Ra vigationzlehrer ernannt.
.
. schule J. O. zu Ruhrort berufen worden.
die Sirekfion
g. Lehranstalten, bei welchen das Bestehen der Ent— lLassungsprüfung zur Darkegund der fen schaftr ichen
Befaͤhigung erforderlich ißt
J a. Oeffentliche. aa. Höhere Bürgerschufen, ( ö ö . o. 8 s ö y . . nigrei reußen. Provinz Westpreußen. Böhere. Bürgerschule zu Pr. Friedland. TF2) Die Gewerbeschule zu Bortmund.
II. Großherzogthum Sachsen.
ö . r Die Wilhelm Louis pimmermann Realschule zu Apolda.
. Herzogthum Sach sen⸗Coburg⸗ Gotha. * höhere Bürgerschule zu Gotha.
Bekanntm a
Den Landwirthschaftsschulen 9 Dahme (P
den einjaͤ
gültige . über die wissenschaftliche Befähigung ju erthei
welche nicht zu denjenigen
ung.
ßen), sowie der St . hn reußen) sowie der Städtischen Handelsschule zu ah ; Marktbreit (Bayern) ist provisorisch gestattet worden, , schrist Com mu nist“ zur Ausgabe gelangen.
rig, freiwilligen Militrdienst denjenigen ihrer Schüler Berlin, den 30. September 1679.
en, welche eine auf Grund eines von der Aufsichts⸗
Königlichen Die
— Provinz Weftfalen.
Der bishe
des Vorstandes definitiv übertragen worden.
Ma
ist der ehemalige Bergreferendarius Reinhold Wiebe zum Berginspettor ernannt worden. . e Civil⸗Ingenieur Carl Meinicke ist zum chinen⸗Inspektor ernannt und ihm die Stelle der Königlichen Centralschmiede zu Clausthal
und Die
für
behörde genehmigten Reglements in Gegenwart eines Regie⸗ rmungskommissars abzuhaltende Entlassungsprüfung bestanben
haben. Berlin, den 24. September 1859.
Der Neichskanzler. In ö
Das dur (Reichs⸗Anzei
Bekanntmachung
t, Frei
Der Reichskanzler. In Jö
auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
ch meine Bekanntmachung vom. 17. Januar d. J. ger Nr. 15) erlassene Verbot der vom kommu⸗ . niftischen AÄrbeiterbildun gs vereln zu London herausgegebenen
f zaih! erstreckt sich auch auf lattes, welche unter der Auf⸗
Pe
. Der heutigen Nummer des An . liegt das . . t, außer
„Reichs⸗ „Post blatt Nr. 4“ bei.
auch eine Uebersicht der Porto- und Gebühren sã für Briefsendungen (Briefe, BGeschäftspapiere und Waarenproben), Wexrxthan gabe und für Postanweisungen in Deuts land und nach dem Auslande, sowie eine Uebersi der Gebührensätze für Telegramme in Deutf land und nach dem Auslande.
Das Postblatt erscheint vierteljährlich, in der Regel am ersten Tage des Vierteljahrs, und kann durch Vermittelung : 4 Reichs⸗Postanstalten gegen Vorausbezahlung von 1Mxijährlich, sowie zum Preise von 25 3 für die ein⸗
der deuts
zelne Num mer bezogen werden.
und Staats⸗
Dasselbe achrichten von allgemeinerem Inter⸗ esse für den Verkehr mit der Post und Telegraäphie,
Postkarten, Drucksachen, für Briefe mit
ch⸗
Ernennu Im aktiven Sec. Lt. von
Feld ⸗Art. Regt. tze Oberst⸗Lt. A la
hef vom JI liehen. Regiments Nr Kommando als
Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Regierungs⸗Rath von Kehler zum Direktor des
Bezirksverwaltungsgerichts in Marienwerder zu ernennen; dem Navigationsschul-Direktor Albre die nachgesuchte Versetzung in den Ruhestand und unter Beilegung des rungs⸗Rath zu bewilligen, sowie die Navigationslehrer Enge zu Stralsund und Bey schul⸗Direktoren zu ernennen; und
dem Vberbergamts⸗Kanzlisten Stephan zu Dortmund Ruhestand den Charakter als
bei seiner Versetzung in den Kanzlei⸗Rath zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
- dem Garten⸗Intendantur-Rath Jancke zu ih Potsdam den Charakter
eihen.
Ministe rium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Die Wahl des Oberlehrers Dr. Eschweiler zu Aachen . Rektor des Progymnastums in Brühl ist bestätigt worden. Der Oberlehrer Krause vom Realgymnasium in Wies . ist in gleicher Eigenschaft an das Gymnasium in Hanau versetzt. Der ordentliche Lehrer Dr. Georg Bujack am Alt— städtischen Gymngstum zu Köni berg i. Pr., und der Gymnasiallehrer Dr. reuzer am Gymnasium in Münster sind zu Oberlehrern befördert worden. Die Wahl des ordentlichen Lehrers Wilhelm Böt— ticher an der Realschule zu Wehlau als Oberlehrer an der Realschule zu Hagen ist bestätigt worden. . Der ordentliche Le rer an der höheren Bürgerschule zu Rheydt Dr. Karl Stoltz ist als Oberlehrer an die Real⸗
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Den Navigationsschul⸗Direktoren Engel und Beyer ist — des Navigationsschulwesens, ersterem in der Provinz Schleswig- Holstein, mit dem Si e in Altona, letzterem in den rovinzen Ostpreußen, estpreußen und Pommern, mit dem Sitze in Danzig, übertragen worden. Der Navigations⸗Vorschullehrer Hahn zu Altona ist zum Navigationslehrer und der Navigationsschul⸗Aspirant . zu Danzig zum Navigations Voschullehrer mit dem Titel
Versetzt sind die Navigations⸗ lehrer Skalweit von Remel nach Barth, Erich von
Barth nach Stralsund und Isfermann bon Altona nach Memel.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Dem 2Ober⸗Bergrath En gels ist eine etatsmäßige Mit⸗ , bei dem Ober⸗Bergamt zu Clausthal übertragen worden.
