1879 / 267 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 13 Nov 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Aich amtliches.

Preußen. Berlin, 13. November. Im weiteren Ver— aufe der gestrigen (6.) Sitzung setzte das . der Ab⸗ geordneten die erste Berathung des Ge etzentwurfs, be⸗ treffend den Erwerb mehrerer Privateisenbahnen durch den Staat fort. Der Abg. Richter wandte sich zu⸗ nächst gegen die Aeußerungen des Vorredners. Mit demselben Pathos, wie für die Staatsbahnen, habe der Abg. von Rauch— haupt im Jahre 1873 für die Bahn Berlin-Wetzlar plaidirt, während der Abg. Freiherr von Minnigerode späterhin erklärt habe, wenn er damals dem Hause angehört hätte, so würde er gegen Berlin⸗Wetzlar gestimmt haben. Der Abg. von Nauchhaupt meine, die Opposition der Fünfziger Jahre habe die Staatsbahnpolitik in Preußen verhindert; aber damals habe ja die konservative Landrathskammer dieses Haus beherrscht; freilich seien damals bei den Konservativen wie bei der Regierung richtigere Ansichten über Eisen— bahnpolitik gewesen. Der Vorredner habe über die Minoritä. der Fortschrittspartei gespötlelt, und sich auf den Ausfall der Wahlen berufen. Weniger eine kon— servative Strömung, als die absolute Theilnahmlosigkeit auf dem platten Lande, habe bei den Wahlen die jetzige Majorität hervorgebracht. Nun habe der Abg. Reichensperger gestern nach einigen gewichtigen Keulenschlaͤgen gegen die Vorlage schließlich gesagt, das seien Alles nur rationes dubitandi, nicht decidendi, Der Abg. Windthorst bewundere die Ge— lehrsamkeit, daß man schon sein Urtheil sertig gegen die Staatsbahnen habe. Nun, im Februar d. J. sei der Abg. Windthorst ebenso gelehrt wie er gewesen; in einer Resolution habe derselbe mit seiner (des Redners) Partei gegen den An— kauf von Vollbahnen gestimmt. Auch der Abg. Freiherr von Heereman hahe sich früher gegen die Staatsbahnen aus— Der Abg. von Eynern, welcher gegen die Privatbahnen gesprochen, habe zugegeben, nur nach der Kenntniß der Bergisch-⸗Märkischen Bahn zu urtheilen, die allerdings wegen des sogenannten Assessorismus, der schematischen, schablonenhaften Behandlung der Anforde⸗ rungen der Industrie, zu vielen Klagen Veranlassung gebe. Der Abg. von Eynern habe ferner von der fürchterlichen Kon— kurrenz der rhe nischen Privatbahnlinien gesprochen und gesagt, das gehe zu wie mit Löwen, die sich gegenfeitig auffressen, so daß nur die Schwänze übrig blieben. Nun, für ein Paar Löwen, die nur aus Schwänzen beständen, schienen doch die vielen Millionen ein kolossaler Preis. Der Abg. von Rauchhaupt habe gesagt, die Staatsbahnen hätten die Tarif⸗ ermäßigung herbeigeführt. Im Gegentheil, die Konkurrenz der Privatbahnen habe in der Tarifermäßigung die Initiative ergriffen, und der Einpfennigtarif für Kohlen fei von Privat— bahnen zuerst eingeführt. Umgekehrt hätten die Staatsbahnen vor einigen Jahren die Initiative zum 20-prozentigen Tarifzuschlag ergriffen, welchem Privat— bahnen, wie die rheinische, möglichst widerstrebten. Die vom Abg. von Eynern beklagten zahlreichen Schnellzüge der rheinischen Bahnen, welche durch die große Konkurrenz die, Personentarife sehr erniedrigt hätten, feien auch ein schlagendes Beispiel gegen die behauptete Ausbeutung des Publikums durch die Privatbahnen. Im Westen, wo die Privatbahnen vorherrschten, könne manzviel schneller und be— quemer reisen als auf den östlichen Staatsbahnen. Wenn der ganze Verkehr stagnire wie heute, dann sei scheinbar viel Kapital vergeudet, da man mit weniger Linien auskommen könnte. Sohald aber normale Verhältnisse zurückkehrten, werde man sich über die Konkurrenzlinien wieder freuen, sofern sie bis dahin nicht der Staat alle in Händen habe. In diesem Falle könne allerdings das Monopol von ihm auch finanziell ausgebeutet werden, es werde dann Alles so lange wie möglich auf dieselben Züge und Routen angewiesen. Wie die Motive fagten, follten die Schnellzüge vermindert und die Nachtzüge eingestellt wer⸗ den. Solche finanziellen Ersparnisse auf Kosten des Verkehrs⸗ lebens seien dann freilich im Interesse der Steuerzahler nöthig, während heute die Aktionäre die Kosten der größeren Ver⸗ kehrserleichterungen trügen. Hätte man in Preußen von An— fang an das Staatssbahnsystem gehabt, so hätte man im Rheinland und Westfalen nicht entfernt das dichte Eisenbahn— netz erhalten, was diese Provinzen heute besäßen. Mit Recht habe heute der Abg. Kieschke darauf hingewiesen, daß aus den Generalversammlungen über die wirklichen Vorgänge bei den Verhandlungen und über die wahren Wünsche der Aktionäre nichtszu ersehen sei; die Generalversammlungen würden nur durch die der Verstaatlichung günstigen großen Vörsenmächte beherrscht, während die in der Gegend ansässigen nächsten Interessenten, die wirklichen Aktionäre, sich in denselben möglichst gegen die Ver⸗ staatlichung gewehrt hätten. Der Ausdruck, den gestern der Minister von der „Börse“ gebraucht habe, beweise, daß derselbe das Wesen der Bhrse nicht kenne. Und doch fei es gerade die Börse, welche die Wirthschaftspolitik des Ministers verehre, so daß, wenn sich einmal das Gerücht von dem Abgange des Ministers verbreiten sollte, jener „Giftbaum“ die Blätter hängen lassen werde. Die Motivirung des Staatsbahnsystems in der Vorlage, erinnere an sozialdemokratische Raisonnements, welche letztere nur noch in ihren Konsequenzen weitergingen. Man führe das öffentliche Interesse ins Feld. Aber das öffentliche Interesse werde nicht immer durchlden Staat am besten gewahrt. Besonders aufgefallen sei ihm in den Motiven diee Leidenschaftlichkeit der Sprache. Das komme daher, weil die höheren Eisenbahnbeamten, lauter Juristen, fern vom praktischen Leben aufgewachsen seien und Alles durch Reglement ordnen zu dürfen glaubten. Daß die Eisenbahnen dem öffentlichen Interesse dienen sollten, darüber könne keine Meinungsverschiedenheit sein; es komme eben nur darauf an, zu beweisen, daß der koönkurrirende Privathetrieb dem öffentlichen Interesse weniger diene, als eine einzige einheitliche Staats leitung. Der Minister behandle schon gegenwärtig die ganze Leitung seines Ressorts als eine Machtfrage. Daß auch die Konfervativen nach gewissen Garantien suchten, beweise, daß ihnen die Sache doch im Grunde nicht wenig bedenklich sei, indeß die vorgeschlagenen Garantien würden den beabsichtigten Zweck nicht erreichen. Würden die Eisenbahnen auf einheitliche Rechnung des Staates betrieben, so könne den Lokalbehörden nicht eine hiermit in Widerspruch stehende Selbstständigkeit eingeräumt werden. In prinzipiellen Konferenzen mit Industriellen suche man ein Surrogat zu schaffen für die bisherigen Verwaltungsräthe. Aber der Verwaltungsrath der Privatbahn sei a in⸗ dustrieller Sachverständiger und verantwortlich und interessirt an der, Eisenbahn. Der Abg, von Heereman habe mit Recht die Beiräthe, welche jetzt geschaffen werden sollten, als solche bezeichnet, die wohl dem Minister die Verantwortlich⸗ keit abnähmen, aber sonst nahezu bedeutungslos seien,

