Dienstag und Freitag Abends von 8 bis 9 Uhr statt. Der in diesem Quartal abzubaltende Kursus wird eröffnet mit einem einleitenden Vortrage: Ueber das Wesen der Stenographie! am Freitag, den 17. Oktober 1879, Abends 8 Uhr, und steht hierzu der Eintritt Jedermann unentgeltlich frei. Hieran anschließend beginnt der Un⸗ terrichts Kursus am Dienstag, den 21. Oktober 1879, Abends 8 Uhr, und wird Ende November beendet sein. Zur Deckung der entstehen⸗ den Unkosten und sür das erforderliche Lehrbuch sind bei der Mel; dung von jedem Theilnehmer 6M pränumerando zu entrichten. Ein⸗ tristéskarten sind vorher zu haben in dem preußischen Abgeordnetenhause, Leipziger straße 75, ferner im Bureau des Invalidendank, Markgrafen⸗ straße 51 a., bei Hrn. G. Honrath, Charlottenstraße 62, und in der Töniglichen Gewerbe Akademie beim Kastellan, Hrn. Kutscher, Kloster⸗ straße 366. Die im Unterrichtssaale vor Beginn des Unterrichts ein gehenden Meldungen können nur nach Maßgabe des Raumes berück— sichtigt werden. Schriftliche Anfragen und Anmeldungen sind an Hrn. L. Loepert, Berlin 80., Josephstraße 6, zu richten.
ie Waffensammlung Sr. Königlichen Hoheit des . 6 von Preußen. Mit Text von G. Hiltl, weiland Direktor der Prinzlichen Waffen sammlung. Durch unveränderlichen Lichtdruck ausgeführt von A. Frisch in Berlin. Vierte Lie—⸗ ferung. Nürnberg, Verlag von S. Soldan, Hof⸗Buch⸗ und
ndlung. 6 . den Tod des Herausgebers, des Direktors Hiltl, etwas verzögerte Weitererscheinen der Publikation der prachtvollen Samm- lung des Prinzen Carl verspricht nunmehr einen schnelleren Fort gang zu nehmen. Die vorliegende Lieferung bringt des kultur- und kunsthistorisch Interessanten wieder die Fülle. Da sind zunächst zwel Rondachen (Prunkschilde), die eine in lichtem Eisen in erhabener, geätzter Arbeit, mit 6 großen den Buckel einschließenden, heraldischen Lilien, wohl auf bourbonische Herkunft deutend, — die andere mit einer be⸗ wegten Kampfesseene, von trefflicher Zeichnung (beide aus dem 16. Jahrhundert); dann drei Morgen sterne aus dem 15. Jahrhundert von furchtbarer Gestast; mehrere Prachtschwerter aus dem 16. resp. 17. Jahrhundert; ein reich verzierter bourbonischer Morion (Zeit Carls LN und eine in Bezug auf Schönheit der geätzten Ornamente noch bemerkenswerthere Burgunderkappe; ein höchst charakteristischer gothischer Harnisch aus dem 15. Jahrhundert, wie der Katalog sagt, ein Kabinetsstüchk; ein reicher Maximilians harnisch (Mann und Roß) und ein Knabenharnisch aus dem 16. Jahrhundert. Außerordentlich schön und kostbar sind die mitgetheilten Jagd⸗ stücke, namentlich eine Pulverflasche in Elfenbein mit Diana und Aktäon, sowie höchst lebendigen, darauf geschnitzten Jagdscenen, nebst, wie es scheint, dazu gehörigem Jagdmesser (Ende des 16. Jahr⸗ hunderts); ferner 2 Hirschfänger mit phantastisch reichgeschnitzten Hirschhorngriffen, die von einem Gewirr von Thieren gebildet werden (17. Jahrhundert), 2 Radschloßmusketen mit kunstvoll eingelegten und gravirten Darstellungen, endlich eine Pulverflasche von dreieckiger Form, mit reichem Figurenschmuck, ein Waidpraxen und ein. Waidblatt (18. Jahrhundert), alle von schönster durchbrochener Arbeit. Prunk⸗ stücke allerersten Ranges sind die reproduzirten orientalischen, von reizendsten Zierrathen ganz bedeckten Dolche und Säbel, wäh⸗ rend freilich die Formen wenig Charakteristisches an sich haben. In dieser Beziehung nehmen sich die zum Theil auch sehr schön ge— zierten Streithämmer und Streitäxte, ebenfalls orientalischen Ursprun gs, weit kriegerischer aus Sehr interessant stnd endlich auch ein Cabasset in Form einer Dogenmütze und ein Jazerin (Schuppen ⸗Harnisch), fowie eine ‚„Hundskappe“ und ein Visirhelm, sämmtlich aus dem 16. Jahr⸗ hundert. — Die prächtige Publikation, die nun bereits 8090 Blätter umfaßt, darf allen Alterthumsliebhabern und Kunftfreunden auftz Neue empfohlen werden.
Aenderungen von Ortsnamen in Elsaß-Lothringen.“)
Die französische Verwaltung hatte sich nur während der Re⸗ volution mit den Ortsnamen befaßt. Ein Dekret vom 20. —=23. Juni 1790 hatte bestimmt, daß die Gemeinden wieder in den Besitz der Benennungen gesetzt werden sollen, welche die adeligen Famllien mit ihren Namen verbunden hatten und die durch das Verbot der feuda— len Familiennamen so zu sagen wieder frei geworden waren. Doch beruht dieses Dekret nur auf einer demonstrativen Fiktion, ein Recht auf den Namen oder die Schreibweise ist daraus nicht abzuleiten; ähnlich hatte auch ein Dekret vom 26. Juli 1808 bestimmt, daß die Namen von Gemeinden nicht als Familiennamen verliehen wer⸗ den können, wodurch nur Schutz vor Mißbräuchen gewährt wor— den ist. Unterm 16. Oktober 1793 bestimmte der Nationalkonvent,
(Gemeinde⸗tg. für Elsaß Lothringen. — Aus der Denkschrift vom Freiherrn du Prel, über die deutsche Verwaltung in Cssaß— Lothringen, frei zusammengestellt.)
