Theater.
Königliche Schauspiele. Freitag: Dpernhaus. 199. Vorstellung. Don Juan. Oper in 2 Abtheilungen mit Tanz von Mozart. (Frl. Brandt, Fr. v. Voggenhuber, Frl. Lehmann, Hr. Betz, Hr. Fricke, Hr. Ernst, Hr. Salomon, Hr. Krolop.) Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 182. Vor stellung. Durch's Ohr. Lustspiel in 3 Akten von Wilhelm Jordan. In Scene gesetzt vom Direktor Deetz. Hierauf: Der
Vetter. Lustspiel in 3 Akten von R. Benedix. An .
fang 7 Uhr.
Sonnabend: Opernhaus. 200. Vorstellung. Der
Feensee. Große Oper in 5 Abtheilungen von Scribe und Melesville, aus dem Französischen über⸗ setzt von J. C. Grünbaum. Musik von Auber.
Bonn die Klage auf Gütertrennung eingereicht; sie nimmt den Antrag: die zwischen ihr und ihrem EGhemanne bestehende eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst zu erklären und dem Verklagten die Kosten
zur Last zu legen.
Termin zur mündlichen Verhandlung ist auf den
2. Dezember c. bestimmt. ; Für die Richtigkeit des Auszuges: Hagen, Rechtsanwalt.
. Kalagennszug.
Die Ehefrau Hugo Wolff, Gastwirth zu Völlip, Gertrud, geborene Schumacher, bei ihrem Manne wohnhaft, vertreten durch Rechtsanwalt Hagen zu Bonn, hat gegen ihren Chemann die Klage auf Gütertrennung bei dem Königlichen Landgerichte
Ballet von P. Taglioni. (Frl. Horina, Frl. Bettaque, Hr. Salomon, Hr. W. Müller.) An⸗ fang 7 Uhr. - .
Schauspielhaus. 183. Vorstellung. Die Räuber. Trauerspiel in 5 Akten von Schiller. Anfang halb 7 Uhr.
Mallner- Theater. Freitag: Zum 42. Male: Sodom und Gomorrha.
Jictoria- Theater. Direttion: Emil Habn. Freitag: Kapitän Grant: Emil Hahn. Gast⸗ spiel der ersten Solotänzerin Signora Con⸗ suello de Labrujere, vom Theater della Scala in Mailand. Z. 161. M.: Die Kinder des Kapitän Grant. Großes Ausstattungsstück mit Ballet in 123 Bildern von Jules Verne und A. D Ennery. Deutsch von R. Schelcher. Musik von C. A. Raida. Die Balletmusik von Debillemont. In Seene ge⸗ setzt von Emil Hahn.
Residenz-LTkenter. Freitag: Zum siebenten Male: Die Ehemänner. Preis ⸗Lustspiel in 5 Akten, aus dem Italienischen des Achille Torelli, übersetzt von D.. Julius von Schanz.
Sonnabend: Erstes Auftreten des Hrn. Ferdinand Dessoir. Seine einzige Tochter. Sein einziges Gedicht.
Krolls Theater. Direttion: Engel-ebenn. Freitag: Sonntagsschwärmer. (Sch wanbilde Kiekmeyer — Frl. Ernestine Wegner.) Vor der Vor⸗ stellung, Großes Concert. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vorstellung ? Uhr.
Germania-ITenater. Freitag: Extravor- stellung unter gütiger Mitwirkung des Männer⸗ gesangvereins Ajalea: Preciosa. Romant. Schau⸗ spiel mit Ges. in 4 Akten.
Sonnabend: Große Volksvorstellung. 50 . Gastspiel des Hrn. Eduard Weiß. letzten Male: Hotel Klingebusch.
I. Parquet Zum
Lelle- Alliance -Theater. Freitag: Gastspiel des Hrn. Dr. Hugo Müller und Frau Dr. Clara Müller⸗Schunke. Zum 5. Male: Eine Frau vom Theater. Schauspiel in 5 Akten von L. Nötel. (Frhr. v. d. Haide: Hr. Dr. Müller, — Amalie, seine Gattin: Fr. Dr. Müller als Gäste.) Brillante Illumination des Gartens. Anfang der Vorstellung! 7 Uhr. Entrée 50 3.
Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.
Familien- Nachrichten.
Verlobt: Frl. Marie Louise Haberland mit Hrn. Amtsrichter Udo Schwenke (Finsterwalde). — Frl. Margarethe Reinsdorff mit Hrn. Bank⸗ direktor Adolf Winkelmann (Magdeburg — Leip- zig). — Frl. Elisabeth Schönow mit Hrn. Pre⸗ diger Dr. Otto Dieben (Trebbin).
Verehelicht: Hr. Premier⸗Lieutenant Heinrich v, Holy Ponieciß mit Frl. Iba? n. erer erff (Jacobsdorf).— Hr. Seconde⸗Lieutenant Max) Elstermann v. Elster mit Frl. Marie Ribben⸗ trop (Blankenburg am Harz).
