und unsicheren Dividende in eine feste und gesicherte Staata⸗ rente den meisten Aktienbesitzern nach den trüben Erfahrungen der jüngsten Vergangenheit in hohem Grade willkommen ist. Während bisher der Rückgang der Eisenbahnrente vorzugsweise in der Üüber⸗ mäßigen gegenseitigen Konkurrenz durch Herstellung neuer Verbindun⸗ gen seine Erklärung findet, treten für die Zukunft neben der gegen⸗ seitigen Konkurrenz noch die größere Machtstellung der bis jetzt schon sehr ausgedehnten Staagtsbahnverwaltung und die erhöhten nforde⸗ rungen der Staatgaufsicht den Privatbahnen bedrohlich gegenüber. Hat der Staat bisher auch die Privatbahnen das volle Gewicht seines Staatsbahnbesitzes schonend nicht empfinden lassen, so würde das doch auf die Dauer nicht zu halten sein, zumal, wenn man der von gegnerischen Stimmen wiederholt verlangten Steige⸗ rung der Erträge der Staatsbahnen nachgeben wollte. Die Steige⸗ rung der Rentabilität durch eine Erhöhung der Tarife zu erzielen, was ja auch den Aktionären der gewiß bald nachfolgenden Privat⸗ bahnen zu Gute kommen würde, muß als ausgeschlossen betrachtet werden. — Leistungen wie Erträge des vorhandenen Staatsbahn⸗ komplexes werden aber nicht zu der zu beanspruchenden Höhe geführt werden können, ohne eine rationelle Konfolidation desselben. Ohne diese bleibt das seither geschaffene Werk unvollkommen und lücken⸗ baft in seiner Anlage und in se nen Erfolgen für den Verkehr, wie für die Staats kasse. Dem jetzigen unhaltbaren Zustande kräftig ein Ende zu machen, ist ein von der Regierung wiederholt betontes drin⸗ gendes Interesse des Staates.
Bei den Trantzaktionen über den Erwerb der Privatbahnen ist in Betracht zu ziehen, daß in der Hand des Staates das Kauf⸗— objekt aus verschiedenen Gründen nicht unerheblich an Werth gewinnt. Der Staat ist daher in der Lage, dem Verkäufer bei der Gewährung seiner bisherigen oder sogar einer geringeren Rente doch einen nicht zu unterschätzenden Gewinn zuwenden zu können, ein Verfahren, welches gerecht und billig nach allen Seiten ist In welchem Maße und in welcher Weise es gelungen, die Interessen des Staats mit den Rücksichten der Billigkeit, und die staatliche Würde mit den Interessen des andern Theils im Einklang zu erhalten, ergiebt die weitere Motivirung.
Vie Durchführung des Staatseisenbahnsystems kann füglich nicht durch die gleichzeitige Erwerbung aller zur Zeit noch vorhandenen wichtigeren Privateisenbahnen erfolgen. Die Gesammtlänge der Privatbahnen selbst, insoweit dieselben unter eigener Verwaltung stehen, erreicht immerhin noch nahezu die Gesammtlänge der im Staatsbetriebe befindlichen Linien. Abgesehen von dem Einfluß eines Gesammtankaufes auf den Staatskredit, würde auch die Ein⸗ verleibung eines so ausgedehnten Komplexes von Bahnen in die be— stehende Staatseisenbahnverwaltung eine sehr schwierig zu lösende Organisationsaufgabe bedingen. Um die Ueberleitung der Privat⸗ verwaltung in die Staatsverwaltung zu erleichtern und eine einheit⸗ liche Organisation der Gesammtheit der vereinigten Bahnen vorzu⸗ bereiten, erscheint eine successive und planmäßige Erwerbung und Einverleibung der in Betracht kommenden einzelnen Privatbahn⸗ unternehmungen geboten.
Mit Rücksicht hierauf werden zunächst nur diejenigen wichtigeren Unternehmungen zu erwerben sein, deren Linien besonders geeignet sind, die Lücken des Staatseisenbahnnetzes zu ergänzen und eine rationelle Verkehrs- und Betriebsleitung zu ermöglichen. Hierbei ist besonderes Gewicht darauf zu legen, daß die Mittelpunkte der wich⸗ tigeren Verkehrs gebiete — die Hauptsitze des Handels und der In⸗ dustrie — durch Staatsbahnlinlen verbunden werden, welche vermöge ihrer Lage und Leistungsfähigkeit dem Staate einen bestimmenden Einfluß auf die Verkehrsleitung sichern. Die Verbindungen der großen Seehandelsplätze mit den Hauptproduktiong⸗ und Konsum⸗ tionsbezirken bezw. mit den größeren Handelsplätzen des Binnen— landes, sowie die Verbindungen diefer letzteren unter einander müssen daber durch Staatsbahnlinien vermittelt werden. (Der Plan wird dann ausführlich entwickelt.)
— Die XII. Kommission des Abgeordnetenhauses zur Vorberathung des Gesetzentwurfs, betreffend den Erwerb meh⸗ rerer Privateisenbahnen für den Staat, setzt sich folgen⸗ dermaßen zusammen: v. Rybimski, Rittergutsbesitzer. v. Rauchhaupt. Landrath, Vorsitzender. Dr. Grimm, Justiz⸗Rath, Rechtsanwalt. v. Wedell⸗Malchow, Ritterschafts⸗Direktor. Dr. Weiß, Regierungs⸗ Assessor und Rittmeister a. D., Rittergutsbesitzer, Schriftführer. Frhr. v. Hammerstein, Rittergutsbesitzer. Frhr. v. Zedlitz und Neu— kirch Berlin), Landrath a. D. Leuschner, Geheimer Bergrath. Dr. Wehr. Landesdirektor und Rittergut besitzer. Klotz, Landgerichts⸗ Rath. Quadt, Gutsbesitzer. Hr. Reichensperger (Olpe), Ober⸗ Tribunals⸗Rath a. D. Pr. Roeckerath, Rentner Cremer (Cöln), Redacteur, Schriftführer. Evers, Landgerichts⸗Rath. Frhr. v. Huene, Hauptmann a. D. und Rittergutsbesitzer. Dr. Miquel, Ober⸗ Bürgermeister, Stellvertreter des Vorsitzenden. Dr. Hammacher (Essen), Bergwerksbesitzer. Kalle, Fabrikbesitzer. v. Eynern, Kauf— mann und Stadtverordneter. Dr. Köhler, Landgerichts ⸗Direktor.
