Imdustrie-Rörae z Essen, 24 November. Sensale
I. Ge werkschaftlich betriebene Berg- werke. in JIoß0 Kuxe eingetheilt: Altendorf Tiefbau 1800 , Baaker Mulde 1550 ba, Bismarck: 1575 G, ver. Carolinensgluck go) G, 4500 bz G. Courl 1550 be G, Dannenbanum 1600 G, Deutscher Kaiser 1800 G. ver. Friedrich der Gr. Fröhliche Morgensonne 1500 G, General Blumenthal 450 G, Graf Moltke 1750 bz. Graf Schwerin 1600 G, ver. Hamburg 3400 G,
bericht der Börsen-Kommission, vereidete
und F. Veigt.)
Centrum 1050 G, Constantin der Gr.
ver. Dorstfeld 1700 G, Ewald 1700 bz, Hasen winkel 40090 G, ver. Hoffnung & Secret Aunk
boldt —. Königin Elisabeth 1500 bz, Königsborn ringen 800 bz.
Minister Stein 1700 G, Mont Cenis 350 G, Neu- Iserlohn 1800 G, ver. Pörtingsiepen — Ringeltanbe 27090 B.
( Cours- J. Robillard
1800 G,
ver. Bonifacius
110 G.
170 ba, Hum-
960 ' Toth. irchener . A. G. 128 &,
Neu-Essen, B. Ges. 207 G, Pluto,
ver. Rosenblumendelle —, Rudolf 750 G, Schlägel & Eisen 1600 ba, ver. Sellerbeck — Victor 17099 G, ver. Wagserschneppe —, West- — falia 1309 G. Wilhelmine Victoria 1400 G; in 190090 Knxe eingetheilt: Lremonia 199 G; in 128 Kuxe eingetheilt: Franziska Tiefban —, ver. Henriette —, ver. Sälzer & Neéuack —.
II. Bergwerks- Gesellsohaften: Aplerbecker A -V. f. B. 81 G. Arcnberg'sche A. G. f. B. u. H. 160 G, Bochumer B. A. G. —, Borussia B. A. G. —, Coelner Beig- werks-Verein 105 G, Dortmund. B. Lonise Tiefbau 68 G, Gelsen- Harpener B. A. G6. 120 G, König Wilhelm, Essener Bergw.-V. 42 G, Magdeburger B. A. G6. 138 G,
Consolidation 72 000 bz G, ver. IV. Oblig
—, Centrum 98
Unser Fritæ toria 97 G.
B. Ges. —.
1014 G, Bochum Gusestahl 109 G, Bonifacius 98 br,
III. Verschiedene Gesellschaften: Bochumer Vsrein f. Bergb. n. Gussstahlfabrikation 82 G, Dortmunder Union 75 G Essener Creditanstalt 104 G, Hörder Bergwerks- und Hůttenvorein 140 G a. Phönix, A. G. f. B. u. E 82 G.
ationen u. Gr undschuldbrie fe: Arenberg
10 Carolinę G, Consolidation 1025 G, Dannenbaum t 6G,
Eintracht Tiefban 100 ba G, Essener Akt, Bierbrauerei —, Hstenel Stadt- Obligat. — Germania 93 G, Graf Uoltke 101 G, Krupp (neue) 106 G, Minister Stein 98 d, Styrum g8§ q 100 G, .
92 G. Holland
ver. Westfalia 979 G, Wilhelmine Vie-
— * e —
e ater.
Königliche Schauspiele. Donnerstag: Opern-
haus. 243. Vorstellung. Fra Tiavolo, oder Das Gasthans zu Terracina. Oper in 3 Abtheilungen von Scribe, bearbeitet von C. Blum. Musik von Auber. (Frl. Taglianag, Frl. Horina, Hr. Niemann, Hr. Salomon, Hr. W. Müller.) Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 229. Vorstellung. Das Stif⸗ tungsfest. Schwank in 3 Akten von G. v. Moser. (Ludmilla: Frl. Butze vom Stadttheater in Marien⸗ bad, als Gast. . Vorher: Ein Afrikareisender. Plauderei in I Akt von Emile Najac, deutsch von Winter. Anfang 7 Uhr.
Freitag: Opernhaus. 244. Vorstellung. Auf Allerhöchsten Befehl: Lucia von Lammermoor. Tragische Oper in 3 Akten von S. Camerano. Musik von Donizetti. Tanz von P. Taglioni. (Miß Lucia: Sigra. Adelina Patti. Sir Edgar: Sigr. Nicolini. Hr. Betz) Anfang 7 Uhr. Extrapreise
Schauspielhaus. 230. Vorstellung. Er muß auf's Land. Lustspiel in 3 Akten, frei nach dem Französischen des Bayard und de Vailly, von W. Friedrich. Vorher: Die Geschmister. Schauspiel in 1 Akt von Goethe. Anfang 7 Uhr.
