1879 / 265 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 11 Nov 1879 18:00:01 GMT) scan diff

London, 10. November. (W. T. B.) Die Getreide zufahren betrugen in der Woche vom 1. bis zum

J. November: Englischer Weizen 6274, fremder 69 507, engl. Gerste 2104, fremde 37934, engl. Malagerste 12 861, engl. Hafer 1153. fremder 81 784 Ertrs. Engl. Nehl 17585 Sack, fremdes sols Sack und 450 Fass.

Lon edoem, 8. November. (X. T. B.)

An der Küste angeboten 15 Weizenladungen.

Havannazucker Nr. 12, 28. Stramm.

LRverFpook, 8. November. (VX. JT. B.)

Banm wolle. (Schlussbericht) Umsatz S000 B., davon sfür Spekulation und Export 1000 B. Amerikaner stetig. Surats fest. Middl. amerikanisch November-Dezember-Lieferung 6i/ zz, Januar- Ferraar-Licferung Git za, Oktober-Verschiffang pr. Dampfer 65 d.

Farkäsg, 8. November. (M. T. B.)

Rohzucker steigend. r. 10,13 pr. November pr. 100 ERilogr.

67 00, 719 pr. Novbr. pr. 100 EKilogr. 73, 9). Weisser Zucker Sem, e, , , , ,

fest, Nr. 3 pr. 100 Rilogr. pr. Novbr. 79, 50, pr. Derbr. 79, 50, pr. Junuar-April 79, 50, pr. Mai-August —.

Haniüis, 8. November. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weigen rübig, pr. November 32, 60, pr. Dezember 32, I5, pr. Januar-April 33,25, pr. Märæ- Juni 33,50. Mehl ruhig, pr. November 7Il, 0, pr. Dezember 71,75, pr. Januar-April 72,50, pr. März-Juni 72,75. Rüböl still, pr. November 80 25, pr. Dezember 80, 75, pr. Januar-April S2, 50. Spiritus fest, pr. November 68,75, pr. Dezember 689, 0), pr. Januar-April 69, 25, pre. Mai-Angast 69, 59.

Wer- Korka, S. November. (W. T. B.)

Wagarenberieht. Baumwolle in Kew-Tork 117/16, do. in New-Orleans 11. Petroleum in New-LTork 73, do. in Fhiladelphig 75. rohes Petroleum 6E, do. Pipe line Certificats D. 90 &. Mehl 5 D. 60 C. Rother Winterweizen 1 D. 40 C. Mais (eld mixed) 58 C. Zucker (Fair refining Nuscovados) 9. Kaffee (Rio-) 168. Schmalz (Marks Wilcor) é, do. Fairbanks 74. Speck (hort clear) 5z3 C. Getreidefracht 63.

Cen era vergmmarmmJunggem. Harzer Werke zu Rübeland und Zorge. Vers. zu Braunschweig.

Hohbsnzollerp, Aktlsngesellsohaft für Lokomotivbau. Ord. Gen. Vers. zu Düsseldorf. Aktlongesellschaft ‚„Lanohhammoer“, vereinigte vor- mals Gräfl. Elnslsdelsohe erke. Ausserord. Gen. -= Vers. zu Riesa. Hr g e Ta Es Hrn an m a HM dnn enn. Breslau Sobweoldnltz - Frelbarger Bahn. burg - Frankenstein - Raudten - Breslau - Reppen. Im Oktbr. 1879 1048948 A (4 46697 M), bis ult. DOktbr. 8 201 276 M C 295 524 S106). Reppen-Stettin: Im Okt. 1657 532 s (4 17 830 ), bis ult. Oktbr. 1 024 694 ς, (4 65283 6). Sorgau-Halbstadt:

25. Noybr. Ord. Gen. -

Breslau - Walden-

Im Oktbr. 44 221 M (— 272 AM). bis ult. Oktbr. 1879 4 24 470 p10

Aussig - oplitzor Eisonbahn-Gesellsohaft, Im Oktbr. 1879 ö . 5 20 086 FI.), bis ult. Oktbr. 1879 2 371 972 Fl. (4

Theater.

Königliche Schauspiele. Dienstag: Opernhaus. 229. Vorstellung. Wilhelm Tell. Schauspiel in 5 Akten von Schiller. Ouvertüre und die zur Handlung gehörige Musik von B. A. Weber. (Wilhelm Tell: Hr. Drach, vom Stadt Theater in Wien, als Gast. Anfang halb 7 Uhr.

Schauspiel haus. 213. Vorstellung. Die Hochzeit ves Figaro. Oper in 4 Abtheilungen mit Tanz von Beaumarchais. Musik von Mozart. (Fr. p. Voggenhuber, Fr. Mallinger, Frl. Lehmann, Hr. Betz) Anfang 7 Uhr.

Mittwoch: Opernhaus. 230. Vorstellung. Der Feensce. Große Oper in 5 Abtheilungen von Scribe und Melesville, aus dem Französischen über⸗ setzt von J. C. Grünbaum. Musik von Auber. Ballet von P. Taglioni. (Frl. Horina, Frl. Bettaque, Hr. Salomon, Hr. W. Müller.) An⸗ fang 7 Uhr.