Folgende Bergrevierbeamte sind in gleicher Eigenschaft versetzt worden: der Bergrath von Gellhorn von Ebers⸗ walde nach Frankfurt a;. / S., der Bergmeister Schollmeyer von Beuthen O./S. nach Dortmund, Revier östlich Dortmund, und der Bergmeister Viedenz von Ratibor nach Eberswalde.
Der bisherige Berginspektor, Bergassessor Arlt zu Saar⸗ brücken ist unter Beilegung des Charakters als Bergmeister . Bergrevierbeamten ernannt und' ihm hie Verwaltung bes
ergreviers Ratibor übertragen worden.
Der bisherige , Bergassessor Dr. Kos mann ist unter Beilegung des Eharakters als Bergmeister zum Berg⸗ revierbegmten ernannt und ihm die Verwaltung des Berg⸗ reviers Beuthen in Oberschlesien übertragen worden.
Bei der Königlichen Yen insỹe fin für die Grube Reden⸗
cht zu Danzig mit Penston Charakters als Geheimer Regie⸗
er zu Danzig zu Navigation
Sans souci als Geheimer Hofrath zu ver⸗
versetzt. Pr. Liebig, Pr. Lt.
In der
l
Train ⸗Bats. Nr.
bewilligt.
schlichtem Abschied
Im aktiven H
Milit. Schießschule, Milit. Schießschule in . Inf. Regt. mit der
Frhr. v. Branca
unter Versetzung zur Milit. Schießschule, als Direktionsmitglied zur Königl. preuß. . Schießschule in Spandau vom 1. Oktober
I. J. an beordert. Abschiedsbe 15. September.
Anstellung im Milit. Verwalt. Dienst ausnahmsweise bewilligt. In der Kaiserlichen Marine.
Ernennunge
Straßburg, 18. Septemb Kommandanten S. RM.
21. September.
nannt.
der L seinem Kommando
Corps befördert. B
schied bewilligt. — Metz, 24. September. Bat sch, Contre⸗ Admiral und Chef der Marinestation der Nordsee, ĩ
miralität, Berger, Contre⸗ Admiral, zum
der Nordsee ernannt.
Baron v. Eyngtten?
Bats. Nr. 6, zum Commandeur dieses Bats.,
Metz, 24. September.
nf. Regt. Nr. 68 Siemens, Pr. Lt * 1
. befördert. r, 47, unter Belass. in dem Ko Brig. zum Inf. Regt. Rr. 18 3 Hauptm. und Co
Durch Verfügung des Kriegs, Ministeriums.
Abschiedsbewilligungen. burg, 21. September.
Im Beurlaubtenstande. Hartmann, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 112, mit
Ernennungen,
Richelmann, zum Kommando der Marinestation der Nordfee kommandirt.
ippe II., Sec. St. à ja suite des Inf. Regts. Nr. l, von n zur Dienstleist. bei in das Regt. einrangirt.
der Res. des Seeofftz. Corps, zum Lt. zur S
r sonalrver änderungen.
Königlich Preußische Armee. ngen, Oeere. Straßburg, 21. September. der 1. Ingen. Insp., in das Fifenb. Regt. verse
Beförderungen und Versetzungen. K Oberst Lt. und Abtheil. Commandeur 3.
Nr, 30 und kommandirt zur Führung des Train
Frhr. v. Stetten,
suite des Feld⸗Art. Regts. Rr. 15 und beauftragt
Schöning, H
a suit? des Infanteri 68, unter vorläufiger Belassung in Adjut, bei der 31. Inf. Brig. enze, Pr. Lt. à la sui
i . zum Pr. Lt. beförder t, Pr. 7, unter Ueberweisung zur Dienstleist. bei als aggreg. zum Generalstab der Armee
t. vom Drag. Regt. Nr. 7, zum
29. September. ; ; t Nr. 2 und Direk⸗ tions ⸗Assist. bei den technischen Instituten der Art,, vom 1. Oktober d. J. ab dem Feuerwerk ⸗ Laboratorium überwiesen.
Gensd'armerie. Frhr. v. Diepenbroick⸗Grüter, im Füs. Regt. Nr. S6, in der 3. Gendb'arm. Brig. angestellt.
Im aktiven Heere. Straß⸗ ö in n , . mit Pens. und der Unif. des Hus. Regts. N. 2, der Abschied bewilligt. In der Straßburg, 21. September. Schulz, Masor von der 8. Gensd armer le Brig. als Ober. Lien mit Pension und der Uniform des Jäger ˖ Batz. Nr. 4, Der Abschied
a la suite des Fuß⸗Art. Regts.
