Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch umlaufende Schuldverschreibungen mit sechsmonatlicher . zu kündigen. Den Inhabern der Obli⸗ gationen steht kein Kündigungsrecht gegen die Stadtgemeinde zu. Die Auszahlung der verloosten Obligationen wird an dem auf den Verloosungstermin folgenden 1. April jeden Jahres bei der hiesigen Stadtkasse bewirkt. Mit dem durch die Verloofung oder Kündigung bestimmten Rückzahlungstermin hört zugleich jede weitere Verzinfung der ausgeloosten oder gekündigten Obligationen auf. Die aus⸗ geloosten oder gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Be⸗ k ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des
ermins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, in dem Deutschen Reichs und Königlich Preußischen Staats ⸗ Anzeiger, in einer zu Cassel und in einer zu Eschwege erscheinenden Zeitung öffentlich bekannt gemacht.
Die Auszahlung der Zinsen und bezw. des Kapitals erfolgt gegen Rückgabe der Zinscoupons und bezw. der betreffenden Schuld— verschreibung.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupont wird der Betrag vom Kapitale abgezogen.
Die ausgeloosten oder gekündigten Kapitalbeträge, welche inner⸗ halb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb fünf Jahren, vom Ablauf des Kalender jahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadtkasse.
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der §5§. 838 u. ff. der Civil Prozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 (R. G. Bl. S. 33 u. ff.) und 5§. 20 des preußischen Ausführungs⸗ gesetzes zur deutschen Civil⸗Prozeßordnung vom 24. März 1879 (G. S. S. 281 u. ff.).
Zinscoupons können werder aufgeboten noch amortisirt werden, doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ab⸗ lauf der fünfjährigen Verjährungsfrist bei dem Stadtrath anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinscoupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis hae. nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt werden.
Mit dieser Schuldverschreibung sind zehn halbjährige Zins coupons bis zum. ten 18 einschließlich ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zingeoupons auf fünffährige Perioden ausgegeben werden.
Die Ausgabe einer neuen Zins coupons Serie erfolgt bei der Stadtkasse zu Eschwege gegen Ablieferung des der älteren Zins coupons⸗Serie beigegebenen Talons. Beim Verluste des Talons er⸗ folgt die Aushändigung der neuen Zinkcoupons-Serie an den In— haber der Schuldverschreibung, wenn solche rechtzeitig zu diesem Zwecke vorgezeigt wird.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadt Eschwege mit ihrem gesammten Vermögen und ihren sämmtlichen Einkünften.
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung mit Stadt— siegel und Zeichnung sämmtlicher Stadtraths Mitglieder, auch der eigenhändigen Namenzunterschrift des Stadtschreibers versehen.
Eschwege, am Der Stadtrath N. N
(Siegel.) M. Beglaubigt N., Stadtschreiber. Anmerkung. Anzudrucken sind hier die 5§§. 5, 6, 7, 8, 9 und 10 der Verordnung vom 18. Dezember 1823. inz Hessen⸗Nassau. Regierungsbezirk Cassel. ö. Erster (bis .. . N Zinseoupon J. Serie zu der Obligation der Stadt Eschwege Littr No. . . .. über .. . . . Reichsmark des Anlehens von 18 Der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen deen Rickgabe and 1 S die Zinsen der vorgenannten Obligation für das Halbjahr vom 1 . ö Reichmark . . . Pfg. bei der Stadtkasse zu Eschwege. ö on, wm 18 Der Stadtrath. (Siegel.)
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kung: Die Unterschriften der Mitglieder des Stadtraths können mit Lettern oder mit Faesimile Stempeln gedruckt werden, jedoch muß jeder Zinscoupon mit der eigenhändigen Namentunterschrift eines Kontrolbeamten versehen sein.
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Provinz Hessen⸗Nassau. Regierungebezirk Cassel. Talon
zur Obligation der Stadt Eschwege Littr ,
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Der Stadtrath. (Siegel.) N. N.
Anmerkung: Die Unxterschriften der Mitglieder des Stadtraths können mit Lettern oder mit Facsimile⸗Stempela gedruckt werden, jedoch muß jeder Tason mit der eigenhändigen Namentzunterschrift eines Kontrolbeamten versehen sein.
Justiz⸗Ministerium.
Dem Landgerichtz⸗Rath Fahrenholtz in Thorn ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension ertheilt.
Der Amtsrichter F ähndrich in Nauen ist an das Amts— ,. J. Berlin und der Amtsrichter Steinwender in zübben an das Amtsgericht in Nauen versetzt.
Dem Amtsrichter Toop in Stallupönen ist behufs Ueber⸗ tritts zur Verwaltung der indirekten Steuern die nachgesuchte Dienstentlassung ertheilt.
Der Notar Gau in Neumagen ist in den Amtsgerichts— bezirk Lindlar, im Landgerichtsbezirke Cöln, mit Anweisung seines Wohnsihes in Lindlar, versetzt worden.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Die Erlaubniß zur Anfertigung genereller Vor— arbeiten für den Bau einer Eisenbahn untergeord⸗ neter edeutung von Stralsund über Bergen nach Crampaß-⸗Saßnitz nebst Zweigbahnen von Bergen nach Wittower Fähre und von Bergen nach J ist einem Comité zu Händen des reiherrn von Reiswitz in Bergen auf Rügen ertheilt worden.
*
Die Nummer 44 der Gesetz- Sammlung, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter .
Nr. 86756 die Verordnung, an die Abänderung und Berichtigung der Verordnung, betreffend die Errichtung der Amtsgerichte, vom 26. Juli 1878 (Gesetz⸗Samml. S. 275 und der Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichts⸗ bezirke vom 5. Juli, 1879 (GesetzSamml. S. 393). Vom 10. November 1879.
Berlin, den 15. November 1879.
Königliches Gesetz-Sammlungs-Amt.
