Kerim, 25. 0Otober. (Bericht ber den Verkehr in Hyrothe- ken und Grundbesitz von Heinrich Fränkel) Im Verkehr mit bebauten Grundstiäeken herrscht zwar grössere Reesam- keit, aber die Zahl der zu Stande kommenden Umsätze ist zu gering- fügig. um das Geschäft selbst als lebhaft zu bezeichnen. Grosse Nachfrage besteht für herrschaftliche Häuser in feiner Stadtgegend und für zum Umbau geeignete Häuser in der inneren Stadt. — Der Hypothekenmarkt, der zwar regelmässig nach dem Quartal nur schwache Frage pach Kapital aufweist. ist sehr still. Die bisher in grossen Beträgen zur Investirung in Hypotheken offerirten Sum- men haben sich merklich vermindert. Die Zinssätze sind unver- andert, doch meist nur nominell. In frequenter, guter Lago ist Geld zu 41 —5 09 für erste pupillarische Eintragungen leicht zu haben; mässige Beträge auf Grundstäcke in vorzüglieher Gegend und in altem, sesten Besitz werden za 4 so bewilligt. Für ent- legenere Strassen erhöhte sich der Satz auf 5. - 55 — 6 o.. Zweite und fernere Stellen innerhalb der Feuerkasse sind gesucht und be- dingen je nach Lage und Beschaffenheit des Hauses 55-6 -] Csol
Amortisations - Hypotheken 5ßf— 53 - 6 oso inkl. Amortisation, bei besonders günstiger Lage 5 — st s o. Ritterguts- Hypotheken inner- halb der pupillarischen Grenzen, dem Kusturaustande angemessen and je nach der Pre vinz 44 - 4 — Hoso.
EranakH furt n. NI., 23. Oktober. (Getreide- und Pro- dukten-B̃ericht von Joseph Strauss.) Die erregte Stimmung des Getreidehavdels dauert fort. Nachdem am vergangenen Sonnabend New-Lork plötzlich 5 Cts. niedriger und Paris um 2 Fres. mit Mehl niedriger gemeldet wurde, ist an der Berliner Montagsbörse Weizen um 7-8 M und Roggen um 3-4. 6 per Wispel geworfen worden. Diese Flanheit hat sich vun bereits wieder als eine vor- übergehende Erscheinung erwiesen und aufs Neue hat die Hausse die Oberhand gewonnen. An unserm Mentsgsmarkt waren die Eor- derungen für fremden Weizen schr hoch gehalten. Die Händler vom Lande waren sehr reservirt und dis grösseren Mühlen hielten sien vom Einkauf fern. Die kleinen Etablissements dagegen, die
gewohnheitsgemäss allwöchentlich ihren Bedarf aus dem Markt neh- men. mussten sieh der hohen Forderung fägen, Ia Weizen 25 S, bezahlt, ab Umgegend 255 — 24 A Courg. Roggen liegt fest
hochfeiner 185 M. Russiseher 177 - 18 M Gerste hat sich gut behauptet, feine Qnalitäten viel über Notiz, am offenen Markt 18 - 20 S Eu notiren. RLafer liegt sehr fest. Von Hülsen früchten wird wirklioh feine Waare sehr hoch berzablt. Raps war lebhaf
gefragt, hiesige Waare fest. Futterstoffe bleiben leblos.
Enge nm bm Hm Rel nnn Ha mzenr. Bayerlsohe Staatsbahn. Im September er. 6960 783 ( 422 885 S), seit 1. Jan. 48 401 004 M (— 35 937 4). Württembergisohe Staats Elsenbabnen. Im September er. ö AS ( 298 634 M), seit 1. Januar 21 815 935 MÆ6 (4 065.
Theater.
Königliche Schauspiele. Sonntag: Opernhaus. 214. Vorstellung. Die Afrikanerin. Oper in 5 Akten von E. Seribe, deutsch von F. Gumbert. Musik von Meyerbeer. Ballet von Paul Taglioni. Anfang halb ??7 Uhr.
Schauspielhaus. 197. Vorstellung. Wallen steins Tod. Trauerspiel in 5 Akten von Schiller. An⸗ fang halb 7 Uhr.
Montag: Opernhaus. 215. Vorstellung. Ge⸗ noveva. Oxer in 4 Akten, nach Tieck und Hebbel ron Robert Schumann. (Fr. Mallinger, Frl. Brandt, Hr. Betz, Hr. Ernst. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhauß. 198. Vorstellung. Die Fran ohne Geist. Lustspiel in 4 Akten von Hugo Burger.
Anfang 7 Uhr. Dienstag: Opernhaus. 216. Vorstellung. Sata⸗
nella. Phantastisches Ballet in 3 Akten und 4
Bildern von Paul Taglioni. Musik von Pugni und
P. Hertel. Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. 199. Vorstellung. Rolf Berndt. . in 5 Akten von G. zu Putlitz. Anfang r.
Nallner-Iheater. Sonntag: Auf Ver langen neu einstudirt; Rosenkranz und Güldenstern. Lustspiel in 4 Akten von Michael Klapp.
Montag: Rosenkranz und Güldenstern.