Straßburg, 21. September Hauptm. g. D., zuletzt Pr. Lt
Timm, 6, als Oberst⸗Lieut.
enzbarmerie.
Straßburg, 21. September. entlassen.
Königlich Bayerische Armee.
Beförderungen und Versetzungen.
20. September. Mieg, Major der von seinem Kommando zur Königl. preuß. Spandau enthoben und als überzähl. zum Wirksamkeit vom 1. Oktober J. J. versetzt. . PVauptm, und Comp. Chef im 14. Inf. Regt.
e ere.
willigun gen. Im
aktiven Heere. Zum pf, Sec. Lt. a. D
„der Anspruch auf
n, Be
3 i i Marinestab, oschule er⸗ See⸗Bat., als Adjutant von
der Marine entbunden und v. Diergardt, Unterlt. zur See ee der Res. des Seeoffiz. der Seewehr, der Ab⸗=
Frhr. eer, Unterlt. zur See
zum Direktor in der Ad= Chef der Marinestation
Preußen.
sagten über di
reich) in den freien eit vom
während der eizen
erste
Leinsaa
Merchweiler im Bezirk der Bergwerks⸗Direktion zu Saarbrücken
gegangen. Auch bei größere Theil der
Deuntsches Reich.
; i Berlin, 1. Oktober. mittelte Einfuhr von' Getreide
Roggen afer
Mais. , ⸗ Raps und Rübsaat 217
Von dem Roggen sind 468 g13 Ctr. aus Rußland ein⸗
Nichtamtliches.
Die nn, er⸗
Mehl und DOel—⸗
e Ostgrenzen ¶Sstsec, Rußland, Oester⸗
Verkehr des Deutschen golgebiet hat
1. bis 15. September 8. J. betragen: 1657 901 Centner,
498719 . w j ⸗ 54 961 143 JI
1 n M 6 j Mn
m Hafer und bei der Leinfaat entfällt der
auptm. und Comp. ein Patent seiner Charge ver—
dem
mit der Führung desselben, zum ECommandeur dieses Regts., ernannt.
] v. Kuylen stjerna, Oberst à la suite des Garde ⸗Train⸗Batz. und Train⸗Inspecteur, der Rang als Bri— t ade Commandeur verliehen.
ge
Aar
sch
od
Artillerie Schießschule ist Artillerie⸗Offizieren kommandirt worden und hier eingetroffen;
ebe als
eine e 1856 versichert eine Aenderung des unter Rr. 2 der Cirkularverfügung vom 26. November 1863 ausgesprochenen Grundsatzes durch die Cirkularverfügung vom X4. April 1867 nicht beabsichtigt und
es ist insbesondere nicht bezweckt worden, das Institut der Karenzunterstützungen an sich,
Allerhöchsten Ordrès vom 26. ; und 8 und vom 25. April 1845 als ein Ausfluß der Für⸗ sorge des Staats fur seine Diener gestaltet war, allgemein dahin zu erweitern, daß dieses vorbemerkten ursprünglichen Ge taltung, fortan den Wittwen auch aller derjenigen mittelbaren Civil⸗Staatsbeamten und Nicht⸗Staatsbeamten zu Gute kommen Königlichen Militärwittwenkasse beigetreten sind, übrigens aber bei ihrem Ableben oder
eingetretenen Pensionirung nach ihrem dienstlichen Verhältniß keinem Ressort der preußischen Civilstaats verwaltung unmittel bar angehört haben.
rigkeit Ministers der geistlichen zx.
d. J, nicht die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienste. ö !
beziehentlich 5722 Ctrn, auf Rußland. Mais ist fast aus—
n n hn, eh zur Menge von 9205 Ctrn., aus Dester⸗
reich eingegangen. Von dort kamen ferner an Weizen
l08 357 Ctr., an Hafer öö S5 Ctr, an Gerste 216 265 Ctr.,
an Mehl 5e saß Ctr., an Raps und Rübsaat 133 784 Cir=
Von den obigen in den freien Verkehr getretenen Ge⸗
sammtmengen waren, nach den Seitens der Eingangszoll⸗
stellen eingezogenen Erkundigungen, zur Durchfuhr bestimmt: Weizen 54 578 Centner
Roggen 12623
Hafer. 69 .
Gerste. 41 956 3
Mais 600
.
Raps und Rübsaat 45 230 ö.
Leinsaat. hh .
— Aus den Vereinigten Staaten von Amerika ist Herr Macdonald, Superintendent des Postanweisungs⸗Amts, begleitet von Herrn Harrisson als Bevollmächtigtem, zum er furl eines neuen Vertrages über den Aus— tausch von Postanweisungen zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten hier eingetroffen.
