1879 / 228 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 29 Sep 1879 18:00:01 GMT) scan diff

95 * lungsgerichts in Königsberg ) . in Königsberg für *. nnäch⸗ b. Dünger, Rauchfutter, Stroh und andere Streumate⸗ 1) Es ist durch ein amtliches Attest nachzuwei ; . kor arg amin gn Sitze des Bezirks. , richts rialien. rita. Stallgeräthe, Geschirre und Lederzeuge. die betreffenden Thiere . vor en e dg n, mi n die Rindvieh⸗Kontrolregister angemeldet werden. Selbst— Die Zahlungspflichtigen im Geltungsbereich der In— Sachsen. Lei, mg, 27. Septeniber. (B. T. B.) Am den, Landgerichts Direktor Buhrow * C(Geblin zuni S Wolle Haare uhnd Vorsten, gebrauchte Kleidungsstücke destens 36 Tage an einem seuchenfreien Orte gestanden hahn ezüchtet. Kälber bedürfen dagegen erst der Eintragung, wenn struktion vom 17. Dezeniber 1832 (in den sieben östlichen Schluffe der heutigen Plenarsitzung des Keichs— richterlichen Milgliede, und den Landgerichts Rath Peters da⸗ für den anbei und Lumpen, gleichviel ob letztere in Säcke und daß 460 kin um denselben die Seuche nicht herrscht en . f ein Alter von 4 Monaten erreicht haben. Provinzen, in den Bezirken der Appellationsgerichte Arnsberg, Ober⸗-Handelsgerichts hielt der Präsident desselben in FKelbst zum stellvertretenden richterlichen Mitgliede des Bezirks— verpackt sind oder nicht; Heu, Stroh und Häcksel sofern 2) daß der Transport durch seuchenfreie Gegenden er 4 Als gültige Ursprungsatteste sind nur anzusehen: Hamm, WMünster und Paderborn und des Justizsenats zu Segenwäͤrt des Siagtsanwalts an sämmtliche Beamten und r,, n in Coeslin für die Dauer ihres Haupt- diefe Gegenstände als Verpackung smittel verwendet sind folgte, ö 1) die von den Gemeinde- und Gutsvorstehern unter- Ehrenbreitstein, sowie in den Hohenzollernschen Landen), in Rechtsanwalte des Gerichtshofes eine Ansprache, in welcher er amts am Sitze des . und ͤ . unterliegen dem Ein⸗ und Durchfuhrverbote nicht, müssen 3) die betreffenden Thiere beim Uebergange über die sschriebenen und untersiegelten Bescheinigungen. den Bezirken der Appellationsgerichte Kiel, Cassel und Wies⸗ einen Rückblick auf die Entstehungsgeschichte des Reichs-Ober⸗ den Landgerichts⸗Direktor Berner hierselbst zum richter⸗ jedech am Bestimmungsorte unter Aussicht der zuständigen Grenze von einem amtlichen Thierarzte untersucht und gesul ö Diese Beamten unseres Bezirkes werden hierdurch ver⸗ baden, sowie im Herzogthum Lauenburg sind durch bffentliche Handelsgerichts warf. Der Präsident hob sodann hervor, lichen Mitgliede, und den Kammergerichts⸗Rath Schroeder Polizeibehörde vernichtet werden. befunden worden sind. d fflichtet, dergleichen Atteste dem betreffenden Interessenten auf Bekanntmachung darauf aufmerksam zu machen, daß die er⸗ daß alle Mitglieder und alle Beamte des Gerichtshofes mit hierselbst zum stellvertretenden richterlichen Mitgllede des Der Verkehr mit anderen Gegenständen auf der Bahn Für die Ueberführung über die Grenze bleibt di Verlangen kostenfrei auszustellen. forderten und bis zum 26. September einschließlich noch nicht nur wenigen verschwindenden Ausnahmen in einer, der frühe— Bezirks⸗Verwaltungsgerichts für den Stadtkreis Berlin für die ist frei. . setzung bestimmter Grenzorte und Tage einer spät ö. IR 2) Die von der Königlichen Regierung, den Landraths⸗ eingezahlten Gerichtskosten nach dem 30. September an die ren entsprechenden Stellung in das Reichsgericht übergehen, Dauer . Hauptamts am Sitze dieses Verwaltungsgerichts; H Was vorstehend vom Eisenbahnverkehr gesagt ist, gilt ordnung vorbehalten ; J ämtern oder Amtsvorstehern in besonderen Fällen ausgestellten für den Amtsgerichtsbezirk, in welchem der Sitz der Gerichts- und daß Leipzig, welches sich als Sitz des Reichs-Ober-Handels= die egierungs⸗Assessoren Kunze in Berlin, Röther in auch vom done e, . Sobald bei der thierärztlichen Untersuchung, welche Vieh⸗Transport⸗ 2c. Bescheinigungen. kasse belegen i mit der Kostenerhebung beauftragte Steuer⸗ . so guͤnstig erwiesen habe, zuverlässig auch für das Tiegnitz, Dr. jur. Hertz