1879 / 256 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 31 Oct 1879 18:00:01 GMT) scan diff

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Schwierigkeiten das Amt eines Präsidenten dieses Hauses zu allen Zeiken, und zumal in dem gegenwärtigen e n ficht bewältigen habe, auch fühle er recht gut, daß das Haus . Jahren an diefer Stelle erprobte Kräfte von hoher Be⸗ gabung wirken gegen habe, indeß glaube er, daß der Ein⸗ . wenn der Ruf des Hauses an ihn ergehe, sich diesem fe nicht entziehen könne; er stelle sich deshalb in den Dienst des Hauses und nehme die auf ihn ee. Wahl mit Dank an. Aber er sei fest davon durchdrungen, daß er auf eine leidliche Ausfüllung dieses Amtes nur dann rechnen könne, wenn er von allen Seiten Dieses auses freundliche und nachsichtsvolle Unterstützung finde; er 3 daher an alle Mitglieder des Hauses die Bitte, ihm diese Unterstützung gewähren zu wollen, möge das Haus überzeugt sein, daß es sein (des Redners) eifrigstes Bestreben sein werde, die Geschäfte dieses Hauses mit allen ihm zu Gebote stehenden Kräften zu fördern, und er von dem redlichen Willen beseelt sei, bei gu! der Verhandlungen Unparteilichkeit und Ge⸗ rechtigkeit nach allen Seiten hin zu üben. Er übernehme hiermit den Vorsitz und bitte die Mitglieder des Hauses, dem Herrn Alters-Präsidenten durch Erheben von ihren Plätzen den Dank des Hauses für seine Bemühungen auszusprechen. (Das Haus erhob sich.) . . Demnächst wurde zur Wahl des ersten Vize-Präsi⸗ denten geschritten. Es wurden 398 Stimmzettel abgegehen. Von diesen waren A unbeschrieben, also 377 gültig. Die absolute Majorität betrug somit 189. Es erhielten: der Abg. von Benda 220 Stimmen, der Abg. Graf Bethusy⸗ Huc 165 Stimmen, der Abg. von Meyer (Arnswalde) 1 Stimme, der Abg. Richter J1 Stimme. Der Abg. von Benda war somit gewählt und nahm die Wahl an., .

BVei der Wahl des zweiten Vize⸗Präsiden ten wurden 387 Stimmzettel abgegeben, von denen 4 ungültig waren; die absolute Majorität der 383 gültigen Stimmen betrug also 192. Von diesen erhielten: der Abg. Freiherr von Heereman 215 Stimmen, der Abg. Graf Bethusy⸗Huc 167 Stimmen, der Abg. Stöcker 1 Stimme. Der Abg. ö herr von Heereman war somit gewählt, und nahm die Wahl dankend an.

Demnächst wurden auf den Antrag des Abg. Windthorst durch Akklamation zu Schriftführern gewählt die Abgg. Grütering, Graf Schmising⸗Kerssenbrock, von Quast, von Watzdorff, Delius, Sachse, Schmidt (Sagan) und Quadt, Zu Quästoren ernannte der Präsident die Abgg. von Lieber⸗ mann und Dr. Techow. . .

Das Haus war somit konstituirt und vertagte sich um 516 Uhr

In der heutigen (3. Sitzung des Hauses der Ab⸗ eordneten, welcher der Finanz⸗Minister Bitter und der egierungskommissar Geh. Ober⸗-Finanz⸗Rath Rötger beiwohn⸗

ten, theilte der Präsident mit, daß von, dem Minister der öffentlichen Arbeiten eine Uebersicht über die Verwaltung der fiskalischen Bergwerke, Hütten und Salinen während des Etatsjahres 1878, 79 eingegangen sei.

Der Finanz⸗Minister legte mit Allerhöchster Genehmigung den Etatsentwurf pro 1880/81 vor und gab eine Uebersicht über die Finanzlage sowie über die Etatsveränderungen (s. auch unter Landtags⸗Angelegenheiten). Bei Schluß des Blattes dauerte die Rede des Finanz⸗Ministers noch fort.

in der Ersten Beilg e verüffentlichten,Nachweisung über die im Monat Septem- *r d. J auf deut schen Eisen bahnen excl. Bayerns vorgekommenen Un fälle waren im Ganzen zu verzeichnen: 19 Entgleisungen und 3 Zusammenstöße fahren⸗ der Züge, und zwar wurden hiervon 5 Züge mit Personen⸗ beförderung von je 16906 Zügen dieser Gattung Einer und 14 Güterzüge resp. leer fahrende Maschinen betroffen; ferner 54 Entgleisungen und 22 Zusammenstöße beim Rangiren und 84 sonstige Betriebsereignisse (Ueberfah⸗ ren von Fuhrwerken auf Wegeübergängen, Defekte an Maschi⸗ nen und Wagen 20.)

In Folge dieser Unfälle wurden 2 Beamte, 1 Arbeiter und J fremde Personen getödtet und 2 Passagiere, 23 Be⸗ amte und 3 Arbeiter verletzt, 66 Thiere getödtet und 8 ver— letzt, 57 Fahrzeuge erheblich und 140 unerheblich beschädigt.

Außer den vorstehend aufgeführten Verunglückungen von Personen kamen, größtentheils durch eigene Unvorsichtigkeit ,, ., noch vor: 33 Tödtungen (1 Reisender, 15

eamte, 4 Arbeiter und 13 fremde Personen), 88 Ver⸗ letzungen (3 Reisende, 435 Beamte, 31 Arbeiter und 11 fremde Personen), 7 Tödtungen und 1 Verletzung bei beabsichtigtem Selbstmorde. .

Faßt man sämmtliche Verunglückungen ausschließlich Selbstmörder zusammen, so entfallen auf:

A. Staatsbahnen und unter Staatsverwaltung stehende Privatbahnen (bei zusammen 16502 kim Be⸗ triebslänge, 2470 km Geleislänge und 374 082 046 geför⸗ derten Achskilometern) 109 Fälle, darunter die größte Anzahl auf bie Vergisch-Mälkische ec, die Hberschlestschs (6) und die Ostbahn (14).

Verhältnißmäßig, d. h. unter Berücksichtigung der . Achskilometer und der im Betriebe gewesenen

eleislängen sind die meisten Verunglückungen auf der Oberhessischen, der Bergisch⸗Märkischen und der Oberschlesischen Eisenbahn vorgekommen.