Kunst, Wissenschaft und Literatur
Paris, 13. November. Die Akademie nahm heute den Ge⸗ schichtsschreiber Henri Martin als Nachfolger Thiers' in ihren Schooß auf. Die Empfangsrede hielt angekündigtermaßen, nach dem Hr. Emile Ollivier fich für diefen Akt unmöglich gemacht hatte, Hr. Favier Marmier.
Gewerbe und Sandel.
Zufolge Nachrichten aus Belgrad sind in Serbien und zwar in den Kreisen Alexinatz, Uschitza, Rubnik und Cacak in der Zeit vom 19. bis 29. v. M. 106 Fälle von Rinde rpest vorgekommen, von denen 41 einen tödtlichen Ausgang hatten 3
— Die gestrige außerordentliche Generalversammlung der Ber⸗ liner Wer kjeugmaschinen Fabrik W. Tietz sch C Co. be⸗ schloß die Liquidation der Gesellschaft und wählte den bis herigen Direktor zum Liquidator.
— Der Aufsichtsrath der Aktien ⸗Brauerei Friedrich s⸗ hain hat die Dividende für das abgelaufene Geschäftsjahr auf 90o festgesetzt. Der erzielte Bruttoüberschuß beträgt 455 385 S; Hiervon gehen ab für Hypothekenzinfen 66 835 AM, für Handlungsunkosten 28102 A, für Bauten und Reparaturen 23 893 „S, für Abgaben 12301 , für die Aßekuranz 2601 „, für Abschreibungen 53 Qu4 „, ferner 27 352 ½ zur Dotirung der ordentlichen Reserven, 30 000 M für eine besondere Reserve und 41 38 . für Tantièmen, während 175 500 MS als Dividende vertheilt und 752 M auf neue Rechnung vorgetragen werden.
— Ueber die Verwaltungs ergebnisse der Feuersozietät der Städte Altpommernz für das Jahr 1878 liegen folgende Mit- theilungen vor: Es betrugen die Einnahmen für Immobiliar o1 683 „, für Mobiliar 13 514 , Antheil der Rückversicherer an den Schäden 45 125 MS, Zinfen und Diverse 2491 , im Ganzen 145 113 M; die Ausgaben nahmen 183 3536 0 in Anspruch, und zwar für Schadenvergütungen 133 347 „, Schadenerhebungskossten P 1593 16, Rückversicherungsprämien 24 994 ½, ordentliche Verwaltungs kosten 23 172 S6, Diverfe 224 „ö; es ergiebt sich demnach eine Mehrausgabe von 40 217 S½ Das Vermögen der Soztetät bessand am Jahretschluß aus folgenden Aktivposten: Kassenbestand 14 523 „M, Einnahmeruͤckstände 44 459 S, I18 0906 , Nominal · Werthpapiere zum Courtwerthe von 18414 SB, im Ganzen 77566 AMS; denselben standen an Passiven gegenüber: rückständige Schadenvergütungen mit 13001 „, sonstige Ausgaberückstande 565 „M6, vorausgezahlte Bei—
angewachsen ist. 699 190 M (1878 755 845 ).
Feuerversicherungs⸗Änstalt hatte in tunggsergebnisse:
2WA83 655 S und zwar für Schadenerhebungskosten 99443 I,
leihungen 2 299 89090 S, Inventar
ergiebt. Die
Januar bis Ende August d. J
August 1878. Ebenso
Fünffache die des
mehr als das Monate sehr
die ersten sieben
eingetreten ist, auf die
607 941 Metr. an Hafer 601 782 Metr. gegen 522 23 883 417 Metr. gegen 246 935 Metr.; 1810 814 Metr. gegen 1 356 636 Metr. jührigen Periode. Getreidearten sind, so ist doch bereits cine A wahrzunehmen. So war bis Ende Juli
bis 208 628 Metr. gefallen. men. — Der Werth der vom Januar bis trägt: 1879 in der Einfuhr an 60 38 495 Fl. in der Ausfuhr: an Gold 4471 376 Fl., gegen 4 806 256 Fl. bez. 5727 423 Fi. geführt worden 2770026 Fl. in Silber; ausgeführt wurden Fl. in Silber. In der
um 4 399184 Fl. an Gold und mehr eingeführt worden, jahres.
achtmonatliche
die Silbereinfuhr um 47 965965 Fl. höher dieser Ueberschuß war in dem erfteren Fall 17534064 Fl. und im zweiten Falle um 47 im Vorjahre.
Zeit des Jahres 1878.
Geschäftslage folgendermaßen:
legitime Verkehr an den Umsätzen größeren Antheil genommen hat,
möglichen. Auch an der Aktienbörse wild gewesen als in den letzten Wochen
Wie aus dem letzten
der Comptroller ef tho Currency sich sofortigen Deckung des Defzits nach dem Süden ist für die standes nicht denn
ger als aus er nahm diese Woche einen se
träge 2044 im Ganzen 45 550 „, so daß sich ein Aktiv Ucher schuß ergiebt bon 31 556 06
Die städtische Feuersozietät zu Königsberg i. Pr. hatte in dem mit dem 31. März d. J. abgelaufenen Rechnungejahre
) ef. Nr. 259 des „Reichs- Anzeigers“
he
Es betrugen die Einnahmen an aus Beiträgen 1553 003 M, Antheil der Rückversicherer an vergütungen 479 670 „SL, Zinsen 98 062 M, Dir Ganzen 2136 377 ; die Ausgaben beliefen si
5640 M06,
verkehrs im August gegen den Juli vollständig geändert. d. J. hatte die Welzenausfuhr noch 384 865 Metr. Metr. im gleichen Monate des Vorjahres betragen; im August be⸗ trägt die Ausfuhr nur noch 149 921 Metr. gegen 3 ist der Umschlag bei den anderen Getreide—⸗ kategorien zu konstatiren; nur in Mais überwiegt die Ausfuhr um August. Da Exportziffern in welche im August t Totalziffern noch keinen merklichen Einfluß ausüben, so daß diese auch die mal ein be⸗ deutendes Plus aufweisen. Die Au fuhr in den ersten acht Monaten beträgt an Weizen 3 410 245 Metr. gegen 1717 462 Metr., an Roggen gegen 221 927 Metr,, an Gerste 1154 079 Metr. gegen 945 4351 Metr., an Malz 463 144 Metr. gegen 357 233 . Mais in Mehl beträgt die Ausfuhr gleichen ror— So bedeutend die Differenzen in der Ausfuhr der bnahme der Differenzen der Weizenexport um 1872 342 Metr. stärker als im gleichen Zeitpunkte des Vorjahres; Ende August betrug der Unterschied nur 1692733 Metr.; an Gerste war in den ersten sieben Monaten um 291 333 Metr. mehr ausgeführt wor⸗ den als bis Ende Juli 1878; Ende August aber war dieses Plus Bei den anderen Gattungen von Feld früchten haben die Differenzen in einem geringeren
vorjährigen günstige Cerealien aufweisen, so konnte die Wendung, st achtmonatlichen
Gold, 744016 Fl.