Schauspiel haus. 214. Vorstellung. Rolf Berndt. Schauspiel in 5 Akten von G. zu Puttlitz. An—⸗ fang 7 Uhr.

KRallner- Theater. Dienstag: Zum 10. Male: Wohlthätige Frauen.

ictoria- Theater. Direktion: Emil Habr. Dienstag: Gastspiel der ersten Solotänzerin Sigra. Consuello de Labrujere, vom Theater della Scala in Mailand. Zum 193. Male: Die Kinder des Kapitän Grant. Großes stattungsstück mit Ballet in 12 Bildern von Jules. Verne und A. D'Ennery. Deutsch von R. Schel⸗ cher. Musik von C. A. Raida. Die Balletmusik von Debillemont. In Scene gesetzt von Emil Hahn.

Residenz- Theater. Dienstag: Letztes Gast⸗

spiel des Hrn. Ferdinand Dessoir. Zum 15. Male: Der natürliche Sohn. Schauspiel in 5 Aufzügen von Alexander Dumas (Sohn). Für das Residenz⸗ Theater übersetzt und bearbeitet von Paul Lindau.

Krolls Theater.

Dienstag: Die Nichte des Millionärs. Original⸗ Posse mit Gesang in 3 Akten von J. B. von Schweitzer. Musik von G. Michaelis. (Malchen Luleke; Frl. Ernestine Wegner) Anfang der Vorstellung 7 Uhr.

National- Theater. Direktion C. F. van Hell. Dienstag: Maria Stuart.

Germania- (inter- Theater. Dienstag: Vorletztes Gastspiel des Hrn. Ed. Weiß. Zum letzten Male: Hotel Kling ebusch. Volksstück mit Gesang in 3 Akten von Kneisel und Jacobson.

Mittwoch: Abschiedsvorstellung des Hrn. Ed. Weiß: Der Verlobungs Teufel. Humoristisches Lebensbild mit Gesang in 3 Akten von A. Reich.

Felle - Alliance - Theater. Dienstag und folgende Tage: Gastspiel des Ober Regisseurs Hrn. v. Jendersky vom Hoftheater zu Stuttgart. Der ungläubige Thomas. Historisches Charakter⸗ bild in 5 Aufzügen von A. Rost. Anfang 7 Uhr. Entrée 50 .

Mittwoch: Extravorstellung. Halbe Kassenpreise: Entrée 30 5. J. Parquet 1 MS (hintere Reihe) 75 g., Il. Parquet und Balkon 50 ., Parquet-⸗ und Balkon⸗LLogen 1 S6. 50 ., Orchester⸗ und Pros eeniums⸗-Logen 3 6

Frei'ag: Wohlthätigkeits⸗Vorstellung unter Mit- wirkung der Königl. Hofschauspielerin Frl. Clara Hrabowska.

Aus⸗ 4

Direktien: Engel⸗Leobrun.

gerichtes vom 7. November 1879 ist die zwischen der

Ehefrau des Fabrikarbeiters W

und ihrem genannten Ehemanne bestandene gesetz⸗

liche Gütergemeinschaft für aufgelöst und an

ö Stelle die völlige Gütertrennung ausgesprochen orden.

Heinrich Joachim Christian Hoppach aus Cröglin, 26 Jahre alt, 3) der Seefahrer Johann Carl Christian Uecker aus Boltenhagen, 32 Jahre alt, 4) der Sattler Johann Barkhauer aus Wolgast, 41 Jahre alt, 5) der Seefahrer Eduard August Friedrich Pe⸗

balt unbekannt ist, und welchen zur Last gelegt wird, ohne Erlaubniß resp. ohne Anzeige bei der Militär⸗ behörde ausgewandert zu sein Vergehen gegen das Gesetz vom 10. März 1855 und 5. 360 des Strafgesetzbuchs werden auf Anordnung des König⸗ lichen Amtsgerichts hierselbst auf Freitag, den 16. Jannar 1880, Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht (im Schöffensgal) zur Hauptverhandlung geladen. Auch bei unentschuldig⸗ fem Ausbleiben wird zur Hauptverhandlung geschrit⸗ ten werden. Wolgast, den 9. Oktober 1879. Matz, Gerichtsschreiber des Königlichen Amts— gerichts.

Subhast ationen, Aufgebote, Bor⸗ ladungen u. dergl.

liosis] Bekanntmachung.

Hanptlehrer Valentin Stockert in Handschuchs—⸗ heim besitzt seit Arleben seiner Eltern auf Gemar kung Hungheim folzende Liegenschaften, worüber ein Grundbuchseintrag nicht besteht:

I) 22 Ruthen Acker, im Krebsacker, neben Katha⸗ rina Retzbach und Jakob Thren;

2) 27 Ruthen Acker, am Unterwittstadter Weg, neben der Mauer und Alois Hettenbach;

3) 305 Ruthen Acker, bei der großen Buche im Zimmerhölzlein, neben Martin Wolfarth und Jakob Thren;

h 24. Ruthen Acker, im Spatzenacker, neben selbst und Johann Joseph Kolb;

5) 245 Ruthen Acker, im Königsgrund, neben ö. und Michael Mai und Johann Joseph

2133

6) 27 Ruthen Acker, im Königsgrund, neben Joseph Anton Götzinger und Jakob Thren;

7) 40 Ruthen Acker, im Langenholz, neben Joseph Anton Götzinger und Gottfried Wolfarth; .