in Berlin, Höbel in Danzig, 5) Der Personenverkehr auf dem Landwege wird Kosten der Einführenden bewirkt wird, in einer Schaßh auf 3) Diejenigen. Versendungs, und. Legimitationsscheine, hebestelle entrichtet werden müssen. Die Steuerhebestelle ist zu eichsgericht eben so günstig zu werden verspreche. Die An⸗ Eggert in Erfurt und Strücker in Hildesheim zu Regie? für die gedachte Landesgrenzstrecke gleichfalls unterfagt. auch nur ein zit einer ansteckenden Krankheit behaftete 44 welche von den Seitens der Ober⸗Zollbehörden dazu berufenen ö Insoweit wegen der in dem Solleinnahmeregister sprache schloß wit einem dreimaligen Hech auf Se Majestät rung. Nat en, und ; Die Herren Landräthe der betreffenden diesseitigen Grenz- einer solchen verdächtiges Thier gefunden wird, oder wenn . Beamten ausgestellt werden. verzeichneten Kosten eine Zahlungsaufforderung zu erlassen ist, den Kaiser, in welches die Versammlung mit lebhafter Be⸗ Antbh ern . L . in Altona zum kreise 3 jedoch 4 für . Personen oder fur Ursprungsatteste nicht in Ordnung befunden werden wird ö. R ö ö J n , . ee n ,,, . 8 ö. 5 geisterung einstimmte. ; nnen; sowie ganze Kategorien von Personen (Gruben⸗ und Hüttenarbeiter anze Transport zurückgewiesen. . wwelche in den der Rindvieh⸗Kontrole unterworfenen Kreisen tember d. J. mitgetheilt werden. Der Tag der Absen ung i ö e den seitherlgen unbesoldeten Veigeordneten der Stadt u. 1. w.) Legitimgtisonsscheine für den J, auszu⸗ e n ln, . den diesseitigen Regie und resp. Almtsbezirken wohnen, sind verpflichtet, Kontrol! in dem Register anzugeben. Alle am 35. September d. J. Grof . , en ger m, . Merscheid, Benza min Lin der zu Shligs, in Folge der von stellen, oder duch E bon den! besonders hierzu ermächtigten bezirk hinaus nach dem weiteren Inlande hehün so le un, öiöicher ai ihren, ins weicht dietenigen Flindoötehssick äub bes ber Gerl chte kaffe zothanbenn, noch nihht zit Sollsin näihnl— a n, n. weden heute ie; Uhr hier eingetroffen er, Stadtwerorßnetennersammlung zu Hlerscheßh getroffenen brilichen Polizeiver wa . (Würger meister üind AÄmtsvorsteher) nir in geschlofscnen Cisen hahmöl nenden s) ohne 5 eie, Thantitäten, inbfleisg, welle sie erwoörhen haben, Fehrachten Kostenrechnungen find an die Gericht shreiherei des Prins von, wen l Der Stalthalter n Elfaß⸗ Niederwahl, in gleicher ECigenschaft für eine fernere secht.; ertheilen zu faffen. Ihne Tdiess Erlaltbnißschein ten ohne nach öffentlichen, unter veterinärpollzeilicher Aufficht ee; . unter sähLetzr Veichnung wäch farkes und tesp, Genicht unß Perihts erste Intanz, auf welches die sechtcsache ähergeht́ Lothringen, General-⸗Felbmarschall Frhr. von Manteufsel jährige Amtsdauer zu bestätigen. voraufgegangene Desinfektion auf den von den betre a best ̃ enden unter Angabe des Namens des Verkäufers binnen längstens behufs der Registrirung abzugeben. Soweit eine Rieder⸗ ? ö ̃ ; ö . rtl ichen hoch ent sprec ö. ine, e ten, fn biber waerhen, nen bi b lach ne dne beer e n bene e, slnmgerronehllsengrfstheeehiß, g' wklrscne been sst heute ben hier angriemmen. hend fest⸗ Schafe polizeilich kontrolirt wird. ; ͤ 125 , , ; . r . i Finanz⸗Minist eriu m. k lch welchen die noth⸗ Fo bche g. As n . ö i. ö. . kae een e g en n f, . . , z , ö ö . 3 ,, die Gerichtsvögt ere , W. nm , n n ge; ,,, wendigen Desinfettionsanstalten einzurichten sind, darf Nie. Portes von der erfolgten Ertheilung der Einfu igun letter . ger ze; durch gütige Ursprungs⸗ Sn der m nornn nnnn,,, . Bekanntmachung. mand auf dem Land wege die gedachte Landesgrenmstreck l itihei g hrgenehmigun g zeugnisse auszuweisen und müssen diese zur Erleichterung der 30. September d. J. die Strajgelderverzeichnisse (UÜnweisung heute nach Baden-Vaden abgereist, um sich, nach dem Ge— Die Erhebung der aus dem Geschäftsbetriebe der Justiz⸗ überschreiten. J ö kJ g hin , ö Oesterreich⸗Un SKontrole der Zeitfolge nach zusammengeheftet werden. Die vom 13. August 18,1) an die Spezialkasfen mit den beigetrie⸗ ,, Ihrer Majestät der Kaiserin, von da nach Biarritz , K . Kosten und Geldstrafen