44 492 055 Fl. als in der gleichnamigen Zeit des Vor— 334 880 Fl., die Die gz ge r l.
Dagegen war die Ausfuhr an Gold um Ausfuhr an Silber um 2954 895 Fl. geringer. war in den Monaten Januar bis Ende August um 6 935 688 als die Ausfuhr, und e in diesem Jahre um 446 g50 Fl. größer als Es sind daher im Ganzen rund um Über 57 Mill. mehr an Edelmetallen in den ersten acht Monaten dieses Jahres in das österreichisch'ungarische Zollgebiet eingeströmt als
Einnahmen im Betrage von 5413 S, davon entfallen auf Zinsen und Courtgewinn 5393 S, auf Beiträge 20 „ Nach Abzug der Ausgaben für Verwaltungskosten von 767 „ ergiebt sich eine Mehr⸗ Einnabme von 4646 46, durch welche der Refervefonds auf 120 855 MC Versichert waren am Schluß des Rechnungsjahres
Die Schleswig -Hoisteinische pro vinzialständische 1878 folgende Verwal. geschriebenen den Schaden⸗ erse 5641 S, im ch im Ganzen auf Scha eavergütungen 2098 841 , Rückversicherungs ⸗Prämien 243 384 M, Löschwesen 3963 M, Spezialabschätzungen und ordent⸗ liche Verwaltungskosten 116 073 ½, Diverse 11 956 . sich also eine Mehrausgabe von 347 278 „ — Das Vermögen des JInstitutg wies beim Jahresschluß an Aktiven auf: den Kassenbestand mit 79 798 M, rückständige Beitrage 27 406 M sonstige Einnahme—⸗ rückstände 61 905 M, Werthpapiere, hypothekarische und andere Aus—⸗ im Ganzen 2474 639 Æ ; auf passiver Seite figuriren rückständige Schaden bergütungen mit S586 862 6, sonstige Ausgaberückstände mit 37 M, im Ganzen 887 794 , so daß sich ein Aktivüberschuß von 1 586 845 gesammte Versicherungssumme belief sich für Immo- biliar auf 803 355 800 „M, für Mobiliar auf 146 951 366 Ml.
— Nach dem in der letzten Nummer der ‚Austria“ lichten Ausweise über die Waarenein und Aus fuhr des allÜ⸗ gemeinen österreichisch⸗ ungarischen Zollgebietes vom hat sich das Bild des Cerealien Im Juli gegen 103 351
1 Mett an
in der
in Gold, n Periode
— Die Newyorker Handelszeitung“ äußert sich in ihrem vom 31. Oktober datirten Wochenbericht über die allgemeine Die Geschäftelage hat sich wäh⸗ rend dieser Berichtswoche insofern gebessert, als eine, schwache Reaktion die Spekulationsmanie etwas g
erden auch ft und, be⸗
ute Woche
in der Parallelwoche des
Nürnberg, 13. November. (H opfe Leopold Held, Hopfenkommissionsgeschäft.) harrt bei ruhigem Geschäfte gang und unverän
nmarktbericht von Der Hofenmarkt ver⸗ derten Preisen in fester
es ergiebt
veröffent⸗
30 080 Metr. im
Maße abgenom⸗ incl. August ein⸗ und ausgeführten Edelmetalle und Münzen aus denselben be⸗ Gold 11 407 064 Fl.; an Silber gegen G07 830 Fl. bez. 6 246 438 Fl. i. J. 1578 an Silber 2772528 Fl. Im August sind enn— 4009425 Fl. in
218 499 1879 ist an Silber
in derselben
wenn auch edämpft und der in den leitenden Produkten einen als bisher, ferner die Preise in vielen Fällen genügend zurückgegangen sind. um den Export zu er⸗ ist die Spekulation minder e und die Hausse in ein lang sameres Tempo getreten oder zum gänzlichen Stillstand gekommen. — Ausweis der Banken ersichtlich, ist deren Position am Schlusse voriger Woche der Art ges
chwächt gewesen, daß die Reserve unter das gesetzliche Niveau
gefallen war und gezwungen sah, zur aufzufordern.
Tendenz. Es werden sowohl von Kundschaftshändlern als Expor— teuren alle Sorten preisentsprechend gekauft; namentlich sind grüne Hopfen in Frage. — Der heutige Markt, dem ca. 250 Ballen Land⸗ waare und 300 Säcke per Bahn zugeführt wurden, hatte einen ruhigen Verlauf; eg wurden insgesammt etwa 40 Ballen umgesetzt, wobei Preise sich behaupteten. Notirungen lauten? Marktragke prima 135— 145 MÆ, mittel 118—127 „e; Gebirgshopfen 155 — 170 , , ,,. Siegelgut 170-220 M; Spalter Land 1865-2350 3 Aischgründer 140 170 M; Württemberger 145186 n; Badischer 125 - 160 ½ ); Polnischer 130 — 175 „; Altmärker 9090-18 4; Elsässer 125 — 165 63; Ober- esterreicher 115 —= 1369 tn; Lothringer 100-120 AM ; Belgischer 90 - 115 M
Lon dog, 13. November. (Allg. Corr) Aus Lyon wird die Zahlungseinstellung der Seiden⸗-Kaufleute Meyer, Schinz & Go. mit Verbindlichkeiten in Höhe von ca. 56 000 4 gemeldet.