daß diejenigen Gemeinden, welche seit 1789 ihre Namen geän⸗ dert hatten, hierüber Anzeige erstatten sollten, und , ng wurden die Gemeinden eingeladen, alle Namen zu ändern, we . an das Königsthum, die Lehnsherrschaft oder den Aberglauben er . konnten. Damals verschwand wohl vor einigen Oits namen das „Heilig“ oder „Sankt‘, Fort Saint . Louis nannte sich Bourg⸗Libre oder Fort Vauban, Chateau⸗Salins: Salins-Libre u. s. w., . diese Künsteleien waren so wenig von Bestand, als die m . Delret vom 25. Oktober 1793 geschaffenen, durch welches der Natio⸗ nalkonvent bestimmt hatte, es sollen die Unterscheidungen und Be⸗ zeichnungen ville, bourg und village durch den allgemeinen Ausdruck commune ersetzt werden. Was der Nationalkonvent als noyvator erborum unternemmen, fand keinen Anklang, und soweit solche Aenderungen wirklich eingeführt worden waren und die Revolution überdauert hatten, sind sie wieder beseitigt worden durch die Or— donnanz vom 8.— 28. Juli 1814, welche den Gemeinden, die seit 1789 ihre Namen geändert hatten, befahl, die alten Benennungen wieder anzunehmen; eine weitere Ordonnanz vom 26. September verlieh dann den Gemeinden mit den alten Namen auch die alten Wappen wieder. . ö ; vn auf Grund des Gesetzes vom 8. Pluviose 1X. über die Eintheilung der Republik in Friedensgerichtssprengel ergangenes Konsulardekret vom J. Fruktidor X. hatte bestimmt: „Il US pourra Aà Lavenir etre donn aux communes d'autres noms due ceux portes aux tableaux qui contiendront les divisions du territoire de Ia Re- publique en justices de paix.“ Damit waren die Namen und deren Rechtschreibung offiziell und allgemein festgestellt. Vergleicht man aber die Namen in diesen Verzeichnissen etwa mit den Drtstegistern in den annuaires der Departements für 1870, so finden sich so zabl⸗ reiche und bedeutende Abweichungen, und nicht nur bezüglich der Schreibweise, daß diese Verzeichnisse nicht mehr als maßgebend be— trachtet werden können. . .
Die deutsche Verwaltung hat, demnach keine allgemeine und amtlich feststehend: Schreibweise für die deutschen Ortsnamen im Elsaß vorgefunden, und indem sie die willkürlich gegen alle Sprach regeln zu Gunsten des französischen Idioms vorgenommenen. Ver⸗ stümmelungen und , hen wieder beseitigte, einfach von ihrem Rechte Gebrauch gemacht. . -
Die vorgefundenen französischen Benennungen lassen sich mit kaum nennenswerthen Ausnahmen nicht auf Akte der Gesetzgehung oder Verwaltung zurückführen. Wie nach einer richtigen Bemerkung von Goethe die französischen Worte nicht aus geschriebenen, sondern aus gesprochenen lateinischen Worten entstanden sind, so sind die verwelschten französischen Ortsnamen im Elsaß meist durch die schriftliche Wiedergabe des in der Mundart entstellt:n gesprochenen Vamens entstanden, welcher sehr häufig, wenigstens für die größeren Orte, deren Namen mehr in den Verkehr gekommen, noch weiter umgemodelt wurde um ihn mundgerecht zu machen. Eines der ersten Orts- und Namensverzeichnisse aus der Zeit der französischen Verwaltung unter Ludwig iv. — das Armor ai de la gendralit d Alsace — welches 4152 elsässische Familien⸗ und Ortsnamen aufführt, zeigt diese Erscheinung in deutlicher Weise. Der Heraug— geber dieses Codex sagt bezüglich der Ortsnamen: „Les agents de la conquéte ont souvent éerit les noms des Jocalités sans autrè roͤgle que celle résultant de la prononciation du mot dans 10 langage alsacien.“ Aus dem amtlichen Gebrauche kamen diese ent ⸗ stellten Namen in den allgemeinen Verkehr, während die elsässischen Gemeinden selbst unter französischer Verwaltung die richtige Schreib- weise ihrer Namen zu wahren vielfach beflissen waren. Indem dle deutsche Verwaltung für die Gemeinden die urkundlichen Benennun⸗ gen wieder herstellte, hat sie lediglich einen sprachlichen Mißbrauch beseitigt, der nur dadurch entstehen konnte, daß die französische Ver⸗ waltung nicht die urkundliche Rechtschreibung, sondern nur die Be⸗ dürfnisse der Aussprache beachtete, während das Publikum selbst, da es eine offizielle deutsche Rechtschreibung nicht gab, an dieser Unord— nung keinen Anstoß nahm
Von 1872 — 1876 sind etwa 110 Aenderungen der Ortsnamen, meist für den Bezirk Lothringen und größtentheils Berichtigungen der Schreibweise enthaltend, vorgenommen worden, welche zum Theile schon in einem dem Jahrbuche für Elsaß ⸗Lothringen beigegehenen Ortschafts verzeichnisse auf jenommen sind, zum Theile in der Distanz⸗ tabelle für Elsaß⸗Lothringen 1876 (Straßburg, Fischbach). Eine vollständige Berücksichtigung haben saͤmmtliche' von der deutschen Verwaltung vorgenommenen Aenderungen erfahren in dem vom statistischen Bureau des Ober Präsidiumz im Dezember 1876 herausgegebenen Ortschaftsverzeichnisse, welches auch alle Annexen der Gemeinden, Höfe, Mühlen u. s. w. enthält. Dieses Verzeichniß giebt die Namen der Gemeinden und Ortschaften an, welche im amtlichen Verkehr der Behörden mit der Verwaltung zu gebrauchen sind. Eine Vorschrift, welche sämmtlichen Behörden aller Bienstzweige den aus—