d fahle cher, Viehhändler und, deren Gehülfen . die vorbezeichnete Landesgrenze) durch per ischmh 61 . . / z ö ö. ier e, . . ö e len, , ,, if . . en ind T e e n tes i hinsleg i e n. erfolgt vom 1. Oktober d. J. ab durch die Verwaltung ber dürfen von Rußland her die Grenze nicht uben reiten, et m n beamten jeder Zeit die Einsicht der Kontrolbücher zu gestatten. ießlich desjenigen, für den Monat August, sind von der indirekten Steuern. ö ö mittelst der l ihn nicht in dae i 8 ö. K . n, ni GDie in ffinßehen, Kreisen, bereitz eingeftihhtzn. weitergehen. Sie gte d n, n, n,, Die mit. der Erhebung der gedachten Einnahmen bisher gelassen werden. Denselben sind deshalb! bis auf Weiteres schlossenen Cisenbahnwagen und ohne Umladun . ng. Gen Bestiminungen werden durch diefe ngrbnung nicht, h- mitziuthJilen. Die letztere hat wegen Fortsetzung des Straf⸗ Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 27. September. , n, n. ö. ö stellen demnach er nnen, zum Grenzverkehr mit Rußland zu (eichteren Kontrole würd' in diesem Falle an 6 ein ge ö w . . . ö ,,, gu. r e e , n,, ege mit Ende des laufenden Monats ein. ertheilen. in in di üali : . P, geschlachteter Kälber in die , ; ingt das : jestät des 36 . 4 ö 6 e de ber, ehr mittelt der Cisenbahn . ein in die Augen fallender bezüglicher Vermerk ange- 11 Ir . . . n ,,,, ö. , lu ö Alle , n ,, 5 K er ZustizMinsster. Der Finanz⸗Minister. oder der Post wird im Uebri e , n ,, , . XII. Für, die Kreise Sub linitz, Tarnowitz, Beuthen sonstigen am 30. September noch nicht erledigten Aufträge, . ; a. ö ( 5 ö. ö 5 ö . y . m ö, ö . v. Ii bie ub ll. nicht bezeichnete Landesgrenzstrecke und Kattgwiß wird das Weiden von Kinds vieh und welche die Einziehung von Strafen ünd Foßten betreffen, ,,, . 6. ,. lnb fler fh a nr, n ,, ] unseres Bezirkes wird die Einfuhr der von Wiederkäuern anderen Wieder käuern innerhalb 160 m von der russi⸗ haben die Gerichtsbögke an den Auftraggeber zurückzureichen. . n . e ,, . ; ge : n Personen sofor stammenden thierischen Theile in frische ; ö ö , g. j ichts- bestätigt, daß der innere Wiederanschluß dieses Landes an das deutsche beim Betreten desselben einer Desinfektion unterworfen werden (insbesondere 6st i han Aus f . ö e . hen,, ö. . Rindviehstück schließlich . ö 1 an. . . n, ö, Vaterland in erfreulichem Fortschritt begriffen ist. Es ist Mir und Ha nnt na üssen. ö ; . us bes⸗ fleif usnahme jedoch von Butter. ie Begleiter derjenigen Rindviehstücke, einschließli vögten bis dahin erhobenen Kosten an den Sportelerheber kland liche Dr beg fen t. ; ,,,, ,, ö 9 =. ; G. e n, , n. 16. , Milch in Blechkannen, Käse, und von geschmolzenem Talg in der Kälber, welche in den vorstehend genannten 4 Kreifen abgeliefert und von diesem vereinnahmt sind, das Gebühren⸗ der Kaiserin und Königin, Meiner Gemahlin, überall ein Empfang 6 Zzusltß in lr und nnn gen ei scht kilh 2. von n Sberschlesischen hisenbahn jt . Fäßern und Wannen, sowie von Dünger, gebrauchten Stal. innerhalb 400 m von jener Zone (lob m von der russischen register nebst dem dazu gehörigen vormonatlichen Resten⸗ bereitet worden, welcher Unsere Erwartungen welt übertroffen hat, 9 ich erlassene Be⸗ 59 ; ö. ; ; geräthen, Geschirren und Lederzeugen aus Oesterreich Grenze) und in den Kreisen Creuzburg, Rosenberg und Pleß verzeichnisse 5. 16 der Verfügung vom 21. November 1871 und welcher durch die sichtbare weitere Betheiligung in sehr wohl⸗ anntmachung, betreffend den Uebergang der Geri takosten⸗ Die vorstehend angeordnete Sperre wird durch mili⸗ U e ; ö 799 J 546 5965 ö . 1. ,, nn, . n . 6 . tärische Kräfte al facht ers . ö insoweit letztere nicht dem augenblicklichen 500 m von der russischen und resp. oͤsterreichischen bei sämmtlichen Gerichtsbehörden zu schließen. sthuender Weise Zeugniß von der freudigen Bewegung der Bevölke— ,,, 6) Für die Kreise Lublinit, Tarnowitz, Beutrhen und ebrau ö. . Grenze geweidet werden, sind verpflichtet, eine vom zuständigen In dem Bezirke, des bisherigen Appellationsgerichtshofs rung ablegte. Ich ersuche Sie, Meinen Dank zur allgemeinen

