Der Abg. Schmidt (Stettin) erkannte an, daß er im vorigen Jahre auf die Steigerung der Pachterträge hinge— wiesen habe; der damalige Abg. v. d. Goltz habe ihm wider⸗ sprochen, aber selbst der Minister habe seit 1847 eine bedeu⸗ tende Steigerung konstatirt. Uebrigens stiegen die Getreide⸗ preise, und die Ausfuhr von Kartoffeln nach England nehme zu, so daß auch heute das Plus in den Pachterträgen sehr begreiflich sei. Die Domänenpächter befänden sich in einer ganz guten Lage. Auf den Preis des Getreides hätten die Zölle keinen Einfluß, er meine, die Preise regulirten sich ohne die Zölle, so daß eine Zollerhöhung im Interesse der Landwirth— schast nicht nothwendig gewesen sei.
Der Abg. Rickert konstatirte, daß er aus der vorliegen⸗ den Nachweisung der Domänenverpachtung nicht zu den Schlüssen des Abg. Windthorst kommen könne. 825 Domänen⸗ grundstückewürden im Ganzen verpachtet; die Nachweisung umfasse davon 41, von denen nur 12 einen niedrigeren Ertrag ergeben hätten. Davon seien die Erträge nur bei neun aus inneren Verhältnissen zurückgegangen, bei drei seien Verminderungen durch Abtretung an die Forstverwaltung und dergleichen vor— genommen, wodurch sich der Pachtpreis naturgemäß ermäß gen müsse. Alle übrigen ergäben eine höhere Pacht als früher.
Der Abg. Richter bemerkte, wenn schon die Ankündigung, daß er in einem Bezirksverein über die Wirkungen des Zolltarifs sprechen werde, den Abg. Windthorst so erregen könne, so müsse demselben die Sache doch nicht geheuer vor— kommen. Aus der Nachweisung lasse sich ein Rückgang der Landwirthschaft nicht beweisen, im Gegentheil: 41 Nuver⸗ pachtungen hätten zusammen einen um 20 Proz. höheren Ertrag ergeben, ein Rückgang des Pachtertrages aus allge⸗ meinen Gründen würde nur in 6 Fällen notirt. Eine Min⸗ dereinnahme an Pacht, weil die mit der Domäne verbundene Gastwirthschaft im Ertrage zurückgegangen sei, könne doch nicht als Beweis für den Rückgang der Land— wirthschaft angeführt werden. Er und seine Freunde hätten gegen die Zölle gekämpft, nicht weil sich die Verhält— nisse der Landwirthe zu günstig hielten, sondern weil sie den Großgrundbesitzern nicht Vortheile zuwenden wollten auf Kosten anderer Personen. Gerade vor einem Jahre habe sich hier der Abg. von Schorlemer gegen einen Kornzoll ausge⸗ sprochen, weil, wie derselbe gesagt habe, er den armen Leuten das Brod nicht vertheuern wolle. Nachher habe das Centrum sogar für die Verdoppelung des Kornzolles gestimmt. Nicht daß der zum 1. Januar bevorstehende Zoll die jetzige Theue— rung hervorgerufen behaupte er, sondern daß mit dieser Theuerung alle Voraussetzungen hinfällig geworden seien, unter denen damals der Roggenzoll bewilligt sei. Der Reichs— kanzler habe im Mai d. J. von Millionen von Centnern ge—⸗ sprochen, die sich im Lande herumtrieben und zu Schleuder— preisen losgeschlagen werden müßten. Jetzt habe sich nichts von diesen Massen vorgefunden und sei der Kornpreis jetzt in Berlin im Verhältniß von 12:17 gestiegen. Im Mai d. Is. sollten die Landwirthe von einem Markt zum anderen gefahren sein, ohne ihr Korn loswerden zu können; jetzt sei gerade das Gegentheil der Fall; die Hind—⸗ ler führen umher, und könnten kein Korn bekommen, da die Landleute glaubten, die Preise würden noch mehr in die Höhe gehen. Im Westen hätten dieselben jetzt sogar eine Höhe er— reicht, bei welcher zur Zeit, als der Kornzoll bestanden habe, derselbe von selbst suspendirt sei. Wie stehe es nun mit den Kartoffeln; In den Zeitungen lese man, daß Aufkäufer in ganz Preußen und auch hier in der Umgegend umherreisten, um Kartoffeln zur Ausfuhr nach England aufzukaufen. Die Eisenbahnen im Norden könnten nicht so viel Wagen herbei⸗ schaffen, um den Transport der Kartoffeln nach England zu bewältigen. Man habe jetzt selbst in Berlin Furcht vor einem Nothstand und beschäftige sich in kommunalen Kreisen bamit, einen alten Verein zur Bekämpfung eines solchen wieder ins Leben zu rufen. Nun hätte er zwar gar nichts gegen die Kartoffelausfuhr einzuwenden, durch welche hier die Preise in die Höhe getrieben würden, wenn der Freihandel sich dadurch nicht einseitig gestaltete. Aber wenn die Kartoffelausfuhr frei bleibe, müsse auch die Roggeneinfuhr über den 1. Januar hinaus frei bleiben. Beanspruche dagegen der deutsche Land⸗ wirth ein Vorrecht auf dem deutschen Markt für sein Produkt, dann habe der deutsche Konsument auch ein Vorxecht, daß derselbe die deutsche Kartoffel esse und nicht die Konkurrenz des Auslandes ihm den Preis in die Höhe treibe. Entweder das Eine oder das Andere! Erschwere man es dem Auslande, die Roggenpreise zu Gunsten der Konsumenten herabzudrücken, so müsse es auch dem Auslande verwehrt werden, die Kar— toffelpreise zum Schaden des Konsumenten in die Höhe zu treiben. Auf den jeßt nicht mehr wegzuleugnenden Nothstand in Ober— schlesien habe er zweimal im Reichstage bei Berathung der Kornzölle warnend hingewiesen. Als Ursache des Nothstandes werde jetzt auch die größere Arbeitslosigkeit in Form von Minderung des Grenzverkehrs angegeben; diese Verminderung sei aber zum Theil eine Folge der Lebensmittelzöll