Per sonalveränder ungen.
Königlich Preußische Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 6. November. v. Bülow, Gen. Lt. und Inspecteur der 2. Feld⸗Art. Insp., zum Gen. Inspec⸗ teur der Art. ernannt, v. Dre sky, Gen. Lt. und Inspeeteur der 4. Feld⸗Art. Insp., in gleicher Eigenschaft zur 2. Feld Art. Insp. versetzt. v. Voigts-R hetz 1I., Gen. Lt. und Direktor des Ällge⸗ meinen Kriegsdepartements im Kriegs-Ministerium, zum Inspecteur der 4. Feld⸗Art. Insp, v. Ver dy du Vernois, Gen. Major und Commandeur der 62. Inf. Brig. zum Direktor des Allgemeinen Kriegsdepartements im Kriegs⸗Ministerium, Frhr. v. G ayl, Oberst und Commandeur des Gren. Regts. Nr. 4, unter Beförderung zum General-Major, zum Commandeur der 62. Infanterie⸗Brigade, ernannt. v. Lettow, Oberst vom 1. Garde⸗Regt. z. F., mit der Führung des Gren. Regts. Nr. 4 unter Stellung z la sütte dessel⸗ ben, beauftragt, v. Arnim, Major vom 1. Garde⸗Regt. 3. F, zum etatsm. Stabsoffiz, ernannt. v. Trotha, Hauptm. und Comp. Chef vom 4. Garde⸗Regt. z. F, in die älteste Hauptmaunsstelle des 1L. Garde Regt. z. F. versetzt. v. Bo se. Pr. Lt. vom 4. Garde⸗ Regt. z. F., zum Haupt,. und Comp. Chef, Frhr. v. Salmuth, Pr. Lt. vom Garde Füs. Regt., zum überzähl. Hauptm., befördert. Frhr. von dem Bussche⸗Haddenhausen, Major vom Gre— nadier Regiment Nr. 1, als aggreg. zum Fuͤsilier ⸗Regiment Vr. 40 versetzt. Butt mann, Major vom Infanterie ⸗Regiment Nr. 8, als Bats. Commandeur in das Gren. Regt. Nr. 1 versetzt, Papen, Major vom Inf. Regt. Nr. 87, zum eiatsm. Stabsoffiz. ernannt. Athenstaedt, Major aggreg. dems. Regt, in die älteste Hauptmannsstelle dieses Regts. einrangirt. Frhr. v. Gayl, Hauptm. und Comp. Chef vom 2. Garde⸗Regt. z. F, zur Dienftleist. als Generalstabsoffiz. zur 1. Garde⸗Inf. Div. kommandirt. v. Eich— horn, Hauptm. vom 2. Garde⸗Regt. z. F., von dem Kommando als Adjut, bei der 69. Jaf. Brig. entbunden. v. Malachowski J., Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 27, unter Stellung à la suite des Regts., als Adjut. zur 60 Inf. Brig. kommandirt. Wenzel, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 27, zum Pr. Lt. befördert.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Ber⸗ lin, 1. November. v. Treuen fels, Qberft. Lt. 4. D., zuletzt Major und Abtheil. Commandeur im 2. Feld⸗Art. Regt. Nr. 18, mit der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Unif. des Feld-⸗AUrt. Regts. Nr. 5, zur Die p. gestellt. — 6. November. Köppen, Gen. Major a. D., zuletzt Kommandant von Saarlouis, zur Disp.
gestellt. Königlich Bayerische Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen ꝛe. Im aktiven Heere. 31. Oktober. Frhr. v. Asch, Schuh, Majors à la suite des Generalstabes, zu Referenten im Kriegs— Ministerium ernannt. — 1. November. Schmitt, Major z. B., bisher kommandirt im Kriegs⸗Ministerium, zum Commandeur des Landw. Bez. Mindelheim ernannt. — 2 Noxem ber. v. Lossow, Hauptm., bisher Comp. Führkr im 13. Inf. Regt, Lob enhoffer, Hauptm., bisher Comp. Führer im 1. Inf. Regt, Beide à la suite des Generalstabes, in den etatsm. Stand des genannten Stabes versetzt. v. Bezold, Hauptm. und Comp. Chef des 1. Pion. Bats., unter Beförderung zum Major, à Ja suite des Ingen. Corps ge— stellt. — 5. November. Mare, Rittm. a D., unter Stellung zur Disp. und Verleihung des Charakters als Major, zum Com⸗ mandeur des Landw. Bez. Hof ernannt.
Durch Verfügung des Kriegs ⸗Ministeriums. In der Gens— d'armerie. 31. Oktober. Greim, See. Lt. vom 4. Jäger⸗Bat., bisher kömmandirt zur Gensd. Comp. von Nieder⸗Bayern zur dieser Comp. versetzt.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 29 Ok— tober. Popp, Hauptm. und Comp. Chef, Froöͤr. v. Laßberg, Pr. Lt. des 1. Inf. Regts., ersterem unter Verleihung des Anspruches auf Anstellung im Milit. Verwaltungsdienst, v. Heu sler, Rittm. und Etcadr. Chef des 1. schweren Reiter⸗Regts., diesem unter glich⸗ zeitiger Verleihung des Charakt. als Major, der nachgesuchte Abschied mit Pens. und der Erlaubniß zum Tragen der Unif. bewilligt. — l. November. Frhr. v. Frön au, Oberst z. D. und Commandeur des Landw. Bez. Mindelheim, der nachgesuchte Abschied mit Pens. und mit der Erlaubniß zum Tragen der Unif. des 10. Inf Regts., Gag, Hauptm. und Ceimp. Chef des 1. Pion. Bats, der Abschied mit Pens. und mit der Erlaubniß zum Tragen der Unif., bewilligt. — 2. Vovemb er. Frhr. v. Schleich, Hauptm. des General⸗ stabes, Frhr. v. Rotberg, Rittm. und Escadr. Chef des 2 schwe⸗ ren Reiter ⸗Regts,, Schmid, Pr. Lt. des 12. Inf. Regts., der Ab— schied mit Pens. und mit der Erlaubniß zum Tragen der Unif. be— willigt. — 5. November. Em onts, Oberst⸗Lt. z. D. und Com- mandeur des Landw. Bez. Hof, der nachgesuchte Abschied mit Pens. u. mit der Erlaubniß zum Tragen der Unif. bewilligt.
