1879 / 245 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 18 Oct 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Glasgor, 16. Oktober. (F. T. B)

Ron efeen. Mea numbres warrants 57 sh., Schluss 56 sh. 10 4.

Krad ford, 16. Oktober. (W. T. B.) . .

Wolle lebhaft und im Laufe der Woche um g bis ́ gesteigert, Wollene Garne und Stoffe etwas mehr gefragt.

Faris, 16. Oktober. (X. T. B.) ö Prod a tn πrkt. Weizen fest, pr. Oktober 34 50, pr.

November 34 50 pr. November-Februar 34,75, pr. Jannar-April 35.00. Hehl fest, or. Oktober 73,50, vr. November 73,75, L,. Novem- ber-Februar 74,00, pr. Januar-April 74,50. Räböl fest, pr. Okto- ber S2 00, Er. Nevember S2, 50, Br. Derembsr S2, 50, pr. Januar. Aprih 84 00. Spiritus steigend, pr. Oktober bb. OM, pr. Januar- April

66, 00.

Woche v. J. um 10 182 Tons) fest auf Preise, während die zweite Hand, den Schwankungen der Warrantz Rechnung tragend, oft billiger verkauft, warrantz notiren 59 sh. Cassa pro Lons, Midd, lesbro-Eisen ist fest. Hier gelten, boi kleinem Begehr, gute und beste Marken sehottisches Roheisen 8,90 à 9, 69, und englisches 6. (9 à TMM pro 1609 kg. Eisenbahnschisnen zum Verwalzen 6,29 à 640, zu Bauten in ganzen Längen 7.00 à 7, 22, Walazeisen 1409 à 14,20 und Bleche 20,00 a 21, 00 pro 169 kKg. Enpfer besser, gute Sorten engl. and austral. 130 0090 à 138,00, und Mansfelder 135.50 à 13650 Fro 100 kg. Linn stark steigend. Banca 19000 2 192,00, und prima engl. Lammzinn 187.90 à 188990 pr. 160 kg. zink ruhig, guts und beste Marken schlesischer Hüttenꝛink 38,50 à 40,09 pro 109 kg. Blei unverändert, Harzer, Sächsisches und Tarnowitzer 30,00 à 3050 pro 109 kg. Kohlen uud Koks leb-

verharrte während vergangener Woche in sehr günstiger Stimmun

Preise haben sich abermals gebessert. Das Angebot auf Lieferung ist sehr spirlich, Verkäufer zeigen grosse Zurückhaltung. Raps? saat war diese Woche glatt verkäuflich; feinste böhmische wurde mit 25 6 g bezahlt, heate dürfte 25 ds 2x erzielen sein Futterstoffe still, Weizgenschaalen und Roggenkleie dringen offerirt. Kartoffeln werden flott nach Belgien und England ver-

laden, 44 - 5 M

Eisemkbalzamn-Kinnnan kkäma erm. Bertzlsoh-Märkisohe Elssnbahn. Im Septbr,. 1879 4747 6466 S (= 226 565 AM ); Ruhr- Sieg- Eisenbahn inel. Finnentrop- Ojpe im S-ptbr. 1879 508 828 S (— 1622 4); Bergisch Märkische Eisenbahn und Rkuhr-Sieg-Eisenbahn zosammen vom 1. Januar bis

Felina, 16 Oktober. (R. T. B.) Ekobzugker fest, Nr. 10/13 pr

November 68 25, pr. Jannar-April 68, 75. Nesr-Kerks, 16. Oktober. (W. L. B.) Raaren bericht.

795. rohes Petrossam 64, do. Pipo line Certifieats

Mehl 5 D. 85 C. ĩ or wei mired) 61 CG. Zucksr (Fair refining Husoovades) 7

153. Schmalz (Harke Wileor) 63, do. Fairbanks 63. Hpeck short

clear) 65 G. Getreidefraeht 6.

Oktober pr. 109 Küogr 57, 50, Ne. 7/9 pr. Oktober pr. 10) Rilegr. 63 50. Rdoisser Zu eker rahig, Nr. 3 pr. 16 EKilogr. pr. Oktober 68 25, pT.

Banmnwolls in em- Tork 103. 40. in Nerw-Orleans 103. Petrolenm imn NsSsR-Tork 75 do. imn Philadelnhis

Rother Winterweizen 1 D. 49 C.

hafter, englische Sohmiedekohlen nach Qualität bis 48 O0; dessl. Vestfälische bis 5d, 0 pro 40. hl, schlesischer und westfaälischer dehmelekoks 1,80 a 2,20 pro 10) Eg frei hier.