Victoria-Iheater. Direktion: Gmil Hahn. Sonntag, zum 177. Male: Gastspiel der ersten Solotänzerin Sigra. Consuello de Labrujere, vom Theater della Scala in Mailand. Die Kinder des Kapitän Grant. Großes Aus— stattungsstück mit Ballet in 12 Bildern von Jules Verne und A. D'Ennery. Deutsch von R. Schel⸗ cher. Musik von C. A. Raida. Die Balletmusik von Debillemont. In Scene gesetzt von Emil Hahn.
Montag: Dieselbe Vorstellung.
Kesidtenz-Iheater. Sonntag und Montag.
Gastspiel des Hrn. Ferd. Dessoir. Der Vetter. Die unglücklichen.
Krolls Iheater. Direktien: EGngel-Lebenn Sonntag: (Letzte Sonnta gsaufführung.) Sonntags⸗ schwärmer. (Schwankilde: Frl. Ernest ine Wegner.) Vor der Vorstellung Großes Concert in 2 Abthei⸗ . Anfang des Concerts 43, der Vorstellung 7 Uhr.
Montag: (Letzte Woche der Aufführung.) Sonn tagsschwärmer.
Vational-Iheater. Direktion C. F. van Hell. Sonntag, Nachmittags 4 Uhr: Halbe Tagespreise. Der verwunschene Prinz. — Abends 7 Uhr: Der Pfarrer von Kirchfeld.
Montag: Der Pfarrer von Klrchfeld.
CGermania- (inter-) Theater. Sonn-
tag: Nachmittags 4 Uhr Volks und Schüler⸗Vor⸗ stellung zu halben Kassenpreisen, Parquet 50 : Philippine Welser. — Abends 77 Ubr: Gastspiel des Herrn Ed. Weiß. 3. 1. M.: Der Verlobungs⸗ Teufel.
Montag: Der Verlobungs Teufel.
Delle-Alliance- Theater. Sonntag: Zum
2. Male: In der Heimath. Original⸗Schau⸗ spiel in 5 Alten von Charlotte Birch-Pfeiffer. Vor der Vorstellung Großes Concert. Anfang des⸗ selben 6 Uhr, Anfang der Vorstellung7 Uhr. Entrée 50 . — Nachmittags ⸗Vorstellung. (Anfang 4 Uhr.) Auf allgemeines Verlangen: Maria Stnart. Trauerspiel in 5 Akten von Fr. v. Schill er. Kl. Preise: J. Parquet 75 8, II. Parquet 50 3, Entrée 30 u. s. w.
Montag und Dienstag: In der Heimath. Abonnements: Billets, nur für die Wochentage gültig, 19 Stück: J. Parquet für 10 M, 10 Stück Entrée für 3 M½ von Morgens 9— 1 Uhr im Theater⸗Bureau zu haben.
Familien⸗ Nachrichten.
Verlobt: Frl. Johanna Wernicke mit Hrn. Pastor Oscar Wild (Hohenauen bei Rathenow — Kuhlhausen bei Sandau a. E.).
Verehelicht: Hr. Kasernen⸗Inspektor Wilhelm Reichel mit Frl. Bertha Schmidt (iegnitz). — Hr. Regierungs⸗Baumeister Paul Küster mit Frl. Margarethe Hahnemann (Berlin). — Hr. Bia⸗ konuß Johannes Bürger mit Frl. Elisabeth Wollenhaupt (Gingst — Potsdam) — Hr. Dr. med. Carl Lerche mit Frl. Wanda Hasse (Hohen⸗ friedeberg i. Schl.)
Geboren; Gin Sobn: Hrn. Major von der Mülbe (Berlin). — Hrn. Hauptmann und Com⸗ pagnie⸗Chef v. Suchodoletz (Stettin). — Eine Tochter: Hrn. Seminar⸗-Direktor Schönwälder Koschmin).
Gestorben: Hr. Oberförster Heinrich Seemann (Grüneiche bei Trachenberg). — Frau Bürger⸗ meister Christine Schäfer, geb. Pfeifer (Alpen rod). — Hr. Prorektor a. D. Prof. Daniel August Beyer (Neustertin).
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen
Konditorgehülfen Otto Freund aus Wuster⸗
bausen bei Berlin, welcher flüchtig ist, ist die Unter ⸗ suchungshaft wegen Diebstahls verhängt. Es wird (95896
ersucht, denselben zu verhaften und in das G. fängniß zu Magdeburg, Thränsberg 44, abzuliefern. Beschreibung. Alter: geboren am 13. Februar 1854, Statur: mittelgroß und schlank, Haare: braun, Bart: schwacher brauner Schnurrbart, Ge⸗ sicht: hager, Gesichtsfarbe;: blaßgrau, Kleidung: Zur Zeit des Diebstahls: Altes abgetragenes braunes Jaquet, weißlichgelbe Sommerhose, schwarzer Filz⸗ hut. Besondere Kennzeichen: Ein erblindetes Auge, welches in Folge der Erblindung eine weiß graue Farbe angenommen hat, und ein wenig größer als das gesunde erscheint. Magdeburg, den 22. Ok⸗ tober 1879. Königliches Amtsgericht. Friese.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen und dergl.
‚. ⸗ lesh ol CEdictalladung.