KRallner- Theater. Donnerstag zum N. Male: Wohlthätige Frauen.
sictoria-ILeater. Direktion: Emil Hahn. Donnerstag, zum 209. Male: Gastspiel der ersten Solotänzerin Sigra. Consuello de Labrujere, vom Theater della Scala in Mailand. Die Kinder des Kapitän Grant. Großes Ausstattungsstück mit Ballet in 12 Bildern von Jules Verne und . D'Ennery. Deutsch von R. Schelcher. Musik von C. A. Raida. Die Balletmusik von Debillemont. In Scene gesetzt von Emil Hahn.
Residenz- Theater. Donnerstag: Erstes Gast spiel der Frau Josephine Gallmeyer und des Hrn. Bollmann. Zwei Diebe. Vom Touristen⸗ Kränzchen Ein Genie. Gräfliche Irrungen.
E ugel⸗ t hem n
kKrolls Iheater. Ulrettiin: a. Wegen Vorbereitungen für die Weihnachtsausstel⸗
lung geschlossen.
Sonnabend: Eröffnung der Weihnachts⸗ Ausstellung: „Für Jung und Alt“. Im Theater: Zum 1. Male: „Liebeszauber.“ Phan⸗ tastische Posse mit Gesang und Tanz in 3 Akten und 8 Bildern von Ed. Jacobson. Musik von
G. Michaelis.
Vational-Theater. Direktion C. F. van Hell. Donnerstag: Gastspiel der Mdme Ristori. Mac- netto. ;
. . 1
Germania- heater. Donnerstag: Gꝛrtravor⸗ stellung zum Besten eines Wittwen und Waisenfonds. Bastspiel des Hrn. A. Weirauch. Zum J. Male: Lampacivaßabundus oder: Das liederliche Kleeblatt. Posse mit Gesang u. Tanz in 3 Akten von Nestroy.
Freitag: Lumpacivagabundus.
Belle - Alliance - Theater. Donnerstag: Gastspiel des Ober-Regisseurs Hrn. v. Jendersky, vom Hoftheater zu Stuttgart: Zum I. Male: Aus der Gesellschaft. Schauspiel in 4 Akten von Bauernfeld. (Fuͤrst Robert Lübbenau: Hr. ö als Gast). Anfang 7 Uhr. Entrée
3.
Abonnementbillets haben zu dieser Vorstellung Gültigkeit.
Freitag und Sonnabend: Aus der Gesellschaft.
Circus Renz. Markthalle — Carlstraße.
Einem hohen Adel und geehrten Publikum hiesiger
Residenz die ergebenste Anzeige, daß ich Donnerstag, den 27. 5. Mts.
mittelst Separatzuges aus Budapest mit meiner
Gesellschaft hier eintreffe und
Sonnabend, den 29. d. Mts.
meine Vorstellungen in dem vollständig nen reno— virten Circus der Marlthalle eröffnen werde. Alles Nähere durch weitere Annoncen und Plakate an den Säulen.
Hochachtungs voll
Ernst Renz, Direktor.
—
Familien ⸗ Nachrichten.
Verlobt: Frl. Anna Bittelmann mit Hrn. Amtmann Meier (E lslaake — Schönholz). — Frl. Elisabeth Reinhardt mit Hrn. Güter⸗Direk⸗ lor Berthold Anger (Breslau — Lubowitz). — Frl. Mathilde Schlemmer mit Hrn. Cand. min.
elmuth Leesch (Halle a. S) — Frl. Anna von Massow mit Hrn. Hauptmann und Compagnie⸗ Chef Eickenrodt (Dresden — Magdeburg).
Verehelicht: Hr. Pastor Oscar Deventer mit Frl. Marie Schürmann (Klein⸗Rechtenbach bei Wetzlar — Bonm).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Amtsphysikus Dr. Ruickoldt (ella St. Blasti)h. — Hrn. Regie⸗ 1lungs⸗Rath Schaube (Frankfurt a. O.). — Eine Tochter: Hrn. Dr. med. Riemer [Grottkau).
Gestorb en: Hr. Unter Lieutenant zur See H. Adalbert Heinlchen (Hannover. — Verw. Frau
unter lfdr. Nr. 9 eingetragene Brinksitzerstelle Hs.
Subhastationen, Aufgebote, Vor ⸗ ladungen u. dergl.
Verkaufs⸗Anzeige und Aufgebot.
In Sachen des Zimmermeisterg Klinge in Bleckede, Gläubigers, wider den ö und Brinksitzer Meyer senior zu von Estorffs Acker, Schuldner, wegen Subhastation, soll die dem Letzteren gehörige, in der Gebäude⸗Steuer⸗Rolle zu von Estorffs Acker
(12175
Nr. 9 — Areal von etwa 1 Hekt. 34 Ar 24 Q. M. und Gebäuden — zwangsweise am Mittwoch, den 24. Tezember 1879, 10 Uhr Morgens, im hiesigen Gerichtslokale öffentlich meistbietend verkauft werden.
Zahlungsfähige Kaufliebhaber werden damit ein—⸗ geladen.
Alle, welche an dieser Brinksitzerstelle Eigen thums⸗, Näher, lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und sonstige dingliche Rechte, insbesondere Servituten und Realberechtigungen zu haben ver meinen, werden aufgefordert, solche im obigen Ter⸗ mine anzumelden und die darüber lautenden Urkun⸗ den vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren geht.