8) 174 Ruthen Acker, in der Hohenschwärz, neben selbst und Alois Hettenbach;

9) 2 Viertel 290 Ruthen Acker, im Teich, neben

Joseph Anton Götzinger und selbst;

10) 2 Ruthen Acker, im Bauernacker, neben sel bst beiderseits;

1) 1 Viertel 345 Ruthen Acker, im äußeren Seelelin, neben Martin Nies und selbst;

12) 1 Viertel 1 Ruthe Acker, im Langenholz, neben David Ostheimer und selbst;

13) 18 Ruthen Garten, in den Kirchgärten, ö. Alois Hettenbach und Ballenberger

ad;

14) 24 Ruthen Acker, im Kaisersrain, neben sich selbst mit Wiese und der Mauer;

16) 13 Ruthen Wlesen, im obern Thal bis zum Furth, neben Martin Wolfarth und Adam Keller;

16 205 Ruthen Wiesen, im obern Thal bis en r dure , neben Gottfried Wolfarth und elbst;

17) 2 Viertel 5 Ruthen Acker, in der Burkemer Höhe, neben Jakob Thren und Joseph Anton Götzinger.

Es werden deshalb Alle, welche in den Grund⸗ und Unterpfands büchern nicht eingetragen, auch sonst nicht bekannle, dingliche oder auf einem Stammguts⸗ oder Familiengutsverband beruhende Rechte an diesen Liegenschaften haben oder zu haben vermeinen, aufgefordert, solche spätestens in dem auf Montag, den 22. Dezember 1879,

Vormittags 9 Uhr, anberaumten Aufgebots termin anzumelden, widrigen falls die nicht angemeldeten Ansprüche auf Antrag für erloschen erklärt würden. Adelsheim, den 31. Oktober 1879. Der Gerichtsschreiber des Gr. Amtsgerichts. Wirth.

ö Auszug. Durch Urtheil des hiesigen Königlichen Land⸗ m Armenrechte admittirten, zu Neustadt, Reg.“

Bez. Cöln wohnenden Amalie, sihti , . elm Baum

Cöln, den 8. November 1879. Otto Becker, Rechtsanwalt.

troöwéty aus Wolgast, 29 Jahre alt, deren Aufent⸗

Termin auf den 21. Jannar 1880, Morgens 9 Uhr, bestimmt. Für die Richtigkeit dieses Auszuges: Düsseldorf, den J. November 1879. Der Gerichtsschreiber, Stein häuser.

los! HerGCHIammæa.

Auf dem Grundstück Spremberg, Häuser⸗Nr. 53 des Grundbuchs stehen in Abtheilung 11I. 418 Thlr. nebst 60 Zinsen und 20 Thlr. 20 Sgr. Protest⸗ kosten aus dem Erkenntnisse vom 22. Oktober 1866 nebst den Kosten des Prozesses und der Eintragung für die Kaufleute Golden Sohn in Magdeburg hypothekarisch eingetragen auf Requisition des Prozeßrichters vom 21. Dezember 1866, zufolge Verfügung vom 7, Januar 1857. Das über die Forderung gebildete Dokument ist verloren gegangen. Alle Diejenigen, welche an die oben gedachte Post Ansprücke geltend machen wollen, werden hiermit zur Vermeidung der Ausschließung damit auf— gefordert, dieselben spätestens in dem auf

den 8. Jannar 1880, Mittags 12 Uhr, anberaumten Termin anzuzeigen.

Spremberg, den 25. Oktober 1879.

Königliches Amtsgericht.

E 2 X 3 8 . Bekanntmachung.

Dem Antrage der Wittwe Margaretha Birle von Burghagel auf Todeserklärung ihrer Brüder, der Söldner Georg und Joseph Weber von Dattenbausen, hat das Königliche Amtsgericht Lauingen, mit Beschluß vom 6., dies stattgegeben unter der Aufforderung

1 . Verschollenen, sich späteftens in dem

au Dienstag, den 21. September 1880, Vormittags 9 Uhr, angesetzt'n Aufgebotstermin persönlich oder schriftlich bei dem Königlichen Amtsgerichte Lauingen anzumelden, widrigenfalls sie für teodt erklärt würden;

an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebotsvrmerfahren wahrzunehmen, widrigen falls die Vertheilung des Vermögens der Verschollenen unter die gerichtsbekannten Erben erfolgen würde;

3) an alle Diejenigen, welche über das Leben der Verschollenen Kunde geben können, Mit theilung hierüber bei Gericht zu machen.

Laningen, den 7. November 1879, Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts Lauingen. Streber, Königlicher Gerichtsschreiber.

lool! Bekanntmachung.

Die durch Rechtsanwalt Dr. Berthold vertretene geschäftslose Auguste, geborne Schlinkert, Ehe⸗ fran des früheren Kanfmanns, jetzt geschäfts⸗ losen Carl Ludwig Semler zu Vohwinkel, hat gegen diesen beim Koͤniglichen Landgerichte zu Elber— feld Klage erhoben mit dem Antrage: die zwischen zen Parteien hestehende gesetzlich! Gütergemein⸗ schaft mit Wirkung seit der Zustellung der Klage für aufgelöst zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 22. Dezemher c., Morgens 9 Uhr, im Sitzungs—⸗ saale der J,. Civilkammer des Königlichen Land— gerichts zu Elberfeld anberaumt. Der Gerichtsschreiber.