Im Sanitäts-⸗Corptz. 4. November. Dr. Manger, Assist. Arzt 2. Kl. des 8 Inf. Regts behufs Uebertritts in' die Königl. preuß. Armee, auf Nachsuchen verabschiedet.
In der Kaiserlichen Marine.
Ernennungen, Beförderungen, Versetzungen re. Berlin, 11. November. Graf v. Reichenbach, Korvetten. Kapitän, unter Entbindung von dem Kommando als Direktionsoffiz. bei der Marine⸗Akademie und Schule, zum Abtheil. Führer bei der 2. Matrosen Div., v. Pa wel si, Korvetten ⸗Kapitän, unter Entbin⸗ dung von dem Kommando als Abtheil. Führer bei der 2. Matrofen— Div., im Direktionsoffiz. bei der Marine-Akademie und Schule ernannt.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 15. November. Der Bundes— rath hat in seiner Sitzung vom 23. Oktober d. J. be— schlossen, daß Retourwaaren, auch wenn dieselben gegen Gewährung einer Abgabenvergütung in das Ausland gefandt worden sind, beim Wiedereingange gegen Erstattung dieser Vergütung zollfrei gelassen werden können.
— Der Ausschuß des Bundesrath für Justizwesen trat heute zu einer Sitzung zusammen.
— Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des . der Abgeordneten befindet sich in der Ersten eilage.
= Die K. K. österreichische Regierung hat mit Rücksicht auf das Auftreten der Reblaus in Ober⸗Italien die
Einfuhr von bewurzelten Reben, Schnittreben, Reb⸗ holz, Rebenlaub (auch wenn dasselbe nur zur Verpackung
dient), sowie überhaupt von allen Theilen des Weinstocks im frischen oder dürren Zustande — mit alleiniger Ausnahme der Trauben — aus dem Auslande verboten.
— In den deutschen Münzstätten sind in der Woche vom 2. bis 8. November 1879 an Goldmünzen eprägt worden: 300 960 S6 Doppelkronen, und zwar auf Privat⸗ rechnung. Vorher waren geprägt: 1 267 644 3465 , Doppelkronen, 421 865 760 6 Kronen, 27 969 g25 Halbe Kronen, hiervon auf Privatrechnung 397731 620 6 Summa 1717 484 525 M6 (nach Abzug der wieder eingezogenen 165 689 Sι Doppelkronen, 129 106 M Kronen und 780 MS Halbe Kronen).
— Der General der Infanterie von Fransecky, Gou— verneur von Berlin, ist behufs Abwickelung der Geschäfte beim XV. Armee⸗Corps nach Straßburg i. E resp. Erbach beurlaubt worden.
Bayern. München, 13. November. Allg. Ztg.) Wäh⸗ rend der kurzen Debatte über die Rückäußerung der Reichs⸗ rathskammer. bezüglich des Gesetzentwurfs, betreffend die Pfälzer Eisenbahnen, in der heutigen Sitzung der Ab— geordnetenkammer, erklärte sich der Staat⸗Minister von Pfretzschner mit der von den Abgeordneten der Pfalz vor⸗ geschlagenen Fassung des Gesetzentwurfs einverstanden, und es wurde dieser Fassung von Seiten der Kammer mit großer Mehr heit beigestimmt. Die Kammer ertheilte ferner den Rech⸗ nungsnachweisungen über die Fonds der Staatsschulden⸗ Tilgungsanstalt, sowie der Grundrenten⸗Ablösungskasfa pro 1877, ebenso bezüglich des Frankenthaler Kanals pro 1877 ohne Debatte die Anerkennung. Der Budget⸗Etat des Frankenthaler Kanals ward sodann nach dem Ausschußantrage genehmigt. Die nächste Sitzung ist unbestimmt, jedenfalls findet dieselbe nicht vor Montag statt.
Sachen. Dresden, 14. November. (Dr. 8 Die Zweite Kammer nahm in ihrer heutigen Sitzung den Gesetzentwurf wegen provisorischer Forterhebung der Steuern und Abgaben im Jahre 1880 unverändert an und trat sodann ein in die allgemeine Vorberathung bes Königlichen Dekrets, betreffend die mit der Fortbildungsschule gemachten Erfahrun⸗ Rn. An der Diskussion betheiligten sich die Abgg. Heger, Schmidt, Dr. Stephani und von Oelschlägel, welche sich sämmt⸗ lich sumpathisch bezüglich der Fortbildungsschule aussprachen. Der Staats-Meinister Dr. von Gerber bat, das geduldige Wohl⸗ wollen, das die Kammer dem Institute bisher bewiesen habe, demselben auch für die Zukunft zu bewahren, und stellte für die nächste Zeit die Ausarbeitung eines Normallehrplans für die Fortbildungsschulen in Aussicht. Die Kammer verwies das Dekret zur Schlußberathung. Den zu bestellenden Re⸗ ferenten werden zugleich die in Sachen der Fortbildungsschule eingegangenen Petitionen überwiesen werden.