D. 87 9 Mais (ols Raffles (Rio

der Am, 17. Oktober. (Wochenbericht über Eisen, Ka. und Metalle, von M. Loewenberg, vereideten Makler und LTuxatr.) Bei zum LTheil besseren Umsatzen sind die Preise fest und einzelne Artikel haben grosse Avancen aufzuweisen. , ö. ö. halten Makers, in Folge der sehr bedeutenden Verschiffungen (dis n, , er bee, deen. kbereteiten Lie Larnsdandirende sznehtse ohne Liandel Pirklich heine Nagre seh' Ihener. Mehl 21 e338

166 171 G.,. Gerste erfreute

FExannke Cart a. M., I6. ; ankten-Bericht von Josoph Strauss.) In den letzten 8 Tagen war die Stimmung im Getreide hamdel eine nnunten brochen günstige; die Konsumenten fangen bereits an, aus der seither beobachteten reservirten Haltung herauszntreten. . ö . ö dringend wie seither off-rirt; die Umsätze blieben weit hinter denen ] * , zurück. La Weigen schwankte zwischen 235 - 24 6. Im Septbr. 19 501 A (— 2493 S), bis ult. Septhr. 163 233 frei hier; ab unserer Umgegend 224 —– 3 bezahlt. Roggen verbarrt (—

in günstiger Haltung, doch scheiterten grössere Umsätze an den zu . gehaltenen K . 18 6, russische Sorten ( 43 565 M bis ult. Septbr. 2 412 414 S. (— 203961 06x.

Breslan-Warsohauer Eisenbahn. Im Septbr. 1879 32 257 frage; La. Gerste 20 e und darüber, hiesige Laudwaare 185 19 66 (— 5609 M). Hafer eröffnete mit besserer Nachlrage als in den letzten Tagen der Vorwoche, 134 - 14 6 hochprima über Notiz Hülesen-

Oktober. (Getreide- und Pro- Septbr. 1879

14049 9).

sich einer recht gesunden Nach-

Meoklenburglsohe Friedrloh Franz - Elsenbahn. 1879 374 557 A.

ultimo Soptbr. 1879 44 809 558 S (— 152 737 M).

Welmar -geraer Elsonbahn. (4 93 AM). His ultimo Septhr. 412 765 M (4 11553 ).

Magdeburg - Halberstädter Eisenbahn. 2962 322 S, ( Sebtbr. 1879 23 813 392 M (— 728 676 Ach. Uelzen- Langwedel. Im Septbr. 1879 76653 S 11642 A1), bis ult. Septbr. 39 694 S6. (4 32 0976 M6). Hannover-Altenbeken incl. Wectzen' Haste und Graguhof-Löhne. Im Septbr. 1879 481 M5 M (- 49 2934), bis ult. Septbr. 3 888 213 S ( 293 757 Ac). Vienenburg Crank

Im Septbr 1579 48911

Hauptbahn. Im 1159425 6), bis ultimo

Rheln - Nahe - Eisenbahn., Im Septbr, 1879 313518

Im depth. (4 464 S6), bis ultimo Septhr. 3 182 128 6.

Theater.

Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opernhaus. 206. Vorstellung. Die Zauberflöte. Oper in 3 Abtheilungen von Schikaneder. Musik von Mozart. Anfang 7 Uhr. .

Schauspielhaus. 189. Vorstellung. König Heinrich der Vierte. (Erster Töeil.) Schauspiel in 5 Akten von W. Shakespeare, mit Benutzung der Schlegel -Tieckschen Uebersetzung für die deutsche Bühne bearbeitet von W. Oechelhäuser. Anfang halb ??7 Uhr.

Sonntag: Opernhaus. 207. Vorstellung. Die Maccabäer. Oper in 3 Aufzügen, nach Otto Ludwig's gleichnamigem Drama, von H. S. von Mosenthal. Musik von Anton Rubinstein. Frl. Kopka, Frl. Brandt, Frl. Lehmann, Hr. Betz, Hr. Ernst, Hr. Fricke) Anfang halb 7 Uhr.

Schauspielhauß. 190. Vorstellung. Die Frau ohne Geist. Lustspiel in 4 Akten von Hugo Bürger. Anfang 7 Uhr.

Wallner- Theater. Sonnabend: Zum ersten

Male: Wir Abgeordneten. Lustspiel in 4 Akten

von Oscar Blumenthal. Sonntag: Zum 2. Male: Wir Abgeordneten.

Victoria-LTheater. Dirckiion: Emil Hahn. Sonnabend; Zur Feier des Höchsten Geburtetags⸗ festes Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen, bei festlich beleuchtetem Hause: Gast— spiel der ersten Solotänzerin Sigra. Consuello de Labrujere, vom Theater della Scala in Mailand. Zum 165. Male: Die Kinder des Kapitän Grant.

Residenz-Theater. Sonnabend: Siebentes

Auftreten des Hrn. Ferdinand Dessoir. Sein einziges Gedicht. Original Lustspiel in 3 Akten von R. Kneisel. Hierauf: Seine einzige Tochter. Lust⸗ spiel in 1 Akt von Alexander Graf Fredro.

Krolls Theater. Direkten: Engel ⸗⸗Lebrun · Sonnabend: Sonntagsschwärmer. (Schwanlilde: . Wegner.) Anfang der Vorstellung 7 Uhr

Sonntag; Sonntagsschwärmer. (Schwanhilde: Frl. Ernestine Wegner) Vor der Vorstellung: Großes Concert (in 2 Abth.). Anfang des Con—- certs 4 Uhr, der Vorstellung? Uhr.

Vational-Theater. Direktion C. F. van Hell. Sonnabend: Antonius und Cleopatra.

Cermania- (inter-) Theater. Sonnabend: Gastspiel des Hrn. Eduard Weiß. Lockere Zeisige. Volksstück mit Gesang in 3 Akten von Berg und Jacobson. Vorher: Prolog.