erhöhten Eisenbahntarife. Gerade jetzt, wo Schlesien für den eigenen Verzehr nicht genug Roggen und Kartoffeln produzirt habe, kündige der Eisenbahn⸗Minister die niedrigen Getreide⸗ und Mehltarise für die Zufuhr aus Oesterreich vom 1. Ja⸗ nuar ab. Dort erschwere man die Zufuhr, während selbst noch in Schlesien die Kartoffeln zur Ausfuhr nach England aufgekauft würden. Entweder müsse man nach allen Seiten die natürlichen Preisgesetze gelten lassen oder ein vollständiges System der Bevormundung einführen, das dann aber nicht nur den Produzenten, sondern auch den Konsumenten ins Auge falle, statt wie das jetzige Zollsystem nur einseitige Klasseninteressen zu vertreten.
Der Staats⸗Minister Dr. Lucius erwiderte, er halte sich nicht für berechtigt, in eine Generaldiskussion über die Zoll— fragen hier einzugehen; er müsse aber konstatiren, daß die Wirkung der noch gar nicht eingetretenen Zölle keine nach— theilige für die Domänen und Domänenpächter sein könne. In dieser Rücksicht einen Schluß zu ziehen, sei der Abg. Richter sicher noch nicht in der Lage. Daß bei der Preis— bestimmung der forst⸗ und landwirthschaftlichen Produkte die Zölle einen Einfluß haben würden, das sei ja ganz gewiß, aber die jetzige Steigerung beruhe nicht auf einer Verän— derung der Zollgesetzgebung, sonder: lediglich auf der großen Mißernte, die wohl im Juli noch Niemand habe vor— aussetzen können. Die Kartoffeln würden übrigens auch im Januar 4. f. nicht von einem Zoll be⸗ troffen werden, ein Ausfuhrverbol dürfte nicht am Platze sein. Was den Nothstand in Oberschlesien betreffe, so sei leider kein Zweifel, daß in 3, 4 oder vielleicht auch 6 Kreisen Zustände drohten, welche Hülfe von verschiedenen Seiten in Anspruch neh⸗ men würden. Das Staats-Ministerium habe sich mit der Frage bereits beschäftigt; es seien alle Vorbereitungen, um dem Roth— stande zu begegnen, getroffen. Mit derselben Bereitwilligkeit und Schnelligkeit sei von Seiten der Provinzial-⸗ und auch der Selbstverwaltungsbehörden vorgegangen. Zunächst habe man für Arbeit und Verdienst gesorgt, und sollten die pro— vinziellen Mittel nicht ausreichen, so werde die Staatsregierung mit Forderungen an die Landesvertretung kommen. Er möchte aber vor vorzeitigen Befürchtungen warnen. Die Erschwe— rungen des Grenzverkehrs in Schlesien seien nicht durch die Zollverhältnisse, sondern durch den Ausbruch der Rinderpest veranlaßt. Die Veterinärverwaltung werde jede denkbare Nücksicht nehmen, um die Einfuhr anderer Nahrungsmittel, Kartoffeln, Getreide ꝛc. zu besördern.
Der Abg. Frhr. von Schorlemer-A1Alst wandte sich gegen die Ausführungen des Abg. Richter. Es sei den Herren von der linken Seite wohl nicht ganz angenehm, daß ihre Prophezeiungen nicht eingetroffen seien, damals habe der Abg. Richter auch gesagt, was würden die Wähler des Cen— trums sagen. Die Wähler hätten aber jetzt gesprochen und gewählt zwischen dem Abg. Richter und seiner Partei, das Resultat sei so greifbar, daß man es im Saale hier abzählen könne. Die Lage der kleineren Landwirthe, das wisse er aus Ersahrung, sei noch viel ungünstiger als die des Groß— grunbbesitzes, in dessen Interesse die neue Zollpolitik liegen solle. Wenn der Abg. Richter mehr mit den Verhältnissen der Landwirthschaft vertraut wäre, so würde er dies wissen. Wenn die Getreidepreise schon jetzt gestiegen seien, so beweise das untrüglich, daß die Steigerung durchaus unabhängig sei von den Zöllen.?“ Uebrigens sei bereits eine rückgängige Be— wegtng eingetreten, obgleich man sich jetzt dem Einführungs⸗ termin der Steuer nähere. Die Kartoffelpreise seien nicht un⸗ erträglich hoch und wenn der Ueberfluß eine Ausfuhr ge⸗ statte, so könne man dem nicht entgegentreten. Der Abg. Richter weise immer auf seine (des Redners) Aeußerung be— züglich des Getreidezolles hin; er habe gesagt, daß er gegen einen Kornzoll stimmen würde, der das Brot des armen Mannes vertheuere.