Desterreich⸗Ungarn. Wien, 14. November. (W. T. B.) Zu Ehren der hier anwesenden hohen Gäste hat gestern bei den Majestäten ein Diner stattgefunden, zu welchem auch der Herzog von Cumberland, die Mitglieder der russischen Botschaft und der dänische Gesandte Einladungen erhalten hatten. Am Abend wohnten der Kaiser, die dänischen Ma— jestäten und der Großfürst⸗Thronfolger mit Gemahlin der Vorstellung im Hofburg-Theater bei. — Heute Vor⸗ mittag empfing der Kaiser den Herzog von Cumberland in Audienz. Dem König und der Königin von Dänemark, sowie dem Großfürst-Thronfolger und dessen Gemahlin wurden im Laufe des Vormittags vom Erzherzog Wilhelm, vom Prinzen Wilhelm von Hessen, vom Fürsten Kinsky und vom Reichs⸗ Kriegs-Minister, Grafen Bylandt⸗Rheydt, Besuche abgestattet. Mittags machten der Großfürst-Thronfolger und seine Gemahlin der Erzherzogin Christine einen Besuch. — Der Minister des Auswärtigen, von Haymerle, wurde noch gestern Abend von den hohen Gästen des Kaiserlichen Hofs empfangen und verweilte bei dem Großfürsten⸗Thronfolger eine halbe Stunde lang. Heute Mittag statteten der König und die Königin von Dänemark, sowie der Großfürst-Thronfolger mit seiner Gemahlin den hier anwesenden Mitgliedern des Kaiserlichen Hauses Besuche ab, hierauf empfingen dieselben den dänischen Gesandten resp. den russischen Botschafter in Audienz. Nachmittags besuchte der König von Dänemark das Arsenal, während der Großfürst⸗ Thronfolger mit seiner Gemahlin und der Königin von Dänemark eine Rundfahrt durch die Ringstraße unternahm. Später statteten die hohen Fürstlichen Gäste dem Prinzen Friedrich Wilhelm von Hessen einen Besuch ab und fuhren auch bei dem König und der Königin von Neapel vor. Zu Ehren der hohen Gäste findet heute ein Familiendiner und Marschallstafel statt. Morgen Nachmittag findet ein Galadiner bei Hofe statt, zu welchem gegen 90 Einladungen ergangen sind.
— In der heutigen Sitzung des Unterhauses erklärte der Handels-Minister in Beantwortung einer Interpellation, wegen Beiziehung von Fachmännern zur Vorbereitung der Grundlagen für einen deutsch-österreichischen Handels— vertrag, die Beiziehung solcher Fachmänner erscheine gegen⸗ wärtig erwünscht und sei er bereit, seiner Zeit Entsprechendes einzuleiten.
— Die „Pol. Corr.“ meldet aus Konstantinopel: Der englische Botschafter Layard hatte gestern eine Audienz beim Sultan, in welcher die Reformfrage besprochen wurde. Wie verlautet, hätte der Sultan auf die Noth⸗ wendigkeit hingewiesen, für die Einführung der Reformen, wozu er und die Regierung entschlossen sei, eine längere Frist eintreten zu lassen. Die nächste Konferenz in der grie⸗ chischen Frage ist zur Prüfung der verschiedenen in Be— tracht kommenden Grenzlinien bestimmt und soll am 17. d. stattfinden. Dem Vernehmen nach werden Seitens der Pforte Anstrengungen gemacht, ein Anleihe⸗-Vorschußgeschäft von 300 000 Pfd. Sterl. zu kontrahiren.
Pest 14. November. Im Unterhause erklärte der Finanz-Minister Szapary in Beantwortung der an ihn wegen Herausforderung des Abgeordneten Pazmandy zum Duell gerichteten Interpellation, die Interpellation betreffe eine rein private Angelegenheit und er habe dem Interpellanten bereits privatim Aufklärungen gegeben. Nach— dem diese Privatangelegenheit in normaler Weise geordnet worden sei, dürfe nicht darauf zurückgekommen werden. Minister⸗-Präsident Tisza fügte hinzu, das Unterhaus habe bereits die auf die Interpellation bezügliche Erklärung der Regierung zur Kenntniß genommen, eine weitere Antwort
e
halte die Regierung nicht mehr am Platze. Beide Antworten wurden von der Majorität zur Kenntniß genommen.
— Die „Pester Correspondenz“ erfährt aus Wien, die gemeinsame Zollkonferenz habe ihre, in Vorberathun⸗ gen über das Verhalten der österreichisch-ungarischen Vertreter bei den Berliner Verhandlungen bestehende, Aufgabe erledigt, die österreichischungarischen Vertreter würden, mit allen erforderlichen Vollmachten ausgerüstet, noch heute nach Berlin abreisen.
Schweiz. Bern, 14. November. (Bund.) Der Bun⸗ desrath hat Gesetze, betreffend die persönliche Handlungs— fähigkeit und betreffend Ankündigung und Vertrieb von so⸗ genannten Geheimmitteln, Patentmedizinen und Spezialitäten im Entwurfe vorbereitet.
— (W. T. B.) Der Bundesrath hat beschlossen, der Bundesversammlung die Aufnahme einer 4prozentigen An⸗ leihe im Betrage von höchstens 35 Millionen Francs, welche vom Jahre 1881 ab binnen längstens 35 Jahren rückzahlbar ist, vorzuschlagen. Die Festsetzung des Emissionscourses bleibt dem Bundesrathe vorbehalten.
Großbritannien und Irland. London, 13. No⸗
vember. (Allg. Corr. Sir Garnet Wolseley hat dem Kriegs⸗Minister telegraphirt: er sei in Folge des Standes der Angelegenheiten in Transvaal genöthigt, das Garde— Dragoner⸗Regiment (Kings-Dragoon⸗Guards), welches bereits Marschordre nach Indien hatte, noch eine Zeit lang zurück— uhalten. 36 Das Indische Amt in London hat vom Vizekönig das nachstehende, vom 12. d. M. datirte Telegramm er— halten: „Nach Kabuler Berichten vom 8. d. M. geht dort Alles gut. Macpherson meldet aus der Umgegend von Tezin, das Land sei ziemlich offen, und der Weg bereite keine Schwierigkeiten. Zwei tonangebende Ghilzai-Häuptlinge schlossen sich ihm an; dies trägt in hohem Grade zur Sicherheit der Route bei. Roberts wählte den Lalaband-Paß als Hauptver— bindungslinie mit Gundamuk, wo sich jetzt General Brights Hauptquartier befindet. Die Herstellung der Straße und der Telegraphenleitung wird rüstig betrieben. Der Ghilzai⸗Gou⸗ verneur hat sich noch nicht unterworfen. Mir Afzal in Furrah hält sich noch fern, aber er besitzt keine Gewalt.“ . .