B. Größere Privatbahnen mit je über 150 km Länge (bei zusammen 10 509 km Betriebslänge, 13 811 Rm Geleislänge und 239 524 066 geförderten Achskilometern) 44 Fälle, darunter die größte Zahl auf die Köln⸗Minde⸗ ner (19, die Rheinische 5 und auf. die Berlin⸗Potsdam⸗ Magdeburger und Breslau⸗Schweidnitz-Freiburger Eisen⸗ bahn . 5. . .

erhältnißmäßig fanden jedoch die meisten Verun⸗ glückungen auf der Cottbus⸗ Großenhainer, Oels⸗Gnesener und Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisenbahn statt.

C. Kleinere Privatbahnen mit je unter 150 km Länge (bei zusammen 10663 km Betriebslänge, 1136 km Geleislänge und 7 491 256 geförderten Achskilometern) 1 Fall, und zwar auf der Tilsit⸗Insterburger Eisenbahn.

Von den im Ganzen beförderten 17 165 609 Personen wurde 1 Passagier getödtet, und zwar auf der Badischen Staatsbahn; 5 Reisende wurden verletzt, 1 auf der Bergisch⸗ Märkischen, 1 auf der Elsaß⸗Lothringischen, 2 auf der Magde⸗ burg Halberstädter und 1 auf der Württembergischen Eisenbahn.

Von den im Betriebsdienste thätig gewesenen Beamten 2 von je 7662 Einer getödtet und von je 1974 Einer verletzt.

Ein Vergleich mit demselben Monate des Vorjahres er— giebt, unter Berücksichtigung der in beiden Zeitabschnitten

Nach der im , aufgestellten,

eförd erten Achskilometern und der im Betriebe gewesenen Ge⸗ eislängen, daß im Durchschnitt im Monat September d. Is. bei 16 Verwaltungen mehr und bei 19 Verwaltungen weniger und in Summa ca. 3, . weniger Verun⸗ lückungen vorgekommen sind als in demselben Monate des Lan e

S. M. gedeckte Korvette „Bismarck“, 16 Geschütze, Kommandant Korv. Kapt. Deinhard, hat am 8. August er. Apia verlassen und ankerte am 34. dess. Mts. im Hafen von Sidney. .

S. M. Kanonenboot Co m et, 4 Geschütze, Kommandant Kapt. Lt. Freiherr von Genden⸗Bibran, ist am 30. d. Mts. in Kiel eingetroffen. ö .

S. M. Glattdecks⸗Korvette „Freya“, 8 Geschütze, Kom⸗ mandant Korv. Kapt. von Hippel, ist am 28. d. Mts. in Plymouth eingetroffen.

Hannover, 29. Oktober. In der heutigen Sitzung des Provinzial-Landtags wurde die Wahl von zwei Abge— ordneten und deren Stellvertretern zur Mitwirkung und Kon- trole bei den Geschäften der Direktion der Rentenbank für die Provinzen Sach sen und Hannover vorgenommen. Der Regierungs⸗Rath Stegemann erstattete Ber icht über die Lage der Bank, deren . er als außerordentlich wohl geordnet bezeichnete. Auf Einzelheiten wolle er nicht eingehen, sondern nur einen Punkt von allgemeinem Interesse , . es sei dies das Verhältniß der Betheiligung der

rovinz Sachsen an der Rentenbank zu der Betheiligung der Provinz Hannover. Seit Gründung der Bank sei nämlich Sachsen mit 671 Millionen, Hannover, mit nur Aa Millionen an der Bank betheiligt. Es erkläre sich dies zum Theil daraus, daß die Bank in Sachsen schon viel länger existire, doch zeige sich ein ähnliches Verhältniß auch in neuerer Zeit. Referent beantragte zum Schlusse, die bevor⸗ stehende Wahl auf drei Jahre vorzunehmen. Dieser An⸗ trag wurde angenommen, ebenso der des Schatzraths von Rössing, welcher eine eventuelle Wiederwahl ablehnte: die Wahl durch Äkklamation vorzunehmen. Gewählt wurden als Ab⸗ geordnete die Herren Stegemann und Bostelmann, als Stell⸗ vertreter die Herren von Hammerstein⸗Equord und v. d. Brelie.

Der zweite Punkt der Tagesordnung betraf den Antrag des Landschafts⸗-Raths von Frise, welcher dahin ging, das Landesdirektorium zu ermächtigen, bei der Staatsregierung der nach öffentlichen Blättern geplanten Aufhebung der ö Landdrosteien in der Provinz entgegen- und auf

eren Erhaltung hinzuwirken. Nach längerer Debatte wurde

der Antrag einstimmig angenommen. Die Anträge der Rechnungskommission, welche außerdem noch auf der Tagesordnung standen, enthielten Bemerkungen zu den Rech⸗ nungen pro 1877 und 1878. Verschiedene derselben gaben zu lebhafter Debatte Anlaß, doch hatte ihr Inhalt . allge⸗ meines Interesse. Zum Schlusse wurden sämmtliche Anträge der Rechnungskommission angenommen. Die Tagesordnung war damit erledigt, und der Landtag wurde, wie bereits gestern mitgetheilt, geschlossen.

Waldeck. Arolsen, 28. Oktober. Der Landtag der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont ist heute von dem Landes⸗Direktor von Sommerfeld mit folgender Rede

eröffnet worden: 2. Meine Herren! J .

Nachdem Sie auf Grund i . Ermächtigung Sr. Majastät des Königs von Preußen zur diessährigen verfassungsmãßl⸗ gen Landtagssitzung einberufen worden sind, habe ich Sie zunächst im Auftrage Sr. Durchlaucht des Fürsten von dem am 25. d. Mts. erfolgten Ableben Ihrer Durchlaucht der Prinzessin Carl zu Waldeck und Pyrmont in Kenntniß zu setzen uͤberzeugt, daß Sie an die⸗ sem schmerzlichen Verluste des Fürstenhauses aufrichtigen Antheil nehmen werden.

Die in der diesjährigen gußerordentlichen Landtagssitzung be— rathenen Justizgesetze haben in der beschlossenen Fassung sämmtlich die Allerhöchste Genehmigung erhalten. Auch für die Fuͤrstenthümer ist daher das große Werk der neuen deutschen Justizorganisation rechtzeitig zum Abschluß gelangt. Dagegen hat die Staatzregierung Bedenken tragen müssen, den in der letzten Sitzung vorgelegten Justiz⸗ Etat in der von Ihnen beantragten Weise abzulndern Sie sieht sich daher genöthigt, den Etat nochmals Ihrer Berathung zu unterbreiten. .

Als neue Vorlage wird Sie ein Gesetzentwurf beschäftigen, wel⸗ cher die Regelung der Verhältnisse des Stifts Schaaken bezweckt. Ich begleite diese Vorlage mit dem dringenden Wunsche, daß es end⸗ lich gelingen möge, eine Einigung über diese so lange schwebende Angelegenheit zu erzielen und de Verwendung des Stifsvermögens zu wohlthätigen und gemeinnützigen Zwecken zu ermöglichen.