Verkehrs⸗Anstalten.
Am 5. d. M. ist die an der Bahnstrecke M. Gladbach - Dalheim der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn zwischen den Stationen Rheindahlen und Dalheim gelegene Station Wegberg für den Per sonen⸗ und Gepäckverkehr eröffnet. — Am F. d. M. ist die zur mecklen« burgischen Friedrich · Franz Eisenbahn gehörige, 27, 6H ki lange Bahn⸗ strecke Malchin Waren, welche in Malchin an erstere anschließt, dem öffentlichen Verkehr Übergeben worden. — Am 16. d D, kt die an der Bahnstrecke Metz Diedenhofen der Eisenbahnen in Elsaß—⸗ Lothringen zwischen den Stationen Hagendingen und Ueckingen er— richtete Haltestelle Reichersberg (Richemont), am 10. d. M. die an der Bahnstrecke Metz — Nobéant der Eifenbähnen in Elsaß⸗Loth⸗ ringen zwischen den Stationen Ars a. d. M. und Novsant errichtete Haltestelle Ancen für den Personenverkehr, am 12. 8 M. die zur Westfälischen Eisenbahn gehörige, 9, 84 kin lange Bahnstrecke Hor st — Osterfeld, Fortsetzung der Bahnstrecke Dortmund — Horst, mit der Station Osterfeld, woselbst Anschluß an die Rheinische Bahn stattfindet, für den Güter⸗ und Privat · Depeschen. Verkehr eröffnet worden. — Am 15. d. M. ist die zur Königliche. Ostbahn gehörige, 21,60 km lange Bahnstrecke Laskowitz—Graudenz mit den Haltestellen Dubelno und Gruppe dem öffentlichen Verkehr über⸗ geben worden. Anschluß findet statt in Laskowitz und Graudenz an die Linien Bromberg — irschau beziehungsweise Graudenz — Jablo— nowo derselben Verwaltung.
Berlin, den 15. November 1879.
Der Bazar des Lettevereins ist heute Vormittag in dem Saale des Prinzessinnenpalais eröffnet worden. Der Bazar ist wiederum mit reichen und kostbaren Geschenken bedacht worden. Ihre Majestät die Kaiserin hat dem Bazar ein prachtvolles Künstler— album sowie die Bronzebüsten des Kaisers und des Kronprinzen ge⸗ schenkt. Die Hohe Protektorin, Ihre Kaiserlich Hoheit die Kron— prinzessin, sandte ein treffliches Oelbild, Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz eine Majolika. Ampel. Auch Ihre Königlichen Hoheiten die Erbprinzessin von Sachsen⸗Meiningen, die Großherzogin von Sachsen⸗Weimar, die Großherzogin von Mecklenburg, sowie die Herzogin von Sachsen⸗-Altenburg haben dem Bazar reiche Geschenke zukommen lassen. Auf dem Gebiet der Handarbeiten haben die Damen des Vereins vielen Fleiß entwickelt. Das geschmack— volle Arrangement des ganzen Bazars haben Bildhauer Tondeur und Bildhauer Hülker, der Leiter der Modellirschule des Lettevereins, bewirkt. Noch vor der Eröffnung des Bazars haben bereit, Se. Majestät der Kaiser, sowie die Erbprinzessin von Sachsen⸗ Meiningen, in Vertretung Höchstihrer Frau Mutter, reiche Ankäufe machen lassen.
Madrid, 15. November. (W. T. B.) Nach hier eingegan⸗ gegangenen Nachrichten haben auf den Kangrischen Infeln' be— deutende Ueberschwemm ungen stattgefun den; die Verluste sind sehr beträchtlich.
5 Kopenhagen, 14. November. (W. T. B.) 3u Ehren des
heutigen hundertjährigen Geburtstages des Dichters Oehlenschläger ist die Stadt festlich mit Flaggen geschmückt und die Geschäfte geschlossen. Um 12 Uhr fand im Königlichen Theater eine G dächtnißfeier statt, welcher der Kronprinz, die Minister, die Vertreter der Universität, die Spitzen der Behörden und ein zahl⸗ reiche Publikum beiwohnten. Die Festrede hielt Professor Rasmus Nielsen. Heute Abend findet ein Fackelzug statt, auch werden in sämmtlichen Theatern Festvorstellungen veranstaltet.
Im Königlichen Schauspielhause ging gestern, neu ein—⸗ studirt, das alte Lustspiel: Er muß aufs Land“, nach dem Französischen des Bayard und de Vailly von W. Friedrich bearbeitet, in Scene. Mehr als drei Dezennien find verflofsen, seit em das Stück zum ersten Male auf der Bühne des Königlichen Theaters erschien und vielen Beifall fand. Wenn dasselbe auch heute etwas verblaßt und nicht mehr in so frischen Farben, wie damals, erscheint, so hat es doch wegen seiner heiteren Scenen und wirksamen Situationen bei seiner Wiederaufnahme nach langer Pause gestern wiederum eine freundliche Aufnahme gefunden und das Auditorium sichtlich gut un ter⸗ halten. Bekanntlich foll in dem Stücke die falsche Frömmigkeit und ihr schroffeg Ablehnen alles heiteren Lebensgenusses gegeißelt werden. Die Mittel, welche die Verfaffer anwenden, sind nicht wählerisch; es kommt ihnen lediglich auf den Effekt an. Ihre Ge—⸗ schicktheit in der Erfindung komisch wirkender Scenen ist allerdings nicht zu verkennen, welche Geschicktheit denn Bayard seiner Zeit auch in seinen anderen zahlreichen Stücken an den Tag ge⸗ legt hat. Freilich den Hauptantheil an dem günstigen Erfolge, welchen das Stück, krotz feiner 35 Jahre, gestern wieder fand, darf die sehr gelungene Darstellung für sich in Anspruch nehmen. Sowohl die Frauenrollen, welche von“ den Damen Fr. FriebBlumauer (Frau von Ziemer), Frl. Keßler (CCelestine), Frl. Abich (Pauline) und Frl. Mariot (Frau von Flor) gegeben wurden, wie die Männerrollen, welche in den Händen der Herren Liedtke (Ferdinand von Drang), Urban (Cäsar von Freymann), Krause Rath Presser) und Link (Eduard von Braun) lagen, kamen ö . Geltung. Den Darstellern wurde wiederholt Beifall gespendet.