ö
sei die Ernte Schuld, aber eben darum sollte man die ohnehin stattfindende Theuerung nicht noch durch einen Zoll steigern. Die eingeführten Zölle hätten die Preise bedeutend gesteigert, so z. B. die Preise von amerikanischem Schmalz und Speck, die nicht nur um den Betrag des Zolles, sondern noch darüber hinaus in die Höhe gegangen seien. Daß übrigens der bevorstehende Getreidezoll schon auf die Frühjahrsterminpreise wirke, zeige ein Vergleich derselben innerhalb und außerhalb der peut Zollgrenze. Wenn hier von dem angeblichen Nothstand der armen Domänenpächter gesprochen werde, liege es allerdings näher, ein Wort über die Verhältnisse in Oberschlesien fallen zu lassen. Gerade indem man rechtzeitig davon spreche, schärfe man die öffentliche Aufmerksamkeit und rufe alle Kräfte wach, um dem Nothstande vorzubeugen. Im Jahre 1847 habe die Regierung den Nothstand in Oberschlesien so lange zu verbergen gewußt, bis nachher der Hunger seine Opfer gefordert habe. Daß übrigens jetzt schon dort die ein— geführten Zölle erheblich den Grenzverkehr einschränkten, möge die Thatsache beweisen, daß seit Erhebung des Eierzolles auf den Eiermarkt in Ratibor 24 060 Schock Eier weniger gekommen seien, als in einer anderen Zeit. Diese Na⸗ tionglökonomie überlasse er sich selbst. Allerdings stehe für Kar— toffeln kein Einfuhrzoll in Frage, weil überhaupt in Preußen Kar— toffeln nicht eingeführt, sondern nur ausgeführt würden, aber er behaupte nur, dieselbe Logik, die den Roggenzoll eingeführt habe, müsse entweder auch den Kartoffel-Ausfuhrzoll herbei— führen, oder, was er allerd ngs wünschen müsse, den Roggen— Einfuhrzoll wieder beseitigen. Der Abg. von Schorlemer habe sich ihm gegenüber auf das Urtheil der Wahlen berufen. Nun, wenn hier Wahlergebnisse statt Gründe in der Diskussion ent— scheiden sollten, dann brauche man überhaupt hier nicht mehr zu diskutiren, sondern nur stets Majorität und Minorität feststellen zu lassen. Was übrigens seinen Wahlkreis Hagen betreffe, so sei für die Gründe seiner Nichtwiederwahl bezeich— nend jenes Telegramm, worin der Hagener Landrath sich vor dem Minister des Innern gerühmt habe, daß es ihm gelungen sei, ihn zu beseitigen. Schwerlich werde man im Hagener Kreise das Wahlergebniß als Beweis der Freude darüber gelten lassen, daß jetzt die Lebensmittelpreise so theuer gewor— den seien und noch theurer werden könnten.
Der Abg. von Ludwig konstatirte, daß der Abg. Richter und die Fortschrittspartei seit dem Sommer in der Land⸗ wirthschaft keine Fortschritte gemacht hätten. Der Abg. Richter wisse in landwirthschaftlichen Dingen niemals, um was es sich handele. Sodann konstatire er, daß die Gründe des Abg. Richter für den schlesischen Nothstand durchaus nicht die rich— tigen seien. Die Noth der Fabrik- und Bergwerksarbeiter in Schlesien komme von der liberalen Wirthschaft, welche in guten Zeiten die Arbeiter zusammenführe und hinterher, bei schlechten Zeiten, sich um dieselben nicht bekümmere. An dem Nothstand der landwirthschaftlichen Arbeiter sei ebenfalls das libe⸗ rale Wirthschaftssystem schuld; hätten die Lente noch Naturallöh— nung und Beköstigung, so wäre ein Nothstand nicht vorhanden. Aber die modernen Landwirthe kauften Dreschmaschinen u. s. w. und hätten im Winter keine Beschäftigung für ihre Arbeiter. Den kleinen Landwirthen werde der Getreidezoll nicht schaden. Wenn dann der Abg. Richter ein Ausfuhrverbot für Kartoffeln ver⸗ lange, so gebe er ihm Recht; wenn man rie Einfuhr verbiete, sollte man die Ausfuhr auch verbieten; wenn der Staat erst wirk— lich wieder eine organisirte Gesellschaft sein würde, werde der⸗ selbe dafür sorgen müssen. Der Getreidezoll sei nur eine Re— kognitionsgebühr. Der Nothstand bestehe hauptsächlich darin, daß Kartoffeln und Kraut nicht gerathen seien. Wenn man seine Kartoffeln verkaufe, könne man sich dafür bessere Nah— rung Fleisch, Korn, Erbsen u. s. w. kaufen.