Der demnächstige Ausschlußbescheid soll nur durch Aushang an hiesiger Gerichtsstelle veröffentlicht werden.
Bleckede, den 12. November 1879.
Königliches Amtsgericht. Mosener.
12176 und
Aufgehot.
ö In Sachen 1) geht Köthners Friedrich Bockelmann in Bockel⸗ athen, 2) des Köthners Sevecke in Lüdersburg, 3) des Mühlen⸗Administrators Hansen in Neu⸗ Mühlen, 4) des Anbauers Koop in Bockelkathen, 5) des Kloster⸗Receptorß a. D. Schwinghoff in Lüneburg, 6) des Altflickers Kleckner in Rüllstorf, 7) des Lohgerbers und Schuhwaarenhändlers Kannatz in Lüneburg, 8) des Schneiders Hagemann in Bockelkathen und 9) des Köthners Hagemann daselbst, Gläubiger gegen
den Abbauer Fritz Reimer und dessen Ehe⸗ frau in Bockelkathen, jetzt in Neelze, Schuldner,! wegen Subhastation, soll die den Letzteren gehörige, in der Gebäude⸗ Steuer⸗Rolle von Bockelkathen unter 1fder. Nr. 8 eingetragene Abbauerstelle Haus Nr. 8 — Areal von etwa 2 Hektar 13 Ar g38 Quadratmeter und Gebäuden — zwangsweise am: Mittwoch, den 24. Dezember 1879, 10 Uhr Morgens,
im biesigen Gerichtslokale öffentlich verkauft werden. Zahlungsfähige Kaufliebhaber werden damit ein— geladen. . Alle, welche an dieser Abbauerstelle Eigenthums⸗, Näher“, lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und sonstige dingliche Rechte, insbesondere Servi⸗ tuten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefordert, solche im obigen Termine an⸗ zumelden und die darüber lautenden Urkunden vor— zulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmel⸗ dungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren geht.
Der demnächstige Ausschlußbescheid soll nur durch ,, an hiesiger Gerichtsstelle veröffentlicht werden.
Bleckede, den 12. November 1879.
Königliches Amtsgericht. Rosener.
12174 In der Subhastationssache des Lndwi Feistel, früher Bürgermeister zu Saarlouis, jetzt Beigeordneter zu Düsseldorf gegen
die Ehe⸗ und Ackerslente Mathias Joseph Schunk und Anna, geb. Schütz, Beide fruher zu Neuhof, Gemeinde Felsberg, dermalen ohne be⸗ kannten Wohn- und Aufenthaltsort,
hat das Königliche Amtegericht hierselbst unterm 24. v. Mts. die Beschlagnahme der den Schuldnern zugehörigen, auf dem Banne der Gemeinde Felsberg belegenen Immobilien verfügt, was hierdurch in Gemäßheit des §. 187 der C. P. O. bekannt ge⸗ macht wird.
Saarlouis, den 24. November 1879.
Der Gerichtsschreiber. Bramer.
Uns] Aufgebot.
Auf dem dem Häusler Andreas Sarnes zu Lesch— nig gehörigen Miteigenthum an den Grundstücken Bl. 37 Mochau 128 und 1094 Kerpen und 10 Lesch⸗ nig stehen Abtheilung III. Nr. 2b. resp. 4 und 3b. 180 Thaler rückständige, zu Ho /g verzinsliche Kauf⸗ gern aus dem notariellen Erbschafteverkaufe vom
5. April 1859 für den Getreidehändler Anton Spiller zu Ober ⸗ Glogau er decreto vom 22. Juni 1859 eingetragen, welche mittelst gerichtlicher Cession vom 21. Juni 1859 auf den Mehlhändler Josef Heisig zu Ober⸗Glogau übergegangen sind.
Diese Post soll bezahlt sein und im Grundbuche
gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung ͤ
Dieselbe wird daher hiermit aufgeboten, und es werden alle Diejenigen, welche an diese Post als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand⸗ oder sonstige Briefsinhaber Ansprüche zu machen haben, auf— gefordert, dieselben spätestens in dem am 15. Januar 1880, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Terminszimmer 2, anstehenden Termine anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschlossen und letztere im Grundbuche gelöscht werden wird. Ober⸗Glogau, den 17. November 1879. Königliches Amttgericht.
i216) Aufgebot.
Der Käthner Peter Pahl zu Strohdeich, Guts Klein⸗Kollmar, hat das Aufgebot zum Zweck der Kraftloserklärung des verloren gegangenen auf dem Folinm 1099 seiner Kathe im Klein⸗Kollmarschen Schuld⸗ und Pfandprotokoll protokollirten Kauf— kontrakts vom 26. Juni 1828, aus welchem für den Vorbesitzer Claus Meyer 120 ½ eingetragen sind, behufs Tilgung dieser bescheinigtermaßen längst be—⸗ zahlten 120 „S beantraat. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 20. Jaunar 1880, Vzarmittags 11 Uhr, ; vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf—
der Urkunde erfolgt und die gedachten 120 „ ge⸗ tilt werden. ö. Glückst dt, den 21. November 1879. Königliches Amtsgericht. Veröffentlicht: Becker, Gerichtsschreiber.
lixijs Aufgebot.