schließlichen Gebrauch dieser Namen zur Pflicht machen würde, ist
von der gemelnschaftlichen Centralbehörde in Berlin nicht erl ö 3 übereinstimmende Anwendung ist jedoch dur d gi
breitung dieses Verzeichnisses erzielt worden. Die ausführliche Anga ⸗
der Annexen dient zur Grundlage für alle Arten von Zählun Das Orttverzeichniß ist auch für die Zugehörigkeit der Bröscha en. zu den Standesamtshezirken maßgebend, da Lieselben miß den po tischen Gemeindebezirken zusammenfallen, mit Ausnahme der Dig Klingenthal (Gemeinde Börsch, Kreis Moleheim) und der Discha t Niederhütten (Gemeinde Urbeis, Kreis Rappoltsweiler), welch. . sonderte Standesamtsbezirke innerhalb der Gemeindebeʒirke bilden Ein neues Ortschaftsverzeichniß, in welchem weitere Aenderungen in den Ortsnamen Aufnahme finden sollen, wird zur Zeit bearbel en
In diesem Verzeichnisse sind etwa S580 Aenderungen von Irtg— namen vorgenommen, wenn man die Verdeutschung der Beistze haut und bas, grand und petit. lo und devant nicht in Rechnung
stellt; davon betreffen etwa 290 bloße Aenderungen in der Recht
schreibung (ungefähr 150 Fälle die Abänderung von „viller! in
weiler“ und von wihr“' in „weier“, Verwandlung der Endsilben
»droff' und stroff' in „dorf“ oder storff', bourg in burg⸗ — die Entfernung des u nach g, wie in Haguenau, Guebwiller Eguisheim u. s. w. Ungefähr 170 Abänderungen betreffen
geblieben, jedoch meist durch Buchstabenverstellung, Kürzung oder
Aenderungen der Endsilben deutschen Namen der Klang von fran. zösischen Namen gegeben worden war, welchem Klangbedürfniss dn. B. durch Verwandlung der Endsilbe ingen“ in „ing“, „ing“, ange“ oder signy, , durch Kürzungen
Schreibweise immer weiter folgte, so z.
wie Obernai“ für Oberehnheim, oder Aenderungen: Rombag⸗ für Rombach, „Destry! :
den übrigen etwa 220 Fällen handelt es sich nicht mehr um Berichti⸗ gung der Schreibweise, sondern um Ersetzung französischer Ortz⸗ namen durch deutsche. Dies geschah theils durch Uebersetzung in die alte deutsche Form, z. B. Heilig Kreuz (Sainte Croix), Sankt Pilt Saint Hippolyte), Neukirch (Neuve⸗Eglise), Lützelstein (Petite Pierre, Kott sSthal (Valdien), Altthann (Vier g- hann) u. s. w, theils durch Wiederherstellung der in der verwelschten Form gar nicht mehr erkennbaren urkundlichen oder noch gebräuchlichen deutschen Namen, wie Wasselnheim (Wasselonne), Kriechingen (Crehange), Kestenhoh (Chatenois), Suljen (Suisse), Haisch (Hayes), Sennheim (Cernay, Aue (Lauv), Lützel (Lucelle), Rappoltsweller (Ribeauvillé) u. s. w.
theils endlich, indem die neben den deutschen Namen entstanbenen⸗
oder nach Verdrängung derselben gebräuchlich gewordenen, sprachlich
davon ganz unabhängigen französischen Namen beseitigt worden sind, so Zell (La Baroche), Grube (Fouchy), Blieusbach ,,,
Münsterol ¶Montreur) Ottendorf (Courtavon), Menglatt (Magny), Schaffmat (Chavannes), Pfirt (Ferrette), Urbach (Freland), Roll ingen (Raville,
Willern (Romagny)y, Welschensteinbach (Eteimbes),
ö (Bionville), Oth (Audun), Fentsch (Fontoy) u. f. w. Die tung für den amtlichen Verkehr mit den Behörden oder diefer unter
sich; da in der Festsetzung die amtliche Anerkennung liegt, welche früheren Benennungen versagt wird, können in der Oeffentlichkeit
nur die anerkannten Namen, z. B. auf Siegeln, Ortstafeln, in ant ⸗ s Im sprachlichen
lichen Verzeichnissen u. s. w. gebraucht werden. Verkehr selbst sind die neuen Benennungen schon vielfach aufgenom⸗ men worden. ; ; Wo Seitens der Gemeinden besondere Wünsche wegen Beibe⸗ haltung einer fehlerhaften, aber eingebürgerten Rechtschreibung aue⸗ gesprochen worden sind, haben solche Berücksichtigung gefunden. So ist die Schreibart „Mülhausen“ statt Mühlhausen gestattet und ‚Beblenheim“ neben Bebelnheim zugelassen. Die im deutschen Sprachgebiete oder an dessen unmittelbarer Grenze wieder einge führten deutschen Namen werden von den deutsch sprechenden Nach⸗ barn den französisch sprechenden Ortschaften allmählich aufgedrungen. Daß im ganz französischen Sprachgebiete nicht unnützer Weise alte dentsche Namen, welche sofort wieder eine Verwelschung in der Aut—
sprache erfahren haben würden, eingeführt worden sind, kann wohl . . Wo aber neben den ausschließlich gebräuch⸗
nur gebilligt werden. l lichen französischen Namen den ermittelten urkandllchen deutschen Namen einstweilige Anerkennung verliehen wird, da ist den letzteren ermöglicht, in Konkurrenz zu treten, und es muß dann der deutschen Bevölkerung überlassen werden, den Sprachgebrauch zu ändern.