Der Abg. Richter verzichtete darauf, den Ausführungen des Vorredners gegenüber, etwas zu erwidern. Der Abg. Frhr. von Schorlemer⸗Alst erklärte, wenn der Schmalzzoll eine Preiserhöhung herbeigeführt habe, so freue er sich darüber, weil gerade die kleinen Leute ein Interesse daran hätten, daß die Schweinezucht nicht durch amerikanisches Schmalz und trichinösen amerikanischen Speck unlohnend ge⸗ macht würde. Uebrigens seien die Viehpreise jetzt sehr niedrig. Auf den Wahlkreis des Abg. Richter habe er nicht hingewiesen; habe derselbe es auf sich bezogen, nun — wems juckt, der kratze e. Die Oberschlesier würden sich vom Abg. Richter schwerlich belehren lassen, sie wüßten, was sie vom Abg. Richter und seinen Freunden zu erwarten hätten, sie litten seit dem Klultirkannpf an einer geistigen Noth, daß man sich vergeblich bemühe, ihnen klar zu machen, das Centrum sei an ihrer leib— lichen Noth schuld.
Die Diskussion wurde geschlossen. Nach einer persönlichen Bemerkung des Abg. Frhr. von Minnigerode wurde der Etat der Domänen in seinen sämmtlichen Titeln in Einnahme und Ausgabe bewilligt, worauf sich das Haus um 4 Uhr vertagte.
rn, . *
53 * Ir serate für den Deutschen Reicht n. Kgl. Preuß. Ste as Anzeiger, das Central ⸗Handelsregister und das Pesttlatt nimmt an: die Königliche Expeditlon des Rruischen Reichs ⸗Anzeigers und Königlich Rreußischen taata-Anzeigerz:
. Rerlin, 8. IT. Wiihelm⸗Straße Nr. 82. ö **
Steckbriefe und Untersnehnngs-Sachen.
2. Sahhastationen, Aufgahbote, Vorledungen n. dergJ. 6. Verschiedene Bekanntmachungen.
Nerkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete. ö
Verloosung, Amortisation, Linszahlung u. 8. W. von öffentlichen Papieren.
Grosshandel.
J. Literarischs Anzeigen. C honter- Anzeigen. Familien- Nachrichten.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Ladung. Der Kaplan Franz Liedtke aus Hütte, zur Zeit Priester der Anima zu Rom, welchem zur Last gelegt wird, sich wiederholter Vergehen gegen Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Mai 1874 — resp. S. 23 des Gesetzes vom 11. Mai 1873 — schulbig gemacht zu haben, wird auf den 19. April 18890, Mittags 12 Uhr, vor die Strafkammer des Königlichen Landgerichts hierselbst zur Hauptver⸗ handlung geladen. Auch bei unentschuldigtem Aus- bleiben wird zur Hauptverhandlung geschritten wer⸗ den. Elbing, den 15. November 1879. Königliche Staat anwalischaft.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladnngen u. dergl.
11453] C us Subhastations⸗Patent.
. Rothwendiger Verkauf. Dat, Der verchelichten Cigenthümer Lentschke, Anne Christiane, geb. Boblau, aus Lübbenau ge⸗ hörige, zu Lübbenau belegene, und Band .
Präklusion zumelden.
soll am
Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Britte der Eintra⸗ gung in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden ear ,. dieselben zur Vermeidung der
pätestens im Versteigerungstermine an⸗
Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlaas
— —
Königliches Amtsgericht.
12161
1319.
Rechten gegenüber erlöschen.
vember 18759. Königliches Amtsgericht. Walther.
In der Börsen- beilage. R X
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Juvalidendank“, Ra dolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Danbe & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Burenns.
14. Januar 1880, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle verkündet werden. Lübbenau, den 27. September 1879. I. Abtheilung. Der Subhastations⸗Richter.
Auf Antrag des Müllers Justus Ullrich zu Rems—⸗
feld sind . Rechte an dem Grundstück ö 4,19 Are,
Gemeinde Nemsfeld, binnen 6 Wochen, spätestens im Termin den
17. Januar 1880, 10 Uhr Vormittags, dahi r geltend zu machen, widrigenfalls derselbe als Eigenthümer eingetragen wird, Rechte jedem dritten redlichen Erwerber und Vorzug rechte der innerhalb der Ausschlußfrist angemeldeten und eingetragenen
Homberg, im Regierungsbezirk Cassel, den 20. No⸗ Abtheilung J.
er...,
1 Aufgebot.
Das Sparkassenbuch Fol. 4082 der Sparkasse des Kreises Münster, ausgestellt für den Schankwirth Johann Sudeik von hier und am 1. Januar 1879 auf 333 ½ 80 lautend, ist verloren ge—⸗ gangen. Der Eigenthümer hat behufs Ausstellung eineäz neuen die Kraftloserklärung desselben be⸗ antragt.