Weitere Gesetzesrorlagen stehen augenblicklich nicht in Aussicht, doch werden Ihnen noch einige, die laufende Verwaltung betreffende Anträge, sowie die Staatskassenrechnung von 1877 zur Wahrnehmung Ihrer verfassungsmäßigen Rechte zugehen. .

Im Namen Sr. Majestät des Königs von Preußen erkläre ich hiermit den diesjährigen Landtag für eröffnet.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 30. Oktober. (W. T. B.) Das Unterhaus setzte heute die Adreßdebatte fort, wo⸗ bei die Abgg. Czartorisky und Rieger für den Adreßentwurf der Majoritäat, die Abgg. Plener und Jacques gegen densel⸗ ben das Wort nahmen. Die Weiterberathung wurde auf heute Abend vertagt. Bei der heute Abend fortgesetzten Adreßdebatte erklärte der Minister-⸗Präsident Graf Taaffe, das Ministerium habe sich die schwierige Aufgabe gestellt, eine . und ö zwischen den Parteien her— beizuführen. Eine Vermittlerrolle sei eine undankbare, aber in diesem Falle eine . Das Ministerium sei kein Partei⸗ Ministerium. Wäre es ein solches, dann könnte es nicht geeignet sein, über den Parteien zu stehen. Solle eine Versöhnung zu Stande kommen, so müsse ein theoretischer Kampf vermieden werden, denn der Bestand der Verfassung und die Rechtswirksamkeit derselben könne und dürfe nicht mehr in Frage kommen. Da aber der Adreßentwurf der Majorität, abgesehen von einzelnen herben Worten, welche im Laufe der Debatte gefallen jeien, gerade in jener pelitischen Richtung, auf welche die Aktion der Regierung abziele und welche eine Verständigung der ent⸗ gegengesetzten politischen Parteianschauungen auf dem Gebiete

raktischer hrs und die Vermeidung jeden Haders auf

ere li em Gebiete bezwecke, sich dem Geiste und dem Wortlaute der Thronrede anschließe, so könne die Regierung nur empfehlen, den Adreßentwurf der Majorität als Grund⸗ lage für die Spezialdebatte anzunehmen. (Lebhaster Beifall rechts) Hiernach wurde der Antrag auf Schluß der Debatte bei namentlicher K mit 168 gegen 130 Stimmen ie nen und sodann der Schluß der heutigen Sitzung eschlossen.

Die „Pol. Corr.“ meldet: Aus Bukarest: Die Arab⸗

tabia⸗Kommission hat sich konstituirt und den fran— zösischen Kommissar Lalanne zum Präsidenten, den öster= reichischen Kommissar, Oberst Jäger, zum Schriftführer ge—⸗ wählt. Die Kommission beabsichtigte, heute die erste Lokal⸗ en vorzunehmen. Aus Cettinje: In Velika ind 600, ĩ 500 Montenegriner sind im Vormarsch gegen Pepich, als Reserye lagern 200 Mann zwischen Velika und Orchenitza. Pest, 30. Oktober. Der „Pester Lloyd“ veröffentlicht die Cirkulardepesche, welche der rumänische Minister dez Auswärtigen, Boerescu, über die Judenfrage an die Vertreter Rumäniens bei den Berliner Signatar— mächten gerichtet hat. In derselben wird zunächst mit Ge— nugthuung konstatirt, daß die Annahme des modifizirten Ge⸗ setzes über Revision des Art. 7 der rumänischen Verfassung die Geister beschwichtigt, große gefährliche Agitationen be— ruhigt und große Gefahren schwinden gemacht habe, Gegen den ursprünglichen Regierungsentwurf habe sich sowohl in der Kammer, wie allenthalben im Lande, ein so lebhafter Widerspruch erhoben, daß die Gefahr ernst—⸗ licher Unruhen eine unmittelbar bevorstehende geworden sei

und daß voraussichtlich die Israeliten die ersten Opfer der In normalen Zeiten würde

Unruhen geworden sein würden. n Zei unter solchen Umständen das Kabinet demissionirt haben, allein dann wäre die Opposition ans Ruder gekommen, die— selbe würde einen ihren Ansichten entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht und damit ernstliche Einwendungen von Außen . haben. Ein anderer Ausweg würde die Auf— ösung der Kammer gewesen sein, aber die Vornahme von Neuwahlen würde das Signal zu allgemeinen und tiefgehen⸗ den Erschütterungen gegeben haben. Als der vernünftigste Ausweg sei also nichts als ein Kompromiß mit der Oppositlon übrig geblieben. Die Regierung habe die meist nur for— mellen Modifikationen des ersten Entwurfs angenommen, die wesentlichen Grundlagen des ursprünglichen Entwurfs der Regierung aber seien unberührt geblieben, diese Grundlagen gipfelten darin, daß das Prinzip der bürgerlichen und poli= tischen Gleichheit in die Konstitution aufgenommen und daß K praktischen Durchführung desselben sofort begonnen werde. Signatarmächte dieser Lösung, welche den Bestimmungen des Berliner Vertrags vollständig entspreche, zustimmen würden.

Wie der „Pester Lloyd“ ferner wissen will, wäre das

Demissionsgesuch des österreichisch⸗ungarischen Botschafters in .

Konstantinopel, Grafen Zichy, angenommen worden.

Großbritannien und Irland. Lon don, 29. Oktober. (Allg. Corr.) hre Majestät die Königin wird am Freitag, den 14. November, von Balmoral nach Windsor übersiedeln. Weihnachten wird der Hof wie gewöhnlich in Osborne (Insel Wight) zubringen. .

Der Dampfer „Sarmatian“ mit Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Luise an Bord traf gestern Mittag in der Mersey ein. Der Dampfer hatte eine stürmische Ueberfahrt.

Der Vizekönig V an das Indische Amt

unterm 27. d. M.: Als General Gough in Sirkai Kotal, zwischen Kushi und dem Shutargardan, ankam, zerstreute sich der Feind. General Roberts meldet aus Kabul vom 20. de daß kleinere Explosionen noch immer stattfinden, zum Schutze des größeren Magazins aber alle Vorsichts maßregeln getroffen seien. Sämmtliche hervorragende Führer aus Kohistan und dem dazwischenliegenden Lande haben dem General ihre Huldigung dargebracht. Transportzüge mit Vorräthen von Ali Khel, die fuͤr Kabul bestimmt sind, erreichten Karatiga. Der Shutargardan wird am 29. d. M. geräumt werden. General Gordon rückt von Ali Khel aus, um die benachbar— ten Stämme, die an dem jüngsten Angriffe in dem Shutar— gardan betheiligt sind, zu züchtigen. Rekognoszirungen sind jenseits Gundamuk bis Surkh Pul unternommen worden. Major St. John ist nach Kandahar zurückgekehrt und meldet, daß in Khelat-i⸗Ghilzai Ruhe herrsche und ö für die Winterbedürfnisse getroffen würden. Jenseits Khelat befindet sich das Land in Verwirrung, obgleich Karawanen passiren. Der Gouverneur von Ghuzni soll sich in der Citadelle eingeschlossen haben.