Geboren; Ein Sohn: Hrn. Dr. med. H. Cor⸗ nelius (Elberfeld). — Fine Tochter: Hrn. Pfarrer Franz Jacobowski (Hermersdorf).
Gestorben: Hr. Premier⸗Lieutenant a. D. Ritter Heinrich Freiherr v. Hünecken (Nord⸗Dedeleben). Verw. Frau Bergrath Pauline Freiin v. Ren⸗
sonnet-Villez, geb. Reichsgräfin v. Breßler (Krems
a. d. Donau). — Verw. Frau Ober ⸗Amtmann
Schultz, geb. Lemm (Schmöller).
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbrief. Gegen den Schneider Friedrich Viester von hier, deßsen Personalien nicht näher angegehen werden können und welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen vor sätzlicher Brand⸗ stiftung aus 5. 506 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs ver— hängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Landgerichtsgefängniß zu Potsdam abzu— liefern. Potsdam, den 6. Oktober 1879. Ber Untersuchungs richter bei dem Königlichen Land gerichte.
Der von der früheren hiesigen Kreisgerichts⸗ Kommission unter dem 11. August 1879 hinter den Arbeits mann Christian Metting aus Kurtschlag erlassene Steckbrief wird hierdurch er—⸗ neuert, Fehrbellin, den 3. Oktober 1879. König⸗ liches Amtsgericht.
Der unterm 28. Juli 1879 hinter dem Hirt August Schraade gus Peterswalde, Kreises Heilt⸗ berg, erlassene Steckbrief ist erledigt. Barten⸗ stein, den 6. Oktober 1879. Der Siaatsanwalt.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl.
n Auszug.
Die Ehefrau von Jesef Walbrül, Pianist zu Bonn, Albertine, geb. agner, ohne Ge— schäft, bei ihrem Manne wohnhaft, vertreten durch Rechtsanwalt Hagen zu Bonn, hat gegen ihren ge⸗ nannten Ehemann bei dem Königl. Landgerichte zu
klagten die Kosten zur Last zu
zu Bonn angestellt; sie nimmt den Antrag: die zwischen den Partheien bestehende eheliche Güter⸗ gemeinschaft für aufgelöst zu erklären und dem Ver⸗ legen. Der Verhand⸗ lungstermin ist auf den 2. Dezember er. anbe⸗ raumt. Für die Richtigkeit des Hagen, Rechtsanwalt.
Klageauszuges:
inn. Bekanntmachung.
Von Herzogl. Braunschw. Lüneb. Staatsministe⸗ rium, Departement der Justiz, sind als Rechts⸗ anwälte bei dem Herzoglichen Oberlandeggerichte zu Braunschweig zugelassen und in die Liste ein— getragen: ;
1) Rechtsanwalt Dr. jur. Hermann Peters,
2) Rechltanwalt Dr. jur. Magnus,
3) Rechtsanwalt Haeusler,
4) Rechtsanwalt William Huch,
5) Rechtf anwalt Zwilgmener,
6) Rechtsanwalt Semler,
7) Rechtsanwalt Heymann,
83) Rechtsanwalt Gotthard,
9) Rechttanwalt Breithaupt,
sämmtlich zu Braunschweig. Braunschwweig, den 8. Oktober 1879. Herzogl. Braunschw Lüneb. Oberlandesgericht. Schmid.
8783
In die Liste der zur Rechtsanwaltschaft bei dem hiesigen Landgerichte zugelassenen Rechtsanwälte sind folgende Eintragungen erfolgt:
I) Müller zu Wohlau, 2) Baetke zu Breslau, 3) Kerpulus zu Breslau, 4 Loewe zu Breslau, ; 5) Schaube zu Neumarkt in Schlesien, 6) Geißler zu Breslau, 7) Petiscus zu Breslau, 8) Tautz zu Breslau, 9) Wiener zu Breslau. 106 Lewald zu Breslau, 11 Jaeger zu Breslau, 12) Sehr zu Breslau, 13) Lent zu Beeslau, 14 Fraenkel zu Breslau, 15) Tepfer zu Wohlau, 165 Pollett zu Canth, 17) Fraustäbter zu Breslau, 18 Lubowski zu Breslau, 19) Krug zu Breslau, 20) Salzmann zu Breslau, 21) Zenker zu Breslau, 22) Rhau zu Breslau, 23) Plathner zu Breslau, 24) Kade zu Breslau, 25) Hesse zu Breslau, 26) Weiß zu Breslau, 27) Niederstetter zu Breslau, 28) Bernhard zu Breslau, 29) Rösler zu Breslau, 30) Feige zu Breslau, 31) Br. Porsch zu Breslau, 32) Stiebler zu Breslau, 33) Milch zu Breslau, 34) Berger zu Breslau, 35) Kirschner zu Breslau.