gesprochen.

Was habe auch der Landesi-Esenbahnrath für einen Werth? Der Minister ernenne ihn auf 2 Jahre, bestimme Vor⸗ sitzenden, Tagesordnung, Referenten und Korreferenten und thue schließlich doch was er wolle. Der Minister sage, er wolle etwas schaffen, wie das Landes⸗Oekonomie⸗Kollegium für die Landwirthschaft. Derselbe scheine nicht zu wissen, daß hier auf allen Seiten die Vorstellungen über die Bedeutung des Landes⸗Oekonomie⸗Kollegiums nicht gerade groß seien. Käme der landwirthschaftliche Minister auf den Gedanken, die Do⸗ mänen in Staatsregie zu nehmen, so würde man keine Be— ruhigung darin finden, wenn derselbe hinzufügte, daß er über den Betrieb mitunter das Gutachten des Landes— Oekonomie⸗Kollegiums einholen werde. Dieser Landes⸗-Eisen⸗ bahnrath lasse sich auch wirksam nicht anders gestalten. Er⸗ halte derselbe beschließende Befugnisse, so werde er im Gegensatze zum Haufe und dem Ministerium bei der Bedeutung der Staatseisenbahn die eigentlich staatsleitende Behörde. Würde der Landes-Eisenbahnrath vom Landtage ge— wählt, so trete eine noch über das parlamentarische Element hinausgehende Verwaltung durch den Landtag ein, und jedes Kontrolorgan fehle. Bestimmten aber Interessentenkörperschaften die Husammensetzung, so würde das eine Interessentenwirth⸗ schaft mit Interessentenkoalitionen, schlimmer noch, als man es im Reichstage jungst gesehen habe. Was nun die Eisenbahntarife angehe, so sei man jetzt von dem soge⸗ nannten einheitlichen Normaltarif, für den man noch vor, einigen Jahren ganz begeistert gewesen sei, ganz zurückgekommen; der Abg. von Wedell sage zwar, daß bei dem gegenwärtigen System sich kein Tarifschema machen ließe; indeß wolle derselbe überhaupt ein solches Tarifschema nicht und wisse auch, daß viele Freunde dieser Vorlage das Streben nach einheitlichen, stabilen, sogenannten Normaltarifen für ein durchaus falsches hielten. Bann sollte das Haus aber nicht mit diesen Ankäufen der Regierung die Macht geben, ein solches falsches System zur Ausführung zu bringen. Die gerühmten gleichen Tarife wirkten in Wahrheit ungleich, weil die Verhältnisse ungleich seien. Die stabilen Tarife seien in Wahrheit veränderlich, weil die Verhältnisse veränderlich seien. Der gleiche Tarif werde im Laufe der Zeit deshalb gerade ungleich. Der Abg. von Rauchhaupt habe erklärt, Alles zu unter⸗ schreiben, was der Reichskanzler in Bezug auf Zölle und Tarife im Frühjahre gesagt habe, obschon man doch nicht wissen könne, ob der Reichskanzler nicht jetzt schon in vielen Punkten seine Ansicht geändert habe; ihm scheine es so besonders in Betreff der österreichischen Kon urrenz. Durch den Tarif könne man indirekt den Zoll erhöhen oder erniedrigen, und dies bringe ihm ein neues Bedenken, der Regierung so große Voll— machten zu geben, so daß sie je nach ihrem Belieben durch die Eisenbahntarife die gesammte Grundlage des Zolltarifs ver⸗ ändern könne. Er freue sich, daß der Minister die niedrigen oberschlesischen Kohlentarife nach Ostpreußen nur als Noth⸗ standstarife bezeichnet habe, es frage sich nur, ob derselbe nicht dadurch den Nothstand nach einer anderen Gegend trage. Der Minister argumentire, daß die Holzpreise noch niedriger wären als jetzt, wenn das frühere Holztarifsystem weiter be— standen hätte. Die Fachorgane der Eisenbahnen aber sagten, daß durch die schematische Behandlung der Holztarife durch den Minister gerade das Gegentheil von dem erreicht sei, was man ge⸗ wollt habe. Das habe zwei Gründe. Die ausländische