— Das Wilhelm ⸗Theater (früher Wolters dorff Theater) wird unter der neuen Direktion des Hrn. Richter, dem als artistischer Leiter der Direktor Schreier zur Seite steht, heute neu eröffnet. Das Theater wird seine Vorstellungen mit“ dem Berg ⸗Jacobsonschen Lebengbilde Das Mädel ohne Geld“ beginnen, und werden darin Frl. Marie Stolle und Hr. Eduard Weiß die Hauptrollen spielen. Hr. Dr. Jacobson hat für vollständig neue Bearbeitung und Gesangs⸗ einlagen Sorge getragen.
— Im Krollschen Theater findet morgen die letzte Sonntags⸗ aufführung der belustigenden Schweitzerschen Posse mit Gesang „Die Nichte des Millionärs⸗ statt, welche ssch bisher der beifälligsten Aufnahme zu erfreuen hatte. In zwei Sälen des Etablissements ö . an der Einrichtung der Weihnachts-A us stellung gearbeitet.
Redacteur: J. V.: Riedel.
Verlag der Gxpedition (Ke ssel). Druck: W. Elsner.
Drei Beilagen leinschließlich Börsen⸗Beilage).
Berlin:
. 26.
2 iK —
Erste Beilage
zun Deutschen Reichs⸗Auzeiger und Königlich Preunßischen Staats-Anzeiger.
Berlin, Sonnabend, den l5. November
1873.
Aich amtliches.
Preußen. Berlin, 15. November. Im weiteren Ver— laufe der gestrigen (10) Sitzung setzte das Haus der Ab— geordneten die erste Berathung des Gesetzentwurfs, be— treffend die Aufbringung der Gemeindeabgaben fort. Der Abg. Dr. Meyer (Hreslau) erklärte sich für die Vorlage; die älteren Mitglieder dieses Hauses schienen, wie er, zu der Ueberzeugung gekommen zu sein, daß die Vorlage ein mezzo termino sei, bei dem man sich beruhigen könne; die neueren Mitglieder dagegen stießen sich, an dieser oder jener Bestimmung, und erklärten, die Vorlage ohne Aen— derung nicht annehmen zu können. Die Vorlage habe jedoch den wesentlichen Vorzug, daß sie nicht wie die Zoll⸗ und Eisenbahnvorlagen mit den alten preußischen Traditionen breche, sondern an dieselben anknüpfe und sie in vorsichtiger Weise zu verbessern bemüht sei. Das Gesetz sei gewissermaßen, wie man es in England nenne, eine Konsolidationsakte, eine Bestätigung des bestehenden Zustandes und Aufhellung zweifelhafter Fragen. Das Gesetz sei ein höchst konservatives; an den Verhältnissen der östlichen Pro⸗ vinzen solle nichts geändert werden, wenn die Gemeinden es nicht selbst wollten. Für andere Landestheile, z. B. für den Regierungsbezirk Wiesbaden, bringe die Vorlage bedeutende Ver— besserungen. Der Minister wünsche lie ber auf Grund dieses Gesetzes als auf Grund der bisher gültigen Bestimmungen durch Regu— lative diese Fragen zu entscheiden, und Aufgabe des Haufes müsse es sein, ihn so viel als möglich darin zu unterstützen, um endlich einmal diese dringende Angelegenheit gesetzlich zu regeln. Man könne da nicht sagen, man halte diefe oder jene Bestimmung des Gesetzes für schädlich und ihre Besei— tigung sei eine gonditio sine qua non, sonst verwerfe man das ganze Gesetz. Es seien gewisse Dinge durch diese Vorlage in befriedigender Weise geregelt, die Besteuerung des Fiskus und die Frage der Doppelbesteuerung. Die Kommission habe die Aufgabe, die Durchschnittsmeinung des Haufes zu ermitteln, und danach das Gesetz festzustellen. Er gebe zu, daß selbst nach Annahme dieses Gesetzentwurfs manches noch zu wün⸗ schen sei, er sei aber der Meinung, wenn man das Gesetz trotzdem in seiner gegenwärtigen Fassung annehme, man die Zustände nicht verschlechtere Und die betreffenden Punkte als offene Fragen hinstelle, welche später eine bessere gesetz⸗ liche Regelung erfahren könnten. Die Finanzverlegenheit der Gemeinden sei mit keinem Kommunalsteuergesetz abzuhel⸗ fen; die immensen Leistungen derselben, zu denen dieselben sich im Interesse der Kommuneangehörigen in neuester Zeit verpflichtet hielten, forderten eben große Opfer. Er erinnere nur an die Leistungen der Stadt Berlin, die vor 30 Jahren in den Straßen noch wenige Granitplatten gehabt habe, i der die Laternen, wenn Mondschein im Kalender gestanden habe, ausgelöscht gewesen seien, und wo die wenigen Elementarschulen nur verfallene Baracken gewesen seien, während jetzt, wie jeder bezeugen könne, diese Uebelstände vollständig gehoben seien. Bei Beschränkung der Leistungen der Gemeinden könnten die— selben leicht aus ihrer Noth herauskommen, es frage sich nur, ob der Bevölkerung damit gedient sei. Sollten einige Kommune mit allzu leichter Hand wirthschaften, so biete die Vorlage die Handhabe zum Einschreiten der Staatsaufsichts behörde. Er beklage, daß ein Punkt nicht zux Erledigung gebracht sei, nämlich die Heranziehung von industriellen Etablissements in Nachbargemeinden, wo Arbeiter, derselben wohnten. Das Steuerprivileg der Beamten, die ihr Domizil nicht nach eigener Wahl nehmen könnten, müsse wenigstens in begrenzter Weise aufrecht erhalten bleiben, da es ihm auf einem rich— tigen Prinzip zu beruhen scheine. Was dann die Frage der Autonomie angehe, so hahe der Staat bei seinen Steuern auf Niemand Rücksicht zu nehmen, die Gemeinden müßten aber berücksichtigen, daß ein Mit— glied einer andern Gemeinde nicht rechtswidrig gekränkt werde. Eine solche Kränkung wäre aber die Einführung eines Oktroi, und einen solchen Versuch müsse der Staat durch eine aus⸗ drückliche Bestimmung im Gesetz zurückweisen. Denjenigen, welche den Grundbesitz gar nicht zu Gemeindesteuern heran ziehen wollten, müsse er das Beispiel Englands entgegen— halten, wo alle Kommunalsteuern auf dem Grundbesitz lasteten, und wo trotz des Steuerdruckes Niemand denke, daß dies anders sein könnte; er bitte, dem Gesetzentwurfe in diesem Jahre eine möglichst freundliche Beurtheilung zu Theil werden zu lassen. . .