Das in der Gemarkung Dexheim gelegene, der⸗ malen auf den Namen der Wittwe Herrmann Wey in Oppenheim eingetragene und wie folgt bezeichnete Grundstück: . — Flur IX. Rr. 208 einhundert sechs und achtzig Quadratklafter Acker in der Häfnerkaut — wird laut Bescheinigung der Gr. Bürger meisterei Dexheim am 19. November laufenden Jahres von den einzigen Erben des in Oppenheim wohnhaft ge— wesenen und daselbst verstorbenen Fuhrmannes Bernhard Wey, Sohnes der genannten Wittwe Wey, bereits länger als dreißig Jahre ununter⸗ brochen besessen. Die vorbenannten Erben beantragen behufs Ueberschreibung dieses Grundstückes in dem Mutationsregister auf ihren Namen ein Aufgebot. Demgemäß werden alle Diejenigen, welche auf das vorbezeichnete Grundstück Eigenthumsansprüche erheben zu können glauben, hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche längstens an dem auf den 3. Fe⸗ bruar 1880, Vormittags 10 Uhr, bei dem unter⸗ zeichneten Amtsgerichte anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigenfalls die Ersitzung des bezeich⸗ neten Grundstückes als von ihnen anerkannt erachtet werden wird. . Oppenheim, den 21. November 1879. Gr. Amtsgericht. gez. Laist. Für richtige Abschrift: Der Gerichitsschreiber des Gr. Amtsgerichts Oppenheim. Franz.
liziss! Oeffentliche Zustellung.
Nr. 1714. Der Handels mann Aron Klein zu Walldorf klagt gegen den Zimmermann Franz
acob Klefenz von St. Leon, 1. Zt. an unbekannten
rten abwesend, aus Mehl kauf vom 16. Februar 1879 und 17. Juli 1879, mit dem Antrage auf Zahlung von 67 M 50 3, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verbandlung des Rechtsstreits vor das Großherzogliche Amtsgericht zu Wiesloch auf
drr . den 16. Januar 1880, ormittags 19 Uhr. .
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Wiesloch, den 21. November 1879.
Birkel,
Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.
isi! Oeffentliche Zustellung.
Der Bäcker Joseph Mazeram, in Saarburg wohnend, klagt geen den Schlosser Camille Collin, früher in Saarburg wohnend, jetzt ohne bekannten Wohn und Aufenthaltsort abwesend, mit dem An⸗ trage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 8 S 60 J für im Jahre 1877 geliefertes Brod und Mehl und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiser⸗ liche Amtsgericht zu Saarburg auf
Mittwoch, den 16. Januar 1880, Vormittags 9 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Saarburg, den 24. November 1879.
Freyer, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.
un erkaufganzeige und Ediktalladung.
In Sachen des Vollmeiers Wilhelm Albers in Oyle, in Vollmacht des Wilhelm Albers in Amerika, Gläubigers, gegen den Gastwirth Leimers in Oyle, Schuldner, soll die dem Schuldner gehörige Anbauer⸗ stelle Nr 37 in Oyle, bestehend aus:
einem Woynhause, einem Nebenwohnhause, einem Kegelhause mit Kegelbahn,
ten Grundstücken in der Gesammtgröße von
51 a 66 4m, in dem auf Montag, den 26. Jannar 1880,
Morgens 10 Uhr, an der Gerichtsstelle anberaumten Termine öffentlich gegen Meistgebot veräußert werden. Das zu verkaufende Wesen eignet sich vorzüglich zum Betriebe der Gastwirthschaft. Zugleich werden Alle, welche an den beschriebenen unbeweglichen Gegenständen Eigenthums⸗, Näher, lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu baben vermeinen, zur Anmel⸗ dung solcher Rechte im oben anberaumten Termine unter der Rechtsverwarnung vorgeladen, daß für den sich nicht Meldenden im Verhältniß zum neuen Erwerber das Recht verloren geht. Der demnächstige Ausschlußbescheid wird nur an die Gerichtstafel angeschlagen werden. Nienburg, den 23. November 1879. Königliches Amtsgericht. v. Hinüber.
i159 Bekanntmachung. Der Werkführer Johann Lehmann in Strohdeich hat angezeigt, daß sein Sohn, der Schiffszimmer⸗ geselle Carl Friedrich Lehm ann, damals 20 Jahre alt, im Frühjahr 1869 mit dem zur Rhederei des Kaufmanns Jacob Arndt hier gehörigen Schiffe nach England und von dort nach New⸗Jork gefahren sel. Hier habe sich derselbe auf einem zur Stettiner Rhederei gehörigen Bartschiff Maxianne, welches mit Petroleum nach hier (Danzig) befrachtet ge⸗ wesen, verheuert. In der Gegend von Hela zer— schellte dieses Schiff im Herbste 1869 und seien nur der Kapitän und? Mann der Besatzung ans Land geworfen, die auf Hela beerdigt seien. Er berufe sich darüber, daß sein Sohn auf diesem Schiffe ge⸗ wesen sei, auf das Zeugniß des Schiffszimmergesellen Panitzli in Neufahrwasser. Er versichere auch, daß er seit dieser Zeit keine Nachricht von seinem Sohne über sein Leben und seinen Aufenthalt erhalten habe.
