Deutscher Neichs⸗Anzeiger
und
Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
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Berlin, Sonnahend,
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den 1. Novenber, Abends.
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Berlin, den 1. November.
Se. Majestät der Kaiser und König sind heute Mittag aus Ludwigslust wieder hier eingetroffen.
Se. Majestät der König haben Alleranäsigst geruhn: dem Kastellan der National⸗Galerie in Berlin, Johannes Müller, das Kreuz der Inhaber des Königlichen Haus⸗ Ordens von Hohenzollern zu verleihen.
Dentsches eich.
. Ber wrd nnn g betreffend das Verbot der Einfuhr von Reben und sonstigen Theilen des Weinstocks.
Vom 31. Oktober 1879.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ze. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths, was folgt: 8
F. 1. Die Verordnung, betreffend das Verbot der Einfuhr von Reben zum Verpflanzen, vom 11. Februar 1873 (Reichs⸗ Gesetzblatt S. 43) findet fortan auf alle Reben, gleichviel ob dieselben zum Verpflanzen geeignet sind oder nicht, sowie auf alle sonstigen Theile des Weinstocks, insbesondere auch auf Rebenblätter Anwendung. Die Einfuhr von Trauben ist nur dann gestattet, wenn zu deren Verpackung keine Reben⸗ blätter verwendet worden ö 12.
Gege nwärtige Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver⸗
kündung in Kraft. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Ludwigslust, den 31. Oktober 1879. 4 Wilhelm. Otto Graf zu Stolberg.
Die Nummer 34 des Reichs⸗-Gesetzblatts, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter
Nr. 1346 die Verordnung, betreffend das Verbot der Ein⸗ fuhr von Reben und sonstigen Theilen des Weinstocks. Vom 31. Oktober 1879; und unter
Nr. 1347 die Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten zum Bundesrath. Vom 22. Oktober 1879.
Berlin, den 1. November 1879.
Kaiserliches Post-Zeitungs-Amt.
Königreich Sreusßen. Finanz⸗Mini terium.
Der Kataster-Controleur Zimmer zu Sigmaringen ist zum Steuer⸗Inspektor ernannt.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗-Angelegenheiten.
Die Beförderung des ordentlichen Lehrers Ernst Wetzel an der städtischen höheren Mädchenschule „Luisenschule“ zu Berlin zum Oberlehrer dieser Anstalt ist genehmigt worden.
Dem ordentlichen Lehrer am Gymnasium zu Freien⸗ . a. O. Dr. Bo hnhoff ist der Oberlehrer⸗Titel verliehen worden.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Der Bergassessor Georg Mey dam ist zum Berginspektor ernannt und demselben eine Berginspektorstelle bei der Ver— waltung der fiskalischen Königsgrube in Oberschlesien über⸗ tragen worden.
Angekommen: Se. Excellenz der Hofmarschall General⸗ Lieutenant Graf von Perponcher aus Ludwigslust.
Bekanntmachungen,
betreffend Verbote und Beschränkungen der Ein— fuhr über die Reichsgrenze. . n n
Mit Genehmigung des Herrn Ministers für Landwirth⸗ schaft wird hierdurch die Einfuhr von Schweinen und Heu über Oswiecim und resp. Neu⸗Berun, letzteres unter der Be⸗ dingung sub Nr. V. unserer Verordnung vom 27. September 1879 gestattet.
Die Nichtbefolgung der letzterwähnten Vorschrift wird nach Maßgabe der sub Nr. XV. der eitirten Verordnung an⸗ gedrohten Strafen geahndet.
Oppeln, den 29. Oktober 1879. .
Königliche Regierung.
Bei der am 26. J. Mts. stattgefundenen Verloosung der mit dem 1. Januar 1880 zur Rückzahlung kommenden 4*½ igen Renten⸗ briefe der Grundrenten⸗Ablösungskasse des vormals Landgräflich hessischen Amtes Homburg sind folgende Nummern gezogen worden:
7 Stück Litt. A. à 50) Fl. — S57 SV 14 8. Nr. 1 5 29 34 42 94 und 128 — 3500 Fl. oder 5999 S 98 8,
15 Stück Litt. B. à 100 Fl. — 171 Sÿ6 45 8. Nr. 1 234 5 76 77 78 79 80 301 302 303 304 305 — 1500 Fl. oder 2571 4 45 8,
zusammen 5000 Fl. oder 8571 S 43 (.