Sonntag: Dieselbe Vorstellung. .

Sonntag Nachmittag 4 Uhr: Volks vorstellung zu halben Kassenpr isen; Steffen Langer aus , fa. Charaktergemälde in 4 Akten und 1

or spiel.

Belle- Alliance - Theater. Sonnabend: Zur Feier des Höchsten Geburtstages Sr. K. K. Hoheit des Kronprinzen. Fest Ouverture v. Leutner. Prolog v. Achterberg. Hierzu zum 3. M.: Spielteufek. Schauspiel in 4 Akten, nach dem im Tageblatt erschienenen gleichnamigen Roman von Belot, frei bearbeitet von Paul Blumenreich. Anfang 75 Uhr. Entrée 50 .

Sonntag u, folgende Tage: Spielteufel.

Sonntag: Erste Nachmittags vorstellung. Auf Verlangen: Philippine Welser. Halbe, Kassen vreise. Anfang 4 Uhr. Abonnements⸗Billets 10 Stück J. Parquet für 10 M , 10 Stück Entrée 3 MS, sind von R bis 1 Uhr im Theaterbureau zu haben.

Familien⸗ Nachrichten.

Verlobt; Frl. Ernestine Kusche mit Hrn. Brauerei⸗ besitzer Emil Krause (Sägen Münsterberg).

Verehelicht: Hr. Stabsarzt a. D. Pr. Goldhorn mit Frl. Agnes Lüttich (Stade Nordhausen). . Hr. Lieutenant Godbersen mit Frl. Therese Stein⸗ boff (Berlin -Winnefeld). Hr. Lieutenant Arthur v. Kalckreuth mit Frl. Hedwig v. Röe (Berlin).

Geboren: Fin Sohn: Hrn. Major und Bataillons Commandeur v. Glisezinski (Rostoch. Eine Tochter: Hrn. Pfarrer Otto v. Ranke (Gütergotz ). Hrn. Regierungs . Afffssor v. Arnim (Neusteelit). Hrn. Hauptmann und Batterie⸗ Chef Schmidt (Sprottau).

4. D. August Breitenbach (Magdeburg). Hr. Hofrath und Professor Dr. Karl Bernhard Stark (Heidelberg). Hr. Senator Albert Tholen (Emden). Hr. Oberst Johann Ludwig Ehr⸗ hardt (Bad Nassau). Hr. Ober⸗Forstmeister Eduard Plüschow (Wismar).

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen und dergl.

lahr] Nothwendiger Verkauf.

Die dem Rittergutsbesitzer Gustav Adolf Beloch auf Pangau gehörigen Grundstücke Nr. 11 und 42 Ulbersdorf sollen im Wege der nothwendigen Subhastation am 12. Dezember 1879, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsrichter in unserem Amtsgerichtsgebäude, Terminszimmer Nr. J, ver— kauft werden.

Zu dem Grundstücke Nr. 11 Ulbersdorf gehören 13 Hektar 23 Are 40 Quadratmeter der Grund⸗ steuer unterliegende Ländereien und ist dasselbe bei der Grundsteuer nach einem Reinertrage von 132 06 21 8, bei der Gebäudesteuer nach einem Nutzungs⸗ werthe von 114 6 veranlagt. Za dem Grundstlick Nr. 42 Ulbersdorf gehören 15 Hektar N Ar 70 Quadratmeter der Grundsteuer unterliegende Län⸗ dereien und ist dasselbe bei der Grundsteuer nach einem Reinertraz von 76 S 26 veranlagt.

Die Auszüge aus den Steuerrollen, die neuesten Grundbuchblätter, die besonders gestellten Kaufs⸗ bedingungen, etwaige Abschätzungen und andere die Grundstücke betreffenden Nachweisungen können in unserer Gerichtsschreiberei Abth. J. während der Amtsstunden eingesehen werden.

Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden hiermit aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Prä⸗ . spätestens im Versteigerungstermine anzu⸗ melden.

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlages wird am 13. Dezember 1879, Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtsgebäude, Terminszimmer 1, von dem unterzeichneten Amtsrichter verkündet werden.

Oels, den 8. Oktober 1879.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung J.

19373 . Ldittallabung behnf Todeserklärung.

Die Ehelente Schiffstapitän Johann Julius und Berttza Susanna, geborene Hundertmark, aus Bensersiel, ersterer geboren daselbst am 31. Juli 1829, letztere geboren zu Danzig am 21. De—⸗ zember 1837, find bescheinigtermaßen im November 1863 mit dem Schiffe „Frauke Catharina“ von Danzig nach Westhartlepool in See gegangen, am letzteren Orte aber nicht angekommen. Es ist an⸗ zunehmen, daß dieselben mit dem Schiffe in dem bald nach der Abfahrt desselben ausgebrochenen Sturm untergegangen sind, da weder von ihnen selbst noch von dem Schiffe irgend welche Kunde wieder eingetroffen ist.