Aus Kabul wird vom 7. d. gemeldet: „Zwei bisher in Turkestan stationirte Kabuler Regimenter marschirten unlängst in der Richtung nach Kabul ab und zerstreuten sich hei ihrer An— kunft in Baiman. General Roberts forderte sie auf, ihre Waffen niederzulegen, und versprach ihnen Amnestie. Sie lehnten dies ab, übergaben aber nahezu 500 Gewehre, 100 Kamele und die Lager-Equipage. Die Vorkehrungen für den Winter werden rasch betrieben. Die Schleifung des Balg Hissar geht schnell von Statten. General Bakers Brigade ist in einer Mission von politischer Wichtigkeit abmarschirt, aber ihr Bestimmungsort wird streng geheim gehalten.“
— 14. November. (W. T. B.) Aus Simla, von heute, wird gemeldet: General Roberts erließ eine Proklama⸗ tion, in welcher er allen denjenigen, welche dem Vormarsch der englischen Truppen auf Kabul Widerstand leiste⸗ ten, Amnestie zusagt, unter der Bedingung, daß sie ihre Waffen abliefern. Dagegen wird den Theilnehmern an dem Angriff auf, das englische Gesandtschaftsgehäude in Kabul keine Amnestie zugestanden; es sollen dieselben vielmehr als Rebellen behandelt werden.
— 15. November. (W. T. B.) Der ehemalige Minister Forster hielt gestern in Leeds in einer von etwa 790 Per⸗ sonen besuchten Versammlung der liberalen Partei eine Rede, in welcher er die gesammte Politik der Regierung angriff und seine Meinung ausdrückte, daß, wenn die gegen⸗ wärtige Regierung im Amte bleibe, ein Krieg mit Rußland wahrsch inlich sei.
Die Nachricht, der Admiral Hornhy habe Weisungen erhalten, in vier Tagen ostwärts zu segeln, entbehrt der „Times“ zufolge der Begründung; ebensowenig habe der Botschafter Layard jemals die ausschließliche Anstellung von Engländern in Kleinasien gefordert.
Dem Reuterschen Bureau wird via Teheran, vom 14. d. M., aus Herat gemeldet: Die Nachricht von der Ermor— dung der englischen Gesandtschaft in Kabul sei am 13. Sep⸗ tember in Herat eingetroffen und von der dortigen Bevölke⸗ rung mit großer Freude begrüßt worden. Die Bevölkerung sei entschlossen, Herat bis auf den letzten Mann zu verthei⸗ digen. Ayub Khan, der Gouverneur von Herat, welcher sehr aufgebracht gegen die Engländer sei, verfüge über eine Truppenmacht von ca. 9300 Mann Infanterie und Kavallerie.
Frankreich. Paris, 15. November. (W. T. B.) Das „Journgl officiel“ veröffentlicht ein Dekret, betreffend die Aufhebung des Verbots der Einfuhr von Kartoffeln aus Deutschland. Das Verbot bleibt nur bestehen für die Einfuhr von Kartoffelkraut, Kartoffelblättern und Stengeln.
Der Minister des Innern, Lepere, hat dem Staatsrath folgende Gesetzentwürfe vorgelegt: einen Entwurf, betreffend die Beseitigung der bürgerlichen Persön⸗ lichkeit (bersonnalité civile) der Diözesen und die Beschränkung der Befugnisse derselben bezüglich des kirchlichen Einkommens und kirchlicher Etablissements hauptsächlich auf Lie Anlage von Schulen und Wohlthätigkeitsanstalten; ferner einen Gesetz⸗ entwurf, betreffend die inneren kirchlichen Verhältnisse der Bekenner der Augsburgischen Konfession, welche erst durch ein neueres Gesetz reorganisirt waren, und endlich einen Gesetzent⸗ wurf, wonach die Rechnungslegung über kirchliche Einkünfte den Präfekturräthen unterstellt werden soll.
Spanien. Madrid, 14. November. (W. T. B.) In der Kammer erklärte heute der Minister des Auswär⸗ tigen Die auswärtige Politik Spaniens bestehe darin, mit allen Mächten, ohne Rücksicht auf ihre Bedeutung und Wich— tigkeit, gute Beziehungen aufrecht zu erhalten, die Entwickelung der spanischen Interessen zu fördern, sich zu sammeln bis dahin, wo das Land vollständig rekonstituirt sein werde, und jede abenteuerliche Politik zu meiden.
Italien. Rom, 15. November. (W. T. B.). . Der Ge⸗ sundheitszustand des Ministerpräsidenten Cairoli hat sich gebessert und derselbe bereits wieder einem Ministerrathe präsidirt. Die von auswärtigen Blättern gebrachten Nach⸗ richten über bevorstehende Ministerveränderungen werden von unterrichteter Seite für vollkommen unbegründet erklärt. — Die „Riforma“ meldet: Mittelst Deklaration vom 11. d. M.
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sei der Handelsvertrag zwischen Italien und England bis zum 31. Dezember 1880 verlängert worden.
Rumänien. Bu karest, 14 November. (W. T. B.) Die Kammersektionen haben bis auf 2 ihre Delegirten zu der Kommission für die Eisenbahnysrlage gewählt, in den beiden noch übrigen Sektionen wird die Wahl morgen vorgenommen. Die bis jetzt gewählten Kommissionsdelegirten gelten als für den Ankauf der Bahnen günstig gestimmt.