New, Jork, 10. Ok ober. (W. T. B.) Nach hier eingegan genen Nachrichten hat auf der Michigan-Eisenbahn ein Zu= sammenstoß stattgefunden, bei welchem 25 Personen getödtet und 40 verwundet wurden.
Belgrad, 10. Oktober. MW. T. B) Heute Nachmittag 44 Ute fand hier ein starkes Erdbeben statt, das 8 Sekunden dauerte und die Richtung von Nord⸗Nordost und Süd⸗Südwest zeigte.
E —
K * Irserate für den Dentschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß.
Staatg⸗ Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und daz PVoslblatt nimmt an: die Königliche Expedition den Neutschrn Reichs Anzeigers und Königlich Rrenßischen Staats Anzeigers:
Berlin, 8. I. Wilhelm⸗Straße Rr. B82. X. X
. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
2. Subhastationsn, Aufgebote, Vorla dungen u. dergl.
Terküufe, Verpacktungen, Snubmigaionen ete.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung U. 8. w. von öffentlichen Papieren. J
Deffentliche * Anzeiger. kö nehmen an! die Annoncen ⸗Erpedirtonen ö
5. Indugtrislle Etablisaements, Fabriken
und Grosshandel.
J. Literarische Anueigeꝶ.
9. Familien- Nachrichten.
Vers ehiedens Beksnntiatehnngen.
5. Theater- Anzeigen. In der Börsen- beilage. *
„Juvaliden dankt, Rndolf Mosse, Haasensteln
K Bogler, G. L. Danbe & Co., E. Schlatte,
Binener & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureans.
loco Bekanntmachung.
Als Rechtsanwälte bei dem unterzeichneten Gerichte mit dem Wohnsitze in Borna wurden die erren Gustav Mehr, Carl Heinrich und Wilhelm . Paul Flemming in die Anwaltsliste eingetragen. ; — 3) Recht ; Königliches Amtsgericht Borna, 3 . den 19. Oktober 1879. zu C
Herrmann.
lsoz9 Bekanntmachung.
In Gemäßbeit der 5§5§5. 20, 107 und 112 der Rechtsanwalts⸗-Ordnung vom 1. Juli 1878 wird hierdurch bekannt gemacht, daß
Dr. jnr. Friedrich Meier zum. zu Bremen bei dem Landgerichte zu Bremen, sowie bei der bei demselben gebildeten Kammer für Handelsfachen in Bremerhaven als Rechtsanwalt zugelassen und in die Rechtsanwaltslisten eingetragen ist.
Bremen, den 19. Oktober 1879.
Das Landgericht.
lob Bekanntmachung.
In die Liste der bei dem Landgericht zu Cassel zugelassenen Rechtsanwalte sind heute eingetragen: a. unter Nr. 35 der Rechtsanwalt R. Stöcker, J. mit seinem i . Wohnsitz Arolsen, b. unter Nr. 36 der Rechtsanwalf L. von Hanx⸗ leden, mit seinem bisherigen Wohnsitz Corbach, e. unter Nr. 37 der Rechtsanwalt Weiß, mit seinem bisherigen Wohnsitz Hofgeismar. Cassel, den 9. Oktober 1879. ; Königliches Landgericht. Consbruch.
w 3)
18938 In Gemäßheit des 8. 20 der Rechtsanwalts⸗- 4) ordnung vom 1. Juli 1878 wird hierdurch bekannt
anwälte:
Celle, 2) Rechtsa
Celle, Celle,
I) Rechtsa 8) Rechtsa
Celle, den 8 Der Präsident
8951
hiesigen Land , folgende
gemacht, daß in die Liste Oberlandes gerichte hierselbst
1) Rechtsanwalt Justiz⸗Rath Haarmann zu
elle, 5) Rechtsanwalt Justiz⸗Rath Dr. Gerding zu
6) Rechtsanwalt Justiz⸗Rath Mangold zu
) Rechtsanwalt Kirchhoff zu Celle, 10 Rechtsanwalt Metzersburg zu Celle eingetragen sind.
Gemäß S§. 20 der Rechts anwaltz⸗Ordnung vom
Juli 1878 (Reichsgesetzblatt bekannt gemacht, daß in die diesseitige Liste der vom 1. Oktober e. ab zur Rechtsan waltfchaft bei dem
) der Rechtsanwalt und Notar Palleske zu Tiegenhof,
2) der Rechtsanwalt und Notar Justiz Rath Pickerin der Rechtsanwalt und Notar Justiz⸗Rath Hartwich zu Marienburg, —
der Rechtsanwalt und Notar Justiz⸗Rath Bank zu Marienburg,
n bel dem Königlchen
zugelassenen Rechts⸗ Rosenberg W. Pr.
stattet. nwalt Otto Jüdell zu Celle, Elbing, den 6. Oktober 1879. nwalt Justiz⸗Rath Evers zu Celle, nwalt Justiz⸗Rath Dr. Naumann
8943
jetzt eingetragen: Joseph Geißmar, Moritz Fürft, Adolf Zutt, Karl Kah,
nwalt Borchers zu Celle, nwalt Westrum zu Celle,
Oktober 1879. . des Königlichen Oberlandesgerichts. In Vertretung: Meyer.
Obkircher.
Bekanntmachung.
Seite 1651) wird
gardus Heinrich führt. erichte zugelassenen Rechtsanwalte stiel, den 7. Oktober 1879. ersonen eingetragen sind:
18946
zu Marienburg. tragen:
5) der Rechtsanwalt und Notar Nauen zu
Den ad 1 bis 5 genannten Rechtsanwalten ist die Beibehaltung des bisherigen Wohnsitzes ge—
Königliches Landgericht.
Bekanntmachung.