Nachdem nun von der Tochter der ꝛc. Eheleute Julius, der Ehefrau des Kaufmanns Harm Ger— hard Lütjens, Etta, geb. Julius, zu Wittmund die Todeserklärung ihrer gedachten Eltern beantragt und den gesetzlichen Anforderungen, namentlich durch Ableistung des im 5.7 des Gesetzes vom 23. Mai 1848 vorgeschriebenen Eides genügt hat, ergeht da—⸗ mit Aufforderung:

I) an die verschollenen Eheleute Julius sich in dem am 11. 2 Bormlttag s

r, in dem Geschäftszimmer des unterzeichneten Gerichts anstehenden Termin zu melden bei Meidung des Nechtsnachtheils, daß sie im Nichtanmeldungẽ falle ür todt erklärt, und ihr Vermögen den nächsten bekannten Erben oder Nachfolgern überwiesen werden soll, an alle Personen, welche über das Fortleben der Verschollenen Kunde geben können, zu deren Mittheilung, für den Fall der demnächstigen Todeserklä—⸗ rung an etwaige Erben und Nachfolgeberech⸗ tigte zur Anmeldung ihrer Ansprüche unter der Verwarnung, daß andernfalls bei der Neberweisung des Vermögens der Verschol⸗ lenen guf sie keine Rücksicht genommen wer den soll. Esens, den 11. Oktober 1879. Königliches Amtsgericht. Hauschildt. Zur Beglaubigung:

Gestorben; Hr. Superintendent a. D. und Pastor emer. Krusemarck (Barnim). Hr. Hauptmann

v. Oo ster loo.

9380 : Die zum Armenrechte zugelassene Ehefrau Ger⸗ hard Schneider, Margaretha, geb. Busch, ohne besonderes Geschäft, zu Derscheid wohnend, hat gegen ihren vorgenannten Ehemann, den Tage⸗ löhner Gerhard Schneider zu Derscheid, unter Bestellung des Justiz⸗Raths Carl Hopmann zu Bonn zum Anwalt, beim Königlichen Landgerichte zu Bonn, Klage erhoben mit dem Antrage: Zwischen ihr und ihrem Ehemann die Auf⸗ hebung der Gütergemeinschaft und die Trennung der Güter auszusprechen, die Parteien zu ihrer Auseinandersetzung vor den Notar Remy zu Eitorf zu verweisen, einen Kommissar zu er— . und die Kosten dem Beklagten zur Last egen.“ Zur mündlichen Verhandlung über diese Klage ist Termin anberaumt auf den 16. Dezember J. J., Vormittags. Bonn, den 13. Oktober 1879. Der Rechtsanwalt der Klägerin. Hopmann.

9369 ; ; Nentner Alexander Mayer zu Frankfurt, als Kassirer des Handelsmanns Salomon Müller zu Bockenheim, hat gegen den unbekannt wo ab⸗ wesenden Cartonagefabrikanten Heinrich Karl Reck, Wilhelms Sohn von Bockenheim, auf Grund der Verschlechterung des Unterpfands Klage erhoben auf Geschehenlassen des öffentlichen Zwangsverkaufs des laut Hypothekenbrief vom 13. Februar 1876 wegen 19 285,ů 2 „M mit 60lo Zinsen verpfändeten verklagtischen Grundvermögens, in der Klage auf— geführt. Die Zinsen seien seit 15. Februar 1879 rückständig. .

Termin zur Klagebeantwortung ist auf den

16. Dezember dieses Jahres, Vormittags 10 Uhr,

anberaumt worden, und wird der Verklagte aufge⸗ fordert, in oder bis zu diesem Termin bei Meidung der in 5§. 8s und 19 der Verordnung vom 24. Juni 1867 angedrohten Rechtsnachtheile die Klage zu be—⸗ antworten.

Hanau, den 14. Oktober 1879.

Königliches Landgericht. Civilkammer.

Bekanntmachung. Bei dem unterzeichneten Gericht sind bis jetzt fol. gende Rechtsanwälte zugelassen und in die vorge— schriebene Liste eingetragen worden: Breidenbach, Otto, Buchner, Adolph, Delp, Dr., Friedrich, Eigenbrodt, Karl, Frauck, Dr., Wilhelm, Gervinus, Dr., Georg, Grünewald, Jacob, Gallus, Franz, Henman n, Julius, Heyer, Friedrich, Heyer, Wilhelm, Hoffmann, Dr,, Ernst Emil, Kektule, Wilhelm, Koch, Dr., Jacob, Krug, Georg, Krug, Gustav, Köhler, Wilhelm, Kleinschmidt, Carl, Laudenheimer, Jacob, Langenbach, Bernhard, Lauteren, Anton, Lindt, Karl, Ludwig, Karl, Lochmann, Adolph, Lotheißen, Eduard, Metz, Hermann, Metz, Ignatz, Metz, Adolph, Mainzer, Dr., Baruch, Massot, Jos. Hermann, Müller, Johannes, Oppenheimer, Gustav, . Dr., Arthur, ö aff, 3 ö urgold, Friedrich, Reh, Carl, Renling, De, Karl, Schenck, Carl, Schenck, Ferdinand, Seibert, Dr., Karl, Schmerl, Ernst, Schmidt, Dr, Robert, Schödler, Eberhard, Schüler, Dr, Carl Wilhelm, Sandhaas, Carl, Volhard, Carl,

Werle, Philipp, Wenck, Dr., Wilhelm,

Weidenbusch, Carl Ph. Nicolaus,

Warthorst. Carl Frledrich,

Wärner, Ernst,

Zimmermann, Wilhelm,

sämmtlich in Darmstadt wohnhaft,

Strecker, Ludwig,

Pfeffinger, Dr., Ernst,

Weber, Dr., Hermann,

Andres, Heinrich,

Davidsohn, Carl,

Hoffmann, Dr., Emil. Die sechs Letztgenannten, in Offenbach wohn⸗ haft, sind zugleich, bei der Kammer für Handelt, sachen, mit dem Sitze in Offenbach, zugelassen. Es wird dies hierdurch in Gemäßhelt des §. 20, der Rechtsanwaltsordnung für das Deutsche Reich zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Darmstadt, den 14. Oktober 1879. Großherzoglich hessisches Landgericht der Provinz Starkenburg.