Serbien. Belgrad, 14 November. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Skupschtina erklärte der Minister— Präsident Ristie die Nachricht von einem angeblichen Schutz- und Trutzbündniß zwischen Serbien, Bulgarien und Montenegro für gänzlich erfunden, es hätten weder , nnn noch Vereinbarungen dieser Art stattge— unden.
Danemark. Kopenhagen, 12. November. (Hamb. Nachr.) Die Heeresgesetzdebatte im Folkething hat nunmehr in erster Berathung ihren Abschluß erhalten, nach⸗ dem sie sechs lange Sitzungen in Anspruch genommen hatte. Der Uebergang zur zweiten Berathung wurde einstimmig an— genommen und das Gesetz auf Bergs Vorschlag einem Aus— schuß von 15 Mitgliedern überwiesen.
AuZus dem Wolffschen Telegraphen-Bureau.
Tilsit, 15. November. Den beiden russischen Dampfern „Kiejstut“ und „Nerys“ ist, da sich auf russischer Seite kein Winterhafen befindet, die Zuflucht in den Tilsiter Hafen gestattet worden. Der Dampfer „Kiejstut“ ist, wie die Tilsiter Zeitung“ meldet, bereits hier eingetroffen, der Dampfer „Nerys“ wird morgen erwartet.
St. Petersburg, 15. November. Das „Journal de St. Pöétersbourg“ reproduzirt die Nachricht der „Tilsiter Zei⸗ tung“ über die Dampferfahrten auf dem Niemen und schreibt: „Wir haben schon vor mehr als einem Monat konstatirt, daß die durch die russischen Lokalbehörden ergriffenen Maßregeln redressirt worden sind. Wir glauben daher, daß die Be— hauptung der „Tilsiter Zeitung“ auf einem Irrthum beruht“
Nr. 46 des ‚Justiz⸗Ministerial⸗ Blatt“ hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verfügung vom 5. November 1879, betreffend die Anschaffung der Dienstsiegel. — Bekanntmachung, betreffend die Rechtsanwaltschaft bei dem gemeinschaftlichen Thüringischen Ober⸗ Landesgericht zu Jena, vom 5. November 1879. — Allgemeine Ver⸗ fügung vom 12. November 1879, betreffend die Behandlung der bei den Amtsgerichten eingehenden Schriften.
— Das X. Heft der Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie“, Organ des Hydrographischen Bureaus und der deutschen Seewarte, herausgegeben von der Kaifer— lichen Admiralität, 7. Jahrgang, 1879, hat folgenden Inhalt: Ueber einige Ergebnisse der neueren Tiefseeforschungen. III Stiller oder Großer Ozean (Fortsetzung). — Ueber die astronomische Orts— bestimmung aus einer einzelnen beobachteten Höhe in Verbindung mit der Zeit des Chronometers 2c. Von Prof. Weyer in Kiel. — Ueber das Klima von St. Helena. Von Jr. W. Köppen. (Mitthei⸗ lung von der Deutschen Seewarte) — Aus den Reiseberichten S. M. S. „Freya“, Korv.⸗-Kapt. von Nostitz: 1) Bemerkungen über den Hafen von Kapstadt; 2) Reise von Kapstadt bis Plymouth (Juli September 1879); 3) Küstenroute von Hongkong⸗Shanghai (Dezem— ber 1878 — Februar 1879). — Aus den Reiseberichten S. M. S. „Ariadne“, Korv. Kapt. von Werner: 1) Reise von Apia bis Batavia (Mai = Juli 1879); 2) Strömungsverhältnisse auf der Route Apia— Batavia; 3) Reise von Batavig bis Aden im Juli und August 1879. — Aus den Reiseberichten S. M. Kbt. „Wolf“, Korv.Kapt. Becks: Reise von Shanghai bis Jokohama und zurück (Juni und Juli 1879). — Eingänge von meteorologischen Journalen bei der Deutschen See— warte im Monat Juni 1879 (Berichte von 12 Schiffen). — Segel⸗ anweisung für die Bucht von Sawäkin, Egypten. — Vergleichende Uebersicht der Witterung des Monats Juli 1879 in Mordamerika und Centraleuropa (Mittheilung von der Deutschen Seewarte). — Tabellen.
Landtags⸗Angelegenheiten.
Begründung des Gesetzentwurfs, betreffend den Erwerb mehrerer Privateisenbahnen für den Staat.
(Schluß.)
c. Rücksicht auf die Zollpolitik. .