; ö k j ' ist für die sub III. nicht bezeichnete Landes:. Amtsvorsteher beglaubigte Legitimation auf festem, dauer⸗ zu Cöln schließen die Gerichtsschreibereien am 30. September er. ö. Erhebung der Gerichtskosten für die einzelnen Berichte beauf. Kattowiß wird ferner jede größere Anfammlung von Menschen . ö k n enn , ĩ ; eichn ol n ĩ ie er.! Kenntniß zu bringen, dem Ich gern auch den Autdruck Meiner Be— tragten mt stcs en er d fsanthi hen ö 9 f grenzstrecke die Einfuhr der von Wiederkäuern stam⸗ haftem Papier =— bei sich zu führen, welche letztere den Nöamen und das Verzeichniß der erhebenen Gebühren und liefern die er— 4

—abgesehen von den politischen und kommunalen Wahlen menden thierisch ilen i I jeh besi . e Visheri friedizung fut die allgemein entgegenkommende und güte Aufnahme ; ; . ischen Theilen in vollkommen trockenem und Wohnort des Viehbesitzers, die Anzahl und spezielle Beschreibung hobenen Gelder an die bisherige Steuerhebestelle ab. Am gung ; 3 g ö Berlin, den 2. . inne , n, nnn , . ird von Weichtheilen freiein Zustande, sowie von Wolle, sobal der einzelnen Viehstücke und den Namen des Begleiters enthalten 30. Septemher erfolgt die konkradiktorische Feststellung der der der Truppen während der Uebungen hinzufüge. Ich verlasse Elsaß⸗ Im eur inister. für diese Kreife hiermit ausdrücklich 3 . . z ihr dieselbe gewaschen und in festen Säcken verpackt ist, auch in muß. Unter Rubrik „Veränderungen“ sind diejenigen Vieh⸗ Gerichtsschreiberei zukommenden Gebührenantheile (98. 55 der Lothringen heute mit dem herilichen Wunsche für das fernere Ge⸗ * , sammlung von Thieren jegliche it d , . lede An⸗ . Eisenbahnwagen eingeführt wird, ferner von stücke, welche zu⸗ oder abgegangen sind, einzutragen, und zwar Instruktion vom 22. August 1869). Gebühren, welche nach deihen dieses schönen Landes und mit der erhöhten Zuversicht, daß Hasselbach. , . . , . ö. . 5 Vieh um pen, welche vollkommen trocken und in festen Säcken kind diese Eintragungen noch vor dem Weidegange zu den PVorschriften der Instruktion vom 22. August 186569 nach einsichtsvolles Streben der Regierung und wachsendes Vertrauen der (Das vorerwähnte Verzeichniß der vom 1. Oktober d. J. zur Weide desgleichen Di 9. , . verpackt sind, aüch von Blutdünger, wenn derselbe ge. bewirken. dem 30. September von den Gerichtsschreibern noch zu erheben Bevölkerung beide bald mit einem festen Bande vereinigen werden. ab mit der Erhebung der Gerichtskosten für die und anderen Str 3 ; lyon ünger, Rauchfutter, Stroh ruchfrei ist und entweder fein pulverisirt oder falls der- XIV. Unsere Verordnung vom 23. März 1877 (Stück 12 sind, werden nach Vorschrift der 85. 16 bis 17 der Anweisung Metz, den 2.. September 1879. einzelnen Gerichte beauftragten tant gn et len i' n Siehe un e, 3 seboch ermächtigt k selbe in Säcken eingebracht wird trocken und nicht zühe S. 103 des Amtsblattes), wonach nur auf den Stationen vom 30. August d. J. behandelt. In Ansehung der Gebühren einer besonderen Beilage beigefügt) eines Ursfrun 3 giti h, . . h ächtigt, auf Grun ist, und endlich auch von Häcksel, Stroh und Heu aus Oppeln, Cosel (Stadt), Neisse und Grottkau Rind⸗ der Friedensrichter, Friedens- und Handelsgerichtsschreiber,

Wilhelm.

ffenden diesseitigen König⸗ Sesterreich⸗U ügli ̃1 t bedi lad d lche in der Zeit bis zum 30. September erwachsen, bis zu Metz. 26. September. (Metzer Ztg. Zur Einweihung lichen andraths⸗Amtes auch größer J . h⸗Ungarn gestattet, doch muß bezüglich des vvieh zum Bahntransporte bedingungsweise verladen werden welche i ei 3 Sep ern ; 6 ö . Ju stiz⸗Ministeri um. hehe ö der . . . Heu durch ein glaubhaftes Attest nachgewiesen werden, daß darf, bleibt in Kraft, und zwar mit der Maßgabe, daß unter diesem Tage aber von dem Zahlungspflichtigen noch nicht einer in Rezonville an dem Hause angebrachten Marmor