Der Papierfabrikant Oscar Andrae in Relkie⸗ hausen hat dem Gerichte angezeigt, daß er wegen eines ihm aus der Landes-⸗Kreditanstalt in Han⸗— norer zu bewilligenden Darlehns⸗Hypothek mit dem im Bezirke des unterzeichneten Amtsgerichts in der Feldmark Dassel belegenen, in der dortigen Grund⸗ steuer⸗Mutterrolle unter Artikel Nr. 23 beschriebe⸗ , ha Acker und Wiese zu bestellen beab⸗ sichtige.
Nachdem der Provokant als verfügungsfähiger Eigenthümer des zu verpfändenden Grundbesitzes sich allhier vorläufig ausgewiesen hat, so werden unter Bezugnahme auf die §5§. 25 und 26 der Ver⸗ ordnung vom 18. Juni 1842 und den 5. 18 des Gesetzes vom 12. August 1846 alle diejenigen, welche an die bezeichneten Pfandgegenstände Ansprüche irgend einer Art erheben zu können glauben, mögen diese in Eigenthums⸗ oder Ober ⸗Eigenthumsrechten in hypothekarischen und sonst bevorzugten Forde⸗ rungen, in Reallasten, Abfindungs⸗, Dotal⸗ oder Leibzuchts⸗-Ansprüchen oder anderen Verhaftungen und Belastungen bestehen, hierdurch vorgeladen, solche Ansprüche in dem dazu auf
Die nstag, den 30. Dezember d. Is. , Morgens 190 Uhr, in hiesiger Gerichtsstube angesetzten Termine an⸗ zumelden.
Durch die Nichtanmeldung geht der Anspruch nicht überhaupt, sondern nur im Verhältnisse zu der der Landes Kreditanstalt zu bestellenden Hypotheken verloren.
Einer Anmeldung bedarf es daher nur dann, wenn die Rechtsbeständigkeit und das Vorzugsrecht der der Landes⸗Kreditanstalt zu bestellenden Hypo⸗ thek nicht eingeräumt werden soll.
Von der Anmeldungspflicht sind nur diejenigen befreit, denen über ihre Ansprüche von der Direk⸗ tion der Hannoverschen Landes. Kreditanstalt Certifi⸗ kate ausgestellt worden.
Einbeck, den 23. Oktober 1879.
Königliches Amtsgericht J. Meine.
1 Aufgebot.
Der Brinksitzer Wilhelm Kelpe in Volkers— heim, als rechtmäßiger Eigenthümer des daselbst sub Nr. ass. 30 belegenen Brinksitzerwesens hat das Aufgebot folgender Schuldurkunden, als
I) der gerichtlichen Obligation vom 10/18. Juli
1844 über ein Ablösungskapital von 150 Thlr.,
2) der gerichtlichen Obligation vom 30. / 31. Januar
18656 über ein dergleichen von 225 Thlr., ausgestellt zu Gunsten des Schuhmachergesellen Adolf Osterwald aus Volkersheim, beantragt.
Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 13. Dezember 1879, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf— gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunden vorzulegen, widrigenfalls die Krafiloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Lutter a. / Bbge., den 20. Oktober 1879.
Herzogliches Amtsgericht. Bause.
ö Aufgebot.
Auf Antrag der Erben des rerlebten ledigen Bauers Johann Heinrich Franz von Unterkotzau ergeht an den Inhaber des auf den Dienstknecht Johann Franz von Unterkotzau — welcher laut Zeugnisses der dortigen Gemeindeverwaltung mit ersterer Person identisch ist — als Gläubiger lauten⸗ den Syarkassebuches der Stadt Hof Nr. 2596 über 93 Fl. 50 Kr. — 160 n 86 3, reine Einlage, wozu noch die admassirten Zinsen kommen, gemäß §. 823 ff. R. C. P. O., Art. 69 b. A. G. und 5§. 126 Th. J. Tit. 16. pr. L. R. die Auffor⸗ derung, spätestens im Aufgebotstermine vom Donnerstag,. en 29. Mai 1880, früh d Uhr, dahier seine Rechte anzumelden und das erwähnte Sparkassebuch vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung desselben erfolgen würde. Hof, den 22. Oktober 1879. Königlich bayerisches Amtsgericht. Einwag. Zur Beglaubigung: Die Gerichtẽsschreiberei . Amtsgerichts of.
Kaiserl. Landgericht Straßburg.
Auszug.
In Sachen der Kalharina Seifferlin, wohnhaft zu Straß— burg, Ehefrau des früher zu Straßburg wohnhaften, jetzt ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort ab⸗ wesenden Pastetenbäckers Jacob Emil Baur, Ehescheidnugsklägerin,
gegen ihren genannten Ehemann, Ehescheidungsbeklagten, ist durch Urtheil des Kaiserlichen Landgerichts zu Straßburg, J. Civilkammer, vom 25. Mai 1879 zu Gunsten der Klägerin die Ehescheidung zwischen den Parteien zugelassen worden, und hat der Stan desbeamte zu Straßburg mittelst Ordonnanz vom 13. d. Mts. Termin zum Ausspruch der Eheschei⸗ dung auf Donnerstag, den 30. Oktober 18379, Vormit⸗ tags 10 Uhr, auf dem Bürgermeisteramte zu Straßburg, anberaumt, wozu in Gemäßheit eines Beschlusses des Kaiserlichen Landgerichts, J. Civilkammer, vom 21. d. Mts. der Verklagte, Jacob Emil Baur, hiermit öffentlich vorgeladen wird. Straßbnrg i. / E., den 23. Oktober 1879. Der Landgerichts⸗Sekretär: Rittmann.
losss! Oeffentliche Zustellung.