Jansen.

loss Oeffentliche Zustellung.

Auf die von dem Sparkassa⸗Controlleur Johann

Krauß und dem Schuhmachermeister Franz Fritsch, Polizeidiener

Beide von Weiden, gegen den Johann Uebelhack, früher in Weiden, nun unbe⸗

kannten Aufenthalts, wegen Forderung von 100 6.

und 50 S unterm 6. d. Mtg. gestellte Klage ist nach Verfügung des Königlichen . Weiden vom J. J. Mts. Termin zur Verhandlung

dieser Sache und des unterm 5. November I. J.

an die zurückgelassenen Mobiliargegenstände des Be⸗

klagten angelegten Arrestes in

Königlichen Amtsgerichtes Weiden auf

Samstag, den 27. Dezember 1879,

Vormittags g Uhr,

anberaumt, in welcher die Kläger um Verurtheilung

des Beklagten, zur Bezahlung ihrer Forderungen

zu 100 und 50 „υ, dann der erwachsenen Kosten,

sowie den unterm 5. November J. Is. an die

Mohbiliargegenstände des Beklagten angelegten

, für gerechtfertigt zu erklären, beantragen

erden.

Im Hinblicke auf §. 187 der Reichs Civilprozeß⸗

Ordnung wird der Beklagte zu dieser Verhandlung hiermit geladen. Weiden, den 8. November 1879. Der Gerichtsschreiber des Königl. bayerischen Amtgerichtes Weiden. Stoehr.

ie, .

uurch Urtheil des Königl. Landgerichts zu Cöl vom 15. Oktober 1879 wurde , 5 Cöln wohnenden gewerblosen Mathilde, geb. Kleinenbroich, und ihrem daselbst wohnenden Ehe⸗

manne Metzger Jehann Albrings bestandene

gesetzliche Gütergemeinschaft aufgelöst, an deren Stelle völlige Gütertrennung ausgesprochen. Cöln, den 8. November 1879. Otts Becker, Rechts ⸗Anw.

10834 Durch Ehevertrag, errichtet vor Notar Dick zu Jülich am 22. Oktober 1879, haben die Brautleute Reinhard Karl Nikolaus von Thenen, Kauf— mann, und Marig' Franziska Gertrud Schüller, ohne Geschäft, beide zu Jülich wohnend, ö hrend ih »daß während ihrer zukünftigen Ehe Güter⸗ Dan,, . . zer Auszug dieses Ehevertrages ist heute an die Gexichtstafel hierselbst angeheftet und in die hierzu bestimmte Tafel eingetragen worden. Jülich. den 6. November 1879. Königliches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Der Gerichtsschreiber. Baccker.

iooꝛe Erhvorladung.

Bernhard Verner, Maler von Kandern in Baden, dessen Aufenthaltsort unbekannt ist, wird zu den Theilungtverhandlungen auf Ableben seiner Schwester Marie Sophie Berner von Kandern mit dem Anfügen vorgeladen, daß, wenn er sich

binnen drei Monaten nicht anher meldet, der Nachlaß so vertheilt würde, wie wenn der Geladene jzur Zeit des Erbanfalls nicht mehr am Leben gewesen wäre.

Kandern, den 7. November 1879.

Großbh. Bad. Notar: Kaiser.

loss]

443 450 478 481 492.

zur Einlösung präsentiren zu lassen.

Aachener Hütten⸗Actien⸗Verein. Bei der im Oktober a. é. vor Notar statutgemäß stattgefundenen Ausloosung von 25 Stück

unserer Partial⸗Obligationen sind folgende Nummern gezogen worden: 7 60 80 93 113 122 131 169 210 222 229 267 268 296 310 333 370 386 434 442

Indem wir dieses zur Kenntniß der Betheiligten bringen, fordern wir dieselben auf, di = geloosten Stücke nebst zugehörigen Talons und Coupons vom 2. Januar k. J. * bei ö 6

Rothe Erde bei Aachen, im Norember 1879. . Die Direction.

(a Oto. 3/11.)

(1002

A. Berlin⸗Auhaltische Eisenbahn. HKB. Oberlausitzer Eisenbahn.

Vergleichende Ueberfsicht der Frequenz und Einnahmen pro Monat Oktober 1379 und 1878.

Für Güter Ein⸗

Für Personen Ein⸗

Extra⸗ Ein˖ Summa. nahme

Provisor. Ermitte⸗ lungen

Summa bis ultimo Oktober

ie Sitzung des

loszi]

Steckbriefe und Untersuchungs⸗ Sachen.

Ein von der Schaffne bahnpost des Zuges von Falkenberg nach Halle a. S. am 4. d. Ms., 5 Uhr früh, auf die Postagentur in Zschakau abgewiesenes Geldfahrpostpacket ist in Verlust gerathen und wahrscheinlich entwendet. In demselben ist ein Werthbrief mit folgenden Rentenbriefen der Pro— vinz Sachsen:

1) Lit. A. Nr. 12513 über 3000 4,

. e 1509

3) Lit. G9. Nr. 17 109 und 17110 über

R 55666566004

4) Lit. D. Nr. 14 905, 14 904 und

, 8822563 nebst den dazu gehörigen Coupons Serie IV. Nr. 11 bis 16 und Talons enthalten gewesen.