Der Abg. von Meyer (Arnswalde) erklärte, wenn einmal ein solches Gesetz erlassen werden solle, dann wünsche er zuerst den Erlaß einer Landgemeinde⸗ Ordnung, und bitte, das Gesetz bis zur Emanation einer solchen zu vertagen. Man habe in Preußen die Selbstverwaltung bisher nur tropfen⸗ weise bekommen; ohne Landgemeinde⸗Ordnung verfehle die ses Gesetz aber seinen Zweck. Dieses Gesetz sei für die Land⸗ gemeinden, besonders für die ostpreußischen, nicht nur nicht nöthig, sondern auch gefährlich, weil sie es von dem Stand⸗ punkte der städtischen Großgemeinden aus reglementirte. Die Staatsregierung motivire das Bedürfniß zu diesem Gesetz einmal aus der Verschiedenheit der Bestimmungen über die Gemeindebesteuerung, dann aus dem Fehlen sos cher Bestimmun⸗ gen für die Landgemeinden des Ostens und für die Provinzen Schleswig und Nassau; endlich aus der Schwierigkeit, die aus der Doppelbesteuerung, aus der Besteuerung der Altiengesellschaf⸗ ten, des Fiskus und der Forensen entstehe. Auch die Ver— waltungsjustiz solle auf den ganzen Staat übertragen werden. Damit sie durch die Verwaltungsgerichte ausgeübt werden könne, brauche sie hier eine Ergänzung des öffentlichen Rechts. Dies Motiv bestimme ihn am allerwenigsten, denn in diesem Punkt sei die Verwaltungsjustiz gar nicht ängstlich. Wenn dieselbe kein öffentliches. Recht habe, wie ihr das oft passire, dann wende sie das Privatrecht an. Er glaube, das sei der größte Fehler, daß auf dem Gebiete des öffentlichen Rechts man immer mit dem Privatrecht operire und leider operiren müsse. Er gebe dennoch das Bedürfniß zu diesem, Gesetze zu, blos das gebe er nicht zu, daß es bezüglich der ländlichen Gemeinden des Osteng vor⸗ handen sei. Der 5. 32, welcher von der Ablösung
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der Reallasten durch Geld handele, werde von den Motiven dahin erläutert, daß es ja außer den Wegelasten, welche von diesem Gesetze nicht betroffen würden, gar keine irgendwie bedeu⸗ tenden Reallasten mehr gebe. Das sei aber leider durchaus nicht der Fall, denn es gebe eine große Anzahl von Naturalleistungen, die sich nicht durch Geld ablösen ließen; er erinnere nur an* die auf moralischer Observanz beruhenden Fuhren für die Super⸗ intendenten, Schulinspektoren, Konfirmanden zur Mutterkirche, die Militär- und Krankenfuhren, ferner an die Spanndienste, und an viele andere Gemeindeleistungen, die sich nicht ablösen ließen. Nach seiner Ansicht müsse der ganze 5§. 32 gestrichen werden. Er würde demnach sehr wünschen, daß die Kommission die Landgemeinden ganz aus dem Entwurf striche, er hoffe, man werde in der Landgemeindeordnung, die hoffentlich wie die Kreisordnung provinziell erlassen werde, viele hier übergangene wichtige Punkte zweckmäßiger regeln. In den Fristen dieses Gesetzes müsse auch eine größere Ein⸗ heit hergestellt werden. Das Gesetz enthalte auch eine Prä—⸗ gravation des Grundbesitzes. Was ihn endlich besonders an dem Gesetz erfreue, sei, daß die Definition des Abg. Lasker von der Selbstregierung darin in Verfall gerathe. — Er be— dauere in Parenthese lebhaft, daß derselbe nicht wieder im Hause sei, derselbe hätte ganz nothwendig zum Hause gehört. — Die Definition des Wortes „Selbstverwaltung“, die der Abg. Lasker im Hause gegeben habe, und die ja auch in der Kreisordnung vollständig zur Geltung gekommen sei, sei dahin gegangen, Selbstverwaltung ssi nicht etwa Autonomie, sondern die Selbstverwaltung bestehe darin, daß das Gesetz ein ganz strenges Gebot vorschreibe für die Besteue— rung, und daß man nur befugt sei, dies auszuführen wieder in den starren Formen, die die Gesetzgebung vorschreibe. Also von eigentlicher Autonomie sei gar nicht die Rede. In diesem Gesetze sei das ganz anders. Hier trete plötzlich wieder die
Autonomie auf; darin stimme er mit dem Abg. Meyer (Bres— lau) ganz überein, und könne dem Abg. Schmidt nicht zu⸗ stimmen, die Autonomie der Gemeinde werde hier scharf prä⸗ zisirt. Allerdings werde nur die Autonomie unter Zustim⸗ mung der Aussichts behörden zugelassen; indessen das verstehe sich auch ganz von selbst, daß die Aufsichtsbehörde solche Ge⸗ neindebeschlüsse prüfen müsse, ebenso wie bei jedem öffent— lichen Vergnügen Gensd'armen oder Schutzleute sein müßten; ohne sie könne man bekanntlich nicht bestehen. Und daß man diese Autonomie wieder herzustellen versuche, gefalle ihm an der Gesetzesvorlage am besten. Es erfülle ihn mit Hoff⸗ nungen auch sür die Revision der Kreisordnung, die doch über kurz oder lang eintreten müsse.