Auf Antrag des Rechtsanwalts Gombart dahier, Namens und im Auftrage der Josephine Höllinger, gewerblose Ehefran von Joseph Bach, sie in Rimlingen wohnend, Ehescheidungsklägerin, und zufolge Ordonnanz des Standesbeamten zu Rimlingen vom 22. Oktober er. wurde Termin an⸗ gesetzt auf Donnerstag, den 4. Dezember er. Vormittags 11 Uhr, im Gemeindehause zu Rim⸗ lingen, damit nach Art. 264 bürg. Ges. B. die Ehescheidung zwischen der genannten Josephine Höllinger und deren Ehemann Joseph Bach, tieser früher in Rimlingen wohnend, jetzt ohne bekannten Aufenthaltgort auf Grund Urtheils des Kaiserlichen Landgerichts zu Saargemünd vom 9. Juni 1879, welches diese Ehescheidung zugelassen hat, durch den Standesbeamten ausgesprochen werde. Der Ver⸗ klagte Joseph Bach wird in Folge Beschlusses der Rathskammer des besagten Landgerichts vom beu⸗ tigen Tage geladen, in diesem Termine zu er⸗ scheinen.
Saargemünd, den 22. Oktober 1879.
Der Ober⸗Sekretär . Kaiserlichen Landgerichts.
Frren.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛe.
Für die Werft sollen 169 900 kg Schmiedekohlen und 300000 kg Landkesselkohlen beschafft werden.
Lieferungsofferten sind versiegelt mit der Auf— schrift „Submission anf Lieferung von Kohlen“ bis zu dem am 10. November er. Mittags 1 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde anberaumten Termine einzureichen.
Die Lieferungsbedingungen liegen zur Einsicht aus und können gegen vorherige Einsendung von „S 1 abschriftlich mitgetheilt werden.
Danzig, den 24. Oktober 1879.
Kaiserliche Werft, Verwaltungs ⸗ Abtheilung.
9908 Vekanntmachung. Für die unterzeichnete Werft sollen 100 Stück Bohrknarren beschafft werden. .
Die Offerten sind versiegelt mit der Aufschrift: „Submisston auf Lieferung von Bohrknarren“ bis zu dem am 8. November 1879, Mittags 12 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde anberaumten Termine einzureichen.
Die Bedingungen sind während der Dienst⸗ stunden in der Registratur der Werft einzu ehen und wird eine Abschrift derselben nebst einer Copie der ausgelegten Zeichnungen auf portofreien Antrag und nach Einsendung von O0 Me Kosten für Ko⸗ pialien und 0,50 M für die Kopie der Zeichnung mitgetheilt werden.
Kiel, den 24. Oktober 1879.
Kaiserliche Werft. Verwaltungs⸗Abtheilung.
Verloosung, Amortisation, Sinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
02] ; . Russisch⸗Engl. 30 / Anleihe von 1859. Im Auftrage des Kaiserlich Russischen Finanz⸗
Ministeriums zeigen wir hierdurch an, daß wir von demselben beauftragt sind, die am 1. Mai und
. November jeden Jahres fälligen Coupons obiger Anleihe, welche bisher bei dem Banlhause F. Mart. Magnus zahlbar waren, vom 1. November d. J. an zum Course von 20 S 25 8 pro 1 Pfd. Ster⸗ ling an unserer Kasse einzulösen.
Berlin, im Oktober 1879. (a Cto. Sb /l 0B)
Mendelssohn C (0.
8897 Betrifft die Ausreichung neuer Zinsscheine zur Ascherslebener Kreisanleihe.
Die neuen Zinsscheine zur Anleihe des Aschers— lebener Kreises für die 5 Jahre 1880 bis 1884 (Serie IlI.) nebst Talons können im Monat Oktober d. Js. an jedem Mittwoch und Sonnabend, von Vormittags 9 bis Mittags 12 Uhr, im Geschäfts—⸗ zimmer der hiesigen Kreis⸗Kommunalkasse (Kreis⸗ ständehaus) gegen Rückgabe der Talons der II. Serie in Empfang genommen werden.
Der Einreichung der Anleihescheine selbst bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur in dem Falle, daß die Talons zur II. Serie abhanden ge⸗ kommen sein sollten, und zwar sind alsdann die An⸗ leihescheine mittelst' besonderen Schreibens an den Unterzeichneten einzusenden.
Quedlinburg, den 2. Oktober 1879.
Namens des Kreis⸗Ausschusses des Aschers—⸗ lebener Kreises. Stielow, (a Cto. II9 / 10) Königlicher Landrath.
Verschiedene Bekanntmachungen. Die Kreis ⸗Thierarztstelle des Kreises Zanch⸗
Belzig, mit dem Wohnsitze in der Kreisstadt Bel⸗
zig, soll besetzt werden. Bewerbungen um dieselbe sind unter Beifügung der Qualifikations- und Füh— rungszeugnisse und einer Lebensbeschreibung bis zum 31. Dezember d. Is. bei uns einzureichen. Pots⸗ dam, den 22. Oktober 1879. Königliche Regie⸗ rung. Abtheilung des Junern.