Holzzufuhr sei an billigen inländischen Tarifen stärker interessirt als das in⸗ ländische Holz, weil das ausländische Holz von diesen billigen Tarifen für größere Strecken Vorthesl habe, als das inlän— dische Holz, welches nach der Natur der Verhältnisse sein Ab⸗ satzgebiet mehr in der Nähe habe. Außerdem habe das aus⸗ ländische Holz, welches zu Wasser in das Inland komme, von den billigen Tarifen Vortheil, wenn es, um zum Absatzort zu, gelangen, vom Wasserweg auf die Eisenbahn übergehe. Dies zeige, daß überhaupt solche Fragen nach einer allgemei⸗ nen Schahlone nicht behandelt werden könnten, um einen be— stimmten Zweck zu erreichen. Wohin in finanzieller Bezie⸗ hung solche Staats bahnpolitik führe, fehe man jetzt an Bayern, das nicht aus eigener Initiative zum ausschließlichen Staats⸗ bahnsystem übergegangen sei, sondern zum Ankauf der Ost⸗ bahn durch das Reichseisen bahnprojekt gedrängt sei. Mit der Ausdehnung des Staatsbahnnetzes sei dort die Rentabilität zurückgegangen; man habe ausgerechnet, daß nach dem vollständigen Ausbau des dortigen Staatsbahnnetzes die Ueberschüsse aus demselben um 35 Millionen Mark hinter den Zinsen des Aktienkapitals zurückbleiben würden. Wenn er jetzt von der rechten Seite Hannover-Altenbeken zum Ankauf preisen höre, so erinnere er sich, daß verschiedene Ab⸗ geordnete der konservativen Partei vor drei Jahren den Minister Camphausen wegen staatlicher Zinsgarantien bei Eisenbahnen aufs Heftigste angegriffen hätten; er könne auch Mitglieder des Centrums anführen, die früher sich sehr gegen das Staatsbahnsystem ausgesprochen hätten, indeß wolle er es augenblicklich mit dieser Partei nicht verderben. Er habe sich sehr gewundert, vom Regierungskommissar gestern die Ansicht entwickeln zu hören, die Courssteigerung der Aktien in der letzten Zeit käme nicht von dem Verstaatlichungs⸗ projekt, sondern sie resultire aus der zunehmen⸗ den Rentabilität der Bahnen. Obwohl nun in diesem Jahre die Einnahmen der Magdeburg⸗Halberstädter um S060 900 S gegen das Vorjahr zurückgegangen seien, so sei doch ihr Cours noch April dieses Jahres von 120 auf 148 gestiegen. Die Hannover⸗-Altenbekener sei in ihren Einnahmen in 9 Monaten um circa 300 000 S zurückgegangen, obgleich sie schon im Vorjahr von der Magdeburg⸗Halberstädter einen Zinszuschuß von 460 000 M habe verlangen müssen. Halle⸗ Sorau⸗Guhen sei nur deshalb unter Staatsverwaltung so er⸗ giebig, weil der Verkehr möglichst über diese Linie geleitet werde. Das werde aber aufhören, wenn die Regierung mehrere Linien besitzen werde. Man könne jetzt überhaupt den Preis einer Eisenbahn nicht richtig bestimmen, weil sich das gesammte Eisenbahnwesen in unsicheren und schwankenden Verhältnissen befinde. Mit dem Steigen der Eisen⸗ und Kohlenpreise werde auch ihr Ausgabekonto erheblich wachsen. Man könne die Wirkung der Konkurrenz⸗ linien in diesem Augenblick gar nicht übersehen. Wenn der Abg. von Rauchhaupt sage, der Kredit beim Staate rühre vom Vertrauen her, so sei das gewiß ebenso richtig, wie daß die Armuth von der „Pohwerteh“ herrühre. Wenn der Staatskredit theurer würde, so litten einerseits die gegenwärtigen Inhaber der Papiere, respektive bie Aktionäre der Bahnen, die jetzt Konsols erhalten sollten, an⸗ dererseits litte der Staat, denn der Staat werde in Folge der Vermehrung seiner Bahnen ein gestei⸗ gertes Kreditbedürfniß haben, und demgemäß die noch nothwendigen Sekundärbahnen theurer . müssen. Der Minister glaube, daß die Staatsverwaltung sich billiger