Eine erhöhte Bedeutung für das öffentliche Interesse gewinnt die Ta isstellung der Eisenbahnen durch den engen Zusammenhang, in welchem die Wirkung derselben im ausländischen Verkehr mit der inländischen Zollpolitik steht. Die industrielle Krisis, welche in Folge einer grenzenlosen Ueberproduktion in allen Zweigen der ge⸗ werblichen Thätigkeit das Inland sowohl wie das Ausland in die zwingende Lage gebracht hat, die gewerbliche Produktion einzu— schtränken und auf das Niveau des wirklichen Bedarfs zurückzufüh⸗ ren, bringt naturgemäß den schwächeren Produzenten die größere Gefahr. In dem unter die Selbstkosten hinabgehenden Unterbieten der Preise wird der Kampf um das Dasein ausgetragen, durch welchen in der Wettbewerbung der Länder, wie der Einzelnen der schwächere Theil zum Unterliegen gebracht wird. So richtig es ist, daß die Ueberproduktion nur durch die Einschränkung dersel ben zu beseitigen ist, so erscheint es doch als die dringendste, und un⸗ erläßliche Aufgabe des Staates, dafür zu sorgen, daß die Einschrän⸗ kung nicht ausschließlich oder überwiegend die inländische Produktion trifft. Muß daher der Staat der letzteren in diesen Kampfe zur Seite treten und ihr den Schutz gewähren, den sie dem mãächtigeren und kapitalreicheren Auslande gegenüber nöthig hat, so ist es um so mehr und um so zweifelloser seine Pflicht, in der weite⸗ ren Entwickelung und Gestaltung des Verkehrslebens Alles fern zu halten, wodurch die Mitbewerbung des Inlandes gegenüber dem Auslande zurückgedrängt und gehindert wird. Ein solches Hin— derniß von der verderblichsten Wirkung liegt in einer die ausländi⸗ schen Erzeugnisse vor dem Inlande begünstigenden Tarifstellung der Eisenbahnen. Die Begünstigung der ausländischen Produktion durch die sogenannten Differential⸗Auslandstarife steht in keinem inneren Zusammenhange mit der Provenienz der Produkte aus dem Ausland, ist vielmehr lediglich die natürliche Folge der raumausgleichenden Funktion der Eisenbahnen, des Umstandes, daß der Transportweg nach dem Ausland der Regel nach länger ist, als der Weg von und nach dem inländischen Konkurrenzgebiete, daß init der Lange des Weges die Zahl der Konkurrenzverbindungen zunimmt und gerade in diesem Verkehr die Konjunkturen dem schnellsten und häufigsten Wechsel unterworfen sind. Werden jedoch die Eisenbahnen durch ihr eigenes Interesse auf die Herabsetzung der Tarife für die Einfuhr und Durchfuhr auslän—⸗ discher Produkte hingewiesen, so ist es die Aufgabe des Staates, dieser Tendenz beschränkend entgegen zu treten, soweit dadurch die
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wirthschaftlichen Interessen des Inlandes gefährdet werden, zu ver
hindern, daß nicht das Inland einer zeistörenden Ueberschwemmung mit den Erjeugnissen der ausländischen Ueberproduktion ausgesetzt werde. Repressive Maßregeln gegen eine solche Tarifstellung sind daher lediglich die Konsequenzen eines gefunden und berechtigten staatlichen Egoismus. Um so mehr sind dieselben geboten in solcher Zeit, in welcher die schwerbedrängte Produktion des Inlandes den direkten Schutz des Staates durch die Belastung der Einfuhr aus; ländischer Produkte durch Schutzzölle erfordert. Wenn der staatliche Schutz des Inlandes durch direkte Belastung der ausländischen Kon⸗ kurrenz mit Schutzzoll Abgaben als gerechtfertigt gesetzlich anerkannt wird, um so zweifelloser ist dann die Gewährung dieses Schutzes durch den Ausschluß einer Entlastung jener Konkurrenz mittelst niedriger Auslandgtarife gerechtfertigt. Hier kann sich die Gewährung dieses Schutzes nicht bloös auf das arbiträre Ermessen, ob die Tarifstellung im einzelnen Falle der inländischen Produktion schäd⸗ lich sei, beschränken, vielmehr hat dieselbe die positive Aufgabe, zu verhindern, daß nicht die Wirkung der en . durch Fracht⸗ ermäßigungen für die zollpflichtigen aus ländischen aaren aufgehoben oder beeinträchtigt werde. Dem Staate erwächst sonach die besondere Pflicht, die Zollpolitik gegen eine lediglich auf das eigene Erwerbs⸗ interesse abzielende Tarifstellung der Eisenbahnen zu schützen. Eine solche, in die Interessen und die freie Disposition der Eisenbahn⸗ verwaltungen tief eingreifende Beschränkung kann an sich nicht be—⸗ sremdlich erscheinen, wenn man erwägt, daß die Eisenbahnen als öffentlich; Wege nur soweit dem freien Privatbetriebe überlassen werden können, als es das öffentliche Interesse gestattet, und daß eine Schutzzollpolitik, welche im überwiegenden öffentlichen Interesse geboten und gesetzlich sanktionirt ist, alle diejenigen Be⸗ schränkungen in dem Betriebe und der Verwaltung der Eisenbahnen gerechtfertigt erscheinen läßt, welche die Durchführung derselben er—⸗ fordert. Ob dagegen eine solche Beschränkung mit der Erhaltung eines selbständigen Privatbetriebes der Eisenbahnen vereinbar ist, — ob andererseits der Staat in der Lage sein wird, eine dem Zollschutz des Staates zuwiderlaufende Begünstigung des Transporkverkehrs Seitens der Cisenbahnen wirksam zu hindern würde die weitere Frage sein, deren Entscheidung der Zukunft vorbehalten bliebe.