Dem kammissarischen Grenz- und Kreisthier⸗ arzt Wolff in Pleß soll ein Assistent beige⸗ geben werden, welcher Ersteren bei Ausübung sei⸗ ner Funktionen zu unterstützen haben wird und da⸗ bei befugt sein soll, Privaspraxis auszuüben. Als Remuneration wird der in der Stadt Pleß zu sta⸗ tionirende Assistent jährlich Neunhundert Mark zu beziehen haben. Qualifizirte Bewerber um diese kommissarisch zu besetzende Stelle wollen sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse und des Lebenslaufes binnen 4 Wochen bei uns melden. Oppeln, den 21. Oktober 1879. Königliche Regierung. Ab⸗ theilung des Innern. Hüpeden.
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Bauten im Herbst u. Frühjahr, wo Holz und Füllmaterial selten genügend trocken sind, sollten stets mit dem Dr. H. DZerener'schen Patent Amtimeruliarn aus der chem. Fabr. v. G. Schallehn in Magdeburg an den bedenklichen Stellen behandelt werden. Dasselbe hat sich durch seinen reichen Borsäuregehalt tausendfach bewährt, so daß ihm kein anderes Mittel gegen Schwamm, Fäulniß u. Feuchtigkeit gleich steht. 9134
. , . 2
D K / 1 , e, nw ien ii Tür deckten nnmnmm. Me Soeben erschien im Verlage von A. Wer- ther in Stuttgart und ist durch jede Buchhandlung zu bezishen:
. Bie preussisekhe
Subbastationsordnung vom 15. März 1869. ö unter . dem Elnfluss der deutsohen Justiagesetze und der preusslsohen Ausfüährungsgesetze . zu denselben ö von . HER. Hur Ihbamm., . Geh. Ober-Justiz- bath und vortrag. Rath im ' Königl. Preuss. Justiz Ministeriam. ; Der Verfasser hat bei dem Zustande- kommen der preussischen Ausführungsgesetze agu don deutschen Justizgesetzven, insbesondere dem Gesetze, betreffend die Zwangsvoll- streckung in das unbewegliche Vermögen wesentlichen Antheil gehabt, und dürfte daher diese Ausgabe allen anderen vor- gezogen werden. græ. So. geheftes Ereis 1 M. SO Ef. . Gegen Einsendung von M 1,90 in Marken liefert frame pr. Post 9845)
A. Werther. * Buchhdlęg. Stan ttgart.
3 Aktien⸗Gesellschaft
Iffessnr ger Hütte,
vormals Johann Nering Boegel C Cie. in Isselburg. Die dies sährige ordentliche Generalversammlung unserer Aktionäre findet am Dienstag, den 11. Nobpember, Nachmittags 2 Uhr,
auf unserem Werke statt. Indem wir hierzu unsere Herren Aktionäre einladen, bemerken wir, daß sich die Tagesordnung auf die nach §. 26 der Statuten zu erledigenden Geschäfte erstreckt.
Isselburg, den 22. Oktober 1879.
Aktien⸗Gesellschaft
Isselburger Hütte,
vormals Johann Nering Boegel K Cie.
*
Deutscher Neichs⸗Anzeiger
und
. . . Aas Ahonuement brtrůgt 4 4 309 98 . für das Vierteljahr.
Berlin,
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Ober⸗Burggrafen im Königreich Preußen, Grafen von Keyserl ing auf Rautenburg, im Kreife Niederung, den Königlichen Kronen-Orden erster Klasse; dem Polizei⸗Praͤfiden⸗ ten Devens zu Königsberg i. Pr, und dem Stadtverordneten— Vorsteher, Kommerz und Admiralitäts-Rath Weller eben— daselbst den Königlichen Kronen⸗-Orden dritter Klasse; sowie dem zweiten Bürgermeister Braun zu Königsberg i. Pr. ben Rothen Adler-Orden vierter Klasse zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigft geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens-Insignien zu ertheilen, und zwar: des Großherzoglich helf in Militär⸗Verdienst⸗ reuzes: dem General-Lieutenant z. D. von Wittich zu Siede bei Berlinchen, zuletzt Commandeur der 31. Division;
des Komthurkreuzes zweiter Klasse des Herzog— lich sachsen-ernestinischen Haus-Ordens: dem Landrath von Marschall zu Langensalza und dem Kur- und Bade⸗-Polizei⸗Kommissar, Kammerherrn von Lepel— Gnitz zu Ems; des demselben Orden affiliirten Verdienst— kreuzes: dem Regisseur Oswald Hancke am Stadt-Theater zu Königsberg i. Pr.; des Kaiserlich russischen St. Annen-Ordens — dritter Klasse: den preußischen Staatsangehörigen, Maschinen⸗Ingenieur Kar! Werner zu Konstantinopel und Eisenbahn-Betriebs⸗ Ingenieur Her mann Werren ebendaselbst; sowie des Kaiserlich russischen St. Stanislaus-Ordens zweiter Klasse: dem Strafanstalts-Direktor Krohne zu Rendsburg.
Deutsches Reich.
B nt ma chu n g. Veränderter Tarif für Packetsendungen nach und von Stationen der Aachen-⸗Maastrichter Eisenbahn.