Breslau, den 6. Oktober 1879.
Tönigliches Landgericht. Anton.
. Bekanntmachung.
In die Liste der bei dem unterzeichneten König— lichen Amtegerichte zugelassenen Nechtsanwälte sind am heutigen Tage eingetragen worden:
1) der Advokat Dr. August Gottlob Oppe in Chemnitz, ö 2) der Advokat Heinrich Adolph Widemann daselbst, 3) der Advokat Heinrich Albin Chalybäus daselbst, der Apvokat Georg Hermann Kaufmann daselbst, der Advokat Anton Vater daselbst, der Advokat Heinrich Richard Haase daselbst, N der Advokat Julius Heinrich Stübel daselbst, der Advokat Georg Ernst Wilhelm Seeling daselbst, der Advokat Franz Gottfried Bauer 1. daselbst, der Advokat Carl Wilhelm Harnisch daselbst, der Advokat Georg Friedrich Netcke dafelbst, der Abpvokat Hermann Alexander Bauer daselbst, der Advokat Franz Leopold Gättschald daselbst, der Advokat Hermann Fürchtegott Wirth daselbst, der Advokat Hermann Eduard Ullrich . daselbst, . der Advokat Georg Heinrich Löser daselkbst, der Advokat, Juftiz⸗Rath Eduard Hermann Müller daselbst, der Advokat Theodor Müller daselbst, der Advokat Max Richard von Stern . kat, Justiz⸗Rath er Advokat, Justiz⸗Rath Heinrich Fran Ulrich daselbst, 9 ö der Advokat Eduard Albert Pause daselbst, der Advokat Carl Theodor Hösel daselbst, der Advokat Dr. Richard Otto Robert Enz—⸗ mann daselbst,
[
24) der Advokat Friedrich Hermann Weber daselbst,
265) der Advokat Woldemar Richter daselbst,
26) der Advokat Carl Ernst Bleyl daselbst,
27) der Advokat Dr. Franz Ludwig Koch daselbst,
28) der Advokat, Justiz⸗ Rath Paul Richard Böhmig daselbst, —
29) der Advokat Heinrich Oskar daselbst, .
39) der ö Gottlob Andreas Därisch Breller daselbst,
31) der Advokat Dr. Hermann Casten daselbst,
32) der Advokat Wilhelm August Plant daselbst,
33) der Advokat Johannes Theodor Hammer
daselbst, 34) der Advokat Oskar Clemens Irmscher daselbst. Chemnitz, den 4. Oktober 1879. ; Das Königliche Amtsgericht daselbst.
Mehner
8822 Bekanntmachung.
In die Liste der bei dem Königlichen Landgericht in Düsseldorf zugelassenen Rechtsanwälte sind heute eingetragen worden: 1) Stiesherg, Heinrich, Justiz⸗Rath, Frings H., Engelbert, Justiz⸗Rath, Schauseil, Emil, Rechtsanwalt, Courth, Heinrich, Rechts anwalt, Spickhoff, Christian Joseph, Rechtsanwalt, Biesenbach, Gustav, Rechtsanwalt, Küster, Albert Carl Maxf Rechtsanwalt, Holl, Adalbert, Rechtsanwalt,
9) Euler, Otto, Rechtsanwalt, Dolleschall, Josef Hubert Georg, Rechts-
anwalt, . . Franz Friedrich Wilhelm, Rechts
1I) Kramer, anwalt, 19 Bloem, Emil Anton, Rechtsanwalt, 13) Lichtschlag, Heinrich Josef, Rechtsanwalt, 14 Lingen, Joseph, Rechtsanwalt, 15) Schtedges, Ferdinand, Rechtsanwalt, 16 Stapper, Adam Joseph Max Jacob, Rechts⸗ anwalt, 17) Frings I., Peter Josef, Rechtsanwalt, 189 Dormann, Peter. Rechtsanwalt, 19 Wirtz, Hugo Wilhelm, Rechtsanwalt, 20) Reinartz, Heinrich Eberhard, Rechtsanwalt, 21) Leufgen, Peer Hubert, Rechtsanwalt, 22) Jausen, Heinrich, Rechtsanwalt, 23) Ließem, August, Rechtsanwalt, 24) Strauven, Adolph, Rechtsanwalt, 26) Kansen, Joseph Hubert, Rechtsanwalt, 26) Grieving, Franz Agton, Rechtsanwalt, 27) Fusbahn, Franz Marta, Rechtsanwalt, 28) . Johann Carl Sylvester, Rechts⸗ anwalt, 9) Becker, Dr. jur., Robert Bernhard, Rechts⸗ anwalt, 30) Otten, Dr. jur. Mathias, Rechtsanwalt, 31) von Holtum, Carl Wilhelm, Rechte anwalt, sämmtlich zu Düsseldorf wohnhaft. Düsseldorf, den 7. Oktober 1879. Königliches Landgericht. 87889 Als Rechtsanwalt ist nach gesetzlicher Eidesleistung beim hanseatischen Ober⸗Landesgericht zu Hamburg 6 und in die Rechtsanwaltsliste einge—⸗ ragen: Dr. Gottfried Heinrich Richard Seelemann zu Hamburg. Hamburg, den 6. Oktober 1879. Das hanseatische Ober Landesgericht. Zur Beglaubigung: n e Sekretär.