Dr. Stüber. 9349 In die Liste der bei hiesigem Amtsgerichte zu⸗ gelassenen Rechtsanwälte sind aufgenommen: 1 Herr Rechtsanwalt August Rückert. 2) Herr Rechtsanwalt Justus Eichtzorn, Beide mit dem Wohnsitz in Neustadt. Neustadt, den 13. Oktober 1875. Herzogl. S. Amtsgericht. Mücke. 9341 In die Liste der beim hiesigen Landg aride zuge= lassenen Anwälte sind ferner eingetragen: mit dem Wohnsitz in Vechta: Rechtsanwalt Berding . und Rechtsanwalt Bartel. Oldenburg, 1879, Oktober 14. Großherzogliches Landgericht. Becker.

Verkäufe, Verpachtungen, GSubmissionen re.

9368 BSelanntmachung. Die zu dem hiesigen Kasernen-Neubau erforder⸗ lichen, auf 9 991 ½ς 956 8 veranschlagten Jimmer⸗ arbeiten inkl. Materialien sollen in öffentlicher Submission am Donnerstag, den 6. November er., Vormittags 10 Uhr, im Bureau der unter⸗ zeichn ten Garnison⸗Verwaltung, Markt 263, ver—⸗ dungen werden. Die auf Grund der gelesenen und unt rschriebe⸗ nen Bedingungen abzugebenden Offerten sind mit der Aufschrift „Submisston auf Zimmerarbeiten⸗ versehen, versiegelt und portofrei an die genannte Verwaltung bis zu diesem Termine einzureichen. Bedingungen und Kostenanschlag liegen daselbst täglich aus und können gegen Erstattung der Kopialien (2 SV) aus Ueckerstraße Nr. 81, bezogen werden. Pasewalk, den 16. Oktober 1879. Königliche Garnison Berwaltung.

9367 Submission. Die Lieferung von: 418 Helmen mit Schuppenketten und Kokarden, 396 Tornistern mit Nadeln, 294 Paar braunen Tornisterriemen, 251 braunen Leibriemen ohne Schloß, S42 Leibriemenschlösser, 337 braunen Mantelriemen, 632 Feldflaschen, ; 685 Patrontaschen mit braunen Schlaufen, 1143 Gewehrriemen, 1147 Patronenbüchsen, M4 Reservetheilbüchfsen, M74 Fetibüchsen, 181 Paar Kochgeschirr⸗Riemen, 3096 Verbindezeugen, 1015 Erkennungsmarken, 9 5 ochgeschirren . . für berittene Trainsol⸗

5 Säbelkoppeln daten,

5 Faustriemen, 5 Paar Sporen

36 Trommeln mit allem Zubehör, 24 Signalhörnern mit Riemen, 12 Pfeifen mit Futteralen soll im Submissionswege vergeben werden. Versiegelte Offerten, sowie Proben von den hauptsächlichsten Stücken sind bis 25. d. M. der unterzeichneten Kommission zu übersenden. t fer Bedingungen liegen hierselbst zur Einsi offen. Weimar, den 15. Oktober 1879. Die Bekleidungs ⸗Kommisston

des 5. Thüringischen Infanterie Regiment Nr. 94 (Großherzog von Sachsen).

biesigem Bau⸗Bureau,

3 Bataillonstambourstöcken mit Banderollt,

Dentscher Neichs⸗Anzeiger

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glich Preußischer Staats⸗-Anzeiger.

1 Aus Abonnement beträgt 4 M B09 für das Nierteljahr.

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dition: 8W. Wilhelmstr. Nr. 32.

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*

M 24.

Berlin, Sonnahend,

ĩ w 6 ; 9 k 5 * J 1 6 h z ö J * * d 55 21

fee

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Allerhöchstihrem General-Adjutanten, General-Lieutenant von Werder, Militär⸗Bevollmächtigten in St. Petersburg, sowie dem General-Lieutenant von Flatow, Direktor der Kriegs⸗Akademie, die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen ver— liehenen Insignien resp. des Kaiserlich russischen Weißen Adler⸗Ordens und des Großkreuzes des Königlich schwedischen Schwert⸗Ordens zu ertheilen.

Deutsches Reich.

Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs die von dem reformirten Konsistorium zu Metz vorgenommene Ernennung des Pfarrverwesers Karl Schoner zu Gerstheim ,. in Helleringen, Bezirk Lothringen, zu bestätigen geruht.

d betreffend die Wahlen zum Landes ausschuß. Vom 1. Oktober 1879.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser,

König von Preußen ze. verordnen auf Grund des §. 17 des Gesetzes, betreffend die Verfassung und die Verwaltung Elsaß⸗Lothringens, vom 4. Juli 1879 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 165) Über die Ausführung der nach 5. 13 desselben Gesetzes vorzunehmenden Wahlen von 6 zum Landesausschusse von Elsaß⸗Lothringen, was folgt:

58. 1. Der Tag und die Stunde für die Wahl der Wahlmänner und der Abgeordneten werden durch Verorß— nung des Statthalters festgesetzt und durch das Gesetzblatt bekannt gemacht.

5. 2. Die Zahl der Wahlmänner, welche nach §. 14 des Gesetzes vom 4. Juli 1879 auf jede Gemeinde entfallen, wird auf Grundlage der letzten amtlichen Zählung der Bevölke— rung durch Verfügung des Staatssekretärs festgestellt und in den Gemeinden durch Anschlag am Gemeindehause bekannt gemacht.

8. 3. Die Wahl der Wahlmänner erfolgt in dem zu . nm Sitzungen des Gemeinderathes bestimmten

okale.

Das Amt des Wahlvorstehers wird von dem Bürger⸗ meister oder dessen Stellvertreter wahrgenommen. Als Bei— sitzer fungirt das an Jahren älteste, als Protokollführer das von dem Wahlvorsteher dazu berufene der anwesenden Mit⸗ glieder des Gemeinderathes.

8. 4. Die Abgabe der Stimmen geschieht nach alpha⸗ betischer Ordnung der Namen mittelst Uebergabe eines Stimmzettels von weißem Papier, welcher ein äußeres unter— scheiden des Kennzeichen nicht haben darf und derart zusammen— gefaltet sein muß, daß der auf ihm verzeichnete Name ver— deckt wird.

5. 5. . Der Wahlvorsteher legt den ihm überreichten Stimmzettel uneröffnet in das zu deren Aufnahme bestimmte Gefäß die Wahlurne nachdem er vor Beginn der Wahl mit dem Beisitzer und Protokollführer davon Ueberzeugung genommen hat, daß dasselbe leer gewesen.

Stimmzettel, welche den in 8. 4 Absatz 1 angegebenen Bestimmungen nicht entsprechen, sind von dem Wahlvorsteher zurückzuweisen.

s. 6. Der Protokollführer vermerkt den Namen jedes bens nderaihamitgssedes, welches seine Stimme abgege— en hat.

Nach Aufruf aller Mitglieder wird die Abstimmung für geschlossen erklärt. Nachdem dies geschehen ist, dürfen Stimm⸗ zettel nicht mehr angenommen werden. Die Zahl der dem⸗ nächst aus der Urne zu nehmenden und uneröffnet zu zählen⸗ den Stimmzettel muß mit der Zahl der Mitglieder, welche ihre Stimme abgegeben haben, übereinstimmen. Fehlt es an dieser Uebereinstimmung, so ist die Wahlhandlung sofort zu wiederholen.

5. 7. Die Eröffnung der Stimmzettel erfolgt durch den Wahlvorsteher. Derselbe verliest laut den Namen, welchen der Protokollführer unter Wiederholung des Namens in das

rotokoll einträgt. Der Stimmzettel geht in die Hand des Beisitzers über, welcher die richtige Eintragung des Namens in das Protokoll kontrolirt.

§. 8. Ungültig sind:

I) Stimmzettel, welche nicht von weißem Papier oder

welche mit einem äußeren Kennzeichen versehen sind;

2) . welche keinen oder keinen lesbaren Namen

enthalten;

3) Stimmzettel, aus welchen die Person des Gewählten

nicht unzweifelhaft zu erkennen ist;

Stimmzettel, auf welchen mehr als Ein Name oder der

Vame einer nicht wählbaren Person verzeichnet ist;

5) , ,,, welche einen Protest oder Vorbehalt 'ent⸗

halten.

Die ungültigen Stimmen kommen bei Feststellung des Wahlrefultals nicht in Anrechnung.

Ueber die Gültigkeit einzelner Wahlstimmen entscheidet vorläufig und unter Angabe von Gründen, welche im Pro⸗ tokolle kurz anzugeben sind, der Wahlvorsteher.

§. 9. Die abgegebenen Stimmzettel werden dem Wahl⸗ protokoll als Fälege hinzugefügt. Diejenigen Stimmzettel, über deren E „ur, Lit eine vorläufige Entscheidung des Wahl⸗ vorstehers erfolgt ist, sind mit fortlaufenden Nummern zu versehen und dem Protokolle beizuheften.

. F10. Als gewählt ist Derjenige anzusehen, auf welchen die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen sich vereinigt hat. Hat sich eine absolüte Mehrheit nicht heraus⸗ gestellt, so findet sofort eine engere Wahl unter denjenigen drei Kandidaten statt, welche die größeste Stimmenzahl erhalten haben. Stehen sich hierbei Mehrere in der geringsten Stim⸗ menzahl gleich, so entscheidet das Loos, welcher aus der Wahl fällt.

Bei der ferneren Abstimmung ist jede Stimme ungültig, welche auf einen anderen als die in der Wahl gebliebenen Kandidaten fällt.