Vom 1. November ab tritt für Packetsendungen nach und von Stationen der Aachen⸗Maastrichter Eisenbahn der⸗ selbe Tarif in Wirksamkeit, welcher seit dem 1. Mai d. J. für die Packete nach und aus sonstigen Orten Niederlands in Anwendung kommt. Es unterliegen daher auch nach den Stationen der Aachen-Maastrichter Eisenbahn Packete bis 5 kg der Einheitstaxe von 80 8 (Sperrgut 1,20 (Mc.
Berlin W., den 23. Oktober 1879. .
Kaiserliches General⸗Postamt. Wiebe.
Königreich Svrenßen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Landgerichts-Rath Rauch zu Liegnitz zum richter⸗ lichen Mitgliede und den Landgerichts-⸗Rath Müller daselbst zum stell vertretenden richterlichen Mitgliede des Bezirksverwal⸗ tungsgerichts in Liegnitz für die Dauer ihres Hauptamtes am Sitze des letzteren zu ernennen; sowie
dem Banquier Hugo Kade zu Sorau den Charakter als Kommerzien⸗Rath zu verleihen.
Auf Ihren gemeinschaftlichen Bericht vom 7. v. M. will Ich den im Anschlusse zurückfolgenden Nachtrag zu dem Regle⸗ ment für die Flachrennen und Rennen mit Hindernissen im Preußischen Staate vom 9. April 1872 hierdurch genehmigen. Di⸗ser Mein Erlaß ist nebst dem Nachtrage zum Reglement in den Amtsblättern derjenigen Verwaltungsbezirke bekannt zu machen, in denen das Reglement von einem Vereine an⸗ nommen worden ist. Das mitüberreichte Druckexemplar des Reglements solgt gleichfalls zurück.
Baden⸗Baden, den 1. Oktober 1879.
Wilhelm. Leonhardt. Lucius.
An den Justiz-Minister und den Minister für Landwirth⸗
schaft, Domänen und Forsten.
Nachtrag zu dem Reglement für die Flachrennen und Rennen mit Hinderniffen im preußischen Staate
. vom 9. April 1872.
An die Stelle der s§. 9 bis 227 des Reglements vom 9. April
6 treten mit dem f. Oktober d. J. folgende Bestimmungen
raft: Schiedsgerichte. . J §. 9. Das Schiedsgericht eines jeden Vereins hesteht aus einem Dorstz enden und vier Mitgliedern. Zur. Beschlußfafsung genügen i. Mitglieder; bei Stimmengleichhest giebt die Stimme des Vor— ätzenden den Augsschlag.
Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
*.
Alle Nost-Anstalten urhmen Gestellung au;
— q é ö für Berlin außer den Rost-Austalten auch die Egnr=
dition: 8W. Wilhelmstr. Nr. 332.
Montag,
Die Mitglieder des Schiedsgerichts, somte vier Stellvertreter werden von drei zu drei Jahren durch die Generalversammlung des Vereins gewählt. Wählkar als Mitglieder des Schiedsgerichts sind nur Vereinsmitglieder; zu Stellvertretern können auch Mitglieder des Unionklubs, die nicht Mitglieder des Vereins ind. gewählt werden. Die Stell vertreter treten auf Berufung des eirevorstandes für den Fall in das Schiedsgericht ein, daß ein Mitglied des letzteren an der Theilnahme rechtlich oder thatsächlich verhindert ist. Kann der Vorsitzende an der Entscheidung nicht theilnehmen, so übernimmt das an Lebensjahren älteste Mitglied des Schiedsgerichts den Vorsitz.
5.10. Das Schiedsgerlcht entscheidet mit Äusschluß des ge⸗ richtlichen Verfahren in allen Streitfällen lber Identität der ze—
nannten Pferde und Richtigkeit der Unterzeichnungen, Über Verpflich⸗
tung zur Zahlung von Einsätzen und Reugeldern, über Zuerkennung der Preise, wie überhaupt in allen einer Entscheidung bedürfenden Angelegenheiten, soweit sie stattgehabte Rennen betreffen, jedoch nur in Angelegenheiten des betreffenden Vereins und ber Mitglieder desselben, somohl unter einander als gegen die Vorsteher und Beamten des Vereins. ;
; Anträge, durch welche die Entscheidung des Schiedsgerichts über einen Streitfall angerufen wird, sind von den Betheiligten bei dem Vereinsvorstande anzubringen und von diesem dem Schiedsgerichte
kö 8
§. 11. ‚Das Schiedsgericht hat den Thatbest ind der streitigen Angelegenheit schleunigst festzustellen (55. 6, 6 der een gen Civil · Prozeßordnung) dieselbe in Gemäßheit dieses Neglements zu entscheiden, seinen Ausspruch den streltenden heilen in Ausfertigung zuzustellen und dafür Sorge zu tragen, daß die Beurkundung der erfolgten Zustellung zu den Akten gelangt.