— Die mittelst der Circularverfügung vom 24. April 1867 auf Grund der Allerhöchsten Ordre vom 6. April dessel⸗ ben Jahres bestimmte Erweiterung der den Regierungen durch die Cirkularverfügung vom 28. November 1853 ertheilten all⸗ gemeinen Ermächtigung zu Bewilligungen von Karenz— unter stützungen bezieht sich, nach einem Reskript des Finanz⸗Ministers vom 17. Januar d. J. allein auf Pensiong⸗ versicherungen, welche bei der Allgemeinen Wittwen?“ Verpflegungsanstalt stattgefunden haben. Danach sind Karenzunterstützungen an Wittwen von mittelbaren Staats⸗ beamten, von Geistlichen, Lehrern und Rechtsanwälten, sowie von Nicht⸗Staatsbeamten nur insofern zu zahlen, als dieselben ihren Ehefrauen bei ber genannten Anstalt
Pension vor Erlaß des Gesetzes vom 17. Nai hatten. In weitergehender Weise ist
4
In, n
wie es bis dahin durch die Juli 1823 unter Nr. ,
nstitut, abweichend von seiner
solle, welche zwar der
bei ihrer etwa vorher
— Eine nur auf Aufnahmeprüfun
beruhende Angehö⸗ zur Obersecunda gewährt, na
einem Erlaß des Angelegenheiten vom 17. Juni
— Der Rechtsgrundsatz, daß die Unkenntniß des
Strafgesetzes bie Strafbarkeit nicht ausschließe, sindet e einem Ernnniß des Ober⸗T 9 f ch
tember 1879, auch in dem Falle länder im Inlande eine strafbare
ob die Handlung durch ein Reichsgesetz oder durch ein Landes⸗
ribunals, vom 4. Sep⸗ Anwendung, wenn ein Aus— Handlung begeht, gleichviel
setz des betreffenden Bundesstaates unter Strafe gestellt ist.
. Miß han delt Jemand vorsätzlich einen Anderen der⸗ tig, daß der Mißhandelte hülflos liegen bleibt und in dieser
hülflosen Lage in Folge der Einwirkung anderer Umstände (Kälte 6.) den Tod findet, so ist der Thäter, nach einem Be⸗
luß des Ober⸗Tribunals, vom z. September 1879,
wegen Körperverletzung. mit tödtlichem Ausgang aus §. 226 des Strafgesetzbuchs mit Zuchthaus nicht unter drei Jahren
er Gefängniß nicht unter drei Jahren zu verurtheilen.
— Zu dem mit dem heutigen Tage anfangenden Kursus der eine größere Anzahl von
nso beginnen bei den hiesigen
i — militärischen Lehrin stituten, Kriegsakademie,
Central ⸗ Turnanstalt und
vereinigte Artillerie- und Ingenieurschule, mit
dem heutigen Tage die Unterrichts kurse.
Dr. B
Dr.
Bürgerhospitals in Cöln, Dr. Saal, 2. A Hebammen⸗Lehranstalt in Cöln, Königswinter, Merklinghaus in Flammersheim.
dem im förd
Sitzung der Abgeordnetenkammer
Großherzoglich badischen finanz⸗-Ministeriums, heime Rath Elstätter ö
— Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Präsident des Wirkliche Ge⸗ t nach Karlsruhe abgereist.
— Als Aerzte haben sich niedergelassen die Herren: rackmeyer in Oderberg, Dr. Scherf in Quakenbrück ⸗ Leichtenstern als Oberarzt der medizinischen Abt eilung des rzt bei der Provinzial⸗ Dr. Schaaf und Stahl in
Bayern. München, 28. September. (Allg. Ztg.) Die
Ernennungen der Handelsrichter sind von St. Majestät
Kön ig vollzogen worden. — Der Staatsanwalt Pr. uch Ali inisterlum ist zum Ober⸗Landesgerichts⸗Rath be⸗ ert worden.
30. September. (W. T. B.) In der heutigen
wurden zunächst
die Austtrittsgesuché der Abgg. Horn, Merkle und Kraußold
e gn t. zu dget pro 1879/80, einen Zuschlag zur Malzsteuer vor.
Bud
Hierauf legte der
on Finanz⸗Minister das owie
einen Gesetzentwurf über Das bei dem
get sich beträgt 25 Millionen, der
ergebende Defizit
beantragte Malisteueraufschlag 1 0 pro Hektoliter Braumalz.
Der
Minister sprach die Hoffnung aus, daß das Defizit dur
die höheren Zolleinnahmen um 9 Millibnen gemindert werden würde, und daß der Malzsteueraufschlag bei fofortiger Ein⸗
führung eine westere Entlastung des Defizits um 5 herbeiführen werde. Diese Entlastung des Defizits werde sich
auf
erst am 1. Juli k. J. werde sich sonach auf 13
illionen
3 Millionen verringern, wenn der Malzsteueraufschlag eingeführt werden sollte. Das Defizit illionen ermäßigen. Behufs Deckung
desselben sei eine Vermehrung der direkten Steuern nicht zu
in
umgehen, dieselbe werde aber nicht stationär bleiben, da schoͤn
eingeführten Mengen mit 73 341 Ctrn.