als bisher; er aber behaupte entschieden, daß theurer, verwalte als die Privatbahnen. Der Minister habe die Schwankungen des Eisenbahnetats so dargestellt, als ob es sich nur um 5 Millionen handle. Wenn ein Eisenbhahnnetz 50 Millionen gebracht habe, und es werde um die Hälfte größer, so müßte es 50 Millionen bringen; wenn es dann nur 55. Millionen bringe, so fei das nicht ein Unterschied von 5, sondern von 35 Millionen. Die Garantie gegen derartige Schwankungen glaube man in einem Gewinn— reservefonds gefunden zu haben. Es sei schwer, dabei die normale Einnahme zu bestimmen, gegenwärtig habe man überhaupt keine guten Einnahmen zu erwarten. Dann wolle man die obligatorische Schuldentilgung einführen; dadurch vertheuere man den Staatskredit und zwinge den Staat, Papiere in. Jahren zurückzukaufen, in welchen derselbe vielleicht neue Anleihen begeben müsse. Würden“ die Finanz⸗ verhältnisse des Staates schlecht, so werde man, wie schon fruͤ— her, die obligatorische Schuldentilgung aufheben. In Preußen ei ja auch früher ein Eisenbahnfonds vorhanden gewesen, aber 18359 bei der Mobilmachung gegen Frankreich sei derselbe aufgehoben worden, und die Budgetkommission sei damit voll⸗ ständig einverstanden gewesen. Man könne im Staate keinen besonderen Eisenbahnstaat konstruiren. In dem Augenblicke, wo die gesammte Staatsmacht angestrengt werden solle, zer⸗ störe der Gesammtstaat solchen Eisenbahnstaat. Was nun den Einfluß der Verstaatlichung der Eisenbahnen auf die Wahlen anlange, so wolle er zwar zugeben, daß die Privatdirektoren auf ihre Beamten bei den Wahlen einwirkten könnten, indeß sei dieser Einfluß doch nicht mit dem zu vergleichen, den mög—⸗ licher Weise ein großes einheitlich geleitetes Staats⸗ bahnsystem ausüben könne. In Ostpreußen habe man ja über die Wahlfreiheit der Eisenbahnbeamten genü— gende Erfahrungen gesammelt. Nicht die Kreisordnung oder die Kirchengesetze hätten zur Vermehrung der Beamten beigetragen, sondern die Ausdehnung des Staatsbahnnetzes; während sich die sämmtlichen Beamten seit 1869 um 8h66 vermehrt hätten, betrage die Zunahme der Eisenbahnbeamten, die diätarischen ungerechnet, allein 10 00, die trotz allen gesetz⸗ lichen Schutzes der Gnade und Ungnade des Eisenbahn⸗Ministers preisgegeben seien. Ein Eisenbahnbudget, wie das künftige, be— herrsche die ganze Finanzlage, man könne es nicht kontroliren, und noch nie habe die Budgetkommission es unter⸗ nommen, hier einen anderen Anschlag der Einnahmen auf⸗ zustellen. Eine Regierung, die ein ehe Eisenbahnnetz ver⸗ walte, befinde sich stets im Besitze von Anleihekrediten, sie habe immer Geld und könne unter Umständen davon Gebrauch machen, nach der Regel, das Geld zu nehmen, wo man es finde. Der Minister berufe sich auf das Beispiel anderer Länder, aber eine Krankheit werde doch dadurch nicht besser, daß sie epidemisch auftrete. Wenn auch vielfach bei der Nothlage der Eisenbahnen die Staats⸗ einmischung stärker hervortrete, so schienen ihm doch alle an⸗ deren Länder, mit Ausnahme von Italien, weit entfernt auch selbst noch von dem jetzigen gemischten System zu sein. Man solle sich in Preußen inimer nach Mustern richten, nach Italien, Oesterreich, Frankreich; warum nicht nach England und. Nordamerika? Die Konkurrenz, die Privatindustrie habe in Preußen, in Deutschland und in der ganzen Welt die Eisenbahnen groß gemacht; die Staats— gesetzgebung habe verhältnißmäßig wenig dazu gethan, vielleicht sogar mehr geschadet' als genutzt. Er sei überzeugt, daß in wirthschaftlichen Sachen die Natur der Dinge sich schließlich mächtiger gestalten werde, als alle Versuche der Gesetzgebung; darum hüte man sich aber auch, der Staatsweisheit einen so hervorragenden Plaͤtz ein zuräumen. Die natürliche Entwickelung der Dinge werde auch die Eisenbahn- und Zollpoliti nicht aufhalten können, aber das Haus werde dem kapitalarmen Preußen schweren Schaden zufügen, und er fürchte, daß der Tag kommen werde, wo man die jetzigen Reden des Ministers Maybach kaum anders lesen werde, als eine Verkennung der Grund— bedingungen des preußischen Eisenbahnsystems; man werde dann diesen Tag nicht als einen Tas des Fortschritts, son⸗ dern als einen Tag verhängnißvoller Verirrung bezeichnen.

Der Abg. Leuschner erklärte, er stehe auf einem ganz ent⸗ gegengesetzten Standpunkte, wie der Vorredner. Er erkenne die Verdienste der Privateisenbahnen an um die Entwickelung des preußischen Eisenbahnwesens, man könne aber doch daraus nicht folgern, daß die Vorlage abgelehnt werden müsse, oder daß der Staatseisenbahnbetrieb zu verdammen sei. Auch Schwächen der Privatbahnen könne man anführen. Die glücklicherweise wiederbegonnene Wirthschastspolitik zwinge dazu, denn es erinnerten die Eigenthümer der jetzigen Eisen⸗ bahnen an den zu Grabe getragenen Deutschen Bund. Auch hier hätten heilsame Beschküsse nicht erzielt, viel weniger durchgeführt werden können. Sämmtliche Privat⸗ bahndirektionen strebten nach der Erzielung einer hohen Divi— dende, man vermisse die Rücksichtnahme auf das öffentliche Wohl. Wenn höhe Dividenden erzielt werden sollten, könne man nicht billig fahren, die nationale Arbeit aber fordere möglichst niedrige Tarifsätze. Der Staat müsse in erster Linie dafür sorgen, daß der nationale Wohlstand wachse; der würde aber nur wachsen, wenn Handel, Gewerbe, Land⸗ wirthschaft und Industrie blühten. Er verkenne die Schwie⸗ rigkeiten in keiner Weise, welche bei der Einführung des Staatsbahnsystems zu überwinden seien, aber allzu schwierig würde es nicht sein, Es würde allerdings nothwendig sein, in irgend einer Weise eine Kontrole ein— treten zu lassen, auf die die Landesvertretung ein Recht habe. Auch das Defizit im Etat könne seine Pattei der Vorlage nicht abgeneigt machen. Das Beispiel der bayerischen Bahnen könne für ihn kein Präjudiz bilden. Die finanziellen Er⸗ trägnisse der drei anzukaufenden Bahnen gäben zu Be⸗ fürchtungen keinen Anlaß. Er bitte das Haus demnach, die Vorlage in ihrer Totalität anzunehmen.