Es wird demnach der Schiffszimmergeselle Carl Friedrich Lehmann aufgefordert, binnen 6 Monaten und spätestens
am 26. Juni 1880, Vormittags 11 Uhr, Zimmer Nr. 5 des neuen Gerichtsgebäudes auf Pfefferstadt sich zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt werden wird.
Danzig, den 19. November 1879.
Königliches Amtsgericht. XI.
i281 Bekanntmachung.
Auf Grund des §. 47 der Deutschen Rechts⸗ anwalts⸗Ordnung vom 1. Juli 1878 wird hier⸗ durch öffentlich bekannt gemacht, daß der Vorstand der Anwaltskammer für die Rechtsanwälte im Be⸗ zirk des Ober Landesgerichts zu Posen aus:
1) dem Junis⸗Rath Geßler in Bromberg, 2) dem Justiz Rath Keuermann in Gnesen, 3) dem Justiz⸗Rath Pilet in Posen, 4) dem Justiz⸗Rath le Viseur in Posen, 5) dem Justiz⸗Rath Szuman in Posen, 6) dem Justiz⸗Rath Mützel in Posen, 7) dem Rechtsanwalt Orgler in Posen, 8) dem 9) dem Rechtsanwalt Mehring in Posen, gebildet wird, und daß ferner: zum Vorsitzenden der Anwaltskammer der Justiz⸗Rath Pilet in Posen, zum stellvertretenden Vorsitzenden der Justiz⸗Rath Geßler in Bromberg, . zum Schriftführer der Rechtsanwalt Orgler in Posen, d. zum stellvertretenden Schriftführer der Justiz⸗Rath Mützel in Posen, gewählt worden sind. Posen, den 17. Nooember 18379.
Kunowski.
Berlin⸗ölnische
12110
gabe unserer Actien vom Donnerstag, den 27. November er., ab
erfolgt. Die General Direction. chnürpel.
Bekanntmachung.
Die Stelle eines Stadtraths
12156
besetzen. Das pensionsberechtigte jährliche Einkommen be⸗
bis zum Höchstbetrage von 800 M werden 1000 S vergütet.
höheren Verwaltungsdienst vorgeschriebenen Prü—⸗
fungen bestanden haben, wollen sich beim Unter⸗
zeichneten melden. (àg. Geest 25/11.) Bremerhaven, den 25. November 1879. Der Stadtverordneten⸗BVorsteher.
den bei dem Hause belegenen Art. 36 der
Pastor Bertha Farne, geb. Seefisch (Mickrow).
gelöscht werden.
r ö —— — *
Grund steuer⸗Mutterrolle von Oyle verzeichne⸗
Px. A. Barth.
Rechtsanwalt Güäbel in Schneidemühl,
Der Präͤstdent des Kön ielt her, Ober ⸗Landesgerichtt. .
Rückversicherungs⸗Actien⸗Gesellschaft. .
Wir bringen hiermit zur Kenntniß, daß die Aus ⸗
in uünferem Geshaäͤftslotai, hiersel bt Friedrich⸗ straße Nr. 207, während der Bureaustunden von 9—5 Uhr gegen Rückgabe der Interimsquittung
hiesiger Stadt, dessen Wahl zum Stadtdirektor
event. in Aussicht genommen, ist baldmöglichst zu .
trägt 6000 ÆM , steigend alle 6 Jahre um 1000 Für event. Uebernahme der Standesamtsgeschäfte
Bewerber, welche zum Richteramt befähigt sind oder in einem deutschen Bundesstaate die für den
Deutscher Reichs⸗Anzeiger
Königlich Preußischer
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und
Staats⸗Anzeiger.
Jas Abonnement beträgt 4 M 56 für das Nierteljahr.
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usertionspreis für den RKanm einer Brnätzeile 8 83 ,,
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Berlin, Domersta,
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R Alt Kost⸗Austalten nehmen Kestellung au;
für Krrlin außer den Post Anstalten anch die Eror=
dition: W. Wilhelmstr. Rr. 82.
den 27. November, Abends.
82 1 —
Berlin, den 27. November.
Ser Majestät der Kaiser und König haben Sich gestern Nachmittag nach dem Saupark bei Springe begeben und werden heute Abend von dort hierher zurückkehren.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Polizei⸗Kommissar a. D. Grunow zu Düsseldorf den Rothen Adler⸗-Orden vierter Klasse; sowie dem Steuer— Aufseher Reupert zu Richtenberg im Kreise Franzburg das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußlschen Ordens-Insignien zu ertheilen, und zwar: ; des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich sächsischen Albrechts-Ordens: dem Geheimen Sanitäts-Rath Dr. Eduard Levinstein zu Schöneberg bei Berlin; des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich sachsen-ernestinischen Haus-Ordens: dem Seminar⸗Direktor Bethe zu Weißenfels; der Ritter-Insignien zweiter Klasse des Herz og— lich anhaltischen Haus-Ordens Albrechts des Bären: dem praktischen Arzt, Wundarzt Dr. Pissin zu Berlin, und dem Porträtmaler Gustav Richter ebendaselbst.
und Geburtshelfer
önigreich Preußen.