Es wird daher der unbekannte gegenwäitige In⸗ haber genannten Sparkassenbuchs hiermit aufgesor⸗ dert, seine Rechte an demselben unter Vorlegung desselben spätestengz in dem an hiesiger Gerichts stelle, Zimmer 39 Landgerichts gebäudes am
6. März 1380, Mittags 12 Uhr, anstehenden Termine anzumelden, widrigenfalls das⸗ selbe für kraftlos erklärt wird.
äünster, den 2. November 1879.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.
— —
2 7
lizos?] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Maria Elis. Marg. Zobel, geb. Rehder, zu Hamburg, vertreten durch den Herrn Rechtsanwalt, Justiz⸗ Rath Ad. Meyer in Altona. klagt gegen ihren Ehemann, den Maurer Joh. Jacob Zobel, dessen Aufenthalt unbekannt ist, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Ehescheidung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die III. Civilka mmer des Königlichen Landgerichts zu Altona auf den 23. Febrnar 1880, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustell ung wir d dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
GC. Stahl, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
llꝛoss! Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Th. C. M. Fritsche, get. Eggers, zu Bargteheide, vertreten durch den Herrn Rechte— anwalt, Joustiz Rath Huß in Ahrensburg, klagt gegen ihren Etzemann, den Uhrmacher F. W. W. Fritsche, früher zu Potsdam, dessen jetziger Aufent⸗ halt unbekannt ist, wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage auf Ehesceidung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts— streits vor die III. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Altong auf
den 26. Februar 1880, Mittags 12 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
C. Stahl, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
3315 34 sss! Oeffentliche Vorladung.
Der Freigntäbesitzer Christian Sehnert zu Königerode (Mansfelder Gebirgskreis), vertreten durch den Justijz⸗Rath Hochbaum zu Eisleben, hat unterm 7. März d. J. bei dem unterzeichneten Ge⸗ richte den Antrag gestellt, im Wege des schleunigen Arrestes die beiden, bei der Königlichen Kontrole der Staatspapiere sich befindenden, von dem Bürger Ernst Lindner dieser Behörde eingesandten Prenßi⸗ schen Staats⸗Auleihescheine Litt. TB. Nr. 6768 und . über je 1000 Thlr. mit Beschlag zu belegen.
Diesem Antrage ist stattgegeben und die Arrest⸗ klage eingeleitet worden.
Da der jetzige Aufenthalt des Bürgers Ernst Lindner unbekannt ist, so wird dieser hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur Beantwortung des Arrestgesuchs und weitern mündlichen Verhand⸗ lung der Sache auf den 4. Febrnar 1880, Bgrmittags 11 Uhr, vor der 14. Hülfskammer des Landgerichts J. Berlin, JIüdenstraße Nr. 9, Saal Nr. 60, anste henden Termin Hvünktlich zu erscheinen, die Klage zu be—⸗ antworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu brin⸗ gen, und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht genommen werden kann.
Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in dem Arrestantrage an⸗— geführten Thatsachen und Urkunden auf den Antrag des Klägers in contumaciam für zugestanden und
anerkannt erachtet, und was den Rechten nach daraus
folgt, wird im Ertrenntniß gegen den Beklagten
aus gesprochen werden. Zugleich wird der Beklagte Lindner hierdurch
angewiesen, sich jeder Verfügung über die mit Be⸗ schlag belegten, obenbezeichneten Staats⸗AUnleihescheine bei Vermeidung der in den Gesetzen verordneten
Strafen zu enthalten.
Berlin, den 24. September 1879. Königliches Stadtgericht. Erste Abtheilung für Civilsachen. Prozeß · Deputation II. Lessing.
120751. . . . Aufgebot hehuf Erblegitimatisn. Vorgetra gener und beschleunigter Maßen ist der
Landmann Nicolaus Meyer in OsterWanna am
13. März d. J. und dessen Ebefrau Catharina, geb.
Kann, am 27. Januar 1866 in Oster⸗Wanna ver⸗
storben mit Hinterlassung eines gemeinschaftlichen
Testaments, in welchem bestimmt ist, daß nach dem
Ableben beider Testatoren das dann vorhandene
Vermögen zur Hälfte an die Erben des Ehemannes
. zur Hälfte an die Erben der Ehefrau fallen
olle. Als Intestaterben von Manneßs⸗Seite sind an⸗
gemeldet: 1) Anna Rebecca Rademacher, verwittwete Bremer, in Wester⸗Wanna,
2) der Einwohner Ghristian Diedrich Rademacher zu Nordleda, welche als Kinder der Ehefrau Rademacher, Anna, eb. Mever, einer Schwester des Vaters des Erb⸗
. dessen alleinige nächste Intestaterben sein
ollen.