Es wird ersucht, auf das etwaige Vorkommen der bezeichneten Werthpapiere zu achten, diesel ben eintretenden Falles unter genauer Feststellung der Person des Inhabers anzuhalten und vom Ge— schehenen, sowie über sonstige Wahrnehmungen, welche zur Entdeckung des Verbleibes jener Werth 1 führen könnten, sogleich hierher Mittheilung ohne zu machen.

Auf die Wiederherbeischaffung der abhanden ge⸗ walt, gegen den kommenen Werthpapiere wird hiermit

eine Belohnung von 150 . ausgesetzt. Halle a. S., den 8. November 1879. Die Kaiserliche Ober ⸗Postdirektion. ich Eeefah germ, er Seefahrer Ludwig Johann Joachim Wien⸗ holz aus Hohendorf, 28 Jahre alt, ?) der Matrose

Die Ehefrau des geschäftslosen Heinrich Noderjan, Anna eschäft zu Düsseldorf wohnend, hat, unter Bestellung des Rechtsanwalts Küster zu ihrem An—

. . ivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düssel⸗ dorf Klage dahin erhoben: . f

Die Gütertrennung zwischen den Eheleuten Roderjan mit allen Folgen nach den Bestim⸗ mungen des preußischen Landrechtes auszusprechen und dem Verklagten die Kosten zur Last zu

legen. Zur mündlichen Verhandlung dieser Sache ist

nahme

Auszug. ö

To. 60. MJ. 60.

Person.“ Tonnen⸗ zahl. zahl. M060.

nahme

pro Oktober. Mk.

1879 prov.

Is is Ts, e , , s Ff d e , ss mn, ss; 1878 definitiv 6 g 156 916 3 19.2532 593, G94 6G 66 i, 354, MiG, 337 d ls; ,, ,

L B57 71 12017, 3131, 407,480

Maria, geborne Termöhlen,

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8 108 66

a. 3, 890 235, 2700

56 MM 31448

——

LHB. 1879 prop. 1878 definitiv

genen geschäftslosen Heinrich

eldorf wohnend, bei der ersten 19 846 17710

21,474 18, 854

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an . Berlin, den 8. November 1879.

Die D der Berlin⸗Anhaltischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.

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Deutscher Reichs⸗Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

Jas Abonnement beträgt 4 * 56 9 für das Mierteljahr.

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* Alle Rost-⸗Anstalten nehmen Gestellung an;

P für Serlin außer den Rest - Anstalten auch die Expr

dition: 8W. Wilhelmstr. Kr. 32.

M 265.

Berlin, Dienstag,

W.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst gerub!:

dem Geheimen Regierungs⸗Rath von Kunow zu Lieg⸗ nitz den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Hauptmann von Puttkamer im Ostfriesischen Infan⸗ terie⸗Regiment Nr. 78 den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Geheimen Medizinal-Rath und Professor Dr. Hirsch an der Universität zu Berlin und dem Direktor der Realschule 1. Ordnung zu Magdeburg, Dr. Holzapfel, den Kö⸗ niglichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; dem Rent⸗ meister, Premier-Lieutenant a. D. Kurtz zu Buldern im Kreise Coesfeld den Königlichen Kronen⸗ Orden vierter Klasse; sowie dem Konrektor Mertens zu Neu⸗Ruppin, dem ersten Mädchenlehrer Ehrhard zu Heldrungen im Kreise Eckartsberga, dem Kantor und Schullehrer ꝛc. Zander zu Barnewitz im Kreise Westhavelland und dem Schullehrer und Kantor Gloatz zu Platkow im Kreise Lebus den Adler der Inhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern zu verleihen.

Deunutsches Reich.

Der dritte Nachtrag zu der den Anhang zum inter— nationalen Signalbuche bildenden „Amtlichen Liste der Schiffe der deutschen Kriegs- und Handelsmarine mit ihren Unterscheidungssignalen vom Jahre 1879 ist erschienen.

Berlin, den 7. November 1879.

Der Reichskanzler. In Vertretung: Eck.

Königreich Sreu ßen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Geheimen Revisions-Rath Franz Alexander Schwarz zu Berlin zum Dirigenten der General-Kommission für die Provinzen Pommern und Posen zu Stargard i. Pomm. unter Beilegung des Amtscharakters „General-Kommissions⸗ Präsi dent“ zu ernennen; sowie

dem General-Kommissarius und Dirigenten der General— Kommission zu Frankfurt a. O. Kette den Charakter als „General-Kommissions⸗Präsident“ zu verleihen;

die HZarnison-Bau⸗Inspektoren Heimerdinger, Boethke, Soommer, Kuͤhtze, Appelius, Sluyter— mann van Langeweyde, Schueßler und Wodrig, bautechnische Mitglieder der Intendanturen bezw. des XIV. III., Cl., VII., II., X., V. und IV. Armee⸗Corps, zu Inten⸗ dantur⸗ und Bauräthen zu ernennen; und

dem Bau Inspektor a. D. Aßmann zu Gleiwitz den Charakter als Baurath zu verleihen.