= 30. Oktober. aus Kabul, vom 29. d. M., gemeldet: Die Bevölkerung

von Kabul verhält sich vollständig ruhig. Dieselbe scheint

indeß nur durch die Furcht niedergehalten zu werden und dürfte sich wieder erheben, sobald sie eine Aussicht auf Er— folg bemerkt. Aus Kandahar wird vom 29. d. M. ge⸗ meldet: General Hughes hat eine große Truppenabtheilung der Ghilzais unweit Kelatighilzai nach einem lebhaften Kampf auseinandergesprengt. Die Engländer verloren 2 Todte und 78 Verwundete.

Das Reutersche Bureau meldet aus Simla, vom heutigen Tage Folgendes: General Roberts hat eine Proklamation erlassen, in welcher es heißt, die Nieder—

metzelung der englischen Gesandtschaft in Kabul und die Ab⸗

dankung des Emirs von Afghanistan hätten die englische Re— gierung veranlaßt, Kabul Afghanistan zu besetzen.

Häuptlinge der Stämme und die

und andere Gebietstheile von Die , ,, Behörden, die irdars würden demnach

aufgefordert, die Ordnung und Ruhe in ihren Distrikten

ferner aufrecht zu erhalten und zugleich ersucht, mit General Roberts in Berathuͤng 9 treten. Die Bevölkerung der von englischen Truppen besetzten Distrikts würden mit Ge— rechtigkeit und Wohlwollen behandelt, ihre Religion, ihre Ge⸗ wohnheiten würden geachtet, die Loyalität und alle geleisteten guten Dienste würden belohnt, alle , gegen die englische Verwaltung dagegen unnachsichtlich bestraft werden. Die für die permanente Verwaltung des Landes erforderlichen Anordnungen sollten nach einer Berathung mit den Sirdars und Häuptlingen, sowie mit Vertretern der Hauptprovinzen

getroffen werden.

Frankreich. Paris, 30. Oktober. (W. T. B.) Der Beschluß des Generalraths der Seine, welcher den Wunsch einer vollen Amnestie ausspricht, ist durch Dekret der Regierung für nichtig erklärt worden. Durch an⸗ dere von der Regierung erlassene Dekrete werden 22 Maires im Departement der Vendée und 4 Maires im Departement Tarn-et⸗Garonne wegen Theilnahme an faktiösen Kund⸗ gebungen ihrer Aemter entsetzt.

Türkei. Konstantinopel, 29. Oktober. (W. T. B.)

9j der heutigen Kon ferenz über die griechisch⸗türkische renzregulirungsfrage wurde von den griechischen Kom— missären eine Erklärung verlesen, in welcher ,. für eine in der letzten ö vorgeschlagene, den Andeutungen des Berliner Kongresses entsprechende, Grenzlinie eintreten. Dem

in Orchenitza 109 Montenegriner eingerückt,

Beides . erreicht; die Regierung hoffe, daß die

(W. T. B.) Dem „Standard“ wird

gegenüber verwies der türkische Kommissar Savfet Pascha a den zwischen den früheren und den gi senen der griechischen Kommissäre bestehenden Widerspruch und ver n. den Eintritt in die Diskussion über die vom Kongresse wir . . n , e nnn wurde nach einem Meinungsaustau er die bestehenden Di

bis auf Weiteres verschoben. h ifferen zpunkteẽ

Rumänien. Bu karest, 30 Oktober. Die Deputirtenkam mer hat heute den Gesetzen wur über die Naturalisirung von 6883 Israeliten, welche in der Armee gedient haben, mit 64 gegen 5 Stimmen an= genommen. 5 Namen von Israeliten sind von der durch die Regierung vorgelegten Liste gestrichen worden. Von dem ö Sturdza wurde der Gesetzentwurf wegen ückkaufs der rumänischen Bahnen eingebracht. Ver Minister beantragte die Dringlichkeit, welche auch von der Kammer beschlossen wurde.

Südamerika. Chile. Valpargiso, 4. Oktober. (Allg. Corr) Die beiden Transportschiffe „Aroya“ und „Rimas“, mit 3000 Mann Truppen aus Arica an Bord, sind von dem „Huas car“ nach Iquique eskortirt worden. Die peruanische Regierung hat die Ein— fuhrzölle auf chilenische Produkte bedeutend erhöht.

Erste ordentliche General⸗Sæynode.

Berlin, 31. Aktober. Im weiteren Verlauf der gestrigen Sit ung der General Synode befürwortete der Synodale v. Kleist⸗ Retzow die Annghme der von der Kommission entworfenen Tau- formulars. Der Bürgermeister Bötticher (Magdeburg) beantragte, die Worte Zusammensprechen“ oder Bestätigen“ abzulehnen. Der Präsident Hermes rersicherte, der Evangelische Ober⸗Kirchenrath werde bemüht sein, den Wünschen der Synode nach Möglichkeit zu begegnen. Ob jedoch die hier gestellten Anträge bei der Königlichen Staatsregierung volle Unterstüßung finden würden, erachte er für zweifelbaft. Er ersuche daher die Synode, das Schiff nicht allzusehr zu belasten, um es vor schließliche: Scheiterung zu bewahren.

Nachdem noch der Konsistorial⸗Rath und Professor Dr. Köstlin (Halle) die Kommissionsvorschläge, der Landrath a. D. v. Röder seinen Antrag, in dem Formular sub II. B. anstatt: „so segne ich“, zu sagen: so bestätige ich“, der Konsistorial⸗Rath und Pro fessor Dr. Meuß (Breslau) und der Pfarrer Lüdecke (Neustettin) die Kommissionsvorschläge befürwortet hatten, äußerte sich der Pro— fessor Dr. Jacobi (Königsberg) im Sinne des Synodaglen Bötticher. Hierauf zog der Synodale v. Röder seinen Antrag zurück, und gelangte das gesammte Formular in der Fassung der Kommission zur Annahme. Dem beschlossenen Trauformular wurde noch hinzugefügt: ‚Folgt die Trauung der bürgerlichen Ehe⸗ schließung an demselben Tage nach, oder hat, wenngleich die bürger⸗ liche Eheschließung schon an einem früheren Tage stattgef unden hat, der Pfarrer anzunehmen, daß die Eheleute in die eheliche Lebensgemeinschaft noch nicht eingetreten sind, so ist hier in der Regel der Geburtsname, nicht, der Familienname des Ehemanns, und, soweit es sonst gebräuchlich gewesen, die Be⸗ zeichnung als Jungfrau zu gebraucher. „Provinzielle, be⸗ ziehungeweise landschajtliche, bisher in Gebrauch gewesene ggendarische Formulare können für den Fall, daß die entscheidenden Worte dem einheitlichen Formulare entsprechend gestaltet werden, mit Genehmi⸗ gung des Ober -Kirchenraths angewendet werden. Die Ueberleitung zu den Traufragen wie bisher; alles Weitere wie in der Agende.“ Schließlich in auch der gestern mitgetheilte Antrag der Kom⸗ mission zur Annahme. ö