Jolle
der nächsten Finanzperiode ein höherer Ertrag aus den
innahmen zu erwarten sei.
en. Dresden, 30. September. Das heutige . Journal“ veröffentlicht die Richter⸗Ernennun⸗ zen. Se. Majestät der König hat danach den Präsidenten des her l ppellationlggerichts Dr. von Weber zum Präsidenten des Sber⸗Landesgerichts, die Appellationsgerichts⸗Präsidenten Klemm, Noßky, Dr. Winzer, die Vizepräsidenten beim Ober⸗ Appellgtions gericht Dr. Otto und Einert zu Senatspräsidenten beim Ober⸗Landesgericht, die Ober⸗Appellationsräthe Klemm, Edelmann, Preil, Neumann, Neidhardt, Marezoll, Lamm, Groß, Leonhardi, Lindemuth und Loßnitzer, den Appellations— erichts Vizepräsident Coith, den Geheimen Justizrath Mettler 6 Bezirksgerichts⸗Direktoren von Mücke Und Hübler, die Appellationsräthe Ufer, Wengler, Plesch, Wendschuch, Just, Neiße, Ehnick, Schurig, die Gerichtsräthe Appellationsrath Woßkner und Dr. Francke zu Räthen beim Ober⸗-Landesgericht, den General⸗Staatsanwalt Dr. von Schwarze zum ersten Staatsanwalt und den Ober⸗Staatsanwalt Rumpelt zum Stagtsanwalt beim Ober⸗Landesgericht, und den Bezirks⸗ gerichts-Direktor Geheimen Justizrath Wehinger zum Prä— sident des Landgerichts Dresden ernannt.
en⸗Altenburg. Altenburg, 28. September. (Dr Hö neueste Amtsblatt der entll ci die Neu⸗ organ sat ĩon und die Besetzung der Gerichte des Herzogthum s. Hiernach treten vom 1. Oktober 8d. J. an ins Leben: 1) das Landgericht zu Altenburg mit 1 Präsidenten, 1Direktor, 6 Landrichtern und 3 Gerichtsschreibern. Sein Spren⸗ el umfaßt das ganze Land und zählt somit 145 959 Seelen. Hie staatsanwaltschaftlichen Funktionen beim Landgericht ver⸗ sehen 2 Staatsanwälte. 2 6 Amtsgerichte, und zwar zu Altenburg, zu Schmölln, zu Ronneburg, zu Eisenberg, zu Jioda unk' zu Kahla. Von diesen Amtsgerichten sind das in Altenburg mit 5 Amtsrichtern, 8 Amtsgerichtsassessoren, 3 Gerichtsschreibern und 3 Gerichtsschreibergehülfen, die in Schmölln, Ronnehurg und Eisenberg mit je 2 Amtsrichtern, 2 Amtsgerichts assessoren, 1 Gerichtsschreiber und 1 erichte⸗ schreibergehülfen, das in Roda mit 2 Amtsrichtern und 2 Ge⸗ e d erl. und das in . mit 2 Amtsrichtern, 1 Amts⸗ gerichtsassessot und 2 Gerichtsschreibern besetzt. ;
Das Landgericht zu Altenburg wird bestehen aus . Präsidenten, Geheimen Justiz⸗Rath Dr. jur. Hase, bisher . = glied des Ober⸗Appellationsgerichts zu Jena, dem Direktor Geisenhayner und 6 Landrichtern.
Coburg⸗Gorya. Coburg, 28. September. (Dr , ginn g ibeltn nin n Hun vom gestrigen Tage bezüglich der am 1. Oktober d. J. ihr Amt antretenden neuen Justizbehörden geht hervor, daß das , schaftliche Ober⸗Landesgericht zu Jena aus 1 Präsiden . Vize⸗Präsidenten und 16 Räthen und, das . iche Landgericht zu Meiningen aus 1 Präsidenten, 2 Dire . und 5 Landrichtern besteht, von welchen letzteren einer zug ö Vorsitzender der Straf- und . ö. ö ĩ itze in hiesiger Stadt ist, un ⸗ n ö. gin . 1 1 Direktor und 6 Land⸗ hen gebildet wird. Zu dem Amtsgericht zu Coburg ge⸗ hören 1 Ober⸗Amtsrichter und 4 Amtsrichter, und das . gericht zu Gotha besteht aus 1 Ober⸗Amtsrichter und 7 Amts⸗ richtörn. Von den Amtsrichtern bei beiden r,, Coburg und Gotha führen einige auch das Dienstprädika n, . des Ober⸗Landesgerichts in Jena ist der seitherige Appellationsgerichts⸗Präsident in ö. i. herr von Egloffstein, zu Vize⸗Präsidenten desse 3 J der bisherige eln en, n. . jur. Wagner, und der bisherige PVize⸗ . e JJ den. Zum Präsidenten — e ꝛ ,. ist der 3 Kreisgerichts-Direktor in . berg, Dr. jur. Rückert, und zum Präsidenten des . ö zu Gotha der seitherige Kreisgerichts-Direktor in Gotha, Berlet, ernannt.
Lothringen. Straßburg, 1. Oktober. ( = T , Xen, gen von Elsaß-Lothringen, General⸗ Feldmarschall Frhr. von Manteuffel, ist heute 3 9 „Uhr hier eingetroffen. Am Bahnhofe wurde derse ) von dem Polizeidirektor von K. . . n,
angen. er Statthalte
. . ö . kommandirenden General von 3. und hierauf dem Staatssekretär Herzog einen Besuch und fuhr sodann in das Schloß.