In die Liste der Rechtzanwälte bei dem Großh. badischen Ober ⸗Landesgericht zu Karlsruhe sind bis
sämmtlich zu Karlsruhe wohnhaft. Karlsruhe, den 2. Oktober 1879. Großh. Bad. Oberlandesgericht.
Es wird hierdurch berichtigend bekanat, gemacht, daß der in der Bekanntmachung des Königlichen Kreisgerichts zu Kiel vom 27. v. Mtg. bezeichnete, unter Nr. 18 der Liste der beim Landgericht Kiel zugelassenen Rechtsanwälte genannte Rechtsanwalt Wille in Rendsburg nicht die Vornamen Heinrich Carl Wilhelm, sondern Cai Wilhelm Irmen—⸗
Königliches Landgericht. In die Liste der bei dem Landgericht Meiningen zugelassenen Rechtsanwälte sind bis jetzt einge⸗ 1) Rechtz anwalt Hertel zu Salzungen,
2) Rechtsanwalt Uckermaun zu Schmalkalden, 3) Rechtßanwalt Hofmann zu Meiningen,
4) Rechtsanwalt Rommel zu Salzungen,
) Rechtsanwalt Nonne zu Hildburghaufen,
6) Rechtsanwalt Strupp zu Meiningen,
7) Rechtsanwalt und zu Schmalkalden,
8) Justiz⸗Rath Helmershausen zu Meiningen,
3) Justiz⸗Rath Michaelis zu Hildburghaufen,
10) Rechtsanwalt Doebner zu Sonneberg,
11 Rechtsanwalt Romberg zu Meiningen,
12) Rechtsanwalt Dressel zu Eisfeld,
ningen,
ningen, 15) Rechtsanwalt Dr. jur. Heimbach zu Mei—= ningen, 16 Justiz⸗Rath Fr. Forkel zu Coburg, 17) Rechtsanwalt Dr. Muther zu Coburg, 18) Rechtsanwalt Emil Forkel zu Coburg, 19) Rechtsanwalt Bahmann zu Coburg, 20) Rechtsanwalt Schmidt zu Coburg, 21) Rechtsanwalt von Berg zu Coburg, 22) Rechtsanwalt Weißmann zu Coburg, 23) Rechtsanwalt Quarck zu Coburg, 24) Rechtsanwalt Sartorius zu Coburg, 25). Rechtsanwalt Hans Muther zu Coburg. Meiningen, den 9. Oktober 1879. Das Landgericht.
k ö 5 Falle . in welchen die richtige Form in der Verstümmelung zwar erkennba⸗ .
für Hestrich, „Rhodes: ür Nhartnn
Festsetzung von Ortsnamen ist natürlich nur von Bedeu— J
Notar Dr. jur. Gerland . 13) Rechtsanwalt Dr. jar. Srtloff zu Mei⸗ .
14 Rechtsanwalt Dr. jar. Dittmar zu Mei⸗ .
. Pfarrer zu Groß- Uschtenau mit der Änna, geb. Rot—=
towii ist etwa 5 Wochen nach seincz Verhekrak
Redaeteur: J. V.: Riedel.
Verlag der Crpedition (Kessel.) Druck: W. El ner.
Drei Beilagen leinschließlich Börsen · Beilage),
außerdem ein Fahrplan der Königlichen Saarbrücker und Rhein⸗Nahe⸗Eisenbahn.
Berlin!
kowski, die Todeserklärung beantragt und werden
M 239.
. Erste Beila zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich
1
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i.
Ureusischen Ktaats · Anzeigers: Berlin, 8. R. Wilhelm · Straße Nr. 32.
383 Inser ate für den Deutschen Reichs u. Kgl. prenß Staats ⸗Anzeiger, das Central · Pandelsregister und das Postblatt nim rat an: die Königliche Expedition des Nentschen Reichs - Anzeigers und Königlich
1. Steckbriefe und Untersuchungs- Sachen. 2. Su bhastationen, Aufgobote, Vorladungon u. dergl.
4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
Subhastatignen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl.
6940] In Sachen der Wittwe Krähahun, Charlott? geb. Baumann, zu Potsdam, Kületzstraße 13, wider Töpfergesellen Carl Friedrich Tamm bis Mitte Mai d. . daselbst wohnhaft — R. 1719 B. 1879, hat die Klägerin von dem Verklagten angeblich I) für Miethe und Kostgeld auf 3 Mo⸗ ma ,, 31,50 M
2) drei Darlehne in Höhe von bezw.
150 S, 1.50 A und 3 M, zusammen 6 f.
3) für ein geliefertes Hemd.. ,
Summa JJ I. zu fordern und ist auf den Antrag der Klägerin wegen dieser Forderung nebst Kosten das im Depo— sitorium des unterzeichneten Gerichts befindliche großväterliche Erbtheil des Verklagten von 70 , in Höhe von 59 M im Wege des Arreftes mit Beschlag belegt.
Da der jetzige Aufenthaltsort des ze. Damm un⸗ bekannt ist, so wird dieser hierdurch öffentlich auf⸗ gefordert, in dem zur Klagebeantwortung und weiteren mündlichen Verhandlung über die Klage und das Arrestgesuch auf
den 1. Dezember 1879, Vorm. 11 Uhr,
vor dem hiesigen Amtsgerichte anberaumten Termin in Person, oder durch einen gesetzlich zulässigen und mit Vollmacht versehenen Vertreter pünktlich zu er⸗ scheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen und Urktnden in Urschrift zu überreichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht mehr ge— nommen werden darf.
Erscheint der Verklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage und dem Arrest— gesuche angeführten Thatsachen und Urkunden auf Antrag des Klägers in eontumaciam für zugestanden und anerkannt erachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, erkannt werden.
Potsdam, den J. August 1879.
. Königliches Kreisgericht.
Bagatell⸗Kommission. v. Albrecht.