8789 Als Rechtsanwälte sind am hanseatischen Ober⸗ Landesgerichte zu Hamburg nach gesetzlicher Eides. leistung zugelassen und in die Rechtsanwaltsl iste eingetragen: Dr. jur. Theodor Havemann, Dr. jur. Carl Friedrich Lindenberg, Dr. jur. Conrad Herbold Plitt, Dr. jur. Adolph Brehmer, Dr. jur. Robert Peacock, Dr. jur. Carl Wilhelm Dittmer, Dr. jur. Max Wilhelm Johannes Daniel Deiß, Dr. jur. Heinrich Adolph Görtz, Dr. jur. Carl Friedrich Wil helm Paul Curtius, Dr. jur. Philipp Wilhelm Plessing. ar,. . Heinrich Theodor Stannau, jur. August Johann Alfred Stooß, „jur. Johann Friedrich Eduard Hahn, I. jur. Carl Böse, B. jur. Georg Albrecht Brieß, jur. Adalbert von Bippen, jar. Richard Heinrich Oppenheimer, Dr. jur. Julius Vermehren, Dr. jur. Adolph Heinrich Eduard Ernst Schmidt, Dr. jur. Wilhelm Johannes Behn, Dr. jar. Edmund Wilhelm Plessing, Dr. jur. Karl Peter Klüg mann, Dr. jur. Peter Wilhelm Steinhagen, Dr. jar. Emil Ferdinand Fehling, Dr. jur. Deinrich Alphons Piessing, Dr. jar. Otto Dittmer, Dr. jur. Paul Wibel, sämmtlich zu Lübeck. Hamburg, den 8. Oktober 1879. Das hanseatische Oer ⸗Landesgericht. Zur Beglaubigung: R. Prien, Dr., Sekretär.
ö 3 ö. Bekanntmachung.
In die Liste der bei dem K. Württ. Landgericht Ravensburg zugelassenen Rechts anwälte sind ein⸗ getragen:
1 En. Golther in Ravensburg, 2) Schneider daselbst, 3) Wallensteiner daselbst,
4) Schnitzer daselbst,
5) Nembold 11. daselbst,
6) von Sternenfels daselbst,
I) Mezler daselbst,
83) Wirth daselbst,
9) Dopfer mit seinem bisherigen Wohnsitz i
Riedlingen,
10 11) 19
Kntter mit seinem bisherigen Wo 4 re ut s bish . dehle mit seinem bisherigen Wo ; Saulgau, . hnsitz in Stapf mit seinem bisherigen Wehnsitz in i weng nit fetten ih 13) Haldenwang mit seinem bisherigen W ö. . j kö ! obnsiz 14) Neher mit seinem bisherigen Wohnsitz Biberach, husitz in 15) Rembold . in Leutkirch, 16) Herdegen mit seinem bisherigen Wohnsitz in Riedlingen. . Ravensburg, den 4. Oktober 1879. Königliches Landgericht.
Präsident Gmelin.
mit seinem bisherigen Wohnsitz
Verkäufe, Verpachtungen, Gubnrissionen ꝛe.
. Bekanntmachung. Die im Kreise Gerdauen belegene
Domäne Wandlacken
mit den zugehörigen Vormerken Linde und Wickerau, mit einem Gesammtareal von 101,443 Dektaren, darunter 766,736 Hektar Acker und 186,196. Hektar Wiesen, soll auf 18 Jahre, von Johannis 1889 ab im Wege der össentlichen Lin tation verpachtet werden.
Das Angebot des jährlichen Pachtzinses ist auf 27 ö. „6 und die Pachtkaution auf 7500 . fest⸗ gesetzt.
Die Letztere muß im Bietungstermine von den drei Bestbietenden in Werthpapien deponirt werden.
Die Bieter haben ferner den Nachweis eines diöponibeln Vermögens von 160 000 M6. und ihrer landwirthschaftlichen Qualifikation vor dem Beginn der Lizitation zu führen.
Zu dem auf Montag, den 17. November d. FJ. Vormittags 11 Uhr, vor unserem Kommissar Herrn. Regierungt⸗Assessor Tetzlaff im Sitzung zimmer der Königlichen Regierung anberaumten Lizitationstermin werden Pachtbewerber mit dem Bemerken eingeladen, daß die Verpachtungs⸗Bedin⸗ gungen, Regeln der Lizitation und das Vermessungk— Register sowohl in unserer Registratur als auch auf der Domäne Wandlacken eingesehen werden können.