Hierguf ergriff der Minister der öffentlichen Arbeiten Maybach das Wort:

Ich glaube, daß ich einem allseitigen Wunsche entgegen komme, wenn ich mich in dieser vorgerückten Stunde nicht weiter auf die vielen Bemerkungen, welche gegen die Vorlage heute gemacht worden sind, einlasse. Ez scheint mir, daß es der Wunsch des hohen Hauses ist, die weitere Berathung bis auf morgen ju vertagen; ich behalte mir deshalb die Entgegnung auf die einzelnen Vorwürfe, die mir heute, zum Theil in nicht sehr freundlicher Art, gemacht worden sind, für morgen vor. Nur eine Bemerkung möchte ich heute noch machen. Mein gestriges Wort über die Börse ist dahin mißverstanden worden, als wollte ich die Börse an sich als einen Giftbaum bezeichnen“ Meine Herren, die Börse ist ein nothwendiges Glied in unserem wirthschaftlicͤhen Verkehr. Ich glaube eben allerdings, daß sie eine Verderben bringende Thätigkeil entfaltet, wenn fie die großen Trans⸗ portanstalten des öffentlichen Verkehrs, die monopolistifch gearteten

stellen werde, der Staat

ö een .. /

Hauptverkehrgadern, in ihren Spekulationskreis zieht. Ich meine diese großen öffentlichen Anstalten sollten dem Verkehr und Einfluß

der Börse entrückt sein.

Ein Vertagungsantrag wurde angenommen. Persõönlich erklärte der Abg. Graf Bethusy⸗Huc, daß eine von ihm wäh⸗ rend der Rede seines Freundes von Rauchhaupt ausgegangene und von diesem übel aufgenommene Unterbrechung durchaus

nicht als solche gemeint gewesen und nur den habe, seinen nächsten Nachbarn

Richter habe es für angezeigt gehalten, ihn hier auf eine Aeußerung zu eitiren, die er früher solle, und habe ihn gewissermaßen als Autorität rungen

seine bekannte Abneigung gegen parlamentarische Kontrolkommissionen auszudrücken. Der Abg. Freiherr von Minnigerode bemerkte, der Abg.

seines Freundes von Rauchhaupt gegenüberzustellen

anderen Gelegenheit gesagt:

Zweck gehabt

in Beziehung gethan haben den Ausfüh⸗

versucht. Der Abg. Richter habe behauptet, er habe bei einer

Ab⸗ Alles

wenn er damals im so würde er

schehen müsse,

schehen.

keine Rede gewesen, nden hier nicht auseinander zu setzen, welcher prinzipielle Unter⸗ schied zwischen Berlin-⸗Wetzlar und den beiden von dem Abg. Richter zitirten Bahnunternehmungen bestehe; er bedauere, daß dieser Unterschied dem Scharfsinn des Abg. Richter entgangen sei, er habe überhaupt keine Veranlassung, zu wünschen, von demselben zitirt zu werden, wenn es nun einmal durchaus ge⸗

Er brauche dem Wissenden gegenüber

dann müsse es wenigstens gewissenhaft ge⸗

Der Ahg. Richter erwiderte, daß er seine Anführung auf Grund der Mittheilung eines Kollegen, nicht seines eigenen Gedächtnisses gemacht habe. t führung selbst für die sachliche Darstellung seiner Argu⸗ mente nicht den geringsten Werth.

Hierauf vertagte sich das Haus um 316 Uhr.

Er lege übrigens auf die An⸗

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ark Nentschen Reicht Auz'igern und Königlich Vreußischrn tant - Anzeigers: Berlin, 8. I. Wilktzelm⸗Straße Nr,. G2.

5

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Iuduntrielle Etahligeementtz, Fabriken und Gross ante].

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8. Theater-Anzeigen

der Hörßen-=

Inserate nehmen aut die Annoncen⸗CGxpeditlonen des „Juvalihendödank*, Mudelf NMteafse, Hansen'fertn E. Vogler, G. 8. Danube & CS., G. Schlatt, Bitzer & Winter, sowie alle übrigen größeren

Annsneru⸗Buzeaus. 683

(6 . beilage. .

Fanilien-Nachriehtsn.

gtecehriese und Untersuchungs⸗ Sachen.

1131

Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Älr—⸗ beiter Carl Spandorhr, Geburtsort Sandhoff, Kreis Angerburg, letzter Aufenthaltsort Essen 4. d. Ruhr, welcher sich verborgen hält, ist die Unter⸗ suchungshaft wegen Verdachts des Meineides ver—⸗ hängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Amtsgerichts Gefängniß zu Rastenburg ab— zuliefern. Bartenstein, den 4. November 1879. Königliche Staatgzanwaltschaft. Heschreibung. Alter 27 Jahre, Größe 1,6 m, Statur schlant, Haare blond, kraus, Stirn oval. Bart kleiner Schnurrbart, Augenbrauen blond, Augen blau, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Zähne gut, Kinn spitz, Gesicht gewöhnlich, Gesichtsfarbe bleich, Sprache deutsch. Kleibung: feiner Tuchanzug und Doubel⸗Geeoer eher. Besondere Fennzeichen: etwas pockennarbig.

Der hinter dem Kutscher Oswald Schmeißer von hier am 1. Oktober 1878 erlassene Steckbrief ist erledigt. Schweibnltz, den 10. November 1879. Königliches Amtsgericht. V.

Stecibrief. Der Untersuchungs⸗ Gefangene Koske (oder Kosti)h, Fritz Emil Louis, Schlachter gesell aus Crossen, auch als Fuhrwerkobesitzer in Berlin bezeichnet, 28 Jahre alt, 1,69 m groß, ge⸗ setzter Statur, dunkelblond, mit dem Kennzeichen eines auf, dem rechten Arme blau eingeätzten Schsen⸗ kopfs, vielfach bestraft, ist in der Nacht vom 5. 6, November c. aus den hiesigen Gefängnissen entflohen. Es wird ersucht, denselben im Beire— tungsfalle zu verhaften und davon hier schleunigst Mittheilung zu machen. Lüneburg, den 12. No— vember 1879. Königliche Staatsanwaltschaft.

Eubhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl.

1IIn4a . ; Subhastations⸗Patent und Aufgebot.

In Zwangtvollstreckungssachen des W. Keßler zu Wittingen, Kläger, wider den Vollhöfner C. Kruse zu Hagen b. Wittingen, Beklagten, wegen Wechsel⸗ forderung, soll auf Antrag des Klägers die dem Beklagten gehörende ub Nr. 2 zu Hagen b. Wit— tingen belegene Vollhoͤfnerstelle nebst Zubehör und sämmtlichen dazu gehörenden Grundstücken in dem auf

Sonnabend, 24. Januar 1880, hierselbst anstehenden Termine öffentlich meistbietend verkaust werden.