Die Inhaber dieser Rentenbriefe werden hiervon mit dem Be—⸗ merken in Kenntniß gesetzt, daß sie die Kapitalbeträge, deren Ver zinsung nur bis zum Rückzahlungstermine erfolgt, bei der König⸗ lichen Regierungs⸗Hauptkasse in Wiesbaden und bei der Königlichen Steuerkasse in Homburg gegen Rückgabe der Rentenbriefe und der dazu gehörigen, nach dem 1. Januar 1880 fällig werdenden Zins⸗ coupons erheben können.
Der Geldbetrag der etwa fehlenden, unentgeltlich zurückzu gebenden Zinscoupons wird von dem zu zahlenden Nominalbetrag des betreffen⸗ den Rentenbriefs abgehalten.
Uneingelöst sind noch: aus der Verloosung pro 1. Januar 1879: Litt. B. Nr. 89 und 90, und werden die Inhaber dieser Rentenbriefe zu deren Einlösung wie derholt aufgefordert.
Wiesbaden, den 29. September 1879.
Königliche Regierung. von Wur mp. ,
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Per sonalver änder nngen.
Könlglich Prenßische Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Baden⸗Baden, 21. Oktober. Drei⸗ sing, Hauptm. à la suite des Gren. Regts. Nr. 6, unter Ent bin⸗ dung von dem Kommando als Adjut. bei der 11. Inf. Brig, als Comp. Chef in das Inf. Regt. Nr. 112 versetzt. v. Normann, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 20, als Adjut. zur 11. Inf. Brig. kommandirt. v. Bomsdor ff, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 71, unter Belass. in dem Kommando als Adjut. bei der 18. Inf. Brigade, zum Grenadier⸗Regiment Nr. 2, à la suite des⸗— selben, versetzt. v. Lessel, Sec. Lt. vom Infanterie⸗Regiment Nr. 71l, zum Pr. Lt. befördert. — Berlin, 23. Oktober. v. Bro⸗ nikowtzki, Pr. Lt. aggreg. dem Inf. Regt. Nr. 94, in dieses Re⸗ giment einrangirt. — 18. Oktober. v. Jacobi, Sec. Lt. vom J. Garde⸗Regt. z. Fe, von dem Kommando zur Dienstleist. bei des Prinzen Wilhelm von Preußen Königl. Hoheit entbunden. v. Bü— low, Pr. Lt. vom 1. Garde⸗Ulan Regt., unter Eatbindung von dem Kommando bei dem Großen Generalstab und unter Stellung aà la suite des Generalstabes der Armee, zur Dienstleist. bei des Prinzen Wilhelm von Preußen Königl. Hoheit kommandirt. Frhr. Gans Edler Herr zu Putlitz, Sec. Lt. vom 1. Garde⸗Ulan. Regt. zum Pr. Lt. befördert.
Abschiedsbewilligun gen. Im aktiven Heere. Baden⸗ Baden, 21. Oktober. Feiber, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 112, Lim an, Sec. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 17, der Abschied ertheilt. — Berlin, 25. Oktober. Frhr. Treusch v. Buttlar ⸗Brandenfels, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 94, mit Pens. zur Disp. gestellt.
Königlich Bayerische Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 24. Oktober. Hanfstingl, See. Lt. vom 16. Inf. Regt, zum 12. Inf. Regt. versetzt.
Im Beurlaubtenstande. 24. Oktober. Schuster, Pr. Lt. des Beurlaubtenstandeß vom 9. Inf. Regt., zum 5. Inf. Regt. versetzt.
Abschtedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Den 19. Oktober. Sommer, Hauptm. a. D., auf Nachsuchen in die Kategorie der ohne die Erlaubniß zum Tragen der Uniform ver— abschledeten Offiziere versetzt. — 24. Oktober. Rock, Oberst und Batz. Commandeur des 14. Inf. Regts.,, Handl, Pr. Lt. des 4. Inf. Regts, mit Pens. und mit der Erlaubniß zum Tragen der Unif. auf Nachsuchen verabschiedet.