Abschrift der Verpachtungsbedingungen und der Lizitationsregeln werden wir auf Antrag gegen Zah⸗— lung der Kopialien mittheilen.
Königsberg, den 3. Oktober 1879.
Königliche Regiernng,
Abtheilung für direkte Steuern, Domainen
und Forsten.
1 98. X ö Bekanntmachung. . Berlin⸗Görlitzer Eisenbahn.
Bei der diesseitigen Verwaltung sollen circa 22 500 Ifd. Meter — 7958 700 Kg alte, zu Geleisen nicht mehr verwendbare Eisenschienen, auf ver⸗ schiedenen Stationen unserer Bahn lagernd, im Wege der Submission verkauft werden.
Bezügliche Offerten, mit der Aufschrift versehen: „Submissions⸗Offerte für den Ankauf alter Schie⸗ nen“ sind frankirt und versiegelt bis zum
Sonnabend, den 18. Oktober d. J., Vorm. 10 Uhr, an uns einzusenden.
Die Verkaufsbedingungen können von unserem Centralbureau, Bahnhof zu Berlin, unentgeltlich bezogen werden. (à Cto. 71610 B.)
Berlin, den 6. Oktober 1879.
Die Direktion.
los 6 Bekanntmachung.
Nachdem durch Erkenntniß des Königlichen Ober— Verwaltungsgerichts vom 15. September 1879 die Schließung der Central-Kranken⸗ und Sterbe⸗ kasse des deutschen Tapezierer⸗ und Fach— genossen · Verbandes — Eingeschriebene Hulfs⸗ kasse — ausgesprochen worden ist, bringen wir g mäß §. 30 des Hülfskassengesetzes vom 7. April 1376 hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß dem Bureau -⸗Vorsteher Schüler im Bureau der Ge⸗ werbe⸗Depntation, Nathhausfiraße 2, 1 Treppe, hierselbst, die Abwickelung der Geschäfte der ge⸗ nannten Kasse von uns übertragen worden ist.
Es werden hiernach alle Ditjenigen, welche der geschlossenen Kasse gegenüber noch Verbindlichkeiten zu erfüllen, oder Vermögensobjekte derselben in Ge⸗ wahrsam haben, oder Forderungen an dieselbe zu haben glauben, aufgefordert, binnen 4 Wochen ihre Verpflichtungen beziehungsweise ihre Ansprüche bei dem obengenannten Liquidator unter Beifügung der betreffenden Dokumente anzumelden.
Die innerhalb der obigen Frist sich nicht melden ⸗
den Gläubiger werden aller etwaigen Vorrechte ver lustig erklärt und mit ihren Forderungen nur an dasjenige Vermögen verwiesen, welches nach Befrie⸗ digung der sich rechtzeitig meldenden Gläubiger von der Masse noch übrig bleiben sollte. Berlin, den 3. Oktober 1879. Magistrat, .
Deputation für Gewerbe⸗ und Niederlassungs⸗
,,
erty.
1898 Bekanntmachung.
wird in Folge Pensionirung des derzeitigen In— habers zum 1. Januar a. fut. vakant und foll an⸗ derweit besetzt werden.
Die Wahl erfolgt auf 12 Jahre. ane pensionsberechtigte Gehalt beträgt 6000 M, jährlich.
Der Gewählte darf ohne Genehmigung der Stadt⸗ k Nebenämter nicht über⸗ nehmen.
Bewerber, welche das zweite (früher dritte) juri⸗ stische Examen oder das Examen für den höheren
Verwaltungsdienst bestanden und sich in der Kom⸗ munalverwaltung bereits bewährt haben, wollen sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse bei unserem Vor⸗ sitzenden E. J. Manno hHierselbst bis späteste ns den 15. November d. Is. melden. Cottbus, den 7. Ottober 1879. Die Stadtverorbneten⸗Versammlung.
—
Die Stelle des hiesigen er sten Vürgermeisters
e / /
*
Nas Abonnement heträgt 4 M 50 . für das Vierteljahr.
Gnsettions rein für dern Raum einer Aruckzeile 36 3 . . .
X
Alle Host⸗-Anstalten nehmen Kestellung an;
für Berlin außer den Nost ⸗Anstalten auch die Expr
dition: 8W. Wilhelmstr. Nr. 82.