i i 29. Sep⸗ oßbritannien und Irland. London, ; . ij Corr.) Der Vizekönig, von 3 meldet dem cg Amte die Ankunft Jakuh . im britischen Lager in folgender Depesche, datirt Sim . 28. September: General Baker empfing in Kushi 3. 27. ; Morgens einen Brief von dem afghanischen Comman n chef, worin angefragt wurde, ob er ihn und den Thronerben des Emirs im Lager empfangen würde. Baker sandte . bejahende Antwort. Eine h . , 83 ,, ir selber an, Baker ersuchend, ihn. . ,. Baker erwiderte, er würde ihm eine Meile vom Lager begegnen. Der Emir langte gestern Abend mit seinem Sohne, Sirdar Jahyah Khan, Daoud Schah, einem 45 3 sarkenꝰ Gefolge und einer Eskorte in Kushi an. In Kabul find, wie verlautet, Un ruhen ausgebrochen, und die Stadt⸗ thore wurden geschlossen. General Roberts traf heute in ö News“ wird aus Allahabad, vom 28. d. Mts., gemeldet: . . . ñ cken jetzt mit aller Eile vor. Man erwartet, der . 3 gaknf . am 5. k. M. erfolgen. Witgerstand ist zweifelhaft, da die Rebellen keine Führer haben und der Organi⸗ sation entbehren. Die ,,, ir n n , nnn , 9 . U ene e , Dr. Townsend ernstlich verwundet. Die ö General Roberts zur Unterstützung gesandte Streitkraft büßte ? ne , nr meldet man dem „Standard“ vom 28. . M.: General Baker unternahm gestern eine . bis Zargun Shar, 26 Meilen von Kabul, und rückte heute mit . ganzen Brigade bis 6 if em . en , n ,., an ö. Landstraße zeigten sich alle freun den werden morgen Dakka besetzen. 3 e n lfte le s dern en f Mann wird im Laufe der Woche
in Bosawal einziehen.“
es' Streitkraft kam hier (auf halbem Wege nach ghel dr deln we, Morgen an. Der Gouverneur Sirdar Ma⸗ homed Tahir Dich hat an . 3. ö . ,,
i rieben und seine Freude ü
Herre re , Es wird indeß gemeldet, er habe die Stämme aufgewiegelt, nach Kabul zu ziehen und sich dem Kriege anzuschließen. Alle Vorkehrungen für die Lieferung von Vorräthen an unserem Marsche sind durch den Sirdar Schir Al Khan getroff en worden und hahen sich bis jetzt als bewundernswürdig erwiesen. In Can-2 dahar ist Alles ruhig. Die ganze Durgni-Aristokratie äußert große Geringschätzung gegen Jakub Khan und hegt augenscheinlich nicht den Wunsch, seine Herrschaft wieder hergestellt zu sehen. Aus ö wird berichtet, daß bei Manmama, zwischen den Kabuler und den Herater Regimentern des Emirs ein Kampf stattgefunden habe, in welchem die ersteren den Kürzeren zogen und sich darauf nach Balkh
n. k September. (W. T. B.) Dem Reuterschen Bureau wird aus Sim la gemeldet: Dakka wurde am 6. d. M. widerstandslos besetzt; in Kabul herrscht Ruhe. Ge⸗ neral Roberts hatte gestern eine Unterredung mit dem Emir Jakub Khan; , versprach Hülfe, Transport⸗ i iantvorräthe.
. . ö B.). Der Ausweis über die eng⸗ lischen Staatseinnahmen in dem Quartal vom 1. Juli bis 30. September 1879 ergiebt, daß sich dieselben gegenüber den Einnahmen in demselben Quartale des Vorjahres um 100 305 Pfd. Sterl. vermindert haben.
rankreich. Paris, 30. September, (Rep. fr.) Gestern sind 9 dem gi ef Montparnasse 450 Annestirte ein⸗ getroffen, die am ,, von dem Transportschiff „Navarin : rest gelandet worden waren. . ö ö 30. September. (W. T. B.) Der Unterrichts⸗ ini! Ferry ist nach dem Departement des Vosges zurückgereist Vor seiner Abreise erschien derselbe auf dem Balkon der Präfektur, hielt eine Ansprache und erklärte dabei; die Regierung sei in sich geeint und werde in Bezug auf den Artikel 7 des von ihm J Gesetzentwurfs auf ine Transaktionen eingehen. , Madrid, 30. September. (W. T. B.) In Folge der bereits gemeldeten Beschlagnahme von kompromit⸗ tirenden Schriftstücken bei Offizieren der Armee sind . in Saragossa mehrere Verhaftungen vorgenommen worden.
ürkei. Konstantinopel, 29. September. (W. T. B.)
In 4 heute , dem Vorsitz des Sultans stattgehabten außerordentlichen Kabinetssitzung wurde über das Defizit des Budgets berathen. Der Sultan hielt eine längere Rede, in welcher er hervorhob, er habe den befreun⸗ deten Mächten das Versprechen gegeben, persönlich über ö. fiskalischen Reformen zu wachen; er wolle den Kredit de Reiches retten und sei daher gegen jedwede äußere oder innere Anleihe; er empfehle . . Dingen eine Entwicklung der ĩ ü ittel des Landes. ö Iilfe l Corresp.“Nmeldet aus Konstantinopel: Die griechischen Kom missäre haben die Weisung erhalten, ihre letzte Erklärung, daß Griechenland die Diskussion auf Grund des 13. Protokolls des Berliner Kongresses . aufrecht zu erhalten; dagegen sollen sie die von ö ö ö vorgeschlagene Fassung der Deklaration, daß Griechenlan ö . acceptire, die Grundlage des 13. Protokolls zu . ab⸗ lehnen. — Der englische Botschafter Layard wird am 10. Oktober hier zurückerwartet.