ö. Es . alsdann die Berathung des 6 betreffend die Verletzung kirchlicher Pflichten in Bezug, auf Taufe, Confirmation und Trauung. Die Kommission schlägt folgende wesentliche Aenderungen vor: Den §z 2 folgendermaßen zu fassen: „Wer ungeachtet dieser Einwirkung die Erfüllung der kirchlichen Pflicht beharrlich versagt, ist durch den Gemeinde ⸗Kirchenrath (Pres⸗ byterium) zur Nachholung des Versäumten binnen einer angemessenen Frist, unter Hinweisung, schriftlich aufzufordern. 8. 3; „Bleibt auch die schriftliche Aufforderung ohne Erfolg, so treten für den Schuldigen durch Beschluß der verfassungkmäßig zuständigen Organe die in den nachfolgenden Bestimmungen festgestellten weiteren Maßregeln der Kirchenzucht ein. Den 8. 4: „Die nachträgliche Entziehung kirchlicker Rechte ist nicht zulässig, wenn die Erfüllung der genannten kirchlichen Pflichten thatsächlich nicht mehr, möglich ist“, beantragte die Kommission zu streichen. Endlich beantragt die Kommisston, dem Gesetzentwurf hinzuzufügen: „Die nach dem Staa lsgesetze vom 13. Mal 1873 zulässigen, kirchenordnungs mäßig festgestell ten, oder in einzelnen Landestheilen observanzmäßig bestehen⸗ den anderweitigen Uebungen der Kirchenzucht, auch in ihrer Anwen⸗ dung auf die in den S5. 4— genannten kirchlichen Pflich tversäum⸗ niffe werden durch dies Gesetz nicht berührt, Der General⸗ Superintendent Pr. Schulze (Elbei bei Magdeburg) befür⸗ workete als Referent die Annahme der Kemmissionsvorschläge, der Missionsdireftor Dr. Wangemann (Berlin) die Enbloe⸗Annghme des vorltegenden Gesetzentwurfs nach dem Vorschlage der Kommission, ebenfo der Professor Hr. Beyschlag (Halle) und der Kommissar des Eyoangelischen ber ⸗Kirchenraths, Ober, Konsistorial⸗Raih und Pro⸗ fessor Pr. Frhr. v. d. Goltz (Berlin). Die Vorlage wurde nebst den Abänderungeanträgen der Kommission angenommen. ;

Die heutige (18.) Sitzung wurde um 109 Uhr an⸗ läßlich des heutigen Reformationsfestes mit dem Gesange de Liedes „Ein; feste Burg ist unser Gott“ eröffnet. Der Professor, Dr. Christlieb (Bonn) sprach alsdann das Gebet. Es wurde hier⸗ auf in die zweite Berathung des Kirchengesetzes, betreffend die Trauordnung, einschließlich des Trauformulart, eingetreten. Der Kommissar, Ober Konsistorial⸗Rath Braun ersuchte im Namen des Ey. Ober ⸗Kirchenraths die Synode, in dem 5. 1 Alinea l die Worte: nach dem bürgerlichen Rechte! zu streichen und den §. 1 der Re⸗ gierungsvorlage: „Die Tranung hat die rechte gültig geschlossene Ebe zur Vorgusseßung“, wieder herzustellen; eventuell würde der Evangelische Ober (Kirchenrath sich veranlaßt sehen, die Worte: bürgerlich, und „rechtsgültig“ zu identifizlten. Die Synode ge⸗ nehmigte jedoch 8. 1 Alinea 1 nach den Beschlüssen der Kommission, bejw. wi dasselbe aus der ersten Lefung hervorgegangen, al so lau, tend: „Die Trauung hat die nach dem bürgerlichen Recht erfolgte Eheschließung zur Vorausfetzung. In gleicher Weise wurden Alineg 2 detz 8. j, sowie die F§. 2, 3, 4, 5, und b, wie in der ersten Berathung beschlossen, genehmigt. 3u §. 7 Alinea 1: „die Trauung erfolgt in. Gemäßhelt der Anlage Rin bat Professor D;. Gtemer 1 das Parallel⸗Formular in der heschlossenen Weise ab⸗ zulehnen. Ilach einer Bemerkung des Konsistorial Raths und Pro⸗ sefsorß Br. Meuß (Breslau) gelangte Alinea 1 8. 7 bei Schluß des Blattes zur Annahme.

Landtags Angelegenheiten.

Der Vorbericht zu dem dem Hause der Abgeordneten heute vorgelegten Staatshaushalts⸗Etat für das Jahr vom 1. April 1880,81 lautet:

Die u ug des Staatshaushalts. Etats für das Jahr vom 1. April 1886/81“ mußte bei der gegenwärtigen Finanzlage Preußens erheblichen Schwierigkeiten begegnen. Eine Besserung der wirth⸗ schaftlichen Verhäͤltnisfe des Landes wird erst nach einiger Zeit zu erhoffen sein. Ber auf diefem Gebiete noch fortdauernde Druck läßt für die sogenannten Betriebsvverwaltungen, insbesondere die Forstver⸗

(W. T. B.)