. vor dasselbe aus seuchenfreien Gegend den vorgeschriebenen Bedingungen auch an anderen als den entrichtet worden sind, bewendet es bei den bisherigen Vor⸗ tafel, in welchem Se. Majestät der Kaiser und König Der Notar Mevifsen in Langenberg ist als Notar für Rauchfutter, Stroh und anderen Streumateriallen, ohne 40 km von v . . . 9d n, ö Fixtagen ,,, auf diesen Stationen n,. die Nacht vor der Schlacht bei Gravelotte zugebracht haben,

Den Amtsgerichtsbezirk Goch im Landgerichtsbezirke Cleve, mit Rücksicht auf die Größe des Transportes, nach freiem Er—= JI. Dgrüber, ob die bei den vorstehend sub V. auf— gestattet sind, wenn der Verlader dis Kosten der thierärztlichen n dem Bezirke des bisherigen Appellationsgerichts zu begab sich am 21. der hiesige Kriegerverein über Ars

Anweisung seines Wohnsitzes in Goch, angestellt worden. messen zu gestatten. i ; ie. auf. Uinterfuchung trägt Frankfurt a. M. werden die bei den Gerichten hinteregten dorthin. Die Tafel ist aus, der Initigtive der Krieger⸗ l ö. , den Namen des Vesitzers, Sig= i öh a g. er e nn,. 6 ,. . e e dg fe, Creuzburg, Rosenberg, Lublinitz, Tarno⸗ ö. in Privatklagesachen, welche auf . Kosten vereine hervorgegangen und trägt die Inschrist; „In diesem

nalement und Stückzahl der Thiere, sowie den Bestimmungs— welcher auf Koͤsten! des Transport gh Eames ernri, witz, Beuthen, FattowiK, Plcß, Zabrze, Gleiwitz und Groß. Koch icht verrächnet sinh, dem Gerichtéschrelber bei dem in der 5 wohnte in der Nacht vom 17. August 1870 Se, Mgjestät

Ab erh. der Untet-Staatssekretär im Ministerium . . 9 Descheinigung Inthalten, daß in dem Ursprungs⸗ ahh, . Transporteurs die Untersuchung Strehlst, in letzterem Kreise jeböch mit Kusschluß der Station Sache vom 1. Oktober d. J. ab zuständigen Gericht erster König Wilhelm J. von Preußen. und, darunter die Worte: für Cisaß Lothringen von Pom mel esche nach ft, orte bes, Viehez resp. der betreffen ben Gegen stände, die hlindet— zit, Was von der Einfuhr gesagt ist, gil ö Groß⸗Strehlitz, finden Viehverladungen zum Weitertransport Instanz mittelst eines vom Richter als richtig zu bescheinigenden „Gewidmet vom Kriegerverein in Metz,. Nachdem . im Elsaß. pest nicht herrscht, . ; uren fuhr gesagt ist, gilt auch von der durch die Eisenbahn bis auf Weiteres nicht statt. Verzeichnisses übergeben. Die nach der Geschäftsordnung vom tisches Lied gesungen worden, hielt der Präsident des Vereins Die Königlichen Candräthe find ferner befugt, in geeig= Yilf. Die Abl ö 5 XV. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Maßnahmen 16. Juni 1870 (§. 1) geführten Kontrolregister über die der eine auf die Bedeutung jener Tage bezügliche Rede und schloß neten Fällen sich einzelne örtliche Polizeiverwalter (Buͤrger— . bhaltu ng wan R tem ht kten, wird nit wer den, unbeschadet etwaiger hierauf bezüglicher kreispolizei⸗ Kreiskasfe zur Einziehung überwiefenen Geldstrafen und Kosten mit einem Hoch auf Se, Majestät, in welches die Versamm— meister und Amtzsvorsteher), keineswegs aber Porsleher von blos in den J. Hublinitz Tarnomitz, Beuthen und Kali- licher Strafbestimmungen, in Gemäßheit' der s3. 327 und äs werden von der Polizeianwaltschast bezw. ber Staatsanwalt. lung begeistert einfiel. Die die Tafel, bisher verhüllende Decke

Bekanntmachung Landgemeinden Schulzen) für die Ertheilung diefer Üürsprungs— . a . , Rosen / des Strafgesetzbuches und des Gesetzez vom 21. Mai 18,8 schaft an die vom 1. Oktober ab zuständigen Strafvollstreckungs-ᷓ war während desselben gefallen. Mit dem Absingen eines