Als Intestaterben von Frauen-Seite sind an⸗
gemeldet:
I. Vollbruderkinder: a. der Arbeiter Jürgen Hartwig Philipp Kann zu Altenbruch, . b. dessen Vollschwester Cäcilia Maria Kann, ver⸗
wittwete Bührke in Ritzebüttel; II. Vollschwesterkinder: der Arbeiter Johann Christoph Borchers in Franzenburg, dessen Vollbruder Peter Jacob Borchers daselbst, dessen Vollbruder Barthold Hinrich Borchers in Alten bruch, dessen Vollschwester Wittwe Wöbber, Anna Catharina Margaretha, geb. Borchers, in W⸗E.⸗Lüdingworth, welche die alleinigen nächsten Intestaterben der Ehe⸗ srau Meyer sein sollen. ; . Mehre der genannten Erbprätendenten haben für
welche an dem Nachlasse der weiland Eheleute
falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
In Stattgebung dieses Antrages werden Alle,
Meyer ein näheres oder doch gleich nahes Erbrecht zu haben vermeinen, hierdurch öffentlich aufgefordert, ihre desfallsigen Rechte und Ansprüche spätestens in dem auf Donnerstag, den 8. Jaunar 18896, Morgens 19 Uhr, hier anberaumten Termine gehörig anzumelden, z unter der Verwarnung, daß nach Ablauf des Termins die Ausstellung der erbetenen Erbbescheinigung er⸗ folgen werde und die Provokanten als die wahren Erben angenommen werden sollen und daß der nach dem Ausschlusse sich etwa meldende Erbberechtigte alle bis dahin über die du. Erbschaft erlassenen Verfügungen anzuerkennen schuldig, auch weder Rechnungsablage noch Ersatz der erhobenen Nutzungen zu fordern berechtigt sein, sondern sein Anspruch sich auf das beschränken solle, was alsdann von der Erbschaft noch vorhanden sein möchte. Otterndorf, den 17. November 1879. Königliches Amtsgericht. . Stegemann.
9 7 — ö Aufgebot. Die Wittwe Mette Marie Schilohauer zu Haders leben bat beim unterzeichneten Königlichen Amtsgericht das Aufgebot einer Obligation, welche für die Antragstelltrin als Kreditrix vom Handschuh⸗ macher Jens Peter Peter sen in Hadersleben als Debitor unterm 3. Oktober 1856 über 800 Rthlr. dän. R. M. jetzt 1800 S ausgestellt, und Tom. II. Fol. 1436 im Schuld⸗ und Pfandprotokoll der Stadt Haders⸗ leben protokollirt ist, beantragt Der Inhaber der gedachten Obligation wird auf— gefordert, spätestens in dem auf Sonnabend, den 13. März 1880, Vormittags 10 Uhr. vor dem unterzeichneten Amtsgericht anberaumten Aufgeboistermin seine Rechte an derselben anzu⸗ melden und die Obligation vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird. Hadersleben, den 18. November 1879. Königliches Amtsgericht, Abtheilung J.
915 32 . Aufgehot. Die Wittwe des Professors Augustin, Marie, ge⸗ borne Kühns, zu Berlin, hat das Aufgebot des von der National⸗-Hypotheken⸗Kredit⸗Gesellschaft, einge⸗ tragene Genossenschaft zu Stettin, unter dem 1. April 1876 gusgestellten Hypotheken⸗Briefs — Emission vom Jahre 1376 — Serie E. Nr. 2251 über 150 40 beantragt. Der Inhaber der Urkunde spätestens in dem auf den 15. Inni 1880, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte im Terminszimmer Nr. 10 anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗
wird aufgefordert,
Stettin, den 14. November 1875. Königliches Amtsgericht.
9153 8 ( ö Aufgehot. Im Grundbuche von Hinterdorf sind von den Grundstücken Blatt 1098 und 128 noch die Wittwe Josefa Blaschke und die Geschwister Ferdinand und! Rosalie Blaschke eingetragene Miteigenthümer.
Von dem Grundstück Nr. 108 behauptet der Gärtner Gabriel Heinrich aus Thomnitz und von dem Grundstück Bl. 128 die Eleonore, geborene
Blaschle, ver ; Alleiueigenthümer zu sein.
tragen werden können, werden alle Personen, welche Real⸗Ansprüche an diese Grundstücke geltend zu machen haben, hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche vor dem
unterzeichneten Gericht spätestens am 5. Feürnar 1880, Vormitt. 10 Uhr, Terminszimmer 2? an⸗
ausgeschlossen und es wird ihnen deshalb ewiges Stillschweigen auferlegt werden.
12164
Fay zu Diez haben die Rückgabe der von ihnen bestellten Dienstkaution beantragt.
Kautionen. erheben zu können glauben, werden auf⸗ gefordert, solche spätestens in dem hiermit auf
anberaumten Termin dahier geltend zu machen, widrigenfalls sie damit ausgeschlossen werden.
12152
der ledigen Tagelöhnerin Barbara Rob von! Gleißenberg und deren Kindes -Kuratel
den ledigen Schuhmachergesellen Thomas Kern
Proz. Ord. verfahren werden.
verehelichte Joseyh Fuchs, aus Schönau Damit dieselben als folche im Grundbuche einge⸗
umelden. Die Ausbleibenden werden mit ihren Ansprüchen
Ober ⸗ Glogau, den 17. November 1879. Königliches Amtsgericht. Ulbrich.