M238.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den nachbenannten Offizieren 2c. folgende Auszeichnungen zu verleihen, und zwar:
den Königlichen Kronen-Orden erster Klasse mit Schwertern am Ringe: dem General-Lieutenant von Witzendorff, Comman⸗ deur der 14. Division;
den Königlichen Kronen-Orden erster Klasse: dem General-Lieutenant von Wichmann, Commandeur der 16. Division; den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife und Schwertern am Ringe: dem Obersten von Schon, Commandeur des 4. Rheini⸗ schen Infanterie⸗Regiments Nr. 30; den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife: dem Obersten Freiherrn Röder von Diersburg, Commandeur des 8. Rheinischen Infanterie⸗Regiments Nr. 76;
den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse:?
dem Oberst⸗Lieutenant Mittel st gedt, Commandeur des Rheinischen Fuß⸗-Artillerie⸗Regiments Nr. 8;
den Rothen Adler-Orden vierter Klasse:
dem Major Freiherrn von Massenbach im Westfäli⸗
schen Dragoner⸗Regiment Nr. 7; sowie das Allgemeine Ehrenzeichen:
dem Vize⸗Feldwebel Budenz im 4. Rheinischen Infan⸗ terie⸗Regiment Nr. 30,
dem Sergeanten Burkardt im 8. Rheinischen Infan⸗ terie⸗Regiment Nr. 70, und
dem Wachtmeister Klein im Westfälischen Dragoner⸗ Regiment Nr. 7.
Deutsches Reich.
Der Marine⸗Intendantur⸗Sekretär Kuhne, ist zum Ge⸗— heimen expedirenden Sekretär und Kalkulator in der Admi— ralität ernannt worden.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem praktischen Arzt ꝛc. Hr, med. Lachmann in Krotoschin den Charakter als Sanitäts⸗-Rath zu verleihen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten. Die Gymnasiallehrer Dr. Alsters und Dr. Sommer an dem Gymnasium zu Aachen sind zu Oberlehrern be—⸗ fördert worden.
Bekanntmachung auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die ge⸗ meingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die vom 5. Oktober 8. J, datirte Nr. 1 der im Verlage von A. Herter zu Riesbach-Zürich erschienenen und in der Schweizerischen Vereins⸗Buchdruckexei zu Hottingen⸗Zürich ge⸗ druckten periodischen Druckschrift „Der So cialdemo⸗ krat“, Internationales Organ der Socialdemokratie Deutscher Zunge, nach 8. 11 des gedachten Gesetzes durch die unterzeich⸗ nete Landespolizeibehörde verboten ist.
Berlin, den 10. Oktober 18779.
Königliches Polizei⸗Präsidium. von Madai.
In der heutigen Handelsregister⸗Beilage wird Nr. 41 der geichenregister⸗Bekanntmachungen verbffentlicht.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 10. Oktober. In Artikel 4 der alm konvention zum Handels⸗ und Schiffahrtsvertrag zwischen Frank⸗ reich und Großbritannien vom 24. Januar 1874 sind in Betreff des Verfahrens im Falle von Mei nungsverschie den⸗ 6. wischen dem Waareneinbringer und der ranzösischen Zollbehörde über die Benennung oder den Ursprung der Waaren oder über die Klasse, nach welcher dieselben zu verzollen sind, Bestimmungen vereinbart,
Berlin, Freitag,
5
.
* 2 ö — 23
welche auch auf den Verkehr Deutschlands mit Frankreich Anwendung finden. Insbesondere ist dem Waareneinbringer die Befugniß eingeräumt, sich in dem Erpertiseverfahren durch einen Sachverständigen, welchem alle zur Vertheidigung ge⸗ eignet erscheinenden Beweismittel mitgetheilt werden können, vertreten zu lassen und somit eine kontradiktorische Behand⸗ lung der Sache herbeizuführen.
Nach vorliegenden Wahrnehmungen machen die deutschen Importeure, welche in Meinungsverschiedenheit mit den fran⸗ zösischen Zollbehörden gerathen, von dieser Befugniß — wie ö. n aus Unkenntniß jiner Bestimmungen — nur selten
ebrauch. *
Der erwähnte Artikel J wird deshalb durch den unter Ziffer J. in deutscher Uebersetzung beigefügten Abdruck wieder⸗ holt zur Kenntniß der betheiligten Kreise gebracht.
Das Vorstehende gilt auch von den zwischen Frankreich und Großbritannien vereinbarten Bestimmungen über das Verfahren bei Feststellung des der Verzollung zu Grunde zu legenden Wert hs der nach Frankreich einzuführenden Waaren, welche unter Ziffer II. gleichfalls in deutscher Uebersetzung nachfolgen. *
J. Artikel 4 der Zu säatzkon vention zum Handels⸗ und Schiffahrtsverttag zwischen Frankreich und Großbritannien vom 24. Januar 1874.
Im Falle der Meinungsverschiedenheit zwischen dem Einbringer und der franzbsischen Zollbehörde über die Benennung, den Ursprung oder die Klasse, nach welcher die Waaren, die zu versteuern sind, soll diese Meinungs—⸗ verschiedenheit vor die Expertenkommission gebracht werden, welche bei dem Ministerium ür Lanz mirthschaft und Handei
durch den Art 19 des Gesetze , von * Juli 182. geschaffen
worden ist. Der Deklarant einer⸗ und die Zollbehörde an⸗ dererseits haben die Befugniß, jeder einen Sachverständigen aus den Kaufleuten oder . zu wählen, welche in eine alljährlich durch den Präsidenten der Handelskammer zu Paris aufzustellende und dem Ministerium für Landwirth⸗ schaft und Handel zu übergebende Liste eingetragen sind. Nach Anhörung beider Sachverständigen in ihren Vorträgen und Anträgen soll die oben erwähnte Expertenkommission, falls zwischen den resp. Sachverständigen Uebereinstimmung herrscht, die von denselben getroffene Entscheidung eintragen und als endgültige erlassen. Im Falle der Meinungsverschiedenheit soll die Kommission die Rolle des Schiedsrichters übernehmen und in letzter Instanz entscheiden.