Ron sfsi one nr tn nde

betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Paulinengue nach Neu⸗Ruppin, durch die Paulinenaue⸗ Neu⸗Ruppiner Eisenbahngesellschaft.

Wir Wilhelm von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛe.

Nachdem von dem Aufsichtsrathe der unter der Firma: Paulinenaue⸗Neu⸗Ruppiner Eisenbahngesellschaft zu bildenden Aktien⸗ gesellschaft darauf angetragen worden ist, dieser Gesellschaft die Konzession zum Bau und Betriebe einer für den Betrieb mittelst Dampfkraft und für die Beförderung von Personen und Gütern im öffentlichen Verkehre bestimmten, den Bestimmungen der Bahn— ordnung für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung unter worfenen Bahn von Paulinenaue nach Neu⸗Ruppin zu ertbeilen, wollen Wir diese Konzession, sowie das Recht zur Eytziehung und Beschränkung des Grundeigenthums nach Maßgabe der gesetzlichen J unter den nachstehenden Bedingungen hierdurch ertheilen:

J.

Die Gesellschaft bildet sich unter der Firma: Paulinenaue⸗ Neu⸗Ruppiner Eisenbahngesellschaft und nimmt ihr Domizil und den Sitz ihrer Verwaltung in Neu⸗ Ruppin oder unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten an einem anderen, an der Bahn gelegenen Orte.

Die Gesellschaft ist den bestehenden, wie den künftig ergehenden Reicht und Landesgesetzen ohne ö unterworfen.

Das zur plan⸗ und anschlagsmäßigen Vollendung und Aus⸗ rüstung der Bahn erforderliche Anlagekapital wird auf den Betrag von 1700 000 4 festgesetzt.

Der Nominalbetrag der von der Gesellschaft auszugebenden . darf den Betrag des festgesetzten Anlagekapitals nicht über⸗ eigen. 111.

Die gesammte Leitung der Bau⸗ und Betriebsverwaltung ist einem Vorstande zu übertragen, welcher die Gesellschaft mit den ge setzlichen Befugnissen und Verpflichtungen, des Vorstandes einer Aktiengesellschaft vertritt und für die Geschäftsführung, insoweit die⸗ selbe der staatlichen Beaufsichtigung unterligt, der Aufsichts behörde verantwortlich ist.

Die Wahl des Vorstandes oder, falls derselbe aus mehreren Personen bestehen soll, die Wahl des Vorsitzenden und der technischen

Mitglieder bedarf der Bestätigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.

Die Geschäftsinstruktion für den Vorstand unterliegt der Ge⸗ nehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.

Sofern die oberste Betriebsleitung nicht durch den Vorstand selbst erfolgt, finden die vorstehenden Bestimmungen auch auf die Wahl und die Geschäftsinstruktion des oder der obersten Betriebs- dirigenten Anwendung. .

Von den Mitgliedern des Aufsichtsrathes müssen wenigsten? zwei Drittel ihren Wohnsitz im deutschen Reichs gebiete haben.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrathes und dessen Stellvertreter sind stets auß den im deutschen Reiche gebiete wohnhaften Mit⸗ gliedern zu wählen. ö

Die Staatsregierung ist berechtigt, sich in den Fällen, wo sie das staatliche Interesse für betheiligt erachtet, bei den Versamm⸗ lungen und den Verhandlungen des Aufsichtéraths und der General—⸗ versammlung der Aktionäre durch einen Kommissar vertreten zu lassen. Um die Ausübung dieses Rechts zu ermöglichen, ist der Ri— gierung von allen diesen Versammlungen und Zusammenkünften rechtzeitig unter Vorlage einer, die vollständige Angabe der Be⸗ rathungsgegenstände enthaltenden Tagesordnung Anzeige zu machen.

Der Minister der öffentlichen Arbeiten ist berechtigt, in den Fällen, in welchen er es für nöthig erachtet, die Berufung außer⸗ ordentlicher Gin er elbe,, zu verlangen.

Alle die juristische Persönlichkeit der Eisenbahngesellschaft, welcher die in Rede stehende Konzession als ein an ihre Person gebundenes Recht ertheilt ist, abändernden Beschlüsse der Gesellschaft, überhaupt alle Abänderungen ihres Gesellschafts vertrages, welche nach dem in dieser Hinsicht lediglich und allein entscheidenden Ermessen der Staatsregierung den Voraussetzungen nicht entsprechen, unter denen die Konzesston ertheilt ist, erlangen nur durch die Genehmigung der Staatsregierung Gültigkeit Insbesondere bedürfen Beschlüsse der Gesellschaft, welche die Uebernahme des Betriebs auf anderen Eisen—⸗ bahnen, die Uebertragung des Betriebs der eigenen Bahn an eine andere Gesellschaft oder die Fusion mit einer anderen Gesellschaft aussprechen, zu ihrer Gültigkeit der stätigung der Königlichen Sla als eegierang. * . . ]

Diese Bestätigung ist auch zur Aufhebung der Beschlüßse früherer Generalversammlungen überall dann erforderlich, wenn dieselben vom Staate genehmigt wären. .