waltung und die Bergverwaltung, wiederum einen geringeren Ueber- schuß in Aussicht nehmen. Der Matrikularbeitrag für das Reich ift für das laufende Verwaltungsjahr unter Anrechnung des von der Etats summe in Abzug zu bringenden Ueberschusses der Reichs druckerei um 2147 14 ½ erhöht worden. Bei den Cinnahmen des vor— maligen Staatsschatzes muß im Gegensatz zu dem Voranschlage des laufenden Jahres elne beträchtliche Verminderung des Aufkemmeng angenommen werden. Die zahlreichen früher beschlossenen Bauten, insbesondere die Fortführung und Beendigung der Eisenbahnbauten bedingen eine Vermehrung der öffentlichen Schuld und demzufolge eine beträchtliche , der Ausgaben zu deren Verzinfung, wahrend sich von den bezüglschen produktiven Anlagen entsprechende Erträge für das nächste Etatsjahr noch nicht einstellen lassen. AÄußer⸗ dem sind auf verschiedenen Gebieten der Staatsverwaltung noth⸗ wendige und, dringende Mehrausgaben vorzusehen, welche namentlich bei der Justizverwaltung durch die Gebühren der Gerichts vollhsieher und bei der Verwaltung der indirekten Steuern in Folge der Ueber⸗ nahme der Gerichtskostenerhebung, sowie der durch die Aenderungen des Zolltarifs und die anderweite Besteuerung des Tabaks bedingken Vermehrung des Beamtenpersonals sich als unvermeldlich ergeben. In dem laufenden Etat standen für die Deckung der ordentlichen Ausgaben noch außerordentliche Einnahmen in dem Erlöse der Staatsdruckerei mit 3 573 900 S und in dem nach Deckung des höheren Betrages des Matrikularbeitrages von 5115 345 S ver⸗ bleibenden Ueberschusse der Verwaltung des Jahres vom 1. April 1877,18 mit 287 305 4 zur Verfügung. Für das Ausgabeordinarium des nächsten Etats fehlt es an ähnlichen außerordentlichen Einnahmen gänzlich. Die Rechnung des Vorjahres hat nicht nur keinen Ueber schuß, sondern ein Defizit von 8744 514 ½ 47 8 ergeben. Wegen Bewilligung der zur Deckung desselben und der Erhöhung des Matrikularbeitrages für das laufende Jahr erforderlichen Mittel werden besondere Vorlagen gemacht.

Unter solchen Verhältnissen würde der Voranschlag der ordent—⸗ lichen Einnahmen gegen das Ausgabeordinarium beträchtlich zurück- bleiben, wenn nicht in Folge der reichsgesetzlichen Bestimmung im §. 3 des Gesetzes vom 15. Juli d. J., betreffend den Zolltarif des deutschen Zollgebiets und den Ertrag der Zölle und der Tabaksteuer (Reichs ⸗Gesetz⸗Blatt S. 207), bei der allgemeinen Finanzverwaltung eine Mehreinnahme von 23 00 000 M als Antheil Preußens an dem für den nächstjäbrigen Reichs haushalte Etat veranschlagten, die Summe von 139 900 900 S übersteigenden Ertrage der Zölle und der Tabaksteuer hätte in Aussicht genommen werden können.

Bei, den Ausgabebewilligungen für das Ordinarium ist, wie in den Vorjahren, der Grundfatz vorsichtiger Zurückhaltung und Spar— samkeit maßgebend gewesen. Es ist demgemäß einerseits auf noth⸗ wendige und unbedenklich erscheinende Ersparungen Bedacht ge⸗ nommen und andererseits zur Bewilligung von Mehrausgaben nur nach, sorgfältiger Prüfung und. Anerkennung eines unabweislichen Bedürfnisses geschritten. Auf diese Weise ist es erreicht worden, daß das Ausgabeordinarium von 726 319 741 die Gesammteinnahme, welche, abzüglich der durchlaufenden Post zur anderweiten Einrichtung des Zeuhauseg in Berlin, unter Berücksichtigung der vom Reiche zu erwartenden Mehreinnahme von 23 00000 ½ auf den Betrag von ö. . . 6 hat veranschlagt werden können, nur um 5 b 3h0 A0 übersteigt.

Im Extraordinarium ist die thunlichste Einschränkung des Be⸗— darfs erfolgt. Einmalige und erstmalige Bewilligungen sind grund sätzlich als ausgeschlossen betrachtet und ausnahme weife nur zur Be— friedigung dringender und nicht zurückstellbarer Bedürfnisse zugelassen worden. Zur Fortführung und Vollendung begonnener Bauten, für welche die bisher bewilligten Mittel im Wege des Kredites zu be⸗ schaffen sind, mußte die Einstellung der weiteren Raten in der er⸗ forderlichen Höhe erfolgen. Das Gesammterforderniß des nächsten Jahres für dieselben beläuft sich auf rund 25 800 000 S, während der Gesammibetrag des Extraordinariums nach Abzug der durch⸗ laufenden Post von 1000 000 S für das Zeughaus in Berlin auf 41 642 650 ½ bemessen ist.

Hiernach ergiebt sich im Ordinarium und Extraordinarium ein Ausgabebetrag von zusammen 47 250 C09 S, für welchen die Staats⸗ einnahmen Deckunge mittel nicht gewähren, so daß in Uebereinstim⸗ mung mit der im Vorjahre getroffenen außerordentlichen Maßnahme eine entsprechende Vermehrung der Einnahmen im Wege des Kredites in Aussickt genommen werden muß. Wegen Bewilligung der An⸗ leihe, deren Betrag in den Etat der allgemeinen Finanzverwaltung eingestellt ist, wird ein besonderer Gesetzentwurf vorgelegt werden.

Die äußere Anordnung des Etats hat in Berücksichtignng der eingetretenen Ressortrerhältnisse und nach der erfolgten neuen Ein⸗ theilung des Justizetats eine Abänderung gegen den vorigen Etat dahin erfahren, daß die Gliederung der Hauptabschnitte in Einnahme und Ausgabe eine übereinstimmende und eine Aenderung der bis herigen Kapiteleintheilung und Folge eingetreten ist.