8 12. Der Antrag auf Entscheidung eines Streitfalles durch das Schiedsgericht kann von dem AÄntragsteßt? bis zur Mittheilung deüz Antrags an den Gegner zurückgenommen werden. Iich diesem inn, 3 . in,, mit mg nur unter er oraussetzung, daß ni inen 9c T lg⸗ ter Zuste llung der schristliche, die * . ,,
*
Erklärung der Widerspruch des Gegners n Schiedsgerichte kund⸗ gegeben wird. 96
Die Partei, welche den Antrag zurückzieht, ist zur Tragung der durch das Verfahren veranlaßten Kosten verpflichtet, und darf die⸗ selbe Klage nicht nochmals erheben.
F. 13. Die Entscheidung des Schiedsgerichts gilt als Schieds—⸗ spruch (ar. 8. 866 der Deutschen Civil Prozeßordnung), wenn nicht binnen zwei Wochen nach Zustellung derselben von den Parteien oder von einer derselben die Entscheidung des Großen Schiedsgerichts zu Berlin mittelst einer bei dem Vereinsvorstande einzureichenden Er⸗ klärung nachgesucht wird.
Ist diese Frist verstrichen, ohne daß eine der Parteien die Entschei⸗ dung des Vereinsschiedsgerichts angefochten hat, so ist eine von den Schiedsrichtern unterschriebene Ausfertigung der Entscheidung in Gemäßheit des 8. 865 der Deutschen Civil - Prozeßordnung auf der Gerichtsschreiberei desjenigen Landgerichts niederzulegen, in dessen Bezirk das Schiedsgericht feinen Sitz hat.
F. 14. Durch die rechtzeitige Anrufung der Entscheidung des Großen Schiedsgerichts wird die Entscheidung des Vereinsschiedsgerichts ohne Weiteres hinfällig.
War jedoch von dem Vereinsschiedsgerichte auf Zahlung oder Rückerstattung eines Geldbetrages erkannt worden, so muß bis zur Entscheidung des Großen Schiedsgerichts diese Summe bei dem be⸗ treffenden Vereine deponirt werden; der Verpflichtete und dessen Pferde sind, so lange die Deposition nicht erfolgt ist, von jeder Konkurrenz im Rennen ausgeschlossen.
War von dem Vereinsschiedsgerichte auf Ausschließung von Personen oder Pferden erkannt, so können diese bis zur endgültigen Eatscheidung noch ferner theilnehmen; doch bleibt das, was etwa von ihnen gewonnen wird, im Verwahrsam des Vereins. Trifft das Große Schiedsgericht dieselbe Entscheidung, wie das Vereintz⸗ Schiedsgericht, so ist das betreffende Pferd als digsqualifizirt zu be⸗ trachten, und der Gewinn fällt dem nächstfolgenden qualifizirten Pferde zu. Die definitiv erkannte Ausschließung der Person hin— gegen hat zur Folge, daß alle ihre Reugelder verfallen und diejenigen Pserde, welche sich zur Zeit der Publikation der Ausschließung noch in ihrem Besitze befanden, von der Theilnahme an allen Rennen auß⸗— geschlossen sind. .
§. 15. Das Große Schiedsgericht hat seinen Sitz zu Berlin und besteht aus
a. einem von Sr. Majestät dem Könige zu ernennenden Vor⸗ sitzenden,
b. einem Rathe des Ministeriums für Landwirthschaft, Domänen und Forsten,
c. einem Rathe des Justiz⸗Ministeriums,
d. sechs technischen Mitgliedern oder deren Stellvertretern.
Die zur Ergänzung des Großen Schiedsgerichts erforderlichen Anordnungen werden von dem Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten getroffen.
§. 16. Die technischen Mitglieder und deren Stellvertreter werden durch die Vereine von drei zu drei Jahren nach Maßgabe ihrer Statuten gewählt, und zwar:
ö 1) wählt der Unionsklub zwei Beisitzer und zwei Stellver⸗ reter,
2) wählt der Verband deutscher Reiter⸗ und Pferdezucht⸗Vereine einen Beisitzer und einen Stellvertreter, uch
3) ernennen alle anderen Vereine, welche sich diesem Reglement anschließen und mindestens 6090 M jährlich aus eigenen Mitteln an Rennpreisen aussetzen, ein jeder einen Deputirten. Diese sämmtlichen Abgeordneten haben sich hiernächst zu einer vom Minister für Land—⸗ wirthschaft, Domänen und Forsten zu bestimmenden Zeit in Berlin einzufinden und aus ihrer Mitte die drei anderen technischen Mit⸗ glieder und drei Stellvertreter zu wählen.
Die Wahlen sind dem Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten von den Vorständen der Wahlversammlungen anzuzeigen.
S. 17. Ueber alle zur Entscheidung des Großen Schiedsgerichts zu bringenden Sachen ist von dem betreffenden Vereinsvorstande, unter Einreichung der dieselben betreffenden Verhandlungen, beson⸗ derer Bericht an den Vorsitzenden des Großen Schi doe ils zu er⸗
den 27 Oftoher, Ahen ds
1879.
statten. Der zum Großen Schiedsgericht gehörende Rath des Ministeriums für Landwirthschaft, Domänen und Forsten hat als Dezernent den einzelnen Streitfall unter Vortrag an den Vorsitzen⸗ den zur Entscheidung durch das Kollegium vorzubereiten.
33183. he Partei hat in dem schiedsrichterlichen Verfahren für die Beibringung ihrer Beweismittel selbst zu sorgen; das Große Schiedsgericht ist jedoch befugt, in Fällen, welche ihm dazu geeignet erscheinen, von den Vereinsvorständen noch nähere Aufklärung zu . oder die Parteien zur Beibringung neuer Beweise zu veran⸗ assen.