2 . Aufgebot.
Der Bauer Josef Hillauer von Wornstorf hat die Amortisallon des Kapital⸗Einlage⸗Buches — lautend auf 3428,57 M06 ausgestellt von der Distrikts⸗ sparkassa Dingolfing unterm 2. September 1875 sub Nr. 947, Hauptbuch 6., Fol. 533 — beantragt. In Stattgabe dieses Antrages wird Aufgebott⸗ termin auf
Samstag, den 5. Mai 18809, Vormittags 10 Uhr,
festgesetzt und der Inhaber obigen Sparkassa⸗˖ Ein⸗ lagebuches aufgefordert, spätestens im Aufgebots⸗ termine bei dem unterfertigten Gerichte, jenes vor zulegen und seine Rechte hierauf anzumelden, außer⸗ dem dasselbe für kraftlos erklärt würde. Am 3. Oktober 1879. Königliches Amtsgericht Dingolfing. 1 Gareis. Zur Beglaubigung: Am 4. Oktober 1879. „„Die Gexichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts Din golsing. Stimmelmayr.
. Aufgebot.
Auf den Namen des Schuhmachermeisters Jo⸗ hann Conrad Schöps hier sind im Hypotheken⸗ buche für Königsee 1060 Fl. Darlehn nebst 49 0 Zinsen und Kosten an Louise Möller, geb. Oehler von Gehren eingetragen.
Letztere hat in Löschung der Hypothek gewilligt, kann aber den betreffenden Hypothekenschein vom 7. Oltober 1867 nicht beschaffen und hat ein Auf⸗ gebot beantragt.
Demgemäß werden alle Diejenigen, welche An⸗ sprüche an dieses Darlehn und, den darüber aus- gefertigten Hypothekenschein zu haben meinen, hier⸗ mit aufgefordert, dieselben spätestens in dem auf
den 22. November d. J., Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Fürstl. Amtsgerichte au⸗ stehenden Aufgebotstermine anzumelden, widrigen⸗ falls das Pfandrecht für erlofchen erklärt und? die Löschung im Hypothelenbuche bewirkt werden wird.
Königsee, den 7. Oktober 1879.
Fürstl. Schwarzb. Amts ericht. Schwartz. sds Bekanntmachung.
Der im Dorfe Zugdam — Kreis Danzig — ge⸗
borene, am 29. Funi 156zsg von dem katholischen
koweli, zu Neu Crengeldanz — Kreis Dortmund —
ehelich, verbundene Lickerkneqcht Johann Jan⸗
ung
von seinem Wohnorte, dem Dorfe Ble slerfelde im
Kreise Marienburg verschwunden und hat bisher von seinem Aufenthalte keine Nachricht gegeben.
Es hat deghalb seine Ehefrau Anng, geb. Rott—
ken ens, der Johann Jankowski und seine unbe⸗ kannten Erben und Erbnehmer hiermit aufgefordert, sich an hiesiger Gerichtsstelle spätestens
* ü. 8. w. von öffentlichen Papieren.
Deffentlicher
3. Jorkäufe, Verpachtungen, Submissionen et.
g Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Somahend, den 11. Oktoher
1a.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
7. Literarische Anreigen.
8. Thenter- Anzeigen.
9. Familien- Nachrichten.
In der Börsen-
8 An ö etgenr. . nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen dez
„JIuvalidendank !, Rudolf Mosse, aa sensteln & Bogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
b !
WM
Annoncen⸗Bureaus.
beilage.
todt erklärt werden wird. Marienburg, den 297. September 1879. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
ls036] Ediktalladung.
Auf der Kleinbürgerstelle des Schmiedemeisters Julius,. Maehlitz, Band II. Blatt Nr. 41 des Grundbuchs von Fürstenfel de stehen in der dritten Abtheilung unter Rr. 1 266 Thaler rückstän⸗ dige Kaufgelder aus dem Vertrage vom . 1326 für den Kleinbürger Christian Kuschke oder Kuske zu Fürstenfelde zu fünf Prozent Zinsen ein—⸗ getragen, welche durch Zahlung getilgt sein sollen.
Es werden daher der dem Aufenthalte nach unbe⸗ kannte und angeblich bereits im Jahre 1838 ver— storbene Kleinbürger Christian Kuschke oder Kuske aus Fürstenfel de, dessen Ehefrau oder Wittwe, sowie beider Erben Cessionarien oder die sonst in ihre Rechte getretenen Personen hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche an vie erwähnte Forderung binnen drei Monaten und spätestens in dem auf den 28. Jannar 1880, Vormittags 11 Uhr, vor dem Königlichen Amtegericht zu Bärwalde s. H. vor dem Königlichen Amtsrichter Herrn Sanders⸗ leben anbrraumten Termin anzumelden und nachzu— weisen, widrigenfalls sie damit präkludirt werden sollen und die Löschung der Post im Grundbuche erfolgen wird.
Baerwalde R. i., den 19. September 1879.
Königliche Kreisgerichte⸗Kommisston J.
5183
vr und mündlichen Ver— Scheidungsantrag ist ein Ter⸗
den 18. Dezember 1879, Mittags 12 Uhr, im Sitzungszimmer der Civilkammer dez am 1. Oktober 1875 hierselbst in Wirksamkeit tretenden Landgerichts anberaumt worden. Zu demselben wird der p. Fehr hiermit öffentlich unter der Verwarnung vorgeladen, daß, falls er sich weder vor, noch in dem Termine persönlich oder durch einen zulässigen Bevollmächtigten, als welche die hiesigen Resc tsanwälte Pezenburg, Kette, Wolff, Riebe und Justiz⸗Rath Hünke in Vorschlag ge⸗ bracht werden, melden sollte, nach Leistung des Diligenzeides Seitens der Ehefrau die Ehe durch Erkenntniß getrennt werden wird. Frankfurt a. / O., den 8. Mai 1879.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
12 91 2 ö Bekanntmachung. In die Liste der bei dem hiesigen Landgericht zu— gelassenen Rechtsanwälte sind eingetragen worden: I) Adolf Baer, 2) Ernst Enderlein, 3) Heinrich Feigel, 4) Siegfried Hänle, 5) Karl Kammer, 6) Karl Freiherr von Pöllnitz, 7) Dr. Max Josef Rütsch, sämmtlich mit dem Wohnsitze zu Ansbach, 8) Eduard Imhof, mit dem Wohnsitze zu Dinkelsbühl. Ansbach, den 9. Oktober 1879. Königlich bayerisches Landgericht. Luz, Praͤsident.