Was die Einzelheiten der Voranschläge betrifft, so kommt be⸗ züglich der Staatseinnahmen in Betracht, daß die sogenannten Be⸗ triebs und Ueberschußverwaltungen im Ordinarium einen Minder⸗ überschuß gegen den laufenden Etat von 811 948 MS ergeben, obgleich bei einzelnen derselben, wie bei der Verwaltung für Berg⸗, Hütten⸗ und Salinenwesen und bei der Eisenbahnverwaltung, bedeutende Ersparungen von 6068 773 4 und 5583 750 M haben in Aussicht genommen werden können, und bei der Verwaltung der direkten Steuern in felge der auf Grund des Gesetzes ausgeführten Revision der Gebäudesteuerveranlagung ein Mehrüberschuß von 6 338 200 4A hinzutritt Ungeachtet dleser Ersparungen und Mehreinnahmen er- giebt sich ein Minderüberschuß in Folge erheblicher unvermeidlicher Mehrausgaben. Insbesondere wird bel der Verwaltung der indirekten Steuern, wesentlich in Folge der durch die Ausführung des Reichs- gesetzes vom 15. Juli d. J. (Reichs⸗Gesetz⸗Blatt S. 207) bedingten Vermehrung des Beamtenpersonals, sowie durch die Uebernahme der Gerichts kostenerhebung und die Kosten der Mahnungen und Zwangs vollstr'eckungen im Verwaltungszwangsverfahren eine Mehrausgabe von 3437 300 MS erforderlich, welche in Verbindung mit der aus einem weiteren Herabgehen der Stempelsteuer und dem Wegfall der Gerichtsschreibereigebühren im Ober⸗Landesgerlchtsbezirk Cöln resul⸗ tirenden Mindereinnahme von 1575 000 , trotz der aus der höheren Veranschlagung der Gerichtskosten und Strafen, sowie eines höheren Ertrages an Reichssteuern und der Entschädigung für die durch die Statistik des Waarenverkehrs mit dem Auslande erwachsenden Kosten in Autsicht stehenden Mehreinnahme, zu einem Minderüberschusse . von 1838 209 M führt. Die Bergverwaltung läßt in Folge des weiteren Rückganges der pro ltend tee , insbesondere der Kohlenpreise, eine Mindereinnahme von 9 257 203 M, die Eisenbahn⸗ verwaltung wegen des auf dem Verkehre noch lastenden Druckes eine solche von 5 275 898 M erwarten. Aus diesem Grunde ergiebt sich aller Ersparungen ungeachtet bei ersterer ein Minderüberschuß von 3188450 Mt, bei letzterer nur ein Mehrüberschuß von 307 ä52 . Auch bei der Forstverwaltung dauern die ungünstigen Absatz⸗ und Preisverhältnisse für Holz noch fort, so daß wiederum eine Minder einnahme von 1519 400 44 und, da eine Mehraufwendung von 228 100 M6, hauptsächlich für Forsttulturen und Wegebauten, als ein unabweigliches und unaufschiebbares Bedürfniß erscheint, im Ganzen ein Minderüberschuß von 1 747 500 M angenommen werden muß. Der Erlös aus Ablösungen von Domänengefällen und aut dem Verkaufe von Domänen. und Forstgrundstücken ist um 1400 099 6 geringer zu veranschlagen, während die Domänenverwal tung trotz günstigerer Verpachtungen einen Minderüberschuß von 304 0900 M in Aussicht stellt.

Von den übrigen Verwaltungen ist für das Gesammtergebniß des Voranschlags nur die Mehreinnahme der allgemeinen Finanz- verwaltung und der Justizverwaltung von Bedeufung. Exstere im Betrage von 88146 6 6 umfaßt in der Hauptsache den schon erwähnten, auf 25 9090 909 AM veranschlagten Antheil an dem Ertrage

der Zölle und der Tabaksteuer, sowie den mit 68 001 150 ½ in Einnahme zu stellenden Betrag hinterlegter Gelder und den Hinter⸗ legungsbetheiligten gutzuschreibender Zinsen, denen eine bei der Ver⸗

waltung des vormaligen Staatsschatzes hervortretende Minder⸗ einnahme von 3 907 960 M gegenübersteht. Die Mehreinnahme der

Justizverwaltung von 2295 700 M hat wesentlich in den auf⸗ kommenden Emolumenten der Beamten ihren Grund.

An Staate ⸗Ausgaben ist für die Dotationen, die allgemeine Finanzverwaltung und die Staatsverwaltungen im Ganzen eine dauernde Mehrausgabe von 81 389 248 M angesetzt. Inghesondere wird für die Verzinsung und Tilgung der öffentlichen Schuld ein Mehraufwand von 5 3527 09 „, sowie an Beitrag zu den Auggaben des Reiches auf Grund der Reichsgesetze vom 12. Mai d. J. (Reich⸗ Ges. Bl. S. 137) und vom 6. Juli d. J. (Reichg⸗Ges.- Bl. S. 174) ein Mehrbetrag von 2147 144 ½ erforderlich. Der Mehrbedarf der Justizverwaltung von 3 625 075 ƽ ist vorzugsweise durch die auf 3 600 0600 ƽ geschätzten Gebühren der Gerichtsvollzieher und die baaren Auslagen und anderen Ausgaben in Partei⸗ und Strafsachen veranlaßt. Bei der Verwaltung des Innern ist aus den für die vorjährige Mehrbewilligung maßgebend gewesenen Gründen vor⸗ nehmlich für die Polizeiverwaltung, die Landgensd'armerie und die ö eine dauernde Mehrausgabe von 671 375 M nicht zu umgehen. Der bei dem Ministerium der geistlichen, Unter⸗ richts und Medizinalangelegenheiten erscheinende Mehraufwand von 584 2327 Mƽ , darunter 300 009 ½ zu Ruhegehaltszuschüssen und Unterstützungen für emeritirte Elementarlehrer und Lehrerinnen, ist wiederum fast ausschließlich im Interesse des Unterrichtswesens vor⸗ gesehen. Für die landwirthschaftliche Verwaltung ist ein Mehrbetrag bon 273 163 A6 ur Befriedigung dringlicher Landeskultur und Lehr— bedürfnisse eingestellt. Endlich ist zu erwähnen, daß in der mit 0 gö? 369 ις in Ansatz gebrachten Mehrausgabe der allgemeinen Finanzverwaltung die auf 68 723 500 veranschlagte Gesammt⸗ n fn, dem Hinterlegungsfonds an Kapitalien und Zinsen ent⸗ alten ist.

„Der FGesammtbetrag des Extraordinariums von 42 642 6590 (6 bleibt in Folge der Einschränkung, welche die Finanzlage zur Pflicht macht, wiederum, und zwar um 16236042 S6 gegen das Vorjahr zurück, übersteigt aber auch in diesem ermäßigten Betrage immer noch den für die außerordentlichen Bedärfnisse des Staats anzu⸗ nehmenden Durchschniftsbetrag Wie sich hiernach im Gesammten die Einnahmen und Ausgaben des Staates im Jahre vom 1. April 1880/81 im Vergleich zu dem Jahre vom 1. WÜpril 1879/80 stellen werden, ist nachstehend dargestellt.

A. Einzelne Einnahmezweige: 1) Domänen im Ordina⸗ rium 304 O00 Æ, im Extragordinarium 33 500 Ss 2) Forsten O. 1 747 500 t, E. 2 150 000 S 3) Erlös aus Ablöfungen O. 400 000 S6 4) Centralverwaltung der Domänen und Forsten O. 15 590 , E. 4 570 000 υος 5) Direkte Steuern O. 6338 200 6, E. 2 127 500 G 6) Indirekte Steuern O. —1 838 200 M, E. 4 1870 M 7) Lotterie O. 4 5970 ½. 8), Münzverwaltung O. 4 29 800 S. 9) Verwaltung für Berg⸗ Hütten- und Salinenwesen O. 3188 430 S6, CG. * ID 00) 6. 10) Eisenbahnverwaltung O. 307 8527 S, E. 4030900 A; zusammen O. 811 948 A1, E. 8 310 030 4

Dota tionen und allgemeine Finanzverwaltung: LMöffentliche Schuld O. 5353 000 ƽ6 2) beide Häuser des Land⸗ tags O. 1960 S, 3) Allgemeine Finanzverwaltung O. 17189 407 4. E. 5659 356 M; zusammen O. 11 835 507 , E. 559 356 MM.