Die Immobilien bestehen in: .

J. in dem sub Nr. 2 zu Hagen b. Wittingen be⸗ legenen Wohnhause, nebst Scheune, Speicher, Stall und Backhaus mit Wohnung (Gebäudestenerrolle von Hagen b,. Wittingen Nr. 2 a. 2. Grundsteuer⸗ Mutierrolle Art. 2, Kartenblatt 2, Parzelle 37),

II. dem dazu gehörenden Hofraum, (Grundsteuer⸗ Mutterrolle Art. Nr. 2, Kartenblatt 2, Parzelle 30)

V. der in der Gemarkung Wunderbüttel, Grund⸗ steuer⸗Mutterrolle des Gemeindebejzirks Wunder⸗ büttel Art. Nr. 16, Kartenblatt 2, Parjelle 27, vor den Drögewiesen belegene Wiese, 1 Hekt. 30 Ar 25 Q. -M. Die Verkaufsbedingungen können in der hiesigen Gerxichtsschreiberei eingesehen werden. Zugleich werden alle Diejenigen, welche an den vor⸗ bezeichneten Immobilien Eigenthumk⸗, Näher, lehn⸗ rechtliche, fideikommissarische, Pfand und andere ding⸗ liche Rechte, insbesondere auch Servituten und Real— berechtigungen zu haben vermeinen, aufgefordert, solchi Rechte, bei Vermeidung des Rechts⸗ nachtheilz, daf für den sich nicht Meldenden das Recht in Verhältniß zum nenen Erwerber dieser Immobilien verloren geht, in dem obigen Termine anzumelden. Isenhagen, den 31. Oktober 1879.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.

Hem mierich.

lürios! Oeffentliche Zustellung.

Auf Anstehen von 1) Franz Bach, Maler in Forbach, 2) Katharina Bach, Ehefrau von Joseph Ney, Eisenbahnbeamter, Beide in Pont àz⸗Maufsan wohnend, Kläger, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Vobsen in Saargemünd, ist gegen 1) Katha. rina genonnt Rtagdalenga Bach, emanzipirte Minderjährige, ohne Gewerbe, in Forbach woh⸗ nend, 2) deren Kurator Peter Paul Ney, Schreiner, in Forbach wohnend, 3 Nikolaus Bach, Schlosser, früher in Forbach, dermalen ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, Beklagte, Klage wegen Theilnug der Nachlassenschaften der in Forbach verlebten Ebeleute Johs un Rach, gewesener Holz— schneider, und Magdalena gien, dessen Ehefrau, erhoben, und werden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts Saargemünd auf

den 28. Januar 1889, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung geladen, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Außzug der Klage bekannt gemacht.

Saartzemünd, den J. Novemher 18m9.

Der Ober ⸗Sekretär der Kais. Landgerichts, Erren.

lun) Oeffentliche Ladung.

Der frühere Raths Zimmermeister, jetzige Reutier August Ludwiß Ferdinand Sieg, zu Berlin, Schöneberger Ufer 48, vertreten durch feinen Bevolimächtigten, Justizrath Stoepel zu Potz dam bat gegen den Dr,. blaß. Chriftian Kluge, zu⸗ letzt zu Potsdam, Schloßstraße 4 wohnhaft, seitdem

nicht aufzufinden,

wegen einer ihm angeblich gegen denselben zu⸗ stehen Forderung zum Tbeilbetrage von 600 nebst 5o o Zinsen seit 1. Oktober 1876, Klage erhoben und beantragt, den Beklagten tzur mündlichen Verhandlung über diese Klage durch

13 Ar 83 Q.⸗M. groß,

III. dem Hausgarten, (Grundsteuer⸗Mutterrolle Art. Nr. 2, Kartenblatt 2, Parzelle 31) 16 Ar 8 Q.⸗M. groß,

öffentliche Bekanntmachung zu laden und demnächst denselben zur Zahlung der Klagesumme zu verur—

theilen. . Diesem Antrage ist stattgegeben und wird dem

IV. folgenden in der Gemarkung Hagen b, Wit ˖ tingen belegenen Grundstücken, eingetragen in der Grundsteuer Mutterrolle des Gemeindebezirks Hagen Art. Nr. 2, Kartenblatt 1:

I) in der 8 Heide: .

a. Weide, Parzelle 1, 4 Hekt. 57 Ar 48 Q.M., b. Wiese, Parzelle 2, 50 Ar 79 Q. Mi.,

c. Acker, Parzelle 3, 87 Ar 74 O. M.,

d. Weide, Parzelle 4, 34 Ar 31 Q⸗M.,

e. Acker, Parzelle 5. 56 Ar 21 Q.-M.,

f. Weide, Parzelle 6, 6 Ar 94 Q.⸗M.,

2) in der Marsch: a. Weide, ,. 34, 13 Ar 3 Q. M., b. Wiese, Parzelle 35, 1 Hekt. 4 Ar 631Q. M. C. Weide, Parzelle 36, 33 Ar 9 Q⸗M., 3) im Dahlwärtsfelde: a. Ader, Parzelle 37, 2 Hekt. 12 Ar 60 Q. M., b. Acker, Parzelle 38, 2 Hekt. 21 Ar 54 Q. M.,

4) auf dem Kreuzberg: Acker, Parzelle 48, 7 Hekt. 62 Ar 28 Q. M.,

5) im Dorffeld: Acker, Parzelle 69, 6 Hekt. 39 Ar 31 Q.⸗M., ö

6) im Dorfgarten: Garten, Parzelle 79, 11 Ar 58 K 2,

7) im Grashof:

ö Weide, Parzelle 33, 10 Ar 12 O.⸗M.,

b. Wiese, Parzelle 34, 3 Hekt. 17 Ar 91 QM.