Im Beurlaubtenstande. 24. Oktober. Aschner, See. Lt. des 13. Inf. Regts. auf Nachsuchen mit Pens. verabschiedet.
Im Sanitätseorpt. 19 Oktober. Salger, Assist. Arzt 2. Kl. a. D., als Res. Assist. Arzt 2. Kl. wieder angestellt.
Aichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 1. November. Se. Majestät der Kaiser und König trafen heute Mittags 12 Uhr 40 Minuten auf dem Hamburger Bahnhofe hierselbst wieder ein und fuhren von dort nach dem Palais.
Bald darauf empfingen Se. Majestät den Prinzen Friedrich von Hohenzollern, Durchlaucht, und nahmen alsdann den Vor⸗ trag des Chefs des Militärkabinets, General-Adjutanten von Albedyll entgegen.
— Ihre Majestät die Kaiserin und Königin empfing gestern den Besuch Sr. Königlichen Hoheit des Groß⸗ herzogs von Hessen und bei Rhein, welcher auf der Rückreise von England nach Darmstadt Coblenz passirte.
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr, sowie der Ausschuß für Zoll⸗ und Steuerwesen hielten heute Sitzungen.
— Im weiteren Verlaufe der gestrigen (3.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten ergriff der Fingnz⸗ Minister Bitter zur Erläuterung der allgemeinen Finanzlage . k und der einzelnen Etatspositionen, wie folgt, das Wort:
Ich habe die Ehre, mit Allerhöchster Ermächtigung dem hohen Hause den Haushalts⸗Etat für das Jahr 1880/81 im Entwurfe vor⸗ zulegen, ebenso den dazu gehörigen Gesetzentwurf. Ich bitte um die Erlaubniß, einige erläuternde Bemerkungen hinzufügen zu können, welche dazu beitragen sollen, die Finanzlage, wie sie sich eben zeigt, aufzuklären und zu gleicher Zeit die Bedingungen erkennen zu lassen, unter denen die Aufstellung des Etatsentwurfs hat erfolgen müssen.
Die Einnahmen des neuen Etatsentwurfs beziffern sich im Ordinarium auf 720 712 391 64 Die Ausgaben auf 726 319 741 4, so daß eine Mehrausgabe, welche durch die Einnahmen nicht gedeckt würde, übrig bleibt von 5 607 359 1 Wenn Sie diese Summe der⸗ jenigen gegenüberstellen, die in dem laufenden Etat als Desizit im Drdinario ausgebracht ist, so ergiebt sich bei dem vorliegenden Etat⸗ entwurf ein Minderdefizit von 8 324263 S. Wenn ich gleich von vornherein hinzufügen darf, daß das Defizit im Extraordinario auf 42 642 650 ½ . beziffert ist, so ergiebt sich auch bei dieser Zahl gegen das Defizit des vorigen Jahres, wie es im aufenden Etatejahr zur Erschein ng kommt. ein Minderbetrag von 15 235 047 *, im Ganzen alss ein Minderbetrag an Defizit gegen das laufende Etatsjahr von 24 5651 305 6.
Ich bin weit entfernt, mei ne Herren, dieses Ergebniß der jetzigen Etatsaufstellung als ein sehr günstiges zu bezeichnen; auf der andern Seite stellt sich doch heraus, daß die Krisis, welche so wesentlich auf die Verringerung der Staatseinnahmen eingewirkt hat, in einen ge⸗ wissen Stillstand getreten ist, und wenn man annehmen kann nach den Nachrichten, die von allen Seiten eingehen, daß überhaupt der Verkehr, die öffentliche Lebendigkeit und Thätigkeit der Arbeiten wieder regelmäßigere Bahnen einzuschlagen beginnt, so darf vielleicht mit einiger Voraussicht erwartet werden, daß in absehbarer Zeit es möglich sein wird, das Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Aus gaben des Staats wieder herzustellen.