Se. Ma jest ät der König haben Allergnädigst geruht: dem Juwelier David Aren zu Königsberg i. Pr. das Prädikat eines Königlichen Hof⸗Lieferanten zu verleihen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗-Angelegenheiten.
Der seitherige Kreiswundarzt Dr. Fielitz zu Lauchstädt ist zum Kreisphysikus des Kreises Querfurt ernannt worden.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
. Es ist zur diesseitigen Kenntniß gelangt, daß eine beträcht⸗ liche Anzahl ausländischer Inhaberpapiere mit Prämien in Umlauf sich befinden, deren Abstempelung den gemäß §. 5 des Gesetzes vom 8. Juni 1871 (R. G. Bl. S. 210) von dem Bundesrathe erlassenen Vorschriften — publizirt durch Be⸗ kanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 19. Juni 1871 (R. G. Bl. S. 255) nicht entspricht. Namentlich ist wahr⸗ genommen, daß Stempelmarken von gezogenen Loospapieren abgelöst und auf dergleichen im Uebrigen mit dem vorschrifts— mäßigen Stempel nicht versehene Papiere behufs Erhöhung des Courswerthes der letzteren geklebt worden sind.
Zur möglichsten Verringerung der daraus für den Han— dels verkehr sich ergebenden Unsicherheit ist es als angemessen erschienen, die mit der Abstempelung betraut gewesenen — in Anlage A. der vorbezeichneten Bekanntmachung aufgeführten — Amtsstellen mit Anweisung dahin zu versehen, daß sie über die Echtheit solcher Stempel kassationen, welche zu Zweifeln Veranlassung geben, eintretenden Falles nicht blos auf gericht⸗ liche Requisition, sondern schon auf Ersuchen der Papier⸗ inhaber bereitwillig Auskunft geben. Seitens des Herrn Finanz-Ministers ist deshalb bereits an die Königliche General⸗ Direktion der Seehandlungs-Sozietät, sowie wegen Anweisung der Königlichen Hauptsteuer-Aemter und der Kreiskasse zu Frankfurt a. M. das Erforderliche veranlaßt worden.
Indem ich die Handelskammer veranlasse, dem betheiligten Handelsstande von dem Vorstehenden Mittheilung zu machen, be⸗ merke ich, daß es zur Beseitigung des hervorgetretenen Mißstandes ferner wünschenswerth erscheint, daß die strafrechtliche Verfol⸗ ung von Fälschungen der Stempelmarken ausländischer An— ehensloose Seitens der Betheiligten durch ungesäumte Anzeige der zu ihrer Kenntniß gelangenden Fälle bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erleichtert werde.
. Die Handelskammer wolle auch hierauf die Herren Mit— glieder des dortigen Handelsstandes hinweisen und eintreten⸗ den Falles, soweit solche Fälle zu Ihrer Kenntniß gelangen, Ihre Mitwirkung nach derselben Richtung hin eintreten laffen.
Hierbei wird bemerkt, daß in Berlin und Breslau in zweifelhaften Fällen die betreffenden Effekten von den Börsen⸗ kommissionen für nicht lieferbar erklärt worden und in Folge dessen nach dem Berichte der hiesigen Kaufmanns—⸗AUeltesten die Vorkommnisse hierselbst seltener geworden sind, weshalb der
Handelskammer zur Erwägung gestellt wird, ob eine gleiche oder eine ähnliche Maßnahme sich auch dort empfehlen möchte. Berlin, den 18. November 1879. Der Minister für Handel und Gewerbe. Hofmann. An sämmtliche Handelskammern (mit Ausnahme der zu Breslau) und kaufmännische Korporationen (mit Aus— nahme der zu Berlin).
Ministerium für Landwirthjchaft, Do mänen und Forsten.
Dem kommissarischen Kreisthierarzt Schubert zu Wal⸗ denhurg ist, unter Entbindung von seinem gegenwärtigen Amte, die kommissarische Verwaltung der Kreisthierarztstelle des Kreises Creuzburg O. -S. übertragen worden.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Der Baubeamte für den Baukreis Heiligenstadt, Kreis baumeister Karl Dittmar ist von Langensalza nach Hei ligenstadt versetzt worden.
e 953. Aichtamtliches Veutsches eich.
Preußen. Berlin, 27. November. Se. Majestät der Kaiser und König sind gestern Nachmittag 5is, Uhr mittelst Extrazuges in Hannover eingetroffen und haben nach einem kurzen Aufenthalte, während dessen die neuen Empfangs⸗ räume des Bahnhofs hesichtigt wurden vie Reise nach Springe fortgesetzt. 66 In der Begleitung Sr. Majestät befindet sich Se. Kaiser⸗ liche Hoheit der Großfürst Wladimir von Rußland.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz ist heute Mittags 121½ Uhr auf dem Anhaltischen Bahnhofe hierselbst eingetroffen.