Für den Bau und Betrieb der Bahn sind die Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung vom 12. Juni 1878 (publizirt im Centralblatt für das Deutsche Reich Nr. 24 vom 14. Juni 1878) und die dazu ergehenden ergänzenden und abändern⸗ den Bestimmungen (ofr. 5. 55 daselbst) maßgebend. Die Spurweite der Bahn soll 1,435 m betragen.

VIII. Für den Bau insbesondere gelten folgende Bestimmungen: I) der Staatsregierung bleibt vorbehalten: die Feststellung der Bahnlinien in ihrer vollständigen Durchführung durch alle Zwischenpunkte, die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen und Haltestellen, die Feststellung der Projekte aller für den Betrieb der Bahn bestimmten baulichen Anlagen und Einrichtungen, sowie die Feststellung der Projekte für die Betriebsmittel und ihrer Anzahl, vor und nach Inbetriebnahme der Bahn.

Für alle durch die Ausführung der genehmigten Projekte be— dingten Benachtheiligungen des Eigenthums oder sonstiger Rechte des Staats bleibt demselben der Anspruch auf vollständige Entschä⸗ digung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen gegen die Ge⸗ sellschaft vorbehalten

2) Die Gesellschaft hat allen Anordnungen, welche wegen poli⸗ zeilicher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter getroffen werden mögen, nachzukommen.

5) Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn muß längstens innerhalb 2 Jahren nach Eintragung der Gesellschaft 3 361 Handelsregister in Gemäßheit des nachstehenden Artikels XIX. erfolgen. ;

Für die Vorlage der speziellen Bauprojekte, sowie für die In angriffnahme, die Fortführung, die Vollendung und Inbetriebnahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahn können vom Minister der öffentlichen Arbeiten besondere Fristen festgesetzt werden.

4) Für den Fall, daß die Gesellschaft mit der Erfüllung der ihr bezüglich des Bahnbaues obliegenden Verpflichtungen, insbesondere der rechtzeitigen plan- und anschlagsmäßigen Ausführung und Aus rüstung der Bahn in Verzug kommen sollte, ist dieselbe zur Zahlung einer Konventionalstrafe von 5 Prozent des auf 1700000 M fest⸗ gesetzten Baukapitals mit der Maßgabe verpflichtet, daß die Ent⸗ scheidung darüber, ob und bis zu welchem Betrage die Kon ventional⸗ strafe als verfallen anzusehen ist, mit Ausschluß des Rechtsweges, dem Miaister der öffentlichen Arbeiten zusteht.

Zur Sicherstellung dieser Verpflichtungen hat die Gesellschaft bei der General⸗Staatskasse den Betrag von 50 000 M, in Worten: Fünfzigtausend Mark, in Baar oder in preußischen Staats“ oder vom Staate garantirten Papieren oder in inländischen Prioritäts⸗ Obligationen, unter Berechnung aller dieser Effekten nach dem Courswerthe, nebst den noch nicht fälligen Zingeoupons und Talons zu binterlegen und in gerichtlicher oder notarieller Urkunde mit der Maßgabe zum Pfande zu bestellen, daß dem Minister der öffentlichen Arbeiten die Befugniß zusteht, durch Verwendung derselben bezw. durch Veräußerung der verpfändeten Effekten zum jeweiligen Börsen⸗ courfe die verfallenen Strafbeträge einzuziehen. Die Rückgabe der zur Kaution etwa gehörigen Zinscoupons erfolgt in deren Verfall⸗ terminen, kann jedoch von dem bezeichneten Minister inhibirt wer den, wenn nach dessen lediglich maßgebendem Urthelle die Gesell⸗ schaft den Bau verzögern sollte. Auch ist der bezeichnete Minister ermächtigt, nach Maßgabe des Fortschritts des Baues und der Aus— rüstung der Bahn einen entsprechenden Theil der Kaution schon vor völliger Vollendung des Baues und der Ausrüstung der Bahn zurück⸗ geben zu lassen. ;

5s) Fans die oben festgesetzte allgemeine Baufrist oder eine der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgesetzten besonderen

Baufristen nicht innegehalten wird, kann nicht blos die bezeichnete Konventionalstrafe eingezogen, sondern auch die ertheilte Konzession durch landesherrlichen Erlaß zurückgenommen und die im §. 21 des Gesetzes vom 3. November 1838 vorbehaltene Versteigerung der vor⸗ handenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die Regierung von dem Vorbehalte der Versteigerung der Bahnanlagen Gebrauch zu machen beabsichtigt, soll jedoch die Zurücknahme der Konzession nicht vor Ablauf der in dem allegirten §. 21 festgesetzten Schl uß⸗ frist erfolgen. T.

Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen:

I) Die Gesellschaft ist verpflichtet, zur Vermittelung des Per- sonenverkehrs mindestens zwei Wagenklassen einzustellen und dieselben ö der staatlichen Aufsichtsbehörde entsprechend einzu⸗ richten.

Die Feststellung und Abänderung des Fahrplans erfolgt durch die staatliche Aufsichts behörde. Innerhalb der ersten acht Jahre vom Beginn des auf die Betriebseröffnung folgenden Kalenderjahrs soll die Gesellschaft nur dann angehalten werden können, mehr als zwei der Personenbeförderung dienende Züge in jeder Richtung zu beför⸗ dern, wenn die Brutto- Einnahme der Bahn im Durchschnitt der drei letzten Jahre mindestens 8009 „M. pro Kilometer betragen hat oder wenn der Gesellschaft für die mehr einzustellenden Züge von den Interessenten ein nach dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Ärbeiten ausreichender Zuschuß zu den Kosten gewährt wird.