d. Gleichheitliche Behandlung der Transport-
interessenten
Wenn, das dem Eisenbahn unternehmer eingeräumte Recht zum ausschließlichen Trantportbetriebe auf der Bahn mit der allge⸗ meinen Benutzbarkeit derselben, wie sie die Natur eines öffentlichen Weges bedingt, vereinbart werden soll, so muß die Benutzung jedem Interessenten unter gleichen Bedingungen gestattet werden. Bezüglich der Traneportpreise sowohl, wie der fonstigen Transportbedingungen darf ein Unterschied für die einzelnen Interessenten, die Bevorzugung eines vor dem anderen nicht zugelassen werden, sie würde mit dem Grundprinzip eines geordneten Staatslebens, welches das gleiche Recht jedem Einzelnen gewährt, unvereinbar sein. Das Prinzip der Parität schließt zwar nicht unbedingt aus, daß von bestimmten Voraus setzutgen, z B. von der Menge des Tranportes, von der Lange der Traneportstrecke, oder von anderen Bedingungen besondere Fracht⸗ ermäßigungen oder Transportvergünsligungen abhängtg gemacht wer⸗ den, sofern nur die letzteren jedem Intereffenten gewährt werden, der die vorgeschriebenen Bedingungen und Voraussetzungen erfüllt. Eine solche Regelung dieser Bedingungen und Vorausetzungen, durch welche die Transportoergünstigung anderen Transportinteressenten als dem⸗ jenigen, welchem sie zunächst bewilligt wird, wenn auch nicht formell, doch thatsächlich verschlossen bliebe, würde dagegen prinzipiell unstatthaft sein. Die gerechte, gleichheitliche Be—⸗ handlung der Interessenten erfordert zugleich eine solche Ver⸗ öffentlichung der Trantportpreise und Transportbedingungen, durch welche die Kenntniß und demzufolge die Benutzung derselben Allen, jederzeit zugänglich gemacht wird Das Prinzip der Oeffent⸗ lichkeit der Tarife und der gleichheitlichen Behandlung aller Trang portinteressenten (68 26 und 533 des Gesetzes vom 3. November 1838), welches in die Eisenbahngesetzgebung aller Länder Aufnahme gefunden hat, wird jedoch erfahrungsmäßig sowohl durch das Kon⸗ kurrenzinteresse der Eisenbahnen, wie durch die in der Verwaltung derselben sich geltend machenden Sonderinteressen mit der steten Ge⸗ fahr der Umgehung bedroht. Die Gewährung verdeckter Transport- vergünstigungen in den verschiedensten Formen an einzelne Versender, vor Allen das sog. Refaktienwesen, erscheint als der verderblichste Mißbrauch des dem Eisenbahnunternehmer verliehenen Rechts, indem es die staatliche Kontrole der Tarifftellung unmöglich macht, die Konturrenz sowohl der Eisenbahnen, wie der auf die Transport- vermittelung derselben angewiesenen Produzenten zu einer unehrlichen und unwürdigen gestaltet, die Korruption in die Kreise des Eisen⸗ bahnpersonals trägt und dahin führt, die Verwaltung der Eisen— bahnen in immer höherem Maße den Sonderintereffen einzelner mächtiger Koterien unterzuordnen. Es ist die Aufgabe des Staats, diesem Unwesen entgegenzutreten, das Prinzip der gleichheitlichen Be⸗ handlung aller Transportinteressenten zu wahren und die gesetzlichen Vorschriften zur Geltung zu bringen. So bedeutungsvoll diese Auf⸗ gabe ist, so schwierig ist ihre praktische Lösung.
Der IV. Abschnitt handelt von den Erscheinungsformen der Entwickelung des Eisenbahnwesens und schließt mit folgendem Resumsé:
Opportunität der , des Staatseisenbahn⸗ y stems.
Unter allen Gestaltungsformen, welche das Eisenbahnwesen in den modernen Kulturstaaten gefunden hat, ist daher das reine Staatseisenbahnsystem allein dasjenige, welches die Aufgaben der Eisenbahnpolitik des Staates, die einheitliche Regelung innerhalb des Staatsgebietes und die Förderung der betheiligten öffentlichen Interessen vollauf zu erfüllen vermag. Nur in dieser Form ist eine wirthschaftliche Verwendung des Nationalkapitals, welches durch die Anlage und den Betrieb der Eisenbahnen in so großartigem Maße in Anspruch genommen wird, möglich; nur in dieser Form ist zugleich die unmittelbare und wirksame Fürsorge des Staates für die seinem Schutze arvertrauten öffentlichen Interessen denkbar; nur in dieser Form bietet sich endlich die Möglichkeit einfacher, billiger und rationeller Trangporttarife, die sichere Verhinderung schädigender Differentialtarife, eine gerechte, rasche und tüchtige, auf das allgemeine Beste bedachte Verwaltung. Es muß daher das Staatsbahnsystem als der Abschluß der Entwickelung des Eisenbahnwesens angesehen werden. Wann diese letzte Entwickelung sphase des Eisenbahnwesens in den einzelnen Staaten eintreten wird, hängt von den Besonderheiten des Landes und der Staatsform, von dem Maße des Bedürfnisses und beziehungsweise davon ab, ob die Vorbedingungen für die Konzentration des Eisenbahnwesens in der Hand des Staates sich mehr oder weniger günstig gestalten. Nicht überall sind die Vortheile der Kon⸗ zentration gleich schwerwiegend, die Nachtheile der Zersplitterung gleich drückend und die öffentlichen Interessen durch die letztere, beziehungs- weise durch den Pripatbetrieb der Eisenbahnen in gleichem Maße gefährdet. In Preußen, welches alle Vorbedingungen für eine große, einheitliche, staatlich geleitete Betriebs erwaltung in hohem Maße vereinigt, dessen beschränkte Hülfsquellen, dessen wirthschaftliche Lage eine versichtige und maßvolle Verwendung seiner Kapitalkraft ge⸗ bieterisch erheischt, drängt die Entwickelung des Eisenbahnwesens nothwendig und unter den gegenwärtigen wirthschaftlichen Verhält⸗ nissen mit doppelter Stärke zu derjenigen Gestaltungsform, welche den Bedürfnissen und den Entwickelungsbedingungen gleicherweise entspricht, und deren endliche energische Durchführung durch die jetzige Vorlage gesichert werden soll. . ; .
Für die Durchführung des Staatsbahnsystems in Preußen muß überdies der gegenwärtige Zeitpunkt auch insofern als besonders ge⸗ eignet betrachtet werden, weil die Lage und Aussichten der meisten in⸗ ländischen Eisenbahnen die Verstaatlichung ermünscht eng lassen, während der günstige Kredit des Staates das Mittel zu iner für beide Theile vortheilhaften Tranzaktion gewährt. Die bedeutenden Schwan⸗ kungen in der Rente der einzelnen Unternehmungen, wie sie in den Betriebtzergebnissen der letzten 10 Jahre hervorgetreten sind, haben die Unsicherheit des Werthes der Eisenbahnaktien in solchem Maße erkennen lassen, daß die Umwandlung der schwankenden
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