47 * a. ö Bekanntmachung. In die Liste der bei dem K. B. Landgerichte Augsburg zugelassenen Rechtsanwälte wurden ein— getragen: .
I) Franz Kuttler,
2) Theodor Martin,
8) Joh. Gg. Baumgartner, 4) Emil Wimmer,
5) Dr. Carl Barth,
6) Franz Tav. Blümel,
) Gustav Böhm,
8) Adolf Bothmer,
9) Karl Braun,
10 Georg Costa,
11) Hugo Fischer,
12) Joh. Georg Flemisch, 13) Andreas Hartmann, 14) Isaak Herzfelder,
15) Thomas Augustin Jung, 16) Dr. Friedr. v. Kerstorf, 17) Otto Mayr,
18) Gustav Viahyrhofer, 19) Johann Georg Metz, 20) Friedrich Müller, 215 Eduard Premauer, 22) Eduard Butz, 23) Hans Striebel,
zu melden, widrigenfalls der Johann Jankowski für
—
— ———— .
235) Dr. Josef Völk,
26 Magnus Pöhlmann,
2) Ludwig Bauer,
23) Frz. av. Bretzel,
29) Anton Kollmann,
oM) Ludwig Lamme,
I) Georg Dischner,
32) Taver FJumian, sämmtlich mit dem Wohnsitz in Augsburg, mit Aus— nahme des Ersten, der in Aichach domizilirt.
Augsburg, den 16. Oktober 1879. Der K. Landgerichts ⸗Präsident. . Köhler.
ls0oso] Bekanntmachung.
Der Rechtsanwalt Wilhelm Älstelter ist mit dem 3. Oktober c. bei dem hiesigen Amtsgericht zuge— lassen. Wohnsitz: Goldap.
Goldap, den 4. Oktober 1879.
Königliches Amtsgericht.
8941 Ju, die Liste der bei dem unterzeichneten Land— gericht zugelassenen Nechtsanwälte sind mit dem, bei jedem einzelnen Ramen vermerkten Wohnsitze eingetragen worden: 1) Berger, Rechtsanwalt, Greifswald, 2 Dr. Hutjahr, Justiz⸗ Rath, Greifswald, 3) Kirchhof, Rechtsanwalt, Greifswald, 4) Dr. Lenz, Justiz⸗Rath, Greifswald, 5) Schömann, Rechtsanwalt, Greifswald, 6) Billerbeck, Justiz⸗Rath, Anklam, Brasche, Justiz⸗ Rath, Anklam, 8) Nabillng, Justiz⸗Rath, Anklam, ) Schön feld, Justiz Rath, Anklam, 109) Granzin, Rechtsanwalt, Barth, 11) Odebrecht, Justiz-⸗-Rath, Bergen, 12) Tieterich, Justiz⸗Rath, Demmin, 13) Kaufmann, Rechtsanwast, Demmin, 14 thor Straten, Justiz⸗Rath, Franzburg, 15) Fabrieins, Justiz⸗Rath, Stralsund, 16) Langemach Rechtsanwalt, Stralsund, 17) Tamms, Rechtsanwalt, Stralsund, 185 Ziemssen, Rechtsanwalt, Stralsund. Greisswald, den 8. Oktober 1879. Königliches Landgericht. Frantz.
2 59 14 6 lohn Bekanntmachung.
Der Rechtsanwalt und Rotar, Justiz⸗ Rath Knnik zu Löwenberg, ist in der Liste der bei dem unterzeichneten Amtsgericht zugelassenen Rechts⸗ anwälte eingetragen worden.
Löwenberg i. / Schl., den 9. Oktober 1879.
Königliches Amtsgericht.
937 . ö Bekanntmachung.
Gemäß §. 20 der Rechtsanwaltsordnung für das Deutsche Reich vom 1. Juli 1878 wird andurch die Liste der bei dem Großherzoglich hessischen Land— gerichte der Provinz Rheinhessen zugelassenen Rechts⸗ anwälte zu Mainz und die Liste der bei der Kammer für Handelbsachen zu Worms zugelassenen Rechtsanwälte zu Worms mit deim Bemerken? be—= kannt gemacht, daß die bei dem Mainzer Land⸗ gerichte zugelassenen Rechtsanwälte auf Grund des §. 114 der Rechtsanwaltsordnung mit Zustimmung des Bundesrathes bis zur Einführung eines gemein“ schaftlichen bürgerlichen Gesetzbucht in den bei dem Landgerichte der Provinz RNheinhessen verhandelten Prozessen auch bei Großerzoglichem Ober⸗Landes⸗ gerichte zu Darmstadt zugelassen sind.
1) Liste der Malnzer Rechtsanwälte:
Brenner, Dr. Carl. Bruch, Dr. Ludwig. Daudistel, Dr. August. Forch, Friedrich.
Falker, Dr. Friedrich. Görz, Friedrich.
Grieser. Dr. Aegid. Haas, Franz.
Hangen, Dr. Philipp. Kaden, Ferdinand. Lucius, Dr. Eduard. Lippert, Dr. Ludwig Anton. Levita, Dr. Eduard. Lambinet, Dr. Carl. Levi, Dr. Bernhardt. Levi, August.