Im Höchsten Gefolge befanden sich der Hofmarschall Graf zu Eulenburg und der persönliche Adjutant, Rittmeister Frei⸗ herr von Nyvenheim.
— Im weiteren Verlaufe der gestrigen (13.) Sitzung setzte das Haus der Abgeordneten die erste Berathung des Antrages des Abg. Frhr. von Schor— lemer-Alst, auf Annahme eines Gesetzentwurfs, be⸗ treffend die Vererbung der Landgüter in der Pro⸗ vinz Westfalen und in den rheinischen Kreisen Rees, Essen, Duisburg und Mülheim g. d. Ruhr, fort. Ueber die Zulässigkeit des vom Abg. Dr. Köhler gestell— ten Antrages in erster Lesung entspann sich eine längere Ge⸗ schäftsordnungsdebatte, an der sich die Abgg. Dr. Schellwitz, Dr. Windthorst, Grumbrecht, Dr. Miquel und Dr. Köhler be⸗ theiligten. Der Präsident entschied schließlich dahin, daß Nebenanträge in der ersten Lesung nicht zulässig seien. Der Abg. Dr. Miquel erklärte sich für den Antrag; er habe denselben deshalb unterstützt, weil er in einer derartigen Regelung in der Provinz West— falen eine Stärkung für diejenige Institution finde, welche in der Provinz Hannover bereits bestehe. Die Frage müsse in provinzieller Weise geregelt werden, die Anregung dazu müsse aber aus der betreffenden Provinz selbst hervorgehen. vorliegenden Fall werde das zur Zeit fehlende Gutachten des westfälischen Provinzial⸗Landtags nicht durch die Zustimmung der Bauernvereine ersetzt, so ausgedehnt ihr Umfang sei, und
er würde gern mit den Abgg. von Schorlemer und Windthorst der Uebertragung des Gesetzes auf die darin
den Antrag stellen, daß der Gesetzentwurf der Staatsregierung mit der Aufforderung überwiesen werde, in der näch— sten Session einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher die Erb⸗ verhältnisse, die Vererbung der Landgüter in der Provinz Westfalen und den betr. rheinischen Kreisen im Sinne
des Antrages von Schorlemers nach Anhörung des Provinzial⸗ J Dagegen würde das Haus durch Annahme des Köhlerschen Antrags jede Stellungnahme zum Antrage in
Landtages regele.
materieller Beziehung ablehnen und lediglich zur Erwägung stellen, ob und welche Maßregeln wünschenswerth seien. Er halte aber darauf, daß das Haus sich von vornherein für die Tendenz des Antrages entscheide, und berufe sich dafür auf die mehrjährigen Erfahrungen in der Provinz Hannover.
Dort habe man es jedem Inhaber eines bäuerlichen Gutes ihre Aufgabe erachten müßten, dahin zu wirken, daß das alte
freigestellt, ob derselbe seinen Hof in die Höferolle eintragen lassen wolle oder nicht. 1885 16. stehe, so hätten sich bis jetzt schon 60 Prozent der bäuerlichen Besitzungen in Hannover freiwillig eintragen lassen, ein Beweis, daß hier nicht eine Gesetzgebung vorliege, sondern eine Gesetzgebung, sich an die Sitte, die Rechtsbedürfnisse und wirthschaftlichen Bedürfnisse der Betheiligten anschließe und dieselbe richtig getroffen habe.
