich zu Stande, so ist der⸗ selbe zu Protokoll festzustellen.
um §. 24 Absatz 2. . Die von Amtswegen angeordneten . in Straf⸗ achen an Beschuldigte, welche sich nicht auf freiem Fuße be⸗ inden, können durch den Gerichtsschreiber vorgenommen werden. .
ür das Vorverfahren in Strafsachen und für das Ve jahr bei der Strafvollstreckung bedarf es für den Nachwehe der dien nicht: — 5 1) der Uebergabe einer Abschrift der Zustellungsurkissade an den Empfänger, . 6 2) der Bezeichnung des Auftraggebers in der Zustellune⸗ urkunde. . Zum 5. 31. J Wie der Transport eines verhafteten Beschuldigten in das Inland auszuführen sei, ist nach den Umständen zu er— messen. In Zweifelsfällen ist die Weisung des Reichskanzlers
einzuholen. uh um §. 44. .
Soweit gen h nnn. Geschäfte von besoldeten Beamten der Konsulgte vorgenommen werden, sind die Ge⸗ bühren zur Reichskasse einzuziehen. Diese Vorschrift gilt auch für die Gerichtsvollzieher⸗Gebühren.
In allen anderen . at n, für sich zu erheben. .
In den Nechtssachen, auf welche die Reichsprozeßgesetze Anwendung finden, kommen lediglich die im Anschluß an diese Gesetze ergangenen Gebührenordnungen zun Anwendung und es ist daher hier ein Zurückgreifen auf die Sätze des Tarifs vom 1. Juli 1872 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 245 ff.) aus⸗ geschlossen. . ö
Was die Gebühren in Angelegenheiten der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit anbelangt, so ist durch 8. 44 des Gesetzes über die Konsulargerichtsbharkeit das Reichsgesetz, betreffend die Ge⸗ bühren und Kosten bei den Konsulaten des Deutschen Reichs, vom 1. Juli 1852 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 245 ff.). und ins⸗ besondere der §. 8 desselben, aufrecht erhalten worden. Hier⸗ nach kommen in diesen Angelegenheiten in erster Linie die Sätze des Tarifs vom 1. Juli 1872, in Ermangelung solcher die Bestimmungen des preußischen Tarifs vom 24. Oktober 1865 und nur insoweit, als es sich um Geschäfte handelt, für welche keiner dieser Tarife Ansätze enthält, die Bestimmungen zur Anwendung, welche in denjenigen preußischen Landes— theilen gelten, in denen das Allgemeine Landrecht Gesetzes⸗ kraft hat. . ;
9 den Rechtssachen, welche aus den Konsulargerichts⸗ bezirken an das Reichsgericht gelangen, findet die Dienst⸗ weisung, betreffend die Einziehung und Verrechnung der für die r hate des Reichsgerichts in Ansatz kommenden Kosten, vom 21. Juni 1879 (Central Blatt für das Deutsche Reich S. 473 ff. mit der Maßgabe Anwendung, daß die Kosten—⸗ rechnungen (6. 2 der Dienstweisung) Seitens der Gerichts⸗ schreiberei des Reichsgerichts dem Bureau des Auswärtigen Amts vorzulegen sind, welches die Einziehung der Kosten durch den Konsul und die Uebersendung des eingegangenen Betrags an die Ober⸗Postkasse zu Leipzig bewirken wird. .
Schlußbestimmung.
Jeder mit Gerichtsbarkeit versehene Konsul hat am Schlusse des Geschäftsjahres eine Geschaͤftsübersicht (nach dem i lar beigefügten Formular) dem Reichskanzler einzu⸗ reichen. Ueber diejenigen am 1. Oktober 1879 anhängigen Rechts⸗ sachen, welche nach den e g Gesetzen zu erledigen sind, ist am Schlusse des Geschästsjahres eine besondere, nach Maß⸗ gabe des seither gebrauchten Formulars aufgestellte Geschäfts⸗ Übersicht vorzulegen.
Das e geg ahr ist das Kalenderjahr. Der Zeitraum vom 1. Oktober 18979 bis 31. Dezemher 1889 gilt als erstes Geschäftsjahr.
Berlin, den 10. September 1879.
Der Reichskanzler. Im Auftrage: Jordan.
Königreich Preunsßen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den künftigen Oberlandesgerichts Rath Schwagerus zu Königsberg zum richterlichen Mitgliede, und den künftigen
Oberlandesgerichts Rath Schimmelpfennig daselbst zum stellvertretenden richterlichen Mitgliede des Bezirks⸗Verwal⸗
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der betreffende Beamte die