8) im Kuhmoor:

. un Parzelle 35, 2 Hekt. 16 Ar 35 Q. Me

b. Holzung, Parzelle 356,7 Hekt. 55 Ar 27 Q. M.,

9) auf dem Heidberg: Holzung, Parzelle 46, 1 Hekt. 10 * fan 8 . id

) auf Fuhrenkamp⸗Heide:

a. Weide, Parzelle 68, 1 Hekt. 42 Ar 53Q. M., b. Wiese, Parzelle 69, 67 Ar 33 Q.⸗M., C. Weide, Parzelle 70, 2 Hekt. 21 Ar 51 Q. M.,

gemäß der Beklagte hierdurch zur Verhandlung über diese Klage auf den 17. Jannar 1880,

Vormittags 12 Uhr, vor der Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Potsdam mit der Aufforderung geladen, einen bei diesem Gericht zugtlassenen Anwalt zu seiner Vertretung zu bestellen.

Potsdam, den 24. Oktober 1879.

Königliches Landgericht, Civilkammer 1, Der Gerichtsschreiber.

IJ. . Aufgebot.

Zufolge Antrages des Rechtsanwalts Seger als Pfleger der ihrem Leben und Aufenthalte nach un bekannten Betheiligten an der Geschwister Johann Jelezh und Beate Magdalena Lunisch'schen

vezialmasse von 585 S6 58 , gebildet in der Subhastationsache von Nr, 14 Schubertgerosse, werden die Geschwister Johann Joseph Kunisch und die Beate Magdalena Kunisch, eventuell deren Rechtsnachfolger aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte an die gedachte Spezialmasse spätestens im Termine. den

18. Dezember 1879, Vormittags 12 Uhr, anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren etwaigen Ansprüchen werden ausgeschlossen werden.

Neisse, den 17. Oktober 1879.

Königliches Amtsgericht.

1 Aufgebot.

Auf dem dem Schiffskapitän Heinrich Tietz ge⸗ hörigen, auf der Münde belegenen, Grundstũcke Nr. 746 des Grundbuchs von Colberg, stehen in

II) der Antheil an Artikel Nr. 9 der Grundsteuer⸗ Mutterrolle (Grundstücke der Realgemeinde),

Abtheilung III. unter Nr. 10 147 Thir. 15 Sgr. auf Grund des Kaufvertrages vom 7. Februar 1866

und der Urkunde vom 12. Juni 1869 für Mathilde Bertha Elegnore Hermine Block, jetzt verehe⸗ lichte Kalkulatur ⸗Assistent Starck, in Okollo bei Bromberg eingetragen. Das Kapital nebst Zinfen ist bei der Subhastation des Grundstäcks mit 485 M 76 45 zur Hebung gekomme g. Das Doku⸗ ment über die Forderung kann nicht vorgelegt wer- den, weil es angeblich verloren gegangen ist. Auf Antrag der Gläubigerin erfolgt nunmehr das Auf— gebot des qu. Instruments mit der Aufforderung an Alle, welche an die fragliche Post und an das In strument darüber irgend welche Ansprüche und Rechte zu haben veirmeinen, solche spätestens im Aufgebots—⸗ termine am 15. Dezember d. J., Bormittags 10 Uhr, vor dem Herrn Amtsgerichts⸗Rath Wegner, geltend zu machen, widrigenfalls sie mit ihren An—= sprüchen werden präkludirt und die Urkunden für kraftlos erklärt werden. Colberg, den 10. Oktober 1879.

Königliches Amtsgericht.

lioios Aufgehot.

Nachdem der Vorstand des Credit⸗ und Disconto⸗ Vereins, eingetragene Genossenschaft, in Sorau den Verlust zweier Wechsel 74 S 58 8 per 20. August 1879 auf Th. Aug. Franke hier und 458 M per 15. August 1379 auf Andreas Kirchner hier unter dem Erbieten zur eidlichen Versicherung der Wahr— heit seiner Angaben glaubhaft gemacht und das Aufgebotsverfahren beantragt hat, wird biermit Auf⸗= gebotstermin auf

den 12. Mai 1880, Vormlttags 10 Uhr, vor unterzeichnetem Amtsgericht angesetzt und er⸗ geht an die Inhaber der bezeichneten Wechsel die Aufforderung, spätestens in diesem Termine ihre Rechte hier anzumelden und die betreffenden Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung dieser Wechsel erfolgen wird.

Arnstadt, den 19. Oktober 1879.

Fürstlich Schwarzb. Amtsgericht, J. Abtheilung.

wir im Hinblicke auf 55. 318, 203, 496 332, z333 St. P. D.

d der

verfügt I) es sei das Verfahren gegen Hilarius und Helene Hörner, Eheleute von Neubrunn, vorläusig einzustellen und die betr. Kosten der Staatskasse zu überweisen, 2) es werde deren im Deutschen Reiche befindliches Vermögen, insbesondere deren in der Markung Neu⸗ brunn gelegenes Immobiliarvermögen, als Pl. Nr. 90, 4, Wohnhaus mit Umgriff und 21 327 Acker im Grafenroth, mit Beschlag belegt und sei gegen⸗ wärtiger, die Beschlagnahme verhängende Beschluß außer durch den Deutschen Reichs- Anzeiger auch durch den Lohrer Anzeiger zu veröffentlichen. Dr. Wagner. Kunkel. Wohlfahrt. Müller. Zur Beglaubigung der Abschrift: Die Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts Aschaffenburg. Müller.

llo9s)] Bekanntmachung.

Dem Ernst August Hermann Gericke, welcher angeblich nach Australien ausgewandert, dessen zeiti⸗ ger Aufenthalt aber nicht bekannt ist, wird hiermit bekannt gemacht, daß ihm durch das Testament seines am 22. Qltober 1879 verstorbenen Vaters, des Oekonomen Friedrich Gericke, publizirt am 29. Oktoher 1879, an Stelle seines Erbtheils ein Legat von 300 Mark, zahlbar nach dem Tode seiner Mutter, ausgesetzt worden ist.

Perleberg, den 19. November 1879.