§. 19. Das Große Schiedsgericht tritt auf Berufung des Vor⸗ sitzen den, so oft es das Bedürfniß erfordert, zusammen.
Ist der Vorsitzende behindert, so ernennt derfelbe einen Stell—⸗ vertreter aus der Mitte des Kollegiums.
5. 20. In jeder Sache hat ein technisches Mitglied als Re—= ferent und ein Ministerial⸗Rath als Korreferent schriftlich zu referiren.
Das Große Schiedsgericht entscheidet in der Besetzung von min deste ns h Mitgliedern. Die Beschlüsse erfolgen nach der absoluten Majorität; bei Stimmengleichheit giebt die Stimme des Vorsitzenden den Aucschlag.
Das Große Schiedsgericht kann unterlassen, seinen Schiedsspruch mit Gründen zu versehen.
21. Für die Klagen, welche die Ablehnung eines Mitgliedes des Vexeintschiedsgerichts, die, Unzulässigkeit des schiedsrichter⸗ lichen Verfahreng, die, Aufbebung eines nach Ablauf der im S 13, bestimmten Frist gerichtlich niedergelegten Schiedsspruchs eines Vereinsschiedsgerichts oder die Erlassung eines Vollstreckungz⸗ urtheils betreffen, durch welches die Zulaässigkeit der Zwangsvoll⸗ streckung aus einem Schiedsspruche eines Verein s⸗Schiedsgerichts aus⸗ gesprochen werden soll, ist das Landgericht zuständig, in dessen Bezirk der betreffende Verein seinen Sitz hat.
Für die Klagen, welche die Ablehnung eines Mitgliedes des Großen Schiedsgerichts, die Aufhebung einer Entscheidung des Großen Schiedsgerichts oder die Erlassung eines Vollstreckungsurtheils be= 11 ss cri, „rh welch, es 2 9 der 5 ung aus
einer Entscheidung des G] j * soll, ist das Landgertcht een Schieds gerichis gn gg den werden
§. 22. Die Schiedssprüche des Großen Schtiedsgee— . unter Angabe des Tages der Abfassung von den Mitgliedern dessel⸗ ben, welche an der Entscheidung theilgenommen haben, zu unter⸗ schreiben, den Parteien in einer von den gedachten Mitgliedern unter⸗ schriebenen Ausfertigung zuzustellen und unter Beifügung der Beur⸗ kundung der Zustellung auf der Gerichtsschreiberei des Landgerichts J. in Berlin niederzulegen.
§. 222. Sämmtliche Mitglieder des Schiedsgerichts arbeiten unentgeltlich und dürfen weder Reisekosten, noch andere baare Aus⸗ lagen in Rechnung stellen. Die durch gerichtliche Verhandlungen entstehenden Kosten nebst den etwaigen Auslagen für Kopialien, Stempel und Porto sind von den Extrahenten zu zahlen, und es steht denselben nur der Anspruch auf Erstattung gegen denjenigen zu, welcher zur Tragung der Kosten verurtheilt ist.
Berlin, den 7. September 1879.
Der Justiz⸗Minister. Der Minister für Landwirthschaft,
Leonhardt. Jö und Forsten.
u eius.
Der Königlichen Regierung — Landdrostei — lasse ich beikommend ein Exemplar des unterm 1. d. M. Allerhöchsten Orts genehmigten Nachtrags zu dem Renn⸗Reglement im preußischen Staate vom 9. April 1872 mit dem Veranlassen zugehen, diesen Nachtrag nebst der dazu gehörenden Aller⸗ n,. Genehmigung durch das Amtsblatt zur öffentlichen tenntniß zu bringen.
Berlin, den 17. Oktober 1879.
Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Lucius. An sämmtliche Königliche Regierungen (exel. Sigmaringen) und an die Königliche Land⸗ drostei zu Hannover.
Finanz⸗Ministerium.
Die Ziehung der 2. Klasse 161. Königlich Preußischer ge , wird am 4. November d. J., 6 6 er im Ziehungssaale des Lotteriegebäudes ihren Anfang nehmen. Die Erneuerungsloose, sowie die Frelloose zu dieser Klasse sind nach den 88. 5, 6 und 13 des Lotterieplans, unter Vor— legung der bezüglichen Loose aus der 1. Klasse, bis zum 31. Oktober d. J., Abends 6 Uhr, bei Verlust des Anrechts einzulösen.
Berlin, den 27. Oktober 1879. Königliche General-Lotterie⸗Direktion.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Die ere; Klinik in dem Königlichen Universitäts⸗
Klinikgum hier, Ziegelstraße Nr. 8/9, wird für das Winter
semester 1879.80 Ende dieses Monats eröffnet werden. Kranke, zu deren Heilung chirurgische Hülfe nothwendig
ist, können sich daselbst täglich Mittags von 1 bis 2 Uhr
melden.
Bedürftige Kranke erhalten außer freier Behandlung auch freie Arznei. Die Anmeldungen zur Aufnahme dringender Krankheitt⸗ fälle werden von den in der Anstalt wohnenden Assistenz⸗ Aerzten jederzeit entgegen genommen.