Ergiebt auch die zweite Abstimmung keine absolute Mehr⸗ heit, so fällt derjenige Kandidat aus, welcher die geringste Stimmenzahl erhalten hat, und bei gleicher Zahl derjen ige, welchen das Loos bezeichnet.

Wenn die Abstimmung nur noch zwischen zwei Kandida⸗ ten, stattfindet, und jeder derselben die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereinigt hat, so gilt derjenige als gewählt, für den das Loos entscheidet.

In allen Fällen ist das Loos durch die Hand des Wahl⸗ vorstehers zu ziehen.

s. 11. Wo, mehrere Wahlmänner zu wählen sind, ge⸗ schieht die Wahl eines eden in einem hesonderen Wahlakte, e der viersteherteer Nestinineungen.

5§. 12. Nach Schluß des Wahlaktes wird das Ergebniß verkündet und im Protokoll vermerkt.

Die gewählten Wahlmänner müssen, wenn sie im Wahl⸗ termine anwesend sind, sofort, sonst binnen 24 Stunden, nach⸗ dem ihnen vom Wahlvorsteher die Wahl angezeigt ist, über deren Annahme sich erklären.

Annahme unter Protest oder Vorbehalt, sowie das Aus— bleiben der Erkärung binnen 24 Stunden gilt als Ablehnung.

Im Falle der Ablehnung hat der Wahlvorsteher, wenn dieselbe vor dem Schluß des Wahltermins erfolgt, sofort eine neue Wahl vorzunehmen, andernfalls aber ohne Verzug mittelst schriftlicher Einladung eine neue Wahlversammlung, spätestens auf den dritten Tag nach dem Wahltage, diesen nicht mitgerechnet, einzuberufen.

Die Namen der Wahlmänner, welche die Wahl ange⸗ nommen haben, werden sofort durch Anschlag im Gemeinbe— hause bekannt gemacht.

Die Wahl verhandlungen mit den Erklärungen, aus denen sich die Annahme der Wahl ergiebt, sind ohne Verzug an den Wahlkommissar (85. 14) einzusenden.

5. 13. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl der Wahlmänner sind entweder zum Wahlprotokolle anzumelden, oder, wenn dieses bereits geschlossen, vor dem für die Wahl der Abgeorbneten anberaumten Termine schriftlich bei dem Wahlkommissar (8. 14) einzureichen. Der letztere hat die , Einspruchserklärungen zu den Wahlakten zu nehmen.

8. 14. Die Wahlkommissare für die Wahlen der Abge— ordneten werden von dem Staatssekretär ernannt. Ihre Er⸗ nennung wird den Wahlvorstehern (8. 3) bekannt gemacht.

Die Wahl geschieht in jedem Kreise an dem Orte, nach welchem der Kreis benannt ist, in dem von dem Wahlkom⸗ missar dazu bestimmten Lokale und unter dessen Vorsitz.

s. 15. Der Wahlkommissar ladet die Wahlmänner schriftlich zur Wahl der Abgeordneten ein.

Die Einladung kann mittelst eingeschriebener Briefe oder mittelst Zustellung erfolgen. Sie kann schon im Wahltermine für die Wahl der Wahlmänner bewirkt werden, wenn der Gewählte anwesend und zur Annahme der Wahl bereit ist. 6. diesen Fall sind dem Wahlvorsteher durch den Wahl⸗ ommissar Einladungsschreiben in planco zur Verfügung zu

stellen. Die Aushändigung derselben an die Wahlmänner ist in dem Wahlprotokoll zu bescheinigen.

os. 16. Die Wahlhandlung beginnt damit, daß der Wahl⸗ kommissar feststellt, welche Wahlmänner anwesend sind, und aus der Zahl derselben einen Beisitzer und Protokollführer beruft. Die Wahl wird sodann nach den Bestimmungen vor— gengmmen, welche in den 88. 4 bis 10 über die Wahl der rh nner gegeben und in sinngemäßer Weise anzuwen⸗

en sind.

5. 17 Auf die Wahl der Abgeordneten, welche die Ge⸗ meinderäthe unmittelbar aus ihrer Mitte zu wählen haben (8. 14, Abs. 1 des Gesetzes vom 4. Juli 1879) finden die in den 9 3 bis 10 getroffenen Bestimmungen entsprechende An— wendung.

s. 18. Der gewählte Abgeordnete ist durch den Wahl⸗ kommissar, heziehungsweise wenn die Wahl unmittelbar durch den Gemeinderath erfolgt, durch den Wahlvorsteher von der

auf ihn gefallenen Wahl in Kenntniß zu setzen und zur Er⸗ klärung über die Annahme derselben .

den 18. Oktoher Abends.

1879.

*r Dm m m a.

Annahme unter Protest oder Vorbehalt, sowie das Aus—⸗ bleiben der Erklärung binnen fünf Tagen von der Zustellung der Benachrichtigung gilt als Ablehnung.

Erfolgt die Ablehnung vor Schluß des Wahltermins, so hat der Wahlkommissar sofort eine neue Wahl vorzunehmen. Andernfalls wird durch den Staatssekretär ein neuer Wahl⸗ termin anberaumt.