u ; ö ; atteste zu substituiren. ere ] . er den Justizbeamten zu⸗ weiteren patriotischen Liedes endete die Feierlichkeit. auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 183. Angespannte Zugthiere bedürfen der Ursprungsatteste . r. eder, welcher zuver ässige Kunde davon erhält, daß 1 ie e ere, i n, b 3 360. k. Auf Grund der S5. 1 und 12 des Reichsgesetzes gegen nicht, ebenfowenig wie Hornviehgespanne, welche auf Wochen.? ein Viehstück an der Rinberpest krank oder gefallen ist, oder Oppeln, den 27. September 1879 ö. d. J. erwachsen, bis zu dieseim Tage aber von den die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie märkte kommen. daß auch nur der Verdacht einer folchen Krankheit vorliegt, Königliche Regierung. Abtheilung des Innern. ZJahlungspflichtigen noch nicht zentrichtet worden sind, bewendet Oesterreich⸗ ungarn. Wien, 27. September. Der dom 21. Oktober 18,8 wird die am Montag, den 23. dieses Das nöthige Vieh zum Fleischkonsum darf nur unter hat ohne Verzug der, Ortspolizeibehörde davon Anzeige i es bei den bisherigen Vorschriften. Kranprinz Erzherzog Rudolph reiste gestern Abend von hier Monats, ausgegebene Nummer 22 der im Verlag von Aufsicht der mit der Veterinärpolizei betrauten Behörden ge⸗ erstatten, Der Besitzer darf krankes Vieh nicht schlachten J 2 . ö ö nach Prag. Der Erzherzog Albrecht ist gestern Abend, A. Reichenbach und im Druck von H. Zimmer u. Comp. fchlachtet werden. Demgemäß it ein jeder Fleischer ver- oder tödten, etwa gefallenes Rindvieh nicht verscharren oder In den deutschen ,, sind in der aus Gallzien kommenb, hier eingetroffen. Der Prinz arselkf gerfteingnden pertodifcen Druckfchtist „Fred Pfichtei, die angebauten Vichstücke vor Ken Schichten rt Fefe ligen che die Ratur der Krankheit etzt. Ze Aichtamlliches Wochetöamhrbct bis on Cceptzntz̃, 6 anro Lsehn el Leapsibd, Can Hahzti. sst hSeute Abend von Schönbrunn Denische Warte“ soͤwig bas! erneret Cechines Bücs: kin chrtspatze ß dert. anzumelben. dahin sind todte Thiere so aufzubewahren, daß das! Hinzu— 3. 9 geprägt worden: Sz 130 6 Kronen, und, zwar. auf nach München abgereist.

Druckschrift von der unterzeichneten Landespolizeibehöͤrde hier= UI. Für die übrigen Lan desgrenzstrecken unseres Bezirks kommen von Menschen und Thieren abgehalten wird. Deutsches Reich. Priratrechnung., Vorher. waren, geprägt., 1 36. rte e (W. T. B. Die „Polit. Corresp.“ meldet aus

n, F z . . : 27 969 g25 albe . 8 durch verboten. bleibt die Ein und Durchfuhr von Rindvieh jeder Race ä Für den ganzen Umfang unseres Bezirkes wird die Preußen. Berlin, 29. September. Der Bundes— Doppelkronen, 415871 310 . 394 , , ( Konstantinopel von gestern, Savfet Pascha habe auf

Breslau, den 25. September 1859. 1 . Anwendung, der Verkauf und die Vor⸗ ; Kronen, hieran auf ö mehrseitige Anfragen erklärt, zur Zeit werde von der Pforte Königliche Kegiernng. Abtheisung des Innern. Ar 5 m JJ , n w be, n, mn, mn, ,n, mn Summä 1714 856 345 6 (nach Abzug der wieder eingezogenen

; ö. 2 bauungs⸗ ur ilmitte i ö . keine militärische Besetzung Ostrumeliens beabsichtigt.

wirthfg af ih st 6 ö. th, Ministers für die land⸗ ö . . ö ö k Die chilenische Regierung hat dem Kongresse In 166 68090 66 Doppelkronen, 129 100 6 Kronen und 780 . . . von Bien ten eg 0 hat nach der

resp 10. Se . i gen 6. vom 10 g7lügus 183. sen in Kraft belassen: Creuzburt hien Hann n Tar⸗ Gesetz worgelegt, nach mel chem die dortigen . . Halbe Kronen Ankunft in Cattaro ein Telegramm an Se. Majestät den

an die bn l , Land h t. ö nun ag 1 tgetf eilt nowitz, Beuthen, Kattowitz . Zabrze 9 bnik, Gleiwitz 6nd Lagerßebnhrsz nicht iwie heher in Papiergeld, son= Die Einnahmen der Post⸗ und Telegraphen- Kaiser gerichtet, worin er die glückliche Ankunft an der eigenen

Bekanntmachungen, glichen Landrathsämter der Kreise Neisse, Reu— Groß Sirehlitz und Krei 7 ze, Nybnit, . dern in Silber gezahlt werden sollen. j verwaltung haben für die Zeit vom Beginn des Etats Landesgrenze anzeigte und für den überaus ehrenvollen und

betreffend Verbote und Bes ränkungen der Ein— stadt und Leobschütz durch unsere Verfügungen vom 4. Sep⸗ Klein und Crohn imm Kreise Katia, in den Au te bezir en Der betreffende Gesetzentwurf, der einstweilen an die jahres bis zum Schlusse des Monats August 1879 (ver- gastfreundlichen Empfang seinen Dank aussprach. Se. Ma⸗ fuhr über die , temhet 1873. 14. September 1867 und. 14. Februar J8y6 Hen h na re, ger, ng , ,, Finanzkgmmission der Deputirtenkammer gelangt ist, hat fol! itchen mit der Einnahme in demselben Zeiträum des vorigen sestät erwiberte nach dem „Gi. Corr.“ hierauf telegraphisch:

, . Verkehrserleichterungen werden von diefem Ver— Init HBeneschau, Schloß Hultschin, Petrzkomit in genden Wortlaut: zrtz. Etatsjahres) betragen: 51 175 453 s (4 721 063 ), die Sr. Hoheit Nikolaus j., Fürsten von Montenegro, in Cettinje.