Die früheren Gerichtsboten Gemmer und
Alle Diejenigen, welche Ansprüche an diese
Mittwoch, den 21. Januar 1880, Rtorgens 19 Uhr,
Diez, den 21. November 1879. Königlicheß Amtsgericht. Abtheilung JI. Der Gerichtsschreiber Fiy.
Bekanntmachung. In Sachen
gegen
von Buchbach wegen Anerkennung der Vater⸗ schaft und Alimente wird der Beklagte ꝛc. Kern, da dessen Aufenthalt zur Zeit unbekannt ist, gemäß §§. 186 und 187 der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich zur öffentlichen Sitzung des Königlichen Amtsgerichts Scheinfeld auf Dienstag, den 13. Jannar 1880, Vormittags 19 Uhr, . geladen, um über folgende Anträge der Kuratel zu verhandeln.
Vie Kuratel beziehungsweise die Kindesmutter
verlangt vom Beklagten:
1) Anerkennung der Vaterschaft zu dem von der 2c. Rob am 16. Mai 1879 außerehelich gebornen Kinde „Heinrich“, einen jährlichen Alimentationsbeitrag von sechs und dreißig Mark bis zum zurückgelegten vier⸗ zehnten Lebensjahre des Kindes,
3) für Tauf- und Kindbettkosten zwölf Mark,
4 das ganze Schulgeld, die allenfallsigen Kur⸗ und Leichenkosten, ferner die Handwerkserler⸗ nungskosten mit vierzig Mark.
Sollte der Beklagte in dem oben erwähnten Termin nicht erscheinen, so wird Versäumnißurtheil erlassen und gemäß §§. 296 und 297 und folgende der Civ.
Die treffenden Aktenstücke liegen auf der Gerichts⸗ schreiberei dahier zur Einsichtnahme Schein feld, den 22. November 1879.
lass] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Philipp Phzilippsohn zr Wangerin, vertreten durch den Justiz Rath Andriessen zu Labes, klagt gegen den Eigenthümer Ludwig Magdauz zu Lessenthin, Beklagten, wegen: . a. Hoh o Grundschuld nebst 500 Zinsen seit 1. April 1879, eingetcagen auf dem Grundstück Lessenthin, Band J., Bl.⸗Nr. 11, Abtheilung III. Nr. 10 des Grundbuchs vnn Lessenthin, A450 6s Grundschuld nebst 5 ö Zinsen seit 1. April 1879, eingetragen auf demselben Grundstück Abtheilang III. Nr. II des Grund⸗ buchs von Lessenthin, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Verklagtem dahin: nach Ablauf von 3 Monaten vom Tage des Empfangs der Klage ab gerechnet an den Kläger 1350 M nebst 5 ½ Zinsen seit 1. April 1879 bei Vermeidung der Zwangsvollstreckung in das Grund⸗ stück Band J., Bl. Nr 11 des Grundbuchs von Lessenthin zu zahlen und im Falle nicht vünktlicher Zahlung die Kosten des Verfahrens zu erstatten, welche Kläger im Falle pünktlicher Zahlung über⸗ nimmt, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civie⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Stargard in Pommern auf den 28. Februar 1880, Vormittags 95 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachtem Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die⸗ ser Auszug der Klage bekannt gemacht. Stargard, den 12. November 1879. Albrecht, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
lilsas) Aufgehot.
Der Kaufmann Simon Gompertz zu Cöln hat das Aufgebot der vormals Kurhessischen Prämien- scheine zu 40 Thlr. Serie 1911 Nr. 47753, „Zös7 Nr. 88414 und SG6338 Nr. 158438, beantragt. Der Inhaber derselben wird aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf Samstaz, den 17. Ja⸗ nur 1380, Vormittags 10 Uhr, auf Zimmer Nr. 8 des hiesigen Justizgebäudes anberaumten Auf- gebotstermine seine Rechte anzumel den und Urkun⸗ den vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung. der Urkunden erfolgen würde. Cöln, den 14. November 1879. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts, Abtheilung X. Rauch.
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Haudelsmaun Juda Rosenthal von Herborm klagt gegen die Eheleute Peter Nepper und Catharina, geh. Jung, von Langendernbach, der⸗ malen abwesend mit unbekanntem Aufenthaltsort. mit dem Antrage, dieselben für schuldig zu erkennen, einen vorschriftsmäßigen Antrag auf Löschung des auf dem Acker Nr. 4218 des Stbchs. von Langen⸗ dernbach rubenden Eigenthumsvorbehaltes von 135 Fl. 40 Xr. im Stockbuche zi stellen, bezäglich zu dulden, daß derselbe darin gelöscht werde, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung dieserhalb vor das Königliche Amtsgericht in Hadamar auf Rittwoch, den 14. Januar 1880 Vormittags 10 Uhr.
Hadamar, den 20. November 1879.
Der Gerichtsschreiber.