höre man, namentlich von Juristen, als handle es sich
Im
artige Gesetzgebung auf
Obwohl nun die Rolle noch bis
künstliche die die sorgfältig
Vielfach
hier um einen Rückschritt ins Mittelalter. Die römischen Juristen erklärten gern Alles, was den wörtlichen Bestimmungen des römischen Rechts zuwiderlaufe, für einen mittelalterlichen Rückschritt und jeden letzten Rest des deutschen Rechts für eine Ruine, die vor dem höheren Prinzip des aufgeklärten römischen Rechtes weichen müsse. Er sei aber durch feine langjährigen Erfahrungen zu der festen Ueberzeugung gekommen, daß das römische Recht für den deutschen Bauernstand absolut nicht passe. Durch die Einführung der neuen Justizgesetzgebung schaffe man jetzt in Deutschland gegen den Willen der römischen ZJuristen ein deutsches, nationales, und deutschen wirthschaft⸗ lichen Verhältnissen entsprechendes Recht. Die römischen Erb⸗ rechtsbestimmungen paßten nicht für die deutschen Verhältnisse, am wenigsten für die Bauerngüter, weil sie nicht nur die Abschätzung eines wirthschaftlich nicht theilbaren Werthobjekts nach dem Kapitalwerth, sondern sogar nach dem Verkaufswerth erzwingen wollten. Man wolle aber gerade den Verkauf verhindern. An die Stelle des kapitalen Werthes müsse der Ertragswerth gesetzt werden, das liege in der Natur der Bauernwirthschast, ebenso auch, daß der Hof ungetheilt bleibe. Materiell seien die Bauerngüter untheilbar. Die Gebäude entsprächen der Grund⸗ fläche, der Besitz sei in dieser Größe fähig, die Lasten zu tragen und den Unterhalt der anderen Erben außerhalb des Hofes aufzubringen. Das formelle Bewußtsein des Juristen, der im Landrecht und im römischen Recht zu Hause sei, möge sich dieser Forderung entgegenstellen: — das wirthschaftliche Bedürfniß, der Wunsch der Bevölkerung, sehr wichtige staats⸗ und fingnzpolitische Gesichtspunkte sprächen dafür. Das ma⸗ terielle Recht sei auf Seite dieses Antrages, das formale Recht müsse weichen. Die einzelnen Bestimmungen dieses Gesetzes habe der Abg. von Schorlemer schon mit denen des han⸗ noverischen Gesetzes verglichen. Er gebe gern zu, daß das letztere in einzelnen Punkten verbesserungshedürftig sei, diese Punkte seien aber damals von der Staatsregierüng gegen Wunsch des Provinzial⸗Landtages aufgenommen worden und seien nicht vom Provinzial-Landtage beantragt. Hierher ge⸗ höre namentlich die Bestimmung, daß das Anerbenrecht nur für diejenigen Höfe gelten solle, wo es bisher hergebracht sei, während der Provinzial-Landtag einstimmig die gleichmäßige Behandlung aller Höfe verlangt habe. Die Regierung werde sich inzwischen überzeugt haben, daß auch bei denjenigen Höfen, auf welche das Gesetz keine Anwendung finde, die Familien väter durch Testament, Gutsübergabe u. s. w. stets dafür ge⸗ sorgt hätten, daß der inneren Nothwendigkeit der Dinge ent⸗ sprechend der Hof auf einen Anerben übergehe. In dieser Beziehung ziehe er also den vorliegenden Entwurf vor. Ob die Größe der Güter, auf welche sich derselbe beziehen solle, in der Vorlage richtig bemessen sei, vermöge er nicht zu be⸗ urtheilen. Jedenfalls stimme er mit demselben darin überein, daß es unvernünftig wäre, Rittergüter blos deshalb, weil sie Rittergüter seien, von dem Gesetz auszuschließen. Daß der Entwurf nicht wie das hannoverische Höferecht den Neinertrag des Hofes jedesmal taxiren lasse, sondern den Katastral-Reinertrag zu Grunde lege, sei ein Vorzug. Diese mechanische Regel sei zwar auch oft ganz unpassend, aber die Abschätzung im einzelnen Fall beruhe auf großen Zufällig— keiten, man wünsche deshalb auch in Hannover ihre Abschaf⸗ fung. Bei der festen Taxe könne der Gutsinhaber klar über⸗ sehen, wie stark der Anerbe durch die Abfindung der Miterben belastet werde; dadurch allein werde es ihm möglich, eventuell
auch die nöthigen testamentarischen Dispositionen zu treffen.
Ob der Eingriff in das eheliche Güterrecht nöthig und nicht lieber zur Vereinfachung der Frage zu vermeiden sei, wolle er nicht entscheiden, aber er bitte den Justiz⸗Minister, bei allen solchen provinziellen Bestimmungen sich mehr nach den in der Praxis hervorgetretenen Bedürfnissen und Wünschen der Be⸗ völkerung, als nach juristischen Ansichten zu richten. Auch mit erwähnten rheinischen Kreise sei er einverstanden, weil die Verhältnisse und das Recht hier ganz gleich seien mit den westfälischen. Dem Protest des Amtmanns Brüning könne er eine proto⸗ kollarische Beurtheilung des landwirthschaftlichen Kreisvereins zu Hamm entgegen stellen, welcher sich entschieden zu Gunsten des Gesetzes ausgesprochen, nur den Eingriff in das eheliche Güterrecht gemißbilligt habe. Er bitte daher dringend, das Haus möge durch einen Beschluß erklären, es halte eine der⸗ der von dem Antragsteller vor⸗ ,, Basis für einen Segen für die Provinz West⸗ falen. Ob auch für andere Provinzen eine ähnliche Regelun
erforderlich sei, wolle er nicht beurtheilen, meine aber, da
diejenigen, welche den Antrag unterzeichnet hätten, es auch als
deutsche Recht gegenüber dem römischen und dem Landrecht wieder zur Geltung komme.
Der Abg. Dr. Hänel erklärte, gegen die Tendenz des Ge⸗ setzes habe er nichts einzuwenden, doch erscheine ihm die Moti⸗ virung der Vorlage von Seiten des Antragstellers viel an— nehmbarer, als der Vorschlag des Abg. Dr. Miquel. Letzterem gegenüber möchte er namentlich betonen, daß dieser Gegensatz zwischen dem jetzt in Deutschland geltenden Recht und den Anschauungen des deutschen Rechts durchaus nicht