. änien. Bu karest, 50. September. (W. T. B.) Zur *r m, von Bulg grien ist heute ,. dem Bahnhofe Cotroceni eingetroffen; Fürst Karl mit n. zender zahlreicher Suite, sowie sämmtliche . an. auf dem Bahnhofe zum I fn. anwesend. Die Begrüßung der beiden Fürsten war äußerst herzlich.
d und Polen. St. Petersburg, 1. Oktober. (W. Tug gn Se. Majestät der Kaiser Alexander 2 von Livadia nach Sebastopol begeben und daselbst gestern eine Truppenschau abgehalten. Um 5. Uhr kehrte 6. rnsf nach Jalta zurück. — Der General⸗Adjutant Tergu ö. o J ist durch Kaiserlichen Ukas zum Commandeur des 2. kaukasische Armee⸗Corps ernannt worden.
ika. New⸗York, 30. September. (W. T. B.) Rach * If it . eingegangenen Nachrichten ist der Kongreß am 16. d. M. von dem Präsidenten . fir io Diaz mit einer Botschaft eröffnet worden, in we 9 hervorgehoben wird, daß die e,, Mexikos t en fremden Mächten die freundlichsten seien, und daß ö . dere die Herstellung ö ln , . .
ikani Union durch keiner .
, sei. Die finanzielle Lage habe sich . und in der großen Republik herrsche Ruhe und Frieden.
i: ika. Valparaiso, 31. August. (Allg. Corr.) Die Sad er s. dem en dar Bemeh⸗ von Anto fa⸗ gasta am 28. d. M. seitens des peruanischen Nonitors Huascar“ bestätigt sich. Das chil enische . b oot„Abtao“ wurde schwer beschädigt und mehrere . lieder seiner Mannschaft . e . . ö is ö. nonenboot „Magellanes“. e . Nach Berichten aus Tupiza, vom 31. d. M., i. 6. Vorhut der Armee unter dem Kommando des Genera Campero die chilenischen Truppen zur 1 . Catama gezwungen und das Corps unter Ru iz besiegt. Die vereinigte peruanische und bolivianische Armee marschirt gegen San Pedro de Atacama.
Aus dem Wolffschen Telegraphen⸗Bureau.
ipzi ittwoch, 1. Oktober, Nachmittags. Heute Mit e irn . 12 Hir hat die feierliche Eröffnung des Reichsgerichts mit einer nicht öffentlichen Sitzung in der 3 stattgesunden. Die Stadt ist aus Anlaß der Feier reich mi Flaggen geschmückt.
Kunst, Wissenschaft und Literatur. ö
lmo Guerrieri Gonzaga, welcher
n, und Dorothea“ in das Italienische übersetzte, ist am 25. September zu Mantua gestorben. Gewerbe und Handel. .
Nachdem der Bundesrath in seiner Sitzung vom
13. Juli d. J. den Beschluß ge sbtgat, die , . uchen, den Verkehr mit Sprengstoffe ren Her . gleichförmig nach den von ihm entworfenen Bestim⸗
i Ausführung dieses Beschlusses im Wege h t ,,, Polizeiverordnungen von . der Ministerien des Innern und für Handel und Gewerbe das Erforderliche veranlaßt worden.
Die betreffenden Bestimmungen ö . erplostven Stoffe, auf welche sich die nachstehenden n, . 8, . = rengpulver; ; . Fil inn hn ,. fin ih n n, , . ĩ amit (ein ni . hee n ren un pulverförmigen, an sich nicht explosiven Stoffen); i insbesondere Schießbaumwolle; ; r e ieren bels . chlorsaure und pikrinsaure Salze ent hal eh ĩ i Ilten Präparate lber, Knallsilber und die damit dargestellten . ö , Stoffen im Sinne dieser Verordnung sind außerdem einbegriffen: . . Augng hun : ition, werkskörper und Zündungen, mit Ausna . . ö. Tre. und Marine vorgeschriebenen, nicht spreng⸗
des Bundes⸗
aft ündungen. , ,, ,,, 16 Metallpatronen iften dieser Verordnung ; K deß ,, explosiver Stoffe. n e ,,. 2. Von der Versendung sind ausgeschl ö 3, als solches, abtropfbare ef von . sowie Gemische von Nitroglycerin mit an sich explosiven Stoffen, als nitrirter Cellulose, Pulversätzen ze. ; explosive Gemische, welche chlorsaure und pikrinsaure Salze ent⸗ halten; . . ; d cksilber, Knallsilber und die damit dargestellten Präparate. ga sei r ür . Stoffe auf .