Die Einnahme betrug im Ordinario, wie ich vorhin die Ehre gehabt habe mitzuthellen, 720 712 391 S., Dieselbe betrug für das laufende Etatsjahr über 638 Millionen Mark, und es ist jetzt eine Mehr⸗ einnahme nachgewiesen von 82 600 000 M. Ich möchte aber bitten, daß aus dieser erheblichen Mehreinnahme keine zu großen Schlüsse ge⸗ zogen werden. Unter dieser Mehreinnahme befinden sich rund ge⸗ nommen 68 Millionen, welche den Hinterlegungsgeldern angehören, die jetzt der Staatskasse zufließen, die eben nur als durchlaufende Posten zu berechnen sind. und welche von dieser Mehreinnahme ab⸗ i werden müssen. Wenn dies geschieht, bleibt überhaurt eine Mehreinnahme übrig von 14 600 007 ƽς Diese immerhin erwünschte Mehreinnahme würde sich aber doch in eine nicht unbedeutende Mindereinnahme verwandeln, wenn nicht aus den Ueberschüssen der Reichskasse ein Betrag von 23 900 000 S6 angemeldet worden wäre. Diesem steht allerdings wiederum gegenüber eine nicht unbedeutende Summe von Matrikularbeiträgen, welche sich für das neue Etats⸗ jahr auf 43 641 753 S beziffert, welche also immerhin noch einen Mehrbetrag von 19741 723 „ übrig läßt.
Es könnte ja nun in Frage kommen, ob in Gemäßheit der Verständigung, welche der vorige Landtag mit der Staatsregierung auf Allerhöchste Ermächtigung getroffen hat, es nicht erwünscht sein würde, den eben bezeichneten Betrag von 23 900 000 M, der aus den Erträgen der Zelle und der Tabaksteuer an Preußen vertheilt worden ist, zu Steuererlassen zu verwenden. Ich habe geglaubt, meine Herren, nach sehr ernster Erwägung diese Frage verneinen zu müssen. Es kommt vor Allem darauf an, ein Gleichgewicht der Ein⸗ und Ausgaben des Staatshaushalts wiederherzustellen, und ich bin der Meinung, daß es unmöglich ist, vorher mit Steuererlassen au fzutre⸗ ten, so lange nicht eben dies Gleichgewicht hergestellt ist. Es wird und muß das für mich und jeden meiner Nachfolger eine der ersten und wichtigsten Aufgaben sein und bleiben. Ich stehe für meine Person auf dem Standpunkt der altpreußischen Finanzpolitik, deren Ergebnisse dazu so viel beigetragen haben, das Vaterland unter schwierigen Verhältnissen groß und bereit zu machen, allen den großen Aufgaben, die ihm im Laufe der Zeit entgegengetreten sind, gerecht werden kann, das Vaterland auf diejenige Stelle zu setzen, welche es jetzt im Rathe der Völker einnimmt und die ihm schwerlich wieder entrissen werden wird. Ich kann von meinem Standpunkt aus, wie ich wiederholt betone, an einen Steuererlaß nicht wohl eher herantreten, als bis die Verhältnisse sich so gestaltet haben, daß die Staatseinnahmen, das Gleichgewicht der Finanzen nicht gefährdet sind.
Daraus folgt, meine Herren, daß ebenso, wie es in der alt⸗ preußischen Finanzwirthschaft war, freilich unter wesentlich veränder⸗ ten Verhälimissen und mit wesentlich veränderten Grundbedingungen, doch im Großen und Ganzen es darauf ankommt, die äußerste und strengste Ordnung im Staatshaushalt beizubehalten oder wieder her⸗ zustellen, was gluͤcklicherweise nicht mehr nöthig ist, außerdem aber all die Sparsamkeit mit Vernunft und mit Vorsicht soweit eintre⸗ ten zu lassen, daß aus Mangel an Sparsamkeit nicht Verlegenheiten für die Staatswirthschaft hervorgehen. ö
Vor allen Dingen aber ist, es dringend, daß alle Ausgaben, welche nicht unbedingt nothwendig sind, zumal alle Luxusausgaben, bis auf bessere Zeiten, welche doch auch wieder kommen werden, hin⸗ ausgeschoben werden.
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