II. Bestimmungen über das Expertiseverfahren bei der Verzollung ad valorem in Frankreich zwischen Frankreich und Großbritannien verein
bart laut Protokoll vom 22. Januar 1874.
1) In jedem für den Import nach dem Werth zu ver⸗ zollender Waaren geöffneten Zollamte wird alljährlich durch die Handelskammer, in deren Bezirk sich das gedachte Zollamt befindet, eine Liste von Fabrikanten oder Kaufleuten aufge⸗ stellt, welche als Experten dienen können. Abschrift dieser Liste wird dem Ministerium des Ackerbaues und des Handels und dem Finanz⸗Ministerium übersandt.
2) Die von dem Deklaranten oder von der Douane zu bezeichnenden Experten sind ausschließlich unter den auf der obgenannten Liste stehenden Kaufleute oder Fabrikanten zu wählen.
ne Im Fall der Meinungsverschiedenheit bezeichnet das Handelsgericht einen dritten Schiedsrichter, welcher nur unter denjenigen Kaufleuten oder Fabrikanten gewählt werden kann, welche sich praktisch mit dem den Streitgegenstand bildenden Erzeugniß beschäftigen. .
4) Im Falle die Douane auf Ausübung ihres Vorkaufs⸗ rechts verzichten will, hat sie die sofortige Rückgabe der Waaren an den Importateur anzuordnen, unter der ausdrück⸗ lichen Bedingung, daß der genannte Importateur sich unter , . Kautionsstellung verpflichtet, Zoll und Strafen zu
ezahlen, welche aus der Expertise, zu deren Behuf die Douane die nöthigen Proben zu entnehmen hat, sich ergeben möchten.
5) Der Deklarant und die Douane können verlangen, daß die Expertise zur Feststellung des Werthes anstatt an dem Ankunfsorte, zu Paris, nach den im gegenwärtigen Protokoll festgestellten Normen ausgeführt werde.
6) Wenn die Berufung auf ein Expertiseverfahren statt⸗ findet, muß davon innerhalb 48 Stunden nach der Deklaration Kenntniß gegeben werden, und das Vorkaufsrecht erlischt.
7) Die Entscheidung der Experten muß innerhalb 10 Tagen nach ihrer Bestellung erfolgen.
(Allg. Itg.)
Bayern. München, 8. Oktober. Der Finanzausschuß der Kammer der Abgeordneten hat in seiner heutigen Sitzung, welcher der Finanz⸗Minister von Riedel und der Ober⸗ hau r th Felser beiwohnten, nach dreistündiger Berathung über den Gesetzentwurf, den Malzaufschlag betreffend, mit 9 gegen 4 Stimmen be⸗ schlossen, den Entwurf bis nach Erledigung des Budgets durch die Kammer zurückzustellen, Da der Finanz-⸗Minister hierauf erklärte, daß eine solche , (bekanntlich ist als Einführungstermin des Gesetzes eventuell der 1. No⸗— vember 1879 vorgesehen) einer Ablehnung des Entwurfs
1 1 ; 2 Q . ö 7
e,. * 2 * gleich käme, eine Ablehnung aber seinen Rücktritt zur 80. 3 haben würde, so trat der Ausschuß noch einmal in Berathung
und beschloß „wegen der formellen Behandlung des Gesetz⸗= entwurfs“ morgen oder übermorgen wieder zusammenzutreten, um definitiven Beschluß zu fassen.“
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 9. Oktober. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses theilte der Alterspräsident Negrelli die eingelaufenen Wahlproteste mit und ließ darauf die Rechtsverwahrung der czechi⸗ schen Reichsraths-Abgeordneten verlesen.
— In der Sitzung des Herrenhauses gelangte eben⸗ falls die von den ezechischen Herrenhausmitgliedern eingebrachte Nechtsverwahrung zur Verlesung, worauf von Schmerling er⸗ klärte, daß diese Rechtsverwahrung weder praktisch, noch recht⸗ lich wirksam sei. Sodann wurde die Wahl einer aus 21 Mit⸗ gliedern bestehenden Adreßkommission vorgenommen.