Maner, Br. Friedrich. Maier, Eduard.
Hahner, Dr. Ferdinand. Mann, Dr. Philipp. Dppenheim, Br. Ludwig. Petri, Philipp.
Reinach, Dr. Carl. Scherer, Dr. Martin. Struve, Dr. Alexander Hugo. Wolsskehl, Dr. Heinrich. Zuckmayer, Joseph.
2) Liste der Wormfer Rechtsanwälte: Balz, Johann Adam. Stephan, Dr. Carl.
Malnz, den 6. Oktober 1879. Der Präsident des Landgerichtes der . n hefen. Aull.
am 24. September 1880, Vorm. 10 Uhr,
24) Ulrich Summa,
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛe.
ö. Bekanntmachung. Die im Kreise Pillkallen belegene
Königl. Domaine Loebegallen
mit den Nebenvorwerken Schradersleben und Neu⸗ Loebegallen, soll auf 18 Jahre, von Johannis 1880 bis dahin 1898, anderweit meistbietend verpachtet werden. Der Bietungs⸗Termin wird auf Mittwoch, den 29. Oktober c., Vorm. 11 Uhr, im Sitzungs⸗Saale der Regierung (Finanz -⸗Abthei⸗ lung) vor dem Domainen⸗Departementz⸗ Rath Herrn Regierungs ⸗Rath Balcke angesetzt.
Die Verpachtungs⸗Bedingungen und die Regeln der Lizitation können im BomainenBaregu J. des bejeichneten Gebäudes und bei der Königl. Kreis⸗ Domainen Verwaltung in Pillkallen während der Dienststunden eingesehen werden.
Die Domaine umfaßt überhaupt an
Hof und Baustelle 4,156 Hektar, Gärten 1569 . Acker. 685,535 Wiesen 983 , Hütung . 2, d967 ö! Unland 84,128 zusammen, S375 orf d Peffat.
Das Pachtgelder Minimum ist auf 16000 66 festgesetzt, und ist zur Uebernahme der Pacht ein eigenthümliches disponibles Vermögen von 120600 S6, erforderlich.
Gumbinnen, den 8. September 1879.
( Königliche Regierung,
Abtheilung für direkte Steuern, Domainen
und Forsten.
780 ; n Bekanntmachung. Die im Kreise Ragnit belegene . . ö Königliche Domäne Budapoenen soll auf 18 Jahre von Johannis 1880 bis dahin 1898 anderweit meistbietend verpachtet werden. Der Bietungstermin wird auf Dounerstag, den 30. Oktober er., V. M. 11 Uhr, im Sitzungssaale der Regierung (Finanz Abtheilung) vor dem Do mänen⸗Departe⸗ . Herrn Regierungs⸗Rath Balcke ange⸗ etzt.
Die Verpachtunzsbedingungen und die Regeln der Licitation können im Domänchureau J. des bezeich⸗ neten Gebäudes und bei der Königlichen Kreis—⸗ Domänenverwaltung in Nagnit während der Dienst⸗ stunden eingesehen werden.
Die Domäne umfaßt an
Hof und Baustelle G nnn, Acker
Wiesen
2.038 Hektar, K 300 98979 5 ol, k 2 Unland, Wege ze. 1 zusammen Jö d iĩ Veffat. Das Pachtgelderminimum ist auf 10 0660 0 fest⸗ gesetzt und ist zur Uebernahme der Pacht ein dis⸗ ponibles Vermögen von 66 609 „S erforderlich. Gumbinnen, den 8. September 1879. Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten.
8478
In dem guf den 25. November er,, Vormit— tags 10 Uhr, in dem Königlichen Regierungs⸗ Konferenz ⸗Gebäude hierselbst vor Tem Herrn Re⸗ gierungs⸗Rath Paschke anberaumten Termine sollen folgende beiden Domänen (getrennt) auf 16 hinter⸗ einander folgende Jahre, von Johannis 13889 bis dahin 1896 im Wege der 6ffentlichen Lizitation verpachtet werden:
1. Friedrichsau nebst Milcherei Rekau, im Kreise Neustadt in Westpreußen, zwei Kilometer von der Bahnstation Rheda (Hinterpommersche Bahn) und ca. 8 Kilometer von der Kreisftadt entfernt be⸗ legen, mit einem Gesammtflächeninhalt von 450, 5080 Hektar, worunter 239, 1766 Hektar Acker, 119, 2560 Hektar Wiesen und 62, 7240 Hektar Weiden. Hierzu gehört die Fischerei im Rhedaffusse, vom Dorfe Rheda bis zur Grenze der Borfschaft Bresin, so⸗ weit solche dem Domänenfiskus zufteht.
2) Czethnan, in demselben Kreife, ea. 25 Kilo meter von der Kreisstadt und der Bahnstation Rheda belegen, mit einem Flächeninhalt von 1625626 Hektar, worunter 154,31 70 Hektar Acker, keine Wiesen und 2, 220 Hektar Weiden.
Das Minimum der jährlichen Pacht ist für Friedrichtau nebst Rekau auf 56bh, für Czethnau auf 360) ½ festgesetzt.
Pachtbewerber haben außer ihrer persönlichen Qualifikation den Besitz eines disponiblen Vermögentz von 60,000 S für Frledrichzau mit Rekau und von 40900 ƽ für Czethnau möglichst vor dein Ver— pachtungstermin, spätestens aber in demselben, nach⸗ zuweisen.
Die speziellen Pachtbedingungen, sowie die Regeln der Lizitation liegen in unserer Domãänenregistratur zur Einsicht aus, werden auch auf Ver langen gegen Erstattung der Kopialien abfschriftlich mitgetheilt.
Danzig, den 29. September 1879. (a Gto. 2010.)
Königliche Regierung, ö
Abtheilung für directe Stenern, Domänen
und Forsten.
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