Königliches Amtsgericht.

(11043 . Kraftloserklärung eines Sparkassenhefts. Auf den Antrag des Alfred Eger, Kaufmanns

in Eningen wird der unbekannte Inhaber des auf

den Namen des Ersteren vom Vorschußverein

Beglaubigtt; Gold schmidt, Gerichtsschreiber.

197 X 8 6 Erhborladung.

Emma Perin, geboren am 6. Oktober 1835 in Markolsheim i. E,, die sich vor etwa 3 Jahren als Lehrerin in London aufgehalten haben soll, ist zum Nachlasse ihrer unterm 7. November 1879 hier ver⸗ storbenen Mutter Vietaria Perin, geborenen Krehder, Ehefrau des Rentners Engen Perin, hier wohnhaft, mitberufen. . .

Da deren Aufenthaltsort unbekannt ist, so wird dieselbe, beziehungsweise werden deren Erben und Rechtsnachfolger hiermit aufgefordert, sich

binnen 3 Monaten

zur Erbtheilung anher zu melden, widrigenfalls die Verlassenschaft denjenigen zugewiesen würde, welchen sie zukäme, wenn die Aufgeforderte zur Zeit des Erbanfalles nicht mehr am Leben gewesen wäre.

Baden⸗Baden, den 7. November 1879.

Großh. bad. Notar. E. Hauger.

25 * 1 * les! Bekanntmachung.

Auf Grund §. 326 1. St. P. O. veröffentliche ich nachstehenden Beschluß. ö

Aschaffenburg, 11. November 1879.

Der K. Erste Staatsanwalt. Holle. =. Im Namen Seiner WMajestät des Königs von Sahern.

Die Strafkammer des Kgl. Landgerichts Aschaffen⸗ burg hat am 5. November 1879, Nachmittags 6 Uhr, versammelt in geheimer Sitzung, wobei zugegen waren:

der Vorsitzende Direktor Dr. Wagner,

die Landgerichts⸗Räthe Kunkel, Wohlfahrt und

Gerichtsschreiber Müller, . in der Untersuchungssache gegen Hilarius und Helene Hörner, Eheleute von Neubrunn, wegen Unterschla—⸗ gung folgenden Beschluß gefaßt. .

Nach Einsicht und Verlesung der wichtigeren Akten⸗ stücke der Voruntersuchung,

Nach Ansicht des vom K. Staatsanwalte unter dem 28. v. Mts. gestellten Antrags, .

In Erwägung, daß Hilarius und Helene Hörner Ehelente von Neubrunn eines am Todestage der Margaretha Rheinhard Wittwe von da (27. Januar 1879) zum Nachtheile der Erben derselben verübten Vergehens der Unterschlagung nach 5§. 246 des St. G. B. ; ö

Ferner Helene Hörner weiter eines bei derselben Gelegenheit z. N. derselben Erben verübten Ver brechens des Diebstahls nach 8. 2437 des St. G. B. im idealen Zusammenflusse mit einem Vergehen wider die öffentliche Ordnung nach S§§. 73, 136 des St. G. B. dringend beinzichtet jedoch unbe⸗ kannten Aufenthaltes sind, daß weil dieselben die Absicht haben, sich der Strafe zu entziehen, Helene

Eningen, Eingetragene Genossenschaft, ausgestellte, nunmehr

abhanden gekommenen Sparkassenhefts Nr. 141, d. d. 9. April 79, aufgefordert, seine An= sprüche auf dasselbe hier anzumelden und das Heft selbst vorzulegen und zwar spätestens bei dem auf Dienstag, den 80. Dezember, Vormittags 8 Uhr, festhesetzten Aufgebotstermin, widrigenfalls diese Urkunde für kraftlos erklärt würde. Reutlingen, den 7. Norember 1879. Königliches Amtsgericht. Gmelin.

11046 Betreff: Die Ausführung der deuischen Rechtsanwalts ordnung vom 1. Inli 1878.

Als weiterer Anwalt wurde beim K. Landgericht Deggendorf zugelassen: Eduard Mosbauer in Deggendorf. .

Deßggendarf, den 8. November 1879.

Das Praͤsidium des Königl. Landgerichts Deggendorf.

(11127 Der bei dem unterzeichneten Königlichen Land⸗ gerichte zugelassen gen sene Rechts anwalt. Herr Carl Friedrich Constantin Reiche -Eisenstuck ist am 24. vor. Mts. verstorben. Dresden, den 8. November 1879. Das Königliche Landgericht. Wehinger.

(10598) Verlauf. .

Vor dem unterzeichneten Artillerie⸗Depot sollen nachstehende Quantitäten alten Eisens 3c, auf dem öffentlichen Submissionswege an den Meistbietenden verkaust werden und zwar aus den Beständen:

A. des Artillerie⸗ Depots Königsberg:

ca. 21 M0 kg altes Gußeisen,

ca. J B00 X altes Schmiedeeisen

HE. des Artillerie⸗Depots Danzig:

ca. 7000 kg altes Schmiedeeisen,

ea. 450 Eg altes Messing und Bronce,

C. des Artillerie⸗Depots Pillan:

ca. 1000 kg altes Schmiedeeisen,

ca. 1200 kg altes Messing und Bronce,

H. des Filial / Artillerle⸗Depots Boyen: ca. 300 Eg 3 ie, d . ea. S0 kg altes Messing. . Hierauf Reflektirende haben ihre Offerten bis zum Dienstag, den 25. November 1879, Bormit⸗ tags 10 Uhr, . schriftlich und auf der äußeren Adresse mit dem Vermerk:

Offerte auf Ankauf alter Metalle“ versehen, der unterzeichneten Stelle (Weidendamm 16.) einzusenden, woselbst die Verkaufsbedingungen ein⸗ gesehen werden können.

Von den letzteren wird auch gegen Erstattung der Anfertigungsgebühren Abschrift ertheilt.

Königsberg, den 4. November 1879.

Hörner überdies eines Verbrechens verdächtig ist

Artiller ie⸗ Depot.