— Heute Mittag erschienen die Beamten des Ministe⸗ riums des Auswärtigen in dem Palais des Ministeriums des Auswärtigen, um sich von dem Grafen Andrassy zu verabschieden. Wie die „Politische Correspondenz“ meldet, richtete der Sektions⸗Chef von Calice an den Grafen Andrassy eine mit tiefer Erregung vorgetragene Ansprache, in welcher er unter Hervorhebung der ausgezeichneten Eigenschaften An⸗ drassy's als Chef und seiner Verdienste um die Monarchie, den Gefühlen der versammelten Beamten Ausdruck gab und als Zeichen ihrer besonderen Verehrung und Anhänglichkeit eine zur Erinnerung von sämmtlichen Wamten des Auswär⸗ tigen Ministeriums unterzeichnete Adresse überreichte. Graf Andrassy antwortete, sichtlich ergriffen, in e ner längeren Rede, in welcher er allen Beamten für ihre aufopferungsvolle Unter⸗ stützung und ihren großen Pflichteifer dankte, diesen Dank aber besonders noch denjenigen Beamten aussprach, die mit ihm in unmittelbarer Verbindung gearbeitet hätten. Graf Andrassy betonte ferner das Bedürfniß, aus Gesundheitsrück⸗ sichten sich in das Privatleben zurückziehen zu müssen und fügte hinzu, der Kaiser habe zu seineni Nachfolger einen Mann ernannt, der bereits mit ihm im Ministerium und außerhalb desselben unter der nämlichen Fahne gekämpft und diefelben Ideen vertheldigt habe. Schtͤehlich * sprach! Graf Andrassy die Ueberzeugung aus, daß für seinen Amtsnach— folger und für die Beamten des Ministeriums des Auswärtigen normale Zeiten eintreten würden und daß die Gefahren, von denen die Monarchie bedroht gewesen, beseitigt seien und bat die Beamten, den Freiherrn von Haymerle so zu unterstützen, wie sie das in Bezug auf ihn gethan hätten.
Unmittelbar darauf erfolgte die Vorstellung der Beamten bei dem neuen Minister des Auswärtigen Freiherrn von Hay⸗ merle. Auf die Ansprache des Sektionschefs von Calice er⸗ widerte der Minister mit Dankesworten und unter Hinweis auf die großen Verdienste Andrassy's, daß er das Werk, welchem Graf Andrassy 8 Jahre einer . Thätigkeit mit so großem Erfolg gewidmet, nun sortzusetzen habe und daß er sich hierbei von dem Vertrauen der Beamten unter⸗ stützt zu sehen hoffe.
— Das „Fremdenblatt“ bespricht die Thronrede und schreibt: Der Verfassung die gleich freudige Anerkennung aller Völker zu sichern, ist das Ziel des Kabinets Taaffe, das Betreten des Verfassungsbodens durch die staatsrechtliche Opposition ist der erste große entscheidende Schritt. Das reichhaltige Programm der Regierung weist keine einzige Vor⸗ lage auf, welche staatsrechtliche Differenzen wachzurufen oder inneren Hader zu entfachen vermöchte. Es ist nunmehr an den Parteien, ihre Pflichten zu erfüllen, den Geist der Mäßigung und Versöhnlichkeit zu bekunden und keine Gegen⸗ sätze zu provoziren oder zu verschärfen, welche durch den Eintritt der Czechen auf den Weg der Sanirung gebracht würden und, neu aufgerissen, nur vermehrtes Unheil stiften könnten. — Die „Presse“ schreibt: Die Reichsräthe empfingen ohne Zweifel den ernsten Eindruck, daß ihrer sehr gewichtige legislatorische Aufgaben harren, und daß in diesem Momente das allgemeine . alle Wünsche und Forderungen überwiegt, die auf die Befriedigung der Einzel⸗ interessen gerichtet sind. Die Thronrede schafft ein Arbeits⸗ programm, welches sich von vornherein der Zustimmung aller Parteien erfreut und wohl geeignet ist, die Verständigung und Versöhnung der Geister herbeizuführen. Eine reaktionäre Richtung wird Niemand in der Thronrede zu erkennen ver⸗ mögen. — Die „Deutsche Zeitung“ konstatirt mit Be⸗ friedigung, daß fast alle Reformen, welche in den Progammen der einzelnen liberalen Abgeordneten als nothwendig ange⸗ kündigt worden, in der Thronrede dem Reichsrathe vorge⸗ schlagen wurden. — Das „Tageblatt“ schreibt: Man wird dem Ministerium das Zeugniß nicht versagen können, daß es durch die Ankündigung vieler Vorlagen den Wünschen und Bedürfnissen entgegenkommt. — Das „Extrablatt“ schreibt; Thatsächlich steht nichts entgegen, daß der Wunsch des Kaisers voll und. gan in Erfüllung gehe und der Kaiser⸗ liche Wahlspruch seine lebensvolle Illustrationen in einem einmüthig auf echt österreichische Ziele gerichteten Vollparla⸗ mente finde. Nachdem die Czechen die Verfassung anerkannt
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