Verordnung, ote nicht berührt. nnaberg. Art. J. Acht Tage nach der Publikation des gegenwärti⸗ d 3 ichseifénbahn verwaltung is 305 00 6 Die Gefühle, welche mir Ew. Hoheit mit Ihrem heutigen Tele=

betreffend Schutzmaßregeln gegen die III. Außerdem wird für die Kreise C b „r „In Ausführung der Hornvieh-Kontrole ist in en Gefetzes im „Diario Oflcial“ find die Eingangszölle und 2er . gramme ausgesprochen, haben mich sehr angenehm berührt. Ich

Rin de rpest. Ro senbe rr! fen e ur gi . 3 . ö . 3 und einem jeden Orte ein Viehrevisor zu bestellen, welcher ein . ö in harten Thalern (besos fuertes; oder in 199097 6 . danke Ihner herzlichst ö , ö K 5 . ö Da amtlichen Nachrichten zufolge die Rinderpest in insoweit letztere an der Grenze des Ro fen bergẽ genaues Verzeichniß über den vorhandenen Rindviehbestand . hen Bankwechseln auf Europa zum Course von 38 Pence Enthält ein schriftlicher Kaufkontrakt verschiedene drücke Ihrer Anwesenheit in Wien Ihnen als Beweis für den We

] ; e n gr e. z J ̃ ̃ ssen dienen, welchen i die v an bestehenden guten Beziehun⸗ Ru ssisch⸗Polen immer mehr an Ausdehnung ge⸗ Kreises beginnen und bis Zbo rowsky, Lublinitzer auffunehmnen teren Celbst nach VHedürfniß, und auf Mn ür den Peso zu bezahlen, gan men e, eb , mn, . K 19 . Reiche lege

winnt, so sehen wir uns zur Anordnung weiterer Schüz= Kreises, sich erstrecken, und) ber weisung der Ortspolizeibehörde revidiren nd täglich den Ab— Art. IJ. In Wechseln kann der Zoll nur dann bezahlt Immobilien, Mobilien, Wagrenvgrräthe ꝛc. so ist, nach ö. n , , . . . 49 f gn 2 ö des , Kreis k 9 k ; , JJ . n,. ö. . . wo g n ,, ne ng, ö , ,,, . ! L ern ef In 5 1879. gosepd . = enberg und Creuzburg veranlaßt = uhrau, Pl ̃ i j ö 5. ; ; . Art. III. er gegenwärtig bestehende Einschä S6 ) . . . . ran), Jo eph. stimmen unter Aufhebung der 1 . ir e i, Pleßer Kreises, fich erstrecke n, das Cinführ⸗ ö Das Hoxnviehregister ist mit folgenden Kolonnen bleibt ohne 6 zum 1. Januar 1881 in Krast. Stempeisteuer der en,, ,.. . Pe st, 27. September. Der „Pester Ile erfährt aus 158. und. 20. d. Mig. (Extrablatt zum Aintsbiatt Stück 3. a. guf alle Arten von Vieh mit Ausnahme der Pferde Hh ö. 3 * , Nummer, 2) Geschlecht, 3) Alter, In Erledigung des Vorbehalts im 8. 44 der An⸗ welche , . ne enn, 1 a An. Sergije wo, daß das dortige , ,, ,. ans und zwei, Amtsblatt Stück Zs und Ertrablattt z Raulthiere und Csel, Hu be, ) Kiondeker dennen. ( en Hes uffn, weiung em 6. lutüist : Js, betreffend die Vehandlüng Ye gaffen heiter eben Det t ntrasß. beo glich der ü rt on d gar krg atm. Stück sc) auf Grund der revidirten Instruktion om 9. Jun b. guf alle vön Wiederkäuern stammenden thierischen ges aden gen nunbgin zie AMhchnüät zu fheilln: , den Just izbthörben antstehßen den Einngh men wendung zu bringen. truppen dem Kriegs⸗-Minister vogel gt 36. 2 1853 Folgendes:; . Theile in frischem oder trockenem zustandé erllcha . Bestande Duchng (Datung und, Abgang (baium) Ver⸗ und Ausgaben, haben der Justiz- und der Finanz-Minister Der Großherzoglich badische Gesgndte am hiesigen gntragt, einen Divisionsstab, zwei e ,, e, drei n. . Für denjenigen Theil der diesseitigen Landesgrenze, Ausnahme von Butter, Milch in Blechtkannen, Käse i, . . grwerh u. su ib. ich ergehende 3 un ter dem' 15. d. Mts. der gedachten Änweisung Allerhöchsten Hofe, Freiheir von Türc heim ist hierher ,, , ie ö i n n, 4 bei bor owz ky, im Lu blinitzer Kreise, beginn und von geschmolzenem Talg in Faͤssern und Wannen, än , in ,,. muß vom Besitzer ö Ue bergangsbestimmungen erlassen. Nach denselben stellen zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Großherzoglichen Ge⸗ . , Fe ; . erien . 1 . ; ibt is Slupna, im Kattowitzer Kreis, sich erstreck, auf, Tünger, Näuchfutter. Stroh und andere Stteu— . dem K psff . ö u ö n rn, . zei dem Inirasttkzeten. ber Inwefsung zom h, Mlugznst sandtschaft wicher übernommen. k * eschrieben: „Die Note Savfet ei ö ö materialien, gebrazichte Stallgeräthe, Geschirre. und wärn Ist ein Viehstlic 6 39 . i. d. J. die Gerichts kassen und die Justiz-Hauptlassen im Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Großherzoglich Festn an“ den * iürk hen Botschafter in Wien e ga e e erf we , de bee är wean, n,, n i ü,, nd, , dn, ,, a,,, ,,,, ä n, , , ,, z , rg) i. enen, ; ; ; ; ; r . 187 ĩ ichtskostenrezepturen im Geltung n eri z ist hier angekommen. 4 16 z 1) Demzufolge ist bis auf Weiteres die Ein- und Durch— d. guf unbearbeitete Wolle, Haare und Borsten, gebrauchte ö. . i, . Leteres wird. vom n,, , . . 9. 6 . 1867 ihre Verrichtungen ein. . K ö ö 9 4 Geschütze, Kom⸗ 6 i ee rn l r mne m nn,, Fuhr von Gegenständen und Thieren aller Art auf hem Can Kleidungsstücke, für den Handel und Lumpen, , . enden Nummer versehen, unter welcher da 3 . leiches gilt: a. für die Hebestellen im Kreise Herzogthum S. M. Kanonenboo 6 6 f Hon, dae Beda rn n mt, . wege unter agg . ausgedehnt. ö. iehregister eingetragen ist und mit den sonst eingehender ö Lauenburg und die Gerichtsköͤstenerheber im Geltungèbereich der mandant Kapt. Lt. Frhr. von Senden-⸗-Bibran, ist am 27. d. h i r ,,, 3. 2) Auch für den Eisenba nverkehr ist die Ein⸗ und Heu und Stroh, sofern es lediglich als Ver packungs⸗ rsprunggattesten der Reihe nach zufammengeheftet. / Instruktion vom 24. Dezember 1867 hinsichtlich der Kosten⸗ Mts. in Gibraltar eingetroffen. wo unsere Trupp zu be