2) Der Tarif für den Personen⸗ und Güterverkehr, sowie die Abänderung des Tarifs unterliegt der Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.

In Betreff des Güterverkehrs werden jedoch für den oben unter Nr. L bezeichneten Zeitraum Maximal-Tarifsätze für die einzelnen Güterklassen von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgestellt und ist der Gesellschaft (unbeschadet des allgemeinen staatlichen Auf⸗= sichts rechts) üͤberlassen, nach Maßgabe der reichs⸗ resp. landesgesetz lichen Vorschriften innerhalb der Grenzen dieser Maximalsätze ihre Tarife nach eigenem Ermessen festzusetzen bezw. Erhöhungen wie Er⸗ mäßigungen der Tarifsätze ohne die Zustimmung der Aufsichtsbehörde vorzunehmen. . .

Auch ist die Gesellschaft hinsichtlich der Einrichtung direkter Tarife, fewie hinsichllich des anzunehmenden Tarifsystems ver—⸗ pflichtet, die für die preußischen Staatsbahnen jeweilig bestehenden generellen Grundsätze zu befolgen, insoweit solches vom Minister der öffentlichen Arbeiten für erforderlich erachtet wird.

3) Die Gesellschaft hat mit der Eröffnung des Betriebes der ganzen Bahn einen Erneucrungsfonds und einen Reservefonds nach den bestehenden Normativbestimmungen und dem zur Ausführung der letzteren unter Genehmigung des Minesters der öffentlichen Ar⸗ beiten aufzustellenden, periodisch zu revidirenden Regulative zu bilden.

Der Erneuerungs; und Reservefonds sind sowohl von einander, als auch von anderen Fonds der Gesellschaft getrennt zu halten.

Der Erneuerungssonds dient zur Bestreitung der Kosten der regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der Be⸗ triebsmittel.

In den Erneuerungsfonds fließen:

a. der Erlss aus den entsprechenden abgängigen Materialien,

b. die Zinsen dieses Fonds, alljäbrlich zu

c. eine den Betriebseinnahmen Rücklage. .

Die Höhe dieser Rücklage wird durch das Regulativ festgesetzt.

Der Reservefonds dient zur Bestreitung von solchen durch außer⸗ gewöhnliche Elementarereignisse und größere Unfälle hervorgerufenen Ausgaben, welche erforderlich werden, damit die Beförderung mit Sicherheit und in der, der Bestimmung des Unternehmens ent sprechenden Weise erfolgen kann.

In den Reservefonds fließen:

a. etwaige Ersparnisse an dem Baukapitale, insoweit solches von dem Minister der öffentlichen Arbeiten für erforderlich erachtet wer⸗ den sollte; 353

b. der Betrag der statutenmäßig verfallenen, nicht abgehobenen Dividenden und Zinsen; .

C. die Zinsen des Reservefonds;

d eine im Regulativ festzusetzende, Einnahmen zu entnehmende Rücklage. ö

Erreicht der Refervefonds die Summe von 30 900 , so können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Rück⸗ lagen so lange cefsiren, als der Fonds nicht um eine volle Jahres⸗ rücklage wieder vermindert ist. Die Werthpapiere, welche zur zins⸗ tragenden Anlage der vereinnahmten und nicht sofort zu verwenden · den Summen zu beschaffen sind, werden durch das Regulativ bestimmt.

Läßt der Ueberschuß eines Jahres die Deckung der Rücklagen zum Erneuerungs⸗ oder Reservefonds nicht oder nicht vollständig zu, so ist das Fehlende aus den Ueberschüssen des bezw. der solgenden Betriebsjahre zu entnehmen. Abweichungen hiervon sind mit Geneh⸗ migung des Ministers der öffentlichen Arbeiten zulässig. Für die Rücklagen geht der Erneuerungsfonds dem Reservefonds vor.

z X

Die Gesellschaft ist verpflichtet:

a. ihre Betriebsrechnung nach den vom Minister der öffentlichen Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurichten, der Regierung zu der von letzterer zu bestimmenden Zeit den jährlichen Betrieb⸗ Rechnungsabschluß einzureichen und ihre Kassenbücher vorzulegen;

b. der Aufstellung der Rechnung den Zeitraum von Anfang April jeden Jahres bis Ende März des folgenden Kalenderjahres als Rech⸗ nunge jahr zum Grunde zu legen; . .

C., die von den Aufsichts behörden zu statistischen Zwecken für nöthig erachteten Nachweisungen, sowie deren Unterlagen auf ihre Kosten zu beschaffen und der Aufsichtsbehörde in den von derselben festgesetzten Fristen einzureichen.

X.

Nach Eröffnung des Betriebes ist die Gesellschaft zur Aenderung und Erweiterung der Bahnhofsanlagen, sowie zur Vermehrung der Betriebsmittel verpflichtet, sofern und soweit solches der Minister der öffentlichen Arbeiten im Interesse des Eisenbahnverkehrs, insbesondere

entnehmende

alljährlich den Betriebs⸗

im Interesse der Sicherheit des Betriebes für erforderlich erachtet.