S. 3. Der Transport explosiver Stoffe auf Fuhrwerken, . che gleichzeitig zur Personenbeförderung dienen, ist verboten. Eine . nahme findet nur statt, wenn in sehr dringenden Fällen die zur Be— seitigung von Eisstopfungen nöthigen Sprengbüchsen und das zur Füllung der letzteren erforderliche Pulver unter Begleitung zuver—⸗ lässiger Personen in kürzester Frist nach dem Bestimmungsort ge⸗
sollen. . . y, Stoffe sind in, hölzerne Kisten oder Tonnen, deren Fugen so gedichtet sind, daß ein Ausstreuen nicht stattfinden kann, und welche nicht mit eisernen Reifen oder Bändern versehen verpacken. n,, , Behälter (ausgeschlossen solche von
ĩ ackt werden. . ö in Tonnen oder Kisten muß loses Korn pulver in leinene, Mehlpulver in lederne Säcke geschüttet werden. Dynamit darf nur in Patronen, nicht aach in loser Masse ver⸗ sendet werden. ö
itpatronen und. Schießbaumwollpatronen (Patronen, ,, gemahlener Schießbaumwolle bereitet und mit einem Ueberzug von Paraffin versehen sind) sind durch eine Um⸗ hüllung von Papier in Packete zu vereinigen. Dynamit und Schieß baumwollpatronen, Schießbaumwolle, sowie andere Nitrocellulose dürfen weder mit Zündungen versehen, noch mit solchen in dieselben
ä ckt werden.
n,, sowie andere Nitrocellulose muß bis zu mindestens 20 0/o Wassergehalt angefeuchtet in wasserdichte ö besonders fest verpackt sein, so daß eine Reibung des Inhalts nich stattfinden kann. . . ö assen
i t Verpackung explosiver Stoffe dienenden Behälter mü je e . e n, n der Aufschrift: Pulver, Pulvermunition,
euerwerks körper, Zündungen, Dynamit, Schießbaumwolle versehen, ö. welche Dynamit enthalten, außerdem mit der Firma . der Marke der Fabrik, aus welcher das Dynamit herrührt, bezeich⸗ net sein. . ⸗ en Behalter ttogewicht der Schießbgumwolle enthaltenden Be darf J , der Pulver, Pulvermunition, Feuer⸗ werkskörper oder Zündungen enthaltenden Behälter 15 kg, ö. Bruttogewicht der Dynamitpatronen enthaltenden Behälter 35 Eg ,, Verpacken . . . ö Feuer oder 3 * icht gehalten, Tabak nicht gerau erden. . hen,, , von Dynamit, hat unter sorgfälti⸗ ger Vermeidung von Erschütterungen zu erfolgen. Die betreffenden Behälter dürfen deshalb nie gerollt oder abgeworfen werden. ö Soll das Verladen ausnahmeweise an einer anderen Stelle, a vor der Fabrik oder dem Lagerraume oder innerhalb derselben 6e. schehen, 5 ist hierzu die ,, der Polizeibehörde einzuholen is ommen. ö . Win bn gn, auf dem Fuhrwerke so fest , werden daß sie gegen Scheuern, Rütteln, Stoßen, Umkanten un Herabfallen aus den oberen Lagen gesichert sind; ins besondere 64 Tonnen nicht aufrecht gestellt werden, müssen vielmehr gelegt ö. durch Holzunterlagen unter Haar ⸗ oder Strohdecken gegen jede rollende Bewegung gesichert werden. . ö ind · . losive Stoffe dürfen nicht mit Zündhütchen, a . ,, leicht entzündlichen Gegenständen zusammen verladen werden. . ö t, Dynamit oder Schießbaumwolle mi Pulver, v m ,,,, oder Zündungen zusammen zu verladen. ; ts 16 1 ird loses Pulver in Mengen von nicht mehr a ,, ö andere explosive Stoffe in Mengen ö. 3. mehr als 35 kg Bruttogewicht ö so ö ,, e ift des §. 3 nur di ; — 1 5 Behalter handelnden Vorschriften dieses ; . J 9 ,, von explosiven Stoffen dienende . werke müssen, wenn sie unbedeckt sind, mit einem Plantuche über⸗ span g wre ff,, als ,, eine von weitem erkennbare, it einem weißen E tragen.— ,, der 3 . . n, 5 . . werden; bei Eisbahn eine eisern : . on . welche 33. gu ron . ö . ] losive Stoffe in Mengen . muß der Orte pol izeibehörde des k ortes davon unter Angabe 24 ,, Anzeige machen un in derselben zur Visirung vorlegen. z. 29. Sight ahn gl berg l g tal ger sefe ,,, icht nicht gehalten, Tabak. . e er ar ef! 53. . ö. das Anzünden von Feuer oder
ᷣ n verboten. . ö ö chi Fire m, n , explosive Stoffe führen, dürfen nur im Schritt fahren, und dürfen von anderen Fuhrwerken, ö. von Reitern nur im Schritt passirt werden. Besteht ein 3 . mehreren Fuhrwerken, so müssen . a n . Fahr eine
indestens 50 m unter einan ilten. n n n. n . 36 e 3 16h .
ã iemals ohne Bewachu e ö wäbr e, e gr gen sgl n ü, und öffentlichen Gebäuden i die Haltestelle bei . mindestens 150 m, bei Dynam
t liegen. — ö . 7 mehr als einer halben Stunde in der Nähe von Ortschaften ist überdies der Polizeibehörde rechtzeitige Anzeige zu machen, welche die ihr erforderlich erscheinenden Vorsichts⸗ maßregeln zu treffen hat. . isen⸗ ke mit explosiven Stoffen müssen von i . . Lokomotiven mindestens 300 m entfernt
dürfen,
Der „Times“ wird aus Shar-⸗i⸗Sa fa Gia Kandahar) unterm 26. d. M. gemeldet:
it der Maßgabe zu regeln, daß davon die inter⸗ ,, über diefen Gegenstand nicht be⸗
. a iben. d Wegstrecken zu passiren, auf welchen wegen der gle ö an , Eisenbahn und des Weges oder wegen der
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