. Sat der gewählte Abgeordnete die Wahl angenommen, so sind die Wahlakten mit der Annahmeerklärung ohne Verzug an den Bezirks⸗-Präsidenten einzusenden.

S8. 19. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl eines Abgeordneten sind in derselben Weise anzubringen, wie Ein⸗ sprüche gegen die Wahl eines Abgeordneten zum Bezirkstage. Die Wahlprüfung erfolgt bis auf Weiteres in dem für die Wahlen zu den Bezirkstagen vorgeschriebenen Verfahren.

Die Ungültigkeit der Wahl von Wahlmännern“ hat die Ungültigkeit der Wahl des Abgeordneten nur dann zur Folge, wenn diesem nach Abzug der ungültigen Wahlstimmen die nothwendige Stimmenzahl nicht mehr verbleibt.

Wird die Wahl für ungültig erklärt, so beraumt der Staatssekretär eine Renwahl an. * z

s. 20. Wird vor Ablauf der dreijährigen Wahldauer das Mandat eines Abgeordneten erledigt, so ordnet der Staats⸗ sekretär eine Neuwahl an. Der Neuwahl von Wahl männern bedarf es in diesem Falle nur insoweit, als deren Wahl bei Prüfung der früheren Abgeordnetenwahl für ungültig erklärt wurde und insoweit als einzelne Wahlmänner aus sonstigen Gründen ausgeschieden sind.

8. 21. Während der Wahlhandlungen dürfen weder Dis⸗

kussionen noch anderweite Verhandlungen stattfinden, noch , gehalten oder Beschlüsse der Versammlung gefaßt werden. 5.122. Das Amt eines Wahlmannes ist ein Ehrenamt, für dessen Wahrnehmung eine Entschädigung nicht beansprucht werden kann. Die durch die Wahlen entstehenden sächl ichen Kosten fallen der Landeskasse zur Last.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und heigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.

Gegeben Baden⸗Baden, den 1. Sktober 1879.

(L. 8.) Wilhelm. Freiherr v. Manteuffel.

Königreich Sreußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem im Ministerium der öffentlichen Arbeiten angestellten Zeichner Ammedick den Charakter als Kanzlei⸗Rath, sowie dem Kaufmann Heinrich Bansi zu Bielefeld den Charakter als Kommerzien⸗Rath zu verleihen.

Privileg i um wegen Ausgabe auf den In haber lautender Obligationen IV. Emission der Stadt Essen, Regizrunas bezirks Düsseldorf, zum Betrage von 2000000

Vom 8. Oktober 1879.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛe. ertheilen, nachdem der Ober ⸗Bürgermesster und die Stadtverordneten Versammlung zu Essen darauf angetragen haben, daß der Stadt Essen behufs der nach vorheriger Kündigung zu bewirkenden Rück— zahlung der noch nicht amortisirten fünfprozentigen, aus den Privi⸗ legien vom 4. April 1859 und vom 25. Juli 1867 (Ges. Samml. S.. 185 bezw. S. 1451) herrührenden Obligationen und zur Be—⸗ streitung der Kosten mehrer gemeinnütziger Unternehmungen gestattet werde, ein Darlehen von 2606000 , geschrieben Zwei Millionen Mark, gegen Ausstellung auf den Inhaber lautender und mit Zinscoupons und Talons versehener Obli⸗ gationen IV. Emission aufzunehmen und bei diesem Antrage im Interesse sowohl der Stadtgemeinde als auch der Gläubiger sich Nichts zu erinnern gefunden hat, gemäß 5. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833, wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Ver⸗ pflichtung zur Zahlung an jeden Inhaber enthalten, durch gegen⸗ wärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung zur Aus⸗ gabe der gedachten Obligationen unter nachstehenden Bedingungen:

1) Es werden Zweitausend und fünfhundert Obligationen jede ju Zweihundert Mark, Eintausend und vierzig Obligationen jede zu Fünfhundert Mark, Fünfhundert Obligationen jede zu Eintaufend Mark und Einhunderk und sechzig Obligationen jede zu Dreitausend Mark ausgegeben.

2) Die Obligationen werden mit Vier vom Hundert jaͤbrlich verzinst, die Zinsen werden in halbjährlichen Raten am IM; Juni und am 31. Dezember jeden Jahres fällig und von der Stadtkasse zu Essen sowie einer 8 ten in Berlin gegen Rückgabe der betreffenden Coupons gezahlt.

3) Zur Tilgung der Schuld werden alljährlich vom Jahre 1881 an Ein und ein Sechstel Prozent des Kapitals, sowie die Zinsen der eingelösten Obligationen verwendet. Der Stadt Essen bleibt es ledoch vorbehalten, mit Genehmigung der Regierung zu Däüsseldorf den Tilgungsfonds zu verstärken und dadurch die Abtragung der Schuld zu beschleunigen, auch ist dieselbe berechtigt, nach Verlauf von zehn Jahren, also vom Jahre 1890 an, sämmtliche dann noch nicht getilgte Obligationen mit Genehmigung der Regierung zu Düsseldorf zu kündigen. Den Inhabern der Obligationen steht da⸗ gegen ein Kündigungsrecht nicht zu.

4) Zur 6 der Geschäfte, welche die Ausstellung, Verzin= sung und Tilgung der zu emittirenden Obligationen betreffen, wird

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