Ver geschäftsleitende Kgl. Gerichtsschreiber. Ritter.
Gieß.
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Theilung dieser Mark herrührenden Parzellen in der 1) Gerhard Memken 2) Gerhard Steenken 3) Gerhard Dedden 4 Hermann Heinr. Thyen 5) Johann Heinr. Böhmker 6) Johann Bernhard Kock 7) Abel Wilken 8) Johann Robbers 9) Heinrich Plaagenborg 10) Joh. Herm. Bruns demsel ben 1I) Joh. Gerh. Jansen 12) Joh. Heinrich Bunning 13) Eilert Görken demselben 14) Joh. Bernh. Fortwengel 15) Joh. Gerh. Lampen 16) Joh. Heinr. Pötker 17) Abel Voß 18 Heinrich Witten demselben 19) Joh. Bernh. Bley 20 Joh. Herm. Bley 21) Joh. Heinr. Bley 22) Theodor Thven 23) Bernh. Brickmann 24 Wilhelm Abeln 26 Joh. Bernh. Jansen 26) Eilert Hormann, Wwe. 27) Gerhard Hüls 28 Herm. Heinr. Pünter sen. . demselben vormals Herm. Heinrich Timmers 29) Wilh. Hahnenkamp 30) J. G. Norrenbrock 315 Joh. Heinr. Robbers demsel ben 32) Anton Meerjans 33) Joh. Cl. Peters demselben 34) Heinr. Wienke Kösters 35) A. Krone 36) Herm. Heinrich Timmers 37) Joh. Wilh. Santelmann 385 H. Budde vorm. Br. Eilermann 39) Herm. Heinr. Pünter jun. 40) Gerhard Bley 41) Herm. Heinr. König *. Nachdem die Herzoglich Arenberg'sche
Ne
sich und Namens ihrer angeblichen Miterben, mit der Bitte, ihnen eine gerichtliche Erbbescheinigung auszustellen, zu ihrer , und behuf der Erb⸗ legikimation ein Aufgebot auf Grund des 5. 501
Nr. 3 der Hann. B. Pr. O. und des 5§. 4 des Ge⸗
Sögel, den 18. November 1879.
setzes über Erbbescheinigungen zu erlassen 3
ragt.
Die Herzoglich Arenberg'sche Domänen⸗Inspektion zu Meppen hat
zu Neuyprees
ö Neuarenberg
Grundstücken Eigenthums⸗, Näher, lehnrechtliche, fideikammissaxische Pfand ⸗ und andere dingliche zu haben vermeinen, aufgefordert, folche Ansprüche und Rechte spätestens in dem auf Mittwoch, den 21.
Aufgebot.
von den unten aufgeführten 41 Interessenten der Neuvreeser Mark aus der
Befammtgröße von 255 ha 58,2 a käuflich bezw. durch Tausch erworben, nämlich von:
eine Koppel beim Kellersande neben dem Langels
nr.
uvrees hinter der Hildenschlenke am Hövel hinter der Hildenschlenke neben ,
am Hövel am Wege nach Vrees
vor dem Langel
am Hövel
vor dem Hövel am Wege nach Vrees
am Hövel
vor dem Hövel am Wege nach Vrees
am Wege nach Vrers
am Hövel am Wege nach Vrees
neben dem Hövel am Wege nach Vreeß
vor dem Hövel
vor dem Hövel am Wege nach Vrees
im Baggert am Wege nach Vrees
2
r) im Baggert am Wege nach Vrees
. vor dem Baggert im Baggert
neben dem Baggert unterm Baggert hinter dem Baggert unterm Baggert
am Wege nach Vreez
Domänen⸗Infpektion den Erlaß einez Ausgebats beantragt hat, n all. Rechte, ins besondere auch Servituten und Realberechmgungen
Königliches Amtsgericht. Ledebur.
neben dein Hövel hinter der Hildenschlenke
annar 1880, Morßens 10 Uhr, ö. ö . vor dem hiesigen Amtsgerichte angesetzten Termine anzumelden, widrigenfalls das betreffende Recht im Verhältnisse zum neuen (grwerber verloren ge
Kart. Nr. g 218 — 15 ha 690, 8 a.
3a 219 he 333 3.
v 220 4 ba O5, 3 a
. a m 222
v 223 ö. 66,7 a.
a
a
3 * 1
a 7 l . 6 237 53 238 — 3 ha 66,0 a. n . ̃ ha 00,5 a.
—= 3 ha 40,8 a. — 8 ha 82,3 a. 5 ha 29, 1 a. — 15 ba 27,3 a. 5 — H ha 83,0 a. 2 H fü 6. 299 — 2 ba 54,0 a. s 312 — 16 ha 76,5 a- 213 — 4 ha 92,9 zg. 314 — J he 75,6 . 315 — 7 ha 38,3 a.
— 2 ba 56,4 a. 316 — 5 ha 63,5 a. 7— 7 ba 58,8 a. 8 — 5 ha 63,5 a. 2 — 3 ba 93.3 2. — 11 Un 57,2 2. u 320 * u 360 —
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