C. Staatsverwaltungsausgaben: 1) Staats⸗Min sterium O. * 1969 ƽ, E. Æ 56 4538 SM. 2) Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten O. 170 M 3) Finanz ⸗Ministerium O. 4 366 196. 4 Bauverwaltung O. 199 226 S, E. 153 358 ½ 5) Mi— nisterium für Handel und Gewerbe O. 40 302 M, G. 65 62 ., 6) Justiz⸗Ministerium O. 1329 375 S6, E. 3 330 940 S.

I) Ministerium des Innern O. 561 534 S6, E. 779 830 M 8) Landwirthschaftliche Verwaltung O. 293 123 S, G. 1128 108 S6. 9) Gestütverwaltung O. 4 2710 ½.,. E. 4550 4 10 Ministerium der geistlichen z. Angelegenheiten O. 618 216 , E. 3518 974 6 11) Kriegs ⸗Ministerium O. 28 245 ½; zusammen O. 2 699 286 S, E. 7 366 656 S; insgesammt A, E. und CG. O. 4 8 324 263 SI, E. 16236 042 „0.

D. Außererdentliche Einnahmen:; 1) Ueberschuß der Ver⸗ waltung 1877.78, 2) Entschädigung für Abtretung der Staatg⸗ druckerei an das Reich und 3) auf Grund des . vom 5 März 1879 zur Ergänzung der Einnahmen in dem Staatshaus⸗ halts ⸗Etat für das Jahr 1879— 80 71 810305 S. 4) Auf Grund besonderen Gesetzes zur Ergänzung der Einnahmen in dem Staatshaushalte ⸗Etat fuͤr das Jahr 1850— 81 O. 4 47 250 000 , zusammen O. 24 560 305 66. Im Ganzen A. bis D. O. 16236 042 S, E. 16236 042 M

Dem Hause der Abgeordneten ist folgender Entwurf eines Gesetzes, betreffend den Erwerb mehrerer Privat⸗ eisenbahnen für den Staat, vorgelegt worden:

Wir Wilhelm von Gottes Gnaden König von Preußen ze. verordnen unter Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt:

8. 1. Die Stagtgregierung wird ermächtigt, die Verwaltung und den Betrieb folgender Eisenbahnunternehmungen, nämlich: I) der Berlin⸗Stettiner Eisenbahngesellschaft nach Maßgabe des bei⸗ gedruckten Vertrages vom 13. Juni 1879, 2 der Magdebucg⸗Halber⸗ städter Eisenbahngesellschaft nach Maßgabe des beigedruckten Ver⸗ trages vom 5. Juni 1879, 3) der Hannover ⸗Altenbekener Eisenbahn-⸗ gesellschaft nach Maßgabe des beigedruckten Vertrages vom 8. Juli 1879, 4) der Cöln Mindener mr en,, nach Maßgabe

Augu des beigedruckten Vertrages vom 15 81 Oel. 1879 zu übernehmen.

§. 2. Die Staatsregierung wird in Gemäßheit der im §. 1 gedachten Verträge zur Ausgabe von Staatsschuldverschreibungen in demjenigen Betrage ermächtigt, welcher erforderlich ist, um 1) den Umtausch der a. 62 145 000 S Stammaktien der Berlin⸗Stettiner Eisenbahngesellschaft in vierprozentige Staatsschuldverschreibun gen zum Betrage von 62 145 000 , und in vierundeinhalbprozentige Staateschuldverschreibungen zum Betrage von 10 357505 46, b. 30 6900 000 J, Stammaktien Litt. A. der Magdeburg⸗ Halberstädter Eisenbahngesellschaft in rierprozentige Staatz⸗ schuldverschreibungen zum Betrage von S5 906900 , . 43 8090 90900 M½ι Prioritäts- Stammaktien (Aktien Litt. B) der ge⸗ nannten Gesellschaft in vierprozentige Staatsschuldverschreibungen zum Betrage von 38 325 000 „SÆς, d. 80 000 000 M Prioritäts- Stammaktien (Aktien Litt. C.) der genannten Gesellschaft in vier prozentige Staatsschuldverschreibungen zum Betrage von 37 500 000 , e. 117 000 000 ½υ, Stammaktien der Cöln⸗ Mindener Eisenbahn⸗ gesellschaft in vierprozentige Staatsschuldverschreibungen zum Be⸗ trage von 175 500 0090 ½, zusammen in vierprozentige Staats schuld⸗ verschreibungen zum Betrage von 359 370 000 4, in vierundeinhalb—⸗ prozentige Staatsschuldverfchreibungen zum Betrage von 10 357 500 herbeizuführen; 2) die Mittel zur Deckung a. des an die Aktfonäre der Hannover ⸗Altenbekener Eisenbahngesellschaft für die Abtretung ihres Aktlenbesitzes an den Staat zu zahlenden Kaufpreises von 8 621 30 , b. der den Aktionären der Cöln Mindener Eisenbahngesellschaft bei der Abstempelung ihrer Aktien zu gewährenden Zuzahlung von 1170000 , zusammen 9 791 370 ½ aufzubringen.

§. 3. Die Staatsregierung wird ermächtigt, zur Deckung der für die Bauausführung derjenigen Bahnstrecken erforderlichen Mittel, für welche den in §. 1 bezeichneten Eisenbahnunternehmunzen die Konzession zum Bau und Betriebe verliehen ist, an Stelle der den Ge⸗ sellschaften bereits bewilligten Prioritätsanleihen Staatsschuldverschrel⸗ bungen bis zu dem sich auf 55 258 800 4M belaufenden Nominal betrage des voch unbegebenen Theiles dieser Anleihen augzugeben, sofern sich die weitere Begebung der letzteren nach dem Ermessen des Finanz⸗Ministers als nachtheilig erweisen sollte.

4. Der Minister der öffentlichen Arbeiten und der Minister werden ermächtigt, demnächst die Auflösung der Berlin= Stettiner, Magdeburg ⸗Halberstädter, Hannover⸗Altenbekener, und Cöln, Mindener Eisenbahngesellschaften nach Maßgabe der im §. 1 bezeichneten Verträge herbeizuführen. Der Finanj⸗Minister wird

inanz⸗

ferner ermächtigt, die bisher begebenen Anleihen dieser Gesellschaften zum Betrage von 737 114700 4, soweit dieselben nicht inzwischen