Der Abg. Grumbrecht widersprach zunächst der Behaup⸗ tung des Abg. Schmidt, daß den Gemeinden ein Recht zur Besteuerung nur vom Staate verliehen werden könne; das Necht der Gemeinde stehe schon historisch fest, da die Gemeinde älter sei, als irgend ein Staatswesen. Ein einh itliches System der Kommunalbesteuerung sei allerdings ein Ding der Un⸗ möglichkeit. Jedenfalls müsse aber jeder Versuch, zu einer grö⸗ ßeren Einheitlichkeit zu gelangen, dankbar aufgenommen wer— den. Man müsse die Kommunalabgaben neben dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung auch nach dem der Leistungsfähigkeit veranlagen, deshalb sei für diefen Zweck so⸗ wohl der Maßstab der Personal- wie der Realsteuern anzulegen. Diese Vorlage, mit welcher er im Großen und Ganzen sym⸗ pathisire, erweitere die Autonomie der Gemeinden und auch der hannovexischen, insofern dieselben sich unter dem Aussichts— recht der Behörden freier bewegen können, als früher innerhalb der festen Schranken des Gesetzes. Der 5§. 1 der Vorlage sei für ihn völlig unannehmbar, wenn nicht die Grund- und Se⸗ bäudesteuer den Gemeinden für die Kommunallasten überlassen werde; er erkläre sich mit der Verweisung der Vorlage an eine Kommission einverstanden.
Der Abg. Graf Wintzingerode erklärte, der gegenwärtige Entwurf habe doch ein etwas anderes Aussehen als die frü⸗ heren, seit im Reiche und in Preußen die Steuerreform in Angriff genommen sei. Der zweite Theil des Entwurfs, der die Besteuerung der Forensen und juristischen Personen be— treffe, müsse besonders willkommen geheißen werden; nur ge⸗ ringe Einzelheiten desselben seien verbesserungsbedürftig. Daß die Bereitwill igkeit des Fiskus zum Beitragen zu den Kommunal— steuern ausdrücklich ausgesprochen sei, verdiene den Dank des Hauses. Gegen den ersten Theil der Vorlage, welcher die Art der Aufbringung der Kommunallasten betreffe, habe er aber die gewichtigsten Bedenken. Das Verhältniß, in welchem nach dem Zuschlagsystem die Personal- und Realsteuern zur Grund⸗ lage der Veranlagung der Kommunalsteuern gemacht würden, sei eine vollständig inkommensurable Größe. Das an Ort und Stelle fixirte Einkommen, der Grundbesitz, sei allerdings in erster Linie berufen, an den Kommunalabgaben mit— zutragen; eine größere Gleichmäßigkeit in den Steuer⸗ leistungen würde aber durch eine Schätzung herbeigeführt werden, wobei die Einkommen aus Grundbesitz, aus Gewerbebetrieb, aus Kapitalrente u. s. w. scharf auseinander⸗ gehalten würden; auf Grund dieser Schätzung müßte dann eine je nach dem Bedürfniß wechselnde Heranziehung zur Steuerlast eintreten. Er glaube nicht, daß diese seine An⸗ schauung eine utopische sei, er glaube im Gegentheil, daß jetzt der Zeitpunkt gekommen sei, dem Vorschlage etwas näher zu treten. In der Hoffnung, daß die Kommission die Frage des Zuschlagsystems einer eingehenden Prüfung unterziehe, accep⸗ tire er den Vorschlag auf Einsetzung einer Kommission von 21 Mitgliedern. ; .
Der Abg. von Wedell (Piesdorf) hielt die Bestimmungen der Vorlage über die Besteuerung der Forensen und juristi⸗ schen Personen, sowie über die BVeseitigung der Doppelbesteue⸗ rung für durchaus wohlthätig und nützlich, dagegen die Be⸗ stimmungen über das Verfahren bei Aufbringung der Kom⸗ munglabgaben nicht für nothwendig, wenngleich auch nicht für schädlich; gegen den ersten Theil der Vorlage, welcher die Art der Aufbringung der Kommunalsteuern betreff, müsse er jedoch Bedenken äußern. Hier sei für die große Verschiedenheit der lokalen Verhältnisse keine genügende Latitude gewährt, nament⸗ lich sei den Landgemeinden ihr bisheriger einfacher Ver— anlagungsmodus nach den Klassen der Bewohner genommen. Besonders die Bestimmungen über Umwandlung der Natural⸗
und Geldleistungen vermöge er nicht zu billigen. Diese hätte man lieber der Autonomie der Gemeinden überlassen sollen. Er glaube, daß bei den Landgemeinden der Provinzen Schles⸗ wig⸗Holstein, Hannover und Hessen⸗Nassau das Gesetz nicht mit Freude begrüßt werden würde. Bei einer Kodifikation eines solchen Gesetzes seien große Irrthümer beim besten Willen nicht zu vermeiden, wie die Erfahrung bei der Kreisordnung bewiesen habe. Danach sei sehr schwer zu regieren, und die Behörden würden in dem Strudel derselben untergegangen sein, wenn man ihnen nicht anderweit zu Hülfe gekommen wäre. Er spreche der Kommission gegenüber den Wunsch aus, alles nicht unbedingt Nothwendige aus dem Gesetze zu ent⸗ fernen, um dann eine den praktischen Bedürfnissen ent⸗ sprechende Novelle zu erhalten.
Der Abg. Frhr. von Huene präzisirte den Standpunkt seiner Partei dahin, daß dieselbe für den zweiten Theil des Gesetzes ein Bedürfniß anerkenne und deshalb wünsche, daß er nicht aufgegeben werde. Der erste Theil dagegen enthalte Bestimmungen, die unannehmbar seien. Der Gesetzentwurf umfasse so viel allgemeine Bestimmungen, daß er für heson⸗ dere Verhältnisse und bestimmte Landettheile nicht genüge, er glaube deshalb, daß er in manchen Beziehungen einen Rück⸗ schritt zur Folge haben werde, besonders für Hannover enthalte die Vorlage diesen Rückschritt ganz be⸗ stimmt, wie auch allseitig hervorgehoben werde. Er hätte gewünscht, daß der Entwurf vorgelegt wäre in Verbin⸗ dung mit der Gemeinde- und Wegeordnung. Man spreche von einer Reorganisation der direkten Steuern und dabei solle man dieses System zur Grundlage der Gemeindesteuern machen, das scheine ihm ein Widerspruch zu sein. Er bean⸗ trage, den Entwurf an eine Kommission mit der Maßgabe zu verweisen, daß dieselbe ohne weitere Zeitversäumniß ein Vo⸗ tum dahin fasse, in welchem die Staatsregierung ersucht werde, den Entwurf zurückzuziehen und einen in dem hier zu erken⸗ nen gegebenen Sinne gehaltenen neuen Gesetzentwurf dem Hause noch in dieser Session vorzulegen.