Durchfuhr nali ; . m Grenzbezirke, ie i ekannt⸗ 3 8. f : . mwmird in di Begriff waren, unverholen zum Ausdruck hringt, unter der

e. k aller R bezüglich der gedachten e ieren sheff r hon e en, lei 6. ö. zͤbezi welcher durch die in der B erhebung; b. für die Spezialkassen im Geltungsbereich der Die „Provinzial-Correspondenz“ wird in dieser 3 tüurkenfreun dlicheren Vevblkerüng geradezu 3 n .

der

arł)ꝰ—— =

ung des Herrn Provinzial-Steuerdirektor vom 22. De— . ö. ie für die Kreiskass Oktob b ; ; a

; . . e, . . nstrufsion vom 24. Dezember 1867, sowie für die Kreiskasse Woche am Donnerstag, den 2. Oktober, ausgegeben. ; . en der Ge⸗

Von Wagren dürfen üher diese Grenzstrecke mittelst L. Für die vorstehend sub III. nicht erwähnte Landes— kibrern dee mn te ö. ö ö . . 9 , ien n, . . Bayern. München, 2. September, (W. T. B.) ö n,, ere g g he, .

sub Nr. q. 3 bezeichneten Versendungs⸗ und resp. Legit⸗- k gubem ierungs-Hauptkassen im Bezirke des Se. Majestät der König von Sachen. ist hier eingetroffen Ungarn der Türkei feindlich gesinnt, ünd daß Die u⸗

h mationsscheines im Rindvieh⸗Kon ifter eingetragen werden. zichtungen; C für die Regierungs- Haupt af Tegernsee weitergereist, um daselbst der Konftrmation patlon Bosniens, der Herzegowina und des Sandschaks . h kolteglster gingettag ! , n . 1 . 6. Theodor in Bayern beizuwohnen. Novibazar gegen den Willen der Pforte vor sich gegangen ist;

Bahn nicht ein⸗ und durchgeführt werden: grenzstrecke unseres Bezirkes wird die Einfuhr von Wieder⸗

XA, alle von Wiederkäuern stammenden thieri i sealiã n, . W in frischem oder trockenem 9. . Theile käu ern, jeglicher Art mit Ausschluß des Rindvie

. chließlich der aus Oesterreich-n t t ̃ t Butter, Milch, Käse und Talg garn unter nachstehenden Bedingungen „Kälber, welche nicht durch eigene Zucht dem Bestande Milch, Kas 9 gestattet: hinzutreten, müssen ebenso binnen en zur Eintragung