Hierauf ergriff der Minister des Innern Graf zu Eulen— burg das Wort:
Meine Herren! Es kann nach der gegenwärtigen Lage der De⸗ batte nicht meine Absicht sein, auf alle einzelnen Einwendungen ein⸗ zugehen, welche gegen die vorgeschlagenen Bestimmungen von den verschiedensten Standpunkten aus erhoben sind. Nöthig aber scheint mir, einen generellen Gesichtspunkt hervorzuheben, welcher für die weitere Behandlung der ganzen Angelegenheit von Bedeutung ist. Es ist nicht zum ersten Mal, daß eine Vorlage im Wesentlichen gleichen Inhalts an die Landes vertretung herantritt. Nach wiederholter Ueberlegung ist die Staats⸗ regierung zu der Ueberzeugung gelangt, daß der vorliegende Gegen⸗ stand nicht wohl anders, als in der Art und Weise erledigt werden kann, wie der Gesetzentwurf et in Autsicht nimmt, vor Alem, daß der zweite Theil desselben, die Bestimmungen über die Regelung der Befteuerung der Forensen und juristischen Personen nicht erlassen werden können, wenn man für dieselben nicht einen festen Boden in gewissen gleichmäßigen Grundsätzen über die Aufbringung der Gemeindeabgaben in den einzelnen Gemeinden hat.
Ich glaube deshalb, daß der Weg, den der letzte Herr Redner der zu bildenden Kommission empfohlen hat, das Ziel, eine Regelung auf dem von ihm bezeichneten Gebiete herbeizuführen, in keiner Weise erreichen würde. Ich möchte Sie noch dargn erinnern, meine Herren, daß die beiden letzten Male, als der Gegenstand den Landtag beschäftigt hat, die Meinungen fast genau in derselben Art und Weise auseinander gegangen sind, als das Bild der heutigen Verhandlung es gezeigt hat, und nichtsdestoweniger ist es beide Male den Kommissions⸗ berathungen gelungen, zu einem wesentlich übereinstimmenden und, von einigen Spezialpunkten abgesehen, den Vorschlägen des Gesetz⸗ entwurfs entsprechenden Eigebnisse zu gelangen. Ich möchte des halb die dringende Bitte an Sie richten, meine Herren, die Schwierig⸗ keiten, welche für eine Vereinbarung auf diesem Gebiete vorhanden sind, nicht zu überschätzen, sondern den Gesetzentwurf der Kommission zu überweisen, nicht in der Absicht, wie der letzte Herr Redner es angedeutet hat, um ihn zu begraben und unmöglich zu machen, son⸗ dern mit dem Wunsche und der Absicht, etwas Brauchbares zu Stande zu bringen. Meine Herren, ich lege darauf um so größeren Werth, als man, wenn man Fortschritte erzielen und Uebelstände beseitigen will, auf dem Wege nicht weiter kommen kann, daß man jeden ersten Schritt, der gethan werden soll, von allen Seiten bemängelt, und ihn nur für möglich erklärt im Zusammenhange mit der Rege⸗ lung des ganzen Gebiets. Meine Herren, wir würden sehr lange warten müssen auf eine Regelung des Komm unal⸗Abgabewesens, wenn wir die Frage in Verbindung bringen würden mit der Wege Ordnung, mit der Untexrrichtsgesetzgebung, mit der Gemeindegesetz gebung, alles Dinge, welche nicht blos in einem gewissen, sondern, wie ich gern zugebe, in einem sehr nahen Zusammenhange mit der Sache stehen. Es ist eben doch nothwendig, an einem und dann an dem Punkte aniufangen, wo das B. dürfniß am drin⸗ gendsten ist. Anerkannt von allen Seiten ist das Bedürfniß für diejenigen Bestimmungen, die im zweiten Theile des Gesetzentwurfs enthalten sind. Nun, meine Herren, können dieselben aber nicht vollständig geregelt werden, wie bereits hervorgehoben, ohne daß gewisse gleichmäßige Grundlagen gegeben werder, auf denen diese Bestimmungen sich aufbauen, weil man sonst nicht übersehen kann, wohin die Bestimmung über die Besteuerung der Forensen und juristischen Personen führen. Was ist es denn. was in Bezug auf diese gleichmäßige Regel ung vorgeschlagen wird? Es ist nur die Uebertragung desjenigen Vertheilungsmas stabes für die Aufbringung der Gemeindeabgaben, welcher in dem überwiegend größten Theil des Landes bereits besteht, und dabei in einer Weise. welche, wie auch von der Mehrzahl der Herren Vorredner anerkannt worden ist, für die speziellen Eigenthümlichkeiten einzelner Gemein⸗ den, einzelner Gegenden eine große Latitüde läßt: eine große Latitüde, wie die Herren Redner gesagt haben; ich glaube hinzufügen zu dürfen, eine vollkommen genügende. Denn wenn man sich mit dieser Latitüde nicht begnügen will, dann giebt es eben nur eine einzige andere Bestimmung und das ist die, daß jede Gemeinde ihre Ab⸗ gaben aufbringen kann nach ihren speziellen Beschlüssen. Meine Herren! Daß das nicht wohl gethan sein kann, das, glaube ich, wer = den Alle, die sich namentlich mit den ländlichen Gemein deverhältz nissen zu heschäftigen haben, vollkommen wissen. Es ist für die Auf · sichtsbehörden eine ganz außerordentlich mühevolle. Arbeit, zu prüfen, ob ein speziell beschlossener Vertheilungemgßstab für die Verhal tnisse der Gemeinde angemessen ist. Natürlich würde es auf die Mühe allein nicht ankommen; die Hauptsache ist, daß es sehr schwer ist, zu er kennen, oh er in der That eig wirklich angemessener ist und daß es darum sich empfiehlt, einen Rahmen außzustellen, innerhalb dessen die Gemeinden sich mit ihren Beschlüssen zu bewegen haben werden. Ich glaube,. Ihnen daher wiederholt empfehlen zu können, sich diesen Vorschlägen zu alkommodiren, angesichts hauptfächlich der inzwischen
außerordentlich gewachsenen Belastung der Gemelnden. Waren di;
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